EMIR – Frequently Asked Questions · PDF fileUniCredit Bank Austria AG wird Meldungen...

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  • Seite 1 von 6 Version 12/2013 Firmenname: Firmensitz: 1010 Wien, Schottengasse 6 - 8, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UniCredit Bank Austria AG FN 150714p, UID-Nr.: ATU 51507409, DVR 0030066, BLZ 12000, BIC BKAUATWW, www.bankaustria.at

    EMIR Frequently Asked Questions (Version 12/2013)

    Was bedeutet EMIR (European Market Infrastructure Regulation)? EMIR ist die Abkrzung fr European Market Infrastructure Regulation und steht fr die Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 ber OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister. EMIR hat als Verordnung in den EU Mitgliedstaaten unmittelbare Rechtswirkung und soll den auerbrslichen Derivatehandel (OTC-Derivatehandel) transparenter und sicherer machen. Wesentlicher Inhalt von EMIR sind folgende drei Bereiche:

    1. Verpflichtendes Clearing von standardisierten OTC-Derivatekontrakten ber Zentrale Gegenparteien

    2. Meldung von offenen (Stichtag: 16. August 2012) sowie zuknftigen Derivatekontrakten an ein Transaktionsregister

    3. Risikominimierungstechniken fr nicht geclearte OTC-Derivatekontrakte (wie zum Beispiel OTC-Derivatekontrakte rechtzeitig zu besttigen, OTC-Derivateportfolien regelmig abzugleichen, Verfahren zur berwachung und Beilegung von Streitigkeiten zu vereinbaren oder OTC-Derivateportfolien zu komprimieren). Nhere Regelungen zur Besicherungsverpflichtung von OTC-Derivatekontrakten werden von der Europische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehrde (ESMA) noch definiert.

    Wer ist von EMIR betroffen? Jeder, der Derivatekontrakte (entweder an einem geregelten Markt oder OTC) abgeschlossen hat bzw. zuknftig abschlieen wird, und entweder als finanzielle Gegenpartei (FC) oder als nichtfinanzielle Gegenpartei (NFC) im Sinne EMIRs gilt. Als NFCs gelten alle in der Union niedergelassenen Unternehmen, die nicht als FC eingestuft werden oder unter eine der Ausnahmeregelungen fallen. Einige Rechtspersonen, wie zum Beispiel ffentlich rechtliche Gebietskrperschaften, sofern nicht unternehmerisch ttig, oder Zentralbanken, sind teilweise und natrliche Personen, sofern diese nicht unternehmerisch ttig sind, gnzlich vom Anwendungsbereich EMIRs ausgenommen. Als NFC+ werden solche NFCs bezeichnet, deren OTC-Derivateportfolios je nach Art des OTC-Derivategeschftes ber definierten Schwellenwerten liegen. Als Basis fr die Einstufung als NFC+ oder NFC sind nur jene OTC-Derivatekontrakte zu bercksichtigen, die nicht zur Absicherung von Unternehmensrisiken dienen. FCs und NFCs+ haben, verglichen mit NFCs, weitergehende Verpflichtungen, wie obligatorisches Clearing ber eine zentrale Gegenpartei oder tgliche Bewertung von OTC-Derivatekontrakte, zu erfllen. Unternehmen, die in einer oder mehreren der unten angefhrten Assetklassen mit ihren nicht der Absicherung von Unternehmensrisiken dienenden OTC-Derivateportfolios den nachfolgend angefhrten Schwellwert berschreiten (wobei auch Geschfte innerhalb des Konzern einzubeziehen sind) sollten sich detailliert mit diesen zustzlichen Anforderungen vertraut machen.

  • Seite 2 von 6 Version 12/2013 Firmenname: Firmensitz: 1010 Wien, Schottengasse 6 - 8, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UniCredit Bank Austria AG FN 150714p, UID-Nr.: ATU 51507409, DVR 0030066, BLZ 12000, BIC BKAUATWW, www.bankaustria.at

    Assetklasse Schwellwert [Nominale]

    Kreditderivate 1 Milliarde Euro

    Aktienderivate 1 Milliarde Euro

    Zinsderivate 3 Milliarden Euro

    Fremdwhrungsderivate 3 Milliarden Euro

    Rohstoffderivate und andere OTC-Derivate 3 Milliarden Euro

    Auerhalb der Union ansssige Personen fallen entweder aufgrund faktischer Umstnde oder aufgrund der Tatsache, dass diese als zu FCs, NFCs+ oder NFCs gleichwertig angesehen werden, zumindest teilweise unter den Anwendungsbereich von EMIR. Die Meldeverpflichtung gem EMIR umfasst ber den oben beschriebenen Personenkreis hinaus auch Rechtssubjekte, wie zum Beispiel ffentliche Stellen und Krperschaften, multilaterale Entwicklungsbanken, die Europische Finanzstabilisierungsfazilitt und den Europischen Stabilittsmechanismus. Was ist unter dem Begriff OTC-Derivatekontrakt bzw. Derivatekontrakt im Sinne von EMIR zu verstehen? Beide Begriffe sind nicht direkt in EMIR, sondern mittels Verweis auf die Richtlinie (EU) 2004/39/EG ber Mrkte fr Finanzinstrumente (MiFID) definiert und inkludiert unter anderem alle Arten von Optionen, Futures, Swaps, Forwards und andere Derivatekontrakte im Hinblick auf Wertpapiere, Whrungen, Zinsstze, Finanzindices, Rohwaren, finanzielle Differenzgeschfte oder Kreditrisiken, wobei Kassageschfte jedenfalls ausgenommen sind. OTC-Derivatekontrakte bezeichnet solche Derivatekontrakte deren Ausfhrung nicht auf geregelten Mrkten erfolgt. Weitere Klarstellungen seitens ESMA bzw. der Kommission werden erwartet. Was ist unter dem Begriff Risikominimierungstechniken im Sinne von EMIR zu verstehen? Die Risikominimierungstechniken sind in Artikel 11 EMIR festgelegt und durch die entsprechenden Durchfhrungsverordnungen, Delegierten Verordnungen und Auslegungen seitens ESMA und den relevanten Aufsichtsbehrden przisiert. Zu den fr NFC wesentlichen Risikominimierungstechniken unter EMIR zhlen unter anderem folgende:

    Rechtzeitige Besttigung von OTC-Derivatekontrakte (Timely Confirmation): OTC-Derivatekontrakte mit NFCs mssen von beiden Vertragsparteien innerhalb der folgenden Fristen besttigt werden: im Bezug auf Zins- sowie Kreditderivate bei Geschftsabschluss:

    - bis 31. August 2014 innerhalb von 3 Geschftstagen

    - nach 31. August 2014 innerhalb von 2 Geschftstagen im Bezug auf alle anderen OTC-Derivatekontrakte bei Geschftsabschluss:

    - bis 31. August 2014 innerhalb von 4 Geschftstagen

    - nach 31. August 2014 innerhalb von 2 Geschftstagen Der Abschluss eines OTC-Derivatekontrakts nach 16:00 Uhr (Ortszeit) verlngert die jeweilige Frist um einen Tag.

    Abgleich der Derivateportfolien (Portfolio Reconciliation): Je nach Anzahl der Derivatepositionen mssen die Vertragsparteien quartalsweise oder jhrlich das Derivateportfolio untereinander abgleichen.

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    Streitbeilegung (Dispute Resolution): Die Vertragsparteien sind verpflichtet vor Abschluss von OTC-Derivatekontrakten Verfahren zur berwachung von Streitigkeiten sowie der Streitbeilegung zu vereinbaren.

    Mangels entsprechender Durchfhrungsverordnung bzw. Regulatorischen Technischen Standards seitens ESMA sind nhere Details zur Besicherungsverpflichtung von OTC-Derivatekontrakten (wie zum Beispiel wer der Besicherungsverpflichtung in welchem Ausma unterliegt) noch unbekannt. FCs auch NFC+ haben teilweise strengere Vorschriften sowie zustzliche Verpflichtungen, wie die tgliche Bewertung von OTC-Derivatekontrakte, einzuhalten. Warum muss ein bestehender Rahmenvertrag fr Finanztermingeschfte oder vergleichbarer Rahmenvertrag abgendert werden? Einige der Risikominderungstechniken erfordern eine entsprechende Vereinbarung vor Abschluss eines OTC-Derivatekontraktes. Um Verzgerungen von Geschftsabschlssen nach dem 15. September 2013 zu verhindern, ist es unbedingt erforderlich, dass der Rahmenvertrag fr Finanztermingeschfte (bzw. ein vergleichbarer Rahmenvertrag) an die Anforderungen EMIRs angepasst ist. Welche Regelungen enthlt der EMIR Anhang zum sterreichischen Rahmenvertag fr Finanztermingeschfte? Der EMIR Anhang enthlt vor allem Regelungen zu folgenden Bereichen:

    Einstufung als finanzielle oder nichtfinanzielle Gegenpartei im Sinne EMIRs und

    Abwicklung zeitgerechter Geschftsbesttigungen, regelmiger Portfolioabgleiche sowie von Streitigkeiten im Zusammenhang mit OTC-Derivatekontrakte

    Mangels entsprechender Durchfhrungsverordnung bzw. Regulatorischen Technischen Standards seitens ESMA sind nhere Details zur Besicherungsverpflichtung von OTC-Derivatekontrakten (wie zum Beispiel wer der Besicherungsverpflichtung in welchem Ausma unterliegt) noch unbekannt. Daher enthlt der EMIR Anhang keine Regelungen ber die Besicherung von OTC-Derivategeschften. Das Inkrafttreten der entsprechenden Durchfhrungsverordnung wird nicht vor 2015 erwartet. Die UniCredit Bank Austria AG wird mit Ihren Kunden zu gegeben Zeit Kontakt aufnehmen, sollte diese Durchfhrungsverordnung eine Anpassung des Rahmenvertrages fr Finanztermingeschfte (bzw. vergleichbarer Rahmenvertrge oder des EMIR Anhanges) erforderlich machen. Wer muss den EMIR Anhang zum sterreichischen Rahmenvertag fr Finanztermingeschfte unterzeichnen? Alle Vertragspartner, die als FC, NFC+ oder NFC gem EMIR gelten, einen sterreichischen Rahmenvertag fr Finanztermingeschfte mit der UniCredit Bank Austria AG abgeschlossen haben und beabsichtigen mit der UniCredit Bank Austria AG OTC-Derivatekontrakte zuknftig abzuschlieen.

  • Seite 4 von 6 Version 12/2013 Firmenname: Firmensitz: 1010 Wien, Schottengasse 6 - 8, Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien UniCredit Bank Austria AG FN 150714p, UID-Nr.: ATU 51507409, DVR 0030066, BLZ 12000, BIC BKAUATWW, www.bankaustria.at

    Was ist unter der Meldeverpflichtung gem EMIR zu verstehen und wie kann man diese Verpflichtung delegieren? Ab dem 12. Februar 2014 verpflichtet EMIR alle Parteien (sofern nicht explizit ausgenommen, wie zum Beispiel nicht unternehmerisch ttige natrliche Personen oder Unternehmen mit Sitz in Drittstaaten) von neu abgeschlossenen Derivategeschften (unabhngig davon, ob diese an einem geregelten Markt oder OTC abgeschlossen wurden), diese an ein Transaktionsregister zu melden. Diese Verpflichtung betrifft auch Derivatekontrakte, die am oder nach dem 16. August 2012 abgeschlossen waren, unabhngig davon, ob diese zum 12. Feb