Elektrofachkraft III
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Elektrofachkraft III
Die SicherheitsunterweisungDie Sicherheitsunterweisung
für die Elektrofachkraftfür die ElektrofachkraftTeil 3Teil 3
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* Hinweise:
Ihr Arbeitgeber ist zu regelmäßigen Unterweisungen im Arbeitsschutz gesetzlich verpflichtet. (§ 12 ArbSchutzG)
Die Bearbeitung mit bestandenem Test weist nach, dass Sie die Inhalte gelesen und verstanden haben.
Dokumentiert wird, dass Sie die Unterweisung erfolgreich bearbeitet haben.
Eine Leistungsbewertung findet nicht statt!
In der folgenden Präsentation erhalten Sie die notwendigen Informationen und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“.
Viel Spaß und guten Erfolg wünscht Ihnen
Ihr Ihr LeManLeMan
Arbeiten Sie diese Unterweisung* gewissenhaft durch, denn zum Abschluss erwartet Sie ein Test (Multiple Choice).
Vorwort
Vorwort zur LeManSys-SicherheitsunterweisungVorwort zur LeManSys-Sicherheitsunterweisung
Übrigens, mein Name steht für LernManager
In diesem Sinne auf gute Zusammenarbeit
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Elektrofachkraft III
In dieser Unterweisung werden Sie über folgende Fakten und Hinweise zum Thema „Elektrofachkraft“ informiert!
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft III
LeManSys – die Sicherheitsunterweisungzum Thema: Elektrofachkraft III
INHALT:•Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
•Schutz durch Schutzvorrichtung, Abdeckung, Kapselung oder isolierende Umhüllung
•Schutz durch Abstand und Aufsichtführung
•Prüfungen
•Erste Hilfe bei Unfällen durch elektrischen Strom
•Verhalten im Brandfall
•Brandbekämpfung
Quellen: BGV A3, BGI 548
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Dies sind Arbeiten, bei denen eine Person mit Körperteilen, Werkzeugen oder anderen Gegen-ständen in die Annäherungszone gelangt, ohne die Gefahrenzone zu erreichen.
Abstände in Luft und Zonen für Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender aktiver Teile
Quellen: BGV A3, BGI 548
DV
DL
Unter Spannung stehendes Teil
Gefahrenzone
Annäherungszone
DL: Abstand, der die äußere Grenze der Gefahrzone festlegt
DV: Abstand, der die äußere Grenze der Annäherungszone festlegt
Da die Gefahr des zufälligen Berührens besteht, sollte vor Beginn der Arbeiten geprüft werden, ob nicht doch der spannungsfreie Zustand hergestellt kann.
Wenn dies nicht möglich ist, ist das Arbeiten bei Nennspannungen über 50 V Wechselspannung oder 120 V Gleichspannung nur dann zulässig, wenn durch geeignete Maßnahmen sichergestellt ist, dass die Anlagenteile nicht berührt werden können oder die Gefahrenzone nicht erreicht werden kann.
Elektrofachkraft III
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
Arbeiten in der Nähe unter Spannung stehender Teile
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Bitte beachten Sie: Diese Demoversion beinhaltet nur einen
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Wichtiger HinweisWichtiger Hinweis
Elektrofachkraft III