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Erst die Ausbildung und dann? B f i ht hd Berufsaussichten nach der Approbation Gerda Krause November 2009

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Erst die Ausbildung – und gdann?

B f i ht h dBerufsaussichten nach der Approbationpp

Gerda KrauseNovember 2009

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Wozu brauchen wir Psychotherapeutenkammern?Psychotherapeutenkammern?

Durch PsychThG wurde der Kammer die Aufsicht überDurch PsychThG wurde der Kammer die Aufsicht über die Berufsangehörigen übertragen.Psychotherapeutenkammern, übernehmen diePsychotherapeutenkammern, übernehmen die Selbstverwaltung des „freien Berufs“ der PP & KJP.

Approbierte PP/KJP sind PflichtmitgliederPiA können freiwillig und kostenlos Mitglied werden.g g

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Aufgaben der Kammer nach innen

Berufsausübungskontrolle/BerufsaufsichtBerufsordnung

Schlichtung bei Konflikten zwischen MitgliedernSchlichtung bei Konflikten zwischen Mitgliedern

Nachgehen von Beschwerden von Patienten

QualitätssicherungFort-Weiterbildungsordnung (Fortbildungspunkte!!)

Ethische & wissenschaftlich fundierte ForschungInformieren über wichtige berufspolitische ThemenInformieren über wichtige berufspolitische Themen

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Aufgaben der Kammer nach außenVertretung des Berufs nach außen gegenüber:Vertretung des Berufs nach außen gegenüber:- Behörden (Gesundheitsbehörde)

- anderen Kammern (z.B. Ärztekammer)

- Kassenärztlichen Vereinigung g g

- Politik (Bürgerschaft/Ausschüsse)

Öffentlichkeit- Öffentlichkeit

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Warum Mitglied in der Kammer werden?- Inanspruchnahme von Schlichtung bei Konflikten mit

Ausbildungsleitern/Supervisoren/Selbsterfahrungsleiternusb du gs e te /Supe so e /Se bste a u gs e te

- Freiwillige Mitgliedschaft im Versorgungswerk(R t BU V i h )(Rente, BU-Versicherung)

- Inanspruchnahme der Beratungsangebote der Kammer

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Warum Mitglied in der Kammer werden?Mit t lt d Z k ft d B fMitgestaltung der Zukunft des Berufes:- Reform des PsychThG (Veränderung der Ausbildung)

- Entwicklung von Praxiswert-Modellen

Berufspolitische Informationen:Berufspolitische Informationen: - Kammertelegramm

P h th t J l- PsychotherapeutenJournal

- Informations- und Fortbildungsveranstaltungen

- Kammerversammlungen/Allgemeiner Kammertag

6-

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Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK)

Mitglieder: Alle Länderkammern - über Delegierte der LänderkammernLänderkammernZweck der BPtK ist der Erfahrungsaustausch unter den Kammern, die gegenseitige Abstimmung der Ziele und , g g g gTätigkeiten und die gemeinsame Vertretung der Anliegen auf g g gBundesebene.

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Akt ll Th (BPtK)Aktuelle Themen (BPtK)

R f d A bildReform der AusbildungNovellierung des PsychThGÜÜberprüfung der Richtlinienverfahren auf sozialrechtliche Anerkennung

Stellungnahmen zu verschiedenen GesetzesvorhabenMi d t t KJPMindestquote KJP

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PiA können durch kostenlose Mitgliedschaftkti d i W hl ht daktives und passives Wahlrecht und

aktive Mitarbeit Einfluss auf die Politik der Kammer nehmen.

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Berufsaussichten nach der ApprobationApprobation

Altersstruktur der KammermitgliederAngestelltentätigkeitAngestelltentätigkeitfreiberufliche Tätigkeit

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1640 Kammermitglieder1640 Kammermitglieder

190 PiA590 Angestellte590 Angestellte980 freiberuflich Tätige

• davon 890 PP• davon 890 PP• davon 90 KJP• davon 280 ohne Kassenzulassung• davon 280 ohne Kassenzulassung• davon 700 mit Kassenzulassung

Abzügl. 120 Angestellt & Freiberufler (Doppelzählung)

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2016 sind 500 PP/KJP älter als 65 Jahre

• 2009 125

• 2010 153• 2011 211• 2012 259• 2013 314 • 2014 390• 2014 390 • 2015 460• 2016 500

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Befragung:Befragung: Arbeitsagentur in Hamburg

und Institut für Arbeitsmarkt- undInstitut für Arbeitsmarkt und

Berufsforschung (IAB) in Nürnberg

Ute Grottker-Wiener

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A b it t H bArbeitsagentur HamburgBeratung und Vermittlung aller

akademischen BerufeE d k B t PiA‘ d St di d d• Es werden kaum Beratungen von PiA‘s oder Studierenden der Fachrichtungen Psychologie, Diplom-Pädagogik und Sozialpädagogik nachgefragt. Die Klientel ist in der Regel gut ausgebildet und informiert über Aus- und Weiterbildungen.

• Anträge auf Bezuschussung für Aus und Weiterbildungen in• Anträge auf Bezuschussung für Aus- und Weiterbildungen in diesen Bereichen werden im Einzelfall geprüft und dann ggfs. bezuschusst oder bezahlt.

• Stellenangebote und Vermittlungen über die Arbeitsagentur gebe es z. Z. kaum, weil im Bereich Psychotherapie diegebe es z. Z. kaum, weil im Bereich Psychotherapie die Freiberuflichkeit vorherrsche.

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Das Institut für Arbeitsmarkt- undDas Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg

• berichtet der Bundesagentur und der interessierten Öffentlichkeit über Arbeitsmarktentwicklung z B besondererÖffentlichkeit über Arbeitsmarktentwicklung z. B. besonderer Beschäftigtengruppen.

• Es gibt eine umfangreiche Broschüre über die Gesundheits- und Pflegeberufe in Deutschland von 2000 bis 2006.

• Dem Gesundheitssektor werden folgende Berufe zugeordnet: Äz. B. Zahn-, Ärztinnen, Optikerinnen, Pflegerinnen/-helferinnen,

Diätassistentinnen, Apothekerinnen, Heilpraktikerinnen usw.• Es werden Daten über den Anteil sozialversicherungspflichtiger g p g

Beschäftigung, geringfügige Beschäftigung, Teil- und Vollzeitbeschäftigung, Altersstruktur, Arbeitslosigkeit und gemeldete Stellen gemeldet.

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IAB

• Es fehlen Angaben für die PsychologInnen und PsychotherapeutInnenPsychotherapeutInnen.

• Durch die Liberalisierung des Gesundheitswesen• Durch die Liberalisierung des Gesundheitswesen werden zunehmend auch Psychotherapeutinnen -nicht nur in Kliniken - angestellt beschäftigt.nicht nur in Kliniken angestellt beschäftigt.

• Deshalb wird das IAB in naher Zukunft auch überDeshalb wird das IAB in naher Zukunft auch über diesen Bereich forschen und die Ergebnisse publizieren.

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2009: einige Zahlen

• seit 2009 wird der Arbeitsmarkt für Psychotherapeutinnen erfasstPsychotherapeutinnen erfasst

• Sept 2009: 215 nichtärztliche Psychotherapeutinnen• Sept. 2009: 215 nichtärztliche Psychotherapeutinnen arbeitslos in Deutschland.

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Freie Stellen, die der Bundesagentur gemeldet wurden:gemeldet wurden:

• 189 ärztliche PsychotherapeutInnen, gesucht auch als Psychiaterinnenals Psychiaterinnen

• 43 nichtärztliche PsychotherapeutInnen43 nichtärztliche PsychotherapeutInnen

Einschätzung des IAB: Es zeichnet sich zunehmend einEinschätzung des IAB: Es zeichnet sich zunehmend ein Mangel an ärztlichen PsychotherapeutInnen ab.

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Arbeitsfelder angestellter PP/KJP bundesweitbundesweit

nach Munz, in „Approbiert was nun?“ 2008

53% Kliniken (in HH ca 30%)53% Kliniken – (in HH ca. 30%)34% Beratungsstellen18% Sonstiges

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Bi 2015 i d 100 t llt PP/KJP iBis 2015 sind 100 angestellte PP/KJP im Rentenalter

• 2009 22• 2010 32• 2011 50• 2011 50• 2012 63• 2014 81• 2015 100

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Tarifvertrag für öffentlichen Dienst (TVöD)(TVöD)

• Bei Anstellung sollten PP darauf achten, nach der Einstufung für Ärzte eingestuft zu werden.

• KJP werden je nach Grundberuf eingestuft.

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Literatur zu TVöD

• PsychotherapeutenJournal 3/2007Di l Di Ei i fü d öff tli h Di tDielmann: Die Eingruppierung für den öffentlichen Dienst

P h th t J l 2/2008• PsychotherapeutenJournal 2/2008Gerlach: TVöD – seine Regeln, Geheimnisse und Ziele

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Selbstständige Tätigkeit

Anzahl der selbstständig Tätigen in HHgesetzl. Grundlage: Bedarfsplanung

Kauf eines PraxissitzesKauf eines halben PraxissitzesKauf eines halben PraxissitzesJobsharing KostenerstattungKJP-Quote 2010

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Bis 2016 sind fast 400 selbständige PP/KJP über 65 Jahre altPP/KJP über 65 Jahre alt

2009 1072010 1302011 1602012 2002013 2502013 2502014 3002015 3502015 3502016 385

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Gesetzl Grundlage:Gesetzl. Grundlage: Bundesweite Bedarfsplanungp g

• Damit es nicht zu viele, aber auch nicht zu wenige Vertragsärzte und -psychotherapeuten gibt gibt es seit 1993Vertragsärzte und psychotherapeuten gibt, gibt es seit 1993 eine bundesweite Bedarfsplanung.

• Diese regelt, wie viele Ärzte und Psychotherapeuten es in einer Region geben muss, um eine ausreichende ambulante Versorgung zu gewährleistenVersorgung zu gewährleisten.

• Gesetzliche Einschränkung der Niederlassungsfreiheit• Gesetzliche Einschränkung der Niederlassungsfreiheit

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Bedarfsplanung für PP/KJP• Grundlage für die Berechnung des Bedarfs: • Anzahl der Behandler, die in einem Zeitfenster Mitte 1994

bis Mitte 1997 mind 250 Sitzungen über die gesetzlichenbis Mitte 1997 mind. 250 Sitzungen über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet haben.

• Hamburg gilt nach dieser Berechnung als überversorgter Planungsbereich.

• Das hat mit dem tatsächlichen Bedarf an Psychotherapie i ht t !nichts zu tun!

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Abschaffung der Bedarfsplanung??

• Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) soll, bis 30 Juni 2012 überprüfen ob die Zulassungsbegrenzung30. Juni 2012 überprüfen, ob die Zulassungsbegrenzung in überversorgten Planungsbereichen entfallen kann.

• Frühestens 2013 könnte ein Gesetzgebungsverfahren zur Abschaffung der vertragsärztlichen Bedarfsplanung eingeleitet werdeneingeleitet werden.

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Abschaffung der Bedarfsplanung??

Ob die Bedarfsplanung 2013/2014 aufgehoben wird, kann heute niemand vorhersagen.

• Falls die Zulassungsbeschränkung wegfallen sollte, könnte dann in Hamburg jede/r PP/KJP mit Fachkunde mit den Krankenkassen abrechnenKrankenkassen abrechnen.

• Wie gesagt wennWie gesagt, wenn....

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Wann endet die Zulassung?

Der automatische Ablauf der Zulassung am Ende 68. Lebensjahr wurde aufgehoben.Die Zulassung endet:bei Entzug oder Rückgabe der Zulassung oder bei Tod des/der PraxisinhaberIn.

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Konsequenzen für den Nachwuchs

• Durch Wegfall der Altersgrenze werden weniger Praxissitze verkauftPraxissitze verkauft.

• Die Möglichkeiten von Jobsharing– Jobsharing

– AnstellungsmöglichkeitenVerka f on halben Pra issit en– Verkauf von halben Praxissitzen

könnte steigen.

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Reguläre Praxisnachfolgeim gesperrtenim gesperrten

Planungsbereicha u gsbe e c

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Nachbesetzungsverfahren

• Die Kassenärztliche Vereinigung führt Wartelisten über PP/KJP di i P i it b llPP/KJP, die einen Praxissitz erwerben wollen.

• Zum Verkauf stehende Sitze werden durch die KV ausgeschriebenausgeschrieben.

• Der Praxisabgeber einigt sich mit einem oder mehreren Bewerbern über die Bedingungen der Übernahme inBewerbern über die Bedingungen der Übernahme in einem Vorvertrag.

• Der Zulassungsausschuss (ZA) entscheidet über die Der Zulassungsausschuss (ZA) entscheidet über die Nachfolge.

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Zwei Praxiswertmodelle• Ärztekammer-Modell

Bewertung nach Durchschnitt des GKV-Gewinns der letzten gdrei Jahre (Zwang zum Vollarbeiten in den letzten drei Jahren)

• Modell der PsychotherapeutenkammerBewertung nach dem potenziellen zukünftigen Ertragswerthtt // 2 tkhttp://www2.ptk-hamburg.de/uploads/vom_praxiswert_zum_kaufpreis.pdf

Der ZA akzeptiert das Modell, auf dass sich Verkäufer und Käufer einigen.

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Kriterien der Vergabe

• Berufliche Eignung (Fachkunde, Führungszeugnis)• Approbationsalter• Approbationsalter• Dauer der psychotherapeutischen Tätigkeit• Akzeptieren des Vorvertrages Akzeptieren des Vorvertrages• Wartelistenplatz• Privilegierung von Angehörigeng g g g• Interessen von Gemeinschaftspraxispartner• Interessen von Jobsharing-Partnern und Jobsharing-g g

Angestellten

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Welche/r NachfolgerIn ist geeignet?

Voraussetzung: Approbation und FachkundeeintragPP Praxen von PPPP-Praxen von PP KJP-Praxen von KJP

Das Psychotherapieverfahren spielt keine RolleDas Psychotherapieverfahren spielt keine Rolle.

Aber: Beim Vorliegen einer Patienten-Warteliste entscheidetAber: Beim Vorliegen einer Patienten Warteliste entscheidet der ZA zugunsten einer/s BewerberIn mit gleichem Verfahren.

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Verkauf halber Praxissitze

Mit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetz Ende 2006 ist es möglich halbe Praxissitze zu verkaufen2006, ist es möglich, halbe Praxissitze zu verkaufen.

Voraussetzung ist, dass der Praxisinhaber vor Abgabe nicht unter dem „Fachgruppendurchschnitt“ gearbeitet hat.

Der Tätigkeitsumfang eines halben Sitzes sind 15.000 Minuten d h 18 Th i t d ö– d.h. ca. 18 Therapiestunden wö.

Die beiden halben Sitze sind rechtlich unabhängig, können an verschiedenen Adressen in Hamburg betrieben werdenverschiedenen Adressen in Hamburg betrieben werden.

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Jobsharing• Berufsausübungsgemeinschaft mit Senior- und JuniorpartnerIn• JuniorpartnerIn erhält eine, an die Gemeinschaft gebundene,

zeitlich unbeschränkte Zulassungzeitlich unbeschränkte Zulassung.• Beide PsychotherapeutInnen bilden eine Gesellschaft

bürgerlichen Rechts (GbR).bürgerlichen Rechts (GbR). • Beide haften gemeinsam für die Praxis. • Beide teilen sich ein Honorarbudget. g• Nach 5 Jahren kann die JuniorpartnerIn die Praxis kaufen.• Nach 10 Jahren erhält er/sie eine eigene Zulassung.g g

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Vorteile für die/den JuniorpartnerIn• Nach 5 Jahren Vorkaufsrecht der Praxis unter Umgehung der

Warteliste • Nach 10 Jahren automatischer Erwerb einer eigener

Zulassung! • Teilen der Praxiskosten • Langsame Zunahme der Praxistätigkeit ohne hohen

Kostendruck (Familiengründung/Nebentätigkeit)Kostendruck (Familiengründung/Nebentätigkeit)• Profitieren von dem Bekanntheitsgrad der Praxis• Profitieren von Erfahrungen der/dem SeniorpartnerInProfitieren von Erfahrungen der/dem SeniorpartnerIn

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Voraussetzungen• Juniorpartner muss Approbation und Fachkunde haben• Gemeinsame Praxisführung/Haftungg g• Gemeinsame KV-Abrechnungsnummer• Gemeinschaftspraxisvertrag (GbR) notwendig• Muss vom ZA genehmigt werden• Beschränkung des Umsatzes auf Durchschnitt der letzten

i Q t l ü l 3 %vier Quartale zuzügl. 3 %• Aufteilung des Umsatz kann vertraglich geregelt werden -

auch sukzessives Ansteigen möglichauch sukzessives Ansteigen möglich.

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Zwei Jobsharing-MöglichkeitenZwei Jobsharing-Möglichkeiten

• Jobsharing-PartnerschaftJ b h i A t ll• Jobsharing-Anstellung

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Jobsharing-Anstellung

• Anstellungsvertrag mit geregelter Arbeitszeit und festem GehaltGehalt

• Umfang/Dauer der Tätigkeit regelt Arbeitsvertrag• versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis• versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis• Seniorpartnerin trägt Abergeberanteil zur Sozialversicherung

und 6 Wochen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfallund 6 Wochen Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall.• Kauf der Praxis nach 5 Jahren wahrscheinlich, aber nicht

sicher, möglichsicher, möglich• Keine automatische Zulassung nach 10 Jahren

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„Kostenerstattung bei Systemversagen“

• Nach § 13 Abs. 3 SGB V hat die jeweilige gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Behandlung zu erstattenKrankenkasse die Kosten für eine Behandlung zu erstatten, wenn sie eine unaufschiebbare Leistung im Sachleistungsprinzip nicht rechtzeitig erbringen konnte.

• Die entstandenen Behandlungskosten werden dabei je nach g jVereinbarung im Einzelfall von der Krankenkasse entweder dem Versicherten oder direkt dem Behandler erstattet.

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Kostenerstattungspraxis

• Voraussetzungen:Notwendigkeitsbescheinigung durch eine/n zurNotwendigkeitsbescheinigung durch eine/n zur psychotherapeutischen Vertragsbehandlung berechtigen Behandler/In

• Behandlungen in Richtlinien-Psychotherapie • Leistungen in der Kostenerstattung (gem. § 13 Abs. 3 SGBLeistungen in der Kostenerstattung (gem. § 13 Abs. 3 SGB

V) dürfen nur vergütet werden, wenn ein an der vertraglichen Versorgung Beteiligter nicht zur Verfügung steht.

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Kostenerstattungspraxis in Hamburg

Nach Aussage von Kolleginnen und Kollegen, können in Hamburg ca 60-80 KollegInnen von der KostenerstattungHamburg ca. 60 80 KollegInnen von der Kostenerstattung leben.

Einige Krankenkassen sind dafür bekannt, dass sie die g ,Kostenerstattung verweigern.

Es ist nicht einzuschätzen, wie die Entwicklung in der gKostenerstattung weitergeht.

Rat: Holen Sie sich bei der Beantragung von Kostenerstattungsanträgen Unterstützung bei den B f bä dBerufsverbänden.

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Umsetzung 20% KJP-Quote

• Nach langen politischen Kämpfen wurde eine 20%-Mindesquote für KJP durchgesetzt20% Mindesquote für KJP durchgesetzt.

• Zunächst sollen in allen KV-Bezirken eine 10%-Quote sichergestellt werden – danach soll auf 20% Q gaufgestockt werden.

• In Hamburg werden voraussichtlich im März/April 2010 ca. 70 neue KJP-Sitze geschaffen, die von KollegInnen mit KJP-Approbation besetzt werden kökönnen.

• Informationen bei der KV-HH (F B k T l 22802 342)(Frau Bock Tel: 22802-342)

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Weitere InformationenRü i /Mitt l t dt Ab b K f d B t• Rüping/Mittelstaedt, Abgabe, Kauf und Bewertung psychotherapeutischer Praxen, 2008, PsychotherapeutenVerlag

• Beratungsservice für Ärzte Band 5 Rechtsfragen beimBeratungsservice für Ärzte, Band 5, Rechtsfragen beim Verkauf und Erwerb einer Arztpraxis, Deutscher Ärzte-Verlag

• Homepage der Bundespsychotherapeutenkammer, Infos g yzum Praxisverkauf, Jobsharing usw. unter http://www.bptk.de

• Homepage der KBV Infos zum Vertragsarztrechtsänderungs-gesetz unter http://www kbv de/themengesetz unter http://www.kbv.de/themen

• Best/Gerlach u.a. Approbiert was nun? Berufseinstieg für PP und KJP, 2008, PsychotherapeutenVerlagPP und KJP, 2008, PsychotherapeutenVerlag

• Informationen durch Berufsverbände

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Peter Riedel und derPeter Riedel und der Geschäftsstelle der Kammer vielen Dank für die Erstellung

der Altersstatistiken