Emsland Gruppenreisen

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„Wir haben die Ideen für Sie“ Gruppen 2013 Typisch und voller Ideen für Cliquen, Clubs & Vereine Tages- und Mehagestouren

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Das Emsland im Nordwesten Deutschlands bietet spektakuläre Technik, spannende Geschichte, idyllische Natur! Und natürlich kommen Spiel und Spaß nicht zu kurz. Genießen Sie unsere Spitzenprodukte aus Brauerei und Brennereiund lassen Sie sich von Höchstleistungen beeindrucken, zum Beispiel in der Meyer Werft.Das Emsland in Nordwestdeutschland ist immer eine Reise wert!

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Page 1: Emsland Gruppenreisen

„Wir haben die Ideen für Sie“

Gruppen 2013Typisch und voller Ideen

für Cliquen, Clubs & Vereine

Tages- und

Meh� agestouren

Page 2: Emsland Gruppenreisen

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com

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Spektakuläre Technik, spannende Geschichte, idyllische Natur! Und natürlich kommen Spiel und Spaß nicht zu kurz. Genießen Sie unsere Spitzenprodukte aus Brauerei und Brennerei und lassen Sie sich von Höchstleistungen beein-drucken, zum Beispiel in der Meyer Werft! Es

warten interessante Tagesaus üge und Mehrtagestouren auf Sie, egal ob Sie 18 oder 80 Jahre alt sind.Wir haben Ihnen unsere beliebtesten Programme in dieser Broschüre zusammen gestellt.

Unser Service für Gruppen:

Ihnen gefallen unsere Reiseangebote, aber Sie haben noch individuelle Wünsche? Rufen Sie uns an!

Individuelle Reisegestaltung:Unser Buchungsteam – waschechte Emsländerinnen und Emsländer – kennt sich aus und stellt gemeinsam mit Ihnen Ihr Wunschprogramm zusammen. Insidertipps garantiert!

Optionsmöglichkeit: Wir bemühen uns, für Ihre Gruppe den Wunschtermin zu reservieren, damit Sie die Fahrt in Ruhe besprechen können.

Servicenummer: …damit Sie immer dieselbe Ansprechpartnerin für Ihr komplettes Programm haben.

Telefon (0 59 31) 44 4 004

Gut gebettet …

Unsere Komfort-Partnerhotels sind speziell auf Gruppen und ihreWünsche eingestellt. Die Essenszeiten richten sich nach Ihrem Tagesprogramm. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen separaten Raum zur Verfügung, in dem Sie z.B. die Bilder Ihrer letzten Tour anschauen, Jubilare ehren oder einfach nur gemütlich zusammen sitzen können. Sie werden sich wohlfühlen.Hinweis zu allen Touren:

Wir empfehlen das RundumSorglos – Gruppen Schutz Paket inkl. Reise-rücktritts- Versicherung. Alle Preise verstehen sich bei Anreise mit dem eigenen Verkehrsmittel. Änderungen vorbehalten.

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»Unsere Programme für Gruppen zeigen Ihnen das Beste,

was die Region zu bieten hat!«

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Wir beraten Sie gern!Emsland Touristik GmbHOrdeniederung 2 · 49716 MeppenTelefon (0 59 31) 44 22 66 · Telefax (0 59 31) 44 36 44www.emsland.com · [email protected]

Unser Serviceteam ist für Sie da:Mo - Fr von 8:30 - 17:00 Uhr Sa von 9:00 - 13:00 Uhr (Mai–Sept.)

31) 44 4436

Nila Bür

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Emsland Touristik GmbHSehr geehrter Gast,wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit der Emsland Touristik GmbH, nachstehend „ELT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der ELT. Sie gelten nicht für die Ver-mittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

men eines Reisevertrages entsprechend seinerBu-chungsangaben. Die ELT ist vielmehr frei in ihrer Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs-bestätigung der ELT beim Reisenden zu Stande.i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ durch entsprechende Darstel-lung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Bu-chungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die ELT wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax über-mitteln. 2 Leistungen Die von der ELT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Aus-schreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthalte-nen Hin¬weise und Erläuterungen.Anzahlung/Restzahlung 2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestäti-gung oder Annahme eines Angebots von ELT) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises. 2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zah-lungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfäl-lig.2.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraus-setzung für die Zahlungsfälligkeit, a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, kei-ne Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.b) oder wenn die ELT eine juristische Personen des öffent-lichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Siche-rungsscheins verp ichtet. c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung ver-merkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige An-zahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.2.4. Ist die ELT zur Erbringung der vertraglichen Leistun-gen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzah-lung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden be-steht, so ist die ELT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-zung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu be-lasten.Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 2.5. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ELT.2.6. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht der ELT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrun-gen und die Aufwendungen der ELT wie folgt zu, wobei ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mög-liche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reise-preisesb) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreisesc) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreisesd) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

2.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.2.8. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der ELT nach-zuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauscha-len. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verp ichtet.2.9. Die ELT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu for-dern, soweit die ELT nachweist, dass ihr wesentlich höhe-re Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die ELT einen solchen Anspruch geltend, so ist die ELT verp ichtet, die geforderte Entschä-digung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendun-gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.2.10. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertrags-schluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Un-terkunft, der Verp egungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die ELT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornah-me der Umbuchung besteht und nur, soweit dies über-haupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbu-chungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neu-buchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedin-gungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügi-ge Kosten verursachen.Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kün-digung, Ausschlussfrist) 2.11. Der Reisende ist verp ichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der ELT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver-schuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.2.12. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ELT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisen-de den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmun-gen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zuläs-sig, wenn die ELT bzw. ihre Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstrei-chen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung ei-ner Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der ELT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 2.13. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertrags-gemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor¬gesehenen Rückreise-datum gegenüber der ELT unter der nachfolgend angege-benen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbeson-dere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Ei-ne schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 3 Haftungsbeschränkung 3.1. Die vertragliche Haftung der ELT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vor-sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die ELT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich ist. Die ELT haftet nicht für Angaben und Leis-tungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der ELT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseaus-schreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleis-tung bezeichnet sind, oderb) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittELT werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Aus üge usw.). Die Haftung der ELT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.4 Rücktritt der ELT wegen Nichterreichen einer ausge-schriebenen Mindesteilnehmerzahl4.1. Die ELT kann, wenn in der Reiseausschreibung für die

entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-gewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 4.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestäti-gung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Anga-ben in der Reiseausschrei-bung zu verweisen.4.3. Die ELT ist verp ichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten.4.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeich-neten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die ELT verp ichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 4.5. Im Falle eines Rücktritts der ELT wegen Nichterrei-chen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Er-satzreise verlangen, soweit die ELT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzu-bieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der ELT über die Absage der Reise diese ge-genüber geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.5 Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der ELT zu vertretenden Gründen nicht in An-spruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf antei-lige Rückerstattung. Die ELT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und ent-sprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die ELT zurückerstattet worden sind.6 Verjährung 6.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen P ichtverletzung der ELT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beruhen, ver-jähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P ichtverletzung der ELT oder eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beru-hen. 6.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.6.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Verein-barungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf ei-nen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkann-ten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.6.4. Schweben zwischen dem Reisenden und der ELT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die ELT die Fortsetzung der Ver-handlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.7 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 7.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbür-ger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem Reisenden und der ELT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die ELT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.7.2. Für Klagen der ELT gegen Reisende bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kau eute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Perso-nen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ELT vereinbart.

© Urheberrechtlich geschützt; RA Noll Stuttgart, 2004 – 2013

Reiseveranstalter ist:Emsland Touristik GmbHGeschäftsführer: Uwe CarliAmtsgericht Osnabrück, HRB 120675Ordeniederung 2, 49716 MeppenTel. 05931-442266; Fax 04931-443644E-Mail: [email protected]

1 Vertragsschluss 1.1. Für alle Buchungsarten gilt:a) Grundlage des Angebots der ELT und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalange-bots und die ergänzenden Informationen in der Buchungs-grundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von der ELT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünf-te zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den ver-einbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leis-tungen der ELT hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnis-sen, die nicht von der ELT herausgegeben werden, sind für die ELT und deren Lei-stungsp icht nicht verbindlich, so-weit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp icht der ELT ge-macht wurden.d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der ELT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange-bots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die ver-traglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen hat.f) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei sämtli-chen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Mit der Buchung bietet der Kunde der ELT den Ab-schluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Bu-chung ist der Reisende drei Werktage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbe-stätigung (Annahmeerklärung) durch die ELT zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittELT die ELT eine schriftliche Ausferti-gung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündli-che oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. c) Unterbreitet die ELT auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsange-bot der ELT an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestäti-gung der ELT (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein-schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inan-spruchnahme der Reiseleistungen annimmt.1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikati-on über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt der ELT erläutert.b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrek-turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeb-lich ist ausschließlich die deutsche Sprache.d) Soweit der Vertragstext von der ELT im Onlinebu-chungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt äche) „zah-lungsp ichtig buchen“ bietet der Reisende der ELT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absen-dung der elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betäti-gung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekom-

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Page 3: Emsland Gruppenreisen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 6 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 7 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 4 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam � +49 (0)5931 - 442266

TAGESTOUREN

Inklusivleistungen

Besuch im Feuerwehrmuseum (inkl. Eintritt + Führung)

Lustiges „Feuerwehr-Diplom“ mit Urkunde

Besuch der Emsländer Landhaus Brauerei (inkl. Führung und Tellergericht)

Wunschleistungen (exklusive)

Armbrustschießen „Bierathlon“

Inklusivleistungen

Führung Hüvener Mühle Gefüh� er Spaziergang über die

Hünengräber zum Königsgrab De� iges Eintopfessen Draisinenfah� (ca. 3 Stunden)

Wunschleistungen (exklusive)

Grillbuff et am Draisinenbahnhof

Inklusivleistungen

Führung Meyer Wer� Mittagessen im Restaurant Hümm-

linger Teestuben (Tellergericht) alternativ Café – Restaurant Hüvener Mühle (Buff et)

Kostümführung Schloss Clemenswe� h

Wunschleistungen (exklusive)

Kaff eegedeck

Preis pro Pers. € 20,00 Preis pro Pers. € 24,00Preis pro Pers. € 29,00

Zu Beginn des Tages besuchen Sie die Hüvener Mühle. Mit ihrer Kombination aus Wind- und Wassermühle ist sie eine der sel-tenen erhaltenen Mühlen dieses Typs in Eu-ropa. Bei einem geführten Spaziergang über die Hünengräber zu dem bekannten Groß-steingrab des Hümmlings, dem Königs-grab, werden Ihnen Sagen und Mythen die-ser 5000 Jahre alten „Megalithen“ näher gebracht. Nach dem Spaziergang haben Sie sich eine Stärkung durch einen deftigen Eintopf ver-dient, bevor Sie sich in Bippen auf die Club- oder Handhebeldraisine schwingen. Auf stillgelegten Schienen rollen Sie durch die Landschaft. Nach einer Pause am „Rangier-bahnhof“ geht es zurück zum Startpunkt der Draisinenfahrt.

In die Welt der Traumschiffe entführt Sie die Meyer Werft. Der Bau der Kreuzfahrtriesenist eine technische Höchstleistung. Beim Mittagessen können Sie wählen, ob Sie sich im urigen Niedersachsenhaus der „Hümmlinger Teestuben“ oder im Café-Res-taurant der Hüvener Mühle verwöhnen lassen möchten. Die Hüvener Mühle ist eine der we-nigen in Europa erhaltenen kombinierten Wind- und Wassermühlen.Die anmutige Schlossanlage Clemenswerth liegt inmitten der Wälder auf dem Höhenrü-cken Hümmling und wird Sie mit dem Charme der Pavillons und den imposanten Alleen und Taxushecken bezaubern. Eine Dienstmagd berichtet von interessanten Begebenheiten rund um das damalige Leben, Jagen und Fei-ern auf Schloss Clemenswerth.

Wie viele kleine Jungs haben sich das wohl gewünscht? Jetzt ist die Gelegenheit, den Traum wahr werden zu lassen. Das Feuer-wehrmuseum zeigt eine beeindruckende Sammlung rund um das Thema Feuerwehr. Glanzpunkt der Ausstellung ist eine histori-sche Dampfdruckspritze aus dem 19. Jahr-hundert. Das lustige Feuerwehr - Diplom ist nicht ganz so ernst zu nehmen. Besonders Spaß machen die Übungen, die nach der Ur-kundenübergabe in der Emsländer Land-haus Brauerei beim „Durst Löschen“ fortge-setzt werden können. Dort weiht Sie der Braumeister in die Kunst des Bierbrauens nach deutschem Reinheitsgebot ein und lässt Sie natürlich auch kosten. Bei einem deftigen Mittag- oder Abendessen – Brauhausschnit-zel mit Emsländer Biersauce, Bratkartoffeln und Salat – lassen Sie den Tag ausklingen.

»Erleben Sie an nur einem Tag drei echte Emsland - Highlights!«

»Was willst Du werden? Feuerwehrmann!«

Von Steinen, Mühlen und alten Schienen

Feuer & Flamme Emsland - HighlightsMegalithkultur &Draisinenspaß

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 6 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 4 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam � +49 (0)5931 - 442266

TAGESTOUREN

Inklusivleistungen

Besuch im Feuerwehrmuseum (inkl. Eintritt + Führung)

Lustiges „Feuerwehr-Diplom“ mit Urkunde

Besuch der Emsländer Landhaus Brauerei (inkl. Führung und Tellergericht)

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Armbrustschießen „Bierathlon“

Inklusivleistungen

Führung Meyer Wer� Mittagessen im Café-Restaurant

Hüvener Mühle (Buff et) Kostümführung Schloss

Clemenswe� h

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Kaff eegedeck

Preis pro Pers. € 20,00 Preis pro Pers. € 28,50

In die Welt der Traumschiffe entführt Sie die Meyer Werft. Der Bau der Kreuzfahrtriesenist eine technische Höchstleistung. Sie stärken sich beim Mittagessen im Café-Restaurant der Hüvener Mühle. Die Hüvener Mühle ist eine der wenigen in Europa erhalte-nen kombinierten Wind- und Wassermühlen.Die anmutige Schlossanlage Clemenswerth liegt inmitten der Wälder auf dem Höhenrü-cken Hümmling und wird Sie mit dem Charme der Pavillons und den imposanten Alleen und Taxushecken bezaubern. Eine Dienstmagd berichtet von interessanten Begebenheiten rund um das damalige Leben, Jagen und Fei-ern auf Schloss Clemenswerth.

Wie viele kleine Jungs haben sich das wohl ge-wünscht? Jetzt ist die Gelegenheit, den Traum wahr werden zu lassen. Das Feuerwehrmu-seum zeigt eine beeindruckende Sammlung zum Thema. Glanzpunkt der Ausstellung ist eine historische Dampfdruckspritze aus dem 19. Jahrhundert. Das lustige Feuerwehr - Di-plom ist nicht ganz so ernst zu nehmen. Be-sonders Spaß machen die Übungen, die nach der Urkundenübergabe in der Emsländer Landhaus Brauerei beim „Durst Löschen“ fortgesetzt werden können. Dort weiht Sie der Braumeister in die Kunst des Bierbrauens nach deutschem Reinheitsgebot ein und lässt Sie natürlich auch kosten. Bei einem deftigen Mittag- oder Abendessen – Brauhausschnit-zel mit Emsländer Biersauce, Bratkartoffeln und Salat – lassen Sie den Tag ausklingen.

»Erleben Sie an nur einem Tag drei echte Emsland - Highlights!«

»Was willst Du werden? Feuerwehrmann!«

Feuer & Flamme Emsland - Highlights

HINWEISE Termine: April bis Oktober Programmdauer: ca. 6 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 25 Personen

Inklusivleistungen

„Erlebnisstunden“ im Emsland Moormuseum (inkl. Eintritt, Begrüßungsschluck, Führung, Feldbahnfah� )

Buchweizenpfannkuchen zum Sattessen

2-stündige Schiff fah� auf der Ems

Unvorstellbares haben die Menschen geleis-tet, um die unwirtlichen Moore im Emsland ur-bar zu machen. Und genauso groß ist jetzt die Herausforderung, die Moore wieder her-zustellen. Einen Einblick in die Moorentstehung, die Kultivierung per Muskel- und Maschinenkraft sowie die Mühen der Renaturierung stellt das Emsland Moormuseum in seiner Ausstel-lung anschaulich dar. Die Fahrt mit der Schmalspurbahn über das Außengelände, unter anderem zum größten Dampfpfl ug der Welt und zum Archehof mit seinen „Bunten Bentheimer Schweinen“, wird Sie begeistern. Typisch für die Moore ist der Buchweizen. Daher bieten wir Ihnen zum Mittagessen ei-nen leckeren Buchweizenpfannkuchen mit Apfelmus, Preißelbeeren und Schwarzbrot an. Zum Abschluss des Tages machen Sie ei-ne gemütliche Schifffahrt auf der Ems.

»Nur eine echte Pionierleistung konnte die Moore im Emsland lebenswe� machen!«

Moor-Erlebnis & Ems-Romantik

Preis pro Pers. € 26,00

Page 4: Emsland Gruppenreisen

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com

TAGESTOUREN

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 6 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 7 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen

Inklusivleistungen

Führung Erlebnispark Emsfl ower Führung Ga� en des Nazareners

inkl. zwei verschiedener Suppen mit Brot und Kräuterbutter

Führung Kräuterhof Rosen inkl. Kaff ee/ Tee und 1 Stück Kuchen

Inklusivleistungen

Eintritt Ga� enlabyrinth Grillbuff et zum Sattessen Führung Kornbrennerei inkl.

Verkostung

Preis pro Pers. € 27,00 Preis pro Pers. € 28,00

Testen Sie Ihren Orientierungssinn bei einem Spaziergang durch das Gartenlabyrinth, oder bewundern Sie die verschieden angeleg-ten Themengärten – kreative Überraschungen sind überall zu fi nden. Wieder hinaus aus dem Irrgarten wartet eine über offenem Feuer zu-bereitete Schlemmerpfanne zur Stärkung auf Sie, bevor Sie dann an einer Führung durch eine der Haselünner Kornbrennerei-en teilnehmen. Bei der Führung lernen Sie die einzelnen Produktionsabläufe näher kennen und selbstverständlich ist Probieren er-wünscht! Nach der Führung haben Sie noch Zeit, Haselünne – die älteste Stadt des Emslandes – auf eigene Faust zu erkunden.

½ Milliarde Pfl anzen verlassen im Jahr den Erlebnispark Emsfl ower in Emsbüren. Für seine Besucher bietet sich ein einmaliger Blick in die Aufzucht der Pfl anzen und über die endlosen Anbaufl ächen. Sehenswert sind der große Tropengarten, die Fuchsienausstel-lung, die Orchideen und zahlreichen Gemü-sesorten. Im benachbarten Gartencenter können Sie ein Stück Emsfl ower mit nach Hause nehmen. Der Garten des Nazareners lädt Sie mit seinem Heilpfl anzen- und Bibelgarten, dem mittelalterlichen Bauern-Zaubergar-ten und dem „Pfad des Glücks“ zu einer kleinen Entdeckungsreise ein. Idylle pur erleben Sie auch im Kräuterhof Rosen. Lassen Sie sich den Kaffee oder Kräutertee bei einem selbstgebackenen Stück Kuchen schmecken.

»Jeder fi ndet mal ein „Körnchen“!«

»Da blüht Ihnen was!«

Ga� enträume – südliches Emsland

Gruppenspaß auf Irrwegen

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 7 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 10 Personen

Inklusivleistungen

Führung Hüvener Mühle Gefüh� er Spaziergang über die

Hünengräber zum Königsgrab De� iges Eintopfessen Draisinenfah� (ca. 3 Stunden)

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Grillbuff et am Draisinenbahnhof

Preis pro Pers. € 24,00

Zu Beginn besuchen Sie die Hüvener Mühle. Mit ihrer Kombination aus Wind- und Wassermühle ist sie eine der seltenen erhal-tenen Mühlen dieses Typs in Europa. Bei ei-nem geführten Spaziergang über die Hünen-gräber zu dem bekanntesten Großsteingrab des Hümmlings, dem Königsgrab, werden Ihnen Sagen und Mythen dieser 5000 Jahre alten „Megalithen“ näher gebracht. Nach dem Spaziergang haben Sie sich eine Stärkung mit einem deftigen Eintopf verdient, bevor Sie sich in Bippen auf die Club- oder Handhebeldraisine schwingen. Auf stillge-legten Schienen rollen Sie durch die Land-schaft. Nach einer Pause am „Rangierbahn-hof“ geht es zurück zum Startpunkt der Draisinenfahrt.

Von Hünen, Mühlen und alten Schienen

Hünen-/Riesensteine & Draisinenspaß

Page 5: Emsland Gruppenreisen

Für alle, die mehr wollen: www.emsland.com

HINWEISE Termine: April, Mai und Juni auf Anfrage Programmdauer: ca. 5 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

HINWEISE Fr. 23.11.2012; Sa. 17.11.2012

Fr. 30.11.2012; Sa. 24.11.2012Fr. 07.12.2012; Sa. 01.12.2012Fr. 14.12.2012; Sa. 08.12.2012Fr. 21.12.2012; Sa. 15.12.2012Termine 2013 auf Anfrage

Programmdauer ca. 6 Std. Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: ca. 7 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 20 Personen

Ihr Direktkontakt zu unserem Serviceteam � +49 (0)5931 - 442266

TAGESTOUREN

Inklusivleistungen

Führung Orchideenfarm Eintritt und Führung Gut Altenkamp Mittagessen im Gewölbekeller

Gut Altenkamp Führung Festung Bou� ange

Inklusivleistungen

Stadtführung Lingen Besuch Lingener Weihnachtsmarkt 1 Glühwein Emsfl ower by Night Reichhaltiges Buff et

Inklusivleistungen

Besuch und Führung auf einem Spargelhof

Spargelbuff et zum Sattessen Führung Enkings Mühle Kaff ee/Tee und Kuchen im

Mühlencafé

Preis pro Pers. € 27,00

Preis pro Pers. € 26,50

Preis pro Pers. € 31,50

Auch die Weihnachtszeit ist im Emsland nicht zu verachten! Bei einer Stadtführung durch die Lingener Altstadt und einem gemütlichen Bummel über den Weihnachtsmarkt werden Sie durch verschiedene Attraktionen und ad-ventliches Ambiente in weihnachtliche Stim-mung gebracht. Für die richtige Temperatur sorgt ein heißer Glühwein. Im Anschluss be-suchen Sie „Emsfl ower by night“, Europas größtes „Gewächshaus“ erstrahlt im Kerzen-schein. Genießen Sie einen Rundgang durch den Tropengarten mit vielen tausend Lich-tern. Im Anschluss erwartet Sie ein weih-nachtliches Buffet im Emsfl ower-Besucher-zentrum.

Bei der Hofführung mit einem Spargelbauern wandern Sie auf den Spuren des „königlichen Gemüses“. Sie haben auch die Möglichkeit, im Hofl aden Köstlichkeiten aus dem eigenen Anbau einzukaufen. Im urigen Hofcafé heißt es dann „Ran an den Spargel!“. Sie beginnen mit einer Spargelcremesuppe und genießen dann den erstklassigen Spargel, zu dem verschiede-ne Beilagen serviert werden. Essen Sie so viel Sie mögen. Frisch gestärkt reisen Sie dann zu Enkings Mühle. Bei einer Führung durch die über 200 Jahre alte Mühle erfahren Sie direkt vom Müller alles über die Geschichte und Tradi-tion des Familienbetriebs.In der Mühle aus Bentheimer Sandstein wird heute noch der Roggen gereinigt und geschro-tet und seit Generationen nach altem Rezept zu „Enkings Pumpernickel“ verarbeitet.Das Schwarzbrot ist ein Naturprodukt und als Spezialität über die Grenzen des Emslandes hinaus bekannt. Im gemütlichen Mühlencafé werden Ihnen zum Tagesabschluss ein hausge-machtes Stück Schwarzbrottorte und eine Tasse Kaffee oder Tee serviert.

Liebevoll widmet sich die Familie Kasten in Papenburg der Aufzucht von Orchideen. Lassen Sie sich von der Farbenvielfalt der be-liebten „Phalaenopsis“ bezaubern. Der zweite Programmpunkt führt Sie zum repräsentati-ven Gut Altenkamp. Der künstlerisch effekt-voll gestaltete Barockgarten ist ein architek-tonisches Gesamtkunstwerk. Stärken Sie sich in dem urigen Gewölbekeller an einem reich-haltigen Buffet, bevor es in die benachbarte Niederlande geht. Ein Muss ist dort die sternförmig angelegte Festungsanlage Bourtange. Sie verbindet be-eindruckende Baukunst im Moor mit dem Charme eines niederländischen Städtchens.

»Regionale Gaumenfreuden!«»Ein ereignisreicher Tag wa� et auf Sie!«

»Blumige Weihnachtsgrüße!«

Blütenzauber & Barock

Der Spargelbauer lädt ein

Emsland -Weihnachtszauber

Der Spargelbauer

Saisonal!

Emsland -

Saisonal!

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Page 6: Emsland Gruppenreisen

EMSLAND-TIPPS

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In unserem Urlaubs-TV fi nden Sie zahlreiche Videoclips zu verschiedenen Themen – perfekt für den ersten Eindruck von zu Hause aus. Lassen Sie sich auf diese Weise inspirieren und fi nden Sie tolle Anregungen für Ihre Tour.

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Berichten Sie uns von Ihren Erlebnissen im Emsland und tauschen Sie sich mit anderen Emsland Fans aus. Wir und alle anderen freuen uns auf tolle Bilder und spannende Berichte.

PS: Im Vorfeld eine sehr gute Möglichkeit, um Geheimtipps von Emsländern zu erfahren!

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Die Grundlage der Emsland-App bildet eine zoombare, topografi sche Outdoor-Karte im Maßstab 1:25.000. Die Karte ist online und off-line verfügbar. Alle Touren sind detailliert mit

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Interessante Sehenswürdigkeiten an den Tou-ren fi nden Sie als interaktive und klickbare Symbole in der Karte. Unterwegs bestimmen Sie mit Hilfe des GPS-Signals Ihre Position auf der online-verfügbaren Urlaubskarte. So wissen Sie genau, wo Sie sich gerade im Ems-land befi nden. Die Emsland-App bietet aber noch weitere Komfortfunktionen. So können Sie sich die Ihrem Standort nächst gelegenen Sehenswürdigkeiten aufl isten lassen und/ oder einfach die Kamera auf eine Kirche, Denkmal etc. richten und Sie erhalten nähere Informa-tionen.

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Vor Ort: Emsland App! Kostenlos für Iphone, Ipad und Android.

Scannen Sie den QR-Code mit dem Smartphone ein und laden die kostenlose Emsland App her-unter.

Page 7: Emsland Gruppenreisen

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HINWEISE Ganzjährig (Klettern: April bis Oktober) Programmdauer: ca. 5 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

HINWEISE Termine: April bis Oktober, Programmdauer: ca. 6,5 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 12 Personen

HINWEISE Termine: April bis Oktober Programmdauer: ca. 5 Stunden Mindestteilnehmerzahl: 18 Personen

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TAGESTOUREN

Inklusivleistungen

Transpo� und Bereitstellung der Floßbaumaterialien

Einweisung in die Aktion Floßbau Floßfah� wie o. a. fachkundige Begleitung der

Veranstaltung Transfer zurück zum PKW

Inklusivleistungen

Kanu-/ Kanadiermiete inkl. ausführ-licher Einweisung in die Paddeltechnik

Bereitstellung von Schwimm-westen, Gepäcktonnen etc.

Grillbuff et Ka� en- und Informationsmaterial

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Leihfahrrad Tourenbegleitung

Inklusivleistungen

2 Std. Laserschießen Indoorschießanlage

2 Std. Planwagenfah� durch die Region oder (mit Aufpreis) 2 Std. Kletterwald inkl. Ausrüstung und Anleitung

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Kletterwald: 6,00 € p. P

Preis pro Pers. € 39,00 Preis pro Pers. € 30,50Preis pro Pers. € 28,00

Sie treten in die Pedale und greifen zum Paddel. Nach einer Radtour stärken Sie sich am reichhaltigen Grillbuffet direkt am Anle-ger, bevor Sie zu der Paddeltour aufbrechen. Sie entdecken die wunderschönen Flussläufe von Ems und Hase aus einer ungewöhnli-chen Perspektive.

Testen Sie Ihre Treffsicherheit auf einer der modernsten und größten Schießanlagen in Europa. Betreut durch eine Fachkraft ha-ben Sie die Gelegenheit, Ihr Können an einer großen Leinwand zu beweisen. Ob bei Jagd-szenen oder beim Flaschenschießen à la John Wayne, es ist bestimmt für jeden etwas dabei. Im Anschluss haben Sie die Qual der Wahl: Aktiv oder gemütlich? Klettern in den Baumwipfeln (Aufpreis) oder mit dem Plan-wagen durch die Umgebung?

Gute Ideen, Kreativität und Teamgeist sind gefragt!Die gemeinsame Aufgabe besteht darin, in kleinen Gruppen aus verschiedenen bereitge-stellten Materialien mehrere schwimm- und tragfähige Flöße zu bauen: von der ersten Bauidee über Sicherheitschecks bis hin zur Einsatztauglichkeit. Die Baumaterialien wer-den mit Seilen und Knotentechniken verbun-den. So entsteht keine Verletzungsgefahr durch Nägel oder Schrauben. Der Höhepunkt ist natürlich der Tauglichkeitstest bei der an-schließenden Floßfahrt - Spannung und Spaß sind garantiert!

»Laserschießen unter Anleitung!«

»Mit ein paar Knoten auf die Ems!«

»Hier ist der Name Programm!«

Wir bauen ein Floß Emsland Volltreff er Paddel & Pedale

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Page 8: Emsland Gruppenreisen

MEHRTAGESTOUREN

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HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: 2 Tage Mindestteilnehmerzahl: 17 Personen

Inklusivleistungen

Übernachtung / Frühstück Abendessen im Hotel Führung Meyer Wer� Mittagessen Führung und Produktverkostung

Kornbrennerei Feuerwehrmuseum inkl. lustigem

Diplom

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Einzelzimmer

Preis pro Pers. € 95,00

1. Tag: Sie beginnen Ihre Tour im Norden des Ems-landes. Nach dem Mittagessen tauchen Sie ein in die Welt der Kreuzfahrtschiffe. Schon von weitem sind sie zu sehen, die giganti-schen überdachten Trockendocks der Meyer Werft. Sicher werden Sie von den Erläuterun-gen Ihres Werftführers beeindruckt sein. Den Nachmittag verbringen Sie in einer der traditi-onsreichen Haselünner Kornbrennereien. Hier lernen Sie die einzelnen Produktionsab-läufe näher kennen und selbstverständlich ist Probieren erwünscht. Zum Tagesabschluss genießen Sie im Hotel ein Abendessen (je nach Saison).

2. Tag: Am nächsten Tag werden Sie nach dem Früh-stück beim Feuerwehr-Diplom ein wenig ak-tiv. Eine Führung im Feuerwehrmuseum run-det das Programm ab.

Emsland-Spezial – Von Nord nach Süd

Page 9: Emsland Gruppenreisen

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MEHRTAGESTOUREN

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HINWEISE Termine: ganzjährig Programmdauer: 2 Tage Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Inklusivleistungen

1 Übernachtung / Frühstück

1 x de� iges Abendessen

Stammhausführung Kornbrennerei Berentzen

De� iges Eintopfessen auf dem Berentzen-Hof

Boßelspaß (Boßelausrüstung)

Stadtführung „Historisches Spektakulum“

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Getränke während der Boßeltour: nach Verbrauch

Abendessen inkl. Getränke

Einzelzimmer

Preis pro Pers. € 79,00

1. Tag: Nach der Anreise lernen Sie bei einem Rund-gang durch das Besucherzentrum der Korn-brennerei Berentzen die Geschichte der mit-telalterlichen Burgmannshöfe sowie der Branntweinherstellung gestern und heute kennen. Bevor Sie beim Boßeln aktiv wer-den, stärken Sie sich bei einem deftigen Ein-topfessen. Wer das Boßeln noch nicht kennt, wird es lieben. Es ist eine „Sportart“, die über-wiegend in den norddeutschen Küstenregio-nen gespielt wird. Beim klassischen Boßeln spielen 2 Mannschaften gegeneinander. Ziel ist es, die jeweilige Boßelstrecke mit mög-lichst wenigen Würfen zu überwinden, wobei jeder Werfer mit seinem Wurf am Landepunkt des Vorwerfers seiner Mannschaft ansetzt. Als Wurfbahn dienen die zahlreichen ver-kehrsarmen Wirtschaftswege. Natürlich ge-hört zu dieser Wanderung ein gut gefüllter Bollerwagen! Der gesellige Tag klingt mit ei-nem deftigen Abendessen aus.

2. Tag: Nach dem reichhaltigen Frühstück lernen Sie Lingen auf eine besondere Art und Weise nä-her kennen. Die Kivelinge – die unverheirate-ten Bürgersöhne – führen Sie in historischen Kostümen durch die Geschichte der Stadt und machen die Stadtführung zu einem wah-ren „Spektakulum“.

„Emsland - Sause“ – Eine feucht-fröhliche Boßel-Tour

Page 10: Emsland Gruppenreisen

MEHRTAGESTOUREN

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HINWEISE Termine: April bis Oktober Programmdauer: 2 Tage Mindestteilnehmerzahl: 15 Personen

Inklusivleistungen

Übernachtung / Frühstück Wachholder Abitur Brauhausführung Ritterbankett (5-Gänge Menü)

inkl. 5 Stunden Getränke All Inclusive Swin Golf

Wunschleistungen (gegen Aufpreis)

Einzelzimmer

Preis pro Pers. € 109,00

sportart kann auch ohne Vorkenntnisse ge-spielt werden. Je nach Lust und Laune können Sie während oder nach dem Spiel im benachbarten Bauernhofcafé verweilen, be-vor Sie die Heimreise antreten.

1. Tag: Die Tour beginnt in der ältesten Stadt im Emsland, in Haselünne. Dort erwartet Sie das „Wacholdergymnasium“. Hier werden Sie in den Fächern Vogel- und Pfl anzenkun-de geprüft und müssen auch einige kleine sportliche Übungen absolvieren. Als Ansporn und Stärkung wird Ihnen ein Wacholdertrunk serviert, der in der traditionsreichen Korn- und Hansestadt nicht fehlen darf. Ihr „Abi-turzeugnis“ dürfen Sie natürlich mit nach Hause nehmen. Trinkfreudig geht es auch im Brauhaus zu. Hier begrüßt Sie der Brau-meister und freut sich, Sie in die Kunst des Bierbrauens einzuweihen. Natürlich dürfen Sie auch kosten! Der gesellige Tag klingt dann mit einem urigen 5-Gänge „Ritter-bankett“ aus. Das Besondere: Gegessen wird mit den Händen, lediglich ein Messer steht Ihnen zur Verfügung. Zwischen den Gängen probieren Sie natürlich die Speziali-täten des Hauses, den leckeren Bierlikör und die nach deutschem Reinheitsgebot gebraut-en Biere (Getränke All Inclusive).

2. Tag: Am nächsten Tag werden Sie nach dem Früh-stück beim Swin Golf aktiv. Diese Freizeit-

Emsland – Ritterspaß für Trinkfeste

AllInclusive

Page 11: Emsland Gruppenreisen

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Mrt n Alr

Spektakuläre Technik, spannende Geschichte, idyllische Natur! Und natürlich kommen Spiel und Spaß nicht zu kurz. Genießen Sie unsere Spitzenprodukte aus Brauerei und Brennerei und lassen Sie sich von Höchstleistungen beein-drucken, zum Beispiel in der Meyer Werft! Es

warten interessante Tagesaus üge und Mehrtagestouren auf Sie, egal ob Sie 18 oder 80 Jahre alt sind.Wir haben Ihnen unsere beliebtesten Programme in dieser Broschüre zusammen gestellt.

Unser Service für Gruppen:

Ihnen gefallen unsere Reiseangebote, aber Sie haben noch individuelle Wünsche? Rufen Sie uns an!

Individuelle Reisegestaltung:Unser Buchungsteam – waschechte Emsländerinnen und Emsländer – kennt sich aus und stellt gemeinsam mit Ihnen Ihr Wunschprogramm zusammen. Insidertipps garantiert!

Optionsmöglichkeit: Wir bemühen uns, für Ihre Gruppe den Wunschtermin zu reservieren, damit Sie die Fahrt in Ruhe besprechen können.

Servicenummer: …damit Sie immer dieselbe Ansprechpartnerin für Ihr komplettes Programm haben.

Telefon (0 59 31) 44 4 004

Gut gebettet …

Unsere Komfort-Partnerhotels sind speziell auf Gruppen und ihreWünsche eingestellt. Die Essenszeiten richten sich nach Ihrem Tagesprogramm. Auf Wunsch stellen wir Ihnen einen separaten Raum zur Verfügung, in dem Sie z.B. die Bilder Ihrer letzten Tour anschauen, Jubilare ehren oder einfach nur gemütlich zusammen sitzen können. Sie werden sich wohlfühlen.Hinweis zu allen Touren:

Wir empfehlen das RundumSorglos – Gruppen Schutz Paket inkl. Reise-rücktritts- Versicherung. Alle Preise verstehen sich bei Anreise mit dem eigenen Verkehrsmittel. Änderungen vorbehalten.

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was die Region zu bieten hat!«

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Gefängnis-

museum

Historisches

Klassenzimmer

Wir beraten Sie gern!Emsland Touristik GmbHOrdeniederung 2 · 49716 MeppenTelefon (0 59 31) 44 22 66 · Telefax (0 59 31) 44 36 44www.emsland.com · [email protected]

Unser Serviceteam ist für Sie da:Mo - Fr von 8:30 - 17:00 Uhr Sa von 9:00 - 13:00 Uhr (Mai–Sept.)

31) 44 4436

Nila Bür

Reisebedingungen für Pauschalangebote der Emsland Touristik GmbHSehr geehrter Gast,wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit der Emsland Touristik GmbH, nachstehend „ELT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der ELT. Sie gelten nicht für die Ver-mittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

men eines Reisevertrages entsprechend seinerBu-chungsangaben. Die ELT ist vielmehr frei in ihrer Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs-bestätigung der ELT beim Reisenden zu Stande.i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ durch entsprechende Darstel-lung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Bu-chungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die ELT wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax über-mitteln. 2 Leistungen Die von der ELT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Aus-schreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthalte-nen Hin¬weise und Erläuterungen.Anzahlung/Restzahlung 2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestäti-gung oder Annahme eines Angebots von ELT) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises. 2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zah-lungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfäl-lig.2.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraus-setzung für die Zahlungsfälligkeit, a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, kei-ne Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.b) oder wenn die ELT eine juristische Personen des öffent-lichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Siche-rungsscheins verp ichtet. c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung ver-merkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige An-zahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.2.4. Ist die ELT zur Erbringung der vertraglichen Leistun-gen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzah-lung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden be-steht, so ist die ELT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-zung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu be-lasten.Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 2.5. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ELT.2.6. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht der ELT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrun-gen und die Aufwendungen der ELT wie folgt zu, wobei ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mög-liche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reise-preisesb) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreisesc) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreisesd) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

2.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.2.8. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der ELT nach-zuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauscha-len. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verp ichtet.2.9. Die ELT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu for-dern, soweit die ELT nachweist, dass ihr wesentlich höhe-re Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die ELT einen solchen Anspruch geltend, so ist die ELT verp ichtet, die geforderte Entschä-digung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendun-gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.2.10. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertrags-schluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Un-terkunft, der Verp egungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die ELT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornah-me der Umbuchung besteht und nur, soweit dies über-haupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbu-chungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neu-buchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedin-gungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügi-ge Kosten verursachen.Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kün-digung, Ausschlussfrist) 2.11. Der Reisende ist verp ichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der ELT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver-schuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.2.12. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ELT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisen-de den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmun-gen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zuläs-sig, wenn die ELT bzw. ihre Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstrei-chen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung ei-ner Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der ELT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 2.13. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertrags-gemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor¬gesehenen Rückreise-datum gegenüber der ELT unter der nachfolgend angege-benen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbeson-dere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Ei-ne schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 3 Haftungsbeschränkung 3.1. Die vertragliche Haftung der ELT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vor-sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die ELT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich ist. Die ELT haftet nicht für Angaben und Leis-tungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der ELT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseaus-schreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleis-tung bezeichnet sind, oderb) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittELT werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Aus üge usw.). Die Haftung der ELT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.4 Rücktritt der ELT wegen Nichterreichen einer ausge-schriebenen Mindesteilnehmerzahl4.1. Die ELT kann, wenn in der Reiseausschreibung für die

entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-gewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 4.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestäti-gung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Anga-ben in der Reiseausschrei-bung zu verweisen.4.3. Die ELT ist verp ichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten.4.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeich-neten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die ELT verp ichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 4.5. Im Falle eines Rücktritts der ELT wegen Nichterrei-chen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Er-satzreise verlangen, soweit die ELT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzu-bieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der ELT über die Absage der Reise diese ge-genüber geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.5 Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der ELT zu vertretenden Gründen nicht in An-spruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf antei-lige Rückerstattung. Die ELT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und ent-sprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die ELT zurückerstattet worden sind.6 Verjährung 6.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen P ichtverletzung der ELT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beruhen, ver-jähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P ichtverletzung der ELT oder eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beru-hen. 6.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.6.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Verein-barungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf ei-nen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkann-ten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.6.4. Schweben zwischen dem Reisenden und der ELT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die ELT die Fortsetzung der Ver-handlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.7 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 7.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbür-ger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem Reisenden und der ELT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die ELT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.7.2. Für Klagen der ELT gegen Reisende bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kau eute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Perso-nen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ELT vereinbart.

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Reiseveranstalter ist:Emsland Touristik GmbHGeschäftsführer: Uwe CarliAmtsgericht Osnabrück, HRB 120675Ordeniederung 2, 49716 MeppenTel. 05931-442266; Fax 04931-443644E-Mail: [email protected]

1 Vertragsschluss 1.1. Für alle Buchungsarten gilt:a) Grundlage des Angebots der ELT und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalange-bots und die ergänzenden Informationen in der Buchungs-grundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von der ELT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünf-te zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den ver-einbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leis-tungen der ELT hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnis-sen, die nicht von der ELT herausgegeben werden, sind für die ELT und deren Lei-stungsp icht nicht verbindlich, so-weit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp icht der ELT ge-macht wurden.d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der ELT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange-bots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die ver-traglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen hat.f) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei sämtli-chen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Mit der Buchung bietet der Kunde der ELT den Ab-schluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Bu-chung ist der Reisende drei Werktage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbe-stätigung (Annahmeerklärung) durch die ELT zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittELT die ELT eine schriftliche Ausferti-gung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündli-che oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. c) Unterbreitet die ELT auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsange-bot der ELT an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestäti-gung der ELT (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein-schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inan-spruchnahme der Reiseleistungen annimmt.1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikati-on über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt der ELT erläutert.b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrek-turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeb-lich ist ausschließlich die deutsche Sprache.d) Soweit der Vertragstext von der ELT im Onlinebu-chungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt äche) „zah-lungsp ichtig buchen“ bietet der Reisende der ELT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absen-dung der elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betäti-gung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekom-

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Reisebedingungen für Pauschalangebote der Emsland Touristik GmbHSehr geehrter Gast,wir bitten Sie um aufmerksame Lektüre der nachfolgenden Reisebedingungen. Diese Reisebedingungen werden, soweit wirksam vereinbart, Bestandteil des Reisevertrages, den Sie – nachstehend „Reisender“ genannt - mit der Emsland Touristik GmbH, nachstehend „ELT“ abgekürzt, als Reiseveranstalter abschließen. Diese Reisebedingungen gelten ausschließlich für die Pauschalangebote der ELT. Sie gelten nicht für die Ver-mittlung fremder Leistungen (wie z. B. Gästeführungen und Eintrittskarten) und nicht für Verträge über Beherbergungsleistungen bzw. deren Vermittlung.

men eines Reisevertrages entsprechend seinerBu-chungsangaben. Die ELT ist vielmehr frei in ihrer Ent-scheidung, das Vertragsangebot des Reisenden anzunehmen oder nicht.h) Der Vertrag kommt durch den Zugang der Buchungs-bestätigung der ELT beim Reisenden zu Stande.i) Erfolgt die Buchungsbestätigung sofort nach Vornahme der Buchung des Reisenden durch Betätigung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ durch entsprechende Darstel-lung am Bildschirm (Buchung in Echtzeit), so kommt der Reisevertrag mit Zugang und Darstellung dieser Bu-chungsbestätigung beim Reisenden am Bildschirm zu Stande, ohne dass es einer Zwischenmitteilung über den Eingang seiner Buchung nach f) bedarf. In diesem Fall wird dem Reisenden die Möglichkeit zur Speicherung und zum Ausdruck der Buchungsbestätigung angeboten. Die Verbindlichkeit des Reisevertrages ist jedoch nicht davon abhängig, dass der Reisende diese Möglichkeiten zur Speicherung oder zum Ausdruck nutzt. Die ELT wird dem Reisenden zusätzlich eine Ausfertigung der Buchungsbe-stätigung per E-Mail, E-Mail-Anhang, Post oder Fax über-mitteln. 2 Leistungen Die von der ELT geschuldeten Leistungen ergeben sich ausschließlich aus dem In¬halt der Buchungsbestätigung in Verbindung mit der dieser zugrunde liegenden Aus-schreibung des jeweiligen Pauschalangebots und nach Maßgabe sämtlicher, in der Buchungsgrundlage enthalte-nen Hin¬weise und Erläuterungen.Anzahlung/Restzahlung 2.1. Mit Vertragsschluss (Zugang der Buchungsbestäti-gung oder Annahme eines Angebots von ELT) und nach Übergabe eines Sicherungsscheines gemäß § 651k BGB ist eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis ange-rechnet wird. Sie beträgt 20% des Reisepreises. 2.2. Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein übergeben ist und feststeht, dass die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 8. dieser Bedingungen genannten Gründen abgesagt werden kann, 2 Wochen vor Reisebeginn zah-lungsfällig, falls im Einzelfall kein anderer Zahlungstermin vereinbart ist. Bei Buchungen kürzer als 2 Wochen vor Reisebeginn ist der gesamte Reisepreis sofort zahlungsfäl-lig.2.3. Abweichend von den Regelungen in Ziffer 3.1 und 3.2 entfällt die Übergabe eines Sicherungsscheins als Voraus-setzung für die Zahlungsfälligkeit, a) wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, kei-ne Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- nicht übersteigt.b) oder wenn die ELT eine juristische Personen des öffent-lichen Rechts ist, über deren Vermögen ein Insolvenzver-fahren unzulässig ist und die somit nach der gesetzlichen Bestimmung des § 651k Abs. (6) Ziffer 3 BGB nicht zur Durchführung der gesetzlichen Kundengeldabsicherung und damit nicht zur Übergabe eines so genannten Siche-rungsscheins verp ichtet. c) oder wenn das Pauschalangebot keine Beförderung zum Ort der Erbringung der Pauschale Reiseleistungen und/oder zurück enthält und abweichend von Ziffer 3.1 und 3.2 vereinbart und in der Buchungsbestätigung ver-merkt ist, dass der gesamte Reisepreis ohne vorherige An-zahlung zum Aufenthaltsende zahlungsfällig ist.2.4. Ist die ELT zur Erbringung der vertraglichen Leistun-gen bereit und in der Lage und leistet der Reisende Anzah-lung oder Restzahlung nicht oder nicht vollständig zu den vereinbarten Fälligkeiten, ohne dass ein vertragliches oder gesetzliches Zurückbehaltungsrecht des Reisenden be-steht, so ist die ELT berechtigt, nach Mahnung mit Fristset-zung vom Vertrag zurückzutreten und den Reisenden mit Rücktrittskosten gemäß Ziff. 4 dieser Bedingungen zu be-lasten.Rücktritt durch den Reisenden, Umbuchung 2.5. Der Reisende kann bis Reisebeginn jederzeit von der Reise zurücktreten. Es wird empfohlen, den Rücktritt zur Vermeidung von Missverständnissen schriftlich zu erklären. Stichtag ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der ELT.2.6. In jedem Fall des Rücktritts durch den Reisenden steht der ELT Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrun-gen und die Aufwendungen der ELT wie folgt zu, wobei ge-wöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mög-liche anderweitige Verwendung von Reiseleistungen berücksichtigt sind:a) bis zum 31. Tag vor Reisebeginn 10 % des Reise-preisesb) vom 30. bis zum 21. Tag vor Reisebeginn 20 % des Reisepreisesc) vom 20. bis zum 12. Tag vor Reisebeginn 40 % des Reisepreisesd) vom 11. bis zum 03. Tag vor Reisebeginn 60%e) ab dem 3. Tag vor Reisebeginn und bei Nichtanreise 90 % des Reisepreises

2.7. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversi-cherung sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit wird dringend empfohlen.2.8. Dem Reisenden bleibt es vorbehalten, der ELT nach-zuweisen, dass ihr keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind, als die vorstehend festgelegten Pauscha-len. In diesem Fall ist der Reisende nur zur Bezahlung der geringeren Kosten verp ichtet.2.9. Die ELT behält sich vor, anstelle der vorstehenden Pauschalen eine höhere, konkrete Entschädigung zu for-dern, soweit die ELT nachweist, dass ihr wesentlich höhe-re Aufwendungen, als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden sind. Macht die ELT einen solchen Anspruch geltend, so ist die ELT verp ichtet, die geforderte Entschä-digung unter Berücksichtigung etwa ersparter Aufwendun-gen und einer etwaigen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.2.10. Werden auf Wunsch des Reisenden nach Vertrags-schluss Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, der Un-terkunft, der Verp egungsart oder sonstiger Leistungen (Umbuchungen) vorgenommen, so kann die ELT, ohne dass ein Rechtsanspruch des Reisenden auf die Vornah-me der Umbuchung besteht und nur, soweit dies über-haupt möglich ist, bis zum 31. Tag vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 15,- erheben. Spätere Umbu-chungen sind nur mit Rücktritt vom Reisevertrag und Neu-buchung entsprechend den vorstehenden Rücktrittsbedin-gungen möglich. Dies gilt nicht für Umbuchungswünsche, die nur geringfügi-ge Kosten verursachen.Obliegenheiten des Reisenden, (Mängelanzeige, Kün-digung, Ausschlussfrist) 2.11. Der Reisende ist verp ichtet, eventuell auftretende Mängel unverzüglich der ELT anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die dem Reisenden obliegende Rüge unver-schuldet unterbleibt. Eine Mängelanzeige gegenüber dem Leistungsträger, insbesondere dem Unterkunftsbetrieb ist nicht ausreichend.2.12. Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt oder ist dem Reisenden die Durchführung der infolge eines solchen Mangels aus wichtigem, der ELT erkennbaren Grund nicht zuzumuten, so kann der Reisen-de den Reisevertrag nach den gesetzlichen Bestimmun-gen (§ 651e BGB) kündigen. Die Kündigung ist erst zuläs-sig, wenn die ELT bzw. ihre Beauftragten eine Ihnen vom Reisenden bestimmte angemessene Frist haben verstrei-chen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung ei-ner Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder von der ELT oder ihren Beauftragten verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. 2.13. Der Reisende hat Ansprüche wegen nicht vertrags-gemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vor¬gesehenen Rückreise-datum gegenüber der ELT unter der nachfolgend angege-benen Anschrift geltend zu machen. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag. Ansprüche des Reisenden entfallen nur dann nicht, wenn die fristwahrende Geltendmachung durch den Reisenden unverschuldet unterbleibt. Eine fristwahrende Anmeldung kann nicht bei den Leistungsträgern, insbeson-dere nicht gegenüber dem Unterkunftsbetrieb erfolgen. Ei-ne schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. 3 Haftungsbeschränkung 3.1. Die vertragliche Haftung der ELT für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden weder vor-sätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder die ELT für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verant-wortlich ist. Die ELT haftet nicht für Angaben und Leis-tungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen,a) die nicht vertraglich vereinbarte Hauptleistungen sind und nicht Bestandteil des Pauschalangebots der ELT sind und für den Reisenden erkennbar und in der Reiseaus-schreibung oder der Buchungsbestätigung als Fremdleis-tung bezeichnet sind, oderb) während des Aufenthalts als Fremdleistungen lediglich vermittELT werden (z.B. Kur- und Wellnessleistungen, Sportveranstaltun¬gen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Aus üge usw.). Die Haftung der ELT aus dem Vermittlungsverhältnis bei Vermittlungen nach a) und b) bleibt hiervon unberührt.4 Rücktritt der ELT wegen Nichterreichen einer ausge-schriebenen Mindesteilnehmerzahl4.1. Die ELT kann, wenn in der Reiseausschreibung für die

entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hin-gewiesen wird, beim Nichterreichen einer ausgeschrieben oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, bis 3 Wochen vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. 4.2. Die Mindestteilnehmerzahl ist in der Buchungsbestäti-gung anzugeben oder dort auf die entsprechenden Anga-ben in der Reiseausschrei-bung zu verweisen.4.3. Die ELT ist verp ichtet, den Reisenden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rück-trittserklärung unverzüglich zuzuleiten.4.4. Ergibt sich schon vor Ablauf der in Ziffer 8.1 bezeich-neten Frist, dass die Reise nicht durchgeführt wird, so ist die ELT verp ichtet, den Rücktritt unverzüglich zu erklären. 4.5. Im Falle eines Rücktritts der ELT wegen Nichterrei-chen der ausgeschriebenen Mindestteilnehmerzahl kann der Reisende die Teilnahme an einer gleichwertigen Er-satzreise verlangen, soweit die ELT in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrkosten aus ihrem Angebot anzu-bieten. Der Reisende hat dieses Recht unverzüglich nach Mitteilung der ELT über die Absage der Reise diese ge-genüber geltend zu machen. Im Falle des Rücktritts erhält der Reisende Zahlungen auf den Reisepreis unverzüglich vollständig zurück.5 Nicht in Anspruch genommene LeistungenNimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vor-zeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht von der ELT zu vertretenden Gründen nicht in An-spruch, so besteht kein Anspruch des Reisenden auf antei-lige Rückerstattung. Die ELT wird sich jedoch, soweit es sich nicht um ganz geringfügige Beträge handelt, beim Leistungsträger um eine Rückerstattung bemühen und ent-sprechende Beträge an den Reisenden zurück bezahlen, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an die ELT zurückerstattet worden sind.6 Verjährung 6.1. Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis f BGB aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahr-lässigen P ichtverletzung der ELT oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beruhen, ver-jähren in zwei Jahren. Dies gilt auch für Ansprüche auf den Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen P ichtverletzung der ELT oder eines ge-setzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der ELT beru-hen. 6.2. Alle übrigen Ansprüche nach den §§ 651c bis f BGB verjähren in einem Jahr.6.3. Die Verjährung nach Ziffer 10.1 und 10.2 beginnt mit dem Tag, an dem die Reise nach den vertraglichen Verein-barungen enden sollte. Fällt der letzte Tag der Frist auf ei-nen Sonntag, einen am Erklärungsort staatlich anerkann-ten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.6.4. Schweben zwischen dem Reisenden und der ELT Verhandlungen über den Anspruch oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Reisende oder die ELT die Fortsetzung der Ver-handlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.7 Rechtswahl- und Gerichtsstandsvereinbarung 7.1. Für Reisende, die nicht Angehörige eines Mitglied-staats der Europäischen Union oder Schweizer Staatsbür-ger sind, wird für das gesamte Rechts- und Vertragsver-hältnis zwischen dem Reisenden und der ELT die ausschließliche Geltung des deutschen Rechts vereinbart. Solche Reisende können die ELT ausschließlich an ihrem Sitz verklagen.7.2. Für Klagen der ELT gegen Reisende bzw. Vertrags-partner des Reisevertrages, die Kau eute, juristische Per-sonen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Perso-nen sind, die Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhe-bung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz der ELT vereinbart.

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Reiseveranstalter ist:Emsland Touristik GmbHGeschäftsführer: Uwe CarliAmtsgericht Osnabrück, HRB 120675Ordeniederung 2, 49716 MeppenTel. 05931-442266; Fax 04931-443644E-Mail: [email protected]

1 Vertragsschluss 1.1. Für alle Buchungsarten gilt:a) Grundlage des Angebots der ELT und der Buchung des Reisenden sind die Beschreibung des Pauschalange-bots und die ergänzenden Informationen in der Buchungs-grundlage soweit diese dem Reisenden bei der Buchung vorliegen.b) Reisemittler und Buchungsstellen, sind von der ELT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünf-te zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den ver-einbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die Reiseausschreibung bzw. die vertraglich zugesagten Leis-tungen der ELT hinausgehen oder im Widerspruch dazu stehen.c) Angaben in Hotelführern und ähnlichen Verzeichnis-sen, die nicht von der ELT herausgegeben werden, sind für die ELT und deren Lei-stungsp icht nicht verbindlich, so-weit sie nicht durch ausdrückliche Vereinbarung mit dem Reisenden zum Inhalt der Leistungsp icht der ELT ge-macht wurden.d) Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot der ELT vor. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Ange-bots zustande, wenn der Kunde die Annahme durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung oder die Inanspruchnahme der Reiseleistungen erklärt. e) Der die Buchung vornehmende Kunde haftet für die ver-traglichen Verp ichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen, soweit er eine entsprechende Verp ichtung durch ausdrückliche und ge-sonderte Erklärung übernommen hat.f) Der Reisende wird darauf hingewiesen, dass bei sämtli-chen Buchungsarten aufgrund der gesetzlichen Vorschrift des § 312b Abs. 3 Nr. 6 BGB kein Widerrufsrecht nach Vertragsabschluss besteht.1.2. Für die Buchung, die mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax erfolgt, gilt:a) Mit der Buchung bietet der Kunde der ELT den Ab-schluss des Reisevertrages verbindlich an. An die Bu-chung ist der Reisende drei Werktage gebunden.b) Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbe-stätigung (Annahmeerklärung) durch die ELT zustande, die keiner Form bedarf, mit der Folge, dass auch mündliche und telefonische Bestätigungen für den Reisenden rechtsverbindlich sind. Bei mündlichen oder telefonischen Buchungen übermittELT die ELT eine schriftliche Ausferti-gung der Buchungsbestätigung an den Reisenden. Mündli-che oder telefonische Buchungen des Reisenden führen bei entsprechender verbindlicher mündlicher oder telefoni-scher Bestätigung jedoch auch dann zum verbindlichen Vertragsabschluss, wenn die entsprechende schriftliche Ausfertigung der Buchungsbestätigung dem Reisenden nicht zugeht. c) Unterbreitet die ELT auf Wunsch des Reisenden ein spezielles Angebot, so liegt darin, abweichend von den vorstehenden Regelungen, ein verbindliches Vertragsange-bot der ELT an den Reisenden. In diesem Fall kommt der Vertrag, ohne dass es einer entsprechenden Rückbestäti-gung der ELT (die jedoch im Regelfall erfolgt) bedarf, zu Stande, wenn der Kunde dieses Angebot innerhalb einer im Angebot gegebenenfalls genannten Frist ohne Ein-schränkungen, Änderungen oder Erweiterungen durch aus-drückliche Erklärung, Anzahlung, Restzahlung oder Inan-spruchnahme der Reiseleistungen annimmt.1.3. Bei Buchungen, die ohne individuelle Kommunikati-on über ein Online-Buchungsverfahren (Vertrag im elektronischen Geschäftsverkehr) erfolgen, gilt für den Vertragsabschluss:a) Dem Reisenden wird der Ablauf der Onlinebuchung im entsprechenden Internetauftritt der ELT erläutert.b) Dem Reisenden steht zur Korrektur seiner Eingaben, zur Löschung oder zum Zurücksetzen des gesamten Onlinebuchungsformulars eine entsprechende Korrek-turmöglichkeit zur Verfügung, deren Nutzung erläutert wird.c) Die zur Durchführung der Onlinebuchung angegebenen Vertragssprachen sind angegeben. Rechtlich maßgeb-lich ist ausschließlich die deutsche Sprache.d) Soweit der Vertragstext von der ELT im Onlinebu-chungssystem gespeichert wird, wird der Reisende über diese Speicherung und die Möglichkeit zum späteren Abruf des Vertragstextes unterrichtet.e) Mit Betätigung des Buttons (der Schalt äche) „zah-lungsp ichtig buchen“ bietet der Reisende der ELT den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. An dieses Vertragsangebot ist der Reisende drei Werktage ab Absen-dung der elektronischen Erklärung gebunden.f) Dem Reisenden wird der Eingang seiner Buchung unver-züglich auf elektronischem Weg bestätigt.g) Die Übermittlung des Vertragsangebots durch Betäti-gung des Buttons „zahlungsp ichtig buchen“ begründet keinen Anspruch des Reisenden auf das Zustandekom-

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