Anzeichen Schwangerschaft, Schwanger Werden Mit 35, Hormone Zum Schwanger Werden
Ergebnisse der gemeinsamen Projektgruppe von AFFL und · PDF fileKategorisierung...
Transcript of Ergebnisse der gemeinsamen Projektgruppe von AFFL und · PDF fileKategorisierung...
Ergebnisse der gemeinsamen Projektgruppe von AFFL und AGTT
(LAV-AGs) zu Fragen an der Schnittstelle zwischen den
Rechtsbereichen Lebensmittel und tierische Nebenprodukte
Dr. Edwin Ernst
Referat Lebensmittel tierischen Ursprungs, Fleisch- und Geflügelfleischhygiene
50. Arbeitstagung der DVG vom 29.09 – 02.10.2009in Garmisch-Partenkirchen
Ministerium für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg
2
Hintergrund
• Vorschlag der 10. AFFL-Sitzung (11/2007) für gemeinsame PG zu Schnittstellenfragen zwischen den Rechtsbereichen Lebensmittel und Tierische Nebenprodukte
• AGTT stimmt in 11. AGTT-Sitzung (04/2008) gemeinsamer PG zu
• Beteiligt: Bayern, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und BMELV (Ref. 323 und 328) unter Vorsitz von Baden-Württemberg
• 3 Sitzungen in 2008/2009
• Vorschläge angenommen im Frühjahr 2009 durch AGTT und AFFL
BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Themen (I):
• Kategorisierung von Fleisch von Schlachttieren (als tNP) ohne Anzeichen einer übertragbaren Krankheit (Kategorisierung)
• Begleitscheinverfahren für die Abgabe von Nebenprodukten der Schlachtung vor dem Vorliegen des BSE-Tests (Begleitschein)
• Zulassung von Gerbereien und Häutesammelstellen / Zwischenbehandlungsbetrieben (Zulassung Sammelstellen)
• Gemeinsame Transporte von Lebensmitteln und tierischen Nebenprodukten (Co-Transporte)
3BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Themen (II):
• Verwendung von roten Euro-Kisten für die Lagerung und Transport von tierischen Nebenprodukten (Euro-Kisten)
• Umwidmungen von Lebensmitteln zu Rohstoffen für die Heimtierfutterherstellung (Umwidmung)
• Herstellung von Erzeugnissen, die zur Verfütterung an Heimtiere bestimmt sind, in Lebensmittelbetrieben (Hundewurst)
• Aufzeichnungen nach Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 bzw. TierNebV (Betriebsregister)
4BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Themen (III):
• Zulassung von Tiefkühlbetrieben für Lebensmittel und als Zwischenbehandlungsbetriebe nach Verordnung (EG) Nr. 1774/2004
- kein Beschluss, da Regelungen zu Zwischenbehandlungsbetrieben nach den Folgeverordnungen zur “1774” abgewartet werden sollten
• Umgang mit Retouren
► siehe Vortrag von Frau Dr. Berg
5BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Kategorisierung Schlachtkörper
Bisher:
� ganzes Tier untauglich, dann Schlachttierkörper immer K2, auch wenn Untauglichkeit „nur“ auf erhebliche qualitative Mängel zurückgeht (ausgeprägter Geschlechtsgeruch, Konsistenz, unzureichende Ausblutung etc.)
� Grundsatz der VO (EG) Nr. 1774/2002, Erwägungsgrund 2: kein Tierfutter von insgesamt untauglichen Schlachttieren (Ausnahmen für Zootiere etc.)
� Ausführungen z. B. von AFFL zur Kategorisierung von Schlachtkörperteilen
� Problem vor allem bei Rinderschlachtungen
6BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Kategorisierung Schlachtkörper
Bisher:
7BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
K2
Falls „infektiös“
K3
Falls nicht „infektiös“
K2
Kein Tierfutter!
Kategorisierung Schlachtkörper
Neu:
� ganzes Tier untauglich, dann Schlachttierkörper ggf. K3, falls
• keine Anzeichen einer übertragbaren Krankheit vorliegen (nur qualitative Mängel) und
• keine sonstige Gründe für eine Einstufung als K1 (SRM, best. Kontaminanten) oder K2 (z. B. sonstige Rückstände) vorliegen.
Begründung:
� Ausführungen einer KOM-AG in 2005
� Entwürfe für Folgeregelungen der EU zur „1774“
8BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Kategorisierung Schlachtkörper
Neu:
9BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
K2
Falls „infektiös“
K3
Falls nicht „infektiös“Kein Tierfutter!
Begleitscheinverfahren für Häute und andere
Nebenprodukte der Schlachtung
Abgabe von Schlachtnebenprodukten vor dem Vorliegen der BSE-Testergebnisse?
zu klären:
� einheitliches Dokument/Verfahren in DE
� Abstimmung zwischen beteiligten Behörden
� Wie weit ersetzt Begleitschein Begleitdokumente nach VO(EG) Nr. 853/2004 bzw. Handelspapiere nach VO (EG) Nr. 1774/2004?
10BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
11BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Amtlicher Tierarztam Schlachthof
Sammelstelle(Häutesammler)
Gerberei Spalt an Gelatinehersteller
(genusstaugl. Haut)
GerbereiOberhaut+Spalt für techn. Zwecke
(genussuntaugl. Haut)
zuständige UVB(für Sammelstelle)
amt. Begleitschein(Original oder Kopie)
endgültiges Ergebnis (BSE-Testergebnis etc.) per Fax
amtl. Begleitscheinverfahren
mit Begleitdok. nach VO 853/2004
mit Handelsdok. nach VO 1774/2002
����
����
Begleitscheinverfahren für Häute und andere
Nebenprodukte der Schlachtung
1. Einvernehmen über die Anwendung des Begleitscheinverfahrens zwischen beteiligten Behörden Voraussetzung.
2. Einzelhautkennzeichnung oder alle Häute einer Partie gleich (wie eine Haut) behandeln.
3. Begleitschein (amtl. Tierarzt) parallel an Empfangsbetrieb und für Betrieb zuständige Behörde.
4. Ergebnis des BSE-Tests erfolgt ebenfalls schriftlich (per Fax). Das Verfahren der Freigabe zwischen zuständiger Behörde und Empfangsbetrieb ist jeweils durch die Länder zu regeln.
12BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Begleitscheinverfahren für Häute und andere
Nebenprodukte der Schlachtung
5. Die Versendung von „tauglichen“ Häuten gemeinsam mit anderen Häuten an die Sammelstelle/den Zwischenbehandlungsbetrieb ist möglich, wenn die Zuordnung eindeutig ist.
6. BU-Häute, müssen entweder im Schlachtbetrieb bis zur abschließenden Beurteilung verbleiben oder müssen vom Verfügungsberechtigten als TNP (K3) deklariert werden.
7. Bei der Abgabe von Häuten von genussuntauglich beurteilten Tieren an Sammelstellen bedürfen diese einer Zulassung als Zwischenbehandlungsbetriebe nach der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002.
8. Amtl. Begleitschein ersetzt nach Auffassung der Länder wirtschaftsseitige Dokumente nach 853 und 1774, da diese abgeschlossene Beurteilung voraussetzen.
13BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
14BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Einheitliches Dokument nach Muster Schleswig-Holstein
Umsetzung durch oberste Landesbehörden oder Bundesvorschrift
Gerbereien und Sammelstellen für Rohstoffe
zur Herstellung von Gelatine und Kollagen
15BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Bisher:
� Zulassung nach VO (EG) Nr. 853/2004 in D eingefordert.
� Nebeneinander von Rohstoffen zur LM-Herstellung und tNP in gleichen Räumen zum Teil als kritisch bewertet.
� Welche Anforderungen gelten im Hinblick auf die Betriebs- und Personalhygiene, da die Anforderungen an LM-Betriebe nach VO (EG) Nr. 852/2004 hier nicht gelten?
Gerbereien und Sammelstellen für Rohstoffe
zur Herstellung von Gelatine und Kollagen
16BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Neu:
� AFFL hat BMELV in 2008 gebeten, Deutsche Übersetzung der „853“analog englischer bzw. französischer Fassung ändern zu lassen (anstelle „Zulassung“ von Sammelstellen/Gerbereien „amtliche Genehmigung“)
� Kombination aus zugelassenem Zwischenbehandlungs- / Verar-beitungsbetrieb nach „1774“ und Rohstofflieferant für die Herstellung von Gelatine und Kollegen damit unproblematisch.
� Anforderungen der „1774“ anBetriebs-/Personalhygiene sind i. A. ausreichend
� Was ist mit reinenLM-Sammelstellen?
Gemeinsame Transporte von Lebens-
mitteln und tierischen Nebenprodukten
17BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
� Gemeinsamer Transport von Häuten/sonstige Rohstoffe für Gel. u. Kollagen und K3- Material in getrennten und ggf. abgedeckten Behältnissen sind wenig problematisch. Ggf. Kühlvorgaben beachten! (Trennung der Warenströme hier wesentlich)
� Gemeinsamer Transport von Lebensmitteln und K3-Material ist nicht untersagt, sofern Kontamination durch geeignete Maßnahmen (dicht schließende Behältnisse, Personalhygiene etc.) auch beim Be- und Entladen sicher gestellt wird.
� Vorgaben zur Kennzeichnung, Dokumentation und ggf. Registrierung des Transporteurs (TierNebV!) sind zubeachten. K3
Nicht für
den
menschl.
Verzehr
Verwendung von roten Euro-Kisten für die Lagerung und Transport von tierischen
Nebenprodukten
18BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Probleme:
� Lagerung von K3/ehemaligen LM in LM-Betrieben in roten Euro-Kisten ist als solches nicht verboten. Rechtlich eingefordert werden kann aber eine eindeutige, nachvollziehbare Identifizierbarkeit.
� Kennzeichnung und neue Farbkodierung beim Transport ist ebenfalls nicht eindeutig. Neben komplett gefärbten Behältnissen (grün für K3) können Farbcodes nach neuer TierNebV auch auf Behältnis, Verpackung oder am Fahrzeug für die Dauer des Transports „haltbar“ angebracht werden.
� Sammlung, Lagerung und Transport von K1 oder K2 in roten Euro-Kisten (die ggf. wieder für LM in Frage kommen) ist aufgrund der Kontaminationsgefahr nicht rechtskonform.
� Betrieben sollte Verzicht auf rote Euro-Kisten bzw. Umfüllen nach Umwidmung von Lebensmitteln dringend angeraten werden.
Umwidmungen von Lebensmitteln zu
Rohstoffen für die Heimtierfutterherstellung
19BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Rechtslage:
� Zweckbestimmung „Rohstoff für Heimtierfutter“ macht aus Lebensmittel K3.
� Transport von Schlachtprodukten an Hersteller von Heimtierfutter fällt daher stets unter die Vorschriften der „1774“unabhängig von der Beschaffenheit / Qualität des Materials.
� Umwidmung muss daher spätestens bei der Verladung erfolgen.
Herstellung von Erzeugnissen, die zur Verfütterung an Heimtiere bestimmt
sind, in Lebensmittelbetrieben
20BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Möglichkeiten:
1. Ausnahmeregelungen für rohes Heimtierfutter im „Anfallbetrieb“.
2. „Doppelzulassung“ von Betrieben nur bei ausreichender Trennung! (nur in wenigen Fällen realistisch –z. B. Katzenmilch.)
3. Herstellung von „Hundewurst“durch Metzger
Herstellung von Hundewurst
in LM-Betrieb (z.B. Metzger):
21BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Voraussetzungen:
1. Zutaten ausschließlich Lebensmittel und Lebensmittelzusatzstoffe.
2. Herstellung von Fleischerzeugnissen unter Bedingungen nach VO (EG) 853/2004 bzw. TierLMHV einschl. Verbot der Verwendung von bestimmten Schlachtnebenprodukten (Geschlechtsorgane etc.)
3. Umwidmung erfolgt erst nach dem Verkauf
4. Kennzeichnung nach den Regelungen für Fleischerzeugnisse, ggf. Begriffe der Leitsätze (nach Art einer Kochwurst …)
5. Zusätzliche Angaben: „ohne Zusatz von Salz“, „ohne Zusatz von Gewürzen“ möglich
6. kein Verkauf über Tierfutterspezialgeschäfte
Betriebsregister nach „1774“/TierNebV in Lebensbetrieben
22BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
Zu beachten:
1. Sammlung von Handelspapieren ersetzt nichtein zusätzliches Register!
2. Aufzeichnungen/Ausdrucke aus den Systemen zur Rückverfolgbarkeit (Warenwirt-schaftssystem) können – falls alle geforderten Angaben enthalten sind – als Register dienen.
3. Elektronische Führung möglich (Manipulationsschutz!),muss aber jederzeit und unverzüglich vorgelegt werden können.
Datum der Abholung
Beschreibung der tierischen Nebenprodukte
Menge Herkunft der tierischen Nebenprodukte
Name / Anschrift d. Beförderers
Name / Anschrift d. Empfängers
Fazit
23BegleitscheinKategorisierungEinleitung Sammelstellen Co-Transporte Euro-Kisten Umwidmung Hundewurst Betr.-Register Fazit
� Wir brauchen eher klare und abgestimmte Regelungen als zusätzliche Regelungen! Selbst Überwachungs-behörden überschauen rechtliche Regelungen nicht mehr bzw. wenden sie unterschiedlich an.
� Vorsicht bei nationalen Sonderregelungen, die über EU-Recht hinausgehen!
� Zusätzliche Vorschriften im Zuge eines „politisch motivierter Aktionismus“, die später nicht vollzogen werden, führen zur Unglaubwürdigkeit der Überwachung und Ignoranz hinsichtlich rechtlicher Anforderungen.
� Zu viele Auflagen im Bereich TNP führen dazu, dass Unternehmen so lange als möglich im Bereich LM mit Erzeugnisse bleiben wollen. Ist das gewollt?
24
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!