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Vollzugshilfe Emissionsmessungen
1 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
BEW Duisburg
Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht
08.-09. April 2014
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
(Hamburg)
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
2 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Foto: Heinz Baumgarten
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
3 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Dr. Heinz Baumgarten
• Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt der Freien und Hansestadt Hamburg
Leitung des Referats Chemiebetriebe
• Verantwortlich für Genehmigung und Überwachung von Chemiebetrieben und VOC-Anlagen (31. BImSchV)
• Mitverantwortlich für IED-Umsetzung in Hamburg
• Mitglied der LAI ad hoc-Arbeitsgruppe „Auslegungsfragen der 31. BImSchV“
• Mitwirkung in europäischen Twinning- Auslandsprojekten
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4 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Hafen Hamburg
Foto: Heinz Baumgarten
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5 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Aufbau der Immissionsschutzbehörde in Hamburg
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Amt für Immissionsschutz und Betriebe
Abteilung betrieblicher Umweltschutz (Fr. Dr. M. Parensen) Raffinerien, Mineralöl, Störfall Fr. B. Zandke-Schaffhäuser Energie, Abfall Fr. Dr. K. Selke Metall Fr. Dr. R. Kutzinski Chemiebetriebe Hr. Dr. H. Baumgarten Nahrungsmittel, Baustoffe Hr. P. Kalytta Hafen Hr. A. Paersch Gentechnik Hr. Dr. H. Niebel Fotos: Heinz Baumgarten
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6 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Projekt „Vollzugshilfe Emissionsmessungen“ • Ziel: Unterstützung im Genehmigungsverfahren und bei der
Anlagenüberwachung • Ziel: Verbesserungen im Vollzug bei Emissionsmessungen • 1. Fassung von 2011 nach über einem Jahr Projektarbeit • Seit 2013 im Internet http://www.hamburg.de/fachthemen/4134742/emissionsmessung.html • Informationsquelle für Betreiber, Beratungsunternehmen und
Messinstitute • Etwa halbjährliche Aktualisierung vorgesehen • Abstimmung in LAI-Ausschüssen: − Diskussion im LWV am 03.-04. Juli 2012 mit Änderungswünschen − Diskussion im AISV 29.-31. Januar 2013 − Vorlage der überarbeiteten Fassung im LWV 20./21. Juni 2013
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Am Projekt beteiligt: Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz
Institut für Hygiene und Umwelt
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9 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Projektergebnis Arbeitspapiere und Standards eingeführt
• Umfassendes Nachschlagewerk (Vollzugshilfe)
• Musternebenbestimmungen als Basis für Genehmigungen
• Checklisten für Prüfungen von Mess-/Kalibrierberichten
Maßnahmen durchgeführt
• Vorgabe für Nebenbestimmungen in allen Genehmigungen (als Basis, zusätzlich Einzelfallfestlegungen)
• Bei Bestandsanlagen Mitteilung der neuen Anforderungen zu Emissionsmessungen an alle Betreiber (statt § 17-Anordnung)
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10 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Vorgefundene Defizite und getroffene Maßnahmen
Oft lange Dauer bis Messbericht vorliegt
Auflage: 8-Wochenfrist nach Durchführung der Messung
Verschiedene Defizite bei Messungen/ in Messberichten
Standardisierter Messplan rechtzeitig vorzulegen
Responsefaktor bei GesamtC i.d.R. nicht berücksichtigt
Messstellen/Probenahme-stellen/Messbühnen bei Einzelmessung oft nicht regelkonform
Beschreibung im Messplan, Auflage zum Responsefaktor
Auflagen im Bescheid, Vorgaben für Antragsunterlagen hierzu i.A.
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11 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Gliederung der Vollzugshilfe 1 Einleitung 2 Rechtliche Grundlagen 3 Genehmigungsverfahren 4 Überwachung 5 Spezielle Fragen 6 Anhänge: 6.1 VDI/DIN EN Normen (tabellarisch) 6.2 Musternebenbestimmungen für Genehmigungen 6.3 Literatur und Leitfäden 6.4 Checkliste Kalibrierbericht 6.5 Checkliste Messbericht 6.6 Jahresauswertung Kontimessung 6.7 Umrechnungen für organische Stoffe bei FID-Messung
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12 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Rechtlicher Rahmen
BImSchG
§§ 26, 28
und 29
(Anordnungen von)
Messungen und
Ermittlungen der
Emissionen
§ 26: aus besonderem Anlass
§ 28: erstmalige und
wiederkehrende Messungen
§ 29: kontinuierliche Messungen
TA Luft Nr.
5.3
Genehmigungsauflagen
für Messung und
Überwachung der
Emissionen
Anforderungen an
1. Messhäufigkeit
2. Messplätze
3. Messverfahren
4. Beurteilung Messergebnisse
jeweils zur Überprüfung der
Grenzwerteinhaltung
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13 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Genehmigungsverfahren
Aspekte im Genehmigungsverfahren
• Antragsunterlagen bzgl. Emissionsmessungen und Daten,
die zur Festlegung von Messauflagen nötig sind
• Prüfungen und Entscheidungen der Behörde
• Formulieren von Genehmigungsauflagen
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14 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
9. BImSchV § 4 a Absatz 1 Nr. 6
Art und Ausmaß der Emissionen, u.a. „räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen“
Wichtig bei unregelmäßigem Emissionsprofil Auch für besondere Betriebszustände mit hohen Emissionen (ge-plante / ungeplante aber vorhersehbare)
9. BImSchV § 4 a Absatz 1 Nr. 5
Mögliche Freisetzung von Stoffen bei Störungen
9. BImSchV § 4 b Absatz 1 Nr. 1
die vorgesehenen Maßnahmen....zur Messung von Emissionen.......
Regelung von Nr. 1 und Nr. 5 ist hinsichtlich Emissionsquellen für Luftschadstoffe identisch (Nr. 5 stammt aus Umsetzung der IVU-RL)
9. BImSchV § 4 b Absatz 1 Nr. 5
die vorgesehenen Maßnahmen zur Überwachung der Emissionen in die Umwelt
Antragsunterlagen – was ist zu liefern?
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15 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
GesamtC = rot
Oben links: FID, Lackieranlage und Trockner; wasser-basierter Lack; ohne Abgasreinigung Oben rechts: FID, Raumabluft (gesammelte diffuse Emis-sionen) einer Lackherstellung Rechts: FID, Beschichtungsanlage für Maschinenteile, Rohgas/Reingas, mit HM-Werten
„Räumliche und zeitliche Verteilung der Emissionen“
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16 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Ist-Situation in Hamburg:
• Emissionsprofile für Normalbetrieb/Störungen selten
angegeben, meist nur maximaler HMW
• Antragsunterlagen meist ohne Beschreibung der vorgesehenen
Einzelmessungen (Messstellen, Parameter, Häufigkeit etc.)
• Meist keine technischen Daten/Pläne zu Messstellen in den
Abgaskanälen etc.
• Kein entsprechendes Formblatt in Hamburg vorgeschrieben
Resultat: Ist-Situation entspricht meist nicht der 9. BImSchV -
hier besteht noch Verbesserungsbedarf
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17 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Soll-Anforderungen: Was wird erwartet
• Unterlagen müssen darstellen, wie der Antragsteller seine Pflichten zur Emissionsmessung rechtskonform umsetzt, unter Betrachtung der Emissionscharakteristik
• ein generelles Messkonzept (was wird gemessen, wie wird gemessen, wo wird gemessen und womit)
• nicht alle Details bei Antragstellung möglich, d.h.:
− generelle Anordnung der Messstrecke (unter Dach oder auf dem Dach, in Übereinstimmung mit Normen oder nicht), aber noch nicht das Fabrikat von Messgeräten
− zu messende Parameter und Bezugsgrößen, für welche Kontimessung und Einzelmessungen vorgesehen
− Allgemeines über Arbeitsbühnen, Zugänglichkeit und Wetterschutz, aber keine Ausführungszeichnungen
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18 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Prüfungen im Genehmigungsverfahren
= Ermittlung der Messpflichten im Einzelfall
→ und Festlegung entsprechender Auflagen
Allgemein
Festlegung relevanter Quellen für Messung
Festlegung relevante Parameter, die zu messen sind
Abgasvolumenströme als Beurteilungsgrundlage
Feststellung, ob Abgas aus technischen Gründen verdünnt wird
technische Besonderheiten wie nasses Abgas, Aerosolanteil,
kondensierbare Anteile
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19 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Beispiel für eine dauerhaft geöffnete Frischluftklappe - mit Staubfilter für Frischluft, am Zusammenfluss zweier Rohgasströme vor einer thermischen Oxidation
Foto: Heinz Baumgarten
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20 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Entsprechende Musterauflage:
(Abschnitt „Maßgaben zur Emissionsbegrenzung“)
„Die Luftmengen, die einer Einrichtung der Anlage zugeführt
werden, um das Abgas zu verdünnen oder zu kühlen, bleiben bei
der Bestimmung der Massenkonzentration unberücksichtigt.“
Zusatzformulierung:
„Die Menge der zugeführten Verdünnungsluft ist zu bestimmen
und vom Gesamtvolumenstrom abzuziehen.“
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21 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Feststellung angemessener Mess- bzw. Mittlungszeiten (bei
Chargenbetrieb, bei niedrigen Massenkonzentrationen)
→ in der Praxis oft auf die Abstimmung bei der Messung verlagert
Feststellung ob überwiegend zeitlich veränderliche oder
unveränderliche Betriebsbedingungen (TA Luft 5.3.2.2 Abs. 2)
→ drei oder sechs Einzelmessung (jeweils plus besondere
Betriebszustände); in der Praxis manchmal auf Abstimmung bei der
Messung verlagert
Feststellung, ob 3-Jahreszeitraum nach § 28 Nr. 2 BImSchG im
Einzelfall angemessen oder nach Satz 2 zusätzliche Messungen (durch
unabhängige Messstelle / Immissionsschutzbeauftragten) anzuordnen
sind (gefährliche Stoffe, starke Schwankungen)
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22 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Musterauflage für veränderliche Emissionen:
(für Gesamtkohlenstoff)
„Es sind mindestens 6 Einzelmessungen bei Betriebsbedingungen, die
erfahrungsgemäß zu den höchsten Emissionen führen können,
durchzuführen. Zusätzliche Betriebszuständen mit schwankendem
Emissionsverhalten (z.B. Reinigungen, An- und Abfahrvorgänge) machen
weitere Einzelmessungen erforderlich.
Die Einzelmessung ist um eine kontinuierliche Messung über einen
längeren Zeitraum von (Festlegen: 8 Stunden/zwei Tage/o.ä.) zu
ergänzen um nachzuweisen, dass die Einzelmessungen die
Betriebszustände höchster Emissionen repräsentieren.“
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23 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Praktische Umsetzung in einem am 16.12.2013 erteilten Genehmigungsbescheid „3.4.3 Messplanung Die Einzelmessung für organische Stoffe nach Ziffer 3.3.18 ist mittels einer kontinuierlichen Messeinrichtung z.B. Flammenionisationsdetektor (FID) über einen Zeitraum von 16 Stunden auszuführen, um nachzuweisen, dass die Einzelmessungen die Betriebszustände höchster Emissionen repräsentieren. Daraus ist der Halbstundenmittelwert mit dem höchsten Messwert zu bestimmen und anzugeben.“ Aus dem Bescheid für eine IED-Anlage (Kunstharzherstellung), unter http://www.hamburg.de/contentblob/4268778/data/genehmigung-raeder-vogel.pdf
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24 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Kontimessungen
Relevante Quellen für kontinuierliche Messungen
− Vorgaben aus Rechtverordnungen oder aus TA Luft Nr. 5.3.3.2 oder
− weil zu erwarten ist, dass Grenzwert wiederholt überschritten wird
− Berücksichtigung von BVT-Schlussfolgerungen zur Messhäufigkeit
kann trotzdem gemäß TA Luft Nr. 5.3.3.1 (4) auf Kontimessung
verzichtet werden wenn andere Parameter kontrolliert werden?
Welche Bezugsgrößen sind kontinuierlich zu messen?
Eignung der Messeinrichtungen für Stoffe und Bezugsgrößen
gemäß TA Luft Nr. 5.3.3.4 / vom BMU veröffentlichte
Messeinrichtungen
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25 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Massenstromschwellen für kontinuierliche
Überwachung (TA Luft Nr. 5.3.3.2)
Messkomponente Massenstromschwelle Staub (qualitative Messeinrichtung) 1 kg/h bis 3 kg/h Staub (quantitative Messeinrichtung)* > 3 kg/h *niedrigere Schwellen für bestimmte staubförmige Stoffe Schwefeldioxid 30 kg/h Stickstoffmonoxid und Stickstoffdioxid (als Stickstoffdioxid) 30 kg/h Kohlenmonoxid (Leitsubstanz für Ausbrand bei Verbrennung) 5 kg/h
Kohlenmonoxid in allen anderen Fällen 100 kg/h Fluor und gasförmige anorganische Fluorverbindungen, angeben als Fluorwasserstoff
0,3 kg/h
Gasförmige anorganische Chlorverbindungen, angeben als Chlorwasserstoff
1,5 kg/h
Chlor 0,3 kg/h Schwefelwasserstoff 0,3 kg/h Gesamtkohlenstoff für
Stoffe Nr. 5.2.5, Klasse I 1 kg/h Stoffe Nr. 5.2.5 2,5 kg/h
Quecksilber und seine Verbindungen 2,5 g/h
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26 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Überwachung von Emissionen im nicht-
bestimmungsgemäßen Betrieb (TA Luft Nr. 5.1.2)
- An- und Abstellvorgänge
- Betriebsvorgänge mit Abschaltungen oder Umgehungen einer
Abgasreinigungseinrichtung (Bypassbenutzung) - Betriebsstörungen, mit Ausfall von Emissionsminderungs-
einrichtungen Zu den Sonderregelungen kann auch eine Überwachung der Emissionen gehören Auch Kontimessung möglich bei Störanfälligkeit (5.3.3.2)
→ Praktisch wichtig: Registrierung des Ansprechens einer
Bypassklappe oft nicht vorhanden – Registrierung ist unbedingt nötig für
alle weiteren Beurteilungen und Maßnahmen
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Thermal Recuperative Oxidation
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Wissen Sie, wann und wie oft der Bypass anspricht und welche Emissionen entstehen?
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28 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Musterauflage aus Sachsen
„Bei Störungen des Betriebs der Anlage sowie der
Abgasreinigungseinrichtungen, ......oder deren Ausfall ist eine Umgehung
der Abgasreinigungseinrichtung mittels Bypass und Ableitung über den
Kamin möglich.
Dieser Zustand ist dem Bedienungspersonal deutlich optisch und
akustisch zu signalisieren.
Die beim Betrieb der Anlage auftretenden Störungen, die zu einer
Zunahme der Emissionen führen oder führen können, sind ...... im
Betriebstagebuch schriftlich festzuhalten.
......jede bedeutsame Störung des bestimmungsgemäßen Betriebes der
Anlage (ist) der (Behörde) unverzüglich in geeigneter Form ....mitzuteilen.“
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29 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Genehmigungsverfahren
Formulieren von Genehmigungsauflagen
Genehmigungsauflagen basieren auf den Musterauflagen der
Vollzugshilfe,
sind jeweils dem Einzelfall angepasst zu modifizieren und zu
ergänzen.
Vollzugshilfe enthält bisher noch nicht für alle Luftschadstoffe
spezifische und typische Musterauflagen
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30 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Themen
• Fristen
• Planung und Vorbereitung von Emissionsmessungen - Messplan
• Prüfung der Messberichte
• Einhaltung vom Emissionsgrenzwerten
Überwachung
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31 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Einige Fristen für Messungen und Vorlage von Berichten
Kalibrierung Kontimessgeräte
3- bzw- 5jährig TA-Luft, 13. und 17 BImSchV alle 3 Jahre
Erste Emissions- (einzel) messung
6 Monate nach Inbetriebnahme /nach 3 Monate Betrieb
TA Luft, 13. BImSchV
Periodische Einzelmessung
alle 3 Jahre Zeitraster beginnt mit erster Messung
Bericht über Kalibrierung und Funktionsprüfung
Vorlage 8 bzw. 12 Wochen nach Durchführung
TA Luft: 8 Wo 13./17. BImSchV: 12 Wo
Kontimessung Jahresauswertung
Vorlage bis Ende März des Folgejahres
TA Luft, 13. und 17. BImSchV, außer bei EFÜ
Messbericht Einzelmessung
Vorlage unverzüglich (TA Luft, 13. BImSchV, 8 Wochen nach Messung (17. BImSchV) In Hamburg 8 Wochen auch für TA Luft eingeführt
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32 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Musterauflage:
„Der Bericht ist der Überwachungsbehörde
spätestens 8 Wochen nach Durchführung der
Messung zuzusenden.“
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33 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Arbeitsschritte einer Einzelmessung (ähnlich DIN EN 15259)
Ermittlung Messaufgabe
Ortsbesichtigung, Datensammlung
Erarbeitung Messplan
Vorbereitung Messung
Auswahl Probenahmestrategie
Probenahme, Analyse der Schadstoffe; manuelle
oder automatische Geräte
Messung Volumenstrom, Bezugsgrößen
Messdaten, Betriebsdaten
Ergebnisse, Validierung
Messbericht
DIN EN 15259
DIN EN 15259
Individuelle Norm
Abstim-mung mit Behörde,
Zustimmung Behörde
Behörde prüft
Teil-nahme
Behörde
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
34 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Der Messplan als zentrales Instrument der
Verbesserung von Vollzug und Qualität • Schriftlicher Messplan vor der Messdurchführung erforderlich!
• Es reicht die Aussage nicht aus „wir machen das wieder wie beim letzten Mal“
• Messinstitut muss die Randbedingungen für die Emissionsmessung klären....
• und im Messplan dokumentieren.
• Insbesondere soll das Messinstitut den Betreiber hinsichtlich des Messortes und der erforderlichen Betriebsbedingungen beraten.
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35 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Damals – eine durchaus verbreitete Form der Abstimmung einer Emissionsmessung
.......................................................
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
36 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
DIN EN 15259 – Vorgaben zum Messplan Kapitel 7 Messplan
• Inhalte des Messplans
Kapitel 8 Probenahmestrategie
• Probenahmestrategie, insbesondere:
Zahl der Messpunkte und Homogenitätsprüfung
Anhang B.2 Beispiel für die Sammlung von Daten und Vorwissen
• insbesondere: Anlagendaten und Daten über Abgasreinigungsdaten
die im Messplan sowie Messbericht enthalten sein sollen
Anhang B.3 Muster eines Emissionsmessplans
• Inhalte des Messplans
Hinweis: umfasst auch Probenahmestrategie (s.o.)
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
37 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Mustermessplan B.3 1. Ermittlung der Messaufgabe
2. Beschreibung der Anlage,
gehandhabte Stoffe
3. Beschreibung des
Messplatzes
4. Mess- und Analyseverfahren
5. Betriebszustand der Anlage
während der Messung
Mustermessbericht LAI 1. Formulierung der Messaufgabe
2. Beschreibung der Anlage und
der gehandhabten Stoffe
3. Beschreibung der
Probenahmestelle
4. Mess- und Analyseverfahren
5. Betriebszustand der Anlage
während der Messung
6. Zusammenstellung der
Messergebnisse und
Diskussion
7. Anhänge
Mustermessplan der Norm und
LAI-Mustermessbericht sind
kongruent
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
38 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Der Messplan als zentrales Instrument
Genehmigungsauflage:
„Die Messplanung muss der jeweils gültigen Normung zur Messung von Emissionen aus stationären Quellen (derzeit: Richtlinie DIN EN 15259, Januar 2008) entsprechen und ist im Vorwege spätestens 14 Tage vor Durchführung mit der für die Überwachung zuständigen Behörde abzustimmen.
Hierzu ist der Behörde der Emissionsmessplan gemäß der jeweils gültigen Normung zur Messung von Emissionen aus stationären Quellen (derzeit: Richtlinie DIN EN 15259, Januar 2008, Anhang B.3) vorzulegen.
(Wenn die vorherige Abstimmung des Messplans versäumt wird, kann die Behörde die Messung für unwirksam erklären.)“
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39 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Effekt der Genehmigungsauflage
• Verbindliche Anordnung allein der Norm per Auflage reicht nicht, da
Anhang B nur als „informativ“ in der Norm enthalten!
• Der Messplan hat ca. 75% identische Informationen und die Struktur
des Messberichts – insofern kein besonderer Zusatzaufwand
• Diese Fachinhalte können mit Messplan vor der Messung geprüft und
gesteuert werden, anstatt nach der Messung!
Emissionsmessplan gemäß DIN EN 15259 Anhang B.3 wird
rechtlich verbindlich
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
40 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Anlässe für Prüfungen und Festlegungen
Genehmigungsunterlagen
Genehmigungsauflagen
Revisionsunterlagen/Schluss-abnahme
Abstimmung/Prüfung Messplan
Prüfung Messbericht
Strategie: Anforderungen so früh wie möglich prüfen und festlegen – nicht alles kann mit Genehmigunsgsauf-lagen erledigt werden
Defizite: Defizite in vorherigen Schritten können beim fertigen Messbericht nicht mehr korrigiert werden
Teilnahme Messung
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
41 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Sind damit Probleme verbunden? • Anfangs nicht durch alle Messinstitute problemlos umgesetzt
− meist war die Anforderung bei Bestandsanlagen noch nicht als verbindliche Auflage festgesetzt
• Mehraufwand für das Messinstitut vertretbar, da die Vorarbeiten und Texte für die Erstellung des Messberichtes genutzt werden können.
• Der Messplan muss entsprechend durch Behörde geprüft und ggf. korrigiert werden − was hier nicht beanstandet wird, kann beim Messbericht
nicht mehr oder nur schwer beanstandet werden • Nach drei Jahren praktischer Vollzug, wird der Messplan meist
wie gewollt erstellt und geprüft − Unterstützung des Amtes für Umweltuntersuchung ist
dabei wichtig
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
42 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Prüfung des Messplans – Worauf sollte besonders geachtet werden?
• Ist Messaufgabe korrekt beschrieben? Ortstermin? Sind alle notwendigen Parameter erfasst?
• Sind Anlage, Anlagenbetrieb, Abgaserfassungssysteme und Abgasminderungseinrichtungen ausreichend detailliert beschrieben? Sind verwendete und emittierte Stoffe beschrieben?
• Probenahmestelle beschrieben? Sind sie normgerecht? Wenn nicht normgerecht, wie ist die Messstrategie?
• Probenahmeanzahl ausreichend? Werden Proben zu relevanten Betriebszuständen genommen?
• Analyseverfahren und Messgeräte hinreichend beschrieben?
• Wie wird sichergestellt, dass der Zustand der höchsten Emissionen erfasst wird?
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
43 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Prüfpunkt: Geeigneter und normgerechter Messort • Vorgaben hinsichtlich der geraden Ein- und Auslaufstrecken erfüllt? • Wenn nicht, welche Probenahmestrategie?
(Punktmessung oder Netzmessung) • Anforderungen:
Homogene Strömung im Allg. erfüllt, wenn: Gerade Einlaufstrecke vor Messquerschnitt 5 d Gerade Auslaufstrecke nach Messquerschnitt 2 d Abstand bis Ende Abgaskanal 5 d
5 d 5 d
2 d
d
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44 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Beispiel aus einem korrekten Messplan
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45 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Bei unzureichender Homogenität Messung an mehreren Punkten
(Anzahl vorgegeben, abhängig vom Durchmesser)
Abbildungen aus: Emissionsmessung bei stationären Anlagen, Bundesamt für Umwelt,
Bern 2013
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46 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Prüfpunkt: Messverfahren – Beispiel organischer Kohlenstoff
• Generell ist FID das normgerechte Verfahren aber, • in Einzelfällen muss GesamtC mit Adsorptionsverfahren bestimmt
werden
Fall 1: Beschichtungsanlage
FID-Methode [mgC/m³]
Silicagel-Methode [mgC/m³]
10:00 – 11:00 109 137
11:09 – 11:35 166 205
12:39 – 13:09 149 193
13:23 – 13:53 141 177
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
47 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Teilnahme an Messung
• Teilnahme an den Emissionsmessungen vor Ort wird
empfohlen (insbesondere hinsichtlich der Betriebszustände)
• Die Mitarbeiter des Messinstituts sind motivierter, wenn Sie
das behördliche Interesse feststellen
• Wird der Messplan bei den Messungen umgesetzt?
Begleitung vor Ort erleichtert erheblich die Beurteilung des
Messberichts
• In Hamburg erfolgt überwiegend eine Teilnahme an der
Messung
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48 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Prüfung des Messberichts, insbesondere: Annahme: Beim Messplan prüfbare Punkt wurden vorher abgeprüft und ggf. nachgebessert • Wurde der Messplan umgesetzt? • Probenahmestrategie
Praktisch durchgeführte Probenahme und Ergebnis von Homogenitätsprüfungen
• Betriebszustand der Anlage Maximale Emissionssituation? Liegen Daten/Beschreibungen der aktuellen Betriebsvorgänge während der Messung bei? Der Sachverständige hat die Aufgabe und Funktion, hier eine hinreichend fundierte und plausible Aussage zu treffen, ob maximale Emission vorlag!
Überwachung - Prüfung des Messberichts
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49 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
• Darstellung der Messergebnisse Vollständig ? Übersichtlich?
Aussagen im Abschnitt Plausibilitätsprüfung prüfen
• Organische Stoffe
Wie wurde der Responsefaktor berücksichtigt?
Siehe Checkliste Prüfung Messbericht (Anhang 6.5).
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50 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Was wird bei der Homogenitätsprüfung bei nicht normgerechten Abgaskanälen erwartet?
• Ist die Homogenität gegeben, kann die Messung an einem beliebigen
Punkt durchgeführt werden – ist die Homogenität nicht gegeben, ist eine sogenannte Netzmessung durchzuführen, d.h. es ist an mehreren Messpunkten im Messquerschnitt zu messen.
In der Abbildung ist
die Ermittlung der
Verteilung der
Geschwindigkeit
über die beiden
Messachsen X und
Y zu ersehen.
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
51 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Resonsefaktor Responsefaktor r = Geräteanzeige / Sollwert Responsefaktor gibt das Verhältnis an zwischen Messwert bezogen auf Propan (Eichgas), und Messwert für die zu bestimmende organische Verbindung, angegeben als Gesamtkohlenstoffkonzentration Problem: Bei Mischungen muss eventuell vom worst case ausgegangen werden
Stoff Responsefaktor ri
Toluol 1,08 Ethanol 0,76 Ethylacetat 0,75
Vollzugshilfe Emissionsmessungen
52 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Wann ist eine Emissionsbegrenzung eingehalten, wann ist
sie überschritten?
Unterschiedliche Regelungen für:
• Kontinuierliche Messung (TA Luft)
• Einzelmessung (TA Luft)
• Anwendungsbereich einzelner Verordnungen
Generell ist dabei Rundungsregel nach Nr. 2.9 TA Luft zu
berücksichtigen
Überwachung - Einhaltung der Emissionsgrenzwerte
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53 Aktuelle Problemstellungen im Immissionsschutzrecht Heinz Baumgarten 08./09. April 2014 BEW Duisburg
Emissionsbegrenzungen bei Einzelmessungen Musternebenbestimmung für Einzelmessung
„Die Emissionsbegrenzungen dieser Genehmigung sind eingehalten, wenn das Ergebnis jeder Einzelmessung zuzüglich der Messunsicherheit die festgelegte Emissionsbegrenzung nicht überschreitet.“ Nur wenn diese Bedingung erfüllt ist, hat der Betreiber pflichtgemäß nachgewiesen, dass er die Emissionsbegrenzung einhält Das Ergebnis ist in der letzten Dezimalstelle zu runden und in gleicher Einheit mit der gleichen Stellenzahl wie der Emissionsgrenzwert anzugeben
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A B
Emissionsbegrenzung 20 mg/m³
Einzelmessungen: Verschiedene Fallkonstellationen
Grenzwertbzw. Messwert (mg/m³)
A = eindeutiger Nachweis der Einhaltung der Emissionsbegrenzung B = eindeutige Überschreitung des Emissionsbegrenzung
Eindeutige Fallkonstellationen
Messunsicherheit
Eingehalten
Überschritten
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C D
Emissionsbegrenzung 20 mg/m³
Fallkonstellationen, die weitere Ermittlungen nach sich ziehen
Grenzwert bzw. Messwert (mg/m³)
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Weitere Ermittlungen und Maßnahmen
• TA Luft fordert weitere „Überprüfungen“, die sich auf die Optimierung des
Messverfahrens richten.
• Wenn dadurch eine Verringerung der Messunsicherheit erreicht wird,
könnte im Fall C ggf. die Emissionsbegrenzung eingehalten werden.
• Anordnung einer kontinuierlichen Messung ist möglich, wenn die
Einzelmessung nicht in der Lage ist, den Nachweis der Einhaltung der
Emissionsbegrenzung zu erbringen.
Wichtig: Unabhängig von „weiteren Überprüfungen“ ist über das
Ergebnis der durchgeführten Messung ein Messbericht zu erstellen.
In den meisten Fällen sind technische Optimierungen von Anlage bzw.
Abgasreinigungsanlage notwendig
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Musterauflage Ergibt sich aus den Messungen, dass die festgelegten Emissionsbegrenzungen
überschritten sind, ist dieses der zuständigen Behörde unverzüglich mitzuteilen.
Die Ursachen (insbesondere die anlagenspezifischen) sind zu ermitteln und der
Behörde darzulegen. Die zur Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Betriebes
erforderlichen Maßnahmen sind unverzüglich zu treffen (auf §§ 15 und 16
BImSchG wird hingewiesen).
Anschließend sind unverzüglich Wiederholungsmessungen durchführen zu
lassen.
Wenn ein Messergebnis zuzüglich der Messunsicherheit die festgelegten
Emissionsbegrenzungen nicht einhält, ist eine Überprüfung erforderlich, ob das
Messverfahren insbesondere in Hinblick auf die Messunsicherheit dem Stand der
Messtechnik entspricht. Darüber hinaus sind nähere Prüfungen an der Anlage
vorzunehmen und ggf. zusätzliche Einzelmessungen oder kontinuierliche
Messungen vorzunehmen.
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Danke für die Aufmerksamkeit!