Europäischen Kommission Höchstspannungsleitung … · Im TKS 134 befinden sich zudem Flächen mit...
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Bundesfachplanung SuedLink Steckbrief – Trassenkorridorsegment 134
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Steckbrief_TKS_134 © ArgeSL 2019
0 07.02.2019 Kommunikationsunterlage zu den
Unterlagen nach § 8 NABEG HilJ, RicS,
SteU LueC OstA
Vers Datum Ausgabe, Art der Änderung Erstellt Geprüft Freigegeben
Bundesfachplanung SuedLink
A100_ArgeSL_P8_SL_B_KOM_0002 Der Inhalt gibt die Ansicht der Vorhabenträger wieder und nicht die Meinung der
Europäischen Kommission
Höchstspannungsleitung Brunsbüttel – Großgartach; BBPIG Vorhaben Nr. 3
Abschnitt E (von Arnstein bis Großgartach)
Kommunikationsunterlage zu den Unterlagen nach § 8 NABEG
Steckbrief TKS 134
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Bundesfachplanung SuedLink
KURZSTECKBRIEF TRASSENKORRIDORSEGMENT (TKS) 134
ÜBERBLICK
Herkunft des TKS: Aus den Antragsunterlagen nach § 6 NABEG/ von der Bundesnetzagentur
in den Festlegungen des Untersuchungsrahmens nach § 7 Abs. 4 NABEG bestätigt.
Länge des Trassenkorridorsegments: 15,3 km
Vorhaben: V3
Bundesland: Freistaat Bayern
Landkreis: Würzburg
o Markt Bütthard
o Markt Giebelstadt
o Gemeinde Kirchheim
Bundesland: Baden-Württemberg
Landkreis: Main-Tauber-Kreis
o Stadt Grünsfeld
o Gemeinde Wittighausen
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Übersicht Untersuchungsraum und Trassenkorridor-Netz
Fußnoten: PotTA 1
Erdkabelverb-
indungslinie2
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Das Trassenkorridorsegment
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Kurzbeschreibung des Verlaufes
Das Trassenkorridorsegment (TKS) 134 verläuft
o östlich von Geroldshausen beginnend in südliche Richtung,
o schwenkt westlich von Giebelstadt nach Südwesten und verläuft weiter zwischen Gaubüttel-
brunn und Allersheim,
o westlich von Bütthard schwenkt das TKS nach Westen ab und
o endet bei Zimmern.
o Das TKS 134 ist die Weiterführung des TKS 127 und bindet in die TKS 135a und 331 ein.
Begründung für den Verlauf
o Das TKS verläuft zu Beginn nach Süden und schwenkt bei Giebelstadt nach Südwesten, wo
Teile des Siedlungsgebietes von Ingolstadt in Unterfranken in das TKS hineinragen.
o Südöstlich von Giebelstadt liegen die Vogelschutzgebiete „Ochsenfurter und Uffenheimer
Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg“ und „Wiesenweihe Taubergrund“. Das TKS quert
diese auf rund sechs Kilometer. Eine Umgehung ist aufgrund der großräumigen Ausprägung
der Gebiete nicht möglich.
o Ein weiteres Schutzgebiet, das IBA „Ochsenfurter Gau“, wird ab südlich Ingolstadt in Unter-
franken auf einer Länge von ca. 6 Kilometer vom TKS gequert. Eine Umgehung dieser Flä-
che ist aufgrund der großräumigen Ausprägung nicht möglich.
o In weiterer Folge verläuft das TKS auf möglichst kurzer Strecke nach Südwesten zwischen
den Dörfern Sulzdorf, Gaubüttelbrunn, Allersheim und Gützingen hindurch. Einzig Teile von
Gützingen liegen randlich im TKS.
o Zwischen Bütthard und Wittighausen schwenkt das TKS nach Westen und umgeht das
Siedlungsgebiet von Vilchband. Es ragen in diesen Bereich Waldflächen in das TKS. Das
TKS nutzt in diesem Bereich eine vorhandene Lücke zwischen den Waldflächen.
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Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit3
Kombinierte Riegel/ Engstellen4
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis5 Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel6 und Engstellen7 aus der Bautechnik
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Riegel und Engstellen aus dem Umweltbericht zur SUP
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 1
Riegel und Engstellen aus der RVS
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Sehr hoch: 0
o Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit mit
Realisierungshemmnis Hoch: 0
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
Raumverträglichkeitsstudie (RVS)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung des Umfangs der ggf. unvermeidlichen Konflikte zwischen der Planung und den Erfordernissen der Raumordnung zur Ermittlung eines möglichst raumverträglichen Trassenkorri-dors
Die nachfolgend dargestellte Konformität stellt die Vereinbarkeit
des Erdkabelvorhabens mit den Zielen und Grundsätzen der
Raumordnung dar 8. Die Konformität wird für Gebiete beschrie-
ben, denen im Rahmen der Bearbeitung ein sehr hohes oder ho-
hes Konfliktpotenzial zugewiesen wurde. Bereiche mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial sind mit dem Vorhaben (voraus-
sichtlich) immer vereinbar, sodass auf eine ausführliche Be-
schreibung verzichtet wird.
Bei km 7,9-8,6 befindet sich ein Vorbehaltsgebiet (VBG) für Bo-
denschätze. Das VBG für Kalkstein - Oberer Muschelkalk (Qua-
derkalk) erstreckt sich über die halbe Breite des TKS. Zum Teil
überlagert sich das VBG mit einem bereits ausgebeuteten Stein-
bruch (Flächennutzungsplan Bütthard). In dem VBG soll der Ge-
winnung von Bodenschätzen aus regionalplanerischer Sicht auch
unter Abwägung mit konkurrierenden Nutzungsansprüchen be-
sonderes Gewicht beigemessen werden. Somit stehen die Fest-
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – RVS
legungen dem Erdkabelvorhaben mit erheblichem Gewicht ent-
gegen, schließen eine Querung jedoch nicht grundsätzlich aus.
Die Konformität kann durch Abstimmungen mit dem Betreiber
oder Flächeninhaber im Rahmen des nächsten Planungsschrittes
(Planfeststellungsverfahren) oder durch entsprechende Trassie-
rung erreicht werden.
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 0
Die folgenden hinreichend verfestigten, raumbedeutsamen Pla-
nungen und Maßnahmen (RPM) wurden im TKS 134 berücksich-
tigt:
o km 2,0-3,7: Bundesstraße (B) 19 Ortsumgehung Giebelstadt
– Euerhausen (Raumordnungsverfahren 1975 abgeschlos-
sen, Linienbestimmung 1981, Vorentwurf 2012 genehmigt,
Vorbereitung Planfeststellungsverfahren)
Bei der geplanten Straßenbaumaßnahme wird davon ausgegan-
gen, dass die Konformität erreichbar ist bzw. Abstimmungen im
Rahmen der nächsten Planungsphase (Planfeststellungsverfah-
ren) zur Vermeidung möglicher Konflikte beider Vorhaben durch-
geführt werden können.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Strategische Umweltprü-fung (SUP)
Zweck: Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der Umweltaus-wirkungen des Vorhabens zur frühzeitigen Abschätzung der möglichen Folgen des Vorhabens für die Umwelt
Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit
Im TKS 134 befindet sich ein Bereich mit eingeschränkter Pla-
nungsfreiheit und hohem Realisierungshemmnis, der durch Um-
welt- und Artenschutzbelange hervorgerufen wird:
o R-U-134-02 bei km 6,9: VSch-Gebiet DE 6425-441 „Och-
senfurter und Uffenheimer Gau und Gäulandschaft NÖ Würz-
burg“; potenzielle Vorkommen Feldhamster; Bodendenkmale
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SUP
Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit9
Im TKS 134 befinden sich zudem Flächen mit eingeschränkter
Verfügbarkeit:
o Kleinere Industrie- und Gewerbeflächen sowie Ver- und Ent-
sorgungsanlagen befinden sich westlich von Giebelstadt zwi-
schen km 2,5 und 4,0, zwischen km 8,5 und 9,0 (Gützingen)
und zwischen km 13,0 und 14,0 (Vilchband) im TKS.
o Vier Altlastflächen, sowie eine Abbaufläche für Rohstoffe be-
finden sich zwischen km 6,0 und 9,5.
Im TKS befindet sich eine hohe Anzahl von Flächen mit mittlerem
und geringem Konfliktpotenzial10: Im Vergleich der Korridore sind
in der Regel nur die Stufen hoch und sehr hoch relevant.
Schutzgut11 übergreifendes
Konfliktpotenzial in % der Flä-
che im TKS
o Sehr hoch: 50,8 %
o Hoch: 48,6 %
Bereiche mit eingeschränkter
Planungsfreiheit (Anzahl)
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 1
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Natura 2000
Untersuchungen zur Natura 2000 – Verträglichkeit
Zweck: Prüfung eventueller Be-einträchtigungen von Natura 2000-Gebieten durch das Vorha-ben zur frühzeitigen Berücksichti-gung von Vorgaben des Gebiets-schutzes in Bezug auf die Erhal-tungsziele und den Schutzzweck von Natura 2000-Gebieten (FFH = Flora-Fauna-Habitat, VSch-Gebiet = Vogelschutzgebiet)
Natura 2000-Vorprüfungen
Für folgende Gebiete wird aufgrund der direkten Flächenbetrof-
fenheit unmittelbar eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt:
o VSch-Gebiet DE 6426-471 „Ochsenfurter und Uffenheimer
Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg“
o VSch-Gebiet DE 6425-441 „Wiesenweihe Taubergrund“
Natura 2000-Verträglichkeitsprüfungen
Unter Berücksichtigung von Maßnahmen sind in folgenden Ge-
bieten erhebliche Beeinträchtigungen auszuschließen:
o VSch-Gebiet DE 6426-471 „Ochsenfurter und Uffenheimer
Gau und Gäulandschaft NÖ Würzburg“
o VSch-Gebiet DE 6425-441 „Wiesenweihe Taubergrund“
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ASE
Artenschutzrechtliche Ersteinschätzung (ASE)
Zweck: Prüfung der Betroffenheit des planungsrelevanten Arten-spektrums durch das Vorhaben unter Berücksichtigung von Ver-meidungs-/ vorgezogenen Aus-gleichsmaßnahmen
Bereiche eingeschränkter
Planungsfreiheit mit Realisie-
rungshemmnis
o Sehr hoch: 0
o Hoch: 1
Arten und Artengruppen:
o Baumbrütende Greifvögel
o Feldhamster
o Waldfledermäuse
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – SöpB
Sonstige öffentliche und private Belange (SöpB)
Zweck: frühzeitige Berücksichti-gung und Ermittlung der Betrof-fenheit privater und öffentlicher Belange über den Untersuchungs-rahmen von RVS und SUP hinaus (Vervollständigung des Abwä-gungsmaterials im Verfahren)
Belange der Forstwirtschaft/ Sonder- und Dauerkulturen der
Landwirtschaft
o Forstwirtschaft: 5,5 % der Fläche im TKS
Zwischen km 11,0 und 12,5 ragen von Norden und Süden
zwei Waldflächen in den Korridor. Diese können voraussicht-
lich südlich bzw. nördlich umgangen werden.
o Landwirtschaft: 0,4 % der Fläche im TKS
Südlich von Wittighausen liegen mehrere Streuobstwiesen im
TKS. Voraussichtlich können diese umgangen werden. Aus-
wirkungen sind nicht zu erwarten.
Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – ISE
Immissionsschutzrechtliche Ersteinschätzung
Zweck: Ersteinschätzung immis-sionsschutzrechtlicher Betroffen-heit durch Schall, elektrische Feldstärke und magnetische Flussdichte im Bereich der Kon-verter und der Erdkabelbaustellen
Prognostisch wird von einer Einhaltung aller immissionsschutz-
rechtlichen Vorgaben von Bundesverordnungen sowie Verwal-
tungsvorschriften ausgegangen.
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Ergebnis der TKS-Analyse in den einzelnen Unterlagen – Prognose der wasserrechtlichen
Zulässigkeit
Prognose der wasserrecht-lichen Zulässigkeit
Fachbeitrag Wasser
Zweck: Ermittlung von Bereichen, die ein Realisierungshemmnis bezüglich der Vorgaben des Was-serhaushaltsgesetzes (WHG) und der EU-Wasserrahmenrichtlinie aufweisen
Nachfolgend aufgeführt sind Bereiche innerhalb des TKS 134,
die eine sehr hohe oder hohe spezifische Empfindlichkeit12 auf-
weisen. Bereiche mit mittlerer und geringer spezifischer Empfind-
lichkeit sind mit dem Vorhaben (voraussichtlich) immer vereinbar,
sodass auf eine ausführliche Beschreibung verzichtet wird.
Innerhalb des TKS befinden sich die Grundwasserkörper „Tau-
berland“ (DE_GB_DEBW_9.2), „Unterkeuper - Aub“
(DE_GB_DEBY_2_G077) und „Unterkeuper - Mainbernheim“
(DE_GB_DEBY_2_G048). Sie weisen aufgrund ihres chemi-
schen Zustands eine hohe spezifische Empfindlichkeit auf. Eine
detaillierte Betrachtung der Grundwasserkörper wird auf der
nachfolgenden Planungsebene der Planfeststellung durchgeführt.
Bündelungsoptionen13
In TKS 134 liegen keine Bündelungsoptionen vor.
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1 Eingeschränkter Planungsraum = Vorschlag einer potenziellen Trassenachse (potTA), um die Querbarkeit eines Bereichs eingeschränkter Planungsfreiheit mit sehr hohem Realisierungshemmnis (rot) prüfen zu können; ggf. wird auch die konkrete Bauweise angenommen. 2 Erdkabelverbindungslinie = Verbindet zwei Bereiche mit eingeschränktem Planungsraum (potTA). Die Linie liegt grundsätzlich mittig im Trassenkor-ridor und orientiert sich an der kürzesten Verbindung. Sie bildet den Ausgangspunkt, um zusammen mit der lokalen Öffentlichkeit eine raumverträgliche Leitungsführung im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens zu finden. 3 Bereiche mit eingeschränkter Planungsfreiheit = Riegel und Engstellen aus Flächen sehr hoher Bewertung in den Einzelunterlagen oder kombiniert aus allen Unterlagen. 4 Kombinierte Riegel/ Engstellen = Riegel/ Engstellen verschiedener Belange (Umweltbelange SUP, N2000, ASE + Technik bzw. RVS), die räumlich eng beieinander liegen, so dass eine gemeinsame Betrachtung zur Querung des Bereichs erfolgen muss. 5 Realisierungshemmnis = Sehr hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann auch unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen nicht ge-quert werden. Hoch: Der Riegel/ die Engstelle kann nur unter Berücksichtigung von Maßnahmen und Vorkehrungen gequert werden. 6 Riegel = Durchgehender Bereich im Korridor, gebildet durch mindestens 1 Kriterium mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit oder Lücken zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsni-veau/ Empfindlichkeit mit einem Passageraum von ≤ 50 m (Stammstrecke = beide Vorhaben werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 30 m (Normalstrecke = nur ein Vorhaben). 7 Engstelle = Engstelle bzw. Lücke zwischen einem oder mehreren Kriterien mit sehr hohem spezifischen Restriktionsniveau/ Emp-findlichkeit mit einem Passageraum ≤ 150 m (Stammstrecke = beide Verbindungen werden unmittelbar parallel verlegt) bzw. ≤ 100 m (Normalstrecke = nur eine Verbindung) auf. 8 RVS - Konformität = Die Prüfung der Konformität mit den entsprechenden Zielen und Grundsätzen der Raumordnung erfolgt basierend auf dem spezifischen Restriktionsniveau und dem ermittelten Konfliktpotenzial für die Konflikte in jedem Trassenkorridor-segment. Entsprechend sind für die Bewertung der Konformität die gleichen Bedingungen (Bauweise und Bünde-lungsoption) anzunehmen wie für die Einstufung des Konfliktpotenzials. 9 Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit = Zu den Flächen mit eingeschränkter Verfügbarkeit gehören Windkraftanlagen und Windparks, Solaranlagen, Gewerbe- und Industriegebiete sowie Flughäfen, Militärische Anlagen, Ver- und Entsorgungsanlagen, Deponien und Altlasten so-wie Tagebaue. 10 SUP - Konfliktpotenzial = Grad der Vereinbarkeit eines Höchstspannungserdkabels mit den Zielen des Umweltschutzes. Das Konfliktpotenzial wird auf der Grundlage der spezifischen Empfindlichkeit in Verbindung mit der konkreten Bauweise (bau-, anlage- und be-triebsbedingte Wirkungen, geschlossen/ offen) ermittelt. 11 Schutzgüter = Zu den betrachteten Schutzgütern (SG) gehören gemäß § 2 UVPG: 1. SG Menschen, insbesondere die menschliche Gesundheit, 2. SG Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, 3. SG Boden und Fläche, 4. SG Wasser, 5. Schutzgüter Luft und Klima, 6. SG Landschaft, 7. SG Kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, 8. Wechselwirkung zwischen den SG. 12 Allgemeine/ spezifische Empfindlichkeit = Empfindlichkeit der betrachteten Kriterien gegenüber den möglichen Wirkungen des Vorhabens. Man unterscheidet zwischen der theoretischen „allgemeinen Empfindlichkeit“ und der „spezifischen Empfindlichkeit“, welche die konkrete Ausprägung der SUP-Kriterien im festgelegten Untersuchungsraum beschreibt. 13 Bündelungsoptionen = Zu den potenziellen Bündelungsoptionen für das Erdkabelvorhaben zählen vorhandene Hoch- und Höchstspannungslei-tungen ab 110 kV, Autobahnen, Bundes- und Landesstraßen, erdverlegte Infrastrukturen, Bahnstrecken und Bahnstrom sowie vorhandene Infrastrukturen in Waldbereichen.