Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken ......SP; 11.05.2015 Seite 3 von 94...

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Energie-Info BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. Reinhardtstraße 32 10117 Berlin Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2015) Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung, EEG-Auszahlungen, Marktintegration der Erneuerbaren Energien und regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme Berlin, 11. Mai 2015

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Energie-Info

BDEW Bundesverband

der Energie- und

Wasserwirtschaft e.V.

Reinhardtstraße 32

10117 Berlin

Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen, Fakten, Grafiken (2015)

Anlagen, installierte Leistung, Stromerzeugung,

EEG-Auszahlungen, Marktintegration der

Erneuerbaren Energien und regionale Verteilung

der EEG-induzierten Zahlungsströme

Berlin, 11. Mai 2015

SP; 11.05.2015 Seite 2 von 94

SP; 11.05.2015 Seite 3 von 94

Berlin, Mai 2015

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Reform des EEG hat im vergangenen Jahr die Weichen

für den weiteren gesicherten Ausbau der Erneuerbaren Ener-

gien gestellt. Dies war eine wichtige Wegmarke, denn sie führt

dazu, dass zum einen die ausufernden volkswirtschaftlichen

Kosten begrenzt werden konnten, und zum anderen neue

Wege beschritten worden sind, die zukünftig die Festlegung

der Förderhöhe von Erneuerbaren Energien dem Wettbewerb

überlassen sollen. Damit ist die Zeit, in der die Politik über

Fördersätze entscheidet, vorbei.

Aber es bleiben bei der Ausgestaltung der neuen Ausschrei-

bungsmodelle noch viele Fragen zu klären. Wir werden wei-

terhin dabei gemeinsam Erfahrungen sammeln und auch in

den kommenden Jahren immer wieder überprüfen müssen,

ob an der ein oder anderen Stelle noch nachjustiert werden

muss. Entscheidend ist aber dabei die Gewissheit, grundsätz-

lich auf dem richtigen Weg zu sein. Dabei unterstützen wir die

Bundesregierung.

Für zukünftige Diskussionen wird auch weiterhin eine genaue

Aufbereitung von allen relevanten Daten und Fakten eine ab-

solut erforderliche Grundlage sein für die immer wieder an-

stehenden politischen Debatten und Entscheidungen, die es

rund um den Ausbau der Erneuerbaren Energien gibt.

Die Energiewirtschaft wird dabei den Umbau der Energiever-

sorgung weiter aktiv mitgestalten. Die Unternehmen haben ih-

re geschäftlichen Aktivitäten darauf ausgerichtet. Hinzu

kommt: Kaum jemand anderes ist besser in der Lage, die da-

mit verbundenen Herausforderungen auch zu adressieren

SP; 11.05.2015 Seite 4 von 94

und Konzepte für vernünftige Lösungen zu erarbeiten. Das

haben wir getan und das werden wir weiterhin tun. Und dieses

Heft ist ein weiterer Beitrag dazu.

Nun, da wir Ihnen bereits die fünfte Ausgabe des „BDEW

Energie-Info: Erneuerbare Energien und das EEG“ vorlegen

können, ist diese Aufbereitung von Fakten umso wichtiger.

Denn mit dem systemischen Zusammenführen der Erneuer-

baren Energien mit den anderen Energiebereichen stehen wir

erst am Anfang.

Ich wünsche Ihnen alles Gute bei der Lektüre und freue mich

auch in Zukunft auf einen spannenden Diskurs mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Hildegard Müller

SP; 11.05.2015 Seite 5 von 94

Inhalt

1 Einleitung ....................................................................................................................... 9

2 Erneuerbare Energien in Deutschland ....................................................................... 10

3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen ..................................... 14

4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung ............................ 21

5 Erneuerbare Energien und EEG-Anlagen: Ähnlich, aber nicht gleich! .................... 22

6 EEG-Novelle 2014 ........................................................................................................ 23

7 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien ..................................................... 25

8 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr .......................................................... 36

9 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten .......................................................... 42

10 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil ............................................. 46

11 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis beeinflussen ........... 58

12 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage ................................. 60

13 Marktintegration der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen: Optionen der

Direktvermarktung ....................................................................................................... 70

14 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des

EEG-Vergütungsaufkommens 2013 ............................................................................ 75

15 Regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme .................................... 79

16 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2019 und Bandbreite

der EEG-Umlage 2016 .................................................................................................. 91

SP; 11.05.2015 Seite 6 von 94

Tabellenverzeichnis

Tab. 1: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung von 1988 bis 2013 14

Tab. 2: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie

EEG-geförderte Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2013 nach Bundesländern ........ 32

Tab. 3: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern ........................ 43

Tab. 4: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000 ..... 61

Tab. 5: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern ab 2000 .......................... 62

Tab. 6: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2013 nach Bundesländern .... 75

Abbildungsverzeichnis

Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2013 ................................ 11

Abb. 2: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014 ................................ 11

Abb. 3: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2013 ............................ 12

Abb. 4: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014 ............................ 12

Abb. 5: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch und

Ziele der Bundesregierung .................................................................................................... 15

Abb. 6: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2014 ................................................... 16

Abb. 7: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Detail 2013 und 2014.................... 16

Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie .......................................................... 17

Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik .......................................................... 17

Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen ............................................ 18

Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2014 insgesamt ............. 18

Abb. 12: Investitionen in Erneuerbare Energien 2006 bis 2013 ............................................. 19

Abb. 13: Photovoltaik: Investition und Wirkung ..................................................................... 20

Abb. 14: Photovoltaik: Lernkurveneffekt ................................................................................ 20

Abb. 15: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der

Stromerzeugung von EEG-Anlagen 2013 ............................................................................. 21

Abb. 16: Nutzung der Wasserkraft 2013 ............................................................................... 27

Abb. 17: Nutzung der Windenergie 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ............................... 28

Abb. 18: Nutzung der Windenergie 2013:Jahresvolllaststunden ........................................... 28

Abb. 19: Nutzung der Photovoltaik 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ................................ 29

Abb. 20: Nutzung der Photovoltaik 2013: Jahresvolllaststunden ........................................... 29

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Abb. 21: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung ......... 30

Abb. 22: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Jahresvolllaststunden .................... 30

Abb. 23: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2013 .................................... 31

Abb. 24: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2015 ......................... 36

Abb. 25: Entwicklung des „EEG-Kontos“ ab 2010 ................................................................. 41

Abb. 26: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000 ................... 45

Abb. 27: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte .................... 48

Abb. 28: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen

mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb ................................................................ 48

Abb. 29: Entwicklung der gesetzlichen Umlagen und Steuern 2012 bis 2015 ....................... 49

Abb. 30: Entwicklung des Aufkommens aus den gesetzlichen Abgaben und Steuern ........... 51

Abb. 31: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2015 .................................. 52

Abb. 32: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2015 ................... 54

Abb. 33: Bandbreite Industriestrompreis 2013/14: Großabnehmer 100 GWh/a ..................... 56

Abb. 34: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2011 ..................................... 58

Abb. 35: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2014 ..................................... 60

Abb. 36: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000 .......................................... 61

Abb. 37: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten

Anlagenbestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2019 ........................................................ 63

Abb. 38: Durchschnittliche Vergütung 2013 für jeweilige Anlagenjahrgänge 2000 bis 2013 .. 63

Abb. 39: Photovoltaik: Durchschnittliche Vergütung 2012 für verschiedene Anlagetypen ..... 66

Abb. 40: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2015, an den

EEG-Auszahlungen und an der EEG-Strommenge ............................................................... 68

Abb. 41: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2015 ....................... 68

Abb. 42: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern in €/MWh .................... 69

Abb. 43: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012 bis

2015 in €/MWh...................................................................................................................... 69

Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2019 .............................................. 71

Abb. 45: Direktvermarktung: Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik bis 2019.......... 74

Abb. 46: Direktvermarktung: Biomasse, Wasserkraft und DKG-Gase bis 2019 ..................... 74

Abb. 47: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2013 nach Bundesländern . 76

Abb. 48: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .. 76

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Abb. 49: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ... 77

Abb. 50: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung .... 77

Abb. 51: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung ........ 78

Abb. 52: Regionale EEG-Stromerzeugung 2013: Absolutwerte vs. Flächendichte ................ 78

Abb. 53: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 ............................................................. 84

Abb. 54: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2014 nach Bundesländern

(absteigend sortiert) .............................................................................................................. 84

Abb. 55: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Windenergie ........................................ 85

Abb. 56: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Wind 2014 nach Bundesländern

(absteigend sortiert) .............................................................................................................. 85

Abb. 57: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Photovoltaik ......................................... 86

Abb. 58: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Photovoltaik 2014 nach

Bundesländern (absteigend sortiert) ..................................................................................... 86

Abb. 59: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Biomasse ............................................. 87

Abb. 60: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Biomasse 2014 nach Bundesländern

(absteigend sortiert) .............................................................................................................. 87

Abb. 61: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2013/14 nach Bundesländern

(Karte) .................................................................................................................................. 88

Abb. 62: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2010 bis 2013 nach Bundesländern

(Grafik) ................................................................................................................................. 88

Abb. 63: EEG-Umlage 2015: Bundeslandspezifische Berechnung........................................ 90

Abb. 64: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2019 .......................... 91

Abb. 65: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2019 ....................... 92

SP; 11.05.2015 Seite 9 von 94

1 Einleitung

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien in Deutschland schreitet weiter voran. In der Strom-

erzeugung hat das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zur Förderung der Erneuerbaren

Energien einen großen Anteil an dieser Entwicklung und galt daher lange in seiner Grundidee

international als vorbildlicher Fördermechanismus. Über dieses gesetzlich festgelegte und

transparente Umlageverfahren werden die Kosten zur Förderung regenerativer Energien auf

alle Stromkunden in Deutschland umgelegt. Der massive Anstieg der EEG-Umlage in den

vergangenen Jahren auf über 6 ct/kWh sorgte zu Recht für Diskussionen um die weitere

Entwicklung der Förderung der Erneuerbaren Energien. Mit der Novellierung des EEG im

Jahr 2014 wurde ein erster Schritt in die richtige Richtung getan, um die Energiewende weiter

voranzutreiben und dabei einen stärkeren Fokus auf die Kosteneffizienz dieses Großprojekts

zu legen. Einerseits geht es darum, den Ausbau der Erneuerbaren Energien weiter voranzu-

treiben und die Energieziele Deutschlands zu verwirklichen und andererseits die Belastungen

aus dem EEG für die Verbraucher im Rahmen zu halten. Auch die Systemstabilität ist ein

wichtiges Anliegen. Und die Bevölkerung ist bei dieser Frage gespalten: Der aktuelle BDEW-

Energiemonitor zeigt, dass weiterhin 90 Prozent der Bevölkerung die Energiewende für sehr

wichtig oder wichtig halten, knapp die Hälfte der Bevölkerung ist aber derzeit auch der An-

sicht, ihr Kostenbeitrag sei zu hoch und angesprochen auf die größten Probleme bei der Um-

setzung der Energiewende werden die Kosten und die Finanzierung der Energiewende mit

Abstand am häufigsten genannt. Daher war die EEG-Reform im vergangenen Jahr ein wich-

tiger Schritt hin zu einer weiteren Integration der Erneuerbaren Energien in den Markt und

eine deutlich stärkere Berücksichtigung von ökonomischen Effizienzkriterien. Nur so wird es

möglich sein, zukünftige Kostensteigerungen für die Endverbraucher in einem verträglichen

Maß zu halten und die immer noch hohe Akzeptanz der Bevölkerung für die Energiewende zu

erhalten. Dazu gehört auch immer, die entstehenden Kosten gerecht auf die Verbraucher zu

verteilen. Für diese auch weiterhin sachlich und zielgerichtet zu führende Diskussion ist es

unerlässlich, über eine aktuelle, umfassende und fundierte Datengrundlage zu verfügen. Die

nun zum fünften Mal vorgelegte Energie-Info „Erneuerbare Energien und das EEG: Zahlen,

Fakten, Grafiken (2015)“ leistet dazu erneut einen Beitrag.

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2 Erneuerbare Energien in Deutschland

Auch wenn in der öffentlichen Debatte die Erneuerbaren Energien vorrangig bei der Stromer-

zeugung im Fokus stehen, werden auch in anderen Bereichen substanzielle Mengen an Er-

neuerbaren Energien eingesetzt. So wird bei der Wärmebereitstellung vor allem feste Bio-

masse direkt oder über Kraft-Wärme-Kopplung eingesetzt, aber auch Biogas ist eine ideale

Ergänzung zu Erdgas im Wärmemarkt.

Der Anteil der Erneuerbaren Energien am gesamten Endenergieverbrauch in Deutschland

betrug im Jahr 2013 schon 12,4 Prozent (Abb. 1), Tendenz weiter steigend. Innerhalb der

Erneuerbaren Energien ist 2014 weiterhin vor allem die Biomasse mit einem Anteil von rund

44 Prozent vorherrschend, davon 30 Prozent feste Biomasse und 13 Prozent Nutzung von

Biogas (siehe Exkurs „Biogas“). Der zweitgrößte Energieträger ist die Windenergie – aus-

schließlich in der Stromerzeugung eingesetzt – mit einem Anteil von 17 Prozent (Abb. 2). Die

Energie der Sonne hat einen Anteil von 13 Prozent, davon 11 Prozent in der Stromerzeugung

und 2 Prozent in solarthermischen Anwendungen. Biokraftstoffe – im Verkehrssektor einge-

setzt – tragen insgesamt mit einem Anteil von knapp 10 Prozent zu den Erneuerbaren Ener-

gien bei. In den Biokraftstoffen nicht enthalten ist der in Elektrofahrzeugen verwendete Strom

aus Erneuerbaren Energien, da dieser implizit bei den anderen Energieträgern erzeugungs-

seitig enthalten ist.

Innerhalb der Erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung war 2014 die Windenergie mit

rund 35 Prozent am stärksten vertreten, gefolgt von der Biomasse-Verstromung mit rund 26

Prozent. Biomasse kann in fester, flüssiger oder gasförmiger Form – also Biogas – verstromt

werden. Die Verstromung von Biogas bildet mit einem Anteil an der Stromerzeugung aus

Erneuerbaren Energien von 18 Prozent den überwiegenden Teil der Stromerzeugung aus

Biomasse ab und hat damit inzwischen die Stromerzeugung aus Wasserkraft deutlich über-

holt. Die Photovoltaik trug 2014 mit 22 Prozent zur Stromerzeugung aus Erneuerbaren Ener-

gien bei. Dabei handelt es sich allerdings noch um vorläufige Werte, die im Laufe des Jahres

nach Vorliegen der EEG-Jahresabrechnung im Juli angepasst werden.

In der Wärmeerzeugung sind die Anteile der einzelnen Energieträger deutlich verschieden.

Insgesamt trugen die Erneuerbaren Energien 2014 mit 9,9 Prozent zum gesamten Endener-

gieverbrauch für Wärme bei (Abb. 3). 2014 ist weiterhin vor allem die feste Biomasse – also

bspw. die Verwendung von Holzpellets im privaten Bereich oder von Rest- und Altholz in

Heizkraftwerken – mit einem Anteil von 64 Prozent an den erneuerbaren Energieträgern vor-

herrschend, gefolgt von der Verwendung von Biogas mit einem Anteil von 11 Prozent (Abb.

4). Die Nutzung von Geothermie und Umweltwärme (Wärmepumpen) kommt auf einen Anteil

von 8 Prozent.

Die Herstellung von Kraftstoffen aus Erneuerbaren Energien ist mit einem Anteil von 5,4 Pro-

zent im Jahr 2014 an der gesamten Kraftstoffbereitstellung schwach ausgeprägt und war er-

neut rückläufig (2012: 5,8 Prozent, 2013: 5,5 Prozent). Die Nutzung erfolgt überwiegend als

Beimischung zu Benzin- und Dieselkraftstoffen, wobei Biodiesel hier den größten Anteil auf-

weist, gefolgt von Bioethanol.

SP; 11.05.2015 Seite 11 von 94

Abb. 1: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2013

Abb. 2: Erneuerbare Energien: Energie- und Strombereitstellung 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

7%

16%

0,3%

10%

2%

33%

0,7%

12%

1%

0,2%

5%

3%

7%

0,0%

3%

0,2%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore PhotovoltaikSolarthermie biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe BiogasKlärgas Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Pflanzenöl Bioethanol Biomethan

Erneuerbare Energien 2013:

Energie- und Strombereitstellung

15,1%

33,3%

0,6%

20,3%

7,6%

0,2%

18,0%

0,9%

0,3%

3,5%

0,1%

EE bei der Energiebereitstellung 2013: 325,6 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch 2013: 12,4 %)

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015

EE in der Strombereitstellung 2013: 152,4 Mrd. kWh(Anteil am Bruttostromverbrauch 2013: 25,4 %)

12,4%87,6% 25,4%74,6%

2013 2013

2013 2013

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

6%

17%

0,4%

11%

2%30%0,8%

13%

1%

0,2%

6%

3%

7%

3%0,2%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore PhotovoltaikSolarthermie biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe BiogasKlärgas Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Bioethanol Biomethan

Erneuerbare Energien 2014:

Energie- und Strombereitstellung

13%

34%

0,8%

22%

7%

0,2%

18%

1%

0,2%

4%

0,06%

EE bei der Energiebereitstellung 2014: 323,6 Mrd. kWhVeränderung gegenüber 2013: -0,6%

EE in der Strombereitstellung 2014: 160,6 Mrd. kWhVeränderung gegenüber 2013: +5,4%

2014 2014

27,8%72,2%

2014

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015

SP; 11.05.2015 Seite 12 von 94

Abb. 3: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2013

Abb. 4: Erneuerbare Energien: Wärme- und Kraftstoffbereitstellung 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

5%

68%

1%

9%

1%

Deponiegas

0,1%

8%

7%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore PhotovoltaikSolarthermie biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe BiogasKlärgas Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Pflanzenöl Bioethanol BiomethanStrom aus EE

64%

0,03%

26%

1,5%

9%

Erneuerbare Energien 2013:

Wärme- und Kraftstoffbereitstellung

2013

EE bei der Wärmebereitstellung: 141,8 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Wärme: 9,9 %)

EE bei der Kraftstoffbereitstellung: 34,5 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Verkehr: 5,5 %)

9,9%90,1% 5,5 %94,5%

2013 2013

2013

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

5%

64%1,7%

11%

1,4%

Deponiegas

0,1%9%

8%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore PhotovoltaikSolarthermie biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe BiogasKlärgas Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie, UmweltwärmeBiodiesel Pflanzenöl Bioethanol BiomethanStrom aus EE

64%

0,2%

24%

1,6%

10%

Erneuerbare Energien 2014:

Wärme- und Kraftstoffbereitstellung

2014

EE bei der Wärmebereitstellung: 130,9 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Wärme: 9,9 %)

EE bei der Kraftstoffbereitstellung: 35,4 Mrd. kWh(Anteil am Endenergieverbrauch Verkehr: 5,5 %)

9,9%90,1% 5,4 %94,6%

2014 2014

2014

Quellen: BMWi auf Basis AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015

SP; 11.05.2015 Seite 13 von 94

Exkurs: Bio-Erdgas in Deutschland

Mit Stand Dezember 2014 speisen ca. 150 Bio-Erdgas-Einspeiseanlagen mit einer Kapazität

von rund 100.000 Nm³/h auf Erdgasqualität aufbereitetes Bio-Erdgas ins Erdgasnetz ein. Das

entspricht mit einer jährlichen Kapazität von rund 9 TWh etwa 1% des deutschen Erdgasver-

brauches. Derzeit sind noch 13 Anlagen im Bau und elf Projekte befinden sich in der Pla-

nungsphase. Von Bio-Erdgas spricht man, wenn (Roh-) Biogas nach der Aufbereitung die

gleichen Eigenschaften wie Erdgas erhält und ins Erdgasnetz eingespeist werden kann. Es

kann zu 100 Prozent oder in jedem Mischungsverhältnis mit Erdgas zur Verstromung, im

Wärmemarkt oder als Kraftstoff eingesetzt werden.

Bio-Erdgas ist erneuerbar, speicherbar und flexibel einsetzbar. Bio-Erdgas kann in der

Stromerzeugung regelbar eingesetzt werden und steht aus Vergärungsanlagen ganzjährig

zur Verfügung. Es hat eine sehr gute Ökobilanz und kann – analog zu Erdgas – in die beste-

hende, gut ausgebaute Erdgasinfrastruktur eingespeist, gespeichert und genutzt werden.

Der Beitrag von (Roh-)Biogas aus ca. 7.780 Anlagen mit Direktverstromung vor Ort sowie

aufbereitetem Bio-Erdgas an der Stromerzeugung stieg 2014 auf 29 TWh. Das entspricht 5,0

Prozent am Bruttostromverbrauch und ist somit nahezu so hoch wie der Anteil der Photovol-

taik. In der Wärmebereitstellung lieferten Biogas und Bio-Erdgas 2014 rd. 14 TWh. Die rund

100.000 Erdgasfahrzeuge in Deutschland können bereits an jeder dritten Erdgastankstelle

Bio-Erdgas als Beimischung und an 168 der 921 Erdgastankstellen 100-prozentiges Bio-

Erdgas tanken. 2014 wurden rund 0,55 TWh Bio-Erdgas als Kraftstoff eingesetzt.

Biogas und Bio-Erdgas haben damit einen Anteil von rund 3% am deutschen Primärenergie-

verbrauch und 2014 über 16 Mio. Tonnen CO2 vermieden.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bio-Erdgas:

Erneuerbar, speicherbar, flexibel einsetzbar

2 5 13 30 4477

108144 150

10

93

179

275

413

520

630

8 1138

158

269

449

580

665

820

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014

An

za

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de

r A

nla

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te M

en

ge

(M

io.

m3)

Ein

pe

ise

ka

pa

zit

ät

(Mio

. m

3/a

)

Anzahl der Anlagen Eingespeiste Menge (Mio. m³)

Einspeisekapazität (Mio. m³/Jahr)

Das Ziel der Bundesregierung, die Einspeisung bis

2030 auf 10.000 Mio. m³/a zu erhöhen, wurde im Zuge

der EEG-Novellierung 2014 aus der GasNZV gestrichen.

Quellen: Deutsche Energieagentur; Bundesnetzagentur; BDEW (eigene Berechnung)

Entwicklung der Einspeisekapazität und der eingespeisten Menge

von Bio-Erdgas ins Erdgasnetz

SP; 11.05.2015 Seite 14 von 94

3 Erneuerbare Energien: Stromerzeugung und Investitionen

Nach der Einführung des Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) am 1. April 2000 als Nach-

folger des Stromeinspeisungsgesetz (StromEinspG) stieg der Anteil der Erneuerbaren Ener-

gien am Brutto-Inlandsstromverbrauch in den vergangenen zehn Jahren um knapp 18 Pro-

zentpunkte von gut 10 Prozent auf knapp 28 Prozent (2014) (Abb. 5). Die von der neuen

Bundesregierung im Koalitionsvertrag formulierten Ziele für die weitere Entwicklung der Er-

neuerbaren sind weiterhin ambitioniert, das dort vereinbarte Zwischenziel von 40 bis 45 Pro-

zent im Jahr 2025 scheint jedoch durchaus erreichbar. Der im Koalitionsvertrag vereinbarte

Ausbaukorridor liegt mit seiner oberen Grenze deutlich oberhalb der Entwicklung des Ener-

giekonzepts der Bundesregierung aus dem Jahr 2010, die untere Grenze des Korridors liegt

leicht unterhalb.

Tab. 1: Entwicklung der Erneuerbaren Energien in der Stromerzeugung von 1988 bis 2013

Im Jahr 2014 ist der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung weiter ge-

wachsen und beträgt nach vorläufigen Berechnungen 26,2 Prozent (Abb. 6). Wichtig ist an

dieser Stelle: Bezogen auf den Stromverbrauch übersetzt sich das in einen Anteil von 27,8

Prozent. Für die Zielerreichung ist der Anteil am Stromverbrauch die maßgebliche Bezugs-

größe. Obwohl das Winddargebot im Jahr 2014 eher unterdurchschnittlich war, haben der

weitere Ausbau der Windenergie sowie das starke erste Quartal und eine überdurchschnittli-

che Winderzeugung im Dezember nach vorläufigen Berechnungen für eine Stromerzeugung

von rund 56 Mrd. kWh gesorgt – so viel Strom aus Windkraftwerken wurde nie zuvor erzeugt.

Allein der Monat Dezember hat dazu mit knapp 10 Mrd. kWh Stromerzeugung beigetragen,

der bis dahin stärkste Windmonat in Deutschland (wurde im Januar 2015 mit mehr als 10

Mrd. kWh nochmals übertroffen).

1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2013

Wasserkraft

Leistung1) MW 4.183 4.221 4.318 4.380 4.546 4.600 4.547 4.780 4.828 5.092 3.997 4.480 4.513 5.095

Einspeisung GWh 16.924 14.789 16.040 17.473 16.669 16.877 21.683 23.382 19.670 19.561 20.038 17.036 20.503 22.589

Windenergie

Leistung MW 12 48 182 632 1.546 2.672 5.898 11.555 14.245 20.472 22.833 28.741 31.195 34.163

Einspeisung GWh 14 71 275 909 2.032 4.489 9.513 15.504 20.237 30.387 40.574 50.690 50.670 51.709

Biomasse und Gase

Leistung MW n. e. 190 227 276 358 409 510 761 1.258 3.010 4.054 4.957 6.291 6.457

Einspeisung2) GWh n. e. 222 295 570 804 1.050 1.405 4.797 5.168 13.904 21.077 26.567 35.685 37.538

PV

Leistung MWp n. e. 2 5 10 17 34 62 210 788 2.405 5.955 17.488 31.389 36.813

Einspeisung2) GWh n. e. 1 2 4 6 15 32 135 398 2.054 4.418 11.683 26.380 29.712

Geothermie

Leistung MW – – – – – – – – 0,2 0,2 3 8 12 30

Einspeisung GWh – – – – – – – – 0,2 0,4 18 28 25 67

insgesamt

Leistung MW 4.195 4.460 4.732 5.298 6.467 7.715 11.017 17.306 21.119 30.979 36.839 55.666 73.388 82.528

Einspeisung2) GWh 16.938 15.083 16.612 18.956 19.511 22.431 32.633 43.818 45.473 65.906 86.107 105.976 133.237 141.548

Müll

Leistung MW 518 561 550 499 551 540 522 522 522 950 1.310 1.550 1.475 1.746

Einspeisung3) GWh 939 900 939 972 1.000 1.204 1.373 1.464 1.547 2.917 3.772 3.825 3.971 4.304

insgesamt einschl. Müll

Leistung MW 4.713 5.021 5.282 5.797 7.018 8.255 11.539 17.828 21.641 31.929 38.149 57.216 74.863 84.274

Einspeisung2)3) GWh 17.877 15.983 17.551 19.928 20.511 23.635 34.006 45.282 47.020 68.823 89.879 109.801 137.208 145.852

1) ab 2008 ohne die Leistung der Pumpspeicherwerke mit natürlichem Zufluss2) einschließlich Selbstverbrauch3) nur Stromerzeugung aus erneuerbarem Anteil des Mülls (50 %)

n. e.: nicht erfasst

Quellen: BDEW-Jahresstatistik; Statistisches Bundesamt; Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 11.05.2015 Seite 15 von 94

Abb. 5: Anteil der Erneuerbaren Energien am Brutto-Inlandsstromverbrauch und Ziele der

Bundesregierung

Exakte Erzeugungswerte für die EEG-Stromerzeugung werden allerdings erst mit der EEG-

Jahresabrechnung im Juli vorliegen. Die überdurchschnittlichen monatlichen Erzeugungswer-

te im Vergleich zum langjährigen Mittel wurden hauptsächlich durch den Zubau der vergan-

genen Jahre erreicht. Zuwächse wurden auch bei der Stromerzeugung aus Photovoltaik er-

zielt, wobei dies 2014 vor allem an den überdurchschnittlichen Monaten Februar bis Mai lag,

während die Erzeugung in den Sommermonaten etwa auf dem Vorjahresniveau lag (Abb. 9).

Zulegen konnte zudem auch die Biomasse, die im Rahmen dieser Publikation immer feste,

flüssige und gasförmige Biomasse umfasst. Die Stromerzeugung aus Wasserkraft lag vor

allem im ersten Halbjahr unter der Vorjahreserzeugung und auf das Gesamtjahr bezogen um

knapp 11 Prozent niedriger (Abb. 10).

Die Abbildungen 8 und 9 zeigen zudem sehr gut die saisonalen Unterschiede der Erzeugung

aus Photovoltaik und Windenergie. Typischerweise trägt die Windenergie in den Herbst- und

Wintermonaten stärker zur Stromerzeugung bei, während die Photovoltaik in den Sommer-

monaten einen höheren Beitrag leistet. Dadurch ergibt sich für die Summe aller Erneuerbaren

Energien eine über die Monate hinweg betrachtet deutlich gleichmäßigere Stromerzeugung

als bei der Betrachtung einzelner Energieträger (Abb. 11).

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Beitrag und Ziele der erneuerbaren Energien

2014**:27,8%

2020:35%

2030:50%

2040:65%

2050:80%

40%

55%

2025:45%

2035:60%

0%

10%

20%

30%

40%

50%

60%

70%

80%

90%

100%

199

6

199

8

200

0

200

2

200

4

200

6

200

8

201

0

201

2

201

4

2016

201

8

202

0

202

2

202

4

202

6

202

8

203

0

203

2

203

4

203

6

203

8

204

0

2042

204

4

204

6

204

8

205

0

* bezogen auf den Brutto-Inlandsstromverbrauch Deutschlands

** vorläufigQuelle: BDEW, Stand 02/2015

Anteil des Stroms aus regenerativen Energiequellen*

IST

Ziele aus dem Energiekonzept der Bundesregierung 2011

Ausbaukorridor gemäß Koalitionsvertrag 2013

SP; 11.05.2015 Seite 16 von 94

Abb. 6: Brutto-Stromerzeugung nach Energieträgern 2014

Abb. 7: Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien im Detail 2013 und 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Brutto-Stromerzeugung

nach Energieträgern 2014

Brutto-Stromerzeugung 2014 in Deutschland: 614 Mrd. Kilowattstunden*

Quellen: BDEW, AG Energiebilanzen Stand: 02/2015 * vorläufig

Kernenergie 15,8%Braunkohle 25,4%

Steinkohle 17,8%

Erdgas 9,5% Heizöl, Pumpspeicher und

Sonstige 5,4%

Wind 9,1%

Biomasse 7,0%

Wasser 3,3%

Photovoltaik 5,7%

Siedlungsabfälle 1,0%

Erneuerbare26,2%

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

15%

33%

0,6%

20%

8%

0,2%

18%

1%

0,3%

3%

0,07%

Wasserkraft Windenergie onshore Windenergie offshore Photovoltaik

biogene Festbrennstoffe biogene flüssige Brennstoffe Biogas Klärgas

Deponiegas biogener Anteil des Abfalls Geothermie

13%

34%

0,8%

22%

7%

0,2%

18%

1%0,2%

3%

0,06%

Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien:

Detaillierte Unterteilung

Stromerzeugung: Anteile der einzelnen Erneuerbaren Energieträger 2013 und 2014*

25,4%**74,6%

2013

27,8%**72,2%

2014*

Quellen: AGEE-Stat, BDEW, Stand 02/2015 * vorläufig **EE bezogen auf Bruttostromverbrauch

2013:

152,4 Mrd. kWh

2014*:

160,6 Mrd. kWh

SP; 11.05.2015 Seite 17 von 94

Abb. 8: Monatliche Stromerzeugung aus Windenergie

Abb. 9: Monatliche Stromerzeugung aus Photovoltaik

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Windkraftanlagen

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2013 2014 Durchschnitt 2004 - 2013

Quellen: ZSW, BDEW; Stand 01/2015

Jahresproduktion:

2012: 50.670 GWh

2013: 51.708 GWh

2014*: 56.000 GWh

brutto, On- und Offshore-Anlagen

* vorläufig

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Photovoltaikanlagen

0

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez Ø

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2013 2014 Durchschnitt 2010 - 2013

Jahresproduktion:

2012: 26.380 GWh

2013: 31.010 GWh

2014*: 34.900 GWh

einschließlich Selbstverbrauch

* vorläufigQuellen: ZSW, BDEW; Stand 01/2015

SP; 11.05.2015 Seite 18 von 94

Abb. 10: Monatliche Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen

Abb. 11: Monatliche Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien 2014 insgesamt

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus Wasserkraftanlagen

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez* Ø

in M

io. K

ilow

att

stu

nd

en

2013 2014 Durchschnitt 2004-2013

Jahresproduktion:

2012: 22.091 GWh

2013: 22.998 GWh

2014*: 20.500 GWh

Quelle: BDEW, Stand 02/2015

brutto

* vorläufig, teilweise geschätzt

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Monatliche Stromerzeugung

aus erneuerbaren Energien 2014*

brutto, Veränderung zum Vorjahr in Prozent

Quellen: BDEW-Schnellstatistikerhebung, Stat. Bundesamt, EEX, VGB, ZSW, BDEW; Stand: 02/2015 * vorläufig

+13,5% +43,4% +7,1%

+3,4%+9,9% -5,2% +1,9% +12,3%

-4,4%

-13,4%

-2,3%

+5,7%

0

5

10

15

20

Jan Feb Mrz Apr Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Dez

in M

rd. K

ilow

att

stu

nd

en

Wasser Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Biomasse

Siedlungsabfälle Geothermie Vorjahr gesamt

SP; 11.05.2015 Seite 19 von 94

Die Investitionssummen in Erneuerbare Energien haben sich von 2006 bis 2010 vor allem

aufgrund der Investitionen in Photovoltaikanlagen mehr als verdoppelt. Diese sind dann bis

2012 wieder zurück gegangen, während die Investitionen in Onshore-Windenergie und Bio-

masse in etwa gleich geblieben sind. Erst 2013 haben sich die Photovoltaik-Investitionen

auch aufgrund der Vergütungsdegression verringert, dafür sind die Investitionen in Wind-

energie angestiegen (Abb. 12). Der Rückgang der Investitionen in Photovoltaikanlagen von

2010 bis 2012 ging aber nicht mit einer verminderten Ausbaurate einher, sondern war von

einem Rückgang der Modulkosten geprägt. So wurde von 2010 bis 2012 in jedem Jahr mehr

als 7 GW Photovoltaik-Leistung installiert, während die Investitionssumme von 18,5 Mrd. €

auf 11,2 Mrd. € zurück ging (Abb. 13). Abbildung 14 zeigt den Rückgang der durchschnittli-

chen Modulkosten von rund 4.800 €/kW im Jahr 2006 auf knapp 1.300 €/kW im Jahr 2013. Im

selben Zeitraum wurden insgesamt 80 Mrd. € in Photovoltaikanlagen investiert, während sich

der Anteil der Photovoltaik an der Stromerzeugung in Deutschland um 5 Prozentpunkte auf

5,2 Prozent erhöht hat.

Abb. 12: Investitionen in Erneuerbare Energien 2006 bis 2013

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Investitionen in Erneuerbare Energien

9,4 9,9

12,5

18,6

23,4

20,3

16,5

13,0

0

5

10

15

20

25

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Inve

sti

tio

ne

n i

n M

rd.

Photovoltaik Biomasse Wind Wasserkraft Gesamt

Quelle: AGEE Stat

SP; 11.05.2015 Seite 20 von 94

Abb. 13: Photovoltaik: Investition und Wirkung

Abb. 14: Photovoltaik: Lernkurveneffekt

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Photovoltaik – Investition und Wirkung

4,0 Mrd.€

5,3 Mrd.€

8,0 Mrd.€

13,6 Mrd.€

18,5 Mrd.€

14,7 Mrd.€

11,2 Mrd.€

4,2 Mrd.€

8431.271

1.950

4.446

7.378 7.485

7.604

3.304

5,2%

0%

1%

2%

3%

4%

5%

6%

7%

8%

9%

10%

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Investitionen in Mrd. € Zubau in MW Anteil am Netto-Stromverbrauch

Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Quelle: AGEE Stat, BDEW (eigene Berechnung)

Photovoltaik - Lernkurveneffekte

4,0 Mrd.€

5,3 Mrd.€

8,0 Mrd.€

13,6 Mrd.€

18,5 Mrd.€

14,7 Mrd.€

11,2 Mrd.€

4,2 Mrd.€

4.795

4.206 4.103

3.054

2.506

1.999

1.4671.271

0

500

1.000

1.500

2.000

2.500

3.000

3.500

4.000

4.500

5.000

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Investitionen in Mrd. € €/kW

SP; 11.05.2015 Seite 21 von 94

4 Der Unterschied von installierter Leistung und Stromerzeugung

Neben Faktoren wie Verfügbarkeiten oder Kosten sind in der Diskussion um die Entwicklung

der Erneuerbaren Energien für die Stromerzeugung sowohl die Anlagenzahl und installierte

Leistung als auch die Stromerzeugung die maßgeblichen Kenngrößen. Allerdings werden die

Begriffe elektrische Leistung und Stromerzeugung (elektrische Arbeit) gerne miteinander

vermischt. Dabei ist aber zu unterscheiden, dass die installierte Leistung nur das mögliche

Potenzial einer Anlage beschreibt (in Analogie zum Auto, die PS-Zahl des Motors). Dahinge-

gen beschreibt die Stromerzeugung (elektrische Arbeit) den Output der Anlage, der für die

Stromversorgung eingespeist wird (in Analogie zum Auto, die gefahrenen Kilometer).

Eine hohe installierte Leistung bedeutet daher noch nicht zwangsläufig eine hohe Stromer-

zeugung. Eine kleine Anlage, die dauerhaft nahe ihrer maximalen Leistung (installierte Leis-

tung) betrieben wird, kann innerhalb eines Jahres mehr Strom erzeugen als eine große Anla-

ge, die nur phasenweise ihre maximale Leistung erreicht oder vorübergehend gar keinen

Strom erzeugt.

Abb. 15: Anteile der einzelnen Energieträger an der Leistung und an der Stromerzeugung von

EEG-Anlagen 2013

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regenerativ-Anlagen:

Anteile an Leistung und Erzeugung

0,4% 0,4%7,6%

26,1%5,5%

15,9%

0,6%

0,6%

41,8%

35,9%0,03%

0,02%43,9%

21,0%

Geothermie

Wind onshore

WasserkraftBiomasse (fest, flüssig, gasf.)

Anteil an derinstallierten Leistung

Anteil an derStromerzeugung

Quelle: BDEW

Photovoltaik

Anteile an der installierten Leistung und an der Stromerzeugung 2013

Wind offshore

DKG-Gase

SP; 11.05.2015 Seite 22 von 94

Bei der Nutzung regenerativer Energien sind vor allem die Verfügbarkeit des Energieträgers,

also die Witterungsbedingungen oder die Verfügbarkeit von Brennstoffen für den Betrieb und

die erzeugte Strommenge entscheidend. Photovoltaikanlagen erreichen nur bei intensiver

Sonneneinstrahlung ihre maximale Leistung. Auch Windenergieanlagen laufen nur in weni-

gen Stunden im Jahr mit ihrer maximalen Leistung. Abbildung 15 zeigt für Regenerativ-

Anlagen den Anteil der einzelnen Energieträger an der installierten Leistung und deren Anteil

an der Stromerzeugung. Zwar haben Wasserkraft und Biomasse nur 13 Prozent Anteil an der

installierten Leistung, erzeugen aufgrund ihrer hohen Verfügbarkeit und Auslastung aber

mehr als 40 Prozent des Stroms aus Erneuerbaren Energien. Bei der Windkraft dreht sich

das Verhältnis leicht um und der Anteil an der Leistung ist etwas größer als an der Stromer-

zeugung. Hier könnten das Repowering von Onshore-Anlagen sowie der Ausbau der Offsho-

re-Windenergie mit höheren Auslastungsgraden dafür sorgen, dass sich das Verhältnis von

Leistung zu Stromerzeugung verbessert. Die Photovoltaik macht zwar knapp 44 Prozent der

installierten Leistung der EEG-Anlagen aus, steuert aber nur 21 Prozent zur Erzeugung aus

Erneuerbaren Energien bei.

5 Erneuerbare Energien und EEG-Anlagen: Ähnlich, aber nicht gleich!

Im Bereich der Erneuerbaren Energien ist zu unterscheiden zwischen Anlagen zur Stromer-

zeugung auf Basis Erneuerbarer Energien und Anlagen, die durch das EEG gefördert werden

können. Ziel des EEG ist es, regenerative Stromerzeugungsanlagen zu fördern, die sonst

aufgrund ihrer Kostenstruktur nicht im Markt bestehen könnten. Daher sind im EEG teilweise

Größenbegrenzungen der Anlagen für die Förderfähigkeit enthalten, um keine Anlagen zu

fördern, die schon marktfähig sind. Insbesondere bei der Wasserkraft, aber auch bei der

Biomasse werden daher Anlagen ab einer bestimmten Größe nicht mehr gefördert. Aus öko-

logischen Gesichtspunkten heraus werden zudem Anlagen zur Stromerzeugung aus Gruben-

gas durch das EEG gefördert, obwohl es sich nicht um einen regenerativen Brennstoff han-

delt. Hier wird dem Umstand Rechnung getragen, dass es sinnvoller ist, aus Bergbaugruben

entweichendes fossiles Methangas durch Verstromung energetisch zu nutzen und in CO2

umzuwandeln, als das weitaus klimaschädlichere Methangas entweichen zu lassen oder oh-

ne energetische Nutzung abzufackeln. Ganz generell ist die Verstromung und damit energeti-

sche Nutzung von Kuppelgasen – also Gase, die bei anderen Prozessen als Nebenprodukt

anfallen – in der Regel allein deshalb vorteilhaft, da dadurch Stromerzeugung substituiert

wird, für die sonst explizit andere Energieträger bereitgestellt werden müssten.

Insgesamt geht der Begriff „Erneuerbare Energien“ über die im EEG geförderten Anlagen

hinaus und umfasst alle regenerativen Energieträger, also auch große Wasserkraftwerke, die

Stromerzeugung aus dem natürlichen Wasserzufluss ins Oberbecken eines Pumpspeicher-

kraftwerks, den biogenen Anteil bei der Verstromung von Siedlungsabfällen (in Deutschland

gelten 50 Prozent der Stromerzeugung aus Müllverbrennungsanlagen (MVA) als regenerativ)

oder die Mitverbrennung von Biomasse in konventionellen Großkraftwerken.

SP; 11.05.2015 Seite 23 von 94

6 EEG-Novelle 2014

Nach intensiven Debatten um die weitere Ausrichtung der Erneuerbaren Energien wurde das

Erneuerbare-Energien-Gesetz im Jahr 2014 zügig novelliert und trat am 1. August 2014 in

Kraft. Damit trat zeitgleich das EEG 2012 sowie dessen Vorgängerfassungen außer Kraft, sie

gelten aber insoweit weiter, wie die Übergangsregelungen des EEG 2014 es zulassen. So

gibt es für die Fördergrundlagen von Bestandsanlagen durch das EEG 2014 vergleichsweise

wenige Änderungen. Auch die Europäische Kommission hat das EEG 2014 nach einer beihil-

ferechtlichen Prüfung im Juli 2014 genehmigt.

Die wichtigsten Rahmenbedingungen, Änderungen und Neuregelungen sind im Folgenden

kurz erläutert. Eine umfangreiche Anwendungshilfe, die die Änderungen für Bestandsanla-

gen, die neuen Fördergrundsätze im Rahmen der Direktvermarktung, die Änderungen bei der

EEG-Umlagepflicht sowie die zahlreichen Übergangsregelungen detailliert beschreibt, wurde

vom BDEW für seine Mitgliedsunternehmen erstellt.

Ausschreibungsverfahren ab 2017

Am 23. Juli 2014 hat die Europäische Kommission das EEG 2014 nach einer beihilferechtli-

chen Prüfung genehmigt. Die Kommission hat die Vereinbarkeit des Gesetzes mit dem Beihil-

ferecht auf der Grundlage der neuen "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebei-

hilfen 2014-2020" geprüft. Allerdings werden die Regelungen zur Förderung Erneuerbarer

Energien zunächst nur bis zum 31. Dezember 2016 genehmigt, da nach den neuen Umwelt-

schutz- und Energiebeihilfeleitlinien ab 2017 Ausschreibungen zur Regel werden sollen. Die-

se Anforderung bildet das EEG 2014, das Ausschreibungen vorerst nur für PV-Freiflächen-

anlagen vorsieht, noch nicht hinreichend ab. Mit Blick auf weitergehenden Ausschreibungen

ab 2017 enthält das EEG 2014 lediglich eine Zielformulierung (§ 2 Abs. 5). Soweit kleine An-

lagen unter 100 kW weiterhin in den Genuss der Einspeisetarife kommen, wurde die Geneh-

migung hingegen für 10 Jahre erteilt. Diese Anlagen sind somit für 10 Jahre vor Rechtsände-

rungen aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben geschützt.

Verpflichtende Direktvermarktung für Neuanlagen

Das EEG 2014 führt für alle ab dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommene Anlagen

oberhalb einer Leistung von 500 kW eine verpflichtende Direktvermarktung ein. Diese Anla-

gen können nur noch in Ausnahmefällen und dann zu reduzierten Vergütungssätzen die klas-

sische Einspeisevergütung in Anspruch nehmen. Für alle ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb

genommene Anlagen sinkt dieser Schwellenwert dann auf 100 kW. Zu beachten ist auch,

dass mit Wirkung ab dem 1. August 2014 ein neues Direktvermarktungssystem dasjenige des

EEG 2012 ablöst. Dies gilt nicht nur mit Rücksicht auf die Integration der bisherigen "Ma-

nagementprämie" in die Marktprämie, sondern auch hinsichtlich der Vorgaben beim Wechsel

der Vermarktungsform, der Wechselfristen, der Rechtsfolgen bei Wechselfehlern und den

Anforderungen an die Fernsteuerbarkeit der Anlagen.

SP; 11.05.2015 Seite 24 von 94

Wesentliche Förderänderungen für neue Wind- und Biomasseanlagen

Während die Fördervoraussetzungen für Solarstromanlagen weitgehend vom EEG 2012

übernommen wurden, tritt bei neuen Onshore-Windenergieanlagen eine leichte, aber gleich-

mäßige Absenkung der Vergütungssätze ein. Gleichzeitig entfällt der Bonus für die Ersetzung

von Bestands-Windenergieanlagen ("Repowering-Bonus"). Außerdem wird die Förderung von

Biomasseanlagen für Neuanlagen auf Rest- oder Abfallstoffe beschränkt, wenn nicht eine der

Übergangsregelungen greift. Insbesondere die Boni für die Verwendung von "nachwachsen-

den Rohstoffen" werden durch das EEG 2014 für Neuanlagen nicht mehr gewährt. Bei Was-

serkraftanlagen sind auch in den Übergangsregelungen Möglichkeiten für die Ertüchtigung

von Bestands-Wasserkraftanlagen vorgesehen.

Förderung von Bestandsanlagen

Das EEG 2014 ändert die Fördergrundlagen für Bestandsanlagen grundsätzlich nicht. Aller-

dings wird der "Landschaftspflege-Bonus" für Bestands-Biogasanlagen mit Wirkung ab dem

1. August 2014 auf bestimmte Einsatzstoffe beschränkt, um speziell "Landschaftspflege-

Mais" auszuschließen. Außerdem wird die Förderlaufzeit insbesondere von Biogasanlagen,

bei denen ein Generator hinzugebaut wird, auf diejenige des Bestandsgenerators fixiert. Für

Anlagen mit Zubaugeneratoren wird außerdem eine Einspeisevergütung nur noch für denje-

nigen Strom gewährt, der der bisherigen Höchstbemessungsleistung der Anlage entspricht.

Übergangsregelungen ab dem 1. August 2014

Das EEG 2014 enthält in seinen Paragraphen 100 ff zahlreiche Übergangsregelungen. Diese

gelten nicht nur für Bestandsanlagen, sondern auch für genehmigte, aber noch nicht in Be-

trieb genommene Anlagen zur Vermeidung von Härtefällen hinsichtlich des Stichtages des

1. August 2014, z. B. bei bestimmten Anlagen, die einer Genehmigung nach dem öffentlichen

Recht bedürfen. Außerdem sind Regelungen zum Schutz von Bestands-Biomethan-anlagen

und von Bestands-Biogas-Aufbereitungsanlagen eingeführt worden.

EEG-Umlagepflicht in der Eigenversorgung

Das EEG 2012 sah nur für wenige Fälle eine EEG-Umlagepflicht vor, in denen in einer Ei-

generzeugungsanlage Strom zum eigenen Verbrauch erzeugt wurde. Paragraph 61 EEG

2014 regelt nun für die Eigenversorgung aus Neuanlagen teilweise eine vollständige, teilwei-

se eine verringerte EEG-Umlagepflicht und teilweise eine gänzliche Befreiung von der Zah-

lungspflicht. Die EEG-Umlagepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Während die Ei-

genversorgung aus Bestandsanlagen von der EEG-Umlagepflicht wie nach dem EEG 2009

bzw. dem EEG 2012 ausgenommen bleibt, hängt die EEG-Umlagepflicht bei der Eigenver-

sorgung aus Neuanlagen von der Anlage selbst ab (z. B. Ausnahmen bei Kleinanlagen bis

10 kW oder verringerte EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen), teilweise aber auch

SP; 11.05.2015 Seite 25 von 94

von der Belegenheit der Eigenerzeugungsanlage und der Verbrauchsstelle des Eigenversor-

gers oder von dem konkreten Nutzungsverhalten des Eigenversorgers (z. B. Ausnahme bei

Inselbetrieb der Eigenerzeugungsanlage). Die EU-Kommission kommt hier zu dem Schluss,

dass die Befreiungen und Ermäßigungen für Eigenerzeuger nach dem EEG 2014 mit den

„Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" grundsätzlich in Ein-

klang stehen. Darüber hinaus wurde das "Grünstromprivileg" des EEG 2012 mit Wirkung zum

1. August 2014 beendet.

Bei Belieferung von Letztverbrauchern durch ein Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind

außerdem die Folgen einer Nichtzahlung oder einer verspäteten Zahlung der EEG-Umlage

verschärft worden. Dies dient dem (rechtzeitigen) Zahlungseingang der EEG-Umlage auf

dem „EEG-Konto“, um eine Unterdeckung zu vermeiden.

"Härtefallregelung" für stromintensive Unternehmen

Die "Besondere Ausgleichsregelung", nach der die EEG-Umlage in der Vergangenheit für

stromintensive Letztverbraucher begrenzt werden konnte, ist nun auf Letztverbraucher be-

stimmter, in Anhang 4 des EEG 2014 genannter Gewerbe bzw. Tätigkeitsbereiche be-

schränkt. Außerdem sind die konkreten Verbrauchskriterien – insbesondere die Grenze der

Stromkostenintensität – gegenüber denen im EEG 2012 verschärft worden. Diese Regelun-

gen entsprechen einer Einigung der Bundesregierung mit der Europäischen Kommission auf

Basis der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020".

7 Regionale Verteilung der Erneuerbaren Energien

Um die regionale Verteilung der Anlagen zur Stromerzeugung auf Basis Erneuerbarer Ener-

gien zu begutachten, ist der Vergleich von Absolutzahlen auf Ebene der Bundesländer hilf-

reich, um die Beiträge einzelner Bundesländer abzubilden. Allerdings berücksichtigen Abso-

lutzahlen nicht die zur Verfügung stehende Fläche einzelner Bundesländer. Gerade in Bezug

auf den Platzbedarf der Erneuerbaren Energien ist daher auch die Flächendichte der instal-

lierten Leistung eine wichtige Kenngröße. Das betrifft sowohl die Fläche für die Errichtung der

Anlagen selbst als auch im Bereich der Biomasse die verfügbare Fläche für den Anbau

nachwachsender Rohstoffe. In den folgenden Grafiken ist die Flächendichte farblich abgestuft

dargestellt. Die Absolutwerte für Anlagenanzahl, installierte Leistung und Stromerzeugung

sind als Balkendiagramme dargestellt. Neben der Flächendichte der Anlagen spielen aber

auch die Siedlungsdichte und die im Umkehrschluss daraus resultierende Verfügbarkeit von

Flächen zur Nutzung Erneuerbarer Energien oder topologische Gegebenheiten eine Rolle.

Die Übersichten zeigen, dass die Wasserkraft vor allem in Süddeutschland und in den Mittel-

gebirgen mit entsprechendem Gefälle der Wasserläufe genutzt wird, wohingegen im nord-

deutschen Flachland die Windenergie aufgrund des im Durchschnitt etwas besseren und ste-

tigeren Windangebots stärker verbreitet ist. Die höhere Sonnenintensität sowie die höhere

SP; 11.05.2015 Seite 26 von 94

Anzahl der Sonnenstunden begünstigt die Nutzung der Photovoltaik im Süden Deutschlands,

aber auch die Verfügbarkeit von Dachflächen spielt eine Rolle, wie die relativ hohe Flächen-

dichte im dicht besiedelten Nordrhein-Westfalen zeigt. Bei der Nutzung der Biomasse, die die

Verstromung von fester Biomasse (Restholz, Altholz etc.), flüssiger Biomasse – also die Ver-

stromung von aus Biomasse hergestellten Brennstoffen – sowie gasförmige Biomasse (Bio-

gasanlagen zur Stromerzeugung) umfasst, ist eine relativ gleichmäßige Verteilung über

Deutschland zu erkennen, da die Verfügbarkeit von land- und forstwirtschaftlichen Flächen

ein entscheidendes Kriterium ist. Die hohe Nutzungsintensität der Biomasse in den Stadtstaa-

ten Hamburg und Berlin resultiert daraus, dass dort zwar die Anlagen zur Verstromung der

Biomasse stehen, die Brennstoffversorgung jedoch aus dem Umland erfolgt.

Eine weitere wichtige Kenngröße für die Nutzbarkeit einer Energiequelle ist die Anzahl der

Jahresvolllaststunden (Abb. 18, Abb. 20, Abb. 22). Diese gibt an, in wie vielen Stunden eine

Anlage ihre Jahresstromerzeugung erbracht hätte, wenn sie ständig maximale Leistung er-

bringen würde. Auch wenn Wind- oder Photovoltaikanlagen fast ganzjährig in Betrieb sind,

liegt die durchschnittliche Leistung je nach Sonnen- oder Windangebot die meiste Zeit deut-

lich unterhalb der maximal möglichen Leistung. Durch die Jahresvolllaststunden werden so-

mit unterschiedliche Energiequellen, Anlagetypen und unterschiedliche Standorte bezüglich

ihrer Effektivität vergleichbar. So zeigen die höheren Jahresvolllaststunden der Windenergie

in Norddeutschland vor allem die bessere Windausbeute in den Küstenregionen. Bei der Pho-

tovoltaik resultieren unterschiedliche Jahresvolllaststunden aus Unterschieden der Sonnenin-

tensität und Sonnenscheinstunden, aber auch aus dem Durchschnittsalter der installierten

Anlagen und ihrem Wirkungsgrad. Die dargestellten Jahresvolllaststunden sind Durch-

schnittswerte für die einzelnen Bundesländer, aber auch innerhalb der Bundesländer kann es

je nach Standort deutliche Unterschiede geben. Die Unterschiede bei den Jahresvolllaststun-

den der Biomasse-Anlagen sind eine Folge der regional unterschiedlichen Anteile von Bio-

gasanlagen zur Stromerzeugung und Holzkraftwerken (Festbrennstoffe). Gebiete mit einem

hohen Anteil an Biogasanlagen weisen tendenziell höhere Jahresvolllaststunden auf, da Bio-

gas sehr stetig und gleichmäßig zur Verfügung steht. Unterschiede in der Ausnutzung bei

Biogasanlagen können weiterhin daher rühren, ob eher Energiepflanzen oder tierische Ex-

kremente eingesetzt werden. Bundesländer mit einem höheren Anteil an Holzkraftwerken

weisen tendenziell geringere Jahresvollaststunden auf, da hier die Brennstoffversorgung sai-

sonal stärker schwankt oder der Brennstoffeinsatz durch Schwankungen der Brennstoffpreise

mitbestimmt wird.

SP; 11.05.2015 Seite 27 von 94

Abb. 16: Nutzung der Wasserkraft1 2013

1 Bei der Stromerzeugung aus Pumpspeicherwerken mit natürlichem Zufluss sind nur die erzeugten Strommengen

aus natürlichem Zufluss enthalten.

SP; 11.05.2015 Seite 28 von 94

Abb. 17: Nutzung der Windenergie 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 18: Nutzung der Windenergie 2013:Jahresvolllaststunden

SP; 11.05.2015 Seite 29 von 94

Abb. 19: Nutzung der Photovoltaik 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 20: Nutzung der Photovoltaik 2013: Jahresvolllaststunden

SP; 11.05.2015 Seite 30 von 94

Abb. 21: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Anzahl, Leistung, Erzeugung

Abb. 22: Nutzung der Biomasse zur Verstromung 2013: Jahresvolllaststunden

SP; 11.05.2015 Seite 31 von 94

Abb. 23: Nutzung von Klär- und Deponiegas zur Verstromung 2013

SP; 11.05.2015 Seite 32 von 94

Im Gegensatz zu den kartografischen Abbildungen, in denen die Erneuerbaren Energien zur

Stromerzeugung insgesamt – also auch nicht über das EEG geförderte Anlagen – dargestellt

sind, zeigt die Tabelle 2 die Anlagenzahl und die installierte Leistung der förderfähigen EEG-

Anlagen sowie ihre Stromerzeugung für das Jahr 2013. Die Stromerzeugung ist dabei zusätz-

lich unterteilt in Erzeugung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung (nach §16 EEG

2012) sowie Mengen in den einzelnen Vermarktungsoptionen des EEG, also dem Marktprä-

mienmodell (MPM), dem 2013 noch anwendbaren Grünstromprivileg (GSP) sowie der sonsti-

gen Direktvermarktung. Ergänzend sind die EEG-Auszahlungen für die jeweiligen Kategorien

aufgeführt. Für die sonstige Direktvermarktung sind keine monetären Zahlungen dargestellt,

weil Anlagen in der sonstigen Direktvermarktung nur bilateral vom Abnehmer des Stroms

Geld erhalten und nicht durch das EEG gefördert werden. Dennoch werden diese Mengen in

der EEG-Systematik erfasst, da es sich um Strom aus prinzipiell EEG-förderfähigen Anlagen

handelt.

Des Weiteren sind die Erzeugungsmengen und Vergütungen im Rahmen des vergüteten

Selbstverbrauchs aus Photovoltaikanlagen aufgeführt. Eine Vergütung für den Selbstver-

brauch aus Photovoltaikanlagen kann für Anlagen beansprucht werden, die zwischen dem

01.01.2009 und dem 31.03.2012 in Betrieb genommen wurden bzw. zum 24.02.2012 bereits

ein Netzanschlussbegehren beantragt hatten. Selbstverbrauch aus jüngeren Anlagen wird

nicht vergütet, ist daher an dieser Stelle auch nicht erfasst und in den dargestellten Mengen

nicht enthalten. Selbstverbrauch aus älteren Anlagen ist zwar prinzipiell möglich, aus ökono-

mischen Gründen aber vernachlässigbar, da die Einspeisevergütung vor 2009 deutlich über

dem aktuellen Strompreisniveau liegt und daher die Netzeinspeisung dem Selbstverbrauch

aus wirtschaftlichen Gründen immer vorzuziehen ist. Letztlich zeigt Tabelle 2 noch die Zah-

lungen im Rahmen der Flexibilitätsprämie für Biogasanlagen sowie die vermiedenen Netz-

entgelte. Eine Aufteilung der Anlagenanzahl und Anlagenleistung auf die einzelnen Vermark-

tungsoptionen ist nicht möglich, da die Anlagenbetreiber bislang nicht an eine Vermarktungs-

option gebunden sind, sondern jeweils monatlich in eine andere Vermarktungsoption wech-

seln oder ins System der Festvergütung zurückkehren können. Mit der Einführung der ver-

pflichtenden Direktvermarktung für bestimmte Anlagen ab 2015 wird diese Möglichkeit zwar

eingeschränkt, bleibt aber für Kleinanlagen auch zukünftig bestehen (s. dazu Kap. 6).

Tab. 2: Anzahl und installierte Leistung der EEG-geförderten Anlagen sowie EEG-geförderte

Stromerzeugung und EEG-Auszahlungen 2013 nach Bundesländern

SP; 11.05.2015 Seite 33 von 94

da

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33 (

2)

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19,6

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91,6

767,7

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7

Deponie

gas

51

20

24,9

22,4

1,1

1,5

0,0

0,0

1,8

21,7

70,0

40,1

9

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rgas

75

15

21,2

13,5

5,0

2,3

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0,0

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10,1

5

Bio

masse

1.6

54

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3.4

45,4

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84,1

1.1

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0,0

568,6

3466,3

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00,5

024,7

4

Geoth

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ie1

11,2

1,2

0,0

0,0

0,0

0,0

0,2

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40,0

00,0

0

Win

d o

nshore

380

571

639,4

236,8

355,4

47,0

0,3

0,0

44,1

020,9

323,1

73,5

8

Sola

r266.8

93

4.6

45

4.0

31,5

3.7

32,8

199,0

0,0

0,1

97,2

2,5

1.4

42,6

61.3

95,4

213,0

747,2

419,9

9

Ge

sam

t270.4

41

6.2

60

9.9

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512,5

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2,5

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61.9

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7196,3

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058,0

3

Wasser

3.4

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1.3

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210,5

21,1

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206,5

6141,9

664,6

019,4

4

Deponie

gas

35

11

10,8

10,7

0,0

0,1

0,0

0,0

0,8

30,8

30,0

00,1

2

Klä

rgas

60

23

14,9

14,9

0,0

0,0

0,0

0,0

1,1

51,1

50,0

00,0

9

Bio

masse

3.6

71

1.1

84

7.1

81,7

5.0

18,1

2.1

35,3

28,0

0,1

0,1

1.3

19,3

61.0

58,7

9260,3

20,2

549,5

9

Geoth

erm

ie4

22

49,0

49,0

0,0

0,0

0,0

0,0

12,1

312,1

30,0

00,1

4

Win

d o

nshore

680

1.0

35

1.3

68,9

454,8

887,2

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0,0

102,1

941,7

160,4

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8

Sola

r465.3

99

10.4

37

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81,8

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649,7

0,0

0,3

234,9

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26,9

331,4

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032,1

6

Ge

sam

t473.2

74

13.3

09

20.5

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15.0

70,8

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131,4

2548,8

10,2

5107,2

2

Bio

masse

94

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175,3

10,2

165,1

0,0

0,0

0,0

15,0

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30,0

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4

Win

d o

nshore

12

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0,0

4,9

0,0

0,0

0,0

0,3

00,0

00,3

00,0

5

Sola

r5.2

50

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49,6

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1,7

0,0

0,0

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16,2

115,7

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40,6

5

Ge

sam

t5.3

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229,8

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0,0

0,0

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0,3

31,6

017,9

80,3

613,5

80,0

41,9

4

Wasser

37

520,4

17,5

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0,0

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70,1

20,2

3

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gas

21

30

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27,9

0,0

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7

Klä

rgas

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0,0

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0,1

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00,0

6

Bio

masse

482

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1.0

17,1

1.4

12,3

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0,0

0,0

348,1

9187,4

0160,6

80,1

130,4

3

Win

d o

nshore

3.2

60

5.0

99

7.4

27,3

980,1

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0,0

518,5

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5429,0

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3

Sola

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0,0

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0,2

515,2

8386,0

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0

Ge

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166,2

2

Wasser

110

42,0

0,0

0,0

35,3

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0,0

0,0

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00,0

00,2

5

Deponie

gas

12

0,5

0,5

0,0

0,0

0,0

0,0

0,0

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40,0

00,0

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Bio

masse

97

43,5

4,1

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0,0

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0

Win

d o

nshore

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1

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25,5

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313,5

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10

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10,0

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Bio

masse

277

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24,8

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0,0

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d o

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4

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sam

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10,9

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SP; 11.05.2015 Seite 34 von 94

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SP; 11.05.2015 Seite 35 von 94

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SP; 11.05.2015 Seite 36 von 94

8 Ermittlung der EEG-Umlage für das Folgejahr

Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) sind die Übertragungsnetzbe-

treiber verpflichtet, jeweils zum 15. Oktober eines Jahres die für alle Stromvertriebe einheitli-

che und verbindliche Höhe der EEG-Umlage für das Folgejahr zu ermitteln und zu veröffentli-

chen (http://www.netztransparenz.de). Zusätzlich erfolgt eine detaillierte Darstellung der zu-

grunde gelegten Prognosewerte, die im Ergebnis die Höhe der EEG-Umlage für das Folge-

jahr bestimmen. Zentraler Punkt dabei ist das sogenannte „EEG-Konto“, auf dem die Kosten

und Erlöse im Zusammenhang mit dem EEG zusammengeführt werden.

Für die Ermittlung der EEG-Umlage ist zu berücksichtigen, dass alle Prognosewerte mit Un-

sicherheiten behaftet sind. Aus der Tatsache, dass das sogenannte „EEG-Konto“ in der

rückwärtigen Betrachtung immer ausgeglichen sein muss, resultiert infolge der Prognoseab-

weichung eine entsprechende Korrektur im Folgejahr. Dies kann entweder in einer Nachho-

lung oder in einer Rückzahlung im Folgejahr münden, was für die Prognose der EEG-Umlage

2015 erstmals der Fall war (Abb. 24). Die folgende Darstellung basiert auf der Prognose für

die Berechnung der EEG-Umlage 2015 vom 15. Oktober 2014.

Abb. 24: Schematische Darstellung des „EEG-Kontos“ mit Werten für 2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Das EEG-Konto 2015: Kosten und Erlöse

Vergütungszahlungen(Zahlung an EEG-Anlagenbetreiberbei Beanspruchung der gesetzlichen Einspeisevergütung)

Profilservicekosten,Handelsanbindung,EEG-Bonus (196 Mio. €)(Kosten bei ÜNB)

Deckungslücke2015

Quelle: Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG, TenneT TSO GmbH, 50Hertz Transmission GmbH (http://www.netztransparens.de)

Verteilung auf fürdie EEG-Umlageanzulegenden Letztverbrauch 2015:353,6 TWh

EEG-Umlage 2015:6,170 ct/kWh

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SP; 11.05.2015 Seite 37 von 94

Vergütungszahlungen: Das sind alle Zahlungen an EEG-Anlagenbetreiber gemäß den im

EEG festgeschriebenen Vergütungssätzen, die die Anlagenbetreiber von den Netzbetreibern

erstattet bekommen. Die Prognoseunsicherheit resultiert einerseits aus der Über- oder Unter-

schätzung des Zubaus einzelner EEG-Anlagearten und den damit von der Prognose abwei-

chenden erzeugten und vergüteten Strommengen. Andererseits beeinflussen die Witterungs-

bedingungen, d. h. das Winddargebot, die Anzahl der Sonnenstunden bzw. die Sonneninten-

sität oder Niederschlagsmengen, die die Erzeugung aus Wasserkraftanlagen mitbestimmen,

die Höhe der Vergütungszahlungen.

Marktprämie: Anlagenbetreiber, die ihre Stromerzeugung direkt an Dritte vermarkten, haben

gemäß § 34 ff EEG 2014 Anspruch auf eine Marktprämie, die verkürzt ausgedrückt der Diffe-

renz zwischen dem Markterlös und der sonst zu zahlenden EEG-Vergütung entspricht. Der

Markterlös pro vermarkteter Kilowattstunde wird von den Übertragungsnetzbetreibern monat-

lich für Windenergieanlagen, Photovoltaikanlagen und steuerbaren EEG-Anlagen einheitlich

ermittelt und für die Auszahlung der Marktprämie zugrunde gelegt. Zusätzlich ist in der

Marktprämie eine Managementprämie enthalten, die dafür gewährt wird, dass der Anlagenbe-

treiber durch die selbsttätige Vermarktung die Vermarktungskosten des Übertragungsnetzbe-

treibers mindert. Gemäß neuem EEG 2014 gibt es die Managementprämie für Neuanlagen

nicht mehr als eigene Rechnungsgröße, sondern ist in die Marktprämie eingepreist und wur-

de zudem verringert. Die Marktprämie ist bisher so gestaltet, dass sie annähernd kostenneut-

ral im Vergleich zu der Vermarktung der EEG-Strommengen durch die Übertragungsnetzbe-

treiber ist. Die dargestellten Kosten der Marktprämie in Höhe von 11.204 Mio. € (Abb. 24)

stellen somit keine Mehrkosten gegenüber der Vermarktung der EEG-Strommengen durch

die Übertragungsnetzbetreiber dar, sondern sind eine Verlagerung von Kosten aus der ge-

setzlichen Einspeisevergütung in die Marktprämie.

PV-Selbstverbrauch: Betreiber von Photovoltaikanlagen, die ihre Stromerzeugung nicht ins

Netz einspeisen, sondern teilweise in unmittelbarer Nähe entweder selbst verbrauchen oder

zum Verbrauch Dritte (z. B. Mieter) beliefern, erhalten gemäß § 33 Abs. 2 (EEG 2012 alt) für

den selbstverbrauchten Strom eine geminderte Vergütung, wenn sie zwischen dem 01. Janu-

ar 2009 und dem 31. März 2012 in Betrieb genommen wurden oder vor dem 24. Februar

2012 ein Netzanschlussbegehren gestellt haben. Dies ist wirtschaftlich interessant, wenn die

geminderte Vergütung zuzüglich der Kosten pro kWh für den ansonsten zu beziehenden

Strom die Einspeisevergütung der Anlage übersteigt. Photovoltaikanlagen, die nach dem

01. April 2012 in Betrieb genommen wurden, erhalten für den Selbstverbrauch keine Vergü-

tung mehr, da die Einspeisevergütung in der Regel geringer ist als der Brutto-Endkunden-

preis für den Bezug von Strom beim Stromlieferanten, wodurch der Selbstverbrauch auch

ohne geminderte Vergütung die wirtschaftlich bessere Alternative darstellt. Nicht selbst ver-

brauchte Mengen werden weiterhin normal eingespeist und vergütet. Für Photovoltaikanla-

gen, die vor dem 01. Januar 2009 in Betrieb genommen wurden, ist der Selbstverbrauch kei-

ne wirtschaftliche Option, da deren gesetzliche Einspeisevergütung über dem derzeitigen

Strompreisniveau für Endkunden liegt und daher die Einspeisung immer die ökonomisch bes-

sere Alternative darstellt.

SP; 11.05.2015 Seite 38 von 94

Flexibilitätsprämie Biogas: Die Flexibilitätsprämie gemäß § 52 ff EEG 2014 wird Anlagen-

betreibern von Biogasanlagen gewährt, die die Stromerzeugung ihrer Anlage bedarfsorientiert

bereitstellen und den Strom dann direkt an Dritte im Rahmen der Marktprämie vermarkten.

Profilservicekosten, Handelsanbindung, EEG-Bonus: Diese Kosten fallen bei den Über-

tragungsnetzbetreibern an und werden über das „EEG-Konto“ verrechnet. Die Profilservice-

kosten (2015: 192 Mio. €) umfassen sämtliche Kosten, die die Übertragungsnetzbetreiber

aufwenden müssen, um den aufgenommenen EEG-Strom für den Spotmarkt handelsfähig zu

machen und schließlich zu vermarkten. Hinzu kommen Kosten für die Börsenzulassung und

die Handelsanbindung (Börsen- und Clearinggebühren, 2015: 3 Mio. €) sowie der EEG-

Bonus (2015: 0,4 Mio. €).

Vermiedene Netzentgelte: Vermiedene Netzentgelte entstehen, da der überwiegende Teil

der EEG-Anlagen in Nieder- oder Mittelspannungsnetze einspeist und dieser Strom in der

Regel auch wieder aus diesen Netzebenen entnommen wird. Somit werden vorgelagerte

Netzebenen in der Regel entlastet und weniger beansprucht. Ob dies für alle EEG-

Einspeisungen noch der Fall ist, ist fraglich. Vor allem die volatil einspeisenden EEG-Anlagen

sorgen zunehmend für eine Belastung der vorgelagerten Netze und erfordern einen zusätzli-

chen Netzausbau in allen Spannungsebenen. Werden die vorgelagerten Netzebenen gerin-

ger beansprucht, entstehen bei den Netzbetreibern sogenannte vermiedene Netzentgelte, die

entsprechend in Abzug gebracht werden. Stark verkürzt dargestellt entrichten die Netzbetrei-

ber als Mittler die volle Höhe der Vergütung an die Anlagenbetreiber in ihrem Netzgebiet,

erhalten diesen Betrag im Rahmen des Belastungsausgleichs aber gemindert um die vermie-

denen Netzentgelte erstattet. Damit fallen zwar keine echten Erlöse auf dem sogenannten

„EEG-Konto“ an, die Entlastung der Netze findet aber entsprechend ihrer Wertigkeit Berück-

sichtigung und mindert dementsprechend auch die von den Verbrauchern in Form der EEG-

Umlage zu tragenden Kosten.

Einnahmen aus Vermarktung: Diese Einnahmen umfassen die Erlöse durch die Vermark-

tung der EEG-Strommengen an der Strombörse. Neben der Verpflichtung der Netzbetreiber,

die EEG-Mengen aufzunehmen, besteht ebenfalls die Verpflichtung der Übertragungsnetzbe-

treiber, diese Mengen vollständig im Spotmarkt der Strombörse abzusetzen. Prognoseunsi-

cherheiten entstehen hier, wenn die Vermarktungserlöse geringer oder höher ausfallen, weil

der durchschnittliche Erlös pro MWh an der Börse geringer oder höher ausgefallen ist, als der

in der Prognose zugrunde gelegte Preis. Gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung (Aus-

glMechV) wird für die Prognose der Durchschnittspreis des Börsenprodukts Phelix Baseload

Year Future (§ 3 Abs. 2 AusglMechV vom 17.02.2015) für eine Vorperiode herangezogen (für

die Prognose 2015 noch der Zeitraum 01.10.2013 bis 30.09.2014, zukünftig nur noch der

Zeitraum vom 16.06. bis 15.09. des vorherigen Kalenderjahres der Umlagenprognose). Die

Vermarktung erfolgt dann stundenweise am Spotmarkt der Strombörse. Da Preisentwicklun-

gen nur sehr schwer prognostiziert werden können, sind hier Prognoseabweichungen unver-

meidlich. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Höhe der prognostizierten Vermarktungserlöse

weiter geringer geworden. Dies hat zum einen mit dem gesunkenen Preisniveau an der

Strombörse zu tun, aber auch mit einer intensiveren Nutzung der Marktprämie. Durch eigen-

ständige Vermarktung der Stromerzeugung durch die Anlagenbetreiber wird die durch die

SP; 11.05.2015 Seite 39 von 94

Übertragungsnetzbetreiber vermarktete Strommenge und damit auch der Vermarktungserlös

geringer.

Einnahmen aus privilegiertem Letztverbrauch: Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsre-

gelung gemäß §63 ff EEG 2014 können stromkostenintensive Unternehmen eine Begrenzung

der EEG-Umlage beim Bundesamt für Ausfuhrkontrolle beantragen, um die internationale

Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen nicht zu gefährden. Diese Unternehmen entrich-

ten je nach Zuordnung eine EEG-Umlage in Höhe von 15 oder 20 Prozent der jeweils aktuell

gültigen EEG-Umlage für an einer Abnahmestelle bezogene und dort selbst verbrauchte

Strommengen, die über eine GWh hinausgehen. Dies aber nur soweit, dass die spezifische

EEG-Umlage eines stromkostenintensiven Unternehmens nicht mehr als das Doppelte des

jeweiligen Vorjahres beträgt (sogenanntes Verdoppelungskriterium). Die Übergangsregelung

des Verdoppelungskriteriums gilt bis 2018. Damit soll sichergestellt werden, dass sich die

betroffenen Unternehmen schrittweise auf die steigenden Belastungen einstellen können. Für

die erste GWh Stromverbrauch ist die volle EEG-Umlage zu entrichten (Selbstbehalt). Die

Einnahmen aus der auf 15 oder 20 Prozent begrenzten Umlage innerhalb des Verdoppe-

lungskriteriums betragen gemäß Prognose 287 Mio. € im Jahr 2015 und sind gesondert in

den Einnahmen des „EEG-Kontos“ ausgewiesen. Das Aufkommen aus der Entrichtung der

vollen EEG-Umlage für den Selbstbehalt ist darin nicht enthalten, sondern in der Deckungslü-

cke bzw. den Einnahmen aus der EEG-Umlage. Daher ist der Beitrag der stromkosteninten-

siven Unternehmen um 192 Mio. € höher, beträgt insgesamt 479 Mio. € und hat sich damit

gegenüber der alten Regelung der Besonderen Ausgleichsregelung um 198 Mio. € erhöht

(2014: 281 Mio. €). Der Beitrag der Schienenbahnen hat sich gegenüber 2014 von 5,6 Mio. €

um rund 145 Mio. € auf nunmehr 150 Mio. € erhöht. Damit tragen entlastete Unternehmen

und Schienenbahnen insgesamt 629 Mio. € zum EEG bei. Aufgrund der Übergangsregelung

zur Besonderen Ausgleichsregelung ist davon auszugehen, dass der Beitrag der privilegier-

ten Letztverbraucher in den kommenden Jahren weiter ansteigen wird.

Sonstige Erlöse: Die sonstigen Erlöse umfassen Einnahmen aus dem Verfahren zur Zuwei-

sung von Anschlusskapazität auf Anbindungsleitungen für Windenergieanlagen auf See

(2015: 28 Mio. €), Einnahmen aus der Übergangsregelung zum Bahnstrom gemäß

§103 Abs. 6 EEG 2014 (2015: 7 Mio. €) sowie Habenzinsen des „EEG-Kontos“ aus dem Jahr

2014 in Höhe von 2 Mio. €.

Deckungslücke: Die Deckungslücke resultiert aus dem Ausgleich des sogenannten „EEG-

Kontos“ nach der Saldierung der Kosten und Erlöse. Die Deckungslücke wird auf den prog-

nostizierten nicht-privilegierten Letztverbrauch zuzüglich dem Verbrauchsäquivalent für den

Stromverbrauch von Unternehmen mit geminderter EEG-Umlage außerhalb des Verdoppe-

lungskriteriums umgelegt, wodurch sich die Höhe der EEG-Umlage berechnet. Somit wird die

Deckungslücke von den Endverbrauchern mit der Zahlung der EEG-Umlage zur Förderung

der EEG-Anlagen ausgeglichen. Abweichungen entstehen hier, wenn der Letztverbrauch

aufgrund konjunktureller oder witterungsbedingter Einflüsse vom prognostizierten Wert ab-

weicht und in einer Ex-post-Betrachtung das Aufkommen aus der EEG-Umlage für den Aus-

gleich des „EEG-Kontos“ entweder nicht ausgereicht hat (führt zu einer Nachholung im Folge-

SP; 11.05.2015 Seite 40 von 94

jahr) oder eine Überdeckung erfolgt ist (führt zu einem Übertrag des Überschusses ins Folge-

jahr).

Nachholung aus dem Vorjahr: Eine Nachholung dient dem Übertrag eines Minus auf dem

„EEG-Konto“ aus dem Vorjahr ins Folgejahr. Zu geringe Zuflüsse innerhalb Jahres führen zu

dieser Unterdeckung und müssen im Folgejahr ausgeglichen bzw. nachverrechnet werden,

was zu einer zusätzlichen Belastung der EEG-Umlage im Folgejahr führt. Maßgeblich für die

Berücksichtigung der Unterdeckung in der EEG-Umlage ist der Kontostand zum 30.09. eines

Jahres für die Umlage im Folgejahr. Eine Nachholung entsteht, wenn der Zubau einzelner

EEG-Anlagearten unterschätzt wurde, witterungsbedingt mehr EEG-Strom als prognostiziert

erzeugt wurde, die Erlöse aus der Vermarktung am Spotmarkt geringer als erwartet ausfallen

oder der Letztverbrauch bei EEG-pflichtigen Letztverbrauchern geringer ausfällt. Mit Einfüh-

rung der Ausgleichsmechanismusverordnung im Jahr 2010 sind jeweils Nachholungen im

Folgejahr fällig geworden. 2014 wies das EEG-Konto erstmalig einen positiven Kontostand

zum 30.09. auf, was zu einer Rückzahlung im Jahr 2015 führt.

Rückzahlung aus dem Vorjahr: Eine Rückzahlung erfolgt, wenn im Vorjahr ein Überschuss

im „EEG-Konto“ erzielt wurde, was 2014 erstmalig der Fall war. Dieser Überschuss wird ins

Folgejahr übertragen und in Form einer Entlastung der EEG-Umlage im Jahr 2015 an die

Verbraucher verzinst zurückerstattet. Maßgeblich für die Berücksichtigung in der EEG-

Umlage ist der Kontostand zum 30.09. eines Jahres für die Umlage im Folgejahr. Daher ist

2015 eine Betrag von 1.381 Mio. € auf der Erlösseite des „EEG-Kontos“ sichtbar, wenngleich

es sich dabei um keinen direkten Erlös im Kalenderjahr 2015 handelt, sondern die Berück-

sichtigung des positiven Kontostandes vom Vorjahr für die Ermittlung der Deckungslücke

2015. Eine Rückzahlung aus dem Vorjahr wird begünstigt, wenn der Zubau einzelner EEG-

Anlagearten überschätzt wurde, witterungsbedingt weniger EEG-Strom erzeugt wurde, die

Erlöse aus der Vermarktung am Spotmarkt höher als erwartet ausfallen oder der Letztver-

brauch bei EEG-pflichtigen Letztverbrauchern höher ausfällt.

Liquiditätsreserve: Die bisherigen Erfahrungen mit dem Verlauf des „EEG-Kontos“ zeigen,

dass der Kontostand in den Sommermonaten bei intensiver Einspeisung der mit einer durch-

schnittlich hohen Einspeisevergütung versehenen Photovoltaik ins Minus gerät oder zumin-

dest deutlich sinkt (Abb. 25). Da die Netzbetreiber die Auszahlungen an die EEG-

Anlagenbetreiber leisten müssen, gehen die Netzbetreiber bei einem negativen Kontostand

unter Ausnutzung von Kreditlinien zunächst in Vorleistung. Da es sich hierbei um substanziel-

le Beträge von teilweise über einer Milliarde Euro handelte, sind die Übertragungsnetzbetrei-

ber ab 2012 berechtigt, gegebenenfalls eine sogenannte Liquiditätsreserve bei der Berech-

nung der EEG-Umlage einzubeziehen, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber sicher-

zustellen. Diese Liquiditätsreserve dient der Reduzierung des unterjährigen Kreditbedarfs im

Rahmen des EEG und senkt damit die anfallenden Zinskosten innerhalb des EEG. Die Liqui-

ditätsreserve stellt keine eigene Kostenposition dar, sondern sichert die Liquidität für die Aus-

zahlungen an die EEG-Anlagenbetreiber in der erwartbaren Phase der Unterdeckung des

„EEG-Kontos“ ab.

Abbildung 25 zeigt den Verlauf des „EEG-Kontos“ in den Jahren 2010 bis Februar 2015. Übli-

cherweise ist der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben in den Anfangsmonaten positiv, da

SP; 11.05.2015 Seite 41 von 94

dies in der Regel verbrauchsstarke Monate sind und dementsprechend hohe Einnahmen aus

der EEG-Umlage generiert werden bei gleichzeitig geringer Erzeugung aus Photovoltaik, die

derzeit über den gesamten Anlagenbestand betrachtet die höchsten Förderkosten (Differenz-

kosten, s. Kap. 9) beansprucht. Mit Beginn der Sommermonate und steigender Stromerzeu-

gung der Photovoltaik wird der Saldo aus Einnahmen und Ausgaben negativ und das Konto

dreht ins Minus. Im Idealfall wird dann mit positivem Saldo in den Herbst und Wintermonaten

– wieder aufgrund höheren Verbrauchs und geringerer Stromerzeugung aus Photovoltaik –

das „EEG-Konto“ bis zum Jahresende ausgeglichen. Dies führt zu dem typischen wellenför-

migen Verlauf, sichtbar mit in der Regel ansteigenden Kontoständen in den Wintermonaten

und stark sinkenden Kontoständen in den Sommermonaten. Aufgrund der zuvor geschilder-

ten Prognoseunsicherheiten ist eine solche Punktlandung allerdings nur schwer zu erreichen,

was zu einem unterschiedlichen Niveau des wellenförmigen Verlaufs führt. Zudem erhöht

sich mit zunehmendem Ausbau der Erneuerbaren Energien die Amplitude, sofern der Aus-

baueffekt den Effekt der Vergütungsdegression übersteigt, da die Vergütungssumme insge-

samt größer wird. Der unübliche Anstieg des „EEG-Kontos“ im August 2014 ist auf einen

Einmaleffekt infolge der EEG-Novellierung 2014 zurückzuführen.

Abb. 25: Entwicklung des „EEG-Kontos“ ab 2010

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Entwicklung des EEG-Kontos seit 2010

Quelle: www.netztransparenz.de

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13

Sep

13

Okt

13

No

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14

Okt

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v 1

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5

in M

io. E

uro

Monatssaldo EEG-Kontostand

20112010 2012 2013 2014

Kontostand für Rückzahlung

in der EEG-Umlage 2015:

+1.381 Mio. €

SP; 11.05.2015 Seite 42 von 94

9 EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten

Die Darstellung des sogenannten „EEG-Kontos“ verdeutlicht auch den Unterschied zwischen

der Betrachtung der EEG-Kosten – in der Vergangenheit wurden darunter die Vergütungs-

zahlungen subsumiert – und einer Betrachtung der EEG-Differenzkosten oder EEG-

Mehrkosten, welche den Förderbetrag für die Erneuerbaren Energien umfassen, da ein Teil

der Vergütungen und Marktprämienzahlungen über die Erlöse aus der Vermarktung der EEG-

Strommengen und die vermiedenen Netzentgelte finanziert werden. Seit der Novellierung des

EEG 2012 umfassen die EEG-Kosten neben den Ausgaben für die gesetzliche Festvergütung

auch die Auszahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells. Daher ist inzwischen nicht

mehr von EEG-Vergütungen die Rede, sondern von EEG-Auszahlungen, die sowohl die

gesetzliche Vergütung als auch die Marktprämie, die Managementprämie und die Flexibili-

tätsprämie für Biogasanlagen umfassen, wobei die Managementprämie ab 2015 für Neuanla-

gen in die Marktprämie eingepreist. Die Differenzkosten werden dann nicht nur durch die

EEG-Auszahlungen bestimmt, sondern auch durch die Wertigkeit des erzeugten Stroms bzw.

der Höhe der Vermarktungserlöse. Hohe Strompreise an der Strombörse gehen mit einer

hohen Wertigkeit des Stroms bzw. höheren Vermarktungserlösen einher und der vom Ver-

braucher zu leistende Restbetrag für die Förderung der EEG-Anlagen wird geringer. Umge-

kehrt bedeuten niedrige Vermarktungserlöse, dass die vom Verbraucher zu tragende Diffe-

renz aus Kosten und Erlösen des EEG-Systems größer wird: Dabei ist es unerheblich, ob die

EEG-Anlagen durch die gesetzliche Festvergütung oder über das Marktprämienmodell geför-

dert werden. Im Rahmen der gesetzlichen Festvergütung sind bei höheren Börsenpreisen die

Erlöse bei der Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber höher, im Rahmen des

Marktprämienmodells sind die ermittelten Referenzmarktwerte höher und dementsprechend

ist die ausbezahlte Marktprämie geringer. Sowohl höhere Vermarktungserlöse der Übertra-

gungsnetzbetreiber als auch geringere Zahlungen im Rahmen des Marktprämienmodells

mindern die Deckungslücke im EEG-Konto und damit die EEG-Umlage. Niedrigere Börsen-

preise führen umgekehrt zu einer höheren Deckungslücke und damit zu einer höheren EEG-

Umlage.

Tabelle 3 und Abbildung 26 schlüsseln diese Differenz im zeitlichen Verlauf und nach Ener-

gieträgern auf. Sehr gut sichtbar ist dieser Zusammenhang bei Betrachtung der durchschnitt-

lichen Vergütung und der Differenzkosten für den Zeitraum 2009 bis 2015. Aufgrund des ho-

hen Preisniveaus am Spotmarkt für Strom weist Onshore-Wind im Jahr 2009 sehr geringe

Differenzkosten von knapp 2 ct/kWh auf. Da seit 2009 die Preise am Großhandelsmarkt deut-

lich gesunken sind, stiegen die Differenzkosten trotz nahezu unveränderter Vergütung bis auf

über 6 ct/kWh an, d. h. während die durchschnittliche Vergütung durch die gesetzlich festge-

legten Vergütungssätze und von der Vergütungsdegression bestimmt werden, werden die

Differenzkosten darüber hinaus maßgeblich vom Erlöspotenzial am Spotmarkt bestimmt.

SP; 11.05.2015 Seite 43 von 94

Tab. 3: EEG-Auszahlungen und EEG-Differenzkosten nach Energieträgern

Wasserkraft*

Deponie-,

Klär-,

Grubengas1) Biomasse Geothermie

Wind

onshore

Wind

offshore Photovoltaik

Summe

(o. Abzug der

vermiedenen

Netzentgelte)

Summe

(abzgl.

vermiedene

Netzentgelte)

2000 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,21 9,62 - 9,10 51,05 8,50

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 396 75 0 687 19 1.177 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 10.391

Differenzkosten in ct/kWh k.A. k.A. k.A. k.A. k.A. 8,57

Differenzkosten in Mio. € 282 59 0 530 19 890 k.A.

2001 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,26 9,51 - 9,10 51,18 8,69

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 442 140 0 956 39 1.577 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.088 1.472 0 10.509 76 18.146

Differenzkosten in ct/kWh 4,85 7,13 - 6,69 48,56 6,28

Differenzkosten in Mio. € 295 105 0 703 37 1.139 k.A.

2002 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,25 9,50 - 9,09 50,48 8,91

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 477 232 0 1.435 82 2.226 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.579 2.442 0 15.786 162 24.970

Differenzkosten in ct/kWh 5,00 7,25 - 6,84 48,02 6,66

Differenzkosten in Mio. € 329 177 0 1.080 78 1.664 k.A.

2003 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,24 9,39 - 9,06 49,15 9,16

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 428 327 0 1.696 154 2.604 k.A.

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.908 3.484 0 18.713 313 28.417

Differenzkosten in ct/kWh 4,28 6,43 - 6,11 45,96 6,21

Differenzkosten in Mio. € 253 224 0 1.144 144 1.765 k.A.

2004 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,32 7,03 9,71 15,00 9,02 50,85 9,38

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 338 182 509 0,03 2.301 283 3.612 3.578

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.616 2.589 5.241 0,20 25.509 557 38.511

Differenzkosten in ct/kWh 4,33 4,06 6,72 10,00 6,04 47,80 6,40

Differenzkosten in Mio. € 200 105 352 0,02 1.540 266 2.464 2.430

2005 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,35 6,98 10,79 15,00 8,96 52,95 10,23

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 364 219 795 0,03 2.441 679 4.498 4.395

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.953 3.136 7.367 0,20 27.229 1.282 43.967

Differenzkosten in ct/kWh 3,63 3,28 7,07 10,00 5,24 49,21 6,51

Differenzkosten in Mio. € 180 103 521 0,02 1.428 631 2.863 2.760

2006 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,45 7,03 12,26 12,50 8,90 53,01 11,27

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 367 196 1.337 0,05 2.734 1.177 5.810 5.605

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.924 2.789 10.902 0,40 30.710 2.220 51.545

Differenzkosten in ct/kWh 3,03 2,62 7,86 10,00 4,49 48,60 6,86

Differenzkosten in Mio. € 149 73 857 0,04 1.379 1.079 3.537 3.332

2007 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,53 7,01 13,58 15,00 8,83 51,96 11,76

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 418 193 2.162 0,06 3.508 1.597 7.879 7.609

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.547 2.751 15.924 0,40 39.713 3.075 67.010

Differenzkosten in ct/kWh 2,65 2,13 8,69 10,12 3,95 47,07 6,87

Differenzkosten in Mio. € 147 59 1.384 0,04 1.569 1.447 4.606 4.336

2008 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,60 7,06 14,24 14,67 8,78 50,20 12,67

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 379 156 2.699 3 3.561 2.219 9.016 8.717

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.982 2.208 18.947 18 40.574 4.420 71.148

Differenzkosten in ct/kWh 2,12 1,58 8,76 9,31 3,29 44,71 7,19

Differenzkosten in Mio. € 106 35 1.660 2 1.337 1.976 5.115 4.817

2009 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 7,84 7,06 16,10 19,84 8,79 14,99 47,98 14,36

(Ist) Vergütungssumme in Mio.€ 382 143 3.700 4 3.389 6 3.157 10.780 10.458

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.053

Differenzkosten in ct/kWh 0,96 0,20 9,23 10,64 1,92 8,00 41,10 7,49

Differenzkosten in Mio. € 47 4 2.120 2 739 3 2.704 5.619 5.297

2010 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 8,34 7,18 16,86 20,58 8,85 15,00 43,57 16,35

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 421 83 4.240 6 3.316 26 5.090 13.182 12.790

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699

Differenzkosten in ct/kWh 3,95 2,79 12,48 16,20 5,24 11,39 38,28 12,18

Differenzkosten in Mio. € 200 32 3.137 4 1.965 20 4.472 9.830⁴ 9.438⁴

SP; 11.05.2015 Seite 44 von 94

Abbildung 26 zeigt sowohl die Entwicklung der Differenzkosten – also den Förderbeitrag für

die Stromproduktion aus EEG-Anlagen im jeweiligen Kalenderjahr – als auch den zugrundge-

legten Wert des Stroms für die Ermittlung der Differenzkosten. Da für die Berechnung der

Vermarktungserlöse 2014 im Rahmen des Prognosekonzepts für die EEG-Umlage 2014 der

Durchschnitt der Preise vom 01.10.2012 bis 30.09.2013 am Terminmarkt für ein Lieferprodukt

2014 für Grundlaststrom (Baseload) herangezogen wird, liegt dieser auch dementsprechend

zwischen den in der ex post Betrachtung ermittelten tatsächlichen Werten für die Jahre 2012

und 2013, ist aber aus heutiger, rückschauender Sicht unpassend für das Kalenderjahr 2014.

Für die damalige Prognose war die Wahl des Forward-Terminprodukts dennoch sachlich

schlüssig, da darin die Markterwartungen für das zukünftige Strompreisniveau abgebildet

werden, was zu diesem Zeitpunkt die bestmögliche verfügbare Preiserwartung für das Folge-

jahr abbildet. Der Absatz der erzeugten Strommengen erfolgt im Verlauf des Erzeugungsjah-

res dann allerdings im Spotmarkt. Da in den vergangenen Jahren die Preise am Spotmarkt

deutlich gesunken sind, konnten die prognostizierten Erlöse nicht erzielt werden und es ist

davon auszugehen, dass in der ex post Betrachtung für die Jahre 2014 und 2015 der durch-

Wasserkraft*

Deponie-,

Klär-,

Grubengas1) Biomasse Geothermie

Wind

onshore

Wind

offshore Photovoltaik

Summe

(o. Abzug der

vermiedenen

Netzentgelte)

Summe

(abzgl.

vermiedene

Netzentgelte)

2011 durchschnittl. Vergütung in ct/kWh 9,64 7,36 19,15 20,69 9,18 15,00 40,16 18,34

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 231 36 4.476 4 4.137⁵ 85 7.766 16.735 16.341

EEG-Erzeugung7) in GWh 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228

Differenzkosten in ct/kWh 4,73 2,45 14,24 15,78 5,19 11,01 34,22 13,67

Differenzkosten in Mio. € 113 12 3.328 3 2.338 63 6.618 12.475⁴ 12.081⁴

2012 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 9,93 7,23 20,01 21,83 9,16 15,26 35,47 22,95

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 347 46 5.842 6 3.625 95 9.156 19.118 18.526

EEG-Erzeugung7) in GWh 4.604 718 34.245 25 48.617 722 26.127 115.058

Differenzkosten in ct/kWh 5,13 3,17 14,13 17,84 6,39 12,76 31,05 14,27

Differenzkosten in Mio. € 236 23 4.838 5 3.109 92 8.113 16.416⁴ 15.823⁴

2013 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,07 7,16 20,76 23,66 9,15 -⁶ 33,35 24,32

(Ist) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 420 48 6.158 19 3.523 123 9.457 19.748 19.094

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394

Differenzkosten in ct/kWh 5,88 3,79 15,19 20,51 6,70 13,55 29,13 14,64

Differenzkosten in Mio. € 321 30 5.497 16 3.308 123 8.625 17.920⁴ 17.266⁴

2014 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 9,93 8,99 20,68 24,13 9,19 -⁶ 30,59 23,88

(Prog.) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 394 42 5.531 31 4.281 1.132 10.537 21.949 21.255

EEG-Erzeugung7) in GWh 5.458 796 34.922 130 60.585 7.398 36.595 145.884

Differenzkosten in ct/kWh 5,34 3,97 14,40 20,41 6,59 15,31 25,68 13,64

Differenzkosten in Mio. € 292 32 5.027 27 3.991 1.132 9.399 19.900⁴ 19.206⁴

2015 durchschnittl. Festvergütung3) in ct/kWh 10,11 7,10 20,56 24,05 9,12 -⁶ 31,04 23,79

(Prog.) EEG-Auszahlungen2) in Mio.€ 436 86 6.195 36 4.639 1.717 10.605 23.713 22.963

EEG-Erzeugung7) in GWh 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 36.097 160.488

Differenzkosten in ct/kWh 5,58 3,46 15,15 21,00 6,48 15,27 26,40 13,59

Differenzkosten in Mio. € 340 58 5.811 33 4.331 1.714 9.529 21.817⁴ 21.066⁴

1) 2000 bis 2003: Deponie-, Klär- und Grubengas bei der Wasserkraft enthalten2) Auszahlungen für Vergütung, PV-Eigenverbrauchsregelung, Marktprämie (ab 2012) , Managementprämie (ab 2012) und Flexibilitätsprämie (ab 2012)3) durchschnittliche Festvergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Vergütung; keine Berücksichtigung der Direktvermarktungsoptionen4) inkl. sonstiger Einnahmen und Kosten, ohne Berücksichtigung von Nachholungen oder Überschüssen aus dem Vorjahr5) Bereinigt um nachträgliche Rückzahlung SDL-Bonus für die Jahre 2009 und 2010 (28 Mio. €)6) komplette Vermarktung im Marktprämienmodell7) bis 2011 nur Stromerzeugung im Rahmen der gesetzlichen Vergütung, ab 2012 zzgl. Vermarktung im Marktprämienmodell. Grünstromprivileg und sonst. DV nicht berücksichtigt.

Quellen:

2000-2006: EEG-Erfahrungsbericht 2007 des BMU/EEG-Jahresabrechnungen

2007-2013: EEG-Jahresabrechnungen; BDEW (eigene Berechnung)

2014/15: Konzept zur Prognose und Berechnung der EEG-Umlage der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2013 und 15.10.2014

SP; 11.05.2015 Seite 45 von 94

schnittliche Erlös je MWh niedriger und die Differenzkosten damit höher ausfallen werden.

Die Neufassung der Ausgleichsmechanismusverordnung (AusglMechV) vom 17. Februar

2015 trägt diesem Umstand Rechnung und hat daher den Zeitraum der angelegten Forward-

preise für die Ermittlung des Durchschnittserlöses im Folgejahr deutlich verkürzt, um die Hö-

he der Vermarktungserlöse gegebenenfalls besser prognostizieren zu können.

Abb. 26: Entwicklung der EEG-Differenzkosten und Wert des Stroms seit 2000

Seit dem Jahr 2010 ist zudem über Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren berücksichtigt, dass

die Stromerzeugung aus unterschiedlichen Energieträgern auch unterschiedliche Wertigkei-

ten hat. So erhielt EEG-Strom aus Photovoltaikanlagen zunächst eine höhere Wertigkeit mit

dem 1,2-fachen des durchschnittlichen Börsenwerts, da dieser Strom vor allem in den Mit-

tagsstunden zu den Starklastzeiten mit in der Regel höheren Spotmarktpreisen verfügbar ist,

während Windenergie aufgrund tageszeitlich unregelmäßiger und phasenweise stark fluktuie-

render Einspeisung eine unterdurchschnittliche Wertigkeit erfahren hat. Da die hohen Ein-

speisungen aus Photovoltaik aber zunehmend das Preisniveau in den Mittagsstunden sen-

ken, wurden die Profilfaktoren bzw. Marktwertfaktoren auf der Basis der bisherigen empiri-

schen Daten angepasst. So wurde der Marktwertfaktor anhand einer Analyse historischer

Daten für Photovoltaik auf 1,019 abgesenkt (2015), d. h. für die Umlagenprognose wird an-

genommen, dass Photovoltaik einen um 1,9 Prozent höheren Preis erzielt als der vorgegeben

Kalkulationspreis gemäß Ausgleichsmechanismusverordnung von 35,67 €/MWh. Der Markt-

wertfaktor für Onshore-Wind beträgt derzeit 0,849 Prozent, für offshore-Wind sind es 0,941,

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Differenzkosten** und Börsenpreis

Quelle: BDEW

890 1.140 1.664 1.7652.463 2.863

3.5374.606 5.115 5.619

9.830

12.059

16.416

17.920

19.900*

21.817*

31,78

35,74

48,84

54,82

68,76

53,65

48,66

43,87

36,86

41,45

35,67

0

10

20

30

40

50

60

70

80

0

5.000

10.000

15.000

20.000

25.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014* 2015*

We

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****

*in

€/M

Wh

Dif

fere

nzk

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ten

in

Mio

. €

Geothermie**** Photovoltaik Biomasse*** Wind offshore

Wind onshore Wasserkraft Wert des Stroms****

* 2014/15 Werte der Prognose zur Ermittlung der EEG-Umlage. Die tatsächlichen Differenzkosten 2014 und 2015 werden sehr wahrscheinlich

höher ausfallen, da die Börsenpreise 2014 und vermutlich auch 2015 ex-post niedriger liegen als noch für die Prognose ermittelt

** ab 2012 inkl. Kosten für Marktprämie, Managementprämie, PV-Eigenverbrauch und Flexibilitätsprämie

*** Fest, flüssig, gasförmig inkl. Klär-, Deponie- und Grubengas

**** Geothermie nicht sichtbar (2015: 33 Mio. €)

***** Wert des Stroms zur Differenzkostenermittlung bis 2009 Phelix Baseload Year Future Durchschnitt 01.07.-30.06. der voran-

gegangenen Jahre, 2010 bis 2013 errechnet anhand der tatsächlichen Vermarktungserlöse, 2014/15 Phelix Baseload Year Future

Durchschnitt 01.10.- 30.09. der vorangegangenen Jahre

SP; 11.05.2015 Seite 46 von 94

die der anderen EEG-Erzeugungsarten werden mit dem Kalkulationspreis bewertet (Markt-

wertfaktor 1,000).

10 Der Strompreis: Die EEG-Umlage als Preisbestandteil

Die EEG-Differenzkosten und die daraus resultierende EEG-Umlage haben auch direkt Ein-

fluss auf die Strompreise, da die EEG-Umlage selbst ein Preisbestandteil ist und zusätzlich

noch der Mehrwertbesteuerung unterliegt. Vereinfacht betrachtet setzt sich der Strompreis

aus drei Teilen zusammen: Erstens den Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb, also

überwiegend die Kosten der Stromerzeugung aus eigenen Anlagen oder der Beschaffung

von Strom am Markt (2015 bei privaten Haushalten rund 25 Prozent des Strompreises), zwei-

tens den Netzentgelten als Gebühr für die Nutzung des Stromnetzes sowie den Kosten für

Messung und Abrechnung (2015 bei privaten Haushalten rund 23 Prozent des Strompreises)

und drittens den gesetzlich verursachten Belastungen des Strompreises in Form von Abga-

ben und Steuern (2015 bei privaten Haushalten 52 Prozent des Strompreises). Dazu zählen

neben der EEG-Umlage auch die Umlage zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, die Um-

lage nach §19 StromNEV zur Minderung der Netzentgelte von stromintensiven Betrieben

oder von Verbrauchern mit atypischer Netznutzung, seit 2013 die Offshore-Haftungsumlage

zur Risikoabsicherung des Ausbaus der Offshore-Windparks und ab 2014 die Umlage für

abschaltbare Lasten, mit der Stromverbraucher vergütet werden, die im Rahmen des Last-

managements in Spitzenlastzeiten bei Bedarf und auf Abruf des Netzbetreibers ihren Ver-

brauch vorübergehend reduzieren oder ganz einstellen, um die Versorgungssicherheit auf-

recht zu erhalten. Hinzu kommt die Konzessionsabgabe an die örtlichen Gemeinden für die

Nutzung von öffentlichen Flächen und Wegen für den Betrieb des Stromnetzes, die Strom-

steuer (umgangssprachlich als „Ökosteuer“ bekannt) sowie letztlich die Mehrwertsteuer.

Da die EEG-Differenzkosten und damit die Höhe der EEG-Umlage – wie in Kap. 9 erläutert –

durch die Differenz der erzielten Vermarktungserlöse an der Strombörse und der EEG-

Vergütungssumme bestimmt wird, besteht indirekt auch eine Wechselwirkung zwischen dem

Preisbestandteil Strombeschaffung und der Höhe der EEG-Umlage. Ein geringes Preisniveau

an der Strombörse bedeutet höhere EEG-Differenzkosten und somit eine höhere EEG-

Umlage. Dieser Effekt wird aber teilweise dadurch kompensiert, dass bei einem geringen

Preisniveau mit einer zeitlichen Verzögerung auch die Beschaffungskosten der Vertriebe ge-

ringer werden. Die zeitliche Verzögerung ist dabei eine Folge der strukturierten Beschaffung

der Vertriebe. Eine risikominimale und verantwortungsvolle Beschaffungsstrategie des Ver-

triebs sieht vor, dass er die zu liefernden Strommengen größtenteils zeitlich gestaffelt im Vo-

raus beschafft, um sich gegen kurz- und mittelfristige Preisschwankungen abzusichern. Somit

wird der Effekt einer höheren EEG-Umlage teilweise durch geringere Beschaffungskosten

kompensiert. Gleiches gilt natürlich auch umgekehrt bei einem hohen Preisniveau an der

Strombörse, dann in Form einer vergleichsweise niedrigeren EEG-Umlage mit dafür höheren

Beschaffungskosten.

SP; 11.05.2015 Seite 47 von 94

Allerdings darf diese Wechselwirkung nicht dahingehend interpretiert werden, dass es sich

um eine Kompensation im Maßstab 1:1 handelt. Erstens entfaltet das Preisniveau an der

Börse seine Wirkung bei der Strombeschaffung stark vereinfacht ausgedrückt auf den ge-

samten Stromverbrauch in Deutschland, während die Wirkung auf die EEG-Differenzkosten

nur auf die EEG-Stromerzeugung und deren Vermarktung beschränkt ist. Da die EEG-

Stromerzeugung derzeit gut ein Viertel der gesamten Stromerzeugung ausmacht, ist die Wir-

kung auf die Differenzkosten und damit auf die EEG-Umlage auch entsprechend geringer als

die Wirkung auf die Strombeschaffung. Zweitens gibt es aufgrund der strukturierten Beschaf-

fung zeitliche Verschiebungen in der Wirkung, sodass die Effekte nicht unbedingt zeitlich zu-

sammenfallen und drittens gibt es Vertriebe, die ihre Beschaffung teilweise oder ganz über

langfristige Direktlieferverträge abdecken und somit an den Preisschwankungen der Strom-

börse nicht in vollem Umfang partizipieren. Letztlich erfolgt die strukturierte Beschaffung der

Vertriebe mit Hilfe einer Vielzahl unterschiedlicher Strommarktprodukte, welche sich in Bezug

auf den Zeitpunkt der Beschaffung und den Zeitraum der Lieferung unterscheiden. Für die

Prognosewerte zur Ermittlung der EEG-Umlage im Folgejahr wird hingegen nur das Jahres-

terminprodukt Baseload für das Folgejahr herangezogen, bei der unterjährigen Vermarktung

der EEG-Mengen schließlich ist nur der jeweilige Spotmarktpreis relevant. Eine Quantifizie-

rung der beiden Effekte wäre äußerst komplex und ist zudem von unternehmensindividuellen

Faktoren abhängig. Von einer vollständigen Kompensation der beiden Effekte ist allerdings

nicht auszugehen.

Der Strompreis für Haushalte und Industriekunden

In Abbildung 27 ist die Entwicklung des durchschnittlichen Strompreises pro kWh für Haus-

halte und dessen Zusammensetzung dargestellt. Die Kosten der Strombeschaffung und des

Vertriebs sowie die Netzentgelte bilden dabei jenen Teil ab, die ursächlich der Stromversor-

gung zuzuordnen sind und bei den Stromversorgern bzw. Netzbetreibern als Erlöse anfallen.

Der Rückgang der Kosten für Strombeschaffung und Vertrieb um 1,4 ct/kWh gegenüber 2009

zeigt, dass die Preisrückgänge am Großhandelsmarkt für Strom auch bei den privaten Haus-

haltskunden ankommen, aufgrund der strukturierten Beschaffung – wie oben beschrieben –

aber geglättet und mit zeitlicher Verzögerung. Gleichzeitig wird der leichte Anstieg der Netz-

entgelte in den vergangenen Jahren sichtbar. Dieser ist maßgeblich bestimmt durch den für

die Energiewende notwendigen Netzausbau sowie dem rückläufigen Stromverbrauch. Da die

Kosten für den Betrieb eines Stromnetzes überwiegend aus mengenunabhängigen fixen Kos-

ten bestehen, bedeutet ein rückläufiger Stromverbrauch, dass die Kosten auf eine geringere

Absatzmenge umgelegt werden müssen und damit die spezifischen Netzentgelte steigen. Die

darüber hinaus gehenden gesetzlichen Steuern und Abgaben sind einzeln aufgeschlüsselt.

SP; 11.05.2015 Seite 48 von 94

Abb. 27: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für Haushalte

Abb. 28: Entwicklung und Zusammensetzung des Strompreises für einen mittelspannungssei-

tig versorgten Industriebetrieb

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

13,0411,73

8,75 8,719,83 10,38 10,98 11,35

4,926,08

7,228,52 8,16 8,01 8,16 7,91 7,38 7,12

6,936,24

5,90

5,73 5,86 5,92 6,14 6,646,63 6,76

2,33

2,28

1,92 1,97

2,222,37

2,482,57

2,683,30

3,46

3,71 3,78 4,034,13

4,604,65 4,601,66

1,66

1,66 1,66

1,661,66

1,661,66

1,66

1,661,66

1,66 1,66 1,661,66

1,661,66 1,66

0,690,88

1,021,16

1,31 2,053,530

3,592

5,277 6,240 6,170

0,77

1,28 1,53

1,792,05

2,052,05

2,05

2,052,05

2,052,05

2,052,05

2,05 2,05 2,05

17,11 16,53

13,9414,32

16,1117,19

17,9618,66

19,4620,64

21,65

23,21 23,6925,23

25,89

28,84 29,14 28,81

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb Beschaffung, Vertrieb

Netzentgelt inkl. Messung, Abrechnung, Messstellenbetrieb MwSt.

Konzessionsabgabe EEG-Umlage*

KWK-Aufschlag §19 StromNEV-Umlage

Offshore-Haftungsumlage Umlage f. abschaltbare Lasten

Stromsteuer

Strompreis für Haushalte

Quelle: BDEW, Stand: 02/2015

0,09

0,200,13

0,250,20

0,350,26 0,42

0,31 0,510,28

0,340,34

0,29

0,20

0,230,13

* ab 2010 Anwendung AusgleichMechV **Offshore-Haftungsumlage wegen Nachverrechnung negativ

0,03

0,08

0,0020,151

Durchschnittlicher Strompreis für einen Haushalt in ct/kWhJahresverbrauch von 3.500 kWh

0,1260,3290,250

0,1780,0920,2500,009

0,2540,237

-0,051**

0,006

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

9,158,51

5,46 5,61 5,99 6,177,02

7,65

9,26 9,00

10,70

8,70 8,63 8,83 8,98

7,856,95 7,28

0,200,25

0,35 0,42

0,51

0,69

0,88 1,02

1,16

1,312,05

3,530 3,5925,277

6,2406,170

0,36

1,23

1,23

1,23

1,23 1,23

1,23

1,23

1,23

1,5371,537

1,537 1,537 1,537

9,348,86

6,056,47

6,86

7,98

8,929,73

11,53 11,41

13,25

11,4012,07

14,04 14,3315,11 15,32 15,32

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

Beschaffung, Netzentgelt, Vertrieb Konzessionsabgabe EEG-Umlage*

KWK-Aufschlag §19 StromNEV-Umlage Offshore-Haftungsumlage

Umlage f. abschaltbare Lasten Stromsteuer

Strompreis für die Industrie (inkl. Stromsteuer)

0,19

0,080,11

Durchschnittlicher Strompreise für die Industrie in Cent/kWh (inkl. Stromsteuer)Jahresverbrauch 160 bis 20.000 MWh (Mittelspannungsseitige Versorgung; Abnahme 100kW/1.600h bis 4.000kW/5.000h)

0,090,11

0,13 0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,11

0,05

0,11

0,05

0,11

0,03

0,11

0,070,04

0,11

0,100,07

0,17

0,15

0,260,31

Quellen: VEA, BDEW; Stand: 03/2015

0,11

0,230,07

0,170,009

0,150,08

-0,01*

0,006

0,11

* ab 2010 Anwendung AusgleichMechV **Offshore-Haftungsumlage wegen Nachverrechnung negativ

SP; 11.05.2015 Seite 49 von 94

Während die Stromsteuer und die Konzessionsabgabe in den letzten Jahren konstant geblie-

ben sind, ist vor allem die Erhöhung der EEG-Umlage erkennbar, die im Jahr 2013 5,277

ct/kWh betrug, was einem Anteil von 18 Prozent am Strompreis entsprach. Mit dem Anstieg

2014 auf 6,24 ct/kWh ist dieser Anteil auf über 21 Prozent gestiegen. Auch 2015 hat die

EEG-Umlage trotz leichter Absenkung einen Anteil von über 21 Prozent am Strompreis, da

der Strompreis für Haushaltskunden insgesamt 2015 erstmals seit dem Jahr 2000 ebenfalls

gesunken ist. Hinzu kommt die Mehrwertsteuerbelastung der EEG-Umlage in Höhe von 1,17

ct/kWh, sodass der EEG-induzierte Anteil am Haushaltstrompreis 2015 gut ein Viertel des

Strompreises ausmacht. Bei Industriebetrieben, die die volle EEG-Umlage entrichten müs-

sen, ist der relative Anteil aufgrund des insgesamt geringeren Preisniveaus für Industriestrom

nochmals höher. So liegt alleine der Anteil der EEG-Umlage 2015 am Strompreis für einen

mittelspannungsseitig versorgten Industriebetrieb bei 40 Prozent (Abb. 28).

Abb. 29: Entwicklung der gesetzlichen Umlagen und Steuern 2012 bis 2015

Im Jahr 2015 ist die EEG-Umlage erstmals um 0,07 ct/kWh leicht gesunken. Dies liegt haupt-

sächlich daran, dass in der EEG-Umlage 2015 erstmals eine Rückzahlung aus dem Vorjahr

berücksichtigt ist und in der EEG-Umlage 2014 eine hohe Nachholung enthalten war. Die

Fördersumme für die im Kalenderjahr 2015 prognostizierte Stromerzeugung aus EEG-

Anlagen ist – wie im vorherigen Kapitel beschrieben – allerdings weiter angestiegen (Tab. 3).

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Strompreis für Haushalte 2012 bis 2015:

Staatliche Steuern, Abgaben und Umlagen

4,13 4,60 4,65 4,60

1,661,66 1,66 1,66

2,052,05 2,05 2,05

3,592

5,2776,240 6,170

0,002

0,1260,178 0,254

0,151

0,3290,092 0,2370,2500,250

-0,051**

0,0090,006

2012 2013 2014 2015

2012:

11,73 ct/kWh

2013:

14,29 ct/kWh

Konzessionsabgabe*

Mehrwertsteuer 19%

Stromsteuer

EEG-Umlage

KWK-Aufschlag

§ 19 StromNEV-Umlage (ab 2012)

Offshore-Haftungsumlage (ab 2013)

+2,56

ct/kWh

Umlage f. abschaltbare Lasten (ab 2014)

2014:

15,13 ct/kWh

* durchschnittliche Konzessionsabgabe, variiert je nach Gemeindegröße

** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013

Quelle: BDEW; Angaben in ct/kWh bei einem Verbrauch von 3.500 kWh/a; Stand: 02/2015

+0,84

ct/kWh2015:

14,93 ct/kWh

-0,20

ct/kWh

SP; 11.05.2015 Seite 50 von 94

Dem hingegen ist der KWK-Aufschlag erneut von 0,178 ct/kWh auf 0,254 ct/kWh angestie-

gen. Der deutliche Anstieg der §19 StromNEV-Umlage um 0,145 ct/kWh auf jetzt 0,237

ct/kWh ist hauptsächlich auf einen Sondereffekt zurückzuführen, da der Gesetzgeber im Jahr

2013 rückwirkend ab 2012 die Verbrauchsschwelle, bis zu der die volle §19 StromNEV-

Umlage entrichtet werden muss, von 100.000 kWh/a auf 1.000.000 kWh/a erhöht hat. Daher

mussten vor allem 2014 große Stromverbraucher für die Jahre 2012 und 2013 nachträgliche

Zahlungen leisten und kleinere Stromverbraucher erhielten Rückvergütungen. Da der Auf-

wand für die Einziehung bzw. Rückzahlung der Beträge in keinem Verhältnis zu der Absolut-

höhe der individuellen Beträge steht, wurden diese Beträge über die Höhe der §19 Strom-

NEV-Umlage 2014 rückvergütet. Daher fällt diese für Kunden mit einem Jahresstromver-

brauch unter 100.000 kWh deutlich niedriger aus, als sie ohne gesetzliche Änderung gewe-

sen wäre. Umgekehrt hatten große Stromverbraucher 2014 eine höhere §19 StromNEV-

Umlage zu entrichten. Diese Rückverrechnungen waren 2014 weitestgehend abgeschlossen,

im Jahr 2015 und 2016 erfolgen nur noch geringfügige Nachverrechnungen für Prognoseab-

weichungen, nachdem das Jahr 2014 exakt abgerechnet wurde. Insgesamt liegt die §19-

StromNEV-Umlage 2015 nun etwas niedriger als mit der alten Verbrauchsschwelle von

100.000 kWh/a für die Entrichtung der vollen Umlage, d. h. die höhere Belastung der Kunden

mit einem Jahresverbrauch über 100.000 kWh macht sich im Vergleich zu 2013 bei Kleinkun-

den mindernd bemerkbar. Nachdem für die Offshore-Haftungsumlage seit ihrer Einführung im

Jahr 2013 jeweils der gesetzlich mögliche Maximalwert von 0,25 ct/kWh angesetzt wurde, ist

diese im Jahr 2015 mit -0,051 ct/kWh negativ. Gemäß der Abrechnung des Jahres 2013 ha-

ben die Umlageneinnahmen aus der Offshore-Haftungsumlage bei Kunden mit einem Jah-

resverbrauch von weniger als 1.000.000 kWh die tatsächlichen wälzbaren Kosten überstie-

gen, sodass diese nun mit der Umlage 2015 an die Kunden rückerstattet werden. Da die

Rückerstattung für diese Letztverbraucherkategorie höher ausfällt als die prognostizierten

Kosten für das Jahr 2015, ergibt sich eine negative Umlage. Die negative Umlage zieht aller-

dings keine Auszahlung an die Kunden nach sich, sondern wird von den Stromvertrieben im

Rahmen der Preiskalkulation negativ berücksichtigt bzw. mit den anderen Abgaben und Um-

lagen verrechnet. Die 2014 neu eingeführt Umlage für abschaltbare Lasten beträgt für das

Jahr 2015 0,006 ct/kWh. Aufgrund des insgesamt etwas niedrigeren Strompreises ist die

Mehrwertsteuerbelastung um 0,05 ct/kWh auf nunmehr 4,60 ct/kWh gesunken, insgesamt hat

sich damit die Höhe der Steuern, Abgaben und Umlagen um 0,20 ct/kWh auf 14,93 ct/kWh

reduziert (Abb. 29).

Sämtliche Stromverbraucher, neben den privaten Haushalten also auch Industriebetriebe,

Gewerbebetriebe, Handel und Dienstleistungen, Verkehrsunternehmen, die Landwirtschaft

und öffentliche Einrichtungen tragen 2015 ein Gesamtaufkommen an staatlichen Abgaben

und Steuern von gut 32 Mrd. €, davon knapp 22 Mrd. € für die EEG-Umlage (Abb. 30). Hinzu

kommt noch schätzungsweise eine Mehrwertsteuerbelastung von rund 8 Mrd. € im Jahr

2015, die private Haushalte und öffentliche Einrichtungen als nicht vorsteuerabzugsberechtig-

te Kundengruppen entrichten müssen. Davon sind rd. 2,2 Mrd. € allein durch die EEG-

Umlage verursacht.

SP; 11.05.2015 Seite 51 von 94

Abb. 30: Entwicklung des Aufkommens aus den gesetzlichen Abgaben und Steuern

Die steigende Belastung der Kosten aus dem EEG für die Verbraucher hat vor allem im Zuge

der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die Debatte um die Verteilung der Kosten deutlich

intensiviert. Vor allem die Besondere Ausgleichsregelung, die im internationalen Wettbewerb

stehende stromkostenintensive Unternehmen entlastet, wurde intensiv diskutiert und im Zuge

der Novellierung deren Entlastung eingeschränkt. Dennoch tragen die privaten Haushalte mit

rund 8,1 Mrd. € bzw. 37 Prozent der EEG-Förderung weiterhin den größten Anteil im Jahr

2015, obwohl ihr Anteil am Stromverbrauch als zweitgrößte Verbrauchergruppe lediglich rund

ein Viertel beträgt. Die zweitgrößte Kostenbelastung trägt die Industrie mit rund 6,6 Mrd. € bei

einem Anteil am Stromverbrauch von knapp 47 Prozent. Im Vergleich zum Vorjahr ist die

Kostenbelastung der Industrie 2015 zurückgegangen. Hauptgrund dafür ist, dass der Letzt-

verbrauch der Industrie insgesamt gegenüber dem Vorjahr zurückgegangen ist und damit

auch das EEG-Aufkommen aus der EEG-Umlage sinkt. Der Beitrag der im Rahmen der Be-

sonderen Ausgleichsregelung („Härtefallregelung“) entlasteten stromkostenintensiven Unter-

nehmen ist im Zuge der EEG-Novellierung hingegen um knapp 200 Mio. € auf nunmehr 479

Mio. € angestiegen. Alle Wirtschaftssektoren gemeinsam tragen 11,1 Mrd. € der EEG-

Förderung (Abb. 31).

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Gesamtbelastung durch Steuern und Abgaben

2,00 2,00 2,05 2,04 2,08 2,15 2,22 2,07 2,09 2,14 2,17 2,16 2,11 2,15 2,15 2,15 2,15 2,150,28 0,26 0,90 1,15 1,63 1,91 2,30 2,92 3,73 4,30 4,88 5,27

8,33

13,35 14,19

19,76

23,5821,82

0,61 0,99 0,67 0,76 0,77 0,850,85 0,74 0,55 0,61

0,39

0,15 0,13

0,40

0,49

0,63

0,44

0,81

0,59

0,720,77

0,76

-0,05****

0,05

0,03

1,82

3,364,32

5,106,53 6,60 6,46

6,27 6,35 6,26 6,28

6,17

7,256,97

7,01

6,85

7,10

2,34,1

6,98,5 9,5

11,4 11,9 12,3 12,9 13,5 13,9 14,3

17,0

22,9 23,9

30,9

34,532,4

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014**2015**

Konzessionsabgabe EEG-Umlage*** KWK-Aufschlag §19 StromNEV-Umlage

Offshore-Haftungsumlage**** abLa-Umlage Stromsteuer*****

* Mehrwertsteuerbelastung 2014/15 rd. 8 Mrd. Euro

** teilweise vorläufig oder Schätzung

*** bis 2009 Mehrkosten gegenüber Börsenpreis; ab 2010 Anwendung AusglMech; 2014/15 gemäß EEG-Umlagenprognose

**** Offshore-Haftungsumlage 2015 ist negativ aufgrund höherer Rückverrechnung aus dem Jahr 2013

***** 2014/15: gemäß AK „Steuerschätzung“ des BMF, Mai 2014 Quelle: BDEW, Stand: 02/20154

Gesamtbelastung der Strompreise in Mrd. € (ohne Mwst.*)

SP; 11.05.2015 Seite 52 von 94

Abb. 31: Verteilung der EEG-Kosten nach Verbrauchergruppen 2015

Die Verteilung der Gesamtkosten der Förderung Erneuerbarer Energien auf die Sektoren und

einzelne Verbrauchergruppen war eines der wichtigen Themen im Vorfeld der EEG-

Novellierung 2014 und führte zu Änderungen bei der Behandlung des Selbstverbrauchs aus

eigenen Stromerzeugungsanlagen sowie beim Kreis der Anspruchsberechtigten auf Entlas-

tung bei der EEG-Umlage und der Höhe der Entlastung.

Bezüglich des Selbstverbrauchs sah das EEG 2012 nur für die wenigen Fälle eine EEG-

Umlagepflicht vor, in denen in einer Eigenerzeugungsanlage Strom zum eigenen Verbrauch

erzeugt wurde. Nun besteht für Neuanlagen teilweise eine vollständige, teilweise eine verrin-

gerte EEG-Umlagepflicht und teilweise eine gänzliche Befreiung von der Zahlungspflicht. Die

EEG-Umlagepflicht hängt von verschiedenen Faktoren ab: Während die Eigenversorgung

aus Bestandsanlagen von der EEG-Umlagepflicht nach dem EEG 2009 bzw. dem EEG 2012

ausgenommen bleibt, hängt die EEG-Umlagepflicht bei der Eigenversorgung aus Neuanlagen

von der Anlage selbst ab (z. B. Ausnahmen bei Kleinanlagen bis 10 kW oder verringerte

EEG-Umlage bei hocheffizienten KWK-Anlagen), teilweise aber auch von der Belegenheit der

Eigenerzeugungsanlage und der Verbrauchsstelle des Eigenversorgers oder von dem kon-

kreten Nutzungsverhalten des Eigenversorgers (z. B. Ausnahme bei Inselbetrieb der Eigen-

erzeugungsanlage).

Auch stromkostenintensive Industriebetriebe müssen zukünftig stärker zur Finanzierung der

Erneuerbaren Energien beitragen. So wurde erstens der Kreis der anspruchsberechtigten

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Aufkommen der EEG-Umlage 2015:

Wer trägt das EEG?

21,8 Mrd. €

Quelle: BDEW

Industrie: 6,6 Mrd. €*

Private Haushalte: 8,1 Mrd. €

Gewerbe, Handel,

Dienstleistungen: 3,8 Mrd. €

Öffentliche Einrichtungen: 2,6 Mrd. €

Landwirtschaft: 0,5 Mrd. €

Verkehr: 0,2 Mrd. €

Von den Verbrauchern zu tragende Kosten für das EEG 2015: 21,8 Mrd. €

Industrie, GHD,

Verkehr,

Landwirtschaft:

11,1 Mrd. €

*darunter entlastete stromkostenintensive Unternehmen in der Industrie: 479 Mio. € (2014: 281 Mio. €)

SP; 11.05.2015 Seite 53 von 94

Unternehmen auf bestimmte, in Anhang 4 des EEG 2014 genannter Gewerbe bzw. Tätig-

keitsbereiche beschränkt. Zweitens wurde die Bemessung der Stromkostenintensität von 14

Prozent auf 16 Prozent für das Kalenderjahr 2015 und auf 17 Prozent ab dem Kalenderjahr

2016 angehoben. Die Stromkostenintensität wird bemessen als Anteil der Stromkosten an

der Bruttowertschöpfung. Diese Regelungen entsprechen einer Einigung der Bundesregie-

rung mit der Europäischen Kommission auf Basis der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz-

und Energiebeihilfen 2014-2020“, wobei einige Details der praktischen Umsetzung bis zum

Ende der Übergangsfristen noch abschließend geklärt werden müssen. Als stromkostenin-

tensiv geltende Unternehmen entrichten dann für die erste GWh Letztverbrauch die volle

EEG-Umlage, für den darüber hinausgehenden Letztverbrauch fällt eine Umlage in Höhe von

15 Prozent der aktuell gültigen EEG-Umlage an. Zusätzlich darf die zu zahlende EEG-

Umlage nicht mehr als 4 Prozent der Bruttowertschöpfung übersteigen, sofern die Stromkos-

tenintensität des Unternehmens weniger als 20 Prozent beträgt (sogenanntes „Cap“). Bei

Unternehmen, deren Stromkostenintensität über 20 Prozent liegt, darf die zu zahlende EEG-

Umlage maximal 0,5 Prozent der Bruttowertschöpfung betragen (sogenanntes „Super-Cap“).

Zudem gibt es weitere Detailregelungen sowie Übergangsbestimmungen, um den Unterneh-

men eine schrittweise Anpassung zu ermöglichen. Insgesamt hat das Bundesamt für Aus-

fuhrkontrolle für das Jahr 2015 bislang 2.026 Unternehmen des produzierenden Gewerbes

einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage positiv beschieden (Stand: 17.03.2015). Da-

mit bleibt die Zahl der begünstigten Industrieunternehmen gegenüber 2014 etwa unverändert.

Diese Zahl kann sich aber noch geringfügig erhöhen, da für eine bestimmte Anzahl an Ab-

nahmestellen aufgrund noch fehlender Unterlagen der Begrenzungsantrag bislang nicht be-

schieden werden konnte. Dies bedeutet, dass gut 4 Prozent der über 45.000 Industriebetrie-

be in Deutschland bei der EEG-Umlage entlastet werden. Die entlastete Strommenge hat

gemäß dem Prognosekonzept zur EEG-Umlage 2015 einen Anteil von 41 Prozent am ge-

samten Industriestromverbrauch, die spezifische EEG-Umlage für diese Strommengen reicht

von 0,05 ct/kWh bis 1,23 ct/kWh je nach individueller Charakteristik des jeweiligen Unter-

nehmens (Abb. 32). Auf den Gesamtverbrauch eines begünstigten Unternehmens bezogen

kann die spezifische EEG-Umlage aufgrund der vollen EEG-Umlagepflicht für die erste GWh

(Selbstbehalt) auch höher ausfallen. Insgesamt erhöhen sich die EEG-Zahlungen der im

Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung begünstigten Industriebetriebe von 281 Mio. €

(2014) auf 479 Mio. € im Jahr 2015. Das entspricht einem Anstieg um 70 Prozent bzw. 198

Mio. €.

SP; 11.05.2015 Seite 54 von 94

Abb. 32: Entlastung der Industrie: Entlastete Betriebe und Strommengen 2015

16 Prozent des Industriestromverbrauchs werden durch Stromerzeugung aus eigenen

Stromerzeugungsanlagen gedeckt (Selbstverbrauch). Diese Mengen unterliegen bei Be-

standsanlagen keiner Umlagepflicht, für Neuanlagen sind sowohl eine Befreiung von der

EEG-Umlage als auch eine partielle oder volle Entrichtung der EEG-Umlage möglich. Der

größte Teil des Industriestromverbrauchs – nämlich 43 Prozent – wird mit der vollen EEG-

Umlage belastet. In der Abbildung nicht enthalten ist der entlastete Stromverbrauch der

Schienenbahnen, da sie nicht Teil des produzierenden Gewerbes sind. Schienenbahnen un-

terliegen nun einer Umlagepflicht in Höhe von 20 Prozent der aktuellen EEG-Umlage für den

Fahrstromverbrauch. Gleichzeitig ist der bislang bestehende Selbstbehalt im neuen EEG

2014 nicht mehr enthalten. Im Saldo führen diese Änderungen zu einer Erhöhung der Belas-

tung der Schienenbahnen um 65 Mio. € von 85 Mio. € im Jahr 2014 auf nunmehr 150 Mio. €

(2015).

Auch wenn die Entlastungsregelungen des EEG den stärksten Einfluss auf die Strompreishö-

he eines Industriebetriebs haben können, gibt es noch zahlreiche andere Ausnahmetatbe-

stände, die den Strompreis verringern können. Diese sind meistens nicht auf Industriebran-

chen beschränkt, finden aber im Bereich der Industrie die häufigste Anwendung. Ob ein Ver-

braucher entlastet wird, hängt von verschiedenen Kriterien ab: Während für die Netzentgelt-

Minderung die Charakteristik der Netznutzung entscheidend ist, ist für den KWK-Aufschlag

oder der Offshore-Haftungsumlage der Jahresverbrauch oder der Stromkostenanteil maßgeb-

lich. Für die Befreiung von der Konzessionsabgabe ist der bezahlte Durchschnittspreis für

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Entlastung der Industrie* im EEG 2015

43%

41%

16%

rd.

240 TWh

Quellen: BDEW (eigene Berechnung auf Basis der Angaben zur Prognose der EEG-Umlage 2014 vom 15.10.2013), BAFA, Stat. Bundesamt, prognos AG

Volle EEG-Umlage:

6,17 ct/kWh

Geminderte

EEG-Umlage

von 0,05-1,23 ct/kWh

(stromintensive Unternehmen)

Selbstverbrauch aus eigenen

Stromerzeugungsanlagen

(keine Umlage/1,85 ct/kWh

oder volle Umlage)**

96%

4%

45.253

(2014)

Volle EEG-Umlage:

rd. 96% aller Industriebetriebe

Begünstigt durch die Besondere Ausgleichsregelung

nach § 64 EEG: rd. 4% aller Industriebetriebe

* Betriebe der Abschnitte B (Bergbau, Gewinnung von Steinen und Erden) und C (verarbeitendes Gewerbe) der WZ2008

** 2015 nahezu gesamte Menge umlagenbefreit

Anzahl der Industriebetriebe Stromverbrauch der Industriebetriebe

SP; 11.05.2015 Seite 55 von 94

Strom entscheidend. Für die im Jahr 2014 neu eingeführte Umlage für abschaltbare Lasten

gibt es keine Entlastungsregelungen. Eine pauschale Beurteilung der Preisminderungen für

große oder stromintensive Verbraucher ist daher nur schwer möglich, da jeder Verbraucher

individuell betrachtet werden muss. Es ist aber möglich, die maximale Bandbreite des Strom-

preises von Großverbrauchern näherungsweise abzuschätzen. Abbildung 33 zeigt dies für

einen Großabnehmer mit einem Jahresverbrauch von 100 GWh. Dabei wird einmal der hypo-

thetische Strompreis bei einer maximal möglichen Entlastung ermittelt unter der Annahme,

dass dieser Verbraucher sämtliche Kriterien für sämtliche mögliche Entlastungsregelungen

erfüllt. Dies ergibt den geringstmöglichen Abnahmepreis, den ein Verbraucher erzielen könn-

te, auch wenn in der Realität dieses Preisniveau nur sehr wenige Industriebetriebe mit äu-

ßerst stromkostenintensiven Produktionsprozessen und hohen Benutzungsstunden erzielen

können. Die Obergrenze ist der Preis, der fällig wird, wenn ein Betrieb keinerlei spezifische

Entlastungsregelungen beanspruchen kann, wobei die Obergrenze zudem regional unter-

schiedlich sein kann, da in der Darstellung ein durchschnittliches Netzentgelt angenommen

wurde, welches je nach Standort variieren kann. Zudem können die Beschaffungskosten je

nach Lieferant unterschiedlich ausfallen. Im Ergebnis ergibt sich für 2014 eine Spannbreite

von über 10 ct/kWh mit einem Minimalpreis bei etwa 4,5 ct/kWh und einem Maximalpreis von

etwa 15 ct/kWh. Gemäß Eurostat lag der Durchschnittspreis für Verbraucher von 70 bis 150

GWh Jahresverbrauch bei 10,6 ct/kWh im 1. Halbjahr 2014. Auch wenn man damit keine

Aussage über die Verteilung der Preise über die Spannbreite erhält, wird dennoch offensicht-

lich, dass ein Großteil der Großverbraucher Strompreise von über 10 ct/kWh entrichten muss.

Mit der Änderung der Besonderen Ausgleichsregelung wird sich an der Untergrenze zwar

nichts ändern, da es formal auch weiterhin möglich ist, eine spezifische EEG-Umlage von

0,05 ct/kWh zu erreichen. In der Praxis wird es aber zukünftig nur noch sehr selten und bei

sehr spezifischen individuellen Unternehmenscharakteristika der Fall sein. Dies lässt sich

auch aus der gestiegenen Kostenbelastung der entlasteten Industrieunternehmen ablesen.

Daher ist davon auszugehen, dass der durchschnittliche Endkundenpreis für Großverbrau-

cher 2015 ansteigen wird. Einige Produktionsprozesse wie beispielsweise die Aluminiumver-

hüttung oder die Grundstoffchemie können unter Umständen zwar Stromkosten von unter

5 ct/kWh erreichen, dennoch gibt es auch andere Großverbraucher – beispielsweise große

Automobil- oder Nahrungsmittelhersteller –, die Preise im oberen Bereich der Bandbreite für

ihren Fremdstrombezug entrichten müssen. Zudem werden zwei weitere Punkte offensicht-

lich: Erstens sorgt ein hoher Stromverbrauch nicht zwangsläufig für umfangreiche Entlastun-

gen beim Strompreis und zweitens werden die Unterschiede beim Strompreis in erster Linie

durch die Höhe der EEG-Umlage und in zweiter Linie durch die Netzentgeltminderungen be-

stimmt. Die entstehende Spreizung bei den übrigen Umlagen ist aufgrund der ohnehin schon

vergleichsweise geringeren Beträge insgesamt gering.

SP; 11.05.2015 Seite 56 von 94

Abb. 33: Bandbreite Industriestrompreis 2013/14: Großabnehmer 100 GWh/a

Eine zusätzliche Entlastung erfährt unter anderem die Industrie durch die sogenannte Selbst-

verbrauchsregelung nach § 61 EEG 2014, wonach selbst erzeugter und in räumlicher Nähe

selbst verbrauchter Strom nicht mit der EEG-Umlage belastet wird. Mit In-Kraft-Treten des

EEG 2014 gilt dies allerdings nur noch für Bestandsanlagen oder für Neuanlagen, die be-

stimmte Voraussetzungen erfüllen, z. B. für Kleinanlagen mit einer Leistung von weniger als

10 kW. Ansonsten entrichten Neuanlagen je nach Art und Konfiguration der Anlage von 30

Prozent der regulären EEG-Umlage bis zur vollen EEG-Umlage für vor Ort selbst erzeugten

und selbst verbrauchten Strom. Diese Regelung ist nicht nur auf die Industrie bezogen, son-

dern steht grundsätzlich allen Verbrauchern offen, so beispielsweise auch bei der Selbstver-

brauchsregelung für Photovoltaikanlagen oder der Nutzung von stromerzeugenden Heizun-

gen (Mikro-KWK). Den gesamten Selbstverbrauch aus eigenen Stromerzeugungsanlagen

beziffert die Prognos AG im Gutachten zur Prognose der Stromabgabe an Letztverbraucher,

welches für die Berechnung der EEG-Umlage 2015 maßgeblich ist, auf insgesamt 59,8 TWh,

wovon allerdings 59,3 TWh auf Bestandsanlagen entfallen und die somit keine EEG-Umlage

entrichten müssen. Weitere 0,1 TWh stammen aus Neuanlagen mit einer Leistung von weni-

ger als 10 kW und sind damit umlagebefreit. Lediglich für 0,3 TWh des Selbstverbrauchs

muss eine anteilige EEG-Umlage entrichtet werden. Mit zunehmender Dauer ist aber davon

auszugehen, dass die umlagepflichtigen Selbstverbrauchsmengen mit der Errichtung weiterer

Neuanlagen zunehmen werden. Eine exakte sektorale Zuordnung der Selbstverbrauchsmen-

gen ist mit den derzeitig verfügbaren Daten leider nicht möglich. Prognos geht aber davon

aus, dass der überwiegende Teil von etwa 40 TWh konventionellen Bestandsanlagen aus der

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Bandbreite Industriestrompreis 2013/14:

Großabnehmer 100 GWh/a

4,63-5,13ct/kWh

14,09-15,09ct/kWh

4,14-4,64ct/kWh

14,56-15,56ct/kWh

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen), Eurostat

Bandbreite des Strompreises für industrielle Großabnehmer bei maximal möglicher

Entlastung und ohne Möglichkeit zur Nutzung von Entlastungsregelungen bei 100 GWh/a

Beschaffung

und Vertrieb

Netzentgelt

KWK-Aufschlag

§19-StromNEVUmlage

Offshore-HU

EEG

Stromsteuer

Konzessionsabgabe

1,537

5,277

0,052

0,050

0,060

0,11

2,0-2,5

4,5-5,0

-

4,5-5,0

-

0,026

0,025

0,027

0,05

-

Beschaffung

und Vertrieb

Netzentgelt

KWK-Aufschlag

§19 StromNEV-Umlage

Offshore-HU

EEG

Stromsteuer

Konzessionsabgabe

1,537

6,240

0,052

0,054

0,055

0,11

2,0-2,5

4,0-4,5

0,07-0,1

4,0-4,5

-

0,025

0,030

0,027

0,05

-

Durchschnitts-

preis 2013

10,18 ct/kWh(Eurostat)

2013 2014

abLA-Umlage0,0090,009

Durchschnitts-

preis 1. Hj. 2014

10,63 ct/kWh(Eurostat)

SP; 11.05.2015 Seite 57 von 94

Industrie zuzurechnen sind, die verbleibenden 20 TWh entfallen auf die gewerbliche Eigener-

zeugung wie beispielsweise in Gewerbekomplexen, Hotels und Krankenhäusern, in öffentli-

chen Einrichtungen (z. B. Schwimmbäder), bei Verkehrsbetrieben in der Landwirtschaft und

in privaten Haushalten. Der Selbstverbrauch aus Photovoltaikanlagen wird insgesamt auf

etwa 2 TWh im Jahr 2015 geschätzt. Darüber hinaus werden häufig Blockheizkraftwerke für

die lokale Versorgung mit Strom und Wärme eingesetzt.

Aber ähnlich wie bei der differenzierten Förderung verschiedener erneuerbarer Technologien,

ist auch hier eine differenzierte Betrachtung der Selbstverbräuche aus eigene Stromerzeu-

gungsanlagen hilfreich. Zum einen sind es höchst unterschiedliche Verbrauchergruppen –

von Industriebetrieben über kleine Gewerbebetriebe oder öffentlichen Einrichtungen bis hin

zu privaten Haushalten –, zum anderen weisen aber auch die unterschiedlichen Erzeugungs-

arten und eingesetzten Energieträger sehr unterschiedliche Eigenschaften auf. Ein Beispiel

um die Vielschichtigkeit des Selbstverbrauchs aufzuzeigen, ist die Stromerzeugung aus Klär-

gas. Klärgas ist ein Kuppelprodukt, das beim Ausfaulen des Klärschlamms in Kläranlagen

entsteht und in der Vergangenheit weitestgehend abgefackelt wurde. Seit einigen Jahrzehn-

ten wird Klärgas in Blockheizkraftwerken verstromt, die Stromerzeugung wird direkt in den

Kläranlagen verbraucht und deckt den Strombedarf von Pumpen- und Belüftungsantrieben.

Damit ist Klärgas erstens ein Erneuerbarer Energieträger und zweitens sowieso als Kuppel-

produkt vorhanden, das durch die Verstromung einer energetischen Nutzung zugeführt wird.

Eine Belastung dieser Selbstverbräuche reduziert die Wirtschaftlichkeit solcher Anlagen und

es werden Ersatz- und Neuinvestitionen verhindert, wodurch Klärgas wieder verstärkt abge-

fackelt würde. Zudem handelt es sich bei Kläranlagen um eine notwendige Infrastruktur, die

zudem in der Regel in öffentlicher Hand ist, d. h. Kostenbelastungen des Selbstverbrauchs

müssten aus dem Haushalt von Städten und Kommunen getragen oder über Gebührenerhö-

hungen finanziert werden. Das Beispiel zeigt die Notwendigkeit einer differenzierten Betrach-

tung: Herkunft und Art des Energieträgers, ökologische Aspekte, Verwendung des Stromver-

brauchs, Nutzung in Kraft-Wärme-Kopplung, Nutzer des Stromverbrauchs, Art des Betriebs,

beteiligte Akteure und Auswirkung einer Kostenerhöhung sind vielschichtige Aspekte, die in

eine Bewertung einfließen sollten. Auch für andere Kuppelgase gilt generell, dass sie als Ne-

benprodukt entstehen und ihre energetische Nutzung sinnvoll ist, da sie Brennstoffverbräu-

che in konventionellen Kraftwerken substituieren können.

Insgesamt sollte auch nach der Novellierung des EEG die Diskussion der Entlastung der In-

dustrie im Rahmen des EEG differenziert geführt werden, zum einen im Hinblick darauf, dass

nicht alle Betriebe und nicht sämtliche Industriestrommengen entlastet werden und zum an-

deren im Hinblick darauf, in welchen Branchen Entlastungsregelungen die Glaubwürdigkeit

und Akzeptanz des EEG als geeignetes Förderinstrument gefährden und in welchen Bran-

chen sie für den Erhalt der Wettbewerbsfähigkeit gerechtfertigt und notwendig sind.

SP; 11.05.2015 Seite 58 von 94

11 Der Merit-Order-Effekt: Wie Wind und Sonne den Strompreis

beeinflussen

Der wachsende Anteil Erneuerbarer Energien an der Stromerzeugung hat einen preismin-

dernden Effekt auf die Preise am Spotmarkt im Stromgroßhandel. Dieser Effekt ist als soge-

nannter Merit-Order-Effekt bekannt. Gemäß der Ausgleichsmechanismusverordnung

(AusglMechV) dürfen die Übertragungsnetzbetreiber den in EEG-Anlagen erzeugten und mit

einer Einspeisevergütung vergüteten Strom „…nur am Spotmarkt einer Strombörse nach

Maßgabe der Ausgleichsmechanismus-Ausführungsverordnung vermarkten.“, d. h. es be-

steht ein Vermarktungsgebot. Da sämtliche in das Netz aufgenommenen EEG-Strommengen

am Spotmarkt vermarktet werden müssen, gehen die Übertragungsnetzbetreiber im Prinzip

als reine Preisnehmer ohne Preisgebot in den Markt. Damit erweitern sie das Stromangebot

und verdrängen am oberen Ende der Merit-Order – der aus den unterschiedlichen Produkti-

onskosten der einzelnen Kraftwerke entstehenden Angebotskurve – die jeweils teuersten

Anbieter aus dem Markt. Die Angebotsausweitung durch die Einspeisung und Vermarktung

von EEG-Strommengen ohne Preisgebot führt letztlich zu einem geringeren Marktpreis als

ohne diese Angebotsmengen.

Abb. 34: Merit-Order-Effekt Windenergie: Wind und Spotpreis 2011

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Merit-Order-Effekt Windenergie:

Wind und Spotpreis 2011

Quellen: Übertragungsnetzbetreiber, EPEX Spot, BDEW (eigene Berechnungen)

SP; 11.05.2015 Seite 59 von 94

Im Grundsatz ändert auch die 2012 eingeführte Marktprämie zur Direktvermarktung daran

nichts, da die dargebotsabhängige Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik bei den Di-

rektvermarktern in jedem Fall anfällt und die Vermarktung einer Abregelung der Anlagen in

der Regel vorzuziehen ist. Die Abbildungen 34 und 35 zeigen den Merit-Order-Effekt illustra-

tiv für die Windenergie und die Photovoltaik. Abbildung 34 zeigt die stundenweise Einspei-

sung aus Windenergie absteigend sortiert (blaue Linie) sowie die jeweiligen stündlichen Prei-

se (orangene Punkte) am Day-Ahead-Markt der EPEX Spot für das Jahr 2011. Die lineare

Glättung der einzelnen Preise (orange Linie) zeigt deutlich, dass bei hoher Windeinspeisung

der Spotpreis im Durchschnitt geringer wird. Die hohe Streuung der Preise zeigt aber auch,

dass der Spotpreis auch von anderen Faktoren beeinflusst wird. Auch wenn die Auswertung

auf den Ist-Daten des Jahres 2011 beruht, hat sich qualitativ daran nichts geändert, lediglich

das Preisniveau insgesamt ist seither deutlich gesunken und die Relevanz hat sich aufgrund

des weiteren Ausbaus der Windenergie erhöht.

Für die Photovoltaik lässt sich der Merit-Order-Effekt besser an den Durchschnittspreisen für

die einzelnen Tagesstunden zeigen, da die Photovoltaik über den Tag hinweg einen gleichar-

tigeren Verlauf als die Windeinspeisungen aufweist. Die Preiskurve der stündlichen Spot-

marktpreise folgt dabei in etwa dem üblichen Lastverlauf, also dem Strombedarf der Verbrau-

cher mit niedriger Nachfrage und niedrigeren Preisen in den Nachtstunden und hoher Nach-

frage mit höheren Preisen zur Mittags- und Abendspitze. Abbildung 35 zeigt die stündlichen

Durchschnittspreise für das Jahr 2011 (rote Linie) und für das Jahr 2014 (blaue Linie). Dabei

wird zuerst der generelle Preisrückgang offensichtlich, der von einer Vielzahl von Faktoren

wie der Entwicklung der Brennstoffpreise insgesamt, der mittelfristigen Nachfragenentwick-

lung, Verschiebungen im Erzeugungsmix, den CO2-Preisen sowie dem Merit-Order-Effekt der

anderen EEG-Anlagen verursacht wird. Dieser Niveaueffekt beträgt 2014 gegenüber 2011

gut 17 €/MWh am Spotmarkt.

Senkt man nun die Preiskurve des Jahres 2011 um den Niveaueffekt auf das Preisniveau

2014 ab, erkennt man, dass der Verlauf der durchschnittlichen Stundenpreise in den Abend-

und Nachtstunden nahezu unverändert ist. In den Tagstunden jedoch, wenn die Stromerzeu-

gung aus Photovoltaik vermarktet wird, hängt die Verlaufskurve stärker durch. Im Durch-

schnitt war das Preisniveau am Spotmarkt zwischen 11 und 18 Uhr zusätzlich 4,30 €/MWh

niedriger als im Jahr 2011, die höchste durchschnittliche Abweichung wurde in der Stunde

von 13 bis 14 Uhr mit 6,60 €/MWh erreicht. Nur auf die Sommermonate bezogen fällt der zu-

sätzliche Merit-Order-Effekt der Photovoltaik in den Tagesstunden nochmals stärker aus. Da

es sich zudem um eine Betrachtung der Durchschnittswerte handelt, kann die Preisabwei-

chung in einzelnen Stunden mit spezifischen Einspeise- und Nachfragesituationen ebenfalls

deutlich höher oder auch geringer sein.

SP; 11.05.2015 Seite 60 von 94

Abb. 35: Merit-Order-Effekt Photovoltaik: Spotpreis 2011 und 2014

12 EEG-Vergütungssätze und ihre Wirkung auf die EEG-Umlage

Das EEG hat zu einem kontinuierlichen Anstieg der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen ge-

führt. In den Anfangsjahren waren Wasserkraft und die Windenergie die maßgeblichen Ener-

gieträger. Zudem wurde die Stromerzeugung aus Biomasse kontinuierlich ausgebaut. Im Jahr

2005 wurde auch aus Photovoltaikanlagen erstmals mehr als eine Terawattstunde (TWh)

Strom erzeugt, im Jahr 2014 waren es schon knapp 35 TWh. Für das Jahr 2015 werden über

36 TWh erwartet. Parallel dazu ist die EEG-Vergütungssumme ebenfalls kontinuierlich ange-

stiegen. Mit der forcierten Entwicklung bei Photovoltaikanlagen stieg die Vergütungssumme

überproportional im Vergleich zur Stromerzeugung aus anderen EEG-Anlagen, mit der deutli-

chen Vergütungsdegression wurde dieser Anstieg aber inzwischen gedämpft. (Abb. 36). In

der Grafik und den Tabellen sind für die Jahre 2014 und 2015 noch die Prognosewerte der

Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage angegeben.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Merit-Order-Effekt Photovoltaik:

Spotpreis 2011 und 2014

0

10

20

30

40

50

60

70

80

90

100

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24

Du

rch

sc

hn

ittl

ich

er

Sp

otm

ark

tpre

is*

in €

/MW

h

Tagesstunde

Quellen: EEX, BDEW (eigene Berechnung)

Zusätzlicher PV-Effekt

(-4,30 €/MWh) in den Tagstunden

• Merit-Order-Effekt PV;

stärkeres „Durchhängen“ in den

Mittagsstunden

* Durchschnittspreis der jeweiligen Stunde

Niveaueffekt (-17,10 €/MWh)

• Merit-Order-Effekt

EEG-Anlagen (ohne PV)

• gesunkene Brennstoffpreise

• gesunkene CO2-Preise

• gesunkene Stromnachfrage

2011

2014

durchschnittlicher Spotpreis 2011

durchschnittlicher Spotpreis 2014

SP; 11.05.2015 Seite 61 von 94

Abb. 36: EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen seit 2000

Tab. 4: Entwicklung der EEG-geförderten Strommengen nach Energieträgern seit 2000

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG- Strommengen* und EEG-Auszahlungen*

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

22.000

24.000

26.000

EE

G-A

us

za

hlu

ng

en

* in

Mio

. €

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

140.000

160.000

180.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015

EE

G-S

tro

mm

en

ge*

in G

Wh

Biomasse Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie

* nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen des Festvergütungssystems und Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV

** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase

*** Geothermie nicht sichtbar (2013: Stromerzeugung 80 GWh, EEG-Vergütung 19 Mio. Euro)

Quellen: EEG-Jahresabrechnungen und Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 und 2015

EEG-geförderte* Strommengen in GWh

Wasser** DKG-Gase**Biomasse

(fest, flüssig, gasf.)Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt

2000 5.486 . 780 0 7.550 0 38 13.854

2001 6.088 . 1.472 0 10.509 0 76 18.145

2002 6.579 . 2.442 0 15.786 0 162 24.969

2003 5.908 . 3.484 0 18.713 0 313 28.418

2004 4.616 2.589 5.241 0 25.509 0 556 38.511

2005 4.953 3.136 7.366 0 27.229 0 1.282 43.966

2006 4.924 2.789 10.902 0 30.710 0 2.220 51.545

2007 5.426 3.186 15.524 15 39.536 0 3.366 67.053

2008 4.982 2.208 18.947 18 40.574 0 4.420 71.148

2009 4.877 2.020 22.980 19 38.542 38 6.578 75.054

2010 5.049 1.160 25.146 28 37.460 174 11.683 80.699

2011 2.397 487 23.374 19 45.043 568 19.339 91.228

2012 4.604 717 34.256 25 48.617 722 26.130 115.071

2013 5.447 802 36.196 80 49.359 905 29.605 122.394

2014*** 5.458 796 34.922 130 60.585 7.398 36.595 145.884

2015*** 6.092 1.679 38.358 159 66.873 11.231 36.097 160.489

* bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung,

Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung

** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase

*** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2014 und 2015 vom 15.10.2013 bzw. 15.10.2014

SP; 11.05.2015 Seite 62 von 94

Tab. 5: Entwicklung der EEG-Auszahlungen nach Energieträgern ab 2000

Die unterschiedliche Entwicklung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen und der Vergü-

tungssumme ist eine Folge der unterschiedlichen Vergütungssätze für einzelne Anlagekate-

gorien. Innerhalb dieser Anlagekategorien gibt es Vergütungskategorien, die in Abhängigkeit

von Kriterien wie Inbetriebnahmejahr, Anlagengröße oder Bonus- und Sonderregelungen für

spezielle Anlagetypen den spezifischen Vergütungssatz für eine EEG-Anlage festlegen. Ins-

gesamt gab es Ende 2014 über 4.300 mögliche Kategorien für Einspeisevergütungen, davon

über 3.460 allein im Bereich der Biomasse. Hinzu kommen zahlreiche weitere Vergütungska-

tegorien für die Beanspruchung der Marktprämie oder der Nutzung der sonstigen Direktver-

marktung, für die Erfassung der vermiedenen Netzentgelte oder für Sonderfälle, wie bei-

spielsweise bei der Verletzung von Nachweis- oder Meldepflichten.

Vor allem die zeitliche Entwicklung der Vergütungssätze für einzelne Erzeugungstechnolo-

gien gibt Aufschluss über die spezifische Kostenentwicklung der Stromerzeugung aus EEG-

Anlagen. Dabei sind zwei Betrachtungsweisen möglich: Erstens die Betrachtung der durch-

schnittlichen Vergütung über den gesamten Anlagenbestand für das jeweilige Abrechnungs-

jahr und zweitens die durchschnittliche Vergütung einzelner Anlagenjahrgänge für das derzeit

aktuelle Abrechnungsjahr 2013. Erstere Betrachtung ist besser dafür geeignet, die Entwick-

lung der EEG-Kosten über die Jahre hinweg zu beurteilen, zweitere zeigt, wie sich die Vergü-

tungssätze für die jeweiligen Inbetriebnahmejahre verändert haben.

Abbildung 37 zeigt die Entwicklung der durchschnittlichen EEG-Vergütungssätze für die ein-

zelnen Anlagenkategorien über den gesamten Anlagenbestand für die jeweiligen Abrech-

nungsjahre, also für das Jahr 2013 die durchschnittliche Vergütung über alle Anlagen, die im

Jahr 2013 Strom eingespeist haben. Die Angaben ab 2014 entstammen der EEG-Mittelfrist-

prognose bis zum Jahr 2019. Dabei werden nur Zahlungen für Strommengen berücksichtigt,

die über die gesetzlich garantierte Festvergütung vergütet wurden.

EEG-Auszahlungen* in Mio. €

Wasser** DKG-Gase**Biomasse

(fest, flüssig, gasf.)Geothermie Wind onshore Wind offshore Photovoltaik Gesamt

2000 395,8 . 75,0 0,0 687,1 0,0 19,4 1.177,3

2001 441,6 . 140,0 0,0 956,4 0,0 38,6 1.576,6

2002 476,8 . 231,7 0,0 1.435,3 0,0 81,7 2.225,5

2003 427,5 . 326,7 0,0 1.695,9 0,0 153,7 2.603,8

2004 337,7 182,2 508,5 0,0 2.300,5 0,0 282,6 3.611,5

2005 364,1 219,8 795,2 0,0 2.440,7 0,0 679,1 4.498,9

2006 366,6 195,6 1.337,4 0,1 2.733,8 0,0 1.176,8 5.810,3

2007 392,5 230,5 1.837,2 2,2 3.506,3 0,0 1.684,6 7.653,3

2008 378,8 155,9 2.698,7 2,6 3.561,0 0,0 2.218,6 9.015,6

2009 382,4 142,6 3.700,0 3,7 3.394,5 5,6 3.156,5 10.779,8

2010 421,1 83,3 4.240,4 5,7 3.315,6 26,1 5.089,9 13.182,1

2011 231,1 35,9 4.476,2 3,9 4.164,7 85,2 7.766,1 16.763,0

2012 347,4 46,4 5.842,5 5,5 3.625,4 95,3 9.156,0 19.118,5

2013 420,2 48,2 6.158,4 18,7 3.523,2 122,6 9.346,0 19.637,3

2014*** 393,5 42,2 5.531,4 31,0 4.281,4 1.132,0 10.537,0 21.948,6

2015*** 435,7 85,6 6.194,7 36,4 4.639,1 1.716,9 10.604,8 23.713,2

* bis 2010 EEG-vergütet; 2011 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung; ab 2012 EEG-vergütet zzgl. PV-Eigenverbrauchsregelung,

Marktprämie und Flexibilitätsprämie, ohne Grünstromprivileg oder sonstige Direktvermarktung

** Strommengen der Kategorie Wasser beinhalten bis einschl. 2003 auch Strommengen der Kategorie Gase

*** gemäß Prognosekonzepte zur EEG-Umlage 2014 und 2015 vom 15.10.2013 bzw. 15.10.2014

SP; 11.05.2015 Seite 63 von 94

Abb. 37: Zeitliche Entwicklung der durchschnittlichen Vergütung für den gesamten Anlagen-

bestand nach Anlagekategorien 2000 bis 2019

Abb. 38: Durchschnittliche Vergütung 2013 für jeweilige Anlagenjahrgänge 2000 bis 2013

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Durchschnittliche EEG-Festvergütung*:

Gesamter EEG-Anlagenbestand

9,6 9,5 9,5 9,4 9,7 10,812,3 13,6 14,2

16,116,9 19,2

20,020,8 20,7 20,6 20,4 20,4 20,3 20,2

7,2 7,3 7,3 7,2 7,3 7,4 7,5 7,5 7,6 7,8 8,39,6 9,9 10,1 9,9 10,1 10,1 10,2 10,2 10,2

7,0 7,0 7,0 7,0 7,1 7,1 7,27,4 7,2 7,2

9,07,1 7,1 7,1 7,1 7,1

15,0 15,0 12,515,0

14,7

19,8 20,620,7

21,823,7 24,1 24,1 24,1 24,1 24,1 24,1

9,1 9,1 9,1 9,1 9,0 9,0 8,9 8,8 8,88,8 8,9 9,2 9,2 9,2 9,2 9,1 9,1 9,1 9,1 9,1

15,0 15,0 15,015,3

51,1 51,2 50,549,2

50,953,0 53,0

52,050,2

48,0

43,6

40,2

35,533,4 33,0 32,8 32,3 31,8 31,3 30,9

0

10

20

30

40

50

60

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

du

rch

sc

hn

ittl

ich

e E

EG

-Ve

rgü

tun

g*

in c

t/k

Wh

Biomasse (fest, fl., gasf.) Wasser DKG-Gase Geothermie

Wind onshore Wind offshore** Photovoltaik***

Quellen: 2009 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognose 2014-2017 vom 15.11.2013 (>1 J. alt);

2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2014

* Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung über den gesamten Anlagenbestand für das jeweilige Abrechnungsjahr

** Wind offshore ab 2013 ausschließlich in der Direktvermarktung

*** PV-Selbstverbrauchsregelung berücksichtigt

ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Durchschnittliche EEG-Festvergütung*

für jeweilige Inbetriebnahmejahrgänge

15,317,8 17,5 16,8

17,620,3 20,4 20,4 20,2 20,2 20,9 20,8

18,319,7

7,5 7,5 7,7 7,3 9,1

9,0 9,5 9,2 9,111,1 11,5 11,0 12,1

6,87,6 7,7 7,3 7,4 7,0 7,5 7,5 6,9 7,28,9 8,6 9,0 8,6

8,1

20,4

22,825,0 25,0

9,0 9,1 9,2 9,1 9,1

8,9 8,8 8,6 8,6 9,7 9,7 9,7 9,6

9,5

15,0 15,0 15,019,0

50,6 50,648,1

45,7

56,2

53,350,6

47,545,4

40,5

34,7

26,3

21,7

13,8

0

10

20

30

40

50

60

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

du

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sc

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ich

e E

EG

-Ve

rgü

tun

g*

in c

t/k

Wh

Biomasse (fest, fl., gasf.) Wasser DKG-Gase Geothermie

Wind onshore Wind offshore Photovoltaik**

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2012 und 2013; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

* Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung mit Inbetriebnahme im jeweiligen Jahr

** PV-Selbstverbrauchsregelung nicht berücksichtigt

SP; 11.05.2015 Seite 64 von 94

Zahlungen an Direktvermarkter im Rahmen der Marktprämie sowie Effekte des Grünstrompri-

vilegs sind nicht berücksichtigt, da bei diesen zwar die Vergütungskategorie bekannt, statis-

tisch aber die Zahlungsflüsse der Marktprämie erfasst werden, welche geringer ausfallen.

Daher kann der Vergütungsdurchschnitt nur für Anlagen berechnet werden, die die gesetzli-

che Vergütung beansprucht haben. Zwar wird die Höhe der Marktprämie indirekt von der ge-

setzlichen Vergütung für eine Anlage bestimmt. Eine Einbeziehung der über das Marktprämi-

enmodell geförderten Anlagen für eine Berechnung der durchschnittlichen Vergütung würde

aber eine Parallelrechnung auf Ebene der Einzelanlagen erforderlich machen, bei der unter-

stellt würde, dass alle Anlagen die Festvergütung beansprucht hätten, auf dieser Basis die

EEG-Auszahlungen berechnet würden und dann eine durchschnittliche Vergütung ermittelt

würde. Eine solche Berechnung wäre sehr aufwändig und kann an dieser Stelle nicht geleis-

tet werden. Aber auch die Betrachtung der Anlagen, die die gesetzliche Festvergütung bean-

spruchen, gibt hinreichend guten Aufschluss über die zeitliche Entwicklung der Vergütungs-

sätze.

Es wird sichtbar, dass bei der Photovoltaik die deutliche Absenkung der Vergütungssätze in

den vergangenen Jahren ihre Wirkung gezeigt hat. Einerseits durch die Absenkung selbst

und andererseits, weil die seit 2010 zugebauten Mengen inzwischen einen großen Anteil der

gesamten installierten Leistung ausmachen und somit die abgesenkten Vergütungssätze der

neu installierten Anlagen auch den Durchschnitt über alle Anlagen entsprechend mindert. Ab

dem Jahr 2014 verläuft die Kurve wieder flacher, da erstens die absolute Vergütung für Pho-

tovoltaik nicht mehr so stark sinkt wie in den Jahren zuvor,zweitens die jährlichen Zubauraten

geringer ausfallen als in den Jahren 2009 bis 2013 und drittens der Anlagenbestand relativ

groß ist, d. h. neu hinzukommende Anlagen mit geringerer Vergütung wirken sich nicht mehr

so stark auf die durchschnittliche Vergütung über den gesamten Anlagenbestand aus. Bei

den anderen Anlagekategorien ist trotz der Vergütungsdegression kein Absinken der durch-

schnittlichen Vergütung erkennbar, in manchen Anlagekategorien steigt die durchschnittliche

Vergütung sogar minimal. Dies ist dann der Fall, wenn die Direktvermarktung überwiegend

für jene Anlagen attraktiv ist, deren Vergütungssätze eher im unteren Bereich der Spannbrei-

te einer Anlagenkategorie liegen, d. h. Anlagen mit geringen Vergütungssätzen verlassen das

System der garantierten Einspeisevergütung eher, wodurch die durchschnittliche Vergütung

der verbleibenden EEG-geförderten Anlagen innerhalb einer Anlagenkategorie ansteigt. Bei

der Biomasse spielt dies eine Rolle, die Schwankungen sind aber vermutlich eher eine Folge

neu eingeführter Vergütungskategorien und Bonusregelungen. Für Offshore-Wind wird ab

2013 keine Wert mehr ausgewiesen, da unterstellt wird, dass diese Anlagen ausschließlich

direkt vermarktet werden und somit ein Durchschnittswert für die Festvergütung nicht ermittelt

werden kann. Über alle Anlagen betrachtet ergab sich für das Abrechnungsjahr 2013 eine

durchschnittliche Festvergütung von 24,3 ct/kWh (2012: 23,0 ct/kWh). Der Anstieg resultiert

vor allem aus einem deutlichen Rückgang der Windanlagen, die die gesetzliche Vergütung in

Anspruch nehmen und in die Direktvermarktung gewechselt haben. Da die Windenergie im

Vergleich zu andere Erzeugungsarten relativ geringe Vergütungssätze aufweist, führt dies zu

einem Anstieg der durchschnittlichen Vergütungssätze. Dies bedeutet nicht, dass dadurch die

spezifischen Kosten der EEG-Stromerzeugung auch gestiegen sind, sondern lediglich eine

Verschiebung der EEG-Kosten zwischen Vergütungsmodell und Marktprämienmodell.

SP; 11.05.2015 Seite 65 von 94

In Abbildung 38 werden die Anpassungen der Vergütungssätze über die einzelnen Jahre

hinweg deutlicher sichtbar. Hier ist die durchschnittliche Vergütung aus der Abrechnung des

Jahres 2013 für einzelne Anlagenjahrgänge abgebildet, d. h. die durchschnittliche Vergütung

über jene Anlagen, die im jeweiligen Kalenderjahr in Betrieb gegangen sind und die gesetzli-

che Festvergütung beansprucht haben. Vor allem die Vergütungsdegression der Photovoltaik

wird hier offensichtlicher. Demnach erhalten Photovoltaikanlagen, die im Jahr 2013 in Betrieb

gegangen sind, eine durchschnittliche Vergütung von lediglich 13,8 ct/kWh, während die

durchschnittliche Vergütung über alle Photovoltaikanlagen im Abrechnungsjahr 2013 bei 33,4

ct/kWh lag. Auffällig ist ebenfalls der starke Anstieg der Vergütung des Inbetriebnahmejahr-

gangs 2004, nachdem in der damaligen EEG-Novellierung 2004 die Vergütungssätze für

Photovoltaikanlagen auf und an Gebäuden deutlich erhöht wurden, um den Ausbau der Pho-

tovoltaik stärker anzureizen. Ebenfalls gut in Abbildung 38 erkennbar ist die Vergütungserhö-

hung bei der Wasserkraft im Zuge der EEG-Novellierung 2009, bei der einerseits der Vergü-

tungssatz für kleine Wasserkraftanlagen bis 500 kW Leistung um 3 ct/kWh auf 12,67 ct/kWh

angehoben wurde und zudem ein erhöhte Vergütung für kleine Wasserkraftanlagen, die zwar

vor 2009 in Betrieb genommen wurden, bei denen aber nach 2008 eine ökologische Moder-

nisierung durchgeführt wurde. Dazu gehört beispielsweise die Verbesserung der biologischen

Durchgängigkeit oder die Einrichtung von Flachwasserzonen, sofern sich dadurch nachweis-

lich der ökologische Zustand verbessert hat. Ziel war es, den weiteren Ausbau der kleinen

Wasserkraft anzureizen und zudem die ökologische Verträglichkeit der Wasserkraft zu erhö-

hen, was jedoch in der Praxis bislang nicht zum erwünschten Ziel geführt hat. Insgesamt aber

sind die Förderkosten der Wasserkraft mit gut 320 Mio. € im Jahr 2013 im Vergleich zu ande-

ren Erneuerbaren Energien auf relativ niedrigem Niveau.

Abbildung 39 zeigt zusätzlich den ausdifferenzierten Verlauf der Photovoltaik-Vergütung für

einzelne Anlagetypen, konkret für kleine Dach- oder Fassadenanlagen mit einer Leistung

kleiner 30 kW, Dach- oder Fassadenanlagen mit einer Leistung größer 30 kW sowie Freiflä-

chenanlagen. Während es bis 2003 eine einheitliche Förderung der Photovoltaik ohne Ausdif-

ferenzierung der Anlagearten gab, erfolgte nach Auslaufen des sogenannten „100.000-

Dächer-Programms“ im Zuge der EEG-Novellierung 2004 eine Ausdifferenzierung in Freiflä-

chenanlagen und Gebäudeanlagen sowie unterschiedliche Größenklassen. Während Freiflä-

chen auf dem damaligen Niveau der Photovoltaik-Vergütung blieben, wurden die Vergü-

tungssätze für Dach- und Fassadenanlagen deutlich erhöht. Ab 2008 wirkt zunehmend die

verstärkte Degression der Vergütungssätze für Photovoltaik und senkt die durchschnittliche

Vergütung auf 11,2 ct/kWh für Freiflächenanlagen und auf 13,7 ct/kWh bzw. 15,8 ct/kWh

Dach- oder Fassadenanlagen im Jahr 2013. In den Folgejahren 2014 und 2015 wurden die

Vergütungsätze für Photovoltaik weiter verringert, eine exakte Durchschnittsberechnung der

installierten Inbetriebnahmejahrgänge 2014 und 2015 wird aber erst nach Vorliegen der Jah-

resabrechnungsdaten möglich sein. Anfang 2015 betrug die gesetzliche Vergütung für Neuin-

stallationen bei kleinen Dachanlagen bis 10 kW Leistung 12,56 ct/kWh und bei Freiflächenan-

lagen 8,70 ct/kWh.

SP; 11.05.2015 Seite 66 von 94

Abb. 39: Photovoltaik: Durchschnittliche Vergütung 2012 für verschiedene Anlagetypen

Führt man die anfallenden Förderkosten im Rahmen der gesetzlichen Einspeisevergütung

und die des Marktprämienmodells zusammen, kann daraus abgeleitet werden, welche Anteile

der EEG-Umlage 2015 in die Förderung der einzelner Anlagearten fließen. Dabei sind nun

neben den Auszahlungen der Einspeisevergütung auch die Marktprämie, die Flexibilitätsprä-

mie für Biogasanlagen sowie die Vergütung für den Selbstverbrauch aus PV-Anlagen ener-

gieträgerspezifisch berücksichtigt. Auf der Kostenseite des „EEG-Kontos“ bilden die Rückzah-

lung aus dem Jahr 2014 und die Liquiditätsreserve weitere Kostenpositionen, sie stellen aber

keine eigenständigen Systemkosten dar (s. dazu Kap. 8). Die Rückzahlung ist eine Folge der

Überausstattung des „EEG-Kontos“ im Jahr 2014, d. h. die Auszahlungen an Anlagenbetrei-

ber waren geringer als die Einnahmen aus Vermarktung und der EEG-Umlage. Daher ist der

Anteil der Rückerstattung in der EEG-Umlage 2015 im ersten Schritt mit negativem Vorzei-

chen enthalten (Abb. 40). Die Liquiditätsreserve ist das zeitliche Gegenstück zur Nachholung

(im Fall der Unterdeckung des „EEG-Kontos“), indem vorab die höheren Auszahlungen ab

den Sommermonaten antizipiert werden und darüber die Liquidität der Netzbetreiber gewähr-

leistet wird, um die Auszahlungen an die Anlagenbetreiber zu bedienen. Beide Kostenpositio-

nen dienen der direkten finanziellen Förderung von EEG-Anlagen und können somit einzel-

nen Energieträgern verursachungsgerecht zugeordnet werden. Somit entfallen mehr als 40

Prozent oder knapp 2,7 ct der EEG-Umlage 2015 auf die Förderung der Photovoltaik, gut ein

Viertel bzw. gut 1,6 ct wird für die Stromerzeugung aus Biomasse verwandt und knapp ein

Fünftel oder knapp 1,2 ct für die Onshore-Windenergie (Abb. 40, 2. Säule). Die sonstigen

Kosten in Höhe von knapp einem Prozent umfassen jene Kosten, die bei den Übertragungs-

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Photovoltaik: Durchschnittliche EEG -Festvergütung

für Anlagetypen für jeweiliges Inbetriebnahmejahr

45,743,4

40,637,9

35,5

31,9

28,2

21,8

18,1

11,2

54,451,7

49,146,6

44,3

40,3

34,5

26,6

21,8

13,7

45,7

57,454,5

51,849,2

46,8

43,0

37,4

28,7

23,5

15,8

0

10

20

30

40

50

60

70

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

du

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-Verg

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ng

* in

ct/

kW

h

Freiflächenanlagen Gebäude >30 kW** Gebäude <30 kW** Photovoltaik undifferenziert

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2012 und 2013; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

* Durchschnittliche Vergütung im Rahmen der gesetzlich garantierten Festvergütung für Anlagen mit Inbetriebnahme im jeweiligen Jahr

** ab Inbetriebenahme 06/2012 neue Abgrenzung mit größer bzw. kleiner 40 kW

SP; 11.05.2015 Seite 67 von 94

netzbetreibern anfallen, um die EEG-Strommengen dienstleistend am Spotmarkt zu vermark-

ten (Profilservicekosten, Börsenzulassung, Handelsanbindung).

Bei den erzeugten Strommengen zeigt sich ein etwas anderes Bild. Weniger als ein Viertel

der EEG-Erzeugung stammt aus Photovoltaikanlagen, knapp ein Viertel aus Biomasse und

mehr als 40 Prozent der Erzeugung aus Onshore-Windenergie (Abb. 40, 4. Säule).

Abbildung 41 zeigt die Entwicklung der Anteile an der EEG-Umlage sowie die jeweiligen

€cent-Beträge von 2012 bis 2015. Absolut sind die Kosten aller Energieträger gestiegen, was

u. a. mit dem weiteren Ausbau der EEG-Anlagen und den gesunkenen Börsenerlösen zu-

sammenhängt. Der Anteil der Photovoltaik ist gegenüber 2012 am deutlichsten zurückgegan-

gen, während jener der Onshore-Windenergie knapp 6 Prozentpunkte angestiegen ist. Das

bedeutet nicht, dass die Windenergie an sich teurer geworden ist, sondern dass die Diffe-

renzkosten der Onshore-Windenergie relativ stärker angestiegen sind als bei der Biomasse

oder Photovoltaik. Da die Onshore-Windenergie insgesamt niedrigere Vergütungssätze als

Biomasse oder Photovoltaik aufweist, wirkt der Börsenpreis hier stärker auf die relative Ver-

änderung der Differenzkosten.

Da die EEG-Umlage letztlich der Deckung der Differenzkosten dient, kann auch der Förder-

betrag durch die Verbraucher in € pro erzeugter Megawattstunde (MWh) differenziert nach

den einzelnen Energieträgern dargestellt werden. Die Abbildungen 42 und 43 zeigen die ent-

sprechenden Werte unter Berücksichtigung der vermiedenen Netzentgelte, für eine Umrech-

nung in ct/kWh sind die Werte mit dem Faktor zehn zu teilen (100 €/MWh = 10,0 ct/kWh).

SP; 11.05.2015 Seite 68 von 94

Abb. 40: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2015, an den EEG-

Auszahlungen und an der EEG-Strommenge

Abb. 41: Anteile einzelner Energieträger an der EEG-Umlage 2012 bis 2015

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2015:

Aufteilung nach Energieträgern

1,7% 1,8%

25,1% 26,1%

7,8% 8,3%

18,7% 19,4%

42,3%43,5%

0,9%0,9%9,8%

-6,3%

Photovoltaik

Wind onshore

Wind offshore

Biomasse

(fest,flüssig, gasförmig)

Wasserkraft,

DKG-Gase, Geothermie

Rückzahlung 2014

EEG-Umlage EEG-Auszahlungen***

22.963 Mio. €

EEG-Strommenge

160.895 GWh

*inkl. proportionale Zuordnung der Rückzahlung 2014 und der Liquiditätsreserve 2015

**Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, EEG-Bonus 2015 für 2013

*** EEG-Auszahlungen (EEG-Festvergütung, Marktprämie, Flexibilitätsprämie Biogas, PV-Eigenverbrauch) abzgl. vermiedene Netzentgelte

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB vom 15.10.2014)

Anteil an

EEG-Umlage 2015

Anteil an den

EEG-Auszahlungen

2015**

Anteil an der

EEG-Strommenge

2015

Sonstige Kosten**

6,240 ct/kWh

1,551 ct/kWh

0,485 ct/kWh

1,152 ct/kWh

2,609 ct/kWh

0,104 ct/kWh

0,604 ct/kWh

0,055 ct/kWh

Liquiditätsreserve 2015

-0,390 ct/kWh

Anteil an

EEG-Umlage 2015*

EEG-Umlage

1,612

0,513

1,195

2,686

0,109

0,055

2,2% 4,9%

25,7% 23,9%

7,5% 7,0%

19,3%

41,7%

45,3%

22,5%

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Umlage 2012 bis 2015:

Aufteilung nach Energieträgern

1,2% 1,3% 1,5% 1,8%

25,3%25,9% 24,7% 26,1%1,1%

2,0%5,5%

8,3%

13,8%

16,4%

19,2%19,4%

56,1%

53,4%

48,3% 43,5%

2,5%

1,0%

0,8% 0,9%

3,592

5,277

6,240 6,170

2012 2013 2014 2015

Photovoltaik

Wind onshore

Wind offshore

Biomasse

(fest, flüssig, gasförmig)

Wasserkraft, DKG-

Gase, Geothermie0,908 ct/kWh

0,038 ct/kWh0,496 ct/kWh

2,016 ct/kWh

0,043 ct/kWh

1,368

0,105

0,865

2,815

0,070

Verwendung der EEG-Umlage nach einzelnen Energiearten in ct/kWh

Sonstige Kosten**

0,054

0,091 ct/kWh

*inkl. proportionale Zuordnung der jeweiligen Nachholung und Liquiditätsreserve

**Profilsserviceaufwand, Börsenzulassung und Handelsanbindung, Zinskosten, EEG-Bonus und Effekt Grünstromprivileg

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Konzepte zur Berechnung der EEG-Umlage der ÜNB für die Jahr 2012 bis 2015)

1,544

0,343

1,196

3,016

0,094

0,047

1,612

0,513

1,195

2,686

0,109

0,055

SP; 11.05.2015 Seite 69 von 94

Abb. 42: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern in €/MWh

Abb. 43: Förderung der EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern 2012 bis 2015 in €/MWh

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Differenzkosten: Förderung der

EEG-Stromerzeugungnach Energieträgern

29 €/MWh49 €/MWh

61 €/MWh

144 €/MWh153 €/MWh

206 €/MWh

259 €/MWh

131 €/MWh

DKG-Gase Wasser Windonshore

Biomasse Windoffshore

Geothermie Photovoltaik alle EEG-Anlagen

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der Prognose zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.10.2014)

* EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung)

Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh

EEG-Strom im Jahr 2015 nach Energiearten

(fest, flüssig, gasf.)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Differenzkosten: Förderung der

EEG-Stromerzeugung nach Energieträgern

26

€/M

Wh

45

€/M

Wh

60

€/M

Wh 1

35

€/M

Wh

12

7 €

/MW

h

17

3 €

/MW

h

30

6 €

/MW

h

13

8 €

/MW

h

32

€/M

Wh

53

€/M

Wh

64

€/M

Wh 1

44

€/M

Wh

13

5 €

/MW

h

20

1 €

/MW

h 28

6 €

/MW

h

14

1 €

/MW

h

26

€/M

Wh

47

€/M

Wh

62

€/M

Wh 1

37

€/M

Wh

15

3 €

/MW

h

20

1 €

/MW

h

25

2 €

/MW

h

13

2 €

/MW

h

29

€/M

Wh

49

€/M

Wh

61

€/M

Wh

14

4 €

/MW

h

15

3 €

/MW

h

20

6 €

/MW

h

25

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/MW

h

13

1 €

/MW

h

DKG-Gase Wasser Windonshore

Biomasse Windoffshore

Geothermie Photovoltaik alle EEG-Anlagen

2012 2013 2014 2015

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen gemäß Jahresabrechnungen 2012 und 2013 sowie Prognosen zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 und 2015)

* EEG-Auszahlungen abzgl. vermiedene Netzentgelte abzgl. Vermarktungserlöse (nur bei EEG-Festvergütung)

Von den Verbrauchern zu tragende Förderung* pro erzeugter MWh

EEG-Strom 2012 bis 2015 nach Energiearten

(fest, flüssig, gasf.)

SP; 11.05.2015 Seite 70 von 94

13 Marktintegration der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen: Optionen der

Direktvermarktung

EEG-Anlagenbetreiber können wählen, ob sie die gesetzlich garantierte Einspeisevergütung

gemäß EEG in Anspruch nehmen oder sie ihre Stromerzeugung direkt vermarkten, also di-

rekt an einen Käufer liefern, wobei die Einführung der verpflichtenden Direktvermarktung für

bestimmte Neuanlagen in der EEG-Novelle 2014 diese Wahlmöglichkeit nun einschränkt. Mit

der EEG-Novellierung 2012 standen den Anlagenbetreibern erstmals verschiedene Optionen

der Direktvermarktung zur Verfügung: Erstens das Marktprämienmodell, zweitens das Grün-

stromprivileg und drittens die sonstige Direktvermarktung. Damit wurde ein erster wichtiger

Schritt in Richtung Marktintegration der Erneuerbaren Energien getan. Mit der Novellierung

des EEG im Jahr 2014 wurde das Grünstromprivileg als Möglichkeit der Direktvermarktung

abgeschafft, sodass nunmehr je nach Anlagenart und Risikobereitschaft der Anlagenbetreiber

zwischen Marktprämienmodell, der sonstigen Direktvermarktung oder aber der gesetzlichen

Einspeisevergütung wählen kann. Zudem kann der Anlagenbetreiber die Option der Direkt-

vermarktung monatsweise wählen, d. h. ein Wechsel zwischen verschiedenen Direktvermark-

tungsoptionen oder die Rückkehr in das risikoärmere System der garantierten Einspeisever-

gütung ist möglich. Die sonstige Direktvermarktung, bei der keine Förderung über das EEG

erfolgt, wird aber nur noch stark eingeschränkt genutzt. In der Prognose zur EEG-Umlage

2015 werden weniger als 0,4 Prozent der direkt vermarkteten EEG-Strommengen außerhalb

des Marktprämienmodells vermarktet, auf die gesamte EEG-Stromerzeugung bezogen sind

es weniger als 0,3 Prozent, sodass de facto nahezu ausschließlich die Optionen Einspeise-

vergütung oder Direktvermarktung im Marktprämienmodell genutzt werden.

Im Jahr 2013 wurde bereits mehr als die Hälfte der EEG-Stromerzeugung im Rahmen des

Marktprämienmodells direkt vermarktet. Auch wenn die Marktprämie aufgrund ihrer in etwa

kostenneutralen Ausgestaltung die Kostenbelastung der Stromverbraucher insgesamt nicht

mindert, war ihre Einführung ein wichtiger Schritt zur Marktintegration der Erneuerbaren

Energien, da die Anlagenbetreiber und Vermarkter ihr Erzeugungsportfolio direkt an den

Markt bringen und dadurch neue Geschäftsmodelle und Vermarktungsstrategien entwickeln

konnten, die die Markt- und damit auch mittelfristig die Systemintegration der Erneuerbaren

Energien weiter vorantreiben. Die Anbieter sammeln Markterfahrungen und können gleichzei-

tig durch marktgerechtes Verhalten eine höhere Rendite als im System der gesetzlich garan-

tierten Einspeisevergütung erwirtschaften. Für die Anlagenbetreiber ist eine direkte Vermark-

tung lukrativ, wenn sie aufgrund besserer Kenntnis ihrer Anlage bzw. ihres Anlagenportfolios

oder durch geschickte Vermarktung eine höhere Rendite erzielen können als bei Inanspruch-

nahme der gesetzlich garantierten, aber eben auch fixierten Einspeisevergütung. Für das

Stromversorgungssystem entsteht dabei ein Vorteil, wenn planbar einsetzbare EEG-Anlagen

ihre Stromerzeugung in hochpreisigen Marktphasen und damit bedarfsgerecht – also in der

Regel dann, wenn viel Strom verbraucht wird – einspeisen. Im System der Einspeisevergü-

tung entfalten Marktpreissignale keine Wirkung auf die Anlagenbetreiber, um ihre Erzeugung

bedarfsorientiert einzuspeisen. Neue Geschäftsmodelle entstehen vor allem dadurch, dass

die Vermarktung oftmals durch Dritte erfolgt. Es wird dadurch möglich, die Stromerzeugung

SP; 11.05.2015 Seite 71 von 94

verschiedener Anlagenbetreiber zu kontrahieren und als Portfolio am Strommarkt zu vermark-

ten. Darüber hinaus können Betreiber von Biogasanlagen gemäß § 52 ff EEG 2014 eine Fle-

xibilitätsprämie geltend machen, wenn sie den von Ihnen erzeugten Strom bedarfsorientiert

bereitstellen und die gesamte Stromerzeugung dann direkt an Dritte im Rahmen der Markt-

prämie vermarkten. Die Höhe der Flexibilitätsprämie wird kalenderjährlich neu berechnet und

wird für eine Dauer von zehn Jahren gewährt.

Durch die Einführung neuer Instrumente zur Marktintegration der Erneuerbaren Energien

wurde eine direkte Vermarktung der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen attraktiver. Hinzu

kommt, dass mit der Novellierung des EEG im Jahr 2014 die verpflichtende Direktvermark-

tung für größere EEG-Anlagen eingeführt wurde. Konkret bedeutet dies, dass Anlagen, die

zwischen dem 01. August 2014 und dem 31. Dezember 2015 in Betrieb gehen und eine Leis-

tung von mehr als 500 kW haben, ihre Stromerzeugung direkt vermarkten müssen. Für Anla-

gen mit einer Inbetriebnahme ab dem 01. Januar 2016 gilt eine Leistungsgrenze von 100 kW.

Gemäß EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber werden bereits im laufenden

Jahr 2015 mehr als zwei Drittel der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen direkt vermarktet,

2019 werden es rund drei Viertel der EEG-Stromerzeugung sein (Abb. 44).

Abb. 44: Direktvermarktung der EEG-Strommengen bis 2019

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Stromerzeugung aus EEG-Anlagen bis 2019:

EEG-vergütete Mengen und Direktvermarktung

0

25.000

50.000

75.000

100.000

125.000

150.000

175.000

200.000

225.000

2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

Str

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EG

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GW

h

Biomasse (EEG) Biomasse (DV) Wasser* (EEG) Wasser* (DV)

DKG-Gase (EEG) DKG-Gase (DV) Geothermie** (EEG) Geothermie** (DV)

Wind offshore (EEG) Wind offshore (DV) Wind onshore (EEG) Wind onshore (DV)

Photovoltaik (EEG) Photovoltaik (DV) Photovoltaik (EV)***

* Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie Gase Quellen: 2000-2013: EEG-Jahresabrechnungen

** Geothermie nicht sichtbar (2019: Stromerzeugung 298 GWh 2014: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2013

*** inkl. nicht vergütetem PV-Selbstverbrauch 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2014

DV

EEG

DV

EEG

DV

DV

EEG

Photo-

voltaik

Wind

onshore

Wind

offshore

Bio-

masse

DV = DirektvermarktungEEG = EEG-Festvergütung

ab 2014: Prognose der ÜbertragungsnetzbetreiberSV

SV = Photovoltaik-Selbstverbrauch

SP; 11.05.2015 Seite 72 von 94

Substanzielle Beiträge zu den direktvermarkteten Strommengen werden zukünftig vor allem

aus der Winderzeugung (onshore und offshore) sowie dem Bereich der Biomasse erwartet.

Im Bereich der Photovoltaik wird die Direktvermarktung ebenfalls Zuwächse erfahren, vor

allem aufgrund der verpflichtenden Direktvermarktung von Anlagen größer 100 kW. Aller-

dings wird die Inanspruchnahme der Einspeisevergütung bei der Photovoltaik weiterhin

überwiegen, da die Mehrheit der Anlagen eine weitaus geringere Leistung aufweisen. Im Be-

reich der Wasserkraft und von Deponie-, Klär und Grubengas spielt die Direktvermarktung

zukünftig zwar eine große Rolle, die erzeugten Mengen insgesamt sind aber deutlich geringer

als bei Wind oder Biomasse.

Hauptsächlich genutzte Option der Direktvermarktung: Die Marktprämie

Mit Novellierung des EEG im Jahr 2012 wurde die Marktprämie als Option der Direktvermark-

tung eingeführt, um die geförderten Erneuerbaren Energien stärker in den Markt zu integrie-

ren. Da die durchschnittlichen Marktpreise über das Jahr gesehen aber in der Regel niedriger

sind als die meisten Einspeisevergütungssätze, besteht für einen EEG-Anlagenbetreiber

dadurch kein Anreiz, seinen Strom selbst am Markt zu verkaufen. Damit die Wirtschaftlichkeit

von EEG-Anlagen dennoch ermöglicht wird, muss deshalb im Rahmen einer „freien“ Ver-

marktung durch die Anlagenbetreiber oder durch von diesen beauftragte Stromhändler dann

weiterhin eine Förderung erfolgen, wenn die Stromerzeugungskosten bestehend aus variab-

len und fixen Kosten über dem Marktpreisniveau liegen. Daher erhält der Anlagenbetreiber

vom Netzbetreiber dann – anstelle einer Einspeisevergütung – eine Marktprämie, wenn er

seinen erzeugten Strom selbst oder über einen beauftragten Direktvermarkter verkauft. Die

Höhe der Prämie wird rückwirkend monatlich berechnet als Differenz zwischen der EEG-

Vergütung für seine Anlage, die er im Vergütungsmodell bekommen hätte und einem energie-

trägerspezifischen Referenzmarktwert des Stroms. Vereinfacht bedeutet dies: Der Anlagen-

betreiber erhält einen Markterlös vom Käufer seiner Stromerzeugung sowie die Differenz zur

sonst erhaltenen EEG-Vergütung vom Netzbetreiber. Dadurch bleibt die Investitionssicherheit

des Anlagenbetreibers gewahrt, da ihm das Erlösrisiko weitgehend genommen wird. In der

Marktprämie ist zudem eine Managementprämie enthalten, da er durch die selbsttätige Ver-

marktung keine Kosten für die Vermarktung seines Stroms beim Übertragungsnetzbetreiber

verursacht. Ab 2015 wird die Managementprämie nicht mehr gesondert aufgeführt, sondern

ist in der Marktprämie enthalten. Damit ist das Modell der Marktprämie annähernd kosten-

neutral im Vergleich zum EEG-Wälzungsmechanismus der Einspeisevergütung. Im Rahmen

der Gesamtbetrachtung des EEG fallen ungefähr dieselben Kosten an, wie im System der

gesetzlich garantierten Einspeisevergütungen. Es wird aber ein Anreiz dafür geschaffen, dass

EEG-Anlagenbetreiber ihren Strom direkt vermarkten und eine schrittweise Marktintegration

der Erneuerbaren Energien erfolgt. Der Vorteil für den Anlagenbetreiber oder mehrere koope-

rierende Anlagenbetreiber ist, dass sie unter Umständen am Markt höhere Erlöse erzielen als

der allgemeine Marktpreis, weil sie beispielsweise ihre Erzeugung planbar einsetzen können

und in hochpreisigen Marktphasen entsprechend gewinnbringender verkaufen. Zudem kön-

nen sie gegebenenfalls die Managementkosten ihrer Vermarktung geringer halten als die

erhaltene Managementprämie und darüber eine zusätzliche Rendite generieren. Die monatli-

SP; 11.05.2015 Seite 73 von 94

che Entry-Exit-Option ermöglicht dabei jederzeit die Rückkehr in das System der gesetzlich

garantierten Einspeisevergütungssätze und erlaubt den Anlagenbetreibern ein „Ausprobieren

der Direktvermarktung“.

Allerdings ist die Phase des „Ausprobierens“ für viele Direktvermarkter inzwischen abge-

schlossen und es haben sich funktionierende Prozesse und Geschäftsmodelle entwickelt. Um

zudem die Erneuerbaren Energien weiter an den Markt heranzuführen, wurde mit der Novel-

lierung des EEG im Jahr 2014 die verpflichtende Direktvermarktung für größere EEG-

Anlagen eingeführt, d. h. für diese Anlagen besteht die Wechseloption nicht mehr. Das gilt

zunächst für Anlagen größer 500 kW Leistung und ab 2016 für Anlagen mit mehr als 100 kW

Leistung. Zudem wurde mit der Novellierung die Fernsteuerbarkeit für die Beanspruchung der

Marktprämie obligatorisch.

Abbildungen 45 und 46 zeigen die Prognose der Übertragungsnetzbetreiber für den Anteil der

direkt vermarkteten EEG-Mengen bis 2019. Dabei zeigt sich, dass im Bereich der Onshore-

Windenergie das Marktprämienmodell die vorwiegend gewählte und in der Offshore-Wind-

energie die ausschließliche Variante darstellen wird. Auch bei der Biomasse werden drei

Viertel der Stromerzeugung über das Marktprämienmodell vermarktet. Beides ist natürlich

auch eine Folge der verpflichtenden Direktvermarktung, da sowohl Wind- als auch Biomasse-

anlagen in der Regel eine Leistung von mehr als 100 kW aufweisen. Gleichzeitig wird die

Streichung des Grünstromprivilegs ab dem Jahr 2015 bei einigen Energieträgern – insbeson-

dere bei Deponie-, Klär- und Grubengas – sowie die zukünftig nur noch geringfügige Nutzung

der sonstigen Direktvermarktung sichtbar. Im Bereich der Photovoltaik werden in naher Zu-

kunft etwas geringere Anteile direkt über das Marktprämienmodell vermarktet, vor allem auf-

grund der verpflichtenden Direktvermarktung für größere Anlagen. Kontinuierlich zunehmen

wird hier die Möglichkeit, den erzeugten Strom selbst zu verbrauchen und damit für diese

Mengen – vor allem bei Kleinstanlagen mit weniger als 10 kW Leistung – von der Zahlung der

EEG-Umlage befreit zu werden.

SP; 11.05.2015 Seite 74 von 94

Abb. 45: Direktvermarktung: Wind onshore, Wind offshore und Photovoltaik bis 2019

Abb. 46: Direktvermarktung: Biomasse, Wasserkraft und DKG-Gase bis 2019

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Marktintegration der erneuerbaren Energien:

Wind onshore, Wind offshore, Photovoltaik

0

10.000

20.000

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2010

2011

2012

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2014

2015

2016

2017

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2019

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GW

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Grünstromprivileg*/sonst. DV

Marktprämie

EEG-vergütet

Quellen: 2010 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognosen der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2013;

2015-2019: EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2014 *Grünsstromprivileg nur bis 2014 möglich

0

5.000

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2010

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Grünstromprivileg*/sonst. DV

Marktprämie

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2010

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Selbstverbrauch

Grünstromprivileg/sonst. DV

Marktprämie

EEG-vergütet

Wind onshore Wind offshore Photovoltaik

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Marktintegration der erneuerbaren Energien:

Biomasse, Wasserkraft, Deponie-, Klär- und Grubengas

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2010

2011

2012

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Marktprämie

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Grünstromprivileg*/sonst. DV

Marktprämie

EEG-vergütet

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2010

2011

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2014

2015

2016

2017

2018

2019

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h

Grünstromprivileg*/sonst. DV

Marktprämie

EEG-vergütet

Biomasse(fest, flüssig, gasförmig)

Wasserkraft DKG-Gase

Quellen: 2010 bis 2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014: EEG-Mittelfristprognosen der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2013;

2015-2019: EEG-Mittelfristprognose der Übertragungsnetzbetreiber vom 15.11.2014 *Grünsstromprivileg nur bis 2014 möglich

SP; 11.05.2015 Seite 75 von 94

14 Regionale Verteilung der EEG-Anlagen und des EEG-

Vergütungsaufkommens 2013

Im Folgenden werden die regionale Verteilung der EEG-Anlagen, deren EEG-vergütete

Stromerzeugung und die daraus resultierenden Vergütungssummen abgebildet. Datenbasis

dafür bilden die Veröffentlichungen der Übertragungsnetzbetreiber gemäß § 73 EEG 2014,

wonach die Übertragungsnetzbetreiber verpflichtet sind u. a. den Standort, die installierte

Leistung, die nach EEG geförderte Strommenge sowie die Höhe der EEG-Auszahlungen aller

mittelbar und unmittelbar an ihr Übertragungsnetz angeschlossenen EEG-Anlagen zu veröf-

fentlichen. Die Auswertung dieser umfangreichen Datensätze liegt derzeit mit den Werten der

Jahresabrechnung 2013 vor. Bayern weist vor Niedersachen die höchste installierte Leistung

und die mit Abstand höchste Anlagenanzahl auf, allerdings liegt die Stromerzeugung in Nie-

dersachsen aufgrund der intensiven Windnutzung mit höheren Volllaststunden im Vergleich

zur Photovoltaik weiterhin den größten Beitrag. Da es sich bei den inzwischen gut 470.000

EEG-Anlagen in Bayern überwiegend um Photovoltaikanlagen handelt, die im Durchschnitt

auch die höchste Vergütung erhalten, liegt Bayern auch bei der Vergütungssumme vorne.

Aufgrund ihrer Struktur haben die Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen mit Abstand die

wenigsten EEG-Anlagen.

Tab. 6: Anlagenzahl, Leistung, Strommengen und Vergütung 2013 nach Bundesländern

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen und Stromerzeugung 2013

in absoluten Zahlen

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

BundeslandEEG-

Anlagenzahl

EEG-Leistung

[MW]

Strommengen EEG-

fähiger Anlagen

[GWh]

EEG-Auszahlungen

[Mio. €]

Baden-Württemberg 270 441 6 260 9 983 2 150

Bayern 473 274 13 309 20 550 4 733

Berlin 5 345 103 230 32

Brandenburg 30 953 8 253 12 256 1 388

Bremen 1 795 197 373 33

Hamburg 2 971 140 268 28

Hessen 95 896 2 869 3 981 734

Mecklenburg-Vorpommern 15 122 3 716 6 496 817

Niedersachsen 141 036 12 147 22 941 3 130

Nordrhein-Westfalen 215 824 8 394 13 261 2 005

Rheinland-Pfalz 84 762 4 211 5 434 801

Saarland 20 557 647 1 006 123

Sachsen 31 831 2 849 4 468 680

Sachsen-Anhalt 24 686 6 111 9 429 1 023

Schleswig-Holstein 42 372 5 543 10 424 1 320

Thüringen 23 377 2 386 3 799 519

Offshore-Wind-Gebiete 113 508 905 123

Deutschland 1 480 355 77 645 125 804 19 637

SP; 11.05.2015 Seite 76 von 94

Abb. 47: Anteile an EEG-Stromerzeugung und EEG-Vergütung 2013 nach Bundesländern

Abb. 48: EEG-Gesamt: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regionale Verteilung der EEG-Stromerzeugung

und EEG-Auszahlungen 2013

Bundesland

Anteil an EEG-

Strom-

erzeugung

Anteil an EEG-

Vergütung

Baden-Württemberg 7,9% 11,0%

Bayern 16,3% 24,1%

Berlin 0,2% 0,2%

Brandenburg 9,7% 7,1%

Bremen 0,3% 0,2%

Hamburg 0,2% 0,1%

Hessen 3,2% 3,7%

Mecklenburg-Vorp. 5,2% 4,2%

Niedersachsen 18,2% 15,9%

Nordrhein-Westfalen 10,5% 10,2%

Rheinland-Pfalz 4,3% 4,1%

Saarland 0,8% 0,6%

Sachsen 3,6% 3,5%

Sachsen-Anhalt 7,5% 5,2%

Schleswig-Holstein 8,3% 6,7%

Thüringen 3,0% 2,6%

Offshore Wind-Gebiete 0,7% 0,6%

Stromerzeugung aus EEG-Anlagen 2013

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2013

Anteile der Bundesländer

0%

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15%

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30%

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Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

EEG insgesamt

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

SP; 11.05.2015 Seite 77 von 94

Abb. 49: Windenergie: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

Abb. 50: Photovoltaik: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2013 – Wind onshore

Anteile der Bundesländer

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30%

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Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Wind onshore

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2013 – Photovoltaik

Anteile der Bundesländer

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Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Photovoltaik

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

SP; 11.05.2015 Seite 78 von 94

Abb. 51: Biomasse: Regionale Verteilung von Leistung, Strommengen und Vergütung

Abb. 52: Regionale EEG-Stromerzeugung 2013: Absolutwerte vs. Flächendichte

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Anlagen 2013 – Biomasse

Anteile der Bundesländer

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25%

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Anteil installierte EEG-Leistung

Anteil EEG-Stromerzeugung

Anteil EEG-Auszahlungen

Biomasse(fest, flüssig, gasförmig)

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Regionale EEG-Stromerzeugung 2013:

Absolutwerte vs. Flächendichte

Absolutwert: EEG-Stromerzeugung insgesamt Flächendichte: EEG-Stromerzeugung pro km2

Quelle: Jahresmeldungen der Verteilnetzbetreiber für 2013, veröffentlicht durch die ÜNB; BDEW (eigene Berechnung); Stand: 31.12.2014

SP; 11.05.2015 Seite 79 von 94

Ergänzend zu den Absolutwerten der EEG-Stromerzeugung in den einzelnen Bundesländern

zeigt Abb. 52 auch die EEG-Stromerzeugung je Quadratkilometer. Aufgrund der geografi-

schen Gegebenheiten ist es naheliegend, dass große Flächenländer mehr Platz haben, um

Windparks zu errichten oder nachwachsende Rohstoffe als Biomasse anzubauen und daher

absolut größere Mengen an EEG-Strom erzeugen können. Betrachtet man die Flächendichte

der EEG-Stromerzeugung als erzeugte Megawattstunden (MWh) pro Quadratkilometer zeigt

sich, dass hier vor allem die nördlichen Bundesländer mit einem hohen Anteil an Windenergie

und relativ großen landwirtschaftlichen Nutzflächen für den Anbau nachwachsender Rohstof-

fe eine tendenziell höher Erzeugungsdichte aufweisen als die südlichen Bundesländer. Für

eine Beurteilung der Beiträge der Erneuerbaren Energien und einzelner Bundesländer und

ihrer Ausbauziele sind je nach Fragestellung beide Betrachtungsweisen relevant.

15 Regionale Verteilung der EEG-induzierten Zahlungsströme

Für eine umfassendere Bewertung des EEG greift eine alleinige Betrachtung der EEG-Ver-

gütungssummen zu kurz. Den Kosten des EEG muss auch der Nutzen der Förderung der

Erneuerbaren Energien in Deutschland gegenübergestellt werden. Eine umfassende Betrach-

tung aller Faktoren sollte einerseits den gestifteten Umweltnutzen (überwiegend in Form von

CO2-Einsparungen) und die Umweltkosten (Landschaftsbild, Verlust an Biodiversität durch

Monokulturen etc.) einbeziehen, andererseits aber auch die ökonomischen Wirkungen be-

rücksichtigen. Dazu zählt die entstehende Wertschöpfung durch die Förderung der EEG-

Anlagen angefangen bei der Rohstoffförderung (Silizium, Eisenerze etc.), der Rohstoffaufbe-

reitung (bspw. Umwandlung in polykristallines Silizium oder Herstellung von Spezialstählen)

über die Fertigung bis hin zur Montage, dem Betrieb sowie der Wartung und Instandhaltung

der Anlagen. Im Rahmen einer gesamten Lebenszyklus-Betrachtung wären zudem noch das

Recycling und die Entsorgung am Ende der Nutzungsdauer einer EEG-Anlage einzubezie-

hen. Weiter gefasst wären noch die resultierenden Arbeitsplatz-, Substitutions- und Budgetef-

fekte zu berücksichtigen. Sicherlich wäre auch eine sozioökonomische Betrachtung der Ver-

teilungseffekte interessant. Und auch die systemischen Herausforderungen und damit ver-

bundenen Kosten, die die Integration dargebotsabhängiger Stromerzeugung in ein Stromver-

sorgungssystem bei Gewährleistung einer hohen Versorgungszuverlässigkeit verursachen,

müssten bei einer umfassenden Betrachtung berücksichtigt werden. Zusammengefasst mün-

det die Wertschöpfung über die gesamte Wertschöpfungskette letztendlich in der Investition

des Anlageninvestors bzw. des Anlagenbetreibers, der seine Investition über den Erhalt der

gesetzlich garantierten Vergütungszahlungen oder anderen Fördermechanismen des EEG

amortisiert. Eine allumfassende Betrachtung ist sehr komplex und kann an dieser Stelle leider

nicht geleistet werden.

Um die regionalen Verteilungseffekte trotzdem zu beschreiben, kann man der regionalen Ver-

teilung der Nutzung der Erneuerbaren Energien und damit der Verteilung des EEG-Förder-

volumens die regionale Verteilung des Aufkommens der EEG-Umlage gegenüberstellen.

SP; 11.05.2015 Seite 80 von 94

Deshalb werden im Folgenden für eine Betrachtung der regionalen EEG-induzierten Zah-

lungsströme die an die Anlagenbetreiber ausbezahlten Vergütungszahlungen abzüglich der

Vermarktungserlöse des erzeugten Stroms und abzüglich der vermiedenen Netzentgelte

– kurzum das EEG-Fördervolumen – der Summe der von den Verbrauchern bezahlten EEG-

Umlage nach Bundesländern gegenübergestellt. Die Vermarktungserlöse des erzeugten

EEG-Stroms werden zur Ermittlung des regionalen Mittelzuflusses von der Vergütungssum-

me abgezogen, da nur der Förderanteil an der Stromerzeugung aus EEG-Anlagen in die Be-

trachtung der regionalen Zahlungsströme einfließen soll. Zudem werden die vermiedenen

Netzentgelte in Abzug gebracht, da durch die dezentrale, kleinteilige Aufstellung vieler EEG-

Anlagen in der Mittel- und Niederspannungsebene teilweise Netzkosten in überlagerten

Netzebenen eingespart werden. Letztendlich wird also nur der über die EEG-Umlage geför-

derte Anteil an den gesamten EEG-Systemkosten für die Betrachtung der regionalen Zah-

lungsströme berücksichtigt (s. auch Kap. 9).

Der Mittelzufluss eines Bundeslandes bzw. des gesamten Mittelzuflusses an die dort ansäs-

sigen Anlagenbetreiber lässt sich mit den Daten aus der regionalen Verteilung der EEG-

Vergütungssummen (s. Kap. 14) und den durchschnittlichen Erlösen aus der EEG-Vermark-

tung unter Berücksichtigung der spezifischen Profilfaktoren ermitteln. Für den Mittelabfluss

bzw. das Aufkommen der EEG-Umlage wurde der Stromverbrauch der einzelnen Bundeslän-

der herangezogen und die Verteilung des privilegierten Letztverbrauchs, der bis 2014 entwe-

der stufenweise mit 10% bzw. 1% der Höhe der EEG-Umlage oder nur mit der begrenzten

EEG-Umlage in Höhe von 0,05 ct/kWh belegt wird, abgeschätzt. Auf Basis der Verbrauchsda-

ten kann somit der Mittelabfluss eines Bundeslandes bzw. der Mittelabfluss in Form der von

den dort ansässigen Verbrauchern zu bezahlenden EEG-Umlage ermittelt werden. Für den

Stromverbrauch als Bemessungsgröße wurden die Werte für den EEG-pflichtigen Letztver-

brauch aus der EEG-Jahresabrechnung 2013 sowie dem Prognosekonzept zur Ermittlung der

EEG-Umlage 2014 übernommen. Da darin aber keine Verteilung des Stromverbrauchs auf

die einzelnen Bundesländer angegeben ist, wurden die Anteile der einzelnen Bundesländer

am Stromverbrauch aus dem Netz der allgemeinen Versorgung auf Basis der derzeit verfüg-

baren Daten aus dem Jahr 2013 auf den EEG-pflichtigen Letztverbrauch 2013 und 2014

übertragen. Die Ergebnisse sind auf den folgenden Seiten für das EEG insgesamt sowie auf-

geschlüsselt für die Energieträger Wind, Photovoltaik und Biomasse im Jahr 2014 dargestellt.

Auch im Jahr 2014 erhielten die Anlagenbesitzer in Bayern – wie in den vergangenen Jahren

bereits auch – insgesamt die höchsten Mittelzuflüsse durch das EEG, gefolgt von Nieder-

sachsen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg (Abb. 53). Allerdings ist Bayern nicht

mehr größter Netto-Empfänger nach Bildung des Saldos von Mittelzuflüssen und Mittelab-

flüssen. Für die Mittelabflüsse ist der Stromverbrauch die maßgebliche Größe. Daher hat hier

Nordrhein-Westfalen aufgrund der großen Einwohnerzahl sowie der hohen Industriedichte die

mit Abstand höchsten Mittelabflüsse, gefolgt von den ebenfalls bevölkerungsreichen Bundes-

ländern Bayern und Baden-Württemberg. Vor allem die nochmals deutliche Erhöhung der

EEG-Umlage um knapp einen €cent pro kWh im Jahr 2014 führte dazu, dass die Mittelabflüs-

se zunehmend den Saldo bestimmen und dieser vor allem in den bevölkerungsstarken Bun-

desländern zunehmend negativ wird bzw. Bayern erstmals höher Mittelabflüsse als -zuflüsse

aufweist. Zwar liegen die bevölkerungsstarken Bundesländer bei der separaten Betrachtung

SP; 11.05.2015 Seite 81 von 94

der Mittelzuflüsse und -abflüsse jeweils im vorderen Bereich, d. h. diese Bundesländer profi-

tieren vom EEG, sie finanzieren aber auch maßgeblich dessen Kosten. In der Saldenbetrach-

tung können die durch den Stromverbrauch bestimmten Mittelabflüsse aber nicht mehr durch

die zufließende Förderung kompensiert werden, sodass die bevölkerungsstarken Bundeslän-

der hier eher am unteren Ende rangieren. Letztlich ist die Saldenbetrachtung aber die rele-

vante Größe, um festzustellen, welche Bundesländer insgesamt vom EEG profitieren und

welche nicht.

So leisten die Verbraucher in Bayern – dem Bundesland mit dem zweithöchsten Stromver-

brauch – mit 4,1 Mrd. € im Jahr 2014 den zweithöchsten Beitrag für die Förderung der Er-

neuerbaren Energien. Als größter Stromproduzent von Strom aus Photovoltaik und zweit-

größter Stromerzeuger bei der Biomasse generierte Bayern aber auch mit 4,0 Mrd. € die mit

Abstand höchsten Mittelzuflüsse und geringfügig höhere Zuflüsse als 2013. Saldiert verbleibt

aber 2014 dennoch erstmals ein Minus von 115 Mio. € (Abb. 54).

Niedersachsen als größter Windstromproduzent und mit der höchsten Erzeugung aus Bio-

masse erzielt Mittelzuflüsse in Höhe von 2,9 Mrd. € (2013: 2,8 Mrd. €), dem stehen als Bun-

desland mit dem vierthöchsten Stromverbrauch aber Abflüsse in Höhe von 2,5 Mrd. € gegen-

über, dennoch verbleibt ein Saldo von 0,4 Mrd. €. Baden-Württemberg und insbesondere

Nordrhein-Westfalen können trotz guter Mittelzuflüsse an die EEG-Anlagenbetreiber die Ab-

flüsse aufgrund des hohen Stromverbrauchs nicht kompensieren und haben daher im Saldo

einen Nettoabfluss von 1,6 Mrd. € (2013: 1,1 Mrd. €) bzw. 3,1 Mrd. € (2013: 2,9 Mrd. €) zu

verzeichnen.

Die größten Netto-Empfänger waren 2014 Brandenburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-

Vorpommern und Sachsen-Anhalt: Sie erzielen zwar nur Zuflüsse auf mittlerem Niveau, auf-

grund des relativ geringen Stromverbrauchs in diesen dünner besiedelten und damit ver-

brauchsschwächeren Bundesländern sind aber die Mittelabflüsse relativ gering, sodass sie in

der Saldenbetrachtung mit Netto-Zuflüssen zwischen knapp 500 und gut 800 Mio. € die vor-

deren Plätze belegen.

Zudem aufgeführt ist die Nord- und Ostsee als Gebiet, welches Zuflüsse für die Offshore-

Windenergie generiert, ohne dass dem Zahlungsabflüsse gegenüberstehen. Dies erfolgt des-

halb, weil die Zuflüsse für Offshore-Windenergie nicht konkreten Bundesländern zugeordnet

werden können. Auch wenn klar ist, dass infolge der Netzanbindung die physikalischen Ein-

speisungen ins Übertragungsnetz hauptsächlich in Niedersachsen und Mecklenburg-

Vorpommern an den küstennahen Übergabestationen erfolgen, kann die erhaltene Förderung

dennoch nicht diesen Bundesländern zugeordnet werden. Der Zufluss infolge der Offshore-

Nutzung betrug 2014 gemäß der unterstellten Werte mehr als eine Mrd. €. Die angenomme-

nen Werte basieren noch auf dem Konzept zur Umlagenprognose 2014, in der eine Offshore-

Winderzeugung von mehr als 7 Mrd. kWh angesetzt wurde. Aufgrund der Verzögerungen

beim Bau der Anlagen oder der Netzanbindung wurden 2014 nach vorläufigen Berechnungen

jedoch nur 1,3 Mrd. kWh offshore erzeugt, sodass dieser Wert in der ex post Ermittlung nach

Vorliegen der EEG-Jahresabrechnung 2014 deutlich niedriger ausfallen wird.

Nordrhein-Westfalen fällt bei der Betrachtung eine gewisse Sonderrolle zu. So ist Nordrhein-

Westfalen der drittgrößte Produzent von Strom aus Solarenergie und Biomasse, der fünft-

SP; 11.05.2015 Seite 82 von 94

größte Windstromproduzent und mit über 10 Prozent Anteil der drittgrößte Erzeuger von

EEG-Strom. Als bevölkerungsreichstes Bundesland mit einer großen Dichte an Industriebe-

trieben hat es aber auch mit Abstand den größten Stromverbrauch. Der Anteil Nordrhein-

Westfalens am deutschen Stromverbrauch betrug 24 Prozent im Jahr 2013 und ist damit um

44 Prozent höher als der Stromverbrauch des zweitgrößten Verbrauchers Bayern (Anteil 16

Prozent). Mit dem Anstieg der EEG-Umlage im Jahr 2014 um knapp einen €cent/kWh auf

dann 6,24 ct/kWh, kommt dem Stromverbrauch bei der Betrachtung der Zahlungsströme eine

nochmals stärkere Bedeutung als noch im Vorjahr zu. Gegenüber 2012 ist der Mittelabfluss

Nordrhein-Westfalens daher um gut 1,8 Mrd. € auf knapp 5 Mrd. € im Jahr 2014 angewach-

sen. Dieser Anstieg kann dann auch mit einer guten Ausstattung an EEG-Anlagen nicht aus-

geglichen werden, sodass im Saldo 3,1 Mrd. € abfließen.

Für die zeitliche Entwicklung der saldierten Netto-Zahlungsströme sind vor allem zwei Fakto-

ren entscheidend: Erstens der Ausbau der Erneuerbaren Energien in den einzelnen Bundes-

ländern und zweitens die Höhe der EEG-Umlage. Allerdings wirken beide Faktoren unter-

schiedlich stark auf die Zahlungsströme. Während der Ausbau der Erneuerbaren eher zu

moderaten Anstiegen und leichten regionalen Verschiebungen der Mittelzuflüsse führt, wirkt

die Höhe der EEG-Umlage über den Stromverbrauch deutlich stärker auf die Mittelabflüsse.

Dies wird bei einer Betrachtung der zeitlichen Entwicklung der Netto-Zahlungsströme ab 2010

(Abb. 62) sichtbar: Im Jahr 2012 ist die EEG-Umlage nur unwesentlich von 3,53 ct/kWh auf

3,59 ct/kWh gestiegen, d. h. die Mittelabflüsse sind nahezu unverändert geblieben. Gleichzei-

tig hat aber der weitere Ausbau der Erneuerbaren Energien – insbesondere der noch starke

Zubau der Photovoltaik in den Jahren Jahr 2011 und 2012 – die Vergütungssummen deutlich

ansteigen lassen, sodass zahlreiche Bundesländer ihre Netto-Zuflüsse gesteigert haben. Bis

2012 kam also hauptsächlich der Ausbaueffekt der Erneuerbaren Energien zum Tragen. In

den Jahren 2013 und 2014 wirkte dann der zweimalige deutliche Anstieg der EEG-Umlage

vor allem auf die Mittelabflüsse in jenen Bundesländern, die einen hohen Stromverbrauch

aufweisen, während in verbrauchsschwachen bzw. bevölkerungsarmen Bundesländer der

Anstieg der umlagebedingten Mittelabflüsse durch den weiteren Ausbau der Erneuerbaren

Energien mit entsprechenden Zuflüssen kompensiert werden konnte.

Hinzu kommt: Insgesamt hat sich das Niveau der saldierten Zahlungsströme stärker ins Ne-

gative verschoben. Grund dafür ist der Anstieg der Nachholung und der Liquiditätsreserve in

der EEG-Umlage 2013 und 2014, die über die EEG-Umlage auf die Zahlungsabflüsse wirken.

Die Analyse der EEG-Zahlungsströme beschreibt die tatsächlichen innerhalb eines Kalender-

jahres erfolgten monetären Zahlungsflüsse. Das bedeutet, einerseits werden die Vergütungs-

zahlungen an EEG-Anlagenbetreiber bzw. der darin enthaltene Anteil der Förderkosten eines

Kalenderjahres ermittelt und andererseits die geleisteten Zahlungen der Verbraucher in Form

der EEG-Umlage. Die EEG-Umlage 2014 enthielt aber eine Nachholung in Höhe von knapp

0,9 Mrd. € (2013: 2,6 Mrd. €) für Vergütungszahlungen, die bereits im Jahr 2013 an Anlagen-

betreiber geflossen sind, von den Verbrauchern aber noch nicht entrichtet wurden. Hier fallen

also zeitliche und sachliche Dimension der Zahlungsflüsse auseinander bzw. die Verbraucher

entrichteten im Kalenderjahr 2014 mehr über die EEG-Umlage als im Kalenderjahr 2014 an

Förderkosten an Anlagenbetreiber floss und die aufsummierten Mittelabflüsse übersteigen die

Summe der Mittelzuflüsse. Die Erhöhung der Liquiditätsreserve entfaltet eine ähnliche Wir-

SP; 11.05.2015 Seite 83 von 94

kung, da sie als Vorsichtsmaßnahme eine vorauseilende Erhebung von Förderkosten dar-

stellt und ihr ebenfalls zunächst keine Mittelzuflüsse gegenüber stehen. Die Liquiditätsreserve

wird erst in einer ex post Betrachtung auf Basis der EEG-Jahresabrechnung 2014 aus der

Saldierung rausfallen. Diese wird aber erst im Juli 2015 vorliegen. Im Ergebnis heißt das: Die

aufsummierten Netto-Zahlungsflüsse können bei Beibehaltung der zeitlichen Konsistenz der

monetären Zahlungsflüsse nicht Null ergeben. Da in der EEG-Umlage 2015 erstmals eine

Rückzahlung an die Verbraucher enthalten ist, weil das „EEG-Konto“ am 30.09.2014 einen

positiven Saldo aufwies, wird in der Betrachtung der Zahlungsströme 2015 dieser Effekt teil-

weise kompensiert, ein Überhang bleibt aber bestehen, da die Liquiditätsreserve höher als

die Rückzahlung ausfällt.

SP; 11.05.2015 Seite 84 von 94

Abb. 53: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014

Abb. 54: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 gesamt:

Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

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EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte)

EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage)

1.760

3.984

34

1.535

35 28

665 842

2.901

1.893

787

122632

1.090 1.283

502

1.132

-3.327

-4.099

-601 -697-256

-652

-1.816

-280

-2.466

-4.993

-1.323

-477-857

-597 -608 -5310

-6.000

-5.000

-4.000

-3.000

-2.000

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3.000

4.000

5.000

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*nach ersten Ergebnissen für 2014 wurde die Prognose für Wind offshore deutlich unterschritten

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 gesamt: Salden der

EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern

Anmerkung: Die Aufsummierung der einzelnen Ländersalden ergibt nicht Null, da die Mittelzuflüsse die erfolgten EEG-Auszahlungen des Kalender-

-jahres 2014 umfassen und die Mittelabflüsse das Aufkommen der EEG-Umlage abbilden, welches auch die Kosten der Nachholung für bereits

geleistete Auszahlungen an EEG-Anlagenbetreiber im Jahr 2013 sowie die Liquiditätsreserve beinhaltet. Damit ergibt sich eine zeitlich exakte

Zuordnung der Zahlungsflüsse zum Kalenderjahr 2013, aber keine Saldierung auf Null.

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

838675 562 493 435

-29 -115 -221 -225 -355-536 -567 -623

-1.152

-1.567

-3.100

-4.000

-3.000

-2.000

-1.000

0

1.000

2.000

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Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014

SP; 11.05.2015 Seite 85 von 94

Abb. 55: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Windenergie

Abb. 56: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Wind 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Wind onshore:

Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Mit

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Wind: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte)

Wind: EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage)

4098

0

561

19 586

260

909

359230

21109

460 492

108

-655

-807

-118 -137-50

-128

-358

-55

-486

-984

-261

-94-169 -118 -120 -105

-1.500

-1.000

-500

0

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1.000

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Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Wind onshore: Salden der

EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern

424 423372 342

205

4

-31 -31 -60 -73-118 -123

-272

-615 -625

-709

-900

-700

-500

-300

-100

100

300

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Wind: Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

SP; 11.05.2015 Seite 86 von 94

Abb. 57: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Photovoltaik

Abb. 58: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Photovoltaik 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Photovoltaik:

Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Mit

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Photovoltaik: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte)

Photovoltaik: EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage)

1.290

2.883

16

650

8 8

437247

8331.006

452

92338 376 377

225

-1.593

-1.963

-288 -334-123

-312

-870

-134

-1.181

-2.392

-634

-229-410

-286 -291 -254

-3.000

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Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Photovoltaik: Salden der

EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern

920

316

113 90 86

-30 -73 -114 -136 -182-272 -304 -304 -349

-433

-1.385

-2.000

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Photovoltaik: Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

SP; 11.05.2015 Seite 87 von 94

Abb. 59: Regionale Zahlungsströme des EEG 2014 Biomasse

Abb. 60: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme Biomasse 2014 nach Bundesländern (absteigend sortiert)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Biomasse (fest, flüssig, gasförmig):

Regionale Verteilung der EEG-Zahlungsströme

Mit

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Biomasse: EEG-induzierter Mittelzufluss (EEG-Auszahlungen abzgl. Vermarktungserlöse abzgl. vermiedene Netzentgelte)

Biomasse : EEG-induzierter Mittelabfluss (Summe der Zahlungen EEG-Umlage)

373

873

17

306

7 16128

335

1.150

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169248

414

163

-828

-1.021

-150 -174-64

-162

-452

-70

-614

-1.243

-329

-119-213

-149 -151 -132

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Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2014 Biomasse: Salden der

EEG-Zahlungsströme nach Bundesländern

536

265 263

13299

31

-45 -57-111 -132 -147 -148

-241

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Biomasse (fest, flüssig, gasförmig):

Saldo aus Mittelzufluss und Mittelabfluss 2014

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014 der ÜNB vom 15.10.2013)

SP; 11.05.2015 Seite 88 von 94

Abb. 61: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2013/14 nach Bundesländern (Karte)

Abb. 62: Salden der EEG-induzierten Zahlungsströme 2010 bis 2013 nach Bundesländern (Grafik)

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2013 und 2014:

Salden der EEG-Zahlungsströme insgesamt

Negativer Saldo

Positiver Saldo

2013 2014

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Jahresabrechnung 2013 und des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG 2010 bis 2014 im Vergleich:

Salden der EEG-Zahlungsströme insgesamt

-3.500

-3.000

-2.500

-2.000

-1.500

-1.000

-500

0

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EEG-Zahlungsströme Saldo 2010 EEG-Zahlungsströme Saldo 2011

EEG-Zahlungsströme Saldo 2012 EEG-Zahlungsströme Saldo 2013

EEG-Zahlungsströme Saldo 2014

Quelle: BDEW (eigene Berechnungen auf Basis der EEG-Jahresabrechnung en 2010 bis 2013 und des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2014)

SP; 11.05.2015 Seite 89 von 94

Die Analyse der EEG-induzierten Zahlungsströme zwischen den Bundesländern ist auch eine

Aussage über die unterschiedlichen topographischen, klimatischen und demografischen Un-

terschiede innerhalb Deutschlands. Das zunehmende Interesse an regionalen Betrachtungen

hat aber auch dazu geführt, dass einzelne Bundesländer eigene Strategien und Ziele im Be-

reich der Erneuerbaren Energien verfolgen. Genauso wie man die Zahlungsströme zwischen

den Bundesländern analysieren kann, könnte man auch umgekehrt analysieren, was wäre,

wenn man die monetären Verbindungen kappt und hypothetisch unterstellt, dass jedes Bun-

desland bzw. dessen Bevölkerung nur seine „eigenen“ EEG-Anlagen fördert – also ein EEG

auf Bundeslandebene umsetzen würde. Im Ergebnis hätten dann die windstarken, aber be-

völkerungsschwachen Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Schleswig-

Holstein und Sachsen-Anhalt im Jahr 2015 eine EEG-Umlage von teilweise deutlich über

10 ct/kWh, in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund des sehr geringen Stromverbrauchs sogar

von über 20 ct/kWh (Abb. 63). In den windstarken Ländern ist der Absolutbetrag der EEG-

Förderung zwar nicht so hoch, da dort aber der Stromverbrauch als Bemessungsgröße für

die EEG-Umlage niedrig ist, müssen die EEG-Kosten auf weniger Stromverbrauch verteilt

werden und sind damit spezifisch je Kilowattstunde hoch. In Bayern hingegen steht relativ

hohen Förderkosten auch der zweithöchste Stromverbrauch in Deutschland gegenüber, so-

dass die Gesamtkosten auf viele Verbraucher verteilt werden und der spezifische Förderbe-

trag pro verbrauchter Kilowattstunde mit 7,9 ct/kWh zwar niedriger ausfallen würde, aber

dennoch über der gültigen bundesweiten EEG-Umlage 2015 von 6,17 ct/kWh läge. Die nied-

rigste EEG-Umlage würde in den Stadtstaaten anfallen, da hier aufgrund der Gegebenheiten

weniger EEG-Anlagen vorhanden sind und nur eine geringe Fördersumme auf den Stromver-

brauch verteilt werden müsste.

Die alleinige Betrachtung der Umlagenhöhe greift aber bei weitem zu kurz. Betrachtet man

die Bundesländer für sich allein, ist natürlich auch die Effektivität der Förderung von Bedeu-

tung. So wäre in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein die Umla-

ge zwar sehr hoch, diese Bundesländer würden dafür aber auch 90 bis über 130 Prozent

ihres zumindest bilanziellen Stromverbrauchs aus EEG-Anlagen decken können. Bayern er-

zielte hier mit ebenfalls relativ hohen Förderkosten nur einen Anteil von gut einem Drittel,

andere Bundesländer deutlich weniger. Der Anteil der Erneuerbaren Energien ist allerdings

auf den Jahresstromverbrauch berechnet, eine zeitgleiche Deckung des Stromverbrauchs

aus EEG-Anlagen ist damit natürlich noch nicht gegeben. Es ist ein großer Unterschied, ob

eine Region lediglich im Jahresdurchschnitt seinen Stromverbrauch durch selbst produzierten

Strom aus Erneuerbaren Energien decken kann, oder ob dies zu jeder Zeit, wenn von den

Verbrauchern abgefordert, sichergestellt ist. Von letzterem sind alle Bundesländer weit ent-

fernt.

SP; 11.05.2015 Seite 90 von 94

Abb. 63: EEG-Umlage 2015: Bundeslandspezifische Berechnung

Die Effektivität der Förderung – alleine auf erzeugte Kilowattstunden bezogen – wird durch

die roten Punkte in Abbildung 63 illustriert. Im Bundesdurchschnitt bezahlen die Stromver-

braucher für 10 Prozentpunkte EEG-Anteil am Stromverbrauch gut 2 ct/kWh EEG-Umlage. In

Mecklenburg-Vorpommern würden den Verbraucher 10 Prozentpunkte EEG-Anteil zwar nur

knapp 1,5 ct/kWh kosten, wegen des hohen Anteils an EEG-Strom am Stromverbrauch bzw.

sogar wegen des Erzeugungsüberschusses wäre die EEG-Umlage insgesamt aber entspre-

chend hoch. Verbraucher in Bayern müssten für 10 Prozentpunkte EEG-Anteil hingegen 2,8

ct/kWh Umlage aufbringen, da dort aufgrund des hohen Anteils an Photovoltaik und Biomas-

se dieselbe Förderung eine geringere Stromausbeute erzielt. Technologiespezifische Aspekte

bleiben bei dieser Betrachtung allerdings unberücksichtigt. Diese Herangehensweise soll

daher auch nicht zu der Schlussfolgerung führen, dass zukünftig jedes Bundesland sein ei-

genes EEG umsetzen sollte. Vielmehr soll dieses „Gedankenspiel“ verdeutlichen, dass die

unterschiedlichen demografischen, klimatischen und topologischen Bedingungen innerhalb

Deutschlands es notwendig machen, den Ausbau der Erneuerbaren Energien als gemeinsa-

me Aufgabe zu verstehen und eine einheitliche auf Bundesebene abgestimmte Planung und

Strategie erfordert, gegebenenfalls sogar im europäischen Kontext.

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Umlage 2015:

Bundeslandspezifische Berechnung

20,9

14,113,1

11,5

8,2 7,9 7,9

6,04,5 4,1

3,0 3,01,8

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EEG-Umlage 2015 in ct/kWh Kosten-Nutzen-Relation: ct/kWh EEG-Umlage pro 10%-EEG-Stromanteil

Quelle: BDEW (eigene Berechnung auf Basis des Konzepts zur Berechnung der EEG-Umlage 2015 vom 15.10.2014)

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Voraussichtlicher EEG-Stromanteil am Stromverbrauch des jeweiligen Bundeslandes:

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SP; 11.05.2015 Seite 91 von 94

16 EEG-Vorschau: Die EEG-Mittelfristprognose bis 2019 und Bandbreite

der EEG-Umlage 2016

Im Rahmen des EEG sind die Übertragungsnetzbetreiber gesetzlich dazu verpflichtet, einmal

pro Jahr – immer zum 15. November eines Jahres – eine Vorschau für die Entwicklung der

EEG-Anlagen und deren Stromerzeugung sowie eine Bandbreite für die Entwicklung der

EEG-Umlage für das übernächste Jahr zu veröffentlichen.

Die wesentlichen Ergebnisse der von den Übertragungsnetzbetreibern erstellten EEG-Mittel-

fristprognose vom 15. November 2014 für die Jahre 2015 bis 2019 sind in den Abbildungen

64 und 65 dargestellt. Die Werte für das Jahr 2014 entstammen der EEG-Mittelfristprognose

für die Jahre 2014 bis 2018 vom 15. November 2013.

Gemäß EEG-Mittelfristprognose steigt die installierte Leistung der EEG-förderfähigen Anla-

gen bis 2019 auf 112.540 MW (Abb. 64). Maßgeblich getragen wird die Entwicklung vom wei-

teren Ausbau bzw. vom Repowering bei Onshore-Wind, aber auch durch Zuwächse bei der

Photovoltaik. Die Offshore-Windenergie hat die höchste Zuwachsrate bis 2019, startet aber

2015 auch von einem deutlich geringeren Ausgangsniveau. Im Vergleich zur Mittelfristprog-

nose des vergangenen Jahres wurde der Ausbaupfad für Onshore-Wind wieder leicht ange-

hoben und der Ausbaupfad der Photovoltaik deutlich gedämpft.

Abb. 64: Entwicklung der installierten Leistung der EEG-Anlagen bis 2019

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

Installierte Leistung der EEG-Anlagen bis 2018

41.447

51.068

60.077

70.561

79.17984.400

91.26796.986

102.736107.679

112.540

0

20.000

40.000

60.000

80.000

100.000

120.000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019

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Biomasse Wasser DKG-Gase Geothermie* Wind offshore Wind onshore Photovoltaik

*Geothermie nicht sichtbar (2018: installierte Leistung 85 MW))

Quellen: 2009 bis 2013: EEG-Anlagenregister, 2014: Prognose zur EEG-Umlage 2015, 2015-2019: EEG-Mittelfristprognosen vom 15.11.2014

ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 11.05.2015 Seite 92 von 94

Bis 2019 steigt die Summe der EEG-Auszahlungen auf 28,5 Mrd. € gegenüber gut 13 Mrd. €

im Jahr 2010, wovon 2019 knapp 11 Mrd. € oder 38 Prozent auf die Photovoltaik entfallen

(Abb. 65). Auf die Biomasse entfallen 6,9 Mrd. € (24 Prozent), auf Onshore-Wind 6,1 Mrd. €

(21 Prozent) und auf Offshore-Wind 3,9 Mrd. € (14 Prozent). Allerdings stagniert die Entwick-

lung der jährlichen Auszahlungen an Photovoltaikanlagen nahezu und steigt zwischen 2015

und 2019 nur noch um 300 Mio. € von 10,6 Mrd. € auf 10,9 Mrd. €. Auch bei der Biomasse

steigen die EEG-Auszahlungen nur noch langsam an. Zuwächse bei den EEG-Auszahlungen

bis 2019 erfolgen insbesondere noch bei der Windenergie. Insgesamt liegen die EEG-

Auszahlungen 2019 knapp 5 Mrd. € höher als im Jahr 2015.

Abb. 65: Entwicklung EEG-Strommengen und EEG-Auszahlungen bis 2019

Parallel zur Veröffentlichung der Mittelfristprognose sind die Übertragungsnetzbetreiber dazu

verpflichtet, eine Bandbreite für die EEG-Umlage des übernächsten Jahres zu veröffentli-

chen. Diese beläuft sich gemäß der Veröffentlichung vom 15. November 2014 auf 5,66 bis

7,27 ct/kWh im Jahr 2016. Das Szenario für die Untergrenze der Bandbreite unterstellt Ein-

speisungen am unteren Rand der Bandbreite sowie einen relativ hohen Stromverbrauch der

nicht-privilegierten Letztverbraucher, auf den die EEG-Differenzkosten zur Ermittlung der

EEG-Umlage entsprechend breiter verteilt werden kann. Das obere Ende der Bandbreite un-

terstellt hohe EEG-Einspeisungen bei gleichzeitig geringerem Stromverbrauch im Jahr 2016.

Im Trendszenario wird für 2016 eine EEG-Umlage von 6,50 ct/kWh ermittelt. Auch wenn die

abgeschätzte Bandbreite von 1,66 ct/kWh zwischen oberem und unterem Szenario etwas

BDEW Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V.

EEG-Strommengen* und EEG-Auszahlungen*

2000 bis 2019

0

2.000

4.000

6.000

8.000

10.000

12.000

14.000

16.000

18.000

20.000

22.000

24.000

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28.000

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Biomasse Wasser** DKG-Gase Geothermie*** Wind onshore Wind offshore Solarenergie

* nur Mengen und Auszahlungen im Rahmen des Festvergütungssystems und Marktprämienmodells ohne Grünstromprivileg und ohne sonstige DV

** Wasser beinhaltet bis einschl. 2003 auch die Kategorie DKG-Gase

*** Geothermie nicht sichtbar (2013: 80 GWh, 19 Mio. €)

Quellen: 2000-2013: EEG-Jahresabrechnungen; 2014/15: Prognosekonzepte EEG-Umlage; 2015-2019: EEG-Mittelfristprognose vom 15.11.2013

ab 2014: Prognose der Übertragungsnetzbetreiber

SP; 11.05.2015 Seite 93 von 94

unbefriedigend erscheinen mag, ist dieser Anstieg der Prognoseungenauigkeit zwangsläufig

mit einem Anstieg der EEG-Stromerzeugung verbunden. Je mehr volatile und damit nur un-

genau prognostizierbare Stromerzeugungsanlagen einspeisen, umso größer wird damit auch

die Prognoseungenauigkeit. Wie hoch die EEG-Umlage 2016 dann tatsächlich ausfällt, wird

man erst im weiteren Verlauf des Jahres 2015 absehen können. Allein die gegenwärtige Ent-

wicklung des „EEG-Kontos“ stimmt verhalten optimistisch.

Bisher war das EEG ein überaus erfolgreiches Instrument zur Anschubfinanzierung für Er-

neuerbare Energien im Bereich der Stromerzeugung. Stand dabei zunächst die reine Quanti-

tät der Erzeugung im Mittelpunkt, so wird zukünftig immer mehr die systemische Ausrichtung

der Förderung Erneuerbarer Energien wichtig, wollen sie langfristig die tragende Säule unse-

rer Energieversorgung werden. Statt Quantität zählt dann Qualität.

Die zurückliegende Gesetzesreform mit dem EEG 2014 weist eindeutig in die richtige Rich-

tung. Mit den Festlegungen eines Ausbaukorridors und von technologiespezifischen Ausbau-

pfaden wird eine synchronisierte Planung beim Umbau des Energieversorgungssystems er-

möglicht. Die verpflichtende Direktvermarktung stärkt die Marktintegration der Erneuerbaren

Energien. Das Pilotprojekt mit der Auktionierung von Photovoltaik-Freiflächen-Anlagen ist der

erste Schritt in einen Umbau der Fördersystematik hin zu mehr Wettbewerb und volkswirt-

schaftlicher Effizienz.

Der Weg hin zu mehr Markt wird mit der nächsten EEG-Novelle im Jahr 2016 konsequent

weiterzuführen sein. Dann soll nach dem Willen der Europäischen Kommission und der Bun-

desregierung die gesamte Förderung auf Auktionsverfahren umgestellt werden. Das ermög-

licht – bei optimaler Parametrierung – eine weiter steigende Planbarkeit und Vereinbarkeit mit

dem Systemumbau bei dann höchster Kosteneffizienz und Kostenbegrenzung.

Die Erneuerbaren Energien müssen zunehmend auch Systemverantwortung übernehmen.

Dies gilt es auch im Rahmen der anstehenden Gesetzesüberarbeitung konsequent einzufor-

dern. Die Energiewende und der Ausbau der Erneuerbaren Energien ist jedoch nicht allein

auf den Stromsektor begrenzt. Gebraucht wird eine zunehmende Verklammerung zwischen

den verschiedenen Energiesektoren, um die Energiewende zum Erfolg zu führen. Insbeson-

dere ist im Verkehrssektor ein Um- und Neudenken der Energiewende notwendig nach dem

Scheitern der früheren Biokraftstoffstrategie. Hier kann Politik nicht allein auf Effizienzgewin-

ne und verändertes Nutzungsverhalten vertrauen.