Muster Erläuterungsbericht Vor-/Entwurfsplanung gem. Ril 809 · Erneuerung der...

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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263 Erläuterungsbericht Lud_GP_Unt_01_E-Bericht.docx Stand: 15.11.2018 Vorhaben: Unterlage 1 Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263 Erläuterungsbericht Vorhabenträger: DB Netz AG Projektrealisierung KIB Brücken 2 I.NP-SW-M-K(4) Presselstraße 17 70191 Stuttgart 15.11.2018 gez. Eisenmann Datum Unterschrift Verfasser: DB Engineering & Consulting GmbH Region Deutschland Südwest Planung Stuttgart Mönchstraße 29, 70191 Stuttgart 15.11.2018 gez. i.V. Hanuschka Datum Unterschrift Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt Planungsstand: 15.11.2018

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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263 Erläuterungsbericht

Lud_GP_Unt_01_E-Bericht.docx Stand: 15.11.2018

Vorhaben: Unterlage 1

Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg

Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263

Erläuterungsbericht

Vorhabenträger:

DB Netz AG

Projektrealisierung KIB Brücken 2 I.NP-SW-M-K(4)

Presselstraße 17

70191 Stuttgart

15.11.2018 gez. Eisenmann

Datum Unterschrift

Verfasser:

DB Engineering & Consulting GmbH

Region Deutschland Südwest

Planung Stuttgart

Mönchstraße 29, 70191 Stuttgart

15.11.2018 gez. i.V. Hanuschka

Datum Unterschrift

Genehmigungsvermerk Eisenbahn-Bundesamt

Planungsstand: 15.11.2018

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INHALTSVERZEICHNIS

1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens) .............................................. 1

2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens) .................................................. 1

3 Varianten und Variantenvergleich ......................................................................... 1

4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes ........................................................ 2

4.1 Konstruktive Ingenieurbauwerke .............................................................................. 2

4.2 Elektrische Bahnanlagen .......................................................................................... 3

4.2.1 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen) ....................................... 3

4.2.2 Elektronische Anlagen für Bahnstrom ...................................................................... 4

4.2.3 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom ................................................ 4

4.3 Anlagen Dritter ......................................................................................................... 4

4.3.1 Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen) ............................................. 4

4.3.2 Kabel und Leitungen ................................................................................................ 4

4.4 Straßen und Wege ................................................................................................... 4

5 Beschreibung des geplanten Zustandes .............................................................. 5

5.1 Konstruktive Ingenieurbauwerke .............................................................................. 5

5.2 Straßen und Wege ................................................................................................... 6

5.3 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen) ....................................... 6

5.4 Oberleitung/Bahnstrom ............................................................................................ 6

5.5 Elektrische Energieanlagen (50 Hz) ......................................................................... 7

5.6 Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen) ............................................. 7

5.7 Kabeltiefbau ............................................................................................................. 7

6 Tangierende Planungen ......................................................................................... 7

7 Temporär zu errichtende Anlagen ........................................................................ 7

7.1 Baustelleneinrichtungsfläche .................................................................................... 7

7.2 Schutzgerüste .......................................................................................................... 8

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7.3 Hilfsbrücken ............................................................................................................. 8

7.4 Kabelhilfsbrücken ..................................................................................................... 8

8 Baudurchführung ................................................................................................... 8

8.1 Bauablauf ................................................................................................................. 8

8.2 Bauzeit ................................................................................................................... 10

8.3 Straßen und Wege ................................................................................................. 10

9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen ................................................... 10

9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen ..................................................... 12

9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter ............................................ 13

9.2.1 Schutzgut „Mensch“ ............................................................................................... 13

9.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“ .............................................................................. 14

9.2.3 Schutzgut „Wasser“ ................................................................................................ 14

9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“ ........................................................................................... 14

9.2.5 Schutzgut „Landschaft“ .......................................................................................... 15

9.2.6 Schutzgut „Boden“ ................................................................................................. 15

9.2.7 Schutzgut „Fläche“ ................................................................................................. 16

9.2.8 Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“ ............................................. 16

9.3 Schalltechnische Untersuchung ............................................................................. 17

9.4 Wasserrechtliche Belange ...................................................................................... 17

9.4.1 Errichtung Verbau .................................................................................................. 17

9.4.2 Bauwerk ................................................................................................................. 18

9.5 Bewertung der Umweltauswirkungen ..................................................................... 18

10 Weitere Rechte und Belange ............................................................................... 19

10.1 Grunderwerb .......................................................................................................... 19

10.2 Kabel und Leitungen .............................................................................................. 19

10.3 Kampfmittel ............................................................................................................ 19

10.4 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial ...................................................... 19

10.5 Brand- und Katastrophenschutz ............................................................................. 20

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11 Abkürzungen ........................................................................................................ 21

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Lud_GP_Unt_01_E-Bericht.docx Seite 1 von 22

Stand: 15.11.2018

1 Antragsgegenstand (Umfang des Bauvorhabens)

Die Eisenbahnüberführung Nr. 14 der Strecke 4800 (Stuttgart – Bretten) über die August-Bebel-Straße in Ludwigsburg wird erneuert. Das Bauwerk befindet sich auf Gemarkung der Stadt Ludwigsburg innerhalb der geschlossenen Ortschaft Ludwigsburg. Über das Bauwerk führen die beiden Strecken 4800 und 4801 mit jeweils 2 Gleisen. Die neuen Überbauten werden als Walzträger in Beton (WIB) auf massiven Widerlagern hergestellt. Die Widerlager werden auf Mikropfählen tiefgegründet.

Die Stützbauwerke, die auf der Nordseite an das Brückenbauwerk anschließen, werden im not-wendigen Umfang erneuert

Die Eisenbahnüberführung ist gemäß Streckenverlauf der Strecke 4800 in Ost-West-Richtung ausgerichtet.

Im Bauwerksbereich befinden sich Anlagen der Oberleitung, der Leit- und Sicherungstechnik sowie der 50-Hz-Technik. Im Straßenbereich sind Kabel und Leitungen Dritter vorhanden.

2 Planrechtfertigung (Anlass des Bauvorhabens)

Die EÜ besteht aus 3 Streckenteilbauwerken, die in den Jahren 1905, 1930 und 1976 erstellt wurden. Ausgenommen des Streckenteilbauwerkes 3 von 1976 muss die EÜ auf Grund der 2012 erfolgten Begutachtung des Fachbeauftragten bis 2017 erneuert werden. Durch die erfolg-te Widerlagersanierung im Jahre 2015 wurde der Verlängerung der Nutzungsdauer bis voraus-sichtlich. 2024 zugestimmt.

Bei Nichtausführung der Maßnahme droht die Sperrung der Strecken 4800 und 4801.

Um Einschränkungen in der Infrastruktur, wie z.B. Geschwindigkeitsreduzierungen auf den Bahnstrecken, Reduzierung der zulässigen Achslasten, Straßensperrungen usw. zu vermeiden und eine dauerhafte Verfügbarkeit der Strecken zu gewährleisten, muss der Bestand bis Ende 2024 erneuert werden bzw. Zwischenzustände soweit hergestellt sein, dass diese den Bestand ersetzen.

Das Vorhaben ist somit im öffentlichen Interesse und sinnvollerweise geboten.

3 Varianten und Variantenvergleich

Im Rahmen der Vorplanung wurden vier bautechnische Varianten untersucht. Aufgrund der Randbedingungen für die Erneuerung der EÜ ergab sich eine weitgehend definierte Bauwerks-geometrie.

Variante 1 (Erhalt Bauwerksteil Gleis 121): WIB-Überbau

Variante 2 (Erhalt Bauwerksteil Gleis 121): Stahltrogbrücke mit dickem Fahrbahnblech

Variante 3 (Kompletterneuerung): WIB-Überbau

Variante 4 (Erhalt Bauwerksteil Gleis 121): Halbrahmen aus Stahlbeton

Bei den Varianten 1 und 2 war die Teilerneuerung für die Gleise 122 bis 124 mit jeweils drei ge-trennten Überbauten vorgesehen. Genauer betrachtet wurde die Ausführung in WIB-Bauweise (Walzträger in Beton) bzw. eine Ausführung als Trogbrücke mit dickem Fahrbahnblech. Die Va-riante 4 sah eine Teilerneuerung als Halbrahmen vor. Diese Variante wurde jedoch aufgrund nicht umsetzbarer Randbedingungen (lichte Höhe, Herstellung) ausgeschlossen und nicht nä-her untersucht.

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Stand: 15.11.2018

Begründung der Kompletterneuerung mit WIB-Überbauten (Variante 3):

Ausgenommen des Teilbauwerks Gleis 121 von 1976 muss die EÜ erneuert werden.

Das Widerlager des Teilbauwerks Gleis 121 besteht aus zwei Teilen (Sandstein, Baujahr 1930; Stahlbeton, Baujahr 1976) und die aus Sandstein hergestellten Teile die in das angrenzende Widerlager des Teilbauwerks Gleis 122 übergehen. Für den Erhalt der Widerlager des Teilbau-werks Gleis 121 wäre daher zunächst die Herstellung einer definierten Fuge mittels Trenn-schnitt erforderlich.

Für die Fuge zwischen Gl. 122 und Gl. 121 wäre eine UiG erforderlich, da diese den Abstand von 2 m von der Gleisachse unterschreitet.

Dier Erneuerung der gesamten Brücke weist im Vergleich Vorteile hinsichtlich der Logistik und Herstellung auf, da aufgrund des vollständigen Rückbaus aller Streckenteilbauwerke das Bau-feld zusätzlich von Norden zugänglich ist. Damit können Herstellung und Verschub der Über-bauten von der Nordseite aus erfolgen, was sich günstig auf die Sperrungen der August-Bebel-Straße und die Gefahrenstelle Südseite / Kurve / Zufahrt Saftmanufaktur auswirkt.

Zudem können mit der Erneuerung des gesamten Bauwerks die Risiken aus dem Erhalt des Teilbauwerks Gleis 121 ausgeschlossen werden.

Die Varianten der Teilerneuerung haben daher kaum Kostenvorteile. Demgegenüber entstehen erhöhte Instandhaltungskosten, sowie unverhältnismäßig hohe Baukosten bei einer späteren Erneuerung des Teilbauwerks Gleis 121.

4 Beschreibung des vorhandenen Zustandes

4.1 Konstruktive Ingenieurbauwerke

Die Eisenbahnüberführung befindet sich in Dammlage innerhalb des Stadtgebiets Ludwigsburg und ist von Wohn- und Gewerbeflächen umgeben. In der Nähe befinden sich eine Fruchtsaftkel-lerei, ein Einkaufsmarkt, eine ehemalige Gärtnerei sowie verschiedene Wohngebäude. Im Stra-ßennetz liegt das Bauwerk auf einer vielbefahrenen Anbindung von der nördlich gelegenen Bundesstraße B27 sowie des Stadtteils Eglosheim in die Innenstadt. Im weiteren Umfeld befin-det sich südlich der Brücke eine weitere EÜ, die ein Industriegleis der Firma Lotter überführt.

Verkehrliches und betriebliches Konzept

Über das Bauwerk führen die beiden Strecken 4800 und 4801 mit jeweils 2 Gleisen.

Die Strecke 4800 dient als Hauptabfuhrstrecke von Stuttgart in Richtung Westen. Die Strecke wird größtenteils von Zügen des Regionalverkehrs der Verbindungen Stuttgart - Heilbronn - Würzburg sowie Stuttgart - Karlsruhe/Heidelberg genutzt. Darüber hinaus verkehren auf der Strecke Güterzüge und einzelne Fernverkehrszüge. Bei Sperrungen der Schnellfahrstrecke dient die Strecke 4800 als Umleitungsstrecke.

Die Strecke 4801 dient vorrangig dem S-Bahn-Verkehr der Linie S5 Stuttgart - Schwabstraße - Bietigheim-Bissingen.

Brücken

Die EÜ überführt die Eisenbahn über die August-Bebel-Straße im Stadtgebiet von Ludwigsburg. Die lichte Höhe beträgt zwischen 4,41 m und 4,80 m. Die Breite der Brücke beträgt 15,53 m, die Stützweite liegt zwischen 13,24 m und 13,00 m. Die Brücke ist 15,00 m lang und hat eine Flä-che von 233 m².

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Stand: 15.11.2018

Die Eisenbahnüberführung wurde im Jahr 1905 als zweigleisige EÜ erbaut. Auf der Nordseite wurde die EÜ im Jahr 1930 für ein weiteres Gleis verbreitert. Die 1905 erstellten Flügelwände auf der Nordseite wurden dafür abgebrochen. Die Überbauten dieser Bauwerksteile bestehen aus genieteten Stahlträgern mit Buckelblechen. Die Widerlager sind Schwergewichtsstützmau-ern aus Beton, teilweise mit Sandsteinverblendung.

Im Jahr 1976 wurde auf der Nordseite eine weitere eingleisige Verbreiterung vorgenommen. Dieser Bauwerksteil besteht aus Widerlagern aus Stahlbeton und einem WIB-Überbau (Walz-träger in Beton) mit Schotterbett.

Für die Widerlager des 1976 errichteten Bauwerksteils wurden Teile der bereits vorhandenen Widerlager verwendet und verbreitert. Somit lagert der Überbau des Gleises 121 auf Widerla-gern auf, die zum Teil im Jahr 1930 und zum Teil im Jahr 1976 hergestellt wurden.

Oberbau

In der folgenden Tabelle sind die Schienen- und Schwellenarten auf der EÜ Ludwigsburg aufge-führt.

Tabelle 1: Übersicht Schienen- und Schwellenarten auf der EÜ

Streckenabschnitt Schienenart Schwellenart

S-Bahn-Gleis Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen

54E4 Beton

Ferngleis Ludwigsburg - Bietigheim-Bissingen

UIC60 Beton

S-Bahngleis Bietigheim-Bissingen - Ludwigsburg

54E4 Beton

Ferngleis Bietigheim-Bissingen und Ludwigsburg

UIC60 Beton

Stützwände

Auf der Nordwestseite dient eine vorhandene Stützwand zwischen Bahndamm und Straßenbe-reich als Böschungssicherung.

Auf der Nordostseite dient eine vorhandene Stützwand zwischen dem Straßenbereich und dem angrenzenden Gelände als Böschungssicherung.

4.2 Elektrische Bahnanlagen

4.2.1 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen)

Im Baufeld befinden sich bahnlinks LST-Kabel sowie ein Signalausleger.

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4.2.2 Elektronische Anlagen für Bahnstrom

Bei der vorhandenen Oberleitung im Baubereich handelt es sich um eine Kettenwerksfahrlei-tung der Bauart Re 160. Die Führung der Kettenwerke erfolgt an Einzelstützpunkten. Rechts der Bahn werden zwei Bahnenergieleitungen an Leitungstraversen geführt. In Nähe der EÜ an der August-Bebel–Straße steht der Mast 15-10a, der die Bahnenergieleitungen trägt. Die Mas-ten befinden sich auf Ortbetonfundamenten (Blockfundamente). Die Übereinstimmung mit der Örtlichkeit wurde vom Anlagenverantwortlichen bestätigt. Im Bereich der EÜ verlaufen OSE-Kabel der Schalter 1, 2, 11, 12, U11, U12 und 45. Im Bf befindet sich ein Schaltposten, der die Bahnenergieleitungen versorgt.

4.2.3 Elektrotechnische Anlagen für Licht- und Kraftstrom

Im Bereich der EÜ befinden sich keine Beleuchtungs- oder Weichenheizanlagen. Im km 15,74 befindet sich die EWHA 4, deren Steuerleitung im Bereich der EÜ im Kabelkanal verläuft.

4.3 Anlagen Dritter

4.3.1 Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen)

Im Baufeld befinden sich links der Bahn fünf TK-Kabel (1x LWL, 2x Kupfer Fernmeldekabel, 2x Kupfer FB-Kabel) der DB Netz AG.

Im Baufeldbereich sind zwei Glasfaserkabel der Vodafone D2 GmbH vorhanden.

4.3.2 Kabel und Leitungen

Im Bereich der EÜ Ludwigsburg befinden sich Kabel und Leitungen folgender Versorger:

Trinkwasserleitung der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Gas (Hoch- und Niederdruck) der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Steuerkabel der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Beleuchtungskabel der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Mittelspannungskabel der Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim GmbH

Abwasserleitung der Stadtentwässerung Ludwigsburg

Mittelspannungskabel, 20kV- und LWL-Kabel der Syna GmbH

Die Leitungen sind in dem Bestandsleitungsplan in Unterlage 9 dargestellt.

4.4 Straßen und Wege

Die unter dem Bauwerk kreuzende zweispurige August-Bebel-Straße ist eine vielbefahrene in-nerstädtische Straße, auf der Lkw-, Pkw- sowie Busverkehr abgewickelt wird. Zudem wird die Bedarfsumleitung U7 der Autobahn A81 über die August-Bebel-Straße geführt. Das Bauwerk befindet sich unmittelbar nördlich einer relativ engen Kurve. Unmittelbar südlich des Bauwerks zweigt die Zufahrt der Saftmanufaktur Rösch ab, unmittelbar nördlich die Abzweigung in die Calwer Straße (Stadtteil Eglosheim). Hier befindet sich auch ein nahegelegener Netto-Markt. Über die Calwer Straße führt ebenfalls eine Buslinie.

Der Straßenbereich unter der EÜ besteht aus einem Geh- und Radweg auf der Westseite mit einer Breite von ca. 3,0 m. Die Fahrbahn hat eine Breite von ca. 8,0 m. Die Breite des Gehwegs auf der Ostseite beträgt lediglich ca. 0,75 m.

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Stand: 15.11.2018

5 Beschreibung des geplanten Zustandes

5.1 Konstruktive Ingenieurbauwerke

Das Bauwerk soll gemäß Aufgabenstellung vollständig erneuert werden. Es sind zwei Überbau-ten als Walzträger in Beton (WIB) vorgesehen. Die Überbauten werden durch eine Längsfuge getrennt. Durch die Höhenlage der Gleise und die erforderliche lichte Höhe zwischen Bau-werksunterkante und Oberkante Straße von mindestens 4,50 m ergibt sich die maximal mögli-che Konstruktionshöhe von 0,75 m der EÜ ohne Straßenabsenkung. Die lichte Weite des Bau-werks beträgt im Endzustand 13,15 m. Aus dem vorhandenen und beizubehaltenden Gleisab-stand ergibt sich die Brückenbreite zu 22,13 m zwischen den Geländern. Die Kreuzungswinkel, bezogen auf die 4 Gleise, variieren und bleiben unverändert (99,6 gon (Gl. 121), 99,7 gon (Gl. 122), 99,0 gon (Gl.123), 98,9 gon (Gl.124)). Auf der Nord- bzw. Südseite des jeweiligen Überbaus ist eine Randkappe angeordnet, deren Lauffläche eine Breite von jeweils 0,80 m aufweist. Die Absturzsicherung erfolgt mittels Füll-stabgeländern mit einer Höhe von 1,00 m.

Die Widerlager werden aus Stahlbeton errichtet. Das Widerlager auf der Westseite beschreibt an seinem nördlichen Ende, aufgrund des vorhandenen Gehwegs, einen Kreisbogen. Die Auf-lagerbank wird linear über diesen Bereich weitergeführt. Zur Verbreiterung wird eine Voute an-geordnet. Das östliche Widerlager wird als herkömmliches Kastenwiderlager ausgebildet.

Die Widerlager der EÜ werden mit Bohrpfählen tiefgegründet. Die Bohrpfähle werden als Mikro-pfähle ausgeführt.

Der bestehende Oberbau wird mit unveränderten Schienenformen wieder in der Soll-Gleislage hergestellt. Für die Abdichtung der Überbauten ist, aufgrund der für eine Regelabdichtung nicht zur Verfügung stehenden Höhe, eine Abdichtung aus Flüssigkunststoff vorgesehen. Zum Schutz der Abdichtung werden Unterschottermatten angeordnet.

Die Hinterkanten der beiden Widerlager werden abgedichtet und mit einer Lage Sickersteinen einschließlich Grundrohr versehen. Die Grundrohre sollen an die städtische Entwässerungslei-tung angeschlossen werden.

Zur Verlängerung des Randwegs werden Flügel an beiden Widerlagern angeordnet.

Auf der südwestlichen und südöstlichen Seite der EÜ werden zusätzlich Schrägflügel angeord-net, um das angrenzende Gelände zu sichern.

Stützwand auf der Nordostseite

Auf der Nordostseite der EÜ wird eine Winkelstützwand zur Geländeabfangung errichtet. Auf der Stützwand soll im Anschluss an das Widerlager und im Bereich der Böschungstreppe je-weils ein Geländer als Absturzsicherung errichtet werden.

Zwischen dem Widerlager und der Böschungstreppe hat die Stützwand eine Gesamtlänge von ca. 6 m und eine maximale Höhe von ca. 5,5 m. Südlich der Böschungstreppe hat die senkrecht zum Gehweg der August-Bebel-Straße verlaufende Stützwand eine Länge von ca. 5 m und ist ca. 3,50 m hoch.

Stützwand auf der Nordwestseite

Ein Teil der vorhandenen Stützwand auf der Nordwestseite der EÜ muss im Zuge der Abbruch-arbeiten des bestehenden Widerlagers zurückgebaut werden. Dieser Bereich wird als Teil des neuen Widerlagers in seinen ursprünglichen Abmessungen wieder hergestellt. Die Stützwand ist ca. 2,5 m lang und ca. 5,5 m hoch. Sie schließt über eine Fuge an die vorhandene Stütz-wand an

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Stand: 15.11.2018

Böschungstreppe

Auf der Nordseite der EÜ ist im Bereich der östlichen Böschung eine Böschungstreppe geplant.

Der südliche Brückenbereich kann über die Zufahrtstraße der Fa. Rösch und den flachen Bö-schungsbereich erreicht werden.

5.2 Straßen und Wege

Nach Herstellung der Eisenbahnüberführung werden die August-Bebel- und Calwer Straße, sowie die Geh- und Radwege entsprechend des vorhandenen Zustandes wiederhergestellt.

5.3 Anlagen der Leit- und Sicherungstechnik (Signalanlagen)

Die vorhandenen LST-Kabel werden zur Baufeldfreimachung durch Ersatzlängen getauscht. Weiter wird bauzeitlich der Signalausleger zur Herstellung von Verbauten demontiert und an gleicher Stelle wiederhergestellt.

5.4 Oberleitung/Bahnstrom

Die Erneuerung der EÜ Ludwigsburg kann in 4 Bauphasen der Oberleitung unterteilt werden.

Bauphase 0: (Verlegung der Speiseleitung in den Vorabmaßnahmen LST, OLA, TK. Das Kabel der Weichenheizanlage und der OSE im Süden der EÜ werden bauzeitlich (zusammen mit den Kabeln der anderen Gewerke) gesichert und auf Kabelhilfsbrücken gelegt. Die Gründungen der Mastanker werden vorgenommen. Die Bahnenergieleitungen im Norden der EÜ wird bauzeitlich verkabelt. Der Mast 15-10a wird zurückgebaut. Die MS-Kabel werden während der Bauphase gesichert. Das Beschädigen der Kabel z.B. durch Baufahrzeuge wird mit Stahlplatten und Kennzeichnung des Gefahrenbereichs verhindert.

Bauphase 1: Rück- und Neubau OLA während der Verbauarbeiten im Gleisbereich.

Bauphase 1.1: In der Vollsperrung wird das Bohrgerät an das südliche Ende der EÜ gefahren. Die OLA über Gleis 123, 124 wird bauzeitlich zurückgebaut und abgespannt. In Gleis 123, 124 wird gebaut (Teilsperrung). Gleis 121, 122 sind befahrbar.

Bauphase 1.2: An Gleis 122 wird die OLA zurückgebaut nur Gleis 121 bleibt befahrbar.

Bauphase 1.3: An Gleis 121 wird die OLA zurückgebaut. Gleis 121, 122 sind gesperrt. An Gleis 123, 124 wird die OLA gestoßen und die Befahrbarkeit wieder hergestellt. Der Rückanker süd-lich der EÜ wird zurückgebaut.

Bauphase 1.4: An Gleis 121, 122 wird die OLA gestoßen und die Befahrbarkeit wieder herge-stellt. Die Rückanker werden zurückgebaut. Die Gründung des Mastes 15-8a wird durch das Bohrgerät durchgeführt. Für die Gründung ist eine Baufirma mit Präqualifikation zu beauftragen oder die OLA Firma muss die ordnungsgemäß Herstellung des Fundaments gewährleisten.

Bauphase 2 und 3: Ein- / Ausbau der Hilfsbrücken. Der Betonkopf für Fundament 15-8a wird betoniert. Es wird eine Längserde verlegt. Für die Erneuerung der EÜ Ludwigsburg, werden Au-tokräne eingesetzt. Dies erfordert die Verschwenkung der Oberleitung. Die Schaltgruppen 11 und 12 müssen zur Ersatzversorgung zur Verfügung stehen. Hierzu werden Isolatoren in die Kettenwerke der Gleise 122, 123 eingebaut. Es muss zur Ausführungsplanung eine speise-technischen Prüfung durch DB Energie erstellt werden. Diese Planung ist mit DB-Energie abzu-stimmen.

Bauphase 4: Stellen des Mast 15-8a (als Ersatz für den rückgebauten Mast 15-10a). Nach dem Umbau der Brücke werden die Speisekabel wieder als Leitungen an dem Mast 15-8a geführt,

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die MS-Kabel werden zurückgebaut. Festpunktschalen sind vorzusehen. Die neue EÜ ist ent-sprechend der Ril 997.0204 bahnzuerden.

5.5 Elektrische Energieanlagen (50 Hz)

Das Steuerkabel der EWHA 4, welches durch den Kabelkanal im Süden des Baufeldes verläuft, muss bauzeitlich gesichert werden.

5.6 Anlagen der Telekommunikation (Fernmeldeanlagen)

Im Zuge der Baufeldfreimachung werden die Kabel mit vorhandener Mehrlänge zum Baufeld verzogen und zur eine Hilfsbrücke verschwenkt. Nach der Fertigstellung der Eisenbahnüberfüh-rung werden die Kabel mit vorhandener Mehrlänge zurückgezogen und diese an geeigneter Stelle abgelegt.

Die Kabel ohne Mehrlänge werden durch Einspleißen einer Ersatzlänge verlängert und zur ei-ner Hilfsbrücke verschwenkt. Nach der Fertigstellung der Eisenbahnüberführung werden die Kabel in die Kabelkanäle zurückverlegt und die Mehrlänge vorschriftsgemäß abgelegt. Der Be-trieb der TK-Anlagen während der Bauphase bleibt erhalten.

Die genannten Maßnahmen werden für TK-Kabel und Vodafone-Kabel durchgeführt.

5.7 Kabeltiefbau

Für die Kabelmaßnahmen werden Anpassungen am Kabelführungssystem vorgenommen bzw. in geringfügigem Umfang neu erstellt.

6 Tangierende Planungen

keine

7 Temporär zu errichtende Anlagen

7.1 Baustelleneinrichtungsfläche

Die Lage der Baustelleneinrichtungsflächen ist in Unterlage 8 dargestellt.

Es sind folgende Flächen zur Nutzung als BE-Flächen vorgesehen:

BE-Fläche Südost-oben Die Fläche mit einer Größe von ca. 460 m² befindet sich auf Gleisniveau südöstlich des Bauwerks. Sie wird für die Zwischenlagerung von Teilen des alten Überbaus sowie von Oberbaumaterialien / Gleisjochen benötigt.

BE-Fläche Südost-unten Die Fläche mit einer Größe von ca. 44 m² befindet sich auf Straßenniveau südöstlich des Bauwerks. Sie wird als Kranstellfläche sowie für die Zwischenlagerung von Hilfsbrü-cken benötigt.

BE-Fläche Nordost Die Fläche mit einer Größe von max. ca. 460 m² befindet sich auf Straßenniveau nord-östlich des Bauwerks neben bzw. teilweise auf der August-Bebel-Straße. Sie wird als Kranstellfläche sowie für die Zwischenlagerung von Hilfsbrücken benötigt. Zur Sicherung des Geländesprungs, zwischen BE-Fläche und dem Flurstück Nr. 3360, wird ein rückverankerter Verbau vorgesehen. Die Verankerungen kommen unterhalb der Gründungssohle des Gebäudes auf Flurstück Nr. 3360 zu liegen.

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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263 Erläuterungsbericht

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Stand: 15.11.2018

BE-Fläche Nordwest Die Fläche mit einer Größe von ca. 670 m² befindet sich auf Straßenniveau nordwestlich des Bauwerks auf der Calwer Straße bzw. dem dazugehörigen Parkstreifen und Geh-weg. Sie wird für die Zwischenlagerung von Teilen des alten Überbaus sowie als allge-meine BE-Fläche und Lagerung von Baumaterialien benötigt.

Kurzzeitig werden weitere Flächen auf der August-Bebel-Straße bzw. im Abzweig zur Saftma-nufaktur als Kranstellflächen bzw. Zwischenlagerung von Hilfsbrücken benötigt.

Als Zugang zum Gleisbereich wird nordöstlich des Bauwerks eine bauzeitliche Gleisüberfahrt errichtet. Diese wird ausschließlich bei Sperrung der Gleise genutzt.

7.2 Schutzgerüste

Nach Einbau der Hilfsbrücken wird, über die gesamten Bauzeit, der Geh- und Radweg im Bau-werksbereich mit einem Schutzgerüst eingehaust.

7.3 Hilfsbrücken

Zur Aufrechterhaltung des Bahnbetriebs während der Baumaßnahme werden 4 Standard-Hilfsbrücken der DB AG in den Gleisen 121 bis 124 vorgesehen.

Als Auflager für die Hilfsbrücken und Baugrubenumgrenzung werden im Bereich der Hilfsbrü-cken Verbauten mit Aussteifungen bzw. Rückverankerungen eingesetzt.

7.4 Kabelhilfsbrücken

Nach den Verbauarbeiten werden nördlich und südlich der EÜ Kabelhilfsbrücken errichtet, auf die die vorhandenen Kabel (Leit- und Sicherungstechnik, Telekommunikation, Bahnstrom, Steuerkabel und Licht- und Kraftstrom) umgelegt werden.

Nach Fertigstellung der EÜ werden die Kabel wieder von den Kabelhilfsbrücken in die neue Kappe des Bauwerks gelegt. Die Speiseleitung wird in Ursprungslage gebracht.

8 Baudurchführung

8.1 Bauablauf

Da auf dem Bauwerk in Betrieb befindliche Gleise verlaufen, müssen vor dem Abbruch des vor-handenen und dem Herstellen des neuen Bauwerks bauzeitliche Konstruktionen hergestellt werden, unter denen im weiteren Verlauf gearbeitet werden kann.

Nach den vorbereitenden Maßnahmen werden die Verbauten als Absicherung des späteren Baubereichs eingebracht. Diese Arbeiten können nur in Sperrpausen des Zugverkehrs ausge-führt werden.

Auf den dann vorhandenen Verbauten werden die Hilfsbrücken für die Gleise aufgelagert. Zum Einbau der Standard-Hilfsbrücken der Deutschen Bahn werden die Gleise und Überbauten je-weils mit einem Autokran ausgehoben bzw. der WIB-Überbau mit einer selbstfahrenden Platt-form (SPMT – Self-Propelled Modular Transport) ausgefahren. Die Hilfsbrücken werden mit Au-tokränen eingehoben. Danach kann das jeweilige Gleis wieder in Betrieb genommen werden.

Unter den Hilfsbrücken können im Folgenden die Widerlager ohne Beeinträchtigung des Zug-verkehrs abgebrochen und die neuen Widerlager hergestellt werden.

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Nach Herstellung der Widerlager werden die Hilfsbrücken mittels Autokran ausgehoben und die neuen Überbauten eingeschoben. Die Überbauten werden nördlich des Bauwerks in Hochlage auf einem Herstellgerüst hergestellt

Die vorhandenen Gleisverbindungen werden im Endzustand beibehalten.

Nachfolgend werden die Teilvorgänge dieser grundsätzlichen Vorgehensweise vertiefend be-schrieben:

Bauvorbereitung

- Baufeldfreimachung / Baustelleneinrichtung

- Vorabmaßnahmen LST, OLA, TK

Einbringen Verbau im Gleisbereich

- Herstellung Ausbohlung

- Rückbau OLA

- Demontage Signalmast

- Herstellung Tiefgründung für Signalmast + Mast 15-8a

- Herstellung Verbauten

- Einbau Kabelhilfsbrücken

- Stellen Signalmast, Einbau OLA

- Anpassung Ausbohlung

Einbau Hilfsbrücken

- Oberleitung verschwenken

- Oberbau ausbauen

- Überbau ausfahren bzw. ausheben

- Oberleitung in Ursprungslage

Einbringen Verbau im Straßenbereich

- Sicherung Bestandsleitungen

- Herstellung Verbau im Straßenbereich

- Umverlegung/Sicherung Bestandsleitungen

Herstellung Widerlager

- Abbruch Widerlager incl. Baugrubensicherung

- Herstellung Tiefgründung mit Mikropfähle

- Fundamente und Widerlager herstellen

- Herstellung Flügelwände auf der Südost- und Südwestseite

- Hinterfüllung der Widerlager

- Umverlegung Bestandsleitungen in Endlage

Bau und Einbringen Überbauten

- Gründung und Herstellung Herstell-/Verschubgerüst

- Überbauten herstellen

- Oberleitung verschwenken

- Ausbau Hilfsbrücken und Abtransport

- Montage Verschubgerüst

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- Widerlager fertigstellen

- Hinterfüllung Kammerwände

- Lager einbauen

- Verschub Überbauten

- Oberbauarbeiten

- Oberleitung in Ursprungslage

Nacharbeiten

- Herstellung Stützwände Nordseite

- Böschungstreppe einbauen

- Wiederherstellung BE-Flächen

- Wiederherstellung Verkehrsflächen

- Abschlussmaßnahmen LST, OLA, TK

- Mast 15-8a stellen

- Speiseleitung in Ursprungslage bringen

- Ausgleichsmaßnahmen

8.2 Bauzeit

Die Bauarbeiten sollen Mitte 2022 beginnen. Vorbereitende Maßnahmen im Gleisbereich sind davor geplant. Die Inbetriebnahme ist im Jahr 2023 vorgesehen. Im Nachgang sind im Gleisbe-reich Abschlussmaßnahmen durchzuführen. Die Freigabe für den Straßenverkehr soll ebenfalls im Jahr 2023 erfolgen.

8.3 Straßen und Wege

Die August-Bebel-Straße wird durch die Baugruben und nördlich der EÜ durch das Herstellge-rüst der Überbauten bauzeitlich eingeengt. Während der Baumaßnahme müssen eine Fahrspur und ein provisorischer Gehweg in der August-Bebel-Straße und in der Calwer Straße erhalten bleiben. Eine lichte Höhe von mind. 4 m wird während der Bauzeit sichergestellt.

Für die August-Bebel-Straße und die Calwer Straße. ist für eine Dauer von ca. 16 Monaten mit den genannten Einschränkungen einer einspurigen Verkehrsführung zu rechnen. Für die beiden Sperrungen zum Ein- bzw. Ausbau der Hilfsbrücke sind jeweils mehrtägige Vollsperrungen der Straßen erforderlich.

Die Abstimmung mit der Stadt ist erfolgt.

9 Zusammenfassung der Umweltauswirkungen

Zur Erneuerung der EÜ werden für die Baustelleinrichtung Feldhecken, Gebüsche, Zierrasen und Gärten bauzeitlich auf einer Fläche von 1585 m² beansprucht. Ein Teil der Biotoptypen ver-fügt über eine schnelle Regenerierbarkeit, sodass diese leicht wiederherstellbar sind. Dies trifft jedoch nicht auf die Gehölze zu. Die langwirksamen Eingriffe (Feldhecke) können durch die Wiederherstellung der Gebüsche mit standortheimischen Arten beglichen werden, da der ur-sprüngliche Bestand der Gebüsche zum Teil aus nicht heimischen Arten besteht. Somit erfolgt gemäß Ökokontoverordnung kein Wertverlust. Eine dauerhafte Inanspruchnahme oder Nut-zungsänderung von Flächen erfolgt nicht.

Zur Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (1) Nr. 1-3 wird für die Artengruppe Avifauna eine Vermeidungsmaßnahme ergriffen, die Gehölzrückschnitte und Rodungen nur in den Monaten Oktober bis Februar zulässt.

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Die bauzeitlichen Beeinträchtigungen in das Schutzgut Boden durch Umlagerung oder Verdich-tung werden nach Abschluss der Baumaßnahmen rekultiviert.

Für das Vorhaben werden ca. 1.585 m² unversiegelte Flächen bauzeitlich in Anspruch genom-men. Ein dauerhafter Flächenverbrauch erfolgt nicht.

Zum Schutz des Grundwassers werden Vermeidungsmaßnahmen zum Umgang mit wasserge-fährlichen Stoffen ergriffen. Die Widerlager werden mittels Mikropfählen tiefgegründet. Die Tief-gründung kann in den Grundwasserbereich reichen und verbleibt nach Abschluss der Maß-nahme im Boden. Ein entsprechende Erlaubnis wird in Kap. 9.4.2 beantragt. Aufgrund der Durchlässigkeit werden keine Auswirkungen auf die Grundwasserströmung erwartet.

Schallschutz gemäß 16. BImSchV sowie der Schutz von Baulärm gemäß AVV Baulärm werden im Rahmen des Baulärmgutachtens berücksichtigt. Darin werden Maßnahmen zur Minderung der baubedingten Schallimmissionen benannt, sodass unzumutbare Belästigungen nicht mehr auftreten sollten. Zur Minderung der baubedingten Erschütterungsimmissionen für potenziell be-troffene Gebäude wird ein Schutzmaßnahmenkonzept auferlegt, um erhebliche Belästigungen für die Anwohner durch die Baumaßnahem zu vermeiden. An 2 Anwesen erfolgen gebäude-technische Beweissicherung zur Dokumentation vorhandener Vorschädigung und späteren Ab-wehr von Schadensersatz-ansprüchen.

Mögliche Auswirkungen eines Vorhabens:

Energiebedarf

Durch die Erneuerung der Eisenbahnüberführung wird kein neuer Energiebedarf erforderlich.

Unfall- und Störfallrisiken

Auf der Strecke 4800 findet Schienengüterverkehr statt. Hierdurch ist grundsätzlich ein Risiko

durch Havarien und Störfällen bei Gefahrenguttransporten gegeben.

Die Baumaßnahme dient der Vermeidung von Unfall- und Störfallrisiken durch eine richtlinien-

konforme Erneuerung des technischen Bauwerkes. Ohne diese Erneuerung ist eine Instandhal-

tung und somit die eisenbahnbetriebliche Sicherheit des Bauwerks nicht mehr zu gewährleisten.

Im Weiteren ist eine Erhöhung des Störfallrisikos durch die richtlinienkonforme Erneuerung des

Brückenbauwerkes auszuschließen, da eine wesentliche Änderung der betrieblichen Parameter

nicht vorgesehen ist.

Luftreinhaltung

Bei der Baumaßnahme handelt es sich um eine Erneuerung eines bestehenden Bauwerks. Ei-ne Erhöhung der Zugzahlen oder der Geschwindigkeit ist nicht vorgesehen. Aus diesem Grund gibt es keinen negativen Einfluss auf die Luftreinhaltung.

Kumulierende Wirkung mit anderen Vorhaben

Ebenfalls auf der Strecke 4800 ist die Eisenbahnüberführung Kornwestheim Nr. 8 (km 10,712),

die Ende 2020 abgängig ist. Bis zur Erneuerung 2022 – 2023 werden vorab Hilfsbrücken einge-

baut. Eine gleichzeitige Sperrung der beiden Eisenbahnüberführung ist aufgrund des Umfangs

der erforderlichen Schienenersatzverkehre nicht möglich.

Es sind keine Zusammenhangsmaßnahmen Dritter bekannt.

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9.1 Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen

Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen wurden sowohl für den technischen Umweltschutz als auch für artenschutzrechtliche Konflikte aufgestellt (s. Unterlage 10.1, 10.2, 10.3, 10.4). Die-se betreffen die Schutzgüter: - Menschliche Gesundheit (Lärm), - Pflanzen und Tiere (Artenschutz), - Boden, - Wasser.

Zur Reduzierung des baubedingten Schallimmissionen werden folgende Maßnahmen ergriffen:

Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren

Beschränkung der Stopfarbeiten nachts auf maximal 6 Stunden

Bauverfahren und Baugeräte auf dem Stand der Technik

Umfassende Information der betroffenen Anwohner über Art und Umfang der Bautätig-keiten

Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Betroffenen wenden können

Überwachung der Baustellen mit Durchführung von stichprobenartigen Fremdüberwa-chungsmessungen

Vorschlag von ggf. notwendigen weitergehenden Minderungsmaßnahmen zum Schutz der Nachbarschaft

Um Erschütterungsimmissionen zu mindern, wird für die benachbarten Anwesen ein Schutz-konzept mit folgenden Maßnahmen erstellt:

umfassende Informationsweitergabe über Baumaßnahmen, Dauer, etc. an betroffene Anwohner

Aufklärung über die Unvermeidbarkeit von Erschütterungen infolge der Baumaßnahme

Benennung einer Ansprechstelle, an die sich Betroffene wenden können

zusätzliche baubetriebliche Maßnahmen zur Minderung und Begrenzung der Belästi-gungen (Pausen, Einhaltung der Ruhezeiten, etc.)

Nachweis der tatsächlich aufgetretenen Erschütterungen durch Messungen sowie deren Beurteilung, zumindest im Beschwerdefall

Gebäudetechnische Beweissicherungen für 2 Anwesen

Bauzeitlich werden vegetationsbewachsene Flächen von 1.585 m² beansprucht. Zum Schutz der Flora werden innerhalb des Untersuchungsgebietes Bereiche zur BE-Fläche mit Schutz-zäunen abgegrenzt. Die bauzeitlich beanspruchten Flächen werden wieder rekultiviert. Zu-nächst wird das Fremdmaterial entsorgt und der Boden tiefengelockert. Anschließend wird der zwischengelagerte Oberboden wieder aufgetragen. Danach werden entsprechend der Standor-te gebietsheimische Pflanzen bzw. Saatgutmischungen neu gepflanzt oder angesät, sodass möglichst eine artgleiche Wiederherstellung der Biotope erfolgt. Während der Bauzeit erfolgt ei-ne Umweltfachliche Bauüberwachung.

Zur Vermeidung der Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG (1) Nr. 1-3 wird für die Artengruppe Avifauna eine Vermeidungsmaßnahme ergriffen, die Gehölzrückschnitte und Rodungen nur in den Monaten Oktober bis Februar zu lässt.

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Zur Vermeidung von Konflikten mit dem Schutzgut Boden wird auf den unversiegelten Flächen der Oberboden abgetragen und bauzeitlich zwischengelagert. Zum Schutz vor dem Einschütten von Fremdmaterial werden die genutzten Flächen mit einem Geotextil abgedeckt. Nach Bauen-de werden die Flächen wiederhergestellt, indem Fremdmaterial entfernt wird und die Böden nach einer Tiefenlockerung angedeckt werden.

Zum Schutz des Grundwassers werden folgende Vermeidungs- und Verminderungsmaßnah-men ergriffen:

Versickern, Versenken oder Verregnen von Baustellenabwässern ist unzulässig,

das Verwenden von auswasch- oder auslaugbaren und wassergefährlichen Materialien ist zu unterlassen,

die Verlegung von Öl- oder Treibstoffleitungen ist verboten,

Bei Schmierstoffen und Schalölen sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umweltzeichen „blauer Engel“ ausgezeichnete Stoffe zu verwenden.

9.2 Beschreibung der Auswirkungen auf die Schutzgüter

9.2.1 Schutzgut „Mensch“

Durch die Erneuerung der Eisenbahnüberführung bleibt der Verkehrsweg für Personen gesi-chert. Durch die Erneuerung entstehen nur bauzeitliche Lärm- und Erschütterungsimmissionen, dauerhafte können ausgeschlossen werden.

Gemäß dem Baulärmgutachten sind tagsüber und vor allem nachts an Gebäuden im Umfeld der Baumaßnahme Überschreitungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm und Über-schreitungen von Beurteilungspegeln von 70 dB (A) Tag und 60 dB(A) Nacht zu erwarten.

Für den Fall des Auftretens von lärmrelevanten Arbeiten sind Maßnahmen zur Minimierung der Belästigung zu diskutieren. Diese setzen den Einsatz von Baumaschinen und Verfahren ent-sprechend dem Stand der Technik voraus. Im Hinblick auf den Luftschall sind die Geräusche-missionsgrenzwerte nach Tab. Art. 12 für die Stufe II der „Richtlinie 2000/14/EG des Europäi-schen Parlaments und des Rates“ vom 08.05.2000 durch die zum Einsatz kommenden Geräte einzuhalten.

Eine Verlegung von lärmintensiven Arbeiten in den Tagzeitraum ist im Rahmen der Vollsper-rungen nicht möglich, da die Beeinträchtigung für die Reisenden, d.h. Schienenersatzverkehr bzw. Streckensperrung, auf ein vertretbares Minimum reduziert werden muss.

Die erschütterungsintensiven Arbeiten werden dabei im Wesentlichen durch die Verbau- und Bohrarbeiten hervorgerufen. Es wird davon ausgegangen, dass erschütterungsrelevante Bautä-tigkeiten am Tag stattfinden.

Die baubedingten Erschütterungen können folgende Betroffenheit verursachen:

Beim Einsatz einer Vibrationsramme im Abstand bis zu 30 m im Tageszeitraum und 40 m im Nachtzeitraum an Gebäuden der Kurfürstenstraße 67 und August-Bebel-Straße 15, 19

Beim Einsatz von Bohrgeräten im Abstand bis zu 20 m im Tageszeittraum und 30 m im Nachtzeitraum an Gebäuden der Kurfürstenstraße 67 und August-Bebel-Straße 19

In Folge dessen sind,, basierend auf den derzeit vorliegenden Planungsannahmen zur Bau-durchführung, erfahrungsgemäß potenzielle Betroffenheitsbereiche für Einwirkungen auf Men-schen in Gebäuden mit geringerem Abstand als ca. 40 m zur Baumaßnahme im Nachtzeitraum nicht auszuschließen. In Bereichen mit verborgenen Schwingungsbrücken (z.B. Stahlträger be-stehender Unterführungen, Kanalschächte, etc.) oder stark konsolidierten Lagerungsverhältnis-

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se im Untergrund können sich die Betroffenheitskorridore, auch in Abhängigkeit zum eingesetz-ten Werkzeug und der notwendigen Krafteinleitung, auf größere Entfernungen ausdehnen.

Weitere, nichtstoffliche Emissionen, die durch das Bauvorhaben hervorgerufen werden und die eine Auswirkung auf die menschliche Gesundheit haben, sind nicht bekannt.

9.2.2 Schutzgut „Tiere und Pflanzen“

Bei dem im Untersuchungsgebiet vertretenen Biotoptypen handelt es sich zum Großteil um Feldhecken oder Gebüsche, die mittel- bis hochwertig sind, die allerdings überwiegend aus Jungholz bestehen und kaum größere Stammdurchmesser oder relevante Totholzstrukturen aufweisen. Die Gebüsche sind zudem mit nicht standortheimischen Arten durchsetzt (beispiels-weise Schneebeere). Im Böschungsbereich ist davon auszugehen, dass die Flächen einmal alle paar Jahre auf den Stock gesetzt werden. Mittelwertig sind die Ruderalfluren an den Gleisrän-dern sowie die extensiv genutzten Gärten. Geringwertig ist beispielsweise der entlang der Stra-ße wachsende Zierrasen sowie die großflächig vorhandenen Gärten, soweit diese intensiv ge-pflegt werden. Durch die Nutzung dieser Flächen ist ein erhöhter Anteil nicht heimischer oder naturraumuntypischer Gehölze vorhanden.

Alle bauzeitlich beanspruchte Biotope (1.585 m²) werden nach Bauende wiederhergestellt:

Garten 668 m²

Gehölzflächen 765 m²

Zierrasen 152 m²

Einzelbäume 2 Stk.

Durch die Bauzeitenbeschränkung für Rodungs- und Rückschnittsarbeiten werden Konflikte für die Avifauna ausgeschlossen. Das Umfeld bietet für die Tiere diverse Ausweichmöglichkeiten (§ 44 (1) 1 u. 2 BNatSchG). Die während der Bauzeit beeinträchtigten Gehölze werden nach Bau-enden wiederhergestellt. Für die betroffenen Gilden der Freibrüter gibt es in der Umgebung ausreichende Ausweichmöglichkeiten, somit kann ein Schädigungsverbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG ausgeschlossen werden.

9.2.3 Schutzgut „Wasser“

Gemäß Baugrundgutachten wurde bis in eine Tiefe von 264,6 mNN kein Grundwasser angetrof-fen. Bei Tiefgründungen ist der tatsächliche Grundwasserstand zu ermitteln.

Die Widerlager werden mittels Mikropfählen tiefgegründet. Die Tiefgründung kann in den Grundwasserbereich reichen und verbleibt nach Abschluss der Maßnahme im Boden. Ein ent-sprechende Erlaubnis wird in Kap. 9.4.2 beantragt. Aufgrund der Durchlässigkeit werden keine Auswirkungen auf die Grundwasserströmung erwartet.

Die Bauwerksentwässerung erfolgt über Grundrohre, die an die städtische Entwässerungslei-tung angeschlossen werden.

9.2.4 Schutzgut „Klima, Luft“

Das UG wird von kleinklimatisch wirksamen Elementen wie Gehölzen geprägt. Für die Durch-führung des Vorhabens werden kleinklimatisch wirksame Bestandteile (Gehölze) entfernt. Die Flächen werden rekultiviert, Beeinträchtigungen sind nicht dauerhaft, sodass erhebliche Beein-trächtigungen auf das Schutzgut ausgeschlossen werden.

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9.2.5 Schutzgut „Landschaft“

Das UG liegt im innerstädtischen Bereich der Stadt Ludwigsburg. Sowohl der Bahnhof als auch die angrenzenden Straßen und Gebäude prägen die städtische Landschaft. Eine Erholungs-funktion ist nicht vorhanden. Die Baustelle ist nur im näheren Umfeld einsehbar, sodass es zu keiner Beeinträchtigung des Landschaftsbildes kommt.

9.2.6 Schutzgut „Boden“

Für die Erneuerung der EÜ werden keine neuen Flächen dauerhaft beansprucht und in der Nut-

zung geändert. Die bauzeitlich genutzten BE-Flächen, Zufahrtswege und Baufeld werden auf

1.585 m² unversiegelter Flächen errichtet und nach Bauende rekultiviert.

Geologie

Nach dem Kartenviewer des Landesamtes für Geologie, Rohstoffe und Bergbau ist im Untersu-chungsgebiet aufgrund der Ortslage in den A- und B- Horizonten mit anthropogen veränderten Bodenschichten und Auffüllungen zu rechnen. Der Bahndamm, in den hauptsächlich für das Bauvorhaben eingegriffen werden muss, ist künstlich aufgeschüttet. In den unteren Boden-schichten ist mit Festgestein aus Gipskeuper und Unterkeuper zu rechnen.

Die Bodenverhältnisse sind aufgrund von menschlicher Bautätigkeit größtenteils verdichtet oder versiegelt. Natürlich gelagerte Böden sind im Eingriffsbereich, auch innerhalb der Grünanlagen, nicht zu erwarten. Die Dammschüttung besteht unterhalb der Gleisschotterung aus sandigen bis schwach sandigen, teilweise steinigen oder kiesigen Ton. Unterhalb der Eisenbahnunterfüh-rung wurden feinkörnige Böden aus Schluff und Ton vorgefunden.

Umwelttechnische Einstufung

Nach Baugrundgutachten wurden keine augenscheinlichen Verunreinigungen nachgewiesen. Eine chemische Laboruntersuchung wurde daher nicht durchgeführt. Die anfallenden Ausbau-stoffe/Abbruchmaterialien sind entsprechend nachfolgender Tabelle 1 in Zuordnungswerten von Z0 bis >Z2 eingestuft. Nach dem Kurzkonzept fallen gefährliche Abfälle in Form von Kohlen-teerhaltige Bitumengemische an.

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Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial

Innerhalb des Bauablaufes wird der anfallende Erdaushub und sonstiger Abraum weiter unter-sucht. Unter Berücksichtigung der jeweiligen Behördlichen Auflagen werden im Zuge der Dekla-rationsanalytik Bodenproben entsprechend den Parametern der LAGA TR 20 und DepV 09 so-wie bei Verdachtsfällen auf bahntypische Herbizide hin untersucht. Gemäß dem Entsorgungs-konzept im Kurzkonzept fallen im Rahmen der Bauarbeiten folgende wesentliche Abfälle an:

Tab. 1 Wesentliche Abfälle

Ausbaustoffe/Abbruchmaterial Zuordnungswert Masse

Bodenaushub Widerlager Stuttgart >Z2 2160 t

Bodenaushub Widerlager Bretten Z0 2160 t

Gleisschotter Z1.2 990 t

Stahlbrücke - 160,5 t

Schwarzdecke Gefährlicher Abfall

(170301*) 180 t

Asphalt Gehweg - 36 t

Betonabbruch, Brückenüberbau mit Teerabdichtung

Gefährlicher Abfall (170301*)

136 t

Betonabbruch, Widerlager und Flügel Z1.1 676 t

Schotter Straßenunterbau und Gehweg =Z2 360 t

Bodenaushub Böschung (Seite Stutt-

gart, Bereich Flügelwand) =Z2 432 t

Die Entsorgung der Abfälle erfolgt nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetz (KrWG), insbesondere unter der Beachtung des Grundsatzes des Vorranges der Verwertung vor der Beseitigung. Es liegt keine Altlastenverdachtsfläche vor.

Fläche

Bauzeitlich werden 1.585 m² unbefestigte Flächen genutzt, die nach Bauende wiederhergestellt werden. Ein dauerhafter Flächenverbrauch liegt nicht vor.

9.2.7 Schutzgut „Fläche“

Für das Vorhaben werden ca. 1.585 m² unversiegelte Flächen bauzeitlich in Anspruch genom-men. Die Flächen werden nach Abschluss der Baumaßnahmen rekultiviert, so dass keine er-hebliche nachteilige Bodenveränderung verbleibt. Eine erhebliche dauerhafte Inanspruchnahme von unversiegelten, unverdichteten Böden findet nicht statt.

9.2.8 Schutzgut „Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter“

- Kulturelles Erbe: Das Kulturelle Erbe ist von dem Vorhaben nicht betroffen, da keine entspre-chenden Objekte im Wirkraum des Vorhabens bekannt sind.

- Sonstige Sachgüter: Durch das Vorhaben betroffene Leitungen werden in Absprache mit den Leitungsträgern ggf. verlegt. Alle im Baubereich vorhandenen Anlagen, Bauteile, Leitungen, usw., die nicht Teil der Baumaßnahme sind, verbleiben im Bestand. Notwendige Sicherungs-,

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Anpassungs- und Verlegungsmaßnahmen werden sofern erforderlich im Rahmen der Ausfüh-rungsplanung mit den entsprechenden Stellen vereinbart.

9.3 Schalltechnische Untersuchung

Die Untersuchungen zum Baulärm kommen zu dem Ergebnis, dass bereichsweise Überschrei-tungen der Immissionsrichtwerte der AVV Baulärm auftreten können.

Tatsächliche Betroffenheiten durch die Baumaßnahme, die Notwendigkeit und der Umfang von Schutzmaßnahmen werden insbesondere auch vom tatsächlichen Bauablauf und den zur Aus-führung kommenden Baugeräten abhängen.

Zur Minimierung von potenziellen Betroffenheiten ist es zweckmäßig, im Zuge der Ausschrei-bung nachfolgende Maßnahmen ausreichend zu berücksichtigen: Verwendung von geräuscharmen Baumaschinen und Bauverfahren

Beschränkung der Stopfarbeiten nachts auf maximal 6 Stunden

Im Rahmen der Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass von den beauftragten Bauun-

ternehmen ausschließlich Bauverfahren und Baugeräte eingesetzt werden, die hinsichtlich

ihrer Schall- und Erschütterungsemissionen dem Stand der Technik entsprechen (siehe

32. BImSchV). Ebenfalls ist darauf hinzuweisen, dass die Baustellen so geplant, einge-

richtet und betrieben werden, dass Geräusche weitestgehend verhindert werden, die nach

dem Stand der Technik vermeidbar sind.

Von der Ausführungsfirma ist eine Abstimmung zur Größe und Funktion der jeweiligen

Geräte auf die zu leistenden Arbeiten in den Angebotsunterlagen darzulegen.

Weiterhin sind nachfolgende von Bauzeiten und Bauphasen unabhängige Maßnahmen ausrei-chend zu berücksichtigen: Umfassende Information der betroffenen Anwohner über Art und Umfang der Bautätigkei-

ten

Benennung einer Ansprechstelle, an die sich die Betroffenen wenden können

Überwachung der Baustellen mit Durchführung von stichprobenartigen Fremdüberwa-

chungsmessungen

Vorschlag von ggf. notwendigen weitergehenden Minderungsmaßnahmen zum Schutz

der Nachbarschaft

In den diskutierten und vorgeschlagenen Maßnahmen stecken somit umfangreiche Potenziale zur Minderung der baubedingten Schallimmissionen, sodass bei deren Berücksichtigung unzu-mutbare Belästigungen nicht mehr auftreten sollten.

9.4 Wasserrechtliche Belange

Gemäß Baugrundgutachten wurde bis in eine Tiefe von 264,6 mNN kein Grundwasser angetrof-fen. Bei Tiefergründungen ist der tatsächliche Grundwasserstand zu ermitteln.

9.4.1 Errichtung Verbau

Die Verbauten reichen maximal bis in eine Tiefe von ca. 16 m unter SOK, was einer Höhe von ca. 272,0 mNN entspricht. Sie liegen oberhalb des erbohrten Grundwasserhorizontes.

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Erneuerung der Eisenbahnüberführung Nr. 14 Ludwigsburg Strecke 4800 Stuttgart - Bretten, km 15,263 Erläuterungsbericht

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Stand: 15.11.2018

9.4.2 Bauwerk

Beantragung der Erlaubnis nach §8 Abs. 1 und §9 Abs. 1. Nr. 4 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das dauerhafte und bauzeitliche Einbringen von festen Stoffen in den Grund-wasserbereich in Form einer Tiefgründung inklusive Verpresspfählen

Die Widerlager werden mittels Mikropfählen (Verpresspfählen) tiefgegründet. Die Tiefgründung kann in den Grundwasserbereich reichen und verbleibt nach Abschluss der Maßnahme im Bo-den. Aufgrund der Durchlässigkeit werden keine Auswirkungen auf die Grundwasserströmung erwartet.

Bei der Herstellung der Baugruben erfolgt keine Entnahme von Grundwasser.

9.5 Bewertung der Umweltauswirkungen

Die Auswertung des Screenings ergab keine Notwendigkeit zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung. Im Rahmen des Screenings wurde für Gilde der Freibrüter (Avifauna) ein Artenblatt für die artenschutzrechtliche Prüfung gemäß „Anhang V-1“ im Rahmen der Erstellung der Unterlagen zum Screening gemäß § 7 (1) UVPG ausgefüllt. Mit der Maßnahmenkonzeption können im Ergebnis erhebliche Beeinträchtigungen vermieden oder gemindert werden.

Die Eingriffsregelung gemäß BNatSchG wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Be-gleitplans (Unterlage 10.1) abgehandelt. Zur Erneuerung der EÜ Ludwigsburg werden für die BE-Flächen unter anderem Feldhecke, Gebüsche, Zierrasen, Einzelbäume und Gärten bean-sprucht. Ein Teil der Biotoptypen verfügt über eine schnelle Regenerierbarkeit, sodass diese re-lativ schnell wiederherstellbar sind. Dies trifft jedoch nicht auf die Gehölze zu. Die langwirksa-men Eingriffe (Feldhecke) können durch die Wiederherstellung der Gebüsche mit standorthei-mischen Arten beglichen werden, da der ursprüngliche Bestand der Gebüsche zum Teil aus nicht heimischen Arten besteht. Somit erfolgt gemäß Ökokontoverordnung kein Wertverlust. Ei-ne dauerhafte Inanspruchnahme oder Nutzungsänderung von Flächen erfolgt nicht.

Eine Prüfung der FFH-Verträglichkeit ist nicht erforderlich, da der Wirkbereich des Vorhabens außerhalb der Schutzgebietsabgrenzung des ca. 800 m entfernten FFH-Gebiets liegt und weite-re erhebliche diffuse oder kumulierende Effekte auf die Erhaltungsziele im Vorfeld ausgeschlos-sen werden konnten.

Belange des Artenschutzes für die Artengruppe Avifauna (Gilde Freibrüter) wurde im Rahmen des Landschaftspflegerischen Begleitplans mit integriertem Artenschutz (Unterlage 10.1) be-rücksichtigt. Durch die Bauzeitenbeschränkung für Rodungs- und Rückschnittsarbeiten werden Konflikte für die Avifauna ausgeschlossen. Das Umfeld bietet für die Tiere diverse Ausweich-möglichkeiten (§ 44 (1) 1 u. 2 BNatSchG). Die während der Bauzeit beeinträchtigten Gehölze werden nach Bauende wiederhergestellt. Für die betroffene Gilde der Freibrüter gibt es in der Umgebung ausreichende Ausweichmöglichkeiten, somit kann ein Schädigungsverbot nach § 44 (1) 3 BNatSchG ausgeschlossen werden.

Schallschutz gemäß 16. BImSchV sowie der Schutz von Baulärm gemäß AVV Baulärm werden im Rahmen des Baulärmgutachtens berücksichtigt. Es werden diesbezüglich entsprechende Vermeidungs-, Minderungs- und Schutzmaßnahmen ergriffen, unter anderem werden Baugerä-te auf dem Stand der Technik eingesetzt.

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10 Weitere Rechte und Belange

10.1 Grunderwerb

Für die Maßnahme ist kein Erwerb von Flächen Dritter erforderlich.

Für die Baustelleneinrichtungsflächen werden Flächen vorübergehend in Anspruch genommen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um Flächen des Vorhabenträgers und der Straßenbau-lastträger. Für die Zufahrt zum Gleisbereich wird temporär ein geringfügiger Bereich des Flur-stücks Nr 3360/1 in Anspruch genommen. Auf das Flurstück Nr. 3360 ragen temporäre Veran-kerungen im Untergrund ein. Nach Beendigung der Baumaßnahme werden die Verankerungen gelöst und verbleiben im Baugrund. Für das sich auf dem Flurstück befindliche Gebäude wird ein Beweissicherungsverfahren vor Baubeginn durchgeführt.

Für die straßenseitigen Sporne der Widerlager wird eine dingliche Sicherung auf dem Flurstück Nr. 3368 notwendig.

Das Grunderwerbsverzeichnis ist in Unterlage 6 beigelegt.

10.2 Kabel und Leitungen

Da die Straße nicht zurückgebaut wird, sind die Kabel und Leitungen, die in der Straße verlau-fen, nicht von der Baumaßnahme betroffen.

Die bestehende Straßenbeleuchtung ist am Bauwerk befestigt. Bauzeitlich wird diese zurück-gebaut und durch eine provisorische Beleuchtung ersetzt.

10.3 Kampfmittel

Eine Kampfmitteluntersuchung wurde durchgeführt. Die Luftbildauswertung hat keine Anhalts-punkte für das Vorhandensein von Bombenblindgängern innerhalb des Untersuchungsgebietes ergeben. Nach Angabe des Regierungspräsidium Stuttgart, Kampfmittelbeseitigungsdienst, sind keine weiteren Maßnahmen erforderlich.

10.4 Entsorgung von Aushub- und Abbruchmaterial

Im Zusammenhang mit der Infrastrukturmaßnahme fallen im Zuge der Bauausführung Aushub-materialien (Boden) sowie weitere Abfälle verschiedenster Art an.

Im Rahmen der Planung werden die Massen und Mengen ermittelt, die zurückgebaut werden müssen. Hierzu gehören im Wesentlichen der Bodenabtrag von Gründungsarbeiten, das anfal-lende Material aus dem Rückbau der Bestandswiderlager und der Bestandsüberbauten.

Die Entsorgung der Abfälle erfolgt nach den Bestimmungen des Kreislaufwirtschafts- und Ab-fallgesetz (KrWG), insbesondere unter der Beachtung des Grundsatzes des Vorranges der Verwertung vor der Beseitigung.

Altlastenverdachtsflächen sind im direkten Bereich der Baumaßnahme nicht bekannt.

Unter Beachtung der DB Richtlinie 809 „Infrastrukturmaßnahmen planen, durchführen, abneh-men, dokumentieren und abschließen“ (Ril 809) wird projektbegleitend ein Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept (BoVEK) gemäß Handbuch BoVEK durch die DB Netz erarbeitet. Ziel ist es, alle im Zuge der Baumaßnahem anfallenden Abfälle nach Art und Menge zu erfassen sowie quantitativ und qualitativ zu bewerten und optimal zu entsorgen bzw. wieder zu verwer-ten.

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10.5 Brand- und Katastrophenschutz

Das Bauwerk erhält beidseitig Randkappen, die den Anforderungen an die Führung von Ret-tungswegen mit 0,80 m Breite und 2,20 m Höhe genügen, sowie eine Absturzsicherung durch Füllstabgeländer. Die Randwege schließen auf dem Bahndamm an die Bestandssituation an. Auf dem Bestandsdamm ist in westlicher und östlicher Richtung ausreichend Platz zum Bege-hen.

In ca. 100 m Entfernung in westlicher Richtung ist die Bahnanlage über eine Zufahrt auf der Südseite zu erreichen. In ca. 120 m Entfernung in östlicher Richtung ist die Bahnanlage über die August-Bebel-Straße auf der Nordseite zu erreichen Der Bahndamm läuft in diesen Berei-chen jeweils eben aus und die Bahnanlage lässt sich geländegleich erreichen.

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11 Abkürzungen

AVV Abfallverzeichnis-Verordnung

AVV Baulärm Allgemeine Verwaltungsvorschrift Baulärm

AVG Albtal-Verkehrs-Gesellschaft

Bf Bahnhof

BE Baustelleneinrichtung

BImSchV Bundesimmissionsschutzverordnung

BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz

dB Dezibel

DSchG Denkmalschutzgesetz

EEA elektrische Energieanlagen

ESTW Elektronisches Stellwerk

EWHA elektrische Weichenheizanlage

EÜ Eisenbahnüberführung

FFH Fauna Flora Habitat

Kap. Kapitel

Km Kilometer

LB Landschaftsbestandteil

LSG Landschaftsschutzgebiet

m Meter

m² Quadratmeter

mNN Meter über Normalnull

ND Naturdenkmal

Nr. Nummer

NSG Naturschutzgebiet

OLA Oberleitungsanlage

TK Telekommunikation

LST Leit- und Sicherungstechnik

OSE Orssteuereinrichtung

LWL Lichtwellenleiter

MS-Kabel Mittelspannungskabel

FB-Kabel Fernbausteinkabel

Ril Richtlinie

Stk Stück

TSI Technische Spezifikationen für die Interoperabilität

TEN Transeuropäische Netze

UG Untersuchungsgebiet

UVP Umweltverträglichkeitsprüfung

UVPG Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

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BoVEK Bodenverwertungs- und Entsorgungskonzept

WIB Walzträger im Beton

z.B. zum Beispiel