Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche...

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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000 1431 Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische Angelegenheiten Straße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz ____________________________________________________________________________________________________________ Nr. 119 23. März 2000 Redaktion: H. Leufen Seite 1431 bis 1451 Telefon: 0371 531 1657 ________________________________________________________________________________________ Inhalt 21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik 21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik ________________________________________________________________________________ Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik Vom 21. März 2000 Aufgrund von § 21 Abs. 1 des Gesetzes über die Hochschulen im Freistaat Sachsen (Sächsisches Hochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999 (Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die Technische Universität Chemnitz die folgende Änderungssatzung: Artikel 1 Änderung der Studienordnung Die Studienordnung für den Studiengang Elektrotech- nik, bestätigt mit Erlass des Sächsischen Staatsminis- teriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober 1994, AZ: 2-7831.11/96 wird wie folgt geändert: 1. Zu § 4 Abs. 4: Satz 4 wird wie folgt geändert: "Nichttechnische Wahlpflichtfächer sind mit einem Gesamtumfang von sechs Semesterwochenstun- den (SWS) im Grund- und Hauptstudium zu bele- gen." 2. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1 Punkt 3: Es werden ein Schrägstrich und das Wort "Mikroelektronik" an- gefügt. 3. Zu § 8 Abs. 4 Satz 4: Es wird nach Satz 4 einge- fügt: "Die Auswahl von Wahlpflichtfächern aus dem in dieser Studienordnung angegebenen Fä- cherkatalog bedarf keiner Genehmigung." Satz 5 wird zu Satz 6. 4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 6: Es wird nach Satz 6 folgen- der Satz 7 eingefügt: "Eine hiervon abweichende Auswahl von Wahlpflichtfächern aus dem Ange- bot der Pflicht- und Wahlpflichtfächer anderer Studienrichtungen oder anderer Studiengänge ist möglich, aber beantragungspflichtig und wird nach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung geregelt." 5. Zu § 8 Abs. 5: Satz 2 bis 4 wird gestrichen. 6. Zu Anlage 1 bis 3: Anlage 1 bis 3 erhält die als Anhang beigefügte Fassung. 7. Zu Anlage 4: Anlage 4 entfällt. 8. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wird an folgenden Stellen durch den Namensbe- standteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift, § 1, § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 4 Satz 4 und § 8 Abs. 6 Satz 2. Artikel 2 Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen 1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma- chungen der Technischen Universität Chemnitz in Kraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium ab Wintersemester 1999/2000 aufgenommen haben.

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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1431

Herausgegeben im Auftrag des Rektors von der Abteilung Hochschulrechtliche, akademische u. hochschulpolitische AngelegenheitenStraße der Nationen 62, 09111 Chemnitz - Postanschrift: 09107 Chemnitz____________________________________________________________________________________________________________

Nr. 119 23. März 2000 Redaktion: H. LeufenSeite 1431 bis 1451 Telefon: 0371 531 1657________________________________________________________________________________________

Inhalt

21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den StudiengangElektrotechnik

21. März 2000 Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den StudiengangElektrotechnik

________________________________________________________________________________

Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den Studiengang Elektrotechnik

Vom 21. März 2000

Aufgrund von § 21 Abs. 1 des Gesetzes über dieHochschulen im Freistaat Sachsen (SächsischesHochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999(Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die TechnischeUniversität Chemnitz die folgende Änderungssatzung:

Artikel 1Änderung der Studienordnung

Die Studienordnung für den Studiengang Elektrotech-nik, bestätigt mit Erlass des Sächsischen Staatsminis-teriums für Wissenschaft und Kunst vom 11. Oktober1994, AZ: 2-7831.11/96 wird wie folgt geändert:1. Zu § 4 Abs. 4: Satz 4 wird wie folgt geändert:

"Nichttechnische Wahlpflichtfächer sind mit einemGesamtumfang von sechs Semesterwochenstun-den (SWS) im Grund- und Hauptstudium zu bele-gen."

2. Zu § 8 Abs. 2 Satz 1 Punkt 3: Es werden einSchrägstrich und das Wort "Mikroelektronik" an-gefügt.

3. Zu § 8 Abs. 4 Satz 4: Es wird nach Satz 4 einge-fügt: "Die Auswahl von Wahlpflichtfächern ausdem in dieser Studienordnung angegebenen Fä-cherkatalog bedarf keiner Genehmigung." Satz 5wird zu Satz 6.

4. Zu § 8 Abs. 4 Satz 6: Es wird nach Satz 6 folgen-der Satz 7 eingefügt: "Eine hiervon abweichendeAuswahl von Wahlpflichtfächern aus dem Ange-bot der Pflicht- und Wahlpflichtfächer andererStudienrichtungen oder anderer Studiengänge istmöglich, aber beantragungspflichtig und wirdnach § 19 Abs. 4 der Prüfungsordnung geregelt."

5. Zu § 8 Abs. 5: Satz 2 bis 4 wird gestrichen.6. Zu Anlage 1 bis 3: Anlage 1 bis 3 erhält die als

Anhang beigefügte Fassung.7. Zu Anlage 4: Anlage 4 entfällt.8. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wird

an folgenden Stellen durch den Namensbe-standteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift,§ 1, § 2 Abs. 3, § 5 Abs. 4 Satz 4 und § 8 Abs. 6Satz 2.

Artikel 2Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrerVeröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma-chungen der Technischen Universität Chemnitz inKraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium abWintersemester 1999/2000 aufgenommen haben.

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2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Über-gangsregelungen, die vom Prüfungsausschussfestgelegt werden.

Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses derTechnischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999und der Bestätigung der Anzeige durch das Sächsi-sche Staatsministerium für Wissenschaft und Kunstvom 13. Oktober 1999 (AZ: 2-7831.11/96-4).

Chemnitz, den 21. März 2000

Der Rektorder Technischen Universität Chemnitz

Prof. Dr. C. von Borczyskowski

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Anlage 1{PRIVAT }Studienablaufplan für das GrundstudiumStudiengang Elektrotechnik

Fach S W S Semesterges. V Ü P 1. 2. 3. 4.

_____________________________________________________________________

Mathematik I 14 8 6 0 4/3/0 4/3/0 F Mathematik II 10 6 4 0 3/2/0 3/2/0 F

Physik 11 6 3 2 4/2/0 2/1/2 F

Informatik 8 4 4 0 2/2/0 2/2/0 F

Grundlagen der ET 16 8 5 3 3/2/0 3/2/1 2/1/2 F

Elektron. Bauelemente 7 3 2 2 2/1/0 1/1/2 Fund Schaltungen

Elektr. Energietechnik 3 2 1 0 2/1/0 LN

Grundlagen der Nach- 3 2 1 0 2/1/0 LNrichtentechnik

Theoretische Elektro- 5 3 2 0 3/2/0 Ftechnik

Konstruktions- und 5 3 2 0 2/1/0 1/1/0 FFertigungstechnik

Werkstoffe 3 2 0 1 2/0/0 0/0/1 LN

Technische Mechanik 4 3 1 0 3/1/0 F

Regelungstechnik /Systemtheorie 7 4 2 1 2/1/0 2/1/1 F

Elektrische Messtechnik 4 2 1 1 2/1/0 0/0/1 LN

Nichttechn. Wahlpflichtfach 2 2 0 0 2/0/0 LN

___________________________________________________________________________

Summe 102 58 34 10 25 24 26 27

V = VorlesungÜ = ÜbungP = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung zur Dip-

lomvorprüfung.)F = Fachprüfung in der Prüfungsperiode am Ende des Semesters, in dem der Vermerk F eingetragen ist.LN = Abschluss des Faches mit einem Leistungsnachweis (Bestätigung erfolgreicher Teilnahme).

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Anlage 2

Hauptstudium: Studienrichtung Automatisierungstechnik

{PRIVAT } Semes-ter:Fach:

5. V Ü P

6.V Ü P

7.V Ü P

8.V Ü P

Pflichtfächer

Geräte der AutomatisierungstechnikProzessautomatisierungMikroprozessorsystemeProzessmesstechnikProzessanalyse/ModellbildungEingrößenregelungMehrgrößenregelung

2 1 02 0 12 1 0

3 2 1

2 1 22 0 11 0 12 1 0

2 1 2

0 0 23 2 1

Wahlpflichtfächer

Entwurf von Automatisierungsanlagen Steuerung technischer SystemeElektrofluidische AntriebeIndustrielle Steuerungstechnik Echtzeitverarbeitung / Prozessdaten-kommunikation Identifikation Digitale Regelung Nichtlineare Systeme Industrielle Elektronik Optimalsteuerung Adaptive Regelung Elektrische Antriebe Fuzzy-Systemtheorie Theoretische Modellbildung Simulationstudium generale (4 SWS)

2 1 0

2 1 0

2 1 0

2 1 0

3 1 0

2 1 22 1 02 0 0

2 1 0

0 0 22 2 02 0 00 0 2

2 0 0

2 2 02 0 0

0 0 22 0 0

2 2 2

2 1 0

2 1 0

V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit)

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{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Automatisierungstechnik

1 2 3 4 5 6

Pflichtfächer: 41 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.

Geräte der AutomatisierungstechnikProzessautomatisierungMikroprozessorsystemeProzessmesstechnikProzessanalyse/ModellbildungEingrößenregelung/Mehrgrößenregelung

SWS V Ü P

4 2 2 4 0 2 3 1 1 2 1 2 3 2 1 5 3 3

PlanmäßigerAbschlussnach Sem.

6. 6. 6. 7. 7. 6.

Wahlpflichtfächer

Block 1 Entwurf von Automatisierungsanlagen / Steuerungtechnischer SystemeElektrofluidische Antriebe

4 2 0

2 1 2

8.

7.

Block 2 Industrielle SteuerungstechnikEchtzeitverarbeitung / Prozessdatenkommunikation

4 2 2 4 0 0

8. 8.

Block 3 Identifikation / Digitale RegelungNichtlineare Systeme

4 2 0 2 2 2

7. 8.

Block 4 OptimalsteuerungAdaptive RegelungIndustrielle ElektronikElektrische AntriebeFuzzy-SystemtheorieTheoretische ModellbildungSimulation

studium generale

2 2 0 4 1 0 2 1 2 3 1 2 2 1 0 2 1 0 2 0 0

4 0

7. 8. 7. 7. 8. 5. 7.

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.

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Hauptstudium: Studienrichtung Elektrische Energietechnik

{PRIVAT } Semester:Fach:

5. V Ü P

6. V Ü P

7. V Ü P

8. V Ü P

Pflichtfächer:

Elektromagnetische Energiewandler

Elektrische Antriebe

Leistungselektronik

Hochspannungs- und Isoliertechnik

Elektroenergieversorgung I

Eingrößenregelung

2 1 0

3 1 0

3 1 1

3 2 1

0 0 2

3 2 0

1 0 2

0 0 2

3 1 0 0 0 2

Wahlpflichtfächer:

Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen

Automatisierte Antriebe

Bauelemente der Leistungselektronik

Entwurf leistungselektronischer Systeme

Theorie elektrischer Apparate

Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen

Nachrichtentechnik I

Sensoren und Sensorsignalauswertung

Numerische Methoden in der Elektrotechnik

studium generale (4 SWS)

2 1 2

2 1 0

2 0 4

2 1 0

3 1 1

0 0 2

2 1 0

2 1 0

3 1 1

0 0 2

3 2 0

3 2 0

V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)

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{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektrische Energietechnik

Pflichtfächer: 36 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.

SWS V Ü P

Planmäßig.Abschlussnach Sem.

1 2 3 4 5 6

Elektromagnetische EnergiewandlerElektrische AntriebeLeistungselektronikHochspannungs- und IsoliertechnikElektroenergieversorgung IEingrößenregelung

2 1 2 3 2 2 4 1 2 3 1 1 3 1 2 3 2 1

6. 7. 6. 5. 8. 5.

Wahlpflichtfächer:

Block 1 Entwurf und Theorie elektrischer MaschinenAutomatisierte Antriebe

4 2 0 2 1 2

7. 8.

Block 2 Bauelemente der LeistungselektronikEntwurf leistungselektronischer Systeme

3 1 1 3 2 0

7. 8.

Block 3 Theorie elektrischer ApparateZuverlässigkeit elektrischer Anlagen

3 1 1 3 2 0

6. 8.

Block 4 Nachrichtentechnik ISensoren und SensorsignalauswertungNumerische Methoden in der Elektrotechnik

studium generale

2 1 2 2 1 2 2 0 4

4 0

5. 6. 5.

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fach-prüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.

Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.

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Hauptstudium: Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik

{PRIVAT } Semester:Fach:

5. V Ü P

6. V Ü P

7. V Ü P

8. V Ü P

Pflichtfächer:

Elektronische BauelementeElektronische Schaltungstechnik IElektronische Schaltungstechnik IIOptoelektronikBauelementetechnologieSensoren und SensorsignalauswertungMikroprozessorsysteme

2 1 0 2 1 0

2 1 0 2 1 0 2 1 0

2 1 0 0 0 2 2 1 0

2 1 2 0 0 2 1 0 1

0 0 2

0 0 1 2 1 1

Wahlpflichtfächer:

Festkörperelektronik und -photonikElektrophysikNumerische Methoden in der ElektrotechnikIntegrierte SchaltungstechnikPhysikalischer und elektrischer EntwurfBauelementemesstechnikMikrotechnologienSolare Energietechnik I + IIOptokommunikationHochfrequenztechnik INachrichtentechnik IElektronische MesstechnikASIC-EntwurfIndustrielle ElektronikMikrosystemtechnikPrüftechnik (Mikrosystemtechnik)Zuverlässigkeit und Qualitätssicherungstudium generale (4 SWS)

2 1 0 2 2 0 2 0 4

2 1 2 2 1 0

2 1 1

2 1 0

2 1 0

2 1 0

0 0 2

2 1 0 3 0 0

2 0 0

2 1 0 1 0 1 2 1 0 2 1 0 1 0 1

0 0 2

0 0 2 1 1 1 2 0 0 2 1 0

0 0 2

0 0 2 2 1 0

2 0 2

2 1 2

1 0 2

V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)

Page 9: Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1439

{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik

1 2 3 4 5 6

Pflichtfächer: 39 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.

Elektronische BauelementeElektronische Schaltungstechnik I und IIOptoelektronikBauelementetechnologieSensoren und SensorsignalauswertungMikroprozessorsysteme

SWS V Ü P

4 2 2 4 2 3 2 1 1 4 2 2 2 1 2 3 1 1

Planmäßig.Abschlussnach Sem.

7. 7. 7. 6. 6. 6.

Wahlpflichtfächer:

Block 1 Festkörperelektronik und –photonikElektrophysikNumerische Methoden in der Elektrotechnik

4 2 1 2 2 0 2 0 4

6. 5. 5.

Block 2 Integrierte SchaltungstechnikPhysikalischer und elektrischer EntwurfBauelementemesstechnikMikrotechnologienSolare Energietechnik I + IIOptokommunikation

2 1 2 3 1 1 2 1 2 4 2 0 3 1 1 2 0 2

8. 7. 8. 8. 7. 8.

Block 3 Hochfrequenztechnik INachrichtentechnik IElektronische MesstechnikASIC-EntwurfIndustrielle ElektronikMikrosystemtechnikPrüftechnik (Mikrosystemtechnik)Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung

studium generale

2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 2 4 1 1 3 0 2 4 1 0

4 0

7. 5. 6. 8. 7. 7. 8. 7.

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung ab-zuschließen. Zwei weitere Fächer aus den Blöcken 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebotder Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnach-weisen abzuschließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zuerbringen. Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.

Page 10: Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1440

Hauptstudium: Studienrichtung Informationstechnik

{PRIVAT } Semester:Fach:

5. V Ü P

6. V Ü P

7. V Ü P

8. V Ü P

Pflichtfächer:

Nachrichtentechnik I

Schaltkreisentwurf

Hochfrequenztechnik I

Elektronische Schaltungstechnik

Rechnertechnik

Digitale Systeme

2 1 2

2 1 1

2 1 0

3 1 0

3 2 0

2 1 1

2 1 0

0 0 2

3 1 0

2 1 2

0 0 2

Wahlpflichtfächer:

Digitale Signalverarbeitung

Elektronische Messtechnik

Systementwurf

Entwurfssysteme

Integrierte Schaltungstechnik

Datenkommunikation

Nachrichtentechnik II

Hochfrequenztechnik II

studium generale (4 SWS)

2 1 0

2 0 0

2 0 0

0 0 2

2 0 0

2 1 0

2 1 0

1 0 2

2 1 0

2 1 0

2 1 0

1 0 2

0 0 2

2 1 0

2 1 0

V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)

Page 11: Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1441

{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Informationstechnik

1 2 3 4 5 6

Pflichtfächer: 41 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.

Nachrichtentechnik ISchaltkreisentwurfHochfrequenztechnik IElektronische SchaltungstechnikRechnertechnikDigitale Systeme

SWS V Ü P

2 1 2 4 2 24 2 2 2 1 2 6 2 2 3 2 0

PlanmäßigerAbschlussnach Sem.

5. 6. 7. 6. 7. 5.

Wahlpflichtfächer:

Block 1 Digitale SignalverarbeitungElektronische Messtechnik

4 1 0 2 1 2

7. 6.

Block 2 SystementwurfEntwurfssystemeIntegrierte Schaltungstechnik

3 0 2 3 1 2 2 1 2

7. 8. 8.

Block 3 DatenkommunikationNachrichtentechnik IIHochfrequenztechnik II

studium generale

4 1 0 4 2 0 2 1 0

4 0

6. 8. 8.

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfungabzuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert. Weitere Fächer aus den Blöcken 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzu-schließen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.

Page 12: Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1442

Hauptstudium: Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik

{PRIVAT } Semester:Fach:

5. V Ü P

6. V Ü P

7. V Ü P

8. V Ü P

Pflichtfächer:

Gerätekonstruktion

Mikrosystemtechnik

Zuverlässigkeit / Qualitätssicherung

Elektronische Schaltungstechnik

Sensoren und Sensorsignalauswertung

Werkstoffe und Technologien der Mikrosy-stem- u. Gerätetechnik

2 1 0

2 1 0

2 1 0

3 0 1

2 1 0

3 0 0

2 0 0

0 0 2

0 0 2

3 0 1

0 0 2

1 1 1

2 1 0

Wahlpflichtfächer:

Mikroprozessorsysteme

CAD

Technische Optik

Elektrische Antriebe

Prüftechnik (Mikrosystemtechnik)

Integrierte Schaltungstechnik

ASIC-Entwurf

Industrielle Elektronik

Optoelektronik

Geräte der Automatisierungstechnik

Eingrößenregelung

Prozessmesstechnik

studium generale (4 SWS)

2 1 0

2 1 0

3 2 1

1 0 1

2 0 0

3 0 0

2 1 0

2 1 0

2 1 0

2 0 0

1 2 0

2 0 2

2 0 0

2 1 0

0 0 2

2 1 1

0 0 2

0 1 2

1 0 2

0 0 2

2 1 2

V = Vorlesung, Ü = Übung, P = Praktikum (Semesterangaben gelten bei Einhaltung der Regelstudienzeit.)

Page 13: Erste Satzung zur Änderung der Studienordnung für den ... · P = Praktikum (Die erfolgreiche Teilnahme an allen in der Anlage 1 aufgeführten Praktika ist Zulassungsvoraussetzung

Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

1443

{PRIVAT }PRÜFUNGSPLAN für die Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik

1 2 3 4 5 6

Pflichtfächer: 37 SWSJedes Pflichtfach schließt mit einer Fachprüfung ab.

GerätekonstruktionMikrosystemtechnikZuverlässigkeit / QualitätssicherungElektronische SchaltungstechnikSensoren und SensorsignalauswertungWerkstoffe und Technologien der Mikrosystem undGerätetechnik

SWS V Ü P

4 2 2 4 1 1 4 1 0 2 1 2 2 1 2 6 0 2

Planmäßig.Abschlussnach Sem.

7. 7. 7. 6. 6. 6.

Wahlpflichtfächer:

Block 1 Prüftechnik (Mikrosystemtechnik)MikroprozessorsystemeElektrische AntriebeTechnische OptikCAD

3 0 2 3 1 1 5 0 2 3 2 0 3 0 2

8. 6. 7. 7. 8.

Block 2 EingrößenregelungIntegrierte SchaltungstechnikIndustrielle ElektronikASIC-EntwurfOptoelektronikGeräte der Automatisierungstechnik

3 2 1 2 1 2 2 1 2 2 1 2 2 1 1 4 2 0

5. 8. 7. 8. 7. 6.

Block 3 Prozessmesstechnik

studium generale

2 1 2

4 0

7.

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zubelegen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen undjeweils mit einer Fachprüfung abzuschließen. Eine weitere Fachprüfung ist im studium generale zuerbringen. Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, umden geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

Es wird empfohlen, weitere Wahlfächer gemäß § 8 Abs. 6 der Studienordnung zu belegen.

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1444

Anlage 3

WAHLFACHKATALOG Fächerangebot der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik

{PRIVAT }Fach WochenstundenWS SS

Seminar SystemwissenschaftenAusgewählte Kapitel der Messtechnik

Stellantriebe und KleinmaschinenRegelungen in der EnergietechnikElektromagnetische VerträglichkeitBerechnung von EnergieverteilungsnetzenGebäudesystemtechnikEnergie und UmweltSimulation elektroenergetischer SystemeAusgewählte Themen der LeistungselektronikNetzschutztechnikElektroenergieversorgung IITraktions- und Magnetlagertechnik

MikrosystementwurfTechnologisches KomplexpraktikumHalbleitermesstechnikNeue BauelementetechnologienNetzwerksimulationVerfahrens- und Prozessmodellierung der BauelementetechnologieIntegrierte Optik

EntwurfsautomatisierungMathematische Grundlagen der DigitaltechnikBildkommunikation / BildverarbeitungLogikentwurfEntwurfspraktikumDigitale Kommunikationssysteme / MultimediakommunikationMikrocontroller / Digitale Signalprozessoren

1 0 0

2 0 0

3 1 0

2 1 02 2 0

0 0 4

2 1 02 0 02 1 02 0 2

2 0 0

2 0 01 1 2

1 0 02 1 0

2 0 02 0 02 0 02 0 12 0 0

3 0 0

2 0 0

2 1 0

2 1 0

2 0 02 0 12 0 42 1 02 0 2

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Erste Satzung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Studiengang Elektrotechnik

Vom 21. März 2000

Aufgrund von § 24 Abs. 1 des Gesetzes über dieHochschulen im Freistaat Sachsen (SächsischesHochschulgesetz - SächsHG) vom 11. Juni 1999(Sächs. GVBl. 11/1999, S. 293) erlässt die TechnischeUniversität Chemnitz die folgende Änderungssatzung:

Artikel 1Änderung der Prüfungsordnung

Die Prüfungsordnung für den Studiengang Elektro-technik, genehmigt mit Erlass des SächsischenStaatsministeriums für Wissenschaft und Kunst vom11. Oktober 1994, AZ.: 2-7831.11/96 wird wie folgtgeändert:1. Zu § 8 Abs. 3 Satz 1: Es werden nach dem Wort

"attestiert" die Worte "und innerhalb von drei Ar-beitstagen zur Kenntnis gebracht" eingefügt.

2. Zu § 11 Abs. 3 Satz 1: Es werden die Worte "ge-mäß Anlage 1 oder einer alternativen Prüfungs-leistung" angefügt.

3. Zu § 19 Abs. 2: Es wird folgender Satz 2 ange-fügt: "Die Prüfungsleistungen können abweichendvom Regelfall auch in Form alternativer Prü-fungsleistungen erbracht werden."

4. Zu § 19 Abs. 4 Satz 2: Es wird das Wort "Fächer"durch das Wort "Prüfungsfächer" ersetzt.

5. Zu § 25 Abs. 4: Es wird folgender Satz 4 ange-fügt: "Wird auch eine zweite Diplomarbeit mit derNote "nicht ausreichend " bewertet, so ist dieDiplomprüfung endgültig nicht bestanden und derPrüfungsanspruch erlischt."

6. Zu Anlage 1 und 2: Anlage 1 und 2 erhält die alsAnhang beigefügte Fassung.

7. Der Namensbestandteil "Chemnitz-Zwickau" wirdan folgenden Stellen durch den Namensbe-standteil "Chemnitz" ersetzt: Satzungsüberschrift,§ 2, § 9 Abs. 2 Nr.3, § 17 Abs. 6 Nr. 2, § 20 Abs.2 Satz 1 und § 27 Abs. 2.

Artikel 2Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

1. Diese Änderungssatzung tritt am Tage nach ihrerVeröffentlichung in den Amtlichen Bekanntma-chungen der Technischen Universität Chemnitz inKraft. Sie gilt für Studierende, die ihr Studium abWintersemester 1999/2000 aufgenommen haben.

2. Für Studierende, die vor dem Wintersemester1999/2000 immatrikuliert wurden, gelten Über-gangsregelungen, die vom Prüfungsausschussfestgelegt werden.

Ausgefertigt aufgrund des Senatsbeschlusses derTechnischen Universität Chemnitz vom 20. Juli 1999und der Genehmigung durch das Sächsische Staats-ministerium für Wissenschaft und Kunst vom 13. Okto-ber 1999 (Az.: 2-7831.11/96-4).

Chemnitz, den 21. März 2000

Der Rektorder Technischen Universität Chemnitz

Prof. Dr. C. von Borczyskowski

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Anlage 1{PRIVAT }

Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplom-Vorprüfungim Studiengang Elektrotechnik

Fächer Art und Lage GF Umfang

01. Mathematik I K3 2. 3,5 02. Mathematik II K3 4. 2,5 03. Physik K3 * 2. 2,7504. Informatik K3 2. 2,005. Grundlagen der Elektrotechnik K3 * 3. 4,0 06. Elektronische Bauelemente u.Schaltungen K3 * 4. 1,7507. Theoretische Elektrotechnik K3 4. 1,2508. Konstruktion u. Fertigungstechnik K3 2. 1,2509. Technische Mechanik K3 4. 1,010. Regelungstechnik/Systemtheorie K3 * 4. 1,75 11. Elektrische Messtechnik LN * 4.12. Elektrische Energietechnik LN 3.13. Grundl. der Nachrichtentechnik LN 4.14. Werkstoffe der Elektrotechnik LN * 4.15. Nichttechnisches Wahlpflichtfach LN 3.

Art und Umfang der Fachprüfung: K = schriftliche Klausur in Zeitstunden (z. B. K3 = Klausurarbeit, Zeitdauer 180 Minuten)LN - Leistungsnachweis (Der Leistungsnachweis wird mit der Bestätigung der erfolgreichen Teil-

nahme erbracht).* - Die mit einem * gekennzeichneten Fächer beinhalten Praktika. Die erfolgreiche Teilnahme an

diesen Praktika ist Zulassungsvoraussetzung für die jeweilige Fachprüfung. Ist das Fach mit ei-nem Leistungsnachweis abzuschließen, so ist die erfolgreiche Teilnahme an diesem PraktikumBestandteil des Leistungsnachweises. Die zeitliche Lage und der Umfang der geforderten Prakti-ka sind in Anlage 1 der Studienordnung aufgeführt.

Lage bedeutet: Lage im Studium - in der Prüfungsperiode nach dem aufgeführten Semester ist die Prüfungsleistung bzw. der Leistungsnachweis bei Einhaltung der Regelstudienzeit

zu erbringen.

GF = Gewichtsfaktor: Er dient der Ermittlung einer Gesamtnote. Er ist eine vom Prüfungsausschuss de-finierte und dem Stoffumfang des jeweiligen Faches relevante Zahl, um die Wertigkeit der Lehrfächeruntereinander zu bestimmen (GF = 0,25 x SWS).

Semesterwochenstunde (SWS): Die im aktiven Semester pro Woche gehaltene Anzahl von Lehrver-anstaltungen zu je 45 Minuten.

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Anlage 2

Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Automatisierungstechnik

Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF

01. Geräte der Automatisierungstechnik K4 * 6. 2,002. Prozessautomatisierung m 6. 1,503. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,2504. Prozessanalyse/Modellbildung K3 * 7. 1,505. Prozessmesstechnik K3 * 7. 1,2506. Eingrößenregelung/Mehrgrößenregelung K4 * 6. 2,75

Wahlpflichtfächer:

Block 107. Entwurf von Automatisierungsanlagen/ Steuerung technischer Systeme m 8. 1,508. Elektrofluidische Antriebe m * 7. 1,5

Block 209. Industrielle Steuerungstechnik m * 8. 1,7510. Echtzeitverarbeitung/ Prozessdatenkommunikation K3 8. 1,25

Block 311. Identifikation/Digitale Regelung m 7. 1,512. Nichtlineare Systeme m * 8. 1,5

Block 413. Optimalsteuerung m 7. 1,014. Adaptive Regelung m 8. 1,2515. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2516. Elektrische Antriebe m * 7. 1,517. Fuzzy-Systemtheorie m 8. 0,7518. Theoretische Modellbildung m 5. 0,7519. Simulation m 7. 1,020. studium generale m 8. 1,0

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung abzu-schließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS

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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Elektrische Energietechnik

Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF

01. Elektromagnetischer Energiewandler m * 6. 1,2502. Elektrische Antriebe K3 * 7. 1,7503. Leistungselektronik m * 6. 1,7504. Hochspannungs- und Isoliertechnik m * 5. 1,2505. Elektroenergieversorgung I m * 8. 1,506. Eingrößenregelung K3 * 5. 1,5

Wahlpflichtfächer:

Block 107. Entwurf und Theorie elektrischer Maschinen m 7. 1,508. Automatisierte Antriebe m * 8. 1,25

Block 209. Bauelemente der Leistungselektronik m * 7. 1,2510. Entwurf leistungselektronischer Systeme m 8. 1,25

Block 311. Theorie elektrischer Apparate m * 6. 1,2512. Zuverlässigkeit elektrischer Anlagen m 8. 1,25

Block 413. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2514. Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 6. 1,2515. Elektrophysik K3 6. 1,016. Eingrößenregelung K2 * 5. 1,517. Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 5. 1,518. studium generale m 8. 1,0

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 34 bis 37 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzuschließen.

Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 4 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS

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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Elektronik / Mikroelektronik

Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF

01. Elektronische Bauelemente K3 * 7. 2,002. Elektronische Schaltungstechnik K3 * 7. 2,2503. Optoelektronik K3 * 7. 1,004. Bauelementetechnologie m * 6. 2,005. Sensoren und Sonsorsignalauswertung K3 * 6. 1,2506. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,25

Wahlpflichtfächer:

Block 107. Festkörperelektronik und -photonik K3 * 6. 1,7508. Elektrophysik K3 5. 1,009. Numerische Methoden i.d. Elektrotechnik K3 * 5. 1,5

Block 210. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,2511. Physikalischer und elektrischer Entwurf K3 * 7. 1,2512. Bauelementemesstechnik K3 * 8. 1,2513. Mikrotechnologien m 8. 1,514. Solare Energietechnik I + II m * 7. 1,2515. Optokommunikation m * 8. 1,0

Block 316. ASIC-Entwurf m * 8. 1,2517. Hochfrequenztechnik I K2 * 7. 1,2518. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2519. Elektronische Messtechnik K3 * 6. 1,2520. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2521. Mikrosystemtechnik m * 7. 1,522. Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 8. 1,2523. Zuverlässigkeit und Qualitätssicherung K3 7. 1,2524. studium generale m 8. 1,0

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 31 bis 34 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu sind aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen (außer studium generale). Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzu-schließen. Zwei weitere Fächer der Blöcke 1 und 2 und weitere Fächer aus dem Lehrangebot der Fakul-tät für Elektrotechnik und Informationstechnik sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschlie-ßen, um den geforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS

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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Informationstechnik

Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF

01. Nachrichtentechnik I K3 * 5. 1,2502. Schaltkreisentwurf K3 * 6. 2,003. Hochfrequenztechnik I K3 * 7. 2,004. Elektronische Schaltungstechnik K2 * 6. 1,2505. Rechnertechnik K3 * 7. 2,506. Digitale Systeme K2 5. 1,25

Wahlpflichtfächer:

Block 107. Digitale Signalverarbeitung K3 7. 1,2508. Elektronische Messtechnik K3 * 6. 1,25

Block 209. Systementwurf m * 7. 1,2510. Entwurfssysteme m * 8. 1,511. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,25

Block 312. Datenkommunikation K3 6. 1,2513. Nachrichtentechnik II K3 8. 1,514. Hochfrequenztechnik II K2 8. 0,75

15. studium generale m 8. 1,0

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 29 bis 32 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu ist aus den Blöcken 1 bis 3 jeweils ein Fach auszuwählen und mit einer Fachprüfung ab-zuschließen (außer studium generale). Ebenso ist eine Fachprüfung im studium generale gefordert.Weitere Fächer der Blöcke 2 und 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS

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Amtliche Bekanntmachungen Nr. 119 vom 23. März 2000

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Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsleistungen für die Diplomprüfungin der Studienrichtung Mikrosystem- und Gerätetechnik

Pflichtfächer: Art und Umfang Lage GF

01. Gerätekonstruktion K3 * 7. 2,002. Mikrosystemtechnik m * 7. 1,503. Zuverlässigkeit/Qualitätssicherung K3 7. 1,2504. Elektronische Schaltungstechnik K2 * 6. 1,2505. Sensoren und Sensorsignalauswertung K3 * 6. 1,2506. Werkstoffe und Technologien der Mikrosystem- und Gerätetechnik m * 6. 2,0

Wahlpflichtfächer:

Block 107. Prüftechnik (Mikrosystemtechnik) K3 * 8. 1,2508. Mikroprozessorsysteme K3 * 6. 1,2509. Elektrische Antriebe m * 7. 1,7510. Technische Optik K2 7. 1,2511. CAD m * 8. 1,25

Block 212. Eingrößenregelung K3 * 5. 1,513. Integrierte Schaltungstechnik K3 * 8. 1,2514. Industrielle Elektronik m * 7. 1,2515. ASIC-Entwurf m * 8. 1,2516. Optoelektronik K3 * 7. 1,017. Geräte der Automatisierungstechnik K3 * 6. 1,5

Block 318. Prozessmesstechnik K3 * 7. 1,2519. studium generale m 8. 1,0

Aus dem Angebot der Wahlpflichtfächer sind 33 bis 36 SWS (einschließlich studium generale) zu bele-gen. Dazu sind aus dem Block 1 zwei Fächer und aus dem Block 2 ein Fach auszuwählen und jeweilsmit einer Fachprüfung abzuschließen. Ebenso ist das studium generale mit einer Fachprüfung abzu-schließen.Weitere Fächer der Blöcke 1 bis 3 sind auszuwählen und mit Leistungsnachweis abzuschließen, um dengeforderten Gesamtumfang von 70 bis 73 SWS im Hauptstudium zu erbringen.

GF = Gewichtsfaktor: 0,25 x SWS