Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung...

14
Entsorgungskonzept der ETH Zürich Abfälle vermeiden sortengerechtes trennen / rezyklieren fachgerechtes entsorgen Volumen verkleinern / konditionieren

Transcript of Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung...

Page 1: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept der ETH

Zürich

Abfälle vermeiden

sortengerechtes

trennen / rezyklieren

fachgerechtes

entsorgen

Volumen verkleinern /

konditionieren

Page 2: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 2

Version 4.1, 14.5.2009

Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkungen 3

2 Ziele 3

2.1 Erläuterungen zu den Grundsätzen 3

2.2 Transport der Abfälle 4

2.3 Gesetzliche Grundlagen 4

3 Fazit Abfallentsorgung an der ETH Zürich 4

4 Abfallklassen 5

5 Entsorgung von Abfällen aus Laboratorien der ETH Zürich 7

5.1 Glasabfälle 7

5.2 Lösungsmittelabfälle 7

5.3 Ethidiumbromid Abfälle 7

5.4 Sprengstoffe 7

5.5 Übrige Chemikalien 8

5.6 Chemikalienbörse 8

5.7 Chemisch kontaminierte Materialien 8

5.8 Biologisch kontaminierte Abfälle 8

5.9 Tierische Abfälle, Kadaver 9

5.10 Radioaktive Abfälle 9

5.11 Gasflaschen 9

6 Entsorgung von chemischen Abfällen; Ablauf 10

7 Organisation der Entsorgung 11

8 Sonderabfallentsorgungsstellen 12

8.1 Hönggerberg 12

8.2 Zentrum 13

9 Schematischer Stofffluss der wichtigsten Abfälle an der ETH Zürich 14

Page 3: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 3

Version 4.1, 14.5.2009

1 Vorbemerkungen

Das Konzept gilt für die ETH Zürich (Zentrum und Science-City), exkl. externe Verpflegungsbetriebe. Es regelt die Stoffflüsse und die Zuständigkeiten der mit der Entsorgung beauftragten Stellen. Für die Entsorgung von Abfällen gilt an der ETH Zürich grundsätzlich das Verursacherprinzip. Die jeweiligen Departemente, Institute und Labore sind beim Entstehen von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen verantwortlich für: - die Bekanntgabe dieser Richtlinien an Mitarbeitende und Studierende, - die Beachtung und Einhaltung dieser Richtlinie, - die ordnungsgemäße Handhabung, Sammlung und Kennzeichnung der Abfälle - und für den ordnungsgemäßen Transport zur Zwischenlagerung Es dürfen keine kontaminierte Laborgeräte oder äusserlich kontaminierte Gebinde (Glas, Behälter, Kanister etc.) der internen Entsorgung übergeben werden. Bei wissenschaftlichen Geräten sind allfällige Gefahrgüter (Referenzquellen, interne Standards) vor der Abgabe zu entfernen. Die fachgerechte Dekontamination der Abfälle obliegt dabei dem Abgeber. Eine schriftliche Bestätigung der fachgerechten Dekontamination kann von der zur Entsorgung beauftragten Stelle angefordert werden. Sollte eine Dekontamination nicht möglich sein, muss der Entsorgungsleiter kontaktiert werden, bevor der Abfall in die Entsorgungsstelle gebracht wird. Für die praktische Durchführung der fachgerechten Abfallentsorgung von chemischen, radioaktiven sowie biologischen Abfällen sind von den Verantwortlichen sachkundige Mitarbeiter der jeweiligen Organisationseinheiten einzusetzen.

Das Entsorgen oder Deponieren von privaten Abfällen an der ETH Zürich (inkl. der Sonderabfallabgabestellen) ist untersagt.

2 Ziele

Die beste Entsorgung ist und bleibt die Vermeidung von Abfällen. Dies kann durch einen massvollen Einsatz von Materialien oder Gasen, oder durch deren Wiederverwertung erreicht werden. Bitte seien Sie sparsam mit den Ressourcen und prüfen Sie insbesondere bei Sonderabfällen, ob alternative Materialien und Verfahrensweisen mit einem geringeren und problemloseren Abfallaufkommen eingesetzt werden können, (insbesondere für radioaktive Stoffe wird dies explizit vom Gesetzgeber verlangt. Vgl. Art. 25 Abs. 2 StSG; ALARA-Prinzip: as low as reasonable achievable). Alle Abfälle, die in irgendeiner Weise wieder verwendet werden können (z.B. Referenz- und Analysemuster, Ausgangs- und Zwischenprodukte, Gebinde aller Art, Metalle, Papier, Glas), sind soweit als möglich der Wiederverwertung zuzuführen. Durch einen einheitlicheren Ablauf sollen Voraussetzungen zu einer ökologisch und wirtschaftlich optimalen Entsorgung gewährleistet werden. Eine frühzeitige Triage der anfallenden Abfälle strebt einen möglichst hohen Grad an Rückgewinnung von wieder verwendbaren Stoffen (Wertstoffen) an, welche im eigenen Betrieb oder durch spezialisierte Firmen in den Stofffluss zurückgespiesen werden können.

2.1 Erläuterungen zu den Grundsätzen Die fachgerechte Entsorgung von Abfällen ist nicht nur wichtig in Bezug auf den Umweltschutz und die ökonomische Effizienz, sondern zu einem wesentlichen Teil auch auf die Sicherheit.

Page 4: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 4

Version 4.1, 14.5.2009

Die Entsorgung von gefährlichen Stoffen, oder deren Überführung in eine abgabefähige Form, ist am Entstehungsort vorzunehmen (Verursacherprinzip). Aus Sicherheitsgründen ist zu verhindern, dass Dritte (z.B. Personal der Abteilung Betrieb und deren beauftragte Unternehmen) durch den Kontakt mit Stoffen gefährdet werden können. Die Entsorgung von Gefahrstoffen kann, durch Zerstörung, Entgiftung oder deren Umwandlung in unschädlichere Stoffe, erfolgen. Laborabfälle unterscheiden sich stark in ihrer Art, ihren physikalischen Eigenschaften, ihrer Gefährlichkeit, ihrer Reaktivität und besonders auch in ihren anfallenden Mengen. Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, die dem besonderen Charakter des jeweiligen Abfallproduktes Rechnung tragen.

Das Entsorgen von gefährlichen Stoffen via Abwasser, oder direkt in die Kanalisation, kann zu schweren Folgeschäden führen und ist deshalb verboten. Gifte, grosse Mengen an Säuren und Basen, die ins Abwasser gelangen, können in der Kläranlage zu einer längerfristigen Beeinträchtigung, oder zum Ausfall der biologischen Reinigungsstufe führen.

2.2 Transport der Abfälle Abfälle jeglicher Art sollten immer in die nächste Sammelstelle oder Entsorgungsstelle gebracht werden. Lange Transportwege sind zu vermeiden. Für den Transport von gefährlichen Gütern ist mit einer geeigneten Verpackung sicherzustellen, dass während des Transportes keine Kontaminationen entstehen können. Für den Transport mit Fahrzeugen gelten die Richtlinien des ADR/SDR.

2.3 Gesetzliche Grundlagen Das Abfallkonzept der ETH Zürich stützt sich im Wesentlichen auf folgende, relevante gesetzliche Grundlagen in der Schweiz ab: Chemikaliengesetz (ChemG)

Strahlenschutzverordnung (StSV) Verordnung über die Sammlung und Anlieferung radioaktiver Abfälle (VRAA) Verordnung über Abwassereinleitungen (VAL) Luftreinhalteverordnung (LRV)

Umweltschutzgesetz (USG) Stoffverordnung (StoV) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

Verordnung über den Verkehr gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR/SDR) Verordnung über den Verkehr mit Abfällen, tierischen Nebenprodukten (VTNP)

3 Fazit Abfallentsorgung an der ETH Zürich

Der beste Entsorgungsweg für Abfälle wird neben den ökonomischen auch durch die ökologische Gesamtbetrachtung bestimmt.

Trennung, Sortierung und Inaktivierung (Dekontaminierung) erfolgt wenn möglich bereits am Entstehungsort. Die Sicherheit und der Schutz von Personal und Drittpersonen muss immer gewährleistet sein.

Recycling von Wertstoffen wo immer möglich (ökologische und ökonomische Parameter werden in die Betrachtung einbezogen).

Wo möglich und sinnvoll soll durch Volumenreduktion (Zerkleinerung und/oder Pressen) das Abfallvolumen für den Abtransport optimiert werden.

Generell soll der Lieferant dazu verpflichtet werden, die Verpackung von gelieferter Ware wieder zurückzunehmen.

Page 5: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 5

Version 4.1, 14.5.2009

4 Abfallklassen

Abfallarten Abfallstoffe Verant-wortung

Kontakt bei Fragen Sonderabfall gemäss VeVA

Interner Entsorgungsweg/ Abgabestationen

Entsorgung

Betriebskehricht Betriebskehricht

Betrieb Gebäudebereich Nein Abfallkübel Arbeitsplatz KVA

Baumaterialen Baumaterialien Bau / GU Bau / GU Nein Baustellencontainer / Mulde Deponie Wiederver-wendbare Stoffe (Wertstoffe)

Papier/Karton Betrieb Gebäudebereich Nein Papiersammler am Arbeitsplatz

Recycling

Holz Betrieb Gebäudebereich Nein Zentrale Sammelstellen Gebäudebereich

Recycling / KVA

Glas (vorher geleert, gereinigt oder dekontaminiert)

Betrieb Gebäudebereich Nein Zentrale Sammelstellen Gebäudebereich

Recycling

Metalle inkl. Kabel (Alu, Kupfer, Stahl,..) Betrieb Gebäudebereich Nein Zentrale Sammelstellen Gebäudebereich

Recycling

Grünabfall / Kompost Betrieb Gebäudebereich Nein Nur Bereiche GH / FEL Recycling

PET (andere Kunststoffe) Betrieb Gebäudebereich Nein Dezentrale PET Sammelbehälter

Recycling

Toner, Tintenpatronen Dienste Büromaterial-zentrale

Nein Rücksand an Büromaterialzentrale

Recycling durch Lieferanten

CD/DVD Dienste Büromaterial-zentrale

Nein Rücksand an Büromaterialzentrale

Recycling

Batterien und Akkus Betrieb / SGU

Sonderabfallentsor-gungsstellen

Ja Sonderabfallentsor-gungsstellen HCI und CNB

Recycling

Leuchtstoffröhren Betrieb / SGU

Gebäudebereich, Sonderabfallentsor-gungsstellen

Ja Zentrale Sammelstellen Gebäudebereich, Sonderabfallentsor-gungsstellen

Recycling

Elektrische und wissenschaftliche Geräte (dekontaminiert), PC’s, Büromatikgeräte, Haushaltgeräte, etc.

Betrieb Gebäudebereich Nein Zentrale Sammelstellen Gebäudebereich

Altstoffhandel, Lieferant, Hersteller, SWICO, Recycling

Page 6: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 6

Version 4.1, 14.5.2009

Abfallarten Abfallstoffe Verant-

wortung Kontakt bei Fragen Sonderabfall

gemäss VeVA Interner Entsorgungsweg/ Abgabestationen

Entsorgung

Schlämme Schlämme und Abscheiderückstände SGU Entsorgungsstellen Ja Spezialisierte Entsorgungsfirmen

Entsprechend der Belastung

Fette Fette aus Fettabscheider Betrieb Entsorgungsstellen Nein Spezialisierte Entsorgungsfirmen

ERZ

Gasflaschen Mietgebinde (grosse Flaschen) Lieferant Lieferant / Entsorgungsstellen

Ja Abgabe an den Lieferanten

Gebinderecyclierung

Einweggebinde SGU/SGU-Ko HCI

Im HCI: Giftlabor (Herr T. Mäder, 26411)

Ausserhalb HCI Entsorgungsstelle CNB

Ja Giftlabor In Abhängigkeit des Gases.

Laborchemikalien Wichtigste Kategorien u.a. : Lösungsmittel (chloriert/nicht chloriert)

radioaktive Abfälle wässrige Lösungen, Emulsionen Pharmazeutika Säuren / Basen Altöle Photochemikalien Organische/anorganische Stoffe Schwermetallhaltige Stoffe problematische Metalle unbekannte Stoffe

SGU Entsorgungsstellen Beratung für spezielle Abfälle und deren Sammlung: 044/633 49 83 Während der Öffnungszeiten: Entsorgungsstellen

Ja Zentrale Sonderabfallentsor-gungsstellen HCI und CNB

Spezialfirmen mit entsprechender Bewilligung

Tierische Abfälle, Kadaver

Nutztiere, nicht kontaminierte Versuchstiere, fachgerecht inaktivierte Tiere und tierische Abfälle Im Zweifelsfall sind Tierkadaver als Sonderabfall zu behandeln (s. unten).

Institut / Betrieb

Gebäudebereich Nein Öffentliche Kadaversammelstelle / Abdecker

Verbrennungsofen / TMF Extraktionswerk

radioaktiv, chemisch, gentechnisch oder mit Prionen kontaminierte, nicht inaktivierte Versuchstiere und tierische Abfälle

SGU Sonderabfallentsor-gungsstellen

Ja Zentrale Sonderabfallentsorgungsstellen HCI und CNB

Spezieller Verbrennungsofen / Tierkrematorium

Page 7: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 7

Version 4.1, 14.5.2009

5 Entsorgung von Abfällen aus Laboratorien der ETH Zürich

Bei Arbeiten in Labors der ETH Zürich muss damit gerechnet werden, dass für erzeugte Abfälle kein Entsorgungsweg besteht. In diesem Falle ist es die Pflicht, die Abfälle schon im Vorfeld zu vermeiden oder sie so zu konditionieren und aufzuarbeiten, dass eine Entsorgung an der ETH Zürich möglich ist. Eine genaue Beschreibung zur fachgerechten Entsorgung für einzelne Chemikalien gibt das Sicherheits- und Entsorgungshandbuch der ETHZ, sowie die Online verfügbaren Triageanweisungen der SGU, welche unter http://www.chab.ethz.ch/siko/entsorgung abrufbar sind. Untenstehend sind die Verfahren zur Entsorgung für die wichtigsten Kategorien angegeben.

5.1 Glasabfälle Glasabfälle, Spritzennadeln, scharfe Gegenstände dürfen niemals dem Betriebskehricht zugeführt werden. Es besteht Verletzungs- und Kontaminationsgefahr seitens des Reinigungspersonals. Spritzennadeln sind in spezielle Abfallbehälter (erhältlich an der Schalterausgabe) zu entsorgen und bei der nächsten Entsorgungsstelle (SGU) abzugeben. Für Altglas gibt es in den meisten Labors eine eigene Entsorgungseinheit. Stinkende und rauchende Glasgefässe (vorher entleert) sind vor der Altglasentsorgung immer mit Wasser oder Lösungsmitteln auszuspülen (vorher Sicherheitshinweise auf Etikett beachten)! Bei sehr giftigen Substanzen ist das Waschwasser ebenfalls aufzufangen und als Sonderabfall zu entsorgen. Verboten ist die Altglasentsorgung mit gefährlichen Chemikalienrückständen. Glaswaren die nicht gereinigt werden können, müssen der Sonderabfallentsorgung zugeführt werden

5.2 Lösungsmittelabfälle Die chlorfreien und chlorhaltigen Lösungsmittelabfälle werden getrennt in den mobilen Entsorgungsstationen gesammelt. Wenn diese voll sind, müssen sie zur nächsten Entsorgungsstelle (SGU) gebracht werden. Dort können sie entleert werden. Entsorgungsstationen sollten regelmässig gereinigt werden (Ablaufbecken, Gehäuse). Defekte/undichte Entsorgungsstationen sofort an [email protected] melden! Chlorfreie und chlorhaltige Lösungsmittelabfälle können auch in 10 l oder 20 l - Abfallkanister, mit: «chlorfreie Lösungsmittelabfälle» resp. «chlorhaltige Lösungsmittelabfälle» gekennzeichnet, entsorgt werden. Die gefüllten Lösungsmittelabfallkanister müssen gut verschlossen und in geeigneten Auffangbehältern zur nächsten Entsorgungsstelle (SGU) gebracht werden.

5.3 Ethidiumbromid Abfälle Ethidiumbromidabfälle werden gesondert gesammelt. Die richtigen Behälter und Gebinde können in den Entsorgungsstellen der SGU gratis bezogen werden.

Die flüssigen Abfälle müssen in UN-Gebinden (5, 10 oder 20l Kanister) gesammelt werden und können so zur Entsorgungsstelle gebracht werden.

Feste Abfälle, die mit Ethidiumbromid kontaminiert wurden wie Pipettenspitzen, Eppendorfcaps, Zellstoff, etc), sind in UN Weithalsbehälter (2,5,10 oder 20l) zu sammeln und können so in die Entsorgungsstelle gebracht werden.

Kontaminierte Gelwannen, oder andere kontaminierte Laborgeräte sind vor der Abgabe an eine Sammelstelle, fachgerecht zu dekontaminieren.

5.4 Sprengstoffe Die ETH Zürich verfügt über keine Bewilligung zur Entgegennahme von Sprengstoffen jeglicher Art (z.B. TNT, DNT, Nitrocellulose, etc.). Sprengstoffabfälle dürfen nicht in die Entsorgungsstellen gebracht

Page 8: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 8

Version 4.1, 14.5.2009

werden. Melden Sie sich bitte in solchen Fällen zur Beratung an den Entsorgungsleiter der SGU (044/633 49 83).

5.5 Übrige Chemikalien Speziell zu entsorgende Chemikalien, Quecksilber, schwermetallhaltige Lösungen, Säuren, Laugen, Fotochemikalien, Pharmazeutika etc. können ebenfalls in beschrifteten Gebinden bei der nächsten Entsorgungsstelle (SGU) abgegeben werden. Chemikalien selbst dürfen nicht dem normalen Kehricht zugeführt werden!

5.6 Chemikalienbörse

Um das Abfallaufkommen zu reduzieren, werden Chemikalien in Originalverpackungen, die offensichtlich nicht verunreinigt sind, in die Chemikalienbörse aufgenommen. Die Chemikalien werden im Storage room gelagert und in eine Datenbank aufgenommen. Diese kann von allen ETH-Mitarbeitern aufgerufen werden (http://www.inventory-loc.ethz.ch). Die Abgabe der Chemikalien ist kostenlos.

5.7 Chemisch kontaminierte Materialien Mit Chemikalien kontaminierte Wischtücher, Gegenstände usw. sind dem Kehricht immer derart verpackt zuzuführen, dass für das Reinigungspersonal beim Entleeren der Abfalleimer keine Gesundheitsgefährdung oder Verletzungsgefahr besteht.

5.8 Biologisch kontaminierte Abfälle Abfälle, die mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen, sowie Prionen kontaminiert sind, müssen separat gesammelt und vor dem Entsorgen inaktiviert werden. Die Inaktivierung von kontaminierten Abfällen ist ein zentraler Aspekt, um den Austritt von Organismen aus dem Labor zu minimieren, um so eine Gefährdung von Mensch und Umwelt zu vermeiden. Anwendbare Inaktivierungstechniken sind die Dampfsterilisation (Autoklavieren), die chemische Inaktivierung sowie die (trockene) Hitzesterilisation. Fachgerecht inaktivierte Abfälle werden erst dann mit dem normalen Betriebskehricht entsorgt, wenn das Warnzeichen „Biogefährdung“ oder „Biohazard“ nicht mehr sicht-bar ist, oder entfernt wurde. Vor der Entsorgung muss deshalb das Warnzeichen entfernt, überklebt oder durch eine zweite Umhüllung verdeckt werden. Abfälle mit Verletzungsgefahr (sharps) werden nicht mit dem normalen Betriebskehricht, sondern als Sonderabfall entsorgt. Wenn sie mit infektiösem Material in Kontakt gekommen sind, werden sie vorher inaktivert. Zellkulturmedien und Zellkulturüberstände, Bakterienlösungen sind gesondert zu sammeln. Zellkulturabfälle sind vor Ort mit einem geeigneten Desinfektionsmittel (vorgelegt in Absaugflasche) zu inaktivieren. Die Abfälle sind auf direktestem Weg zum Autoklaven zu bringen. Das Material ist unverzüglich und ohne weitere Zwischenlagerung zu inaktivieren und nachfolgend dem Betriebskehricht zuzuführen. Inaktivierte flüssige Abfälle sind über das Abwasser des Gebäudes unter Beachtung der Gewässerschutzgesetzgebung zu entsorgen. Bei der Entsorgung von biologisch kontaminierten Abfällen sind die Schnittstellen mit anderen Sicherheits- bzw. Entsorgungskonzepten folgendermassen geregelt:

Radioaktivität: Biologische Abfälle der Sicherheitsstufe 2 oder höher, die Radioaktivität enthalten, sind zuerst mit ausreichend Desinfektionsmittel vollständig zu inaktivieren und anschliessend dem entsprechenden radioaktiven Abfall zuzuführen.

Chemikalien: Biologische Abfälle der Sicherheitsstufe 2 oder höher, die giftige und krebserregende Chemikalien enthalten, sind zuerst mit ausreichend Desinfektionsmittel vollständig zu inaktivieren und anschliessend dem entsprechenden Sonderabfall zuzuführen.

Abfalltrennung / Recycling: Wo immer möglich, ist der Abfall in verschiedene Stoffgruppen zu trennen. Wieder verwertbare Stoffe sind zu rezyklieren.

Page 9: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 9

Version 4.1, 14.5.2009

5.9 Tierische Abfälle, Kadaver Nicht kontaminierte oder fachgerecht inaktivierte Tierkadaver können der kommunalen Kadaversammelstelle zugeführt, oder dem Abdecker zur Abholung angemeldet werden. Tierische Nebenprodukte (TNP), das heisst Tierkörper, ganz oder in Teilen, sind gemäss TSG/TSV (Tierseuchengesetz/Tierseuchenverordnung) und VTNP (Verordnung über die Entsorgung von tierischen Nebenprodukten) sowie gemäss Stand der Technik unter Einhaltung der relevanten Sicherheitsvorschriften zu entsorgen (Tierkörpersammelstellen, Abholservice GZM ab Hof für unzerlegte Grosstierkörper, TMF (Tiermehlfabrik) Bazenheid 071/932 70 00). Die Entsorgung über Kadaversammelstellen mit anschliessender Verbrennung durch die TMF ist nur möglich, wenn die Kadaver nicht mit anderen Fremdstoffen (z.B. Verpackungsmaterial aus Plastik, Metall) vermischt sind. Ausgenommen sind Tierkörper, die aufgrund von Forschungstätigkeit bzw. Behandlung mit chemischen, radioaktiven Substanzen oder mit pathogenen oder gentechnisch veränderten Organismen kontaminiert sind rsp. nicht inaktiviert werden können (Entsorgung als Sonderabfall gemäß VeVA). Diese Kadaver bitte in die Entsorgungsstellen HCI oder CNB bringen. Für die Entsorgung und den Transport nach der Tierseuchengesetzgebung müssen die toten, kontaminierten Tiere oder Teile davon eindeutig gekennzeichnet sein. Daher ist deren Kontamination oder Ansteckungsgefahr von abgebenden Institut auf dem Gebinde anzugeben. Im Zweifelsfall sind Kadaver als kontaminiert zu betrachten und als Sonderabfall zu entsorgen.

5.10 Radioaktive Abfälle Abfälle die radioaktiv kontaminiert sind, müssen gesondert gesammelt werden. Eine Verdünnung oder Mischung von verschiedenen Isotopen ist nicht zulässig. Die Abfälle werden nach Isotop getrennt. Flüssige radioaktive Abfälle werden in beschrifteten Behältern abgegeben. In Absprache mit dem Entsorgungsleiter können diese Abfälle zur SGU Entsorgungsstelle gebracht werden. Wichtig ist die vollständige Beschriftung der Gefäße mit: Namen, Nuklid, Aktivität und Datum (Eingangs- und Ablaufdatum). Bei der Entsorgung von radioaktiven Abfällen ist darauf zu achten, dass je nach Dosisleistung eine Abschirmung zum Selbstschutz notwendig ist.

5.11 Gasflaschen Gemietete Gasflaschen sind über die Verkaufsfirma zu entsorgen, (bitte unbedingt schon bei der Bestellung mit dem Lieferanten so vereinbaren, andere Entsorgungsmöglichkeiten bestehen kaum und sind äusserst kostspielig). Es besteht eine Rücknahmepflicht durch den Lieferanten, auch bei bereits abgelaufenem Datum der Gebinde. Kleine Einwegflaschen gehen nicht zurück zum Lieferanten. Gemäss Gesetz ist der Besteller für die fachgerechte Entsorgung verantwortlich. Gasflaschen unbedingt aufbrauchen. Giftige Gase am Entstehungsort durch geeignete Ab- und/oder Adsorption (z.B. Waschanlagen) unschädlich machen. Ansonsten: Rückgabe im Gebäude HCI ins Giftlabor (Kontakt zu Herrn Thomas Mäder, intern 26411). Dort werden Sie entweder fachgerecht geleert, oder zur Wiederverwendung in den Storage-Room gebracht. Fallen Einweggasflaschen in anderen Gebäuden der ETH an, diese bitte in die Entsorgungsstelle CNB bringen.

Page 10: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 10

Version 4.1, 14.5.2009

6 Entsorgung von chemischen Abfällen; Ablauf

Page 11: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 11

Version 4.1, 14.5.2009

7 Organisation der Entsorgung

Auf den Stockwerken werden zusätzlich zu den Containern für den Betriebskehricht tlw. Sammel- und Trennbehälter aufgestellt, welche benutzerspezifisch ausgerichtet sind. Für die Leerung in die Gebäude- resp. Bereichssammelstelle ist der Gebäudebereich (ev. unter Mithilfe der Verursacher) besorgt.

Die Gebäudesammelstellen sind für die Sammlung und Zwischenlagerung der Hauptabfallstoffe eingerichtet und können je nach Bedarf mit zusätzlichen Gebinden für Wertstoffe sowie Maschinen zur Volumenreduktion zu Bereichssammelstellen erweitert werden. Die Sammelstellen werden vom Gebäudebereich betrieben.

Die SGU hat die Verantwortung zur fachgerechten Bewirtschaftung der Sonderabfälle und trägt die dafür anfallenden Kosten.

Die Entsorgung der Sonderabfälle erfolgt generell im Bringprinzip. Die entsprechenden Transportgebinde können bei der Abteilung Sicherheit bezogen werden. Bei grösseren Mengen oder bei Problemstoffen nach vorgängiger Absprache mit dem Entsorgungsleiter.

Die spezifische Entsorgung ab den Zentralen Sammelstellen kann mit einem Vertragspartner, oder

mit mehreren Spezialfirmen erfolgen.

Die exakten Bedürfnisse der einzelnen Sammelstellen sind entsprechend der Menge und der Art der Abfälle von den einzelnen Verantwortlichen zu bestimmen. Grundsätzlich werden Entsorgungen an der ETH Zürich im Bringprinzip organisiert. In Ausnahmefällen ist ein abweichendes Vorgehen mit den einzelnen Abgebern/Benutzern abzusprechen. Dabei soll durch eine gesamtheitliche Betrachtung ein optimales Kosten/Nutzen–Verhältnis, auch unter Berücksichtigung der Betriebskosten, angestrebt werden.

Page 12: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Entsorgungskonzept ETH Zürich Seite 12

Version 4.1, 14.5.2009

8 Sonderabfallentsorgungsstellen

8.1 Hönggerberg Adresse: HCI D286; Wolfgang-Pauli-Str. 10; 8093 Zürich Betreiber: Abteilung Sicherheit, Gesundheit & Umwelt ETHZ Kontakt: Herr Guido Krucker (Entsorgungsleiter) Tel: 044 633 49 83 Fax: 044 633 13 23 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag - Freitag von 14 - 16 Uhr (Tel: 34603) Während den Semesterferien nur am Di und Do von 14 - 16 Uhr geöffnet oder nach Vereinbarung*80 34983

Page 13: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Seite 13/14

8.2 Zentrum Adresse: CNB E146; Universitätstrasse 6, 8092 Zürich Betreiber: Abteilung Sicherheit, Gesundheit & Umwelt ETHZ Kontakt: Herr Guido Krucker (Entsorgungsleiter) Tel: 044 633 49 83 Fax: 044 633 13 23 Mail: [email protected] Öffnungszeiten: Mittwochs 9 - 11 Uhr (Tel: 23095)

Page 14: Entsorgungskonzept der ETH Zürich · Es sind deshalb angemessene Verfahren für die Beseitigung bzw. das Recycling von Abfällen notwendig, ... Lange Transportwege sind zu vermeiden.

Seite 14/14

9 Schematischer Stofffluss der wichtigsten Abfälle an der ETH Zürich

In der untenstehenden Graphik ist der Stofffluss für die Entsorgung für die meisten Abfalltypen nochmals schematisch festgehalten.

Be

nu

tzer

N

ich

t m

eh

r b

en

öti

gte

Ma

teri

ali

en

PET (je nach

Gebäude)

Betriebskehr

icht

Papier Glas

Kunststoffe Holz Metall Nespresso u.a.

Sonderabfälle

Sto

ck

we

rk-

sam

mels

tell

en

Gebäude-

sammelstelle

En

tso

rge

r

Wiederverwertung

Elektronikschrott

Bereichs-

sammelstelle

Sonderabfall-

Sammelstellen Kadaver

Tierische Abfälle