Erklärung des OGVs WiFri

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Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg in Wimsheim / Friolzheim – Fördermodul Baumschnitt Ziel: Das Förderprogramm hat das Ziel, durch einen finanziellen Zuschuss den fachgerechten Baumschnitt der Streuobstbäume zu unterstützen und damit die Erhaltung und Entwicklung der Streuobstbestände in Baden-Württemberg und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere und Pflanzen zu fördern. Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat auf der Grundlage dieses Förderprogramms beschlossen, in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim eine Teilnahme an diesem Fördermodul zu erreichen. Was wird gefördert: Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg werden in Form von Pauschalbeträgen pro Jahr in Höhe von bis zu 15 Euro pro geschnittenem Baum gewährt. Für die in der Fünfjahreskonzeption erfassten Bäume können im Durchschnitt maximal zwei Schnitte pro Baum gefördert werden. Die Gemeinde Wimsheim erhöht den vorgenannten Pauschalbetrag der Landesförderung um 10 Euro pro geschnittenem Baum. Das Baumschnittkonzept erstreckt sich über fünf Jahre. Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem dritten Standjahr) mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich. Was benötigen wir, damit ein Förderantrag gestellt werden kann? Sie als Eigentümer / Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen Streuobstbäume stehen Ihre verbindliche Bereitschaft, diese Bäume für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten Ihr Engagement, diese Bäume mind. einmal im Förderzeitraum fachgerecht zu schneiden Wann wird gefördert Sofern genügend Eigentümer / Bewirtschafter aus Wimsheim und Friolzheim ihre Teilnahme verbindlich erklären, wird der Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim e.V. in Kooperation mit der Gemeinde Wimsheim die weitergehenden Unterlagen für den Förderantrag erarbeiten und bis zum 15.05.2015 einreichen. Dazu brauchen wir Sie! und Ihre verbindliche Teilnahmeerklärung auf der Rückseite Rückmeldung bitte bis 31. März 2015 an den Obst- und Gartenbauverein Wimsheim e.V. Luise Pachaly, Mörikestr. 35,71299 Wimsheim, Tel./Fax 07044 8564

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Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg in

Wimsheim / Friolzheim – Fördermodul Baumschnitt

Ziel: Das Förderprogramm hat das Ziel, durch einen finanziellen Zuschuss den fachgerechten

Baumschnitt der Streuobstbäume zu unterstützen und damit die Erhaltung und Entwicklung der

Streuobstbestände in Baden-Württemberg und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere

und Pflanzen zu fördern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat auf der Grundlage dieses Förderprogramms

beschlossen, in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim eine

Teilnahme an diesem Fördermodul zu erreichen.

Was wird gefördert:

• Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg werden in Form von Pauschalbeträgen pro

Jahr in Höhe von bis zu 15 Euro pro geschnittenem Baum gewährt.

• Für die in der Fünfjahreskonzeption erfassten Bäume können im Durchschnitt maximal zwei

Schnitte pro Baum gefördert werden.

• Die Gemeinde Wimsheim erhöht den vorgenannten Pauschalbetrag der Landesförderung um 10 Euro pro geschnittenem Baum.

• Das Baumschnittkonzept erstreckt sich über fünf Jahre.

• Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in

weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem

dritten Standjahr) mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich.

Was benötigen wir, damit ein Förderantrag gestellt werden kann?

• Sie als Eigentümer / Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen Streuobstbäume stehen

• Ihre verbindliche Bereitschaft, diese Bäume für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten

• Ihr Engagement, diese Bäume mind. einmal im Förderzeitraum fachgerecht zu schneiden

Wann wird gefördert

Sofern genügend Eigentümer / Bewirtschafter aus Wimsheim und Friolzheim ihre Teilnahme

verbindlich erklären, wird der Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim e.V. in Kooperation

mit der Gemeinde Wimsheim die weitergehenden Unterlagen für den Förderantrag erarbeiten und bis zum 15.05.2015 einreichen.

Dazu brauchen wir Sie!

und Ihre verbindliche

Teilnahmeerklärung auf der Rückseite

Rückmeldung bitte bis 31. März 2015 an den

Obst- und Gartenbauverein Wimsheim e.V.����

Luise Pachaly, Mörikestr. 35,�71299 Wimsheim, Tel./Fax 07044 8564

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Ich habe Interesse, mich mit folgenden Bäumen am Baumschnittförderantrag

Wimsheim/Friolzheim zu beteiligen:

Ja Name, Vorname

Ich bin Fachwart

(bitte ankreuzen) nein

Straße, Hausnr.

Postleitzahl, Ort

E-Mail

Telefon

Gemarkung Flurstücks-

nummer

Anzahl zu

schneidender

Bäume a.d.

Flurstück

Art der Bäume

letzter

Baum-

schnitt

(Jahr)

geförderter

Schnitt ist

geplant

(Jahr)

Wimsheim z.B. 4711 z.B. 15 Stück z.B. Apfel-, Birnen-, und

Zwetschgenbäume 2013

2015,

2017, 19

Ergänzende Angaben, z.B. zur Verwertung des Baumschnittmaterials, der Nutzung des Unterwuchses

etc.:

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• Ich versichere, dass für die o.g. Flächen mein Einverständnis als Eigentümer vorliegt bzw. sofern

ich Pächter dieser Flächen bin, das Einverständnis des/der jeweiligen Eigentümers/Eigentümerin

zur Durchführung der Maßnahme vorliegt.

• Ich versichere, dass der Schnitt der Bäume in keinem anderen Förderprogramm gefördert wird,

und dass es sich bei der Fläche / den Bäumen weder um Ökokonto- noch um naturschutzrecht-

liche Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen handelt.

• Die beantragten Obstbäume sind für einen Zeitraum von fünf Jahren zu erhalten (Erhaltungs-pflicht). Tote Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

• Brennkirschen- und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen.

• Der Obst- und Gartenbauverein Wimsheim/Friolzheim e.V. sowie die vom Land mit der Kontrolle

beauftragten Personen haben das Recht, die o.g. Flächen jederzeit zum Zweck der Vorbereitung

der Antragstellung oder zum Zweck der Kontrolle zu betreten.

• Sofern der OGV für durchgeführte Schnittmaßnahmen an o.g. Bäume Fördermittel erhält, wer-

den diese an den Unterzeichner weitergeleitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.

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Ort, Datum Unterschrift