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ENWOM ® GAS ENERGIE FÜR DIE WOHNUNGSWIRTSCHAFT MITTELDEUTSCHLAND Ein Produkt der Fa. Immobilien und Beteiligungsgesellschaft mbH Adelsberg IBA 10. Mitteldeutsches Verwalterforum 29. April 2010 Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter? Was ist bei Kündigungen und Vertragsab-schlüssen zu beachten? Welche Sicherheiten bestehen bei Erdgas-lieferungen? Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Was ist bei Kündigungen und Vertragsab-schlüssen zu beachten?

Welche Sicherheiten bestehen bei Erdgas-lieferungen?

Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Der Strompreis kennt in Deutschland seit Jahren im Prinzip nur eine Richtung – nach oben!

Gründe: In Deutschland beherrschen vier Energiekonzerne dem Markt für

Strom. EnBW, RWE, Eon und Vattenfall Europe. Diese „Big Vier“ halten über 80% der Kraftwerkskapazität.

An den meisten regionalen EVU´S sind die vier großen Konzerne beteiligt und setzen natürlich ihre Beteiligungen so ein, dass diese sich keinen echten Wettbewerb mit ihnen liefern.

Nach einer Studie von Ökonomen der FH Gelsenkirchen im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung aus dem Monat September 2009 stiegen die Gewinne der Stromwirtschaft seit der Marktliberalisierung 1998 bis 2006 nach Steuern um 118 %.

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas und Stromanbieter?

Durch den wachsende Anteil von Solar- und Windstrom sind hohe Investitionen in Verteilnetze notwendig. Die EU übt zwar Druck auf die Konzerne aus, in die Netze zu investieren oder diese zu veräußern.

Es bleibt jedoch abzuwarten, ob durch den Verkauf der Stromnetze von Eon und Vattenfall mehr Wettbewerb und geringere Netznutzungskosten entstehen. Die notwendigen Investitionen in die Netze müssen auch refinanziert werden.

Umlage der staatlichen Einspeisevergütung auf den Strompreis: Derzeit zahlen die Verbraucher mit ihrem Strom je Kilowattstunde eine Umlage von 2,44 Cent inklusive Mehrwertsteuer.

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März 2010Vattenfall verkauft Netz an

den belgischen Betreiber ELIA und an IFM, einen aus-tralischen Investor

TENNET ehemals EON

Quelle: Wikipedia

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Den Gasmarkt in Deutschland bestimmen im wesentlichen drei Importeure: Eon Ruhrgas, Wingas als Tochter von Wintershall und Gazprom sowie die Verbundnetz Gas AG.

Jeder neue Gasanbieter, der sich am Markt etablieren möchte, kauft direkt oder indirekt über zwischengeschaltete Händler von einem der vorgenannten Importeure.

Mit Inkrafttreten der EG-Binnenmarktrichtlinie ist der Gasmarkt theoretisch bereits seit 1998 geöffnet. Faktisch wurde die Liberalisierung erst mit der Vereinfachung des Netzzugangs Ende 2007 umgesetzt. Nach nunmehr 2 Jahren kann man feststellen, dass der Markt langsam unter den dargestellten Einschränkungen in Bewegung kommt.

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Für Erdgas existiert im Gegensatz zu Erdöl kein globaler Markt. Bisher war der Ölpreis für den Gaspreis ein entscheidender Faktor, mit einer Zeitverzögerung von drei bis sechs Monaten kam die Preisveränderung beim Kunden an.

Die Struktur des Gaspreises gegenüber dem Endkunden setzt sich wie folgt zusammen:

Gaseinkauf ca. 50% Netzkosten ca. 25%Steuern und Abgaben ca. 20%Kosten der Versorger ca. 5%Gegenwärtig erfolgt eine Verschiebung der Anteile auf Grund

des günstigen Gaspreises.

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Die letzten 9 Monate waren von einem Überangebot an Gas und einem Preisverfall an den Spotmärkten gekennzeichnet. Die derzeitige Preis- und Angebotssituation wird nicht über die nächsten 5 oder 10 Jahre Bestand haben, weil die Gasproduktion in Europa deutlich zurückgehen wird. Die Importquote wird dementsprechend steigen. Auch der Bedarf wird mit anziehender Konjunktur und mit dem verstärkten Einsatz von Gaskraftwerken steigen. Gaskraftwerke werden in Zukunft auf Grund ihrer Flexibilität als Ausgleich für die schwankende regenerative Stromerzeugung an Bedeutung gewinnen.

Auch wird der Gasbedarf mit dem wachsenden Einsatz von BHKW´s steigen.

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Was ist ein optimaler Strom- oder Gasanbieter für einen Verwalter? - Beispielkriterien:

- Sollte mit seinen Tarifen im ersten Drittel der günstigsten Anbieter liegen.

- Die Preiseinsparung sollte min. 3% gegenüber dem bisherigen Versorger betragen.

- Vertreter des Versorgers vor Ort / in Region ansprechbar sein- Fälligkeit der Abschlagsrechnung nicht am Monatsanfang- Neben Kosteneinsparung für Eigentümer / Mieter auch

Mehrwert für Verwalter – Lastschrift, Jahres-RE zum 31.12., …

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Kriterien für die Auswahl eines Anbieters:- Flexibler Preis oder- Preisgarantie ( Zeitraum, Umfang der Preisgarantie)

- Preisgarantien sind keine Selbstverständlichkeiten- Differenzierte Arten von Preisgarantien

- Preisgarantie über alle Preisbestandteile- Energiepreisgarantie - Steuern und Abgaben einschl. Netznutzungs-

entgelte können sich ändern. Immer laufzeitabhängig, da NNE jeweils für ein Kalenderjahr fix und staatl. reguliert sind. Preisänderung der NNE pro Jahr im Bereich von +/- 0,5 bis 5%.

- Preisgarantie auf Kosten Energie und Netz

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

Kriterien für die Auswahl eines Anbieters:- Flexibler Preis oder Preisgarantie- Länge der Vertragslaufzeit- Kündigungsfristen- reiner Onlineanbieter oder Büros vor Ort- Servicequalität

- Erreichbarkeit, Beratungsqualität, Kommunikationsmöglichkeiten- Wahlmöglichkeit des Zeitpunktes der Erstellung der Jahresrechnung- Bereitstellung der Rechnung in Papier und/oder elektronischer Form- Beratung zur Energieeinsparung und Anlagenerneuerung

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas- und Stromanbieter?

- Zahlungsbedingungen, Zahlungszeitpunkt im Monat- von Vorauszahlungen oder Strompaketen ist abzuraten- Vorsicht bei sensationell günstigen Angeboten. Die Preise sind

möglicherweise nicht kostendeckend kalkuliert. Es soll „Markt gemacht werden“. Die neuen Kunden bezahlen den Strom / das Gas der alten Kunden. Das funktioniert nur, solange die Zahl der Neukunden ständig steigt.

- Flexibler Preis – kurze Laufzeiten, kurze Kündigungsfristen- Kündigungsmöglichkeit bei Preisänderungen

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Wie ermittelt der Verwalter den optimalen Gas-und Stromanbieter?

Orientierung über Preisrechner im Internet:viele Portale bieten sowohl Strom- als auch GaspreisrechnerBeispiele:www.verivox.de , focus, n-tv, Verbände (Haus- und Grund, …)www.stromauskunft.de, www.stromkosten-senken.de, …Achtung:Nicht alle Rechner sind immer auf dem aktuellen Stand und

beinhalten ggf. nicht alle Preisbestandteile. Sie bieten jedoch eine gute Orientierung für einen Preisüberblick.

Auch bei den Energietarifen gilt: Nicht der billigste Tarif muss der optimale Tarif sein!

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Was ist bei Kündigungen und Vertragsabschlüssen zu beachten?

Vertragsabschluss und KündigungAntrag zur Belieferung enthält in der Regel die Vollmacht zur

Kündigung für den neuen Anbieter. Notwendige Angaben:- Angaben zum Verwalter, der in Vollmacht handelt- Name des Abnehmers / Anschlussinhaber- Adresse des Abnehmers / Anschlussinhabers- Zählernummer- Name des derzeitigen Versorgers + Kundennummer- Letzter Jahresverbrauch

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Was ist bei Kündigungen und Vertragsabschlüssen zu beachten?

Eigene Kündigung ohne neuen AnbieterSofern Ihr bisheriger Versorger eine Preisanpassung vornimmt

und Sie die meist kurze Frist zur Sonderkündigung nutzen möchten, müssen Sie die Wechselmodalitäten und –zeiträume beachten.

Der neue Versorger kann Sie frühestens mit einer Monatsfrist zum nächsten Monatsersten anmelden und beliefern. Fallen Lieferende des alten Versorgers und der Lieferbeginn des neuen Versorgers nicht zusammen, werden Sie im Rahmen der Grundversorgung beliefert (in aller Regel der teuerste Tarif).

Mit Kündigung unbedingt Antrag auf Weiterbelieferung bis zur Umstellung beim bisherigen Versorger stellen!

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Welche Sicherheiten bestehen bei Erdgaslieferungen?(gilt im Prinzip auch für Stromlieferungen)

Der Gesetzgeber hat den jeweiligen örtlichen Grundversorger gesetzlich verpflichtet, bei Ausfall eines Lieferanten, die Gas- oder Stromversorgung zu übernehmen - Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz ( Gasgrundversorgungsverordnung GasGVV)

Versorger sind Kapitalgesellschaften, im Insolvenzfall wird der Inso-Verwalter in aller Regel die Fortführung oder die Übertragung der Verträge umsetzen, da Lieferverträge mit Importeuren oder Großhändlern bestehen.

Fazit: kein Risiko einer Versorgungsstörung

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Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

Energieliefer-ContractingFinanzierungs-ContractingBetriebsfürungs-Contracting (techn.

Anlagenmanagement)Einspar-Contracting

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Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

Energieliefer-Contracting oder Anlagen-ContractingErneuerung bzw. Erstinstallation von EnergiezentralenPlanung, Finanzierung, Bau, Instandhaltung und Anlagenbetrieb

mit Brennstoffbeschaffung übernimmt der Contractor. Vertragslaufzeiten von 10 bis 20 JahrenNach Umsetzung des Projektes und Inbetriebnahme der Anlage

liefert der Contractor z. B. Wärme und Warmwasser.Die Bezahlung der Nutzenergie erfolgt auf Basis eines fest

vereinbarten Preissystems mit Preisgleitklauseln.

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Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

Finanzierungs-Contracting oder Anlagenbau-LeasingErneuerung bzw. Erstinstallation von EnergiezentralenPlanung, Finanzierung und Bau von gut abgrenzbaren Anlagen

Betriebsführungs-Contracting oder AnlagenmanagementDer Contractor übernimmt die Betriebsführung der vor-

handenen Anlage. Kurze Vertragslaufzeiten von ein bis zwei Jahren. Vorstufe zum Energieliefer-Contracting bei geplanter Erneuerung einer Anlage.

Einspar-ContractingContractor garantiert Energiekostensenkungen. Während der

Vertragslaufzeit müssen die Modernisierungsinvestitionen refinanzierbar sein.

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Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

Contracting macht dann Sinn und hat eine Zukunft, wenn der Contractor nicht nur eine neue Anlage errichtet, sondern die Übernahme des vollen unternehmerischen Risikos für die effiziente Umwandlung von Endenergie (Strom, Gas, …) in Nutzenergie (Wärme, Kälte, …) trägt und eine Kostenein-sparung für den Kunden nachhaltig und nachweisbar ist.

Dieses Anliegen ist technisch (Anagenbau, Messung, Regelung, …) und vertragstechnisch (Finanzierung, Betriebsführung, Abrechnung, …) uneingeschränkt umsetzbar.

Eine gute Planung und Abstimmung mit vorher vereinbarten Zielsetzungen ist die Grundlage für eine erfolgreiche und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Verwalter und Contactor.

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Macht Wärmecontracting in der Zukunft Sinn?

Referentenentwurf zum „Gesetz zur Änderung des Energie- steuer- und Stromgesetzes“ vom 23.02.2010

Auslöser: Kritik des Bundesrechnungshofes aus November 2009 an Steuersparmodellen, die nichts mit Energieeffizienz zu tun haben („missbräuchliche Geschäftsmodelle“).

Lt. Verband für Wärmelieferung e.V. VfW geht der Gesetzentwurf weit über die Verhinderung des missbräuchlichen „Schein-Contracting“ hinaus.

Es bleibt abzuwarten, ob die von den Verbänden vorge-schlagenen Änderungen zum Referentenentwurf Eingang finden.