Erklärung des OGVs WiFri
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Umsetzung der Streuobstkonzeption Baden-Württemberg in
Wimsheim / Friolzheim – Fördermodul Baumschnitt
Ziel: Das Förderprogramm hat das Ziel, durch einen finanziellen Zuschuss den fachgerechten
Baumschnitt der Streuobstbäume zu unterstützen und damit die Erhaltung und Entwicklung der
Streuobstbestände in Baden-Württemberg und den Lebensraum für streuobstwiesentypische Tiere
und Pflanzen zu fördern.
Der Gemeinderat der Gemeinde Wimsheim hat auf der Grundlage dieses Förderprogramms
beschlossen, in Kooperation mit dem Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim eine
Teilnahme an diesem Fördermodul zu erreichen.
Was wird gefördert:
• Die Zuwendungen des Landes Baden-Württemberg werden in Form von Pauschalbeträgen pro
Jahr in Höhe von bis zu 15 Euro pro geschnittenem Baum gewährt.
• Für die in der Fünfjahreskonzeption erfassten Bäume können im Durchschnitt maximal zwei
Schnitte pro Baum gefördert werden.
• Die Gemeinde Wimsheim erhöht den vorgenannten Pauschalbetrag der Landesförderung um 10 Euro pro geschnittenem Baum.
• Das Baumschnittkonzept erstreckt sich über fünf Jahre.
• Gefördert wird der fachgerechte Baumschnitt großkroniger, starkwüchsiger und in
weiträumigem Abstand stehender Streuobstbäume in allen Entwicklungsstadien (ab dem
dritten Standjahr) mit einer Stammhöhe von in der Regel mindestens 1,40 m im Außenbereich.
Was benötigen wir, damit ein Förderantrag gestellt werden kann?
• Sie als Eigentümer / Bewirtschafter von Grundstücken, auf denen Streuobstbäume stehen
• Ihre verbindliche Bereitschaft, diese Bäume für einen Zeitraum von 5 Jahren zu erhalten
• Ihr Engagement, diese Bäume mind. einmal im Förderzeitraum fachgerecht zu schneiden
Wann wird gefördert
Sofern genügend Eigentümer / Bewirtschafter aus Wimsheim und Friolzheim ihre Teilnahme
verbindlich erklären, wird der Obst- und Gartenbauvereins Wimsheim-Friolzheim e.V. in Kooperation
mit der Gemeinde Wimsheim die weitergehenden Unterlagen für den Förderantrag erarbeiten und bis zum 15.05.2015 einreichen.
Dazu brauchen wir Sie!
und Ihre verbindliche
Teilnahmeerklärung auf der Rückseite
Rückmeldung bitte bis 31. März 2015 an den
Obst- und Gartenbauverein Wimsheim e.V.����
Luise Pachaly, Mörikestr. 35,�71299 Wimsheim, Tel./Fax 07044 8564
Ich habe Interesse, mich mit folgenden Bäumen am Baumschnittförderantrag
Wimsheim/Friolzheim zu beteiligen:
Ja Name, Vorname
Ich bin Fachwart
(bitte ankreuzen) nein
Straße, Hausnr.
Postleitzahl, Ort
Telefon
Gemarkung Flurstücks-
nummer
Anzahl zu
schneidender
Bäume a.d.
Flurstück
Art der Bäume
letzter
Baum-
schnitt
(Jahr)
geförderter
Schnitt ist
geplant
(Jahr)
Wimsheim z.B. 4711 z.B. 15 Stück z.B. Apfel-, Birnen-, und
Zwetschgenbäume 2013
2015,
2017, 19
Ergänzende Angaben, z.B. zur Verwertung des Baumschnittmaterials, der Nutzung des Unterwuchses
etc.:
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• Ich versichere, dass für die o.g. Flächen mein Einverständnis als Eigentümer vorliegt bzw. sofern
ich Pächter dieser Flächen bin, das Einverständnis des/der jeweiligen Eigentümers/Eigentümerin
zur Durchführung der Maßnahme vorliegt.
• Ich versichere, dass der Schnitt der Bäume in keinem anderen Förderprogramm gefördert wird,
und dass es sich bei der Fläche / den Bäumen weder um Ökokonto- noch um naturschutzrecht-
liche Ausgleichs- oder Kompensationsmaßnahmen handelt.
• Die beantragten Obstbäume sind für einen Zeitraum von fünf Jahren zu erhalten (Erhaltungs-pflicht). Tote Bäume sind von der Förderung ausgeschlossen.
• Brennkirschen- und Walnussbäume sind von der Förderung ausgeschlossen.
• Der Obst- und Gartenbauverein Wimsheim/Friolzheim e.V. sowie die vom Land mit der Kontrolle
beauftragten Personen haben das Recht, die o.g. Flächen jederzeit zum Zweck der Vorbereitung
der Antragstellung oder zum Zweck der Kontrolle zu betreten.
• Sofern der OGV für durchgeführte Schnittmaßnahmen an o.g. Bäume Fördermittel erhält, wer-
den diese an den Unterzeichner weitergeleitet. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Förderung.
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Ort, Datum Unterschrift