Einstieg ins Berufsleben - hep...

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A Verstanden? 8 B Wissen anwenden 16 C Arbeitsblätter 21 AB1 Kreuzworträtsel Berufliche Grundbildung 23 D Leitfragen und Schlüsselbegriffe 25 1 Einstieg ins Berufsleben

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 7

A Verstanden? 8

B Wissen anwenden 16

C Arbeitsblätter 21 AB1 Kreuzworträtsel Berufliche Grundbildung 23

D Leitfragen und Schlüsselbegriffe 25

1Einstieg ins Berufsleben

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8 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

1.1 Nennen Sie drei eidgenössische Gesetzeswerke, welche Bestimmungen über die

Berufsbildung enthalten.

Bundesgesetz über die Berufsbildung (BBG)

Obligationenrecht (OR)

Arbeitsgesetz (ArG)

1.2 Welche Aufgabe hat die Rechtsordnung?

Die Rechtsordnung hat die Aufgabe, das Zusammenleben der Men-

schen in geordnete Bahnen zu lenken und ihnen ein sicheres Leben zu

ermöglichen.

1.3 Wie wird die Rechtsordnung durchgesetzt?

Es werden Gebote und Verbote erlassen. Es werden Strafen verhängt.

1.4 Beschreiben Sie je ein praktisches Beispiel aus dem Alltag zu Recht, Sitte und

Moral.

Individuelle Lösungen

1.5 Wo ist festgelegt, worüber es Gesetze gibt?

In der Bundesverfassung

1.6 In welche zwei Hauptgruppen gliedert sich die schweizerische Rechtsordnung?

Unsere Rechtsordnung gliedert sich in zwei Hauptgruppen, in das öf-

fentliche und das private Recht.

1.7 Womit befasst sich das StGB?

Das Strafgesetzbuch befasst sich mit strafbaren menschlichen Verhal-

tensweisen und dem Strafmass bei strafbaren Handlungen.

1.8 Wie heissen die vier Teile des ZGB?

Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Sachenrecht

1.9 Wo finden Sie gesetzliche Vorschriften über Verträge?

Im Obligationenrecht (OR)

1.10 Betreffen die folgenden Beispiele privates oder öffentliches Recht?

a) Sie werden mündig.

Privates Recht

b) Sie unterschreiben einen Arbeitsvertrag.

Privates Recht

c) Sie mieten eine Wohnung.

Privates Recht

d) Sie erhalten eine Busse für zu schnelles Fahren.

Öffentliches Recht

e) Sie kaufen ein Auto.

Privates Recht

A Verstanden?

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 9

1.11 In welchem Gesetzbuch (ZGB/OR) finden Sie eine Antwort auf die folgenden

Probleme?

a) Darf eine jugendliche Person Verträge abschliessen?

ZGB (Handlungsfähigkeit)

b) Ihre Kollegin will Ihnen trotz Mahnung ein Darlehen nicht zurückzahlen.

OR (Das Darlehen), SchKG

c) Wie hoch ist der Lohnzuschlag auf Überstunden?

OR (Der Einzelarbeitsvertrag)

1.12 Erklären Sie den Begriff «Rechtsgrundsatz».

Rechtsgrundsätze sind Rechtsnormen, die wegen ihrer allgemeinen

Tragweite von grosser Bedeutung für unsere Rechtsordnung sind.

1.13 Welche Rechtsgrundsätze gelten?

a) Zwei Bauern besiegeln den Kauf eines Rindes per Handschlag.

Treu und Glauben ➞ ZGB 2

b) Ein Kollege von Ihnen behauptet, Sie seien ihm Fr. 100.– schuldig.

Beweislast ➞ ZGB 8

c) Sie kaufen auf einem Occasionsmarkt für Autos einen alten Chevrolet. Der

Verkäufer versichert Ihnen, dass es sich nicht um ein Unfallauto handle.

Treu und Glauben ➞ ZGB 2

1.14 Was bedeutet «Keine Strafe ohne Schuld»?

Das bedeutet, dass Personen nur dann von einem Strafrichter verurteilt

werden dürfen, wenn ihnen die Schuld für ihr Delikt nachgewiesen

werden kann.

1.15 Erklären Sie den Unterschied zwischen «Antragsdelikt» und «Offizialdelikt» mit

Beispielen.

• Bei Offizialdelikten geht der Staat von sich aus gegen Straftäter vor

und wartet nicht zuerst auf die Anzeige der Geschädigten. Beispiele

für Offizialdelikte sind häusliche Gewalt, Raub, Tötung, Vergewalti-

gung oder die meisten Vermögensdelikte.

• Bei Antragsdelikten erfolgt die Strafverfolgung gegen die Täterin

nicht von Amtes wegen, sondern nur auf Anzeige des Geschädigten

hin. Beispiele hierfür sind Diebstahl zum Nachteil eines Angehöri-

gen, Ehrverletzung, Drohung und Hausfriedensbruch.

1.16 Unterscheiden Sie die drei Sanktionen im schweizerischen Strafrecht.

• Freiheitsstrafe

• Geldstrafe

• Gemeinnützige Arbeit

1.17 Was wird bei der Strafzumessung berücksichtigt?

Bei der Festlegung der Strafe hat das Gericht das Verschulden des Tä-

ters, dessen Beweggründe, dessen Vorleben sowie die persönlichen Ver-

hältnisse zu berücksichtigen.

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10 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

1.18 Warum ist die Verwahrung die härteste Massnahme; was sollte deshalb dabei

beachtet werden?

Eine verwahrte Person wird unter Umständen nie mehr freigelassen.

Die Verwahrung sollte daher nur in Ausnahmefällen und als letztes

Mittel ausgesprochen werden.

1.19 Warum werden im Jugendstrafrecht vor allem erzieherische Massnahmen er-

griffen?

Es geht in erster Linie darum, straffällig gewordene Jugendliche wieder

in die Gesellschaft zu integrieren.

1.20 Handelt es sich um natürliche oder juristische Personen?

a) Dr. jur. Ernst Huber

Natürliche Person

b) Turnverein Seldwyla

Juristische Person

c) Herr Gerichtspräsident Ammann

Natürliche Person

d) Nussbaumer AG

Juristische Person

e) Migros

Juristische Person

f) BSC Young Boys

Juristische Person

1.21 Wer ist in der Schweiz rechtsfähig?

Rechtsfähig sind alle Menschen, unabhängig von Alter, Geschlecht, Her-

kunft oder Geisteszustand. ➞ ZGB 11

1.22 Wann ist eine Person handlungsfähig?

Handlungsfähig ist, wer urteilsfähig und mündig ist. ➞ ZGB 12/13

1.23 Erklären Sie die beschränkte Handlungsunfähigkeit.

Urteilsfähige Unmündige (Jugendliche unter 18 Jahren) sind beschränkt

handlungsunfähig. Sie dürfen z. B. mit ihrem Einkommen Kaufverträge

abschliessen. ➞ ZGB 19

1.24 Wann ist eine Person urteilsunfähig?

Die Urteilsfähigkeit ist die Fähigkeit, vernunftgemäss zu handeln.

➞ ZGB 16

1.25 Wer besitzt die religiöse Mündigkeit?

Die religiöse Mündigkeit besitzt, wer das 16. Altersjahr vollendet hat.

➞ ZGB 303

1.26 Kann eine 17-Jährige heiraten?

Erst mit der Mündigkeit ist man ehefähig. Eine 17-Jährige darf also

noch nicht heiraten. ➞ ZGB 94

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 11

1.27 Sandra wurde am 13. Juni 2004 geboren. Wann wird sie mündig?

Am 13. Juni 2022

1.28 Erklären Sie den Begriff «deliktsfähig».

Deliktsfähig bedeutet, dass eine urteilsfähige Person für ihre Handlun-

gen einstehen muss (d. h., die Person haftet für den Schaden aus einer

widerrechtlichen Handlung).

1.29 Wie entsteht ein Vertrag?

Ein Vertrag entsteht durch die übereinstimmende gegenseitige Wil-

lensäusserung zweier oder mehrerer Parteien. Der Wille zum Abschluss

eines Vertrages muss vorhanden sein (z. B. Kaufs- und Verkaufsab-

sicht). Jeder Vertragspartner muss dem Vertragsabschluss ausdrücklich

(mündlich/schriftlich) oder stillschweigend (durch ein bestimmtes Ver-

halten) zustimmen. ➞ OR 1

1.30 Wer darf einen Vertrag abschliessen?

Die Voraussetzung für den Abschluss eines Vertrages ist die Handlungs-

fähigkeit.

Eine häufige Ausnahme zu diesem Grundsatz betrifft Jugendliche unter

18 Jahren: Verträge, die sie mit ihrem Lohn, den damit gebildeten Er-

sparnissen oder mit ihrem Sackgeld erfüllen können, sind ohne die Ein-

willigung der gesetzlichen Vertreter gültig, obwohl diese Jugendlichen

noch nicht mündig sind.

1.31 Warum ist es empfehlenswert, wichtige Verträge schriftlich abzuschliessen?

• Klarheit über die Abmachungen

• Aus Beweisgründen

1.32 Zählen Sie vier schriftliche Vertragsformen auf.

• Einfache Schriftlichkeit

• Qualifizierte Schriftlichkeit

• Öffentliche Beurkundung

• Eintrag in ein öffentliches Register

1.33 Erklären Sie die «öffentliche Beurkundung».

Der Vertrag wird unter Mitwirkung einer Urkundsperson (Notarin oder

Notar) abgeschlossen.

1.34 Welche Vertragsinhalte sind nichtig?

• Unmöglicher Vertragsinhalt

• Widerrechtlicher/rechtswidriger Vertragsinhalt

• Unsittlicher Vertragsinhalt

➞ OR 20

1.35 Was ist eine Übervorteilung?

Jemand wird «übers Ohr gehauen»; zwischen der vereinbarten Leis-

tung und der Gegenleistung besteht ein krasses Missverhältnis. ➞ OR 21

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12 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

1.36 Worin besteht der Unterschied zwischen einem nichtigen und einem anfechtba-

ren Vertrag?

Nichtige Verträge sind ungültig und können nicht durchgesetzt wer-

den.

Ein anfechtbarer Vertrag ist grundsätzlich zustande gekommen und

deshalb nicht ungültig. Die benachteiligte Partei kann den Vertrag je-

doch innerhalb eines Jahres anfechten.

1.37 Welche Folgen hat eine Verjährung für den Schuldner bzw. die Schuldnerin?

Ist die Forderung verjährt, kann die Gläubigerin den Schuldner nicht

mehr zur Zahlung zwingen.

Die verjährte Forderung wird unklagbar und lässt sich mittels Betrei-

bung nicht mehr einfordern.

1.38 Welche Formvorschrift gilt für den Abschluss eines Lehrvertrages?

Einfache Schriftlichkeit ➞ OR 344a

1.39 Wer unterschreibt den Lehrvertrag?

Berufsbildnerin oder Berufsbildner, Lernende, gesetzlicher Vertreter

(falls die Lernende noch nicht mündig sind), Kantonales Amt für Be-

rufsbildung KAB/MBA (Genehmigung). ➞ BBG 14

1.40 Welche Aufgaben hat das Kantonale Amt für Berufsbildung (KAB/MBA)?

Das KAB/MBA überprüft und überwacht die Lehrverhältnisse. Es ist

Aufsichts- und Beratungsstelle.

1.41 Zählen Sie vier Punkte auf, die im Lehrvertrag geregelt sein müssen.

Der Lehrvertrag hat die Art und die Dauer der beruflichen Bildung, den

Lohn, die Probezeit, die Arbeitszeit und die Ferien zu regeln. ➞ OR 344a

1.42 Wie lange dauert die Probezeit?

Ein bis drei Monate (ausnahmsweise Verlängerung auf sechs Monate

möglich) ➞ OR 344a

1.43 Wozu dient die Probezeit?

Sie dient den beiden Vertragsparteien zur Überprüfung der getroffenen

Wahl (Lernende: Habe ich die richtige Berufswahl getroffen? Berufs-

bildner: Hat der/die Lernende die entsprechenden Neigungen und Fä-

higkeiten für diesen Beruf?).

1.44 Welche Regelung gilt für die Beendigung eines Lehrverhältnisses?

Der Lehrvertrag ist ein befristetes Arbeitsverhältnis und bedarf deswe-

gen keiner Kündigung.

1.45 Nennen Sie vier Gründe, welche nach Ablauf der Probezeit eine Auflösung des

Lehrvertrages rechtfertigen.

• Dem Berufsbildner bzw. der Berufsbildnerin fehlen die beruflichen

Fähigkeiten und die persönlichen Eigenschaften.

• Der/die Lernende verfügt nicht über die körperlichen und geistigen

Voraussetzungen zur Erlernung des entsprechenden Berufs.

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 13

• Der/die Lernende ist gesundheitlich oder sittlich gefährdet.

• Ein vertragsgemässer Abschluss der beruflichen Grundbildung ist

nicht möglich. ➞ OR 346

1.46 Wegen Krankheit kann ein Lernender mehrere Wochen nicht arbeiten. Die Be-

rufsbildnerin will nun den Lernenden zwingen, die Lehrzeit zu verlängern. Wie

regelt das Gesetz diesen Sachverhalt?

Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls das Ausbildungsziel (er-

folgreicher Lehrabschluss) nicht gewährleistet ist. ➞ BBG 18

1.47 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Lernenden?

Lernende müssen alles tun, um das Lehrziel zu erreichen. ➞ OR 345

1.48 Was versteht das Gesetz unter Sorgfalts- und Treuepflicht?

• Sorgfaltspflicht: Sorge tragen zu den Arbeitsgeräten und Materialien.

➞ OR 321a

• Treuepflicht: Unterlassung von Schwarzarbeit und die Wahrung des

Geschäftsgeheimnisses. ➞ OR 321a

1.49 Für welche Schäden haften Lernende?

Lernende haften für fahrlässig und absichtlich verursachte Schäden.

➞ OR 321e

1.50 Wann können sich Lernende weigern, Überstunden zu leisten?

Lernende können sich weigern, Überstunden zu leisten, wenn die Ar-

beit nichts mit ihrer Ausbildung zu tun hat (berufsfremde Arbeiten),

die Tagesarbeitszeit von neun Stunden überschritten wird oder sie noch

nicht 16 Jahre alt sind. ➞ OR 321c

1.51 Welche Regelung gilt für den 13. Monatslohn?

Es besteht grundsätzlich kein Anrecht auf einen 13. Monatslohn (ein

paar einzelne Branchen ausgenommen).

1.52 Welche Lohnabzüge sind gestattet?

Mit Beginn der Lehrzeit die Prämie für die Nichtberufsunfall- und Tag-

geldversicherung. Gestattet sind auch Abzüge für Kost und Logis. Ab

dem 1. Januar nach vollendetem 17. Altersjahr muss die Berufsbildne-

rin oder der Berufsbildner zudem die Beiträge für AHV, IV, EO und ALV

vom Lohn abziehen.

1.53 Wie lange dauert die tägliche Arbeitszeit?

Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt für Jugendliche bis 18 Jahre neun

Stunden. ➞ ArG 9

1.54 Wie werden Überstunden verrechnet?

Durch Freizeit von gleicher Dauer oder durch Lohnzuschlag von 25 Pro-

zent. ➞ OR 321c

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14 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

1.55 Welche Arbeiten dürfen einem Lernenden übertragen werden?

Grundsätzlich müssen Lernende nur Arbeiten verrichten, welche etwas

mit dem Beruf zu tun haben. ➞ OR 345a

1.56 Wie viele Wochen Ferien hat eine Lernende jährlich zugute?

Bis zum 20. Altersjahr 5 Wochen, nachher 4 Wochen. ➞ OR 345a

1.57 Wer bestimmt den Zeitpunkt der Ferien?

Grundsätzlich die Berufsbildnerin oder der Berufsbildner. Die Wünsche

der Lernenden sollten jedoch berücksichtigt werden. ➞ OR 329a, OR 329c

1.58 Wer muss den Lernenden zum Qualifikationsverfahren (QV) anmelden?

Berufsbildnerin bzw. Berufsbildner ➞ OR 345a

1.59 Was kostet den Lernenden das QV?

Nichts. Der Lehrbetrieb trägt die anfallenden Kosten. ➞ OR 345a

1.60 Wann kann das QV wiederholt werden?

Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal

möglich. Bereits früher bestandene Teile müssen nicht wiederholt wer-

den. Termine für die Wiederholung werden so angesetzt, dass den zu-

ständigen Organen keine unverhältnismässigen Mehrkosten entstehen.

➞ BBV 33

1.61 Welche Angaben stehen in einem Lehrzeugnis?

Angaben über den erlernten Beruf, über die Dauer der Lehre, über die

Leistungen und das Verhalten des/der Lernenden. ➞ OR 346a

1.62 Wann muss der Berufsbildner einer Lernenden bekannt geben, ob sie nach der

Lehre im Lehrbetrieb weiterbeschäftigt werden kann?

Spätestens drei Monate vor Lehrende.

1.63 Wer trägt die Verantwortung für die Ausbildung der Lernenden?

Der Berufsbildner oder die von ihm bezeichnete Mitarbeiterin, welche

die gleichen Anforderungen erfüllt wie der Berufsbildner. ➞ OR 345a

1.64 Was ist die gesetzliche Hauptpflicht der Ausbildenden?

Die fachgemässe, systematische und verständnisvolle Ausbildung der

lernenden Person.

1.65 Welche Versicherung muss die Berufsbildnerin für die Lernenden abschliessen?

Die Berufsbildnerin muss die Lernenden obligatorisch gegen Unfall

(Berufsunfälle und Berufskrankheiten) versichern. Einige Arbeitge-

ber übernehmen auch die Versicherung für Nichtbetriebsunfälle. Siehe

«Versicherungen» im Lehrvertrag.

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 15

1.66 Wie kann ein Konflikt zwischen einer Berufsbildnerin und einem Lernenden

gelöst werden?

• Gespräch Lernender – Berufsbildnerin

• Gespräch Lernender – Berufsbildnerin – gesetzlicher Vertreter

• Einschalten der Lehraufsichtskommission oder des Berufsinspektorats

• Einschalten des Kantonalen Amtes für Berufsbildung (KAB/MBA)

1.67 Wo liegen die Unterschiede in der Berufswahl zwischen Frauen und Männern?

• Frauen wählen tendenziell eher soziale und pflegerische Berufe.

• Männer wählen tendenziell eher handwerkliche Berufe.

Die klassischen Berufswahlmuster der Geschlechter werden aber im-

mer mehr aufgebrochen (z. B. Krankenpfleger, Lastwagenführerin).

1.68 Was besagt der Gleichstellungsartikel?

Mann und Frau sind gleichberechtigt (in Familie, Ausbildung und Ar-

beit).

Mann und Frau haben Anspruch auf gleichen Lohn für gleichwertige

Arbeit.

1.69 Beschreiben Sie drei nützliche Lerntipps.

• Lernstoff strukturieren

• Lernstoff verteilt lernen

• Verschiedene Sinne gebrauchen

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16 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

W1 Körperliche Unterschiede, unterschiedliche Neigungen und Fähigkeiten, Rol-

lenmuster in der Erziehung usw.

W2 Individuelle Lösungen.

Spitzenpositionen in Wirtschaft und Politik werden auch heute noch öfter von

Männern als von Frauen besetzt. Zudem existieren Lohnunterschiede zwischen

Männern und Frauen, welche sich zum Teil nur mit Diskriminierung erklären

lassen.

W3 Ja. Rechtsgleichheit bedeutet auch Verhältnismässigkeit (Achtung: Ordnungs-

bussen sind für alle gleich).

W4 a) Zulässig, weil urteilsfähig, mündig, handlungsfähig

b) Nicht zulässig, weil nicht urteilsfähig, entmündigt, beschränkt handlungs-

fähig

c) Zulässig, weil urteilsfähig, mündig, handlungsfähig

d Zulässig, weil urteilsfähig, unmündig, beschränkt handlungsunfähig

W5 Ja. Trotz religiöser Mündigkeit müssen die Eltern Anna schützen. Durch die Tä-

tigkeit der Sekte wird die elterliche Gewalt völlig, d. h. auch in nichtreligiösen

Bereichen, ausgehöhlt. Anna ist bezüglich der Sekte nicht urteilsfähig, weil sie

die Beeinflussungsmechanismen nicht durchschaut.

W6 Nein. Tiere sind nicht rechtsfähig und somit nicht erbberechtigt. ➞ ZGB 11

W7 Nein. Die Ehefähigkeit deckt sich mit dem Mündigkeitsalter. Ramona ist noch

nicht mündig. Sie kann nur mit der Einwilligung der Eltern von zu Hause aus-

ziehen. ➞ ZGB 94

W8 Nein. Der Nachtwandler war nicht urteilsfähig. ➞ ZGB 16/18

W9 Der 12-jährige Fabian ist urteilsfähig. Er muss für den Schaden aufkommen

(Achtung: Haftung der Eltern). Der 5-jährige Hugo ist nicht fähig einzusehen,

welchen Schaden die herunterfallenden Steine verursachen können. Er ist ur-

teilsunfähig und muss den entstandenen Sachschaden nicht bezahlen.

➞ ZGB 16/18

W10 Es handelt sich um einen Fall von Übervorteilung. Beat kann den Vertrag in-

nerhalb eines Jahres nach dessen Abschluss anfechten, da seine Unerfahrenheit

ausgenutzt worden ist. ➞ OR 21

W11 Diese Vereinbarung ist widerrechtlich und verstösst gegen die guten Sitten.

➞ OR 20

W12 Nein. Beat Klein braucht die Einwilligung der Eltern. ➞ ZGB 19

B Wissen anwenden

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 17

W13 Ja. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind grundsätzlich handlungsun-

fähig. Sie benötigen die Zustimmung der Eltern, um Verträge abschliessen zu

können. Allerdings dürfen Kinder und Jugendliche über ihr Taschengeld frei

verfügen. Für den Kauf der CDs braucht Peter keine Zustimmung, jedoch für

den Kauf des teuren Gerätes. Schliesst der Verkäufer ohne Rücksprache mit den

Eltern diesen Verkauf ab und verweigern diese nachträglich die Einwilligung, so

ist dieser Vertrag gegenstandslos. ➞ ZGB 19

W14 Der Vertrag ist formlos gültig. Es empfiehlt sich jedoch die einfache Schriftlich-

keit. ➞ OR 11

W15 Öffentliche Beurkundung und Eintrag in ein öffentliches Register. Der Grund-

bucheintrag ist nicht für den Vertragsabschluss, wohl aber für den Eigentums-

übergang erforderlich. ➞ OR 216

W16 Esther muss ihren Eltern bewusst machen, dass einerseits der Lehrvertrag nur

in schriftlicher Form Gültigkeit hat (einfache Schriftlichkeit), andererseits ihr

Berufswunsch zu respektieren ist und auf ihre Neigungen Rücksicht genommen

werden sollte. ➞ OR 344a / ZGB 301/302

W17 Ja. Das fristlose Verlassen des Arbeitsplatzes verstösst gegen die gesetzlichen Be-

stimmungen. Während der Probezeit kann das Lehrverhältnis jederzeit mit ei-

ner Kündigungsfrist von sieben Tagen aufgelöst werden. ➞ OR 337d/346

W18 Nein. Grundsätzlich ist Christoph verpflichtet, alles zu tun, um das Lehrziel zu

erreichen. Das Aufsuchen von einschlägigen Lokalen ist nur von Bedeutung,

wenn er seine Leistung am Arbeitsplatz nicht erbringt und dadurch das Lehrziel

gefährdet ist. ➞ OR 345

Das unentschuldigte Fernbleiben vom Berufsfachschulunterricht (Pflichtverlet-

zung) und das Zuspätkommen (Anordnungen befolgen) sollten in einem Ge-

spräch erörtert und geahndet werden (Verwarnung). Ändert Christoph sein

Verhalten nicht, kann das Lehrverhältnis mit folgender Begründung aufgelöst

werden: Die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses kann dem Berufsbildner nach

Treu und Glauben nicht zugemutet werden. ➞ OR 346/337

W19 Der Lehrbetrieb kann Andrea nicht mehr fachgemäss ausbilden. Damit erlischt

die Ausbildungspflicht. Das Kantonale Amt für Berufsbildung sorgt nach Mög-

lichkeit dafür, dass Andrea die begonnene berufliche Grundbildung ordnungs-

gemäss beenden kann. Normalerweise hilft auch der Vertragsbrüchige bei der

Suche nach einer möglichen Lösung. ➞ OR 346c

W20 Das Vorgehen der Berufsbildnerin ist korrekt. Diebstahl gilt als Grund, ein Lehr-

verhältnis fristlos zu kündigen. ➞ OR 337

W21 Nein. Der Berufsbildner muss Kathrin die nötige Zeit für den Besuch des Berufs-

schulunterrichtes freigeben. ➞ OR 345a

W22 Nein, sofern die Arbeit wirklich dringend ist, die Arbeit etwas mit der Ausbil-

dung zu tun hat, die Tagesarbeitszeit von 9 Stunden nicht überschritten wird

und Stefan mindestens 16 Jahre alt ist. ➞ OR 321c

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18 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

W23 Pascals Reaktion ist vorschnell. Grundsätzlich muss Pascal die Anordnungen des

Berufsbildners befolgen (Putzen gehört auch zur Ausbildung). Falls Pascal im-

mer alleine die ganze Werkstatt putzen und aufräumen muss, wäre das jedoch

nicht korrekt. ➞ OR 345a

W24 Individuelle Lösungen.

Markus sollte mit dem Berufsbildner im Beisein seiner Eltern ein klärendes und

konstruktives Gespräch führen. Überstunden müssen nämlich mit Freizeit von

gleicher Dauer oder mit einem Lohnzuschlag von 25 Prozent abgegolten wer-

den, und berufsfremde Arbeiten muss Markus nicht verrichten. ➞ OR 321c

W25 Nein. Die Berufsbildnerin muss Anna während der Arbeitszeit die nötige Zeit

zur Verfügung stellen. ➞ BiVo

W26 Das Ablegen des Qualifikationsverfahrens ist Teil des Lehrvertrages. Weigert sich

Michael, begeht er Vertragsbruch. ➞ OR 345a

W27 Barbara hat einerseits bis zum 20. Altersjahr Anrecht auf fünf Wochen Ferien,

andererseits müssen zwei Ferienwochen zusammenhängend gewährt werden.

➞ OR 329a/329c/345a

W28 Die Lehrzeit kann nur verlängert werden, falls wegen der Abwesenheit deutlich

wird, dass Roland das Ausbildungsziel (Bestehen des Qualifikationsverfahrens)

nicht erreicht. ➞ BBG 18

W29 Ja. Falls eine durch Unfall bedingte Abwesenheit mehr als einen Monat dauert,

kann der Lehrbetrieb für jeden weiteren vollen Monat der Verhinderung die

Ferien um einen Zwölftel kürzen. ➞ OR 329b

W30 In der Regel wird bei einem Schaden, der auf leichte Fahrlässigkeit zurückzu-

führen ist, kein Schadenersatz in Rechnung gestellt. ➞ OR 321c

W31 Weil das Gespräch keine Änderungen zur Folge hat, sollte Adriana die entspre-

chende Aufsichtsbehörde (z. B. Lehraufsichtskommission) einschalten und ihre

Situation darlegen. Sie muss auf ihre Rechte beharren: Der Berufsbildner ist ver-

pflichtet, die tägliche Höchstarbeitszeit von neun Stunden und die Ruhezeit von

zwölf aufeinanderfolgenden Stunden einzuhalten. Er darf ihr auch keine Arbeit,

die nichts mit dem zu erlernenden Beruf zu tun hat, auftragen. Ferner sollte die

Ausbildung abwechslungsreich gestaltet sein.

W32 Er soll eine Woche unbezahlten Urlaub für ausserschulische Jugendarbeit bean-

tragen. Lernenden und Arbeitnehmenden bis zum 30. Altersjahr, die sich aktiv

in der Jugendarbeit engagieren, stehen pro Jahr fünf Tage Jugendurlaub zu.

➞ OR 329e

W33 Individuelle Lösungen.

Beate sollte umgehend einen Stützkurs besuchen. Verbessern sich ihre Zeugnis-

noten nicht, wäre es ratsam, die Lehre in eine Attestausbildung umzuwandeln.

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 19

W34 Falls Erika im Vergleich zu normalen Arbeitstagen zusätzliche Kosten entstehen,

muss die Berufsbildnerin diese übernehmen. ➞ OR 327a

W35 Nach Gesetz ist es nicht gestattet, Ferien durch Geldleistungen abzugelten. Feri-

en dienen der Erholung. Der Berufsbildner muss umgehend Ersatz organisieren

(z. B. Temporärbüro, RAV). ➞ OR 329d

W36 Wenn man etwas lernt, kommunizieren bestimmte Neuronen im Hirn via elek-

trische Impulse miteinander und bilden so ein Muster. Wenn man sich das Glei-

che mehrere Male durch den Kopf gehen lässt, ist dies wie beim mehrmaligen

Beschreiten des gleichen Weges auf einer verschneiten Wiese: die Spur (das

Neuronenmuster) wird immer deutlicher sichtbar. Je deutlicher das Neutronen-

muster im Hirn gespeichert ist, umso leichter fällt die Erinnerung an die Inhalte.

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben Arbeitsblatt 1

Kreuzworträtsel Berufliche Grundbildung

Waagrecht2. Diese Pflicht beinhaltet das Verbot von Schwarz arbeit4. Ausbildungsort für die praktische Bildung5. Abkürzung für Bildungsverordnung9. Darin ist der Arbeitnehmerschutz geregelt10. Das Lehrverhältnis beginnt damit11. Gibt auch Auskunft über meine Leistungen und mein

Verhalten12. Die Höhe ist im Lehrvertrag festgelegt13. Wenn diese gut ist, lerne ich besser14. Muss ich leisten, wenn sie notwendig und zu mutbar sind15. Mann und Frau sind das (BV 8)

Senkrecht1. Wenn man nur aufgrund des Geschlechts weniger Lohn

erhält (Nomen)3. Wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses6. Diebstahl kann dazu führen (2 Worte)7. S ind Vertragspartner der BerufsbildnerInnen8. Dürfen nicht durch Geldleistungen abgegolten werden

Verwenden Sie die Umlaute ä, ö und ü.

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Arbeitsblatt 1 Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben

Kreuzworträtsel Berufliche Grundbildung | Lösung

Waagrecht2. Diese Pflicht beinhaltet das Verbot von Schwarz arbeit4. Ausbildungsort für die praktische Bildung5. Abkürzung für Bildungsverordnung9. Darin ist der Arbeitnehmerschutz geregelt10. Das Lehrverhältnis beginnt damit11. Gibt auch Auskunft über meine Leistungen und mein

Verhalten12. Die Höhe ist im Lehrvertrag festgelegt13. Wenn diese gut ist, lerne ich besser14. Muss ich leisten, wenn sie notwendig und zu mutbar sind15. Mann und Frau sind das (BV 8)

Senkrecht1. Wenn man nur aufgrund des Geschlechts weniger Lohn

erhält (Nomen)3. Wichtigste Grundlage des Lehrverhältnisses6. Diebstahl kann dazu führen (2 Worte)7. S ind Vertragspartner der BerufsbildnerInnen8. Dürfen nicht durch Geldleistungen abgegolten werden

Verwenden Sie die Umlaute ä, ö und ü.

D

T R E U E P F L I C H T

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G L E I C H B E R E C H T I G T

1

2

3

4

5

6

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13

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7 8

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Kapitel 1 | Einstieg ins Berufsleben 25

D Leitfragen und Schlüsselbegriffe

Leitfragen Schlüsselbegriffe

Lehrbetrieb und überbetriebliche Kurse ÜK• WieistmeineBerufsbildungorganisiert?

• WieistmeinLehrbetriebstrukturellund

personell aufgebaut?

Aufbauorganisation, Ansprechpersonen, Lernorte

Berufsfachschule• WieistdieBerufsfachschuleaufgebautund

wer sind meine Bezugspersonen?

• WelcheschulinternenAngebotegibtesund

welche Reglemente gelten?

Organigramm, Abteilung, Berufs-/Fachgruppe,

Kurse, Beratung, Unterstützung, Hausordnung

Schullehrplan ABU• WasistallgemeinbildenderUnterricht? Schullehrplan, Themen Lernbereich «Gesellschaft»,

Lernbereich «Sprache und Kommunikation»,

Kompetenzen, Qualifikationsverfahren (Erfahrungs-

noten, Vertiefungsarbeit, Schlussprüfung)

Lerngemeinschaft• WelcheRegelngeltenimUmganguntereinander

und für das Verhalten im Unterricht?

Toleranz, Respekt, Wertschätzung, Verbindlich-

keiten, Regeln, Sanktionen, Team, Integration,

Gleichberechtigung, Chancengleichheit

Arbeits- und Lernverhalten• WiekannichmeinLernverhaltenoptimieren? Lernstrategien, Lerntechniken, Hausaufgaben,

Prüfungen

Gesetzliche Grundlagen• InwelchenGesetzenistdieBerufsbildung

geregelt?

Obligationenrecht OR, Berufsbildungsgesetz BBG,

Berufsbildungsverordnung BBV, Arbeitsgesetz ArG,

Bildungsverordnung (BiVo)

Form und Inhalt des Lehrvertrags• WasstehtinmeinemLehrvertrag?

• WassindmeinewichtigstenRechte

und Pflichten?

Lehrvertrag, Vertragsparteien, Rechte und Pflichten,

Ausbildungsberatungen KBA/MBA

Personenrecht• Wieunterscheidensichdieverschiedenen

Begriffe des Personenrechts?

Rechtsfähigkeit, Urteilsfähigkeit, Volljährigkeit,

Handlungsfähigkeit

Rechtsordnung• WelcheAufgabehatdieRechtsordnung?

• InwelcheHauptgruppenteiltsiesich?

• WiesinddieRechtsnormenhierarchisch

gegliedert?

Bundesverfassung, Gesetz, Verordnung;

Öffentliches Recht, Privates Recht (OR, ZGB)

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A Verstanden? 28

B Wissen anwenden 35

C Arbeitsblätter 39 AB2 Entwicklung der Konsumkreditarten 41 AB3 Rechnung und Quittung 43 AB4 Kreuzworträtsel Geld und Kauf 45

D Leitfragen und Schlüsselbegriffe 47

2Geld und Konsum

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28 Kapitel 2 | Geld und Konsum

2.1 Erklären Sie den Unterschied zwischen Brutto- und Nettolohn.

Als Bruttolohn bezeichnet man den mit dem Arbeitgeber vereinbarten

Lohn. Der Nettolohn ist das Arbeitsentgelt, das nach den Abzügen für

die Sozialversicherungsbeiträge ausbezahlt wird.

2.2 Welche Abzüge können vom Bruttolohn gemacht werden?

Abzüge vom Bruttolohn können für Versicherungsprämien sowie für

bezogene Leistungen der Arbeitnehmenden (z. B. für Kost und Logis)

vorgenommen werden.

2.3 Was darf den Lernenden nicht vom Lohn abgezogen werden?

Für die obligatorische Berufsunfallversicherung, für den Schulbesuch

oder den Besuch von Einführungs- und überbetrieblichen Kursen sowie

für die Lehrabschlussprüfung dürfen keine Abzüge erfolgen. Diese Kos-

ten trägt vollumfänglich der Lehrbetrieb.

2.4 Einer Ihrer Kollegen ist überschuldet und bittet Sie um Hilfe. Zeigen Sie ihm

auf, welche Schritte in dieser Situation angezeigt sind.

• ÜberblicküberSchulden

• ÜberblicküberEinnahmenundAusgaben(Budgetaufstellen),Frei-

betrag ermitteln

• Evtl. mit einzelnen Gläubigern spezielle Rückzahlungsmodalitäten

aushandeln

• BudgeteinhaltenundratenweiseSchuldrückzahlungenvornehmen

2.5 Erklären Sie den Unterschied zwischen fixen und variablen Kosten in einem

Budget.

• FixeKosten:Ausgaben,welche«gleich»bleiben,diealsonichtbeein-

flusst werden können, wie z. B. Mietzins, Telefon-Grundgebühr, Ra-

dio, TV, Steuern oder Versicherungen.

• Variable Kosten: Kosten, welche durch persönliche Verhaltensän-

derungen beeinflusst werden können, z. B. Essen, Fahrkosten Auto,

Rückstellungen für Arzt und Zahnarzt oder das Taschengeld.

2.6 Wer muss zwingend ein Kassabuch/eine Buchhaltung führen?

Ist ein Geschäft/Betrieb im Handelsregister eingetragen, muss von Ge-

setzes wegen Buch geführt resp. die Vermögenslage festgehalten werden.

2.7 Wer prüft, ob der Vereinskassier korrekt Buch geführt hat?

Die Rechnungsrevisoren prüfen die Arbeit des Kassiers.

2.8 Welche Gründe sprechen dafür, privat ein Kassabuch zu führen?

EinKassabuchverschaffteinenlückenlosenÜberblicküberdieEinnah-

men und Ausgaben.

2.9 Was versteht man unter einer Bilanz?

Unter einer Bilanz versteht man eine Gegenüberstellung aller Vermö-

gensposten und aller Schuldenposten.

A Verstanden?

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 29

2.10 Erklären Sie, was in einer Bilanz auf der Aktiv- respektive Passivseite aufgeführt

wird.

Aktiv-Seite:Vermögensseite/Investierung=Kapitalverwendung

Passiv-Seite:Schuldenseite/Finanzierung=Kapitalbeschaffung

2.11 Erklären Sie den Unterschied zwischen der Schweizerischen Nationalbank

(SNB) und den Geschäftsbanken.

Die SNB ist keine Geschäftsbank. Man kann bei ihr kein Konto eröff-

nen. Sie steuert den Geldumlauf und versucht damit, die Preise stabil

zu halten. In ihren Entscheiden ist die SNB unabhängig.

2.12 Beschreiben Sie mit Beispielen die Haupttätigkeit(en) der Banken.

• DieBankenvermittelnGeldzwischenSparendenundKapitalsuchen-

den:

Passivgeschäft:Spargeldanziehen(z.B.Sparkonto),Zinszahlen

Aktivgeschäft: Geldausleihen(z.B.Hypothekarkredit),höheren

Zins verlangen

• Zusätzlich bieten Banken Dienstleistungen an: Geldwechsel, Safe/

Depot, Wertschriftenverwaltung, Wertschriftenhandel an der Börse

usw.

• Banken investieren das ihnen anvertraute Geld auch selbstständig

auf den Kapitalmärkten.

2.13 Erklären Sie die Zusammenhänge zwischen Rendite – Risiko – Rückzügen.

Die Rendite ist umso höher, je grösser das Risiko und/oder je einge-

schränkter die Rückzugsmöglichkeiten sind.

2.14 a) Was sagt die Zinshöhe über die Verfügbarkeit aus?

Beispiel:

Lohnsparkonto: 1,5%,Fr.25000.–proMonat

(darüber hinaus drei Monate Kündigungsfrist)

Anlagesparkonto:2,5%,Fr.10000.–proMonat

(darüber hinaus sechs Monate Kündigungsfrist)

b) Welches Konto hat den höheren Zins: Anlagesparkonto oder Lohnsparkonto?

Ein Anlagesparkonto hat einen höheren Zins als ein Lohnsparkonto.

2.15 Welches sind die wichtigsten Unterschiede zwischen einer Aktie und einer Obli-

gation (Eigentümer, Rechte, Ertrag, Risiko)?

Aktie Obligation

Eigentümer Mitinhaber Unternehmung Gläubiger

Rechte Teilnahmerecht an GV

Stimm- und Wahlrecht an GV

Recht auf allfällige Dividende

Recht auf Jahreszins

Recht auf Geldrückzahlung

nach Ablauf der Frist

Ertrag Allfällige Dividende

Allfälliger Kursgewinn

Fester Zins

Risiko Kursverlust, Totalverlust

bei Konkurs

Börsencrash

Risiko recht hoch

Herausgeber von Obligationen

in der Schweiz sind

erstklassige Schuldner

Risiko eher klein

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30 Kapitel 2 | Geld und Konsum

2.16 Neben den «handfesten» bargeldlosen Zahlungsmitteln wie Karten und Schecks

gibt es noch andere Möglichkeiten, Zahlungen bargeldlos abzuwickeln. Nennen

und beschreiben Sie zwei.

• Dauerauftrag:MangibtderBankdenAuftrag,z.B.jedenMonatden

Mietzins direkt dem Vermieter zukommen zu lassen.

• Lastschriftverfahren (LSV): Die Bankkundin macht mit der Bank

schriftlich ab, dass Rechnungen von bestimmten Unternehmen di-

rekt nach Eingang der Rechnung durch die Bank bezahlt werden

müssen.

• Banküberweisung,Internetbankingusw.

2.17 Erklären Sie den Unterschied zwischen einer Debit- und einer Kreditkarte.

• Debitkarte:BetragwirddirektdemKontobelastet.

Kartengebühr eher klein.

• Kreditkarte:BetragwirderstEndeMonatinRechnunggestellt.

Kartengebühr eher hoch.

2.18 Beantworten Sie folgende Fragen zum Thema Reisescheck:

a) Was geschieht beim Kauf? Was erhält man?

Die Schecks müssen unter den Augen des Verkäufers einmal unter-schrieben werden. Man erhält Schecks anstelle von Bargeld.

b) Was geschieht beim Einlösen?

Die Schecks müssen beim Einlösen ein zweites Mal unterschrieben werden. Meistens wird sogar noch ein Personalausweis verlangt.

c) Was muss beachtet werden, damit die Schecks bei Verlust ersetzt werden?

Die Nummern der verlorengegangenen Schecks müssen gemeldet werden können; das heisst, man muss Buch führen.

d) Was ist der Unterschied zu Travel Cash?

Travel Cash ist eine aufladbare Karte. Man kann mit dieser Karte weltweit an Bankomaten Guthaben in der jeweiligen Landeswäh-rung beziehen. Travel Cash wird bei Verlust ersetzt (ein Prozent des Kartenwertes wird als Versicherungsprämie verrechnet).

2.19 Erklären Sie anhand des Beispiels Kreditkarte die Hauptproblematik der bar-

geldlosen Zahlungsmittel.

Mit der Kreditkarte können die meisten Ausgaben problemlos getätigt

werden.DabeidenÜberblicknichtzuverlieren,istnichteinfach!Allge-

mein ist die Gefahr gross, mehr auszugeben, als man hat.

2.20 Warum sind Preisangaben in Katalogen keine gültigen Offerten?

Es ist schwierig festzulegen, über welchen Zeitraum diese Offerten Gül-

tigkeit hätten.

2.21 Nennen Sie zwei gültige Offertenarten.

• SchriftlicheOffertemitUnterschrift

• PreisangabebeiSchaufensterauslagen(ohnewesentlichenIrrtum)

➞ OR 7

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 31

2.22 Welche Bedeutung haben die Artikel zum «wesentlichen Irrtum»?

Sie schützen die Vertragspartner vor den Folgen schwerwiegender Irr-

tümer im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Kaufvertrages.

➞ OR23–27

2.23 Welche Regelungen gelten bei unbestellter Ware?

Der Empfänger muss sie weder aufbewahren noch zurückschicken; er

kannsiewegwerfenodersogarbrauchen.Achtung:Giltnichtbei irr-

tümlichzugestellterWare!➞ OR 6a

2.24 Welche Bedeutung hat die Bestellung beim Kaufvertrag?

Mit der Bestellung nimmt die Käuferin die Offerte an und schliesst da-

mit einen Kaufvertrag ab.

2.25 Was ist der erste korrekte Schritt bei einem Lieferungsverzug (Mahnkauf)?

Die Bestellerin muss den Verkäufer mit einer eingeschriebenen Liefer-

mahnung in Verzug setzen. ➞ OR 107

2.26 Welche Folgen hat der Lieferungsverzug für den Verkäufer bei einem Fixkauf?

Nach Ablauf des Lieferdatums befindet sich der Verkäufer automatisch

in Verzug; falls dem Käufer dadurch Schaden entsteht, hat er Anspruch

auf Schadenersatz. ➞ OR 108

2.27 Welche drei Pflichten hat die Käuferin, wenn sie den Verkäufer wegen mangel-

hafter Lieferung haftbar machen will?

• Prüfungspflicht➞ OR 201

• Meldepflicht➞ OR 201

• Aufbewahrungspflicht

2.28 Was kann der Käufer mithilfe einer Mängelrüge verlangen?

• Ersatzlieferung(einwandfreieWaredergleichenArt)➞ OR 206

• Minderung(wenigerbezahlen/Rabatt)➞ OR 205

• Wandelung(denKaufvertragrückgängigmachen)➞ OR 205

2.29 Welches ist das korrekte Vorgehen bei einem Zahlungsverzug?

Den Schuldner in Verzug setzen (z. B. mit einer eingeschriebenen Zah-

lungsmahnung mit Nachfrist zur Bezahlung). ➞ OR 102

Nach Ablauf der Nachfrist kann der Gläubiger den Schuldner betreiben

und Verzugszins von fünf Prozent im Jahr verlangen. ➞ OR 104

2.30 Wie lange sollten Sie wichtige Zahlungen mit Quittungen belegen können?

Zehn Jahre. Die meisten Forderungen verjähren nach dieser Zeit.

2.31 Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, damit ich einen Haustürkauf rückgän-

gig machen kann?

Bei einem Haustürkauf hat man ein Widerrufsrecht, welches innert 7

Tagen nach Abschluss des Vertrages schriftlich und eingeschrieben dem

Vertragspartner zugestellt werden muss. Der Betrag der gekauften Ware

mussFr.100.–übersteigen.

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32 Kapitel 2 | Geld und Konsum

2.32 Bei welchen Anlässen gilt nach OR kein Rücktrittsrecht?

Kein Rücktrittsrecht hat man bei Käufen an Markt- und Messeständen,

wenn man ausdrücklich auf Vertragsverhandlungen bestanden hat, so-

wie beim Abschluss von Versicherungsverträgen.

2.33 Mit welcher Massnahme kann ich – wenn nötig – beweisen, dass ich das Rück-

trittsschreiben rechtzeitig verschickt habe?

Das Rücktrittsschreiben muss per Einschreiben verschickt werden.

2.34 Wer kann betrieben werden?

Betriebenwerdenkönnen:

• handlungsfähige,natürlicheundjuristischePersonen

• bedingthandlungsfähigePersonen

2.35 Welche drei Arten der Betreibung gibt es?

• BetreibungaufPfändung

• BetreibungaufPfandverwertung

• BetreibungaufKonkurs

2.36 Wer muss die Betreibungskosten vorschiessen?

Der Betreibende

2.37 Was wären in Ihrem Fall Kompetenzstücke?

Individuelle Lösungen.

Allgemein:lebenswichtigeresp.berufsnotwendigeGegenstände

2.38 Wie kann ich eine Betreibung gegen mich stoppen?

Nach dem Erhalt des Zahlungsbefehles innert 10 Tagen Rechtsvorschlag

erheben oder innert 20 Tagen zahlen.

2.39 Wer muss auf Verlangen eine Quittung ausstellen?

Die Verkäuferin muss auf Wunsch des Käufers eine Quittung erstellen.

2.40 Warum wir der Geldbetrag in Zahlen und Buchstaben aufgeführt?

Damit wird die Möglichkeit einer betrügerischen Änderung des Betra-

ges erschwert.

2.41 Wie lange dauert die Verjährungsfrist für Forderungen?

Die meisten Forderungen verjähren nach 5 bis 10 Jahren.

BeispielevonVerjährungsfristen:

• BussenimStrassenverkehr:1Jahr

• ForderungenaneineVersicherung:2Jahre

• Mietzinse,Arzt-undHandwerkerrechnungen,Lohnforderungen:

5 Jahre

MaximaleVerjährungsfrist10Jahre

2.42 Warum lohnt es sich, Quittungen teurer Anschaffungen «lebenslang» aufzube-

wahren?

Quittungen dienen als Beweismittel, dass man bezahlt hat.

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 33

2.43 Warum heisst es, dass der Barkauf meistens die günstigste Art ist, etwas zu er-

werben?

Verkäufer erhalten gerne möglichst schnell den gesamten Kaufpreis.

Deshalb fördern sie eine schnelle Bezahlung mit Rabatt und Skonto.

2.44 Was ist der Unterschied zwischen einem Barkauf und einem gewöhnlichen Kre-

ditkauf?

BeimBarkauferfolgtdieÜbergabevonWareundGeldgleichzeitig.

Beim gewöhnlichen Kreditkauf erhält der Käufer die Ware sofort und

wird damit deren Eigentümer. Ihm wird aber eine Zahlungsfrist ge-

währt (meistens 30 Tage). Während dieser Zeit gibt der Verkäufer dem

Käufer Kredit.

2.45 Beim Kauf von Waren mit Konsumkreditvertrag hat die Verkäuferin das Recht,

einen Eigentumsvorbehalt zu machen.

a) Warum ist dem so?

Weil die Verkäuferin die Ware als eine Art Pfand als ihr Eigentum behalten will, solange der Käufer nicht den gesamten Betrag bezahlt hat. ➞ KKG 10d

b) Welche Folgen hat ein Eigentumsvorbehalt?

Die Ware bleibt bis zur Bezahlung der letzten Rate im Eigentum der Verkäuferin. ➞ KKG 10d

c) Was geschieht, wenn ein Käufer seine Raten nicht mehr bezahlen kann?

Die Verkäuferin hat das Recht, den Kaufgegenstand zurückzuholen und Rechnung für Miete und Abnützung zu stellen. Diese Forderung wird mit der Anzahlung und den schon geleisteten Ratenzahlungen verrechnet. ➞ KKG 10d

d) Wo muss die Verkäuferin den Eigentumsvorbehalt geltend machen?

Im Eigentumsvorbehaltsregister auf dem Betreibungsamt am Wohn-ort des Käufers. ➞ KKG 10d

2.46 Verkäuferinnen von Waren müssen nach KKG die Kreditfähigkeit der Käufer

überprüfen. Welche Regelung gilt in diesem Zusammenhang?

Jeder Kreditbetrag muss vom Kreditnehmer unabhängig der effektiven

Laufzeit innerhalb von drei Jahren zurückbezahlt werden können.

➞ KKG 28

2.47 Warum sind Kleindarlehen so teuer?

Bei Kleindarlehen müssen oft keine Sicherheiten hinterlegt werden,

meistens reicht der Nachweis einer Arbeitsstelle. Durch die fehlenden

Sicherheiten ist das Risiko für die Bank als Geldgeberin gross. Deshalb

sind Kleindarlehen sehr teuer (bis zu 15 Prozent Jahreszins).

2.48 Welche Kosten deckt eine normale Leasinggebühr ab (z. B. beim Autoleasing)?

• DieAbschreibung(Wertverminderung)desAutos

• DieZinsenfürdaseingesetzteKapital

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34 Kapitel 2 | Geld und Konsum

2.49 Mit welchen zusätzlichen Kosten (neben der Leasinggebühr) muss ein Leasing-

nehmer beim Autoleasing rechnen?

• ObligatorischeVollkaskoversicherung

• ObligatorischeHaftpflichtversicherung

• Treibstoffkosten

• ObligatorischerServicebeiMarkengaragen

• KostenfürReparaturen,Abgaswartung,Garagierungskostenusw.

2.50 Warum kann eine vorzeitige Auflösung des Leasingvertrages zu beträchtlichen

Nachzahlungen führen?

Die Leasingdauer verkürzt sich, die Abschreibung fällt mehr ins Ge-

wicht. Deshalb werden im Nachhinein die Leasingraten aufgrund der

neuen Vertragszeit berechnet.

2.51 In welchem Gesetz ist der Miet-Kauf-Vertrag geregelt?

Zurzeit ist diese Erwerbsform gesetzlich nicht geregelt. Sie wird auch

«unechtesLeasing»genannt.

2.52 Erklären Sie anhand von Beispielen ökologische und ethische Kriterien beim

Kaufen.

• ÖkologischeKriterien:

Man achtet auf biologische, naturnahe und nachhaltige Produktion,

z. B. wird auf Tropenhölzer und gentechnisch veränderte Lebensmit-

tel verzichtet. Ebenfalls achtet man auf artgerechte Tierhaltung und

auf Produkte, welche ohne Einsatz von Tierversuchen entwickelt

wurden.

• EthischeKriterien:

Es werden auch die Produktions- und Arbeitsbedingungen im Her-

kunftsland beachtet. Dazu gehören faire Löhne und ein Verbot von

Kinderarbeit.

2.53 Was will man mit dem fairen Handel erreichen?

Damit soll den Produzenten ein höheres und verlässlicheres Einkom-

men als im herkömmlichen Handel ermöglicht werden. In der Produk-

tion sollen ausserdem internationale Umwelt- und Sozialstandards ein-

gehalten werden (z. B. ist keine Kinderarbeit erlaubt).

2.54 Was ist mit «Ökobilanz» gemeint?

EineÖkobilanzisteinesystematischeAnalysederUmweltwirkungen

vonProduktenwährendderengesamtemLebensweg(«vonderWiege

biszurBahre»,«vomRohstoffbiszurVerschrottung»).

2.55 Womit kann die persönliche Ökobilanz gemessen werden?

DiepersönlicheÖkobilanzkanndurchdensogenanntenökologischen

Fussabdruck gemessen werden. Unter dem ökologischen Fussabdruck

wird die Fläche auf der Erde verstanden, die notwendig ist, um den

Lebensstil und Lebensstandard eines Menschen dauerhaft zu ermögli-

chen.

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 35

W1 Individuelle Lösungen (AHV, IV, EO, ALV, NBU, PK)

W2 Individuelle Lösungen

W3

B Wissen anwenden

Datum Buchungstext Einnahmen Ausgaben

1. Kassabestand 196.50

2. Konzert Eintritt 50.–

Konzert Getränke 23.–

14. Geburtstagsgeschenk 35.90

Nahrungsmittel 37.10

16. Vom Bankkonto abgehoben 100.–

20. Vereinsanlass 14.50

27. Bus-Abo 35.–

28. Jacke gekauft 67.–

31. CD 22.–

31. Abschluss 296.50 284.50

Saldo 12.–

296.50 296.50

Von total Fr. 296.50 habe ich Fr. 284.50 ausgegeben. Mir bleiben 12 Franken in

der Kasse (aber auf dem Bankkonto habe ich Fr. 100.– weniger).

W4 Individuelle Lösungen

Beispiel Ausbildungskonto BEKB (Mai 2012)

Zinssatz 1,25 %

Rückzugsbedingungen CHF 25 000.– pro Monat,

darüber drei Monate Kündigungsfrist

Kontoführung gratis

Postenauszug quartalsweise inklusive

Fremdspesen werden weiterbelastet

Beispiel Post (Mai 2012)

Zins in Fr. Verzinsungslimite in Fr.

Privatkonto (ab 21 Jahren) 0,125 % 10 000.–

Jugendkonto (bis 20 Jahre) 1,000 % 10 000.–

Ausbildungskonto (18 bis 30 Jahre) 1,000 % 10 000.–

Sollzins bei Minusguthaben 9,500 %

W5 • Solche Renditeversprechen sind unseriös!

• Wennsoetwasüberhauptmöglichist,dannistdasRisikodementsprechend

überproportional gross.

• Wennjemandsoetwaskann,dannbrauchternichtdasGeldvonKleinkun-

den.

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36 Kapitel 2 | Geld und Konsum

W6 Obligationen sind bei entsprechenden Gläubigern sehr sicher, dafür ist der Zins

nicht besonders hoch.

Bei Aktien sind die Gewinnmöglichkeiten grösser (Dividende plus Kursgewinn),

das Risiko «Kursverlust» ist aber immer da.

W7 Auslagen in Schaufenstern mit Preisangaben sind in der Regel verbindliche Of-

ferten, ausser es handelt sich bei der Preisangabe um einen wesentlichen Irrtum.

Um einen solchen geltend machen zu können, muss die Preisdifferenz erheblich

sein. ➞ OR 7/23

W8 Mündliche Offerten sind nur so lange verbindlich, wie das Gespräch dauert.

Nach einer Woche ist die Verkäuferin nicht mehr an ihr ursprüngliches Angebot

gebunden. ➞ OR 4

W9 Mit der Bestellung ist ein Kaufvertrag abgeschlossen worden. Dieser Kaufver-

trag kann rechtlich nur rückgängig gemacht werden, wenn beide Vertragspartei-

en zustimmen. Ein einseitiger Widerruf gilt rechtlich nicht. ➞ OR 184

W10 Mit der Übergabe wurde Ihr Freund Eigentümer des Motorrades. Sie haben

kein Recht, das Motorrad zurückzuholen. Sie haben aber die Möglichkeit, Ihren

Freund zu betreiben. ➞ ZGB 714 / OR 102

W11 Wenn ein Käufer einen Verkäufer wegen mangelhafter Ware haftbar machen

will, so muss er die Ware sofort nach Erhalt prüfen (Prüfungspflicht ➞ OR 201)

und dem Verkäufer die Mängel unverzüglich mitteilen (Anzeigepflicht ➞ OR 201).

Weil Rolf den Mantel während 14 Tagen getragen hat, statt seiner Anzeigepflicht

nachzukommen, wird seine Beschwerde abgewiesen werden.

W12 Mit der Zusendung einer unbestellten Ware wird keine gültige Offerte gemacht.

Sie muss nicht bezahlt, nicht aufbewahrt und auch nicht zurückgeschickt wer-

den. ➞ OR 6a

W13 Da Werbefahrten wie ein Haustürkauf behandelt werden und der Rechnungsbe-

trag Fr. 100.– übersteigt, haben Sie 7 Tage Zeit von diesem Vertrag zurückzutre-

ten. Schicken Sie den Widerruf eingeschrieben an das entsprechende Unterneh-

men.

W14 Peter befand sich bei Vertragsabschluss in einem wesentlichen Irrtum (er wollte

ein unfallfreies Auto). ➞ OR 23

Zusätzlich wurde er vom Verkäufer absichtlich getäuscht (dieser hat gewusst,

dass es sich um ein Unfallauto gehandelt hat). ➞ OR 28

Der Kaufvertrag ist für Peter also nicht verbindlich.

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 37

W15

W16 a) Barkauf, Kauf mit Konsumkreditvertrag, Leasing

b) Beim Barkauf wird Franz mit der Übergabe des Autos Eigentümer desselben.

➞ ZGB 714

Beim Kauf mit Konsumkreditvertrag kann ein Eigentumsvorbehalt gemacht

werden. In diesem Fall wird Franz erst nach Bezahlung der letzten Rate Ei-

gentümer des Autos. ➞ ZGB 715

Beim Leasing wird Franz nie Eigentümer des Autos. Das Leasing ist eine Art

Miete. ➞ KKG11–16

c) Individuelle Lösungen

W17 Individuelle Lösungen

W18 Individuelle Lösungen

Quittung

Der Unterzeichnende bestätigt, von Thomas Freund, Musterstrasse 1, 4600 Olten, den Betrag von

Fr. 200.– (zweihundert)

für ein Occasion-Fahrrad erhalten zu haben.

Olten, 20. Juni 2012

Unterschrift (Zahlungsempfänger)

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Kapitel 2 | Geld und Konsum Arbeitsblatt 2

Entwicklung der Konsumkreditarten

a) Wie haben sich die einzelnen Konsumkreditarten seit 1995 entwickelt?

b) Welche günstigeren Alternativen zu Konsumkrediten stehen mir zur Verfügung?

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20110

1000

2000

3000

4000

5000

6000

7000

8000 Leasing

Kleindarlehen

Kontokorrent-

kredite

Teilzahlungs-

verträge

Ausstehende Beträge in Millionen Franken

Quelle: Verein Schuldensanierung Bern

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Arbeitsblatt 2 Kapitel 2 | Geld und Konsum

Entwicklung der Konsumkreditarten | Lösungsvorschlag

a) Wie haben sich die einzelnen Konsumkreditarten seit 1995 entwickelt?

• DasLeasinggeschäfthatseinenUmsatzbeinahevervierfacht.

• DasGeschäftmitKleindarlehenistnachzwischenzeitlichenVeränderungenindenletzten

Jahren konstant gewachsen.

• Kontokorrentkredite(dasÜberziehendesKontos)habenimJahr2004mitzweiMilliarden

ausstehenden Guthaben eine beachtliche Grösse erreicht, sind aber in letzten Jahren stetig

gesunken.

• Teilzahlungsverträge(ursprünglicheAbzahlungsverträge)habeninderheutigenZeitprak-

tisch keine Bedeutung mehr.

b) Welche günstigeren Alternativen zu Konsumkrediten stehen mir zur Verfügung?

• Zahlungsaufschub:

Suchen Sie den direkten Kontakt mit der Person oder Firma, der Sie Geld schulden, und

verlangen Sie einen Zahlungsaufschub. Eine Verzinsung von fünf Prozent ist dabei üblich.

• DarlehenbeiVerwandtenoderBekannten:

Private Darlehensgeber verlangen in der Regel deutlich tiefere Zinsen. Zur Absicherung für

beide Parteien sollten Sie einen Darlehensvertrag aufsetzen.

• DarlehenvomArbeitgeber:

EtlicheArbeitgebergewährenkleinereÜberbrückungsdarlehenzuVorzugskonditionen.

• Steurn:

FragenSienach,obIhneneinZahlungsaufschubfürSteuerngewährtwird:Dasisteineder

günstigsten Formen von Kredit.

1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20110

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Ausstehende Beträge in Millionen Franken

Quelle: Verein Schuldensanierung Bern

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Kapitel 2 | Geld und Konsum Arbeitsblatt 3

Lena MannFriedeweg 123000 Bern 11. Juli 2012

Yannick Meister Grubenweg 6 8000 Zürich

Rechnung

– 1 Lehrmittel «Gesellschaft» Fr. 45.–– 1 Lehrmittel «Sprache und Kommunikation» Fr. 30.–– 1 Lehrmittel «Handbuch Kompetenzen» Fr. 36.–

Total Fr. 111.–

Zahlbar innert 10 Tagen mit 2 % Skonto

Quittung

Die Unterzeichnende bestätigt, von Yannick Meister, Zürich, den Betrag von

Fr. 111.– (hundertundelf Franken)

für drei Lehrmittel (Gesellschaft, Spra-che und Kommunikation, Handbuch Kompetenzen) erhalten zu haben.

Bern, 15. Juli 2012

Lena Mann

Welche Inhalte gehören zu einer Rechnung?

a)

b)

c)

d)

e)

Welche Inhalte gehören zu einer Quittung?

a)

b)

c)

d)

e)

Rechnung und Quittung

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Arbeitsblatt 3 Kapitel 2 | Geld und Konsum

Rechnung und Quittung | Lösungsvorschlag

Lena MannFriedeweg 123000 Bern 11. Juli 2012

Yannick Meister Grubenweg 6 8000 Zürich

Rechnung

– 1 Lehrmittel «Gesellschaft» Fr. 45.–– 1 Lehrmittel «Sprache und Kommunikation» Fr. 30.–– 1 Lehrmittel «Handbuch Kompetenzen» Fr. 36.–

Total Fr. 111.–

Zahlbar innert 10 Tagen mit 2 % Skonto

Quittung

Die Unterzeichnende bestätigt, von Yannick Meister, Zürich, den Betrag von

Fr. 111.– (hundertundelf Franken)

für drei Lehrmittel (Gesellschaft, Spra-che und Kommunikation, Handbuch Kompetenzen) erhalten zu haben.

Bern, 15. Juli 2012

Lena Mann

Welche Inhalte gehören zu einer Rechnung?

a) Name und Adresse des Verkäufers / der Verkäuferin

b) Name und Adresse des Käufers / der Käuferin

c) Rechnungsdatum

d) Bezeichnung des Kaufgegenstandes

e) Zahlungsbedingungen(z.B.«zahlbarinnert30Tagen

netto»)

Welche Inhalte gehören zu einer Quittung?

a) Adresse der zahlenden Person

b) Höhe der Summe in Zahlen und Worten

c) Zweck der Zahlung

d) Ort und Datum

e) Unterschrift des Empfängers / der Empfängerin

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Kapitel 2 | Geld und Konsum Arbeitsblatt 4

Kreuzworträtsel Geld und Kauf

Waagrecht2. Brief, den ich aufgrund einer mangelhaften Lieferung

schreibe4. Verhältnis des Ertrags zum eingezahlten Betrag6. Diese Kosten eines Budgets kann man beeinflussen

(2 Worte)7. Haben Aktien- und Obligationenpakete als Inhalt11. Als Besitzer dieser Wertschrift bin ich Gläubiger18. Dieser bewirkt, dass der Käufer erst mit Bezahlung der

letzten Rate Eigentümer wird19. Es gibt verbindliche und unverbindliche20. Kaufkriterium, bei dem auf ein Verbot von Kinderarbeit

geachtet wird (Nomen)21. Damit will ich den Kauf rückgängig machen22. Umweltwirkungen eines Produkts während seines ge-

samten Lebenswegs23. Anderes Wort für Garantie24. Anderes Wort für Wertverminderung

Senkrecht1. Für die amtliche Überprüfung eines Preismissbrauchs

zuständig3. Eine Art Miete (Gegenstand ist nie mein Eigentum)5. Z. B. Mastercard8. LSV heisst ...9. Teil der allfälligen Gewinnausschüttung als Aktien-

besitzer10. Diese Banken haben eine Staatsgarantie12. Karte, bei der die Bezüge direkt dem Konto belastet

werden13. Meistens die günstigste Art etwas zu erwerben14. Bruttolohn minus Abzüge15. Diese Bank steuert den Geldumlauf in der Schweiz

(nur 2. Wort)16. Wichtige muss ich bis zu 10 Jahren aufbewahren17. Damit ist ein Kaufvertrag abgeschlossen

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Verwenden Sie die Umlaute ä, ö und ü.

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Arbeitsblatt 4 Kapitel 2 | Geld und Konsum

Kreuzworträtsel Geld und Kauf | Lösung

Waagrecht2. Brief, den ich aufgrund einer mangelhaften Lieferung

schreibe4. Verhältnis des Ertrags zum eingezahlten Betrag6. Diese Kosten eines Budgets kann man beeinflussen

(2 Worte)7. Haben Aktien- und Obligationenpakete als Inhalt11. Als Besitzer dieser Wertschrift bin ich Gläubiger18. Dieser bewirkt, dass der Käufer erst mit Bezahlung der

letzten Rate Eigentümer wird19. Es gibt verbindliche und unverbindliche20. Kaufkriterium, bei dem auf ein Verbot von Kinderarbeit

geachtet wird (Nomen)21. Damit will ich den Kauf rückgängig machen22. Umweltwirkungen eines Produkts während seines ge-

samten Lebenswegs23. Anderes Wort für Garantie24. Anderes Wort für Wertverminderung

Senkrecht1. Für die amtliche Überprüfung eines Preismissbrauchs

zuständig3. Eine Art Miete (Gegenstand ist nie mein Eigentum)5. Z. B. Mastercard8. LSV heisst ...9. Teil der allfälligen Gewinnausschüttung als Aktien-

besitzer10. Diese Banken haben eine Staatsgarantie12. Karte, bei der die Bezüge direkt dem Konto belastet

werden13. Meistens die günstigste Art etwas zu erwerben14. Bruttolohn minus Abzüge15. Diese Bank steuert den Geldumlauf in der Schweiz

(nur 2. Wort)16. Wichtige muss ich bis zu 10 Jahren aufbewahren17. Damit ist ein Kaufvertrag abgeschlossen

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G E W Ä H L E I S T U N G

A B S C H R E I B U G

F F E R T E

E G N T M V R E H L

V R I A B L E K O S T E N

Verwenden Sie die Umlaute ä, ö und ü.

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Kapitel 2 | Geld und Konsum 47

V R I A B L E K O S T E N

D Leitfragen und Schlüsselbegriffe

Leitfragen Schlüsselbegriffe

Lohn• WelcheBedeutunghatdasGeldinunserer

Gesellschaft?

• WelcheAbzügewerdenvomBruttolohn

gemacht?

Bruttolohn, Nettolohn

Geldinstitute• WelcheZinsen,Dienstleistungen,Spesen

und bargeldlosen Zahlungsmöglichkeiten

habe ich bei meinem Bankkonto/Postkonto?

Lohnkonto; Kreditkarten, Debitkarten; Lastschrift-

verfahren LSV, Dauerauftrag, E-Banking; Bargeld-

loser Zahlungsverkehr

Budget • WiesiehtmeinpersönlichesBudgetaus?

• WasistderUnterschiedzwischenfixenund

variablen Kosten?

fixe, variable Kosten

Kaufvertrag• WieläuftderAbschlusseinesKaufvertragesab?

• WelcheRechteundPflichtenhabeichdabei?

Obligationenrecht OR; Barkauf, Kreditkauf;

Anfrage, Offerte, Bestellung, Vertragsabschluss,

Erfüllung; Eigentumsübertragung

Vertragsverletzungen• WiegeheichbeiVertragsverletzungenvor? Lieferverzug, Zahlungsverzug,

mangelhafte Lieferung

Finanzierungsarten• Wieunterscheidensichdieverschiedenen

Finanzierungsarten?

• WelcheVor-undNachteilehabensie?

• WiefunktioniertdasLeasing?

Eigenfinanzierung, Fremdfinanzierung;

Vergleich Preis/Leistung, Schuldenfalle;

Konsumkreditgesetz KKG;

Leasing, Leasinggeber, Leasingnehmer, Raten,

Restwert, Vollkasko, Miet-Kauf

ÖkologischeundethischeGesichtspunkte• WassindökologischeundethischeKriterien

beim Kaufen?

• WiekannichmeinepersönlicheÖkobilanz

messen?

Labels, Ökobilanz, Konsumentenschutz