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ERFASSUNG GESCHÜTZTER ARTEN IM „WOHNPARK RÖTHEGRUND I“
STADT WILDAU, LANDKREIS DAHME-SPREEWALD
– Bewertung und Konfliktanalyse –
Auftraggeber: Dr.-Ing. Siegfried Bacher Landschaftsarchitekt Maaßenstr. 9 10777 Berlin
Auftragnehmer:
Arbeitsgemeinschaft Freilandbiologie Dipl. Biol. Carsten Kallasch Odenwaldstraße 21 12161 Berlin ℡ 030/793 39 95
030/79 70 62 88 eMail [email protected]
Berlin, August 2015
Faun Erfassungen Röthegrund Wildau, LK Dahme-Spreewald – Seite 2
INHALT
1 AUFGABENSTELLUNG UND METHODE 3
1.1 Fledermäuse 3
1.2 Brutvogelerfassung 4
1.3 Amphibien 4
1.4 Zauneidechse 4
2 ERGEBNIS 6
2.1 Gebietsbeschreibung 6
2.2 Fledermäuse 8
2.2.1 Flugaktivität 8
2.2.2 Arten 8
2.3 Brutvögel 11
2.4 Zauneidechse Lacerta agilis 12
2.5 Amphibien 12
2.6 Geschützte Lebensstätten, xylobionte Insekten 14
3 BEWERTUNG UND KONFLIKTANALYSE 15
4 BERÜCKSICHTIGUNG GESCHÜTZTER ARTEN 16
4.1 Fledermäuse 16
4.2 Vögel 16
4.3 Ersatzquartiere 17
4.3.1 Ersatzquartiere für Fledermäuse 17
4.3.2 Nisthilfen für Gebäudebrüter 18
4.4 Anbringungsbeispiele 19
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1 AUFGABENSTELLUNG UND METHODE
In Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald, soll im Wohngebiet Röthegrund I für eine Fläche von ca. 3 ha ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Für die derzeit ungenutzte Fläche ist das Konfliktpotential für geschützte Wirbeltierarten (Brutvögel, Fledermäuse, Zauneidechse, Amphibien) zu beschreiben. Als Grundlage dafür wurden auf der Fläche Fledermäuse, Brutvögel und Zauneidechsen erfasst. Zusätzlich wurden die in den nahe gelegenen Kleingewässern lebenden Amphibien erfasst, um mögliche Auswirkungen der geplanten Bebauung auf ihre Landlebensräume beschreiben zu können.
Untersuchungsgebiet Wohngebiet „Röthegrund I“ in Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald: Die Straße „Finkenschlag“ durchzieht das Untersuchungsgebiet, so dass vier Teilflächen entstehen..
1.1 Fledermäuse
Für die Fledermauserfassung erfolgte zunächst auf Grundlage einer Begehung Ende April Mai eine Erstbewertung. Es folgten am 11. Juni, 25. Juni, 6. Juli und 8. Juli abendliche Beobachtungen der Flugaktivität. An potentiellen Quartierstandorten, d. h. an Gebäuden in unmittelbare Umgebung des Untersuchungsgebietes sowie an Höhlenbäumen in der Nähe der Eingriffsfläche wurde zunächst im auf Sozialrufe aufwachender Fledermäuse geachtet, um einen Hinweis auf vorhandene Tagesquartiere zu erhalten. Bis zur letzten Dämmerung wurde auf bereits fliegende Fledermäuse geachtet, um die Qualität der Aktivität zu bewerten. Dies diente insbesondere der Unterscheidung zwischen Überflügen ohne Flächenbezug und Jagdflügen mit Geländebezug. Bei allen Begehungen wurden zwei Bat-Detektoren eingesetzt: Ein Heterodyne-Bat-Receiver zur akustischen Erfassung der Flugaktivität und ein BatCorder 3.0 zur Aufzeichnung der Ortungsrufe. Die aufgezeichneten Rufe wurden später ausgewertet.
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1.2 Brutvogelerfassung
1.3 Amphibien
1.4 Zauneidechse
Für die Erfassung von Brutvögeln in einem Untersuchungsgebiet sind grundsätzlich mehrere Begehungen in der Zeit der höchsten Sangesaktivität erforderlich. Je nach Fragestellung und Gebietsstruktur werden 6-8 Begehungen von Beginn bis zum Ende der Brutzeit gefordert (z.B. MATTHÄUS 1992, FLADE 1994, SÜDBECK et al. 2006). Für die vorliegende Untersuchung wurde die Untersuchungsfläche an fünf Tagen (1. Mai., 8. Mai, 20. Mai, 22. Mai und 1. Juni kontrolliert: Zusätzlich wurde bei allen weiteren Begehungen zur Erfassung geschützter Arten auf das Vorkommen von Brutvögeln auf der wenig strukturierten Fläche geachtet, so dass ein Erfassungsergebnis entsprechend der üblichen Methodenstandards vorliegt. Der überwiegende Teil der Begehungen erfolgte in den frühen Morgenstunden, um die höchste Sangesaktivität auszunutzen. Die intensive Kontrolle des Gebietes sichert einen hohen Erfassungsstandard und ermöglicht die Analyse von Konfliktpotentialen.
Als Nachweise für Brutverhalten wurden
Singende Männchen,
Revier verteidigende Männchen,
Greif- oder Krähenvögel attackierende Alttiere,
Futter oder Nistmaterial tragende Altvögel,
besetzte Nester und Jungvögel am Nest
gewertet. Besondere Beachtung fanden Arten, die
in der Roten Liste oder Vorwarnliste Brandenburgs (RYSLAVY & MÄDLOW 2008) geführt werden und/oder
in der Roten Liste oder Vorwarnliste Deutschlands (SÜDBECK et al. 2009) geführt werden und/oder
gemäß Bundesartenschutzverordnung „streng geschützt“ sind.
Die Charakterisierung der zu bewertenden Vogelarten folgt den Darstellungen bei FLADE (1994) und BAUER et al. (2005).
Zur Erfassung des Amphibienvorkommens wurden die nordwestlich der Planfläche gelegenen Gewässer an vier Abenden (21. März, 29. März, 13. April, 9. Mai) nach rufenden Amphibien abgesucht. Darüber hinaus wurden Teichmolche mittels Kescherfang nachgewiesen und bei allen abendlichen Begehungen Molchreusen ausgelegt, um möglicherweise vorkommende Kammmolche nachzuweisen. An allen Begehungsabenden herrschte vergleichsweise milde und feuchte Witterung.
Ein großer Teil der Planfläche ist locker mit ruderalen Stauden bewachsen. Nur nördliche Teil des Untersuchungsgebietes ist dichter mit jungen Robinien im Vorwaldstadium bestockt. Es sind flächendeckend vegetationsarme, besonnte Areale vorhanden. Der Boden ist an vielen Stellen grabbar, so dass für Zauneidechsen die Eiablage möglich ist. Ebenso sind in ausreichendem Maße Überwinterungsmöglichkeiten vorhanden: An vielen Stellen sind Kleinsäugergänge zu finden. Das Vorkommen von Zauneidechsen konnte daher nicht sicher ausgeschlossen werden. Zauneidechsen
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werden im Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführt. Sie sind streng geschützt, so dass selbst eine erhebliche Störung verboten ist. Im Falle eines Vorkommens von Zauneidechsen wäre dieses Vorkommen zu berücksichtigen und in der Bauphase wären Maßnahmen umzusetzen, die ein Töten einzelner Individuen sicher verhindern. Aus diesen Gründen wurde das Zauneidechsenvorkommens bei vier Begehungen zwischen Mitte April und Mitte Juni (13. April, 9. Mai, 02. Juni, 16. Juni 2015) ermittelt. An den vier Beobachtungstagen wurde entsprechend der üblichen Methodenstandards bei günstigem, d.h. sonnigem Wetter, die gesamte Fläche langsam nach adulten Tieren abgesucht. Zusätzlich wurde das Vorkommen der für Zauneidechsen wichtigsten Teillebensräume ermittelt:
Wärmebegünstigte Sonnenplätze für das Aufwärmen der Körpertemperatur,
Gebüsche, Grashorste und vergleichbare Strukturen als Deckung und
sandige, grabbare Bodenflächen für die Eiablage.
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2 ERGEBNIS
2.1 Gebietsbeschreibung
Die ca. 3 ha große Untersuchungsfläche liegt im Wohngebiet „Röthegrund I“ in Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald. Durch das Gebiet führt die Straße „Finkenschlag“. Im Süden steht ein Supermarkt, westlich und östlich grenzen Wohnbebauungen an. Im Nordwesten liegen zwei Gewässer, von denen der Röthegrundpfuhl als Flächenhaftes Naturdenkmal ausgewiesen ist. Die nördlich angrenzende Fläche ist offen, im Nordosten stehen ältere Kiefern und Eichen. Die zu bewertende Fläche selbst ist weitestgehend offen. Stellenweise sind aufwachsende Robinien (Robinienvorwald im nördlichen Teil des Untersuchungsgebietes) und sehr vereinzelte Sträucher zu finden. Bäume stehen nur direkt an der Straße und sind nicht alt. Für die Erfassungen wurden vier Teilflächen unterschieden, die durch schmale Straßen voneinander getrennt sind: West, Mitte, Ost und Nord.
West: Vergraste Fläche mit locker stehenden angepflanzten Bäumen, u.a. Weiden
Mitte: Offene, vergraste Fläche mit einzelnen kleineren Büschen.
Ost: Dichterer Gehölzaufwuchs (Vorwald) mit Robinie und Eschenahorn, ansonsten viel Landreitgras und Kanadische Goldrute. Im Norden, außerhalb des UG, schließt sich ein älterer Eichenbestand an.
Nord: Dichterer Gehölzaufwuchs (Vorwald) mit Robinie und Zitterpappel, daneben auch angepflanzte Ziersträucher.
Untersuchungsfläche Wohngebiet „Röthegrund I“ in Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald. Westliches Teilgebiet.
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Untersuchungsfläche Wohngebiet „Röthegrund I“ in Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald. Nördliches Teilgebiet mit jungen Robinien.
Untersuchungsfläche Wohngebiet „Röthegrund I“ in Wildau, Landkreis Dahme-Spreewald. Ösliches Teilgebiet.
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2.2 Fledermäuse
2.2.1 Flugaktivität
2.2.2 Arten
Die Untersuchungsfläche bietet Fledermäusen einen offenkundig gut geeigneten Jagdlebensraum. Quartiere und Verstecke für Fledermäuse sind auf der Fläche nicht vorhanden. An den nahe gelegenen Plattenbauten mit Flachdach sind an der Weißblechverkleidung der Dachkante für Fledermäuse geeignete Verstecke vorhanden. Die abendlichen Ausflugbeobachtungen erbrachten jedoch keine Hinweise auf eine Nutzung. Auch Höhlen in Bäumen nördlich und nordöstlich des Plangebiets wurden im Untersuchungszeitraum nicht genutzt. Die Ufervegetation am Röthegrundpfuhl wurde in allen Untersuchungsnächten intensiv bejagt. Eine Vernetzung zum Untersuchungsgebiet oder Flugrouten durch das Untersuchungsgebiet waren nicht zu finden. Im Plangebiet waren drei Fledermausarten bei der Jagd nachzuweisen: Großer Abendsegler, Zwergfledermaus, Breitflügelfledermaus.
Auf der Fläche des Bebauungsplanes konnten in allen Beobachtungsnächten
Große Abendsegler (Nyctalus noctula) in großer Zahl, ausdauernd jagend,
Zwergfledermäuse (Pipistrellus pipistrellus) vereinzelt und
Breitflügelfledermäuse (Eptesicus serotinus) vereinzelt
nachgewiesen und beobachtet werden. Eine Besonderheit des Untersuchungsgebietes war im Sommer 2015 das Vorkommen einer großen Zahl Junikäfer, die von Großen Abendseglern intensiv gejagt wurden.
(Großer) Abendsegler Nyctalus noctula
(Große) Abendsegler waren in allen Beobachtungsnächten frühzeitig, regelmäßig und intensiv jagend zu beobachten. Die ersten Abendsegler waren bereits sehr früh zu beobachten. Die Anzahl der Tiere deutet auf eine Wochenstubenkolonie hin. Das sehr frühe Auftauchen der Abendsegler lässt ihr Quartier in der direkten Umgebung erwarten. Im Minimum ist mit bis zu zehn die Fläche ausdauernd bejagenden Abendseglern zu rechnen. Hinzu kommen einzelne Abendsegler, die hoch über der Fläche flogen und jagten. Für diese Tiere ist kein Flächenbezug zu erwarten.
Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus
Auf der Untersuchungsfläche wurden in allen Beobachtungsnächten Durchflüge von bis zu zwei Zwergfledermäusen registriert. Es ist davon auszugehen, dass die Fläche regelmäßig von wenigen Zwergfledermäusen bejagt wird.
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Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus
Auf der Untersuchungsfläche wurden in allen Beobachtungsnächten nur Durchflüge eines einzelnen Tieres beobachtet. Es ist davon auszugehen, dass die Fläche regelmäßig von einer oder wenigen Breitflügelfledermäusen bejagt wird.
Fledermausnachweise
Jagdroute Zwergfledermaus
Jagdroute Breitflügelfledermaus
Jagdroute Gr. Abendsegler
Flugroute Gr. Abendsegler
Typische Fledermausnachweise an vier Abenden im Sommer 2015
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Rote-Liste Art
BB D
FFH- Richtlinie
BArtSchVVorkommen
im UG Konflikt
Großer Abendsegler (Nyctalus noctula) 3 V IV s
Sehr intensive Jagd mind. 10 ind. häufige Überflüge
Großes Konfliktpotential: Jagdgebietsverlust
Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus)
4 IV s Regelmäßig jagend, geringe Anzahl
Geringes Konfliktpotential: Jagdgebietsverlust
Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) 3 G IV s Regelmäßig jagend,
1-2 Ex.
Geringes Konfliktpotential: Jagdgebietsverlust
Tab. 1: Gefährdung und Schutz der nachgewiesenen Fledermausarten Rote Liste Brandenburg (BB) DOLCH et al. (1992), Rote Liste Deutschland (D) MEINIG et al. (2009)
1 vom Ausrotten bedroht 2 stark gefährdet 3 gefährdet 4 potentiell gefährdet
V Art der Vorwarnliste G Gefährdung unbekannten
Ausmaßes ungefährdet
IV Art des Anhang IV der FFH-Richtlinie
s streng geschützte Art
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2.3 Brutvögel
Im Untersuchungsgebiet waren acht Brutvogelarten im Sommer 2015 nachzuweisen. Nur von der Amsel waren drei Brutpaare nachzuweisen, während von den übrigen Arten jeweils ein Brutreviere besetzt war. Keine der nachgewiesnen Brutvogelarten ist im Bestand gefährdet. Alle Arten zählen zu den weniger anspruchsvollen Arten. Sie brüten am Boden oder bodennah, in Gebüschen oder +/- geschützt an Bäumen. Neben den Brutvögeln wurden elf Nahrungsgäste auf der Untersuchungsfläche nachgewiesen. Die Nahrungsgäste mit kleineren Revieren brüten in unmittelbarer Nachbarschaft zur Untersuchungsfläche. Auch von diesen Arten ist keine in einer Roten Liste aufgeführt.
Rote-Liste Art
BB D VS-RLAnh. I
BArtSchV Status Vorkommen Brut
ökologie
Amsel – – b BV ges. UG G, Ba
Dorngrasmücke – – b BV Mitte / Ost G
Fitis – – b BV Nord Bo
Gartengrasmücke – – b BV Ost G
Grünfink – – b BV Nord Ba
Mönchsgrasmücke – – b BV Ost G
Nachtigall – – b BV Ost / Nord G
Stieglitz – – b BV Nord Bo, G
Tab. 1 (Anfang): Gefährdung, Schutz und Brutökologie der nachgewiesenen Vogelarten: Rote Liste Brandenburg (BB): RYSLAVY & MÄDLOW (2008), Rote Liste Deutschland (D): SÜDBECK et al. (2009)
ungefährdet
Art des Anhang 1 der EU-Vogelschutzrichtlinie (VS-RL)
b besonders geschützte Art
BV Brutvogel
Brutökologie: Bo Boden G Gebüsch Ba Baum/Freibrüter
Di folgenden Arten suchten die Untersuchungsfläche zur Nahrungssuche auf:
Blaumeise
Buntspecht
Elster
Grünspecht
Haussperling
Kohlmeise
Mauersegler
Nebelkrähe
Ringeltaube
Schwanzmeise
Star
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Zauneidechse Lacerta agilis 2.4
Das gesamten Untersuchungsgebiet ist offen. Es sind vegetationsarme, besonnte Flächen vorhanden. Der Boden ist an vielen Stellen grabbar, so dass für Zauneidechsen die Eiablage möglich ist. Ebenso sind in ausreichendem Maße Überwinterungsmöglichkeiten vorhanden: An vielen Stellen sind Kleinsäugergänge zu finden. Trotz günstiger Lebensraumbedingungen waren keine Zauneidechsen auf der Untersuchungsfläche nachweisbar.
Die Untersuchungsfläche bietet für Zauneidechse besonnte Flächen und grabbares Substrat für die Eiablage
2.5 Amphibien
Am Röthegrundpfuhl und an dem westlich davon gelegenen kleinen, wahrscheinlich künstlich angelegten Gewässer ist das Vorkommen von Amphibien sicher nachgewiesen. Es waren zu beobachten:
Teichmolche (Triturus vulgaris)
Erdkröten (Bufo bufo)
Wasserfrosch (Rana esculenta)
Von Erdkröten und Teichfröschen war Laich zu finden. Ein Laichen von Teichmolchen war zwar nicht nachzuweisen, ist aber sicher zu erwarten. Eine Nutzung des Untersuchungsgebietes als Landlebensraum war nicht nachweisbar. Es ergaben sich auch keine Hinweise dafür. Keine der nachgewiesenen Arten ist in ihrem Bestand gefährdet. Alle drei nachgewiesenen Arten sind besonders geschützt.
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Im Röthegrundpfuhl laichen Erdkröten, Teichmolche und Teichfrösche. Eine Vernetzung zu Landlebens-räumen im Plangebiet besteht nicht. Das Vorkommen streng geschützter Arten ist auszuschließen.
Das westlich des Röthegrundpfuhls gelegene Kleingewässer ist von Amphibien besiedelt. Das Vorkommen streng geschützter Arten kann ausgeschlossen werden.
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2.6 Geschützte Lebensstätten, xylobionte Insekten
Auf Grund des fehlenden Baumbestands existieren auf der untersuchten Fläche keine Baumhöhlen. Das Vorkommen von Heldbock oder Eremit ist sicher auszuschließen. Liegendes Totholz oder Komposthaufen, an denen weitere xylobionte Insekten vorkommen könnten sind ebenfalls nicht vorhanden.
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3 BEWERTUNG UND KONFLIKTANALYSE
Für Zauneidechsen kann ein Konfliktpotential auf Grund des fehlenden Vorkommens ausgeschlossen werden. Auch für Amphibien kann ein Konfliktpotentials ausgeschlossen werden. Für die nachgewiesenen Arten kann auf Grundlage der durchgeführten Erfassung eine Nutzung der Planungsfläche ausgeschlossen werden. Weder in der Bauphase noch durch den Lebensraumverlust können signifikante negative Auswirkungen entstehen.
Für Große Abendsegler geht durch die Bebauung der Untersuchungsfläche eine intensiv und konstant bejagte Fläche verloren. Entscheidende Qualität war das Auftreten einer großen Zahl von Junikäfern, die den Abendseglern im gesamten Untersuchungszeitraum eine offenkundig höchst effiziente Jagd ermöglichte.
Für die Brutvögel des Untersuchungsgebietes gehen Reviere verloren. Da es sich bei den nachgewiesenen Arten um keine anspruchsvollen Arten handelt und die Zahl gering ist, kann dieser Verlust einerseits durch eine Flächenaufwertung und andererseits durch dir Förderung von Gebäudebrütern kompensiert werden.
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4 BERÜCKSICHTIGUNG GESCHÜTZTER ARTEN
4.1 Fledermäuse
Durch die Bebauung der Fläche geht ein insektenreicher und intensiv genutzter Jagdlebensraum für Fledermäuse verloren. Um die Auswirkungen der Bebauung zu kompensieren, sollten in der unmittelbaren Umgebung mit nicht heimischen Pflanzen bewachsene Flächen in insektenreiche Flächen umgewandelt werden. Dafür ist es erforderlich, insektenarme Gehölze (Robinien, Späte Traubenkirsche, Gingko) nachhaltig zu entfernen und durch insektenreiche Gehölze zu ersetzen. Auch bei der Bepflanzung der Planfläche sollte konsequent auf die Anpflanzung heimischer und insektenreicher Arten geachtet werden. Die Anpflanzung von Ziergehölzen ist für Fledermäuse unattraktiv, da an diesen Arten kaum Insekten leben.
2 920
60
90
118
170
210 220240
Robinie
Rosska
stanie
Nordman
nstanne
Buche
Obstbäu
me
Wildap
fel
Waldkie
ferBirk
eWeid
eEich
e0
50
100
150
200
250
Baumarten und daran lebende Insektenarten (nach versch. Quellen)
4.2 Vögel
Durch die geplante Bebauung gehen Brutmöglichkeiten und Flächen für die Nahrungssuche verloren. Da die nachgewiesenen Arten keine hohen Ansprüche an ihren Lebensraum stellen, ist als Kompensation ein Flächenausgleich nicht zwingend erforderlich. Ausreichend und angemessen ist die Anbringung geeigneter Nisthilfen für Gebäudebrüter. Dabei sollten prioritär die über der Fläche jagenden und in der Nachbarschaft brütenden Mauersegler berücksichtigt werden.
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4.3 Ersatzquartiere
4.3.1
Eine geeignete Möglichkeit den eingriff in den Lebensraum geschützter Arten zu kompensieren, ist die Anbringung von Ersatzquartieren in die Neubauten. Als dem Eingriff angemessene Kompensation wird vorgeschlagen,
6 Sommerquartiere für Fledermäuse,
3 Winterquartiere für Fledermäuse.
3 Mauerseglerkästen mit jeweils drei Brutplätzen
3 Halbhöhlen für Nischenbrüter
an den Neubauten anzubringen.
Ersatzquartiere für Fledermäuse
Werden die Fledermausverstecke in die Fassade integriert, können sie überputzt werden. Dadurch werden sie auch farblich angepasst, so dass sie nur wenig auffallen.
Fledermaus-Reihenquartier der Fa. Schwegler zur Integration in die Fassade H 47,5 x B 20 (Einzelelement) x T 12,5 cm Gew.: ca. 9,8 kg. empfohlene Anzahl 1 x 3 Stück
Fledermaus-Einlaufblende mit Rückwand der Fa. Schwegler, zur Integration in die Fassade, Höhe 30 x Breite 30 x Tiefe 8 cm Gew.: ca. 8 kg empfohlene Anzahl 3 Stück
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Ganzjahresquartier f. Fledermäuse 1WI der Fa. Schwegler zum bündigen Einbau in die Fassade H 55 x B 35 x T 9,5 cm Gew.: ca. 15 kg empfohlene Anzahl 3 Stück
Alternativ zur Integration in die Fassade können die neuen Fledermausverstecke auch in die Fassaden integriert werden. Durch einen Anstrich in der Fassadenfarbe können die Ersatzquartiere an die Fassade angepasst werden, so dass sie nur wenig auffallen. Bei einer Anbringung mit thermisch getrennten Dübeln wird auch die Funktion einer Dämmung nicht beeinträchtigt.
Einzelquartier f. Fledermäuse „Fledermaus- Wandschale“ der Fa. Schwegler zur Montage auf die Fassade H 30 x B 25 x T 3-5 cm Gew. ca. 2,5 kg.
Ganzjahresquartier f. Fledermäuse 1WQ der Fa Schwegler zur Montage auf die Fassade, H 58 x B 38 x T 11,5 cm Material: überstreichbarer Pflanzenfaserbeton Gew.: ca. 21 kg
4.3.2 Nisthilfen für Gebäudebrüter
Die Nisthilfen für Gebäudebrüter können in die Fassade integriert werden oder auf die Fassade montiert werden.
Mauerseglerkasten Nr. 17, 3-fach Höhe 16 x Breite ca. 90 x Tiefe 16 cm Gew.: ca. 7 kg Empfohlene Anzahl: 3 Stück
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Halbhöhle 1HE für Haussperling und Hausrotschwanz mit Bügel zur Aufhängung an der Fassade Höhe 15 x Breite 29,5 x Tiefe 15 cm Gew.: ca. 2,8 kg Empfohlene Anzahl: 3 Stück
4.4 Anbringungsbeispiele
Werden die Fledermausverstecke in die Fassade integriert, können sie überputzt werden. Dadurch werden sie auch farblich angepasst, so dass sie nur wenig auffallen.
Anbringung von Fledermausverstecken und Nistkästen an einem Sanierungsobjekt der EWG Pankow, Tiroler Str. 16 in Berlin-Pankow.
Bei einer Aufputzmontage können die Ersatzquartiere durch einen Anstrich in der Fassadenfarbe an die Fassade angepasst werden, so dass sie nur wenig auffallen. Bei einer Anbringung mit thermisch getrennten Dübeln wird auch die Funktion einer Dämmung nicht beeinträchtigt.
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Anbringung von Fledermausfassadenquartier FQ, Fledermausganzjahresquartier WQ und Sperlingskolonie 1SP an einem Sanierungsobjekt der GEHAG, Laubacher Str. 56 in Berlin-Wilmersdorf.
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