Entlassmanagement - paulinenkrankenhaus.de § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V • Die Krankenhausbehandlung...
Transcript of Entlassmanagement - paulinenkrankenhaus.de § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V • Die Krankenhausbehandlung...
§ 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
• Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer
sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach
Krankenhausbehandlung. § 11 Absatz 4 Satz 4 gilt.
• Das Krankenhaus kann mit Leistungserbringern nach § 95 Absatz 1 Satz 1 vereinbaren, dass diese Aufgaben
des Entlassmanagements wahrnehmen.
• Der Versicherte hat gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des
Entlassmanagements nach Satz 1; soweit Hilfen durch die Pflegeversicherung in Betracht kommen,
kooperieren Kranken- und Pflegekassen miteinander. Soweit dies für die Versorgung des Versicherten
unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können die Krankenhäuser die in § 92 Absatz 1 Satz 2
Nummer 6 genannten Leistungen verordnen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen; hierfür gelten die
Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung.
• Bei der Verordnung von Arzneimitteln können Krankenhäuser eine Packung mit dem kleinsten
Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen; im Übrigen können die in §
92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 genannten Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu sieben
Tagen verordnet und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden (§ 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7).
• Die weiteren Einzelheiten zu den Sätzen 1 bis 7, insbesondere zur Zusammenarbeit der Leistungserbringer
mit den Krankenkassen, regeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch als Spitzenverband Bund
der Pflegekassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter
Berücksichtigung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum 31. Dezember 2015 in
einem Rahmenvertrag; § 118a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend;.
• Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung
personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten
erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen
der Schriftform.
Entlassmanagement 2
Gesetzliche Grundlagen
Maßnahmen zum Entlassmanagement nach dem
dreiseitigen Rahmenvertrag gemäß § 39 Abs. 1a
S. 9 SGB V
Anmerkung:
. 11Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und
Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger
Information des Versicherten erfolgen. 12Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen
werden. 13Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform.
Entlassmanagement 3
Rahmenvertrag
Entlassmanagement 4
Rahmenvertrag zum Entlassmanagement
nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V
(Rahmenvertrag Entlassmanagement)
zwischen
dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken-
kassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin,
der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin
und
der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin
Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim
nach § 39 Abs. la S.9 SGB V
1) Ziel des Rahmenvertrages ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.
2) Der Patient und seine Bedürfnisse stehen im Zentrum der Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Personen. Das Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert und trägt in enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter/Betreuer dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Patienten Rechnung. 3) Der Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung besteht gegenüber dem Krankenhaus, während gegenüber der Krankenkasse bzw. Pflegekasse ein Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagement besteht. Hierzu werden die weiteren Einzelheiten in diesem Rahmenvertrag geregelt. 4) Für eine im Rahmen des Entlassmanagements vorgesehene Anschlussversorgung ist der Grundsatz ,,ambulant vor stationär" zu beachten.
Entlassmanagement 5
Umsetzungshinweise zum
Rahmenvertrag Entlassmanagement
Entlassmanagement 6
Entlassmanagement
- Umsetzungshinweise -
Elemente des Entlassungsmanagements
Aktivierung Sozialkarte in SAP
Beauftragung des Sozialdienstes
Klärung des poststationären
Versorgungsbedarfs
Klärung der Weiterbehandlung:
Stationäre/ambulante Rehabilitation
Geriatrie
Anträge beim Kostenträger
Entlassungsbrief
Medikamentenplan
Krankenhaus
Krankentransport, Taxi,
Transporte aus dem Krankenhaus
Abholung
Rezepte
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen
Häusliche Krankenpflege
Versicherungsdaten, Einwilligung zum Entlassmanagement
Entlassmanagement 7
Einwilligung Entlassmanagement
Versicherungsverhältnis, • Verantwortlich:
– Aufnahme
• Dokumentation – Stammdaten, gespiegelt in Sozialkarte
– Erfragen Vorsorgevollmacht, Dokumentation Namen des gesetzlichen Vertreters mit Kennzeichnung Sozialkarte
• Inhalte – Einlesen der Daten aus der Versicherungskarte
– Unterschrift Aufklärung und Einwilligung Entlassmanagement in der Patientenmappe
– Dokumentation der Nicht-Einwilligung Entlassmanagement in der Sozialkarte
– Unterschrift Behandlungsvertrag
– Aushändigung Flyer: Pflegewerk Berlin
– Information über Datenweitergabe im Rahmen Wunddokumentation
Entlassmanagement 8
Aufklärung Entlassmanagement
• Patienteninformation zum Entlassmanagement
Entlassmanagement 9
Einwilligung Entlassmanagement
(Auszug Behandlungsvertrag) I
Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene
Datenverarbeitung (§ 39 Abs. 1a SGB V)
• Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen
Kranken-/ Pflegekasse die
• erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das
Entlassmanagement unterstützen kann, z.B.
• durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine
Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von
• dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke
der Unterstützung des
• Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung
hierzu wird das Paulinenkrankenhaus
• meine Kranken-/ Pflegekasse informieren.
Entlassmanagement 10
Einwilligung Entlassmanagement
(Auszug Behandlungsvertrag) II
2. Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die
Kranken-/Pflegekasse und die damit verbundene Datenverarbeitung (§ 39
Abs. 1a SGB V)
• Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen
Kranken-/ Pflegekasse die
• erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das
Entlassmanagement unterstützen kann, z.B.
• durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine
Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von
• dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke
der Unterstützung des
• Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung
hierzu wird das Paulinenkrankenhaus
• meine Kranken-/ Pflegekasse informieren.
• ( ) Ja ( ) Nein
Entlassmanagement 11
Einwilligung Entlassmanagement
(Auszug Behandlungsvertrag) III
• Willige ich nicht in das Entlassmanagement und die dazu
unter Nr. 1. und Nr. 2. genannten Punkte ein oder
• widerrufe ich meine Einwilligung insoweit, kann das dazu
führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise
• nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen
können.
• Ich kann diese und alle weiteren
Einwilligungserklärungen aus diesem Vertrag jederzeit
ganz oder teilweise
• schriftlich gegenüber dem Paulinenkrankenhaus
widerrufen.
Entlassmanagement 12
Aktivierung Sozialkarte in SAP Beauftragung des Sozialdienstes
• Verantwortlich: – Arzt
• Dokumentation – Sozialkarte
• Inhalte – Anlage Dokument Sozialkarte (Standarddokumente)
– Falls bereits schon möglich Angabe voraussichtlicher Entlassungstermin und
– Art der Entlassung (ambulante, stationäre Rehabilitation, Geriatrie, Entlassung nach Hause)
Entlassmanagement 13
Klärung des poststationären Versorgungsbedarfs
• Verantwortlich
– Pflege
– Ärzte
– Sozialdienst
• Dokumentation: – Dokument Pflegeanamnese, Sozialdienstkarte
• Inhalte – Angaben in der Pflegeanamnese zu erforderlichen Hilfen
aufgrund erkennbarer Defizite
– Notwendige Versorgungen
– Hilfen zu Hause
Entlassmanagement 14
Klärung der Weiterbehandlung: Stationäre/ ambulante Rehabilitation, Geriatrie
• Verantwortlich – Ärzte
• Dokumentation – Sozialkarte
• Inhalte – Vorgesehener Entlassungszeitpunkt
– Art der Weiterbehandlung (ambulante/stationäre Rehabilitation, Geriatrie
– Vorgesehener Ort der Rehabilitation
– Spezifische Informationen an den Sozialdienst
Entlassmanagement 15
Anträge beim Kostenträger
• Verantwortlich – Sozialdienst
• Dokumentation – Antragsformular für Ärzte, Zukünftig vorausgefülltes
beschreibbares PDF Format für Kostenträger
– Antragsformular des Sozialdienstes für Kostenträger
• Inhalte – ICD
– Begründung der Art der Rehabilitation
– Bartel Index
– u.s.w.
– Gewünschte Rehabilitationseinrichtung unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen der Kostenträger
Entlassmanagement 16
Anträge an Kostenträger
PDF-Formulare
Entlassmanagement 17
• Die Kostenträger verwenden unterschiedliche
Antragsformulare, zumeist als interaktive PDF.
• Eine Integration in die Dokumentenliste SAP mit
vorab ausgefüllten Patientendaten ist geplant.
Transporte aus dem Krankenhaus Abholung • Zu beachten ist die krankenhausinterne Dienstanweisung zu
Transportverordnungen
• Verantwortlich
– Kostenübernahme des Transports
– Art des Transports aufgrund der Erkrankung
– Anmeldung des Transports beim Empfang
– Vereinbarung des Transports mit Unternehmen
• Dokumentation
– Sozialkarte
– Transportschein muss vom Arzt unterzeichnet werden
• Inhalte
– Art des Transports und vorgesehener Zeitpunkt
– Transporte müssen bis spätestens 14.00 am Vortag angemeldet sein.
Entlassmanagement 18
Entlassungsbrief - Medikamentenplan Der Entlassbrief enthält alle für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung des
Patienten erforderlichen Informationen. Dies sind mindestens:
• Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum
• Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen
• Kennzeichnung „vorläufiger“ oder „endgültiger“ Entlassbrief
• Grund der Einweisung
• Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich
• Infektionen oder
• Besiedelungen durch multiresistente Erreger
• Entlassungsbefund
• Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren)
• Weiteres Prozedere/Empfehlungen
• Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von § 115c SGB V;
Darreichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungs-formen;
• Dosierung bei Aufnahme/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen,
bekannte Arzneimittelunverträglichkeiten) und der Medikationsplan
• Erreichbarkeit des Krankenhauses/Arztes in der vorgegebenen Kernzeit.
Verantwortlich: Arzt
Dokumentation: Krankenhausinformationssystem (im Paulinenkrankenhaus: SAP)
Entlassmanagement 19
Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Häusliche Krankenpflege
• Verantwortlich
– Unterschrift Arzt (Rezepte: Nur Facharzt)
– Formulare vorausgefüllt (Sozialdienst)
– Organisation Häusliche Pflege (Sozialdienst)
• Dokumentation
– Sozialkarte
– Rezeptdruck
• Inhalte
– Rezepte entsprechend Vorgaben
– Häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tagen
Entlassmanagement 20
Probleme beim Entlassungsmanagement
• Unterschiedliche Prozesse
• Unterschiedliche Prozess-
Geschwindigkeiten
• Viele Akteure
aber
Entlassmanagement 21
To Do (1)
1. Zeitgerechtes Einlesen von Versicherungsdaten
2. Frühzeitige Anlage der Sozialkarte mit Formulierung
des Entlassungsziels (ambulante/ stationäre
Rehabilitation; voraussichtlicher Entlasszeitpunkt)
3. Umfänglich vorliegende Angaben über Aufwand nach
der Entlassung (Pflegeanamnese)
4. Rasch vorliegender Rehabilitationsantrag und
Weitergabe an den Kostenträger
Entlassmanagement 23
To Do (2)
5. Vor der Entlassung vorliegende Formulare für
Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel, häusliche
Krankenpflege und Rezepte
6. Arztbrief und Medikamentenplan mit Telefonnummer
zum Entlassungszeitpunkt, mitzugebende Medikamente
7. Frühzeitige Angabe über erforderlichen
Krankentransport an Aufnahme
8. Rechtzeitige Anmeldung von Krankentransporten bei
Transportunternehmen
Entlassmanagement 24