Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung...

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60. Jahrgang . Ausgabe Nr. 05/06 . Mai/Juni 2014 Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa!

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60. Jahrgang . Ausgabe Nr. 05/06 . Mai/Juni 2014

Europawahl 2014Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa!

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MAGAZIN DER CHRISTLICHEN GEWERKSCHAFTENCGM . CGDE . CGBCE . KFG . UNION GANYMED . BIGD . GKH

VORWORT . INHALTSVERZEICHNIS

Titelthema

Europawahl 2014 – Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa!

Politik . Soziales

Europawahl 2014 – Zahlen und Fakten

Arbeitnehmerfreizügigkeit

Das starke Rückrat der Wirtschaft

Energie- und Klimapolitik

Betriebsratswahlen 2014

Gallup veröffentlicht Engagement

Engagement Index 2013

Bewerbersuche ist ein Dauerproblem

Gewerkschaftsnachrichten

WOW

EZA-Europaseminar in Serbien

CGB

Maiaufruf 2014

Peter Kiefer erhält das Bundesver-dienstkreuz am Bande

CGM

Zehn Jahre Pforzheimer Abkommen

Gleichstellungsabrede

Mittelbare Diskrimminierung durch einen Tarifvertrag

Nachtzuschläge bei Betriebs-ratstätigkeit

Zustimmung zur Kündigung

Betrieblicher Arbeitsschutz

Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter

Verlust der Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung

Insolvenzanfechtung

Anspruch auf Entgeltumwandlung

Kirchlicher Arbeitgeber

Fahrtenbuchauflage für Firmenfahrzeuge

Anspruch auf eine betriebliche Altersrente

Informationen

Sicher und entspannt durch die Dämmerung

Vermögen in Deutschland

Psychisch krank in die Frührente

FRBW

Impressum

KFG

Beitrag für eine Studie der Hochschule Heilbronn

Probleme rund um den Verkehr

Jugendseite

BFH-Urteil zum Erststudium

Beschäftigungsverhältnisse Jüngerer kürzer geworden

Europawahl

WIR

Thomas Grohs neu im Vorstand der Arbeitskammer

Trauer um Karl Jourdan

Einladung zur Mitgliederver- sammlung der Daimler AG Werk Sindelfingen

60 Jahre Gewerkschaftsmitglied

Stellenanzeige

Tarifgeschehen

Elektrohandwerk Sachsen und Thüringen

Recht

Arbeitsrechtliche Folgen

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VORWORT

[ Einleitende Worte ]

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Betriebsratswahlen 2014 sind größten-

teils abgeschlossen und die CGM hat groß-

artige Ergebnisse vorzuweisen. In vielen

Betrieben konnten wir unsere Betriebsrats-

mandate ausbauen. Schöne Erfolge, die das

Ergebnis der harten Arbeit unserer Betriebs-

räte, Vertrauensleute und Mitglieder vor Ort

sind. Ihrem Einsatz, dem offenem Ohr und

der Hilfsbereitschaft ist dieses Ergebnis zu

verdanken.

Die Wahlergebnisse in ganz Deutschland

bestätigen uns, dass wir auf dem richtigen

Weg sind, einem Weg, der von Menschlich-

keit und Verantwortungsbewusstsein ge-

genüber dem Nächsten geprägt ist. Denn

worauf es ankommt, ist der Umgang von

Mensch zu Mensch, die vorbehaltlose Hilfe

und die Unterstützung in allen beruflichen

Belangen.

Wir bedanken uns für das Vertrauen, das

Sie den Kandidatinnen und Kandidaten der

CGM entgegengebracht haben, indem Sie

uns Ihre Stimme gegeben haben. Wir sind

uns der Verantwortung bewusst, die Sie uns

mit Ihrer Stimme übertragen haben. Es ist

nun an uns, in den kommenden vier Jahren

dieser Verantwortung gerecht zu werden

und Ihnen ein sorgenfreies Arbeitsleben zu

ermöglichen! Denn wie heißt es so schön:

Nach der Wahl ist vor der Wahl!

Dies gilt im Besonderen auch für den Won-

nemonat Mai! Denn nach den abgeschlos-

senen Betriebsratswahlen steht uns erneut

eine wichtige Wahl bevor, die Europawahl

2014. Über 500 Millionen Europäer aus 28

EU-Mitgliedstaaten werden von 751 Abge-

ordneten vertreten. Das EU-Parlament hat

seinen Sitz in Straßburg und Brüssel. Die Ab-

geordneten des EU-Parlaments werden alle

fünf Jahre gewählt. Diese wählen dann für

die Hälfte der Legislaturperiode aus ihren

Reihen einen Präsidenten. David Mc Allister

stellt in seinem Beitrag für die DGZ die vielen

Vorteile und Chancen vor, die ein geeintes

Europa bietet. Nicht unbeachtet bleiben

kann außerdem die Arbeitnehmerfreizügig-

keit, die seit dem 1. Januar 2014 auch für

Arbeitnehmer aus Bulgarien und Rumänien

gilt. Was das für Europa und Deutschland

bedeutet, kann nicht unbehandelt bleiben.

Letztendlich ist eines sicher: Mit Ihrer Stimm-

abgabe haben Sie die Möglichkeit, die Zu-

kunft Europas aktiv mitzugestalten; eine

Zukunft, die sich nicht nur um die EU als

Währungsunion dreht, sondern viele an-

dere wichtige Themen wie Klimawandel,

Umweltschutz, Migration, etc. beinhaltet.

Gehen Sie zur Wahl und geben Sie Ihre Stim-

me ab für ein friedliches Europa der gemein-

samen Werte.

An gemeinsame Werte und Tradition erinnert

der CGB natürlich auch in diesem Jahr mit

dem Maiaufruf 2014 zum Tag der Arbeit.

Carolin HänßlerDGZ-Chefredaktion

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TITELTHEMA

[ Für ein starkes Deutschland in einem starken Europa! ]

Die Europäische Union ist eine einmalige Wertegemeinschaft und sichert uns ein Leben in Frieden, Freiheit und Sicher-heit. Bei der Wahl zum Europäischen Parlament am 25. Mai 2014 werden die Weichen für das Europa von morgen ge-stellt. Wir stimmen darüber ab, wie wir in Zukunft leben wollen.

Der Europäischen Union haben wir es zu

verdanken, dass unser Alltag nicht mehr von

Schlagbäumen oder Mauern geprägt ist. Wir

können frei reisen, wohnen, lernen oder ar-

beiten, wo wir die besten Möglichkeiten für

uns finden. Gerade für die jüngere Generati-

on ist es selbstverständlich geworden, einen

Teil der Ausbildung oder des Arbeitslebens

im europäischen Ausland zu verbringen. Es

ist erfreulich, dass die Zahl der Menschen, die

diese Chance wahrnehmen, stetig wächst.

Soziale Sicherheit unverzichtbar für EuropaNeben dieser Freiheit gehört für uns ebenso

die soziale Sicherheit unverzichtbar zu Euro-

pa. Angela Merkel weist zu Recht immer wie-

der darauf hin, dass die Menschen in der Eu-

ropäischen Union Beachtliches dafür leisten.

Obwohl nur etwas mehr als sieben Prozent

der Weltbevölkerung in der Europäischen

Union leben, erwirtschaften wir Europäer

rund 25 Prozent des weltweiten Bruttoin-

landsprodukts. 50 Prozent aller Sozialleistun-

gen auf der Welt werden in Europa erbracht.

Gleichzeitig finden heute aber 90 Prozent des

weltweiten Wachstums in anderen Teilen der

Welt statt.

In diesen Zahlen spiegelt sich die enorme

Herausforderung wider, vor der alle 28 Mit-

gliedsstaaten der Europäischen Union stehen.

Daher müssen jetzt gemeinsam die Weichen

gestellt werden, damit wir unseren heutigen

Lebensstandard auch künftig halten und

ausbauen können. Dafür sind solide Finan-

zen, Zukunftsinvestitionen und ein stabiles

Wachstum für mehr Arbeit entscheidend.

Soziale Marktwirtschaft als unser zent-rales LeitbildStarke Unternehmen in Mittelstand und

Industrie, die sich im internationalen Wett-

bewerb behaupten können, sorgen für

gute Arbeitsplätze und Wohlstand. Wenn

aus Ideen neue Produkte und Arbeitsplätze

entstehen sollen, brauchen wir tüchtige und

gut ausgebildete Arbeitnehmer. Die beste

Wirtschaftsordnung für freie Menschen in

einer solidarischen Gesellschaft ist die Sozi-

ale Marktwirtschaft. Sie bevormundet die

Bürger nicht, sondern traut ihnen etwas zu.

Aufbauend auf Leistung, Verantwortung und

Solidarität schafft sie Wohlstand und soziale

Sicherheit.

Ein wesentlicher Grundpfeiler der Sozialen

Marktwirtschaft ist die Sozialpartnerschaft.

Die Arbeitgeberverbände und Gewerkschaf-

ten tragen durch die Tarifpartnerschaft, die

betriebliche Mitbestimmung und die Selbst-

verwaltung der Sozialversicherungen Verant-

wortung für die soziale Sicherheit und für

einen fairen Interessenausgleich. Tarifauto-

nomie und Mitbestimmung sind daher für

uns ein hohes Gut.

Gerade in der Krise hat sich das Zusammen-

spiel von Gewerkschaften, Betriebs- und

Personalräten sowie Arbeitgebern und deren

Verbänden bewährt. Die Tarifpartner haben

mit verantwortungsvollen Entscheidungen

zur Wettbewerbsfähigkeit unserer Unter-

nehmen beigetragen und gleichzeitig die Si-

cherheit der Arbeitsplätze und Teilhabe der

Arbeitnehmer an der wirtschaftlichen Ent-

wicklung im Blick gehabt.

Unser Ziel ist es, auch auf europäischer Ebene

geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen

und somit die Sozialpartnerschaft zu einem

Erfolgsmodell in der gesamten Europäischen

Union zu entwickeln. Denn der Verantwor-

tung für ein gutes Miteinander können die

Arbeitnehmer und Arbeitgeber nur durch

EUROPAWAHL 2014

David McAllister

eine verlässliche Zusammenarbeit gerecht

werden. Deshalb sind wir davon überzeugt,

dass der soziale Dialog der Tarifpartner auch

auf europäischer Ebene mit Blick auf die

Wettbewerbsfähigkeit und gute Arbeit eine

wichtige Funktion hat.

• geboren am 12. Januar 1971

in West-Berlin

• verheiratet, zwei Töchter

Werdegang• 1989 Abitur

• 1989 – 1991 Zeitsoldat beim Panzer-

bataillon 74 in Cuxhaven-Altenwalde

• 1991 – 1996 Studium der Rechts-

wissenschaften an der Universität

Hannover, Stipendium der Konrad-

Adenauer-Stiftung

• 1996 Erste Juristische Staatsprüfung

• 1998 Zweite Juristische Staatsprüfung

• seit 1998 Rechtsanwalt

• 2012 Ehrendoktorwürde der

Universität Edinburgh

Politik• 1988 Eintritt in die CDU

• 1991 – 1994 Kreisvorsitzender

der Jungen Union (JU) Cuxhaven

• 2001 – 2002 Bürgermeister von

Bad Bederkesa

• 1996 – 2010 Mitglied des

Kreistages Cuxhaven

• 1998 – 2014 Abgeordneter des

Niedersächsischen Landtages

• 2002 – 2003 Generalsekretär der

CDU in Niedersachsen

• 2003 – 2010 Vorsitzender der

CDU-Fraktion im Niedersächsischen

Landtag

• seit 2008 Landesvorsitzender der

CDU in Niedersachsen

• 2010 bis 2013 Niedersächsischer

Ministerpräsident

Mandate/Mitgliedschaften• Mitglied im geschäftsführenden

Bundesvorstand der CDU Deutschlands

• Mitglied der 12., 13., 14. und 15.

Bundesversammlung

• Mitglied der Konrad-Adenauer-Stif-

tung e.V.

DAVID MCALLISTER

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POLITIK . SOZIALES

Wahlbeteiligung bei derEuropawahl 2009 in Prozent

Luxemburg

Quelle: Europäisches Parlament © Globus 6202

Belgien

Malta

Italien

Dänemark

Zypern

Irland

Lettland

Griechenland

ÖsterreichSchweden

Spanien

Estland

Deutschland

EU-Durchschnitt

Frankreich

Finnland

Bulgarien

Portugal

Niederlande

Ungarn

Großbritannien

Slowenien

Tschechien

Rumänien

Polen

Litauen

Slowakei

90,8 %90,4

78,865,1

59,559,458,6

53,752,6

46,045,544,943,943,343,0

40,640,339,0

36,836,836,3

34,728,328,227,7

24,521,019,6

Wer geht wählen?

[ Zahlen und Fakten ]Die diesjährige Europawahl findet vom 22. bis 25. Mai 2014 statt, in Deutsch-land nur am 25. Mai. Doch viele EU-Bür-ger wissen nicht genau, wer überhaupt zur Wahl steht und wie der Wahlvor-gang von Statten geht. Zeit ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen!

Seit 1979 werden in der Europäischen Union

(EU) alle fünf Jahre die Abgeordneten des

Europäischen Parlamentes (EP) gewählt. Ins-

gesamt vertreten derzeit 751 Abgeordnete

über 500 Millionen Europäerinnen und Eu-

ropäer aus 28 Mitgliedstatten der EU. Die

Mitglieder des Europäischen Parlaments

werden für jeden Mitgliedstaat getrennt

nach der europaweiten Rechtsgrundlage der

Wahlen Art. 14 Abs. 3 EU-Vertrag und dem

1976 verabschiedeten Direktwahlakt, der

den allgemeinen Rahmen der Wahl regelt,

gewählt. In jedem einzelnen Mitgliedstaat

der EU gelten jedoch nationale Regelungen,

die den genauen Wahlvorgang bestimmen.

Über eine Vereinheitlichung des Wahlsys-

tems wird seit der Einführung der Europa-

wahl nachgedacht. Das Europäische Parla-

ment und der Europäische Rat haben hierfür

nach Art. 223 AEU-Vertrag auch einen kla-

ren Auftrag, doch eine zeitliche Umsetzung

ist nicht bestimmt worden. Ein Konsens

konnte bisher nicht erreicht werden. Vor der

Europawahl 2004 wurde jedoch vereinbart,

dass Änderungen des Direktwahlakts und

das Prinzip der Verhältniswahl angewandt

werden müssen. Auch wenn Länder wie

Frankreich oder Großbritannien bei ihren

nationalen Wahlen das Prinzip des Mehr-

heitswahlrechts haben.

Wahlvorgang in DeutschlandIn Deutschland gilt das Europawahlgesetz.

96 deutsche Europaabgeordnete werden

in einer allgemeinen, unmittelbaren, freien,

gleichen und geheimen Wahl bestimmt.

Die Sitzvergabe wird über das Verhältnis-

wahlrecht geregelt, wobei von Bedeutung

ist, dass das Bundesverfassungsgericht die

bisher geltende 5-Prozent-Hürde und auch

eine vorgesehene 3-Prozent-Hürde für die

Europawahl als verfassungswidrig erklärt

hat. Für den anstehenden Wahlvorgang in

Deutschland gibt es somit keine Sperrklau-

sel mehr.

Die Wahl erfolgt nach den Grundsätzen der

Verhältniswahl auf der Basis von Listenvor-

schlägen. Wahllisten können entweder als

Landeslisten oder als gemeinsame Liste

für alle Länder eingereicht werden. Der

Wähler hat nur eine Stimme, die er einer

Partei oder politischen Vereinigung geben

kann. Um mit einem Abgeordneten ins Par-

lament einzuziehen, benötigt eine Partei

etwa 0,5 Prozent der Stimmen. Für jeden

Kandidaten gibt es noch einen Ersatzkandi-

daten, der das Mandat im Falle eines Aus-

scheidens aus dem Parlament übernehmen

kann.

EUROPAWAHL 2014

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne

des Art. 116 Abs. 1 GG, die am Wahltag das

Bundestagswahlrecht besitzen. Staatsange-

hörige anderer Mitgliedstaaten sind ebenso

wahlberechtigt, sofern sie 18 Jahre alt sind

und seit mehr als drei Monaten ihren festen

Wohnsitz in Deutschland haben. Jedes EU-

Mitglied, das diese Bedingungen erfüllt,

muss sich jedoch immer entscheiden, ob er

das Wahlrecht im Staat der Staatsangehörig-

keit oder des Wohnsitzes ausübt. cah

Wählen gehen für ein starkes Europa!

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POLITIK . SOZIALES

[ Grenzenlos arbeiten in der EU ]Seit dem 1. Januar dieses Jahres gilt end-gültig für alle Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union (EU) die unein-geschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit, auch für Rumänen und Bulgaren. Immer wieder führt dies zu Diskussionen darü-ber, ob der Arbeitsmarkt in Deutschland nicht „überrannt“ werden könnte oder ob die Möglichkeit, hier in Deutschland zu leben und zu arbeiten, zu einer Be-lastung der deutschen Sozialversiche-rungssysteme führt. Um etwas Licht ins Dunkel zu bringen, sollen an dieser Stel-le einige immer wiederkehrende Fragen beantwortet werden.

Was bedeutet Arbeitnehmerfreizügig-keit eigentlich genau?Neben der Niederlassungsfreiheit stellt die

Arbeitnehmerfreizügigkeit eine besondere

Form der Personenfreizügigkeit dar. Dem-

nach hat jeder EU-Bürger die Möglichkeit,

ungeachtet seines Wohnortes in jedem

Mitgliedstaat der EU, dessen Staatsangehö-

rigkeit er nicht besitzt, eine Beschäftigung

unter den gleichen Voraussetzungen aufzu-

nehmen und auszuüben wie ein Angehöriger

dieses Staates. Es darf also keine Ungleichbe-

handlung aufgrund der Nationalität in Bezug

auf den Zugang zur Beschäftigung, die Be-

schäftigung selbst, die Entlohnung sowie die

sonstigen Arbeitsbedingungen geben.

Welche Rechte hat ein EU-Bürger, der in einem anderen EU-Mitgliedstaat arbeitet? In den ersten drei Monaten darf sich grund-

sätzlich jeder EU-Bürger bedingungslos in

einem anderen EU-Land aufhalten. Danach

haben Arbeitnehmer und Selbständige

sowie ihre direkten Familienangehörigen

ebenso ein Aufenthaltsrecht, das keinen

Bedingungen unterliegt. Arbeitssuchende

haben sechs Monate oder sogar noch län-

ger ein Recht auf Aufenthalt, sofern sie wei-

terhin nach einer Beschäftigung suchen und

„begründete Aussicht“ auf Arbeit haben.

Studenten und andere Nichterwerbstätige

(z. B. Rentner, Arbeitslose etc.) genießen

länger als drei Monate ein Aufenthaltsrecht,

sofern sie für sich und ihre Familie über ge-

nügend finanzielle Eigenmittel verfügen.

Sie dürfen für das Sozialsystem des EU-Auf-

nahmelandes keine Belastung darstellen,

müssen also z. B. auch krankenversichert

sein. Nach fünf Jahren ununterbrochenem

Aufenthalt erhalten EU-Bürger und ihre

Familien das Recht auf Daueraufenthalt im

Aufnahmeland.

Wie wirkt sich die Arbeitnehmerfreizü-gigkeit auf unsere Sozialversicherungs-systeme aus?Grundsätzlich gilt: Es gibt ein Recht auf Frei-

zügigkeit, aber kein Recht auf Einwanderung

in die nationalen Sozialversicherungssyteme.

Nur arbeitende oder dauerhaft aufenthalts-

berechtigte EU-Bürger haben somit ein

Recht auf Sozialleistungen. Gelangen die

Behörden in den ersten fünf Jahren des

Aufenthalts zu dem Ergebnis, dass der so-

genannte „mobile EU-Bürger“ wegen eines

Antrags auf Sozialleistungen zu einer un-

verhältnismäßigen Belastung geworden ist,

können sie sein Aufenthaltsrecht aufheben.

ARBEITNEHMERFREIZÜGIGKEIT

In den meisten EU-Ländern stützen die

mobilen EU-Bürger allerdings durch ihre

Steuern und Sozialbeiträge die Sozialversi-

cherungssysteme des Aufnahmelandes. Sie

gelten somit als Nettozahler, d.h., sie zahlen

mehr ein als sie im Gegenzug an Leistungen

erhalten – selbst wenn man die Kosten für

öffentliche Dienstleistungen in diese Rech-

nung einbezieht.

Welche Vorteile bringt die Arbeitneh-merfreizügigkeit?Trotz der Wirtschaftskrise sind derzeit etwa

zwei Millionen(!) offene Stellen in der EU

nicht besetzt. Von der Arbeitnehmerfrei-

zügigkeit profitieren deshalb nicht nur die

EU-Bürger, die in einem anderen EU-Land

arbeiten möchten, sondern vor allem auch

die Wirtschaft der EU-Mitgliedstaaten.

In Deutschland kann auf diese Weise der

Mangel an qualifizierten Arbeitskräften, der

angesichts des demografischen Wandels in

den nächsten Jahren weiter zunehmen wird,

schneller ausgeglichen werden.

Laut Umfragen des Eurobarometers halten

56 Prozent der EU-Bürger die Arbeitneh-

merfreizügigkeit für die größte Errungen-

schaft der EU, in Deutschland sind es sogar

66 Prozent. Wir alle sollten uns diese positi-

ve Grundstimmung aneignen und uns den

Kolleginnen und Kollegen aus andern EU-

Mitgliedstaaten aufgeschlossen und weltof-

fen gegenüber verhalten. Das wirft nicht

nur ein gutes Licht auf unser Land ab, son-

dern vor allem auch auf seine Bürgerinnen

und Bürger. wü

[ Das starke Rückrat der Wirtschaft ]Die Industrie ist und bleibt der Wachs-tumsmotor der europäischen Wirtschaft. EU-weit vernetzte Firmen zeigen sich besonders wettbewerbsfähig. Das geht aus einer in Brüssel vorgelegten Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW) hervor.

Danach steht die Industrie in der Europä-

ischen Union für mehr als drei Viertel der

Warenexporte und für rund zwei Drittel

der Ausgaben im Bereich Forschung und

Entwicklung. Weil die Industrie ein wich-

tiger Absatzmarkt für andere Wirtschafts-

zweige ist, erzeugt 1 Euro Mehrnachfrage

nach industrieller Produktion fast 1,70 Euro

an zusätzlichem Output in der Gesamtwirt-

schaft der EU. In die gleiche Richtung weist

ein weiteres Ergebnis: Aufgrund seiner star-

ken Verflechtungen mit anderen Branchen

erzielt ein erweiterter Industrieverbund der

EU-Staaten einen ausgesprochen hohen

Wertschöpfungsanteil von 24 Prozent. In

der Europäischen Union hängen zudem ins-

gesamt 52 Millionen Arbeitsplätze von der

Industrie ab; 32 Millionen davon direkt und

gut 20 Millionen indirekt.

EUROPÄISCHE INDUSTRIE

„Die Industrie ist die zentrale Drehscheibe

für die Organisation von Wertschöpfungs-

ketten in Europa“, erläuterte IW-Direktor

Prof. Michael Hüther die Studienergebnisse

vor der EU-Spitze. Die Untersuchung mit

dem Titel „Industry as a growth engine in

the global economy“, die von dem euro-

päischen Industrie- und Unternehmensver-

band BUSINESSEUROPE in Auftrag gegeben

wurde, zeigt laut Hüther: „Höhere Wettbe-

werbsfähigkeit entsteht in der EU gerade

durch eine solch stärkere Zusammenarbeit

von Unternehmen und mehr gemeinsame

wirtschaftliche Aktivitäten über Branchen

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POLITIK . SOZIALES

Ein internationaler Vergleich zeigt, dass andere Regionen und Länder mittler-weile rasant aufgeholt und in einigen Bereichen bereits die Führung über-nommen haben:

Europa ist einer internationalen Studie zu-

folge längst nicht mehr alleiniger Vorreiter

in der weltweiten Energie- und Klimapolitik.

Andere Länder und Regionen haben rasant

aufgeholt und in einigen Bereichen bereits

die Führung übernommen, zeigt eine Studie

des Europäischen Forschungsnetzwerkes

Climate Strategies, die vom Deutschen Ins-

titut für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin)

geleitet wurde. Insbesondere viele Länder

Asiens und die USA erzielen mit einer ak-

tiven Energie- und Klimapolitik mittlerweile

deutliche Erfolge, investieren zunehmend

in erneuerbare Energien, erschließen Ener-

gieeffizienzpotenziale in Industrie, Ge-

bäuden und Verkehr und unterstützen die

Reduzierung von Treibhausgasen durch

Kohlenstoffpreise. Emissionshandelssysteme

existieren in Bundesstaaten der USA und

Kanada, Australien, Neuseeland und Korea,

wichtigen Provinzen Chinas sowie in Tokio,

andere Länder der Welt führen sie ein. Für

das häufig genannte Gegenargument, eine

ambitionierte Energie- und Klimapolitik

gehe zu Lasten der wirtschaftlichen Wett-

ENERGIE- UND KLIMAPOLITIK

bewerbsfähigkeit der Industrie, fanden die

Forscher keine Bestätigung. Sie betonen

aber die wirtschaftlichen Vorteile: „Wenn

Europa unter den Vorreitern bleibt, dann

kann es seine große Abhängigkeit von fos-

silen Energieimporten durch Investitionen in

Energieeffizienz und erneuerbare Energien

reduzieren und dabei zugleich neue Arbeits-

plätze schaffen“, urteilt DIW-Forscher Kars-

ten Neuhoff.

Andere Regionen der Welt holen rasant auf Bisher galt die Europäische Union als welt-

weiter Vorreiter in der Energie- und Kli-

mapolitik. Eine internationale, von der Eu-

ropean Climate Foundation unterstützte

Studie zeigt jedoch, dass sich in anderen

Regionen und Ländern mittlerweile eine ra-

sante Dynamik entwickelt hat. Bereits rund

70 Prozent der im Jahr 2012 zugebauten

Windkraftleistung wurden außerhalb der EU

installiert, davon je 29 Prozent in China und

den USA. Ziele für den Ausbau erneuerbarer

Energie haben sich mittlerweile 138 Länder

der Erde gesetzt, in 66 Staaten werden Ein-

speisetarife für erneuerbare Energien in ver-

schiedener Ausprägung gezahlt. Auch die

Emission von Treibhausgasen bekämpfen

andere Länder und Regionen engagiert.

Beim Kraftstoffverbrauch und der Elektro-

mobilität hat Japan die Nase vorne. Ein neu

zugelassener Pkw durfte dort im Schnitt

schon 2011 nur etwa 5,1 Liter Kraftstoff

auf 100 Kilometer verbrauchen. In Europa

waren es im Schnitt 5,8 Liter. In Japan wur-

den 2012 auch weltweit die meisten batte-

rieelektrischen Fahrzeuge zugelassen (rund

16.000), in den USA waren es rund 15.000,

in Deutschland nur etwa 1.300. Bei den

Plug-in Hybriden lagen die USA mit rund

53.000 Neuzulassungen vorn.

Wirtschaftliches Potenzial ist erheb- lich – Innovationskraft und Wettbe-werbsfähigkeit sichernVon ihrer Vorreiterrolle profitieren die Länder

und Regionen den Wissenschaftlern zufolge

auch in wirtschaftlicher Hinsicht mehrfach:

„Die Energieversorgung wird langfristig

und zuverlässig gesichert, es werden Inno-

vationen in Wachstumsbranchen gefördert

und neue Arbeitsplätze geschaffen.“ Die

Europäische Kommission schätzt in ihrem

Energiefahrplan 2050, dass sich bei großen

Investitionen in erneuerbare Energien und

Energieeffizienz im Jahr 2030 Energieimpor-

te im Wert von 160 Milliarden Euro einspa-

ren lassen, im Jahr 2050 sogar im Wert von

550 Milliarden. Diese Ressourcen können im

Inland zum Beispiel in Bau, Betrieb und War-

tung von Anlagen investiert werden, neue

Arbeitsplätze schaffen und die Innovations-

kraft stärken. Da die Preise für erneuerbare

Technologien in den letzten Jahren drastisch

gefallen sind, ist es auch wirtschaftlich sinn-

voll, Energieimporte durch den Zubau erneu-

erbarer Energien zu ersetzen.

Die europäische Wirtschaft zieht ihre Stärke

den Forschern zufolge vor allem aus ihrer

Innovationsfähigkeit und könnte deswe-

gen besonders profitieren, wenn Europa

in der Vorreitergruppe bleibt. „Europa ver-

fügt neben Japan über die größte Zahl an

Patenten im Bereich grüner Technologien

und deckt dabei zugleich am umfassends-

ten die unterschiedlichen Technologiefel-

der ab“, erklärt Misato Sato, Forscherin

an der London School of Economics. Dass

eine engagierte Energie- und Klimapolitik

der Wettbewerbsfähigkeit der deutschen

Industrie schade, fand die Forscherin Anne

Schopp vom DIW Berlin nicht bestätigt: „In

der Industrie liegt der durchschnittliche An-

teil der Energiekosten bei rund 2,2 Prozent

des Umsatzes. In diesem Fall wird eine Ver-

änderung der Energiepreise sich nicht auf

die Standortwahl des Unternehmens aus-

wirken.“ Für die energieintensivsten Bran-

chen bestünden dagegen vielfältige Aus-

nahmeregelungen, so dass eine engagierte

Klimapolitik keine Auswirkungen auf die

Wettbewerbsfähigkeit dieser Unternehmen

habe.

[ Europa nicht mehr alleiniger Vorreiter ]

und Grenzen hinweg.“ Die Industriepolitik

der EU müsse dies stärker berücksichtigen,

erklärte Hüther. Zentrale Punkte seien dabei

die Schaffung offener Märkte, eine bessere

transeuropäische Infrastruktur und die Ein-

richtung von Plattformen, mit denen sich

EU-Unternehmen leichter miteinander ver-

netzen können. „Brüssel muss zudem der

industriellen Wettbewerbsfähigkeit über

alle Politikbereiche hinweg deutlich mehr

Priorität geben“, so der Appell des IW-

Direktors.

Bild: © xxxx_3D - Fotolia.com

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POLITIK . SOZIALES

Betriebsratswahl 2014

Menschlichkeit ist wählbar

Bild: © SG-design | fotolia.com

www.cgm.de

[ Danke für das Vertrauen! ]Anstrengende Monate des Wahlkampfs liegen hinter unseren zahlreichen Kan-didaten und Kandidatinnen. Aber es hat sich ausgezahlt: Deutschlandweit konnte die CGM herausragende Er-gebnisse erzielen. In vielen Betrieben konnten wir Mandate hinzugewinnen, in manchen Betrieben sind wir erstmals vertreten.

Um nur einige wenige Beispiele zu nennen:

Bei Bosch in Ansbach konnten wir unsere

Mandate mehr als verdoppeln und stellen

nun fünf Betriebsräte. Neun Betriebsrats-

mandate und drei Freistellungen haben die

CGM‘ler bei ZF in Schweinfurt erreicht! Die

Belegschaft der Rolls-Royce Power Systems

AG wählte acht Kandidaten der CGM in den

Betriebsrat. Besonders erfreulich ist, dass

CGM-Kandidat Andreas Bemerl neben dem

Betriebsratsvorsitzenden der Freien Liste

zum stellvertretenden Betriebsratsvorsitzen-

den gewählt wurde. Bei Amazone in Hude

konnte die CGM 50 Prozent Plus und somit

die Mehrheit im Betriebsrat verzeichnen.

Bei Artec erreichte die CGM mit 80 Prozent

der Stimmen insgesamt vier von fünf mögli-

chen Sitzen. Auch die CGM’ler bei Bosch in

Blaichach können ein tolles Ergebnis vorwei-

sen: sechs Betriebsratsmandate, zwei Man-

BETRIEBSRATSWAHLEN 2014

date dazugewonnen. Bei Daimler in Berlin

sind CGM’ler erstmals in den Betriebsrat

gewählt worden.

Herzlichen Dank für Ihre Stimme und das

Vertrauen, das Sie unseren Kandidatinnen

und Kandidaten und deren Arbeit ausge-

sprochen haben. Es ist an uns, Ihnen die

kommenden vier Jahre zu beweisen, dass

Sie die richtige Wahl getroffen haben!

Die CGM‘ler sind sich der Verantwortung

bewusst und werden Sie nach bestem

Wissen und Gewissen vertreten. Ganz

nach unserem Motto:

Persönlich. Menschlich. Nah.

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POLITIK . SOZIALES

Nur ein geringer Teil der deutschen Arbeitnehmer weist eine hohe emotio-nale Bindung an den Arbeitgeber auf: Lediglich 16 Prozent der Beschäftigten in Deutschland sind bereit, sich freiwil-lig für die Ziele ihrer Firma einzusetzen. 67 Prozent leisten Dienst nach Vor-schrift und 17 Prozent sind emotional ungebunden und haben innerlich be-reits gekündigt. Für Unternehmen hat dies weitreichende Folgen: Denn wer nicht emotional an seinen Arbeitgeber gebunden ist, neigt eher zu einem Ar-beitgeberwechsel. In Zeiten des Fach-kräftemangels wirkt die emotionale Mitarbeiterbindung somit als Schutz-impfung gegen ungewollte Fluktuati-on. Zu diesen Ergebnissen kommt das Beratungsunternehmen Gallup in sei-nem Engagement Index 2013.

Immerhin: Der Anteil der inneren Kündi-

gungen ist im Vergleich zum Vorjahr von 24

Prozent auf 17 Prozent geschrumpft. „Vor

dem Hintergrund des Fachkräftemangels

und des demographischen Wandels scheint

sich in vielen Unternehmen die Erkenntnis

durchgesetzt zu haben, dass die Qualität

der Führung und die Unternehmenskultur

entscheidend sind, um die Mitarbeiter zu

binden“, erklärt Marco Nink, Senior Practi-

ce Consultant bei Gallup, die Trendwende.

Denn die Ursachen für geringe emotionale

Mitarbeiterbindung lassen sich in der Regel

auf Defizite in der Personalführung zurück-

führen. Viele Arbeitnehmer steigen hoch

motiviert in ein Unternehmen ein, werden

dann aber zunehmend desillusioniert, ver-

abschieden sich irgendwann ganz aus dem

Unternehmen und kündigen innerlich. Die

Hauptrolle in diesem Prozess spielt fast im-

mer der direkte Vorgesetzte.

„Unsere aktuellen Daten deuten darauf hin,

dass sich das Führungsverhalten und damit

auch die Qualität des Arbeitsumfeldes ver-

bessert haben. Die Arbeitnehmer fühlen

sich mehr als Teil eines größeren Ganzen“,

so Marco Nink. Sie können ihre Talente bes-

ser einsetzen und wissen deutlich eher, was

von ihnen erwartet wird. Die Führungskräf-

te binden sie häufiger in Entscheidungen

ein und geben ihnen das Gefühl, einen

wichtigen Beitrag zum Unternehmenserfolg

zu leisten. Trotz dieser positiven Tendenzen

GALLUP VERÖFFENTLICHT ENGAGEMENT INDEX 2013

sind aber nach wie vor acht von zehn Mit-

arbeiter nicht mit Herz, Hand und Verstand

bei der Arbeit – kurz: Sie sind nicht hoch

emotional an ihren Arbeitgeber gebunden.

Marco Nink: „Es läuft am Arbeitsplatz vieles

besser, aber längst noch nicht alles perfekt.

Mitarbeiter werden zwar weniger demoti-

viert, aber durch Führungsverhalten noch

lange nicht zu Höchstleistung angespornt.“

Emotional ungebundene Mitarbeiter wechseln eher den Arbeitgeber Die emotionale Bindung hat direkte Aus-

wirkungen auf die Verweildauer in einem

Unternehmen. Denn: Emotional ungebun-

dene Mitarbeiter neigen eher zum Arbeit-

geberwechsel. 93 Prozent der emotional

hoch gebundenen Mitarbeiter, aber nur 45

Prozent derjenigen ohne emotionale Bin-

dung planen in einem Jahr noch bei ihrer

derzeitigen Firma tätig zu sein. Mit Blick auf

die nächsten drei Jahre wollen 80 Prozent

der emotional Hochgebundenen ihrem ak-

tuellen Arbeitgeber treu bleiben, bei den

inneren Kündigern planen dies nur noch 34

Prozent. Generell wollen von den emotional

ungebundenen Mitarbeitern nur 21 Prozent

bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber Karriere

machen. Bei denjenigen mit hoher emotio-

naler Bindung sind es 65 Prozent.

Die Folgen ungewollter Fluktuation bringen

erhebliche finanzielle Kosten mit sich. Sie

reichen vom Aufwand für Neuausschrei-

bung, Auswahlverfahren und Einarbeitung

bis hin zum Knowhow-Verlust und Kunden-

abwanderung durch häufige Wechsel der

Ansprechpartner.

Reduziert beispielsweise ein Unternehmen

mit 2.000 Mitarbeitern den Anteil seiner

Beschäftigten ohne emotionale Bindung

um fünf Prozentpunkte und erhöht gleich-

zeitig die Anzahl seiner Mitarbeiter mit ho-

her emotionaler Bindung um den gleichen

Anteil, würden sich seine Kosten durch die

geringere Fluktuation um rund 420.000

Euro minimieren.

„Emotionale Mitarbeiterbindung wirkt als

eine Art Schutzimpfung gegen Abwande-

rung und bietet den Unternehmen Sicher-

heit in ihrer Personal- und Kostenplanung“,

so Marco Nink. Dies ist gerade vor dem

Hintergrund des Fachkräftemangels nötig:

Fast ein Fünftel aller Mitarbeiter (18 Prozent)

stimmt vollständig zu, dass ihr Arbeitgeber

große Schwierigkeiten hat, den Bedarf an

geeigneten Fachkräften zu decken. Nur we-

nige Beschäftigte (16 Prozent) sind zudem

voll und ganz davon überzeugt, dass ihr Ar-

beitgeber dazu in der Lage ist, die besten

Talente anzuziehen.

Höhere Bindung schafft besseren ServiceGerade für Unternehmen, deren Geschäft

auf Beratung, Service und Dienstleistungen

basiert, sind emotional gebundene Mitar-

beiter immens wichtig. Denn immerhin 70

Prozent aller Beschäftigten haben einen

Arbeitsplatz mit direktem Kundenkontakt,

davon 90 Prozent mehrmals pro Woche.

Für 72 Prozent dieser Arbeitnehmer mit

hoher emotionaler Bindung – aber nur für

37 Prozent der Arbeitnehmer ohne emotio-

nale Bindung – bestimmt die Erfüllung von

Kundenwünschen und -bedürfnissen das

tägliche Handeln. 51 Prozent der emotional

Hochgebundenen finden ein Arbeitsumfeld

vor, um gut auf die Kundenwünsche und

- bedürfnisse einzugehen. Bei den inneren

Kündigern sind es hingegen nur 12 Prozent.

Emotionale Mitarbeiterbindung verbessert

aber nicht nur die Bindung zu den aktuellen

Kunden, sondern hilft auch, neue Kunden

zu gewinnen: 86 Prozent der emotional

hochgebundenen Arbeitnehmer – aber nur

14 Prozent derjenigen ohne emotionale Bin-

dung – würden die Produkte oder Dienst-

leistungen ihres Unternehmens Freunden

und Familienangehörigen empfehlen. Auch

auf das Recruitment neuer Mitarbeiter hat

die Mitarbeiterbindung einen Einfluss: 66

Prozent aller Arbeitnehmer mit hoher emo-

tionaler Bindung würden ihrer Familie und

Freunden das eigene Unternehmen als her-

vorragenden Arbeitsplatz empfehlen – Ar-

beitnehmer ohne emotionale Bindung tun

dies nur in vier Prozent der Fälle.

Wellbeing rückt auf die Unternehmensagenda„Defizite im Arbeitsumfeld durch schlechte

Führung wirken sich aber nicht nur negativ

auf die Wettbewerbsfähigkeit von Unter-

nehmen aus, sondern auch auf die Mitar-

beiter selbst“, erklärt Marco Nink. Die Frage

„Hatten Sie in den letzten 30 Tagen das Ge-

fühl, auf Grund von Arbeitsstress innerlich

[ Emotionale Mitarbeiterbindung wirkt als Schutzimpfunggegen Fluktuation ]

Page 9: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

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POLITIK . SOZIALES . GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

[ Europäische Organisation der Weltorganisationen der Arbeitnehmer – EO/WOIW ]

EZA-EUROPASEMINAR IN SERBIEN

Bei einer Vor-standsitzung und einem anschlie-ßenden Seminar

trafen sich vom 12. – 14. Februar 2014 in Belgrad (Serbien) Gewerkschafter, vor-nehmlich aus West- und Osteuropa, um die zukünftige Gewerkschaftsstrategie ihrer Organisation und Fragen des Tarif-rechts in den Mitgliedsländern zu disku-tieren.

ausgebrannt zu sein?“ bejahten 58 Prozent

der emotional ungebundenen Mitarbei-

ter, aber nur 29 Prozent der Mitarbeiter

mit hoher emotionaler Bindung. Ganze 86

Prozent derjenigen mit hoher emotionaler

Bindung haben zudem innerhalb der letz-

ten Woche Spaß bei der Arbeit gehabt, bei

den inneren Kündigern sind es lediglich

zehn Prozent. Die überwiegend negativen

Gefühle wirken sich auch auf das soziale

Umfeld aus: 42 Prozent der emotional un-

gebundenen Mitarbeiter – aber nur 13 Pro-

zent der emotional Hochgebundenen – ha-

ben in den letzten 30 Tagen drei oder mehr

Tage gehabt, an denen sie sich auf Grund

von Arbeitsstress schlecht gegenüber ihrer

Familie oder ihren Freunden verhalten

haben.

„Die Zahlen sind erschreckend, denn Unter-

nehmen sollten ein großes Interesse daran

haben, dass ihre Mitarbeiter langfristig gesund

und damit leistungsfähig sind“, erklärt Marco

Nink. „Positiv stimmt, dass ein Viertel der Ar-

beitnehmer voll und ganz der Meinung ist, dass

ihr Arbeitgeber sich für ihr allgemeines Wohl-

ergehen interessiert.“ Mehr als die Hälfte aller

Unternehmen (57 Prozent) bietet zum Beispiel

Programme zur Gesundheitsförderung an.

Lediglich 40 Prozent der Beschäftigten nutzen

diese Angebote jedoch. „Wir sehen hierbei

die Führungskräfte in einer Vorbildfunktion“,

so der Gallup-Berater. „Denn erst wenn die

Führungskräfte die angebotenen Programme

selbst nutzen oder zumindest aktiv fördern,

regt dies auch die übrigen Mitarbeitern zur

Teilnahme an.“

[ Bewerbersuche ist ein Dauerproblem ]Die Besetzung offener Stellen entpuppt sich für immer mehr Unternehmen als schwierige Aufgabe. Mittlerweile sind Bewerber mit gesuchten Qualifikatio-nen über längere Zeiträume nicht auf-zutreiben, so der Negativbefund einer Untersuchung des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln (IW).

Der deutschen Wirtschaft geht es im euro-

päischen Vergleich recht gut, die Auftrags-

bücher sind meist voll. Viele Unternehmen

suchen geeignetes Personal – allerdings

häufig ohne Erfolg. Dabei fehlt es nicht nur

an gut ausgebildeten Ingenieuren, sondern

an Fachkräften mit den unterschiedlichsten

Qualifikationen. Das zeigt die Analyse „Fach-

kräfteengpässe in Unternehmen“, die das

IW jetzt vorgelegt hat. Demnach bestehen

bei 106 der rund 580 analysierten Berufen

schon seit gut zwei Jahren Engpässe. Bei die-

sen Jobs gab es zwischen September 2011

und August 2013 kontinuierlich deutlich we-

niger Arbeitslose als offene Stellen. Für 56

dieser Engpassberufe war eine abgeschlosse-

ne Berufsausbildung nötig, für 25 ein Fortbil-

dungsabschluss und für 25 ein Studium.

Besonders betroffen sind die sogenannten

MINT-Berufe (Mathematik, Informatik, Na-

turwissenschaft und Technik). Unter den

zehn Berufen mit den größten Engpässen

befinden sich allein fünf MINT-Berufe. Dazu

gehören beispielsweise Mechatroniker, Elek-

triker und Ingenieure für Luft- und Raum-

FACHKRÄFTE

fahrttechnik. Ein zweiter Schwerpunkt liegt

im Gesundheitsbereich. Auch hier fehlen

Fachkräfte aller Qualifikationen – vom Alten-

pfleger über die Fachkrankenschwester bis

hin zu Ärzten der unterschiedlichen Fach-

richtungen.

Anhand der Studie können Unternehmen

erkennen, in welchen Berufen weiterhin Re-

krutierungsprobleme zu erwarten sind und

sich entsprechend darauf einstellen. Junge

Menschen wiederum erhalten Informationen

für die geeignete Berufswahl. Die IW-Unter-

suchung wurde im Auftrag des Kompetenz-

zentrums Fachkräftesicherung erstellt, einer

Initiative des Bundeswirtschaftsministeriums.

Deutsches Institut für Wirtschaft (IW)

Seit dem Jahr 2001 erstellt Gallup jährlich,

anhand von zwölf Fragen zum Arbeitsplatz

und -umfeld, den sogenannten Q12®, den

Engagement Index für Deutschland. Die

Studie gibt Auskunft darüber, wie hoch

der Grad der emotionalen Bindung von

Mitarbeitern und damit das Engagement

und die Motivation bei der Arbeit ist. Für

die jüngste Untersuchung wurden insge-

samt 1.368 zufällig ausgewählte Arbeit-

nehmer ab 18 Jahren zwischen dem 30.

April und 26. Juni 2013 sowie dem 4. und

25. November 2013 telefonisch interviewt.

Die Ergebnisse sind repräsentativ für die

Arbeitnehmerschaft in Deutschland.

ENGAGEMENT INDEX

Page 10: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

10 DGZ . 05/06 2014

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Wenn der Mindestlohn ein Erfolg werden

soll, müssen gleichzeitig Wege gefunden

werden, um den Missbrauch durch eine ge-

schickte Umgehung der Lohnuntergrenze

zu verhindern. Schnell hat sich gezeigt, dass

viele Arbeitgeber mit windigen arbeitsrecht-

lichen Konstruktionen Möglichkeiten finden,

um Mindestlöhne auszuhebeln.

Gewerbliche Werkverträge, die Tarifverträge,

Mindestlöhne und Mitbestimmung unterlau-

fen, sind in vielen Branchen leider Bestandteil

der Arbeitswelt geworden. Ob gewerbliche

(Schein-)Werkverträge im Handel und der

Industrie oder die Ausweitung der Schein-

selbständigkeit im Friseurhandwerk, diese

Entwicklung müssen wir stoppen.

Wir als christliche Gewerkschaften haben kla-

re Forderungen zur Verhinderung des Miss-

brauchs von Werkverträgen und Schein-

selbstständigkeit verabschiedet. Diese

Forderungen werden wir gemeinsam mit

Nachdruck verfolgen. Für diese vielfältigen

Aufgaben brauchen wir viele starke Gewerk-

schaften, denn eine Gewerkschaft allein kann

die Vielfalt der Beschäftigungsverhältnisse

nicht widerspiegeln. Wir christlichen Gewerk-

schaften sind ein Teil der Gewerkschaftsland-

schaft und werden unseren Beitrag dazu leis-

ten, dass der Mindestlohn in Deutschland ein

Erfolg wird.

[ Mindestlohn alleine reicht nicht! ]Mindestlohns als allgemeine Lohnunter-

grenze gestellt. Wir haben klargestellt, dass

Deutschland eine allgemeine Lohnuntergren-

ze braucht, weil Arbeit nicht nur zum Zweck

hat, das Lebenseinkommen zu sichern, son-

dern weil Arbeit vor allem auch eine Würde

hat. Eine Vollzeitbeschäftigung, deren Ein-

kommen so niedrig ist, dass immer noch An-

spruch auf staatliche Aufstockung besteht,

besitzt diese Würde nicht. Ein Arbeitnehmer

in Deutschland muss von seiner Arbeit leben

können, wenn er in Vollzeit arbeitet!

Diese Botschaft bringen wir in die Betriebe.

Unser Erfolg bei den diesjährigen Betriebs-

ratswahlen betätigt uns in unserer Arbeit

und zeigt, dass wir den richtigen Weg ein-

geschlagen haben. In fast allen Betrieben, in

denen wir an den Betriebsratswahlen teilge-

nommen haben, konnten wir unsere Man-

date deutlich ausbauen. Ein Zuspruch der

Beschäftigten in den Belegschaften, der un-

sere Arbeit vor Ort für die Menschen belohnt

und würdigt. Gute Betriebsarbeit ist aber nur

möglich, wenn alle Beschäftigten mit ihren

Meinungen und Ideen mitgenommen wer-

den. Dies kann eine einzige Gewerkschaft

niemals leisten. Deswegen brauchen wir

viele unabhängige Gewerkschaften, die die

Interessen ihrer Mitglieder und damit alle

Interessen im Betrieb gegenüber dem Arbeit-

geber vertreten!

MAIAUFRUF 2014

Zum ersten Mal in der Geschichte der Bun-desrepublik Deutsch-land nimmt ein vom Gesetzgeber initiierter

Mindestlohn konkret Gestalt an. Eine Entwicklung, die bei unseren europä-ischen Nachbarn schon lange abge-schlossen und gesellschaftlich akzep-tiert ist, auch wenn der Mindestlohn nicht nur Probleme löst, sondern auch neue schafft.

Die Einführung eines Mindestlohns führt

auch zu einer neuen Ausrichtung unserer

Gewerkschaftsarbeit. Unsere Aufgaben als

christliche Gewerkschaften werden zukünf-

tig im Aushandeln eines auf Ausbildung,

Qualifikation und Leistung gerichteten Lohn-

und Vergütungsgitters liegen, welches auf

dem Mindestlohn aufbaut. Der Abstand der

tarifvertraglichen Vergütungsgruppen muss

in Zukunft noch stärker Ausbildung, Verant-

wortung und Engagement eines Mitarbeiters

berücksichtigen. Das ist unser Auftrag für die

zukünftige gewerkschaftliche und betriebli-

che Arbeit.

Der CGB und seine Mitgliedsgewerkschaften

haben bereits auf dem 15. Ordentlichen Bun-

deskongress 2013 in Dresden die Weichen

für die Umsetzung eines flächendeckenden

Eine spanische Teilnehmerin drückte nach dem Seminar ihre Eindrücke so aus, dass der Kongress für sie sowohl in beruflicher wie persönlicher Hinsicht eine wunderbare Er-fahrung bedeutete. Die Veranstaltung zeige, dass europäische christliche Gewerkschafter mehr denn je Begegnungen benötigten, um Erfahrungen austauschen und voneinander lernen zu können. Die gegenseitige Hilfe, das Gefühl, nicht alleine gelassen zu sein und die gemeinsamen Wertvorstellungen verstärken zudem die Überzeugung, dass unser ge-werkschaftlicher Einsatz für die Annerken-nung der Menschenwürde weltweit an Be-deutung gewinnt.

Der europäische Vorstand setzt sich drei Schwerpunkte in seiner Tätigkeit inner-halb der WOW-Gesamtstrategie:- Mindestlohn

- Jugendarbeitslosigkeit - gewerkschaftlicher Pluralismus.Ein im September stattfindendes Seminar wird den Fragen der Jugendarbeitslosigkeit in Europa gewidmet sein. Zusammen mit betroffenen Jugendlichen sollen Experten aus Wissenschaft, Gewerkschaften und Ar-beitgebervertretern das Thema diskutieren und Lösungsansätze aufzeigen. Die tarifliche Situation der Mitgliedsländer, das zeigte das Seminar, ist höchst unterschiedlich. Tarifab-kommen auf Branchenebene funktionieren im Gegensatz zu solchen auf Betriebsebene meistens nicht. Hauptgrund hierfür ist die mangelnde Organisation auf Branchenebe-ne. Beim Geltungsbereich von Tarifverträgen gibt es ebenfalls beträchtliche Unterschiede. Oft bindet ein abgeschlossener Tarifvertrag, im Gegensatz zu der deutschen Rechtsituati-on, alle Arbeitnehmer in den fachlichen und

regionalen Geltungsbereichen. Den Entzug der Tariffähigkeit durch ein arbeitsgerichtli-ches Beschlussverfahren wie in Deutschland kennt kein anderes WOW-Mitgliedsland.

Für die Seminarteilnehmer war es sehr inter-essant, bei einem Besuch der EU-Vertretung in Belgrad zu erfahren, wie ernsthaft das Beitrittsersuchen Serbiens auf Mitgliedschaft in der EU in einem etliche Jahre dauernden Beitrittsprozess in Hinblick auf die zu erfül-lenden Aufnahmekriterien überprüft wird. Gerade bezüglich der gewerkschaftlichen Beteiligungsrechte gibt es in Serbien noch erhebliche Vollzugsdefizite.Erfreulich war, dass die Hauptstadtpresse (Zeitung und TV) die Gewerkschaftserkennt-nisse aus dem Seminar durch Teilnahme auf einer abschließenden Pressekonferenz auf-griff und veröffentlichte. ewe

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11DGZ . 05/06 2014

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

heit in Europa, insbesondere Osteuropa,

noch vor der Öffnung der Grenzen in den

80er Jahren einsetzte. Es gelang ihm unter

schwierigen Bedingungen über eine Einla-

dung des Bischofs von Kattowitz mit der

Gewerkschaft Solidarnosc in Kontakt zu

treten. Daraufhin besuchte im Jahre 1982

erstmalig eine polnische Gewerkschafts-

delegation das Saarland.

Erwähnenswert ist auch sein Engagement

als ehrenamtlicher Richter seit 1974 beim

Sozialgericht und seit 1981 beim Landes-

sozialgericht des Saarlandes. Von 1973 bis

1992 war er ehrenamtlicher Richter am Lan-

desarbeitsgericht, danach wurde er an das

Bundesarbeitsgericht berufen. Von 1982

bis 1986 war er ehrenamtlicher Richter am

Finanzgericht des Saarlandes.

Ministerin Bachmann abschließend: „Peter

Kiefer hat seinen selbstlosen Einsatz in den

unterschiedlichsten Bereichen stets mit

großem Enthusiasmus erbracht. Für sein

Jahrzehnte langes ehrenamtliches Wirken

hat er viel Freizeit geopfert und dabei so-

wohl eigene Interessen als auch die seiner

Familie zurückgestellt. Dadurch hat sich

Peter Kiefer besondere Verdienste erwor-

ben, die eine Auszeichnung in der vorge-

schlagenen Form uneingeschränkt recht-

fertigen.“

[ Peter Kiefer erhält das Bundesverdienstkreuz am Bande ]

Arbeitsmöglichkeiten. Ebenso gehörte er

dem Lenkungsgremium der Arbeitsgemein-

schaft an und war maßgeblich am Aufbau

der ARGE des Regionalverbandes Saarbrü-

cken beteiligt.

Darüber hinaus zeichnet Peter Kiefer sich

durch kirchliches und soziales Wirken aus.

Seit vier Jahrzehnten gehört er der Katho-

lischen-Arbeitnehmer-Bewegung (KAB) an.

Er war einige Jahre Pfarrjugendführer seiner

Geburtsgemeinde und für die Nachwuchs-

förderung der Gruppenführer verantwort-

lich. Dem Pfarrgemeinderat Herz-Jesu Alten-

wald gehörte er 25 Jahre an und darüber

hinaus war er Mitglied im Katholikenrat der

Diözese Trier. Als Mitglied des Caritasaus-

schusses kümmerte er sich um die sozialen

Probleme seiner Gemeindemitglieder.

Neben seinem jahrzehntelangen Engage-

ment im Christlichen Gewerkschaftsbund

beschäftigte er sich auch mit den Problemen

der deutschen Grenzgänger. Als Beschäftig-

ter der Firma Villeroy & Boch knüpfte er in

den 60er Jahren Kontakte zu gewerkschaft-

lichen Schwesterorganisationen in Frank-

reich und Luxemburg, um seine Kolleginnen

und Kollegen fachlich zu beraten.

Peter Kiefer war einer der Ersten im Saar-

land, der sich für die Gewerkschaftsfrei-

CGB-SAARLAND

Monika Bachmann, Mi-nisterin für Inneres und Sport, hat am Montag den 3. Februar 2014, im Cloef-Atrium in Mett- lach Peter Kiefer aus

Sulzbach/Saar für sein vorbildliches Engagement in vielen Bereichen seiner Heimatgemeinde das Bundesverdienst-kreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland über-reicht.

Der Ordensträger wurde auf Vorschlag von

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karren-

bauer von Bundespräsident Joachim Gauck

mit dem Bundesverdienstorden ausgezeich-

net. „Peter Kiefer hat sich über Jahrzehnte

hinweg uneigennützig und beispielhaft in

den unterschiedlichsten Bereichen seiner

Heimatgemeinde engagiert und damit das

kommunalpolitische Geschehen in Sulzbach

maßgeblich mitgeprägt. In herausragender

Weise hat er sich für die Belange seiner Mit-

bürgerinnen und Mitbürger eingesetzt. In

diesem Engagement spiegelt sich vieles von

dem, was unser Land und seine Menschen

prägt: Gemeinsinn, Zusammenhalt in Soli-

dargemeinschaften und ebenso entschie-

denes Eintreten für die als richtig erkannte

Sache“, so die lobenden Worte von Innen-

ministerin Bachmann.

Peter Kiefer setzt sich seit vielen Jahren eh-

renamtlich in unterschiedlichen Bereichen

ein. Im kommunalen Bereich engagierte

er sich von 1984 bis 1999 im Stadtrat von

Sulzbach. In der Zeit von 1993 bis 1996 war

er Beigeordneter seiner Heimatstadt sowie

von 2005 bis 2009 Mitglied des damaligen

Stadtverbandstages. Als Stadtratsmitglied

und ehrenamtlicher Beigeordneter machte

er sowohl konstruktive Vorschläge zur Ver-

besserung der Familiensituation als auch für

die sportlichen und schulischen Rahmenbe-

dingungen. So war er maßgeblich an der

Modernisierung der Grundschule Altenwald

mit einem Anbau für Nachmittagsbetreu-

ung sowie an der Neuanlage der Rasen-

plätze in Altenwald und Schnappach betei-

ligt. Auch ist ihm zu verdanken, dass es im

Stadtteil Altenwald einen Schwerbehinder-

tenbeauftragten und einen Seniorenbeirat

gibt. Als Mitglied des Stadtverbandstages

– der heutigen Regionalversammlung – be-

treute er Hilfeempfänger bei der Suche nach

Ministerpräsidentin Annegret Kramp-Karrenbauer (2.v.l.) überreichte Peter Kiefer (3.v.l.) die Aus-

zeichnung.

Foto: © Saarland.de

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GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

[ CGM mit der Einschätzung des Gesamtmetallchefs nicht einverstanden ]

ZEHN JAHRE PFORZHEIMER ABKOMMEN: DULGER VERKENNT URSACHE DER DAMALIGEN KRISE

Vor zehn Jahren trat das sogenannte „Pforz-heimer Abkommen“ in

Kraft, nach dem Abweichungen von ta-rifvertraglichen Regelungen in Krisenzei-ten auf betrieblicher Ebene zu Lasten der Beschäftigten möglich wurden. „Das Ab-kommen wurde damals heiß diskutiert. Heute hat es sich weitestgehend bewährt und Niederschlag in vielen Tarifverträgen gefunden“, meint der Bundesvorsitzen-de der Christlichen Gewerkschaft Metall (CGM) Adalbert Ewen.

Die CGM habe mit dem Arbeitgeberver-

band Ostmetall bereits Jahre zuvor ein

ähnliches Abkommen geschlossen, das in

vielen Unternehmen übernommen wurde

und mit seinen vielfältigen Flexibilisierungs-

möglichkeiten (Jahresarbeitszeit, Gewinn-

beteiligung, Zeitkorridore) notwendige

Tarifinstrumente zur Steigerung der Wett-

bewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft

bereitstellte. Beide Abkommen hätten in

vielen Fällen dazu genutzt werden können,

Betriebe vor der Insolvenz zu bewahren oder

an der Verlagerung ins Ausland zu hindern.

„Mit der Einschätzung des Gesamtmetall-

präsidenten Rainer Dulger, die damaligen

Tarifverträge hätten dazu geführt, dass

Anfang des Jahrtausends Deutschland als

„kranker Mann Europas“ angesehen wurde,

ist die CGM überhaupt nicht einverstanden“,

so Ewen. Nicht die damaligen Tarifverträge

seien für die konjunkturelle Schwäche ver-

antwortlich gewesen, sondern dafür habe

es andere Gründe gegeben. Die damalige

Krise sei eine internationale gewesen, schon

deshalb könnten deutsche Tarifverträge gar

nicht ursächlich gewesen sein. Der CGM-

Bundesvorsitzende ist sich sicher: „Auf die

zunehmende Globalisierung mussten sich

unsere Betriebe erst einmal einstellen, und

auch die damalige Währungsentwicklung

hat sicherlich einen Teil zur damaligen wirt-

schaftlichen Schwäche Deutschlands beige-

tragen.“

Gute Tarifverträge seien grundsätzlich nicht

die Ursache einer wirtschaftlichen Krise,

schon gar nicht einer flächendeckenden,

denn es gäbe unzählige verschiedene Tarif-

verträge, deren Unterschiede so groß seien,

dass sie in Summe nicht für eine schlechte

Konjunktur verantwortlich gemacht werden

könnten. Trotzdem hätten sich Phoenix und

das Pforzheimer Abkommen bewährt, da

sie sich als probate Mittel erwiesen hätten,

in schwierigen Zeiten flexibel reagieren zu

können. Ewen: „Das Pforzheimer Abkom-

men hat nicht den „kranken Mann Europas“

vor den Tarifverträgen gerettet, aber es war

das richtige Mittel zum richtigen Zeitpunkt

auf eine Krise zu reagieren, die ganz andere

Ursachen hatte.“

Berufskraftfahrer im Fernverkehr brauchen im

Arbeitsvertrag eine Garantie, dass sie nicht

mehr vom Arbeitgeber als Entladepersonal

zweckentfremdet werden dürfen. Es soll nicht

mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen gerech-

net werden müssen, wenn Be- oder Entlade-

tätigkeiten verweigert werden. Die Aufgabe

eines Fahrers ist es, das Fahrzeug unter Einhal-

tung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten

vom Abfahrtsort zum Ziel zu lenken.

Die Verantwortlichen der KFG vermissen auch

berufliche Aufstiegsmöglichkeiten für jene

Fahrer, die sich freiwillig fort- und weiterbil-

den. Wie in anderen Berufen muss es künftig

z. B. Gruppenleiter, Vorarbeiter und Meister

und daher auch deutliche Lohnunterschiede

geben.

Sowohl der Bundesvorsitzende Schnieders als

auch sein Stellvertreter Winklhofer fordern

die Einrichtung von Runden Tischen in der EU

und in Deutschland. An diesem Tisch müs-

Prof. Dr. phil. Dirk Lohre von der Fakultät W1-Wirtschaft und Verkehr mit Studien-gang Verkehrsbetriebs-wirtschaft und Logistik der

Hochschule Heilbronn beleuchtet seit Jah-ren die Zukunft des Berufsfahrers. Auch die Anregungen und Forderungen der Kraft-fahrergewerkschaft (KFG) werden in dieser Langzeitstudie berücksichtigt. Der KFG-Bundesvorsitzende Willy Schnieders und sein Stellvertreter Franz Xaver Winklhofer haben auf 16 DIN-A4-Seiten Vorschläge für künftige berufliche Rahmenbedingungen der Berufskraftfahrerinnen und Berufs-kraftfahrer unterbreitet.

Der Bundesvorstand und die Landesvorsitzen-

den der KFG fordern schon seit Jahrzehnten

deutliche Änderungen beim Berufsbild des

Kraftfahrers im Personen- und Güterverkehr.

Sowohl bei der Entlohnung als auch bei den

Spesen und beim Jahresurlaub müssen deut-

[ Forderung nach Aktualisierung von Einsatzprofil und Entlohnung der Berufskraftfahrer ]

BEITRAG FÜR EINE STUDIE DER HOCHSCHULE HEILBRONN

liche Verbesserungen erfolgen. Nur so kann

dem gravierenden Fahrermangel gegenge-

steuert werden. Geltende Tarifverträge sol-

len für allgemeinverbindlich erklärt werden.

Außerdem sind gesetzliche und tarifliche

Lohnuntergrenzen erforderlich.

Der Gesetzgeber ist dringend aufgefordert,

die Spesen für die Berufskraftfahrer deutlich

zu erhöhen. Wegen der Kostenexplosion

im Allgemeinen und in den Raststätten im

Besonderen ist der Fahrer nicht mehr in der

Lage, öfter einzukehren und ein Mittag- oder

Abendessen zu kaufen.

Beschäftigte im nationalen Fernverkehr sind

gezwungen, auf viel Freizeit zu verzichten und

können auch nicht am gesellschaftlichen Le-

ben teilnehmen. Auch müssen sie lange Tren-

nungszeiten von der Familie in Kauf nehmen.

Deshalb fordert die KFG einen gesetzlich ga-

rantierten Jahresurlaub von 30 Tagen, der zu-

sammenhängend zu gewähren ist.

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13DGZ . 05/06 2014

GEWERKSCHAFTSNACHRICHTEN

Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Vorsitz: Willy Schnieders Postfach 62 01 54 . 30615 Hannover Tel.: 0511 38892-69 . Fax: 0511 3150-15www.kraftfahrergewerkschaft.de [email protected]

Gewerkschaft für Kunststoffgewerbe und Holzverarbeitung im CGB (GKH)Vorsitz: Günter Höhn Bielefelder Straße 6 . 33104 Paderborn Tel.: 05254 8046-74 . Fax: [email protected]

Christliche Gewerkschaft Metall (CGM)Vorsitz: Adalbert Ewen . Postfach 70 01 51 . 70571 Stuttgart . Tel.: 0711 2484788-0 . Fax: -21/22 . www.cgm.de . [email protected]

Christliche Gewerkschaft Deutscher Eisenbahner (CGDE) Vorsitz: Rudolf BrunsEisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-50 . Fax: 0681 52012www.cgde.de . [email protected]

Bund der Hotel-, Restaurant- und Caféangestellten (Union Ganymed) Vorsitz: Rainer Burgunder Grabenstraße 95 . 47057 Duisburg Tel.: 0203 23447 . Fax: -287644

Christliche Gewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (CGBCE) Vorsitz: Werner Benedix Eisenbahnstraße 25 . 66117 Saarbrücken Tel.: 0681 92728-10 . Fax: -43 www.cgbce.org . [email protected]

Beschäftigtenverband Industrie, Gewerbe, Dienstleistung (BIGD) Vorsitz: Wilfried Vorwerk Grabenstraße 95 . 47057 DuisburgTel.: 0203 23447 . Fax: 0203 [email protected]

Magazin der Christlichen Gewerkschaften

Teilnahme am Fahrerstammtisch für den

stellvertretenden Bundesvorsitzenden und

Landesvorsitzenden von Bayern, Franz Xaver

Winklhofer, eine Selbstverständlichkeit, an

den Treffen teilzunehmen. Bei den Gesprä-

chen und Diskussionen wird gegenseitiges

Verständnis zwischen der Polizei und den

übrigen Teilnehmern geweckt.

Beim regelmäßigen Fern-fahrerstammtisch der Ver-kehrsinspektion Traunstein an der BAB A8, Rastanlage Walserberg, Fahrtrichtung

München können Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer seit mehr als zehn Jahren mit Polizeibeamten ungezwungen über Pro-bleme rund um den Verkehr diskutieren. Eingerichtet wurde der Stammtisch vom inzwischen verstorbenen ersten Polizei-hauptkommissar Johann Ertl und dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden der Kraftfahrergewerkschaft (KFG) Franz Xaver Winklhofer.

Federführend sind nun der erste Polizeihaupt-

kommissar Johann Heigermoser und Haupt-

kommissar Christoph Kreiner. Jeweils am

ersten Mittwoch des Monats stehen sie ab

19.00 Uhr als Ansprechpartner für Unterneh-

mer, Berufskraftfahrer und Interessenten aus

den Verbänden zur Verfügung. Besonders

aufgewertet wurde der Fahrerstammtisch

durch die Teilnahme von Chefinspektor Ru-

dolf Diethard und Gruppeninspektor Jakob

Kittl von der österreichischen Verkehrspolizei.

Besonders die unterschiedliche Gesetzesla-

ge in Deutschland und Österreich sorgt für

zahlreiche Diskussionen. Die Unternehmer

und Berufsfahrer sind dankbar, dass sie nicht

[ Probleme rund um den Verkehr ]FERNFAHRERSTAMMTISCH DER POLIZEI

länger auf die Gerüchteküche angewiesen

sind, sondern an Ort und Stelle verbindliche

Auskunft sowohl von der bayerischen als auch

von der österreichischen Polizei erhalten.

Die KFG hat mit dem Bundesvorstandsmit-

glied Tuncay Öztunc aus Piding im Berchtes-

gadener Land einen festen Platz bei diesem

Treffen. Wenn es seine Zeit zulässt, ist die

sen sowohl Politiker, Verkehrswissensschaft-

ler, Transportunternehmer, Vertreter aus der

Wirtschaft und der Gewerkschaften Platz

finden. Die Gewerkschaften sollten dabei

nur Funktionäre entsenden, die eine Praxis als

Berufskraftfahrer vorweisen können. Die Füh-

rungsriege der KFG hat einschlägige Berufser-

fahrung und ist somit in der Lage, auch einen

Beitrag für den Fahrer der Zukunft zu bringen.

Page 14: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

14 DGZ . 05/06 2014

JUGENDSEITE

[ So geht Studieren und Steuersparen heute ]BFH-URTEIL ZUM ERSTSTUDIUM

Wer bereits eine Ausbildung gemacht oder ein Studium abgeschlossen hat, kann die Kosten für ein anschließendes Studium steuerlich als Werbungskosten abziehen. Dies hat der Bundesfinanzhof kürzlich bestätigt. Damit hat das Gericht viele Studierende enttäuscht, die nun auf ihren Kosten für das Erststudium

sitzen bleiben. Doch wer geschickt agiert, kann beim Fiskus trotz des Urteils günstiger wegkommen. Die De-tails kennt der Bund der Steuerzahler.

Das Einkommensteuerrecht unterscheidet

zwischen einer Erst- und einer Zweitausbil-

dung bzw. -studium. Während die Kosten

für eine zweite Ausbildung oder ein zweites

Studium als Werbungskosten geltend ge-

macht werden können, können Kosten für

ein Erststudium nur als Sonderausgabe be-

rücksichtigt werden. Der kleine, aber feine

Unterschied: Werbungskosten können un-

begrenzt abgezogen und Verluste in spätere

Berufsjahre mitgenommen werden. Bei den

Sonderausgaben ist die Lage anders. Ausbil-

dungskosten können hier nur bis zu einem

Betrag von maximal 6.000 Euro im Jahr ge-

nutzt werden. Ein Verlustvortrag auf spätere

Jahre ist ausgeschlossen. Der Sonderaus-

gabenabzug bringt vielen Studenten daher

nichts, denn sie erzielen während des Stu-

diums keine oder nur geringe Einnahmen,

sodass sich der Sonderausgabenabzug bei

ihnen gar nicht lohnt. Der Bundesfinanzhof

hat diese Rechtslage in einem ersten Urteil

bestätigt (VIII R 22/12). Die Folge: Nur wer

eine zweite Ausbildung oder ein zweites

Studium absolviert, kommt gegebenenfalls

steuerlich günstiger weg, erklärt der Bund

der Steuerzahler.

Allerdings hat die Rechtsprechung mehr-

fach entschieden, dass nicht zwingend eine

betriebliche Ausbildung erforderlich ist. Als

So einfach geht‘s zur FacebookSeite der CGM-Jugend!

WERDE MITGLIED!

*Studenten im Erststudium **Masterstudenten mit Bachelor-Abschluss

Quelle: HIS-Institut für Hochschulforschung

Sta

nd 2

012

Durchschnittlicher Betrag pro Monat in Euro

Aushilfe (z. B. Büro, Fabrik, Kneipe)

studentische Hilfskraft

Nachhilfe

freiberufliche Tätigkeit

Nutzung von Studienkenntnissen

im erlernten Beruf

wissenschaftliche Hilfskraft

Nutzung des

... mit diesen Studentenjobs* (Mehrfachnennungen)

So viel Prozent der Studenten finanzieren sichnach eigenen Angaben durch ...(Mehrfachnennungen)

Wie Studenten ihr Studium finanzieren

87 %

63 %

32 %

39 %

29

12

9

7

64

1 vorh. Studien-abschlusses**

6249© Globus

Eltern

eigenen Verdienst

BAföG

Eltern 476 €

eigener Verdienst 323 €

BAföG 443 €

Ausbildung können bereits eine Schulung

und Lehrgänge gelten, die berufsbezogene

Kenntnisse vermitteln. Voraussetzung ist,

dass damit eine berufliche Qualifikation er-

worben wird, mit der anschließend eine Voll-

zeiterwerbstätigkeit möglich ist. Anerkannt

sind z. B. die Ausbildung zur Flugbegleite-

rin, die Lizenz zum Berufskraftfahrer oder

die Ausbildung zum Rettungsassistenten im

Rahmen des Zivildienstes. Lohnend ist der

Umweg über solche Schulungen vor allem,

wenn die anschließende Ausbildung sehr

hohe Kosten verursacht, wie zum Beispiel

bei Piloten, eine teure Privatuni besucht wird

oder ein kostenpflichtiges Auslandssemester

im Rahmen des Studiums geplant ist.

Page 15: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

15DGZ . 05/06 2014

JUGENDSEITE

U18-WAHLEN

In der Ausgabe September/Oktober 2013 haben wir bereits von dem Pro-jekt „U18-Wahl“ zur Bundestagswahl berichtet. Im Jahr 1996 entstand in einem Jugendclub in Berlin Mitte die Idee, Kindern und Jugendlichen eben-falls die Chance zu geben, an öffentli-chen Wahlen teilzunehmen. Anfangs nur in Berlin möglich, etablierte sich die Idee bald bundesweit und es wurden zu immer mehr Gelegenheiten, zum Beispiel Landtagswahlen in einigen Bundesländern, U18-Wahlen organi-siert. Erstmals flächendeckend fanden die U18-Wahlen dann zur Bundestags-wahl 2009 statt. Auch zu den Bundes-tagswahlen 2013 konnten Kinder und Jugendliche im Voraus wählen.

Im Zeitraum zwischen dem 22. Mai und

dem 25. Mai finden die Europawahlen

statt, in der alle EU-Länder ihre Vertreter

für das Europäische Parlament wählen.

Auch zu dieser Gelegenheit wird es wie-

der eine U18-Wahl geben. In Deutschland

wird am Sonntag, den 25. Mai gewählt.

Die U18-Wahlen finden immer genau neun

Tage vorher statt, also dürfen am 16. Mai

2014 erstmals alle Kinder und Jugendliche,

egal wie alt und welcher Nationalität, ihre

Stimme abgeben. Dabei wird gewählt wie

bei der normalen Europawahl: Jeder hat

eine Stimme, gewählt werden Parteien.

Nach der Stimmauszählung wird das Er-

gebnis sowie einige statistische Daten auf

der Homepage des Projektes veröffentlicht.

Jeder, der möchte, kann ein Wahllokal

eröffnen. Dabei muss er dieses auf der

Seite des Projekts einfach anmelden. Die

wichtigsten Unterlagen zur Durchführung

der Wahl findet man dort ebenfalls. Laut

dem Newsletter des Projekts haben sich

im April bereits 200 Lokale in 15 Bundes-

länder angemeldet und es können immer

noch mehr werden. Auch in anderen eu-

ropäischen Ländern wächst das Interesse

am Konzept der U18-Wahlen. Die offizielle

Seite des deutschen U18-Projekts wird da-

her bald mehrsprachig aufrufbar sein und

auch für Ländern wie Frankreich, Spani-

en und Polen, in denen es ebenfalls U18-

Wahllokale geben soll, eine Anlaufstelle für

[ Europawahl ]Informationen sein

und die Möglichkeit

geben, Wahllokale

anzumelden. Zu den

Europawahlen gibt

es ebenfalls wieder den Wahlurnenwett-

bewerb, bei dem die coolste, witzigste,

außergewöhnlichste oder kreativste Urne

prämiert wird. Im Voraus gibt es einige

Veranstaltungen zum Thema Europa und

der Wahl, am Wahlabend eine große Ab-

schlussveranstaltung mit Hochrechnungen

und politischen Gästen. Ebenfalls soll es

auch noch eine Aufstellung vom U18-Pro-

jekt aus geben, in der die Positionen der

verschiedenen Parteien zu europäischen

Themen verglichen werden. Ziel der U18-

Wahlen ist, das Interesse der Kinder und

Jugendlichen für Politik auf Eurpaebene

zu wecken und zu ver-

mitteln, welchen Einfluss

diese auf sie persönlich

haben. por

Die Dauer von Beschäftigungsverhält-nissen Jüngerer bis zum Alter von 30 Jahren ist zurückgegangen. Das geht aus einer veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufs-forschung (IAB) hervor, die die Ent-wicklung von Mitte der 70er-Jahre bis zum Jahr 2009 erfasst. Während die Beschäftigungsverhältnisse der bis 30-Jährigen bei den Geburtsjahrgän-gen 1960/61 durchschnittlich 834 Tage dauerten, waren es bei den Jahrgängen 1978/79 652 Tage. Das entspricht einem Rückgang um 22 Prozent.

Betrachtet man die Beschäftigten aller Al-

tersstufen insgesamt, ist die durchschnitt-

liche Beschäftigungsdauer dagegen mit

rund zehn Jahren seit zwei Jahrzehnten re-

lativ konstant geblieben, tendenziell sogar

eher gewachsen. „Unsere Ergebnisse sind

daher ein Hinweis darauf, dass eine Verla-

gerung oder Umverteilung von Beschäfti-

gungsrisiken hin zu jüngeren Beschäftigten

stattgefunden hat“, schreiben die IAB-Ar-

beitsmarktforscher Thomas Rhein und Hei-

Die Forscher haben damit auch die These

geprüft, ob die Beschäftigungsdauern im

Betrieb heute aufgrund häufigerer freiwilli-

ger Arbeitgeberwechsel kürzer ausfallen als

früher. Sie fanden dafür aber keinen Beleg.

Zurückgegangen seien schließlich nicht nur

die betrieblichen Beschäftigungsdauern,

sondern auch die durchgängigen Beschäfti-

gungsdauern, also die unterbrechungsfreien

Gesamtbeschäftigungsdauern einschließlich

der Betriebswechsel. Während die durch-

gängigen Beschäftigungsdauern bei den

Geburtsjahrgängen Anfang der 60er-Jahre

noch 1.257 Tage betrugen, sank der Wert bei

den Geburtsjahrgängen Ende der 70er-Jahre

auf 1.123 Tage.

Für die IAB-Studie wurden die Beschäfti-

gungsverhältnisse westdeutscher sozial-

versicherungspflichtig beschäftigter Perso-

nen der Geburtskohorten 1960 bis 1979

betrachtet. Die Analyse beschränkt sich

aus Gründen der Vergleichbarkeit auf West-

deutschland. Beschäftigungsverhältnisse von

Auszubildenden, Praktikanten, Werkstu-

denten oder Minijobbern sind nicht berück-

sichtigt.

ko Stüber. Diese Entwicklung falle zeitlich

zusammen mit einem Anstieg der Befris-

tungsquote bei Jugendlichen und jungen

Erwachsenen.

Die Jüngeren ohne Ausbildung weisen

mit Abstand die niedrigsten Beschäfti-

gungsdauern auf. Zudem haben sich ihre

Beschäftigungsdauern mit einem Rück-

gang von 573 Tagen auf 301 Tage deutlich

stärker als bei den Höherqualifizierten ver-

kürzt. „Das gilt genauso für durchgängige

Beschäftigungsdauern, wenn also Betriebs-

wechsel in die Analyse eingeschlossen wer-

den“, erklären Rhein und Stüber. So waren

1960 oder 1961 Geborene bis zum Alter

von 30 Jahren 710 Tage durchgängig be-

schäftigt, wenn sie keine Ausbildung hat-

ten. Die Jahrgänge 1978/79 waren ohne

Ausbildung nur noch 408 Tage durch-

gängig beschäftigt. Hochschulabsolven-

ten der gleichen Geburtsjahrgänge waren

1.620 beziehungsweise 1.556 Tage durch-

gängig beschäftigt und weisen damit die

längsten durchgängigen Beschäftigungs-

dauern auf.

[ Beschäftigungsverhältnisse Jüngerer kürzer geworden ]INSTITUT FÜR ARBEITSMARKT- UND BERUFSFORSCHUNG

Links: Homepage des Projekts U18:http://www.u18.org/europawahl-2014/

Wahllokal in deiner Nähe finden unter: http://www.u18.org/europawahl-2014/wahllokale/deutschland/

Page 16: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

16 DGZ . 05/06 2014

DIE SEITE FÜR ALLE MITGLIEDER INTERNES . TERMINE . LESERBRIEFE . GLÜCKWÜNSCHE

WIR

Die Deutsche Gewerkschaftszeitung (DGZ)finden Sie im Internet.

Auch das Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.präsentiert sich im Internet unter

www.frbw.de

www.gewerkschaftszeitung.orgEIGENE PRÄSENZ

[ Thomas Grohs neu im Vorstand der Arbeitskammer ]CGM SAARBRÜCKEN

Die Vertreterversammlung der saarländi-

schen Arbeitskammer wählte Thomas Grohs

in den Vorstand der Arbeitskammer.

Damit nimmt der 54-Jährige den Platz von

Herbert Fontane ein, der altersbedingt zum

1. April seine Rente antrat. Thomas Grohs

ist langjähriges CGM-Mitglied, seit 1990 Be-

triebsratsmitglied der Dillinger Hütte und seit

dem Bundesgewerkschaftstag 2011 in Han-

nover Hauptvorstandsmitglied der CGM.

Die Christlichen Metaller gratulieren herzlich

und sind sich sicher, dass Thomas Grohs die-

ser verantwortungsvollen Aufgabe mehr als

gerecht wird.

[ Trauer um Karl Jourdan ]Die CGM, insbesondere der Bezirksver-

band Ostwürttemberg, trauert um ihr

langjähriges und engagiertes Mitglied

Karl Jourdan. Seit 1956 war er Gewerk-

schaftsmitglied und seit 1962 Mitglied

der CGM. Über 40 Jahre, bis zu seinem

Tod, war er im ehemaligen Bezirksver-

band Aalen, jetzt Ostwürttemberg,

im Bezirksvorstand als Beisitzer und

Schriftführer aktiv.

Karl Jourdan hinterlässt eine Frau und

zwei Kinder. Sein Engagement für die

CGM, die Interessensvertretung der

Arbeitnehmer und Kolleginnen und

Kollegen, werden in immer wacher Er-

innerung bleiben. Die CGM wird ihm

ein ehrendes Andenken bewahren.

NACHRUF

Wir sind nur Gast auf Erden und wandern ohne Ruh

mit mancherlei Beschwerden der ewigen Heimat zu.

Page 17: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

17DGZ . 05/06 2014

IGEL-KOLUMNE

KREUZWORTRÄTSEL

DGZ-PostfachSenden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,

Termine, Anregungen, Kritik & Lob.

Eine E-Mail an:

[email protected]ügt. Wir freuen uns auf viele

interessante Beiträge für unsere DGZ.

WIR

[ Die Gewinner ]Wir gratulieren den zehn Gewinnern des Kreuzworträtsels der DGZ-Ausga-be März/April 2014.

HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH !

• Uwe Becker• Marga Hannig• Martin Hasler• Michael Henz• Andreas Hilgarth• Gisela Powilleit• Christina Schenk• Georg Splitthoff• Sonja Strangemann• Rainer Wild

BauernregelnMairegen auf die Saaten, dann regnet

es Dukaten.

Ein kühler Mai wird hoch geacht‘, hat

stets ein gutes Jahr gebracht.

Juni nass - viel Bodengras.

Soll Feld und Garten wohl gedeihn,

dann braucht‘s im Juni Sonnenschein.

ZitateMan merkt nie, was schon getan wur-

de, man sieht immer nur, was noch zu

tun bleibt. (Marie Curie)

Müde macht uns die Arbeit, die wir lie-

genlassen, nicht die, die wir tun. (Marie

von Ebner-Eschenbach)

WitzeEin Arbeiter zu seinem Chef: „Kann ich

heute zwei Stunden früher gehen, ich

soll mit meiner Frau zum Einkaufen?“ Der

Chef: „Kommt nicht in Frage.“ Der Arbei-

ter erleichtert: „Ich habe immer gewusst,

dass Sie mich nicht im Stich lassen.“

Der Chef sagt in Anwesenheit eines

Freundes zu seiner unachtsamen Sekre-

tärin: „Du großer weißer Vogel!“ Der

Freund zum Chef: „ Warum sagst Du

großer weißer Vogel zu deiner Sekretä-

rin?“ Antwort: „Wenn ich blöde Gans

sage, rennt sie gleich zur Gewerkschaft.“

BundesweiteServicenummer01803 002757

9 Ct./Min. aus dem Festnetz der Dt. Telekom

am Samstag, 24. Mai 2014 um 15:00 Uhr, Haus Sommerhof, Eschenriedstr. 40, 71067 Sindelfingen

Tagesordnung:

TOP 1 – Begrüßung und Aussprache TOP 2 – Wahl der Betriebsdelegierten TOP 3 – Neuwahl des BetriebsgruppenvorstandesTOP 4 – Verschiedenes

zu wählen sind unter TOP 3

a) 1 Betriebsgruppenvorsitzenderb) 2 Stellvertreterc) 1 Schriftführerd) Jugendvertreter/Bestätigunge) Vertreter der Schwerbehinderten/Bestätigungf) Sprecher des Vertrauensköpers/Bestätigungg) Beisitzer

Wahlberechtigt sind alle CGM-Mitglieder der Daimler AG im Werk Sindelfingen, die in einem aktiven Beschäftigungsverhältnis stehen.

Unser Geschäftsführer Ralf Holten wird die Wahl leiten.

Aus organisatorischen Gründen und zur Vorbereitung der Räumlichkeiten wird um Anmeldung gebeten.

Es besteht Anwesenheitspflicht für alle Mandats- und Funktionsträger.

Bei Fragen im BR–Büro unter der Tel. 07031–90-2264 anrufen.

Joachim Gsell Ralf Holtenstellvertr. Betriebsgruppenvorsitzender Geschäftsführer

Einladung zur Mitgliederversammlung der Daimler AG Werk Sindelfingenentsprechend § 11 Nr. 1 d der Satzung i.V. mit den Richtlinien zur Betriebsarbeit

Page 18: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

18 DGZ . 05/06 2014

WIR

[ Hans-Ulrich Moik ]

Für seine 60-jährige Gewerkschaftsmit-gliedschaft ehrte der Landesvorsitzende Dr. Stutzkowski und der Bezirksvorsitzen-de Frieder Berger das verdiente Mitglied der CGM in Sachsen Hans-Ulrich Moik.

Er ist seit der politischen Wende in der CGM

aktiv und hat sich mit großem Engagement

und fundierten Fachkenntnissen in die Ge-

werkschaftsarbeit in Sachsen eingebracht.

Dass er sich auch heute noch engagiert und

dies auch in Zukunft machen möchte, ver-

dient großen respekt und Annerkennung. Wir

wünschen Hans-UlrichMoik für die Zukunft

alles Gute und vor allem Gesundheit.

60 JAHRE GEWERKSCHAFTSMITGLIED

60 JAHRE GEWERKSCHAFTSMITGLIED

[ Günter Müller ]

Im Rahmen der letzten Landesvorstands-sitzung konnte Kollege Günter Müller aus Magdeburg für seine 60-jährige Gewerk-schaftsmitgliedschaft geehrt werden.

Günter Müller ist Gründungsmitglied der CGM

in Sachsen-Anhalt und er engagierte sich von

Anfang an als Betriebsrat im Getränkema-

schinenbau Magdeburg, im Bezirksvorstand

Magdeburg und im Landesvorstand Sachsen-

Anhalt. Nun genießt er seinen wohlverdienten

Ruhestand und sowohl der Landesvorsitzende

Dr. Stutzkowski wie auch alle anderen Mitglie-

der wünschen ihm weiterhin beste Gesund-

heit und Wohlergehen.

Mitglieder-Werbeaktion 2013

Einzelwerber(Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnen Neumitgliedern)

Wir bedanken uns bei allen Mitgliedern, die so engagiert an unserem Wettbewerb teilgenommen haben. Das Ergebnis kann sich sehen lassen!

Norbert MaierDaimler Sindelfingen

42 Neumitglieder

4

Selim KarakasBosch Blaichach

17 Neumitglieder

7

Franz BenzRolls-Royce Power Systems

10 Neumitglieder

10

Dariusz PawlenkaDaimler Sindelfingen

65 Neumitglieder

1

Ekrem GülsemZF-Sachs Schweinfurt

21 Neumitglieder

5

Heike WeißenburgerZF-Sachs Schweinfurt

16 Neumitglieder

8

Veli AydinTenneco Edenkoben

62 Neumitglieder

2

Dietmar UffelZF Saarbrücken

18 Neumitglieder

6

Gabriele Bläsing-HaufeBiotronik Berlin

11 Neumitglieder

9

Gerhard HerzogBosch Ansbach

55 Neumitglieder

3

Georg MaierZF Friedrichshafen

Albert SeizBosch Reutlingen

Werner AltmeyerSaarstahl Völklingen

Mike BeckerZF Saarbrücken

Dieter WünstelDaimler Wörth

Max FörstMAN Diesel & Turbo

SE Augsburg

Bernd HoffmannZF Saarbrücken

Gerhard KastnerAudi Ingolstadt

Hans SchmittFTE automotive Ebern

Sascha BeckerZF Saarbrücken

Michael GlöcknerZF Saarbrücken

Jörg KrugVW Kassel

Roland RippsteinZF-Sachs Schweinfurt

Gerd ZimmermannOpel Rüsselsheim

Bruno GruschkaBMW Regensburg

2013Unsere

Gewinner

11-25

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19DGZ . 05/06 2014

WIR

Und so machen Sie mit:Werben Sie möglichst viele Mitglieder. Achten Sie darauf, dass der/die Geworbene im Feld „Werber“ Ihren Namen einträgt. Senden Sie das Beitrittsformular an Ihre zuständige CGM-Geschäftsstelle oder an die Hauptverwaltung in Stuttgart.

Die Teilnahmebedingungen und detaillierte Informationen zu unserer Werbe-aktion erhalten Sie in unserem Flyer oder bei Ihrer Geschäfststelle.

Für unsere Geschäftsstelle in Regensburg suchen wir ab dem 01.08.2014 eine/n Gewerkschaftssekretär/-in (Vollzeit)

Aufgaben:- Koordinierung und Förderung der Gewerkschaftsarbeit im Betreuungsgebiet der Geschäftsstelle- Gewinnung und Betreuung von Mitgliedern und Funktionären- Teilnahme an Betriebsversammlungen samt Vorbereitung und Durchführung damit verbundener Redebeiträge- Rechtliche Beratung und Vertretung von Mitgliedern und Funktionären- Organisation und Durchführung von Schulungen und sonstigen Veranstaltungen- Vorbereitung und Durchführung von Tarifvertragsverhandlungen- Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Anforderungen an die Bewerber:- Abgeschlossene Berufsausbildung/Studium, z. B. als Industriemeister, Betriebswirt oder Jurist- Ausgeprägtes sozial- oder gesellschaftspolitisches Engagement erwünscht- Erfahrung als Betriebs- oder Personalrat von Vorteil- hohe soziale Kompetenz und Motivationsfähigkeit- Flexibilität und Belastbarkeit- Organisationstalent- Fähigkeit, vor vielen Menschen zu sprechen- Erfahrung im Umgang mit gängiger PC-Software

Bei Interesse senden Sie Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen per E-Mail oder per Post an folgende Anschrift: Christliche Gewerkschaft Metall, Herrn Martin Gerhardt, Jahnstraße 12, 70597 Stuttgart oder per E-Mail: [email protected].

Stellenanzeige Gewerkschaftssekretär/-in

CGM-Cup

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Ein Wochenende für 2 Personen in einer europ. Großstadt nach Wahl

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2 Einkaufsgutschein für Galeria Kaufhofim Wert von

300,- €

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PreiseEinzelwerber (Gewertet wird die absolute Zahl an gewonnenen Neumitgliedern.)

Mitmachen lohnt sich!

Mitglieder werben Mitglieder2014Unsere Aktion

läuft weiter

Page 20: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

20 DGZ . 05/06 2014

TARIFGESCHEHEN . RECHT

[ Arbeitsrechtliche Folgen ]Eine Betriebskrankenkasse kann nach § 153 Sozialgesetzbuch V (SGB V) von der Aufsichtsbehörde geschlossen werden. In diesem Fall ist denjenigen Beschäf-tigten, deren Arbeitsverhältnis nicht durch ordentliche Kündigung beendet werden kann, beim Landesverband der Betriebskrankenkassen oder einer an-deren Betriebskrankenkasse eine ihrer bisherigen Dienststellung vergleichba-re, zumutbare Stellung anzubieten (§ 155 Abs. 4 Satz 9, § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V). Für Beschäftigte von Betriebs-krankenkassen, deren Arbeitsverhältnis ordentlich gekündigt werden kann, gilt diese Regelung nicht. Nach § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V enden die Vertragsver-hältnisse der Beschäftigten, „die nicht nach Absatz 3 untergebracht werden“, mit dem Tag der Schließung der Kasse.

Nachdem die „City-BKK“ mit Sitz in Stutt-

gart und die „BKK-Heilberufe“ mit Sitz in

Düsseldorf zum 30. Juni 2011 bzw. 31. De-

zember 2011 vom Bundesversicherungsamt

geschlossen worden waren, erhielten sämt-

liche 400 bzw. 270 Beschäftigten die Mittei-

lung, ihre Arbeitsverhältnisse endeten zum

jeweiligen Schließungszeitpunkt.

Vorsorglich sprachen die Arbeitgeberinnen

außerordentliche Kündigungen mit Aus-

lauffristen und – wo rechtlich möglich –

SCHLIESSUNG EINER KRANKENKASSE

zumutbare Stellung bei einer anderen Be-

triebskrankenkasse zuvor nicht angeboten

worden sein muss – für solche Arbeitsver-

hältnisse nicht gilt. Sie unterliegen allein den

Regelungen des Kündigungsschutzrechts.

Die vorsorglich erklärten (außer-)ordentli-

chen Kündigungen waren in allen vier Fällen

rechtsunwirksam. Bei Ablauf der Kündi-

gungsfristen lagen dringende betriebliche

Erfordernisse, die einer Weiterbeschäfti-

gung der Arbeitnehmer entgegengestan-

den hätten, nicht vor.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 474/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 12. April 2012 - 5 Sa 2555/11 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 495/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ham-burg, Urteil vom 31. Mai 2012 - 1 Sa 55/11 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 598/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ba-den-Württemberg, Urteil vom 21. Mai 2012 - 1 Sa 2/12 -Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. November 2013 - 2 AZR 966/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düs-seldorf, Urteil vom 7. September 2012 - 6 Sa 138/12 -

ordentliche Kündigungen zum Schlie-

ßungszeitpunkt, hilfsweise zum Ablauf der

einschlägigen Kündigungsfristen aus. Hun-

derte von Beschäftigten haben gegen die

Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses Klage

erhoben.

In den ersten vier – von etwa 280 – Verfah-

ren vor dem Bundesarbeitsgericht hat der

Zweite Senat des Gerichts den Klagen – wie

zuvor die Landesarbeitsgerichte – stattge-

geben. Den beiden Beschäftigten, deren

Arbeitsverhältnis durch ordentliche Kündi-

gung nicht beendet werden konnte, war

eine zumutbare Stellung beim Landesver-

band oder einer anderen Betriebskranken-

kasse nicht angeboten worden. Ihre Ar-

beitsverhältnisse haben aus diesem Grunde

am Tag der Schließung nicht geendet. § 164

Abs. 4 Satz 1 SGB V ist dahin zu verstehen,

dass die gesetzliche Anordnung der Been-

digung des Arbeitsverhältnisses das An-

gebot einer zumutbaren Stellung im Sinne

von § 164 Abs. 3 Satz 3 SGB V voraussetzt.

Auch die beiden Arbeitsverhältnisse, die

durch ordentliche Kündigung beendet wer-

den konnten, haben nicht mit dem Tag der

Schließung geendet. Eine an Wortlaut, Ent-

stehungsgeschichte und gesetzgeberischem

Zweck orientierte Auslegung der einschlägi-

gen Vorschriften ergibt, dass die gesetzliche

Anordnung in § 164 Abs. 4 Satz 1 SGB V

– da den betreffenden Arbeitnehmern eine

Nach der dritten Verhandlungsrunde einigten sich die Christliche Gewerkschaft Metall und der Fachverband Elektro-technik, Informationstechnik und Elek-tromaschinenbau Sachsen/Thüringen am 23. Januar 2014 auf einen neuen Entgelttarifvertrag sowie auf neue Aus-bildungsvergütungen und eine Verbes-serung des Verpflegungsmehraufwan-des bei Nahmontagen.

Die sogenannte Erklärungsfrist (Möglichkeit

des Widerspruchs beider Vertragspartner

gegen das Verhandlungsergebnis) endete

am 14. Februar 2014 ohne Einspruch. Damit

[ Kräftige Einkommensverbesserung erreicht ]ELEKTROHANDWERK SACHSEN UND THÜRINGEN

ist das Verhandlungsergebnis rechtswirk-

sam und tritt in Kraft.

Die ungefähr 26.000 Kolleginnen und Kol-

legen im Elektrohandwerk der beiden Bun-

desländer erhalten

• ab dem 01.04.2014 eine Einkommens-

steigerung von 3,3 Prozent,

• ab dem 01.01.2015 eine weitere

Steigerung von 3,6 Prozent und

• ab dem 01.01.2016 nochmals 3,5

Prozent mehr Entgelt.

Damit erhöhen sich die Einkommen in den

nächsten 3 Jahren um insgesamt 10,8 Pro-

zent. Der Ecklohn liegt dann bei 11,80 Euro

in der Stunde.

Die Ausbildungsvergütungen erhöhen sich

ab dem 01.08.2014 um durchschnittlich 13

Prozent.

Für die Nahmontagen erhöht sich der Ver-

pflegungsmehraufwand um durchschnitt-

lich 14 Prozent. In der Zone 4 (121-150 km)

beträgt er neu 12,00 Euro.

Frieder Berger

Page 21: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

21DGZ . 05/06 2014

RECHT

Nehmen die Parteien in einem vor dem 1. Januar 2002 geschlossenen Arbeits-vertrag („Altvertrag“) einen Tarifver-trag in seiner jeweiligen Fassung in Be-zug, an den der Arbeitgeber seinerseits normativ gebunden ist, endet mit dem Wegfall der normativen Tarifgebun-denheit des Arbeitgebers regelmäßig die Dynamik. Dies gilt auch, wenn die Tarifgebundenheit an Verbandstarif-verträge nicht über eine Mitgliedschaft des Arbeitgebers im tarifschließenden Verband, sondern über einen von ihm als Tarifvertragspartei mit der Gewerk-schaft geschlossenen Anerkennungsta-rifvertrag vermittelt ist.

Der Kläger ist seit dem Jahr 1995 bei der

Beklagten als kaufmännischer Angestellter

beschäftigt. In seinem Arbeitsvertrag ist

neben einer Verweisung auf die tariflichen

Urlaubs- und Kündigungsfristenregelungen

„ein Bruttogehalt nach Tarifgruppe 5/4 in

Höhe von DM 5.400,-“ vereinbart, das sich

aus einem Tarifgehalt von DM 4.848,- und

einer außertariflichen Zulage von DM 552,-

[ Tarifgebundenheit durch Anerkennungstarifvertrag ]GLEICHSTELLUNGSABREDE

zusammensetzt. Zu dieser Zeit war die Be-

klagte, die keinem Arbeitgeberverband

angehört, an einen mit der IG Metall ge-

schlossenen Anerkennungstarifvertrag ge-

bunden, der mehrere Verbandstarifverträge

der Bayerischen Metall- und Elektroindustrie

in Bezug genommen und vorübergehend

teilweise modifiziert hatte. Dieser Anerken-

nungstarifvertrag wurde von der Beklagten

zum 31. Dezember 2001 gekündigt. Nach-

folgende Änderungen der Verbandstarif-

verträge wurden im Arbeitsverhältnis der

Parteien nicht mehr umgesetzt.

Der Kläger hat mit seiner Klage u.a. Ver-

gütungsdifferenzen zwischen dem ihm

gezahlten Entgelt und den tariflichen – zwi-

schenzeitlich – erhöhten Tabellenwerten der

Tarifgruppe 5/4 geltend gemacht.

Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts

hat, wie die Vorinstanz, die Klage abgewiesen.

Selbst wenn man zugunsten des Klägers

eine dynamische Anwendung der jeweiligen

Vergütungsregelungen nach dem Mantel-,

dem Lohn- und Gehaltsrahmen- sowie dem

Vergütungstarifvertrag der Bayerischen Me-

tall- und Elektroindustrie annehmen würde,

wäre diese Dynamik aufgrund des Wegfalls

der Tarifgebundenheit des Arbeitgebers

nach der Kündigung des Anerkennungs-

tarifvertrages in Anwendung der früheren

Rechtsprechung des Vierten Senats zur

„Gleichstellungsabrede“ entfallen, die auf-

grund Vertrauensschutzes für „Altverträge“

weiterhin gilt. Ob die Tarifgebundenheit an

die im Arbeitsvertrag in Bezug genomme-

nen Tarifregelungen im Zeitpunkt des Ver-

tragsschlusses auf einer Mitgliedschaft des

Arbeitgebers im Verband oder auf einem

von ihm selbst geschlossenen Anerken-

nungstarifvertrag beruht, ist dabei ohne Be-

deutung. Der Senat hat auch keinen Anlass

gesehen, seine Vertrauensschutzrecht-

sprechung hinsichtlich der „Altverträge“ zu

modifizieren.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 11. Dezember 2013 - 4 AZR 473/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürn-berg, Urteil vom 14. März 2012 - 4 Sa 12/10 -

[ Mittelbare Diskriminierung durch einen Tarifvertrag ]MINDESTGRÖSSE FÜR PILOTINNEN UND PILOTEN

Das Arbeitsgericht Köln hat am 28.11.2013 entschieden, dass die tarifliche Rege-lung einer notwendigen Körpergröße von 165 cm bis 198 cm für Pilotinnen und Piloten weibliche Bewerber mit-telbar diskriminiert, da diese Regelung deutlich mehr Frauen als Männer von der Pilotenausbildung ausschließe. Eine sachliche Rechtfertigung der Mindest-größe habe das beklagte Luftfahrtunter-nehmen nicht darlegen können, zumal bei einem Schwesterunternehmen eine Mindestgröße von nur 160 cm ausreiche.

Geklagt hatte eine junge Frau, die sich ver-

geblich zur Ausbildung als Pilotin beworben

hatte. Die Beklagte hatte den Abschluss ei-

nes Ausbildungsvertrages abgelehnt, weil

die 161,5 cm große Klägerin die tariflich

vorgesehene Mindestgröße um 3,5 cm un-

terschritt.

Mit ihrer Klage wollte die Bewerberin errei-

chen, dass das Luftfahrtunternehmen zur

Zahlung von Schadensersatz und zur Zah-

lung einer Entschädigung nach dem Allge-

meinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)

verurteilt wird. Trotz der vom Gericht bejah-

ten mittelbaren Diskriminierung hat die Be-

werberin ihre Klage vor dem Arbeitsgericht

Köln im Ergebnis verloren.

Die Schadensersatzklage hat das Gericht

abgewiesen, weil ein in Geld messbarer

Schaden nicht feststellbar war. Die Klägerin

wäre bei diskriminierungsfreier Aufnahme

in das Ausbildungsverhältnis vielmehr ver-

pflichtet gewesen, selbst einen Beitrag zu

den Schulungskosten zu leisten.

Der Entschädigungsanspruch scheiterte daran,

dass das beklagte Luftverkehrsunternehmen

nach Auffassung des Gerichts nicht vorsätzlich

oder grob fahrlässig gehandelt hat. Ein solcher

gesteigerter Verschuldensmaßstab ist jedoch

nach § 15 Abs. 3 AGG erforderlich, wenn sich

die Diskriminierung – wie vorliegend – aus

der Anwendung eines Verbandstarifvertrags

ergibt. Von einer Europarechtswidrigkeit der

Vorschrift des § 15 Abs. 3 AGG ist das Gericht

nicht ausgegangen.

Arbeitsgericht Köln – Aktenzeichen 15 Ca 3879/13

Page 22: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

22 DGZ . 05/06 2014

RECHT

[ Mitbestimmung des Betriebsrats ]BETRIEBLICHER ARBEITSSCHUTZ

Beabsichtigt der Arbeitgeber zur Pla-nung und Durchführung erforderlicher Maßnahmen des Arbeitsschutzes nach § 3 Abs. 2 ArbSchG eine geeignete Organisation aufzubauen und ausge-wählten Arbeitnehmern hierbei näher bezeichnete Aufgaben zu übertragen, hat der Betriebsrat nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen.

Die Arbeitgeberin betreibt ein Unterneh-

men, das sich u.a. mit der Installation und

der Wartung von Aufzügen befasst. Mit

Schreiben vom 16. September 2010 über-

trug sie in ihrem Hamburger Betrieb ihr

obliegende Pflichten des Arbeitsschutzes

für die gewerblichen Arbeitnehmer auf die

dort beschäftigten Meister. Zugleich gab

sie diesen auf, die entsprechenden Aufga-

ben und Verantwortlichkeiten auf die ihnen

unterstellten Mitarbeiter mit Vorgesetzten-

stellung zu delegieren. Den Betriebsrat be-

teiligte sie hierbei nicht. Dieser hat geltend

gemacht, er habe bei der Schaffung einer

Organisation zum betrieblichen Arbeits-

schutz mitzubestimmen.

Das Landesarbeitsgericht hat dem Feststel-

lungsantrag des Betriebsrats entsprochen.

[ Keine Kündigung des Betriebsrats wegen gewerkschaftlicher Seminartätigkeit ]

ZUSTIMMUNG ZUR KÜNDIGUNG

Die Arbeitgeberin, die ein Kranken-haus betreibt, begehrt die Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines freigestell-ten Betriebsratsmitglieds und dessen Ausschluss aus dem Betriebsrat. Das Mitglied blieb an mehreren Tagen dem Krankenhaus fern und hielt als Refe-rent für eine Gewerkschaft Semina-re ab. Anders als bisher gewährte die Arbeitgeberin hierfür keinen Sonder-urlaub. Sie mahnte das Verhalten des Betriebsratsmitglieds mehrfach ab. In der Zeit vom 18. bis 22.03.2013 hielt das Mitglied erneut ein Seminar ab. Da-raufhin beantragte die Arbeitgeberin bei dem Betriebsrat die Zustimmung zur fristlosen Kündigung, welche die-ser verweigerte.

Das Arbeitsgericht hat die Anträge der Ar-

beitgeberin auf Ersetzung der Zustimmung

des Betriebsrats zur Kündigung und auf Aus-

schluss des Mitglieds aus dem Betriebsrat

zurückgewiesen. Die hiergegen gerichtete

Beschwerde der Arbeitgeberin blieb vor dem

Landesarbeitsgericht erfolglos. Ein Grund für

eine fristlose Kündigung lag nicht vor. Das Be-

triebsratsmitglied hatte seine Arbeitszeit auf

31 Wochenstunden reduziert, war aber ge-

mäß einer Arbeitszeitregelung aus dem Jahre

2001, die nach dem Arbeitgebervortrag auch

für die jetzige Arbeitszeitreduzierung gelten

sollte, verpflichtet, täglich innerhalb der be-

triebsüblichen Arbeitszeit für Betriebsratstä-

tigkeit anwesend zu sein. Dies entsprach einer

38,5-Stunden-Woche. Die wöchentlich jeweils

um 7,5 Stunden über eine 31-Stunden-Woche

hinausgehende Arbeitszeit sollte das Betriebs-

ratsmitglied nach der Arbeitszeitregelung je-

weils innerhalb von vier Wochen ausgleichen.

Auf dieser Grundlage durfte das Betriebsrats-

mitglied auch tageweise der Seminartätigkeit

nachgehen, ohne einen Arbeitszeitverstoß zu

begehen. Wenn der Ausgleichszeitraum im

Einzelfall geringfügig überschritten wurde, so

rechtfertigte dies keine fristlose Kündigung,

weil die Regelung zum Ausgleich innerhalb

von vier Wochen eine „Soll“-Vorschrift ist.

Gründe für einen Ausschluss aus dem Be-

triebsrat lagen ebenfalls nicht vor.

Das Landesarbeitsgericht hat die Rechts- beschwerde nicht zugelassen.Arbeitsgericht Essen, 4 BV 41/13, Be-schluss vom 21.08.2013Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 15 TaBV 100/13, Beschluss vom 30.01.2014

[ Nachtzuschläge bei Betriebsratstätigkeit ]TAGSCHICHT

Das Landesarbeitsgericht Köln hat in einem jetzt veröffentlichten Urteil ent-schieden, dass Betriebsratsmitglieder – auch ohne nachts zu arbeiten – Nacht-zuschläge erhalten, wenn vergleichbare Arbeitnehmer für ihre Arbeit Nacht-zuschläge erhalten haben und das Be-triebsratsmitglied ohne die Übernahme der Betriebsratstätigkeit ebenso in der Nacht gearbeitet hätte.

Geklagt hatte ein Arbeitnehmer eines Möbel-

hauses, der zum Betriebsratsvorsitzenden

gewählt worden war. Er war in Vollzeit in

der Abteilung Logistik eingesetzt gewesen.

Die Arbeitszeit der Vollzeitkräfte in dieser

Abteilung beginnt spätestens um 4:00 Uhr

mor-gens. Nach der Wahl vereinbarten das

Unternehmen und der Betriebsrat, dass der

Kläger täglich für 3,5 Stunden für Betriebs-

ratsarbeit von der Arbeit befreit wurde.

Gleichzeitig wurde der Arbeitsbeginn für

den Kläger einvernehmlich auf 6:00 Uhr

verschoben, um für die Mitarbeiter die Kon-

taktaufnahme zu verbessern.

Das LAG Köln sprach dem Kläger die ihm

in der Zeit von 4.00 Uhr bis 6.00 Uhr da-

durch entgangenen Nachtzuschläge zu und

begründete das im Wesentlichen mit § 37

Abs. 4 Betriebsverfassungsgesetz. Danach

darf das Arbeitsentgelt von Betriebsratsmit-

gliedern nicht geringer bemessen werden

als das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeit-

nehmer mit betriebsüblicher beruflicher Ent-

wicklung. Das Betriebsratsmitglied müsse

daher so gestellt werden, als ob es keine

Amtstätigkeit ausgeübt hätte.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 13.12.2013 - 12 Sa 682/13 -

Page 23: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

23DGZ . 05/06 2014

RECHT

[ Verlust der Möglichkeit der beitragsfreien Versicherung ]KÜNDIGUNG DURCH DEN INSOLVENZVERWALTER WÄHREND DER ELTERNZEIT

Wird über das Vermögen des Arbeitge-bers das Insolvenzverfahren eröffnet, besteht das Arbeitsverhältnis zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann das Arbeitsverhältnis allerdings unter Be-achtung der kündigungsschutzrechtli-chen Bestimmungen kündigen.

§ 113 Satz 2 InsO sieht dafür eine Kündi-

gungsfrist von höchstens drei Monaten vor,

die allen längeren vertraglichen, tariflichen

oder gesetzlichen Kündigungsfristen vor-

geht. Als Ausgleich für die insolvenzbe-

dingte vorzeitige Beendigung des Arbeits-

verhältnisses gewährt § 113 Satz 3 InsO

einen verschuldensunabhängigen Schaden-

ersatzanspruch. § 113 InsO ist eine in sich

geschlossene Regelung, die dem Arbeitneh-

mer keinen Anspruch darauf gewährt, dass

der Insolvenzverwalter von der Höchstfrist

des § 113 Satz 2 InsO keinen oder nur ein-

geschränkten Gebrauch macht, wenn die

Beendigung des Arbeitsverhältnisses sozial-

versicherungsrechtliche Nachteile nach sich

zieht. Das Gesetz sieht insoweit allein den

Schadenersatzanspruch nach § 113 Satz 3

InsO vor.

Die Klägerin war im Versandhandel als Ein-

käuferin beschäftigt. Über das Vermögen

ihrer Arbeitgeberin wurde am 1. September

2009 das Insolvenzverfahren eröffnet.

Der Insolvenzverwalter kündigte gemäß §

113 Satz 2 InsO das Arbeitsverhältnis wegen

Betriebsstilllegung zum 31. Mai 2010. Hätte

er die vertraglich vereinbarte Kündigungs-

frist eingehalten, wäre das Arbeitsverhältnis

erst zum 30. Juni 2010 beendet worden.

Die Klägerin befand sich im Zeitpunkt der

Kündigung in Elternzeit. Durch die Beendi-

gung des Arbeitsverhältnisses verlor sie die

Möglichkeit, sich weiter beitragsfrei in der

gesetzlichen Krankenversicherung zu versi-

chern (§ 192 SGB V). Dies war dem Insolven-

zverwalter bekannt. Die Klägerin begehrt

die Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis

erst zum 30. Juni 2010 beendet worden ist.

Sie hat die Auffassung vertreten, der Insol-

venzverwalter habe ermessensfehlerhaft

von der Möglichkeit, die Kündigungsfrist

nach § 113 Satz 2 InsO abzukürzen, Ge-

brauch gemacht. Sie habe unter Berücksich-

tigung der Wertentscheidung des Art. 6 GG

Anspruch auf Einhaltung der vertraglichen

Kündigungsfrist.

Die Vorinstanzen haben die Klage abge-

wiesen. Die Revision der Klägerin hatte vor

dem Sechsten Senat des Bundesarbeitsge-

richts keinen Erfolg. Der Insolvenzverwalter

muss den Zeitpunkt der Beendigung des

Arbeitsverhältnisses nicht an den sich aus §

192 SGB V ergebenden sozialversicherungs-

rechtlichen Folgen ausrichten.

Dass § 113 InsO für die vorzeitige Beendi-gung des Arbeitsverhältnisses nur einen Schadenersatzanspruch vorsieht, steht im Einklang mit Art. 6 GG.Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Feb-ruar 2014 - 6 AZR 301/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Nürn-berg, Urteil vom 11. Januar 2012 - 4 Sa 627/11 -

Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Urteil eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bonn bestätigt, das einem Maschinenführer, der nach knapp zwei Jahren Elternzeit in den Betrieb zurückgekehrt und zuvor im 3-Schichtbetrieb in Vollzeit beschäf-tigt gewesen war, einen Teilzeit-An-spruch zugebilligt hatte. Der Kläger hat eine in Vollzeit berufstätige Ehefrau und zwei Kinder. Er wollte nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit von mon-tags bis freitags zwischen 9.00 Uhr und 14.00 Uhr beschäftigt werden.

[ Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter ]ELTERNZEIT

Nach § 8 Abs. 4 Satz 1 TzBfG hat ein Ar-

beitgeber Wünschen von Arbeitnehmern

nach Verringerung und Neuverteilung der

Arbeitszeit zuzustimmen, wenn nicht be-

triebliche Gründe entgegenstehen.

Der Arbeitgeber hatte den Teilzeitwunsch

abgelehnt und sich unter anderem darauf

berufen, dass sonst speziell für den Kläger

zusätzliche Schichtübergaben eingeführt

werden müssten, was zu Produktionsver-

zögerungen und damit zu wirtschaftlichen

Nachteilen führe.

Beide Gerichte haben entschieden, die Ab-

lehnungsgründe des Arbeitgebers seien

nicht gewichtig genug. Gewisse organisa-

torische Anstrengungen seien bei jeder Ein-

richtung von Teilzeitarbeit erforderlich und

gesetzesimmanent. Im vorliegenden Fall

gingen sie nicht über das zumutbare Maß

hinaus.

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 10.01.2013 - 7 Sa 766/12 -,vorgehend Arbeitsgericht Bonn, Urteil vom 18.07.2012 - 2 Ca 645/12 EU -,

Die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin

hatte vor dem Ersten Senat des Bundesar-

beitsgerichts keinen Erfolg. Nach § 87 Abs.

1 Nr. 7 BetrVG hat der Betriebsrat bei be-

trieblichen Regelungen über den Gesund-

heitsschutz mitzubestimmen, wenn der

Arbeitgeber diese aufgrund einer öffentlich-

rechtlichen Rahmenvorschrift zu treffen hat

und ihm bei der Gestaltung Handlungsspiel-

räume verbleiben. Mit dem Schreiben vom

16. September 2010 hat die Arbeitgeberin

eine zur Durchführung des betrieblichen

Arbeitsschutzes geeignete Organisation mit

näher bezeichneten Aufgaben und Verant-

wortlichkeiten geschaffen. Hierfür schreibt

das Arbeitsschutzgesetz dem Arbeitgeber

kein bestimmtes Modell vor. Es bestimmt

lediglich einen Rahmen für die Entwicklung

einer an den betrieblichen Gegebenheiten

ausgerichteten Organisation.

Die hierdurch eröffneten Gestaltungsmög-

lichkeiten unterliegen der Mitbestimmung

des Betriebsrats.

Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18. März 2014 - 1 ABR 73/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ham-burg, Beschluss vom 11. September 2012 - 1 TaBV 5/12 -

Page 24: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

24 DGZ . 05/06 2014

RECHT

SUDOKU

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Auflösung März/April:

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132985647

[ Im Wege des Bargeschäfts erfolgte Lohnzahlungen ]INSOLVENZANFECHTUNG

Die Anfechtungstatbestände in §§ 129 ff.

InsO ermöglichen es dem Insolvenzverwal-

ter, vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens

vorgenommene Schmälerungen der In-sol-

venzmasse rückgängig zu machen. Nach §

133 InsO können in den letzten 10 Jahren

vor dem Insolvenzantrag erfolgte Entgelt-

zahlungen angefochten werden, wenn der

Arbeitgeber mit dem Vorsatz, seine Gläu-

biger zu benachteiligen, gehandelt hat und

der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Zahlung

diesen Vorsatz kannte. Eine solche sog.

Vorsatzanfechtung ist auch möglich, wenn

das Entgelt als Gegenleistung für die in en-

gem zeitlichen Zusammenhang erbrachte

gleichwertige Arbeitsleistung gezahlt wird

und damit ein Bargeschäft i.S.d. § 142 InsO

vorliegt. Ob der Arbeitgeber mit Benachtei-

ligungsvorsatz gehandelt hat und der Ar-

beitnehmer davon Kenntnis hatte, kann nur

aus Indizien hergeleitet werden. Ein Indiz

von besonderer Bedeutung ist die Kenntnis

der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers.

Allerdings sind die subjektiven Vorausset-

zungen der Vorsatzanfechtung nicht stets

schon dann zu bejahen, wenn der Arbeit-

geber zahlungsunfähig war und der Arbeit-

nehmer dies wusste. Vielmehr muss auch

dieses Indiz einzelfallbezogen auf seine

Beweiskraft hin geprüft werden. Erfolgt die

Entgeltzahlung im Wege des Bargeschäfts,

kann sich auch bei Kenntnis der eigenen

Zahlungsunfähigkeit der Wille des Arbeitge-

bers darauf beschränken, eine gleichwertige

Gegenleistung für die zur Fortführung des

Unternehmens nötige Arbeitsleistung zu er-

bringen, ohne dass ihm eine damit verbunde-

ne Gläubigerbenachteiligung bewusst wird.

Die Beklagte war bis zum 31. Dezember

2007 bei der Schuldnerin als Alleinbuch-

halterin beschäftigt. Über das Vermögen

der Schuldnerin wurde auf Antrag vom 10.

August 2007 das Insolvenzverfahren eröff-

net und der Kläger zum Insolvenzverwalter

bestellt. Die Schuldnerin war seit Anfang

2007 zahlungsunfähig. Die Beklagte er-

hielt gleichwohl wie alle Arbeitnehmer der

Schuldnerin ihr Entgelt stets zum Fälligkeits-

zeitpunkt gezahlt. Der Kläger begehrt unter

dem Gesichtspunkt der Vorsatzanfechtung

die Rückzahlung des für die Zeit von Januar

bis Juli 2007 gezahlten Nettoentgelts von

10.023,30 Euro zur Insolvenzmasse. Er hat

geltend gemacht, auch bei Gehaltszahlun-

gen an Arbeitnehmer im Wege des Barge-

schäfts lägen bei Kenntnis der Zahlungsun-

fähigkeit die subjektiven Voraussetzungen

der Vorsatzanfechtung vor.

Die Vorinstanzen haben die Klage abgewie-

sen. Die Revision des Klägers hatte vor dem

Sechsten Senat des Bundesarbeitsgerichts

keinen Erfolg. Im Hinblick auf den Barge-

schäftscharakter der Entgeltzahlungen hat

das Landesarbeitsgericht rechtsfehlerfrei für

den Einzelfall die subjektiven Voraussetzun-

gen der Vorsatzanfechtung verneint. Der

Senat konnte deshalb dahinstehen lassen,

ob bei verfassungskonformer Auslegung

der §§ 129 ff. InsO das Existenzminimum

von der Anfechtung nicht erfasst wird.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 29. Januar 2014 - 6 AZR 345/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Schles- wig-Holstein, Urteil vom 10. November 2011 - 5 Sa 227/11 -

Page 25: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

25DGZ . 05/06 2014

RECHT

[ Keine Aufklärungspflicht des Arbeitgebers ]ANSPRUCH AUF ENTGELTUMWANDLUNG

Nach § 1a Abs. 1 Satz 1 BetrAVG kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlan-gen, dass von seinen künftigen Entgel-tansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung durch Entgeltumwandlung für seine be-triebliche Altersversorgung verwendet werden. Der Arbeitgeber ist nicht ver-pflichtet, den Arbeitnehmer von sich aus auf diesen Anspruch hinzuweisen. Dies hat der Dritte Senat des Bundesarbeits-gerichts entschieden.Der Kläger war bis zum 30. Juni 2010

beim Beklagten beschäftigt. Nach Been-

digung des Arbeitsverhältnisses verlangte

er vom Beklagten Schadensersatz mit der

Begründung, dieser habe es pflichtwidrig

unterlassen, ihn auf seinen Anspruch auf

Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG

hinzuweisen. Bei entsprechender Kenntnis

seines Anspruchs hätte er 215,00 Euro sei-

ner monatlichen Arbeitsvergütung in eine

Anwartschaft auf Leistungen der betrieb-

lichen Altersversorgung umgewandelt. Als

Durchführungsweg hätte er die Direktversi-

cherung gewählt.

Die Vorinstanzen haben die auf Zahlung

von Schadensersatz iHv. 14.380,38 Euro

gerichtete Klage abgewiesen. Die Revision

des Klägers blieb erfolglos. Da der Beklagte

weder nach § 1a BetrAVG noch aufgrund

seiner Fürsorgepflicht verpflichtet war, den

Kläger von sich aus auf seinen Anspruch auf

Entgeltumwandlung nach § 1a BetrAVG hin-

zuweisen, fehlte es an der für einen Scha-

densersatzanspruch erforderlichen Pflicht-

verletzung des Beklagten.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 21. Januar 2014 - 3 AZR 807/11 -Vorinstanz: Hessisches Landesarbeits-gericht, Urteil vom 27. Juli 2011 - 6 Sa566/11 -

Das Arbeitsgericht Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Brut-tomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Reli-gion benachteiligt worden sei.

Der Beklagte – ein Werk der Evangelischen

Kirche in Deutschland (EKD) – schrieb eine

Stelle für einen Referenten/eine Referentin

aus, um einen unabhängigen Bericht zur

Umsetzung der Antirassismuskonvention

der Vereinten Nationen durch Deutschland

erstellen zu lassen. In der Stellenausschrei-

bung wurden entsprechend den kirchlichen

Bestimmungen die Mitgliedschaft in einer

evangelischen oder der Arbeitsgemein-

schaft christlicher Kirchen angehörenden

[ Entschädigungsanspruch konfessionsloser Bewerberin ]KIRCHLICHER ARBEITGEBER

Kirche sowie die Identifikation mit dem

diakonischen Auftrag vorausgesetzt. Die

Klägerin, die nicht Mitglied einer Kirche

ist, bewarb sich erfolglos um die Stelle; sie

wurde zu einem Vorstellungsgespräch nicht

eingeladen. Mit ihrer Klage hat sie den Be-

klagten auf Zahlung einer Entschädigung

wegen einer Benachteiligung nach dem All-

gemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

in Anspruch genommen.

Das Arbeitsgericht hat eine Benachteiligung

der Klägerin wegen ihrer Religion angenom-

men und den Beklagten zur Zahlung einer

Entschädigung in Höhe eines Bruttomo-

natsgehalts verurteilt. Der Beklagte dürfe

eine Einstellung von einer Kirchenmitglied-

schaft nur abhängig machen, wenn es sich

um eine „wesentliche, rechtmäßige und

gerechtfertigte berufliche Anforderung“

handele. Dies könne in Bezug auf die hier

fragliche Referententätigkeit nicht festge-

stellt werden. Das Thema „Antirassismus“

sei zwar auch nach „religiösen und diako-

nischen Wertvorstellungen“ von Bedeu-

tung; eine Religionszugehörigkeit sei für

die ausgeschriebene Tätigkeit jedoch nicht

erforderlich. Der Beklagte könne sich in Be-

zug auf die Besetzung der Stelle nicht auf

das nach Art. 140 Grundgesetz (GG) garan-

tierte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen

berufen; eine nach § 9 AGG zulässige unter-

schiedliche Behandlung wegen der Religion

liege nicht vor.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig; es kann

mit dem Rechtsmittel der Berufung vor dem

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg

angegriffen werden.

Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 18.12.2013 – 54 Ca 6322/13

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[ Im Wege des Bargeschäfts erfolgte Lohnzahlungen ]

Page 26: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

26 DGZ . 05/06 2014

RECHT

[ Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h in geschlossener Ortschaft rechtmäßig ]

FAHRTENBUCHAUFLAGE FÜR FIRMENFAHRZEUGE

Wurde mit einem Firmenfahrzeug die zulässige Höchstgeschwindigkeit in-nerhalb geschlossener Ortschaft um 28 km/h überschritten und wirkt der Halter bei der Ermittlung des Fahrers nicht ausreichend mit, kann ihm für die Dauer von 18 Monaten eine Fahrten-buchauflage auferlegt werden. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt am 23. Januar 2014 in einem Eilverfahren entschieden.

Die Antragstellerin ist eine Firma und Halterin

eines auf sie zugelassenen Fahrzeugs. Mit

diesem wurde im August 2012 in Ludwigs-

hafen die zulässige Höchstgeschwindigkeit

von 50 km/h um 28 km/h überschritten.

Auf dem Beweisfoto war als verantwortli-

cher Fahrzeugführer eine Frau abgebildet.

Im November 2012 gab die Geschäftsfüh-

rerin der Firma gegenüber der Bußgeld-

stelle der Stadt Ludwigshafen an, dass sie

nicht die verantwortliche Fahrzeugführerin

sei und nicht wisse, wer das Fahrzeug ge-

führt habe. Später führte die Geschäftsfüh-

rerin aus, ihre Nichte, die ein Praktikum in

der Firma habe machen wollen, habe das

Fahrzeug geführt. Die Nichte sei aber wie-

der nach Griechenland zurückgekehrt. Sie

studiere dort und wohne in einem kleinen

Dorf, in dem es keine Straßennamen gebe.

Daraufhin stellte die Stadt Ludwigshafen

das Bußgeldverfahren ein und gab der An-

tragstellerin unter Anordnung der soforti-

gen Vollziehung die Führung eines Fahrten-

buches für die Dauer von 18 Monaten für

das Fahrzeug, mit dem der Verkehrsverstoß

im August 2012 begangen worden war, so-

wie für jedes Ersatzfahrzeug auf.

Nach erfolgloser Durchführung des Wi-

derspruchsverfahrens und Erhebung einer

Klage hat die Antragstellerin Anfang Janu-

ar 2014 auch um vorläufigen Rechtsschutz

nachgesucht. Zur Begründung hat sie aus-

geführt: Das Fahrzeug, für welches die

Fahrtenbuchauflage verfügt worden sei,

werde zwischenzeitlich nicht mehr von ihr

gehalten. Sie habe auch kein Ersatzfahrzeug

angeschafft, so dass von ihr auch keiner-

lei Gefährdungen im Hinblick auf weitere

Verkehrsverletzungen ausgehen könnten.

Die Stadt Ludwigshafen hat dagegen ein-

gewandt, das „Tatfahrzeug“ sei lediglich

im Oktober 2013 auf die Geschäftsführerin

der Antragstellerin umgemeldet worden. Im

Übrigen verfüge die Antragstellerin weiter-

hin über ein anderes Firmenfahrzeug.

Den Eilantrag der Antragstellerin hat die 3. Kammer des Gerichts mit folgen-der Begründung abgelehnt:

Die Fahrtenbuchauflage sei rechtmäßig.

Wer im August 2012 mit dem Firmenfahr-

zeug der Antragstellerin die Verkehrsord-

nungswidrigkeit begangen habe, habe trotz

sachgerechten und rationellen Einsatzes der

zur Verfügung stehenden und Erfolg ver-

sprechenden Maßnahmen nicht festgestellt

werden können. Dieser Misserfolg sei der

Antragstellerin zuzurechnen. Denn diese

habe nicht das ihr Zumutbare und Mögliche

zur Aufklärung des Sachverhaltes beigetra-

gen. Bei der bloßen Angabe eines Namens

und eines kleinen Dorfes ohne Postleitzahl

und Straßenangabe in Griechenland hande-

le es sich nicht um derart konkrete und ver-

lässliche Angaben, denen die Behörde hätte

weiter nachgehen müssen. Vielmehr sei von

einem Fahrzeughalter, der sein Fahrzeug

an einen Dritten weitergebe, zu verlangen,

dass er sich um überprüfbare Angaben zur

Identität und konkreten Anschrift desjeni-

gen bemühe, dem er sein Fahrzeug überge-

be. Gefährde er indessen die Sicherheit und

Ordnung des Straßenverkehrs dadurch, dass

er entgegen seiner Mitwirkungspflicht nicht

dartun könne oder wolle, wer im Zusam-

menhang mit einer Verkehrszuwiderhand-

lung zu einem bestimmten Zeitpunkt sein

Fahrzeug gefahren habe, dürfe er durch das

Führen eines Fahrtenbuches zu einer nach-

prüfbaren Überwachung der Fahrzeugbe-

nutzung angehalten werden.

Ob die Behörde – im Falle erwiesener

Täterschaft – gegenüber der in Griechenland

ansässigen Fahrerin ihren Bußgeldbescheid

tatsächlich hätte vollstrecken können, sei für

die Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchauflage

ohne Bedeutung. Sie sei keine Sanktion ver-

gangener Verkehrsverstöße, sondern allein

eine Reaktion auf die Nichtfeststellbarkeit

des Fahrers im Anlassfall und eine der Si-

cherheit und Ordnung des Straßenverkehrs

dienende Maßnahme der Gefahrenabwehr,

mit der die zukünftige Feststellbarkeit des

Fahrers gewährleistet werden solle.

Der festgestellte Verkehrsverstoß vom Au-

gust 2012 sei auch von einigem Gewicht,

denn er wäre mit drei Punkten im Ver-

kehrszentralregister zu bewerten gewesen,

was bereits bei einem Erstverstoß die An-

ordnung der Führung eines Fahrtenbuches

rechtfertige.

Der Rechtmäßigkeit der Fahrtenbuchanord-

nung stehe nicht entgegen, dass die An-

tragstellerin das „Tatfahrzeug“ im Oktober

2013 auf ihre Geschäftsführerin umgemel-

det habe. Die Erstreckung einer Fahrten-

buchauflage auf weitere Firmenfahrzeuge

sei zulässig und regelmäßig geboten. Sinn

und Zweck der Fahrtenbuchauflage sei es si-

cherzustellen, dass sich der jeweilige Halter

nicht durch Veräußerung oder Abmeldung

des Tatfahrzeuges einer Verpflichtung zur

Führung eines Fahrtenbuches entziehen

könne.

Gegen den Beschluss ist das Rechtsmittel

der Beschwerde zum Oberverwaltungsge-

richt Rheinland-Pfalz zulässig.

Verwaltungsgericht Neustadt, Beschluss vom 21. Januar 2014 - 3 L 4/14 NW -

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27DGZ . 05/06 2014

RECHT . INFORMATIONEN

[ Mit Lichtassistenten immer den Durchblick haben ]DVR: SICHER UND ENTSPANNT DURCH DIE DÄMMERUNG

Trotz „länger“ werdender Tage sind viele Autofahrer immer noch bei Däm-merung oder Dunkelheit unterwegs. Viele von ihnen fühlen sich dabei un-sicher, schließlich ist die Sicht einge-schränkt und teilweise blendet auch der Gegenverkehr. Die Kampagne „bester beifahrer“ des Deutschen Verkehrssi-cherheitsrates (DVR) und seine Partner empfehlen daher Lichtassistenten. Die-se können helfen, sich bei Dämmerung und Dunkelheit besser zurechtzufin-den. Sie leuchten die Fahrwege perfekt aus, ohne andere zu blenden.

Autofahrer erleben täglich stressige Situ-

ationen im Straßenverkehr. So empfindet

rund die Hälfte der Deutschen plötzliche

Bremsmanöver als sehr stressig, gefolgt

vom Durchfahren enger Autobahnbau-

stellen (42 Prozent) und von langsamem

Stop-and-go-Verkehr (41 Prozent). Auch die

Wintermonate mit viel Dunkelheit oder die

Jahreszeitenübergänge strengen aufgrund

schlechterer Sicht- und anspruchsvollerer

Witterungsverhältnisse an.

über 300 Fahrzeugmodellen informiert die

dort integrierte Datenbank der Kampagne

„bester beifahrer“. Diese Kampagne des

Deutschen Verkehrssicherheitsrates (DVR)

und seiner Partner setzt sich unter dem

Motto: „Schlaue Autos kommen besser an“

für mehr Sicherheit auf den Straßen durch

den Einsatz von Fahrerassistenzsystemen

ein. Seit 2006 liefert sie Informationen rund

um das Thema und wurde 2009 von der

EU-Kommission für vorbildliche

Verkehrssicherheitsarbeit mit

dem eSafety Award aus-

gezeichnet. Interessierte

Autokäufer finden auf

der Webseite www.be-

ster-beifahrer.de neben

umfangreichen Informa-

tionsmaterialien die erste

bundesweite Abfrageda-

tenbank zur typengenauen

Verfügbarkeit von Fahrerassi-

stenzsystemen. Sämtliche In-

formationen sind seit Kurzem

für Autofahrer auch als App

verfügbar: http://app.bester-beifahrer.de

Eine Bestimmung in einer Versorgungs-ordnung, nach der ein Anspruch auf eine betriebliche Altersrente nicht be-steht, wenn der Arbeitnehmer bei Erfül-lung der nach der Versorgungsordnung vorgesehenen zehnjährigen Wartezeit das 55. Lebensjahr vollendet hat, ist un-wirksam. Sie verstößt gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters.

Die im Juni 1945 geborene Klägerin war

seit dem 1. Januar 1999 bei der Beklagten

beschäftigt. Ihr waren Leistungen der be-

trieblichen Altersversorgung nach der Ver-

sorgungsordnung der Beklagten zugesagt

worden. Die Versorgungsordnung sieht

nach Vollendung des 65. Lebensjahres die

Gewährung einer Altersrente vor.

Versorgungsberechtigt sind Mitarbeiter, die

über eine mindestens zehnjährige Dienstzeit

[ Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung unwirksam ]ANSPRUCH AUF EINE BETRIEBLICHE ALTERSRENTE

(Wartezeit) bei der Beklagten verfügen und

zum Zeitpunkt der Erfüllung der Wartezeit das

55. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die auf Gewährung einer Altersrente nach

der Versorgungsordnung der Beklagten ge-

richtete Klage hatte vor dem Dritten Senat

des Bundesarbeitsgerichts - wie schon beim

Landesarbeitsgericht - Erfolg. Die Beklagte

ist verpflichtet, der Klägerin eine betriebli-

che Altersrente zu zahlen. Dem Anspruch

steht die Bestimmung der Versorgungsord-

nung, wonach der Arbeitnehmer bei Erfül-

lung der Wartezeit das 55. Lebensjahr noch

nicht vollendet haben darf, nicht entgegen.

Diese Bestimmung ist nach § 7 Abs. 2 AGG

unwirksam. Sie führt zu einer unmittelbaren

Benachteiligung wegen des Alters iSv. §§

1, 3 Abs. 1 und § 7 AGG, da sie Mitarbei-

ter, die bei Beginn des Arbeitsverhältnisses

das 45. Lebensjahr vollendet haben, von

den Leistungen der betrieblichen Alters-

versorgung nach der Versorgungsordnung

ausschließt. Diese Benachteiligung ist nicht

nach § 10 Satz 1 und 2, Satz 3 Nr. 4 AGG

gerechtfertigt.

Danach können zwar grundsätzlich Al-

tersgrenzen in Systemen der betrieblichen

Altersversorgung festgesetzt werden. Die

konkrete Altersgrenze muss jedoch ange-

messen sein. Dies ist bei einer Bestimmung

nicht der Fall, die Arbeitnehmer, welche

noch mindestens 20 Jahre betriebstreu sein

können, von Leistungen der betrieblichen

Altersversorgung ausschließt.

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18. März 2014 - 3 AZR 69/12 -Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Ba-den-Württemberg, Urteil vom 23. No-vember 2011 - 2 Sa 77/11 -

Lichtassistenten können helfen, diesen

Stress zu reduzieren und die Sicherheit im

Straßenverkehr zu erhöhen. Durch sie wird

zwischen Abblend- und Fernlicht umge-

schaltet, wann immer es die Verkehrssitu-

ation erlaubt und erfordert. Neue elektro-

nische Helfer können auch vorausfahrende

oder entgegenkommende Fahrzeuge ge-

zielt ausblenden, aber dennoch deren un-

mittelbare Umgebung mit Fernlicht

beleuchten. Das bereits eta-

blierte Kurvenlicht leuch-

tet die Kurve in Abhän-

gigkeit vom Radius

aus. Und das Abbie-

gelicht erhellt gezielt

Fußgänger und Rad-

fahrer, die beim Abbie-

gen oft übersehen oder

zu spät gesehen werden.

Einen Überblick über wei-

tere Fahrerassistenzsysteme

bietet die Informationsplatt-

form www.bester-beifahrer.

de. Über die Verfügbarkeit

der verschiedenen FAS in Bild: © ktsdesign - Fotolia.com

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28 DGZ . 05/06 2014

INFORMATIONEN

[ Durchschnittlich 83.000 Euro für jeden ]In keinem Land der Eurozone sind die Vermögen ungleicher verteilt als in Deutschland - Männer besitzen mehr als Frauen, Ostdeutsche nicht mal halb so viel wie Westdeutsche – Das Vermögen der Arbeitslosen ist um 40 Prozent ge-schrumpft – Die Zahl der Personen, die mehr Schulden als Vermögen haben, ist gestiegen

Rund 83.000 Euro – so hoch ist einer neu-

en Studie des Deutschen Instituts für Wirt-

schaftsforschung (DIW Berlin) zufolge das

Nettovermögen, über das jeder Erwachsene

in Deutschland im Durchschnitt verfügt. Al-

lerdings sind die insgesamt rund 6,3 Billionen

Euro Nettovermögen im Land auch weiterhin

höchst ungleich verteilt: Während diejenigen,

die zum reichsten Prozent der Bevölkerung

zählen, ein persönliches Vermögen im Wert

von mindestens 800.000 Euro besitzen, ver-

fügt gut ein Fünftel aller Erwachsenen über

gar kein Vermögen. Bei rund sieben Prozent

der Erwachsenen sind die Schulden sogar

größer als der Besitz. In keinem anderen Land

der Eurozone liegt das Maß für Ungleichheit,

der sogenannte Gini-Koeffizient, höher als in

Deutschland. Gefördert von der Hans-Böck-

ler-Stiftung, haben die DIW-Verteilungsfor-

scher Markus M. Grabka und Christian Wes-

termeier die neuesten Vermögensdaten der

am DIW Berlin angesiedelten repräsentativen

Langzeitstudie sozio-oekonomisches Panel

(SOEP) für das Jahr 2012 ausgewertet und mit

denen der Jahre 2002 und 2007 verglichen.

„Insgesamt hat sich an der Vermögensvertei-

lung im Land wenig geändert, die Ungleich-

heit verharrt auf hohem Niveau. Deutliche

Vermögensverluste mussten allerdings die

Arbeitslosen hinnehmen. Sie verfügten im

Jahr 2002 noch über ein durchschnittliches

Vermögen von rund 30.000 Euro, zehn Jahre

später waren es nur noch etwa 18.000 Euro“,

sagt Grabka.

Immobilienbesitz macht den größten Teil des Vermögens ausIm Jahr 2012 verfügten die Bürger ab 17 Jah-

ren insgesamt über ein Bruttovermögen (ohne

Fahrzeuge und Hausrat) im Wert von 7,4 Billio-

nen Euro. Dem standen Schulden in Höhe von

1,1 Billionen Euro gegenüber. Den größten Teil

des Vermögens macht mit 5,1 Billionen Euro

der Grund- und Immobilienbesitz aus. Rund

40 Prozent der Erwachsenen bewohnen eine

eigene Immobilie, ihr Vermögensanteil ist im

Durchschnitt 141.000 Euro wert. Etwa zehn

Prozent der Bürger besitzen andere Arten

von Immobilien wie vermietete Wohnungen,

Grundstücke oder Ferienwohnungen. Rund

47 Prozent der Erwachsenen besitzen Geld-

vermögen, im Durchschnitt waren es 29.000

Euro. Etwa 51 Prozent verfügen über Vermö-

gen in Form von privaten Versicherungen oder

Bausparverträgen, der Durchschnittswert lag

bei 18.000 Euro.

Einen signifikanten Anstieg gab es bei der

Verschuldung: Im Jahr 2002 waren etwa 27,5

Prozent aller Erwachsenen verschuldet, zehn

Jahre später lag der Anteil bei 32 Prozent.

„Dabei muss man unterscheiden zwischen

Konsumentenkrediten, die von immer mehr

Menschen, aber in kleinerer Höhe aufge-

nommen werden, und Hypotheken, die von

gleichbleibend vielen Menschen, aber mit

höheren Summen aufgenommen werden“,

so Grabka.

Frauen, Ostdeutsche, junge Menschen und Eltern haben weniger VermögenAuch fast 25 Jahre nach der Wiedervereini-

gung zeigen sich deutliche Vermögensunter-

schiede zwischen Ost und West. Während

Erwachsene in Westdeutschland im Schnitt

94.000 Euro Vermögen besitzen, sind es im

Osten nur etwas mehr als 41.000 Euro. Der

durchschnittliche Wert des selbstgenutzten

Immobilienbesitzes liegt im Westen bei etwa

151.000 Euro, im Osten bei etwa 88.000

Euro. „Der Unterschied zwischen Ost und

West zeigt sich erst mit fortschreitendem

Alter“, erläutert Verteilungsexperte Grabka.

„Während der Ausbildung oder zu Beginn

der Berufslaufbahn sind alle relativ vermö-

gensarm, erst ab Mitte 30 entwickeln sich

die Besitzverhältnisse auseinander. Ältere

Kohorten bleiben im Osten mit einem durch-

schnittlichen Vermögen von etwa 50.000

Euro deutlich hinter ihren westdeutschen

VERMÖGEN IN DEUTSCHLAND

Altersgenossen zurück.“ Da so auch der

Nachlass für die nachfolgende Generation

niedriger ausfalle, werden diese Unterschiede

auch in künftigen Statistiken fortbestehen.

Die Vermögen von Männern liegen den SOEP-

Daten zufolge mit durchschnittlich 97.000

Euro rund 27.000 Euro höher als die der Frau-

en. Besonders gering fiel das Vermögen von

Alleinerziehenden aus: Alleinerziehende mit

zwei Kinder verfügten im Schnitt über ein Net-

tovermögen von 21.000 Euro, mit einem Kind

lag es bei 35.000 Euro. Aber auch wenn die El-

tern zusammenleben, sinkt das Vermögen mit

steigender Kinderzahl: Ehepaare ohne Kinder

besaßen durchschnittlich 108.000 Euro, mit

einem Kind waren es durchschnittlich 63.000

Euro, mit zwei Kindern etwas mehr als 50.000

Euro, bei drei oder mehr Kindern sinkt es auf

im Schnitt 44.000 Euro. Das höchste Pro-

Kopf-Vermögen weisen alleinlebende Männer

im Alter von 60 Jahren auf (150.000 Euro).

Ungleichheit wenig verändert – weiter-hin hohes NiveauDie Ungleichheit der Vermögen hat sich in

den drei Beobachtungsjahren nicht verän-

dert. „Sie verharrt auf einem international

sehr hohen Niveau“, urteilt Grabka. „Nir-

gendwo in der Eurozone sind die Vermö-

gen ungleicher verteilt als in Deutschland.“

Das Medianeinkommen, also der Wert, der

die reichere Hälfte der Bevölkerung von der

ärmeren trennt, lag mit knapp 17.000 Euro

wesentlich niedriger als das durchschnittliche

Nettovermögen. Das reichste Zehntel der

Bevölkerung besaß ein Nettovermögen von

mindestens 217.000 Euro. In Ostdeutschland

gehören Personen mit einem Vermögen von

110.000 Euro bereits zu den reichsten zehn

Prozent, im Westen waren 240.000 Euro

nötig. „Da die Menschen mit den größten

Vermögen in solchen befragungsgestützten

Statistiken unterrepräsentiert sind, fallen die-

se Zahlen tendenziell eher niedriger aus, als

sie es in der Realität sind,“ sagt Grabka.

Der Gini-Koeffizient, der die Ungleichheit

misst, lag in Deutschland im Jahr 2012 bei

0,78. Je höher dieser Wert, umso größer ist

die Ungleichheit. Bei einem Wert von eins

ist die Ungleichheit maximal, bei Null ist

sie minimal ausgeprägt. In Frankreich liegt

er bei 0,68, in Italien bei 0,61 und in der

Slowakei bei 0,45. Höher als in Deutschland

ist die Vermögensungleichheit in den USA.

Dort lag der Gini-Koeffizient im Jahr 2010

bei 0,87. DIWBild: © Tomo Jesenicnik - Fotolia.com

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29DGZ . 05/06 2014

INFORMATIONEN

[ Psychisch krank in die Frührente ]Eine Studie der Bundespsychotherapeu-tenkammer hat deutlich gemacht: Fast jeder zweite Frührentner in Deutschland musste im Jahr 2012 aus psychischen Gründen seine Arbeit aufgeben. Rund 75.000 Versicherte und damit 25.000 mehr als ein Jahrzehnt zuvor sind see-lisch bedingt vorzeitig in den Ruhestand gegangen. Dies entspricht 42 Prozent aller Frühverrentungen. Im Durchschnitt waren die frühverrenteten Versicherten 49 Jahre alt. Der deutschen Wirtschaft, den Arbeitnehmern selbst, aber auch den Sozialversicherungsträgern gehen dadurch jedes Jahr Milliarden von Euro verloren.

Für die Studie waren die Daten großer ge-

setzlicher Krankenkassen und der Deutschen

Rentenversicherung ausgewertet worden.

Dabei zeigte sich auch, dass fast 14 Prozent

aller betrieblichen Fehltage eine Folge psy-

chischer Erkrankungen waren – mit großem

Abstand vor körperlichen Krankheiten und

Gebrechen. Ein ähnliches Ergebnis hatte

auch eine Untersuchung des Bundesver-

bandes der Betriebskrankenkassen zu Tage

gebracht. Und die Betriebkrankenkassen ha-

ben ausgerechnet: Fällt jemand wegen einer

psychischen Krankheit aus, fehlt er oft sehr

lange, durchschnittlich 17 Tage.

Rainer Richter, Präsident der Deutschen

Psychotherapeutenkammer, sieht mehrere

Stationen für eine „Misere, die in die Früh-

verrentung führt“. Zu Beginn werden aufkei-

mende Depressionen oder andere psychische

Störungen nicht entsprechend behandelt.

Nach seiner Meinung liegt die Ursache dafür

in einem Mangel an Psychotherapie-Plätzen,

langen Wartezeiten und zu wenigen Behand-

lungen.

„Nur 30 Prozent aller Menschen, die unter

einer psychischen Erkrankung leiden, werden

angemessen behandelt“, stellt Richter fest.

Begünstigt werde die Situation auch durch

zu wenig Vorbeugung, auch in den Betrieben

und Unternehmen. Schließlich sei ein „Ver-

schiebe-Chaos“ zwischen gesetzlicher Kran-

ken- und Rentenversicherung als Ursache

vieler Probleme der Betroffenen auszuma-

chen; denn so manche Krankenkasse dränge

ihre Mitglieder, auf Kosten der Rentenversi-

cherung in die Rehabilitation zu gehen. Ein

entsprechender Antrag führe dann schnell

in die Frührente. Insgesamt zögen die Sozial-

versicherungsträger nicht „an einem Strang“,

um den Betroffenen zu helfen. Und wenn sie

in Frührente sind, erwarten die Betroffenen

oft finanzielle Probleme. Dies mache schon

die durchschnittliche Rentenhöhe von 600

Euro im Monat deutlich.

Die Bundesvereinigung der Deutschen Ar-

beitgeberverbände (BDA) hat darauf hin-

gewiesen, „dass Arbeit grundsätzlich einen

positiven Einfluss auf die Gesundheit und die

BELASTUNGEN FÜR VERSICHERTE, BETRIEBE UND SOZIALVERSICHERUNGSTRÄGER

persönliche Entwicklung des Einzelnen hat.“

Immer mehr Unternehmen in Deutschland

würden deshalb erkennen, dass es wichtig

ist, etwas für die Gesundheit und das kör-

perliche Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen

und Mitarbeiter zu tun. Damit reagierten sie

nicht zuletzt auf den Druck, den der wach-

sende Wettbewerb und die digitale Vernet-

zung auf die Betriebsangehörigen auslösen.

Allerdings entstehen psychische Erkrankun-

gen nicht allein durch die Arbeit, sondern

haben oft auch private Ursachen: Kommt

zum Ärger im Betrieb eine Ehekrise, ein kran-

kes Kind oder die pflegebedürftige Mutter

hinzu, kann dies schnell zum „psychischen

Störfall“ führen.

Die neue Bundesregierung sieht dem Ko-

alitionsvertrag zufolge den ganzheitlichen

Arbeitsschutz als wichtiges Gebot sozialer

Verantwortung. Ein deutlicher Hinweis auf

die Herausforderungen, die eine sich wan-

delnde Arbeitwelt für den deutschen Arbeits-

schutz bedeutet, sei die drastische Zunahme

psychischer Erkrankungen: „Unser Leitbild

ist ein ganzheitlicher, psychische und physi-

sche Belastungen umfassender Gesundheits-

schutz bei der Arbeit.“ Dazu sei es notwen-

dig, die Zusammenarbeit mit der allgemeinen

Gesundheitspolitik auszubauen sowie die

Betriebliche Gesundheitsförderung und den

Arbeitsschutz enger miteinander zu ver-

knüpfen. lp

Die betriebliche Altersversorgung wird in

Zukunft eine wesentliche Rolle bei der Er-

gänzung der Leistungen aus der gesetz-

lichen Rentenversicherung spielen. Der

Gesetzgeber hat daher in den vergan-

genen Jahren begonnen, das System der

Alterssicherung neu auszurichten.

Die Neuauflage dieses Werkes berück-

sichtigt neben aktueller Rechtsprechung

auch alle seit Erscheinen der Vorauflage

in Kraft getretenen Gesetzesänderun-

gen, insbesondere das Gesetz zur Förde-

rung der zusätzlichen Altersvorsorge und

zur Änderung des Dritten Buches Sozialge-

setzbuch sowie das RV-Altersgrenzenan-

passungsgesetz.

Die betriebliche Altersversorgung nach dem Betriebsrentengesetz, ein Leitfa-den für die Praxis.

Von Dr. Rainer Goldbach, Diplom-Mathe-

matiker und Thomas Obenberger, Rechts-

ARBEITSSCHUTZ IM GESUNDHEITSWESEN

anwalt, 3., neu bearbeitete und wesentlich

erweiterte Auflage 2013, 427 Seiten, karto-

niert, € (D) 48,-

Arbeitsrecht in der betrieblichen Praxis,

Band 32

ISBN 978 3 503 14417 4

Weitere Informationen:

www.ESV.info/978-3-503-14417-4

Page 30: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

30 DGZ . 05/06 2014

FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK

* Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Bundeslandes.

[ Terminplanung des Franz-Röhr-Bildungswerkes e.V. ]BILDUNG

19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 051914-BaF

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

Parkhotel Bad FüssingWaldstraße 1694072 Bad Füssing

Arbeitsrechtliche Schwerpunktthemen Teil IVertragsgestaltung im Arbeitsrecht und Änderungen von ArbeitsbedingungenLtg: Heike de Vries, Referenten: Joachim Vetter, n.n.

19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 051914-WIL

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

Göbel´s LandhotelBriloner Straße 4834508 Willingen

Betriebsverfassungsgesetz IGrundlagen für eine erfolgreiche Arbeit im BetriebsratLtg: Heike de Vries, Referenten: Horst Liebendahl, Heike de Vries

19.-23.05.2014FRBWSem.-Nr.: 0519141-WIL

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG

Göbel´s LandhotelBriloner Straße 4834508 Willingen

Betriebsverfassungsgesetz IIMitbestimmungsrechte im Betrieb und Hand-lungsmöglichkeiten des BetriebsratsLtg: Heike de Vries, Referenten: Stephan Brokopf, Horst Liebendahl

15.-17.05.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 0515141-KlB

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe ILtg: Rolf Oetinger, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger

15.-17.05.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 0515142-KlB

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe IIILtg: Ralf Holten, Referent: Ralf Holten, Rolf Oetinger

20.07.-25.07.2014FRBWSem.-Nr.: 072014-CAD

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute

Villa La Collina I Accademia Konrad AdenauerInternationale Begegnungsstätte für Politik, Wirtschaft und Kul-tur, Via Roma 11I - 22011 Griante-Cadenabbia

Tarifpolitik, Tarifrecht, Tarifverträge und Auswirkung auf Gesellschaft, Betrieb und BeschäftigteLtg: Heike de Vries, Referent: n.n.

08.-12.09.2014FRBWSem.-Nr.: 090814-CUX

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute

Hotel SeelustCuxhavener Str. 65-6727476 Cuxhaven

Mobbing am ArbeitsplatzKranke Arbeitsverhältnisse und ihre FolgenLtg: Heike de Vries, Referenten: Regina Anna Barz

22.09.-26.09.2014 I Sem.-Nr.: 092214-KI13.10.-17.10.2014 I Sem.-Nr.: 101314-KI03.11.-07.11.2014 I Sem.-Nr.: 110314-KI24.11.-28.11.2014 I Sem.-Nr.: 112414-OHGS Saar/Pfalz

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute

Bildungsstätte der Arbeitskammer Am Tannenwald 166459 Kirkel

Bildungsstätte OberhammbachHauptstraße 6055765 Oberhambach

Lebendige Demokratie beginnt am Arbeitsplatz, Aufbaustufe ILtg: Richard Neufang, Referenten: Achim Leist, René Michael, Richard Neufang, Christian Schuhmacher

28.09.-02.10.2014FRBWSem.-Nr.: 092814-WA

Ein Seminar für Betriebsräte nach § 37.6 BetrVG so-wie für Bildungs-urlauber* und Vertrauensleute

Gästehaus Germania,Strandpromenade 33,26486 Wangerooge

Demokratie im Wandel – gesellschaftlicher Zusammenhalt. Rente oder AltersarmutLtg.: Heike de Vries, Referenten: Stephan Brokopf, n.n.

23.-25.10.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 102314-KlB

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, n.n.

27.-29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-KlB

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Waldhotel ForsthofForsthof 271711 Kleinbottwar

Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, Ralf Holten

27.-29.11.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 112714-IS

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten

Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Stefan Jäger, Referent: Ralf Holten, Stefan Jäger

04.-06.12.2014Landesverband Baden-WürttembergSem.-Nr.: 120414-IS

Ein Seminar für Bildungsurlauber und Vertrauens-körper

Berggasthof HöchstenHöchsten 188636 Illmensee-Höchsten

Lebendige Demokratie beginnt am ArbeitsplatzAufbaustufe IILtg.: Martin Gerhardt, Referent: Martin Gerhardt, Ralf Holten

Page 31: Europawahl 2014 Für ein starkes Deutschland in einem … · Zustimmung zur Kündigung Betrieblicher Arbeitsschutz Teilzeitanspruch für Schichtarbeiter Verlust der Möglichkeit der

31DGZ . 05/06 2014

DGZDeutsche Gewerkschafts-Zeitung

Magazin der Christlichen Gewerkschaften

HerausgeberChristliche Gewerkschaft Metallf.d. gf. HV Adalbert EwenJahnstraße 1270597 StuttgartTel. 0711 2484788-0Fax 0711 2484788-21 [email protected] www.cgm.de

RedaktionCarolin Hänßler (cah), Adalbert Ewen (ewe), Detlef Lutz (dl), Reinhardt Schiller (ril), Marina Porrmann (por), Dr. Dieter Le-opold (lp)

Monica Wüllner (wü), rechtlich f. Inhalt verantwortlich

VertriebSusanne Schmid

Redaktionsschluss 27. Mai 2014

Anschrift der RedaktionDGZ-MagazinPostfach 70 01 5170571 StuttgartTel. 0711 2484788-18Fax 0711 2484788-21www.gewerkschaftszeitung.orgdgz@gewerkschaftszeitung.org

ISSN 1434-1581

Gestaltungsüdflügel gmbh werbeagenturSchillerstraße 2173033 Göppingenwww.suedfluegel.com

DruckBechtel Druck GmbH & Co. KGHans-Zinser-Straße 673061 Ebersbach/Filswww.bechtel-druck.de

FotosDGZ-Redaktionwww.fotolia.deTitelbild Europa: sunt | fotolia.com

Erscheinung Die DGZ erscheint zweimonatlich im Ei-genverlag der Christlichen Gewerkschaft Metall, Stuttgart. Der Bezugspreis beträgt jährlich 12 Euro zzgl. Zustellgebühr. (Für Mitglieder im Mitgliedsbeitrag enthalten.)

Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen.

IMPRESSUM

Informationsmaterial

FRANZ-RÖHR-BILDUNGSWERK . IMPRESSUM

Hinweise für die Freistellung vom Betrieb:

In den Bundesländern mit Bildungsurlaubsgesetzen beantragen die Teilnehmer/innen ihre bezahlte Frei-stellung vom Betrieb nach den Vorschriften dieser Gesetze. Die Anerkennung unserer Seminare beantra-gen wir bei den zuständigen Ministerien. Die für die Freistellung erforderlichen Aktenzeichen erhalten Sie, sobald uns der Anerkennungsbescheid vorliegt. Beantragen Sie sofort den Bildungsurlaub formlos bei Ih-rem Arbeitgeber, ansonsten tarifpolitische Freistellungsansprüche prüfen bzw. Jahresurlaub beantragen.Betriebsratsmitglieder erwirken einen Freistellungsbeschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG. Den Firmen wer-den die effektiven Seminarkosten gem. § 40 BetrVG von uns in Rechnung gestellt. Unsere Seminare erfüllen die vom Bundesarbeitsgericht (BAG) entwickelten Anforderungen.Nur wenn der Beschluss nach § 37 Abs. 6 BetrVG nicht durchsetzbar ist, lassen sich Betriebsratsmitglieder nach § 37 Abs. 7 BetrVG freistellen. Sie zahlen dann die Teilnehmergebühren. Abmeldungen können nur schriftlich erfolgen.

Hinweise zur Teilnahme

Interessieren Sie sich für unser Angebot oder für ein bestimmtes Seminar? Wir senden Ihnen gerne unser Seminarprogramm und alle wichtigen Informationen zu Teilnahmegebühren und -bedingungen zu.

Einfach Coupon ausschneiden und absenden an:

Franz-Röhr-Bildungswerk e.V.Grabenstraße 95 47057 Duisburg

Name -------------------------------------------------- Vorname ----------------------------------------

Straße, Nr. -------------------------------------------- PLZ, Wohnort ----------------------------------

Telefon ------------------------------------------------

E-Mail -------------------------------------------------

Datum, Unterschrift --------------------------------------------------------------------------------------

oder melden Sie sich unter:

Tel: 0203 39341-995 [email protected] Fax: 0203 39341-996 www.frbw.de

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Sie wollen Näheres über die Leis-

tungen der CGM wissen oder

Mitglied bei uns werden? Unter:

www.cgm.de

können Sie sich online informie-

ren. Dort finden Sie ebenso ei-

nen Leistungsvergleich. Natürlich

stehen Ihnen aber auch unsere

Geschäftsstellen für persönliche

Auskunft zur Verfügung.

MITGLIEDSCHAFT

Carolin Hänß[email protected]

IHREANSPRECHPARTNERINRUND UM DIE DGZ:

Senden Sie uns Ihre Inhalte, Bilder,

Texte, Kritik & Lob ... Unser „Post-

fach“ ist immer für Sie geöffnet.

MAIL AN . . .

Redaktionsschluss für die nächste

Ausgabe: 27. Mai 2014

MITGLIEDWERDEN

WIR WÜNSCHEN IHNEN SCHÖNE UND UND GESEGNETE PFINGST-TAGE!

Das richtige Lösungswort senden Sie bitte bis zum 27. Mai 2014 an:

DGZ-MagazinPostfach 70 01 51, 70571 Stuttgartoder E-Mail an: [email protected]

Unter den richtigen Einsendungen werden 10 Gewinner durch Losentscheid ermittelt. Es können nur Einsendungen berücksichtigt werden, die die vollständige Privatanschrift beinhalten. Der Rechtsweg ist ausgeschlos-sen. Mitarbeiter einer CGB-Gewerkschaft sind nicht teilnahmeberechtigt.