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Vorhaben: Neubau GSM-R Standort Assmannshausen, km 71,639 Seite 1 von 13 Erläuterungsbericht GSM-R Ausrüstung Neubau einer Basisstation in GSM-R Technik Strecke 3507 Bahnkilometer 71,639 Wiesbaden Ost - Niederlahnstein Standort Assmannshausen (Side ID 257694000)

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Vorhaben: Neubau GSM-R Standort Assmannshausen, km 71,639

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Erläuterungsbericht

GSM-R Ausrüstung

Neubau einer Basisstation in GSM-R Technik

Strecke 3507

Bahnkilometer 71,639

Wiesbaden Ost - Niederlahnstein

Standort

Assmannshausen (Side ID 257694000)

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Inhaltsverzeichnis

Inhalt Seite

1. Antragsgegenstand __________________________________________ 3

2. Planrechtfertigung ___________________________________________ 3

3. Varianten und Variantenvergleich ______________________________ 3

3.1 Funktechnisch erforderlicher Bereich ________________________________ 3

3.2 Kriterien der Standortwahl__________________________________________ 4

3.3 Variantenauswahl _________________________________________________ 4

3.4 Zur Plangenehmigung eingereichter Standort Bahn-Km 71,639 ___________ 6

3.5 Fazit ____________________________________________________________ 7

4. Beschreibung der vorhandenen Zustandes ______________________ 7

5. Beschreibung des geplanten Zustandes _________________________ 8

5.1 Bautechnische Beschreibung _______________________________________ 8

5.2 Anlagen der Telekommunikation ____________________________________ 8

5.3 Elektrotechnische Anlagen _________________________________________ 9

5.4 Baukosten _______________________________________________________ 9

5.5 Typenlösungen ___________________________________________________ 9

6. Tangierende Planungen _______________________________________ 9

7. Temporär zu errichtende Anlagen _____________________________ 10

8. Baudurchführung ___________________________________________ 10

9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ___________________ 10

9.1 Umweltverträglichkeit ____________________________________________ 10

9.2 Immissionsschutz (TA-Lärm) ______________________________________ 11

10. Weitere Rechte und Belange __________________________________ 12

10.1 Grunderwerb ____________________________________________________ 12

10.2 Kabel und Leitungen _____________________________________________ 12

10.3 Straßen und Wege _______________________________________________ 12

10.4 Kampfmittel _____________________________________________________ 12

11. Abkürzungen ______________________________________________ 13

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1. Antragsgegenstand

Die Deutsche Bahn AG nutzt seit vielen Jahren unterschiedliche analoge Funksysteme für ihre betrieblichen Anwendungen. Diese Systeme decken die wachsenden Bedürfnisse einer modernen Bahn nicht mehr ab. Durch die Deutsche Bahn AG ist deshalb entschieden worden, sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen die bestehenden Systeme durch ein einheitliches digitales Basissystem zu ersetzen. Die vorliegende Genehmigungsplanung beschreibt die GSM-R Basisstation „Assmannshausen“. Diese liegt bahnlinks, am Strecken km 71,639 der Strecke 3507 Wiesbaden Ost - Niederlahnstein in der Gemeinde Rüdesheim am Rhein / Gemarkung Assmannshausen / Bundesland Hessen. Unter Beachtung der Ergebnisse der Funkversorgungsplanung hinsichtlich der Standortvorgaben wird am vorgesehenen Standort ein 25m Mastneubau in Betonbauweise mit Outdoor BTS realisiert. Der Standort wurde nach Vorgaben der Funknetzplanung im Rahmen einer Ortsbegehung gemeinsam mit der DB AG festgelegt. Eine Zufahrt zur Montage und Instandhaltung ist über die B42 möglich.

2. Planrechtfertigung

Vorgesehen und beauftragt ist der Aufbau eines Funksystems auf Basis des GSM-Standards. Forschungsprojekte haben bewiesen, dass der GSM-Standard mit einigen für den Eisenbahnbetrieb entscheidenden Spezifikationen (GSM-R) die geeignete Technik für diese neuen Bedürfnisse darstellt. Grundelement der GSM-R-Infrastruktur sind die BTS (Basis Sende-/Empfangsstation), die zur Gewährleistung der überwiegend linienförmig erforderlichen Funkabdeckung in entsprechenden Abständen an den auszurüstenden Strecken und Knoten zu installieren und über Festnetzanbindungen miteinander und mit den übergeordneten Hierarchieelementen BSC und MSC zu verbinden sind. Das geplante Funksystem wird ausschließlich zu Zwecken der bahninternen Kommunikation eingesetzt. Öffentlicher Mobilfunk wird mit dem erstellten System nicht realisiert. Die Strecke 3507 Wiesbaden Ost - Niederlahnstein soll zukünftig im ETCS-Level 2 (-95dBm) betrieben werden. Um dies zu gewährleisten, ist ein zusätzlicher BTS Standort erforderlich, da die Überlappung des Streckenbandes im Handover Bereich (bei -95dBm) zwischen den vorhandenen GSM-R Standorten Geisenheim und Kaub nur 300m beträgt. Im Umfeld ist unter Beachtung der Ergebnisse der Funkversorgungsplanung hinsichtlich der Standortvorgaben bislang kein geeigneter Antennenträger oder Gebäude vorhanden. Deshalb wird hiermit namens und im Auftrag der DB Netz AG die Errichtung der GSM-R Basisstation „Assmannshausen“ km 71,639 an der Strecke 3507 Wiesbaden Ost - Niederlahnstein nach § 18 AEG beantragt.

3. Varianten und Variantenvergleich

3.1 Funktechnisch erforderlicher Bereich

Von der Funkplanung ist der mögliche Bereich für den Standort von Bahn-km 69,1 bis Bahn-km 71,9 vorgegeben worden.

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3.2 Kriterien der Standortwahl

Die Standortauswahl wird nach den Angaben der Funknetzplanung während einer Ortsbegehung bestimmt. Mehrere wichtige Kriterien für die Errichtung des GSM-R Antennenmastes wurden betrachtet:

Vorzugweise sollten die genutzten Flächen auf bahneigenem Grund liegen, da es sich hier um sicherheitsrelevante Anlagen handelt, die ggf. gegen Vandalismus gesichert werden müssen.

Die notwendige Festnetzanbindung an das Streckenfernmeldekabel sollte mit möglichst geringem bautechnischem Aufwand sowie einem kleinstmöglichen Eingriff in den Naturhaushalt verbunden sein, d. h. der Standort sollte in unmittelbarer Nähe des Gleises realisiert werden.

Während der Bauzeit und des Betriebes muss der Standort zugänglich sein. Für den Standort wird eine Stellfläche für einen Kran benötigt. Es muss eine dauerhaft nutzbare Zuwegung für den Service und die Instandhaltung realisiert werden. Der Zugang muss so gestaltet sein, dass man sicher (Gefahren aus dem Eisenbahnbetrieb) und zu jeder Zeit (24h und 7 Tage/Woche) die Anlage erreichen kann.

Ein Rettungsweg wird von der Fachkraft für Arbeitssicherheit der DB zwingend verlangt.

Wenn möglich, soll die Baumaßnahme nicht in die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes bzw. Schutzgebiete eingreifen.

So weit wie möglich entfernt von Ansammlung von Menschen bzw. öffentlichen Menschenmengen, z. B. Bahnhof, Schule, Kindergarten und Kindergaststätte.

Es erfüllt die üblichen Voraussetzungen einer Baumaßnahme der GSM-R Basisstation, u. a. EMV Vorgaben, Kabelverlegung und 50 Hz-Stromversorgung bzw. ZAS.

Bei der Standortfindung wurde die optische Wirkung bzw. Beeinträchtigung reduziert. In der Literatur von Dr. Nohl befinden sich die Hinweise. Darüber hinaus wurden Lagediskrepanzen vermieden bzw. Lagekorrespondenzen angestrebt.

Gute Wirtschaftlichkeit bzw. angemessene Kosten für die gesamte Baumaßnahme und Instandhaltung des Standorts.

Einhaltung der Kriterien zur Funkausleuchtung gem. der ETCS Richtlinien.

3.3 Variantenauswahl

Anhand der oben genannten Kriterien und Hinweise der Standortfindung von Dr. Nohl, hat die DB Netz AG den nachfolgenden Standort (Variante 1) ausgewählt. Bei der Auswahl des Standortes wurde auf einen möglichst großen Abstand des Antennenträgers zur Wohnbebauung im ausgewiesenen Bereich geachtet.

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Ausschnitt IVL Plan:

Variante 1 km 71,639

(eingereicht)

Variante 2 (km 71,180)

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3.4 Zur Plangenehmigung eingereichter Standort Bahn-Km 71,639

Der ausgewählte Standort an der Strecke 3507, Bahn-Km 71,639 erfordert eine Masthöhe von 25m. Im Umkreis von mehr als 100m ist keine Wohnbebauung vorhanden. Der Standort erfüllt die oben genannten Kriterien. Dieser wird ausschließlich auf bahneigenem Gelände realisiert. Evtl. zwischenzulagernde Materialien können auf dem Gelände der DB Netz AG abgelegt werden. Die Anlieferung des Mastes, notwendiger Baumaterialien etc. kann über die B42 erfolgen. Die Aufstellung des Mastes erfolgt mittels Autokran. Für die Baumaßnahme ist eine halbseitige Sperrung der B42 erforderlich. Die Abstimmung dazu erfolgt mit Hessen Mobil. Darüber hinaus stimmt die DB Netz AG diesem Standort zu. Nach dieser sorgfältigen Prüfung wurde der Standort der Strecke 3507, Bahn-Km 71,639 vom Antragsteller als Standort GSM-R BTS 25769 Assmannshausen ausgewählt. Schutzgebiete Dieser Standort befindet sich innerhalb des Naturparkes „Rhein-Taunus“ und der Welterbe-Kulturlandschaft Oberes Mittelrheital. Weiterhin befindet er sich ca. 15m westlich vom FFH-Gebiet DE-5913-306, sowie dem Naturschutzgebiet 1439034 „Teufelskadrich bei Lorch“ und ca. 15m westlich vom Vogelschutzgebiet DE-5912-450 „Weinberge zwischen Rüdesheim und Lorchhausen“ entfernt. Weiterhin befindet sich der Standort ca. 30m östlich des Vogelschutzgebietes DE-5914-450 „Inselrhein“.

Variante 3 (km 69,3)

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Optische Wirkung Die Hinweise der Standortfindung aus der Literatur von Dr. Nohl mit dem Titel „Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch mastartige Eingriffe“ wurden betrachtet. Lagekorrespondenzen, z. B. breite Straßen/Eisenbahnen werden angestrebt. Der Standort befindet sich ca. 1 km nördlich der Ortschaft Assmannshausen. Unmittelbar links daneben verläuft die Bundesstraße B42. Auf Grund der Positionierung des Standortes kann die daraus hervorgehende Wahrnehmbarkeit als gering eingeschätzt werden. Somit wird die optische Wirkung auf ein unvermeidbares Minimum reduziert. EMV Die Bundesnetzagentur legt mit der Standortbescheinigung die einzuhaltenden Sicherheitsabstände für den Funkstandort fest. Diese festgelegten Sicherheitsabstände werden für jede Antenne in Hauptstrahlrichtung und vertikaler Richtung, sowie für den Gesamtstandort angegeben. Diese Standortbescheinigung liegt dem Plansatz bei. STOB-Nr.: 59013517

3.5 Fazit

Nach unserem Ermessen und unter Berücksichtigung aller Gesichtspunkte ist lediglich der von uns eingereichte Standort Assmannshausen im Bahn-Km 71,639 realisierbar. Am gewählten Standort wurde eine Beeinträchtigung vom Menschen auf das geringste Maß beschränkt. Vor dem Hintergrund der böschungsnahen Lage ist eine optisch bedrängende Wirkung vom Mast nicht zu erwarten. Im Bezug auf die Beeinträchtigung der Natur ist dieser Standort nicht optimal, da in unmittelbarer Nähe zu Schutzgebieten liegt. Es stehen jedoch keinerlei andere Alternativen zur Verfügung. Nachfolgende 2 Varianten sind im Vorfeld ebenfalls mit untersucht worden. Variante 2 (km 71,180) Hier befindet sich der Mast auf dem Gelände der Kläranlage, außerhalb von bahneigenem Gelände. Da die Kläranlage noch teilweise in Betrieb ist und somit auch noch keine Stilllegung erfolgte, kann die Fläche nicht zeitnah von der Deutschen Bahn erworben werden. Die Errichtung des Standortes muss jedoch wegen der Aufrüstung auf ETCS-Level 2 zeitnah erfolgen. Auf Grund der ungewissen Zeitschiene zum Ankauf der Fläche wurde diese Variante aufgegeben. Variante 3 (km 69,3) Hier befindet sich der Mast auch auf bahneigenem Gelände. Auf Grund der Lage hätte der Mast hier eine Höhe von 30m. Dies würde zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Weltkulturerbes „Mittelrheintal“ führen, so dass die Bahn für diese Variante keine politische Zustimmung erhalten hat. Daher wurde diese Variante nicht weiter verfolgt.

4. Beschreibung der vorhandenen Zustandes

Die elektrifizierte Strecke 3507, Wiesbaden Ost – Niederlahnstein, ist gegenwärtig neben den zur Durchführung der Betriebsabwicklung erforderlichen Betriebsfernmeldeanlagen auch bereits mit digitalem Zugfunk (GSM-R) ausgerüstet. Jedoch beträgt die Überlappung für das zukünftige ETCS-Level 2 (-95dBm) hier nur 300m. Somit muss ein zusätzlicher Standort an dieser Stelle errichtet werden. Am geplanten Standort befinden sich derzeit keine baulichen Anlagen der DB AG.

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5. Beschreibung des geplanten Zustandes

Die Anbindung der Basisstation (BTS) über das Festnetz zur BSC (Base Station Controller) erfolgt über ein LWL Stichkabel an das LWL Streckenfernmeldekabel F6227. Das Stichkabel wird von der geplanten BTS bis zum Streckenfernmeldekabel neu verlegt und dort eingespleißt. Bis auf die Antennenkabel werden alle Leitungen von unten in die Station eingeführt.

5.1 Bautechnische Beschreibung

Durch die Berechnung der Funkversorgungsplanung ist eine Antennenhöhe von 22,48 Metern (Antennenunterkante) über GOK (Geländeoberkante) bzw. geländeabhängig 21,88 m über SOK (Schienenoberkante) notwendig, wobei Höhentoleranzen von ±0,5 m zulässig sind. Dieses bedingt die Errichtung eines Schleuderbetonmastes der Fa. Europoles / Typ GSM-R 25m + 2m mit einer Windlastfläche von 4,5m² und einer Nennhöhe von 25m (Mastfußdurchmesser 595mm). Der Schleuderbetonmast wird unter Nutzung eines Normalfundamentes (Köcherfundament) in Flachgründung standsicher aufgebaut. Der Betonmast wird mit einer Blitzschutzanlage ausgerüstet, an welchem die Antennen, Antennentragkonstruktion, HF- Kabel und alle weiteren leitenden Teile angeschlossen werden. Als Blitzauffangeinrichtung wird an der Mastspitze eine Blitzfangstange montiert. Zum Erreichen der Antennen wird eine Steigschutzleiter der Fa. Söll/Miller am Betonmast dauerhaft montiert. Diese Steigschutzeinrichtung wird durch die Montage einer abschließbaren Tür am unteren Ende der Leiter vor dem besteigen Unbefugter gesichert. In unmittelbarer Nähe des zu errichtenden Masten kommt die Systemtechnik vom Typ Nokia Siemens Outdoor BS 241 II mit einem Service 1A Shelter (L x B x H = 2,10m x 0,70 x 1,75m) auf einem Blockfundament (L x B x H = 2,75m x 0,90 x 1,00m) zur Aufstellung. Die Fläche vor der GSM-R Systemtechnik wird nach Abschluss der Arbeiten durch eine Betonplattierung befestigt. Die Zuwegung für die Instandhaltung erfolgt über die vorhandene Treppe. Der neu zu errichtende 230/400 V AC Einspeiseverteiler wird neben den Systemschränken aufgestellt. Details zur Aufstellung und zur Anordnung sind dem beiliegenden Planwerk zu entnehmen. Evtl. zwischenzulagernde Materialien können teilweise auf dem Gelände der DB Netz AG abgelegt werden. Die Anlieferung des Mastes, notwendiger Baumaterialien etc. kann über die B42 erfolgen. Die Aufstellung des Mastes erfolgt mittels Autokran. Für die Baumaßnahme ist eine halbseitige Sperrung der B42 erforderlich.

5.2 Anlagen der Telekommunikation

Die erforderlichen 2 Antennen werden in einer Höhe von 21,88 Metern (Antennenunterkante) über SOK (22,48m über GOK), Hauptstrahlrichtung 165° und 325° an dem Antennenträger (Schleuderbetonmast) angebracht. Die Befestigung der Antennenkabel am Mast erfolgt mittels Schellen an C-Schienen und wird in einer Vandalismus geschützten Kabelbahn zur BTS geführt. Zur Übertragung der 2 Mbit/s Signale werden optische Leitungsendeinrichtungen (SYN 4E) in der Übertragungstechnik vom Typ UMUX 1200 eingesetzt.

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Die Anschaltung der Basisstation an das Festnetz erfolgt mit einem neu zu verlegenden und montierenden LWL Stichkabel 8‘’ an das LWL-Streckenfernmeldekabel F6227. Alle weiteren Komponenten der Übertragungstechnik, wie Spleißbox etc. werden in der Basisstation untergebracht. Eine Beeinflussungsberechnung ist nicht erforderlich.

5.3 Elektrotechnische Anlagen

Die 50Hz-Stromversorgung der BTS wird als Beistellung durch die DB AG realisiert. Diesbezüglich wird verantwortlich durch die DB AG eine korrespondierende Planung erstellt, deren Planungsinhalt an der Unterverteilung/Zählersäule unmittelbar bei der BTS abschließt. Der Einspeiseverteiler erhält eine eigene Erdungsanlage, die mit der Erdung der BTS zu verbinden ist. Die Erdungsanlage wird nach der 2. Revision Planungsgrundsätze, Erdung und Potentialausgleich, GSM-R Anlagen und analoge Funkanlagen (Version 1.4b) ausgeführt. Die im Planteil enthaltene Darstellung der Stromversorgung entspricht vom Grundsatz her einer genehmigten Grundschaltung, die für den konkreten Standort angepasst wurde.

5.4 Baukosten

Die Baukosten für die Errichtung der GSM-R Basisstation werden auf insgesamt ca. € 220.000,-- geschätzt.

5.5 Typenlösungen

In dieser Baumaßnahme kommen folgende Typenlösungen zur Anwendung:

Realisierungskomponente Anwendung

Ja/Nein Dokumenten Genehmigung Nr.:

Aktenzeichen

Mast / Ortbetonfundament Ja / Ja Europoles

Brunnengründung Nein entfällt

Antennentragkonstruktion Ja Europoles

Rammrohr Nein entfällt

BTS Ja Nokia Siemens BS 241

Betonschalthaus Nein entfällt

Energieversorgung 50 Hz Nein Planungsleistung DB AG

6. Tangierende Planungen

Der Aufbau der GSM-R Basisstation stellt eine unmittelbare Notwendigkeit für den Aufbau der GSM-R- Infrastruktur für die DB AG dar. Tangierend zu dieser Planung wird die Projektierung der Anbindung der BTS an die Energiever-sorgung (230/400 V AC) in einer eigenständigen Planung durch die DB Netz AG erarbeitet und erforderlichenfalls der zuständigen Außenstelle des Eisenbahnbundesamtes angezeigt. Ausbaupläne Dritter werden durch diese Planung nicht betroffen.

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7. Temporär zu errichtende Anlagen

entfällt

8. Baudurchführung

Die Bauarbeiten finden überwiegend tagsüber statt. Nur die Aufstellung des Mastes mittels Autokran muss in der Nacht erfolgen, da dazu der Zugverkehr unterbrochen und die B42 voll gesperrt werden muss. Die Baustelleneinrichtung kann nur teilweise auf DB Gelände durchgeführt werden. Daher ist während der Anlagenerrichtung, auch für den Arbeitsschutz, eine halbseitige Sperrung der B42 in diesem Bereich erforderlich. Die Abstimmung dazu erfolgt mit Hessen Mobil.

9. Zusammenfassung der Umweltauswirkungen

9.1 Umweltverträglichkeit

Die Belange des Natur- und Landschaftsschutzes werden mit der Errichtung des Antennenmasten und der Basisstation einschließlich der Montage der Antennen am Mast berührt. Die Beeinträchtigungen wurden ermittelt und sind durch geeignete Maßnahmen zu vermeiden und zu minimieren. Durch die Erstellung eines landschaftspflegerischen Begleitplanes (LPB) für den Standort, wurden die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen auf der Grundlage einer Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung ausgearbeitet. Primär gehen von dem geplanten Vorhaben Wirkungen durch alle Wirkgruppen auf die Schutzgüter Boden und Vegetation aus. Für die dauerhafte Beanspruchung von Boden und Biotopstrukturen können keine Verminderungs- oder Vermeidungsmaßnahmen formuliert werden. Generell gilt, dass über das vorhabenspezifisch notwendige Maß hinausgehende Beeinträchtigungen zu vermeiden sind. Weiterhin gelten für das Schutzgut Boden die DIN 18300 (Erdarbeiten), die DIN 18915 (Bodenarbeiten) sowie für das Schutzgut Vegetation die DIN 18920 (Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen). Erhebliche und/oder nachhaltige Auswirkungen auf die Schutzgüter Wasser, sowie Klima und Luft sind ausgeschlossen. Eine Beeinträchtigung der Kulturlandschaft, wie auch sonstiger Sachgüter kann ausgeschlossen werden. Im Sinne des BNatSchG stellt der geplante Funkmast einen Eingriff in das Landschaftsbild dar. Dafür wurde ein Ersatzgeld in Höhe von 13.075 € berechnet. Um den Mast optisch in die vorhandene Bahn-(Oberleitungs-) -infrastruktur zu integrieren, sollte dieser in dem (grünen) Farbton der Oberleitungsmaste gestrichen werden.

Durch den Aufbau der BTS und den Funkbetrieb gibt es keine nennenswerten Beeinträchtigungen für Mensch, Luft und Klima. Bedenken nach dem 26. B.Im.Sch.G bestehen nicht.

Nach allgemein anerkannten medizinisch-physikalischen Erkenntnissen und der erteilten Standortbescheinigung der Bundesnetzagentur (BNetzA) ist eine Gefährdung von Personen ausgeschlossen. Die Sicherheitsabstände werden in der Bescheinigung der BNetzA auf der Grundlage der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMFV) festgelegt. Diese Standortbescheinigung ist dem Plansatz beigefügt. Der Sicherheitsabstand wird in horizontaler sowie in vertikaler Richtung der Antennen ausgewiesen. Auf Grund der geplanten Höhe der Antennen ist eine Gesundheitsgefährdung von Personen ausgeschlossen, da sich die nächste schutzwürdige Bebauung in einer wesentlich größeren Entfernung befindet, als es der Sicherheitsabstand erfordert.

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Daher werden alle Sicherheitsabstände, welche auf Basis der Grenzwerte für Hochfrequenzanlagen und unter Berücksichtigung aller relevanten Hochfrequenzanlagen in diesem Bereich, gem. der 26. BImSchV durch die Bundesnetzagentur berechnet wurden, eingehalten. Belange des Denkmalschutzes werden mit der Errichtung der GSM-R Basisstation nicht berührt. Der Standort befindet sich in einer Entfernung von ca. 15m zum FFH-Gebiet DE-5913-306 „Teufelskadrich bei Lorch“. Eine FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde nicht durchgeführt, da aufgrund der zwischen dem geplanten Funkmast und dem FFH-Gebiet laufenden Bahntrasse, der Vorbelastung durch die B42, sowie durch die Kleinflächigkeit des Eingriffs eine Betroffenheit des FFH-Gebietes ausgeschlossen wird. Eine Prüfung ergab, dass es zu Konflikten mit folgenden Tierarten kommen könnte: Gehölzbrüter und Haselmaus Eine Betroffenheit kann im Zusammenhang mit dem Vorhaben bei folgenden Vermeidungs-maßnahmen ausgeschlossen werden:

- Räumungsmaßnahmen sämtlicher Vegetationsflächen sollten nur zwischen dem 01. Oktober und dem 28. Februar durchgeführt werden

- Inanspruchnahme der Vegetationsbestände außerhalb der Brutzeit (01. März bis 30. September). Falls dies nicht vermeidbar ist, dann Einsatz einer umweltfachlichen Baubegleitung.

Haselmaus: Die Fällarbeiten der Gehölze sowie des Brombeergebüsches sollten innerhalb der Winterruhe (November bis Februar) durchgeführt werden und in Handarbeit erfolgen. Das anfallende Holz sowie Schnittgut sollte nicht auf der Fläche gelagert oder gehäckselt werden.

9.2 Immissionsschutz (TA-Lärm)

Gemäß der „Verfügung zur Ermittlung von Mindestabständen zu Indoor-, Outdoorstationen und Outdoor-Repeatern“ des Eisenbahn-Bundesamtes wurden die von Sende- und Empfangsanlagen ausgehenden Geräuschemissionen berechnet und mit den Immissionsrichtwerten gemäß TA-Lärm verglichen. Die Ergebnisse sind in der Tabelle TA-Lärm zusammengefasst und liegen als Anlage bei. Auf dieser Grundlage wurden Mindestentfernungen in den verschiedenen Kategorien gem. BauNVO festgelegt. Im konkreten Fall ist es geplant, den GSM-R Standort Assmannshausen mit einer Systemtechnik vom Typ Nokia Siemens BS 241 II Outdoor auszustatten. Die Basisstation befindet sich in der Gemarkung Assmannshausen. Der nächste Immissionsort (Gebäude an der Lorcher Straße 74) befindet sich mehr als 100 m vom Standort entfernt. Es werden alle geforderten Grenzwerte gemäß TA-Lärm unterschritten. Die Forderungen des Eisenbahnbundesamtes bezüglich der Mindestabstände der Basisstation zu vorhandener Bebauung werden eingehalten. Schallschutzmaßnahmen sind somit nicht erforderlich.

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10. Weitere Rechte und Belange

10.1 Grunderwerb

Die Basisstation wird auf dem Gelände der DB Netz AG errichtet. Grunderwerb ist somit nicht erforderlich.

10.2 Kabel und Leitungen

entfällt

10.3 Straßen und Wege

entfällt

10.4 Kampfmittel

Die Sondierung nach evtl. vorliegenden Kampfmitteln wird durch den Bauherrn beauftragt. Die Ergebnisse dieser Sondierung werden bei der Standortrealisierung berücksichtigt.

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11. Abkürzungen

AEG Allgemeines Eisenbahngesetz AG Aktiengesellschaft AN Auftragnehmer BauNVO Baunutzungsverordnung Bf Bahnhof BiFu Betriebs- und Instandhaltungsfunk BImSchV Bundes-Immissionsschutzverordnung BEMFV Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung

elektromagnetischer Felder BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BNetzA Bundesnetzagentur BS Base Station (Basisstation) BSC Base Station Controller (Basis Kontrollstation) BTS Base Transceiver Station (Basis Sende-/Empfangsstation) DIN Deutsches Institut für Normung DB Netz AG Deutsche Bahn Geschäftsbereich Netz EBA Eisenbahnbundesamt EG Empfangsgebäude EMV Elektromagnetische Verträglichkeit ETCS European Train Control System (Zugbeeinflussungssystem) ESTW Elektronisches Stellwerk ESV Einspeiseverteilung EVU Energie-Versorgungs-Unternehmen FFH Flora Fauna Habitat FNP Flächennutzungsplan GOK Geländeoberkante GSM-R Global System for Mobile Communication – Railway Indoor-BTS im Container oder Gebäude stehende Basisstation Kfz Kraftfahrzeug LWL Lichtwellenleiter (-kabel) MSC Mobile Service Switching Center (Mobilvermittlungsstelle) NEA Netzersatz-Anlage (Notstromaggregat) RB Regionalbereich RBC Radio Black Center (Vermittlungsstelle Daten ETC) Rbf Rangierbahnhof Sb Sachbereich SOK Schienenoberkante Stw. Stellwerk TA Lärm Technische Anleitung zum Schutz gegen Geräuschimmission Tk-Raum Telekommunikationsraum UNB Untere Naturschutzbehörde VNB Verteilungsnetz-Betreiber (früher Energieversorgungsunternehmen) ZAS Zähleranschlusssäule