Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Handlungsempfehlung.

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Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege Handlungsempfehlung

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Erfolgreiche Vertretungsmodelle in der Kindertagespflege

Handlungsempfehlung

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Inhalt1. Der AK „Fachliche Begleitung, Beratung, Vermittlung“2. Zielsetzung3. Rechtliche Einbettung4. Anforderungen an erfolgreiche Vertretungsmodelle5. Unser Basismodell6. WIN-WIN7. Umsetzung vor Ort durch den TEV8. Aufbau eines Netzwerks: ein Beispiel9. Vertretung für „andere geeignete Räume“/ GTP

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1. Der AK„Fachliche Begleitung, Vermittlung &

Beratung“

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AK Fachliche Begleitung, Vermittlung und Beratung

o acht Mitgliedsvereine, vertreten durch ihre Fachberaterinnen

o Leitung und Moderation: Landesverbando bestand seit 2013o vier ganztägige Treffen 2014

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AK Fachliche Begleitung, Vermittlung und Beratung: Mitglieder

o Barbara Ott , Tageselternverein Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.

o Jana Lux, Tageselternverein Kreis Esslingen e. V.o Christina Kienle, Tagesmütterverein Ulm e. V.o Elke Danzer, Tagesmütter Göppingen e. V.o Hildeburg Gauckler-Böing, kit- Familiäre Kindertagesbetreuung

Hohenlohekreis e.V.o Ingrid Himmelmann, Tagesmütterverein Stuttgart e. V.o Sabine-Christina Kuhn, Tages-und Pflegeeltern Leonberg e. V.o Sandra Laue-Zankl, Tagesmütter Reutlingen e. V.

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2. Zielsetzung

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Ziele des AK: o Vertretung ist das ungelöste Thema im Bereich

BVBo Erarbeitung einer Handlungsempfehlung für die

Mitglieder im LVo Die eine Lösung gibt es nicht! Orientierung

anhand eines Basismodells im LV anstelle vieler Einzellösungen mit unterschiedlichem Erfolg

o Fokus: Vertretungslösung für unvorhergesehene Krankheitsfälle

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Zielsetzung: Was soll durch „erfolgreiche Vertretungsmodelle“ erreicht werden?o Erfolgreiches Vertretungssystem ist maßgeblicher

Qualitätsbaustein für die Betreuungsformo Anerkennung: Kindertagespflege als gleichwertige

Betreuungsformo Verlässlichkeit für alle Beteiligteno Verankerung der Kindertagespflege als verlässliches

Betreuungsangebot o Planungssicherheit für alle Akteure im System KTP

schaffen

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o Klärung: Zuständigkeiten/ Verantwortungo landesweit Annäherung: ähnliche Strukturqualitäto Sicherstellung der Betreuungskontinuität

o Vorrangig: Absicherung nicht planbarer Ausfälleo Nicht alle Betreuungszeiten sind für eine Vertretung

kompatibel: Kernbetreuung durch Vertretungo Das Rad nicht neu erfinden: vorhandene Ressourcen

nutzen/ Potentiale ausbaueno Finanzielle Belastung der TPP minimieren („sichernde

Rahmenbedingungen“)

Zielsetzung: Was soll erreicht werden?

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3. Rechtliche Einbettung

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Rechtliche Einbettung

Expertise von Rechtsanwältin Iris Vierheller SGB VIII: Verpflichtung zur rechtzeitigen

Sicherstellung anderer Betreuungsmöglichkeiten Adressat der Verpflichtung: der öffentliche Träger der

Jugendhilfe Vorhalten eines Vertretungssystems in der

Kindertagespflege - Aufbau von Netzwerken

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Ausfallzeiten: alle Ausfallzeiten der TPP Jugendamt bleibt in der rechtlichen und fachlichen

Verantwortung Übertragung der Verpflichtung auf freie Träger –

nicht auf TPP Qualitätsmerkmal: Kontinuität und Bindung auch im

Vertretungsfall Entwicklung eines auf das Vertretungsmodell

angepasste Vergütungsmodells

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4. Anforderungen an erfolgreiche

Vertretungsmodelle

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○ Die Ersatzbetreuung muss dem Förderauftrag des § 22 gerecht werden: formale Anforderungen an die Vertretungs-TPP müssen dem SGB VIII entsprechen

○ Merkmale Kindertagespflege , z. B. „höchstpersönlich zu erbringende Dienstleistung“

○ Beachtung bindungstheoretischer Erkenntnisse

Anforderungen an Vertretungsmodelle

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Qualitätsmerkmale Vertretungsmodell

o Erfüllung der Anforderungen nach § 22 SGB VIII

o Erfüllung des Rechtsanspruch U3 auch im Krankheitsfall durch die Kommunen

o Beachtung bindungstheoretischer Erkenntnisse: • Bedürfnisse der Kinder U3• abgeschlossene Eingewöhnung• Beziehungsaufbau zur Vertretung

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○ Zuverlässigkeit des Vertretungssystems für die Eltern• vertragliche Betreuungsvereinbarung• Beziehungsaufbau Eltern-VertretungsTPP

○ Entlastung der TPP• Absicherung der Betreuung auch im Krankheitsfall• zu bewältigender organisatorischer und finanzieller

Aufwand• Minimierung des finanziellen Risikos• Vertretungs-TPP: „Chemie“ stimmt, gute

Zusammenarbeit - nachhaltig

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○ Vertretungs-TPP• formale Anforderungen sind erfüllt• Flexibilität und Anpassungsfähigkeit: Personen,

Konzepte, Situationen• zuverlässiger Ablauf im Vertretungsfall• schriftliche Vergütungsregelung: Bereitschaftszeit,

Vernetzungszeit, tatsächliche Vertretung• kontinuierliche fachliche Begleitung durch den TEV

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5. Unser Basismodell

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Rahmenbedingungen

Ein kreisweites Modell • konzeptionelle Überlegungen zu Ausgestaltung und

Umsetzung von Jugendamt und freiem Träger gemeinsam Kooperation: Landkreis, freier Träger und Kommunen Ausschöpfen nicht belegter Betreuungsverhältnisse:

3 Plätze belegt, 2 werden freigehalten Sichernde Rahmenbedingung: Freihaltepauschale

durch die Kommune Fachliche Begleitung durch die Fachberatung

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BasismodellVernetzungsmodell mit sichernden Rahmenbedingungen in Kooperation der drei Akteure Landkreis – Kommune - Tageselternverein

Landkreis

TEVKommune

Höhe, Ausgestaltung und Bedingungen des Vertretungsmodellso Weiterbezahlung der laufenden GL

an die TPP

Umsetzung und Koordinierung der Vernetzung (Fachberatung)o Regeln für die Teilnahmeo schriftliche Vereinbarungen,o Kriterienkatalog für die Regelung

des Anspruchs auf Vertretungo Beratung der Eltern

Übernahme der Freihaltepauschale

o ggf. Übernahme der laufenden GL für die vertretende TPP

o genaue Analyse der erforderlichen Bedarfe

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Basis-Modell: Tandem bzw. Trio

Tandem

o zwei Tagespflegepersonen, die 2 bzw. max. 3 Plätze belegt haben, zusammen also nicht mehr als 5 Kinder betreuen.

o Fällt die eine Tagespflegeperson aus, betreut die andere die Kinder bei sich

o Voraussetzung: ähnliche Betreuungszeiten/ pädagogische Konzepte

TPP A

TPP B

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Basis-Modell: Tandem bzw. Trio Trio: Das Modell 2+1

o drei Tagespflegepersonen, die in gemeinsamer Nähe zueinander betreuen.

o Jede der TPP hat maximal 3 Betreuungsplätze belegt, sodass jeweils 2 Plätze für einen Vertretungsfall freigehalten werden.

o Die zu betreuenden Kinder werden im Vertretungsfall auf die zwei anderen aufgeteilt.

o Die Aufteilung der Kinder wird bereits vorher festgelegt und ist stets gleichbleibend, damit jedes Kind seine spezifische Ersatzperson hat, zu der bereits eine Bindung besteht.

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Freihaltepauschale durch die Kommuneo monatliche Freihaltepauschale an die Vertretungs-TPPo ggf. im konkreten Vertretungsfall Zahlung der laufenden GL an

die Vertretungs-TPP (5,50 € /4,50 € pro Kind und Stunde)

Rahmenbedingungen o Grundlage: Rahmenkonzeption des Landkreises zum

Vertretungsmodello nähere Ausgestaltung, Teilnahmebedingungen, Rechte und

Pflichten, Dauer der Teilnahme usw.o Bestimmung der genaueren Inhalte in der Konzeption durch

Tageselternverein und Jugendamt (Anzahl und Regelmäßigkeit der Treffen, Angebote für Spielnachmittage uvm.)

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Freihaltepauschale durch die Kommune

Empfehlung: Freihaltepauschale von 150 € pro Platz und Monat.

Im Gegenzug beinhaltet dieso Teilnahmeverpflichtung der am Vertretungsmodell teilnehmenden

TPP durch eine entsprechende Erklärungo die vorbehaltenen Plätze werden dauerhaft nicht belegto erhöhter Zeitaufwand für die Vernetzung (Tandem-TPP, Kinder,

Eltern etc.)o eine hohe Flexibilität im Bedarfsfall o Bereitschaft außerhalb ihrer regulären Betreuungszeiteno Kooperation mit dem Tageselternverein: Regionaltreffen,

Netzwerktreffen, kollegiale Beratung

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6. WIN-WIN

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Der Nutzen des Modells aus Sicht….

…. des Kreisjugendamtes/ Landkreises:• Verantwortung und Regie des Jugendhilfeträgers• formale Kriterien nach SGB VII sind erfüllt• sichert Qualitätsmerkmale – landkreisweite

Qualitätsstandards• Gleichwertigkeit des Betreuungsangebotes

Kindertagespflege• ein fester Ansprechpartner für die Umsetzung und

Koordinierung spart Zeit und Geld

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Der Nutzen des Modells aus Sicht….

…. der Kommuneno Erfüllung des Rechtsanspruchs der Eltern/ Wunsch- und

Wahlrecht o Kindertagespflege wird in die Bedarfsplanung aufgenommen

und „mitgedacht“o ein weiterer Schritt zu einem integrierten kommunalen

Betreuungskonzept - Standortvorteilo Potential und Attraktivität der Betreuung in Kindertagespflege

wächst durch die Zunahme der Verlässlichkeito gutes Kosten-Nutzenverhältnis - doppelter Spareffekt

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Der Nutzen des Modells aus Sicht….

…. der Tagespflegepersoneno finanzielle Absicherung und Anreiz für die Tätigkeito attraktives Angebot für Elterno entspannteres Arbeiten für Tagespflegepersoneno soziale Kontrolle, soziales Netz, Austauscho Koordination und gegenseitige Unterstützungo Steigerung der Qualitäto längerer Verbleib in der Kindertagespflege

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7. Umsetzung vor Ort

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Aufbau eines erfolgreichen Vertretungsmodells durch den TEV1. Von Anfang an gemeinsam mit dem Jugendamt

o gemeinsam ein Modell für den gesamten Landkreis entwickeln und abstimmen - Initiator

o das Modell passend vor Ort entwickeln und an die Gegebenheiten anpassen

o Jugendamt als Träger der Gesamtverantwortung sollte die Lösung mittragen - Schaffung der erforderlichen Rahmenbedingungen

o guter FB-Schlüssel erforderlich

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2. Was soll Ihr Vertretungsmodell genau können?

o den tatsächlichen Bedarf genau bestimmen: 50 bis 75% der Eltern brauchen keine Vertretung, sondern regeln im Bedarfsfall selbst

o Angemessene Angebote vorhalten: Vertretung für den Krankheitsfall, Vertretung in Kernzeiten

o Landkreisweit einheitliche und klare Regeln für die Teilnahme, Rahmenbedingungen etc.

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3. Vernetzung als Kernaufgabe der Fachberatung

o Die Vernetzung der Tagespflegepersonen fördern und koordinieren

o Entwicklung, Konzeption und Koordination des Vertretungsmodells – passgenaue Vertretungslösungen

o Analyse, Bedarfsklärung und Planungo passgenaue Vermittlungo Netzwerkaufbau und Kooperation von TPPo neue Themen für die Fachberatung aufnehmeno Beratung der Eltern

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8. Aufbau eines Netzwerks: ein Beispiel

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TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.Tageselternverein o Alle Tagespflegepersonen sind im TEV organisiert o Verein organisatorische-zentrale Vernetzungsebeneo Tagespflegepersonen als Mitglieder an wesentlichen Entscheidungen

(Wahl des Vorstands etc.) beteiligt

Regionalgruppentreffen – neun Regionalgruppeno 6x im Jahr/ verpflichtend, um sich mit Kolleginnen und Kollegen über

praktische Erfahrungen auszutauschen (kollegiale Beratung)o Jede Gruppe wird von der FB der Region moderiert und begleitet

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TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.

Regionalgruppensprecher/innen

o Jede Regionalgruppe wählt einen Sprecher/ino Sprecher/innen treffen sich selbständig und tauschen sich

über zentrale Fragen und Wünsche aller Tagespflegepersonen aus

o Sprecher/innen treten mit ihren Anliegen auch direkt mit dem Vorstand des TEV in Kontakt

o organisieren Veranstaltungen mit den Fachberaterinnen

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Tageselterntreff mit Kinderno einmal im Monat von einer Fachberaterin begleitet

Tandemnetzwerkeo Die Vereinbarung über das Tandem wird im Betreuungsvertrag

schriftlich festgehalten. o Die Stadt Ettlingen fördert die Tandemnetzwerke mit einer

monatlichen Pauschale (Entschädigung für den nicht besetzten Betreuungsplatz und die Aufwendungen für die regelmäßigen Treffen).

o Die FB motiviert, unterstützt und initiiert solche Tandemnetzwerke

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.

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Vernetzung über Fortbildungeno TPP lernen sich über die Fortbildungsveranstaltungen kennen

und können sich darüber hinaus vernetzen

corporate identity – wir werden (wieder)erkannt…o einheitlicher Auftritt der TPP und des TEV in der Öffentlichkeito Aufkleber, Flyer, weiteres Werbematerial…o TPP werden unterstützt, ihre Tätigkeit nach „außen“

transparent und sichtbar zu gestalten (T – Shirts, Türschild, Aufkleber am Auto etc…)

o Regelmäßige und konsequente Öffentlichkeitsarbeit (Facebook, Homepage, Amtsblätter und vieles mehr)

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.

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Die Gestaltungsideen für Netzwerke sind vielfältig Wichtig ist es, auf verschiedenen Ebenen

zusammenzuarbeiten Vertretungsnetzwerke werden auf lange Sicht nur

gelingen, wenn alle Netzwerkpartner konsequent an der Umsetzung beteiligt sind und ihren Beitrag leisten

TEV Ettlingen und südlicher Landkreis Karlsruhe e. V.

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9. Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumen

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Großtagespflege/ Kindertagespflege in anderen geeigneten Räumeno Modell: nach TigeR® Reutlingen, also Kooperation

mit weiterem Partner wie z. B. Kommune

o Empfehlung des Landesverbandes: keine Projekte ohne sichernde Rahmenbedingungen

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Zwei Möglichkeiten

○ auf Honorarbasis: eine feste Vertretungstagespflegeperson, selbständig tätig Vorsicht: Scheinselbständigkeit

○ die GbR stellt eine Vertretungstagespflegeperson an (Minijob) und wird damit Arbeitgeber

○ Vertretungs-TPP unabhängig vom Vertretungsfall regelmäßig in der GTP, damit die Einbindung gewährleistet ist

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Die Handlungsempfehlung demnächst als PDF-Download unter

www.tagesmuetter-bw.de

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