Entlassmanagement - paulinenkrankenhaus.de § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V • Die Krankenhausbehandlung...

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Entlassmanagement Entlassmanagement 1

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Entlassmanagement

Entlassmanagement 1

§ 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

• Die Krankenhausbehandlung umfasst ein Entlassmanagement zur Unterstützung einer

sektorenübergreifenden Versorgung der Versicherten beim Übergang in die Versorgung nach

Krankenhausbehandlung. § 11 Absatz 4 Satz 4 gilt.

• Das Krankenhaus kann mit Leistungserbringern nach § 95 Absatz 1 Satz 1 vereinbaren, dass diese Aufgaben

des Entlassmanagements wahrnehmen.

• Der Versicherte hat gegenüber der Krankenkasse einen Anspruch auf Unterstützung des

Entlassmanagements nach Satz 1; soweit Hilfen durch die Pflegeversicherung in Betracht kommen,

kooperieren Kranken- und Pflegekassen miteinander. Soweit dies für die Versorgung des Versicherten

unmittelbar nach der Entlassung erforderlich ist, können die Krankenhäuser die in § 92 Absatz 1 Satz 2

Nummer 6 genannten Leistungen verordnen und die Arbeitsunfähigkeit feststellen; hierfür gelten die

Bestimmungen über die vertragsärztliche Versorgung.

• Bei der Verordnung von Arzneimitteln können Krankenhäuser eine Packung mit dem kleinsten

Packungsgrößenkennzeichen gemäß der Packungsgrößenverordnung verordnen; im Übrigen können die in §

92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 6 genannten Leistungen für die Versorgung in einem Zeitraum von bis zu sieben

Tagen verordnet und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden (§ 92 Absatz 1 Satz 2 Nummer 7).

• Die weiteren Einzelheiten zu den Sätzen 1 bis 7, insbesondere zur Zusammenarbeit der Leistungserbringer

mit den Krankenkassen, regeln der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auch als Spitzenverband Bund

der Pflegekassen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Deutsche Krankenhausgesellschaft unter

Berücksichtigung der Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses bis zum 31. Dezember 2015 in

einem Rahmenvertrag; § 118a Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend;.

• Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung

personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger Information des Versicherten

erfolgen. Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen

der Schriftform.

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Gesetzliche Grundlagen

Maßnahmen zum Entlassmanagement nach dem

dreiseitigen Rahmenvertrag gemäß § 39 Abs. 1a

S. 9 SGB V

Anmerkung:

. 11Das Entlassmanagement und eine dazu erforderliche Erhebung, Verarbeitung und

Nutzung personenbezogener Daten dürfen nur mit Einwilligung und nach vorheriger

Information des Versicherten erfolgen. 12Die Einwilligung kann jederzeit widerrufen

werden. 13Information, Einwilligung und Widerruf bedürfen der Schriftform.

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Rahmenvertrag

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Rahmenvertrag zum Entlassmanagement

nach § 39 Abs. 1a S. 9 SGB V

(Rahmenvertrag Entlassmanagement)

zwischen

dem GKV-Spitzenverband als Spitzenverband Bund der Kranken-

kassen und als Spitzenverband Bund der Pflegekassen, Berlin,

der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Berlin

und

der Deutschen Krankenhausgesellschaft e. V., Berlin

Rahmenvertrag über ein Entlassmanagement beim

nach § 39 Abs. la S.9 SGB V

1) Ziel des Rahmenvertrages ist es, die bedarfsgerechte, kontinuierliche Versorgung der Patienten im Anschluss an die Krankenhausbehandlung zu gewährleisten. Hierzu gehört eine strukturierte und sichere Weitergabe versorgungsrelevanter Informationen.

2) Der Patient und seine Bedürfnisse stehen im Zentrum der Bemühungen aller an der Versorgung beteiligten Personen. Das Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert und trägt in enger Abstimmung mit dem Patienten oder dessen gesetzlichem Vertreter/Betreuer dem individuellen Hilfe- und Unterstützungsbedarf des Patienten Rechnung. 3) Der Anspruch des Patienten auf ein Entlassmanagement im Rahmen der Krankenhausbehandlung besteht gegenüber dem Krankenhaus, während gegenüber der Krankenkasse bzw. Pflegekasse ein Anspruch auf Unterstützung des Entlassmanagement besteht. Hierzu werden die weiteren Einzelheiten in diesem Rahmenvertrag geregelt. 4) Für eine im Rahmen des Entlassmanagements vorgesehene Anschlussversorgung ist der Grundsatz ,,ambulant vor stationär" zu beachten.

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Umsetzungshinweise zum

Rahmenvertrag Entlassmanagement

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Entlassmanagement

- Umsetzungshinweise -

Elemente des Entlassungsmanagements

Aktivierung Sozialkarte in SAP

Beauftragung des Sozialdienstes

Klärung des poststationären

Versorgungsbedarfs

Klärung der Weiterbehandlung:

Stationäre/ambulante Rehabilitation

Geriatrie

Anträge beim Kostenträger

Entlassungsbrief

Medikamentenplan

Krankenhaus

Krankentransport, Taxi,

Transporte aus dem Krankenhaus

Abholung

Rezepte

Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen

Häusliche Krankenpflege

Versicherungsdaten, Einwilligung zum Entlassmanagement

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Einwilligung Entlassmanagement

Versicherungsverhältnis, • Verantwortlich:

– Aufnahme

• Dokumentation – Stammdaten, gespiegelt in Sozialkarte

– Erfragen Vorsorgevollmacht, Dokumentation Namen des gesetzlichen Vertreters mit Kennzeichnung Sozialkarte

• Inhalte – Einlesen der Daten aus der Versicherungskarte

– Unterschrift Aufklärung und Einwilligung Entlassmanagement in der Patientenmappe

– Dokumentation der Nicht-Einwilligung Entlassmanagement in der Sozialkarte

– Unterschrift Behandlungsvertrag

– Aushändigung Flyer: Pflegewerk Berlin

– Information über Datenweitergabe im Rahmen Wunddokumentation

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Einwilligung Entlassmanagement

(Auszug Behandlungsvertrag) I

Einwilligung in das Entlassmanagement und die damit verbundene

Datenverarbeitung (§ 39 Abs. 1a SGB V)

• Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen

Kranken-/ Pflegekasse die

• erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das

Entlassmanagement unterstützen kann, z.B.

• durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine

Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von

• dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke

der Unterstützung des

• Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung

hierzu wird das Paulinenkrankenhaus

• meine Kranken-/ Pflegekasse informieren.

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Einwilligung Entlassmanagement

(Auszug Behandlungsvertrag) II

2. Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die

Kranken-/Pflegekasse und die damit verbundene Datenverarbeitung (§ 39

Abs. 1a SGB V)

• Ich willige ein, dass das Paulinenkrankenhaus meiner oben angegebenen

Kranken-/ Pflegekasse die

• erforderlichen Daten übermittelt, damit diese bei Bedarf das

Entlassmanagement unterstützen kann, z.B.

• durch eine gemeinsame Organisation der Anschlussversorgung. Meine

Kranken-/ Pflegekasse darf die ihr von

• dem Paulinenkrankenhaus übermittelten Daten ausschließlich zum Zwecke

der Unterstützung des

• Entlassmanagements verarbeiten und nutzen. Über meine Einwilligung

hierzu wird das Paulinenkrankenhaus

• meine Kranken-/ Pflegekasse informieren.

• ( ) Ja ( ) Nein

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Einwilligung Entlassmanagement

(Auszug Behandlungsvertrag) III

• Willige ich nicht in das Entlassmanagement und die dazu

unter Nr. 1. und Nr. 2. genannten Punkte ein oder

• widerrufe ich meine Einwilligung insoweit, kann das dazu

führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise

• nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen

können.

• Ich kann diese und alle weiteren

Einwilligungserklärungen aus diesem Vertrag jederzeit

ganz oder teilweise

• schriftlich gegenüber dem Paulinenkrankenhaus

widerrufen.

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Aktivierung Sozialkarte in SAP Beauftragung des Sozialdienstes

• Verantwortlich: – Arzt

• Dokumentation – Sozialkarte

• Inhalte – Anlage Dokument Sozialkarte (Standarddokumente)

– Falls bereits schon möglich Angabe voraussichtlicher Entlassungstermin und

– Art der Entlassung (ambulante, stationäre Rehabilitation, Geriatrie, Entlassung nach Hause)

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Klärung des poststationären Versorgungsbedarfs

• Verantwortlich

– Pflege

– Ärzte

– Sozialdienst

• Dokumentation: – Dokument Pflegeanamnese, Sozialdienstkarte

• Inhalte – Angaben in der Pflegeanamnese zu erforderlichen Hilfen

aufgrund erkennbarer Defizite

– Notwendige Versorgungen

– Hilfen zu Hause

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Klärung der Weiterbehandlung: Stationäre/ ambulante Rehabilitation, Geriatrie

• Verantwortlich – Ärzte

• Dokumentation – Sozialkarte

• Inhalte – Vorgesehener Entlassungszeitpunkt

– Art der Weiterbehandlung (ambulante/stationäre Rehabilitation, Geriatrie

– Vorgesehener Ort der Rehabilitation

– Spezifische Informationen an den Sozialdienst

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Anträge beim Kostenträger

• Verantwortlich – Sozialdienst

• Dokumentation – Antragsformular für Ärzte, Zukünftig vorausgefülltes

beschreibbares PDF Format für Kostenträger

– Antragsformular des Sozialdienstes für Kostenträger

• Inhalte – ICD

– Begründung der Art der Rehabilitation

– Bartel Index

– u.s.w.

– Gewünschte Rehabilitationseinrichtung unter Berücksichtigung der Vertragsbedingungen der Kostenträger

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Anträge an Kostenträger

PDF-Formulare

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• Die Kostenträger verwenden unterschiedliche

Antragsformulare, zumeist als interaktive PDF.

• Eine Integration in die Dokumentenliste SAP mit

vorab ausgefüllten Patientendaten ist geplant.

Transporte aus dem Krankenhaus Abholung • Zu beachten ist die krankenhausinterne Dienstanweisung zu

Transportverordnungen

• Verantwortlich

– Kostenübernahme des Transports

– Art des Transports aufgrund der Erkrankung

– Anmeldung des Transports beim Empfang

– Vereinbarung des Transports mit Unternehmen

• Dokumentation

– Sozialkarte

– Transportschein muss vom Arzt unterzeichnet werden

• Inhalte

– Art des Transports und vorgesehener Zeitpunkt

– Transporte müssen bis spätestens 14.00 am Vortag angemeldet sein.

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Entlassungsbrief - Medikamentenplan Der Entlassbrief enthält alle für die Weiterbehandlung und Anschlussversorgung des

Patienten erforderlichen Informationen. Dies sind mindestens:

• Patientenstammdaten, Aufnahme- und Entlassdatum

• Name des behandelnden Krankenhausarztes und Telefonnummer für Rückfragen

• Kennzeichnung „vorläufiger“ oder „endgültiger“ Entlassbrief

• Grund der Einweisung

• Diagnosen (Haupt- und Nebendiagnosen) einschließlich

• Infektionen oder

• Besiedelungen durch multiresistente Erreger

• Entlassungsbefund

• Epikrise (Anamnese, Diagnostik, Therapien inkl. Prozeduren)

• Weiteres Prozedere/Empfehlungen

• Arzneimittel (unter ihrer Wirkstoffbezeichnung/-stärke und Beachtung von § 115c SGB V;

Darreichungsform inkl. Erläuterung bei besonderen Darreichungs-formen;

• Dosierung bei Aufnahme/Entlassung mit Therapiedauer, Erläuterung bei Veränderungen,

bekannte Arzneimittelunverträglichkeiten) und der Medikationsplan

• Erreichbarkeit des Krankenhauses/Arztes in der vorgegebenen Kernzeit.

Verantwortlich: Arzt

Dokumentation: Krankenhausinformationssystem (im Paulinenkrankenhaus: SAP)

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Rezepte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Häusliche Krankenpflege

• Verantwortlich

– Unterschrift Arzt (Rezepte: Nur Facharzt)

– Formulare vorausgefüllt (Sozialdienst)

– Organisation Häusliche Pflege (Sozialdienst)

• Dokumentation

– Sozialkarte

– Rezeptdruck

• Inhalte

– Rezepte entsprechend Vorgaben

– Häusliche Krankenpflege für bis zu 7 Tagen

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Probleme beim Entlassungsmanagement

• Unterschiedliche Prozesse

• Unterschiedliche Prozess-

Geschwindigkeiten

• Viele Akteure

aber

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Erfolgreich dann, wenn alle Prozesse

zeitgerecht ineinander greifen

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To Do (1)

1. Zeitgerechtes Einlesen von Versicherungsdaten

2. Frühzeitige Anlage der Sozialkarte mit Formulierung

des Entlassungsziels (ambulante/ stationäre

Rehabilitation; voraussichtlicher Entlasszeitpunkt)

3. Umfänglich vorliegende Angaben über Aufwand nach

der Entlassung (Pflegeanamnese)

4. Rasch vorliegender Rehabilitationsantrag und

Weitergabe an den Kostenträger

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To Do (2)

5. Vor der Entlassung vorliegende Formulare für

Krankentransport, Heil- und Hilfsmittel, häusliche

Krankenpflege und Rezepte

6. Arztbrief und Medikamentenplan mit Telefonnummer

zum Entlassungszeitpunkt, mitzugebende Medikamente

7. Frühzeitige Angabe über erforderlichen

Krankentransport an Aufnahme

8. Rechtzeitige Anmeldung von Krankentransporten bei

Transportunternehmen

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Zuletzt

Darstellung der Prozesse im

• Intranet mit Formularen und SOPs

• Internet für Patienten

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