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Geprüfter Jahresbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016 Ein Investmentfonds gemäß Teil I des Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über Organismen für gemeinsame Anlagen Emerging Asia Select (in Liquidation)

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Geprüfter Jahresberichtfür den Zeitraum

vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016

Ein Investmentfonds gemäß Teil Ides Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010

über Organismen für gemeinsame Anlagen

Emerging Asia Select(in Liquidation)

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Geprüfter Jahresbericht zum 23. September 2016 Inhaltsverzeichnis Management und Verwaltung 2 Bericht über die Geschäftstätigkeit 3 Bericht des Réviseur d’Entreprises agréé 6 Zusammensetzung des Fondsvermögens zum 23. September 2016 7 Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016 7 Entwicklung der Anteile im Umlauf 8 Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016 8 Zusammensetzung des Wertpapierbestandes zum 23. September 2016 9 Erläuterungen zum geprüften Jahresbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016 11 Entwicklung des Fondsvermögens 16 Allgemeine Informationen für den Anleger 17 Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG 18 © Copyright: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA (2016). All Rights Reserved. No part of this publication may be reproduced, stored in a retrieval system, or transmitted, on any form or by any means, electronic, mechanical, photocopying, recording, or otherwise, without the prior written permission of VP Fund Solutions (Luxembourg) SA. Production: KNEIP (www.kneip.com)

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Management und Verwaltung Verwaltungsgesellschaft: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft: Christoph Mauchle Präsident des Verwaltungsrates Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank AG, Vaduz Romain Moebus Vizepräsident des Verwaltungsrates Mitglied der Geschäftsleitung der VP Bank (Luxembourg) SA, Luxemburg bis zum 31. Dezember 2015: Ralf Funk Verwaltungsratsmitglied Mitglied der Geschäftsleitung der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, Luxemburg Eduard von Kymmel Verwaltungsratsmitglied Vorsitzender der Geschäftsleitung der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, Luxemburg seit dem 1. April 2016: Jean-Paul Gennari Verwaltungsratsmitglied VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, Luxemburg Geschäftsleiter: Eduard von Kymmel Ralf Funk Anne Guidi (seit dem 1. April 2016)

Depotbank und Hauptzahlstelle: VP Bank (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Register- und Transferstelle: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg Zahlstelle: In Deutschland: HSBC Trinkaus & Burkhardt AG Königsallee 21/23 D-40212 Düsseldorf und deren Filialen in Deutschland Portfoliomanager: Templeton Asset Management Ltd. 7 Temasek Boulevard #38 - 03 Suntec Tower One Singapore 038986 Abschlussprüfer des Fonds: KPMG Luxembourg, Société coopérative 39, Avenue John F. Kennedy L-1855 Luxemburg Rechtsberater der Verwaltungsgesellschaft: Elvinger Hoss Prussen 2, Place Winston Churchill L-1340 Luxemburg

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Bericht über die Geschäftstätigkeit Executive Summary – Kommentar • Das Portfolio erzielte im Zwölfmonatszeitraum auf Euro-Basis eine Wertentwicklung von 9,35% (netto), während der MSCI All

Country Asia ex Japan Index in Euro um 16,40% zulegte. • Aktien aus der Region Asien ohne Japan verzeichneten im Zwölfmonatszeitraum erhebliche Zuwächse, wobei alle in der

Benchmark vertretenen Länder eine positive Wertentwicklung erzielten. Indonesien, Taiwan, Südkorea und Thailand verbuchten die höchsten Erträge, gefolgt von Hongkong, China und Malaysia. Auf Sektorebene entwickelten sich die meisten Sektoren positiv, mit Ausnahme von Industrieunternehmen, die leicht nachgaben. Zu den Benchmark-Sektoren mit der besten Wertentwicklung zählten IT, Energie, Grundstoffe und Immobilien.

• Dass sich das Portfolio im Vergleich zur Benchmark schlechter entwickelte, war den Industriewerten und IT-Sektoren geschuldet; auch die Bereiche Energie und zyklische Konsumgüter belasteten die Performance erheblich. Im Gegensatz dazu leistete der Finanzsektor den größten Beitrag zur relativen Performance, wenngleich auch die Sektoren Grundstoffe, Telekommunikationsdienstleistungen und Versorger die Ergebnisse unterstützten.

• Die Stimmung gegenüber den Schwellenländern entwickelt sich weiterhin positiv, da Anleger nach höheren Renditen Ausschau halten und sich die Risikowahrnehmung in Bezug auf die Anlageklasse verbessert.

Negative Performancebeiträge – Top 3 Shenzhen Chiwan Wharf Holdings (nicht Bestandteil der Benchmark) Shenzhen Chiwan Wharf Holdings ist einer der ältesten und größten Hafenterminal-Betreiber in der chinesischen Region West Shenzhen und verantwortet einen erheblichen Anteil des asiatisch-europäischen und transpazifischen Exportgeschäfts. Vom Unternehmen werden Container sowie Schütt- und Stückgut umgeschlagen, gelagert und transportiert. Der Aktienkurs stand in der ersten Hälfte des Berichtszeitraums unter Druck, bedingt durch Sorgen über ein rückläufiges Wachstum, vor allem in Europa und China, und ein schwaches Umfeld für die Rohstoff- und Ölpreise. SembCorp Marine (Übergewichtung) Sembcorp Marine ist ein Industrieunternehmen mit Sitz in Singapur. Das Unternehmen verfolgt Engineering-Aktivitäten in der Offshore- und Marineindustrie, wozu Bohrinseln, Instandhaltung sowie Ölplattformen und Spezial-Schiffsbau zählen. Zu Beginn des Jahres verlor die Aktie durch die Auswirkungen der fallenden Ölpreise an Wert. Gegen Ende des Berichtszeitraums verzeichnete der Aktienkurs einen Rückgang, bedingt durch ein schwaches Finanzergebnis, den Erwerb einer weiteren Beteiligung an einem in Singapur ansässigen Unternehmen, die Akquisition einer Firma in Norwegen und das Ausscheiden der Aktie aus dem Strait Times Index der Top-Aktien des Landes. PTT Exploration & Production (nicht Bestandteil der Benchmark) PTT ist ein staatlich kontrolliertes, voll integriertes Öl- und Gasunternehmen mit Sitz in Thailand, das in den Bereichen Exploration, Produktion, Transport und Vertrieb von Erdgas und Rohöl tätig ist. PTT litt im ersten Halbjahr unter dem schwachen Ölpreis, konnte sich jedoch später parallel zum Anstieg des Ölpreises wieder erholen. Positive Performancebeiträge – Top 3 SK Innovation (Übergewichtung) Das südkoreanische Raffinerieunternehmen SK Innovation profitierte von einem positiven Ausblick des Managements für die Brutto-Raffinationsspannen in Asien im Jahr 2016 sowie von Hoffnungen, dass die Erholung des Ölpreises zu höher als erwarteten Gewinnen führen würde. Bank Rakyat Indonesia (Übergewichtung) Die Bank Rakyat mit Sitz in Indonesien ist eine Geschäftsbank, die Scharia-konforme Bankprodukte anbietet. Der Aktienkurs stieg analog zur Entwicklung am lokalen Markt. Semen Indonesia (Übergewichtung) Semen Indonesia ist der größte Zementhersteller des Landes. Das Unternehmen ist in zwei Segmenten tätig: Zementherstellung und Nicht-Zementherstellung. Im Segment Zementherstellung produziert das Unternehmen verschiedene Arten von Zement, die hauptsächlich im Heimatmarkt Indonesien verkauft werden, wobei der größte Anteil auf Java, Sumatra und Sulawesi entfällt. Zum Nicht-Zement-Segment des Unternehmens gehören der Abbau von Kalkstein und Ton, die Herstellung von Transportbeton sowie die Produktion von Zementsäcken. In diesen Geschäftsbereich fallen auch die Gewerbeimmobilien-Aktivitäten des Unternehmens. Zu Beginn des Berichtszeitraums erhielt die Aktie durch den starken lokalen Markt Auftrieb, hinzu kamen die Erwartungen einer steigenden Nachfrage, die durch die Lockerung der Geldpolitik und Konjunkturerholung untermauert wurden.

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Sektor-Performance Die Titelauswahl und Übergewichtung der sich schlecht entwickelnden Industriewerte waren die Hauptgründe für die Underperformance des Portfolios im Zwölfmonatszeitraum. Zusätzlich zu enttäuschenden Ergebnissen von Shenzhen Chiwan Wharf Holdings und Sembcorp Marine geriet der Sektor durch eine Position außerhalb der Benchmark weiter unter Druck: Samsung Engineering, ein globales Bauunternehmen mit Sitz in Südkorea. Das übergewichtete Engagement bei Daewoo Shipbuilding and Marine Engineering, einem Schiffsbauer und Offshore-Unternehmen mit Sitz in Südkorea, hatte ebenfalls negative Auswirkungen auf das relative Ergebnis. Auch die Einzeltitelauswahl im IT-Sektor sowie eine Untergewichtung dieses Benchmark-Sektors mit Top-Performance beeinträchtigten das Ergebnis. Den größten Negativbeitrag innerhalb des Sektors leisteten die performancestarken Internet-Software- und -Dienstleistungsunternehmen sowie die Halbleiterhersteller, in denen das Portfolio nicht investiert war. Das nicht vorhandene Engagement bei Tencent Holdings, Chinas größtem und meistgenutztem Internet-Serviceportal, wirkte sich negativ auf das Portfolio aus. Tencent zeigte beständiges Wachstum bei seinen nutzerorientierten Betriebsstrategien, die Internet-, Mobil- und Telekommunikationsdienstleistungen mit Mehrwert sowie Online-Werbung bieten. Im Berichtszeitraum wies Tencent ein starkes Wachstum aus. Auch die Tatsache, dass der südkoreanische Unterhaltungselektronik-Hersteller Samsung Electronics nicht im Portfolio vertreten war, beeinträchtigte das relative Ergebnis. Samsung ist einer der größten Hersteller von Mobiltelefonen, Smartphones, Tablets und Fernsehern. Die Ergebnisse wurden auch dadurch belastet, dass Taiwan Semiconductor Manufacturing (TSMC), ein führender Halbleiterhersteller, nicht Bestandteil des Portfolios war. Der relative Performancebeitrag des Portfolios kam hauptsächlich durch die Aktienauswahl im Finanzsektor zustande, wo neben der Bank Rakyat eine weitere indonesische Bank, Bank Danamon, zu den wichtigsten Outperformern gehörte. Die Aktien beider Banken wurden durch die kräftige Erholung des indonesischen Marktes und die unterstützende Zinspolitik der Zentralbank des Landes positiv beeinflusst. Der Grundstoffsektor, in dem das Portfolio übergewichtet war, entwickelte sich ebenfalls besser als der Durchschnitt. Die Wertentwicklung des Sektors wurde durch Semen Indonesia sowie den diversifizierten indischen Stahlhersteller Tata Steel gestützt. In anderen Bereichen des Portfolios gingen die wichtigsten positiven Effekte auf den südkoreanischen Reifenhersteller Hankook Tire zurück. Aus Ländersicht wurde die Wertentwicklung durch die Aktienauswahl an einigen Märkten, vor allem China, Thailand, Südkorea und Singapur, beeinträchtigt. Die Übergewichtung von Indonesien und Aktienauswahl in Indien waren den relativen Renditen hingegen zuträglich. Marktkommentar An den Aktienmärkten in der Region Asien ohne Japan kam es im Jahresverlauf zu Schwankungen, wobei der Großteil der Zugewinne in der zweiten Hälfte des Berichtszeitraums verzeichnet wurde. Die Marktteilnehmer wurden durch den gemäßigten Tonfall, den die großen Zentralbanken weltweit anschlugen, sowie durch Anzeichen beruhigt, dass sich die Sorgen um das Wachstum und die Währungsabwertung in China etwas abschwächten. Die Rohstoff- und Ölpreise erholten sich in der zweiten Hälfte des Zwölfmonatszeitraums, beflügelt durch Hoffnungen, dass sich die Maßnahmen, die die großen Energieerzeuger und Metallproduzenten zur Produktionsdrosselung ergriffen hatten, positiv auf die Überangebotsproblematik auswirken könnten. Alle in der Benchmark vertretenen Länder entwickelten sich im Berichtszeitraum positiv, wobei die größten Zuwächse in Indonesien, Taiwan, Südkorea und Thailand verzeichnet wurden. Zu den anderen Märkten, die zweistellige Erträge generierten, gehörten Hongkong, China und Malaysia. Im Berichtszeitraum schwächte sich das Wachstum in der Region Asien ohne Japan allgemein ab. Das Wachstumstempo in China, der größten Volkswirtschaft der Region, war im Berichtszeitraum weniger robust. Doch im ersten Halbjahr 2016 stabilisierte sich das Wachstum in China offenbar und blieb innerhalb des von der Regierung anvisierten Bereichs. Die People’s Bank of China senkte im Berichtszeitraum mehrmals die Leitzinsen. Zudem ergriff sie weitere geldpolitische Lockerungsmaßnahmen; dazu zählten eine Senkung des Mindestreservesatzes für die Banken des Landes und eine effektive Abwertung der chinesischen Währung gegenüber dem US-Dollar. Nahezu alle Sektoren der Benchmark entwickelten sich im Berichtszeitraum positiv, wobei die größten Zuwächse in den Sektoren IT, Energie und Grundstoffe verzeichnet wurden. Wenngleich auch Titel aus dem Gesundheitsbereich Schwäche zeigten, waren Industrieunternehmen der einzige Sektor der Benchmark mit negativer Wertentwicklung, die sich im Laufe des Jahres nur geringfügig verbesserte. Ausblick – Kommentar Die Stimmung gegenüber den Schwellenländern entwickelt sich weiterhin positiv, da Anleger nach höheren Renditen Ausschau halten und sich die Risikowahrnehmung in Bezug auf die Anlageklasse verbessert. Eine Erholung der Schwellenländerwährungen, nachlassende Sorgen über eine harte Landung Chinas, attraktive Bewertungen und robuste wirtschaftliche Fundamentaldaten in vielen Ländern sind einige der Faktoren, die auch weiterhin die Wertentwicklung in den Schwellenländern unterstützen.

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Auch das BIP-Wachstum hat sich in letzter Zeit langsam erholt und in den nächsten Jahren könnten sich in einigen Ländern unseres Erachtens deutliche Verbesserungen zeigen. Die Prognose für das BIP-Wachstum der Schwellenländer insgesamt liegt für das Jahr 2016 bei 4,1% und für das Jahr 2017 bei 4,6%. Im Gegensatz dazu wird in den Industrieländern sowohl für 2016 als auch für 2017 eine Wachstumsrate von 1,8% erwartet. Auf Sektorebene sind die konsumnahen und IT-Bereiche im aktuellen Umfeld besonders attraktiv, vor allem angesichts der Tatsache, dass Technologie in den Schwellenländern immer wichtiger und wettbewerbsfähiger wird. Darüber hinaus bleiben ausgewählte Rohstoffaktien attraktiv bewertet, da sich bei den Rohstoffpreisen Anzeichen einer Bodenbildung zeigen. Der Ölpreis liegt aktuell beispielsweise deutlich über seinen jüngsten Tiefstständen. Zwar herrschte in Bezug auf Zinserhöhungen seitens der US Federal Reserve leichte Besorgnis, dies dürfte jedoch von den Märkten größtenteils eingepreist sein. Größere oder schneller als erwartet eintretende Zinserhöhungen könnten allerdings für zusätzliche kurzfristige Volatilität sorgen. Dies stellt die subjektive Markteinschätzung der Portfolioverwaltung dar. Wir weisen darauf hin, dass die historische Wertentwicklung des Fonds keine Prognose für die Zukunft ermöglicht. Luxemburg, den 16. November 2016

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An die Anteilinhaber des Emerging J\sia Sclc1.: t 26. Avenue de la Liberti! L-1930 Luxemburg

BERICHT DES REVISEUR D'ENTREPRISES AGR~:E

Entsprecheml dem uns von dem Verwaltungsrat der Verwaltungsgesellschaft crteiltcn Aufirag haben wir den beigclligtcn Jahn:sabschluss des Emerging Asia Select (in Liquidation) gepriift. der aus dcr Zusammensetzung des Fundsvermogens. des Wertp;.1picrbcstands uml dcr sonstigen Vem1ogenswerte zum 23. September 2016. tier Ertrags- und Aufwandsn.:chnung uml dcr Entwicklung des Fondsvcrmogcns tur den Zeitraum vom I. Oktobcr 201 S bis zum 23. September 20 I(> sowic ;rns cincr Zusa1111nenfi.1ssung bcdcuts;.1111cr Rechnungslegungsmcthoden und anderen erlilutemden lnfonnationen besteht.

Vemm11·ort1111g des Venrn/11111gsrote.1· der fle11rolt1111gsgesef/.1·d1<1fi.fiir cle11.Ja/Jre.w1hsc/1'11ss

Der Verwaltungsmt dcr Vcrwaltungsgesellsd1aft isl verantwortlich fl.ir die Aulstcllung uml sachgen:chte Gcsamtdarstellung des fahresabschlusses in Obcreinstimmung mil den in Luxemburg geltenden gesetzlichen Bcstimmungcn und Verordnungcn zur ;\ut:.;tcllung des Jahresabsd1lusses und mr di..: internen Kontrollen. die er als notwt:ndig erachtcl. um dit: Aufstdlung des Jahrcsabsd1lusscs zu crmiiglichcn. tier frei von wesentlichen unzutreffcnden Angaben isl. unabhiingig davon. ob dicse aus Unrichtigkeiten oder Verstosscn rcsulticren.

Vin111t11·om111g cles Rel'iseur d'Entreprises agree

In unserer Verantwortung licgt es. auf der Grundlage unserer Abschlussprillimg iibcr dicscn Jahrt:sabschluss cin Prilfungsuneil zu ertcilen. Wir filhrten unsere Abschlusspriifung nach den flir Luxemburg van dt:r Commission de Surveillance du St:ctt:ur financier angcnommcncn intemationalen Prilfungsstandards (1111cmatin11al Stmufarcl~ 011 Auditing) <lurch. Dicse Standards vcrlangen. dass wir die bcrutlichcn Verhaltensanforderungen cinhaltcn und die Prtifung dahingehcnd planen und durd1flihrc11. d;iss rnit hinrcichcndcr Sichcrhcit erbmll wcnlcn kann, ob der Jalm.:!'abschluss frci \ 'Oil wcsentlichen unzutrcffc:ndcn Angabcn ist.

Eine Abschlusspriifung bcinhal!et die Durchflihrung van Prilfungshandlungcn zum Erhalt von Priifungsnachwciscn tlir die im Jahresabschluss cnthaltcncn Wcrtansiitzc und lnfomiationen. Die Auswahl tier Prilfungshamllungcn oblicgt dcr Bcuncilung des Rc\'iscur d'Entreprises agn!c ebenso wic di..: Bcwcrtung des Risikos. dass tier Jahrcsabschluss wescntliche unzutrt:ffcnde Angahcn aufgrund \ 'Oil

Unrichtigkeiten oder Vcrsli.isscn cnthiilt. Im Rahmen dieser Risikocinsch;i1zung bcrilcksichtigt dcr Rcviscur cl'Entrepriscs agn:i: das fl.ir die Aufstellung und sachgcrcchtc Gcsamtdarstcllung des Jahrcsabschlusses cingcrichtcte intcrnc Kontrollsystcm. um die untcr diescn Umstiimlcn angemesscncn Priifungshandlungcn fcstzulegcn. nicht jcdoch. um cine Bcuncilung der \\lirksamkcit des illlcmt:n Kontmllsys1e111s abzugebcn.

Eine Abschlussprilfung umfosst auch die Bcurtcilung der Angcmcsscnhcit dcr angewandtcn Rcd111ungslcgungsgn111dsiitze und -mclhodcn und dcr Vertretbarkcil dcr vom Verwaltungsrnt der Vcrwaltungsgcsdlschaft ermittehcn gcsd1iitztcn Wertc in dcr Rt:chnungslcgung sowic die Bcurtcilung der Gesamtdarstcllung des Jahrcsahschlusscs.

Wir sind der Auffassung. dass die von uns crlangten Priilimgsnachweise ausrcichend uml gccigncl sind. um ab (inmdlagc llir unscr Priifungsuncil zu dicncn.

Prii/i111gs11rteil

Nach unscrer Bcurteilung vcnnillclt dcr Jahrcsabschluss in Obercinstimmung mil den in Luxemburg gcltcndcn gesctzliehen Bcsti1111nungc11 und Verordnungen bctrcffi:nd die Aufstcllung des Jahresabschlusscs ein den tats;ichlichcn Vt:rhiiltnisscn cntsprechcmlcs Bild dcr Vennogens- und Finanzlage des Emerging Asia Select (in Liquid;.1t ion) zum 23. September 20 I 6 sowic tier Ertrngslagc und dcr Ent\\'icklung des Fondsvermogcns flir den Zcitraum vom I. Oktober 20 IS bis zum 23. September 20 I 6.

Sonstiges

Die im Jahresbericht cnthaltcnen crgiinzcnden Angaben wurdcn von uns im Rahmen unscrcs i\ullragcs durchgeschcn. \\'arcn ahcr nicht Gegenstand besonderer PrUfungshandlungcn nach den oben bcschricbt:nen Stand;mls. Unser Prilli111gsurtcil bczidll sich dahcr nicht auf dicsc Angabcn. Im Rahmcn dcr Gesamtdarstellung des Jahresabschlusscs haben uns dicsc Angahcn keincn Anlass zu Anmcrkungcn gcJ.!chcn.

Luxemburg. 17. November 2016 KPMG Luxembourg. Socictc cooperative Cabinet de revision agree

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Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des geprüften Jahresberichtes.

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Zusammensetzung des Fondsvermögenszum 23. September 2016

AKTIVAWertpapiervermögen 6.580.091,63Anschaffungskosten 7.845.294,19Bankguthaben bei Depotbank (9) 830.969,56Dividendenforderungen 55.529,11Sonstige Forderungen 817.774,71SUMME AKTIVA 8.284.365,01

PASSIVASonstige Passiva (5) -2.184.809,46SUMME PASSIVA -2.184.809,46Fondsvermögen 6.099.555,55

EURErläuterung

Emerging Asia Select(in Liquidation)

127,9647.666,00Anteile im Umlauf

Nettoinventarwert pro Anteil

Fondsvermögen zu Beginn des Berichtszeitraums 28.497.996,77

Mittelzuflüsse aus der Ausgabe von Anteilen 2.938.975,50

Mittelrückflüsse aus der Rücknahme von Anteilen -27.608.006,80Ertragsausgleich (7) 335.635,97

Ergebnis des Berichtszeitraums (einschl. Ertragsausgleich) 1.934.954,11

FONDSVERMÖGEN AM ENDE DES BERICHTSZEITRAUMS 6.099.555,55

EURErläuterung

Entwicklung des Fondsvermögens für den Zeitraumvom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016

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Die Erläuterungen sind integraler Bestandteil des geprüften Jahresberichtes.

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Entwicklung der Anteile im Umlauf

242.986,0025.000,00

-220.320,0047.666,00

Anzahl der Anteile zu Beginn des BerichtszeitraumsAnzahl der ausgegebenen AnteileAnzahl der zurückgenommenen AnteileAnzahl der Anteile am Ende des Berichtszeitraums

Emerging Asia Select(in Liquidation)

Ertrags- und Aufwandsrechnung für den Zeitraumvom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016

ERTRÄGEDividenden 835.427,24Sonstige Erträge 89,02ERTRÄGE INSGESAMT 835.516,26

AUFWENDUNGENZinsen auf Bankverbindlichkeiten -9,09Verwaltungsvergütung (3) -31.336,15Portfolio Management Fee (3) -281.882,09Depotbankvergütung (3) -32.432,37Lagerstellengebühren -20.701,62Risikomanagementvergütung -4.890,32Taxe d'Abonnement (4) -12.930,08Sonstige Aufwendungen (6) -45.719,54AUFWENDUNGEN INSGESAMT -429.901,26Ordentliches Ergebnis 405.615,00Ertragsausgleich (7) -335.635,97Ordentliches Ergebnis (einschl. Ertragsausgleich) 69.979,03Realisierte Gewinne / Verluste -2.874.880,91Nettoergebnis (einschl. Ertragsausgleich) -2.804.901,88Veränderung der nicht realisierten Gewinne / Verluste 4.739.855,99Ergebnis des Berichtszeitraums (einschl. Ertragsausgleich) 1.934.954,11

EURErläuterung

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Dairy Farm International Holdings Ltd 2.700 16.845,67 0,3SGD 24.298,01

WERTPAPIERE

Börsengehandelte WertpapiereAktien

Bermudas

16.845,67 0,324.298,01Summe Bermudas

Semen Indonesia Persero Tbk PT 1.094.500 775.861,28 12,7IDR 842.579,11Indonesien

United Tractors Tbk PT 197.000 240.691,28 3,9IDR 276.141,50

1.016.552,56 16,71.118.720,61Summe Indonesien

China Vanadium Titano - Magnetite Mining Co Ltd 593.500 18.755,64 0,3HKD 47.607,44Kaimaninseln

Sitoy Group Holdings Ltd 1.001.800 356.879,13 5,9HKD 483.420,76Kolao Hold. 4.880 37.203,12 0,6KRW 33.506,71

412.837,89 6,8564.534,91Summe Kaimaninseln

Daelim Industrial Co Ltd 3.894 247.752,80 4,1KRW 214.312,14Südkorea

Daewoo Shipbuilding & Marine Engineering Co Ltd 124.520 450.988,03 7,4KRW 1.470.530,58Fila Korea Ltd 1.210 92.832,38 1,5KRW 71.175,83Hankook Tire Co Ltd 3.863 189.878,67 3,1KRW 134.713,61Hyundai Development Co-Engineering & Construction 6.090 257.001,52 4,2KRW 117.692,05Lotte Shopping Co Ltd 1.579 266.794,15 4,4KRW 300.027,24Samsung Engineering Co Ltd 29.161 259.324,17 4,3KRW 180.681,35Samsung Heavy Industries Co Ltd 29.088 238.686,47 3,9KRW 344.443,10SK Innovation Co Ltd 2.100 269.089,31 4,4KRW 177.453,67Youngone 4.693 147.207,58 2,4KRW 171.419,00

2.419.555,08 39,73.182.448,57Summe Südkorea

Microlife Corp 220.200 466.903,18 7,7TWD 406.256,52Taiwan

TTY Biopharm 10.000 34.580,36 0,6TWD 31.328,08

501.483,54 8,2437.584,60Summe Taiwan

Land & Houses PCL 430.500 104.602,06 1,7THB 84.548,67Thailand

Land & Houses PCL (NVDR) 179.000 43.032,83 0,7THB 40.509,24PTT Exploration & Production PCL 123.900 255.653,42 4,2THB 397.788,69Siam Commercial Bank PCL/The 58.100 227.814,43 3,7THB 248.284,45

Summe Aktien 4.998.377,48 81,96.098.717,75

4.998.377,48 81,96.098.717,75Summe Börsengehandelte Wertpapiere

631.102,74 10,3771.131,05Summe Thailand

Einstandswertin EUR

Kurswert inEUR

%-Anteilam Fonds-vermögen

WhgAnzahl /Nominal

Wertpapierbezeichnung

zum 23. September 2016Zusammensetzung des Wertpapierbestandes

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Inner Mongolia Yitai Coal Co Ltd 358.752 272.753,20 4,5CNY 325.737,71

An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene WertpapiereAktien

China

Shenzhen Chiwan Wharf Holdings Ltd 532.962 760.057,51 12,5CNY 676.009,10

1.032.810,71 16,91.001.746,81Summe China

GAIL (India) GDRs 2.000 61.678,33 1,0USD 54.046,10

Summe Aktien 1.094.489,04 17,91.055.792,91

1.094.489,04 17,91.055.792,91Summe An organisierten Märkten zugelassene oder in diese einbezogene Wertpapiere

Indien

61.678,33 1,054.046,10Summe Indien

MCB Bank Ltd 140.400 251.031,23 4,1PKR 355.056,41

Nichtnotierte WertpapiereAktien

Pakistan

Oil & Gas Development Co Ltd 199.100 236.193,88 3,9PKR 335.727,12

Summe Aktien 487.225,11 8,0690.783,53

487.225,11 8,0690.783,53Summe Nichtnotierte Wertpapiere

SUMME WERTPAPIERE 6.580.091,63 107,97.845.294,19

SUMME WERTPAPIERBESTAND 6.580.091,63 107,97.845.294,19

487.225,11 8,0690.783,53Summe Pakistan

Einstandswertin EUR

Kurswert inEUR

%-Anteilam Fonds-vermögen

WhgAnzahl /Nominal

Wertpapierbezeichnung

zum 23. September 2016Zusammensetzung des Wertpapierbestandes (Fortsetzung)

Durch Rundung der Prozentanteile können bei der Berechnung geringfügige Rundungsdifferenzen entstehen. Die Aufstellung der Veränderungen desWertpapierbestandes für den Berichtszeitraum ist kostenlos am Sitz der Verwaltungsgesellschaft oder über die Depotbank und die Zahlstellen erhältlich.

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Erläuterungen zum geprüften Jahresbericht für den Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis zum 23. September 2016 1. Allgemeines Der Emerging Asia Select (der „Fonds“) war ein Investmentfonds nach Luxemburger Recht in der Form eines fonds commun de placement, einem Sondervermögen aus Wertpapieren und sonstigen zulässigen Vermögenswerten. Der Fonds wurde am 3. November 2008 gegründet. Er unterlag Teil I des geänderten Luxemburger Gesetzes vom 17. Dezember 2010 über die Organismen für gemeinsame Anlagen folgend der Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 zur Koordination der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapiere („Richtlinie 2009/65/EG“). Das Vermögen des Fonds stellte ein Sondervermögen aller Anteilinhaber dar, welche im Verhältnis ihrer Anteile gleichberechtigt waren und deren Rechte durch Anteilzertifikate verbrieft waren. Der Fonds war weder zeitlich noch betragsmäßig begrenzt. Eine Versammlung der Anteilinhaber war im Verwaltungsreglement nicht vorgesehen. Weder die Anteilinhaber noch deren Erben oder Rechtsnachfolger waren berechtigt, die Auflösung des Fonds und die Verteilung seines Vermögens zu beantragen. Unbeschadet der gesetzlichen Liquidationstatbestände konnte die Verwaltungsgesellschaft den Fonds jederzeit nach freiem Ermessen auflösen. Mitarbeitervergütung der Verwaltungsgesellschaft während des Berichtszeitraums vom 1. Januar 2015 bis zum 31. Dezember 2015: Gesamtsumme der von der Verwaltungsgesellschaft gezahlten Mitarbeitervergütungen 2,85 Mio. CHF davon feste Vergütung 2,73 Mio. CHF davon variable Vergütung 0,12 Mio. CHF Zahl der Mitarbeiter 29 davon Führungskräfte und andere Risktaker 5 Von der Verwaltungsgesellschaft gezahlte Carried Interest n/a Gesamtsumme der an Risktaker gezahlten Vergütung 0,70 Mio. CHF Im Rahmen des Risikomanagementverfahrens wurde das Gesamtrisiko des Fonds seit dem 24. Februar 2016 durch ein absolutes Value-at-Risk-Modell gemessen und kontrolliert. Bis zum 23. Februar 2016 wurde das Gesamtrisiko des Fonds durch ein relatives Value-at-Risk-Modell gemessen und kontrolliert. Der Verwaltungsrat hat beschlossen den Fonds am 23. September 2016 in Liquidation zu setzen. Das verkürzte Rechnungsjahr des Fonds begann am 1. Oktober 2015 und endete am 23. September 2016. 2. Rechnungslegungsgrundsätze Das Nettofondsvermögen wurde nach folgenden Grundsätzen berechnet: a) Die in dem Fonds enthaltenen Zielfondsanteile wurden zum letzten festgestellten und erhältlichen Rücknahmepreis bewertet. b) Der Wert von Kassenbeständen oder Bankguthaben, Einlagenzertifikaten und sonstigen ausstehenden Forderungen,

vorausbezahlten Auslagen, Bardividenden und erklärten oder aufgelaufenen und noch nicht erhaltenen Zinsen entsprach dem jeweiligen Nennbetrag, es sei denn, dass dieser wahrscheinlich nicht voll bezahlt oder erhalten werden konnte, in welchem Falle der Wert unter Einschluss eines angemessenen Abschlages ermittelt wurde, um den tatsächlichen Wert zu erhalten.

c) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einer Börse notiert oder gehandelt wurden, wurde auf der Grundlage des letzten

verfügbaren Kurses an der Börse, welche normalerweise der Hauptmarkt dieses Wertpapiers war, ermittelt. Wenn ein Wertpapier oder sonstiger Vermögenswert an mehreren Börsen notiert war, war der letzte Verkaufskurs an jener Börse bzw. an jenem geregelten Markt maßgebend, welcher der Hauptmarkt für diesen Vermögenswert war.

d) Der Wert von Vermögenswerten, welche an einem anderen geregelten Markt (entsprechend der Definition in Artikel 4 des

Verwaltungsreglements) gehandelt wurden, wurde auf der Grundlage des letzten verfügbaren Preises ermittelt.

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2. Rechnungslegungsgrundsätze (Fortsetzung) e) Sofern ein Vermögenswert nicht an einer Börse oder auf einem anderen geregelten Markt notiert oder gehandelt wurde oder

sofern für Vermögenswerte, welche an einer Börse oder auf einem anderen Markt wie vorerwähnt notiert oder gehandelt wurden, die Kurse entsprechend den Regelungen in c) oder d) den tatsächlichen Marktwert der entsprechenden Vermögenswerte nicht angemessen widerspiegelten, wurde der Wert solcher Vermögenswerte auf der Grundlage des vernünftigerweise vorhersehbaren Verkaufspreises nach einer vorsichtigen Einschätzung ermittelt.

f) Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, die nicht an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt

wurden, entsprach dem jeweiligen Nettoliquidationswert, wie er gemäß den Richtlinien der Verwaltungsgesellschaft auf einer konsistent für alle verschiedenen Arten von Verträgen angewandten Grundlage festgestellt wurde. Der Liquidationswert von Futures, Forwards oder Optionen, welche an Börsen oder anderen organisierten Märkten gehandelt wurden, wurde auf der Grundlage der letzten verfügbaren Abwicklungspreise solcher Verträge an den Börsen oder organisierten Märkten, auf welchen diese Futures, Forwards oder Optionen vom Fonds gehandelt wurden, berechnet; sofern ein Future, ein Forward oder eine Option an einem Tag, für welchen der Nettovermögenswert bestimmt war, nicht liquidiert werden konnte, wurde die Bewertungsgrundlage für einen solchen Vertrag von der Verwaltungsgesellschaft in angemessener und vernünftiger Weise bestimmt. Swaps wurden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet.

g) Der Wert von Geldmarktinstrumenten, die nicht an einer Börse notiert oder auf einem anderen geregelten Markt gehandelt

wurden und eine Restlaufzeit von weniger als 397 Tagen und mehr als 90 Tagen aufwiesen, entsprach dem jeweiligen Nennwert zuzüglich hierauf aufgelaufener Zinsen. Geldmarktinstrumente mit einer Restlaufzeit von höchstens 90 Tagen wurden auf der Grundlage der Amortisierungskosten, wodurch dem ungefähren Marktwert entsprochen wurde, ermittelt.

h) Zinsswaps wurden zu ihrem, unter Bezug auf die anwendbare Zinsentwicklung, bestimmten Marktwert bewertet. i) Sämtliche sonstigen Wertpapiere oder sonstigen Vermögenswerte wurden zu ihrem angemessenen Marktwert bewertet, wie

dieser nach Treu und Glauben und entsprechend dem von der Verwaltungsgesellschaft aufzustellenden Verfahren zu bestimmen war.

Der Wert aller Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, welche nicht in der Währung des Fonds ausgedrückt wurden, wurde in diese Währung zu den zuletzt bei einer Großbank verfügbaren Devisenkursen umgerechnet. Wenn solche Kurse nicht verfügbar waren, wurde der Wechselkurs nach Treu und Glauben und nach dem von der Verwaltungsgesellschaft aufgestellten Verfahren bestimmt. Die Verwaltungsgesellschaft konnte nach eigenem Ermessen andere Bewertungsmethoden zulassen, wenn sie dieses im Interesse einer angemesseneren Bewertung eines Vermögenswertes des Fonds für angebracht hielt. Wenn die Verwaltungsgesellschaft der Ansicht war, dass der ermittelte Anteilwert an einem bestimmten Bewertungstag den tatsächlichen Wert der Anteile des Fonds nicht wiedergab, oder wenn es seit der Ermittlung des Anteilwertes beträchtliche Bewegungen an den betreffenden Börsen und/oder Märkten gegeben hatte, konnte die Verwaltungsgesellschaft beschließen, den Anteilwert noch am selben Tag zu aktualisieren. Unter diesen Umständen wurden alle für diesen Bewertungstag eingegangenen Anträge auf Zeichnung und Rücknahme auf der Grundlage des Anteilwertes eingelöst, der unter Berücksichtigung des Grundsatzes von Treu und Glauben aktualisiert worden war. 3. Kosten 1. Die Verwaltungsgesellschaft war berechtigt, vom Fonds eine Vergütung in Höhe von max. 0,10% p.a., mindestens jedoch

EUR 10.000,00 p.a., zu erhalten, die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen war.

2. Die Depotbank hatte gegen das Fondsvermögen Anspruch auf die mit der Verwaltungsgesellschaft vereinbarten Honorare, welche

folgende Höchstgrenzen nicht überschreiten durften: – eine Vergütung für die Wahrnehmung der Depotbankaufgaben und die Verwahrung des Fondsvermögens (inklusive

Transaktionskosten) in Höhe von 0,10% p.a., mindestens jedoch EUR 10.000,00 p.a., die monatlich nachträglich auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und auszuzahlen war, zuzüglich einer etwaigen gesetzlichen Mehrwertsteuer;

– Ersatz der von ihr verauslagten Fremdspesen und durfte für außergewöhnliche Dienstleistungen, die bei normalem

Geschäftsablauf nicht auftraten, eine Bearbeitungsgebühr in Rechnung stellen; – für eventuelle Ausschüttungen eine Provision in Höhe von 0,75% auf den auszuzahlenden Betrag.

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3. Kosten (Fortsetzung) 3. Der Portfoliomanager war berechtigt, vom Fonds für seine Tätigkeit eine Portfoliomanagementgebühr in Höhe von

max. 0,90% p.a. zu erhalten. Diese Vergütung war auf das durchschnittliche Nettofondsvermögen eines jeden Monats zu berechnen und nachträglich auszuzahlen.

4. Daneben konnten dem Fondsvermögen die weiteren Kosten gemäß Artikel 14 des Verwaltungsreglements belastet werden.

Die in diesem Artikel genannten Kosten verstanden sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. 4. Steuern A. Besteuerung des Fonds Der Fonds wurde in Luxemburg nicht auf Einkünfte oder Kapitalerträge besteuert. Der Fonds unterlag in Luxemburg einer Zeichnungssteuer (taxe d’abonnement) in Höhe von 0,05% p.a. auf Basis des Nettoinventarwerts zum Ende eines Quartals, die vierteljährlich berechnet und gezahlt wurde. Eine reduzierte Zeichnungssteuer (taxe d‘abonnement) von 0,01% p.a. war anwendbar auf luxemburgische OGAs, deren ausschließlicher Zweck die gemeinsame Anlage in Geldmarktinstrumente und Termingelder bei Kreditinstituten oder beides war, sowie auf einzelne Teilfonds von OGAs in Form eines Umbrellafonds gemäß dem Gesetz vom 17. Dezember 2010 sowie für einzelne Klassen, die innerhalb eines OGA oder innerhalb eines Teilfonds eines OGA in Form eines Umbrellafonds, vorausgesetzt, dass die Wertpapiere einem oder mehreren institutionellen Anlegern vorbehalten waren. Von der Zeichnungssteuer (taxe d‘abonnement) befreit waren (i) Anlagen in einen luxemburgischen OGA, der seinerseits der Zeichnungssteuer (taxe d‘abonnement) unterlag, (ii) OGA, deren Teilfonds oder Anteilsklassen für betriebliche Altersversorgungssysteme reserviert waren, (iii) Geldmarkt-OGAs und (iv) OGAW und OGAs, die Teil II des Gesetzes vom 17. Dezember 2010 unterlagen und als Exchange Traded Funds qualifizierten und (iv) OGA sowie einzelne Teilfonds von Umbrella-OGAs, sofern die Anlage hierin institutionellen Anlegern vorbehalten waren, deren einziger Zweck die gemeinsame Anlage in Geldmarktinstrumente und in Depots bei Kreditinstituten war, deren gewichtete verbleibende Portfoliorestlaufzeit 90 Tage nicht überschritt und die das höchste von einer anerkannten Ratingagentur vergebene Rating erhalten hatten. Quellensteuer Vom Fonds erhaltene Zins- und Dividendeneinkünfte konnten einer nichterstattungsfähigen Quellensteuer in den Herkunftstaaten der Einkünfte unterliegen. Der Fonds konnte auch Steuern auf realisierte oder nicht realisierte Kapitalzuwächse/Wertsteigerungen im Belegenheitsstaat der Vermögensanlagen unterliegen. Einkünfte oder Kapitalerträge, die vom Fonds an die Anleger gezahlt wurden, unabhängig von deren Ansässigkeit, unterlagen keiner Quellenbesteuerung in Luxemburg. B. Besteuerung der Anteilinhaber Fondsanleger unterlagen mit ihren Einkünften und Kapitalerträgen der Besteuerung gemäß den in ihrem Ansässigkeitsstaat geltenden Gesetzen. Gemäß der gegenwärtigen Gesetzgebung unterlagen Anleger keiner Kapital-, Einkommens- oder Quellensteuer in Luxemburg, außer (i) für jene, die in Luxemburg ansässig waren oder eine Betriebsstätte hatten oder (ii) in Luxemburg nicht ansässige, die nicht durch ein Steuerabkommen geschützt waren, die über den Fonds mehr als 10,00% an einer luxemburgischen Gesellschaft hielten und ihre Anteile am Fonds weniger als sechs (6) Monate nach der Zeichnung der Fondsanteile zurückgegeben hatten. Der Fonds vereinnahmte die Einkünfte, die von den Vermögensanlagen seines Portfolios erzielt wurden, gegebenenfalls nach Abzug von Quellensteuer in den betreffenden Ländern. Da der Fonds keine Rechtspersönlichkeit besaß, hing die Berechtigung zu einer Erstattung bzw. Anrechnung der geltenden Quellensteuern vom Status der Anleger ab. Falls ein Anleger in seinem Ansässigkeitsstaat steuerbefreit war oder für eine Befreiungsberechtigung unter einem Doppelbesteuerungsabkommen qualifiziert, das zwischen seinem Ansässigkeitsstaat und dem Staat, wo sich das Wertpapier befand, abgeschlossen war, konnte es möglich sein, eine volle oder teilweise Erstattung seines proportionalen Anteils der vom Fonds erlittenen Quellensteuer zu erhalten.

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4. Steuern (Fortsetzung) C. Europäische Zinsrichtlinie Der Rat der Europäischen Union (der „EU“) hat am 3. Juni 2003 die Richtlinie 2003/48/EG des Rates im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen angenommen (die „Zinsrichtlinie“). Unter der Zinsrichtlinie sind die EU-Mitgliedstaaten (die „Mitgliedstaaten“) verpflichtet, den Steuerbehörden der anderen Mitgliedstaaten Informationen über die Zahlung von Zinsen oder ähnlichen Erträgen (im Sinne der Zinsrichtlinie) mitzuteilen, die von einer Zahlstelle (im Sinne der Zinsrichtlinie) an einen natürlichen wirtschaftlichen Eigentümer, oder an bestimmte ansässige Einrichtungen, der/die in dem anderen Mitgliedstaat ansässig ist/sind, gezahlt werden. Unter dem am 25. November 2014 angepassten luxemburgischen Gesetz vom 21. Juni 2005 (das „2005 Gesetz“), das die Zinsrichtlinie umsetzt und mehreren zwischen Luxemburg und bestimmten abhängigen oder assoziierten Territorien der EU („Territorien“) abgeschlossenen Verträgen, ist eine in Luxemburg niedergelassene Zahlstelle verpflichtet, den luxemburgischen Steuerbehörden die Zahlung von Zinsen oder ähnlichen Erträgen, die von ihr an (oder unter bestimmten Umständen zugunsten von) Individuen oder bestimmte Einrichtungen, die in einem anderen Mitgliedstaat oder Territorium ansässig oder niedergelassen sind, und bestimmte Einzelheiten über den wirtschaftlichen Eigentümer mitzuteilen. Solche Einzelheiten teilen die luxemburgischen Steuerbehörden den zuständigen ausländischen Steuerbehörden im Ansässigkeitsstaat des wirtschaftlichen Eigentümers (im Sinne der Zinsrichtlinie) mit. Gemäß derzeitiger Gesetzgebung fallen vom Fonds gezahlte Ausschüttungen in den Anwendungsbereich der Zinsrichtlinie, wenn der Fonds 15,00% oder mehr seiner Vermögenswerte in Forderungen (im Sinne der Zinsrichtlinie) investiert. Die Zahlung von Einkünften aus dem Verkauf, der Rückgabe oder Einlösung von Fondsanteilen unterfällt dem Anwendungsbereich des 2005 Gesetzes, wenn der Fonds direkt oder indirekt 25,00% oder mehr seiner Vermögenswerte in Forderungen im Sinne des 2005 Gesetzes investiert. Am 24. März 2014 hat der Rat der Europäischen Union die Richtlinie 2014/48/EU zur Änderung der Zinsrichtlinie (die „Änderungsrichtlinie“) angenommen, die den Anwendungsbereich der Zinsrichtlinie erweitert. Gemäß der Richtlinie 2015/2060 des Rates zur Aufhebung der Zinsrichtlinie, wurde die Zinsrichtlinie aufgehoben und findet keine Anwendung mehr, sobald alle Mitteilungspflichten betreffend das Jahr 2015 erfüllt wurden. Anleger sollten ihre Berater im Hinblick auf die möglichen steuerlichen und anderen Konsequenzen bezüglich der Umsetzung der Änderungsrichtlinie hinzuziehen. Zusätzlich hat die OECD von den G8/G20 Ländern das Mandat erhalten, einen gemeinsamen Melde- und Sorgfaltsstandard („CRS“) zu entwickeln zwecks Erreichung eines zukünftig umfassenden und multilateralen automatischen Informationsaustauschs („AEOI“) auf globaler Basis. Der CRS wird erfordern, dass luxemburgische Finanzinstitute die Halter von meldepflichtigen Konten identifizieren und ermitteln, falls diese in Ländern steuerlich ansässig sind, mit denen Luxemburg eine Steuerinformationsaustauschvereinbarung hat. Die luxemburgischen Finanzinstitute werden die Finanzkonteninformation den luxemburgischen Steuerbehörden mitteilen, die diese dann automatisch auf jährlicher Basis an die zuständige ausländische Steuerbehörde weiterleitet. Fondsanleger können daher auf Basis anwendbarer Regelungen an luxemburgische oder andere zuständige Steuerbehörden mitgeteilt werden. Die Richtlinie 2014/107/EU des Rates, die die Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung abändert („EURO-CRS Richtlinie“), wurde am 9. Dezember 2014 angenommen, um den CRS unter den Mitgliedstaaten umzusetzen. Unter der Euro-CRS Richtlinie muss die erste AEOI innerhalb der Grenzen der Mitgliedstaaten für die Daten des Kalenderjahres 2016 zum 30. September 2017 angewandt werden. Zusätzlich hat Luxemburg die Multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörde über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten der OECD unterzeichnet („Multilaterale Vereinbarung“). Unter dieser Multilateralen Vereinbarung wird Luxemburg automatisch die Finanzkonteninformation mit anderen teilnehmenden Staaten zum 1. Januar 2016 austauschen. Diese Multilaterale Vereinbarung ist zusammen mit der Euro-CRS Richtlinie, die den CRS einführt, durch das Gesetz vom 18. Dezember 2015 betreffend den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten in Luxemburger Recht umgesetzt worden (das „Gesetz“). Unter dem Gesetz wird der erste Informationsaustausch für die Daten des Jahres 2016 bis zum 30. September 2017 durchzuführen sein. Der Fonds müsste sich zum 1. Januar 2017 verpflichten, zusätzliche Due Diligence Prozesse für die Anleger durchzuführen und ihre Identität und steuerliche Ansässigkeit (einschließlich bestimmter Entitäten und ihrer Kontrollpersonen), Kontoeinzelheiten, mitteilende Entität, Kontostand und -wert, Einkünfte aus Rückgabe oder Veräußerung an die lokalen Steuerbehörden, in dem Ansässigkeitsland des ausländischen Anlegers, für den die Multilaterale Vereinbarung Anwendung findet, mitzuteilen.

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5. Sonstige Passiva Der Posten „Sonstige Passiva“ enthielt die Verbindlichkeiten aus schwebenden Geschäften und die noch nicht gezahlten Aufwendungen des laufenden Geschäftsjahres. Hierbei handelte es sich im Wesentlichen um die „taxe d’abonnement“, die Verwaltungsvergütung, die Depotbankvergütung, die Prüfungskosten, die Portfolio Management Fee sowie die Risikomanagementvergütung. 6. Sonstige Aufwendungen Die „Sonstigen Aufwendungen“ beinhalteten u.a. die Prüfungskosten, die Veröffentlichungskosten sowie die Gebühren der Aufsichtsbehörden. 7. Ertragsausgleich Auf die ordentlichen Nettoerträge wurde ein Ertragsausgleich berechnet. Unter dem Ertragsausgleich verstand man den während eines Geschäftsjahres kumulierten Wert der ordentlichen Nettoerträge, die der Anteilinhaber beim Kauf von Anteilen im Ausgabepreis mitbezahlt und beim Verkauf von Anteilen im Rücknahmepreis vergütet erhielt. 8. Umrechnungskurse Für die Umrechnung sämtlicher in Währung lautender Vermögensgegenstände, die nicht auf Euro lauteten, wurden nachfolgende Devisenmittelkurse zum Bilanzstichtag angewandt: Chinesische Yuan (CNY) 1 = 0,13362 EURHongkong-Dollar (HKD) 1 = 0,11491 EURIndonesische Rupiah (IDR) 1 = 0,00006 EURKoreanische Won (KRW) 1 = 0,00080 EUR Pakistanische Rupien (PKR) 1 = 0,00851 EUR Singapur-Dollar (SGD) 1 = 0,65569 EURTaiwan-Dollar (TWD) 1 = 0,02846 EUR Thailändische Baht (THB) 1 = 0,02571 EURUS-Dollar (USD) 1 = 0,89130 EURVietnamesische Dong (VND) 1 = 0,00003 EUR 9. Bankguthaben/-verbindlichkeiten Die Bankguthaben/-verbindlichkeiten bei der Depotbank teilten sich zum Bilanzstichtag wie folgt auf:

Bankguthaben/-verbindlichkeiten in Währung

Währung Gegenwert in Euro

168.101,45 EUR 168.101,45

-0,03 USD -0,03 57.260.393,91 PKR 487.291,61

4.395.099.709,00 VND 175.576,53 Summe 830.969,56 10. Risikomanagement Value at Risk (VaR) Die Risikomessung zur Ermittlung des Gesamtrisikos erfolgte nach dem qualifizierten Ansatz durch die Berechnung des relativen bzw. absoluten Value at Risk (VaR) über das Verfahren der historischen Simulation. Das Value at Risk-Konzept ist ein statistisches Verfahren, das zur Berechnung des Verlustpotenzials aus Preisveränderungen eines Portfolios angewandt wird. Der Value at Risk gibt den statistisch zu erwartenden maximalen Verlust an, der über eine vorgegebene Haltedauer mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit nicht überschritten wird.

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10. Risikomanagement (Fortsetzung) Der Value at Risk (VaR) wurde auf einer effektiven Historie von 500 Handelstagen mit einem Konfidenzniveau von 99% und einer unterstellten Haltedauer von 20 Werktagen berechnet. Für den Fonds wurde der absolute VaR-Ansatz verwendet. Die Höhe des maximalen absoluten Value-at-Risk beträgt laut Gesetz 20%. Die VaR-Auslastung auf diese 200%-Obergrenze bezogen, wies im Berichtszeitraum (1. Oktober 2015 bis 23. September 2016) folgende Werte auf: Fondsname: Kleinster

VaR in % Größter

VaR in % Durchschnittlicher

VaR in % Emerging Asia Select 2,74 27,43 13,02 Im Zeitraum vom 1. Oktober 2015 bis 23. September 2016 betrug die durchschnittliche Hebelwirkung (Summe der Nennwerte): 1,00 Weitere Kennzahlen Total Expense Ratio (TER): 1,35% Portfolio-Turnover-Rate (PTR): 24,14% Transaktionskosten im Geschäftsjahr gesamt: EUR 121.240,78 Entwicklung des Fondsvermögens Fondsvermögen Nettoinventarwert

pro Anteil 30. September 2014 EUR 30.219.614,68 EUR 135,21 30. September 2015 EUR 28.497.996,77 EUR 117,28 23. September 2016 EUR 6.099.555,55 EUR 127,96

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Allgemeine Informationen für den Anleger Hinweis für den Anleger in Deutschland Widerrufsrecht gemäß § 126 InvG Erfolgt der Kauf von Investmentanteilen durch mündliche Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so kann der Käufer seine Erklärung über den Kauf binnen einer Frist von zwei Wochen der ausländischen Investmentgesellschaft gegenüber schriftlich widerrufen (Widerrufsrecht); dies gilt auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Handelt es sich um ein Fernabsatzgeschäft i. S. d. § 312b des Bürgerlichen Gesetzbuchs, so ist bei einem Erwerb von Finanzdienstleistungen, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt (§ 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB), ein Widerruf ausgeschlossen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung. Der Widerruf ist gegenüber der VP Fund Solutions (Luxembourg) SA, 26, Avenue de la Liberté, L-1930 Luxemburg schriftlich unter Angabe der Person des Erklärenden einschließlich dessen Unterschrift zu erklären, wobei eine Begründung nicht erforderlich ist. Die Widerrufsfrist beginnt erst zu laufen, wenn die Durchschrift des Antrags auf Vertragsabschluss dem Käufer ausgehändigt oder ihm eine Kaufabrechnung übersandt worden ist und darin eine Belehrung über das Widerrufsrecht wie die vorliegende enthalten ist. Ist der Fristbeginn streitig, trifft die Beweislast den Verkäufer. Das Recht zum Widerruf besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer die Anteile im Rahmen seines Gewerbebetriebes erworben hat oder er den Käufer zu den Verhandlungen, die zum Verkauf der Anteile geführt haben, auf Grund vorhergehender Bestellung gemäß § 55 Abs. 1 der Gewerbeordnung aufgesucht hat. Ist der Widerruf erfolgt und hat der Käufer bereits Zahlungen geleistet, so ist die ausländische Investmentgesellschaft verpflichtet, dem Käufer, gegebenenfalls Zug um Zug gegen Rückübertragung der erworbenen Anteile, die bezahlten Kosten und einen Betrag auszuzahlen, der dem Wert der bezahlten Anteile am Tage nach dem Eingang der Widerrufserklärung entspricht. Auf das Recht zum Widerruf kann nicht verzichtet werden. Weitere Informationen Folgende Dokumente konnten am Sitz der Verwaltungsgesellschaft sowie bei allen Zahlstellen während der normalen Bürozeiten eingesehen bzw. kostenlos angefordert werden:

– Verkaufsprospekt (einschließlich Verwaltungs- und Sonderreglement); – Wesentliche Anlegerinformationen (KIID); – Satzung der Verwaltungsgesellschaft; – Depotbank- und Hauptzahlstellenvertrag; – Portfoliomanagementvertrag; und – Jahresberichte und Halbjahresberichte des Fonds.

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Veröffentlichung der Besteuerungsgrundlagen gemäß § 5 InvStG für das Geschäftsjahr vom 1. Oktober 2015 bis 23. September 2016 für den Investmentfonds: Emerging Asia Select Privat- betriebl. betriebl. A0PHQX anleger Anleger Anleger LU0390721065 (KStG) (EStG)

EUR EUR EUR a) Betrag der Ausschüttung 0,0000 0,0000 0,0000 aa) in der Ausschüttung enthaltene ausschüttungsgleiche Erträge der Vorjahre 0,0000 0,0000 0,0000 bb) in der Ausschüttung enthaltene Substanzbeträge 0,0000 0,0000 0,0000 b) Betrag der ausgeschütteten Erträge 0,0000 0,0000 0,0000 § 5 (1) Nr. 2 Betrag der ausschüttungsgleichen Erträge 3,2580 3,2580 3,2580 § 5 (1) Nr. 1 die in den ausgeschütteten bzw. ausschüttungsgleichen Erträgen enthaltenen c) aa) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 1 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 3 Nummer 40 des

Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0,0000 3,2580

c) bb) Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 2 Satz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes* --- 0,0000 0,0000

c) cc) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 2a --- 0,0000 0,0000 c) dd) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 1 in der am 31.

Dezember 2008 anzuwendenden Fassung 0,0000 --- --- c) ee) Erträge im Sinne des § 2 Absatz 3 Nummer 1 Satz 2 in der am 31. Dezember 2008

anzuwendenden Fassung, soweit die Erträge nicht Kapitalerträge im Sinne des § 20 des Einkommensteuergesetzes sind 0,0000 --- ---

c) ff) steuerfreie Veräußerungsgewinne im Sinne des § 2 Absatz 3 in der ab 1. Januar 2009 anzuwendenden Fassung 0,0000 --- ---

c) gg) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 1 0,0000 0,0000 0,0000 c) hh) in Doppelbuchstabe gg enthaltene Einkünfte, die nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen --- --- 0,0000 c) ii) Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, für die kein Abzug nach Absatz 4 vorgenommen wurde 2,2156 2,2156 2,2156 c) jj) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung

mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 2,2156

c) kk) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2, die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zur Anrechnung einer als gezahlt geltenden Steuer auf die Einkommensteuer oder Körperschaftsteuer berechtigen 0,0000 0,0000 0,0000

c) ll) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 0,0000

c) mm) Erträge im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes* --- 0,0000 ---

c) nn) in Doppelbuchstabe ii enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 ---

c) oo) in Doppelbuchstabe kk enthaltene Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 ---

d) aa) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von § 7 Absatz 1 und 2 0,0000 0,0000 0,0000

d) bb) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne von § 7 Absatz 3 0,0000 0,0000 0,0000

d) cc) den zur Anrechnung von Kapitalertragsteuer berechtigenden Teil der Ausschüttung im Sinne des § 7 Absatz 1 Satz 4, soweit in Doppelbuchstabe aa enthalten 0,0000 0,0000 0,0000

f) den Betrag der ausländischen Steuer, der auf die in den ausgeschütteten Erträgen enthaltenen Einkünfte im Sinne des § 4 Absatz 2 entfällt und

aa) nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 32d Absatz 5 oder § 34c Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes oder einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung anrechenbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 vorgenommen wurde 0,2802 0,2802 0,2802

bb) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 0,2802

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cc) nach § 4 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 34c Absatz 3 des

Einkommensteuergesetzes abziehbar ist, wenn kein Abzug nach § 4 Absatz 4 dieses Gesetzes vorgenommen wurde 0,0000 0,0000 0,0000

dd) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 0,0000

ee) nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung als gezahlt gilt und nach § 4 Absatz 2 in Verbindung mit diesem Abkommen anrechenbar ist 0,0000 0,0000 0,0000

ff) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 2 des Körperschaftsteuergesetzes oder § 3 Nummer 40 des Einkommensteuergesetzes oder im Fall des § 16 dieses Gesetzes in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 0,0000

gg) in Doppelbuchstabe aa enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 ---

hh) in Doppelbuchstabe cc enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 ---

ii) in Doppelbuchstabe ee enthalten ist und auf Einkünfte im Sinne des § 21 Absatz 22 Satz 4 dieses Gesetzes entfällt, auf die § 2 Absatz 2 dieses Gesetzes in der am 20. März 2013 geltenden Fassung in Verbindung mit § 8b Absatz 1 des Körperschaftsteuergesetzes anzuwenden ist* --- 0,0000 ---

g) den Betrag der Absetzungen für Abnutzung oder Substanzverringerung 0,0000 0,0000 0,0000 h) die im Geschäftsjahr gezahlte Quellensteuer, vermindert um die erstattete Quellensteuer des

Geschäftsjahres oder frühere Geschäftsjahre 0,3703 0,3703 0,3703 * Die Einkünfte und Quellensteuern sind jeweils zu 100% ausgewiesen. Die auf Investmentanteile ausgeschütteten sowie die ausschüttungsgleichen Erträge gehören zu den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S. des § 20 Abs. 1 EStG, wenn sie nicht Betriebseinnahmen des Anlegers sind. Die Veröffentlichung der o.a. Meldung im Bundesanzeiger erfolgt vorbehaltlich der Prüfung durch das Bundeszentralamt für Steuern. Die Summe der nach dem 31. Dezember 1993 einem Anleger als zugeflossen geltenden, noch nicht dem Steuerabzug unterworfenen Erträge (gem. § 7 Abs.1 Nr.3 bzw. § 5 Abs.1 Nr. 4 InvStG) beträgt: EUR 10,2814. Der Jahresbericht ist kostenlos und in deutscher Sprache bei: VP Fund Solutions (Luxembourg) SA 26, Avenue de la Liberté L-1930 Luxemburg sowie bei der Depotbank erhältlich. VP Fund Solutions (Luxembourg) SA