Ertüchtigung und Ergänzung der 110-kV-Leitung …...Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, zum...

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Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum Auftraggeber 2173421(1b) Gesamt: 3 10.07.2018 Ertüchtigung und Ergänzung der 110-kV-Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, zum Anschluss des Umrichterwerks Leutkirch, Leutkirch im Allgäu – Landschaftspflegerischer Begleitplan – Netze BW GmbH, Stuttgart Anzahl der Seiten: 26 Anlagen: 3 HPC AG Tel. 07472/158-0, Fax 07472/158-111 Schütte 12 - 16 Internet: www.hpc.ag 72108 Rottenburg E-Mail: [email protected] bei/ast

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Projekt-Nr. Ausfertigungs-Nr. Datum

Auftraggeber

2173421(1b) Gesamt: 3 10.07.2018

Ertüchtigung und Ergänzung der 110-kV-Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, zum Anschluss des Umrichterwerks Leutkirch,

Leutkirch im Allgäu

– Landschaftspflegerischer Begleitplan –

Netze BW GmbH, Stuttgart Anzahl der Seiten: 26 Anlagen: 3

HPC AG Tel. 07472/158-0, Fax 07472/158-111 Schütte 12 - 16 Internet: www.hpc.ag 72108 Rottenburg E-Mail: [email protected]

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INHALT: Seite

1  Veranlassung ............................................................................................................ 4 

2  Darstellung des geplanten Vorhabens ...................................................................... 4 2.1  Baubeschreibung ............................................................................................. 6 2.2  Maßnahmenkonzept ........................................................................................ 9 

3  Schutzgebiete, geschützte Biotope, Artenschutz .................................................... 10 3.1  Schutzgebiete und geschützte Biotope ......................................................... 10 3.2  Besonderer Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG .......................................... 11 

3.2.1  Datengrundlagen ................................................................................ 11 3.2.2  Habitatpotenzial im Vorhabensgebiet ................................................ 11 3.2.3  Bewertung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit.......................... 12 

3.2.3.1  Fledermäuse ........................................................................ 12 3.2.3.2  Vögel .................................................................................... 13 3.2.3.3  Zauneidechse ....................................................................... 15 3.2.3.4  Weitere Arten ....................................................................... 15 

3.2.4  Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen ................................. 16 3.3  Biotopverbund ................................................................................................ 16 

4  Abarbeitung der Eingriffsregelung ........................................................................... 17 4.1  Schutzgut Lebensräume und Arten ............................................................... 18 4.2  Schutzgut Boden ........................................................................................... 23 4.3  Schutzgut Wasser .......................................................................................... 24 4.4  Schutzgut Klima/Luft ...................................................................................... 24 4.5  Schutzgut Landschaft/Erholung ..................................................................... 25 

5  Abschließende Bewertung ...................................................................................... 25  TABELLEN:

Tabelle 1:  Versiegelungsbilanz der Mastfundamente ......................................................... 8 

Tabelle 2:   Biotoptypen im Vorhabensgebiet und deren Bedeutung im Naturhaushalt ..... 22 

Tabelle 3:   Natürliche Funktionen der Bodentypen und deren Bedeutung im Naturhaushalt ................................................................................................... 23 

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ABBILDUNGEN:

Abbildung 1:  Übersichtsplan mit Lage des Vorhabensgebiets (unmaßstäblich) ................ 5 

Abbildung 2:  Geplante Maßnahmen im Vorhabensgebiet (schematisch) .......................... 5 

Abbildung 3:  Schutzgebiete/geschützte Biotope im Vorhabensbereich und Umfeld ........ 10 

Abbildung 4:  Elemente des Biotopverbunds mittlerer und trockener Standorte im Vorhabensbereich und Umfeld .................................................................... 17 

Abbildung 5:  Wirtschaftswiese mit Standort Mast 2B (neu) und Mast 2A (Ersatz) ........... 19 

Abbildung 6:  Ackerfläche mit Teilen der Seilzugflächen für Mast 2A (Ersatz) .................. 19 

Abbildung 7:  Standort Mast 1C (Umbau) .......................................................................... 20 

Abbildung 8:  Bahndamm und Wirtschaftswiese mit Arbeits-/Seilzugflächen für Mast 1C (Umbau)....................................................................................................... 20 

Abbildung 9:  Umspannwerk mit Mast 1A (Abbau) ............................................................ 21 

Abbildung 10:  Grünlandfläche mit Teilen der Seilzugflächen für Mast 1B (Neubau) .......... 21 

ANHANG: 1 Quellen- und Literaturverzeichnis

ANLAGEN: 1 Lagepläne zum Bestand 1.1 Bestandsplan Biotoptypen, Maßstab 1 : 2.000 1.2 Bestandsplan Boden, Maßstab 1 : 2.000 2 Maßnahmenplan, Maßstab 1 : 2.000 3 Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung 3.1 Detailbilanz Biotoptypen 3.2 Detailbilanz Schutzgut Boden

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1 Veranlassung Die Deutsche Bahn benötigt für den Anschluss eines geplanten Umrichterwerks westlich von Leutkirch den Anschluss an die 110 kV-Ebene der Netze BW. Der Anschluss ist an die nahe-bei verlaufende 110-kV-Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, geplant. Dazu ist der Austausch bestehender Strommasten sowie der Neubau eines Strommasts notwendig. Der Anschluss soll als Freileitung ausgeführt werden. Nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sind Veränderungen der Gestalt oder Nut-zung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbin-dung stehenden Grundwasserspiegels, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Natur-haushalts oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können, als Eingriffe in Natur und Landschaft definiert [3]. Das Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg (NatSchG) gibt als Regelbeispiele für Ein-griffe u. a. die Errichtung oder wesentliche Änderung von baulichen Anlagen und anderen Anlagen und Einrichtungen im Sinne der Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) im Außenbereich an. Das geplante Vorhaben umfasst entsprechende Anlagen. Der Eingriffs-verursacher muss nach § 17 (4) die zur Beurteilung des Eingriffs erforderlichen Angaben über Ort, Art, Umfang und zeitlichen Ablauf des Eingriffs sowie Angaben zur Kompensation der Eingriffsfolgen machen. Die HPC AG, Niederlassung Rottenburg, wurde mit den entsprechenden Untersuchungen zur Beurteilung sowie zur Kompensation des Eingriffs beauftragt. Die Ergebnisse der Untersu-chungen sind in dem folgenden landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) dargestellt. Grundlagen des Fachgutachtens bilden:

Planunterlagen zum Bauvorhaben, Netze BW, Stuttgart, Stand April 2018 [16]

fachbezogene Ortsbegehung im März 2018 zur Erhebung von Aspekten der Schutz-güter Boden, Arten und Lebensräume sowie des Landschaftsbilds

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ABS 48 Elektrifizierung und Ertüchtigung der Stre-cke Geltendorf – Memmingen – Lindau, Pöyry, München April 2016

vorhandene Unterlagen zu den geforderten Inhalten. Diese sind an entsprechender Stelle zitiert und im Literaturverzeichnis aufgeführt.

2 Darstellung des geplanten Vorhabens Das Vorhabensgebiet liegt am westlichen Ortsrand von Leutkirch, an der Bahnlinie Leutkirch – Kißlegg (s. Abbildung 1). Westlich des Vorhabensgebiets, in ca. 500 bis 1.000 m Entfernung, verläuft die Autobahn A 96. Das Umspannwerk der Netze BW befindet sich südlich der Wangener Straße; das Umrichter-werk ist nördlich der Bahnlinie, auf einer bisher landwirtschaftlich genutzten Fläche vorgese-hen (s. Abbildung 2). Vor dem Umrichterwerk, ebenfalls auf der bisher landwirtschaftlich ge-nutzten Fläche, wird ein neuer Mast (Mast 2B) errichtet.

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Abbildung 1: Übersichtsplan mit Lage des Vorhabensgebiets (unmaßstäblich)

(Quelle: Daten- und Kartendienst der LUBW)

Abbildung 2: Übersicht der geplanten Maßnahmen im Vorhabensgebiet (schematisch)

Umspannwerk Netz BW

Standortgleicher Ersatz Mast 2 durch Mast 2A

Geplantes Umrichterwerk

der Bahn

Mast 2B (neu)

Ersatz Mast 1A durch Mast 1B (neu)

Standortgleicher Ersatz Mast 1 durch Mast 1C

Abbau Spannfeld

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Die 110-kV-Anlage 0025 führt im Augenblick einen Stromkreis. Für den Anschluss des Um-richterwerks werden zukünftig zwei separate Stromkreise vom Umspannwerk bis zum Um-richterwerk benötigt. Aufgrund des fortgeschrittenen Alters der Bestandsmaste, deren Be-schaffenheit und des zusätzlichen Gewichts des zweiten Stromkreises ist für Mast 1 und Mast 2 ein standortgleicher Ersatzneubau vorgesehen (zukünftig Mast 1C und Mast 2A). Vor dem Umrichterwerk wird Mast 2B neu errichtet. Auf dem Umspannwerksgelände muss der nur für einen Stromkreis ausgelegte Bestandsmast 1A durch einen neuen Mast 1B westlich des ursprünglichen Standortes ersetzt werden. Die Stadt Leutkirch möchte im Zuge der zum Anschluss des Umrichterwerks anstehenden Baumaßnahmen die Gelegenheit nutzen, das bestehende Spannfeld zwischen Mast 1C und Mast 2A rückzubauen, da auf dem von der Überspannung betroffenen Flurstück 3765, Ge-markung Leutkirch, zukünftig das Gewerbegebiet "Saugarten" geplant ist. Die Stromleitung soll zukünftig bei Mast 1C vom ursprünglichen Leitungsverlauf abweichend zu Mast 2B vor dem Umrichterwerk führen und von dort zurück zu Mast 2A. Somit kann das Spannfeld zwischen Mast 1C und Mast 2A wie von der Stadt Leutkirch gewünscht abgebaut werden. Im Einzelnen sind folgende Maßnahmen geplant:

Ersatzneubau von Mast 1A (zukünftig Mast 1B) auf dem Umspannwerksgelände der Netze BW, ca. 20 m westlich des ursprünglichen Standortes

Standortgleicher Ersatzneubau Mast 1 (zukünftig Mast 1C) und Mast 2 (zukünftig Mast 2A)

Neubau Mast 2B vor dem Umrichterwerk

Neu- und Zubeseilung vom Umspannwerksgelände über Mast1C zum Umrichterwerk bis Mast 2A

Abbau des Spannfelds zwischen Mast 1C und Mast 2A (Rückbau der Überspannung von Flurstück 3675)

2.1 Baubeschreibung Bei den Masten, die standortgleich errichtet werden, wird der bestehende Mast über dem Fundament abgeschnitten, mithilfe eines Autokrans seitlich versetzt und zur Sicherung abge-spannt. Die Leiterseile werden hierfür nicht abgebaut, sondern am Mast in Rollen gehängt, sodass die bestehende Freileitung auch mit den temporär versetzten Masten zwischenzeitlich in Betrieb bleiben und bei Bedarf zu- oder abgeschaltet werden kann. Das bestehende Fun-dament wird nach Versetzen der Bestandsmaste bis zur Tiefe des neuen Fundaments abge-spitzt. Bei den Betonfundamenten der Maste handelt es sich um eine Platte, die je nach Mastfunktion und Bodenbeschaffenheit unterschiedlich groß ausfällt. Die Fundamentplatte befindet sich in mind. 1,5 m Tiefe und ist mit Mutterboden bedeckt, sodass oberirdisch nur die vier einzelnen Fundamentköpfe sichtbar sind, aus denen die Eckstiele der Maste austreten.

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Für das neue Fundament wird eine Baugrube errichtet, die in der Breite etwas größer ist, als das einzubringende neue Fundament. Bei den vorgesehenen Plattenfundamenten ist die an-zulegende Baugrube etwa 2 m tief. Der Aushub wird entsprechend der vorzufindenden Bo-denschichten zur späteren Verfüllung seitlich getrennt gelagert. Das Plattenfundament wird gegossen, dann folgt das Gießen der Betonköpfe, in die die Eckstiele integriert sind. Die Fun-damentköpfe haben Durchmesser von 1,1 bis 1,4 m, somit besteht bei jedem Mast eine ober-irdische Versiegelung von 3,8 bis 6,16 m². Zwischen den Fundamentköpfen befindet sich spä-ter ebenfalls Mutterboden, hier kann sich normale Vegetation entwickeln. Nach dem Gießen des Plattenfundaments dauert das Aushärten des Betons etwa vier Wo-chen. In dieser Zeit wird der neue Mast seitlich am Boden vormontiert. Nach Aushärten des Betons wird die Baugrube entsprechend der Bodenschichten mit dem seitlich gelagerten Bo-denaushub wieder aufgefüllt und verdichtet, anschließend wird der vormontierte Mast mittels Baukran aufgestellt und mit den Eckstielen fest verbunden. Seilzug Nach Fertigstellung der neuen Maste erfolgen die Seilzugarbeiten. An den Isolatorketten wer-den jeweils zusätzlich Rollen montiert, über die während dieser Arbeiten das Seil geführt wird. Für den Seilzug werden Seilzugmaschinen eingesetzt, deren Größe und Gewicht vergleichs-weise gering sind. An beiden Enden eines Abspannabschnitts befinden sich sogenannte Trommel- und Windenplätze, auf denen jeweils eine Seilzugmaschine bzw. Windenbremse steht. Beide Seilzugmaschinen werden zunächst mit einem Vor-, bzw. Zugseil miteinander verbun-den. Das Vorseil wird in die an den Masten vormontierten Rollen gelegt. Als Vorseil dienen entweder die bestehenden Leiterseile, die auf den neuen Masten übernommen wurden oder spezielle Vorseile, die einmal über den Abspannabschnitt gezogen werden. Die neuen Leiterseile werden mit dem Vorseil verbunden. Mithilfe der Seilzugmaschinen wird das Vorseil an der anderen Seilzugmaschine angezogen. Mit dem Vorseil wird so das neue Leiterseil schleiffrei, d. h. ohne Bodenkontakt, über die Rollen auf die Masten gezogen. Insgesamt entstehen zwei neue Spannfelder zwischen Mast 1C über Mast 2B zu Mast 2A mit ca. 550 m Länge. Das Spannfeld zwischen Mast 1C und Mast 2A mit einer Länge von ca. 240 m wird rückgebaut. Baustelleneinrichtung, Arbeitsflächen und Zuwegungen Für den Masttausch werden Arbeitsflächen von etwa 30 x 30 m benötigt. Die Flächen dienen unterschiedlichen Zwecken wie Materialzwischenlagerung, Abstellfläche für Baufahrzeuge, Kranstellfläche, Vormontage der neuen Maste sowie Errichtung. Die Arbeitsflächen für Seil-zugarbeiten sind an den Winkelmasten, bzw. Abspannmasten vorgesehen. Im vorliegenden Fall werden alle bestehenden Seile – Leiterseile, Erdseile und Luftkabel – abgebaut und durch neue Seile ersetzt. Der für Seilzugarbeiten benötigte Arbeitsraum beträgt je nach Masthöhe etwa 30 x 40 m. Die Arbeitsfläche für Seilzugarbeiten (Trommel- und Windenplätze) erstreckt sich in verlängerter Leitungsachse vom Maststandort aus. An den Winkelmasten überlagert sich die zur Mastmontage benötigte Arbeitsfläche zum Teil mit der für Seilzugarbeiten benö-tigten Arbeitsfläche, wodurch die temporäre Arbeitsfläche an den Winkelmasten in der Summe entsprechend kleiner ist.

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Die Zuwegung zu den Masten erfolgt über das bestehende Straßen- und Wegenetz. Abseits bestehender Straßen und Wege werden während der Bauausführung temporäre Zuwegungen benötigt. Abhängig von der Witterung können bei sehr feuchten Wetterlagen Baggermatten oder Aluminiumplatten zur Befestigung der temporären Zuwegungen eingesetzt werden, um Bodenverdichtung und Flurschäden zu minimieren. An der Kreuzung mit der Kreisstraße und der Bahnlinie werden zur Verkehrssicherung Schutz-gerüste errichtet. Diese bestehen in der Regel aus einer Stahlkonstruktion. Versiegelungen Versiegelungen treten im Bereich der Fundamente auf. Insgesamt werden folgende Flächen versiegelt (s. Tabelle 1, gerundet):

Oberirdisches Fundament ca. 12 m²

Unterirdisches Fundament ca. 404 m² Die Arbeitsflächen werden nur temporär beansprucht. Nach den Arbeiten wird der ursprüngli-che Zustand der Arbeitsflächen wiederhergestellt. Mastnummer

Bemerkung Oberirdisches Fundament

Differenz alt neu alt neu

1A 1B Ersatzneubau 2,55 m² 3,80 m² 1,25 m²

1 1C Ersatzneubau 2,55 m² 4,53 m² 1,89 m²

2 2A Ersatzneubau 2,55 m² 4,53 m² 1,89 m²

-- 2B Neubau - 6,16 m² 6,16 m² Summe: 11,36 m²

Mastnummer Maße des Platten-fundaments

Unterirdisches Fundament Differenz

alt neu alt neu

1A 1B 9,5 m x 9,5 m 22,80 m² 90,25 m² 67,45 m²

1 1C 11 m x 11 m 27,04 m² 121,00 m² 93,96 m²

2 2A 11 m x 11 m 22,80 m² 121,00 m² 98,20 m²

-- 2B 12 m x 12 m - 144,00 m² 144,00 m² Summe 403,61 m²

Tabelle 1: Versiegelungsbilanz der Mastfundamente

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2.2 Maßnahmenkonzept Zur Vermeidung und Minderung sowie zum Ausgleich von unvermeidbaren Beeinträchtigun-gen werden folgende Maßnahmen im Rahmen der Baumaßnahme durchgeführt: M1 Rodung von Gehölzen außerhalb der Vegetationsperiode

Nach derzeitigem Planungsstand müssen im Rahmen der Baumaßnahmen keine Bäume oder Sträucher gerodet werden. Sollte dies bei Bauausführung unvermeidlich sein, sollen die Rodungsarbeiten außerhalb der Brutzeit der Vögel, d. h. im Zeitraum November bis Februar durchgeführt werden (vgl. § 39 Abs. 5 BNatSchG). Mit dieser Maßnahme wird vermieden, dass Vögel und ihre Gelege getötet oder verletzt werden (Verbotstatbestand des § 44 (1) 1 BNatSchG).

M2 Schonender Umgang mit Bodenmaterial

Die Baumaßnahmen sind in geringem Umfang mit Bodenumlagerungen verbunden. Der vorhandene belebte Oberboden soll so weit wie möglich geschont werden. Dazu wird der Oberboden gemäß der Fachkonvention zum Bodenschutz abgetragen und bis zur weiteren Verwendung fachgerecht zwischengelagert (Erhaltung fruchtba-ren und kulturfähigen Bodens bei Flächeninanspruchnahme [19]). Vor dem Einbau wird der Boden gelockert. Umlagerungsbedingte Beeinträchtigungen des Oberbo-dens und Verdichtungen können so größtenteils vermieden bzw. gemindert werden.

M3 Begrünung im Bereich der zurückgebauten und überdeckten Fundamente

Die unterirdischen Fundamente werden weitestgehend mit Bodenmaterial abge-deckt. Auf den angedeckten Flächen wird die ursprünglich vorhandene Vegetation oder eine vergleichbare Vegetation hergestellt und durch fachgerechte Pflege erhal-ten: Mast 1A (Rückbau): Herstellung einer Wiesenvegetation (Intensivwiese) durch

Ansaat, Pflege wie Restflächen Umspannwerk

Mast 1B (Überdeckung): Herstellung einer Wiesenvegetation (Wirtschaftswiese) durch Ansaat, Mahd 2 bis 3 x pro Jahr

Mast 1C (Überdeckung): Herstellung einer Wiesenvegetation (Wirtschaftswiese) durch Ansaat, Fortsetzung der bisherigen Bewirtschaftung

Mast 2A (Überdeckung): Herstellung einer Wiesenvegetation (Wirtschaftswiese) durch Ansaat, Fortsetzung der bisherigen Bewirtschaftung

Mast 2B (Überdeckung): Herstellung einer Wiesenvegetation (Wirtschaftswiese) durch Ansaat, Fortsetzung der bisherigen Bewirtschaftung

M4 Wiederherstellung der temporär beanspruchten Lebensräume im Bereich der

Arbeits- und Seilzugflächen

Schadstoffeinträge in das Grundwasser werden vermieden. Die eingesetzten Bau-maschinen-/Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet.

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M5 Schutz des Grundwassers

Schadstoffeinträge in das Grundwasser werden vermieden. Die eingesetzten Bau-maschinen-/Fahrzeuge werden regelmäßig gewartet.

M6 Externe Ausgleichsmaßnahme

Nördlich des Umspannwerks, zwischen Umspannwerk und Wangener Straße, Flst. Nr. 1149 (Teil), liegen Ackerflächen. Ein Teil des Ackers wird für den Neubau von Mast 1B in Anspruch genommen.

Die restlichen Ackerflächen zwischen Umspannwerk und Wangener Straße, Flst. Nr. 1149 (Teil), werden in eine extensiv genutzte Wirtschaftswiese umgewandelt. Dazu wird die Fläche mit einer Gras-/Kräutermischung angesät (z. B. Regio-Saatgut Grundmischung Saaten-Zeller) und 2- bis 3-mal jährlich gemäht. Insgesamt wird eine Fläche von ca. 1.700 m² aufgewertet.

3 Schutzgebiete, geschützte Biotope, Artenschutz 3.1 Schutzgebiete und geschützte Biotope Das geplante Vorhaben liegt in der Wasserschutzgebietszone IIIB des festgesetzten Wasser-schutzgebiets „Leutkircher Heide“ (Rechtsverordnung LRA Ravensburg, 09.12.2005, s. Abbil-dung 3). Die Schutzzone soll grundsätzlich vor langfristigen Verunreinigungen oder schwer abbaubaren Verschmutzungen, besonders vor radioaktiven und chemischen, schützen.

Abbildung 3: Schutzgebiete/geschützte Biotope im Vorhabensbereich und Umfeld (Kartengrundlage: Daten- und Kartendienst der LUBW Baden-Württemberg, 2017)

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Sonstige Schutzgebiete sowie geschützte Biotope sind nicht von der Planung betroffen. Süd-lich und westlich des Vorhabensbereichs, in deutlicher Entfernung vom Vorhabensbereich, befinden sich Gehölzstrukturen, die als Biotope geschützt sind (s. Abbildung 3). 3.2 Besonderer Artenschutz gemäß § 44 BNatSchG Die Belange des besonderen Artenschutzes gemäß § 44 BNatSchG wurden im Rahmen einer Relevanzprüfung berücksichtigt. Ziel der Relevanzprüfung ist es, im Sinne einer abgeschich-teten Vorgehensweise zunächst abzuschätzen, für welche Arten oder Gruppen der generell zu berücksichtigenden Artengruppen eine Betroffenheit durch das Vorhaben mit hinreichen-der Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Die Relevanzprüfung erfolgte durch Datenrecherchen (Publikationen, Datenbanken der LUBW, vorhandene Kartierungen) und durch eine Geländebegehung zur Ermittlung der Ha-bitatpotenziale für die relevanten Arten/Artengruppen. Durch die Habitatpotenzialanalyse wird eine Voreinschätzung der Lebensraumbedingungen und des zu erwartenden Artenspektrums durchgeführt. Hierbei wird insbesondere eine Einschätzung hinsichtlich des Vorkommens be-sonders oder streng geschützter Arten vorgenommen. Abschließend wurde das artenschutzrechtliche Konfliktpotenzial hinsichtlich der Verbotstat-bestände des § 44 BNatSchG ermittelt, um daraus die planerischen Konsequenzen und das weitere Vorgehen ableiten zu können. Für die nach der Relevanzprüfung verbleibenden rele-vanten Arten sind weitere Prüfschritte im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prü-fung erforderlich. 3.2.1 Datengrundlagen Für die Ermittlung der vorhandenen Habitatstrukturen wurde das Vorhabensgebiet am 09.03.2018 bei trockenem Wetter begangen. Weiterhin wurden die Ergebnisse der faunisti-schen Kartierungen zugrunde gelegt, die im Jahr 2016 im Rahmen des artenschutzrechtlichen Fachbeitrags zum Vorhaben „ABS 48 Elektrifizierung und Ertüchtigung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau“, durchgeführt wurden [17]. 3.2.2 Habitatpotenzial im Vorhabensgebiet Im Vorhabensgebiet sind folgende Habitatstrukturen vorhanden:

Am Standort des neu zu errichtenden Masts 2B sowie der temporär beanspruchten Arbeitsflächen ist eine artenarme Wirtschaftswiese vorhanden.

Am Standort des zu ersetzenden Masts 2A sowie der temporär beanspruchten Arbeits-flächen sind eine artenarme Wirtschaftswiese (Maststandort, Teile der Arbeitsflächen) bzw. ein intensiv genutzter Acker (Teile der Arbeitsflächen) vorhanden.

Zwischen Mast 2B und Mast 2A wird temporär ein Grasweg als Zuwegung bean-sprucht.

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Das neue Spannfeld zwischen Mast 2B und Mast 2A führt über artenarmes Wirt-schaftsgrünland. Das Spannfeld zwischen Mast 2B und Mast 1C überspannt ebenfalls i. W. artenarmes Wirtschaftsgrünland bzw. eine Intensivwiese (Hundesportplatz). Am Südrand des Hundesportplatzes befinden sich Bäume; unmittelbar bei Mast 1C ist ein Gebüsch vorhanden.

Der Standort des zu ersetzenden Masts 1C befindet sich südlich eines asphaltierten Fahrwegs, zwischen einem Gebüsch und der als Grasweg ausgebildeten Zuwegung zum Gleiskörper. Der Standort wird von dichtem, offenbar nur sporadisch gemähtem, grasdominiertem Grünland eingenommen; offene Bodenstellen sind nicht vorhanden. Die temporär beanspruchten Arbeitsflächen werden von einer artenarmen Wirtschafts-wiese eingenommen.

Am Standort des zurückgebauten Mast 1A, innerhalb des Umspannwerks, ist artenar-mes Intensivgrünland vorhanden; der Ersatzmast 1B ist auf einer angrenzenden bis-herigen Ackerfläche vorgesehen. Die temporär beanspruchten Arbeitsflächen befin-den sich auf artenarmem Wirtschaftsgrünland.

3.2.3 Bewertung der artenschutzrechtlichen Betroffenheit Für die Bewertung wurden die Kriterien Gefährdung, Schutzstatus und Seltenheit der Tierar-ten herangezogen. Als wertgebend wurden alle in den Roten Listen aufgeführten Arten be-trachtet, ferner nach BNatSchG streng geschützte Arten, regional seltene Arten sowie Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und Vogelarten des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie. 3.2.3.1 Fledermäuse Das Vorhabensgebiet liegt am westlichen Rand des Messtischblatts der TK 25 8126 „Leut-kirch im Allgäu Ost“. Im betroffenen Quadranten 8126SW sowie dem angrenzenden Quad-ranten 8125SO wurden seit 2000 die Fledermausarten Große Bartfledermaus, Großes Mau-sohr und Braunes Langohr gemeldet [15]. Die Große Bartfledermaus nutzt gewässerreiche Mischwälder als Lebensraum, ihre Wochen-stubenquartiere befinden sich jedoch in der Mehrzahl in und an Gebäuden. Das Große Mau-sohr jagt bevorzugt in unterwuchsarmen Wäldern; die meisten der oft sehr großen Wochen-stuben befinden sich in Kirchendachböden und anderen großen Dachstühlen. Das Braune Langohr gilt als eine Waldfledermausart, die bevorzugt Quartiere in Baumhöhlen und Spalten aufsucht. Sie nutzt aber ebenso Gebäudequartiere, vor allem Dachböden. Hier findet man das Braune Langohr bevorzugt z. B. in Hohlräumen von Zapfenlöchern des Dachgebälks. Die Winterquartiere befinden sich in Kellern, Stollen und Höhlen in einer Entfernung von 1 bis 10 km zum Sommerlebensraum. Weitere Fledermausarten des Siedlungsbereichs, wie z. B. die Zwergfledermaus, sind eben-falls im Vorhabensgebiet nicht auszuschließen.

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Im Vorhabensgebiet befinden sich keine Strukturen, die sich als Fledermausquartier eignen. Der teils lückige Gehölzbestand entlang des Bahndamms kann als Leitstruktur für Jagdflüge vom Siedlungsbereich ins Offenland dienen. Eine Entnahme oder Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten von Fledermausarten sowie die damit verbundene Tötung oder Ver-letzung von Fledermäusen ist auszuschließen. Projektbedingte populationsrelevante Störungen, insbesondere Zerschneidungen von Flug-straßen, sind nicht gegeben. Die Leitstrukturen entlang des Bahndamms werden nicht in vom Bestand abweichender Weise gequert, zusätzliche Querungen sind nicht vorgesehen. Dem-entsprechend ist auch eine über das bisher vorhandene Risiko hinausgehende Kollisionsge-fährdung auszuschließen. Das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG ist für die im Vorhabens-gebiet anzunehmenden Fledermausarten auszuschließen. 3.2.3.2 Vögel Zur Bewertung wird auf die Ergebnisse der Vogelkartierung zurückgegriffen, die im Jahr 2016 im Zusammenhang mit der Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau durchgeführt wurde [17]. Danach sind im Umfeld des Untersuchungsgebiets folgende Arten mit hervorgehobener ar-tenschutzrechtlicher Relevanz (Vorwarnliste Baden-Württemberg, Rote Liste Baden-Württem-berg, streng geschützte Vogelarten) vorhanden [1], [17] (s. Anlage 1): Arten mit Brutverdacht: Fe Feldsperling (V) Nahrungsgäste: Grr Graureiher

Gp Gelbspötter (RL 3) Mb Mäusebussard

G Goldammer (V) Rm Rotmilan

H Haussperling (V) Sm Schwarzmilan

Tf Turmfalke (V) Für Gim Gimpel, Gi Girlitz, Su Sumpfrohrsänger und S Star lag ebenfalls ein Brutverdacht vor. Diese Arten wurden zum Zeitpunkt der Untersuchung noch auf der Vorwarnliste geführt, sind mittlerweile allerdings als ungefährdet eingestuft [1]. Weiterhin liegen Drittnachweise, ohne Angabe eines Status, für Ki Kiebitz, Mb Mäusebussard und Rm Rotmilan aus dem Jahr 2014 vor [17]. Im Vorhabensgebiet befinden sich keine Strukturen, die von Vögeln zur Brut genutzt werden. Die Feldlerche als artenschutzrechtlich relevante Offenlandart konnte nicht nachgewiesen werden [17]. Eine Entnahme oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Vo-gelarten sowie die damit verbundene Tötung, Verletzung oder Zerstörung von Vögeln und ihren Gelegen ist auszuschließen.

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Projektbedingte populationsrelevante Störungen, die als Folge der Bautätigkeit auftreten könnten, sind nicht gegeben:

Für die im Umfeld des Plangebiets vorkommenden häufigen Arten, die regelmäßig auch Siedlungsbereiche als Brutlebensraum nutzen, ist von einer relativ großen Tole-ranz gegenüber solchen Störungen auszugehen. Störungen stellen somit für in ihren Beständen nicht gefährdete Arten regelhaft keinen relevanten Wirkfaktor dar (Trautner & Jooss 2008) [18]. Dies gilt entsprechend für Feldsperling, Goldammer und Haussperling als Arten der landesweiten Vorwarnliste. Der Turmfalke, ebenfalls eine auf der Vorwarnliste geführte Art, brütet in mehr als 280 m Entfernung.

Die Revierzentren des Gelbspötters befinden sich in den Gehölzen entlang der Bahnböschung bzw. entlang der Rauns. Der Brutstandort an der Bahnböschung ist hinsichtlich der Geräusche vorbelastet; das Revierzentrum an der Rauns liegt ca. 370 m entfernt.

Mit dem Vorhaben soll ein neues Spannfeld vom geplanten Umrichterwerk der Deutschen Bahn, über Mast 2B zu Mast 2A geführt werden sowie ein neues Spannfeld von Mast 1 C zu Mast 2B. Die Länge der neuen Freileitung beträgt ca. 550 m. Mit den Freileitungen bzw. Mas-ten sind grundsätzlich Verletzungs- und Tötungsrisiken für Vögel gegeben. Das Kollisionsri-siko ist artspezifisch. Ausschlaggebend sind Sichtvermögen, das Flugverhalten und die Ma-növrierfähigkeit [6]. Im Offenland sind Großvögel wie Weiß- und Schwarzstörche, Löffler, Graureiher, Kormorane, Gänse, Mittel- und Gänsesäger, Möwen, Seeschwalben, Greifvögel und Eulen besonders ge-fährdet, da sie weite Strecken zwischen Brut- und Nahrungshabitaten bzw. innerhalb großflä-chiger Nahrungshabitate zurücklegen und in großen Höhen fliegen [2]. Die Wahrscheinlichkeit der mehrfachen Querung von Freileitungen ist dabei hoch. Mit Graureiher, Rotmilan, Schwarzmilan und Mäusebussard nutzen mehrere besonders kolli-sionsgefährdete Großvögel das Umfeld des Vorhabensgebiets als Nahrungshabitat [17]. Das Vogelschlagrisiko der bestehenden Hochspannungsleitung wurde im Jahr 2012 in einer umfangreichen Studie gutachterlich untersucht [5]. Danach wurde der Bestand als nicht rele-vantes Spannungsfeld hinsichtlich des avifaunistischen Gefährdungspotenzials eingestuft [5]. Die neue Freileitung wird auf gleicher Höhe geführt wie der Bestand; die neue Freileitung liegt ebenfalls außerhalb eines relevanten Gebiets. Dementsprechend liegt keine über das bisher vorhandene Risiko hinausgehende Kollisionsgefährdung vor. Unter Berücksichtigung der genannten Maßnahmen ist das Eintreten der Verbotstatbestände des § 44 (1) 1 bis 3 BNatSchG für die im Vorhabensgebiet anzunehmenden Vogelarten aus-zuschließen. Hinweis: Sollten für den Umbau des Mast 1C Gehölzrodungen erforderlich werden, so sind diese gem. § 39 Abs. 5 BNatSchG zwischen Oktober und Februar durchzuführen.

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3.2.3.3 Zauneidechse Zur Bewertung wird auf die Ergebnisse der Reptilienuntersuchung zurückgegriffen, die im Jahr 2016 im Zusammenhang mit der Elektrifizierung und Ertüchtigung der Bahnstrecke Geltendorf – Memmingen – Lindau durchgeführt wurde [17]. Danach sind die gesamte untersuchte Bahnstrecke bzw. die Gleisrandbereiche der Strecke von der Zauneidechse besiedelt. Nachweise liegen auch für das Umfeld des Vorhabensge-biets vor [17]. Mit weiteren streng geschützten Reptilienarten ist nach den Ergebnissen der Untersuchungen nicht zu rechnen [17]. Bis auf den Standort des zu ersetzenden Mast 1C liegt das Vorhabensgebiet deutlich außer-halb der Bahnstrecke. Es befinden sich dort keine Strukturen, die von der Zauneidechse für einen dauerhaften Aufenthalt geeignet sind. Eine Entnahme oder Zerstörung von Fortpflan-zungs- und Ruhestätten sowie die damit verbundene Tötung, Verletzung oder Zerstörung von Zauneidechsen und ihren Gelegen ist auszuschließen. Der Standort des zu ersetzenden Mast 1C befindet sich am Rand des asphaltierten Fahrwegs, auf der ebenen Fläche oberhalb der Böschung, die zum Gleisrandbereich führt. Unmittelbar östlich verläuft ein Grasweg vom Fahrweg zum Gleiskörper; dieser wird regelmäßig befahren. Der Maststandort selbst weist teilweise Altgras auf, offene Bodenstellen sind nicht vorhanden. Damit ist der Standort grundsätzlich als Jagdhabitat für die im Gleisrandbereich vorkommen-den Zauneidechsen geeignet. Ein dauerhafter Aufenthaltsort, im Sinne einer Fortpflanzungs- und Ruhestätte ist nicht vorhanden. Eine Entnahme oder Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten sowie die damit verbundene Tötung, Verletzung oder Zerstörung von Zau-neidechsen und ihren Gelegen ist somit auch für den Maststandort 1C auszuschließen. Ein-zelne Individuen, die dort ggf. jagen, können im Falle einer Baufeldbereinigung flüchten. Projektbedingte populationsrelevante Störungen, die als Folge der Bautätigkeit auftreten könnten, sind nicht gegeben. 3.2.3.4 Weitere Arten Aufgrund fehlender oder ungeeigneter Lebensraumstrukturen und der Verbreitungssituation der einzelnen Arten ist für das Vorhabensgebiet ein Vorkommen folgender artenschutzrecht-lich relevanter Arten bzw. Artengruppen einschließlich ihrer Entwicklungsformen nicht zu er-warten:

Säugetiere (i. W. Haselmaus, Feldhamster)

Amphibien (i. W. Kleiner Wasserfrosch, Kreuzkröte, Gelbbauchunke)

Fische/Rundmäuler (i. W. Atlantischer Stör, Groppe, Bachneunauge)

Insekten (i. W. Tag-/Nachtfalter, Libellen, Totholzkäfer)

Weichtiere (i. W. Bachmuschel, Zierliche Tellerschnecke, Schmale Windelschnecke)

Pflanzen (i. W. Frauenschuh, Dicke Trespe)

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Im Hinblick auf die Verbotstatbestände des § 44 (1) Nr. 1 bis 4 BNatSchG kann eine Betrof-fenheit für Artengruppen bzw. die relevanten Arten dieser Gruppen ausgeschlossen werden. Weitere Untersuchungen im Rahmen einer artenschutzrechtlichen Prüfung sind daher nicht erforderlich. 3.2.4 Artenschutzrechtlich erforderliche Maßnahmen Zur Vermeidung der Verbotstatbestände des § 44 BNatSchG sind folgende Maßnahmen er-forderlich:

Um zu vermeiden, dass im Umfeld des Masts 1C brütende Vogelarten verletzt oder getötet bzw. ihre Entwicklungsstadien beschädigt oder zerstört werden, erfolgen die ggf. erforderlichen Gehölzrodungen und/oder -rückschnitte im Zeitraum Anfang Okto-ber bis Ende Februar (vgl. § 39 Abs. 5 BNatSchG).

Weitere artenschutzrechtliche Maßnahmen sind nicht notwendig. 3.3 Biotopverbund Nach § 21 (1) BNatSchG dient der Biotopverbund der dauerhaften Sicherung der Populatio-nen wild lebender Tiere und Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und Lebens-gemeinschaften sowie der Bewahrung, Wiederherstellung und Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen. Er soll auch zur Verbesserung des Zusammenhangs des Netzes "Natura 2000" beitragen. Mit dem Fachplan landesweiter Biotopverbund der LUBW besteht eine Planungsgrundlage zum Biotopverbund für Offenlandlebensräume [10]. Besondere Elemente des Biotopverbunds sind danach Kern- und Verbindungsflächen. Kernflächen bzw. -räume stellen Bereiche mit einer aktuell bereits hohen Wertigkeit dar, z. B. Feuchtgebiete, Fließ- und Stillgewässer, Talauen und landschaftlich wertvolle Hangzonen, wertvolle Waldgebiete und Waldsaumzonen. In den Kernflächen sind der Erhaltungszustand und die Größe der Habitate zu erhalten bzw. zu verbessern. Die Verbindungsflächen lassen sich als Suchräume verstehen, die aufgrund der räumlichen Lage sowie den strukturellen und standörtlichen Bedingungen gute Voraussetzungen für die Vergrößerung und Pufferung der Kernflächen sowie für die Entwicklung flächenhafter, linearer und punktueller Strukturen zur Verbesserung der Durchgängigkeit aufweisen. Der zu ersetzende Mast 1C befindet sich innerhalb einer Kernfläche des Biotopverbunds tro-ckener Standorte (s. Abbildung 4). Die Fläche wird nach Abschluss der Arbeiten wiederher-gestellt und kann ihre Funktion weiterhin übernehmen. Das neue Spannfeld zwischen Mast 2B und Mast 1C führt im östlichen Abschnitt ebenfalls über die genannte Kernfläche des Biotopverbunds trockener Standorte (s. Abbildung 4). Die Funktion der Kernfläche wird dadurch nicht gestört.

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Abbildung 4: Elemente des Biotopverbunds mittlerer und trockener Standorte im Vorha-

bensbereich und Umfeld (Kartengrundlage: Daten- und Kartendienst der LUBW Baden-Württemberg, 2017) 4 Abarbeitung der Eingriffsregelung Nachfolgend werden die Schutzgüter des Naturhaushalts und die Landschaft dargestellt und bewertet (Bestandsanalyse). Zu jedem Schutzgut wird die Erheblichkeit der ggf. erfolgenden Beeinträchtigungen durch das geplante Vorhaben ermittelt. Methodische Grundlage der Bestandsanalyse bildet eine 5-stufige Bewertung, die sich an den Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung [13] sowie an der Öko-Konto-Verordnung Baden-Württemberg (ÖKVO) [21] orientiert. Die geplanten Maßnahmen zur Ver-meidung, Minderung und zum Ausgleich (siehe Maßnahmenkonzept, Kap. 2.2) werden bei der Darstellung der Beeinträchtigungen berücksichtigt.

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4.1 Schutzgut Lebensräume und Arten Die Vegetations- und Nutzungsstrukturen im Vorhabensgebiet und der Umgebung wurden am 09.03.2018 im Rahmen einer Ortsbegehung erfasst. Die Zuordnung der Lebensräume erfolgte nach den Vorgaben der LUBW Baden-Württemberg [11]. Zur räumlichen Darstellung s. An-lage 1. Am Standort des neu zu errichtenden Masts 2B sowie der temporär beanspruchten Arbeits-flächen ist eine artenarme Wirtschaftswiese vorhanden (s. Abbildung 5). Es handelt sich um den LUBW-Biotoptyp 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte. Zwischen Mast 2B und Mast 2A wird temporär ein Grasweg als Zuwegung beansprucht. Es handelt sich um den LUBW-Biotoptyp 60.25 Grasweg. Die neue Freileitung zwischen Mast 2B und Mast 2A führt über artenarmes Wirtschaftsgrünland. Es handelt sich um den LUBW-Biotoptyp 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte. Am Standort des zu ersetzenden Masts 2A sowie der temporär beanspruchten Arbeitsflächen sind eine artenarme Wirtschaftswiese (Maststandort, Teile der Arbeitsflächen, s. Abbildung 5) bzw. ein intensiv genutzter Acker (Teile der Arbeitsflächen, s. Abbildung 6) vorhanden. Es handelt sich um die LUBW-Biotoptypen 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte sowie 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvegetation. Die neue Freileitung zwischen Mast 2B und Mast 1C führt i. W. über artenarmes Wirtschafts-grünland (LUBW-Biotoptyp 33.41) sowie über den südlichen Teil eines Hundesportgeländes. Es wird von einer Intensivwiese (LUBW-Biotoptyp 33.61) eingenommen, am südlichen Rand befinden sich Bäume. Im östlichen Abschnitt wird ein Gebüsch sowie ein asphaltierter Fahr-weg überspannt (s. u.). Der Standort des zu ersetzenden Mast 1C befindet sich südlich des asphaltierten Fahrwegs, zwischen dem Gebüsch und der als Grasweg ausgebildeten Zuwegung zum Gleiskörper (s. Abbildung 7). Der Standort wird von dichtem, offenbar nur sporadisch gemähtem, grasdomi-nierten Grünland eingenommen. Die temporär beanspruchten Arbeitsflächen liegen auf dem Grasweg, der angrenzenden, sporadisch gemähten Saumvegetation sowie einer artenarmen Wirtschaftswiese (s. Abbildung 8). Es handelt sich um die LUBW-Biotoptypen 35.12 Meso-phytische Saumvegetation, 60.25 Grasweg und 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte. Am Standort des zurückgebauten Mast 1A, innerhalb des Umspannwerks, ist artenarmes In-tensivgrünland vorhanden (s. Abbildung 9); der Ersatzmast 1B ist auf einer angrenzenden bisherigen Ackerfläche vorgesehen. Die temporär beanspruchten Arbeitsflächen befinden sich auf artenarmem Wirtschaftsgrünland (s. Abbildung 10). Es handelt sich um die LUBW-Biotoptypen 33.61 Intensivwiese als Dauergrünland, 37.11 Acker mit fragmentarischer Un-krautvegetation sowie 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte.

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Abbildung 5: Wirtschaftswiese mit Standort Mast 2B (neu) und Mast 2A (Ersatz) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Norden)

Abbildung 6: Ackerfläche mit Teilen der Seilzugflächen für Mast 2A (Ersatz) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Süden)

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Abbildung 7: Standort Mast 1C (Umbau) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Nordwesten)

Abbildung 8: Bahndamm und Wirtschaftswiese mit Arbeits-/Seilzugflächen für Mast 1C

(Umbau) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Nordosten)

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Abbildung 9: Umspannwerk mit Mast 1A (Abbau) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Westen)

Abbildung 10: Grünlandfläche mit Teilen der Seilzugflächen für Mast 1B (Neubau) (Foto HPC 09.03.2018, Blick nach Norden)

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Die betroffenen Flächen sind Lebensräume für eine spezifische Flora und Fauna. Aufgrund der überwiegend sehr intensiven bis intensiven Nutzung der Flächen ist die Artenvielfalt deut-lich eingeschränkt. Besonders zu berücksichtigende Tierarten sind in Kap. 3.2 aufgeführt. Die ökologische Bedeutung der betroffenen Strukturen als Lebensräume ist in Tabelle 2 darge-stellt. Die Bewertung erfolgt i. W. anhand der Kriterien Naturnähe, Seltenheit, Gefährdung und Wiederherstellbarkeit und orientiert sich an den Empfehlungen der LUBW [12].

Struktur Biotoptyp Ökologische Bedeutung

Wirtschaftsgrünland 33.41 Fettwiese mittlerer Standorte mittel

Grünland Umspannwerk, Grünland Hundesportplatz

33.61 Intensivwiese als Dauergrünland gering

Saumvegetation Bahndamm 35.12 Mesophytische Saumvegetation hoch

Ackerflächen 37.11 Acker mit fragmentarischer Unkrautvege-tation

gering

Graswege 60.25 Grasweg sehr gering

Asphaltierter Fahrweg 60.21 Versiegelter Weg sehr gering

Tabelle 2: Biotoptypen im Vorhabensgebiet und deren Bedeutung im Naturhaushalt Im Rahmen der Eingriffsregelung ist zu betrachten:

Durch Versiegelung an den neu geplanten Standorten der Masten 1B und 2B werden Lebensräume in Anspruch genommen. An den zu ersetzenden Masten 2A und 1C wer-den geringfügig größere Flächen versiegelt. Im Bereich des zurückzubauenden Masts 1A werden Flächen entsiegelt.

Insgesamt ist eine Fläche von ca. 12 m² von Versiegelung betroffen. Der Verlust der dort bisher vorhandenen Lebensräume ist dauerhaft und als Eingriff im Sinne des Natur-schutzgesetzes zu werten.

Eine unterirdische Fundamentfläche von insgesamt ca. 404 m² wird mit Boden über-deckt. Dort werden die ursprünglich vorhandenen Lebensräume wiederhergestellt.

Zum Ausgleich wird eine Ackerfläche von ca. 1.700 m² in eine Blühwiese umgewandelt.

Temporär werden Arbeitsflächen und Seilzugflächen beansprucht. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die ursprünglich vorhandenen Lebensräume wiederhergestellt.

Anlage 3.1 enthält die rechnerische Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Berücksichtigung des Maßnahmenkonzepts (s. Kap. 2.2). Die Bewertung erfolgt anhand der ÖKVO [21]. Diese orientiert sich am Feinmodul bzw. Planungsmodul der LUBW, angepasst an die örtlichen Aus-prägungen [12]. Wie die Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zeigt, besteht zunächst ein Kom-pensationsdefizit von 152 Ökopunkten. Als Ausgleichsmaßnahme wird eine Ackerfläche von ca. 1.700 m² in eine Blühwiese umge-wandelt. Damit kann für das Schutzgut Lebensräume/Arten ein Überschuss von 15.175 Öko-punkten erreicht werden.

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4.2 Schutzgut Boden Das Vorhabensgebiet befindet sich im Verbreitungsbereich der Rheingletscher-Niederterras-senschotter (qRTN). Nach den Angaben des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Berg-bau LGRB handelt es sich um Schmelzwassersedimente des Niederterrassenniveaus und verschiedene Schotterkörper mit gemeinsamer Terrassenoberfläche, die mit der Inneren Jun-gendmoräne verknüpft ist [7]. Die Verwitterungstiefe der Oberfläche beträgt rund 1,5 m. Die Schmelzwasserschotter bilden das Ausgangsmaterial der Bodenbildung im Gebiet. Als Böden liegen vorwiegend Braunerde-Parabraunerde und Parabraunerde-Braunerde vor, die im Osten von Kolluvium überdeckt werden [8]. Es handelt sich dabei um mäßig tiefe bis tief-gründige Böden. Die ökologische Leistungsfähigkeit von Böden wird gemäß § 2 Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) hinsichtlich der Erfüllung ihrer natürlichen Funktionen bewertet [4], [20]. In Ta-belle 3 sind die jeweiligen Bewertungen der natürlichen Funktionen für die im Gebiet vorlie-genden Böden zusammengestellt, auf Grundlage der Angaben des LGRB [8]. Die Böden im Vorhabensgebiet weisen eine insgesamt hohe ökologische Bedeutung auf. Dies ist auf die sehr hohe Bedeutung der Böden als Ausgleichskörper im Wasserhaushalt und die hohe natürliche Bodenfruchtbarkeit zurückzuführen.

Bereich Bodentyp Wertstufe der Bodenfunktionen Gesamtbe-

wertung AKIWAS FIPU NATBOD NATVEG

Masten 2A, 2B, 1C

Braunerde-Para-braunerde und Para-braunerde-Braunerde (U75)

sehr hoch (4)

mittel bis hoch (2,5)

hoch (3) die Bewer-tungsklasse

hoch bis sehr hoch wird nicht erreicht

hoch (3,17)

Masten 1A, 1B

Kolluvium, z. T. über Braunerde-Para- braunerde (U101)

sehr hoch (4)

mittel (2) hoch (3) hoch (3)

AKIWAS = Ausgleichskörper im Wasserhaushalt

NATBOD = Natürliche Bodenfruchtbarkeit

FIPU = Filter und Puffer für Schadstoffe

NATVEG = Standort für naturnahe Vegetation

Tabelle 3: Natürliche Funktionen der Bodentypen und deren Bedeutung im Naturhaushalt Im Rahmen der Eingriffsregelung ist zu betrachten:

An den neu geplanten Standorten der Masten 1B und 2B werden natürliche Böden neu in Anspruch genommen. An den zu ersetzenden Masten 2A und 1C werden geringfügig größere Flächen versiegelt als bisher. Im Bereich des zurückzubauenden Masts 1A wer-den Flächen entsiegelt. Die betroffenen Böden weisen eine hohe ökologische Wertigkeit auf.

Insgesamt ist eine Fläche von ca. 12 m² von Versiegelung betroffen. Der Verlust der dort bisher vorhandenen Bodenfunktionen ist dauerhaft und als Eingriff im Sinne des Natur-schutzgesetzes zu werten.

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Für die Herstellung des unterirdischen Fundaments werden Ober- und Unterboden ge-trennt ausgehoben und fachgerecht zwischengelagert. Nach Abschluss der Fundament-arbeiten wird der Boden gelockert und wieder aufgetragen. Es ist davon auszugehen, dass die Bodenfunktionen wiederhergestellt werden. Auf den insgesamt ca. 404 m² un-terirdischen Fundamentflächen liegt keine erhebliche Beeinträchtigung des Schutzguts vor.

Anlage 3.2 enthält die rechnerische Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung unter Berücksichtigung des Maßnahmenkonzepts (s. Kap. 2.2). Die Bewertung erfolgt anhand der Empfehlungen der Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg [14] in Verbindung mit der ÖKVO [21]. Es verbleibt ein Kompensationsdefizit von 102 Ökopunkten. 4.3 Schutzgut Wasser Die hydrogeologischen Verhältnisse in der Region um Leutkirch werden von den großflächig abgelagerten eiszeitlichen Kies- und Schottermengen bestimmt. Es handelt sich Porengrund-wasserleiter mit hoher Durchlässigkeit und meist hoher Ergiebigkeit. Dem Vorhabensgebiet kommt daher eine hohe Bedeutung für die Grundwasserneubildung zu. Die bedeutendsten Grundwasservorkommen befinden sich in den kiesverfüllten und z. T. mo-räneüberdeckten Schmelzwasserrinnen der Eiszeitgletscher. So gehört auch die Leutkircher Heide bei Leutkirch zu den besonders grundwasserreichen Gebieten der Region. Das Vorha-bensgebiet liegt innerhalb der weiteren Schutzzone IIIB dieses Grundwasserschutzgebiets. Das Vorhabensgebiet liegt im Einzugsgebiet der Rauns, die weiter östlich am Ortsrand von Leutkirch fließt. Fließgewässer im eigentlichen Sinne sind nicht betroffen; lediglich ein trocke-ner Graben verläuft in West-Ost-Richtung durch das Wirtschaftsgrünland zwischen Bahnlinie und Umspannwerk, auf dem Seilzugarbeiten vorgesehen sind. Im Rahmen der Eingriffsregelung ist zu betrachten:

Auf neu versiegelten Bereichen ist unmittelbar mit einer Erhöhung des Oberflächenab-flusses und einer Verminderung der Grundwasserneubildungsrate zu rechnen. Betroffen ist eine Fläche von ca. 12 m². Der Abfluss von diesen Flächen fließt in die unmittelbare Umgebung ab und kann dort versickern.

Auf den mit Boden überdeckten Fundamentflächen kann der Niederschlag weitgehend versickern bzw. wird ebenfalls in die unmittelbare Umgebung geleitet.

Verschmutzungen des Grundwassers werden durch Schutzvorkehrungen und eine ent-sprechende Bauaufsicht vermieden.

Erhebliche Beeinträchtigungen für das Schutzgut Wasser sind nicht gegeben. 4.4 Schutzgut Klima/Luft Aufgrund der nur marginalen Wirkfaktoren für das Schutzgut Klima/Luft wird auf eine detail-lierte Bestandsaufnahme verzichtet. Insgesamt erhöht sich die Versiegelung um ca. 12 m². Sonstige Wirkungen sind nicht gegeben. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts Klima/Luft liegen nicht vor.

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4.5 Schutzgut Landschaft/Erholung Leutkirch liegt im Übergang zwischen den beiden Großlandschaften der Donau-Iller-Lech-Platte und dem voralpinen Hügel- und Moorland. Kleinräumiger betrachtet liegt die Stadt und auch das Vorhabensgebiet am westlichen Rand des Naturraums der Riß-Aitrach-Platten. Die durch die rißeiszeitliche Grund- bzw. Endmoräne geformte Landschaft ist leicht gewellt und wird durch typische Erscheinungsformen wie Schmelzwasserrinnen, Toteislöcher oder Drum-lins geprägt. Das Vorhabensgebiet selbst befindet sich westlich von Leutkirch, in einem überwiegend in-tensiv landwirtschaftlich genutzten Gebiet zwischen Ortsrand und der Autobahn A 96. Visuelle Vorbelastungen sind durch die Bahnlinie und die bereits bestehende 110 kV-Leitung mit den entsprechenden Masten sowie dem Umspannwerk Leutkirch gegeben. Mit dem geplanten Umrichterwerk der Bahn wird eine neue Vorbelastung geschaffen. Die landwirtschaftlichen Flächen sind von Wegen durchzogen und können grundsätzlich zur extensiven Erholung genutzt werden. Aufgrund der wenig strukturierten und vorbelasteten Landschaft und der Nähe von Autobahn sowie Bundes-, Landes- und Kreisstraßen hat das Gebiet als Erholungsfläche keine besondere Bedeutung. Insgesamt ist hat das Schutzgut eine geringe Bedeutung. Die Landschaft wird recht einheit-lich genutzt, ist nur wenig strukturiert und deutlich überformt. Landschaftstypische Elemente sind allenfalls entlang der Rauns vorhanden. Im Rahmen der Eingriffsregelung sind zu betrachten:

Zusätzlich zu den bestehenden Masten mit der verbindenden Freileitung ist ein neuer Mast 2B vorgesehen. Von diesem soll ein Spannfeld von ca. 240 m an die bestehende Freileitung anschließen. Der neue Maststandort ist unmittelbar am geplanten Umrichter-werk vorgesehen. Das bestehende Spannfeld zwischen Mast 1C und Mast 2A wird ab-gebaut, stattdessen entsteht ein neues Spannfeld zwischen Mast 1C und Mast 2B vor dem Umrichterwerk. Die neue bzw. verändert geführte Leitung liegt in einem Bereich, der bereits durch bestehende Leitungen überformt wird. Erhebliche Beeinträchtigungen des Schutzguts sind nicht zu erwarten.

Der Ersatz der Masten 2A, 1C und 1B, sowie der Ersatz der diese Masten verbindenden Freileitung, stellt keine zusätzliche Beeinträchtigung des Landschaftsbilds dar.

Die Erholungsfunktion im Vorhabensgebiet wird durch die Baumaßnahmen kurzzeitig gestört. Eine Sperrung von Wegen ist allenfalls kurzzeitig notwendig. Erhebliche Beein-trächtigungen liegen nicht vor.

5 Abschließende Bewertung Die Deutsche Bahn benötigt für den Anschluss eines geplanten Umrichterwerks westlich von Leutkirch den Anschluss an die 110-kV-Ebene der Netze BW. Dazu ist der Austausch beste-hender Freileitungsmasten sowie ein Mastneubau notwendig. Dies ist mit geringfügigen Neu-versiegelungen verbunden. Die Leitungen sollen wie bisher als Freileitungen geführt werden; Sie werden um ca. 550 m ergänzt, im Gegenzug wird ein Spannfeld auf 240 m Länge zurück-gebaut. Die Planung wurde hinsichtlich der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft un-tersucht.

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Für die Schutzgüter Wasser und Klima/Luft sind keine maßgeblichen Veränderungen zu er-warten. Das Vorhaben liegt in einem bereits durch Energieleitungen und Versorgungseinrich-tungen vorbelasteten und intensiv genutzten Raum. Die geringfügige Erweiterung bedeutet auch für das Schutzgut Landschaftsbild/Erholung keine maßgeblichen Veränderungen. Das Vorhaben beeinträchtigt die Schutzgüter Arten und Lebensräume sowie das Schutzgut Boden in geringem Maße. Lebensräume gehen im Zuge der Baumaßnahmen verloren, wei-terhin werden Böden für neu versiegelte Flächen in Anspruch genommen. Betroffen ist eine Fläche von ca. 12 m². Der Verlust von Lebensräumen und die Versiegelung von Böden sind als Eingriffe im Sinne des Naturschutzgesetzes zu werten und unterliegen der Eingriffsrege-lung. Zum Ausgleich wird eine Ackerfläche von ca. 1.700 m² in eine Blühwiese umgewandelt. Zum Schutz brütender Vögel erfolgen die ggf. erforderlichen Gehölzrodungen und/oder -rück-schnitte im Zeitraum Anfang Oktober bis Ende Februar (vgl. § 39 Abs. 5 BNatSchG). Die rechnerische Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung erfolgte gemäß der Ökokonto-Verordnung Baden-Württemberg. Danach kann für das Schutzgut Lebensräume/Arten ein Überschuss von ca. 15.175 Ökopunkten erreicht werden. Für das Schutzgut Boden verbleibt ein Kompensati-onsdefizit von 102 Ökopunkten. Ein schutzgutbezogener Ausgleich für den Boden ist nicht möglich. Daher werden schutzgutübergreifend die Überschusspunkte aus der Detailbilanz der Biotoptypen angerechnet. Unter Berücksichtigung der schutzgutübergreifenden Kompensation ist die Eingriffs-/Aus-gleichsbilanz insgesamt positiv. HPC AG Projektleiterin Projektbearbeiterin Dr. Barbara Eichler Roswitha Beier-Groß Dipl.-Biol. Dipl.-Agrarbiol.

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ANHANG

1 Quellen- und Literaturverzeichnis

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- Anhang 1 - zum Gutachten Nr. 2173421(1b) Ertüchtigung und Ergänzung der 110-kV-Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, zum Anschluss des Umrichterwerks Leutkirch, Leutkirch im Allgäu – Landschaftspflegerischer Begleitplan –

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Quellen- und Literaturverzeichnis [1] Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M. I., Hölzinger, J., Kramer, M., Mahler, U. (2016):

Rote Liste und kommentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs, 6. Fassung, Stand 31.12.2013, Naturschutz-Praxis Artenschutz 11

[2] Bruns, E. (2015): Auswirkungen zukünftiger Netzinfrastrukturen und Energiespeicher in Deutschland und Europa. Teilbericht 4: Vogelkollisionen an Freileitungen. F+E- Vorha-ben FKZ 512 83 0100 im Auftrag des BfN (Bundesamt für Naturschutz). Unter Mitarbeit von D. Kraetzschmer, J.C. Sicard und S. Garske

[3] Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG) v. 29.07.2009, BGBl. I Nr. 51, 2009 (unter Berücksichtigung der aktuellen Änderungen)

[4] Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Alt-lasten (BBodSchG) v. 17. März 1998, BGBl I 1998, 502

[5] GÖG Gruppe für ökologische Gutachten (2012): Gefährdungsanalyse zur Vermeidung von Vogelschlag an Hoch- und Höchstspannungsleitungen, im Auftrag der EnBW, Stutt-gart

[6] Haas D., Nipkow, M., Fiedler, G., Schneider, R., Haas, W. & Schürenberg, B. (2003): Vogelschutz an Freileitungen - Tödliche Risiken für Vögel und was dagegen zu tun ist. - Im Auftrag des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e.V., 51 S.

[7] Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB): Geologische Karte GK 50, blattschnittfrei

[8] Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB): Bodenkarte BK 50, blatt-schnittfrei

[9] Landesamt für Geologie, Rohstoffe und Bergbau (LGRB): Hydrogeologische Karte HK 50, blattschnittfrei

[10] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2014): Fachplan Landesweiter Biotopverbund. Arbeitshilfe. Karlsruhe, Juli 2014

[11] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2009): Ar-ten, Biotope, Landschaft – Schlüssel zum Erfassen, Beschreiben, Bewerten; Karlsruhe, Dezember 2009

[12] Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Bewertung der Biotoptypen Ba-den-Württembergs zur Bestimmung des Kompensationsbedarfs in der Eingriffsrege-lung, Karlsruhe, abgestimmte Fassung August 2005

[13] Landesanstalt für Umweltschutz Baden-Württemberg: Empfehlungen für die Bewertung von Eingriffen in Natur und Landschaft in der Bauleitplanung sowie Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen sowie deren Umsetzung, Abgestimmte Fassung, Karlsruhe, Oktober 2005

Ergänzt durch: StadtLandFluss (08/2010): Methodik zur Bewertung naturschutzrechtli-cher Eingriffe und zur Ermittlung von Art und Umfang von Kompensationsmaßnahmen in der Bauleitplanung, Wolfschlugen

[14] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2012): Das Schutzgut Boden in der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, Stand Dezember 2012, Karlsruhe

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- Anhang 1 - zum Gutachten Nr. 2173421(1b) Ertüchtigung und Ergänzung der 110-kV-Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Anlage 0025, zum Anschluss des Umrichterwerks Leutkirch, Leutkirch im Allgäu – Landschaftspflegerischer Begleitplan –

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[15] Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (2013): Hinweise zur Veröffentlichung von Geodaten für die Artengruppe der Fledermäuse, Stand 01.03.2013

[16] Netze BW, Stuttgart, 110-kV Leitung Leutkirch - Haisterkirch, Baubeschreibung und Planunterlagen, Stand Juni/Juli 2018

[17] Pöyry (2016): Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag ABS 48 Elektrifizierung und Ertüchti-gung der Strecke Geltendorf – Memmingen – Lindau, Planfeststellungsabschnitt 11 Leutkirch. München 07.04.2016

[18] Trautner, J., Jooss, R. (2008): Die Bewertung „erheblicher Störung“ nach § 42 BNatSchG bei Vogelarten, Naturschutz und Landschaftsplanung 40, 265-272

[19] Umweltministerium Baden-Württemberg (1991): Erhaltung fruchtbaren und kulturfähi-gen Bodens bei Flächeninanspruchnahme, Reihe Luft, Boden, Abfall, Heft 10, Stuttgart

[20] Umweltministerium Baden-Württemberg (1995): Bewertung von Böden nach ihrer Leis-tungsfähigkeit, Reihe Luft, Boden, Abfall; Heft 31; Stuttgart

[21] Verordnung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr über die Anerken-nung und Anrechnung vorzeitig durchgeführter Maßnahmen zur Kompensation von Ein-griffsfolgen (Ökokonto-Verordnung – ÖKVO) vom 19. Dezember 2010

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ANLAGE 1

Lagepläne zum Bestand

1.1 Bestandsplan Biotoptypen, Maßstab 1 : 2.000 1.2 Bestandsplan Boden, Maßstab 1 : 2.000

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Tel. 07472/158-0 Fax.07472/158-111

HPC 2173421

Datum:

09.07.18

06.07.18

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

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0 25 50 75 100 125 m

Projekt

Ertüchtigung/Ergänzung 110 kV-Leitung, Leutkirch

Darstellung

Bestandsplan Boden

Auftraggeber

Netze BW GmbH

Planverfasser

HPC AGSchütte 12-16, 72108 Rottenburg

Tel. 07472/158-0 Fax.07472/158-111

Anlage:

Maßstab:

Proj.-Nr.:

Bearb.:

gezeichn.

geprüft:

1.2

HPC 2173421

Name: Datum:

09.07.18

bei 06.07.18

A3

1:2.000

bei

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

rb

Vorhaben

Arbeitsflächen

Arbeitsfläche-Zuwegungen

Maststandort

Seilzugflächen

Schutzgerüst

Schutzstreifen

Boden Bestand

Braunerde-Parabraunerde undParabraunerde-Braunerde ausSchmelzwasserschottern

Kalkhaltiger Brauner Auenboden ausAuenlehm über Terrassenschottern

Kolluvium aus holozänen Abschwemm-massen über Schotter

Legende

Plangröße:

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ANLAGE 2

Maßnahmenplan, Maßstab 1 : 2.000

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HPC 2173421

Datum:

09.07.18

06.07.18

DAS INGENIEURUNTERNEHMEN

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ANLAGE 3

Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung

3.1 Detailbilanz Biotoptypen 3.2 Detailbilanz Schutzgut Boden

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Detailbilanz Biotoptypen

(Erläuterungen zur Bewertung s. Textteil Kap. 4.1)

Bezeichnung ca. [m²] Wertstufe PunkteFlächen-

punkte

Wirtschaftswiese Mast 2A, 2B 8,15 33.41 Intensivwiese als Dauergrünland mittel 13 106

Grünland Mast 1C 2,00 35.12 Mesophytische Saumvegetation hoch 19 38

Acker Mast 1B 1,25 37.11 Acker mit fragmentar. Unkrautveg. sehr gering 4 5

Versiegelte Fläche Mast 1A 2,55 60.10 Bauwerk sehr gering 1 3

Summe 13,95 Summe 152

Bezeichnung ca. [m²] Wertstufe PunkteFlächen-

punkte

Neu überbaute Flächen Masten

1B, 1C, 2A, 2B11,40 60.10 Bauwerk sehr gering 1 11

Entsiegelte Fläche Mast 1A 2,55 33.61 Intensivwiese als Dauergrünland gering 6 15

-1.700,00 37.11 Acker mit fragmentar. Unkrautveg. sehr gering 4 -6.800

1.700,00 33.41 Wirtschaftswiese extensiv mittel 13 22.100

Summe 13,95 Summe 15.327

Bilanz Eingriff = Ausgleichsbedarf 152

Ausgleich 15.327

15.175

Ausgleich: Umwandlung Acker in

Wirtschaftswiese

Zielbiotop

Fläche Bestand

Ausgangsbiotop

Fläche Planung

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Gutachten Nr. 2173421(1b), Anlage 3.1

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Detailbilanz Schutzgut Boden

(Erläuterungen zur Bewertung s. Textteil Kap. 4.2.)

Aktuelle Nutzung Fläche F Zukünftige Nutzung BvE BnE

max. ca. [m²] Wertstufe Wertstufe [Bodenwerteinheiten] Ökopunkte

Braunerde-Parabraunerde

und Parabraunerde-

Braunerde

10,10neu versiegelte/überbaute Fläche Masten

2A, 2B, 1C3,17 0,00 32 128

Kolluvium, z. T über

Braunerde-Parabraunderde 1,25 versiegelte/überbaute Fläche Masten 1B 3,00 0,00 4 15

Summen KB 11,35 36 143

Kompensation Fläche F Zukünftige Nutzung BnM BvM

max. ca. [m²] Wertstufe Wertstufe [Bodenwerteinheiten] Ökopunkte

Kolluvium, z. T über

Braunerde-Parabraunderde 2,55 entsiegelte Fläche Mast 1A 4,00 0,00 10 41

Summen KW 2,55 10 41

E/A Bilanz (KB-KW) -102

Erläuterungen:

BvE Bewertung vor dem Eingriff

BnE Bewertung nach dem Eingriff

KB Kompensationsbedarf in Bodenwerteinheiten (BWE)

BnM Bewertung nach der Maßnahme

BvM Bewertung vor der Maßnahme

KW Kompensationswirkung in Bodenwerteinheiten (BWE)

Kompensationsbedarf

KB = F x (BvE-BnE)

Kompensationswirkung

KW = F x (BnM-BvM)

HPC_2173421(1b)_Anl_3

Gutachten N

r. 2173421(1b), Anlage 3.2