Erlenbach-Binswangen Gänsweide II · Avifaunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlicher...

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Avifaunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlicher Prüfung Erlenbach-Binswangen Gänsweide II August 2015 im Auftrag von: Umweltplanung Dr. Thomas Münzing Neubrunnenstr.18 74223 Flein Auftragnehmer: Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A · 70565 Stuttgart T. 0711.741785/ 01525.4343911 [email protected]

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Avifaunistisches Gutachten mit artenschutzrechtlich er Prüfung

Erlenbach-Binswangen Gänsweide II

August 2015

im Auftrag von:

Umweltplanung Dr. Thomas Münzing Neubrunnenstr.18

74223 Flein

Auftragnehmer:

Peter-Christian Quetz, Dipl.-Biol. Gutachten Ökologie Ornithologie Essigweg 1A · 70565 Stuttgart

T. 0711.741785/ 01525.4343911 [email protected]

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Gutachten Ökologie Ornithologie Quetz August 2015

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Inhalt

0 Zusammenfassung ............................................................................................ 3

Abb. 1 Geschützte Biotope in der Umgebung des Plan- und Untersuchungsgebiets ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen ........................................................... 4

1 Einleitung und Aufgabenstellung sowie Projektbeschreibung ............................. 5

2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Plan- und Untersuchungsgebiets ....................................................................................... 5

3 Untersuchungsmethoden Vögel ........................................................................ 6

Tab. Liste der beobachteten Vogelarten im Bereich des Plan- und Untersuchungs-gebiets ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen ................................................ 7

4 Ergebnisse Vögel ............................................................................................... 8

Abb. 2 Verbreitung von ausgewählten Brutvogelarten der Vorwarnliste und Mäusebussard im Geltungsbereich des Bebauungsplans ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen ...................................................................................... 10

5 Prüfung des Artenschutzes im Bebauungsplanverfahren ................................... 11

§ 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG ................................................................................ 11

§ 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG ................................................................................ 11

§ 44 Abs.1 Ziff.2 BNatSchG ................................................................................ 12

6 Literatur .............................................................................................................. 12

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0 Zusammenfassung

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach (Landkreis Heilbronn), Ortsteil Binswangen, und als Ergänzung zum Umweltweltbericht wurde im Frühjahr/Frühsommer 2014 eine avifaunistische Bestandserfassung durchgeführt, um das Gebiet und seine nähere Umgebung auf die Bedeutung hinsichtlich dieser Artengruppe untersuchen zu können. Mögliche Beeinträchtigungen durch die geplanten Eingriffe auf den Artenbestand waren abzuschätzen, artenschutzrechtliche Tatbestände entsprechend § 44 Abs. 1 BNatSchG zu klären und ggf. Ausgleichsmaßnahmen vorzuschlagen.

Bei dem Planungs- und Untersuchungsgebiet handelt es sich um eine Ackerfläche mit 4,1 ha Flächengröße. Es befindet sich am nördlichen Rand von Binswangen, zwischen dem Siedlungsrand und geschützten Feldhecken und ist umgeben vom Siedlungsrand land-wirtschaftlich genutzten Flächen und Weinanbaugebieten.

Insgesamt wurden im Untersuchungsgebiet und Umgebung 29 nach dem Bundesnatur-schutzgesetz besonders geschützte (und nach der Vogelschutzrichtlinie als europäische Vogelarten ausgewiesene) Vogelarten festgestellt. Drei Arten - Grünspecht, Mäusebus-sard und Turmfalke - sind zudem streng geschützt, während Vogelarten, die in Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie verzeichnet sind, nicht vorkamen.

25 Vogelarten kamen innerhalb des Geltungsbereichs und in der angrenzenden Umge-bung als Brutvogelarten vor, eine weitere in größerer Entfernung - Feldlerche. Drei Vogel-arten nutzen das Areal lediglich zur Nahrungsaufnahme - Gartenbaumläufer, Grünspecht und Mehlschwalbe.

Elf Vogelarten sind in der Roten Liste Baden-Württemberg verzeichnet, davon neun Brut-vogelarten auf der Vorwarnliste - Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz, Goldammer, Haussperling, Star, Türkentaube und Turmfalke - sowie zwei als gefährdet eingetragen - Feldlerche außerhalb brütend und Mehlschwalbe als Nahrungsgast.

Die Realisierung der Bebauungsplanung führt zum Verlust einer 4,1 ha großen Ackerflä-che, die zwar keine Bedeutung als Brutlebensraum hat, von Vogelarten der Umgebung jedoch zur Nahrungssuche genutzt wird.

Das südöstlich angrenzende Gebiet mit Obstwiesen, Feldhecken und Gärten, das z.T. als geschütztes Biotop nach § 32 NatSchG ausgewiesen ist, weist dagegen eine vergleichs-weise hohe avifaunistische Bedeutung auf, mit Brutvorkommen von sieben Arten der Vorwarnliste sowie des streng geschützten Mäusebussards.

Dieses Gebiet ist zwar durch eine bis zu 3 m hohe Böschungskante von dem Geltungsbe-reich abgesetzt, dennoch sind Maßnahmen vorzusehen, um Störungen und mögliche Be-einträchtigungen von Brutvogelarten der Vorwarnliste und Störungsverbote (nach § 44 Abs. 1 Ziff. 2 BNatSchG) zu verhindern, während Verbotstatbestände nach Ziff. 1 (Tö-tungsverbot) und Ziff. 3 (Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) im Bereich des vorgesehenen Baugebiets ausgeschlossen werden können.

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Abb. 1 : Geschützte Biotope in der Umgebung des Plan- und Untersuchungsgebiets ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen

Untersuchungs- und Planungsgebiet

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1 Einleitung und Aufgabenstellung sowie Projektbeschreibung

Im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach (Landkreis Heilbronn) wurde im Frühjahr/Frühsommer 2014 eine avfaunistische Untersuchung beauf-tragt, um den Artenbestand zu ermitteln, das Planungs- und Untersuchungsgebiet auf die Bedeutung hinsichtlich des Vorkommens dieser Tierarten zu bewerten und eintretende Auswirkungen der geplanten Bebauung auf den geschützten Artenbestand abschätzen zu können.

Artenschutzrechtlich ist es erforderlich, die Vorkommen aller besonders (und streng) ge-schützter Tierarten auf dem Areal bei den Eingriffen, d.h. bei der Rodung von Bäumen und bei Eingriffen in die Gehölzbestände, zu berücksichtigen.

Bei möglichen artenschutzrechtlichen Verbotstatbeständen nach § 44 Abs. 1 Bundesna-turschutzgesetz handelt es sich um die Tötung von Individuen oder Entwicklungsformen besonders geschützter Vogel- und anderer Tierarten (Ziff. 1), die erhebliche Beeinträchti-gung der lokalen Population einer betroffenen Tierart bzw. des günstigen Erhaltungszu-stands (Ziff. 2) oder die Zerstörung von Fortpflanzungs- oder Ruhestätten (Ziff. 3).

Verluste von Nist-, Ruhestätten und Quartieren sowie von faunistischen Lebensräumen müssen im erforderlichen Umfang in der Nähe des Eingriffsorts ersetzt und deren Funkti-onsfähigkeit vor Beginn der Bauarbeiten nachgewiesen werden.

Nach den Untersuchungsergebnissen wird festgestellt, ob die Realisierung des Be-bauungsplans gegen Verbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG verstoßen kann und wie diese ggf. vermieden werden können bzw. welche vorgezogenen Kompensationsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) notwendig werden.

Im Ergebnisbericht waren artenschutzrechtliche Aspekte und eine Konfliktanalyse sowie ggf. Empfehlungen zu Vermeidungs-, Minimierungs- und Kompensationsmaßnahmen zu berücksichtigen.

2 Lage, Beschreibung und wesentliche Strukturmerkmale des Plan- und Untersu- chungsgebiets

Das Planungs- und Untersuchungsgebiet ‚Gänsweide II‘ befindet sich im mittleren Teil der Gemarkung der Gemeinde Erlenbach (Landkreis Heilbronn), am nördlichen Rand des Ortsteils Binswangen, und umfasst eine landwirtschaftlich genutzte Fläche (Acker) mit einer Größe von 4,1 ha Fläche. Im Sommerhalbjahr 2014 wurde hier Weizen angebaut.

Das Gelände weist eine nach Nordwesten hin exponierte Hanglage auf. Entlang des süd-östlichen Rands, auf einer etwa 3 m hohen Böschung und außerhalb des Plangebiets, befindet sich das nach § 32 NatSchG ausgewiesene geschützte Biotop „Feldhecken I am

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Braunberg“ (Biotop-Nr. 168211250446), ein Gebiet mit ökologischer Ausgleichsfunktion, das sich aus mehreren einzelnen Heckensäumen zusammensetzt.

Zwischen diesen Heckenabschnitten, die im östlichen Teil vor allem von Schlehen domi-niert werden, bestehen unterschiedlich strukturierte Obstbaumbereiche, jüngere Anpflan-zungen, mittelstämmige Bestände, ebenso wie alte und einige sehr alte Kirsch- und Wal-nussbäume.

Im Bereich von Gärten existieren auch einzelne Fichten und andere Laub-, vereinzelt such Ziergehölze, Gartenhäuschen und wenige vorhandene Gartenausstattungen.

Geprägt wird das Gebiet auch von kleinen Feldgehölzen, Böschungskanten und anderen Kleinstrukturen wie Holzstapel oder Reisighaufen. Am südöstlichen Rand besteht eine Anbaufläche mit Raps.

In der Umgebung befinden sich zahlreiche weitere nach § 32 NatSchG ausgewiesene Feldhecken, vereinzelt auch entsprechend geschützte Trockenmauern. Flächenhafte Schutzgebiete oder Naturdenkmäler sind dagegen - auch in größerer Entfernung - nicht vorhanden.

Westlich bzw. nordwestlich angrenzend an den Geltungsbereich befinden sich die beste-henden Wohngebiete ‚Gänsweide I‘ sowie ein neueres Wohngebiet am Herdweg/Holzweg bzw. im Bereich der Blumenstraße. In Verlängerung des Holzwegs, In den Klingen 1, liegt das Weingut Reinhold Schropp mit den südexponierten Weinhängen in nördlicher und nordöstlicher Richtung, in der Umgebung befinden sich weitere landwirtschaftlich genutzte Flächen.

3 Untersuchungsmethoden Vögel

Das Untersuchungsgebiet wurde an sechs Terminen - 19.3., 3.4, 1.5., 13.5., 2.6. und 27.6. 2014 - auf Vorkommen von Vogelarten untersucht.

Die Erhebung fand meist an frühen Vormittagen statt. Anwesende Vogelarten wurden an ihren artspezifischen Lautäußerungen (Gesang) oder als Sichtbeobachtung registriert und in vorbereitete Arbeitskarten eingetragen.

Besonders geachtet wurde dabei auf revier- oder brutanzeigendes Verhalten. Bei mehr-fach revieranzeigendem (singendem) oder brutanzeigendem Verhalten am gleichen Ort kann als Status Brutvorkommen angenommen werden. Bei einmaliger Beobachtung han-delt es sich meist um Vogelarten, die nur kurzzeitig bei der Nahrungssuche oder zu der für den Vogelzug typischen Jahreszeit im Untersuchungsgebiet beobachtet werden, also um Nahrungsgäste oder Durchzügler.

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Während ihrer Brutzeiten im Frühjahr halten sich Brutvögel im Allgemeinen in eng be-grenzten Revieren auf, die ihnen als Nahrungs- und Brutlebensraum dienen und in denen sie mehr oder weniger eindeutig feststellbar sind.

Die methodischen Grundlagen orientierten sich an BIBBY et al. (1995) und SÜDBECK, ANDRETZKE, FISCHER, GEDEON, SCHIKORE, SCHRÖDER & SUDFELDT (2005).

Tab: Liste der beobachteten Vogelarten im Bereich des Plan- und Untersuchungsgebiets ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen

RL BW Rote Liste Baden-Württemberg 2007: V = Vorwarnliste, 3 = gefährdet

RL D Rote Liste Deutschland 2007

§ 44 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG): streng geschützt (= s), alle anderen Arten sind besonders geschützt

Status nach den Unterlagen anzunehmender Status: B = Brutvogel, (B) = Brutvogel au-ßerhalb, N = Nahrungsgast

Vogelart RL BW RL D § 44 Status

Amsel B

Bachstelze B

Blaumeise B

Buchfink B

Bluthänfling V B

Buntspecht B

Elster B

Feldsperling V V B

Feldlerche 3 3 (B)

Gartenbaumläufer N

Gartenrotschwanz V B

Girlitz V B

Goldammer V B

Grünfink B

Grünspecht s N

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Vogelart RL BW RL D § 44 Status

Hausrotschwanz B

Haussperling V B

Kohlmeise B

Mäusebussard s B

Mehlschwalbe 3 V N

Mönchsgrasmücke B

Rabenkrähe B

Ringeltaube B

Rotkehlchen B

Star V B

Stieglitz B

Türkentaube V B

Turmfalke V s B

Zilpzalp B

4 Ergebnisse Vögel

Insgesamt konnten 29 Vogelarten innerhalb des Untersuchungsgebiets und der angren-zenden relevanten Umgebung festgestellt werden, darunter 25 Brutvogelarten, die inner-halb oder am Rande des Geltungsbereichs vorkommen, und eine weitere, Feldlerche, in größerer Entfernung. Drei Vogelarten nutzen das Areal lediglich zur Nahrungsaufnahme, Gartenbaumläufer, Grünspecht und Mehlschwalbe.

Alle Arten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt (und nach der Vogelschutzrichtlinie als europäische Vogelarten ausgewiesen), drei Arten - Grünspecht, Mäusebussard und Turmfalke - zudem streng geschützt. Vogelarten, die in Anhang 1 der Vogelschutzrichtlinie verzeichnet sind, wurden dagegen nicht gefunden.

In der Tabelle sind alle Vogelarten mit Einstufung nach der Roten Liste Baden-Württemberg (HÖLZINGER, BAUER, BERTHOLD, BOSCHERT & MAHLER 2007) sowie nach Vorkommens- und Schutzstatus aufgeführt.

Danach sind elf Arten in der Roten Liste Baden-Württemberg verzeichnet, davon neun Brutvogelarten auf der Vorwarnliste (Bluthänfling, Feldsperling, Gartenrotschwanz, Girlitz,

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Abb. 2 (folgende Seite): Verbreitung von ausgewählten Brutvogelarten der Vorwarnliste und Mäusebussard im Geltungsbereich des Bebauungsplans ‚Gänsweide II‘ in Erlenbach-Binswangen

BH = Bluthänfling, GR = Gartenrotschwanz, GA = Goldammer, GI = Girlitz, MB = Mäusebussard, TT= Türkentaube, TF = Turmfalke

Goldammer, Haussperling, Star, Türkentaube und Turmfalke) sowie zwei als gefährdet eingetragen - Feldlerche außerhalb brütend und Mehlschwalbe als Nahrungsgast.

Im Bereich des Planungsgebiets kommen keine Brutvogelarten vor, auch keine Offen-landbrüter. Für die Feldlerche ist die Ackerfläche als Brutlebensraum nicht ausgedehnt genug, sie brütet in größerer Entfernung, auf Ackerflächen weiter außerhalb. Das Offen-land wird jedoch von Brutvögeln der Umgebung zur Nahrungssuche genutzt, etwa von Mehlschwalbe, Mäusebussard und Turmfalke sowie von mehreren Singvogelarten aus dem angrenzenden südlich angrenzenden Gebiet.

Dieses nach § 32 NatSchG geschützte Biotop mit Obstwiesen, Gärten und Feldhecken, das durch eine bis zu 3 m hohe Böschungskante von dem Geltungsbereich und geplanten Baugebiet getrennt wird, ist vergleichsweise vogelartenreich.

Bis auf Haussperling, der mehrmals entlang der südwestlichen und nördlichen Siedlungs-ränder festgestellt wurde, und Turmfalke kamen alle weiteren sieben Arten der Vorwarn-liste hier vor - Gartenrotschwanz, Feldsperling und Star als höhlenbrütende Arten an Obstbäumen, Bluthänfling, Girlitz und Goldammer als freibrütende Vogelarten in Gebüschstrukturen und Hecken sowie Türkentaube in Obstbaumkronen am Rand des Wohngebiets.

In Abb. 2 ist die Verbreitung von Brutvogelarten der Vorwarnliste (außer Haussperling und Star) dargestellt.

Besonders erwähnenswert ist außerdem das Brutvorkommen des streng geschützten Mäusebussards auf einem Walnussbaum nahe an der Böschungskante zum Plangebiet hin. Als weitere streng geschützte Greifvogelart brütet der Turmfalke an Gebäuden des Weingutes in den Klingen.

An weiteren Vogelarten (ohne Gefährdung) in dem genannten Gebiet kamen Buntspecht und Stieglitz als Brutvögel sowie Grünspecht (streng geschützt) und Gartenbaumläufer als Nahrungsgäste vor.

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6 Prüfung des Artenschutzes (§ 44 BNatSchG) sowie Vermeidungs-, Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen

Nach § 44 Abs.1 Ziff.1 BNatSchG („Tötungsverbot“) ist es verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten und europarechtlich geschützten Vogelarten nachzu-stellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören.

Um eine Tötung potenziell anwesender Jungtiere grundsätzlich auszuschließen, sind Eingriffe in vorhandene Gehölzbestände, dort wo Brutvorkommen geschützter Vogelarten vrhanden sind, grundsätzlich außerhalb der Brutzeit in einem Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar vorzunehmen.

Da im Bereich des geplanten Baugebiets allerdings keine Brutvorkommen festgestellt wurden, sind diesbezüglich keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

Anlagebedingt können Tiere durch technische Anlagen, Barrieren oder Fallen geschädigt oder getötet werden. Besonders groß ist das Risiko, dass besonders geschützte Vogelar-ten durch Kollision an Glasflächen, verstärkt durch Spiegelung von Vegetation und zu-sätzliche Lichteffekte, zu Tode kommen. Das Vogelschlag-Risiko ist ggfs. durch vorbeu-gende Maßnahmen - großflächige und dichte Markierungen von Glasflächen (außenseiti-ges Anbringen z.B. von Punktrastern mit mindestens 25 % Deckungsgrad) - zu verringern (SCHMID, WALDBURGER & HEYNEN 2008). Zudem sollten Außenbeleuchtungen vermieden bzw. umweltfreundlich installiert und Lichtimmissionen verringert werden.

Nach § 44 Abs.1 Ziff.3 BNatSchG („Verbot der Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhe-stätten“) ist es verboten, Fortpflanzungs- und Ruhestätten wild lebender Tiere der beson-ders geschützten Arten und der europarechtlich geschützten Vogelarten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, es sei denn, die ökologische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang wird nicht beeinträchtigt bzw. kann durch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen weiterhin gewähr-leistet werden (§ 44 Abs. 5).

Durch Eingriffe in Gehölzbestände können Brutplätze frei- und gebüschbrütender Vogelar-ten zerstört werden und höhlenbrütende Vogelarten bei Rodung von Bäumen oder dem Abbruch von Gebäuden betroffen sein.

Soweit es sich um freibrütende Vogelarten handelt, die in jeder Brutsaison ihr Nest neu bauen, und verbreitete Höhlenbrüter, für die angenommen werden kann, dass die ökolo-gische Funktion der betroffenen Fortpflanzungs- und Ruhestätten im räumlichen Zusam-menhang durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird, tritt der Verbotstatbestand trotz der Zerstörung von Brutplätzen nicht ein, wenn die baubedingten Eingriffe zu einem na-turverträglichen Zeitpunkt, also außerhalb der Brutzeit in einem Zeitraum ab 1. Oktober bis Ende Februar, erfolgen.

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Da im Bereich des geplanten Baugebiets allerdings keine Brutvorkommen festgestellt wurden, sind diesbezüglich keine Vermeidungsmaßnahmen erforderlich.

§ 44 Abs.1, Ziff.2 BNatSchG („Verbot erheblicher Störungen) verbietet Eingriffe, wenn erhebliche Beeinträchtigungen auf die Populationen der betroffenen Tierarten in ihren lokalen Beständen und ihrem Erhaltungszustand zu befürchten sind bzw. diese müssen durch vorgezogene Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.

Während der Bauphase werden durch Baubetrieb (Menschen und Maschinen) sowie Baustelleneinrichtung und -verkehr, vor allem durch Lärm und Erschütterungen, Beein-trächtigungen verursacht, die sich durch Lebensraumverlust, Störungen und Verdrän-gungseffekte negativ auf seine Bewohner auch im Umfeld der Baumaßnahme auswirken können. Auch durch spätere Nutzungen zukünftiger Anwohner können Störungen ausge-löst werden.

Es sind deshalb Maßnahmen zu ergreifen, damit bau- und betriebsbedingt keine erhebli-chen Störungen und keine Beeinträchtigungen lokaler Vogel-Populationen im Bereich des südöstlich angrenzenden geschützten Biotops mit Brutvorkommen von Vogelarten der Vorwarnliste und des streng geschützten Mäusebussards eintreten.

Die Anlage der Baustelleneinrichtungen und Baumaßnahmen, die mit erheblichen stören-den Emissionen - Lärm und Erschütterungen - verbunden sind, sollten im Zeitraum ab Ende Juli bis Mitte März erfolgen und in der sensiblen Phase der Vogelbruten (März bis Juli) unterbleiben.

Die natürliche Barriere durch die Böschung - und damit eine erschwerte Betretungs- und potenzielle Störungsmöglichkeit durch zukünftige Anwohner - sollte erhalten bleiben.

Bei einem größeren Teil der festgestellten Vogelarten handelt es sich allerdings um ver-breitete bis häufige und in den Siedlungs- und Siedlungsrandgebieten meist noch überall anzutreffende Vogelarten, die relativ störungsunempfindlich sind.

7 Literatur

BAUER, H.-G., E. BEZZEL, & W. FIEDLER (2005): Das Kompendium der Brutvögel Mitteleu-ropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. 2. Aufl. 3 Bde. - Aula-Verlag Wiesba-den.

BIBBY, C. J., N. D. BURGESS & D. A. HILL (1995): Methoden der Feldornithologie. - Neu-damm Verlag, Radebeul.

FURRINGTON, H. (2002): Die Vögel im Stadt- und Landkreis Heilbronn aus historischer Zeit bis 2001. - Ornithologische Jahreshefte für Baden-Württemberg 18 (1): 1-304.

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GLUTZ VON BLOTZHEIM, U. N., K. M. BAUER & E. BEZZEL (1985-1999): Handbuch der Vögel Mitteleuropas. Bd. 1-14 in 23 Teilbänden. Aula-Verlag GmbH. - Genehmigte Lizenzaus-gabe eBook (2001), Vogelzug-Verlag im Humanitas-Buchversand.

HÖLZINGER, J. (1987): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd.1: Gefährdung und Schutz (3 Teilbände). - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

HÖLZINGER, J. (1997): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.2: Singvögel 2. - Verlag Eu-gen Ulmer, Stuttgart.

HÖLZINGER, J. (1999): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 3.1: Singvögel 1. - Verlag Eu-gen Ulmer, Stuttgart.

HÖLZINGER, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.2: Nichtsingvögel 2. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

HÖLZINGER, J. (2001): Die Vögel Baden-Württembergs. Bd. 2.3: Nichtsingvögel 3. - Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart.

HÖLZINGER, J., H.G. BAUER, P. BERTHOLD, M. BOSCHERT, & U. MAHLER (2007): Rote Liste der Brutvögel Baden-Württembergs, 5. Fass., Stand: 31.12.2004. Hrsg.: Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg.

SCHMID, H., P. WALDBURGER & D. HEYNEN (2008): Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht. - Schweizerische Vogelwarte, Sempach.

SÜDBECK, P., H. ANDRETZKE, S. FISCHER, K. GEDEON, T. SCHIKORE, K. SCHRÖDER & C. SUDFELDT (2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. - Ra-dolfzell.