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Inhaltsverzeichnis Kapitel Seite

1 Einleitung 4 1.1 Vorwort 4 1.2 Zweck und Umfang 4 1.3 REACh 4

1.3.1 Informationspflicht Bestandslieferanten 5 1.3.2 Informationspflicht Neulieferanten 5

2 Lieferantenqualifikation 6 2.1 Lieferantenauswahl 6 2.2 Freigabe von Lieferanten 6 2.3 Lieferantenentwicklung 6 2.4 Lieferantenbewertung 7

2.4.1 Allgemeines 7 2.4.2 Qualitätsbewertung 7

2.4.2.1 Bewertungskennzahlen 7 2.4.2.2 Bewertung der Anlieferqualität QP (Produktqualität 0-km): 7 2.4.2.3 Berechnung QP 8 2.4.2.4 Schema zur Bewertung der Anlieferqualität QP 8 2.4.2.5 Bewertung der Fehlerbedeutung 8 2.4.2.6 Bewertung des Fehlerauftretens 9

2.4.3 Bewertung der Technik, des Einkaufs und der Logistik 9 2.5 Eskalation bei Nichterfüllung 9

2.5.1 Eskalationsmodell 10 3 Qualitätsvorausplanung / APQP 12

3.1 Allgemeines 12 3.1.1 Lieferanten mit Entwicklungsverantwortung 12 3.1.2 Lieferanten ohne Entwicklungsverantwortung 12

3.2 Herstellbarkeitsbewertung 12 3.3 Spezifikationen und Anforderungen 13 3.4 Anforderungen an Prototypen und Vorserienteilen 13

3.4.1 Definition Prototypen 13 3.4.2 Produktionslenkungsplan für den Prototypenbau 14 3.4.3 Definition Vorserienteile 14

3.5 Prozessablaufplan 14 3.6 Fehlermöglichkeit- und Einflussanalyse / FMEA 14 3.7 Produktionslenkungs- / Kontrollplan 15 3.8 Verfahrensanweisungen / Arbeitsanweisungen 15 3.9 Planung der Werkzeuge und Einrichtungen 15 3.10 Mess- und Prüfgeräte 16 3.11 Besondere Merkmale (CC-, SC-, WSC-, YC- und YS- Merkmale) 16 3.12 Vorläufige Prozessfähigkeit 17 3.13 Anforderungen an die Prozessfähigkeit 18 3.14 Verpackungsplanung 19 3.15 Qualitätssicherung bei Teilen von Unterauftragnehmer 19

4 Erstmuster 20 4.1 Definitionen Erstmuster 20

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4.2 Anforderungen an Erstmuster 20 4.3 Ablauf beim Erstbemusterungsverfahren 20

4.3.1 Produktionsprobelauf 20 4.3.2 Erstbemusterung 21

4.4 Freigabe Erstmuster 22 4.5 Änderungen 22

5 Anforderungen an die Produkt- und Verfahrensqualität 23 5.1 Verantwortung des Lieferanten 23 5.2 Wareneingangsprüfung 23 5.3 Rückverfolgbarkeit 23 6.1 Allgemeines 24 6.2 Behandlung fehlerhafter Einheiten 24

6.2.1 Nachgearbeitete Teile und Problemlösung 24 6.2.2 Problemlösung bei reklamierten Teilen 25

6.3 Kosten bei berechtigten O- km und Feld - Reklamationen 25 6.4 Änderungen 25

7 Ständige Verbesserung 25 7.1 Allgemeines 26 7.2 Ständige Verbesserung von Verfahren 26

8 Anhang 27 8.1 Übersicht der Änderungen 27 8.2 Glossar 28 8.3 Akronyme 31

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1 Einleitung 1.1 Vorwort Die Valeo Thermal Commercial Vehicles Germany GmbH, Gilching, sowie die mit ihr verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff AktG), im Folgenden einheitlich „Valeo“ genannt, will mit einem strengen Qualitätsmanagement die höchsten Erwartungen von Kunden und Verbrauchern erfüllen. Dabei steht die wichtige Rolle der Lieferanten bei der Umsetzung dieser Ziele im Vordergrund. Das Quality-Commitment für Lieferanten bildet die Grundlage für unsere gemeinsame Arbeit. Sie definieren die Qualitätsanforderungen an Entwicklung, Produktion und die Prüfung von gelieferten Teilen und Dienstleistungen. Valeo fördert und entwickelt die Teamarbeit mit seinen Lieferanten. Die klare Definition der Anforderungen und der Aufbau der Kommunikation auf allen Ebenen ermöglicht ein Arbeitsverhältnis, das zum offenen Umgang mit Ideen und Problemen ermutigt. Valeo erwartet, dass sich alle Lieferanten an die aufgeführten Punkte im Quality-Commitment halten. Sie sind Bestandteil jeden Auftrags. Die Lieferanten haben sicherzustellen, dass sich auch deren Unterlieferanten an die Erfüllung dieses Quality-Commitments halten. Da die Lieferanten großen Einfluss auf die Leistungsfähigkeit von Valeo haben, werden auf sie, über dieses Commitment hinaus, die Kundenanforderungen der Fahrzeughersteller entsprechend ange-wandt. Valeo erwartet von seinen Lieferanten die Entwicklung ihrer Qualitätsmanagementsysteme in Richtung auf die Anforderungen der internationalen Qualitätsnorm EN/ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung). Diese ermöglicht es ihnen, alle Gesetzes- und Sicherheitsanforderungen zu er-füllen und Valeo zuverlässig mit fehlerfreien Teilen zu beliefern. 1.2 Zweck und Umfang Das Quality-Commitment für Lieferanten betrifft alle internen und externen Lieferanten von Prototy-pen, Serienteilen und Dienstleistungen für Valeo. Dieses Commitment ist Bestandteil aller Anfragen und Aufträge. Die Lieferanten sollen ihr Qualitätsmanagementsystem an der internationalen Quali-tätsnorm EN/ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung) ausrichten und in Übereinstimmung regio-naler Anforderungen der Kunden, Gesetze und nationalen Normen weiterentwickeln. Dieses Qua-lity-Commitment dient dazu, die besonderen Anforderungen von Valeo zu verstehen und in partner-schaftlicher Zusammenarbeit umzusetzen. 1.3 REACh Die am 01.07.2007 in Kraft getretene EU-Chemikalienverordnung REACh (Registrierung, Bewer-tung und Zulassung von Chemikalien) hat das Ziel, Menschen und Umwelt besser als bisher vor möglichen Risiken beim Umgang mit Chemikalien zu schützen. Valeo ist im Sinne des Art. 3 Nr. 13 der REACh-Verordnung nachgeschalteter Anwender und ist von den Informationen seiner Lieferanten abhängig, um seiner Pflicht zur Informationsweitergabe in der Lieferkette nachzukommen.

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1.3.1 Informationspflicht Bestandslieferanten Sollten sich relevante, durch REACh verursachte Änderungen an den von Lieferanten an Valeo ge-lieferten Produkten, deren Lieferfähigkeit oder der Qualität ergeben, so hat der Lieferant unverzüg-lich geeignete Maßnahmen zu treffen und Valeo darüber zu informieren. 1.3.2 Informationspflicht Neulieferanten Neue Lieferanten haben im Lieferantenfreigabeprozess (siehe Punkt 2.2) eine REACh Konformitäts-erklärung abzugeben.

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2 Lieferantenqualifikation 2.1 Lieferantenauswahl Die Auswahl eines Lieferanten für ein bestimmtes Produkt oder eine Dienstleistung erfolgt nur aus der “Liste der freigegebenen Lieferanten” und unter Berücksichtigung der bisherigen Lieferantenbe-wertungen. 2.2 Freigabe von Lieferanten Valeo hat eine Liste von Lieferanten, die in der Vergangenheit ihre Fähigkeit bewiesen haben, un-sere Erwartungen zu erfüllen. Alle Materialien für Prototypen, Vorserien- und für Serienteile, sowie alle Dienstleistungen werden nur von Lieferanten eingekauft, die auf der Liste der freigegebenen Lieferanten stehen. Lieferanten auf dieser Liste werden auditiert, wenn die Umstände dies erfordern. Eine typische Ur-sache für eine Lieferanten Auditierung könnte ungenügende Serienqualität sein. Die Art der Auditie-rung hängt von den beobachteten Mängeln ab. Als Standard für neue Lieferanten gilt eine Zertifizierung für das Qualitätsmanagement nach EN ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung). Eine erste Bewertung durch den Valeo- Einkauf muss positiv sein und ein zusätzliches Kurzaudit durch das Valeo- Qualitätswesen muss erfolgreich bestanden werden. Wenn Einzelfälle dies erfordern, wird Valeo die Lieferantenprozesse überprüfen. Typische Gründe können die Einführung neuer Produkte, der Produktionsanlauf nach technischen Änderungen oder ungenügende Serienqualität des Lieferanten sein. Der Lieferant muss sowohl Valeo als auch den Valeo- Kunden das Recht gewähren, im Hause des Lieferanten zu prüfen, ob die zugelieferten Produkte, der Prozess, das Produkt und die Dienstleis-tung den spezifischen Anforderungen entsprechen. 2.3 Lieferantenentwicklung Valeo entwickelt seinen Lieferantenstamm in Richtung Konformität mit der EN ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung). Valeo ist dazu bereit, seine Lieferanten durch die Weitergabe benötigter Informationen sowie einer klaren Definition der Erwartungen zu unterstützen. Lieferantentreffen die-nen dazu, Wissen und Erfahrungen auszutauschen. Der Lieferant hat in regelmäßigen Abständen zur Aufrechterhaltung seines QM-Systems interne Au-dits durchzuführen. Um die Anforderungen von Valeo zu erfüllen, muss das Qualitätsmanagement-system des Lieferan-ten auf Vorbeugung statt auf Entdeckung von Mängeln ausgerichtet sein. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass das Entwicklungs- und Prozesswissen genutzt wird, das die Herstellung von Pro-dukten außerhalb der Anforderungen verhindert. Wenn Risiken oder Abweichungen erkannt wurden (durch FMEA, Fähigkeitsuntersuchungen, Garantieberichte, ...), dann müssen Fehlervermeidungs-methoden einsetzen, die während der Planung von Verfahren, Einrichtungen, Prozessen und Werk-zeugen diese Risiken minimieren bzw. verhindern. Diese Fehlervermeidungsmethoden müssen auch während der Problemlösung eingesetzt werden.

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Als wichtigste Ressource der Lieferanten werden die Mitarbeiter betrachtet. Valeo fordert deshalb von seinen Zulieferern eine konsequente Weiterqualifizierung ihrer Mitarbeiter und die Nutzung von Motivationssystemen zur Förderung der ständigen Verbesserung. 2.4 Lieferantenbewertung 2.4.1 Allgemeines Auch ein ausgefeiltes Qualitätssystem garantiert nicht zu 100%, dass der Lieferant immer fehlerfreie Produkte liefert. Die Leistung des Lieferanten wird überwacht und von den Valeo- Abteilungen aus-gewertet, welche für das Qualitätsmanagement, die Technik, den Einkauf und Logistik verantwortlich sind. 2.4.2 Qualitätsbewertung Die Qualitätsleistung des Lieferanten wird laufend gemessen und monatlich in einer Lieferantenbe-wertung berechnet. Die monatliche Berechnung berücksichtigt die Menge der fehlerhaften Teile im Verhältnis zu der pro Monat gelieferten Menge an Teilen in Abhängigkeit von Fehlerbedeutung und Fehlerauftretenshäufigkeit für Valeo. Die Qualitätsziele werden jährlich von den örtlichen Valeo- Ge-sellschaften festgelegt. Sie dienen dem Nachweis der kontinuierlichen Verbesserung und ersetzen nicht das generelle Null-Fehler-Ziel. 2.4.2.1 Bewertungskennzahlen

• QL: Liefertreue (Termin- & Mengentreue) Prozentkennzahl LKZ gemäß AA 4.5.1

• QP: Anlieferqualität (Produktqualität 0-km) Prozentkennzahl 0-100 % - siehe 2.4.2.2 ff.

• QK: Q-Kosten zu Lasten Lieferanten (0-km & Feld) Materialkosten und Mehraufwand zu Lasten Lieferanten, in Euro 2.4.2.2 Bewertung der Anlieferqualität QP (Produktqualität 0-km): Aus folgenden Gründen erfolgt eine Bewertung der Anlieferqualität nicht mehr in ppm:

• Differenzierte Fehlerbewertung nach der Bedeutung der Fehler in Prozessen bzw. auf Pro-dukte von Valeo

und • Anzahl der erhaltenen fehlerhaften Anlieferungen wird mitbewertet

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QP: Prozentkennzahl wird ermittelt aus der Einstufung der einzelnen Anlieferungen.

• Jede fehlerfreie Anlieferung wird mit 0 Punkte bewertet • Jede fehlerhafte Anlieferung ergibt Minus-Punkte von 30 bis 1000 je nach der Fehlerbedeu-

tung und der Fehlerauftretenshäufigkeit 2.4.2.3 Berechnung QP

Einstufung der einzelnen Anlieferungen QP = 100 - % Anzahl der Anlieferungen 2.4.2.4 Schema zur Bewertung der Anlieferqualität QP

2.4.2.5 Bewertung der Fehlerbedeutung

• B1: Geringe Bedeutung: - Keine Funktions- bzw. Leistungsbeeinträchtigung (ohne Produktionsstörung) - Logistische Merkmale nicht erfüllt (Lieferpapiere, Verpackung, Kennzeichnung)

- Fehler als Selbstanzeige vom Lieferanten gemeldet - Teile verwendbar mit geringer Nacharbeit, bzw. Sondermaßnahme - Teile verwendbar nach Aussortieraktion bzw. Nacharbeit vom Lieferanten bei Valeo - Teile verwendbar ohne Störung in der Produktion

Fehlerauftreten

Fehlerbedeutung B1

100 250

1000

500 30

B2

A1 A2 A3 A3 A2 A1

Minus-Punkte

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• B2: Hohe Bedeutung: - Funktion gegeben jedoch mit

(mit Produktionsstörung) Leistungsbeeinträchtigung - Funktion nicht erfüllt - Besonderes Zeichnungsmerkmal (CC, SC, YC, YS) nicht erfüllt - Sicherheitsrisiko, bzw. gesetzliche Vorschrift nicht erfüllt - Teile verwendbar jedoch mit mäßiger Nacharbeit bzw. Montagestörung - Aussortieraktion bzw. Nacharbeit vom Lieferanten bei Valeo nicht ermöglicht - Teile nicht verbaubar bzw. bei eine Nacharbeit der Teile bei Valeo nicht möglich - Rücklieferung der kompl. Anlieferung an den Lieferant - Festgelegte Korrekturmaßnahmen vom Lieferanten nicht eingehalten - Produktionsstopp 2.4.2.6 Bewertung des Fehlerauftretens

• A1: Geringes Auftreten: - max. 2 % der Anlieferung fehlerhaft - Kein Wiederholungsfehler

• A2: Mäßiges Auftreten: - Max. 20 % der Anlieferung fehlerhaft - Kein Wiederholungsfehler

• A3: Hohes Auftreten: - Über 20 % der Anlieferung fehlerhaft - Wiederholungsfehler 2.4.3 Bewertung der Technik, des Einkaufs und der Logistik Die Leistung des Lieferanten wird von den entsprechenden Abteilungen auf der Grundlage eines Fragebogens mit Bewertungskriterien ausgewertet. Die maximale Erfüllungsrate liegt bei 100%, die Ziele für die diese Bewertungen werden jährlich von den örtlichen Valeo- Werken zusammen mit dem Einkauf festgelegt. 2.5 Eskalation bei Nichterfüllung Wenn der Lieferant die oben angegebenen Ziele nicht erfüllt, so muss dessen Management einen Plan für Korrekturmaßnahmen erstellen und diesen dem örtlichen Valeo- Werk vorlegen. Die Quali-tät dieses Maßnahmenplans bestimmt, ob der Lieferant auf Probezeit gesetzt wird, und wie lange die Probephase andauern wird. Wenn eine Verbesserung der Bewertung des Lieferanten nicht in-nerhalb eines 6-Monatszeitraums erwartet werden kann, so werden alle neuen Aufträge an ihn aus-gesetzt.

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2.5.1 Eskalationsmodell

Level 0 Level 1 Level 2 Level 3 Level 4

Lieferanten-wechsel

Qualitätsliefe-rant

Eskalations-stufe 1

Eskalations-stufe 2

Eskalations-stufe 3

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KriterienDer Lieferant erfüllt Qualitäts- und Lieferanforderungen (PPM, service level,

etc.).

Maßnahmen Wareneingangskontrolle und Reklamationen werden vom Werk bearbeitet.

Ergebnis Aktuelle statistische Auswertung.

Zuständigkeit Werksqualität und Disposition

KriterienDer Lieferant erfüllt Qualitäts- und Lieferanforderungen nicht.

z.B. es gibt einen negativen Trend von erhöhten Reklamationen

MaßnahmenDer Lieferant ist auf der Grundlage der Lieferantenbewertung (Aktualisierung

z.B. alle 3 Monate) aufgefordert, Korrekturmaßnahmen zu definieren und

ErgebnisVerbindlich eingeführte, geeignete Korrekturmaßnahmen. Optional

Lieferantenbesuch.

Zuständigkeit Werkseinkauf

KriterienEingeführte Korrekturmaßnahmen aus ESC1 zeigen überhaupt keine

Verbesserung.

Maßnahmen

Die Geschäftsführung des Lieferanten ist aufgefordert, die Werksleitung zu

involvieren. Eine unzureichende Verbesserung führt zu einer Herabstufung zu

ESC3. Wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und

Lieferperformance führen zu einer Aufwertung in ESC0 oder ESC1.

Ergebnis Neue Zielevereinbarung mit dem Lieferanten (Maßnahmenplan).

Zuständigkeit Werksleitung

KriterienUnzureichende Zuverlässigkeit, Ausfall von Korrekturmaßnahmen,

unzureichende Zusammenarbeit von Lieferanten.

Maßnahmen

Der Lieferant wird für alle neuen RFQ und Neugeschäfte "On Hold" gesetzt.

Hierüber wird er über den Zentraleinkauf offiziell informiert. Offene Aktionen des

ESC2 werden weiterverfolgt. Der "On Hold" Status bleibt so lange bestehen, bis

der Lieferant die Stufe ESC0 oder ESC1 erhält.

ErgebnisVorübergehendes Sperren des Lieferanten für die Beteiligung an neuen

Projekten und Information aller betroffenen Werke.

Zuständigkeit Zentraleinkauf

KriterienWenn innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten keine Verbesserung in der

Lieferantenbeurteilung zu sehen ist.

MaßnahmenLieferant wird permanent "On Hold" gesetzt. Der Abbau-Prozess wird durch den

Zentraleinkauf gestartet.

Ergebnis Lieferant wird so schnell wie möglich ersetzt.

Zuständigkeit Zentraleinkauf/ Geschäftsführung (Einkauf/Qualität)

ESC0 (Eskalationsstufe 0) A L

iefe

ran

ten

Lie

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ng

(A

BC

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g)

ESC1 (Eskalationsstufe 1)

B L

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ran

ten

ESC2 (Eskalationsstufe 2)

ESC3 (Eskalationsstufe 3)

C L

iefe

ran

tenESC4 (Eskalationsstufe 4)

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3 Qualitätsvorausplanung / APQP 3.1 Allgemeines Die Qualitätsvorausplanung ist die Grundlage zur potentiellen Fehlervermeidung und ständigen Ver-besserung. Der Qualitätsvorausplanungsprozess deckt die Schritte von der Entwicklung bis zur Se-rienproduktion ab. Er erfordert ein interdisziplinäres Team, welches alle Hauptabteilungen enthält, wie Verkauf, Entwicklung, Produktionsplanung / Arbeitsvorbereitung, Produktion, Einkauf und Qua-litätssicherung. Es muss vom Lieferanten ein Plan erstellt werden, welcher die einzelnen Schritte, das entspre-chende Fertigstellungsdatum und die Verantwortlichkeiten für die erforderlichen Handlungen zeigt. Eine Art der Qualitätsvorausplanung ist Herstellbarkeitsbewertung. Die ausgefüllte und unterschrie-bene Herstellbarkeitsbewertung (mit Angebotsanfrage an Lieferanten gesandt) ist fester Bestandteil eines Angebotes des Lieferanten. Bevor ein Auftrag an einen Lieferanten vergeben wird, muss die Herstellbarkeit über eine ausgefüllte und unterschriebene Herstellbarkeitsbewertung nachgewiesen werden. Diese Form der Qualitäts-vorausplanung / APQP ist fester Bestandteil des Angebotes. Wird die komplett ausgefüllte und un-terschriebene Herstellbarkeitsbewertung nicht zur Angebotsabgabe an den Einkauf zurückge-schickt, kann keine Berücksichtigung des Angebotes erfolgen. Ohne Fertigstellung der Qualitätsvorausplanung sind die Erstmusterprüfberichte nicht gültig. Stan-dardteile (Norm-/Katalogteile) können davon ausgenommen werden. Die Qualitätsvorausplanung wird in Zusammenarbeit mit dem interdisziplinären Team des Lieferan-ten durchgeführt und regelmäßig der Fortschritt überprüft. Sollte Valeo jedoch nicht teilnehmen, so muss der Lieferant diese eigenverantwortlich durchführen und vom zuständigen Qualitätssiche-rungsingenieur von Valeo genehmigen und unterschreiben lassen. Die Qualitätsvorausplanung kann zu einer Qualitätsvereinbarung führen, welche die wichtigsten Merkmale definiert und be-stimmt, wie diese während der Serienproduktion überprüft, ausgewertet und dokumentiert werden. Es gibt 2 Varianten für einen APQP-Prozess: 3.1.1 Lieferanten mit Entwicklungsverantwortung Anwendung der kompletten Checkliste – incl. der Herstellbarkeitsbewertung zum APQP-Prozess (Advanced Product Quality Planning and Control Plan APQP) 3.1.2 Lieferanten ohne Entwicklungsverantwortung (Fertigung nach Zeichnung/Spezifikation) Anwendung Checkliste – min. die Herstellbarkeitsbewertung aus APQP- Prozess (Advanced Product Quality Planning and Control Plan APQP) 3.2 Herstellbarkeitsbewertung In der Herstellbarkeitsbewertung wird beurteilt, ob ein angefragtes Teil unter Serienbedingungen so hergestellt werden kann, wie in Zeichnungen und Spezifikationen beschrieben und gefordert ist.

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Die Herstellbarkeitsbewertung muss vom Lieferanten, ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Valeo-Abteilung durchgeführt werden. Die Herstellbarkeitsbewertung ist für jedes vom Einkauf an-gefragte Produkt erforderlich. Insbesondere sind angegebene Toleranzen unter statistischen Gesichtspunkten, sowie die Funktion und Beanspruchung des Bauteils zu beachten. Ferner ist eine Aussage darüber zu machen, ob die Kapazität des Lieferanten die Lieferung der geplanten Stückzahlen erlaubt und die vorgesehenen Termine eingehalten werden können. Vorschläge des Lieferanten zu notwendigen Änderungen oder Ergänzungen von Zeichnungen und Spezifikationen werden von Valeo erwartet, sorgfältig geprüft und im Sinne einer ständigen Verbes-serung der Produktqualität, der Prozesssicherheit und wirtschaftlichster Herstellung umgesetzt. 3.3 Spezifikationen und Anforderungen Valeo bietet alle erforderlichen Informationen und technischen Daten für Anfragen und Aufträge an. Ausgenommen hiervon ist Katalog- und Handelsware ohne spezielle Anforderung. Diese Daten bestehen aus diesem Qualitäts-Commitment, allen aktuellen Valeo-Zeichnungen, den Spezifikationen und den technischen Lieferbedingungen (d.h. den Valeo- und Kundennormen, nicht aber allgemein gültige Industrienormen), sowie anderen Vorschriften und Normen, die die zu befol-genden Qualitätsmerkmale beschreiben. Zusätzlich müssen vom Lieferanten relevante Daten beigesteuert werden, wenn er für die Technik und die Entwicklung verantwortlich ist. Diese werden, sofern erforderlich, von Valeo freigegeben. Während der einzelnen Qualitätsvorausplanungsstufen muss der Lieferant ständig die technischen Daten auf Vollständigkeit, Relevanz und Richtigkeit überprüfen. Er ist im Falle späterer Änderungen dafür verantwortlich, dass seine relevanten Abteilungen über alle aktuellen Daten verfügen und diese mit allen Dokumentationen, Fertigungs- und Qualitätsanweisungen übereinstimmen. 3.4 Anforderungen an Prototypen und Vorserienteilen 3.4.1 Definition Prototypen Prototypen sind Teile, die in der Regel nicht auf Serienwerkzeugen erstellt sind. Diese Teile werden vom Hersteller unter Zuhilfenahme sämtlicher ihm zur Verfügung stehenden technischer und ferti-gungstechnischer Hilfsmittel nach vorläufigen Zeichnungsvorgaben gefertigt. Sie müssen voll funk-tionsfähig sein. Prototypenteile müssen generell mit einem Messprotokoll angeliefert werden. Die zu messenden Messwerte sind mit dem jeweiligen Q-Bereich von Valeo abzustimmen. Der Prototypen-lieferant muss engen Kontakt zu den Entwicklungsabteilungen von Valeo halten. Wenn dies ge-wünscht wird, dann muss der Prototypenlieferant Valeo alle aus der Prototypenherstellung zur Ver-fügung stehenden Daten für die Planung der Produktionsverfahren und der Herstellung der Produk-tionswerkzeuge übergeben. Die Bewertung von Prototypteilen liegt in der Verantwortung der Ent-wicklung und des Qualitätsingenieurs von Valeo. Prototypen müssen deutlich durch Anhänger und Aufkleber gekennzeichnet werden. Abweichungen von diesem Standard müssen schriftlich vor Einreichung der Teile mit dem zustän-digen Qualitätsbereich vereinbart worden sein.

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Bei den Teilelieferungen müssen die jeweils gültigen Zollbestimmungen berücksichtigt worden sein. 3.4.2 Produktionslenkungsplan für den Prototypenbau Die Erstellung von Produktionslenkungsplänen ist bereits mit der Erstellung von Prototypen durch-zuführen und bezogen auf den Umfang mit dem zuständigen Q-Mitarbeiter von Valeo zu vereinba-ren. Sie beinhalten zusätzlich zu allen besonderen Merkmalen (s. 3.11) Beschreibungen der Prü-fungen an Maßen, Materialien und Funktionen, welche während des Prototypenbaus durchgeführt werden. 3.4.3 Definition Vorserienteile Vorserienteile sind Teile, welche im Gegensatz zu Prototypteilen, auf den Produktionswerkzeugen hergestellt werden. Nacharbeit ist zulässig, um die Zeichnungsanforderungen zu erfüllen, soweit sie in der Musterdokumentation offen gelegt wird. Die Prüfung dieser Teile wird zu 100% durchgeführt und in einem beiliegenden Messprotokoll dokumentiert. 3.5 Prozessablaufplan Der Prozessablaufplan ist die grafische Beschreibung des gesamten Prozessablaufes vom Waren-eingang, der Produktion bis zum Versand. Er wird ergänzt durch kurze Beschreibungen der einzel-nen Produktionsschritte, führt die Produktionsmittel und die verschiedenen Inspektionspunkte auf und zeigt den Materialfluss. Prozessablaufpläne sind für die Qualitätsplanung unabdingbar. Sie bil-den die Grundlage für FMEA’s und für die Wartungs- und Produktionslenkungspläne. Diese sind, wenn in der Erstmusterbestellung gefordert, den Erstmusterunterlagen beizufügen. Wichtige Operationen, automatische Abfragen und Prüfstellen müssen identifiziert, im FMEA Pro-zess hinsichtlich des vorhandenen Risikos bewertet und im Produktionslenkungsplan ggf. durch ge-eignete Prüfmethoden abgesichert sein. Die Materialkennzeichnung und der Materialfluss müssen so festgelegt werden, dass die Verarbeitung falscher Materialien oder Teile ausgeschlossen ist. Pro-duktionslenkungspläne und FMEA’s sind immer auf aktuellen Stand zu halten. 3.6 Fehlermöglichkeit- und Einflussanalyse / FMEA Die FMEA hilft bei der Vermeidung von Fehlern durch eine strukturierte Analyse der potentiellen Fehlermöglichkeiten. FMEA’s müssen sowohl während der Entwicklung als auch während der Pro-zessplanung durchgeführt werden. Sie sind für alle neuen oder geänderten Produkte und Prozesse erforderlich. FMEA’s sind “lebendige Dokumente”, die ständig bezüglich der Entwicklungs-, Prozess-änderungen und des Produkteinsatzes aktualisiert werden müssen.

System FMEA’s Produkt sind von dem Bereich durchzuführen, der für die Entwicklung und/ oder Konstruktion verantwortlich ist.

System FMEA’s Prozess erkennen mögliche Prozessschwächen und helfen dabei, entspre-

chende Maßnahmen zur Behebung auszuarbeiten. Die zuständige Arbeitsvorbereitung ist für ihre Durchführung vor der Produktion von Werkzeugen und Einrichtungen verantwortlich. System FMEA’s Produkt sollten verfügbar sein, bevor eine System FMEA Prozess erstellt wird. Falls keine System FMEA Produkt seitens Valeo vorliegt, darf dies die Erstellung einer System FMEA Prozess durch den Lieferanten nicht verzögern.

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Die von den FMEA’s als “signifikant” oder “kritisch” erkannten Produktmerkmale und Prozesspara-meter werden wesentliche Merkmale des Produktionslenkungsplans. Der Lieferant muss die System FMEA Prozess jederzeit Valeo, Abteilung Qualitätssicherung, zur Einsicht zur Verfügung stellen. Die Maßnahmen aus den FMEA’s müssen nachweislich vor der Erst-bemusterung umgesetzt sein. 3.7 Produktionslenkungs- / Kontrollplan Eine wichtige Phase der Qualitätsplanung ist die Erstellung eines Produktionslenkungsplanes. Der Produktionslenkungsplan beschreibt das System der Prüfungen von Teilen und Prozessen. Ein Pro-duktionslenkungsplan kann sich auf eine Produktgruppe oder -familie beziehen, welche mit gleichen Prozessen am gleichen Ort hergestellt werden. Zusätzlich sollen Anweisungen zur Prozessüberwa-chung und Wartungspläne definiert und ständig angewandt werden. Ein Produktionslenkungsplan beschreibt die erforderlichen Handlungen in jeder Phase des Herstell-prozesses inklusive den Wareneingangsprüfungen, den prozessbegleitenden Prüfungen und den Warenausgangsprüfungen, sowie allen periodischen Prüfungen zur Bestätigung, dass alle Prozesse unter Kontrolle sind. Periodische Prüfungen sind z.B. Funktionsprüfungen, Zuverlässigkeits- und Lebensdauerprüfungen entsprechend der technischen Spezifikationen und Produktanforderungen. Der Produktionslenkungsplan ist während der gesamten Lebensdauer eines Produktes erforderlich, d.h. sowohl in der Prototypen-, der Vorserien- und Serienproduktionsphase. Der Produktionslenkungsplan enthält alle besonderen Merkmale, welche in den Zeichnungen und Spezifikationen dargestellt werden und aus den FMEA’s abgeleitet wurden. Die Genehmigung durch Valeo kann verlangt werden. 3.8 Verfahrensanweisungen / Arbeitsanweisungen Es ist sicherzustellen, dass, falls erforderlich, verständliche und ausreichend detaillierte Verfahren-sanweisungen und Arbeitsanweisungen für das am Herstellprozess verantwortliche Personal zur Verfügung stehen. Diese Anweisungen sollten im direkten Bezug stehen zu den erforderlichen Do-kumenten, wie z.B.: FMEA’s Produktionslenkungspläne Entwicklungszeichnungen, Produktspezifikationen, Materialspezifikationen, Vergleichsmus-

ter und Industriestandards Verpackungsstandards Produkt- und Prozess-Fähigkeiten

Die Verfahrens- und Arbeitsanweisungen müssen am jeweiligen Arbeitsplatz angebracht sein und müssen alle prozessrelevanten Maschineneinstellungen enthalten. 3.9 Planung der Werkzeuge und Einrichtungen Prozessflussdiagramme, System FMEA’s Prozess und Produktionslenkungspläne müssen überprüft werden, ob aufgrund früherer Probleme alle daraus resultierenden Anforderungen bei der Entwick-lung der neuen Maschinen, Werkzeuge, Messgeräte und Einrichtungen berücksichtigt wurden. Vor

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der Lieferung neuer Werkzeuge/Einrichtungen müssen vorläufige Prozessfähigkeitsstudien geplant und durchgeführt werden. Der Lieferant muss einen detaillierten Terminplan für die Beschaffung neuer oder geänderter Werk-zeuge, Messgeräte und Einrichtungen erstellen. Dieser Terminplan muss regelmäßig auf Einhaltung überprüft werden, um die Übereinstimmung mit der Valeo- Planung zu garantieren. Wenn der Ter-minplan des Lieferanten aufgrund technischer Änderungen, Werkzeugproblemen und aus anderen Gründen abweicht, müssen der verantwortliche Valeo- Einkäufer und der Valeo-Qualitätsingenieur sofort benachrichtigt werden. Vorschläge für erforderliche Handlungen, um den ursprünglichen Fäl-ligkeitstag einzuhalten, müssen schriftlich eingereicht werden. Bei Werkzeugneuerstellung, -änderung oder Ersatzwerkzeug ist immer ein neues Erstmuster mit Erstmusterprüfbericht dem betreffende Valeo- Werk vorzustellen. 3.10 Mess- und Prüfgeräte Der Lieferant ist verantwortlich für den Einsatz geeigneter Mess- und Prüfgeräte (inklusive Software und Programme) für die befriedigende Prozessüberwachung. Der Lieferant und Valeo vereinbaren die anzuwendenden Messmethoden und Messgeräte. Um die Sicherheit für die Produktion und den Versand fehlerfreier Teile zu gewährleisten, müssen alle im Produktionslenkungsplan aufgeführten Mess- und Prüfgeräte freigegeben sein und deren Fähigkeit nachgewiesen sein. Es liegt allein in der Verantwortung des Lieferanten, Standardmessgeräte bereitzustellen. Beson-dere Prüfungen und die Beschaffung der entsprechenden Sonderprüfmittel unterliegen der Zustim-mung von Valeo. Die vom Lieferanten vorgeschlagenen und mit Valeo abgestimmten Messmetho-den und -mittel müssen im Produktionslenkungsplan enthalten sein. Der Hersteller muss ein geeignetes Überwachungssystem für Messmittel, sonstige Einrichtungen die als Mess- bzw. Prüfgerät eingesetzt werden, installieren und aufrechterhalten. 3.11 Besondere Merkmale (CC-, SC-, WSC-, YC- und YS- Merkmale) Sofern dies von Valeo- Kunden gefordert ist, werden deren spezifische Kennzeichnungen bzw. Sym-bole für besondere Merkmale auf Valeo- Zeichnungen ergänzend verwendet. Der Umgang mit den Kennzeichnungen bzw. Symbolen der Valeo- Kunden muss während des APQP-Prozess eindeutig festgelegt werden. Es gelten die folgenden Festlegungen und Vorgehensweisen: CC Merkmale sind besondere Merkmale mit Einfluss auf die Einhaltung von gesetzlichen Vor-schriften und/oder die sichere Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion. SC Merkmale sind besondere Merkmale mit Einfluss auf Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion im Sinne der Kundenzufriedenheit, ohne Einfluss auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und/oder die sichere Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion. WSC Merkmale sind besondere Merkmale mit Einfluss auf Produktfunktion bzw. Zuverlässig-keit oder auf die Herstellungsprozesse, ohne Einfluss auf die Einhaltung von gesetzlichen Vor-schriften und/oder die sichere Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion.

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YC Merkmale sind besondere Merkmale mit einem potentiellen Einfluss auf die Einhaltung von gesetzlichen Vorschriften und/oder die sichere Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion. YS Merkmale sind besondere Merkmale mit einem potentiellen Einfluss auf Produkt- bzw. Fahr-zeugfunktion im Sinne der Kundenzufriedenheit, ohne Einfluss auf die Einhaltung von gesetzli-chen Vorschriften und/oder die sichere Produkt- bzw. Fahrzeugfunktion. Für YC und YS Merkmale sind Risikobetrachtungen im Verlauf der Produkt- und Prozessentwicklung (siehe Abschnitt 3.6 – FMEA) erforderlich. Abhängig vom Ergebnis der Risikobewertung, unter be-sonderer Berücksichtigung der wirksamen Einführung von Vermeidungsmaßnahmen, kann die For-derung zum Nachweis der Prozessfähigkeit und Überwachung in der Serie reduziert sein oder diese erforderlich machen. Das Ergebnis der Risikobewertung muss für alle YC und YS Merkmale doku-mentiert und von Valeo freigegeben worden sein. Achtung: WSC, YC und YS bleiben bei bestehenden Zeichnungen erhalten, werden aber

bei allen neuen Zeichnungen nicht mehr verwendet. Für die CC-, SC- und WSC- Merkmale besteht die Forderung zum Nachweis der vorläufigen Pro-zessfähigkeit und zur Überwachung der Prozessfähigkeit in der Serie. Die Ergebnisse zu den Pro-zessfähigkeiten sind Bestandteil der Erstbemusterungsunterlagen. 3.12 Vorläufige Prozessfähigkeit Studien zur vorläufigen Prozessfähigkeit müssen durchgeführt werden, um frühzeitig Informationen über neue oder geänderte Prozesse in Hinsicht auf die Kundenanforderungen an einen fähigen Pro-zess zu erhalten. Die Studien müssen auf so vielen Messwerten wie möglich basieren, mindestens aber an 6 Teilen für jedes signifikante und kritische Merkmal. Die vorläufigen Prozessfähigkeiten sind im Erstmuster-prüfbericht anzugeben. Diese Messwerte müssen in der Produktionsreihenfolge erfasst werden. Sobald sich ein Herstell-prozess als stabil erwiesen hat (keine unerklärlichen Werte außerhalb der Eingriffsgrenzen oder andere Kriterien für nicht zufälliges Verhalten), kann das vorläufige Prozesspotenzial (Pp) und die vorläufige Prozessfähigkeit (Ppk) berechnet werden. Die Indizes Pp und Ppk werden dazu verwandt, die Ergebnisse der Studien zur vorläufigen Prozess-fähigkeit von denen der prozessbegleitenden Fähigkeitsnachweise zu unterscheiden, die durch die Indizes Cp und Cpk gekennzeichnet werden. Die Berechnung von Pp und Ppk basieren auf der gleichen Formel wie für Cp und Cpk. T T = vorgegebenes Toleranzband Cp = σ = Standardabweichung 6 x σ µ = Mittelwert der Stichprobe

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Nachdem die vorläufige Prozessfähigkeit über einen längeren Produktionszeitraum ausgewertet wurde und i.o.- Ergebnisse ausweist, können langfristige Datenerfassungen zur Prozessfähigkeit (z.B. über 35 Teile aus 2 Produktionslosen) durchgeführt werden. Für neue Produkte, die durch neue Werkzeuge oder Vorrichtungen produziert werden und es nicht anders schriftlich vereinbart worden ist, sind folgenden Fähigkeitsfaktoren von Valeo vorgeschrie-ben: Ppk ≥ 2,00 Cpk ≥ 1,67 Der Lieferant ist für die Überwachung der Prozesse und die Aufbewahrung der SPC-Daten verant-wortlich. Er muss Daten auf Wunsch oder nach der Vereinbarung an Valeo weitergeben. Kann der Lieferant keine ausreichende Prozessfähigkeit für die einzelnen Merkmale nachweisen, ist vom Lieferanten eine 100% Prüfung durchzuführen. Die Prozessfähigkeit ist zugeordnet zu den je-weiligen Merkmalen im Erstmusterprüfbericht zu vermerken. Abweichend dazu muss ansonsten der Hinweis 100% Prüfung im Erstmusterprüfbericht aufgeführt werden. Nachdem der Prozess verbessert wurde, müssen alle vorherigen Prüfungen wiederholt werden, um zu bestätigen, dass sich die Verbesserungen auswirken. Dementsprechend müssen die Prozess-verbesserungen durch Studien zur vorläufigen Prozessfähigkeit dokumentiert werden. Diese Unter-lagen, inklusive Verfahren, Daten und Bestätigung der 100%-Prüfung, müssen Valeo eingereicht werden. Die gelieferten Produkte müssen auf geeignete Weise gekennzeichnet werden um damit ein Unterschiedsmerkmal zu vorherigen Lieferungen zu erhalten. 3.13 Anforderungen an die Prozessfähigkeit Prozessüberwachung mittels SPC erfordert, dass Prozesse unter kontrollierten Bedingungen ablau-fen. Das bedeutet, dass sie nicht von systematischen Schwankungen beeinflusst werden. Die Pro-zessstabilität muss untersucht werden, bevor die Produktion beginnt. Aus diesem Grund müssen während der Produktion laufend Stichproben gezogen und ausgewertet werden. Wenn nicht anders schriftlich vereinbart wurde, sind die unter oben aufgeführten Fähigkeitsfaktoren vorgeschrieben.

µ-3σ µ-2σ µ-1σ µ µ+1σ µ+2σ µ+3σ

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Der Lieferant ist für die Überwachung der Prozesse und die Aufbewahrung der SPC-Daten verant-wortlich. Er muss Daten auf Wunsch oder nach der Vereinbarung an Valeo weitergeben. 3.14 Verpackungsplanung Die Wahl der Verpackung hat Auswirkungen auf die Produktqualität und muss daher während der Herstellbarkeitsbewertung und vor dem Einreichen eines Angebotes überprüft werden. Der Lieferant muss für eine geeignete Verpackung sorgen, unter Berücksichtigung der verschiedenen Transport-methoden und -routen sowie zur Vermeidung von Qualitätsrisiken infolge von Feuchtigkeit, Korro-sion und Verschmutzung. Er muss sicherstellen, dass alle Teile in den Verbraucherwerken von Va-leo ohne Schäden oder Wertminderung ankommen. Die Verpackung ist in Absprache zwischen Lie-ferant und der AV/Logistik des Valeo- Werkes vor der Erstbemusterung zu definieren. Die Verpackung ist so auszulegen, dass diese mit handelsüblichen Transportmitteln bewegt werden kann. 3.15 Qualitätssicherung bei Teilen von Unterauftragnehmer Es liegt in der Verantwortung des Lieferanten, dass seine Unterauftragnehmer alle Valeo- Anforde-rungen erfüllen, welche sein Teil betreffen. Die erforderlichen Informationen müssen vom Lieferan-ten weitergegeben werden. Der Lieferant muss die Wirksamkeit des Qualitätsmanagementsystems seiner Unterlieferanten in Übereinstimmung mit der Norm EN ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung) sicherstellen. Für alle Mängel muss ein Maßnahmenplan vorhanden sein. Der Lieferant ist weiterhin dafür verantwortlich, dass seine Unterlieferanten die Qualität ihrer Pro-dukte überwachen. Wenn nach Freigabe der Erstmuster neue Unterauftragnehmer eingeführt werden, so müssen neue Erstmuster an Valeo eingereicht und freigegeben werden. Der Lieferant muss weiterhin regelmäßig Produkt-, Prozess und Systemüberprüfungen bei seinem Unterauftragnehmer durchführen. Vor Vergabe von Werkzeugen an Unterauftragnehmer, muss der Lieferant die Genehmigung von Valeo einholen. Valeo ist dazu ermächtigt, die Unterauftragnehmer jederzeit nach vorheriger Abstimmung mit dem Lieferanten zu besuchen, um die Qualität der Produkte und Prozesse zu beurteilen.

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4 Erstmuster 4.1 Definitionen Erstmuster Erstmuster werden von der Produktionsbelegschaft am endgültigen Produktions-standort mit den endgültigen Produktionswerkzeugen, Produktionsverfahren, Materialien, Zuführungen, Geschwin-digkeiten und Zykluszeiten hergestellt. Die Erstbemusterung entscheidet über die Akzeptanz der Produktionsmethoden und -einrichtungen, der Vermessung, der Materialprüfung und der statisti-schen Analysen. Mit der Erstbemusterung bestätigt der Lieferant mit seiner Unterschrift, dass die Erstmuster den Anforderungen entsprechen, die durch die Zeichnungen und Spezifikationen be-stimmt sind. Bei den Teilelieferungen müssen die jeweils gültigen Zollbestimmungen berücksichtigt werden. 4.2 Anforderungen an Erstmuster Das Standardverfahren für die Einreichung eines Musters ist nach PPF, VDA Band 2 oder alternativ nach QS-9000-Referenzhandbuch “Zulassungsverfahren für Produktionsteile” (PPAP) – Level 3 de-finiert. Wenn das Produkt eine Abnahme beim Lieferanten erfordert, dann wird Valeo das Ergebnis akzep-tieren, wenn die Sicherheit der Prozesse nachgewiesen ist und das Abnahmeverfahren während der Qualitätsvorausplanung (APQP) vereinbart wurde. 4.3 Ablauf beim Erstbemusterungsverfahren Alle an Valeo gelieferten Teile, Materialien etc. unterliegen der nachfolgend unter „4.2 Anforderun-gen an Erstmuster” angegebenen Qualitätsbewertung. Eingehende nicht freigegebene Produkte werden zurückgewiesen und durch den Einkauf zu Lasten des Lieferanten zurückgeschickt oder in Abstimmung mit dem Lieferanten vor Ort verschrottet. 4.3.1 Produktionsprobelauf Die Validierung der Wirksamkeit des Herstellungsverfahrens beginnt mit dem Produktionsprobelauf. Er muss unter den gleichen Serienbedingungen durchgeführt werden. Er kann dazu verwendet wer-den, die Erstmuster herzustellen. In Absprache zwischen Lieferant und Valeo kann ein Prozessfrei-gabeaudit durchgeführt werden. Die Mindestmenge für eine Prozessfreigabe wird zwischen Liefe-rant und Valeo vereinbart. Die Teile aus dem Produktionsprobelauf werden verwendet für:

Ermittlung der vorläufigen Prozessfähigkeit Bewertung von Messsystemen Nachweis der Herstellbarkeit Produktionsvalidierung Produktionsteilezulassung (PSW) Verpackungsbewertung

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4.3.2 Erstbemusterung Lieferungen von Erstmustern müssen die folgenden Anforderungen erfüllen:

Die Erstmusterteile und -lieferungen müssen mit einem Anhänger “Erstmuster” oder Banderole “Erstmuster” gekennzeichnet geliefert werden.

Die Bestellnummer der Erstmuster muss auf den Lieferdokumenten angegeben werden. Der Erstmusterprüfbericht muss vollständig ausgefüllt sein. Dieses beinhaltet eine mit den

einzelnen Positionen des Messberichtes markierte Valeo-Teilezeichnung. Der Erstmusterprüfbericht beinhaltet alle in der Erstmusterbestellung angekreuzten Doku-

mente. Die Valeo- Ident Nummer, die Menge und der technische Änderungsindex müssen auf allen

Dokumenten angegeben sein. Erstmuster müssen getrennt von Serienmaterial geliefert werden.

Unvollständige Lieferungen von Erstmustern (d.h. Lieferungen, die die oben angegebenen Anforde-rungen nicht erfüllen), werden nicht angenommen und gelten somit als nicht geliefert. Bei Neuanläufen und Einsatzänderungen müssen die ersten drei Lieferungen nach der Erstmuster-freigabe mit einem Aufkleber (“geänderte Teile”) markiert werden! Das Produktionsteil-Abnahmeverfahren (d.h. die Freigabe der Erstmuster und des Produktionspro-belaufes) fordert vom Lieferanten mindestens:

Die Lieferung der Teile gemäß der Bestellung ( Menge/Termin) Den Erstmusterprüfbericht (PSW), und Protokolle, die die vollständige (100%) Messung von

3 Mustern (wenn erforderlich pro Form / Werkzeug) jeder Teilenummer in allen Maßen und Spezifikationen gemäß der Zeichnung nachweisen.

Die Zeichnung ( alle gemessenen Positionen entsprechend dem Mess-Bericht gekennzeich-net und nummeriert)

Studie zur vorläufigen Prozessfähigkeit und die Dokumentationsweise, d.h. in Papierform oder elektronisch und das Datenformat müssen während des APQP-Verfahrens vereinbart werden.

Messbericht evtl. verwendeter Prüflehren Das Materialdatenblatt (MDB) nach VDA Band 2 oder ein Auszug des Materialdatenblattes

innerhalb des „Internationalen Material Daten Systems“ (IMDS) . Ein Ausdruck muss dem PSW / EMPB beigelegt sein. Wenn nicht explizit von Valeo gefordert, kann der Nachweis IMDS entfallen.

Die Erfüllung aller Werkstoffspezifikationen muss bescheinigt sein. Technische Prüfdaten zu allen Spezifikationen (Leistungsprüfung), welche auf der Zeichnung

vermerkt sind. Die Produktion muss in schriftlicher Form durch den Lieferanten freigegeben worden sein.

Abweichungen von diesen Anforderungen müssen schriftlich vor Einreichung der Muster vereinbart werden. Das Produktionsverfahren inklusive Anlagen, Maschinen, Werkzeuge, Presswerkzeuge und Verfah-rensparameter muss dokumentiert sein. Diese Unterlagen müssen auf Wunsch mit der dazuge-hörenden System FMEA Prozess Valeo zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt werden. Ein Part Submission Warrant (PSW) darf nur eingereicht werden, wenn zu Abweichungen die erforderlichen Maßnahmen (Korrekturmaßnahmen und Zeichnungsänderungen) mit dem verantwortlichen Ent-

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wickler und dem Qualitätsingenieur von Valeo abgestimmt wurden. Diese sind im Erstmustermus-terbericht zu dokumentieren. Diese Maßnahmen müssen Aktivitäten, Verantwortlichkeiten und Ab-schlusstermine beinhalten. Dieses Verfahren ist nur anwendbar, wenn die per Hand geänderte und vom verantwortlichen Produktingenieur unterschriebene Zeichnung dem Erstmusterprüfbericht bei-liegt. Abweichungen vom oben angegebenen Verfahren werden nicht akzeptiert, sofern sie nicht während des APQP-Verfahrens schriftlich vereinbart wurden. Bei Nichtübereinstimmung muss der Lieferant eine Sonderfreigabe beantragen, die den Versand der Teile für einen begrenzten Zeitraum und/oder Menge erlaubt. 4.4 Freigabe Erstmuster Die Freigabe der Erstmuster wird erteilt, wenn die folgenden Anforderungen erfüllt sind:

Alle in der Erstmusterbestellung geforderten Dokumente liegen vor und die Zeichnungsan-forderungen sind erfüllt

und, wenn erforderlich

Das APQP-Verfahren ist bis auf die Erstbemusterung abgeschlossen. Sollte keine Freigabe erteilt werden können, kann durch Valeo eine Sonderfreigabe vor Serienliefe-rung erfolgen. Der Produktionsprobelauf wird freigegeben, wenn die Erstmusterfreigabe erfolgt ist und die Ziele der vorläufigen Prozessfähigkeit erreicht wurden. 4.5 Änderungen Änderungen an freigegebenen Produkten und Prozessen sind generell rechtzeitig der Valeo- Ein-kauf vor Einführung anzuzeigen. Nach Freigabe / Genehmigung durch Valeo wird über den Einkauf automatisch ein Bemusterungsverfahren ausgelöst. Erfolgt von Valeo keine Freigabe ist der bishe-rige Stand weiterhin gültig und anzuliefern, bzw. muss der bisherige Prozess vom Lieferanten auf-rechterhalten bleiben.

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5 Anforderungen an die Produkt- und Verfahrensqualität 5.1 Verantwortung des Lieferanten Nachdem der Lieferant die Erstmusterfreigabe (PSW) erhalten hat, müssen Systeme des Lieferan-ten sicherstellen, dass nur Teile an Valeo geliefert werden, die den Vorgaben entsprechen. Der Lieferant ist für alle Maßnahmen verantwortlich, die zur Einhaltung oben genannter Forderungen (FMEA, Produktionslenkungsplan etc.) beitragen und muss dies über die gesamte Lieferzeit sicher-stellen. Dies umfasst Unterauftragnehmer, hausinterne Verfahren und Verpackung. Die Wareneingangs-, prozessbegleitenden und Warenausgangsprüfungen müssen gemäß dem Produktionslenkungsplan und Prüfanweisungen durchgeführt werden. Der Umfang der Prüfungen und die Prozessüberwachung müssen auf die Stabilität und Fähigkeit der Prozesse abgestimmt sein. Zur Minimierung des Prüfaufwandes und Erhöhung der Prozesssicherheit müssen alle Liefe-rantenaktivitäten auf Methoden zur Vermeidung von Fehlern ausgerichtet sein. 5.2 Wareneingangsprüfung Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Beide Vertragspartner sind dem Ziel NULL-FEHLER verpflichtet. Trotz-dem führt Valeo stichprobenartig Wareneingangsprüfungen durch. Hierbei entdeckte Mängel der Lieferung zeigt Valeo unverzüglich dem Lieferanten schriftlich an. Soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang angezeigt ist, wird Valeo entweder die unter Verwendung der Lieferung hergestellten Baugruppen vor Beginn des nächsten Fertigungsschritts prüfen oder das unter Verwendung der Baugruppe fertige Produkt einer Prüfung unterziehen. Män-gel in einer Lieferung hat Valeo sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Ge-schäftsablaufes festgestellt wurden, dem Lieferanten unverzüglich anzuzeigen. Insoweit verzichtet der Lieferant auf den Einwand der verspäteten Mängelrüge. 5.3 Rückverfolgbarkeit Der Nachweis der Rückverfolgbarkeit ist zum Zeitpunkt der Erstbemusterung (PSW) für alle Teile und für Merkmale erforderlich, welche die Sicherheit oder Gesetzesvorschriften betreffen, wie z.B. die Federal Motor Vehicle Safety Standards (FMVSS) für brennbare Teile. Es ist erforderlich, dass der Lieferant ein System zur Rückverfolgbarkeit aller Teile, die an Valeo geliefert werden, installiert hat, welches Rückschlüsse auf das Produktionslos, Datum etc. gibt. Der Lieferant muss die Qualität dieses Systems ständig verbessern und stabilisieren, um die schnelle Eingrenzung von mangelhaf-ten Teilen zu ermöglichen. Im Falle einer Rückrufaktion trägt ein wirksames System der Rückverfol-gung zur Kostenminimierung bei. Das System muss beinhalten:

Rückverfolgbarkeit der Lose auf Produktionslinie, Schicht, Datum der Herstellung und Prü-fungsunterlagen

Die Losnummern/Datumscodes sollen auf jedem werkzeugfallenden Teil angegeben sein. Nicht mehr als zwei Losnummern/Datumscodes pro Versandeinheit. Die Losnummern/Datumscodes müssen in der Reihenfolge ihrer Produktion angeliefert wer-

den. First In – First Out (FIFO) der Teile muss für Bevorratung und Lager beachtet werden. Teile die unter diese Regelung fallen, die bei der Valeo ohne geeignete Kennzeichnung zur Rück-verfolgbarkeit eingehen, werden zu Lasten des Lieferanten verworfen.

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6 Abweichungen und Korrekturmaßnahmen 6.1 Allgemeines Qualitätsplanung, Freigabe von Prototypen-, Vorserien- und Serienteilen und ein System des Liefe-ranten zur Prozess und Produktüberwachung sind die Vorbedingungen zur Erfüllung der Qualitäts-anforderungen von Valeo, welche in den Zeichnungen und Spezifikationen definiert werden. Daher erwartet Valeo vom Lieferanten die ausschließliche Lieferung von Teilen, welche diese Anforderun-gen vollständig erfüllen. Wenn der Lieferant über den erforderlichen Standard unsicher ist, so muss er sofort die Valeo- Qualitätsabteilung ansprechen. Valeo erwartet auch die sofortige Benachrichtigung, wenn der Lieferant feststellt, dass abweichende Materialien geliefert worden sein könnten. In diesem Fall ist zur Vermeidung einer Wiederholung ein 8D-Prozess durch den Lieferanten zu starten. Unter außergewöhnlichen Umständen darf der Liefe-rant, wenn die Valeo-Qualitätsstandards nicht erfüllt werden können, eine Sonderfreigabe beantra-gen. Die Gültigkeit einer Sonderfreigabe ist auf einen begrenzten Zeitraum und/oder einer Teil-menge beschränkt. Während dieser Zeit muss der Lieferant das Problem lösen und engen Kontakt zu den betroffenen Valeo- Abteilungen halten. Korrekturmaßnahmen müssen in der Qualitätssys-temdokumentation des Lieferanten enthalten sein. Im Falle möglicher Lieferengpässe muss der Einkauf oder die Logistik-Abteilung des betroffenen Valeo- Verbraucherwerkes sofort benachrichtigt werden. Valeo behält sich das Recht vor, dem Lie-feranten die Mehrkosten zu berechnen. 6.2 Behandlung fehlerhafter Einheiten Alle in den Valeo- Abnehmerwerken als fehlerhaft erkannten gelieferten Teile werden zurückgewie-sen. Der verantwortliche Lieferant wird sofort benachrichtigt. Um Fertigungsstillstände in den Pro-duktionswerken von Valeo zu vermeiden, muss die Lieferung von fehlerfreien Teilen an die Linien für den Lieferanten höchste Priorität haben. Aus diesem Grund sind innerhalb von einer Stunde Vorgaben wie Maßnahmen zur Sortierung, Austausch der Bestände, Nachbearbeitung etc. erforder-lich, sofern darauf nicht von dem Valeo- Abnehmerwerk verzichtet wird. Wenn der Lieferant dies nicht erreichen kann, so wird Valeo die erforderlichen Arbeiten zu Kosten des Lieferanten beginnen. Folgende Aktivitäten müssen vom Lieferanten unternommen werden:

Kennzeichnung und Abgrenzung der fehlerhaften Teile in den Beständen des Lieferanten. Kennzeichnung der ersten drei Lieferungen fehlerfreier Teile und aller nachgearbeiteter

Teile durch einen geeigneten Aufkleber auf jedem Behälter. Erstellung eines 8-D-Berichtes oder vergleichbaren Dokuments nach Vereinbarung, welches

die Vollendung der Schritte 1, 2 und 3 innerhalb von 24 Stunden aufweist. Die Terminpläne zur vollständigen Lösung des Problems und zum Abschluss des 8D-Berichtes müs-sen innerhalb einer Woche bei der Qualitätsabteilung eingereicht werden. Dem Lieferanten werden die Kosten für erforderliche Handlungen im Valeo- Abnehmerwerk zu den tatsächlichen Arbeitskosten in Rechnung gestellt, inklusive des Austauschs von Produkten, die be-reits an die Kunden ausgeliefert wurden. 6.2.1 Nachgearbeitete Teile und Problemlösung

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Jede Nacharbeit an Teilen, die an Valeo geliefert werden, muss von der Qualitätsabteilung des Va-leo- Abnehmerwerkes genehmigt und in schriftlicher Form, vor dem Versand dieser Teile freigege-ben werden. Sie müssen passend gekennzeichnet werden und als getrennte Lieferung angeliefert werden. Der Lieferant muss sicherstellen, dass die nachgearbeiteten Teile vor Versand durch die Qualitätsabteilung des Lieferanten auf volle Erfüllung der vereinbarten Nacharbeit überprüft werden. Entsprechende Unterlagen müssen Valeo auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Wenn die fehlerhaften Teile nicht so nachgearbeitet werden können, dass sie allen Spezifikationen entspre-chen, darf der Lieferant in Ausnahmefällen eine Sonderfreigabe beantragen, um diese Teile zu ver-senden. Die Sonderfreigabe muss schriftlich erfolgen. 6.2.2 Problemlösung bei reklamierten Teilen Der Lieferant muss Teile, welche von Valeo (Werke, Servicestellen oder Kunden), zurückgeschickt wurden, analysieren, um die Fehlerursachen zu finden, Lösungsansätze erarbeiten und Korrektur-maßnahmen durchführen, die das Wiederauftreten verhindern. Aus diesem Grund, sowie bei inter-nen Fehlern muss eine strukturierte Problemlösungsmethode angewendet werden. Der von Valeo bevorzugte Ansatz ist das 8-D-Ver-fahren. Vergleichbare Methoden können nach Vereinbarung angewendet werden. Die Methodik des Lieferanten muss schriftlich definiert sein und folgendes beinhalten:

Die Untersuchung der zugrunde liegenden Ursache des Fehlers bezüglich Produkt, Verfah-ren und Qualitätssystem.

Die Bestimmung kurzfristiger und endgültiger Korrekturmaßnahmen, die zur Ausräumung der Grundursache unternommen werden.

Die angewandten Kontrollen, um sicherzustellen, dass eine Korrekturmaßnahme unternom-men wird und wirksam ist.

Die Bestimmung ähnlicher Probleme, welche vorbeugende Aktivitäten erfordern. Das um-fasst auch Varianten und ähnliche Prozesse.

Vorbeugende Maßnahmen und die Anwendung von Kontrollen zur Sicherstellung, dass diese wirksam sind.

Die Definition von Verantwortlichkeiten für alle Handlungen und die zugehörigen Unterlagen. Eine abschließende Bearbeitung der Reklamation und zur vollständigen Lösung des Problems ist durch den Lieferanten in der vorgegebenen Frist (lt. Reklamation) einzuhalten. Zwischenmitteilun-gen, falls Termine nicht haltbar haben schriftlich zu erfolgen. 6.3 Kosten bei berechtigten O- km und Feld - Reklamationen Bei berechtigten Reklamationen erstattet der Lieferant den Materialwert, eine Bearbeitungspau-schale von 50 Euro, die Aus- und Einbaukosten, evtl. erforderliche Nacharbeitskosten, Transport-kosten, sowie Prüfkosten. 6.4 Änderungen Änderungen jeglicher Art an Bauteilen, Produktionsverfahren und -Standorten sind dem Valeo Ein-kauf schriftlich anzuzeigen und genehmigen zu lassen. Ebenfalls betroffen von dieser Regelung sind alle Änderungen von Qualitätssicherungsmaßnahmen die zur Herstellung des Produktes eingesetzt werden. 7 Ständige Verbesserung

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7.1 Allgemeines Ständige Verbesserung ist eines der Grundprinzipien unserer Qualitätspolitik (siehe Kapitel 1 dieses Commitments). Es ist entscheidend, dass wir unsere Position im Markt halten und verbessern. Die großen Auswirkungen, die unsere Lieferanten auf die Leistung von Valeo bezüglich Produkte und Dienste haben, erfordern die Umsetzung der Philosophie der ständigen Verbesserung innerhalb unserer gesamten Lieferantenorganisation. Die ständige Verbesserung unserer Lieferanten muss umfassen: Die Qualität der Teile, den Service (d.h. Zeitdauer, Lieferung, technische Fähigkeiten und Zusam-menarbeit) und den Preis. Diese Anforderung ersetzt nicht die Notwendigkeit innovativer Verbesse-rungen. Um das Verfahren zur ständigen Verbesserung wirksam einzusetzen, muss der Lieferant seine Kenntnisse der bekannten Maßnahmen und Methodik zur Prozessanalyse, -überwachung und -be-wertung ständig erweitern. 7.2 Ständige Verbesserung von Verfahren Unbeachtet der Fähigkeitsanforderungen für die Prozessfähigkeit, wird Wert auf die ständige Ver-besserung mit höchster Priorität auf die signifikanten und kritischen Merkmale gelegt. Der Lieferant muss Gelegenheiten zur Verbesserung der Qualität und Produktivität erkennen und geeignete Pro-jekte zur Verbesserung umsetzen. Beispiele sind folgende Punkte:

Maschinenausfallzeiten und Maschineneinrichtzeiten Zykluszeit Schrott, Nacharbeit und Reparaturen Nutzung von Bodenfläche ohne Wertschöpfung Zu hohe Teilevielfalt Verschwendung von Arbeitskraft und Material Zu hohe Kosten durch unzureichende Qualität Schwierige Montage oder Installation des Produktes Häufige Handhabung im Warenfluss

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8 Anhang 8.1 Übersicht der Änderungen

Ausgabe Änderung Datum Geändert

1 Erstausgabe 06/06 Stefan Funke

2 Layout Inhaltliche Änderungen: - VA 4.06.01 ersetzt durch AA 4.5.1 (S. 6) - Webasto ersetzt durch Valeo (S. 8) - Überschriften zu Pkt. 3.1.1 und 3.1.2 (S. 14) - Hinweis zu WSC gilt auch für YC und YS (S. 20) - WSC, YC und YS verlinkt mit Hinweis (ges. Dok.) - „...Gilching, sowie den mit ihr verbundenen Unternehmen (§§ 15 ff AktG), im Folgenden einheitlich „Valeo“ genannt...“ hinzu (S.4)

07/09 Ahmet Erdem

3 Layout Gliederung Punkt 1.3 (REACh) hinzu

03/10 Ahmet Erdem

4 EN/ISO 9001:2008 ersetzt EN/ISO 9001:2000 01/12 Ahmet Erdem

5 Eskalationsmodell aktualisiert 03/13 Sukhvinder Saini

6 Brandzusatz hinzu 06/16 Ahmet Erdem

7 EN/ISO 9001 (in der aktuell gültigen Fassung) er-setzt EN/ISO 9001:2008

04/17 Ahmet Erdem

8 Valeo ersetzt Spheros 07/17 Ahmet Erdem

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8.2 Glossar 8-D Verfahren: Eine systematische Vorgehensweise zur Problemlösung und zur

Einführung von geeigneten Korrekturmaßnahmen, die sicherstel-len, dass Fehler nicht nochmals auftreten.

Akkreditierung: Verfahren zur Anerkennung der Kompetenz einer Organisation, spezifische Aufgaben auszuführen.

Beispiele: Akkreditiert wird die Kompetenz einer Zertifizierungsstelle, be-zeichnete Zertifizierungen auszuführen.

Akkreditiert wird die Fähigkeit eines Prüflaboratoriums, bezeich-nete Prüfungen und Prüfungsarten auszuführen.

APQP: Advanced Product Quality Planning (Qualitätsvorausplanung

Produkt)

CC: Critical Characteristic (kritisches Merkmal)

Cp: Fortdauerndes Prozesspotential

Cpk: Fortdauernde Prozessfähigkeit

Design Of Experiments (DOE):

Design Of Experiments beinhaltet Methoden wie z.B. Shainin und Taguchi zur Produkt- und Prozessverbesserung durch versuchs-technische Ermittlung der Auswirkung von Einflussfaktoren bzw. deren Streuungen. Diese Versuchsmethoden kommen auf zwei Gebieten zum Ein-satz: Erstens zur Lösung von chronischen Qualitätsproblemen in der Fertigung und zweitens bei der Produktentwicklung und Pro-duktplanung. Zweck ist es, die wichtigen Einflussgrößen zu identifizieren - gleich-gültig, ob Produkt-, oder Prozessparameter, Rohstoffe, Zukaufteile, Umweltfaktoren oder Messmittel die Ursache sind.

Design-Review: Eine dokumentierte, umfassende und systematische Untersu-chung eines Designs, um seine Fähigkeit zu beurteilen, die Quali-tätsforderungen zu erfüllen, um Probleme, falls vorhanden, zu iden-tifizieren, sowie um die Entwicklung von Lösungen dazu vorzu-schlagen. Ein Design-Review kann in irgendeinem Stadium des Designprozesses durchgeführt werden, jedenfalls aber nach Ab-schluss dieses Prozesses.

Design-Verifizierung: Verifizierung nennt man in Design und Entwicklung die Untersu-chung des Ergebnisses einer betrachteten Tätigkeit, um die Über-einstimmung mit der an diese Tätigkeit gestellten Forderung fest-zustellen.

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Design-Validierung: Design-Validierung nennt man in Design und Entwicklung die Un-tersuchung des Produktes, um die Übereinstimmung mit den Erfor-dernissen des Anwenders festzustellen.

FMEA: Failure Mode and Effect Analysis (Fehlermöglichkeiten und Ein-flussanalyse). Analyse potentieller Ausfalleffekte und deren Folgen

FMVSS: Federal Motor Vehicle Safety Standards (Sicherheitsvorschriften in den USA durch die National Highway Traffic Safety Administra-tion (NHTSA) erlassen)

Genauigkeit: Qualitative Bezeichnung für das Ausmaß der Annäherung von Er-mittlungsergebnissen an den Bezugswert

IMDS: Internationales Materialdaten System. Internet basierte Daten-bank, die von der europäischen Automobilindustrie initiiert wurde, um detaillierte Informationen über die stoffliche Zusammensetzung von Fahrzeugen zu bekommen. Im Internet: http://www.mdsystem.com/.

ISO 9000 ff: Die Euro-Normenreihe ISO 9000 ff ist das international abge-stimmte Regelwerk für Qualitätsmanagementsysteme

Justieren: Beseitigen systematischer Messabweichungen durch verändern-den Eingriff in das Messgerät

Kalibrieren: Ermitteln der systematischen Messabweichung einer Messeinrich-tung unter vorgegebenen Anwendungs-Bedingungen ohne verän-dernden Eingriff in die Messeinrichtung

Kritische Merkmale: Produktvorschriften (Maße, Spezifikationen, Tests) oder Pro-zessparameter, die einen Einfluss auf die Einhaltung von gesetzli-chen Bestimmungen oder die sichere Funktion des Produktes ha-ben können. Sie erfordern spezielle Maßnahmen beim Hersteller, bei Montage, beim Versand sowie bei der Überwachung und müs-sen im Produktionslenkungsplan enthalten sein. Kritische Merkmale können wie folgt gekennzeichnet sein: CC, SC, WSC, YC, YS

Lebensdauer-Tests: Prüfablauf nach Spezifikationsvorgaben mit dem Ziel zu prüfen, ob die Funktion eines Produkts über die Lebensdauer eines Fahr-zeugs (ca. 10 Jahre) gewährleistet ist.

Management Review: Eine formelle Bewertung des Standes und der Angemessenheit des Managementsystems durch die oberste Leitung in Bezug auf die Geschäftspolitik sowie auf Zielsetzungen.

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QUALITY COMMITMENT FÜR LIEFERANTEN QC1

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Produktionslenkungs-plan:

Schriftliche Beschreibung des Systems zur ständigen Kontrolle von Verfahren. Hersteller müssen Produktionslenkungspläne einrich-ten und müssen alle wichtigen (signifikanten) und kritischen Kon-struktionsmerkmale, Prozessparameter und Dauerläufe bzw. Tests nach den Spezifikationen einbeziehen. Er muss die angewandten Methoden beschreiben und darüber hinaus Reaktionsplan sein und Korrekturmaßnahmen beinhalten.

Produktionsteilfreigaben/ Erstbemusterungsablauf:

PPAP Production Part Approval Process (Produktionsteil-Abnahmeverfahren, Erstbemusterungsablauf)

Pp: vorläufiges Prozesspotential

Ppk: vorläufige Prozessfähigkeit

Ppm: parts per million (Teile pro Million) 5.000 ppm = 0,5% Misst den Fehleranteil in “defekte Teile pro Million produzierter, gelieferter, eingegangener Teile" in einem Zeitraum

Qualitätspolitik: Die umfassenden Absichten und Zielsetzungen einer Organisation zur Qualität, wie sie durch die oberste Leitung formell ausgedrückt werden. Die Qualitätspolitik bildet eines der Elemente der Unter-nehmenspolitik und wird durch die oberste Leitung genehmigt.

Qualitätsvorausplanung (QVP):

siehe “APQP"

QS 9000: Systemanforderung zum Qualitätsmanagement-System von Chrysler, Ford und General Motors.

SC Significant Characteristic (signifikantes Merkmal) Spezifikation Festlegung der Eigenschaften eines Produktes

Umweltsimulation: Verfahren zur Nachbildung von Umwelteinflüssen.

Validierung: Bestätigen, aufgrund einer Untersuchung und durch Führung eines Nachweises, dass die besonderen Forderungen für einen speziel-len vorgesehenen Gebrauch erfüllt worden sind.

VDA Verband der Deutschen Automobilindustrie

Verifizierung Bestätigung, aufgrund einer Untersuchung und durch Führung ei-nes Nachweises, dass die festgelegten Forderungen erfüllt worden sind

WSC Webasto Significant Characteristic (für Webasto/ Valeo signifikantes Merkmal)

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Zertifizierung Verfahren, bei dessen erfolgreichem Abschluss der unparteiische Dritte für eine Einheit ein Zertifikat ausstellt

Zuverlässigkeit Fähigkeit eines Produktes, über einen definierten Zeitraum alle Funktionsmerkmale zu erfüllen

8.3 Akronyme Abkürzung Erklärung APQP Advanced Product Quality Planning CC Critical Characteristic CNC Computer Numerical Control Cpk Critical Process Capability DOE Design of Experiments EC European Community ESC Escalation Model FIFO First In - First Out FMEA Failure Mode and Effects Analysis FMVSS Federal Motor Vehicle Safety Standards IMDS Internationales Material Daten System ISO International Standards Organisation MDB Material Datenblatt MSA Measurement Systems Analysis OEM Original Equipment Manufacturer PPAP Production Part Approval Process Ppk Preliminary Process Capability Ppm Parts per Million PSW Part Submission Warrant SC Significant Characteristics SPC Statistical Process Control 8-D Bericht zur Fehlerabstellung und -vermeidung