Evaluation des Finanzierungssystems des Landes Niedersachsen€¦ · Evaluation einbeziehen, wie...
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Evaluation des Finanzierungssystems
des Landes Niedersachsen
Abschließender Bericht der Evaluationsgruppe:
Experten:
Clemens Klockner, Hermann Kokenge, Helmut Ruppert
CHE:
Andrea Güttner, Frank Ziegele
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Inhalt
1. Arbeitsauftrag, Selbstverständnis der Experten und Verfahren der
Evaluation ................................................................................................................. 5
2. Leitgedanken / Zielsetzungen von Mittelvergabesystemen ........................... 8
2.1 Allgemeine Anforderungen und Standards von Mittelverteilungssystemen ................ 8
2.2 Zielsetzungen des Landes Niedersachsens ............................................................. 11
2.3 Leitfragen ................................................................................................................ 14
3. Ausgangslage Niedersachsen ........................................................................ 17
3.1 Rahmendaten des Hochschulsystems Niedersachsen ............................................ 17
Hochschullandschaft Niedersachsen .............................................................................17
Daten zum Hochschulsystem ........................................................................................20
3.2 Allgemeine Fakten zur Hochschulfinanzierung ........................................................ 23
Hochschuloptimierungskonzept und Zukunftsverträge ..................................................23
Gesetzliche Grundlagen ................................................................................................24
Rechtliche Rahmenbedingungen der Stiftungshochschulen in Niedersachsen ..............25
Haushaltsflexibilisierung ................................................................................................26
3.3 Gesamtarchitektur der Hochschulfinanzierung ......................................................... 28
3.3.1 Grundfinanzierung ................................................................................................ 28
Zuführungen für laufende Zwecke: ................................................................................28
Förderung der Wissenschaftlichen Bibliotheken im Land Niedersachsen ......................30
Hochschulpakt ...............................................................................................................30
3.3.2 Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunterhaltung ............................................................................................................ 32
Zuschüsse für Bauunterhaltung .....................................................................................32
Kap. 0604 TGr. 63 (Bauunterhaltung in besonderen Fällen) ..........................................33
Kap. 0604 TGr. 70-72 (Hochschulbau) ..........................................................................34
Kap. 0604 TGr. 80 und 81 (Großgeräte) ........................................................................36
3.3.3 Leistungsbezogene Mittelzuweisung ..................................................................... 36
3.3.4 Mittel aus Programmen und zur Innovationsförderung .......................................... 41
Innovative Hochschulprojekte, Forschungs- und Berufungspool, PRO Niedersachsen (Kap. 0608, TGr. 74 und TGr. 71) ..................................................................................41
Frühkindliche Bildung (Kap. 0680-TGr. 61)....................................................................42
VW-Vorab (Zusätzliche Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre,) Kap. 0609 ..........................................................................................................43
Offene Hochschule (Kap. 0680 TGr 62) ........................................................................44
Frauen- und Genderforschung; Maria-Goeppert-Mayer-Programm (Kap. 0608 TGr 79) 45
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Familienfreundliche Hochschule (Kap. 0608 TGr 70) ....................................................46
Stipendienprogramm (Kap. 0608 TGr 80) ......................................................................46
Programme zur Förderung der Internationalisierung (Kap. 0608 TGr 63) ......................46
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland (Kap. 0608 TGr 61)....................47
Kofinanzierungen zum Europäischen Strukturfonds (Kap. 0608, TGr. 66) .....................47
Kofinanzierung der Exzellenzinitiative: ..........................................................................48
Kofinanzierungen des Bund-Länder-Professorinnen-Programm (Kap. 0608, TGr. 78)...49
3.3.5 Sondermittel ......................................................................................................... 49
Konjunkturpaket II (0698) ..............................................................................................49
Bundesmittel, Promotionsprogramm, HS-Struktur, Qualität des Studiums (Kap. 0608, TGr. 77) .........................................................................................................................49
3.3.6 Studienbeiträge und Langzeitstudienbeiträge ....................................................... 50
3.3.7 Zielvereinbarungen ............................................................................................... 51
4. Ergebnisse der schriftlichen Befragung der niedersächsischen
Hochschulen und der Experteninterviews mit neun ausgewählten Hochschulen
54
4.1 Erkenntnisinteresse und Aufbau der schriftlichen Befragung und der Experteninterviews ........................................................................................................ 54
Die schriftliche Befragung .............................................................................................. 54
Die Experteninterviews .................................................................................................. 55
4.2 Ergebnisse und erste Auswertungen ....................................................................... 56
4.2.1 Effekte des Finanzierungssystems auf die Hochschulen ....................................... 56
4.2.2 Effekte des Finanzierungssystems auf die internen Steuerungsinstrumente der Hochschulen .................................................................................................................. 68
4.2.3 Einschätzungen über Veränderungsbedarfe und Vorschläge zur Verbesserung ... 72
5. Bewertung des Finanzierungssystems aus Sicht der Evaluationsgruppe und
Empfehlungen ......................................................................................................... 80
5.1 Generelle Anmerkungen und Überlegungen zu einzelnen Bausteinen des Finanzierungssystems ................................................................................................... 80
5.2 Historische Ungerechtigkeiten ................................................................................. 83
5.3 Zielvereinbarungen .................................................................................................. 90
5.4 Ausdifferenzierung der Programme ......................................................................... 91
5.5 Bauunterhaltung und Betriebskosten/Hochschulbau / Bauunterhaltung / Großgeräte 92
5.6 Anreizeffekte der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung .......................................... 97
5.7 Intransparenz ..........................................................................................................100
5.8 Rücklagen...............................................................................................................102
5.9 Risikomanagement .................................................................................................102
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6. Anlagen ............................................................................................................. 107
6.1 Zusätzliche Dokumente und Informationen .............................................................107
6.1.1: Übersicht über die Kürzungsbeiträge der einzelnen Hochschulen im Rahmen des Hochschuloptimierungskonzeptes ............................................................................... 107
6.1.2: 0602, TGr. 87 (Förderung der Wissenschaftlichen Bibliotheken) ....................... 108
6.2: Fragebogen zur schriftlichen Befragung und Leitfaden zu den Experteninterviews .................................................................................................................................... 110
6.2.1 Befragungsbogen der schriftlichen Befragung .....................................................110
6.2.2 Interviewleitfaden zu den Experteninterviews ......................................................121
6.3: Anlage Index der Materialsammlung ......................................................................123
6.4: Tabellenverzeichnis ...............................................................................................126
6.5: Abbildungsverzeichnis ...........................................................................................126
6.6: Anlage Finanzprofile der Hochschulen Niedersachsens ........................................127
6.7: Anlage Bausteine des Finanzierungssystems des Landes Niedersachsens (2008 – 2010) 127
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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1. Arbeitsauftrag, Selbstverständnis der Experten und
Verfahren der Evaluation
Die Experten und das CHE sehen den Arbeitsauftrag der Evaluation des Mittelverteilungs-
systems des Landes Niedersachsen wie folgt:
Das aktuelle Mittelverteilungssystem, verstanden als Gesamtsystem der Finanzierung mit
allen Bausteinen, wird einer kritischen Analyse unterzogen. Ein wichtiger Baustein dieses
Systems ist die Formelfinanzierung; diese ist aber nicht isoliert sondern im Zusammenspiel
mit der Grundfinanzierung und den weiteren existierenden Finanzierungstöpfen (z.B. Bauun-
terhalt, Hochschulpakt, Exzellenzinitiative, Landesprogrammen wie „Offene Hochschule“
etc.) zu betrachten. Auf Basis der Bewertung des Status Quo sollen Weiterentwicklungspo-
tenziale aufgezeigt und konkrete Empfehlungen ausgesprochen werden.
Als ein Schwerpunkt der Analyse interessiert zum einen die Gesamtkonzeption des Finanzie-
rungssystems und der damit verbundenen Instrumente, insbesondere das Wechselspiel von1
Zukunftsverträgen
Leistungsbezogene Mittelzuweisung und Kennzahlensystem
Zielvereinbarungen
HS-Pakt
Bauunterhaltung
Laufende Zuweisungen
Forschungsmittel
VW-Vorab
Mittel aus der Exzellenzinitiative
weitere Programmmittel
etc.
Unter diesen Bausteinen der Gesamtfinanzierung gilt das Augenmerk der Evaluation beson-
ders der leistungsbezogenen Mittelzuweisung.
Zum anderen wird die beabsichtigte Steuerungs-, Verteilungs-und Anreizwirkung des Sys-
tems auf die Hochschulen analysiert und betrachtet, wie die Hochschulen auf das System
reagieren, wie sie strategisch damit umgehen und es nach innen in die Hochschule hinein
umsetzen. Der hochschulinterne Umgang mit der staatlichen Finanzierung wird ausschließ-
lich zur Beurteilung des staatlichen Modells herangezogen, es werden keine Bewertungen zu
internen Verfahren der Hochschulen getroffen.
Einbezogen in die Evaluation werden alle landesfinanzierten Hochschulen Niedersachsens,
auch wenn die Medizin wie auch die künstlerischen Hochschulen aufgrund fehlender Ver-
1 Hier gilt es zu unterstreichen, dass einige der hier aufgeführten Instrumente nicht in der Tiefe analy-
siert werden, sondern eher im Gesamtkontext des Finanzierungsmodells betrachtet werden. Hierunter fallen insbesondere Instrumente wie das Zielvereinbarungsmodell oder VW-Vorab.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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gleichbarkeit zumindest nicht in die formelgebundene Mittelverteilung einbezogen werden
beziehungsweise einige Hochschulen sukzessive in die Mittelverteilung aufgenommen wer-
den (z.B. HS Emden-Leer, HS Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth).
Für die Evaluation werden folgende Referenzgrößen herangezogen und in Leitfragen umge-
setzt: Einerseits die Ziele, die mit der Mittelvergabe erreicht werden sollten sowie empirische
und methodische Benchmarks für „gute“ staatliche Mittelvergabe. Andererseits werden zur
Komplettierung und Überprüfung der Leitfragen im Verlaufe des Projektes die Erfahrungen
mit dem System einbezogen. In 2.3. wird der Endstand in Bezug auf die Leitfragen für die
Evaluation dargestellt.
Die externen Experten und das CHE sehen sich als neutrale und unabhängige Beobachter.
Entsprechend dieses Selbstverständnisses werden sie, neben der Erfassung des aktuellen
Finanzierungssystems, dessen Auswirkungen beschreiben, das Mittelverteilungssystem
analysieren und beurteilen sowie Empfehlungen für dessen Weiterentwicklung und ggf. Kor-
rektur aussprechen. Gegebenenfalls bestehen die Empfehlungen auch in der Darstellung
von Optionen und in der Beschreibung von Wirkungszusammenhängen in Form von „wenn-
dann-Beziehungen“. Damit wird deutlich, dass die Evaluation der politischen Entscheidung
Bewertungsmaßstäbe an die Hand gibt, diese aber nicht ersetzt. Beispielsweise könnte die
Evaluation einbeziehen, wie das Finanzierungsniveau in Niedersachsen im Vergleich zu
Benchmarks ist, sie kann aber nicht vorgeben, was das politisch adäquate Finanzierungsvo-
lumen für Hochschulen ist.
Das Verfahren der Evaluation erfolgt in vier Teilschritten: Bestandsaufnahme, Analyse, Be-
wertung sowie Ableitung und Diskussion der Empfehlungen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Die Bestandsaufnahme des aktuellen Finanzierungssystems erfolgt in vier Schritten:
1. Analyse der vorhandenen beziehungsweise über das MWK zur Verfügung gestellten Do-
kumente, Unterlagen und Berechnungen.
2. Die Vorbereitung der empirischen Erhebung über die Entwicklung von Leitfragen und der
Konzeption der Erhebungsinstrumente.
3. Schriftliche Befragung aller niedersächsischen landesfinanzierten Hochschulen mit be-
sonderem Schwerpunkt auf die Übertragung der strategischen Ausrichtung des Mittelvertei-
lungssystems auf die hochschulinternen Strategien.
4. Leitfadengestützte Experteninterviews mit Hochschulleitungen, Dekanaten, Hochschulma-
nager(innen), Mitarbeiter(innen) aus den Controlling- und Verwaltungsbereichen sowie dem
MWK für vertiefende Informationen auch vor dem Hintergrund der Ergebnisse der schriftli-
chen Befragung.
Anhand der Bestandsaufnahme, der Informationen der Hochschulen über die Auswertung
der schriftlichen Befragung und die Experteninterviews erfolgt die Analyse der Ist-Situation
und die Bewertung des Mittelverteilungssystems.
Von den Ergebnissen der Analyse und Bewertung werden Empfehlungen zur Weiterentwick-
lung und ggf. zur Korrektur des aktuell praktizierten Vergabesystems abgeleitet und mit den
am Projekt beteiligten Vertretern der LHK und dem MWK diskutiert.
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2. Leitgedanken / Zielsetzungen von Mittelvergabesys-
temen
2.1 Allgemeine Anforderungen und Standards von Mittelvertei-
lungssystemen
Die Ausgestaltung der Mittelverteilungssysteme der Länder im deutschen Kontext ist zum
Teil sehr unterschiedlich. Sie müssen
den jeweiligen Zielsetzungen und gewollten Steuerungswirkungen der Länder entspre-chen,
die jeweilige Hochschullandschaft und deren einzelne Standorte einbeziehen,
den gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden,
das verfügbare Finanzierungsvolumen im Blick halten.
Dennoch können allgemeine Anforderungen und Standards von Mittelverteilungssystemen
abgeleitet werden, die die Steuerungswirkungen eines Systems sowie dessen akzeptierte
Handhabung gewährleisten. Die im Folgenden aufgeführten Anforderungen und Standards
entsprechen einer Zusammenstellung der durch das CHE bereits gemachten Aussagen zu
dieser Thematik, ergänzt um einige Empfehlungen des Arbeitskreises „Leistungsorientierte
Mittelzuweisung und Zielvereinbarungen“ der Universitätskanzler(innen) zu Mittelverteilungs-
systemen Land / Hochschule2.
1. Kohärenz und Kompatibilität von Steuerungssystemen
Die unterschiedlichen vom Land genutzten Instrumente eines Steuerungssystems Land/
Hochschule müssen synchron zu vereinbarten Zielsetzungen und Wirkungsweisen gesetzt
sein. Entsprechend müssen das System und dessen Wechselwirkungen kohärent sein und
die Instrumente zueinander kompatibel.
2. Konsistenz
Wenn neue Instrumente eingeführt werden, dann lösen sie alte Verteilungsmechanismen,
die nicht mehr passen, ab und führen nicht zu „Parallelwelten“ alter und neuer Steuerung.
Das Mittelverteilungssystem erhält erst dadurch seine Konsistenz.
2 Ergebnisse des Arbeitskreises der deutschen Universitätskanzler(innen) „Leistungsorientierte Mittelvergabe und
Zielvereinbarungen“: Empfehlungen zur Gestaltung von Steuerungssystemen auf der Ebene Land/Hochschule; Gießen 2008; einsehbar unter http://www.uni-kanzler.de/fileadmin/Dateien/UAK1_Publikation-1%281%29.pdf,
Stand 09.03.2012.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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3. Zielorientierung und Anreizsetzung
Das Mittelverteilungssystem eines Landes fördert die Schwerpunktbildung und Zielsetzung
sowie auf diese Ziele und Schwerpunkte gerichtete (ggf. auch befristete) Entwicklungs- und
Innovationsprozesse seiner Hochschulen. Die durch sie vermittelten Anreize versuchen
durch Wettbewerb Effizienzanreize auszulösen und die zielorientierte Klammer für die auto-
nom handelnde Hochschule zu liefern. Es sollen keine Effekte auftreten, die den eigentlichen
Zielen widersprechen.
4. Entfaltung der Steuerungswirkungen in den Hochschulen
Um die Entfaltung der Steuerungswirkungen eines Mittelverteilungssystems zu gewährleis-
ten, sollten Zielsetzungen des Landes zum einen übertragbar sein auf die strategischen Aus-
richtungen der Hochschulen und zum anderen durch die Hochschulen auch übertragen und
in ihre internen Steuerungsinstrumente integriert werden. Dies setzt eine Kommunikations-
kultur und ein Vertrauensverhältnis zwischen Land und Hochschulen voraus.
5. Transparenz und Nachvollziehbarkeit
Das Mittelverteilungssystem muss in Bezug auf seine Handhabung und seine Verfahrens-
weisen transparent und anhand nachvollziehbarer Verteilungskriterien ausgestaltet sein.
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Entscheidungsprozessen sind die Basis für eine
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Hochschulen. Die im Budgetkon-
text zu entwickelnden Strukturen und heranzuziehenden Kriterien sind allgemein gültig und
den Hochschulen zugänglich. „Anreize, Sanktionen, Verteilungsmodi und Bewertungskriteri-
en sollten [transparent und] klar vereinbart sein“3. Selbiges gilt für sämtliche, die Mittelverga-
be betreffende Regelungen und Verfahren.
6. Planungssicherheit und Stabilität des Systems
Die Mittelverteilungsinstrumente gewährleisten die Arbeitsfähigkeit und die Planungssicher-
heit der Hochschulen. Den Grad der Wechselwirkungen der einzelnen Finanzierungsbau-
steine des Mittelverteilungssystems und die damit verbundenen Relationen der Finanzvolu-
mina zueinander haben entsprechend Auswirkungen auf die Hochschulen. Um den Hoch-
schulen eine angemessene Planungssicherheit bieten zu können, muss das System in sei-
nen Auswirkungen eine gewisse Stabilität aufweisen. Diese bezieht sich auf die Gültigkeit
des Systems ebenso wie auch auf dessen Ergebnisse. Indikatoren müssen beispielsweise
3 Ebd. S. 33.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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so gesetzt sein, dass zu hohe Schwankungen in der Mittelzuweisung vermieden werden.
Deutlich werden dabei Zielkonflikte zur Anreizsetzung.
7. Balance
Das System muss zum einen so gestaltet sein, dass die unterschiedlichen Anforderungen an
die Hochschulen in Bezug auf die ex-ante und ex-post Anreizsetzung so ausbalanciert sind,
dass sie entsprechend reagieren und handeln können. Zum anderen müssen die Vertei-
lungsmechanismen so gesetzt sein, dass sie die Leistungen in unterschiedlichen Aufgaben-
feldern wie Lehre, Forschung, Transfer, aber auch spezifische Aufgaben wie den Aufbau
neuer Studienplätze etc. fördern und in einem ausgewogenen und adäquaten Verhältnis zu-
einander stehen.
8. Ausgestaltung nach aktuellen methodischen Standards
Das System sollte die gängigen Standards des Hochschulmanagements nutzen wie z. B.
das 3-Säulen-Modell der Finanzierung (Grundfinanzierung, Formelfinanzierung, Nutzung von
strategischen Innovationspools beispielsweise zur Unterstützung von Schwerpunktbildungen,
wobei die Anzahl derer überschaubar bleiben sollte), Zielvereinbarungsmodelle, zielorientier-
te Einnahmen- statt inputbezogene Ausgabensteuerung etc. Es sollte auch in der Lage sein,
auf Umfeldveränderungen zu reagieren.
9. Erfüllung methodischer Anforderungen an eine Formel
Die formelorientierte Mittelzuweisung als Teil des Verteilungssystems sollte wenige, den
Zielsetzungen des Landes entsprechende Kennzahlen als Basis haben. Die Zielsetzungen,
Anreize und die Steuerungsmechanismen des Mittelverteilungssystems sollten für die Hoch-
schulen auf ihre internen Steuerungsinstrumente übertragbar sein. Gleichzeitig muss die
Formel so gestaltet sein, dass sie die Autonomie der Hochschulen nicht einschränkt und die
Hochschulen handlungsfähig bleiben. „Das Modell sollte die unterschiedlichen Fächerkultu-
ren berücksichtigen. Sofern in Bundesländern ein Vergleich innerhalb der Fächer nicht mög-
lich ist, sollten z.B. Bundesdaten als Berechnungsmaßstab herangezogen und kein unange-
messener Wettbewerb zwischen Fachkulturen gefördert werden“4.
4 Siehe hierzu: Empfehlungen des AK, S. 33.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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2.2 Zielsetzungen des Landes Niedersachsens
Gemäß § 1 Abs. 3 NHG wurden vom Land „Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung
in Niedersachsen“ als Grundlage für die Formulierung der Zielvereinbarungen 2010 – 2012
formuliert. Diese Leitlinien beinhalten Zielsetzungen für insgesamt acht Zielbereiche:
Profilierung der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte:
Nationale und internationale Profilierung der Forschung auf disziplinärer und interdis-
ziplinärer Ebene
Hohe Sichtbarkeit der Wissenschaft durch entsprechende Publikation
Qualitätssicherung der Grundlagenforschung
Erhöhung der Drittmitteleinwerbung
Wissenschaftlich und gesellschaftlich relevante Fragestellungen in der Forschung
Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienstruktur:
Gewinnung von 40% eines Altersjahrgangs für ein HS-Studium
Bereitstellung attraktiver Angebote für alle studierwilligen jungen Menschen
Bessere Auslastung in MINT- und Lehramtsstudiengängen
Sicherstellung der Qualität der Lehre
Universitäten und Fachhochschulen entwickeln gemeinsame Masterstudiengänge.
Entwicklung gemeinsamer weiterbildender Masterstudiengänge, die gebührenpflichtig
angeboten werden
Die Hochschulen streben in ihren Masterstudiengängen einen mindestens gleich ho-
hen Anteil weiblicher Studierender wie in ihren Bachelorstudiengängen an
Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen:
Prüfung von Möglichkeiten für institutionelle Zusammenschlüsse
Verstärkung der Anstrengungen zur Zusammenarbeit in Lehre und Forschung
Einleitung Standort-übergreifender Maßnahmen zur Einwerbung kompetitiver Drittmittel
und Beteiligungen an überregionalen Projekten in der Forschung
Intensivierung der Kooperationen beim Fächerangebot für das Lehramt an berufsbil-
denden Schulen von Fachhochschulen und Universitäten auch in der Lehrerbildung
Enge Zusammenarbeit der Hochschulen mit Unternehmen im regionalen Umfeld; da-
runter fallen auch Allianzen und Kooperationen mit außeruniversitären Forschungsein-
richtungen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Förderung akademischer Karrieren:
Prüfung der wissenschaftlichen Infrastruktur mit Blick auf die Gewinnung von Nach-
wuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern, des „Holen und Halten“ von Wis-
senschaftlerinnen und Wissenschaftlern sowie der Karrierewege innerhalb und außer-
halb der Hochschule
Enges Zusammenwirken von Universitäten, Fachhochschulen und außeruniversitäre
Forschungseinrichtungen bei der Graduiertenausbildung
Erreichung eines mindestens gleich hohen Anteils von weiblichen Promovierenden bei
den Promotionen wie von Studierenden in Masterstudiengängen
Schaffung struktureller Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Vereinbarkeit von
wissenschaftlicher Tätigkeit und Familie für Männer und Frauen
Stärkung der Lehrerbildung:
Lehrerbildung soll als Kernaufgabe der Universitäten angesehen werden
Einrichtung von Professuren mit Kernaufgaben in der Lehrerbildung als forschungsfä-
hige Einheiten
Ausbau und Erhalt der Gesamtkapazität in den lehramtsorientierten Studiengängen in
Niedersachsen
Verstärkung der Zielsetzung, die Studiengänge kompatibler und die Angebote für Stu-
dierende insgesamt attraktiver zu machen über die Abstimmung der Struktur und der
Angebote der Lehrerbildung in Niedersachsen und Bremen
Qualitätsentwicklung:
Erarbeitung von Qualitätssicherungs- und Qualitätsentwicklungssystemen zur Wahr-
nehmung ihrer Eigenverantwortung
Etablierung des hochschulinternen Controllings als wichtiger Baustein der dauerhaften
Qualitätssicherung
Weiterentwicklung der in Forschung, Lehre und Verwaltung eingesetzten Medien- und
IT-Systeme unter den Aspekten Kompatibilität, IT-Sicherheit, Vernetzung und hoch-
schulübergreifender Kooperation
Hochschulinterner Einsatz der leistungsbezogenen Mittelverteilung als Anreiz zu einem
verantwortungsbewussten Mitteleinsatz
Verbesserung der Qualität von Berufungsverfahren
Verbesserung der Qualität der Lehre unter Einbeziehung geschlechtergerechter As-
pekte
Entwicklung modularer Beratungssysteme aus den bestehenden Angeboten, die die
Anforderungen des Studiums und seiner Organisation, ebenso wie die Übergänge von
der Schule / dem Beruf in die Hochschule und von dort in den Arbeitsmarkt oder eine
Selbstständigkeit, integrativ betrachten.
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Öffnung für neue Zielgruppen:
Öffnung des Zuganges zu einem Hochschulstudium für neue Zielgruppen
Angebotsentwicklung für diese Zielgruppen, aber auch „maßgeschneiderte“ Weiterbil-
dungsangebote für Unternehmen und Unternehmensverbünde
Einrichtung weiterbildender Masterstudiengänge und anderer Studienprogramme, die
in ihrer Struktur für ein berufsbegleitendes Studium geeignet sind
Anrechnung außerhalb des Hochschulwesens erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten
auf passfähige Hochschulstudiengänge über die Feststellung von Kompetenzäquiva-
lente
Hochschulbau:
Zuweisung der besonderen Bedeutung der an Inhalten orientierten baulichen Entwick-
lungsplanung und Schwerpunktsetzung sowie kontinuierliche Fortschreibung der mit-
telfristigen Bauplanung.
Sicherstellung einer umfangreichen Partizipation an den zur Verfügung stehenden Mit-
teln der Gemeinschaftsaufgabe „Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich
Großgeräte“ durch geeignete Anträge.
Kooperationen mit privaten Investoren für geeignete Bauprojekte (Public Private
Partnership, PPP).
Zwar wurden diese Ziele formal nur in den Kontext der Zielvereinbarungen gestellt, sie er-
scheinen aber auch geeignet, als Referenzrahmen für alle Bausteine der Finanzierung ins-
gesamt herzuhalten. Beispielsweise lassen sich Teile dieser Ziele nicht nur in Vereinbarun-
gen sondern auch in Parameter einer Formel umsetzen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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2.3 Leitfragen
Wenn man das bestehende Finanzierungssystem nicht nur beschreiben sondern auch be-
werten will, benötigt man konkrete Leitfragen dafür. Um diese zu finden, bieten sich mehrere
Möglichkeiten an: Sie werden zielorientiert abgeleitet (siehe 2.2), oder sie werden aus dem
Wissen über methodische Good Practice (siehe 2.1) begründet. Im Folgenden werden diese
Möglichkeiten verbunden und Fragestellungen zu übergeordneten Themenstellungen ge-
nannt. Die Leitfragen wurden auf Basis der schriftlichen Befragung und der Experteninter-
views weiterentwickelt und ergänzt.
Leitfragen
I Kohärenz und Kompa-tibilität von Steue-rungssystemen
Effekte des Systems:
Wirken die Bausteine der Finanzierung in die gleiche Rich-tung oder entstehen widersprüchliche Effekte? Sind die Ef-fekte aus Formel und „Töpfen“ stimmig?
Ist das Zielvereinbarungsverfahren (Konkretisierung der Zie-le und Setzung von Zielmarken) und sind die damit gesetz-ten Inhalte kompatibel mit der Mittelvergabe? Bleibt das Ge-samtsystem kohärent?
Systemeigenschaften:
Ist die Kompatibilität und Kohärenz des Systems gewährleis-tet? Steht das Formelmodell in adäquater Wechselwirkung mit den anderen Steuerungsverfahren?
II Konsistenz Effekte des Systems:
Können kontraproduktive Effekte durch Steuerungswider-sprüche ausgeschlossen werden?
Systemeigenschaften:
Ist die Konsistenz des Systems in der Modernisierung seiner Bausteine gewährleistet?
III Zielorientierung und Anreizsetzung des Mittel-zuweisungssystems
Effekte des Systems:
Werden die angestrebten Ziele des Landes erreicht? Wird die gewünschte Anreizwirkung und Leistungssteigerung er-zielt (bezogen auf die Zielbereiche)?
Wie stehen im Vergleich die Hochschulen, die aus dem Mit-telverteilungssystem herausgenommen wurden?
Sind die Bausteine des Finanzierungssystems mit Zielen hinterlegt?
Wie wirkt das System auf die Strategieorientierung des Lan-des? Werden mehr Gelder strategisch umgeschichtet? Wer-den Strategiepläne finanziell untersetzt?
Wird der Wettbewerb zwischen den Hochschulen gefördert?
Wirkt das Finanzierungssystem autonomiesichernd? Wird die Detailsteuerung minimiert?
Werden die Hochschulen befähigt, autonome Entscheidun-gen zu fällen?
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Leitfragen
Systemeigenschaften:
Ist das Volumen der LOM ausreichend, um Anreize zu set-zen?
Sind die Ziele des Landes klar und im Finanzierungssystem verankert?
IV Entfaltung der Steue-rungswirkungen auf die Hochschulen
Effekte des Systems:
Welchen Einfluss hat das System auf die Qualitätsentwick-lung der Hochschulen?
Wie wirkt sich das System innerhalb der Hochschule aus?
Wie wirkt sich das System auf die interne Steuerung und Ressourcenverteilung aus?
Werden die Steuerungswirkungen auch auf die Ebene der Fakultäten / Fachbereiche und Professuren übertragen?
Wie sind die Effekte innerhalb der Hochschulen zu beurtei-len, kommen die Anreize „unten“ an?
Ist die Art der internen Mittelzuweisungen autonom?
Systemeigenschaften:
Welcher Baustein des Gesamtsystems entfaltet die stärksten Wirkungen auf die Hochschulen?
V Transparenz und Nach-vollziehbarkeit
Effekte des Systems:
Sind die Informationen zu Vergabekriterien und Ergebnissen für die Entscheidungsträger verfügbar, so dass Entschei-dungen davon beeinflusst werden?
Systemeigenschaften:
Sind die Verteilungskriterien der unterschiedlichen Pro-gramme und Töpfe und im Rahmen der Mittelvergabe ge-setzten Parameter rational und transparent?
Ist das Gesamtsystem der leistungsbezogenen Mittelzuwei-sung transparent und überschaubar?
Sind die Ergebnisse transparent? Werden die eigenen Er-gebnisse zur Verfügung gestellt?
Ist das Zuweisungsvolumen im direkten Hochschulvergleich transparent?
VI Planungssicherheit und Stabilität des Systems
Effekte des Systems:
Können Hochschulen auf der Finanzbasis langfristig planen?
Systemeigenschaften:
Ist genügend mehrjährige Sicherheit vorhanden?
Sind die verschiedenen Komponenten so konzipiert, dass die Ergebnisse des Systems stabil sind?
Gibt es Vorkehrungen gegen zu starke Schwankungen?
VII Balance
Effekte des Systems:
Werden zukünftige Entwicklungen vorfinanziert?
Werden vergangene Leistungen belohnt aber Abwärtsspira-len vermieden?
Fördert das Mittelverteilungssystem ausgewogen Leistungen
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Leitfragen
in unterschiedlichen Aufgabenfeldern wie Lehre, Forschung, Transfer, aber auch spezifische Aufgaben wie den Aufbau neuer Studienplätze etc.?
Systemeigenschaften:
Ist das System ausbalanciert in Bezug auf das Verhältnis der unterschiedlichen Finanzierungsquellen zueinander?
Ist das Verhältnis (bezogen auf die jeweiligen Finanzvolumi-na) zwischen den einzelnen Elementen (inklusive der einzel-ne Finanztöpfen) adäquat?
Ist ein Veränderungsbedarf bei der relativen Größenordnung der das Gesamtbudget bildenden Bestandteile (Grundzuwei-sung, Leistungszuweisung, Strukturentwicklungszuweisung, zusätzliche Finanztöpfe wie Bau) zu sehen?
Gibt es einen Optimierungsbedarf zwischen dem Verhältnis des nachfrageabhängigen Teils in Bezug auf den nachfrage-unabhängigen Teil?
VIII Ausgestaltung nach aktuellen Standards
Effekte des Systems:
Ist das Systems so ausgerichtet, dass es die jeweiligen hochschulspezifischen Gegebenheiten und ggf. Problemstel-lungen auffangen kann?
Werden Entwicklungen in dem System abgebildet? Nähern sich Finanzierung und neue Anforderung aneinander an?
Erlaubt das Mittelverteilungssystem ebenfalls die Nutzung finanzieller Spielräume seitens der Hochschulleitung?
Verringert sich die Detailsteuerung des Landes auf die Hochschulen?
Bedeutet das System einen geringeren Aufwand der Hoch-schulen?
Systemeigenschaften:
Bildet das System die hochschulischen Aufgaben ab?
Bezieht das System außerordentliche Aufgaben mit ein?
Bezieht das System die unterschiedliche Infrastruktur der Hochschulen ein?
Ist das System für die Hochschulen aufwandsarm?
IX Erfüllung methodischer Anforderungen an eine Formel
Systemeigenschaften:
Genügt das formelgebundene Mittelvergabeverfahren den methodischen Standards?
Bilden die Indikatoren der Formel die hochschulischen Auf-gaben ab?
Werden die jeweiligen Fächerkulturen angemessen in das System integriert?
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3. Ausgangslage Niedersachsen
3.1 Rahmendaten des Hochschulsystems Niedersachsen
Hochschullandschaft Niedersachsen
Das Land Niedersachsen hat insgesamt zehn Universitäten:
Technische Universität Braunschweig
Technische Universität Clausthal
Universität Göttingen
Universitätsmedizin Göttingen
Universität Hannover
Universität Hildesheim
Universität Lüneburg
Universität Oldenburg
Universität Osnabrück
Universität Vechta
Vier Hochschulen sind den Universitäten gleichgestellt:
Medizinische Hochschule Hannover
Stiftung Tierärztliche Hochschule Hannover
Hochschule für Bildende Künste Braunschweig
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Insgesamt sieben niedersächsische Hochschulen sind in staatlicher Verantwortung:
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel (Ostfalia)
Hochschule Hannover
Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen (HAWK)
Hochschule Emden/Leer
Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (Jade Hochschule)
Hochschule Osnabrück
Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege in Hildesheim5 (führt die Ausbil-
dung für die Laufbahn des gehobenen Justizdienstes und justizbezogene
Fortbildung durch. Zuständiges Fachministerium für diese Fachhochschule ist
das Niedersächsische Justizministerium.)
5 Die Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege wird in die Betrachtung der Evaluation nicht einbezogen, da
diese an das Niedersächsische Justizministerium als Fachministerium gebunden ist.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Von den hier genannten Universitäten und Hochschulen sind fünf in der Trägerschaft öffent-
lich-rechtlicher Stiftungen: die Universitäten Göttingen, Hildesheim und Lüneburg sowie die
Tierärztliche Hochschule Hannover und die Hochschule Osnabrück. In der Tabelle 1 sind die
Kernparameter der niedersächsischen Hochschulen für das Jahr 2009 zu sehen, die unter-
schiedliche Größenordnungen der niedersächsischen Hochschulen verdeutlichen.
Tabelle 1: Kernparameter der niedersächsischen Hochschulen WS 2010 / 2011 bzw. 20106
Studienanfänger grundst. Studi-
um Studierende Absolventen davon grund-
ständig Drittmittel
(formelrelevant)
SS 10+WS 10/11 WS 10/11 WS 09/10+SS
10 2010
U Ol 2.007 9.929 2.427 1.761 25.283.465 €
U OS 2.247 10.347 1.939 1.629 12.039.080 €
U Vec 785 3.130 907 705 2.079.120 €
U Hi 1.243 5.345 1.086 712 3.702.507 €
U Lg 1.265 6.687 2.251 1.880 7.893.890 €
U Gö 3.464 19.918 4.179 3.710 71.563.257 €
UMG 530 3.698 655 440 40.800.000 €
TU BS 2.488 14.108 2.244 1.666 67.750.095 €
TU CL 680 3.481 494 334 24.795.039 €
U H 3.674 20.152 3.679 2.980 74.995.924 €
MHH 354 3.057 595 360 85.700.000 €
TiHo 246 2.422 314 209 20.264.688 €
HMTH 211 1.283 193 169 1.024.844 €
HBK 205 1.145 125 91 726.864 €
HS WOE 1.660 5.971 942 893 2.261.303 €
HS EL 1.218 3.867 702 651 1.661.919 €
HS BS WFB
2.644 8.819 1.237 1.139 5.064.642 €
HS H 1.722 7.055 1.211 1.085 3.561.298 €
HS HHG 1.209 4.918 1.188 981 2.604.393 €
H OS 2.817 9.661 1.696 1.542 10.351.379 €
Summe: 30.669 144.993 28.064 22.937 464.123.708 €
Jenseits der bereits genannten Hochschulen ist die Niedersächsische Technische Hoch-
schule (NTH) zu nennen. Die Niedersächsische Technische Hochschule ist per Gesetz zum
01.01.2009 gegründet worden, um die Kompetenzen der drei technisch ausgerichteten Uni-
versitäten Niedersachsens (TU Clausthal, TU Braunschweig, U Hannover) in den so genann-
ten MINT Fächern zu bündeln und ihre Zusammenarbeit zu verbessern. Durch die NTH sol-
len diese Bereiche mehr als bisher arbeitsteilig organisiert werden, Forschungsschwerpunkte
vertieft, erweitert und neu errichtet und Standorte übergreifende wissenschaftliche Zentren
gebildet werden, um eine Konzentration der wissenschaftlichen Exzellenz zu erreichen.
6 Quelle: MWK
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
19
Die zur Förderung der NTH zur Verfügung zu stellenden HH-Mittel von jährlich rund 5 Mio. €
wurden zunächst zentral veranschlagt, seit dem Haushaltsjahr 2011 an werden sie in einem
eigenen Kapitel veranschlagt. Die Zuführungen des Landes an die Mitgliedsuniversitäten
werden in den jeweiligen Haushalten dieser ausgewiesen und zusätzlich nachrichtlich – so-
weit sie den MINT-Fächern zuzuordnen sind – im Kapitel 0625 [Kapitel NTH]. 7
In den letzten beiden Jahrzehnten gab es einige strukturelle Veränderungen in der Hoch-
schullandschaft Niedersachsen. So wurde die FH Oldenburg / Ostfriesland / Wilhelmshaven
(OOW), am 1. Januar 2000 gegründet. Sie entstand aus den bis dahin selbständigen Fach-
hochschulen Oldenburg, Ostfriesland (Sitz in Emden) und Wilhelmshaven. 2009 wurde die
Fachhochschule bereits wieder defusioniert. Aus ihr gingen am 1. September 2009 die
Hochschule Emden/Leer sowie die Fachhochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth (Ja-
de Hochschule) hervor.
Die Evangelische Fachhochschule Hannover befand sich seit ihrem Gründungsjahr 1971 in
Trägerschaft der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. Am 1. September 2007
wurde sie in die Fachhochschule Hannover als Fakultät V- Diakonie, Gesundheit und Sozia-
les eingegliedert. Die HS Hannover erhält hierfür von der Evangelischen Landeskirche Han-
nover eine jährliche Zuwendung in Höhe von 1,5 Mio. EUR. Diese Mittel gehören haushalts-
mäßig betrachtet zu den Drittmitteln, sie werden jedoch nicht als Drittmittel bei der Berech-
nung der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung einbezogen.
Die FH Nordostniedersachsen wurde 2005 mit der Universität Lüneburg fusioniert, wobei der
Standort Buxtehude in eine private Fachhochschule umgewandelt wurde. Der Standort
Suderburg wurde zum WS 09/10 der Hochschule Braunschweig / Wolfenbüttel angegliedert.
Er befindet sich zurzeit im Aufbau. Aus diesem Grund wird dieser Bereich weder mit dem
Grundbudget noch mit den Leistungsparametern für die nächsten Jahre in die Leistungsbe-
zogene Mittelzuweisung einbezogen.
Der Bereich Lehramt für Grund- Haupt- und Realschulen der Universität Hannover ist im
Rahmen des Hochschuloptimierungskonzepts zum WS 2004/05 auf die Universität Hildes-
heim übertragen worden.
Die Katholische Fachhochschule Norddeutschland war eine staatlich anerkannte Fachhoch-
schule mit den Fachbereichen Sozialwesen und Gesundheitspflege. Sie wurde 2005 mit der
Fachhochschule Osnabrück und der Universität Vechta fusioniert.
7 Entnommen aus dem HH-Plan des Landes Niedersachsens 2011, Erläuterungen zu Kapitel 625; S. 177.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
20
Daten zum Hochschulsystem
Die in der Tabelle 2 aufgeführten Daten entsprechen den Aufnahmekapazitäten je Studien-
abschluss für das Studienjahr 2011.
Tabelle 2: Kapazitäten (in VZÄ) nach Schwund für WS 10/11 und SS11 inkl. HS-Pakt
Quelle: MWK
Die Kapazitätsberechnung in Niedersachsen ist exakt und gut begründet. Zunächst wird an-
hand dauerhaft vorhandener Stellen die Grundkapazität berechnet. Auf einer zweiten Stufe
wird eine zusätzliche Kapazität wegen der zugewiesenen Sondermittel aus dem Hochschul-
pakt 2020 ermittelt. Die Ermittlung erfolgt auf Lehreinheitsebene, einbezogen werden Koope-
rationsstrukturen zwischen den Lehreinheiten. Ein Beispiel: Der Studiengang Physik mit
Schwerpunkt auf die Biophysik ist interdisziplinär aufgebaut. 50% der Lehre erfolgt in der
Physik, 40 % in der Biologie und 10% in der Informatik. Entsprechend ist es möglich, Koope-
rationsstrukturen mit in die Kapazitätsberechnung zu integrieren.
Die folgende Tabelle zeigt im Rückblick der letzten neun Jahre die Veränderungen der Stu-
dierendenentwicklung.
Tabelle 3: Studierende und grundständige Studienanfänger(innen) (Studium ohne Master)8
Die Anzahl der Studierenden an den niedersächsischen Hochschulen in staatlicher Verant-
wortung ist zwischen dem WS 2000/01 und WS 2009/10 um 3,4% gesunken. Der höchste
Wert liegt im WS 2004/2005 bei 148.558 Studierenden. Die Anzahl der Studienanfänger in
den Bachelorstudienprogrammen ist geringfügig zwischen dem WS 2000/01 und WS
2009/10 gestiegen.
8 Quelle: Hochschulen; ICE Niedersachsen; Letzte Änderung: 18. Juli 2011; Bearbeitung Güttner.
Abschluss Gruppierung Ergebnis gesamt
BA 29521,16
Diplom 69,83
Examen 2018,96
Master 11075,57
Master (LA) 3391,05
Magister 182,17
Promotion 536,00
Sonst. 207,00
WS
2001/02
WS
2002/03
WS
2003/04
WS
2004/05
WS
2005/06
WS
2006/07
WS
2007/08
WS
2008/09
WS
2009/10
WS
2010/11
Anzahl Studierende 144.419 149.218 146.158 148.558 146.957 141.674 134.589 136.471 139.535 144.993
SS 01/
WS 01/02
SS 02/
WS 02/03
SS 03/
WS 03/04
SS 04/
WS 04/05
SS 05/
WS 05/06
SS 06/
WS 06/07
SS 07/
WS 07/08
SS 08/
WS 08/09
SS 09/
WS 09/10
SS 10/
WS 10/11
Studiendenanfänger 31.950 32.533 32.679 29.423 27.195 25.535 27.356 27.869 29.344 30.669
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
21
Während im WS 2003/2004 die Anzahl der Studienanfänger(innen) auf 27.387 stieg ist zwi-
schen dem WS 2004/05 und WS 2006/07 ein kontinuierlicher Abstieg der Studierendenan-
fänger(innen) um knapp 17% um dann wiederum bis zum WS 2009/10 auf den ungefähren
Stand des WS 2002/03 anzusteigen.
Es gibt mehrere strukturelle Faktoren, die zu den Einschnitten beitragen:
1. Umstrukturierungen (Defusionierung der FH Oldenburg / Ostfriesland / Wilhelmshaven
(2009 ) sowie Schließung der Ev. Fachhochschule und Verlagerungen (2007), der katholi-
schen FH Norddeutschland und Verlagerungen (2005) und der FH Nordniedersachsen
(2005)).
2. Umstrukturierungen der Hochschulen im Zusammenhang mit dem Hochschuloptimie-
rungskonzept (HOK).
3. Umstrukturierung der Studiengänge im Rahmen des Bologna-Prozesses.
Die Tabelle 4 zeigt, dass die Absolventenzahlen zwischen 2001 und 2009 um 62% gestiegen
sind, ein stark beschleunigter Aufwuchs ist ab dem Jahr 2007 zu beobachten.
Tabelle 4: Absolvent(inn)en9
Dies ist u.a. damit zu erklären, dass ab 2007 die so genannten „doppelten
Absolventenjahrgänge“ entstanden, da Diplom- und Bachelorabsolventen und später Bache-
lor- und Masterabsolventen aufgrund unterschiedlicher Regelstudienzeiten gleichzeitig fertig
werden, aber zu unterschiedlichen Studienanfängerkohorten gehören.
Die Tabelle 5 zeigt, dass sich das Drittmittelaufkommen an den Universitäten zwischen 2002
und 2009 um 59 % erhöht und bei den Fachhochschulen um 68%.
Tabelle 5: Drittmittel Universitäten und Fachhochschulen10
9 Quelle: Statistische Landesämter; StLA Niedersachsen, Auswertung ICE-Datenbank; letzte Änderung 18. Juli
2011, Bearbeitung Güttner. 10
Quelle MWK, Bearbeitung Güttner.
2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Hochschulen
insgesamt17345 16432 18038 19961 21134 21270 23172 26675 28120 28064
Drittmittel Universitäten
2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009
Steigerung
2002 - 2009
Universitäten 167.506.932 € 183.317.639 € 176.027.147 € 171.372.515 € 201.886.165 € 198.570.443 € 239.480.428 € 266.493.876 € 59%
Hochschulen* 11.613.689 € 14.558.323 € 14.934.655 € 16.513.732 € 17.081.559 € 16.832.857 € 20.020.257 € 19.549.240 € 68%
*Summen ohne die Hochschulen WOE, EL und OOW
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
22
Insbesondere bei den Fachhochschulen ist zu vermuten, dass sich der starke Anstieg grün-
det auf dem Aufbau von Strukturen, die die Forschung befördern (Stellen des wissenschaftli-
chen Mittelbaus, gezielte Beratung von Wissenschaftler(inne)n, Beteiligung an bundesweiten
Ausschreibungen) und der Auflage neuer bundesweiter Förderungsmöglichkeiten, auf die die
Fachhochschulen ebenfalls Zugriff erhalten.
Die Tabelle 6 zeigt das Verhältnis zwischen Studierenden insgesamt und dem wissenschaft-
lichen Personal anhand ausgewählter Bundesländer11.
Tabelle 6: Verhältnis zwischen Studierenden insgesamt und wissenschaftlichen Personal12
11 Es wurde darauf verzichtet, die in den Destatis Berichten zur Verfügung stehenden finanziellen Ausstattungs-
zahlen aufzuführen. Insbesondere in Bezug auf die laufenden Grundmittel ist zu beachten, dass einige Bundes-länder die Versorgungsbezüge und auch andere Finanzierungsströme unterschiedlich erfassen. Entsprechend kommt es zu starken Verzerrungen, so dass konkrete Aussagen auf dieser Basis nicht möglich sind. Zusätzlich sind einige Besonderheiten Niedersachsens einzubeziehen: Nutzungsentgelte sind in Niedersachsen in der Grundausstattung enthalten, Stiftungen zahlen jedoch kaum Nutzungsentgelte, da der Besitz auf sie übergegan-gen ist. Das Statistische Bundesamt berechnet die Grundausstattung aus der Differenz der Ausgaben (in die weder die Abschreibungen noch die Versorgungsrücklagen eingehen) und der Drittmitteleinnahmen. Da die nie-dersächsischen Hochschulen Rücklagen bilden können, entsteht auch diesbezüglich eine gewisse Schieflage. 12
Quelle: Statistisches Bundesamt, Fachserie 11, Reihe 4.3.1, 1980-2009, Studierende insgesamt im Winterse-mester.
Verhältnis
Studierende
insgesamt zu
Professoren
Verhältnis
Studierende
zu wiss.
Personal
gesamt
2007 51 13
2008 52 13
2009 53 12
2007 55 11
2008 56 11
2009 57 11
2007 57 11
2008 56 10
2009 57 10
2007 72 21
2008 76 21
2009 79 21
2007 53 12
2008 65 14
2009 71 15
2007 76 16
2008 78 17
2009 81 17
Bayern
Brandenburg
Hessen
Nordrhein-Westfalen
Niedersachsen
Baden-Württemberg
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
23
Es kann beobachtet werden, dass das Verhältnis zwischen Studierenden und den Professo-
ren in Niedersachsen zumindest im Zeitraum 2007 – 2009 gegenüber den einbezogenen
Vergleichsländern besser ist. Zwischen 51 und 53 Studierende kommen in Niedersachsen
auf einen Professor / eine Professorin. Diese Werte liegen noch unter denen von Baden-
Württemberg und Bayern. Demgegenüber stehen Werte von 76 bis 81 Studierenden je Pro-
fessor(in) in Nordrhein-Westfalen.
Das Verhältnis zwischen Studierenden und dem gesamten wissenschaftlichen Personal ist in
Niedersachsen für den betrachteten Zeitraum leicht ungünstiger als in Baden-Württemberg
und in Bayern, allerdings besser als bei den anderen hier einbezogenen Vergleichsländern.
Die Unterschiede bei den Bezugspunkten Professoren versus wissenschaftliches Personal
erklären sich aus unterschiedlichen Personalstrukturen.
3.2 Allgemeine Fakten zur Hochschulfinanzierung
Hochschuloptimierungskonzept und Zukunftsverträge
Ausgangssituation für die Betrachtung der Mittelvergabe über die letzte Dekade ist das
Hochschuloptimierungskonzeptes (HOK) des Landes. Angesichts der Kürzungen von
40,651 Mio. € im Haushaltsjahr 2004 und weiterer rund 10 Mio. € im Jahr 2005 wurden die
Hochschulen Niedersachsens einer genauen Betrachtung unterzogen „unter dem Gesichts-
punkt der Qualitäts-, Effizienz- und Effektivitätssicherung und -steigerung in den Hochschu-
len und im Hochschulsystem des Landes Niedersachsen insgesamt“13. In Bezug auf Ent-
scheidungen über Umstrukturierungs- und Kürzungspotenziale der Hochschulen wurden vier
Kriterien angelegt: Qualität in der Forschung, Studierendennachfrage, Quantitativer Anteil
Niedersachsens (wo bilden die Hochschulen überproportional zu seiner Bevölkerung aus)
sowie Arbeitsmarktbezug. Im Hochschuloptimierungskonzept enthalten sind die Kürzungen,
die die einzelnen Hochschulen auf Fachbereichsebene zu tragen hatten. Das Hochschulop-
timierungskonzept hatte aber nicht nur den Anspruch, die Kürzungssumme umzusetzen.
Vielmehr sollte es darum gehen, das Gesamtsystem des Hochschulstandortes Niedersach-
sen zu optimieren. Entsprechend wurde auf die flächendeckende Umstellung der Studien-
struktur auf Bachelor und Master sowie die Nutzung und den Ausbau telematisch gestützter
Lehre insistiert. In der Anlage 1 sind die aus dem Hochschuloptimierungskonzept entnom-
menen Kürzungsbeiträge der Hochschulen einsehbar.
Mit dem Zukunftsvertrag I (2005 – 2010) und dem Zukunftsvertrag II (2010 – 2015) haben
das Land und die niedersächsischen Hochschulen einen längerfristigen Finanzierungsrah-
men geschaffen.
13 Vgl.: Hochschuloptimierungskonzept, S. 1.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
24
Mit dem aktuellen Zukunftsvertrag II erhalten die Hochschulen Planungssicherheit bis 2015.
Folgende maßgebliche Abmachungen sind darin enthalten:
Das Land sichert die Finanzierung der Hochschulen auf dem Niveau von 2010 ver-
bindlich ab.
Das Land übernimmt künftig aus Besoldungs- und Tarifsteigerungen resultierende
höhere Personalkosten der Hochschulen.
Die Einnahmen aus Studienbeiträgen stehen den Hochschulen in vollem Umfang zu-
sätzlich zu der Finanzierung des Landes für die Verbesserung der Lehre und der
Studienbedingungen zur Verfügung.
Die Hochschulen verpflichten sich für die Dauer des Vertrages selbst zu einer Erhö-
hung der Lehrverpflichtung von Professorinnen und Professoren an Universitäten und
gleichgestellten Hochschulen um insgesamt durchschnittlich eine Semesterwochen-
stunde.
Die Hochschulen werden die Profilierung ihrer Schwerpunkte, die Weiterentwicklung
des Studienangebotes, eine verbesserte landesweite Vernetzung, die Stärkung der
Lehrerbildung, die gezielte Qualitätsentwicklung sowie die Öffnung für neue Zielgrup-
pen vorantreiben.
Als ein weiteres Instrument der Hochschulsteuerung wurden Regelungen zur leistungsbezo-
genen Mittelzuweisung unter § 3 des Zukunftsvertrages II verankert.
Gesetzliche Grundlagen
Gesetzliche Grundlage des Landes Niedersachsen für seine Hochschulen ist das Nieder-
sächsische Hochschulgesetz (NHG) sowie das Niedersächsische Hochschulzulassungsge-
setz (NHZG). Die letzte Novellierung erfolgte 8. Juni 2010. Wesentlicher Kern der Novellie-
rung waren
Regelungen zur Verbesserung der Durchlässigkeit von beruflicher Bildung und Hoch-
schulbildung, die das Land mit dem Programm der „Offenen Hochschulen“ verfolgt.
Schaffung von Möglichkeiten der Hochschulen zur Vergabe von Stipendien.
Einführung einer „Familienkomponente" im Studienbeitragsrecht.
Flexibilisierung von Regelungen für Teilzeitstudiengänge und das Teilzeitstudium.
Flexibilisierung von Regelungen über das Berufungsverfahren.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
25
Im Bereich der Studiengangstrukturen, der Berufungsverfahren und der Binnenorganisation
können die Hochschulen im Rahmen der Exzellenzklausel von den allgemeinen gesetzlichen
Vorgaben abweichen und neue Organisationsformen erproben. Zudem wird den Hochschu-
len ermöglicht, hauptberufliche Dekane zu bestellen14.
Ebenfalls im NHG verankert ist die rechtliche Differenzierung zwischen Hochschulen in der
Trägerschaft einer rechtsfähigen Stiftung des öffentlichen Rechts und Hochschulen in staatli-
cher Trägerschaft.
Rechtliche Rahmenbedingungen der Stiftungshochschulen in Niedersachsen15
Mit dem Niedersächsischen Hochschulgesetz (NHG) vom 24. Juni 2002 (Artikel 1 des Ge-
setzes zur Hochschulreform in Niedersachsen, Nds. GVBl. S. 282) wurde die Möglichkeit
eröffnet, Hochschulen in die Trägerschaft von Stiftungen des öffentlichen Rechts zu überfüh-
ren. Zum 01. Januar 2003 wurden die Universität Göttingen, die Tierärztliche Hochschule
Hannover, die Universität Lüneburg, die Universität Hildesheim und die Hochschule Osnab-
rück (seinerzeit Fachhochschule Osnabrück) auf deren Anträge durch Verordnungen der
Landesregierung vom 17. Dezember 2002 (Nds. GVBl. S. 768) in die Trägerschaft öffentlich-
rechtlicher Stiftungen überführt. Zugleich wurde die jeweilige Stiftungssatzung erlassen.
Das Stiftungsmodell der §§ 55 ff. NHG besteht aus einer Kombination aus rechtsfähiger Kör-
perschaft einerseits und der Stiftung als Hochschulträger andererseits. Die Hochschule als
Körperschaft bleibt erhalten und wird hinsichtlich ihrer akademischen Selbstverwaltung nicht
angetastet. Lediglich die Trägerschaft und die Wahrnehmung der staatlichen Aufgaben wer-
den vom Staat auf die Stiftung verlagert. Zugleich bleibt die Hochschule in der staatlichen
Verantwortung, welche die Hochschulentwicklungsplanung und die Finanzierung umfasst (§
1 Abs. 1 NHG). Die Träger-Stiftung unterhält und fördert die Hochschule in ihrer Eigenschaft
als Körperschaft des öffentlichen Rechts. Ziel ist, durch den eigenverantwortlichen und effizi-
enten Einsatz der überlassenen Mittel die Qualität von Forschung, Lehre, Studium und Wei-
terbildung an der Hochschule zu steigern (§ 55 Abs. 2 NHG). Die Stiftung nimmt zugleich die
staatlichen Aufgaben als eigene Angelegenheiten wahr (§ 55 Abs. 3 NHG). Dies betrifft ins-
besondere die Personalverwaltung und die Ressourcenbewirtschaftung. Damit geht eine
Reduzierung der Aufsicht des Fachministeriums von der Fachaufsicht (also der Recht- und
Zweckmäßigkeitskontrolle) auf eine reine Rechtsaufsicht einher. Dies bedeutet zugleich eine
deutliche Reduzierung der Detailsteuerung durch den Staat.
Mit Stiftungserrichtung wurde den Stiftungen durch die jeweilige Verordnung das Grund-
stockvermögen, also die für den Betrieb der Hochschule benötigten Grundstücke im Eigen-
14
Entnommen der Homepage des MWK: http://www.mwk.niedersachsen.de/live/live.php?navigation_id=6284&article_id=19107&_psmand=19, Stand 09.03.2012. 15
Text vom MWK, 21.5; Stand 19.07.2011.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
26
tum des Landes sowie die benötigten dinglichen Rechte an Grundstücken Dritter, übertra-
gen. Zum Grundstockvermögen gehören zudem die sonstigen, diesem ausdrücklich zuge-
führten Vermögenswerte (§ 56 Abs. 1 NHG). Das Grundstockvermögen ist von dem übrigen
Stiftungsvermögen getrennt zu halten und muss grundsätzlich zumindest im Wert unge-
schmälert erhalten bleiben. Es kann durch Zustiftungen des Landes oder Dritter erhöht wer-
den.
Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die Stiftung nach Maßgabe des Haushalts eine jährliche
Finanzhilfe des Landes (§ 56 Abs. 4 NHG). Die im betreffenden Jahr nicht verbrauchten Be-
träge können zunächst einer Rücklage und nach drei Jahren dem Stiftungsvermögen zuge-
führt werden (§ 57 Abs. 3 NHG).
Ein wichtiger Vorzug des Stiftungsmodells ist der Autonomiezuwachs gegenüber den Hoch-
schulen in staatlicher Trägerschaft durch:
die bereits im Jahr 2003 vorgenommene Übertragung des Berufungsrechts auf die
Stiftungshochschulen,
die Dienstherrnfähigkeit im Sinne des § 2 Beamtenstatusgesetzes,
die weitgehende Befreiungen von haushaltsrechtlichen Restriktionen der LHO sowie
die Übertragung der Bauherreneigenschaft auf die Stiftungen.
Haushaltsflexibilisierung
Am 1. Januar 1995 durften die Universität Oldenburg, die Fachhochschule Osnabrück und
die Technische Universität Clausthal von den Regeln der Kameralistik abweichen und
selbstständig über die Verwendung ihrer Finanzmittel bestimmen. Im Rahmen dieses Mo-
dellversuchs sollten folgende Ziele erreicht werden:
Stärkung der Selbstständigkeit und Eigenverantwortung der Hochschulen,
Schaffen von Anreizen für einen möglichst wirtschaftlichen, erfolgsorientierten und ef-
fektiven Mitteleinsatz in Forschung, Lehre und Weiterbildung,
Entwicklung eines hochschulspezifischen Controlling-Systems und
Erhöhung der Transparenz beim Umgang mit Steuergeldern.
Seit dem 1. Januar 2001 ist die Konstellation des ursprünglich auf zehn Jahre angelegten
Modellversuchs in Niedersachsen der Regelfall: Alle Hochschulen verfügen über einen Glo-
balhaushalt und werden als Landesbetrieb geführt16.
16 Entnommen der Homepage des MWK unter Globalaushalt.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
27
Dies umfasst gemäß § 49, NHG folgende Konsequenzen der Haushalts- und Wirtschaftsfüh-
rung:
1. Die Wirtschaftsführung und das Rechnungswesen richten sich nach kaufmännischen
Grundsätzen.
2. Der bis zum Ende des Geschäftsjahres nicht verbrauchte Teil der Zuführungen wird als
Rücklage bis zur Dauer von fünf Jahren verwahrt und steht der Hochschule zur Erfüllung
ihrer Aufgaben zusätzlich zur Verfügung.
3. Der Landesbetrieb entscheidet im Rahmen von finanziellen Obergrenzen über die dauer-
hafte Beschäftigung von Tarifpersonal. Die Obergrenzen werden bei tarifvertraglichen Ände-
rungen entsprechend fortgeschrieben.
4. Die Buchführung richtet sich nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchfüh-
rung.
5. Das Rechnungswesen muss eine Kosten- und Leistungsrechnung umfassen, die die Bil-
dung von Kennzahlen für hochschulübergreifende Zwecke nach Vorgabe des Fachministeri-
ums ermöglicht“17.
17
Vgl. NHG, § 49.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
28
3.3 Gesamtarchitektur der Hochschulfinanzierung
Das Finanzierungssystem des Landes Niedersachsen umfasst eine Vielzahl an Bausteinen.
Gebündelt werden können sie zum einen in die Grundfinanzierung über Sockelbeträge (Zu-
führungen für laufende Zwecke, Bauunterhaltung (konsumtiv), Hochschulpaktmittel), die in-
vestiven Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunterhal-
tung, die formelorientierte Mittelvergabe sowie Programmmittel und Mittel zur Innovationsför-
derung. Zusätzlich erhalten die Hochschulen Landesmittel aus Kofinanzierungen des Landes
(z.B. Strukturfonds, Exzellenzinitiative) sowie Studienbeiträge.
Flankierend werden Zielvereinbarungen zwischen den MWK und den einzelnen Hochschulen
geschlossen. Das Berichtswesen der Hochschulen basiert auf dem Hochschulkennzahlen-
system (HKS).
3.3.1 Grundfinanzierung
Zuführungen für laufende Zwecke:
Die Zuführungen für laufende Zwecke sind historisch gewachsen. Grundlage war die einma-
lige Berechnung der Personalkapazitäten der Hochschulen im Rahmen des Hochschulopti-
mierungskonzeptes. Die Berechnung spiegelt das historische Ist korrigiert um die Entschei-
dungen im Rahmen des HOK wieder.
Über die Zukunftsverträge (2005-2010; 2010-2015) sind die Zuführungen für laufende Zwe-
cke mehrjährig abgesichert. Die in der Tabelle 7 aufgeführten Zuführungen zwischen 2005
und 2010 entsprechen nicht den Haushaltsansätzen der jeweiligen Hochschulen, da durch
die unterschiedlichen Rechtsformen der Hochschulen (Stiftungen und Landesbetriebe) in die
Zuführungen unterschiedliche Mittel einfließen18. Um dennoch eine Vergleichsbasis zu ha-
ben, wurden diese unterschiedlichen Mittel heraus gerechnet.
18
Um eine Vergleichbarkeit zu gewährleisten wurden für die Stiftungshochschulen die Mittel für Bauunterhaltung, für kleinere Bauunterhaltung, Verlagerung des Baupersonals, Stiftungsmittel, Ersatzkräfte Mutterschutz sowie die Verwaltungskostenbeiträge heraus gerechnet. Für alle wurden die Nutzungsentgelte abgezogen. Für die Universi-tät Lüneburg wurde die EFRE Förderung Kofinanzierung, für die Universität Oldenburg das Institut Terramare und Meeresforschung und die Universität Göttingen die SUB heraus gerechnet. Zusätzlich wurden für die Hochschu-len Braunschweig/Wolfenbüttel, die Jade Hochschule, die Hochschulen Emden/Leer, Hannover, die HHG und die OOW die MWK-Grundfinanzierung der N-Transferstellen (ITI) zugerechnet.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
29
Tabelle 7: Zuführungen für laufende Zwecke 2005 – 2010
Quelle: MWK, Stand Oktober 2011, ohne: EFRE Förderung Kofinanzierung (U LG), Institute Terramare und Meeresforschung (U OL), und der
MWK Grundfinanzierung der N-Transferstellen (ITI) der Hochschulen BS WFB, WOE, EL, H, HHG, bei Landesbetrieben abzüglich der Nutzungs-
entgelte; bei Stiftungen abzüglich der Mittel für die Bauunterhaltung, abzüglich der Mittel für die Beschäftigten im Mutterschutz und abzüglich
Nutzungsentgelte; eigene Berechnungen. Es handelt sich hierbei um Haushaltsansätze, die tatsächlich ausgezahlten Werte weichen hiervon ab.
Es wird deutlich, dass bezogen auf die nominalen Werte zwischen 2005 und 2010 bei allen
Hochschulen positive Veränderungen zwischen 6,87 % (Universität Hannover) und 35,34%
(Hochschule Osnabrück) zu verzeichnen sind. Diese Änderungen sind zurückzuführen unter
anderem auf
Besoldungs- und Tarifanpassungen, die netto 0,8 % übersteigen,
Beihilfe- und Versorgungsleistungen,
landesinterne Transferleistungen, wie beispielsweise Kosten der Landesunfallkasse
oder Forderungen aus Jahresabschlüssen,
Verlagerung von Mitteln aus dem Zentralkapitel in die Hochschulkapitel bzw. zwi-
schen den Hochschulen,
Verlagerung von Mitteln zwischen den Hochschulen entsprechend dem Bedarf, ohne
Veränderung der Gesamtsumme auf der Grundlage von Einzelfallentscheidungen
und / oder Änderungen in der Aufgabenübernahme der Hochschulen,
Mittel für Energiekostensteigerungen.
Hochschule 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Veränderung
2005 - 2010 in
Prozente
U Gö (Stiftung) 182.205.169 € 180.282.574 € 184.654.165 € 195.444.165 € 194.844.740 € 207.900.665 € 14,10%
U OL 80.384.000 € 80.431.000 € 78.115.000 € 83.419.000 € 83.131.000 € 88.013.000 € 9,49%
U OS 68.230.000 € 67.437.000 € 67.969.000 € 73.602.000 € 74.092.000 € 77.896.000 € 14,17%
TU BS 132.828.000 € 130.704.000 € 130.598.000 € 137.904.000 € 136.615.000 € 143.791.000 € 8,25%
TU CL 48.536.000 € 48.150.000 € 47.706.000 € 50.763.000 € 50.855.000 € 53.642.000 € 10,52%
LUH 178.688.000 € 171.964.000 € 172.265.000 € 184.734.000 € 180.319.000 € 190.960.000 € 6,87%
U VEC 14.117.000 € 14.449.000 € 14.939.000 € 16.089.000 € 16.238.000 € 17.071.000 € 20,93%
TiHo (Stiftung) 42.457.339 € 41.408.795 € 43.127.795 € 45.062.795 € 45.515.795 € 48.121.795 € 13,34%
HBK 11.593.000 € 11.628.000 € 11.925.000 € 12.333.000 € 12.224.000 € 12.776.000 € 10,20%
HMTMH 15.408.000 € 15.423.000 € 15.516.000 € 16.309.000 € 16.089.000 € 16.848.000 € 9,35%
U HI (Stiftung) 22.484.309 € 21.779.059 € 22.430.059 € 24.216.059 € 25.591.059 € 27.088.059 € 20,48%
U LG (Stiftung) 44.308.794 € 43.804.850 € 43.779.850 € 50.156.850 € 51.221.850 € 50.480.850 € 13,93%
FH WOE 33.035.500 €
FH EL 21.042.500 €
FH OS (Stiftung) 35.846.300 € 36.679.421 € 37.598.142 € 43.521.142 € 44.739.142 € 48.514.810 € 35,34%
FH HHG 30.249.000 € 30.594.000 € 29.594.000 € 32.038.000 € 32.614.000 € 32.550.000 € 7,61%
FH BS WFB 28.907.000 € 29.053.000 € 29.520.000 € 33.796.000 € 34.056.000 € 38.661.000 € 33,74%
FH H 32.844.000 € 32.405.000 € 32.743.000 € 37.578.000 € 37.472.000 € 38.890.000 € 18,41%
UMG 108.984.700 € 106.477.000 € 107.187.200 € 122.318.741 € 114.421.715 € 119.365.431 € 9,52%
MHH 124.357.000 € 121.932.000 € 128.351.000 € 144.627.000 € 135.453.000 € 142.796.000 € 14,83%
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
30
Förderung der Wissenschaftlichen Bibliotheken im Land Niedersachsen19
In dieser Titelgruppe (TG 87) sind die Ausgaben für die Förderung der Wissenschaftlichen
Bibliotheken im Land Niedersachsen zusammengefasst.
Diese Förderung umfasst vor allem die folgenden Bereiche:
Bestandserhaltung von Bibliotheksgut durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für
Restaurierung und Konservierung
Förderung und Weiterentwicklung des EDV und IT-Einsatzes in den niedersächsischen
wissenschaftlichen Bibliotheken (Bibliotheksautomation)
Förderung des sog. Cross-Access im Rahmen des Niedersachsenkonsortiums zur Si-
cherung der Informationsversorgung (Einkaufskonsortium im Zeitschriftenbereich)
Finanzierung von Sonderleistungen (EDV und IT) für niedersächsische Bibliotheken
durch die Verbundzentrale des gemeinsamen Bibliotheksverbundes.
Insgesamt wurde 2008 bis 2010 ein Volumen von insgesamt 3.795.125 € an die Hochschulen
vergeben.
2008 2009 2010
1.315.200 € 1.224.575 € 1.255.350 €
Quelle: MWK
Hochschulpakt
Für das Land Niedersachsen wird im Rahmen des Hochschulpaktes zwischen Bund und
Ländern eine Erweiterung der Studienkapazitäten um 11.193 Studienanfänger festgelegt. In
der Tabelle 8 ist zu sehen, wie sich die Mittel des Hochschulpaktes auf die einzelnen Hoch-
schulen und Formelfächergruppen verteilen.
19
Die Vergabekriterien entnehmen Sie bitte der Anlage 6.1.2.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
31
Tabelle 8: HS-Pakt Mittel - Verteilung an Niedersächsische Hochschulen gemäß Zielvereinba-rungen
Quelle: MWK, eigene Bearbeitung
Es wird deutlich, dass die Fachhochschulen mehr als dreimal so viel Mittel aus dem Hoch-
schulpakt erhalten als die Universitäten und die Künstlerischen Hochschulen zusammen.
Dies entspricht dem politischen Willen, die Fachhochschulen weiter auszubauen. Ein weite-
rer Schwerpunkt der Verteilung liegt im Bereich der sog. MINT-Fächer - Mathematik-, Infor-
matik-, Natur- und Technikwissenschaften20.
In den jährlich mit den Hochschulen getroffenen Studienangebotszielvereinbarungen werden
die von der Hochschule zu erbringenden zusätzlichen Studienanfängerzahlen nach Studien-
gängen aufgelistet. Einziges Ziel ist die Erreichung dieses Aufwuchses, dessen Nachweis
durch die nach Vorliegen der amtlichen Statistik erreichten zusätzlichen Studienanfängerin-
nen und Studienanfänger erfolgt. Die dementsprechende, nachlaufende Abrechnung ist
ebenfalls Bestandteil der Studienangebotszielvereinbarung. Bei Nichterreichen werden die
dritte und vierte Jahresrate (entsprechend 50% der vereinbarten Summe, entsprechend der
Höhe des Bundesanteils) nicht zugewiesen. Allerdings besteht für die einzelne Hochschule
die Möglichkeit, im Rahmen des clusterpreisgewichteten Abrechnungsverfahrens eine Un-
tererfüllung in einem Studiengang durch eine Übererfüllung in einem anderen HSP-
Studiengang zu kompensieren.
20
Vgl. Homepage des MWK unter http://www.mwk.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=6321&article_id=93163&_psmand=19; Stand 12.12.2011.
HS-Art Hochschule 2007 2008 2009 2010
FH FH Bs/Wfb 1.391.125 € 3.556.475 € 5.923.325 € 8.290.175 €
FH Emd/Le 356.500 € 906.750 € 1.537.600 € 2.085.035 €
FH H 1.187.300 € 3.261.200 € 5.220.257 € 7.468.532 €
FH HHG 496.000 € 1.379.500 € 2.193.138 € 2.986.012 €
FH Os 1.673.225 € 4.551.575 € 7.794.950 € 11.038.325 €
FH WOE 482.825 € 1.176.450 € 1.986.325 € 3.172.075 €
FH Ergebnis 5.586.975 € 14.831.950 € 24.655.595 € 35.040.154 €
Künstl. HS HBK 40.000 € 103.250 € 86.500 €
HMTh 46.500 € 170.500 € 261.950 € 385.950 €
Künstl. HS Ergebnis 46.500 € 210.500 € 365.200 € 472.450 €
Universitäten LUH 217.000 € 1.198.500 € 2.035.500 € 2.903.500 €
TU BS 244.125 € 957.125 € 1.732.125 € 2.507.125 €
TU Cl 54.250 € 302.250 € 302.250 € 147.250 €
U Gö 194.525 € 765.050 € 1.385.175 € 2.051.800 €
U Hi 62.000 € 193.750 € 372.000 € 573.500 €
U Ol 69.750 € 440.500 € 831.250 € 1.276.750 €
U Os 69.750 € 208.500 € 380.750 € 523.976 €
U Vec 69.750 € 186.000 € 322.250 € 474.775 €
Universitäten Ergebnis 981.150 € 4.251.675 € 7.361.300 € 10.458.676 €
Gesamtergebnis 6.614.625 € 19.294.125 € 32.382.095 € 45.971.280 €
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
32
Eine "Nachjustierung" erfolgt in Einvernehmen zwischen Hochschule und MWK dergestalt,
dass "durchgefallene" Studiengänge in der Regel nicht durchgeschrieben werden und sich in
darauffolgenden Studienangebotszielvereinbarungen nicht wiederfinden.
3.3.2 Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und be-sondere Bauunterhaltung
Zuschüsse für Bauunterhaltung
Die Mittel für Bauunterhalt sind konsumtive Mittel. Mit diesen Mitteln werden neben der Bau-
unterhaltung ebenfalls kleine Neu-/Um- und Erweiterungsbauten durchgeführt (die so ge-
nannten KNUE). Bei den Stiftungshochschulen sind diese Mittel in der Finanzhilfe enthalten
und entsprechend bei den Landesbetrieben im Haushaltsplan ausgewiesen. Die Verteilung
der Mittel erfolgt über einen Bauunterhaltungsschlüssel. Dieser gilt für die Landesbetriebe
seit 2007 und beruht auf einer Entscheidung der Landeshochschulkonferenz. Die Kliniken
erhalten Pauschalbeträge. Für die Stiftungshochschulen wurde bei Errichtung der Stiftung
ein Betrag ausgehandelt, der in die Zuschüsse für laufende Zwecke einberechnet wurde.
Die folgende Tabelle zeigt die Zuschüsse des Landes für kleinere Bauunterhaltungen.
Tabelle 9: Bauunterhaltung Landesbetriebe
Quelle: MWK
Hochschule 2008 2009 2010
Bauunter-
haltung
Bauunter-
haltung
Bauunter-
haltung
U OL 1.352.000 € 1.352.000 € 1.352.000 €
U OS 1.110.000 € 1.110.000 € 1.110.000 €
TU BS 3.231.000 € 3.231.000 € 3.231.000 €
TU CL 1.175.000 € 1.175.000 € 1.175.000 €
U H 4.285.000 € 4.285.000 € 4.285.000 €
U Vec 209.000 € 209.000 € 209.000 €
MHH 4.513.000 € 4.513.000 € 4.513.000 €
HBK BS 287.000 € 287.000 € 287.000 €
HMTMH 194.000 € 255.000 € 194.000 €
HS WOE 623.000 €
HS EL 366.000 €
HS HHG 554.000 € 554.000 € 554.000 €
HS BS WFB 555.000 € 555.000 € 644.000 €
HS H 718.000 € 718.000 € 718.000 €
FH OOW 989.000 € 989.000 €
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
33
Tabelle 10: Bauunterhaltung Stiftungshochschulen
Quelle: MWK
Kap. 0604 TGr. 63 (Bauunterhaltung in besonderen Fällen)
Die Mittel, die über dieses Kapitel verteilt werden, umfassten zwischen 2008 und 2010 ein
Volumen von 19.397.709 €.
2008 2009 2010
5.074.974 € 6.490.000 € 7.832.735 € Quelle: MWK
Es handelt sich hierbei um zweckgebundene Mittel für die Bestandssanierung von Hoch-
schulgebäuden gem. Grundsatzerlass vom 17.12.2007 (Az.: 16-bes. BU). Hierunter fallen
Größere Dach- und Fassadensanierungen bei Undichtigkeiten sowie statischen Proble-
men (Ein- und Absturzgefährdungen) – einschließlich energetischer Sanierung,
Besserung des Brandschutzes in Abhängigkeit von rechtlichen Forderungen, z.B. Brand-
schauen (insbesondere zum Personenschutz),
Sanierung von defekten Ver- und Entsorgungsleitungen und universitätseigner Außenan-
lagen zur Gefahrenabwehr und zur Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht,
Schadstoffsanierung (Asbest, PCB etc.),
Erfüllung von besonderen Anforderungen bei denkmalgeschützten Gebäuden, (z. B.
Standsicherheit und Schädlingsbefall),
Sanierung von zentralen technischen Anlagen zur Abwehr von Gefahr für Leib und Le-
ben.
Das Hauptkriterium der Mittelvergabe dieses sog. „Feuerwehrtopfes“ ist die Dringlichkeit der
Maßnahme, nach Prioritätenmeldung seitens der Hochschulen. Darüber hinaus soll sicher-
gestellt werden, dass jede antragstellende Hochschule mindestens eine Maßnahme durch-
führen kann, ggf. verteilt auf mehrere Bauabschnitte in mehreren Jahren. Die Abfrage zur
Prioritätenmeldung der Hochschule erfolgt jährlich. Die Entscheidung erfolgt von Seiten des
MWK und in Kenntnissetzung der Hochschulen.
Hochschule
Bauunter-
haltung
Kl.
Baumaßnah
men
Summe
2008
Bauunter-
haltung
Kl.
Baumaßnah
men
Summe
2009
Bauunter-
haltung
Kl.
Baumaßnah
men
Summe
2010
U Gö 4.609.000 € 1.620.000 € 6.229.000 € 4.609.000 € 1.620.000 € 6.229.000 € 4.609.000 € 1.620.000 € 6.229.000 €
TiHo 1.476.550 € 360.000 € 1.836.550 € 1.476.550 € 360.000 € 1.836.550 € 1.476.550 € 360.000 € 1.836.550 €
U LG 763.000 € 480.000 € 1.243.000 € 763.000 € 480.000 € 1.243.000 € 763.000 € 480.000 € 1.243.000 €
U HI 300.000 € 168.000 € 468.000 € 300.000 € 168.000 € 468.000 € 300.000 € 168.000 € 468.000 €
HS OS 619.600 € 300.000 € 919.600 € 619.600 € 300.000 € 919.600 € 619.600 € 300.000 € 919.600 €
2008 2009 2010
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
34
Kap. 0604 TGr. 70-72 (Hochschulbau)
Das Land erhält Kompensationsmittel für die alte Gemeinschaftsaufgabe (Wegfall der HBFG
Mittel). Den Ländern wird eine Pauschale von 700 Mio. € überwiesen. Diese Pauschale wird
auf die einzelnen Länder gemäß ihrem Anteil an den HBFG -Mitteln in der Vergangenheit
zugewiesen. Niedersachsen erhält hieraus 6,9%, dies entspricht 48,2 Mio. €21. Diese Mittel
fließen in die Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunter-
haltung mit ein, obliegen zum Teil einer Zweckbindung, die im Folgenden noch verdeutlicht
wird.
Insgesamt erfolgten zwischen 2008 und 2010 Ist-Ausgaben in Höhe von 374.064.401 €:
2008 2009 2010
114.820.725€ 129.628.863€ 129.614.814€ Quelle: MWK
Zur Verfügung gestellt werden Mittel zur Fortführung des Aus- und Neubaus von Hoch-
schulen einschließlich Hochschulkliniken als Länderaufgabe nach Art. 143c GG.
Dem Grunde nach gelten hier die Ziele des bis 31.12.2006 gültigen § 2 HBFG fort. Den
Hochschulen soll ermöglicht werden, als Bestandteil des gesamten Forschungs- und Bil-
dungssystems künftigen Anforderungen zu genügen. Dies umfasst u.a. die Schaffung der
baulichen Voraussetzungen für ein ausgewogenes Verhältnis von Forschung und Lehre und
für eine funktionsgerechte Hochschulstruktur.
Die Mittelvergabe der zur Verfügung stehenden Mittel erfolgt bedarfsorientiert nach Dring-
lichkeit und Erforderlichkeit gemäß Priorisierung seitens der Hochschulen. Auch hier erfolgt
die Prioritätenmeldung jährlich. Bisherige Schwerpunkte der Förderung war insbesondere die
Sanierung (auch Gefahrenabwehr), Bauten im Bereich der Hochschulmedizin sowie der
Ausbau / die Konsolidierung der Fachhochschulen. Die Entscheidung über die Vergabe der
Mittel nach Dringlichkeit erfolgt durch das MWK.
Zu Hochschulbau gehört ebenfalls die Gemeinschaftsaufgabe Forschungsbauten an
Hochschulen einschließlich Großgeräten nach Art. 91b GG, die über den Bund mit etwa 300
Mio. €. gefördert und in einem Wettbewerbsverfahren vergeben wird. Die Zielsetzung ent-
spricht der „Ausführungsvereinbarung Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich
Großgeräten –AV-FuG“ vom 21.05.2007: Insbesondere die investiven Voraussetzungen der
deutschen Hochschulen für eine erfolgreiche Teilnahme am nationalen und internationalen
Wettbewerb in der Forschung sollen verbessert werden.
Die Zulassung zum wettbewerblichen Verfahren erfolgt nach Qualität des Antrags und Einfü-
gen in die Forschungslandschaft Niedersachsens, wobei die Fördervoraussetzungen der AV-
FuG erfüllt sein müssen:
21
Dies entspricht nicht dem Königsteiner Schlüssel; hiernach müsste Niedersachsen 9,2% erhalten, dies ent-spräche Mitteln in Höhe von etwa 64 Mio. €.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
35
Die zu fördernde Infrastruktur dient weit überwiegend der Forschung.
Die Forschung ist von überregionaler Bedeutung. Überregional bedeutsame Forschung
zeichnet sich in der Regel durch ein innovatives, interdisziplinäres Forschungskonzept
aus. Indizien für die erfolgreiche Umsetzung eines solchen Konzepts können z.B. Gradu-
iertenschulen, Exzellenzcluster, DFG-Forschungszentren, Sonderforschungsbereiche,
DFG-Forschergruppen, Graduiertenkollegs, BMBF-, EU-Förderung, herausragende
Drittmitteleinwerbung und Publikationstätigkeit, renommierte Preise sein.
Die Investitionskosten übersteigen 5.000.000 €.
Das Land Niedersachsen hat eine Beteiligung der Hochschulen an diesem Bundesprogramm
in den Zielvereinbarungen verankert und setzt sich zum Ziel, hier einen Anteil gemäß dem
Königssteiner Schlüssel (9,2%) zu erlangen. Dies entspricht etwa 27 Mio. €, wovon etwa 8
Mio. € auf Großgeräte und etwa 19 Mio. € auf Forschungsbauten entfallen. Die Mittel müs-
sen von Seiten des Landes mit 50% kofinanziert werden. Seit 2007 hat das Land den Kö-
nigssteiner Schlüssel erreicht, zum Teil sogar überschritten, aktuell liegt die Bewilligung von
Mitteln zu Forschungsbauten bei 12 %.
Dies bedeutet theoretisch für den Bauhaushalt, dass etwa ein Drittel der Mittel für For-
schungsbauten ausgegeben werden: So müssten bei einer Bruttobetrachtung im Durch-
schnitt rund 40 Mio. € / Jahr aus dem Kap. 0604 für Forschungsbauten gemäß Art. 91 b GG
aufgebracht werden, um den Königsteiner Schlüssel umzusetzen. Betrachtet man - als Bei-
spiel - das Jahr 2011, wären das theoretisch etwa 30% der im Kap. 0604 zur Verfügung ste-
henden 140 Mio. €/Jahr gewesen. Rein tatsächlich waren es aber in 2011 wegen sich ver-
zögernder Bauverläufe weniger, nämlich rund 27 Mio., wie die folgende Tabelle der For-
schungsbauten zeigt.
Tabelle 11: Forschungsbauten Niedersachsen - Gesamtmittel nach Pauschalierung einschließ-lich Förderrunde 2012
Quelle: MWK
Für die Jahre 2012 bis 2016 wurden die Raten für Forschungsbauten, die das Land vom
Bund bekommt, festgesetzt. Hieraus ist ersichtlich, dass z. B. in 2013, 2014, 2015 sehr viel
mehr Geld als der theoretische Durchschnitt von 40 Mio. € benötigt wird. Die Fachhochschu-
len partizipieren bislang in Niedersachsen gar nicht an den Mitteln für Forschungsbauten, da
die Forschungskriterien des Programms nicht auf die Fachhochschulen passen.
Hochschule Ist bis 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Stand Raten Gesamt
U OL2.282.399 € 206.000 € 2.650.000 € 1.661.601 € 2.000.000 € 2.000.000 € 10.800.000 € 10.800.000 €
U OS5.733.200 € 5.733.200 € 6.895.000 €
U Gö11.259.999 € 8.007.000 € 183.001 € 150.000 € 19.600.000 € 19.600.000 €
MHH0 € 1.520.000 € 3.930.000 € 16.127.000 € 16.127.000 € 16.127.000 € 53.831.000 € 53.831.000 €
TiHo1.901.269 € 1.800.000 € 5.400.000 € 6.834.866 € 4.146.865 € 4.000.000 € 24.083.000 € 24.083.000 €
TU BS8.395.637 € 15.205.000 € 16.780.000 € 19.889.204 € 19.582.205 € 13.582.204 € 6.976.750 € 100.411.000 € 100.411.000 €
LUH18.720.201 € 350.000 € 8.589.799 € 17.890.333 € 13.889.333 € 13.889.334 € 7.079.000 € 80.408.000 € 85.183.000 €
Gesamt48.292.705 € 27.088.000 € 37.532.800 € 62.553.004 € 55.745.403 € 49.598.538 € 14.055.750 € 294.866.200 € 300.803.000 €
Bundesanteil24.146.353 € 13.544.000 € 18.766.400 € 31.276.502 € 27.872.702 € 24.799.269 € 7.027.875 € 147.433.100 € 150.401.500 €
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
36
Die Anträge für die Forschungsbauten werden durch das MWK gefiltert. Problematisch bei
diesen Mitteln ist, dass der Anteil der Bundesmittel nicht auf das nächste Haushaltsjahr über-
tragbar ist. Bau und Jahreshaushalt sind insofern nur schwer miteinander kompatibel zu hal-
ten. Ausfälle finanziert das Land.
Kap. 0604 TGr. 80 und 81 (Großgeräte)
Gefördert werden „Großgeräte der Länder“ für den Einsatz in Forschung, Ausbildung und
Lehre sowie Krankenversorgung (Art. 143c GG) sowie Forschungsgroßgeräte (Art. 91b GG),
die überwiegend der Forschung dienen mit Mindestkosten von 100.000 € für Fachhochschu-
len und 200.000 € an anderen Hochschulen. Die Mittelvergabe erfolgt auf Grundlage der
jährlich aktualisierten Prioritätenmeldungen der Hochschulen. Die konkrete Mittelverteilung
ergibt sich aus einer Quotierung, der die Aufstellung der Einwerbung von Drittmitteln der
Hochschulen der vergangenen drei Jahre zugrunde liegt (Kliniken werden mit dem Faktor 1,5
bewertet) sowie der Vorgabe, möglichst jeder Hochschule, die Großgerätebedarf angemeldet
hat, mindestens ein Gerät zu finanzieren.
Gefördert wurde zwischen 2008 und 2010 mit einem Gesamtvolumen von 67.173.850 €.
2008 2009 2010
24.024.900 € 22.486.100 € 20.662.850 € Quelle: MWK
3.3.3 Leistungsbezogene Mittelzuweisung Die Leistungsbezogene Mittelzuweisung (LOM) wird seit 2006 in Niedersachsen genutzt.
Zielsetzungen der LOM sind:
Förderung des Wettbewerbs zwischen den Hochschulen
Schaffung von Anreizen für einen effizienteren Einsatz staatlicher Mittel
Verringerung der Detailsteuerung
Befähigung der Hochschulen, hochschulinterne, strategische Entscheidungen auf der
Grundlage vereinbarter Ziele selbstständig zu treffen
Schaffung von Transparenz über quantitativ messbare Leistungen der Hochschulen
Anreizsetzung in den Bereichen Forschung, Lehre und Gleichstellung
Geringer Aufwand für die Hochschulen22
Verteilungsmasse
Basis der Verteilung sind 10 % der Zuschüsse für laufende Zwecke der Hochschulen gemäß
Haushaltsplan. Bei den Landesbetrieben werden hiervon die Nutzungsentgelte und bei den
Stiftungshochschulen die Nutzungsentgelte, die Bauunterhaltung und die Mittel für die Be-
schäftigung von Ersatzkräften von Bedienstete im Mutterschutz abgezogen.
22
Zielsetzung der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung an Niedersächsischen Hochschulen, MWK, übermittelt
per Email am 19.07.2011.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
37
Die so genannte Verteilungsmasse basiert auf den Mitteln von zwei Jahren zuvor (für die
Mittelvergabe 2011 bedeutet dies, dass die Mittel für 2009 und 2010 zur Basis genommen
wurden), allerdings ohne die Umverteilung aus den Formelergebnissen.
Die Verteilungsmasse je Hochschule wird nach Formelfächergruppen (FFG) ausgewiesen
durch eine entsprechende Meldung der jeweiligen Hochschule.
Die Universitäten werden differenziert in drei Formelfächergruppen:
FFG 1 Geistes- und Gesellschaftswis-
senschaften
Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Kunst und
Kunstwissenschaften
FFG 2: Naturwissenschaften Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Agrar-,
Forst- und Ernährungswissenschaften
FFG 3 Ingenieurwissenschaften.
Für die Fachhochschulen gelten zwei Formelfächergruppen:
FFG 1: Wirtschafts- u. Sozialwissenschaf-
ten
Sprach- und Kulturwissenschaften, Sport, Rechts-,
Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
FFG 2: Technische Wissenschaften und
Gestaltung:
Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Agrar-,
Forst- und Ernährungswissenschaften, Ingenieurwis-
senschaften, die gesamte Fächergruppe der Kunst
und Kunstwissenschaften der amtlichen Statistik
Quelle: MWK
Die Zuweisung auf die FFG erfolgt über die Zusammenfassung der von den Hochschulen
angegebenen jeweiligen Budgets je Lehr- und Forschungseinheit (LFE). Jede LFE ist voll-
ständig oder anteilig einer Formelfächergruppe oder „Zentrales“ zugeordnet. Die Zuordnun-
gen sind im Hochschulkennzahlensystem nach Absprache mit dem MWK dokumentiert.
Formelparameter und deren Erhebung
Insgesamt 11 Parameter werden gesetzt in den Bereichen Lehre, Forschung und Gleichstel-
lung. Für die Universitäten und die Fachhochschulen gelten unterschiedliche Verteilungsrela-
tionen in Bezug auf die genannten Bereiche, wie Tabelle 12 zeigt.
Tabelle 12: Verteilungsrelationen
Verteilungsmasse
10,00%
Bereiche Universitäten Bereich Fachhochschulen
Lehre 48,00% Lehre 84,00%
Forschung 48,00% Forschung 12,00%
Gleichstellung 4,00% Gleichstellung 4,00%
Den in der Tabelle 13 aufgeführten Verteilungsrelationen in den Bereichen Lehre, Forschung
und Gleichstellung werden folgende Parameter differenziert nach Universitäten und Fach-
hochschulen zugeordnet:
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
38
Tabelle 13: Parameter differenziert nach Universitäten und Fachhochschulen
Universitäten Fachhochschulen
Lehre Lehre
Studienanfänger: 21,00% Studienanfänger: 21,00%
Absolventen: 75,00% Absolventen: 75,00%
Bildungsausländer 2,00% Bildungsausländer 2,00%
Outgoings 2,00% Outgoings 2,00%
Forschung Forschung
Promotionen 24,00% Drittmittel 100,00%
Drittmittel 74,00%
AvH Stipendiaten und –Preisträger
2,00%
Gleichstellung Gleichstellung
Weibliches wissenschaftliches Personal
20,00% Weibliches wissenschaftliches
Personal 30,00%
Neu ernannte Professorinnen 40,00% Neu ernannte Professorinnen 40,00%
Promotionen v. Frauen 20,00% Absolventinnen 30,00%
Absolventinnen 20,00%
Quelle: MWK
Die Mittelverteilung erfolgt fächergruppenbezogen. Die Parameterergebnisse einer Formel-
fächergruppe einer Hochschule werden in Relation zu den Ergebnissen der Formelfächer-
gruppe aller in die Formel einbezogener Hochschulen gesetzt23.
Berechnung
Wie bereits bei der Verteilungsmasse werden die Leistungen der Hochschulen auf Lehr- und
Forschungseinheits-Ebene zu Formelfächergruppen zusammengefasst.
„Die Verteilungsmasse wird nach Maßgabe der jeweiligen Gewichtung den einzelnen Para-
meter zugeordnet. Die je Parameter und Hochschule ermittelten Ist-Zahlen geben an, wel-
chen Anteil die einzelne Hochschule an der Verteilungsmasse des jeweiligen Parameters
erreicht hat. Der so ermittelte Prozentsatz wird mit der für diesen Parameter zur Verfügung
stehenden Verteilungsmasse multipliziert. Es resultiert daraus der Zu- bzw. Abführungsbe-
trag je Parameter und Hochschule. Das Umverteilungsergebnis für die jeweilige Hochschule
resultiert aus der Summe der einzelnen Zu- und Abführungsbeträge über alle Leistungspa-
rameter“24.
Beispielrechnung Parameter Studienanfänger, FFG 1:
Eine Hochschule hat in der FFG1 insgesamt 706 Studienanfänger.
Alle Hochschulen, die an der leistungsbezogenen Mittelzuweisung beteiligt sind, haben in dieser
Formelfächergruppe insgesamt 8877 Studienanfänger. Entsprechend hat die Hochschule einen
Anteil von 7,96% an den gesamten Studienanfängern in der Formelfächergruppe 1.
23 Dies bedeutet beispielsweise für den Parameter Drittmittel: Der Anteil der Drittmittelerträge je Jah-
resabschluss einer Universität in einer FFG wird gemessen an den Gesamterträgen der FFG in Nie-dersachsen. 24 Bericht der HIS zum Hochschulkennzahlensystem Niedersachsen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
39
Die Hochschule erhält für die FFG 1 für den Parameter Studienanfänger den prozentualen Anteil von
7.96 % an der für diesen Parameter in der FFG 1 vorgesehenen Verteilungsmaße.
Ob die Hochschule nun verloren oder gewonnen hat ist abhängig davon, wie hoch ihr Anteil an der
Verteilungsmasse für den Parameter Studienanfänger in der FFG 1 war. Ist er über 7,96 % verliert
die Hochschule, ist er unter den erreichten 7,96% gewinnt die Hochschule.
Veränderungen der Formel, Finanzierungsanteile und Kappungsgrenze
Mit der Implementierung eines formelgestützten Modells gehen auch immer Modifikationen
einher, die auf der Grundlage gemachter Erfahrungen sinnvoll erscheinen. Im Folgenden
sind diese Modifikationen aufgeführt.
2006 Der Anteil der Verteilungsmasse lag bei 3%, die Kappungsgrenze bei -0,5 %.
2007 Der Anteil der Verteilungsmasse lag bei 6%, die Kappungsgrenze bei -1,0 %.
2008 Ab 2008 lag der Anteil der Verteilungsmasse bei 10 %. Die Kappungsgrenze lag bei -1,67%.
Es erfolgte eine Anpassung des Parameters Studienanfänger: anstelle der Studierenden im
1. Fachsemester werden Studierende im 1. Hochschulsemester berücksichtigt. Nach Ein-
führung der Bachelor- und Masterstrukturen sollten nur noch „echte“ Studienanfänger und
nicht Studienanfänger in einem Master- oder einem weiterführenden Studium berücksichtigt
werden.
2009 Die Kappungsgrenze wurde aufgehoben. 10 % Hochschulpaktmittel des Jahres 2007 wur-
den in die Mittel für den Bereich „Lehre“ einbezogen.
2010 Nach einem ersten Probelauf des Hochschulkennzahlensystems im Jahr 2009 wurden die
Daten des HKS 2010 (Studienanfänger, Bildungsausländer, Absolventen, weibliche Absol-
venten) für die Formel übernommen. Dies bedeutet, dass die Daten pro individuellen Studi-
enfall auf Lehreinheitsebene erhoben werden und hierdurch die Leistungen pro Lehreinheit
angemessener abbilden. Zudem werden die Drittmittel, die von den zentralen Einrichtungen
der Hochschulen eingeworben werden, berücksichtigt. In den Parameter werden entspre-
chend nun auch Mittel der Exzellenzinitiative einbezogen.
Die HS Emden/Leer und die HS Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth werden bis zum Jahr
2013 nicht in die Formel einbezogen. Als Ausnahmetatbestand mit landesweiten Quer-
schnittsaufgaben wird die SUB in Göttingen aus der Formel herausgenommen.
2011 Erste Hochrechnungen haben ergeben, dass die sofortige Einbeziehung der
Hochschulpaktmittel in die Formelberechnungen zunächst ein Ungleichgewicht zu Unguns-
ten derjenigen Hochschulen bedeutet, die sich in besonderer Weise engagieren. In die For-
mel 2011 würden die Hochschulpaktmittel des Jahres 2009 (die bei manchen Hochschulen
bereits 17 % der Haushaltszuführungen betragen), aber noch keine Absolventen aus dem
Hochschulpakt einbezogen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
40
Mittelfristig würde sich dieser Nachteil zwar nivellieren, trotzdem hat sich das MWK mit den
Hochschulen darauf geeinigt, dass die Hochschulpaktmittel des Jahres 2009 erst in die
Formelberechnung 2013 einbezogen werden.
Dann sind die ersten Absolventen, die mit HS-Paktmitteln gefördert wurden, zu erwarten25
.
Zudem werden ab 2013 die Haushaltszuführungen, so wie es bei allen anderen Parametern
praktiziert wird, als drei-Jahresdurchschnitt in die Berechnungen eingehen. Die U Vechta
wird seit dem Formeljahr 2011 in die Leistungsbezogene Mittelzuweisung einbezogen. Die
HS WOE und Emden-Leer werden 2013 erstmalig einbezogen.26
Ergebnisse der Formel:
Tabelle 14: Ergebnisse der leistungsbezogenen Mittelzuweisung 2006 - 2010
Quelle: MWK
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass es einige Hochschulen gibt, deren Verluste in Bezug
auf die Ergebnisse der leistungsbezogenen Mittelzuweisung nicht gering sind. Zu nennen
sind hier insbesondere die TU Clausthal, die bisher immer Verluste hinnehmen musste, die
sich in den Jahren 2009 und 2010 in den Millionenbereich erstreckten oder die Hochschule
Hannover, die im Jahr 2009 noch einen Verlust von 1,37% verzeichnete. Die Universität Göt-
tingen, die ebenfalls bis zum Einbezug der Mittel aus der Exzellenzinitiative in den Indikator
Drittmittel ebenfalls beständig verloren hatte. Durchgängig gewonnen haben die Universität
Osnabrück und die Hochschule Hildesheim/Holzminden/Göttingen und mit Ausnahme des
ersten Jahres die Hochschule Osnabrück und mit Ausnahme des Jahres 2010 die Universität
Hannover und die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.
25
Dies bedeutet, dass für die Formelberechnungen 2009 und 2010 die Mittel aus dem Hochschulpakt mit 10% einbezogen wurden, allerdings nun damit bis zum Jahr 2013 ausgesetzt wurde. 26
Zusammenfassung durch das MWK, Stand August 2011.
Ergebnis
2006
Verluste
/Gewinne
Ergebnis
2007
Verluste
/Gewinne
Ergebnis
2008
Verluste
/Gewinne
Ergebnis
2009
Verluste
/Gewinne Ergebnis 2010
Verluste
/Gewinne
TU BS 24.746 € 0,02% 109.330 € 0,08% -53.527 € -0,04% -414.352 € -0,32% -176.230,40 € -0,13%
TU CL -247.635 € -0,50% -485.360 € -1,00% -802.500 € -1,67% -1.085.396 € -2,28% -1.126.359,46 € -2,22%
U Gö -132.255 € -0,07% -583.287 € -0,32% -736.695 € -0,41% -869.659 € -0,47% 348.202,81 € 0,19%
LHU 48.407 € 0,03% 275.407 € 0,15% 402.223 € 0,23% 696.175 € 0,40% -160.170,34 € -0,09%
U HI -35.543 € -0,17% -50.828 € -0,23% 32.761 € 0,15% -3.008 € -0,01% 83.081,29 € 0,34%
U LG 317.827 € 0,68% 667.031 € 1,51% 1.082.447 € 2,47% 1.316.490 € 3,01% 544.484,69 € 1,09%
U OL -85.414 € -0,10% -210.547 € -0,26% -269.806 € -0,34% -76.882 € -0,10% 215.955,49 € 0,26%
U OS 109.868 € 0,16% 278.254 € 0,41% 345.097 € 0,51% 436.631 € 0,64% 271.035,92 € 0,37%
H BS/WB 93.413 € 0,31% 102.689 € 0,36% 184.472 € 0,63% 54.131 € 0,18% -308.668 € -0,91%
H H 133.487 € 0,39% -293.894 € -0,89% -402.684 € -1,24% -449.576 € -1,37% -223.693 € -0,59%
HHG 13.901 € 0,05% 285.136 € 0,94% 240.117 € 0,78% 429.794 € 1,45% 473.047,66 € 1,47%
FH OOW -131.801 € -0,26% -260.652 € -0,54% -319.411 € -0,67% -342.179 € -0,72% - -
H OS -109.001 € -0,30% 166.720 € 0,47% 297.505 € 0,81% 307.829 € 0,82% 59.312,59 € 0,14%
Verteilmasse 2006 entspricht 3 % der Zuführungen für laufende Zw ecke gem. Formeldefinition; Ergebnis nach Kappung, Kappungsgrenze: -0,5%
Verteilmasse entspricht 6 % der Zuführungen für laufende Zw ecke gem. Formeldefinition; Ergebnis nach Kappung, Kappungsgrenze: -1,%
Verteilmasse 2008: entspricht 10 % der Zuführungen für laufende Zw ecke gem. Formeldefinition, Ergebnis nach Kappung, Kappungsgrenze: -1,67%
Verteilmasse 2009 und 2010 entspricht 10 % der Zuführungen für laufende Zw ecke gem. Formeldefinition + 10% der HS-Pakt Mittel
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
41
Zusammenfassend gilt zu unterstreichen, dass die Begründung der Ergebnisse nur schwer
ohne eine sehr genaue Analyse der jeweiligen Leistungen je FFG für den jeweiligen Indikator
ist. Schaut man sich beispielsweise den Indikator Absolventen genauer an, gilt es zu unter-
streichen, dass alle Universitäten sich in Bezug auf den Parameter Absolventen in den Jah-
ren 2000 und 2008 mit Ausnahme einer Absenkung von -3% der Universität Vechta gestei-
gert haben. Die Universität Oldenburg steigerte in diesem Zeitraum ihre Absolventenzahlen
um 166%. Dennoch bedeutet eine Steigerung nicht per se auch eine Steigerung der Mittel-
zuweisung, da dies ebenfalls in Relation zu sehen ist mit den Leistungen der anderen Hoch-
schulen und dem prozentualen Anteil an der Gesamtleistung der Hochschulen für diesen
Indikator und der jeweiligen FFG. Zusätzlich müssen in die Analyse mehrere Jahre einbezo-
gen werden, da die Indikatoren Mittelwerten über mehrere Jahre entsprechen.
3.3.4 Mittel aus Programmen und zur Innovationsförderung
Innovative Hochschulprojekte, Forschungs- und Berufungspool, PRO Niedersachsen (Kap. 0608, TGr. 74 und TGr. 71)
Mit PRO* Niedersachsen fördert das Land Forschungsvorhaben in den Geistes-, Kultur- und
Sozialwissenschaften" (Forschungs- und Berufungspool, innovative Hochschulprojekte).
Gefördert werden Forschungsarbeiten aus den Geistes-, Kultur- und Sozialwissenschaften,
die mit Blick auf das Land Niedersachsen Fragestellungen von überregionalem wissen-
schaftlichem Interesse entwickeln, oder in niedersächsischen Einrichtungen verwahrte
Sammlungen oder Bestände betreffen. Die Förderanträge werden grundsätzlich begutachtet.
Das MWK trifft auf einer Vergabesitzung seine Entscheidung auf der Grundlage der Stel-
lungnahmen von Fachgutachterinnen und Fachgutachtern im Frühjahr eines jeden Jahres.
Generell sind die Mittel aus der Titelgruppe 74 bestimmt für
- die Förderung von Forschungsvorhaben aus dem Programm Pro*Niedersachsen
- die Bildung von Forschungsschwerpunkten
- Berufungs- und Bleibeverhandlungen
- Strukturverbesserungen im Bereich der Forschung
- innovative Hochschulprojekte.
Ebenfalls unter dem Programm PRO* Niedersachsen werden aus der Titelgruppe 71 wis-
senschaftliche Veranstaltungen gefördert,
die von promovierten Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftlern
durchgeführt werden, oder
die der Förderung der Kooperation von Wissenschaft und Wirtschaft dienen, oder
die zur Verbesserung der Zusammenarbeit der norddeutschen Länder im Bereich von
Wissenschaft und Forschung beitragen, oder
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
42
die die Kooperation mit europäischen Nachbarländern fördern, insbesondere aus der
Makroregion Nordsee, oder die wissenschaftliche Schwerpunkte in Niedersachsen stär-
ken.
Insgesamt betrug das Fördervolumen in zwischen 2008 und 2010 insgesamt 29.867.143 €.
2008 2009 2010 Summe
TGr 71: PRO* Nie-dersachsen;
wissenschaftliche Veranstaltungen
169.465 € 326.651 € 128.772 € 624.888 €
TGr. 74: Innovative Hochschulprojekte,
Forschungs- und Berufungspool,
Pro*Niedersachsen Forschungsvorhaben 8.654.423 € 11.828.903 € 8.758.930 € 29.242.255 €
Quelle: MWK, eigene Berechnungen
Frühkindliche Bildung (Kap. 0680-TGr. 61)
Transferprojekte müssen mit dem Antrag eine Förderempfehlung von dem jeweils zuständi-
gen regionalen Netzwerk des nifbe vorlegen (Ziffer 6.5 der Richtlinie).
Insgesamt betrug das Fördervolumen in zwischen 2008 und 2010 insgesamt 2.791.598 €.
2008 2009 2010
Frühkindliche Bildung 97.085 € 643.882 € 2.050.631 €
Quelle: MWK
Zielsetzung der Mittelvergabe ist die Förderung und Intensivierung der frühkindlichen Bildung
und Entwicklung. Die Mittelvergabe erfolgt auf der Grundlage der "Richtlinie über die Gewäh-
rung von Zuwendungen zur Förderung von Forschungs- und Transferprojekten der Frühkind-
lichen Bildung und Entwicklung" (Rd.Erl. MWK vom 08.07.2009), in der auch die Förderkrite-
rien festgelegt sind. Für Forschungsprojekte werden die formalen und inhaltlichen Anforde-
rungen in Ausschreibungen festgelegt (Ziffer 6.4 der Richtlinie). Hierin ist u. a. geregelt, dass
die Forschungsprojekte jeweils von 2 außerniedersächsischen Gutachtern begutachtet wer-
den.
Hochschulen in staatlicher Verantwortung nach § 2 NHG sind antragsberechtigt für For-
schungs- und Transferprojekte; Transferprojekte können u. a. auch von staatlich anerkann-
ten Hochschulen nach § 64 NHG beantragt werden (Ziffer 3.1 und 3.2 der Richtlinie).
Über die Gewährung einer Zuwendung für Transfer- und Forschungsprojekte entscheidet die
Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung als zuständige Bewilligungsstelle nach Maßga-
be der Beschlüsse des Kuratoriums des Instituts für frühkindliche Bildung und Entwicklung
(nifbe); über Kleinprojekte mit einer Fördersumme bis 5.000,- € entscheidet die Bewilligungs-
stelle eigenständig (Ziffer 6.6 der Richtlinie).
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
43
VW-Vorab (Zusätzliche Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre,) Kap. 0609
Für die Forschungsförderung in Niedersachsen nimmt das niedersächsische Vorab eine
Sonderstellung ein. Das liegt nicht nur an der trotz mancher Schwankungen hohen Kontinui-
tät der über das Vorab zur Verfügung gestellten Mittel und auch nicht nur an der durchaus
beachtlichen Höhe der Ausschüttungen in einzelnen Jahren. Vor allem ist das Vorab ein
Förderinstrument. Seit Mitte der 1990er Jahre wird auch europäisches Engagement von
Wissenschaftler(inne)n aus Niedersachsen im Vorab unterstützt. Nach intensiven Beratun-
gen auch mit der Stiftung begann die Landesregierung im Jahr 2006 mit einer Neuausrich-
tung der Förderaktivitäten des Vorab.
Sechs Strukturlinien wurden etabliert:
„Forschungsverbünde und Forschungsschwerpunkte“, „Holen & Halten“, „Exzellenzinitiative“,
„Drittmittel für Niedersachsen“, „Forschungskooperation Niedersachsen und Israel“ sowie
„Förderung neuer und sich entwickelnder Forschungsgebiete“.
Damit wurde ein Gerüst geschaffen, in das sich das Vorab seit einigen Jahren hinein entwi-
ckelt, ohne dass dieser Prozess bereits abgeschlossen wäre.
Die Vergabe erfolgt auf der Grundlage wissenschaftlicher Qualität und nach Begutachtungs-
verfahren/ der Übernahme von Begutachtungsergebnissen Dritter (z.B. Bund/DFG)27. Weite-
re spezifische Kriterien der Vergabe sind abhängig von den jeweils ausgeschriebenen Pro-
grammen.
Insgesamt wurde zwischen 2008 und 2010 ein Mittelvolumen von 94.582.569 € den Hoch-
schulen zugewiesen.
27 Beim Niedersächsischen Vorab handelt es sich in seiner Gesamtheit um Mittel, deren Höhe abhängig ist von
den Erträgen der VolkswagenStiftung. Im Vergleich der vergangenen zwanzig Jahre ist dabei eine enorme Schwankungsbreite, vor allem abhängig von der Höhe der Entwicklung der Dividende der Volkswagen AG festzu-stellen. Unterhalb des Gesamtansatzes bestehen einzelne Förderprogramme, die wenn möglich wettbewerblich ausgeschrieben werden und auf mittelfristige Laufzeiten (mindestens 5 Jahre, bei positiver Evaluation auch über zwanzig Jahren) ausgelegt sind. Ein Beispiel für eine seit einigen Jahren laufende Ausschreibung aus den Mitteln des Vorab ist die Initiative Forschung 65+ zur Förderung von Forschungsarbeiten in der Phase zu Beginn des offiziellen Ruhestandes. Ein langlaufendes Vorhaben ist die Initiative Niedersachsen-Israel, die in vielen Überar-beitungen bereits seit den 80er Jahren durchgeführt wird. Neben den langlaufenden, vor allem personenzentrier-ten Förderangeboten gibt es kurzfristige, thematisch ausgerichtete Ausschreibungen etwa im Bereich Klimafol-genforschung (2007) und SmartGrids (2011). Hier erfolgt nur ein einmaliger Call.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
44
Tabelle 15: Zuweisungen 2008 – 2010 aus dem VW-Vorab
Zuweisungen pro Jahr in Euro
Hochschule 2008 2009 2010
HBK 580.000 € HS EL 862.898 €
HS HHG 839.913 €
HS OS (Stiftung) 1.252.870 € 1.167.761 €
HS WOE 9.000 €
LUH 11.836.000 € 1.265.000 € 507.605 €
MHH 2.081.347 € 6.351.470 € 799.609 €
NTH 154.000 €
TiHo (Stiftung) 114.100 € 835.900 € 106.500 €
TU BS 1.759.872 € 3.849.611 € 1.834.750 €
TU CL 1.001.600 € 6.271.568 € 449.567 €
U GÖ (Stiftung) 13.082.174 € 7.384.884 € 3.035.150 €
U HI (Stiftung) 1.740.012 €
U LG (Stiftung) 1.200.000 € 249.225 €
U OL 4.682.562 € 3.874.693 € 2.672.069 €
U OS 3.953.588 € 3.245.700 € 493.402 €
U VEC 868.355 € 149.600 €
UMG (Stiftung) 2.184.062 € 1.371.153 € 465.000 €
Gesamt 43.635.318 € 38.240.341 € 12.706.910 €
Quelle: MWK
Das Kabinett und das Kuratorium der Volkswagen Stiftung beschließen die Finanzierung von
Fördermaßnahmen auf der Grundlage der Qualität und der Passgenauigkeit auf die jeweili-
gen Förderlinien. Entsprechend resultieren die hier zu sehenden Schwankungen auf Ent-
scheidungen über die jeweiligen Anträge, und nicht auf einer tatsächlichen Reduzierung der
Mittel des VW-Vorab.
Offene Hochschule (Kap. 0680 TGr 62)
Das Land fördert mit einem Volumen von 3,2 Mio. Euro bis Ende 2012 Hochschulen, die sich
konzeptionell mit dem Handlungsfeld Offene Hochschule beschäftigen. Gefasst unter diesem
Begriff werden in Niedersachsen folgende Säulen: Öffnung der Hochschulen für neue Ziel-
gruppen, Erleichterung der Übergänge zwischen Beruf und Zugang in den tertiären Sektor
sowie den gesamten Bereich der Weiterbildung. Das Vorhaben bezieht vier Hochschulstan-
dorte ein, an denen erste Projekte teilweise bereits im Jahr 2008 begonnen worden sind.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
45
Tabelle 16: Fördervolumen Offene Hochschule
Quelle: MWK
Frauen- und Genderforschung; Maria-Goeppert-Mayer-Programm (Kap. 0608 TGr 79)
Mit dem Maria-Goeppert-Mayer-Programm (MGM Programm) werden folgende Ziele verfolgt:
Verstärkung des Lehrangebotes
Einführung der Standards internationaler Frauen- und Genderforschung in Nieder-
sachsen
Intensivierung der im Rahmen des Programms bislang geknüpften internationalen
Kontakte
Strukturelle Verankerung der Genderforschung in Lehre und Forschung (z.B. durch
Studienprogramme, Entwicklung und Integration von Modulen für Studiengänge,
Stellenbeschreibungen)
Nachwuchsförderung
Interdisziplinarität
In Bezug auf die Frauen- und Genderforschung wurden bis 2010 aus diesen Mitteln die Zen-
tren für Genderforschung gefördert, sowie Gastprofessuren und Lehraufträge. Im November
2010 erfolgte eine Neuausrichtung des Programms im Sinne der Nachhaltigkeit (Förderung
von un-/befristeten Professuren mit einer Teildenomination für Genderforschung).
Insgesamt wurde zwischen 2008 und 2010 Mittel in Höhe von 2.014.710 € in den Haushalt
eingestellt.
2008 2009 2010
MGM Programm 824.262 € 688.351 € 502.098 €
Quelle: MWK
Zuwendungs-
empfänger
Durchführungs-
zeitraumBewilligung
Höhe der
Zuwendung2009 2010 2011 2012
Uni Oldenburg 01.04.2009-31.12.2012 01.04.2009 955.650,00 256.650,00 233.000,00 233.000,00 233.000,00
Uni Lüneburg 01.03.2009-30.12.2012 04.03.2009 932.000,00 233.000,00 233.000,00 233.000,00 233.000,00
Uni Hannover 01.08.2009-31.12.2012 01.08.2009 478.500,00 56.500,00 142.000,00 142.000,00 138.000,00
TU Braunschweig 01.07.2009-31.12.2012 15.06.2009 501.000,00 75.000,00 142.000,00 142.000,00 142.000,00
Summe gesamt 2.867.150,00 621.150,00 750.000,00 750.000,00 746.000,00
0680 - TGr. 62 (Offene Hochschule)
Gesamtübersicht
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
46
Familienfreundliche Hochschule (Kap. 0608 TGr 70)
Gefördert werden Maßnahmen mit dem Ziel, zusätzliche Betreuungsmöglichkeiten für Kinder
unter drei Jahren des wissenschaftlichen Personals an niedersächsischen Hochschulen zu
schaffen. Das Land vergibt dabei Zuwendungen für Plätze, für die eine Hochschule Anrechte
in einer Kindertageseinrichtung erwirbt; Plätze in Einrichtungen, die von benachbarten Hoch-
schulen gemeinsam betrieben werden; Plätze in Einrichtungen, die von einer Hochschule
betrieben werden, sowie Plätze in der Kindertagespflege. Gefördert werden ferner die zeitli-
che Ausweitung von Betreuungsmöglichkeiten sowie die Schaffung eines Angebots für Not-
fälle (einschließlich Schließzeiten von Einrichtungen). Gefördert werden auch Kooperationen
mit kommunalen oder kirchlichen Einrichtungen sowie mit Studentenwerken und anderen
freien Trägern. Für das Jahr 2010 wurden insgesamt 88.880 € für dieses Programm veraus-
gabt.
Über die Gewährung der Zuwendungen entscheidet das MWK auf Empfehlung der Kom-
mission (in der vorgegebenen Besetzung: MWK, MK, LHK, LNHF und Studentenwerke). Bis-
lang ist das MWK den Empfehlungen der Kommission immer gefolgt. Die Zuwendungen
werden gem. § 44 LHO nach Maßgabe der Richtlinie gewährt. Die Ausschreibungsrunden
wurden z.T. auch im Umlaufverfahren entschieden Die Antragsberatung, Abwicklung und
Bescheiderteilung wird vom MWK direkt durchgeführt.
Stipendienprogramm (Kap. 0608 TGr 80)
Durch das Programm soll das Stipendienangebot für besonders begabte Studierende ge-
stärkt werden. Daneben sollen Stipendien zur Sicherung des Lebensunterhalts aus sozialen
Gründen z.B. bei angespannter finanzieller Situation kinderreicher Familien, sowie bei her-
ausragendem ehrenamtlichem Engagement vergeben werden. Die Ausschreibung und Ver-
gabe der Stipendien erfolgt in Zuständigkeit der Hochschulen. Das Fördervolumen in 2009
und 2010 betrug je ungefähr 1 Mio. Euro. Für die Verteilung der Mittel wurde der prozentuale
Anteil der studienbeitragspflichtigen Studierenden vor Anwendung der Ausnahme (§ 11 Abs.
4 NHG) an der Gesamtzahl für jede Hochschule berechnet. Dieser entspricht dem Anteil an
der zur Verfügung stehenden Summe für Stipendien.
Programme zur Förderung der Internationalisierung (Kap. 0608 TGr 63)
Gefördert werden besondere Internationalisierungsmaßnahmen der Hochschulen. Die Mittel
werden den Hochschulen weit überwiegend für sog. Orientierungstutoren zur Verfügung ge-
stellt. Dabei handelt es sich um kurzzeitige besondere Betreuungsmaßnahmen für ausländi-
sche Studierende zu Beginn ihres Aufenthaltes an einer niedersächsischen Hochschule.
Weitere Zwecke sind
Ausgleichsfinanzierung für (Fach-)Hochschulen bei Teilnahme an EU-
Forschungsprogrammen,
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
47
Zuschüsse zu Anreizmaßnahmen der Hochschulen zur Anwerbung von ausländi-
schen Studierenden zur Aufnahme des Studiums an nds. Hochschulen,
Zuschüsse zu innovativen Maßnahmen der internationalen Zusammenarbeit im Ein-
zelfall.
Ausschreibung und Abwicklung des Programms werden zentral vom EU-Hochschulbüro an
der Leibniz Uni Hannover vorgenommen.
Nach Entscheidung über die einzelnen Anträge werden diesem die Mittel zugewiesen und
von dort aus an die Hochschulen weitergegeben.
2008 2009 2010
Summe alle Hochschulen 81.957,11 € 88.104,28 € 78.848,98 € Quelle: MWK
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland (Kap. 0608 TGr 61)
Zweck ist die Stärkung des Wissenschaftsstandortes Niedersachsen durch verschiedene
Maßnahmen. Vorrangig darunter ist die Unterstützung der internationalen Profilbildung der
niedersächsischen Hochschulen in Form von Hochschulkooperationen insbesondere mit
Hochschulen in Mittel- und Osteuropa, Entwicklungsländern und China. Die Mittel werden
überwiegend den Hochschulen zur Verfügung gestellt, die daraus nach näheren Vorgaben,
aber in eigener Verantwortung die wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland, das
heißt, die Mobilität von Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen unterstützen (Fahrt-
/Flugkosten bei Reisen an ausländische (Partner)Hochschulen bzw. Aufenthaltskosten von
ausländischen Wissenschaftlern/Wissenschaftlerinnen an niedersächsischen Hochschulen).
Gefördert werden daneben u.a. Partnerschaftsprojekte aufgrund von Vereinbarungen des
Landes Niedersachsen im Bereich Wissenschaft und Kultur, gemeinschaftliche internationale
Aktivitäten der Hochschulen, Projekte der Grenzländerzusammenarbeit und das internationa-
le Bildungsmarketing (Teilnahme von Hochschulen an großen Bildungsmessen).
Die Tabelle zeigt die Mittel, die für alle Hochschulen in den letzten drei Jahren aufgewendet
wurden.
2008 2009 2010
Wiss. Zusammenarbeit mit dem Ausland 232.469,68 € 295.853,81 € 310.946,42 €
Quelle: MWK
Kofinanzierungen zum Europäischen Strukturfonds (Kap. 0608, TGr. 66)
Die Zielsetzung der Förderung aus den Europäischen Strukturfonds (EFRE-Mittel) wird durch
Verordnungen der EU festgelegt. Seit der letzten Förderperiode tritt neben die Zielsetzung
der Kohäsion und des Ausgleichs zwischen den europäischen Regionen (Zielsetzung laut
Vertrag der EU) die Umsetzung der Strategien der Europäischen Union. Das war in der ak-
tuellen Förderperiode die Lissabon-Strategie und es wird in der Förderperiode ab 2014 die
Strategie Europa 2020 sein. Nach den Verordnungen der Europäischen Union ist die Förde-
rung insbesondere auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen ausgerichtet.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
48
Das bedeutet für die Maßnahmen des MWK, dass sie im Bereich der Zusammenarbeit Wis-
senschaft – Wirtschaft angesiedelt ist. Das Prinzip der Additionalität (Zusätzlichkeit) ist zu
beachten: Eine Förderung für Bereiche, in denen nationale Verpflichtungen bestehen, ist
nicht möglich. Charakteristisch ist darüber hinaus, dass die Förderung nach sogenannten
Zielgebieten differenziert wird. Zielgebiet Konvergenz sind stärker unterentwickelte Regionen
(in Niedersachsen Lüneburg); Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung
(RWB) sind der Rest. Die Programmierung der Förderprogramme verläuft in einem ressort-
übergreifenden gemeinsamen Verfahren. Das Kabinett entscheidet über Programme und
Verteilung der Mittel unter den Ressorts. MWK verwaltet nur das für die Richtlinie „Innovatio-
nen durch Hochschulen“ vorgesehene Budget der EFRE-Mittel. Die anderen Ressorts – allen
voran das MW – haben weitere Förderrichtlinien, die auch aus dem EFRE ko-finanziert wer-
den. Insgesamt bekommt MWK für den Innovationsbereich 150 Mio. Euro für die laufende
Förderperiode; das sind knapp 9% der gesamten Strukturfondsmittel (EFRE und ESF), die
das Land erhält. Die Hochschulen können in Einzelfällen auch Mittel aus dem Wirtschaftsmi-
nisterium erhalten.
In den Jahren 2008 und 2010 wurden Mittel aus dem Strukturfonds in Höhe von 11.099.405€
vom Land kofinanziert.
2008 2009 2010
Kofinanzierung Strukturfonds
3.105.959 € 4.543.061 € 3.450.385 €
EFRE Mittel 13.019.589 € 24.919.086 € 15.578.782 € Quelle: MWK
Kofinanzierung der Exzellenzinitiative:
Die niedersächsischen Hochschulen konnten drei Exzellenzcluster und eine Graduierten-
schule im Rahmen der zwei Bewilligungsrunden der Exzellenzinitiative I für sich entscheiden.
Die Universität Göttingen konnte sich mit ihrem Zukunftskonzept in der dritten Förderlinie
behaupten. Die folgende Aufschlüsselung zeigt die finanziellen Dimensionen bei einem Fi-
nanzierungsschlüssel von 75 % Bund zu 25 % Land.
Tabelle 17: Exzellenzinitiative I – Finanzierung/ Planzahlen28
Quelle: MWK
28
Aufgrund Bund-Länder-Vereinbarung zur Exzellenzinitiative II werden die Laufzeiten der Vorhaben aus der 1. Antragsrunde bis 2012 verlängert. Die zusätzlichen Kosten sind noch nicht aufgenommen. Sie werden sich für 2012 auf rund 10 Mio. € summieren, davon sind 2,5 Mio. € Anteil des Landes.
Jahres-summe 2009
Gesamtsumme 2006/07 - 2012
Landesmit-tel 25%
Göttingen (Universität) 17,09 Mio. € 85,44 Mio. €
Hannover (LUH) 6,97 Mio. € 34,85 Mio. €
Medizinische Hochschule Hannover 9,01 Mio. € 45,08 Mio. €
Fördersumme Niedersachsen gesamt 33,07 Mio. € 165,37 Mio. € 41,34 Mio. €
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
49
Kofinanzierungen des Bund-Länder-Professorinnen-Programm (Kap. 0608, TGr. 78)
Auf der Grundlage zukunftsorientierter Gleichstellungskonzepte der Hochschulen werden
zusätzliche Mittel vorrangig für die vorgezogene Berufung von Professorinnen zur Verfügung
gestellt. Gefördert wird die Anschubfinanzierung zu Erstberufungen von Frauen auf unbefris-
tete W 2- und W 3-Professuren. Die Berufung kann im Vorgriff auf eine künftig frei werdende
oder zu schaffende Stelle (vorgezogene Berufung) oder auf eine vorhandene freie Stelle
(Regelberufung) erfolgen. Je Hochschule können bis zu drei Erstberufungen von Frauen
über einen Zeitraum von höchstens fünf Jahren gefördert werden. Die Finanzierung regelt
sich je zur Hälfte durch Bund und Land, wobei in Niedersachsen bei der "Landeshälfte" die
Hochschulen mitfinanzieren.
Das Gesamtfördervolumen zwischen 2009 und 2010 betrug 1.431.000 €.
Quelle: MWK
3.3.5 Sondermittel
Konjunkturpaket II (0698)
Es erfolgte eine einmalige Mittelverteilung nach Dringlichkeit und Erforderlichkeit gemäß
Priorisierung seitens der Hochschulen vor dem Hintergrund der Umsetzbarkeit in dem engen
zeitlichen Rahmen des Programms. Als grober Verteilungsschlüssel und Ausgangspunkt
diente der Flächenschlüssel, der von der LHK im Jahr 2006 für die Verteilung der Bauunter-
haltungsmittel vorgeschlagen und seither hierfür vom Ministerium angesetzt wird. Hierüber
wurden die Mittel verteilt und ergänzend nach Notwendigkeiten geschaut. Die Hochschulen
hatten zu diesem Zeitpunkt bereits die vordringlichen Sanierungsvorhaben mit Kostenan-
schlägen gemeldet. Nach entsprechenden Prüfungen erfolgten dann die Entscheidungen
entsprechender Zuschläge.
Insgesamt zwischen 2009 und 2010 wurden 83.768.728 € vergeben.
2009 2010
Konjunkturpaket II 15.878.294 € 67.890.434 € Quelle: MWK
Bundesmittel, Promotionsprogramm, HS-Struktur, Qualität des Studiums (Kap. 0608, TGr. 77)
Insgesamt wurden zwischen 2008 und 2010 25.739.784€ vergeben.
2008 2009 2010
HS-Struktur, Qualität des Studiums 13.543.623 € 6.933.273 € 5.262.888 €
Quelle: MWK
2009 2010
Kofinanzierung 600.000 € 831.000 €
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
50
Ab dem Haushaltsjahr 2012 werden gemäß Entwurf des Haushaltsplans 2012/13 neben dem
Ansatz für die Promotionsstudiengänge / -programme (3,636 Mio. €) und den Kompensati-
onsmitteln des Bundes in geringem Umfang keine Mittel für die „Förderung der Hochschul-
struktur“ zur Verfügung stehen. Diese Rückführung des Titels ist bedingt durch die Verlage-
rung der Mittel in die Hochschulhaushalte (auf Dauer), im Wesentlichen der Fachhochschu-
len im Rahmen des Fachhochschulkonsolidierungskonzeptes (FH-K). Der verbleibende An-
satz in Höhe von 3.636.000 € zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses in innova-
tiven Promotionsstudiengängen wird weiterhin wettbewerblich per Ausschreibung und Be-
gutachtung durch die Wissenschaftliche Kommission Niedersachsen vergeben. Die Mittel
des Bundes für den Bereich Bildungsplanung (Kompensationsmittel des Bundes) in gerin-
gem Umfang werden nach gegenwärtigem Kenntnisstand bis in das Haushaltsjahr 2013 zu-
gewiesen; gefördert werden Projekte, die den Einsatz neuer Medien in der Bildungsplanung
umsetzen. Im besonderen Fokus stehen dabei Kooperationsprojekte mit den anderen Län-
dern der "Virtuellen Hochschullandschaft Norddeutschlands“.
3.3.6 Studienbeiträge und Langzeitstudienbeiträge
Die niedersächsischen Hochschulen erheben seit dem Wintersemester 2006/2007 von den
Studierenden Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Diese Beiträge sind in
Niedersachsen für sämtliche Zeiträume der Regelstudienzeit zuzüglich vier weiterer Semes-
ter vorgesehen, sofern die oder der Studierende aufgrund der gesetzlichen Regelungen nicht
von der Studienbeitragspflicht befreit sind oder ihnen wegen einer besonderen Härte die
Zahlung der Studienbeiträge erlassen worden ist.
Mit der Einführung der Studienbeiträge wird das Ziel verfolgt, die Lehr- und Studienbedin-
gungen im Interesse der Studierenden und damit auch deren Berufsaussichten zu verbes-
sern. Dazu gehören einerseits konkret ergänzende Lehrveranstaltungen und Tutorien etc.,
die Verbesserung von Betreuungsmöglichkeiten in Prüfungsphasen und auch z.B. Aufwen-
dungen für die Ausstattung mit Lehrmaterialien und die Verlängerung von Öffnungszeiten
von Bibliotheken. Anderseits können nach der Zweckbestimmung des Gesetzes in Einzelfäl-
len auch Baumaßnahmen aus Studienbeiträgen finanziert werden, wenn sie direkt der Ver-
besserung der Studienbedingungen dienen und somit die Effizienz in Studium und Lehre
begünstigen. Der rechtliche Rahmen ist im Niedersächsischen Hochschulgesetz geregelt.
Die Hochschulen entscheiden in eigener Verantwortung über die Verwendung der Einnah-
men aus Studienbeiträgen. Die Einnahmen aus Studienbeiträgen stehen den Hochschulen
vollumfänglich zweckgebunden zur Verbesserung der Lehr- und Studienbedingungen zur
Verfügung.
Die Hochschulen erheben ebenfalls Langzeitstudiengebühren. Es handelt sich hierbei um
einen Studienbeitrag der nach Ablaufen der Regelstudienzeiten plus vier Semester anstelle
des normalen Studienbeitragssatzes von Studierenden zu entrichten ist. Die Hochschulen in
staatlicher Verantwortung erheben für das Land von den Studierenden wegen der erhöhten
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
51
Inanspruchnahme der staatlich finanzierten Hochschulinfrastruktur für jedes Semester oder
Trimester eine Langzeitstudiengebühr in Höhe von
1. 600 Euro ab dem folgenden ersten Semester,
2. 700 Euro ab dem folgenden dritten Semester,
3. 800 Euro ab dem folgenden fünften Semester,
4. 400 Euro ab dem folgenden ersten Trimester,
5. 466 Euro ab dem folgenden vierten Trimester und
6. 533 Euro ab dem folgenden siebten Trimester.
Per Hochschulgesetz sind verschiedene Ausnahmeregelungen vorgesehen. Das Hochschul-
gesetz umfasst ebenfalls den Anspruch auf Darlehensgewährung für Studierende wie auch
die Zusage über entsprechende Ausfallbürgschaften (§11a, NHG).
Niedersachsenweit nahmen die Hochschulen zwischen 2008 und 2010 über Studienbeiträge
Mittel in Höhe von 287.459.316 € ein.
2008 2009 2010
Studienbeiträge 94.446.609 € 95.529.359 € 97.483.348 € Quelle: MWK
3.3.7 Zielvereinbarungen
Mit mehrjährigen Zielvereinbarungen (die aktuellen Zielvereinbarungen gelten für 2010 –
2012) konkretisieren Hochschulen und Land (vertreten durch das Ministerium für Wissen-
schaft und Kultur, MWK) die angestrebten Entwicklungsziele für die einzelnen Hochschulen.
Die grundsätzlichen Erfordernisse der Zielvereinbarungen zwischen dem Land und den
Hochschulen ergeben sich aus dem Niedersächsischen Hochschulgesetz in § 1 Abs. 3.
Demnach werden Zielvereinbarungen aufgrund der Landeshochschulplanung und der Ent-
wicklungsplanung der jeweiligen Hochschule abgeschlossen.29
Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen gibt es in Niedersachsen seit 2002.
Das Instrument wurde kontinuierlich weiterentwickelt. Die Zielvereinbarungen bis 2009 mit
Nachträgen dienten vornehmlich der Rechenschaftslegung über den Status Quo und über
kurzfristige Veränderungen an den einzelnen Hochschulen. Sie waren bestimmt von oft un-
verbindlichen Absichtserklärungen auf der einen Seite und kleinteiligen geplanten Maßnah-
men auf der anderen Seite. Inhaltlich dominiert haben die Veränderungen des Studienange-
bots aufgrund des sehr intensiv vorangetriebenen Bologna-Reform-Prozesses. Aufgrund der
Dynamik des Bologna-Reformprozesses mussten diese Abschnitte in jährlichen Nachträgen
ergänzt werden.
Das aktuell praktizierte Verfahren zum Abschluss mehrjähriger strategischer Zielvereinba-
rungen wurde in einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Vertreter/innen der Landeshoch-
schulkonferenz (LHK) und des MWK vorbereitet.
29
Siehe hierzu auch die Homepage des MWK.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
52
Von der Arbeitsgruppe wurden Themenfelder der Hochschulentwicklung in Niedersachsen
und korrespondierende Zielkategorien erarbeitet, die das Raster der Muster-Vorlage für die
Benennung von Zielen bilden und in ihren Grundzügen ebenfalls in §1 des Zukunftsvertrages
II beschrieben werden.
Das MWK hat Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen formuliert,
in denen die Zielvorstellungen und Erwartungen des Landes entlang der Themenfelder kon-
kretisiert werden. Diese Leitlinien sind (mit Ausnahme der Ausführungen zum Hochschulbau)
in § 1 des Zukunftsvertrags II zwischen Land und Hochschulen vereinbart worden. Sie spie-
geln die Position des Landes für die Zielvereinbarungsverhandlungen gemäß § 1 Abs. 3
NHG wider und dienen den Hochschulen als Orientierungsrahmen bei der Erarbeitung ihrer
Zielvereinbarungsentwürfe.
Aufgabe der einzelnen Hochschule war es, anhand der Muster-Vorlage entsprechend ihrer
Hochschulentwicklungsplanung in den für die Hochschule zutreffenden Zielkategorien Ziele
zu formulieren. Die Zielvereinbarungen folgen entsprechend alle demselben folgenden Ras-
ter:
I Leitlinien der Entwicklungsplanung der Hochschule
II Ziele und Leistungen
1. Profilierung der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte
2. Weiterentwicklung der Studienangebote und der Studienstruktur
3. Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen
4. Förderung akademischer Karrieren
5. Stärkung der Lehrerbildung
6. Qualitätsentwicklung
7. Öffnung für neue Zielgruppen
8. Hochschulbau
III Berichtspflichten
Unter dem Punkt II „Ziele und Leistungen“ werden Maßnahmen der Hochschulen festgehal-
ten, die teilweise explizit über den Innovationspool der jeweiligen Hochschule zu finanzieren
sind. 1% des jährlichen Ausgabenansatzes einer Hochschule ist für den internen Innovati-
onspool auf Präsidialebene vorgesehen. Die Maßnahmen werden in Bezug auf ihren Pla-
nungsstand benannt und beschrieben. Der Umfang der Zielvereinbarungen umfasst zwi-
schen 15 und 20 Seiten, zu jedem Gliederungspunkt werden teilweise sehr umfassende, und
/ oder detaillierte Ziele definiert. Die Ziele werden häufig mit Zielzahlen / Entwicklungszahlen
hinterlegt.
Die Hochschulen erhalten zur Umsetzung der in den Zielvereinbarungen verankerten Ziel-
setzungen die in dem Zukunftsvertrag II festgeschriebenen jährlichen Zuführungen bezie-
hungsweise Finanzhilfen. Dadurch entsteht ein Zusammenhang zwischen Zielvereinbarung
und Hochschulfinanzierung (obwohl sich Budgets nicht aus der Zielvereinbarung errechnen).
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
53
Die Aufnahmekapazität in den von den Hochschulen angebotenen Studiengängen, die Um-
setzung des Hochschulpaktes 2020 sowie die Einrichtung, wesentliche Änderung oder
Schließung von Studiengängen wird jährlich in ergänzenden Studienangebotszielvereinba-
rungen abgebildet.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
54
4. Ergebnisse der schriftlichen Befragung der nieder-
sächsischen Hochschulen und der Experteninterviews
mit neun ausgewählten Hochschulen
4.1 Erkenntnisinteresse und Aufbau der schriftlichen Befragung
und der Experteninterviews
Die schriftliche Befragung
Die Befragung richtete sich an alle staatlich finanzierten Hochschulen in Niedersachsen und
umfasste einen Befragungsbogen (siehe Anlage 4.1) mit insgesamt 18 Fragen, die den
Hochschulen über zum Teil offene Antwortfelder Ausführungen zu eigenen Perspektiven und
Standpunkten ermöglichten. Der Befragungszeitraum umfasste ca. zwei Wochen, nach des-
sen Ablauf ein 100 %iger Rücklauf vorlag. Vor dem Hintergrund der Beschlusslage der Lan-
deshochschulkonferenz (LHK) wurden die Fragebögen anonymisiert. Lediglich die Differen-
zierung zwischen Fachhochschulen und Universitäten sowie eine Kennzeichnung bezüglich
der Rechtsform (Landesbetrieb oder Stiftung) konnte den übermittelten Fragebögen ent-
nommen werden.
Die schriftliche Befragung fokussierte sich auf drei zu untersuchenden Gegenstände:
- Effekte des Finanzierungssystems auf die Hochschulen,
- Effekte des Finanzierungssystems auf die an den Hochschulen genutzten internen
Steuerungsinstrumente,
- Einschätzungen der Hochschulen über Veränderungsbedarfe und Vorschläge zur
Verbesserung.
Der erste Teil „Effekte des Finanzierungssystems auf die Hochschulen“ befasste sich mit
Fragen zum Finanzierungssystem des Landes Niedersachsens sowie der leistungsbezoge-
nen Mittelzuweisung (LOM) und den aus Sicht der Hochschule damit erzielten Effekten. In
diesem Teil ging es vor allem darum, Effekte einzelner Bausteine aus Sicht der Hochschulen
zu bewerten, Aussagen zur Rationalität und Transparenz der Kriterien zu erhalten wie auch
Einblicke zur Anreizwirkung. Um dies zu ermöglichen erhielten die Hochschulen ebenfalls die
Möglichkeit, ihre Position in zum Teil offenen Antwortmöglichkeiten auszuführen, um sowohl
konkret auf positive und negative Effekte einzugehen als auch den Einfluss des Finanzie-
rungssystems auf die Qualitäts- und Leistungsentwicklung zu erläutern.
Unter „Effekte des Finanzierungssystems auf die an den Hochschulen genutzten internen
Steuerungsinstrumente“ wurden Fragen zu den Auswirkungen des Finanzierungssystems
des Landes auf die interne Steuerung der Hochschulen gestellt.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
55
Insbesondere die Art der internen Nutzung von Elementen des Finanzierungssystems sollte
hier im Fokus stehen wie auch Fragen zur Nutzung der Parameter der leistungsorientierten
Mittelvergabe oder der Kommunikation und Information des Finanzierungssystems nach in-
nen. Die Hochschulen wurden gebeten, ihre eigenen Modelle zu skizzieren und so die Ähn-
lichkeiten bzw. Differenzen zwischen dem vom Land genutzten Finanzierungssystem und
dem eigenen zu verdeutlichen.
Im dritten Teil der Befragung „Einschätzungen der Hochschulen über Veränderungsbedarfe
und Vorschläge zur Verbesserung“ wurde nach Veränderungsbedarfen und Vorschlägen zur
Verbesserung des Finanzierungssystems gefragt. Auch hier hatten die Hochschulen über
offene Fragen die Möglichkeit, Ihre Positionen, Meinungen und Vorschläge über die Stärken
und Schwächen des Finanzierungssystems, konkrete Veränderungsbedarfe der Bausteine
des Systems und einzelne Aspekte gewünschter Veränderungen zu formulieren.
Die Experteninterviews
Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der schriftlichen Befragung wurden Interviews mit ins-
gesamt 9 Hochschulen durchgeführt. Die Auswahl der Hochschulen erfolgte durch die Lan-
deshochschulkonferenz. Benannt wurden folgende Hochschulen:
Universität Osnabrück
Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Medizinische Hochschule Hannover
TU Braunschweig
Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover
Leibniz Universität Hannover
Universität Göttingen (Stiftung)
Universität Hildesheim (Stiftung)
Hochschule Osnabrück (Stiftung)
Die zuvor durchgeführte schriftliche Befragung aller Hochschulen war die Grundlage für die
Interviews, in denen einzelne Fragen im persönlichen Gespräch vertieft wurden. Dies erfolg-
te mit dem Ziel, den Experten und dem CHE unterschiedliche Perspektiven, Meinungen und
Einblicke der Hochschulen zu vermitteln, in dem zum einen die unterschiedlichen Typen der
Hochschulen einbezogen wurden und zum anderen die zu Interviewenden sich sowohl aus
der zentralen als auch der dezentralen Ebene der Hochschule zusammensetzen. Entspre-
chend wurden die Hochschulen gebeten, neben der Hochschulleitung sowohl Mitglieder der
Hochschule aus der operativen Ebene (bspw. Controller, Fakultätsgeschäftsführer), als auch
Personen, die den Experten und dem CHE Einblicke beispielsweise über die Auswirkungen
des Finanzierungssystems auf Forschung und Lehre ermöglichen (Dekane und Dekaninnen,
Professor(inn)en), einzubeziehen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
56
Die Experteninterviews wurden am 14. und 15. November anhand eines mit der LHK abge-
stimmten Interviewleitfadens durchgeführt (siehe Anlage 2). Der Leitfaden konzentrierte sich
im Rahmen von 24 Fragen auf Fragen zum Mittelzuweisungssystem (Gesamtsystem mit
allen Bausteinen), Fragen zu besonderen Aspekten der Mittelzuweisung, Bewertung des
Finanzierungssystems und spezielle Fragen für die Dekan/innen. Vertiefende Fragestellun-
gen zu Effekten des Finanzierungssystems auf die an den Hochschulen genutzten internen
Steuerungsinstrumente wurden hier bewusst nicht mehr aufgenommen, da die schriftliche
Befragung ein ausreichendes und gutes Bild ermöglichte und für die Bewertung des Finan-
zierungssystem keine weiteren Informationen als notwendig befunden wurden.
Im Folgenden werden die Ergebnisse der schriftlichen Befragung nach den drei genannten
Komponenten unterteilt kurz skizziert und mit vertiefenden Aussagen und Beispielen aus den
Interviews untermauert.
4.2 Ergebnisse und erste Auswertungen
4.2.1 Effekte des Finanzierungssystems auf die Hochschulen
In der Tabelle 18 sind die Antworten der Hochschulen bezüglich ihrer Position zu den Effek-
ten des Finanzierungssystems des Landes Niedersachsen einsehbar.
Tabelle 18: Bewertung des Finanzierungssystem differenziert nach Hochschulen
/Universitäten30
trifft zu/trifft eher zu trifft eher nicht zu / trifft nicht zu
Aussage FH Uni31 FH Uni
Die Aufgaben der Hochschule sind in der Fi-nanzierung abgebildet. 4 9 2 5
Leistungsanreize werden gesetzt 3 7 3 8
Die Qualität von Forschung wird gezielt geför-dert. 2 7 4 8
Die Qualität von Lehre wird gezielt gefördert. 3 4 3 10
30
Eine Hochschule hat mehrere Antwortmöglichkeiten genutzt mit der Anmerkung, dass wenn „trifft eher zu“ und „trifft eher nicht zu“ angekreuzt wurden, damit eine neutrale Position zum Ausdruck gebracht werden sollte. Diese Art der Beantwortung erfolgte für die Antwortmöglichkeiten: „Leistungsanreize werden gesetzt“, „Qualität von Forschung und Lehre wird gezielt gefördert“, „Die Wirkungen der einzelnen Elemente des Finanzierungssystems sind gut aufeinander abgestimmt“. 31
Unter Universitäten werden hier ebenfalls die den Universitäten gleichstellten Hochschulen gezählt als auch die Hochschulmedizin Göttingen. Schwankungen in der Anzahl der Antworten liegen daran, dass entweder Hoch-schulen bestimmte Fragestellungen nicht beantwortet haben oder einige mehrere Antworten angekreuzt haben (siehe hierzu die jeweilige Anmerkung).
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
57
Das Finanzierungssystem ist transparent. 2 7 4 7
Das Finanzierungssystem ist logisch in seiner Konzeption 2 5 3 9
Die Wirkungen der einzelnen Elemente des Finanzierungssystems sind gut aufeinander abgestimmt. 1 3 5 11
Das Finanzierungssystem schafft Planungssi-cherheit für die Hochschulen
6 13 1
Das Finanzierungssystem hat Auswirkungen auf die interne Steuerung meiner Hochschule
6 12 3
Im Rahmen der Bewertung der Effekte des Finanzierungssystems konnten unterschiedliche
Aussagen gewählt werden. Dabei wurde am häufigsten folgenden Aussagen zugestimmt:
„Das Finanzierungssystem schafft Planungssicherheit für die Hochschulen“ sowie
„Das Finanzierungssystem hat Auswirkungen auf die interne Steuerung meiner
Hochschule“.
Die Aussage „Die Wirkungen der einzelnen Elemente des Finanzierungssystems sind gut
aufeinander abgestimmt“ wird von den Universitäten und den FHs deutlich negativ bewertet.
In den Interviews kamen allerdings nur wenige Hinweise auf konkrete daraus resultierende
Widersprüche; beispielsweise nannte eine Hochschule Widersprüche zwischen Formel und
Zielvereinbarung, da ein unterausgelasteter Bereich in der Zielvereinbarung für wichtig er-
klärt (aber nicht entsprechend finanziell honoriert) wurde. Universitäten werten weiter die
Aussage „Die Qualität von Lehre wird gezielt gefördert“ zu fast einem Drittel als negativ.
Uneinig waren sich die Fachhochschulen in Bezug auf die Aussagen
„Die Qualität von Lehre wird gezielt gefördert“,
„Leistungsanreize werden gesetzt“ und
„Das Finanzierungssystem ist logisch in seiner Konzeption“.
Zusätzlich wurden die Hochschulen in offenen Antwortmöglichkeiten gebeten, Aussagen zu
positiven und negativen Effekten zu treffen. Als besonders positiv wurden, z.T. im Einklang
mit obigen Häufigkeiten, folgende Punkte genannt:
Steuerungsmöglichkeit für Profilbildung
Stärkung der Forschungsaktivitäten durch VW-Vorab
Planungssicherheit (Stichwort Zukunftsvertrag )
Planungssicherheit (Stichwort Zuführung für laufende Zwecke)
Planungssicherheit (Stichwort curriculare Entwicklung und berufsorientierte Ausbil-
dung)
Finanzierung des Personalbestands gesichert (Stichwort Risikominimierung bei Tarif-
und Besoldungserhöhungen)
Finanzierung der Überlast durch HP 2020-Mittel
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
58
Stärkung von Autonomie
Schaffung von Flexibilität
Finanzierung der Tarifsteigerungen
Anreizsetzung (Stichwort LOM)
Als weiteres positives Merkmal des Finanzierungssystems des Landes wurde die Überwei-
sung eines Globalbudgets als Möglichkeit einer internen flexiblen Mittelverteilung genannt.
Die Intransparenz einzelner Bausteine des Finanzierungssystems wurde als negativer Punkt
mehrfach genannt, auch in den Experteninterviews. So seien einige „Töpfe“ schwer durch-
schaubar, besonders hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Volumens und deren Verga-
bekriterien. Auch sei nicht bekannt, wie die anderen Hochschulen im Vergleich abschneiden.
Ein Wettbewerb um Ideen und bessere Leistungen sei durch die mangelnde Transparenz
nicht gegeben, da die Leistungen der anderen Hochschulen wenn dann nur im Rahmen der
LOM transparent werde.
Als negative Effekte wurde im Rahmen der schriftlichen Befragung in Bezug auf die Zufüh-
rung für laufende Zwecke mehrfach die historische Zufälligkeit bzw. „Ungerechtigkeit“, die
Intransparenz der Bildung und Zusammensetzung (Unterschiede zwischen Stiftungshoch-
schulen und Landesbetrieben) dieses Budgets als auch der Höhe genannt. In den Interviews
sollte der Begriff der „historischen Ungerechtigkeit“ verdeutlicht werden. Diese wurde be-
gründet in den unterschiedlichen Kosten derselben Fachbereiche der verschiedenen Hoch-
schulen aufgrund unterschiedlicher Ausstattungen, den großen (infra)strukturellen Unter-
schieden zwischen alten und neueren Hochschulen, z.B. bezüglich der Ausstattung und der
Gebäude, als auch in der Festsetzung der laufenden Zuführungen auf Basis anderer Rah-
menbedingungen, als sie aktuell der Fall seien. Als problematisch angesehen wurde der ein-
gefrorene Status Quo der Finanzierung der Hochschulen durch Zukunftsvertrag II in Bezug
auf die Zuweisung für laufende Zwecke. Hierdurch würden nach Aussage einiger Hochschu-
len finanzielle Aufwüchse bspw. für neue Flächen oder finanzielle Anpassungen an stark
veränderte Studierendenzahlen verhindert. Es wurde auch kritisiert, dass die fixe Grundzu-
weisung keine leistungsgerechten Veränderungen ermögliche.
Einig waren sich in der schriftlichen Befragung die Hochschulen hinsichtlich des Bauunter-
halts und dessen als unzureichend empfundenen Volumens. Auch wurde mehrfach be-
schrieben, dass die Betriebskosten bei Neubauten oder Neuanmietungen nicht finanziert
würden. In diesem Zusammenhang wurde unterstrichen, dass die Stiftungen in Bezug auf
die Komponenten Bau/Bauunterhalt/Rücklagenmanagement als bessergestellt angesehen
würden.
Neben diesen kritischen Aussagen wurden als weitere Probleme genannt:
Gegenfinanzierung der Exzellenzinitiative zu Lasten anderer Hochschulen
Unterfinanzierung des Systems
Gehaltsgefälle der Professuren
Programmmittel können fehlende Grundfinanzierung nicht ersetzen
Fehlende Berücksichtigung der Qualität der Ausbildung
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
59
Keine strukturellen Mittel für "angewandte Forschung"
Wettbewerbsnachteil: Geringe Partizipation kleiner Hochschulen an zusätzlicher Pro-
grammfinanzierung insbesondere für die Forschung
Die Finanzierung der Infrastrukturkosten hält mit der Leistungssteigerung nicht mit –
„wir siegen uns zu Tode“
Als genereller Punkt wurde genannt, dass strategische Programmausschreibungen des Lan-
des zeitlich auf entsprechende Bundesprogramme abgestimmt sein sollten.
Im Folgenden wird vertiefend auf die einzelnen Bausteine des Finanzierungssystems einge-
gangen. Erfragt wurden die Effekte der einzelnen Bausteine. Bevor auf die Bewertung der
Effekte geblickt wird, soll noch die Frage gestellt werden, wie stark diese eigentlich sind. An
der Spitze liegen „Zuführungen für laufende Zwecke“, „Zuschüsse für Bauunterhalt“ und „Mit-
tel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunterhaltung“, wie in
Tabelle 19 ersichtlich. Auch Hochschulpakt, VW-Vorab und Professorinnenprogramm kommt
noch erhebliche Bedeutung zu. Bei der leistungsorientierten Mittelvergabe und einigen ande-
ren Finanzierungsbausteinen sind die Einschätzungen gemischt, spezielle Töpfe wie zur Ex-
zellenzinitiative sind naturgemäß nur für wenige Hochschulen von großer Bedeutung.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
60
Tabelle 19: Bewertung der Stärke der Effekte der einzelnen Bausteine des Finanzie-
rungssystems
Effekte
Baustein sehr hoch hoch neutral wenig
Gar nicht
Zuführungen für laufende Zwecke 20
Hochschulpaktmittel 6 9 4 1
Zuschüsse für Bauunterhalt (die Mittel für kleine Neu-, Um- und Erweiterungsbauten (KNUE) sind in den Zuschüssen für Bauunterhalt enthalten) 10 7 1 2
Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffun-gen und besondere Bauunterhaltung (Kap. 0604, TGr. 63, 70-72, 80 und 81) 12 5 4 1
Leistungsorientierte Mittelvergabe 3 6 5 3 3
Mittel aus dem Programm „PRO Niedersachsen“ (Kap. 0608, TGr. 71 und 74) 1 5 5 5 4
Mittel aus dem Programm „Frühkindliche Bildung“ (Kap. 0680, TGr. 61 2 6 3 8
VW-Vorab Mittel (Kap. 0609) 8 6 3 2
Offene Hochschule (Kap. 0680, TGr. 62) 1 4 6 3 6
Programme zur Gleichstellung(Kap. 0608, TGr. 70 und 79) 3 6 6 3 2
Stipendienprogramm (Kap. 0608, TGr. 80) 1 6 5 4 3
Programme zur Förderung der Internationalisie-rung(Kap. 0608, TGr. 61 und 63) 1 5 9 5
Kofinanzierungen des Europäischen Struktur-fonds (Kap. 0608, Tgr. 66) 4 6 5 3 2
Kofinanzierungen der Exzellenzinitiative 4 2 2 1 11
Kofinanzierungen des Bund-Länder-Professorinnenprogramms (Kap. 0608, TGr. 78) 2 10 5 2 1
Im Folgenden werden die von den Hochschulen gesehenen Stärken und Schwächen in Be-
zug auf die Effekte der wichtigsten Bausteine genauer betrachtet.
Zuführungen laufender Mittel
Als positiv angesehen werden die Planungssicherheit und die Verlässlichkeit sowie das gro-
ße Finanzvolumen dieses Bausteins. Sie garantierten die Funktionsfähigkeit der Hochschu-
len. Ebenfalls positiv kommentiert wurde, dass die laufenden Mittel eine strategische Steue-
rung und eine mittel- und langfristige Planung ermöglichten.
Kritik wurde an den laufenden Mitteln im Rahmen der offenen Antworten geübt: Grundsätz-
lich sei die Grundfinanzierung zu gering und führe durch chronische Unterausstattung zu
Wettbewerbsnachteilen und eingeschränkter Zukunftsgestaltung. Als weiterer wichtiger Kri-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
61
tikpunkt werden die intransparente und die historisch vorgegebene Finanzierungsbasis die-
ses Bausteins genannt. Die Berechnungen für die laufenden Mittel (Feststellung 2002/2003)
werden von Seiten einiger Hochschulen nicht als auf aktuellem Stand befindlich angesehen.
Daraus ergebe sich eine Intransparenz bezüglich der aktuellen Finanzsituation. Auch wurde
als Kritikpunkt genannt, dass dynamische Entwicklungen nicht berücksichtigt würden. Eine
Folge hiervon sei, dass dann ein Teil des über diesen Baustein zur Verfügung stehenden
Mittelvolumens für Forschung und Lehre für den Bauunterhalt aufgewandt werden müsse
(siehe ebenfalls unter Bauunterhaltung).
Diese Aspekte wurden im Rahmen der Interviews mehrfach aufgegriffen. So sei die Grundfi-
nanzierung historisch orientiert. Es wird gefordert, dass die Basis dieser Finanzierung über-
prüft wird. Einige Hochschulen konkretisieren diese Forderung mit einem Zeitraum von jähr-
lich bis hin zu alle fünf bis zehn Jahre. Zwar sei die Schaffung einer dauerhaften Grundfinan-
zierung aus Ministeriumssicht verständlich und wie bereits erläutert wesentlich für die eigene
Planungssicherheit, aber eigentlich dürfe die Vergangenheit nicht als unverrückbare Basis
angesehen werden. So wird von einer Hochschule berichtet, dass sie in den letzten zehn
Jahren keine finanziellen Aufwüchse gehabt habe, mit Ausnahme der Übernahme der in den
Zukunftsverträgen zugesicherten Tarifsteigerungen und einmaligen Mitteln für ein Projekt.
Von einer anderen Hochschule wird unterstrichen, dass das Land die Schwierigkeiten eines
Strukturwandels sehen und anerkennen sollte. Generell fühle man sich mit seinen Erfolgen
nicht wahrgenommen und es gebe auch keine Anreize für weitere Erfolge, da sich dies kaum
über Mittel sichtbar machen ließe. Die Hochschulen bräuchten Raum für eigene Strategien
und Profilbildung. Dies sei jedoch nur möglich, wenn eine bessere Balance zwischen festen
und flexiblen Anteilen bestünde.
Ebenfalls wurde in den Interviews der Punkt unterstrichen, dass Standortunterschiede nicht
angemessen berücksichtigt würden. Hochschulen mit stark ausdifferenzierten Standorten
benötigten eine breitere Infrastrukturbasis, da vor Ort Serviceangebote vorzuhalten seien. Es
wird vorgeschlagen, ggf. einen Sonderfonds für solche Hochschulen zu schaffen.
Mittel für Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunterhaltung
(Kap. 0604, TGr. 63, 70-72, 80 und 81) wurden ebenfalls als sehr effektvolle Bausteine des
Finanzierungssystems genannt. 85 % der Hochschulen haben diesen Baustein mit sehr
hoch/hoch bewertet, wobei die Fachhochschulen Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen
und besondere Bauunterhaltung noch effektvoller als die Universitäten ansehen.
Als positiv bewertet ein Teil der Hochschulen, dass dieser Baustein bedeutsam für das
Wachstum und die qualitative Weiterentwicklung der Hochschule ist. Langfristig bestünde
dadurch die Möglichkeit, angemessene Lehr- und Lernbedingungen zu schaffen und die re-
gionale Einbindung und Vernetzung zu stärken.
Negativ gesehen wird die Intransparenz der Vergabe der Mittel dieses Bausteins auch in
Bezug auf die Mittel für Großgeräte. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen,
dass es insbesondere für Fachhochschulen / kleinere Hochschulen schwierig ist, Mittel für
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
62
Großgeräte aufgrund der Wertgrenze des zu beantragenden Großgerätes in Höhe von
100.000 € bzw. 200.000 € und der gesetzlichen Verpflichtung der mindestens 75%igen Nut-
zung des Gerätes für Forschung. Weiter werden die Baubewirtschaftungskosten (Stichwort
Folgekosten des Bauens) als nicht ausreichend berücksichtigt gesehen. Im Rahmen der In-
terviews wird mehrfach kritisiert, dass zwar viele Mittel für Bauten vergeben, allerdings nicht
die hieraus resultierenden Folgekosten in der Bewirtschaftung vom Land mit getragen wür-
den. Die hierfür notwendigen Mittel müssten dann über den Hochschulpakt oder die Zufüh-
rungen für laufende Zwecke finanziert werden.
Im Rahmen der Interviews wurde dieser Bereich stärker ausgeführt: So hätten die Stiftungs-
hochschulen den Vorteil, die Bauherrenschaft übertragen bekommen zu haben. Hiermit
könnten die Kostenüberschreitungen, die aus der bisherigen Erfahrung meist entstünden,
reduziert werden. So hätten die Hochschulen mit eigener Bauherrenschaft stärkeren Einfluss
auf Termine und Kosten sowie die Konzeption und Architektur der Gebäude, die nicht unwe-
sentlich seien für den Bauunterhalt und die Energiekosten. Dies bestätigten die in den Inter-
views befragten Stiftungshochschulen. So sagt eine Hochschule aus, frühere Probleme wie
fehlende Nähe zum Nutzer seien durch die eigene Bauherrenschaft eliminiert worden. Die
Hochschule käme besser mit Baumitteln aus, da sie schneller bauen könne und dadurch die
Preiskalkulationen aktuell seien. Entscheidungswege seien kürzer und schneller und müssen
nicht mit einer staatlichen Behörde (dem staatlichen Baumanagement) abgeglichen werden.
Eine andere Hochschule, die nicht Stiftungshochschule ist, führt aus, dass sie aktuell vier
Bauvorhaben plane, allerdings auf einer Kostenbasis von vor vier Jahren.
Wenn es jetzt bewilligt würde, würden die Mehrkosten über die Hochschule zu tragen sein.
Weiter könnten die Kosten für das staatliche Baumanagement (22% Bauleitpauschale) in die
eigene Verantwortung übernommen werden. Generell wird die Bauleitpauschale als zu hoch
angesehen. Es wird durch einige der Interviewten unterstrichen, dass ohne die
Hochschulpaktmittel die anstehenden baulichen Entwicklungen in den nächsten Jahren nicht
umgesetzt werden könnten. Daher würden mit diesen Mitteln stark Bauprojekte finanziert, da
es hier um Bauten geht, die nicht vom Ministerium in den nächsten Jahren als prioritär um-
zusetzen eingestuft würden.
Auch wird die fehlende Transparenz der Entscheidungen über den Umgang mit der jährlich
zu übermittelnden Prioritätenliste kritisiert. Es sei nicht bekannt, wie und nach welchen Priori-
täten die Entscheidungen im Ministerium gefällt würden.
Zuschüsse für Bauunterhalt: Hier antworten 10 der Universitäten, dass dieser Baustein
sehr hohe und 7, dass er hohe Effekte aufweise, bei den Fachhochschulen sind es 5 von 6.
Bei der Zusammenlegung der hoch/sehr hoch-Kategorien in der Gesamtbetrachtung aller
Hochschulen wird eine 85%ige Zustimmung gegeben.
Zum Bauunterhalt wird negativ hervorgehoben, dass die Mittel nicht ausreichend für den Un-
terhalt der Betriebsbereitschaft der Gebäude seien. Es wird weiter angemerkt, dass die Er-
haltung der Bausubstanz nur auf niedrigem Niveau möglich sei. Es wird erläuternd ange-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
63
merkt, dass die dringend fehlenden Mittel aus den laufenden Zuschüssen genommen wer-
den müsste, was zu Lasten der Kernbereiche der Hochschulen ginge. Eine Hochschule be-
richtet, dass sie Anteile ihrer Rücklagen in den Bauunterhalt gesteckt und der Landesrech-
nungshof sie dafür gerügt habe, da sie die Mittel nicht für Lehre und Forschung verwendet
habe. Die zugeteilten Finanzen für Bauunterhalt seien viel zu gering, um den aktuellen Bau-
bestand zu bedienen und in Stand zu halten. Die Politik müsse hier längerfristig bestandssi-
chernd planen. Ein weiterer wichtiger Kritikpunkt wird darin gesehen, dass die Parameter zur
Berechnung der Zuschüsse für Bauunterhalt nicht valide (Bauschlüssel) seien. Die Anteile
der Hochschulen an den Flächen und die Anteile an den Baumitteln würden sich auseinan-
derentwickeln. Eine Hochschule vertrat die Ansicht, dass die Bauunterhaltmittel willkürlich
festgesetzt seien.
Als positiv werden im Rahmen der schriftlichen Befragung, trotz der mehrfach angemerkten
Unterfinanzierung, die Planungssicherheit und die Bestandssicherung der Gebäude genannt.
In den Interviews wurden bezüglich der Bestandssicherung verstärkt andere Auffassungen
sichtbar. Insbesondere diejenigen Hochschulen, deren Bausubstanz sanierungsbedürftig ist
(dies waren zumeist Hochschulen , die Bauten aus den 70er / 80er Jahre haben), versuchen
diese zu sichern und müssen hierfür auf die laufenden Zuwendungen, Rücklagen und
Hochschulpaktmittel zurückgreifen. Es wurde argumentiert, dass wenn kontinuierlich Mittel
für den Erhalt der Bausubstanz vorhanden seien, die Kosten hierfür gesenkt werden könn-
ten, da teurere Instandsetzungen damit nicht notwendig würden.
Hochschulpaktmittel
Die Hochschulpaktmittel werden als effektvoller Finanzierungsbestandteil angesehen. Hier
sehen 6 Hochschulen einen sehr hohen Effekt und 9 einen hohen Effekt, 20% der Hochschu-
len bewerten den Effekt eher als neutral und lediglich 5% (1 Hochschule) mit wenig Effekt.
An den Hochschulpaktmitteln wird besonders positiv der hohe Steuerungseffekt bewertet.
Damit einher gehe die Möglichkeit der Studiengangprofilbildung und die, wenn auch vorüber-
gehende, Anpassung an die Nachfrage. Hervorgehoben wurde, dass durch die fehlende
Zweckbindung der Mittel aus dem Hochschulpakt flexibel auf zeitlich befristete Effekte und
Finanzierungsnotwendigkeiten im Bereich von Studium und Lehre eingegangen werden kön-
ne. Negative Anmerkungen zu diesem Baustein wurden im Rahmen der schriftlichen Befra-
gung nicht genannt. Allerdings würden – so eine Hochschule im Rahmen der Interviews - stär-
kere finanzielle Probleme durch den Aufbau der Studiengänge im Rahmen der
Hochschulpaktmittel perspektivisch erwartet, da sich nach dem Wegfall der Mittel langfristige
Verpflichtungen ergäben.
Ebenfalls als Kritikpunkt genannt wurde der formale Umgang mit den Hochschulpaktmitteln:
Diese müssten an den Hochschulen wie Drittmittel gehandhabt werden (Zuwendungsbescheid
wird zugesandt und eigene Abrechnung muss erfolgen). Dies führe dazu, dass bei Stiftungs-
hochschulen diese Mittel innerhalb von zwei Monaten ausgegeben werden müssten. Wenn
dies nicht erfolgt, dann müssten diese Mittel verzinst und die Zinsen an das Land abgeführt
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
64
werden. Das sei ein Ärgernis, denn das bedeute einen erhöhten Aufwand und erscheine zwar
formal korrekt, ginge aber an den realen Rahmenbedingungen der Hochschule vorbei.
VW-Vorab-Mittel: In Bezug auf die VW-Vorab-Mittel sprechen 8 Hochschulen von einem
sehr hohen und 6 von einem hohen Effekt. Im Vergleich zwischen den Universitäten und den
Fachhochschulen gibt es nur sehr geringe Unterschiede. Der Baustein wird beschrieben als:
Basismittel für die FH-Forschung.
hervorragendes Instrument für schnelle Entwicklungen z.B. bei Berufungen zur
schnelleren Reaktion und zur Förderung der wissenschaftlichen Infrastruktur.
entscheidend für die Realisierung exzellenter Berufungen, die Sicherung der
Nachhaltigkeit der Forschungsexzellenz und im investiven Bereich wichtig für die
Substanzerhaltung des Grundstockvermögens der Stiftung.
temporär ausgleichend auf die Unterfinanzierungen wirkend, da diese Mittel zur
Schwerpunktbildung zielgerichtet eingesetzt werden können.
Beteiligungsinstrument des Landes an der Ausstattung der Hochschule mit wis-
senschaftlichen Geräten.
Im Rahmen der Interviews wurde von Seiten der Fachhochschulen unterstrichen, dass hier
eine stärkere Partizipation der Fachhochschulen zu fordern sei. Es gebe das Gefühl, dass
die Mittel dieses Programms für diese Hochschulform schwieriger zugänglich seien. Es wird
ebenfalls ausgesagt, dass es keine zufriedenstellende Transparenz des Topfes gebe, die
allerdings sehr wichtig wäre. Aktuell seien die Kriterien der Vergabe wie eine „Black-Box“,
ebenfalls sei unklar, wie hoch die Anteile der verschiedenen Töpfe seien und ob bei Antrag-
stellung überhaupt noch mit verfügbaren Mitteln gerechnet werden könne. Am VW-Vorab wie
an anderen „Sondertöpfen“ wird kritisiert, dass die Abrechnung kameralistischen Grundsät-
zen folge und damit der Idee eines Globalhaushalts entgegenstehe.
Als ein weiterer Baustein mit nennenswertem Effekt wird die Kofinanzierung des Bund-
Länder-Professorinnen-Programms (Kap. 0608, TGr. 78) (60% hoch/sehr hoch) gesehen.
Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurde von einer Hochschule angemerkt, dass dieses
Programm eine Profilierung zu genderspezifischen Themen ermögliche, was aus der Grund-
finanzierung nicht finanziert werde.
Leistungsbezogene Mittelzuweisung: Diesem Baustein des Finanzierungssystems des
Landes wird von 3 Hochschulen ein sehr hoher Effekt und von 6 ein hoher Effekt zugespro-
chen. Dem gegenüber stehen 5 Hochschulen, die den Effekt als neutral bewerten und je
drei, die dem Instrument wenig oder gar keinen Effekt zuschreiben.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
65
Tabelle 20: Effekte der Leistungsorientierten Mittelvergabe
Aussage trifft zu/trifft eher zu
trifft eher nicht zu/trifft eher nicht zu negativ Anmerkungen
FH Uni FH Uni
Die Aufgaben der Hochschule sind in der Formel ausgewogen abgebildet. 5 5 1 4
z.B. Lehre + Forschung
Die leistungsbezogene Mittelzuweisung schafft Wettbewerb zwischen den Hoch-schulen. 4 5 2 4
Leistungsanreize werden durch die For-mel gesetzt 3 6 3 3
z.B. quantita-tiv
Die Qualität von Forschung wird gezielt gefördert. 2 2 4 7
Die Qualität von Lehre wird gezielt geför-dert. 2 2 4 7
Die Gleichstellung von Männer und Frau-en wird gezielt gefördert. 4 4 2 5
Die Internationalisierung wird gezielt ge-fördert. 4 3 2 6
Das Formelmodell des Landes ist trans-parent. 6 9
Das Formelmodell des Landes ist logisch in seiner Konzeption. 5 7 1 2
Das Landesformelmodell hat Auswirkun-gen auf die interne Steuerung meiner Hochschule 3 5 3 4
Die leistungsbezogene Mittelzuweisung wurde in diesem Teil der schriftlichen Befragung
tiefergehend betrachtet und folgend wird die Bewertung dieses Bausteins in den einzelnen
Punkten aufgeführt.
Die am häufigsten und von Universitäten und Fachhochschulen übereinstimmend gewählten
Aussagen zur Bewertung der LOM mit positiver Bewertung waren:
„Das Formelmodell des Landes ist transparent“ (100% positiv).
„Das Formelmodell des Landes ist logisch in seiner Konzeption“ (80% positiv/20%
negativ).
Der Aussage „Die Aufgaben der Hochschule sind in der Formel ausgewogen abgebildet“
stimmten die Fachhochschulen mit ca. 83% (nur eine FH stimmt negativ) mehrheitlich zu.
Dem gegenüber stehen 55% der Universitäten, die ebenfalls der Aussage zustimmten. Auch
der Aussage „Die leistungsbezogene Mittelzuweisung schafft Wettbewerb zwischen den
Hochschulen“ standen die Fachhochschulen zustimmender mit 66 % gegenüber als die Uni-
versitäten mit 55%. Nicht folgen konnten die Hochschulen den Aussagen
„Die Qualität von Forschung wird gezielt gefördert“ und
„Die Qualität von Lehre wird gezielt gefördert“.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
66
In den offenen Fragen zu positiven und negativen Effekten der leistungsbezogenen Mittel-
zuweisung beschreiben die Hochschulen ihre Erfahrungen mit dem Verteilungsmodell. Als
positiv wird generell gesehen, dass Anreize für Forschung, Gleichstellung und Lehre gesetzt
würden. So merkt eine Hochschule an, dass Studienerfolgsquoten/Studienabbrüche und
Studienzeiten an den Hochschulen ernster genommen würden. Auch wird von einigen Hoch-
schulen die Möglichkeit der Profilbildung gesehen. Die leistungsbezogene Mittelzuweisung
führe, so eine Hochschule, zum Vergleich mit anderen Hochschulen/anderen Fakultäten in-
nerhalb der Hochschule und zur Erkundung nach Best-Practice-Modellen. Die Mittelvergabe
durch Leistungsanreize werde generell positiv gewertet, so eine Hochschule. Mehrfach wur-
de als positiv genannt, dass die Leistungsanreize intern weitergegeben werden könnten und
das System für interne Steuerung nutzbar sei. Ebenfalls positiv wird von einigen Hochschu-
len gesehen, dass die Kriterien und die Stärken und Schwächen des Modells transparent
und die Datenvalidität erhöht würden.
Negativ hervorgehoben wird die Vernachlässigung qualitativer Anreize (Quantität vor Qualität
bei der Erfolgsmessung), was in den Interviews ebenfalls mehrfach unterstrichen wurde. Als
negativ wird angesehen, dass Standortnachteile und demographische Faktoren nicht oder
nur unzureichend mit berücksichtigt würden. Generell würden aber der LOM nur geringe
Steuerungswirkungen der Landesseite zugeschrieben (Stichwort "Wettbewerb um Prestige
und nicht um Mittel"; "Beträge sind zu gering, um Verhaltensänderungen zu induzieren"). Die
Wirkungen würden eher durch die interne Umsetzung entstehen. Eine Hochschule äußerte,
dass der Gewinn über die LOM so gering bzw. zeitverzögert sei, dass dies kaum als Gewinn
angesehen werden könne.
Weitere negative Anmerkungen im Rahmen der schriftlichen Befragung waren:
Zeitliche Verzögerung von Einrichtung / Wachstum neuer Studiengänge bis zum Er-
folg durch steigende Absolventenzahlen,
Finanzieller Mehraufwand zur Verbesserung der Formelparameter sei nicht finanzier-
bar,
Kostenbasierte Clusterbildung ohne Berücksichtigung der unterschiedlichen Möglich-
keiten in der Leistungserreichung.
In Bezug auf die Cluster wurde in den Interviews ausgeführt, dass es deutliche Unterschiede
innerhalb der Formelfächergruppen (FFG) gebe. So seien z.B. Maschinenbau und Architek-
tur trotz völlig unterschiedlicher Bedingungen in einer FFG. Säulen der Formelfächergruppen
berücksichtigen keine Unterschiede innerhalb der Gruppen. Auch sei, so eine andere Hoch-
schule, die FFG 1 sehr heterogen, das heißt die Fächer und deren CNW seien sehr unter-
schiedlich. Da der Output belohnt wird, sei dies für kleine Universitäten durchaus problema-
tisch. Nötig wäre eine bessere Untergliederung in kostenmäßig homogenere Gruppen. Wenn
die Formel zu hoch gesetzt würde, kämen diese Ungenauigkeiten noch deutlicher zum Vor-
schein.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
67
Weitere kritische Anmerkungen aus der schriftlichen Befragung sind:
Herauslösen von Hochschulen aus der Formel, wenn sie in den Leistungskennzahlen
zu schlecht dastehen, sei ein Problem,
Höherer Grundausstattungsbedarf kleinerer HS werde nicht berücksichtigt,
Elemente der Zielvereinbarung würden in der Formel nicht berücksichtigt,
Wegen in den Vorjahren erhobenen Bemessungsgrundlagen verzögern sich die
Steuerungseffekte und –möglichkeiten. Die Orientierung an der amtlichen Statistik
sorge für zu alte Daten.
In den Interviews wurde deutlich, dass die Haltung der Hochschulen bezüglich der Höhe des
Anteils der über die leistungsbezogene Mittelzuweisung zu verteilenden Mittel uneinheitlich
ist. Sagten die einen aus, dass 10% der Mittel vollkommen ausreichten und die internen An-
reize zur Wirkung brächten, sagen andere Hochschulen aus, dass eine Erhöhung der LOM
durchaus denkbar wäre. Allerdings müssten dann die Clusterbildung, die Gewichtung der
Parameter und auch einzelne Parameter neu diskutiert werden.
Auch wurde ergänzt, dass es einen Bedarf an Detailinformationen gebe, um die Formel besser
intern umzusetzen. Wenn bspw. den einzelnen Fächern mehr Details bekannt wären, dann
wäre es leichter die Formel intern durchzusetzen.
In Bezug auf die Formelparameter wurde im Rahmen der schriftlichen Befragung als negativ
angemerkt, dass die Indikatoren sehr vergangenheitsorientiert seien und kaum oder verspätet
Entwicklungen unterstützten. Es wurde von einer Hochschule ausgesagt, dass es sich um
eine willkürliche Parametrierung mit z.T. auch nur temporären Parametern handele. Als Bei-
spiel wurde die Berücksichtigung der der Exzellenzinitiative genannt. Dies wurde ebenfalls in
den Interviews mehrfach unterstrichen. So wurde vorgeschlagen, die Exzellenzinitiative nicht
mehr in die Formel unter den Parameter Drittmittel einzubinden, da hierdurch eine doppelte
Honorierung der in der Exzellenzinitiative erfolgreichen Hochschulen erfolge: einmal in der
Kofinanzierung der eingeworbenen Drittmittel und zum anderen über eine Honorierung durch
die LOM.
Weiter wurde ausgeführt, dass die Parameter Promotionen und Absolventen zu schlechter
Betreuung und zur Absenkung der Prüfungsqualität führen könnten. Hier wird eine falsche
Anreizsetzung gesehen. In den Interviews konkretisiert eine Hochschule, dass schnellere
Absolventen ggf. nicht die Qualität hätten, die benötigt werde. Dies spiegele sich ebenfalls
wieder mit der Praxis einiger Hochschulen, Vorstudienleistungen von Fachschulen anzuer-
kennen.
Der Parameter Absolventen wurde von den interviewten Hochschulen mehrfach kritisiert. So
stünde die Anzahl der Absolventen in Bezug zu der stark ansteigenden Anzahl der Studie-
renden nicht im Verhältnis. Durch die hohe Gewichtung der Absolventen würde aber eine
Hochschule, die Studiengänge neu aufbaue trotz steigernder Studierendenzahlen bei der
Formelverteilung verlieren. Dies habe im Umkehrschluss auch zur Folge, dass Hochschulen,
die abnehmende Studierendenzahlen hätten, für eine gewisse Zeit noch in der LOM gewin-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
68
nen könnten. Das sei ein Widerspruch und ein Missverhältnis und führe zu Demotivation.
Entsprechend wird die Gewichtung dieses Parameters mehrfach kritisiert.
Der Parameter Drittmittel wird kritisiert aufgrund der großen Unterschiede in den Fächerkul-
turen in Bezug auf Forschung. Die Forschungsleistung der Geistes- und Gesellschaftswis-
senschaften würde in diesem Modell nur gering gewichtet.
Internationalisierungsparameter z.B. Humboldt-Stipendiaten, seien schwierig für kleine Uni-
versitäten zu erfüllen.
Kooperationen und Strukturveränderungen würden nicht berücksichtigt.
Zu viele Leistungsindikatoren seien enthalten und ein stärkerer Bezug auf wenige aber aus-
sagekräftige Indikatoren seit wünschenswert.
Die Studienanfänger nach erstem Hochschulsemester als Parameter der Formel zu integrie-
ren, käme einer Bestrafung derjenigen Hochschulen gleich, die sich besonders für Studien-
wechsler einsetzten.
Als Programm mit schwachen Effekten wird „Frühkindliche Bildung“ (Kap. 0680, TGr. 61)
genannt. Als kaum effektvoll bewerten 60% der beteiligten Hochschulen das Programm, ca.
30% sehen es effektneutral, nur knapp 10% (2 Universitäten) sehen einen hohen Effekt.
In den Interviews wurde – obwohl durch die Fokussierung auf die staatliche Finanzierung
danach nicht gefragt wurde - zusätzlich die Bedeutung der Studienbeiträge hervorgehoben,
die einen nicht unerheblichen Anteil des Budgets einer Hochschule darstellten.
4.2.2 Effekte des Finanzierungssystems auf die internen Steuerungsinstrumente der
Hochschulen
In diesem Teilabschnitt wurden die Hochschulen gefragt, welche Effekte das Finanzierungs-
system auf die internen Steuerungsinstrumente der Hochschulen hat. Welche Strategie fährt
die einzelne Hochschule und wie setzen diese interne Anreiz-Modelle um? Gibt es finanzbe-
zogene Steuerungsinstrumente, wie werden die Rücklagen genutzt und interne Transparenz
hergestellt?
In der Tabelle 21 wird deutlich, welche internen Steuerungsinstrumente die Hochschulen
nutzen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
69
Tabelle 21: Genutzte Instrumente der Hochschulen
Die „Berufungszielvereinbarungen“ und die „Hochschulinterne Formelfinanzierung“ sind
mehrheitlich angewandte Steuerungsinstrumente, die gleichermaßen von den Fachhoch-
schulen (mit einer Ausnahme) und den Universitäten (mit einer Ausnahme) genutzt werden.
Zielvereinbarungen zwischen Hochschulleitung/ Fachbereiche/ Fakultäten werden von einer
Mehrheit der Hochschulen eingesetzt (>70%) oder sind geplant (<25%). Zielvereinbarungen
sind das am häufigsten geplante Instrument. Zielvereinbarungen zwischen Fachbereichen/
Fakultäten – Instituten sind größtenteils noch nicht eingeführt jedoch zum Teil geplant.
Insgesamt lässt sich sagen, dass Formeln und Zielvereinbarungen in den Hochschulen als
Instrumente angekommen sind und intensiv genutzt werden.
Bei der Personalmittelbudgetierung sind beide Hochschulformen unentschieden. Die Vertei-
lung zwischen ja/nein ist relativ ausgewogen.
Auf die offene Frage, welche Rolle Rücklagen an der Hochschule spielen, wird mehrheitlich
unterstrichen, dass die wichtigste Bedeutung der Rücklagen darin bestehe, als Substitution
für fehlende Mittel der Grundfinanzierung zu dienen. Einzelne Hochschulen merkten an, dass
der größte Teil der Rücklagen in den Bauunterhalt und die Baumaßnahmen fließen. In den
Interviews wurde ergänzt, dass Rücklagen auch für die Anschaffung von Großgeräten ge-
nutzt würden. Im Rahmen der Interviews wurde ausgesagt, dass es hilfreich sein würde,
wenn die 5-Jahres-Regelung für Rücklagen aufgehoben werde. Der Umgang damit sei v.a.
schwierig, wenn nicht ständig neue Rücklagen erwirtschaftet werden können. Eine Hoch-
schule vertrat die gegenteilige Meinung, da die 5-Jahres-Regelung für eine Finanzplanung
vollkommen ausreiche.
Im Rahmen der schriftlichen Befragung wurde verdeutlicht, dass mit dem Kapital aus den
Rücklagen relativ flexibel auf kurzfristige Herausforderungen eingegangen werden könne.
Weiter würden die Rücklagen zu Finanzierung von innovativen Maßnahmen eingesetzt. Stif-
tungshochschulen unterstrichen zum Teil, dass sie mit den Rücklagen längerfristig Kapital
aufbauten, da sie das Kapital nach 3 Jahren in das Stiftungsvermögen überführen könnten.
Eine Hochschule unterstrich, dass die Rücklagenbildung Anreize zur sparsamen Mittelbe-
wirtschaftung gebe. Eine andere sagte, dass falls Rücklagen aufgebaut werden könnten,
diese zur Übernahme laufender Kosten (Bauunterhaltung, etc.) verwendet werden müssten
Ja nein geplant
Instrumente FH Uni FH Uni FH Uni
Zielvereinbarungen Hochschullei-tung/Fachbereiche/Fakultäten 4 9 1 2 3
Zielvereinbarungen Fachberei-che/Fakultäten - Institute 4 4 6 2 2
Berufungszielvereinbarungen 4 13 1 1 1
Hochschulinterne Formelfinanzierung 5 12 1 1 1
Personalmittelbudgetierung 2 7 3 6 1 1
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
70
und daher eine langfristige Planung dieser Mittel für Schwerpunktbildungen oder ähnlichen
nicht möglich sei.
Weitere Anmerkungen zur Nutzung von Rücklagen waren:
Finanzierung von Berufungsverfahren / innovativer Maßnahmen
Strategische Planung und Risikomanagement
Beschaffungen besonderer Maßnahmen im landwirtschaftlichen Betrieb
Abdeckung von Verlusten aus der GuV
Strukturentwicklung, Innovationen
flexible Reaktionsmöglichkeit auf kurzfristige / neue Herausforderungen: Schwer-
punktsetzung, Investitionen
Die Gestaltung der internen Mittelvergabe stand im Mittelpunkt des Interesses einiger Fragen
im Rahmen der schriftlichen Befragung. In der Abbildung 1 ist erkennbar, ob die Hochschu-
len die Gestaltung dieser an die des Landes angelehnt haben.
Abbildung 1: Gestaltung der internen Mittelvergabe hochschulweit
Bei dieser Frage war der Rücklauf unterschiedlich. So antworteten auf „kein Zusammenhang
- bewusst andere Gestaltung“ 16 der 20 Befragten. Die anderen beiden Antwortmöglichkei-
ten wurden von jeweils 18 beantwortet.
Die meisten Hochschulen wählten keine „genaue Kopie nach innen“ (<70%), sondern stimm-
ten einer teilweise oder einer (stimmt vollkommen) „Abwandlung unter Berücksichtigung des
Systems“ (<80% bei Zusammenfassung der Antworten von Stimmt teilweise/vollkommen) zu.
Für die Antwort „kein Zusammenhang – bewusst andere Gestaltung“ stimmten <20% zu und
<20% mit teilweise. Insgesamt wird von den meisten Hochschulen bei der Umsetzung der
LOM die Gesamtstrategie gefahren: „Abwandlung unter Berücksichtigung des Systems“.
Insgesamt zeigt sich also eine Weitergabe des Systems nach innen, allerdings mit dem
Spielraum für eigene Prioritätensetzung.
2
6
4
3
9
4
13
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genaue Kopie nach innen
Berücksichtigung aber Abwandlung
kein Zusammenhang – bewusst andere Gestaltung
Stimmt nicht stimm teilweise stimmt vollkommen
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
71
Abbildung 2: Gestaltung der internen Mittelvergabe an den Fakultäten/ Fachbereichen
Diese Frage wurde von allen 6 Fachhochschulen und von 11 der 14 Universitäten beantwor-
tet. Deutlich wird, das die Hochschulen in den Fakultäten/Fachbereichen größtenteils keine
„genauen Kopien nach innen“ haben (<82%). In der Befragung geben die Hochschulen rela-
tiv gleich an, teilweise <30%, vollkommen <30% oder nicht >40% eine „bewusst andere Ge-
staltung“ des Verteilungsmodells anzuwenden. Ob es sich um eine „Berücksichtigung aber
Abwandlung“ handelt, ist genauso unentschieden.
In einer offenen Antwortmöglichkeit sollten die Hochschulen die von ihnen im Rahmen der
internen Mittelverteilung genutzten Leistungsparameter benennen. Jenseits einer häufigen
Übereinstimmung mit den Parametern der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung werden
folgende, nicht im Finanzierungssystem des Landes verankerte Parameter genannt:
Lehre/Studium
Kreditpunkte
Studierendenevaluationsergebnis für den Bereich Lehre
Lehrbelastung/ Belastungsorientierte Parameter in der Lehre: Teilnehmer-
zahlen in Veranstaltungen; Prüfungszahlen
Anzahl der Lehrenden nach Kapazität
Forschung Publikationsleistung, Publikationen incl. künstlerischer Leistung
Nachwuchsförderung Habilitationen
Gleichstellung Habilitationen von Frauen
Sonstiges
Umsetzung der Hochschulentwicklungsplanung (Erreichen von Entwick-
lungszielen)
Wissenschaftliches Personal einschl. Drittmittelbeschäftigte
Klinikdeckungsbeitrag
Besonders deutlich wird, dass die Hochschulen intern auch Parameter der qualitativen Mes-
sung einbeziehen, wie bspw. Studierendenevaluationsergebnisse.
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genaue Kopie nach innen
Berücksichtigung aber Abwandlung
kein Zusammenhang – bewusst andere Gestaltung
stimmt nicht stimmt Teilweise stimmt vollkommen
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
72
Die Frage, wie die Transparenz des Anreizsystems hergestellt wird, wurde eindeutig beant-
wortet. Die meisten Hochschulen berichten hierzu in den Hochschulgremien und im Rahmen
der hochschulinternen Berichte. Im Wirtschaftsplan werden zum Teil die Ergebnisse eben-
falls integriert. Eine Hochschule berichtet, dass sie die relevanten Wirtschaftsdaten im Intra-
net abbildet. Gegenüber den Gremien der Hochschule werde zudem regelmäßig durch Vor-
lage von Quartalsberichten Rechenschaft abgelegt.
Einige Hochschulen informieren die Fachbereiche / Fakultäten in Gesprächen und Diskussi-
onen und beziehen die Ergebnisse in Entwicklungs- /Strategieüberlegungen mit den Fachbe-
reichen/Fakultäten ein. Manche nutzen die Ergebnisse auch für jährlich stattfindende Haus-
halts- und Planungsgespräche zwischen Präsidium und Fakultäten.
4.2.3 Einschätzungen über Veränderungsbedarfe und Vorschläge zur Verbesserung
Die Hochschulen wurden aufgefordert, die Stärken und Schwächen des Finanzierungssys-
tems zu benennen.
Die Stärken des Finanzierungssystems werden in einer erhöhten Transparenz der LOM, der
Planungssicherheit bis 2015 (Zukunftsvertrag), der guten Nachvollziehbarkeit sowie der Sta-
bilität des Systems gesehen. Zusätzlich genannt wurden:
Finanzierung der Überlast durch HP 2020-Mittel
Stärkung der Forschungsaktivitäten durch VW-Vorab
Studienbeiträge als Wettbewerbsvorteil
Hoher Anteil der Landesfinanzierung über Globalhaushalt (mit Personalkostenober-
grenze)
Setzung von Leistungsanreizen durch Landesformel (bei geringen nicht intendierten
Effekten)
Einzelfallbezogene bedarfsorientierte Mittelverstärkung
Die Schwächen des Systems werden in der mangelnden Transparenz bei den Zuführungen
für laufende Zwecke gesehen, weiter durch die Vielzahl von unterschiedlichen Finanzie-
rungsquellen, sowie die Praxis bei der Vergabe von Bau- und Programmmitteln. Durch die
weitere Reduzierung der Investitionsmittel seien Hochschulen mit geringen Haushaltsansät-
zen nicht mehr in der Lage flexibel zu reagieren bzw. vollumfänglich zu reinvestieren.
Schwächen werden weiter in dem begrenzten Einfluss von Leistung auf die Zuweisungen
und in der geringen Flexibilität gesehen. Häufig wird das unzureichende Volumen der Zuwei-
sungen als Schwäche genannt. Im Rahmen der Interviews wird konkretisiert, dass das Sys-
tem nicht in der Lage sei, auf dynamische Entwicklungen zeitnah zu reagieren. Historisch
gewachsene Ungerechtigkeiten würden entsprechend fortgeschrieben. Weitere Punkte wur-
den als negativ im Rahmen der schriftlichen Befragung genannt:
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
73
Zusätzliche Mittel für besondere Projekte seien wünschenswert.
Teilweise existiere eine zu kleinteilige Steuerung durch das MWK und das Land (in
einigen Bereichen werde an kleinen Fördertöpfen und entsprechenden Antragsver-
fahren festgehalten, obwohl die Steuerung durch die Zielvereinbarung ausreichend
wäre).
Bisher gebe es keine Berücksichtigung der Lehrqualität und der Entwicklungspläne.
Regional- und strukturpolitische Aspekte würden nicht ausreichend berücksichtigt.
(Kosten- und Standortnachteile)
Stärkere finanzielle Berücksichtigung besonderer Bemühungen um das Herstellen
von Bildungsgerechtigkeit (offene Hochschule, neue Zielgruppen) sollte erfolgen.
Hohe, nicht immer nachvollziehbare Differenz zwischen den Aufwendungen für Stu-
dienplätze an Universitäten und an (Fach)Hochschulen sollte es nicht geben.
Es gebe keine Planungssicherheit über jährliche Zuweisung für investive Zwecke.
In der Tabelle 22 wird deutlich, welche konkreten Veränderungsbedarfe die Hochschulen
sehen.
Tabelle 22: Veränderungsbedarfe der Hochschulen
trifft zu/trifft eher zu
trifft eher nicht zu/trifft nicht zu negativ
FH Uni FH Uni
Das System wird stärker ausdifferenziert (ggf.: Ausdifferenzierung v.a. im Bereich…) 2 5 4 9
Das Zuweisungsverfahren soll vereinfacht wer-den.(ggf.: v.a. im Bereich….) 2 7 4 8
Die Leistungsorientierung des Finanzierungs-systems soll stärker in den Vordergrund gestellt werden 2 9 4 5
Die Nachfrageorientierung des Finanzierungs-systems soll stärker in den Vordergrund gestellt werden. 2 7 2 7
Das Finanzierungssystem soll transparenter gestaltet werden. 4 11 2 3
Historisch gewachsene Ungerechtigkeiten soll-ten beseitigt werden? 6 11 2
Detailprobleme sollen beseitigt werden? 3 9 2 4
Auf die Frage, welche Veränderungsbedarfe im Vordergrund stehen, wird mit fast 90% die
Beseitigung der historischen Ungerechtigkeiten genannt. Mit etwas über 73% stimmen die
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
74
Hochschulen der Aussage „Das Finanzierungssystem soll transparenter gestaltet werden“
zu. Eher nicht zugestimmt haben die Hochschulen den Aussagen
„Das System wird stärker ausdifferenziert“ (70%) und
„Das Zuweisungssystem soll vereinfacht werden“ (60%).
Im Vergleich Universität und FH treten die stärksten Unterschiede bei den Aussagen „Detail-
probleme sollen beseitigt werden“ und „Leistungsorientierung soll stärker in den Vordergrund
gestellt werden“ auf. Die Universitäten sprechen mit 64% für mehr Leistungsorientierung aus,
aber nur ca. 33% der FHs.
Schaut man sich die einzelnen Bausteine an, die verändert werden sollten, wird , wie in Ab-
bildung 4 deutlich, dass insbesondere die Mittelzuweisungen zu den investiven Baumitteln
und den konsumtiven Bauunterhaltsmitteln wie auch die Zuführungen für laufende Zwecke
von den Hochschulen hierzu gezählt werden.
Abbildung 3: Veränderungsbedarf in den einzelnen Bausteinen
Weiterer Bedarf besteht überraschenderweise, da diese Bausteine bisher nicht groß genannt
wurden, bei den Stipendienprogrammen, den Zielvereinbarungsverfahren und dem Pro-
gramm Offene Hochschule. In Bezug auf den Veränderungsbedarf bei den Zielvereinba-
rungen ist zu unterstreichen, dass knapp 60% der Universitäten sich für eine Änderung aus-
sprechen aber nur <als 15% der FHs.
Es wurde im Rahmen der Interviews verdeutlicht, dass in die Antragsstellung der Stipen-
dien im Rahmen des Stipendienprogramms die Frage integriert war, ob die Eltern einen
Hauptschulabschluss hätten. Ein solches Vorgehen werde nicht akzeptiert und müsse geän-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
75
dert werden. Am besten sollten die Mittel einfach durchgereicht und von den Hochschulen
eigenständig verwendet werden können.
Um die Kritikpunkte an dem Zielvereinbarungssystem genauer betrachten zu können, wur-
de im Rahmen der Interviews hierzu konkret nachgefragt. Kritisch gesehen wird, dass es
keine direkte Verbindung zwischen den einzelnen Finanzierungsbausteinen und den Zielver-
einbarungen gebe. Eigentlich sollten die Zielvereinbarungen mit der Finanzierung gekoppelt
werden. Auch habe das Land keine konkrete Zielvorstellung bezüglich ihrer Hochschulen.
Grundlage für die Zielvereinbarungen müsse ein Landeshochschulentwicklungsplan sein,
den es aber nicht gebe. Es wurde ausgesagt, dass, wenn das Finanzierungssystem weiter-
entwickelt werden sollte, Ziele definiert werden müssten, die zeigten, wohin die Politik will.
Auch der Aushandlungsprozess wurde kritisiert. Die Zielvereinbarung enthalte teilweise Er-
lasselemente ohne Zusatzfinanzierung. Die verankerten Ziele entsprächen keinen richtigen
Plänen, sondern eher allgemeinen Anforderungen.
Es wurde generell gewünscht, die Ziele der niedersächsischen Hochschulen über die Ziel-
vereinbarungen offenzulegen, um die eigenen besser priorisieren zu können. Dies müsse,
um Wirkung zu haben, allerdings auch eine gewisse Verbindlichkeit und klare Konsequenzen
aus Ziel(nicht)erreichung aufweisen. So gibt eine Hochschule das Beispiel, das ein in der
Zielvereinbarung vereinbarter Schwerpunkt von einer anderen Hochschule über gezielte Be-
rufungen „okkupiert“ worden sei. Inwieweit eine Steuerung der Schwerpunktbildung der
Hochschulen durch das Land erfolge, sei entsprechend nicht transparent.
Die Zielvereinbarungen wurden als finanziell irrelevant beschrieben und seien eher als For-
malie anzusehen. Maßnahmen und Projekte würden zum Teil angeschoben aber nicht nach-
haltig genug finanziell weiter getragen. Über die Zielvereinbarungen würden Mittel, die die
Hochschulen über ihren Innovationspool (1% der Zuführungen für laufende Mittel) vorhielten,
verteilt, die ggf. intern anders genutzt würden, so eine Hochschule.
So wird als Beispiel von einer Hochschule genannt, dass im Rahmen der Zielvereinbarungen
zwar eine neue Schwerpunktbildung in einem Bereich gefordert, allerdings die finanziellen
Konsequenzen von der Hochschule zu Ungunsten anderer Bereiche getragen werden soll-
ten. Entsprechend wird von einigen Hochschulen gefordert, dass Umstrukturierungen zumin-
dest temporär finanziell gefördert werden. Dies sollte verbunden werden mit Zielsetzungen.
Bis zum Ende der jeweiligen Finanzierung sollten Strukturen geschaffen worden sein, um
sich selbst zu tragen. Andere Hochschulen unterstreichen jedoch, dass es nicht nur um An-
schubfinanzierungen gehen dürfe sondern das Land auch nachhaltig Schwerpunkte finanzie-
ren sollte.
Inhaltlich wird kritisiert, dass die Zielvereinbarungen sich auf Punkte bezögen, die nicht ge-
nuin in den Bereich der Lehre und Forschung gehörten. So sagt ein Präsident: „Es kommen
zusätzliche Aufgaben, die nicht honoriert werden, die Qualität leidet darunter.“
Eine andere Hochschule sagt, dass noch nicht einschätzbar sei, was bei der Zielumsetzung
herauskommt. Es könnten nicht alle Zielsetzungen umgesetzt werden. Auf die Frage, wie
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
76
Sanktionen angesehen würden, antworteten mehrere Hochschulen, dass dies dann kein
Problem sei, wenn die Anreize auf finanzieller Basis gestellt würden.
Generell fehle der Anreiz, Ziele zu erreichen, da es keine Nachkontrolle der Zielvereinba-
rungen durch das MWK bisher gebe. So sagt ein Präsident aus: „Das Papier ist gestapelt
worden und in einem Schrank verschwunden und keiner hat reingeguckt.“
Als eine Möglichkeit wird vorgeschlagen, die Zielerreichungsgrade mit in die Berechnung
der Grundausstattung zu integrieren.
Positiv unterstrichen werden die Auswirkungen der Zielvereinbarungen auf die interne Steue-
rung, z.B. bei Akkreditierungen bzw. Reakkreditierungen.
Fast gar kein Bedarf an Veränderungen wird bei den Hochschulpaktmitteln und den Mittel
für frühkindliche Bildung geäußert.
In Bezug auf eine Stärkung der Zielsetzungen für das Finanzierungssystem des Landes zeigt
die Abbildung 5, dass der stärkste Bedarf in erweiterten Zielsetzungen zum Hochschulbau
gesehen wird, gefolgt von Zielsetzungen zur Qualitätsentwicklung und der Nachwuchsförde-
rung. In diesen drei Punkten bestehen nur minimale Unterschiede zwischen den Hochschu-
len.
Abbildung 4: Welche der Ziele des Landes sollten stärker in Finanzierungsverfahren
einfließen?
Zusätzlich wurden die Hochschulen gebeten, weitere Zielsetzungen zu benennen, die in das
Finanzierungssystem einfließen sollten. Hier wurden benannt:
Verringerung des Studienabbruchs (nicht im Sinne einer leistungsorientierten Mittel-
zuweisung verwenden, sondern als zusätzliche Fördermittel zur weiteren Situations-
verbesserung)
Nachhaltigkeit der Entwicklung (z.B. durchgängige Konzepte der Nachwuchsentwick-
lung)
Verstärkte Berücksichtigung von Qualitätsaspekten
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Profilierung der Schwerpunkte
Nachwuchsförderung
Stärkung der Lehrerbildung
Qualitätsentwicklung
Öffnung für neue Studierenden-Zielgruppen
Hochschulbau
Summe sehr hoher / hoher Bedarf
Summe sehr hoher / hoher Bedarf
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
77
Strukturelle Finanzierung von Forschungen an FHs
Struktur und regionalpolitische Aspekte
Berücksichtigung dynamischer Entwicklung
Bauunterhaltung und Sanierung
Beseitigung gewachsener historischer Ungerechtigkeiten.
Die für die Hochschulen wichtigsten Verbesserungsvorschläge zum Gesamtsystem wurden
in einer offenen Frage abgefragt.
Allgemein wurde vorgeschlagen, dass es ein Minimum an Förderprogrammen geben sollte
und stattdessen ein Maximum an Grundfinanzierung zur Verfügung gestellt werden sollte.
Dies wird ebenfalls im Rahmen der Interviews unterstrichen. So wurde ausgesagt, dass weni-
ge große „Töpfe“ besser wären, da der Umgang damit einfacher und dadurch transparenter
sei.
Ein anderer Vorschlag, der im Rahmen der schriftlichen Befragung genannt wurde, war, die
Sondermittelgruppen zusammenzulegen und nach nachvollziehbaren Kriterien ggf. über Ziel-
vereinbarungen zu verteilen. Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass die Finanzierung
dynamischer sein und Entwicklungen mit einbeziehen sollte.
Um die Verteilungsvolumen zu erhöhen, wird von einer interviewten Hochschule vorgeschla-
gen, Teile des VW-Vorab über Zielvereinbarungen zu vergeben. Die Hochschulen könnten
sich dann besser profilieren.
Wiederum eine andere Hochschule schlägt vor, die Finanzierung stärker über Studierenden-
zahlen abzubilden.
Ein anderer Vorschlag beinhaltet die Einführung eines mittelfristigen, kennzahlenbasierten
Steuerungsinstruments, mit dem auf planbare Weise nennenswerte Umverteilungen in der
Grundfinanzierung zum Beispiel aufgrund des Größenwachstums bzw. der Auslastung der
Hochschulen oder auch aufgrund längerfristig politisch gewollter Schwerpunktsetzungen (z.B.
zugunsten einzelner Fächergruppen, zugunsten von Fachhochschulen) vorgenommen wer-
den.
Weitere Anmerkungen im Rahmen der schriftlichen Befragung waren:
Erhöhung der Mittel
konsequente Anwendung des Globalhaushalts (Stichwort überflüssige HH-Titel)
Keine politische Mittelvergabe
Klare und einheitliche Bemessungskriterien
Angemessene Berücksichtigung der Sondertatbestände künstlerisch-
wissenschaftlicher Hochschulen
Höhere Mittel für Nachwuchsförderung und Forschungsförderung
Transparenz über alle Finanz“quellen“
Förderung von Kooperationen zwischen Hochschulen: eigene Hochschule erfüllt
neuartiges Kooperationsmodell mit Leben; dies sollte vom Land honoriert werden.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
78
In den Interviews wurden Fragen zu Kooperationen nochmals vertiefend gestellt. Allerdings
über die Frage, ob Kooperationen finanziell gefördert werden sollten, herrscht Uneinigkeit. Auf
der einen Seite wird eine entsprechende Förderung als sehr günstig und wünschenswert an-
gesehen, da Kooperationen auch finanziell belasten könnten. Das von der NTH praktizierte
Finanzierungsverfahren der Kooperationen wird positiv bewertet. Auf der anderen Seite wird
von Hochschulen ausgesagt, dass Kooperationen generell als wünschenswert anzusehen
seien, weil die Studierenden und die Organisation davon profitierten. Auch sei der Einfluss auf
Kooperationen durch die Hochschulleitungen nur begrenzt, denn Verbünde müssten bottom-
up gefunden werden. Eine entsprechende Förderung sei daher nicht nötig und sinnvoll.
Für den Bereich Bau und besondere Bauunterhaltung wurde vorgeschlagen, dass jeder
Hochschule eine Globalzuweisung von Baumittel zur eigenverantwortlichen Verwendung im
Rahmen der Hochschulbauplanung der Universität, vergleichbar den Zuschüssen für Bauun-
terhalt (KNUE), zugewiesen werden sollte.
Die Mittel der Bewirtschaftung sollten sich an der Art und der Menge der Gebäude als
auch der damit verbundenen Flächen orientieren. Auch wird vorgeschlagen, dass Mittel für
Großgeräte im Rahmen der Finanzhilfe gewährt und die Mittel für den Bauunterhalt gestei-
gert werden sollten. In den Interviews wurde vorgeschlagen, dass die Hochschulen in einer
Weise gefördert werden sollte, die der Bausubstanz der Gebäude entspricht (auch über Ziel-
vereinbarung zu berücksichtigen). Flächenfinanzierungen könnten ebenfalls anhand der Stu-
dierendenzahlen erfolgen.
Die Zuführungen für laufende Mittel sollten nach Ansicht einiger Hochschulen regelmäßig
auf den Prüfstein gestellt werden, um dynamische Entwicklungen der Universität zu berück-
sichtigen. Ein Vorschlag lautet, dass eine aufgabenbezogene Vergleichsbasis für die Grundfi-
nanzierung und die damit verbundene Personalstruktur geschaffen werden sollte. Dies fordere
allerdings eine transparente und rechnerisch nachvollziehbare Gesamtkonzeption der Global-
haushalte. Dies wird unterstrichen durch die Aussagen der interviewten Hochschulen. Hier
wurde vorgeschlagen, die Ressourcen umzuverteilen. So sollten bspw. wenn über Jahre Un-
terauslastungen bei bestimmten Studienprogrammen zu verzeichnen seien, diejenigen Hoch-
schulen, die ausgelastet sind, diese Mittel bekommen. Ebenfalls sollten Standortstrukturen in
die Zuschüsse einfließen.
In Bezug auf konkrete Verbesserungsvorschläge zur leistungsbezogenen Mittelzuweisung
wurde teilweise vorgeschlagen, dass die Cluster überarbeitet und höher differenziert werden
sollten. Im Rahmen der Interviews wurden unterschiedliche Überlegungen zum Umgang mit
den Clustern vorgestellt: sinnvoll sieht es eine Hochschule, keine Cluster zu bilden sondern
differenzierte Gewichtungsfaktoren nach Fächern festzusetzen. Eine andere Hochschule
schlägt eine bundesweite Orientierung der Parameter vor, um die „gleichen“ FB auch unter-
einander zu vergleichen. Dies sei bisher mit den FFG nicht gegeben. Über einen Fach zu
Fach Vergleich könnten die Hochschulen sich auch besser selber steuern, indem sie bspw.
wüssten, mit welchen Leistungen zu welchem Preis sie konkurrieren.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
79
Eine Hochschule schlug bei der schriftlichen Befragung den Einbau eines Faktors zum Aus-
gleichs struktureller Ungleichheiten (z.B. Größe, Standort, Umfeld, z.B. Bildungsstand) und
die Realisierung eines offenen Systems (eigene Verbesserungen sollen nicht durch Verbes-
serungen anderer Hochschulen geschluckt werden) unter Einführung einer Kappungsgrenze
vor. Eine andere Hochschule präferiert die Erhöhung des Anteils der leistungsbezogenen
Mittelzuweisung an den gesamten Mitteln. Generell wurde angemerkt, dass weitere Informa-
tionen für eine sachgerechte Interpretation der Ergebnisse der LOM benötigt würden.
In Bezug auf die genutzten Daten und Parameter wird folgendes vorgeschlagen:
Ausschluss nicht valider veralteter Datenbasis und gleiche Datenstichpunkte bzw. –
zeiträume Daten (z.B. outgoings)
Erweiterung der Parameter zum Bereich Forschung, z.B. Publikationen
Entwicklung von Qualitätsindikatoren Lehre, zum Beispiel über Zufriedenheitsbefra-
gungen der Studierenden, wie in einem Interview vorgeschlagen.
Neujustierung der Gewichtungsfaktoren, insbesondere für Absolventen, Internationa-
lisierung und Frauenförderung
In den Interviews schlägt eine Hochschule den Ausschluss der Exzellenzuniversitäten aus
der Formel oder die Nicht-Anrechnung der Exzellenzmittel in den Parameter Drittmittel vor.
Andere fordern die Überprüfung der Gewichtung insbesondere des Parameters Absolventen.
Vor dem Hintergrund des zukünftigen Wegfalls der Hochschulpaktmittel wird von einer
Hochschule im Rahmen der Interviews ausgesagt, dass die Zuführungen erhöht werden
müssten, wenn 50% der Studierendenaufwuchses erhalten bleiben sollte. Das könne mit
Sondermittel nicht geschafft werden. Selbiges gilt auch für weitere Zielsetzungen des Landes
einher: Internationalisierung, Offene Hochschule, Diversity. Bestimmte Gruppen von Studie-
renden könnten nur zum Studienerfolg geführt werden, wenn eine unterstützende Struktur
geschaffen würde und hierfür müssten Mittel bereitgestellt werden.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
80
5. Bewertung des Finanzierungssystems aus Sicht der
Evaluationsgruppe und Empfehlungen
Nachdem nun auf der Grundlage der Dokumentenanalyse, der schriftlichen Befragung und
der tiefergehenden Experteninterviews die Ist-Situation des Finanzierungssystems des Lan-
des Niedersachsen aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet wurde, können einige The-
menfelder definiert werden, die einer Bewertung durch die Evaluationsgruppe bedürfen. Ins-
gesamt werden neun Themenfelder herausgearbeitet, die auch hinsichtlich ihrer Problem-
stellung im Folgenden näher skizziert werden. Hierzu folgt eine Bewertung der Situation, die
Aufführung von Änderungs- und Problemlösungsvorschlägen sowie Empfehlungen durch die
Evaluationsgruppe.
Aufgenommen wurden diejenigen Themen, die entweder auf der Grundlage der Situations-
analyse Auffälligkeiten anzeigen oder Themen, die im Rahmen der schriftlichen Befragung
als auch im Rahmen der Experteninterviews mehrfach angesprochen worden sind. An dieser
Stelle gilt es zu unterstreichen, dass nicht jede Aussage einzelner Personen eine konkrete
Beschäftigung der Evaluationsgruppe nach sich zog. Dennoch sind auch Einzelaussagen in
den vorangehenden Abschnitten ausführlich dargestellt, um den Gesamtüberblick über die
Positionen der Hochschulen zu ermöglichen. Außerdem wurde versucht, auf so viele Hinwei-
se einzugehen wie nur möglich. Bevor nun auf die einzelnen Themen eingegangen wird,
sollen erste generelle Überlegungen präsentiert werden, die in Verbindung zu den einzelnen
Bausteinen des Finanzierungssystems stehen.
5.1 Generelle Anmerkungen und Überlegungen zu einzelnen Bau-
steinen des Finanzierungssystems
Der Grad der Hochschulautonomie der niedersächsischen Hochschulen ist im Zusammen-
hang mit dem Finanzierungssystem als überdurchschnittlich anzusehen. Die Hochschulen
haben die Freiheit, eigene Schwerpunkte zu setzen und entsprechend interne Steuerungs-
ansätze zu verfolgen. Für Strategie- und Profilbildung und eine flexible interne Mittelbewirt-
schaftung sind alle nötigen finanziellen Flexibilitäten gegeben. Dies wird von der Experten-
gruppe als sehr positiv angesehen. Die in den folgenden Kapiteln genannten Empfehlungen
der Evaluationsgruppe sollen dafür Sorge tragen, diesen bereits hohen Grad der Autonomie
zu erhalten und darüber hinaus noch zu stärken.
Eine weitere wichtige Erkenntnis hat der Evaluationsprozess erbracht: In Niedersachsen gibt
es bisher keine Gesamtsicht auf alle Bausteine des Finanzierungssystems. Debatten
drehen sich stets um einzelne Komponenten, das Zusammenspiel aller Teile wird jedoch
nicht genügend betrachtet.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
81
Beispiel 1: Bei den Zuführungen für laufende Zwecke wird mangelnde Anpassung an sich
verändernde Studierendenzahlen kritisiert, dies wird aber im Zusammenhang mit dem Hoch-
schulpakt erreicht. Beides zusammen betrachtet führt zu der Erkenntnis, dass tendenziell
eine hinreichende Anpassung an Studierendenzahlen erfolgt. Sobald aber in Zukunft ggf. die
Finanzierungsquelle Hochschulpakt entfällt, ist die mangelnde Anpassungsfähigkeit der lau-
fenden Zuführung negativer zu beurteilen.
Beispiel 2: Aus der Finanzierungsformel resultiert eine Situation mit Gewinnern und Verlie-
rern, Leistungen werden belohnt. Wenn aber aus anderen Töpfen insgesamt die Effekte der
Formel systematisch ausgehebelt würden, wäre die Bedeutung der durch eine Formel ver-
mittelten Anreizeffekte stark relativiert. So hat beispielsweise die Hochschule Osnabrück
Verluste in Bezug auf die LOM zu verzeichnen, gleichzeitig ebenfalls einen enormen Bud-
getzuwachs, so dass die LOM hier nur wenig budgetäres Gewicht hat. Anders sieht es an
der TU Clausthal aus, deren Verluste in der LOM sehr hoch sind und im Gesamtkontext des
rückläufigen Grundbudgets negative Effekte haben dürften.
Es ist zu empfehlen, dass zukünftige Gestaltungsentscheidungen über Finanzierungsinstru-
mente stets die Positionierung und Effekte im Gesamtsystem einbeziehen. Bei der Betrach-
tung einzelner Bausteine in den folgenden Abschnitten werden diese Wechselwirkungen
einbezogen.
Die Zuführungen für laufende Zwecke wurden durch die Hochschulen als besonders wich-
tiger Baustein des Finanzierungssystems angesehen. Insbesondere die Punkte Planungssi-
cherheit und Stabilität wurden hier hervorgehoben. Verstärkt wird dies durch die mehrjährige
Planungssicherheit im Rahmen des Zukunftsvertrags. Die Evaluationsgruppe schließt sich
dieser positiven Bewertung an. Allerdings wurde dieser Baustein auch in Verbindung einer
„historischen Ungerechtigkeit“ gebracht, wurde doch die Basisberechnung dieser Mittel auf
der Grundlage des Hochschuloptimierungskonzeptes von 2003 anhand der vorhandenen
Personalstellen jeder Hochschule berechnet. Kritisiert wurde vor allem die fehlende finanziel-
le Anpassung an neue Studierenden- und Personalzahlen sowie Nutzflächen. Dieser Bau-
stein wird in den folgenden Unterkapiteln noch diskutiert werden (vgl. 5.2, 5.3, 5.4).
Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass zwischen den zwei Argumentationen ein Zielkon-
flikt besteht: Die Wahrung von Stabilität und Planungssicherheit erfordert die Fortschreibung
einer Grundfinanzierung, eine Anpassung an sich verändernde Bedingungen erfordert im
Gegensatz dazu Reallokationen. Es gibt demnach nur zwei Möglichkeiten: Entweder man
betrachtet das eine oder das andere Argument als ausschlaggebend oder man sucht eine
Balance zwischen den widersprüchlichen Anforderungen an die Hochschulfinanzierung. Ge-
nerell empfiehlt die Evaluationsgruppe, großes Gewicht auf das Stabilitätsargument zu le-
gen, aber die Mittelzuweisungen aus diesem Baustein in regelmäßigen Abständen anhand
spezifischer Kriterien zu überprüfen (siehe hierzu 4.2). Dies entspricht einer Lösung, die die
Balance zum Ziel hat.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
82
Überraschend für die Evaluationsgruppe war die starke Thematisierung der Mittel für Bau
und Bauunterhaltung (konsumtiv und investiv) von Seiten der Hochschulen. Vor dem Hin-
tergrund der vorliegenden Daten und den Aussagen zu notwendigen Mittelbedarfen im All-
gemeinen und auf der Grundlage des auch im Land Niedersachsen zu beobachtenden Sa-
nierungsstaus im Besonderen wird hier eine starke Unterfinanzierung deutlich. Unter dem
Kapitel 4.3 wird diesem Thema konkreter nachgegangen und es werden entsprechende Vor-
schläge und Empfehlungen unterbreitet.
Die Vergabe der Hochschulpaktmittel wurde durchgängig von den Hochschulen als positiv
angesehen. Die politische Schwerpunktsetzung auf die Fachhochschulen wurde ebenfalls
nicht als negatives Thema durch die Hochschulen problematisiert und scheint im Land akzep-
tiert zu sein.
Der von einer Vielzahl von Hochschulen genannte Wunsch nach Abbildung und finanziellen
Honorierung von Qualität in der leistungsbezogenen Mittelvergabe (LOM) erscheint nur
sehr schwer umsetzbar zu sein, da ein indikatorgestütztes Mittelzuweisungsmodell vor allem
quantitativ ausgerichtet ist. Weiterführende Indikatoren wie beispielsweise Publikationen oder
eine Ausdifferenzierung bestimmter Indikatoren über entsprechende Gewichtungen und weite-
re Bewertungen und Empfehlungen werden unter 4.5 diskutiert und ausgeführt. Die
Anreizwirkungen der LOM werden von den Evaluatoren als positiv betrachtet.
Mit dem VW-Vorab aber auch den Titelgruppen 71 und 74 des Kapitel 0608, mit denen ne-
ben dem Programm Pro*Niedersachsen auch Berufungen und innovative Hochschulprojekte
finanziert werden, , haben die Hochschulen des Landes Niedersachsen Optionen auf die
Gewinnung finanzieller Mittel, mit denen die Forschung an den Hochschulen stark vorange-
bracht werden kann. Insbesondere der VW-Vorab ist eine enorme Chance für das Land Nie-
dersachsen, die nationale und internationale Wettbewerbsfähigkeit auszubauen. Allerdings
wurde von Seiten der Hochschulen zum Teil stark kritisiert, dass die Fachhochschulen an
den Vorab-Mitteln stark unterproportional beteiligt seien.
Tabelle 22: Prozentuale Anteile am VW-Vorab nach Hochschularten
2008 2009 2010
Summe künstlerische Hochschulen 0,00% 1,52% 0,00%
Summe Fachhochschulen 0,00% 5,47% 16,25%
Summe Medizin 10,04% 22,38% 10,92%
Summe Universitäten 89,96% 70,63% 72,83% Quelle: MWK, eigene Berechnungen
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
83
Wie die Tabelle zeigt hat sich jedoch die Beteiligung der Fachhochschulen an dem VW-
Vorab zwischen 2008 und 2010 von keinerlei Förderung auf einen Anteil von 16, 25% erhöht.
Es ist davon auszugehen, dass den Anstrengungen der Fachhochschulen, sich auch im Be-
reich der Forschung zu etablieren, im Rahmen des VW-Vorab erstmals Rechnung getragen
wird.
Generell sieht die Expertengruppe die Fortführung des Zukunftsvertrages zur Sicherung
und Planungssicherheit der Hochschulen als notwendig und sinnvoll an. Positiv ist auch zu
sehen, dass im Rahmen des Hochschuloptimierungskonzepts eine planerische Ausgangs-
basis für den mehrjährigen Vertrag geschaffen wurde, die einerseits datengestützt war und
andererseits auf einem intensiven Dialog beruhte. Nach diesen Prinzipien sollte auch zukünf-
tig das Land in regelmäßigen Abständen planerische Entscheidungen zu inhaltlichen und
strategischen Eckpunkten treffen, die den Rahmen für das Handeln der Hochschulen setzen
(allerdings nicht wie beim Hochschuloptimierungskonzept als Budgetkürzungsansatz). Ent-
sprechend sollte der Zukunftsvertrag oder dessen Nachfolgerinstrument dahingehend wei-
terentwickelt werden, dass es strategische Eckpunkte zur Entwicklung der Hochschulland-
schaft Niedersachsen integriert. Dies wäre dann gleichzeitig die gestalterische inhaltliche
Grundlage für die Zielvereinbarungen.
Zurzeit profitieren die Hochschulen des Landes Niedersachsen von der Möglichkeit, über
Studienbeiträge die Qualität der Lehre zu erhöhen. Die Studienbeiträge werden von den
niedersächsischen Hochschulen als Wettbewerbsvorteil gesehen. Die Erhebung der Studi-
enbeiträge wird auch in Niedersachsen politisch differenziert diskutiert. Die vollständige
Kompensation durch Landesmittel erscheint der Evaluationsgruppe angesichts der Unterfi-
nanzierungen im Bereich investiver Bau- und Bauunterhaltungsmittel sehr schwierig durch-
setzbar zu sein. Es wird befürchtet, dass bei zusätzlichen Haushaltsbelastungen durch Kom-
pensation die anderen Budgetblöcke keine Chance auf Aufwüchse haben. Schwierig wird es,
die Qualität der Lehre auch vor dem Hintergrund der neu aufgebauten Studienplatzkapazitä-
ten ohne Studienbeiträge zu halten. Die Zweifel des MWK an der Kapazitätsneutralität von
staatlicher Studienbeitragskompensation werden geteilt; damit besteht auch ein rechtliches
Risiko, dass Qualitätssteigerungen möglicherweise nicht aufrecht erhalten werden können.
Trotz dieser Bedenken sieht es die Evaluationsgruppe als notwendig und unabdingbar an, im
Falle des Wegfalls der Studienbeiträge diese vollständig zu kompensieren, um die hiermit
erzielten Erfolge in der Reformierung und der Qualitätsverbesserung der Lehre an den nie-
dersächsischen Hochschulen nicht zu gefährden.
5.2 Historische Ungerechtigkeiten
Die von den Vertreter(inne)n der Hochschulen viel genannte „historische Ungerechtigkeit“
hat letztendlich zwei Ebenen, die es zu betrachten gilt: zum einen die der infrastrukturellen
Unterschiede zwischen alten und neuen Hochschulen und zum anderen die Festlegung und
geringe Flexibilität der sich im Umfang ändernden Zuführungen für laufende Zwecke.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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Der erstgenannte Aspekt wäre bereits in den 2003 realisierten Budgets enthalten gewesen;
der zweite ergäbe sich aus der Festschreibung in 2003, die eine Anpassung an veränderte
Situationen verhindert. Ungerechtigkeit entstünde dann, wenn sich wesentliche Parameter
für die einzelnen Hochschulen systematisch unterschiedlich entwickeln würden.
In Bezug auf die infrastrukturellen Unterschiede zwischen alten und neuen Hochschulen be-
richteten einzelne Hochschulen, dass sie zwar Mittel für Bau und Ausstattung erhalten hät-
ten, aber beispielsweise nicht für den Aufbau der Verwaltung an unterschiedlichen Standor-
ten, die bei den alten Hochschulen kontinuierlich mitgewachsen sei. Zusätzlich wurde berich-
tet, dass die Gebäudesubstanz neuerer Hochschulen (Bauten in den 70er Jahren) stärker
sanierungsbedürftig sei als die der alten Hochschulen, die zum einen eine über Jahrzehnte
gewachsene Bausubstanz aufwiesen und zum anderen kontinuierlich Investitionen für ihre
Gebäude erhalten hätten. Diese Aussagen kann die Evaluationsgruppe nicht konkret über-
prüfen.
Die zweite zu betrachtende Ebene in Bezug auf die so genannte historische Ungerechtigkeit
konzentriert sich auf die Zuführungen für laufende Mittel. Hier werden mehrere Argumente
zur Erläuterung der empfundenen Ungerechtigkeit angeführt. Zum einen wird von Seiten
einiger Hochschulen ausgesagt, dass bei den älteren Hochschulen die Bemessung dieses
Finanzierungsbausteines im Rahmen des Hochschuloptimierungskonzeptes auf der Grund-
lage bereits langfristig und historisch gewachsenen Personalbestands erfolgt sei, während
dies bei den neueren Hochschulen auf anderer Basis festgelegt worden sei. Auch dies ist im
Rahmen des Evaluationsauftrags nicht überprüfbar. Zum anderen sei die Ausgangslage der
Festlegungen der Zuweisungen für laufende Zwecke überholt, da es viele Entwicklungen
gegeben habe, die nicht ausreichend in den Baustein Eingang finden würden, wie beispiels-
weise Entwicklungen der Studierendenzahlen. Dies lässt sich anhand der Entwicklungen von
Studierendenzahlen und Budgetgrößen überprüfen (2008 – 2010), wie die folgende Tabelle
zeigt:
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
85
Tabelle 23: Veränderungen Budget, Studienanfänger, Studierende Professor(inn)en 2006 - 2010
* Studienanfänger=1. Fachsem. grundständiges Studium ohne Master ** Studienanfänger (grundständ. Studium) U Vec 2004: 795, 2005: 571, 2006:1314, 2007: 822, 2008: 713, 2009: 872; (entspre-chend +37% zu 2005) *** Grundbudget ohne N-Transferstellen (Fachhochschulen), ohne Terramare und Meerestechnik (U Ol), incl. SUB U Gö **** Die ausgewiesenen Zahlen für das Jahr 2006 für die Dienstbezeichnung Universitätsprofessor an der MH Hannover sind statis-tisch unsicher. Deshalb wurde auf einen Vergleich zu 2006 verzichtet Quelle: MWK, Stand 2011
Anhand der Tabelle wird deutlich, dass der Aufwuchs an Studienanfänger(innen) nicht bei
allen Hochschulen mit einem vergleichbaren Aufwuchs des Grundbudgets bzw. Grundbud-
gets plus Hochschulpakt kompensiert wird. Zwar gibt es durchaus Hochschulen, bei denen
sich v.a. inklusive Hochschulpakt die Budgets an die Studierenden gut anpassen, das ist
aber nicht systematisch und durchgängig der Fall. Besonders auffällig sind hier sowohl für
die Nominalen als auch die realen Werte die Zahlen zur TU Braunschweig, der Universität
Hildesheim und der HMTH. Diese Hochschulen weisen geringere Anteile in den Verände-
rungen des Grundbudgets und des Grundbudgets plus HS Pakt auf (nominal und real) als
die Aufwüchse ihrer Studienanfänger und Studierenden.
Bei den realen Werten des Grundbudgets und des Grundbudgets plus HS Pakt weisen ins-
gesamt 10 Hochschulen einen geringeren Aufwuchs auf, als bei ihren Studienanfängern. Bei
den nominalen Werten sind es acht Hochschulen.
Es ist daher darauf hinzuweisen, dass der Aufwuchs des Grundbudgets nominal ohne die
Mittel aus dem Hochschulpakt zum Teil nicht ausreicht, um den Zuwachs an Studierenden
abzubilden, wie das Beispiel der TU Braunschweig zeigt. Bei der Betrachtung der realen
Studien-
anfänger*Studierende Professor(inn)en
, hauptberuflich,
VZÄ
Grundbudget
***
Grundbudget
+HSPakt
Reale
Veränderung
Grundbudget
***
Reale
Veränderung
Grundbudget +
HSPakt ***
U OL 8,7% -1,8% 4,8% 9,4% 11,0% 5,7% 4,1%
U OS 20,5% 1,6% 6,0% 15,5% 16,3% 7,5% 9,1%
U VEC** -40,3% -10,5% 7,7% 18,1% 21,4% 7,2% 13,9%
U HI 25,9% 27,0% 44,3% 24,4% 27,0% 13,3% 19,1%
U LG insg. -11,5% -33,0% -12,3% 15,2% 15,2% 8,2% keine HS-Paktmittel
U GÖ 15,4% 2,1% 16,7% 15,3% 16,5% 5,6% 9,2%
UMG GÖ -15,7% -0,4% -4,9% 12,1% 4,5% keine HS-Paktmittel
TU BS 23,6% 14,6% -6,2% 10,0% 11,9% 3,3% 5,0%
TU CL -3,8% 19,1% -3,0% 11,4% 11,7% 5,5% 4,8%
LUH 15,2% -6,6% -1,8% 11,0% 12,7% 4,0% 5,8%
MHH**** -11,3% 1,7% 17,1% 17,1% 4,4% keine HS-Paktmittel
TiHo 6,5% 15,7% -6,7% 16,2% 16,2% 4,7% keine HS-Paktmittel
HMTH 25,6% 15,0% 2,5% 9,2% 11,7% 1,9% 4,8%
HBK 13,9% -4,7% 11,6% 9,9% 10,6% 0,5% 3,8%
HS WOE
HS EL
FH OOW
HS BS WFB 92,9% 32,2% 33,3% 33,1% 61,6% 22,9% 49,4%
HS H 70,8% 28,5% 31,5% 20,0% 43,1% 11,4% 32,2%
HS HHG 1,4% -11,2% -1,4% 6,4% 16,2% 3,2% 7,4%
HS OS 104,3% 30,2% 30,7% 32,3% 62,4% 21,0% 50,1%
Die Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen 2006 und 2010 lag bei 6,6 % (siehe Statistisches Bundesamt)
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
86
Veränderungswerte betrifft dies wesentlich mehr Hochschulen. Da die Diskrepanzen tenden-
ziell bei den Studienanfängern größer sind als bei den Gesamtstudierendenzahlen ist davon
auszugehen, dass sich die Auseinanderentwicklung von Budget- und Studierendenzuwachs
in Zukunft verschärft.
Zum Teil gehen Entwicklungen auch in eine andere Richtung, nicht alle Hochschulen expan-
dieren ihr Lehrangebot. Dabei wird deutlich, dass hinter den Entwicklungen im Grundbudget
auch zahlreiche Einzelfallentscheidungen zur Hochschulstruktur und Aufgabenübernahme
stecken. Ein Beispiel ist die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel, deren hohe Verände-
rungsrate bei den Studienanfänger(innen) und den Studierenden begründet liegt in der Ver-
lagerung des Campus Suderburg an die Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel.
Tabelle 24: Veränderungen Budget je Studienanfänger bzw. Budget je Studierenden 2006-2010
* Studienanfänger (grundständ. Studium) U Vec 2004: 795, 2005: 571, 2006:1314, 2007: 822, 2008: 713, 2009: 872 ** Grundbudget ohne N-Transferstellen (Fachhochschulen), ohne Terramare und Meerestechnik (U Ol), incl. SUB U Gö *** Bezug 2006: Budget je Studierenden bzw. je Studienanfänger an der ehemaligen FH OOW Quelle: MWK, eigene Berechnungen
Schaut man sich nun die Veränderungen des Budgets herunter gebrochen auf Studierende
an (real und nominal), bestätigen sich die oben genannte Tendenzen. Während die TU
Braunschweig und die HMTH eine deutlich rückläufige Finanzierung je Studienanfänger und
Studierenden sowohl in Bezug zum Grundbudget als auch zum Grundbudget plus Hoch-
schulpakt zu verzeichnen haben, weisen die Universität Osnabrück, die Universität Hanno-
ver, die HBK, die Hochschule Hannover und die Hochschule Osnabrück rückläufige Tenden-
zen ausschließlich in Bezug auf das Grundbudget und das Grundbudget plus Hochschulpakt
und Studienanfänger auf.
Insgesamt bestätigt sich also bei der laufenden Zuführung, dass die Anpassungsfähigkeit an
Parameteränderungen zwar vorhanden aber zu gering ist.
Stud. Anfänger Studierende Studienanfänger Studierende Stud. AnfängerStudierende Stud. AnfängerStudierende
U OL 0,65% 11,48% 2,11% 13,09% -5,58% 4,57% -4,21% 6,09%
U OS -4,18% 13,68% -3,53% 14,44% -10,11% 6,64% -9,51% 7,36%
U VEC* 97,76% 31,96% 103,26% 35,63% 85,52% 23,79% 90,68% 27,23%
U HI -1,24% -2,08% 0,85% -0,01% -7,35% -8,14% -5,39% -6,20%
U LG insg. 30,27% 71,92% 30,27% 71,92% 22,21% 61,28%
U GÖ 20,91% 34,45% 22,11% 35,78% 13,43% 26,13% 14,55% 27,37%
TU BS -10,99% -4,01% -9,44% -2,33% -16,50% -9,95% -15,05% -8,38%
TU CL 15,83% -6,48% 16,15% -6,23% 8,66% -12,27% 8,96% -12,03%
LUH -3,64% 18,89% -2,18% 20,70% -9,61% 11,53% -8,23% 13,22%
MHH*** 32,00% 15,16% 32,00% 15,16% 23,83% 8,03%
TiHo 9,13% 0,47% 9,13% 0,47% 2,37% -5,75%
HMTH -13,02% -4,98% -11,03% -2,80% -18,41% -10,86% -16,54% -8,82%
HBK -3,53% 15,25% -2,87% 16,03% -9,50% 8,11% -8,89% 8,84%
HS WOE***
HS EL***
HS BS WFB -31,00% 0,64% -16,20% 22,23% -35,27% -5,59% -22,55% 12,96%
HS H -29,75% -6,61% -16,26% 11,33% -34,10% -12,39% -22,60% 2,89%
HS HHG 4,90% 19,76% 14,52% 30,75% -1,60% 12,35% 5,84% 20,84%
HS OS -35,25% 1,60% -20,52% 24,72% -39,26% -4,69% -26,54% 15,26%
Die Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen 2006 und 2010 lag bei 6,6 % (siehe Statistisches Bundesamt)
Grundbudget**/ Grundbudget**+HS Pakt/
Reale Veränderung
Grundbudget**/
Reale Veränderung
Grundbudget**+HS Pakt/
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
87
Positiv ist die Verwendung von „Sonderausschüttungen“ zum Ausgleich beispielsweise von
Tarif- oder Energiekostensteigerungen, aber die Anpassungsfähigkeit an Studierendenzah-
len ist verbesserungsfähig. Interessant ist allerdings, dass sich unter Einbeziehung der
Hochschulpaktmittel diese Form der „Ungerechtigkeit“ deutlich vermindert.
Es gibt also gute Gründe, mehr Flexibilität auch bei laufenden Zuführungen zu fordern. Dem
stehen allerdings die Stabilität und Planungssicherheit entgegen: Die Fortschreibung des
Grundbudgets ermöglicht den Hochschulen stabile Planung und sichert die Autonomie. Zu
diesen Vorteilen fanden sich in den Erhebungen die höchsten Zustimmungswerte. Wün-
schenswert ist somit eine Abwägung zwischen der Stabilität des Systems und dessen Flexi-
bilisierung. Eine entsprechende Balance sollte hierfür gefunden werden.
Die Evaluationsgruppe sieht grundsätzlich vier verschiedene Optionen für das Land bezüg-
lich des Bausteins „Zuführungen für laufende Mittel“.
1. Die Planungssicherheit des jetzigen Systems und dessen Stabilität stehen im Vorder-
grund. Da der Finanzierungsbaustein „Zuwendungen für laufende Zwecke“ hierfür der Haupt-
faktor ist, wird an seiner Fortschreibung nichts verändert bzw. Änderungen nur über lange
Zeiträume durch Einzelentscheidungen angepasst.
2. Der Baustein wird stark dynamisiert, in dem jährlich ein Teil der Zuwendungen nach dem
Indikator Studierende (ggf. über Zuwendungen pro Studierenden ausdifferenziert nach Clus-
tern, vergleichbar mit einem Teil des Finanzierungssystems des Landes Hessen) verteilt
werden. Hierdurch werden konkrete Entwicklungen in den Hochschulen zeitnah, direkt und
weitgehend automatisiert in die Finanzierung einbezogen. Wenn sich die Zuwendungen pro
Studierenden an Durchschnittskosten oder an über alle Hochschulen einheitlich normativ
gesetzten Ausstattungen orientieren, dann werden nicht nur Entwicklungen der Studieren-
denzahlen nachvollzogen sondern auch historische Unterschiede in den Budgets nivelliert.
3. Der Baustein wird über mehrere Jahre fortgeschrieben, aber in kontinuierlichen mehrjähri-
gen Abständen nach unterschiedlichen Inputfaktoren (Personal, Studierende, Betriebskos-
ten, Flächen) überprüft und ggf. angepasst. Die Nutzung reiner Inputfaktoren kann an dieser
Stelle erfolgen, da der Baustein der Logik des 3-Säulen-Modells nach dem Grundbudget
einer Hochschule entspricht. Danach würde die Bemessung des Grundbudgets einer Hoch-
schule stärker kennzahlenorientiert erfolgen, aber nicht jährlich sondern in längeren Abstän-
den. Die Überprüfungsabstände könnten aber auch so gewählt werden, dass sie mit der
Neuformulierung des Zukunftsvertrages zusammenfallen. Mit der Verbindung zwischen
Grundausstattung und Zukunftsvertrag würde eine kontinuierliche ggf. auch Neuausrichtung
der Finanzierung und Steuerung der Hochschulen erfolgen können.
4. Der Baustein wird in kontinuierlichen Abständen in der Systematik wie unter 3., überprüft.
Neben den genannten Inputfaktoren (Personal, Studierende, Betriebskosten, Flächen) wer-
den zusätzlich Outputfaktoren (über die Nutzung der Ergebnisse in der leistungsbezogenen
Mittelzuweisung (LOM)) zur Bewertung und Neujustierung herangezogen. Die Ergebnisse
bedingen eine Anpassung der Zuführungen für laufende Zwecke. Die Nutzung der Ergebnis-
se der LOM wird als adäquat angesehen, da hiermit denjenigen Hochschulen, die mehr Leis-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
88
tungen erbringen auch mehr Grundbudget für Forschung und Lehre zur Verfügung gestellt
werden sollte. Auch erfolgte die Bemessung des Grundbudgets einer Hochschule stärker
kennzahlenorientiert, wobei hier auch Leistungskennzahlen über den Einbezug der Ergeb-
nisse der LOM einbezogen würden.
Empfehlungen
Variante 1 und 2 sind nicht ausgewogen zwischen Stabilität und Anpassungsfähigkeit. Für
normative Ausstattungen, die für Variante 2 benötigt würden, gibt es in Niedersachsen keine
Anhaltspunkte (anders als z.B. im Modell des Landes Brandenburg, das zur Berechnung von
Kostennormwerten existierende Planungen heranziehen konnte). Variante 2 wird von fast
allen Hochschulen abgelehnt; Variante 1 findet zwar Fürsprecher, ist aber nicht mit einem
Umgang mit historischer „Ungerechtigkeit“ vereinbar. Auch ist die Variante 2 mit der rein
parametrisierten Lösung nicht geeignet, da die niedersächsischen Hochschulen im Kontext
der gesamten Finanzierung unterschiedliche Ausgangspunkte haben: so weisen einige
Hochschulen, die einen starken Anstieg der Studierendenzahlen zu verzeichnen haben,
ebenfalls einen Budgetanstieg über Mittel aus dem Hochschulpakt und der Zuführungen für
laufende Zwecke in ähnlichen Proporzen auf. Im Falle einer rein parametergesteuerten Zu-
weisung würden diese Hochschulen entsprechend stärker profitieren. Beide Varianten kom-
men also nicht in Frage.
Sinnvoll erscheinen die ausbalancierten Varianten 3 und 4 mit einer starken Verbindung zum
Zukunftsvertrag und auch zur Zielvereinbarung. Das Land erhält so die Möglichkeit, das
Grundbudget der Hochschulen anzupassen, aber im Sinne der Planungssicherheit nicht jähr-
lich. Votiert werden soll für Variante 4, weil sie zusätzlich ergebnisbezogene Veränderungen
der laufenden Zuführung ermöglicht. Mit dem stärkeren Einbezug des Zukunftsvertrags in
Kombination mit den Zielvereinbarungen können Zielsetzungen vereinbart werden, die zum
einen strategisch sinnvoll erscheinen und erfolgsorientiert kontrolliert werden. Zum anderen
können Ziele vereinbart werden, die kurzfristigeren Bedürfnissen entspringen beispielsweise
konkrete Anschubfinanzierungen, die dann in der nächsten Überprüfungs- und Zielvereinba-
rungsrunde ggf. über das Grundbudget (je nach Inputerfordernis und Outputleistung) fortfi-
nanziert werden könnten. Hierdurch wird ein kontinuierlicher Finanzierungskreis gebildet, der
laufende Aufgaben über das Grundbudget finanziert, neue Aufgaben kurzfristig über Zielver-
einbarungen alimentiert.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
89
In zeitlicher Abfolge wird folgende Systematik vorgeschlagen, die letztlich an das Vorge-
hensmodell des Hochschuloptimierungskonzepts anknüpft (ohne wie das HOK als Kür-
zungsansatz gedacht zu sein):
Überprüfung der Zu-
führungen für laufen-
de Zwecke
Basis für die Zukunftsverträge mit den Hochschulen; Überprüfung
erfolgt auf der Basis von unterschiedlichen Inputfaktoren (Perso-
nal, Studierende, Betriebskosten, Flächen) und der LOM. Über-
prüfung erfolgt mit der Novellierung der Zukunftsverträge.
Zukunftsverträge Alle 4 Jahre, beinhalten die strategischen Eckpunkte des Landes
zur Entwicklung der Hochschulen,
Fixierung der Gesamtsumme des Wissenschaftsbudgets auf der
Grundlage der strategischen Eckpunkte und auf Grundlage der
parametergestützten Überprüfung..
Zielvereinbarungen Alle 2 Jahre, beinhalten priorisierte Zielsetzungen der Hochschu-
len vor dem Hintergrund des Zukunftsvertrages, Anbindung an
Finanzierungsmechanismen für innovative Entwicklungen und
Profilierungen der Hochschule.
Um eine nachvollziehbare, bessere Basis für die Entscheidungen des MWK zu erhalten, soll-
te das Land Eckpunkte der Entwicklung in die Zukunftsverträge integrieren, in denen auch
die Betrachtung der Studierendenzahlen in Abhängigkeit von anderen relevanten Größen
eine Berücksichtigung findet (z. B. Bachelor- / Masterstudierende). In der folgenden Abbil-
dung werden die Wechselwirkungen zwischen Grundbudgetfestlegung, Zukunftsvertrag und
Zielvereinbarungen verdeutlicht.
Abbildung 6: Wechselwirkungen zwischen Festlegung des Grundbudgets, Zukunftsvertrag und Zielvereinbarungen
Überprüfung des
Grundbudgets über
input- und
outputorientierte
Indikatoren
Zukunftsvertrag
inklusive strategische
Eckpunkte
Zielvereinbarungen
mit den
Hochschulen
Basis der
Entscheidung über die
Höhe der Zuweisungen je Hochschule
4-jährige
Zukunftsverträge für das
Hochschulsystem
insgesamt
2-jährige Prioritätensetzung,
vorrangige, fokussierte
Ziele gemäß Landeszielen und
Hochschulprofilen
Basis für
Gesamtbudget im Zukunftsvertrag
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
90
5.3 Zielvereinbarungen
In Bezug auf die Ausgestaltung der Zielvereinbarungen gilt zu unterstreichen, dass das aktu-
ell praktizierte Modell im Jahr 2010 erstmalig erprobt wurde. Die hier genannten kritisch an-
zumerkenden Punkte und zu beschreibenden Auffälligkeiten sollten entsprechend in die Eva-
luation des Instrumentes eingehen und nicht die neue Zielrichtung des MWKs bezüglich der
Ausgestaltung der Zielvereinbarungen hemmen, sondern eher bestärkend auf den einge-
schlagenen Weg der Weiterentwicklung des Instruments wirken.
Zielvereinbarungen zwischen dem MWK und den Hochschulen sollten dazu dienen, einer-
seits strategische Ziele des Landes in den Entwicklungsplanungen der einzelnen Hochschu-
len zu verankern und andererseits den Hochschulen spezifische Profilierungsmöglichkeiten
zu bieten. Die zu verfolgenden Zielsetzungen gehen über das „Standardprogramm“ einer
Hochschule hinaus und beinhalten Neuerungen, was den Einsatz zusätzlicher Mittel nach
sich zieht. Von Hochschulseite wurde bemängelt, dass das aktuell praktizierte Zielvereinba-
rungsmodell keine Anbindung an finanzielle Mittel des Landes aufweist. In der Tat macht
dies die Zielvereinbarung zu einem zahnlosen Instrument, Leistungen werden nicht honoriert
oder sanktioniert. Die Bildung eines hochschulinternen 1%-Pools bei der Leitung kann dies
nicht beheben; die Hochschulen machten deutlich, dass davon kaum Steuerungswirkung
ausgeht (es wird eher als eine Nachweispflicht gegenüber dem MWK gesehen). Natürlich
sind Strategiepools von Hochschulleitungen sinnvoll, allerdings sollte deren Verteilung nicht
über die Zielvereinbarungen zwischen Land und Hochschulen erfolgen, da insbesondere
Strategiepools auch kurzfristig dem Präsidium zur Steuerung von besonderen Belangen und
Erfordernissen dienen sollten.
Das Land hat mit den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen
gemäß § 1 Abs. 3 NHG für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen 2010-2012 mit den Nie-
dersächsischen Hochschulen Erwartungen zu Zielsetzungen an die Hochschulen formuliert,
ohne allerdings hierbei auf eine konkrete Basis wie beispielsweise Eckpunkte zur Entwick-
lung der niedersächsischen Hochschullandschaft zurückgreifen zu können. In der faktischen
Handhabung hemmen diese Leitlinien die Prioritätensetzung der Hochschulen auf bestimmte
Zielbereiche, haben doch die meisten Hochschulen zu fast allen Bereichen Zielsetzungen
formuliert, ohne sich hinreichend auf Profilelemente zu fokussieren. Zwar wurden die Hoch-
schulen in der gemeinsam von LHK und MWK erarbeiteten Mustervorlage explizit dazu auf-
gefordert, sich auf ihre Profilelemente zu fokussieren. Faktisch ist dies jedoch nicht erfolgt,
eine Profilbildung der Hochschulen ist nicht erkennbar. Die Evaluationsgruppe geht davon
aus, dass durch die Konzeption der Zielvereinbarung als eine Art Gegenleistung für die lau-
fende Grundzuführung die Hochschulen nach wie vor annehmen (und im Dialog mit dem
MWK z.T. auch darin bestärkt werden), dass sie eine umfassende Beschreibung möglichst
vieler Aktivitäten liefern müssen. Dies führt fast zwangsläufig dazu, dass Zielvereinbarungen
inhaltlich möglichst umfangreich werden.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
91
Empfehlungen
Um Zielvereinbarungen von der „Last“ der Legitimation einer laufenden Zuführung zu befrei-
en, sollten sie der dritten Säule eines 3-Säulen-Finanzierungsmodells zugeordnet werden.
Damit sollte deutlich gemacht werden, dass sie sich inhaltlich auf selektive, profilrelevante
Aspekte fokussieren und nicht umfassend einen großen Zielkatalog abdecken sollten. Mit der
Veränderung der Zielvereinbarungen in 2010 wurde dieser Weg bereits eingeschlagen, er
sollte noch konsequenter fortgesetzt werden. Der Zielkatalog sollte auf die Ebene des Ge-
samtfinanzierungssystems rücken und als Anhaltspunkt dienen, ob insgesamt alle Finanzie-
rungsinstrumente die staatlichen Ziele erreichen. Das Land sollte Mittel zur Verfügung stel-
len, die über Zielvereinbarungen verteilt werden. Ziel sollte sein, innovative und strategische
Entwicklungen der Hochschulen zu honorieren. Dies sollte über zwei zu mischende Mecha-
nismen erfolgen:
1. Ex-ante Anreizsetzung: Bestimmte strategische und / oder profilbildende Maßnahmen und
Projekte der Hochschule werden vorab finanziert oder teilfinanziert. Nach Ablauf der Zielver-
einbarungen wird überprüft, ob die mit der Maßnahme / dem Projekte umgesetzt bzw. zu
welchem Grad sie umgesetzt wurden. Ggf. ist bei fehlender Zielerreichung ein Teil der Mittel
an das Land zurück zu erstatten.
2. Ex-post Anreizsetzung: Die Hochschulen verpflichten sich, bestimmte strategische Ziel-
setzungen umzusetzen und vereinbaren mit dem Land eine entsprechende Honorierung bei
Zielerreichung.
Wichtig ist der Evaluationsgruppe das gut balancierte Wechselspiel von Anreizen und Sank-
tionen, da nur so eine entsprechende Verbindlichkeit und ein hoher Stellenwert dem Instru-
ment Zielvereinbarungen zugeschrieben wird. Allerdings kann dies nur dann funktionieren,
wenn die Hochschulen sich auf einige ausgewählte Zielsetzungen fokussieren, die ihre Profi-
lierung widerspiegeln.
Die Evaluationsgruppe empfiehlt die Zielvereinbarungen als Mittel zur Förderung von innova-
tiven Entwicklungen an den niedersächsischen Hochschulen.
5.4 Ausdifferenzierung der Programme
Das Finanzierungssystem des Landes Niedersachsen ist stark ausdifferenziert. Die Hoch-
schulen berichteten in Rahmen der Experteninterviews, dass zum Teil nicht klar ist, aus wel-
chen Programmen und Töpfen überhaupt Mittel beantragt werden können. In den vorange-
gangenen Finanzierungsübersichten wurden die unterschiedlichen Finanzquellen umfassend
dargestellt.
Durch diese starke Ausdifferenzierung der Finanzierung ist das Antragsverfahren für die
Hochschulen und die spätere Abrechnung der Mittel sehr aufwendig, handelt es sich hierbei
doch um stark zweckgebundene Mittel.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
92
Empfehlungen
Vor diesem Hintergrund ist die Bündelung einiger Programme zu empfehlen. Denkbar wären
folgende Programme:
Programme Volumen 2010
Kap. 0608 TGr. 74 PRO Nds: Forschungsvorhaben in den Geisteswis-senschaften
8.758.930 €
Kap. 0608 TGr. 71 PRO Nds: Wiss. Veranstaltungen 128.772 €
Kap. 0608 TGr. 61 Stärkung des Wissenschaftsstandortes 310.946 €
Kap. 0608 TGr. 79 MGM und Genderforschung 502.098 €
Kap. 0608 TGr. 70 Familienfreundliche Hochschule 88.880 €
Kap. 0608 TGr. 63 Internationalisierungsmaßnahmen 78.849 €
9.868.475 €
Quelle: MWK, eigene Darstellung
Die aus diesen Programmen gebündelten Mittel sollten für innovative Entwicklungen über
das Instrument der Zielvereinbarungen verteilt werden. Die genannten Programme können
inhaltlich auch den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen gemäß
§ 1 Abs. 3 NHG für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen 2010-2012 mit den Niedersäch-
sischen Hochschulen zugeordnet und dann als Mittel im Rahmen der Zielvereinbarungen
verteilt werden. Auch empfiehlt es sich zu prüfen, ob die über Zielvereinbarungen zu vertei-
lenden Mittel z.B. für Schwerpunktebildung in der Forschung durch teilweisen Einsatz von
Mitteln des VW-Vorab erhöht werden können. Hier sollte das MWK mit der VolkswagenStif-
tung wegen einer evtl. Änderungssatzung der Mittelvergabe beim VW-Vorab Kontakt auf-
nehmen.
Der Evaluationsgruppe ist bewusst, dass die Bündelung der Programme nur ein begrenz-
tes Finanzvolumen erbringt. Insofern wäre der Zielvereinbarungspool (neben dem Baube-
reich, s. folgendes Kapitel) der Bereich, in dem die Forderung nach Budgetzuwächsen für die
Wissenschaft höchste Priorität haben sollte. Mittel aus den Hochschulhaushalten für den
Zentralpool zusammenzuziehen wird nicht empfohlen.
5.5 Bauunterhaltung und Betriebskosten/Hochschulbau / Bauunter-
haltung / Großgeräte
Bau, Bauunterhaltung und Sanierung sind komplexe Themen von maßgeblicher Bedeutung
für das Finanzierungssystem des Landes. Dies wurde sowohl im Rahmen der schriftlichen
Befragung als auch der Interviews mit den Hochschulen deutlich.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
93
Betriebskosten:
Von Seiten der Hochschulen wurde zum Teil die unzureichende Finanzierung der Betriebs-
kosten kritisiert. Die Betriebskosten müssen die Hochschulen über den Baustein Zuwendun-
gen für laufende Zwecke finanzieren. Insbesondere diejenigen Hochschulen, die zusätzliche
Flächen benötigten und diese über Anmietungen und / oder Neubauten erhalten haben, wer-
den an dieser Stelle von der inflexiblen Festlegung der Zuwendungen für laufende Zwecke
benachteiligt, da ein Aufwuchs für Betriebskosten nicht erfolgt.
Empfehlungen
Um die unterschiedlichen Kostenstrukturen der Hochschulen einbeziehen zu können und die
zur Verfügung stehenden Mittel auf eine realistische Basis zu stellen, sollten die Mittel für die
Finanzierung von Betriebskosten ebenfalls im Rahmen der oben bereits skizzierten Überprü-
fung der Zuführungen für laufende Zwecke einbezogen werden. Die Evaluationsgruppe emp-
fiehlt auch weiterhin die Mittel zur Finanzierung der Betriebskosten im Globalbudget zu integ-
rieren, da die Hochschulen auch eine Anreizsetzung zur Senkung der Betriebskosten haben
sollten. Überprüft und ggf. angepasst werden sollten allerdings alle zwei Jahre die Steige-
rungen bei den Energiekosten.
Bauunterhaltung:
Die Mittel für Bauunterhalt sind konsumtive Mittel. Mit diesen Mitteln werden neben der Bau-
unterhaltung ebenfalls kleine Neu-/Um- und Erweiterungsbauten durchgeführt. Die Aussagen
der Hochschulen waren übereinstimmend dahingehend, dass diese Mittel relativ gering seien
und ein Großteil der notwendigen Bauunterhaltung über Mittel aus den Zuwendungen für
laufende Zwecke, also aus den Mitteln für Forschung und Lehre entnommen werden müs-
sen, wobei die Schere zwischen der Verwendung für Forschung und Lehre sowie für Infra-
struktur immer weiter auseinander gehe. Auch wurde von einer Hochschule angemerkt, dass
bei Anmietungen zusätzliche Kosten der Bauunterhaltung entstünden, die die Hochschule
eigenständig finanzieren müsste, da es keinen Aufwuchs der Mittel bei Anmietungen gebe.
Die Evaluationsgruppe sieht die Mittel für die Bauunterhaltung als wesentlich zu gering be-
messen. Das Land befindet sich hierdurch in einer Spirale, die den Sanierungsstau nur wei-
ter steigert. Je geringer die Möglichkeiten der Hochschulen sind, kleinere Sanierungs- und
Bauunterhaltungsmaßnahmen direkt zu beheben, desto größer werden die Summen, die
später aufgebracht werden müssen, um umfangreiche, grundlegende und teurere Sanierun-
gen durchzuführen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
94
Empfehlungen
In der Bauunterhaltung sind die Hochschulen unterfinanziert, die Höhe der Mittel sollte ange-
hoben werden. Die Forderung nach Budgetzuwächsen sollte in diesem Bereich höchste Prio-
rität haben. Im Extremfall sollte geprüft werden, ob zu Gunsten der Bauunterhaltung die Mit-
tel für den Hochschulbau zeitweise gesenkt werden sollten. Mit dieser einmaligen Maßnah-
me könnte der größte Nachholbedarf beim Bauunterhalt verringert werden.. Die zu vergebe-
nen Mittel für die Bauunterhaltung sollten nach Nutzflächen berechnet werden. Dies sollte
ebenfalls für die Bauunterhaltung der Stiftungshochschulen gelten. Der Einbezug der Miet-
flächen wird als nicht sinnvoll angesehen, da davon auszugehen ist, dass die Bauunterhal-
tung durch den Vermieter zu tragen ist. Anderslautende Verträge sollten nicht akzeptiert
werden; sollte es noch Mietverträge geben, bei denen der Mieter den Bauunterhalt trägt, soll-
te Abhilfe geschaffen werden.
Hochschulbau:
Als besonderes Thema wurden von Seiten der Hochschulen der Bereich Bau und Bauher-
reneigenschaft genannt. Die Bauherreneigenschaft, wie sie den Stiftungshochschulen über-
tragen wurde, birgt mehrere Vorteile: So werden Fragen der späteren Bauunterhaltung und
die Betriebskosten schon in die Neubauplanung eingebracht und berücksichtigt. Die Per-
spektive der beteiligten Akteure ändert sich aufgrund der umfassenderen Verantwortung zu
einer ganzheitlicheren Sichtweise inkl. der späteren Folgekosten. Nach den Erfahrungen
derjenigen Hochschulen, die die Bauherreneigenschaft bereits inne haben, werden Bauvor-
haben schneller umgesetzt, wenn sie in der eigenen Verantwortung der Hochschule liegen.
Das hat in aller Regel positive Konsequenzen auf die Kostenstruktur, wenn Bauvorhaben im
Rahmen einer aktuellen Kostenkalkulation32 durchgeführt werden. Die Höhe der Bauleitpau-
schale (22% der bewilligten Baumittel für das staatliche Baumanagement) wird allerdings nur
minimal unterschritten, so die Erfahrungen der Hochschulen, die eigenständig bauen kön-
nen. Hier liegen die Kosten bei ungefähr 21%. Als äußerst bedenklich gesehen wurde von
Seiten der Hochschulen der Sachverhalt, dass Personal eingestellt werde, um dem staatli-
chen Baumanagement mit „hochschulnotwendigen Überlegungen entgegen zu treten“ bezie-
hungsweise „anzuleiten“. Die Schaffung einer solchen Doppelstruktur binde Mittel, die an
anderen Stellen dringend gebraucht würden.
Einige Landeshochschulen sehen in der Übertragung der Liegenschaften in das Eigentum
der Stiftungshochschulen einen Vorteil in der besseren und flexibleren Handhabung von
Hochschulbauten insgesamt (bis hin zur Möglichkeit, Liegenschaften zu veräußern und da-
32 Diejenigen Hochschulen, die ein Bauvorhaben mit großen Verzögerungen begonnen haben, konnten die Erfah-
rung machen, dass die Kostenkalkulation, auf deren Grundlage der Bau vom Land bewilligt wurde, nicht mehr den aktuellen Preisen entsprach, Die Differenz zwischen bewilligten Mitteln und den tatsächlichen Kosten muss-ten die Hochschulen tragen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
95
raus Mittel für Neubau- Sanierungs- und Unterhaltungsmaßnahmen zu generieren). Sie plä-
dieren deshalb für die Übertragung der Eigentümerfunktion.
Das Land Niedersachsen ist sehr erfolgreich in der Einwerbung von Forschungsbauten. Es
ist festzuhalten, dass die Mitfinanzierung der Forschungsbauten aus den investiven Baumit-
teln des Landes erfolgt. Hierbei handelt es sich offensichtlich um eine strategische Entschei-
dung des Landes, wie es auch in den „Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in
Niedersachsen“ festgehalten ist:
„Die Hochschulen stellen durch geeignete Anträge sicher, dass Niedersachsen mög-
lichst umfangreich an den zur Verfügung stehenden Mitteln der Gemeinschaftsaufga-
be „Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte“ partizipiert“.33
Die Evaluationsgruppe sieht sich nicht in der Rolle, diese strategische Entscheidung des
Landes zu bewerten. Neben der Förderung der Forschungsbauten dürfen aber notwendige
Baumaßnahmen für weitere Hochschulbauten nicht hintanstehen. Insbesondere Hochschu-
len mit hohem Lehranteil könnten hier in eine negative Spirale kommen.
Empfehlungen
Denjenigen Hochschulen, die ein Interesse daran haben, die Bauherrenschaft zu überneh-
men, sollte dies ermöglicht werden, um die hier skizzierten Vorteile nutzen zu können. Für
kleinere Hochschulen ist zu prüfen, ob diese bei Interesse ggf. ein gemeinsames Baumana-
gement, getrennt vom bisherigen staatlichen Baumanagement, unterhalten könnten. Denk-
bar wäre hier beispielsweise, gemeinsam einen Personalpool für diese Aufgaben vorzuhal-
ten.
Jenseits dieser freiwilligen Option für die Hochschulen muss das staatliche Baumanagement
in Hinsicht auf Hochschulbauten effektiver und effizienter werden. Dies betrifft sowohl den
gesamten Planungszeitraum, der als viel zu lang angesehen wird, als auch die generelle
Zusammenarbeit und Abstimmung mit den Hochschulen. Es ist zu gewährleisten, dass bei
allen Baumaßnahmen vom staatlichen Baumanagement die Folgekosten in die Überlegun-
gen einbezogen werden.
Darüber hinaus sollte über die Eigentümerfunktion der Landeshochschulen an ihren Liegen-
schaften diskutiert werden. Die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten könnten finanzielle
Spielräume für den Bauunterhalt bis zu größeren Baumaßnahmen schaffen .
33
Vgl.: Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen gemäß § 1 Abs. 3 NHG für die Erarbei-tung von Zielvereinbarungen 2010-2012 mit den Niedersächsischen Hochschulen- Hannover, 06.10.2009, Seite 11
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
96
Besondere Bauunterhaltung:
Die Mittel der Besonderen Bauunterhaltung sind ebenfalls konsumtive Mittel. Der Sanie-
rungsstau bei den Hochschulbauten in Niedersachsen ist als hoch zu bezeichnen. Dies be-
stätigen die Ausführungen der Hochschulen in der schriftlichen Befragung als auch die Aus-
sagen im Rahmen der Experteninterviews. Insbesondere diejenigen Hochschulen, die in den
60/70er Jahren gebaut haben, scheinen nunmehr größeren Sanierungsbedarf zu verzeich-
nen zu haben, da nicht selten die Grundsubstanz der Bauten angegriffen ist. Insgesamt ist
festzustellen, dass der Sanierungsstau und die damit verbundene Höhe der nun notwendi-
gen Mittel neben bautechnischen Bedingungen ganz wesentlich darauf zurückzuführen sind,
dass keine angemessene kontinuierliche Pflege und Unterhaltung der Gebäude stattfand, da
hierfür zu geringe Mittel zur Verfügung standen.
Empfehlungen
Nicht so sehr die Mittel für die besondere Bauunterhaltung (Kap 0604, TGr. 63) sondern die
Mittel für die Bauunterhaltung müssen wachsen. Die Evaluationsgruppe geht davon aus,
dass die zur Verfügung stehenden Mittel für die besondere Bauunterhaltung dann im Sinne
eines „Feuerwehrtopfes für besondere Fälle“ genügen wird und größere Sanierungsfälle eher
seltener werden, wenn eine ausreichende kontinuierliche Bauunterhaltung erfolgt. Voraus-
setzung hierfür ist die Erhöhung der Mittel für die Bauunterhaltung auf die Hochschulen. Die
Vergabe der Mittel für besondere Bauunterhaltung sollte darüber hinaus transparenter erfol-
gen (siehe hierzu auch 5.7).
Großgeräte:
Zur Finanzierung von Großgeräten wurde teilweise von Seiten der Fachhochschulen kriti-
siert, dass sie aufgrund der Antragsformalia nur wenige Chancen auf die Finanzierung von
Großgeräten haben. Zum einen ist zu einem hohem Prozentsatz das zu finanzierende Groß-
gerät ausschließlich für die Forschung zu nutzen, zum anderen müssen die zu beantragen-
den Mittel ein Volumen von 100.000 € (Fachhochschulen) bzw. 200.000 € (Universitäten)
erreichen.
Empfehlungen
Diese Regelungen entsprechen den Empfehlungen des Wissenschaftsrates und werden von
Seiten der Evaluationsgruppe als adäquat angesehen. Die Lösung der von einigen Fach-
hochschulen skizzierten Problemstellung liegt nicht in der Änderung der bestehenden Rege-
lungen. Vielmehr müssten Finanzierungsmöglichkeiten von Großgeräten für Forschung und
Lehre an Fachhochschulen eröffnet werden, zum Beispiel über Zielvereinbarungen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
97
5.6 Anreizeffekte der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung
Generell gilt es zu unterstreichen, dass die Hochschulen des Landes Niedersachsen es
als sehr positiv ansehen, wie der Diskussionsprozess zur Definition von Kennzahlen vom
MWK gestaltet ist. Das Hochschulkennzahlensystem aber auch die Leistungsbezogene
Mittelvergabe (LOM) werden als „lebendige“ Systeme angesehen, die in einem beständi-
gen Weiterentwicklungsprozess stünden. Auch die Evaluationsgruppe möchte das MWK
darin bestärken, den guten Ansatz des Strebens nach klaren Datendefinitionen und
Kennzahlenkonzepten fortzusetzen.
Auf der Grundlage der schriftlichen Befragung und der Ergebnisse der Experteninterviews
wurde deutlich, dass die leistungsorientierte Mittelzuweisung Anreizwirkungen auf die
Hochschulen entfaltet. Diese Anreizwirkungen resultieren nicht so sehr aus der Gesamt-
summe der zu verteilenden Mittel, da das Volumen eher gering ist im Vergleich zu ande-
ren Bausteinen des Finanzierungssystems. Vielmehr entsteht die Anreizsetzung über die
Transparenz von erbrachten Leistungen bis hin auf die Ebene der Formelfächergruppen.
Sobald über die Verteilungsergebnisse diskutiert wird und sie hochschulintern kommuni-
ziert werden, entfalten sie ihre Wirkung. Zusätzlich konnte erkannt werden, dass ein gro-
ßer Teil der Hochschulen zwar nicht eine Kopie des Landesmodells als internes Steue-
rungsinstrument nutzt jedoch durchaus eine Vielzahl der verwendeten Indikatoren. Es
wird von der Evaluationsgruppe positiv gesehen, dass das Finanzierungssystem den
Hochschulen genügend Spielräume belässt, um eigene Steuerungsschwerpunkte zu set-
zen, aber dennoch die staatlichen Anreize nach innen weiterträgt. Der staatliche Rahmen
ermöglicht innerhalb der Hochschule eine Balance aus Anreizen im Sinne von staatlichen
und hochschulspezifischen Zielen. Vor dem hier skizzierten Hintergrund erscheint es nicht
notwendig, das zu verteilende Volumen über das Modell der leistungsorientierten Mittel-
zuweisung zu erhöhen oder die genutzten Indikatoren zu erweitern. Als richtig und sinn-
voll erachtet die Evaluationsgruppe den Einbezug der Hochschulpaktmittel ab 2013.
Wenn die Hochschulpaktmittel von Seiten des Landes fortgeführt werden sollten, dann
sollten diese Mittel ebenfalls mit in die LOM einbezogen werden. Der Wegfall der Kap-
pungsgrenze kann ebenfalls beibehalten werden, da trotz stärkerer Verluste im Einzelfall
die jeweiligen Hochschulen dennoch durch die Zuführungen für laufende Zwecke Pla-
nungssicherheit und finanzielle Stabilität erhalten. Das „ehrliche“ Modell mit begrenztem
Budgetanteil, der aber ohne Kappungsgrenze auch wirklich zum Tragen kommt, ist einem
Modell vorzuziehen, bei der große Budgetanteile „verformelt“ werden, dies aber gar keine
Wirkungen entfaltet, weil die Umverteilungen stark gekappt werden.
Insgesamt erscheint also die LOM als gelungener Baustein der Hochschulfinanzierung. Im
Rahmen der schriftlichen Befragung und der Experteninterviews wurden aber auch einige
kritische Anmerkungen und Argumente zum Formelsystem genannt, die im Folgenden disku-
tiert werden. Es handelt sich um Detailfragen, nicht um fundamentale Einwände.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
98
a) Die Festlegung der Formelfächergruppen wird als verbesserungsfähig angesehen, da
hier Fächer in selben Clustern gebündelt würden, die sehr unterschiedlich seien sowohl was
ihre Kostenstruktur als auch ihre indikatorbezogenen Leistungen betrifft.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe geht davon aus, dass mit dem Hochschulkennzahlensystem (HSK)
überprüft werden kann, ob diese Unterschiede tatsächlich so spürbar sind und zu Verzerrun-
gen der Ergebnisse führen, denn darin sind Daten auf Ebene der Lehreinheiten ausgewie-
sen. Sie neigt dazu, im Sinne der Klarheit der leistungsbezogenen Mittelzuweisung nur bei
erheblichen Kostenverzerrungen Änderungen durchzuführen und insgesamt durch ein einfa-
ches Clustersystem die Transparenz zu sichern.
b) In Bezug auf den Indikator Drittmittel wurde darauf hingewiesen, dass durch den Einbe-
zug der Mittel der Exzellenzinitiative eine doppelte Honorierung durch das Land erfolge, da
bereits die Ko-Finanzierung der Mittel den jeweiligen Hochschulen zu Gute käme.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe geht davon aus, dass die Mittel, die von den Hochschulen im Rah-
men der Exzellenzinitiative von Bund und Ländern eingeworben werden, in die Drittmittel
einzurechnen sind. Sie empfiehlt, dass dies allerdings nicht für die Ko-Finanzierung des
Landes gelten sollte. Von der Systematik der Finanzzuweisung her können die 25 % Ko-
Finanzierung als Zuschuss des Landes an die Hochschule gesehen werden und nicht als
von dritter Seite finanzierte Mittel. Diese sind also aus der Bemessungsgrundlage für die
LOM heraus zurechnen.
Auch die Fokussierung der Forschungsparameter auf Drittmittel und deren hohe Gewichtung
wurde zum Teil von den Hochschulen kritisiert. Als Alternativen verbleiben nach Meinung der
Evaluationsgruppe die Ermittlung von Publikationen, die aber bekanntlich aufgrund der un-
terschiedlichen Fächerkulturen sehr schwierig umzusetzen ist, so dass dies auf staatlicher
Ebene nicht empfohlen wird (innerhalb der Hochschulen ist dies aber besser umsetzbar).
Alternativ könnte auch die Ausdifferenzierung bereits vorhandener Indikatoren genutzt wer-
den. So könnten die Drittmittel unterschieden werden in über peer reviews (z.B. DFG, BMBF)
bewilligte Mittel sowie sonstige Drittmittel und entsprechend (z.B. 2: 1) gewichtet werden.
c) Ein Teil der Hochschulen kritisierte, dass durch die Vergangenheitsorientierung der Da-
ten, mit denen die LOM berechnet werde, eine Honorierung von Leistungen nur sehr zeitver-
setzt ermöglicht würde.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
99
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe kann in diesem Zusammenhang nur darauf hinweisen, dass ein Mo-
dell der Mittelvergabe nach Leistungsindikatoren stets vergangenheitsorientiert ist. Zukunfts-
orientierung in der Finanzierung kann nur erreicht werden, wenn eine entsprechende Finan-
zierung an die Zielvereinbarungen gekoppelt werden würde (vgl. hierzu auch 5.3).
d) Es wurde kritisiert, dass der Indikator Studierende im 1. Hochschulsemester weder
Studienfachwechsler noch diejenigen berücksichtige,, die ein Studium in einen Masterstudi-
engang aufnehmen.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe empfiehlt, die Masterstudierenden nicht nur beim Indikator Absolven-
ten sondern auch beim Indikator Studierende mit einzubeziehen. Es wird vorgeschlagen,
dass hierfür neben dem Indikator Studierende im 1. Hochschulsemester ein Indikator Studie-
rende im 1. Fachsemester Masterstudium gebildet und in die Betrachtung einbezogen wird.
Denkbar wäre eine unterschiedliche Gewichtung, so dass die offensichtlich gewünschte
Konzentration auf die Studierenden im Bachelorstudium ggf. eine höhere Wertung erhalten
würde..
e) Die hohe Gewichtung des Indikators Absolventen wird ebenfalls von einigen Hoch-
schulen als problematisch angesehen. Im Hinblick auf die Vielzahl der neueingerichteten
Studiengänge würde es erst nach ein paar Jahren Absolventen geben, die darüber hinaus
erst nach zwei Jahren tatsächlich in die LOM einbezogen werden.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe sieht diesen Sachverhalt als vernachlässigbar an, da die Hochschu-
len für die neuen Studienprogramme Mittel aus dem Hochschulpakt erhalten, die diesen Aus-
fall kompensieren dürften. Auch strategisch sieht die Evaluationsgruppe die Gewichtung der
Absolventen in Hinblick auf den Studienerfolg als sinnvoll an. Allerdings sollte nach Wegfall
der Hochschulpaktmittel hinterfragt werden, ob eine andere Gewichtung sinnvoll ist. Hier ist
an eine Gewichtung von Studienanfängern und von Absolventen in Richtung von je 50 % zu
denken.
f) Es wurde von den Hochschulen als kritisch bewertet, dass einige Hochschulen nicht
an der LOM beteiligt werden. Dies war bisher wegen der Reformen und Fusionen in der
niedersächsischen Hochschullandschaft sinnvoll.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe unterstützt den Einbezug der Hochschulen Emden/Leer und Wil-
helmshaven/Oldenburg/Elsfleth in die LOM ab 2013. In Zukunft sollte, wenn Hochschulen
in bestimmte Probleme geraten, kein Herauslösen aus der LOM erfolgen, sondern ggf. im
Rahmen der Zielvereinbarung Maßnahmen getroffen werden. Es ist nachvollziehbar, dass
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
100
weder die medizinischen noch die künstlerischen Hochschulen in die LOM einbezogen
werden, da wegen vieler Sonderbedingungen die Vergleichsbasis auf Landesebene nicht
gewährleistet ist.
g) In der schriftlichen Befragung und den Interviews mit den Hochschulen wurden kritisiert,
dass die Nachwuchsförderung zu wenig in der LOM verankert sei.
Empfehlungen
Durch die Zahl der Promotionen ist dieser Indikator in der LOM bei den Universitäten bereits
verankert. Es sollte in den nächsten Jahren beobachtet werden, wie sich die Anzahl der ko-
operativen Promotionen an Fachhochschulen entwickelt. Bei hinreichender Zahl sollten ko-
operative Promotionen als Forschungsindikator bei Fachhochschulen in die LOM einbezogen
werden (das entspräche dann einer Doppelzählung bei Unis und FHs).
h) Einige Punkte, die von den Hochschulen angesprochen wurden, können nach Ansicht der
Evaluationsgruppe kaum in die LOM einbezogen werden. Das sind einerseits Standortun-
terschiede, die nach Ansicht einiger Hochschulen ggf. im Rahmen der LOM benachteiligend
wirken und andererseits Kooperationen, die ebenfalls über Indikatoren nicht angemessen
abgebildet werden können. Durch Hochschulautonomie beförderte Kooperationen könnten
aber indirekt auf Studierendenzahl und Drittmitteleinwerbung ausstrahlen.
5.7 Intransparenz
Die Intransparenz des Finanzierungssystems aus Sicht der Hochschulen überrascht. Wäh-
rend der Mittelvergabe aus dem Modell der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung und dem
Hochschulpakt transparente Kriterien und Verfahren bescheinigt wurden, sind allen weiteren
Bausteinen eine gewisse Intransparenz zugesprochen worden. Diese bezieht sich einerseits
auf die Existenz, Vergabekriterien oder Zusammensetzung einzelner Bausteine des Finan-
zierungssystems und andererseits auf die Ergebnisse der Vergabe an die Hochschulen im
Land Niedersachsen.
Im Rahmen der Interviews wurde deutlich, dass nicht alle Möglichkeiten und Kriterien der
Finanzierung allen Hochschulleitungen präsent sind. Das liegt ggf. daran, dass einige Töpfe
unterschiedliche Förderbereiche /Förderlinien aufweisen, wie beispielsweise PRO Nieder-
sachsen. Neben dieser fehlenden Kenntnis über einzelne Töpfe erscheinen die Vergabekri-
terien nicht 100%ig deutlich bei den Hochschulen angekommen zu sein. Dies liegt auch da-
ran, dass beispielsweise zum größten Teil nicht begründet wird, warum die jeweilige Hoch-
schule beantragte Mittel nicht erhält. Dies trifft auch auf die Verteilung der Mittel im VW-
Vorab zu. Auch hier wurde häufig von Seiten der Hochschulen genannt, dass die Vergabekri-
terien nicht transparent seien. Ebenfalls nicht deutlich werden Gründe für Sonderzuweisun-
gen aus strategischen Entscheidungen des Landes heraus. Ein weiteres Beispiel ist das
Vergabeverfahren für den so genannten Feuerwehrtopf im Rahmen der Bauunterhaltung für
besondere Fälle.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
101
Hierbei handelt es sich um die Finanzierung von Notmaßnahmen nach Prioritätenmeldung
seitens der Hochschulen. Da die Mittel zu gering sind, als dass sämtliche Prioritäten der
Hochschulen „bedient“ werden können, entscheidet das MWK letztendlich über die Vergabe.
Dies wird von Seiten der Hochschulen zum Teil als intransparent bezeichnet, da die Ent-
scheidungen nicht konkret nachvollzogen werden könnten.
Besonderer Unmut wird von Seiten der Hochschulen geäußert, dass nicht eindeutig bekannt
wird, welche Sach- und Personalmittel die einzelnen Hochschulen von Landesseite aus er-
halten. Diese Intransparenz und dieses Nicht-Wissen verursacht Unsicherheit über die eige-
ne erzielte Leistung bis hin zum Misstrauen gegenüber dem Land, ob es sich um korrekte
Vergabemodalitäten handelt. Jenseits dieses Sachverhaltes können die Hochschulen auf-
grund dieser für sie intransparenten Verfahren keine Lerneffekte dahingehend erzielen, was
sie besser machen können, wie sie bessere Chancen auf die Gewinnung weiterer Mittel er-
zielen können, wie sie Inhalte besser fokussieren können und wie sie sich im landesweiten
Kontext positionieren.
Die Ergebnisse der LOM können nicht anhand der Formelergebnisse direkt interpretiert wer-
den. Die Formel ist durch die Differenzierung in drei Formelfächergruppen (FFG) und die
Indikatoren dann doch in ihrer Wechselwirkung komplex, so dass anhand einzelner positiver
Entwicklungen bezüglich der Indikatoren dennoch Verluste in der Formel auftreten können.
Erst durch die Betrachtung der einzelnen FFGs und deren Ergebnisse bezüglich der Indika-
toren können die Formelergebnisse interpretiert werden.
Empfehlungen
Das Finanzierungssystem muss insbesondere in Bezug auf die jeweiligen Programmmittel
transparenter gestaltet werden, um den Hochschulen sinnvolle Lerneffekte und Steuerungs-
möglichkeiten zur eigenen Verbesserung und besseren Positionierung im landesweiten Kon-
text und Wettbewerb um Mittel zu eröffnen. Die in diesem Bericht angefertigten Gesamtüber-
sichten über die Finanzquellen der Hochschulen sollten vom MWK jährlich fortgeführt und
mit den Hochschulen diskutiert werden.
Den Hochschulen gegenüber sollten die verschiedenen Möglichkeiten der Vergabe von Mit-
teln stärker als bisher vermittelt werden. Es sollte stärker als bisher darauf hingewiesen wer-
den, welche strategischen Zielsetzungen das Land mit welchem Programm verfolgt, so dass
sich die Hochschulen hierauf gezielt einstellen können. Die entsprechenden Vergabekriterien
sollten – soweit nicht schon bisher erfolgt - veröffentlicht werden. Trifft die staatliche Seite
diskretionäre Entscheidungen, sollte dies anhand des jeweiligen Kriterienkatalogs begründet
werden.
Die Hochschulen sollten im Rahmen ihres wettbewerblichen Strebens um Mittel über die
Ergebnisse von Allokationsverfahren dauerhaft informiert werden. Dies kann im Rahmen
eines jährlichen Berichtes über die Mittelverwendung erfolgen. Die Hochschulen sollten dazu
geführt werden, die Wirkungsweise der Programmfinanzierung zu verstehen, was nach Ein-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
102
druck der Evaluationsgruppe bisher nicht der Fall ist. Hierfür sollte eine Interpretation von
Ergebnissen ermöglicht werden, was nur auf der Benennung von Ablehnungs- und Bewilli-
gungsgründen erfolgen kann. Dies sollte auch für die Mittel aus dem Programm VW-Vorab
gelten. Hier sollten Ablehnungsbescheide mit kurzer Begründung an die jeweilige Hochschu-
le sowie niedersachsenweit einsehbare inhaltliche Beschreibungen der bewilligten Anträge
erstellt werden.
Das MWK sollte den Hochschulen Analysen zur Wirkungsweise der LOM bereitstellen (Stär-
ken-Schwächen-Analyse der Hochschule, Analyse von Szenarien der Parameteränderung,
Kausalanalysen etc.).
5.8 Rücklagen
Die Bildung von Rücklagen wird von den Hochschulen als positives Instrument gesehen, um
kurzfristig besondere Anforderungen finanzieren zu können beziehungsweise langfristige
Projekte planen und umsetzen zu können. Allerdings wurde im Rahmen der Experteninter-
views von Seiten einiger Hochschulen darauf hingewiesen, dass ein großer Teil der Rückla-
gen für die Bauunterhaltung genutzt worden seien, da die vom Land zur Verfügung gestellten
Mittel nicht ausreichend seien (vgl. hierzu bitte auch 4.4.). Die Begrenzung der Rücklagen
auf fünf Jahre wurde von den Hochschulen unterschiedlich gesehen. Während die Stiftungs-
hochschulen hier keine Probleme sehen, da diese nach drei Jahren die Rücklagen in das
Stiftungsvermögen überführen können, sehen andere Hochschulen diese Regelung als nicht
mehr zeitgemäße Steuerung des Landes an, die unabhängig von tatsächlichen Finanzie-
rungsbedarfen in Forschung und Lehre eine willkürliche zeitliche Grenze setzt.
Empfehlungen
Rücklagen sind ein politischer Risikofaktor, da sie den Anschein erwecken könnten, die
Hochschulen hätten genug Geld. Das Problem tritt dann auf, wenn die Hochschulen nicht
auskunftsfähig über den Zweck von Rücklagen sind und die Beziehung zu ihren Zielen und
Strategien nicht aufzeigen kann. Die 5-Jahres-Regelung reduziert dieses politische Problem,
allerdings gibt es eine bessere Alternative: Sinnvoller erscheint es, die Einbindung von Rück-
lagen in eine mehrjährige Finanzplanung der Hochschulen und in ein Risikomanagement (s.
4.9., Beispiel Göttingen) einzufordern. Die Hochschulen müssen die Zweckorientierung von
Rücklagen nachweisen; gelingt dies, spielt eine 5-Jahres-Grenze keine sinnvolle Rolle mehr.
5.9 Risikomanagement
Das Land übernimmt besondere Risiken der Budgetierung seiner Hochschulen. In diesem
Zusammenhang sieht die Evaluationsgruppe es als besonders positiv an, dass das Land
Tarifsteigerungen nicht den Hochschulen aufbürdet. Auch die punktuellen Sonderzahlungen
an die Hochschulen zur Finanzierung steigender Energiekosten werden begrüßt.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
103
Die Ergebnisse sowohl der schriftliche Befragung der Hochschulen als auch der Expertenin-
terviews haben gezeigt, dass Planungssicherheit und damit einhergehend Stabilität der Fi-
nanzierung gewünscht wird. Allerdings sind die Hochschulen damit konfrontiert, dass ggf. ein
Teil der nunmehr vom Land vergebenen Mittel in absehbarer Zeit nicht mehr oder in stark
gekürztem Ausmaß zur Verfügung stehen. Schaut man sich die Zusammensetzung der Bud-
gets der Hochschulen genauer an, wird deutlich, dass ein Teil der Mittel durch zeitliche Be-
fristungen wegzufallen droht (zum Beispiel Hochschulpaktmittel, in der politischen Diskussion
auch Studienbeiträge). Ein Teil der Mittel wird eventuell stark verkleinert (zum Beispiel Kom-
pensationsmittel des Bundes nach Art. 143 c GG, die zeitlich beschränkt sind, bis Ende 2013
in derzeitiger Höhe zur Verfügung stehen, bis Ende 2019 in noch zu verhandelnder Höhe
bereitstehen und Ende 2019 endgültig auslaufen werden). Und ein weiterer Teil der Mittel
sind Drittmittel, die variabel im Wettbewerb auf Landesebene, aber auch nationaler und in-
ternationaler Ebene gewonnen werden müssen. In der folgenden Tabelle wird dies aufge-
schlüsselt:
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
104
Tabelle 25. Laufzeiten der Bausteine des Finanzierungssystems
Finanzierungsbaustein Zeitdauer
Zuweisungen für laufende Zwecke zeitlich nicht befristet
0602 TGr. 87 Förderung wiss.
Bibliotheken zeitlich nicht befristet
Hochschulpakt Befristet
Bauunterhaltung,
Kl. Baumaßnahmen zeitlich nicht befristet
0604 Bau geringer werdend da hierin die Kompensationsmittel enthal-ten, Wegfall ab 2019. Zwischen 2013 und 2019 erfolgen die Zuwendungen auf Verhandlungsebene; 0604 Großgeräte
0604 Bes Bauunterhaltung zeitlich nicht befristet
0608 TGr. 74 PRO Nds:
Forschungsvorhaben in den Geisteswis-senschaften zeitlich nicht befristet
0608 TGr. 71 PRO Nds:
Wiss. Veranstaltungen zeitlich nicht befristet
0680 TGr. 61 Frühkindliche Bildung zeitlich nicht befristet
0608 TGr. 61 Stärkung des Wissenschafts-standortes zeitlich nicht befristet
0609 VW Vorab zeitlich nicht befristet, Mittelhöhe allerdings variabel
0680 TGr. 62 Offene Hochschule Weiterführung nicht abschließend entschieden (2013)
0608 TGr. 79 MGM und Genderforschung Weiterführung nicht abschließend entschieden (an den Zu-kunftsvertrag II gebunden)
0608 TGr. 70 Familienfreundliche Hoch-schule
Befristetes Programm bis 2013, über Weiterführung muss 2012 noch entschieden werden
0608 TGr. 80 Stipendienangebot Befristetes Programm bis 2013
0608 TGr. 63 Internationalisierungsmaß-nahmen zeitlich nicht befristet
0608 TGr. 66 Kofinanzierung EFRE
zeitlich nicht befristet, ein Auslaufen der Mittel steht nicht zur Debatte; für die einzelnen HSen natürlich projektbezogen, daher variable Mittel.
Kofinanzierung Exzellenzinitiative Befristetes Programm
0608 TGr. 78 Kofinanzierung Professorinnenprogramm
Befristetes Programm, Entscheidung über Weiterführung steht noch aus (2012)
0698 Konjunkturpaket II einmalige Mittel
0608 TGr 77 Bundesmittel, Promotionspro-gramm, HS-Struktur, Qualität des Studiums
Wird in geringerem Umfang für die Promotionsförderung fortgeführt.
Studienbeiträge Politische Unwägbarkeit
Drittmittel Variable Mittel
Quelle: MWK, eigene Bearbeitung
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
105
Schaut man sich nunmehr in der folgenden Tabelle 34 die einzelnen Budgets der Hochschu-
len und deren Anteile auf die jeweiligen Bausteine an, ist erkennbar, dass bei denjenigen
Hochschulen, deren Budget einen hohen Anteil von nicht befristeten Finanzierungsbaustei-
nen hat, weniger anfällig auf den Wegfall bzw. die Varianz der Höhe einiger Budgetkompo-
nenten reagieren als Hochschulen mit einem hohen variablen Finanzansatz.
Tabelle 26: Prozentuale Anteile der zeitlich nicht befristeten Finanzierungsbausteine am Ge-
samtbudget (inklusive Drittmittel) einer Hochschule, Bezugsjahr 2010
Es handelt sich hierbei um Haushaltsansätze, die tatsächlich ausgezahlten Werte weichen hiervon ab.
Quelle: MWK, eigene Berechnungen
Geht man nun davon aus, dass vor dem Hintergrund der Schuldenbremse der Bund ab 2016
weniger oder keine zusätzlichen Mittel ausschütten wird und die Länder ab 2020 einen Mit-
telausfall nur schwer kompensieren können, stehen die Hochschulen des Landes Nieder-
sachsen (wie auch die Hochschulen anderer Bundesländer) vor dem Risiko, durch den
Hochschulpakt und die Studienbeiträge geschaffene Strukturen weiterfinanzieren zu müs-
sen.
Empfehlungen
Die Evaluationsgruppe sieht die Finanzrisiken der Hochschulen und empfiehlt, diese mit den
Hochschulen in angemessener Weise zu reflektieren. Die eingeforderten Struktur- und Ent-
wicklungspläne sind hierbei als ein erster Schritt anzusehen. Zusätzlich sollten bereits heute
34 Die gesamte Tabelle mit allen Budgetbausteinen ausdifferenziert nach Hochschulen mit Bezugsjahr 2010 ist in der Anlage 6.7
einsehbar.
Zuweisungen
f. laufende
Zwecke
bes
Bauunter-
haltung
Bauunter-
haltung
0602
TGr 87
0608
TGr 61
0608
TGr 63
0608
TGr 66
0608
TGr 71
0608
TGr 74 0680 TGr 61 Summe
HBK 81,79% 2,24% 1,84% 0,02% 0,00% 0,00% 85,89%
HMTH 81,06% 0,00% 0,93% 0,01% 0,01% 0,14% 82,15%
HS BS WFB 56,44% 0,27% 0,94% 0,02% 0,00% 0,38% 0,00% 58,05%
HS EL 70,81% 0,00% 1,23% 0,00% 0,00% 0,01% 0,22% 72,26%
HS H 59,42% 0,21% 1,10% 0,03% 0,01% 1,33% 0,00% 0,10% 62,20%
HS HHG 71,68% 0,64% 1,22% 0,02% 0,13% 0,01% 0,00% 73,69%
HS OS (Stiftung) 50,67% 0,32% 0,96% 0,09% 0,02% 0,70% 0,13% 52,89%
HS WOE 67,17% 0,29% 1,27% 0,00% 0,03% 0,01% 1,09% 0,00% 69,85%
LUH 60,52% 0,28% 1,36% 0,03% 0,02% 0,01% 0,15% 0,00% 0,36% 0,17% 62,89%
MHH 49,41% 0,25% 1,62% 0,00% 0,00% 0,27% 51,56%
TiHo (Stiftung) 59,18% 0,38% 2,26% 0,02% 0,01% 0,01% 0,00% 0,00% 61,86%
TU BS 56,91% 0,29% 1,28% 0,03% 0,01% 0,00% 0,01% 0,03% 0,22% 0,05% 58,83%
TU CL 59,24% 0,55% 1,30% 0,01% 0,03% 0,00% 0,09% 0,01% 0,64% 61,87%
U GÖ (Stiftung) 60,08% 0,23% 1,80% 0,30% 0,01% 0,00% 0,04% 0,01% 0,58% 0,02% 63,07%
U HI (Stiftung) 64,04% 0,59% 1,11% 0,03% 0,00% 0,01% 0,64% 66,41%
U LG (Stiftung) 66,08% 0,00% 1,12% 0,00% 0,00% 0,00% 0,04% 0,85% 0,19% 68,28%
U OL 67,25% 0,35% 0,99% 0,01% 0,00% 0,07% 0,00% 0,80% 0,02% 69,50%
U OS 70,68% 0,78% 1,01% 0,02% 0,02% 0,00% 0,11% 0,67% 0,48% 73,77%
U VEC 67,78% 0,74% 0,83% 0,03% 0,01% 0,79% 0,04% 70,21%
UMG (Stiftung) 67,13% 0,40% 0,00% 0,57% 68,11%
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
106
Planungen zur Kompensation von Hochschulpaktmittel erfolgen, will das Land nicht die hie-
rüber erzielten Erfolge in der Steigerung der Qualität der Lehre gefährden.
Die Evaluationsgruppe empfiehlt, die Mittel des Hochschulpaktes bei dessen Wegfall zu
kompensieren und in das Finanzierungssystem zu integrieren. Das Element der Flexibilisie-
rung wird im Rahmen der Überprüfung der Zuführungen für laufende Mittel über die Betrach-
tung des Parameters „Studierende“ und - im Falle einer stärkeren Gewichtung im Rahmen
der LOM - auch über den Einbezug der Ergebnisse des leistungsbezogenen Mittelzuwei-
sungsmodells erhalten.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
107
6. Anlagen
6.1 Zusätzliche Dokumente und Informationen
6.1.1: Übersicht über die Kürzungsbeiträge der einzelnen Hochschulen im Rah-men des Hochschuloptimierungskonzeptes
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
108
6.1.2: 0602, TGr. 87 (Förderung der Wissenschaftlichen Bibliotheken)
In der Titelgruppe 87 sind die Ausgaben für die Förderung der Wissenschaftlichen Bibliothe-ken im Land Niedersachsen zusammengefasst.
Diese Förderung umfasst vor allem die folgenden Bereiche:
Bestandserhaltung von Bibliotheksgut durch die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Restaurierung und Konservierung
Förderung und Weiterentwicklung des EDV und IT-Einsatzes in den niedersächsischen wissenschaftlichen Bibliotheken (Bibliotheksautomation)
Förderung des sog. Cross-Access im Rahmen des Niedersachsenkonsortiums zur Si-cherung der Informationsversorgung (Einkaufskonsortium im Zeitschriftenbereich)
Finanzierung von Sonderleistungen (EDV und IT) für niedersächsische Bibliotheken durch die Verbundzentrale des gemeinsamen Bibliotheksverbundes
Bei der Vergabe der Mittel aus der Titelgruppe 87 werden, mit Ausnahme der Mittel für die Bereitstellung zusätzlicher Mittel für Restaurierung und Konservierung, vorwiegend folgende Kriterien herangezogen:
Orientierung an der "Roadmap 2010 - 2014 Wissenschaftliche Bibliotheken in Nieder-sachsen"
Bedeutung für die gesamte niedersächsische Bibliothekslandschaft
Breitenwirkung unter besonderer Beachtung der Anforderungen kleinerer Hochschul-standorte
Innovationsgrad des Projektes
Mögliche Kosteneinsparungen in der Zukunft
Eigenbeteiligung des Antragstellers
Bei der Vergabe der Mittel für Restaurierungs- und Konservierungsarbeiten wird das MWK von einer AG des nieders. Beirats für Bibliotheksangelegenheiten beraten. Die Vorschläge dieser AG berücksichtigen v. a. folgende Kriterien:
Förderungen nur für Stücke in Landeseigentum
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
109
Kontinuität in der Förderung größerer Maßnahmen soll gewahrt werden
Pluralität der Maßnahmen / Methoden
Substanzsicherung und Inhaltssicherung bzw. –vervielfältigung als komplementäre Ver-fahren
Regionalprinzip (Verteilung der Mittel über ganz Niedersachsen)
Besonderer intrinsischer Wert des Einzelstücks oder der Sammlung
Nutzungsfrequenz der jew. Stücke
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
110
6.2: Fragebogen zur schriftlichen Befragung und Leitfaden zu den Experteninterviews
6.2.1 Befragungsbogen der schriftlichen Befragung
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
111
Effekte des Finanzierungssystems auf Ihre Hochschule
1. Welche der folgenden Bausteine des Finanzierungssystems des Landes Niedersachsen
haben Ihres Erachtens die stärksten Effekte auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Sehr hoch hoch neutral wenig Gar
nicht
Zuführungen für laufende
Zwecke
Hochschulpaktmittel
Zuschüsse für Bauunterhalt
(die Mittel für kleine Neu-,
Um- und Erweiterungsbauten
(KNUE) sind in den Zuschüs-
sen für Bauunterhalt enthal-
ten)
Mittel für Hochbauangelegen-
heiten, Beschaffungen und
besondere Bauunterhaltung
(Kap. 0604, TGr.
63(Bauunterhaltung in beson-
deren Fällen) , 70-
72(Hochschulbau) , 80 und
81(Großgeräte))
Leistungsbezogene Mittelzu-
weisung
Mittel aus dem Programm
„PRO Niedersachsen“ (Kap.
0608, TGr. 71 und 74)
Mittel aus dem Programm
„Frühkindliche Bildung“ (Kap.
0680, TGr. 61)
VW-Vorab Mittel (Kap. 0609)
Offene Hochschule (Kap.
0680, TGr. 62)
Programme zur Gleichstellung
(Kap. 0608, TGr. 70 und 79)
Stipendienprogramm (Kap.
0608, TGr. 80)
Programme zur Förderung
der Internationalisierung
(Kap. 0608, TGr. 61 und 63)
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
112
1. Welche der folgenden Bausteine des Finanzierungssystems des Landes Niedersachsen
haben Ihres Erachtens die stärksten Effekte auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Sehr hoch hoch neutral wenig Gar
nicht
Kofinanzierungen des Euro-
päischen Strukturfonds (Kap.
0608, Tgr. 66)
Kofinanzierungen der Exzel-
lenzinitiative
Kofinanzierungen des Bund-
Länder-Professorinnen-
programms (Kap. 0608, TGr.
78)
weitere wichtige Bausteine
2. In der vorangegangenen Frage nannten Sie uns diejenigen Bausteine, die Ihres Erach-
tens die stärksten Effekte auf Ihre Hochschule erzielen. Bitten konkretisieren Sie die Aus-
wirkungen für diejenigen drei Bausteine, die für Sie die stärksten Effekte (positiver wie
negativer Art) bereithalten.
1.
2.
3.
3. Wie bewerten Sie folgende Aussagen zum gesamten Finanzierungssystem Niedersach-
sens in Bezug auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft
eher zu
Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Die Aufgaben der Hochschule
sind in der Finanzierung abgebil-
det.
Leistungsanreize werden ge-
setzt.
Die Qualität von Forschung wird
gezielt gefördert.
Die Qualität von Lehre wird ge-
zielt gefördert.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
113
3. Wie bewerten Sie folgende Aussagen zum gesamten Finanzierungssystem Niedersach-
sens in Bezug auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft
eher zu
Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Das Finanzierungssystem ist
transparent.
Das Finanzierungssystem ist
logisch in seiner Konzeption.
Die Wirkungen der einzelnen
Elemente des Finanzierungssys-
tems sind gut aufeinander abge-
stimmt.
Das Finanzierungssystem schafft
Planungssicherheit für die Hoch-
schulen.
Das Finanzierungssystem hat
Auswirkungen auf die interne
Steuerung meiner Hochschule.
Nennen Sie weitere wichtige
Aspekte:
4. Wie bewerten Sie folgende Aussagen zum Modell der leistungsbezogenen Mittel-
zuweisung in Bezug auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft eher
zu
Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Die Aufgaben der Hochschule
sind in der Formel ausgewo-
gen abgebildet.
Die leistungsbezogene Mittel-
zuweisung schafft Wettbewerb
zwischen den Hochschulen.
Leistungsanreize werden
durch die Formel gesetzt.
Die Qualität von Forschung
wird gezielt gefördert.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
114
4. Wie bewerten Sie folgende Aussagen zum Modell der leistungsbezogenen Mittel-
zuweisung in Bezug auf Ihre Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft eher
zu
Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Die Qualität von Lehre wird
gezielt gefördert.
Die Gleichstellung von Männer
und Frauen wird gezielt geför-
dert.
Die Internationalisierung wird
gezielt gefördert.
Das Formelmodell des Landes
ist transparent.
Das Formelmodell des Landes
ist logisch in seiner Konzepti-
on.
Das Landesformelmodell hat
Auswirkungen auf die interne
Steuerung meiner Hochschu-
le.
Nennen Sie weitere für Sie
wichtige Aspekte:
5. Nennen Sie aus den konkreten Erfahrungen Ihrer Hochschule max. 3 Beispiele
für positive Effekte.
Gesamtes Finanzierungssystem Leistungsbezogene Mittelzuwei-
sung
1.
2.
3.
1.
2.
3.
6. Nennen Sie aus den konkreten Erfahrungen Ihrer Hochschule max. 3 Beispiele
für
problematische Effekte.
Gesamtes Finanzierungssystem Leistungsbezogene Mittelzuwei-
sung
1.
2.
3.
1.
2.
3.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
115
Effekte des Finanzierungssystems auf die an Ihrer Hochschule genutzten internen
Steuerungsinstrumente
7. Welche „finanzbezogene (Steuerungs-) Instrumente“ nutzen Sie innerhalb Ihrer
Hochschule?
Bitte kreuzen Sie an:
ja nein geplant
Zielvereinbarungen Hochschulleitung / Fachberei-
che/Fakultäten
Zielvereinbarungen Fachbereiche/Fakultäten – Institute
Berufungszielvereinbarungen
Hochschulinterne Formelfinanzierung
Wenn ja: Welche leistungsbezogenen Parameter nutzen Sie?
Wie nutzen Sie Mittel für innovative Maßnahmen und Profilbildung? Nennen Sie uns bitte
kurz die Verteilungskriterien und Zielbereiche.
Personalmittelbudgetierung35
Welche Rolle spielen an Ihrer Hochschule Rücklagen? Wie und nach welchen Zielkriterien
nutzen Sie diese?
Weitere:
8.Wie würden Sie ihre Gesamtstrategie zur Umsetzung der leistungsorientierten Mittelvergabe beschreiben?
Bitte kreuzen Sie an:
Stimmt voll-
kommen
Stimmt
teilweise
Stimmt
nicht
genaue Kopie nach innen
Berücksichtigung aber Abwandlung
kein Zusammenhang – bewusst andere Gestaltung
9. Wie sieht das Gesamtmodell der Mittelvergabe an Ihrer Hochschule aus, also von
der zentralen Hochschulleitungsebene auf die Fakultäten / Fachbereiche?
Bitte skizzieren Sie dieses kurz. Gerne können Sie uns die Beschreibung auch als Anlage
zusenden.
35
Gemeint ist hier die budgetierte Zuweisung der Personalmittel, über die die Fachbereiche/ Fakultäten eigenver-antwortlich entscheiden können.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
116
10. Nutzen die Fakultäten/ Fachbereiche an Ihrer Hochschule ebenfalls Verteilungs-
modelle, die Anreize setzen? Wenn ja, sind diese angelehnt an die leistungsorientier-
te Mittelvergabe des Landes?
Bitte kreuzen Sie an:
Stimmt voll-
kommen
Stimmt
teilweise
Stimmt
nicht
genaue Kopie nach innen
Berücksichtigung aber Abwandlung
kein Zusammenhang – bewusst andere Gestaltung
11. Wie wird interne Transparenz über das System der Landesfinanzierung herge-
stellt?
Bitte beschreiben Sie, wann und wie Ihre Fakultäten/Fachbereiche über die Merkmale und
Ergebnisse staatlicher Finanzierung informiert werden.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
117
Einschätzungen über Veränderungsbedarfe und Vorschläge zur Verbesserung
12. Nennen Sie die wichtigsten Stärken und Schwächen des Finanzierungssystems
Stärken des Systems Schwächen des Systems
13. Wie schätzen Sie den Veränderungsbedarf in einzelnen Bausteinen des Finanzierungsys-
tems ein?
Bitte kreuzen Sie an:
Sehr hoch Hoch neutral wenig Gar nicht
Zuführungen für laufende
Zwecke
Hochschulpaktmittel
Zuschüsse für Bauunterhalt
Mittel für Hochbauangelegen-
heiten, Beschaffungen und
besondere Bauunterhaltung
(Kap. 0604, TGr.
63(Bauunterhaltung in beson-
deren Fällen) , 70-
72(Hochschulbau) , 80 und
81(Großgeräte))
Leistungsbezogene Mittelzu-
weisung
Mittel aus dem Programm
„PRO Niedersachsen“ (Kap.
0608, TGr. 71 und 74)
Mittel aus dem Programm
„Frühkindliche Bildung“ (Kap.
0680, TGr. 61)
VW-Vorab Mittel (Kap. 0609)
Offene Hochschule (Kap.
0680, TGr. 62)
Programme zur Gleichstellung
(Kap. 0608, TGr. 70 und 79)
Stipendienprogramm (Kap.
0608, TGr. 80)
Programme zur Förderung
der Internationalisierung
(Kap. 0608, TGr. 61 und 63)
Kofinanzierungen des Euro-
päischen Strukturfonds (Kap.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
118
13. Wie schätzen Sie den Veränderungsbedarf in einzelnen Bausteinen des Finanzierungsys-
tems ein?
Bitte kreuzen Sie an:
Sehr hoch Hoch neutral wenig Gar nicht
0608, Tgr. 66)
Kofinanzierungen der Exzel-
lenzinitiative
Kofinanzierungen des Bund-
Länder-Professorinnen-
programms (Kap. 0608, TGr.
78)
Zielvereinbarungsverfahren
weitere wichtige Bausteine:
14. Wenn das Finanzierungssystem verändert wird: Welche Aspekte sollen hierbei im Vorder-
grund stehen?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft eher zu Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Das System wird stärker aus-
differenziert
(ggf.: Ausdifferenzierung v.a.
im Bereich
Das Zuweisungsverfahren soll
vereinfacht werden.
(ggf.: v.a. im Bereich
Die Leistungsorientierung des
Finanzierungssystems soll
stärker in den Vordergrund
gestellt werden.
Die Nachfrageorientierung
des Finanzierungssystems
soll stärker in den Vorder-
grund gestellt werden.
Das Finanzierungssystem soll
transparenter gestaltet wer-
den.
Historisch gewachsene Unge-
rechtigkeiten sollten beseitigt
werden.
Wenn ja, welche?
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
119
14. Wenn das Finanzierungssystem verändert wird: Welche Aspekte sollen hierbei im Vorder-
grund stehen?
Bitte kreuzen Sie an:
Trifft zu Trifft eher zu Trifft eher
nicht zu
Trifft nicht zu
negativ
Detailprobleme sollen besei-
tigt werden.
Wenn ja, welche?
Weitere:
15. Sehen Sie den Bedarf, die in den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Nie-
dersachsen formulierten Zielsetzungen stärker über das Finanzierungssystem des Landes
abzubilden? Welche der Ziele des Landes sollten stärker in Finanzierungsverfahren einflie-
ßen? Bitte kreuzen Sie an:
Sehr ho-
her Bedarf
Hoher Be-
darf
neutral Wenig Be-
darf
kein Be-
darf
Profilierung der Forschungs-
und Entwicklungsschwerpunk-
te
Weiterentwicklung des Studi-
enangebots und der Studien-
struktur
Vernetzung der niedersächsi-
schen Hochschulen (z.B. Prü-
fung von Möglichkeiten für
institutionelle Zusammen-
schlüsse oderVerstärkung der
Anstrengungen zur Zusam-
menarbeit in Lehre und For-
schung
Nachwuchsförderung
Stärkung der Lehrerbildung
Qualitätsentwicklung (z.B.
Verbesserung der Qualität der
Lehre unter Einbeziehung
geschlechtergerechter Aspek-
ten oder Verbesserung der
Qualität von Berufungsverfah-
ren).
Öffnung für neue Studieren-
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
120
15. Sehen Sie den Bedarf, die in den Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Nie-
dersachsen formulierten Zielsetzungen stärker über das Finanzierungssystem des Landes
abzubilden? Welche der Ziele des Landes sollten stärker in Finanzierungsverfahren einflie-
ßen? Bitte kreuzen Sie an:
Sehr ho-
her Bedarf
Hoher Be-
darf
neutral Wenig Be-
darf
kein Be-
darf
den-Zielgruppen
Hochschulbau (z.B. Zuwei-
sung der besonderen Bedeu-
tung der an Inhalten orientier-
ten baulichen Entwicklungs-
planung und Schwerpunktset-
zung sowie kontinuierliche
Fortschreibung der mittelfristi-
gen Bauplanung).
16. Welche zusätzlichen Zielsetzungen sollten im Finanzierungssystem des Landes
Ihres Erachtens zum Tragen kommen?
17. Welches wären zum Abschluss Ihre wichtigsten/konkreten Verbesserungsvor-
schläge zum Finanzierungssystem?
18. Welches wären zum Abschluss Ihre wichtigsten/konkreten Verbesserungsvor-
schläge zur leistungsorientierten Mittelvergabe des Landes?
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
121
6.2.2 Interviewleitfaden zu den Experteninterviews
Interviewleitfaden
Fragen zum Mittelzuweisungssystem (Gesamtsystem mit allen Bausteinen)
1. Wird für Sie ein Gesamtkonzept des Landes für die Finanzierung erkennbar? Welchen
Zielen folgt es? Treten Widersprüche im Gesamtsystem auf?
2. Welcher Baustein der Mittelzuweisung hat für Ihre Praxis die größte Bedeutung, in
welcher Weise?
3. Ist das Verteilungsergebnis der staatlichen Mittelzuweisung (leistungsorientierte Mittel-
zuweisung, Gesamtsystem) und seine Begründung für Sie nachvollziehbar?
4. Besteht für Sie ein Zusammenhang zu anderen Ihnen zur Verfügung stehenden Finan-
zierungsinstrumenten wie Drittmitteleinwerbung, Einnahmen aus wirtschaftlichen Tä-
tigkeiten, Spenden, Studienbeiträgen, etc.?
5. Sind Ihre Planungen für die Zukunft (zum Beispiel neue Studiengänge, Berufungen,
fachliche Schwerpunktsetzungen) über das Landesfinanzierungsystem abgesichert?
Fragen zu besonderen Aspekten der Mittelzuweisung
6. In welchem Verhältnis steht die Entwicklungsplanung zu Zielvereinbarung und Finan-
zierung?
7. Geht die leistungsorientierte Mittelvergabe adäquat mit den Hochschultypen um?
8. Geht die Politik richtig mit dem Modell der leistungsorientierten Mittelvergabe um (Kon-
zeption, Formel, Kommunikation der Ergebnisse, etc.)? Beschreiben Sie Ihre Erwar-
tungen.
9. Im Rahmen der Leitlinien des Landes zur Hochschulentwicklung in Niedersachsen
gemäß § 1 Abs. 3 NHG für die Erarbeitung von Zielvereinbarungen 2010-2012 mit den
Niedersächsischen Hochschulen werden Zielbereiche genannt, die zumindest über die
Parameter der leistungsorientierten Mittelvergabe nicht explizit aufgegriffen werden. Im
Folgenden werden die jeweiligen Zielbereiche genannt. Geben Sie Vorschläge, ob und
wenn ja wie diese stärker als bisher in dem Finanzierungssystem berücksichtigt wer-
den können (z.B. über ergänzende Parameter im Rahmen der leistungsorientierten
Mittelzuweisung oder Ausschreibung von Programmen, etc.).
o Profilierung der Forschungs- und Entwicklungsschwerpunkte
o Weiterentwicklung des Studienangebots und der Studienstruktur
o Vernetzung der niedersächsischen Hochschulen
o Förderung akademischer Karrieren (Nachwuchsförderung)
o Qualitätsentwicklung (Qualitätsmanagement)
o Öffnung für neue Zielgruppen (inklusive Weiterbildung)
o Hochschulbau (baulichen Entwicklungsplanung und Schwerpunktset-
zung)
10. Hat die Steuerung durch Zielvereinbarungen Vorteile oder Nachteile? Kommentieren
Sie die Wechselwirkungen zwischen Finanzierung des Landes und Zielvereinbarun-
gen.
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
122
11. Bei zukünftigen Zielen für die Mittelvergabe wird auch die Förderung der Kooperation
genannt. Unklar bliebt jedoch, welche Art der Kooperationen hier im Vordergrund ste-
hen sollen: Forschung, Lehre, Wirtschaft, auf der regionalen, nationalen oder internati-
onalen Ebene?
12. Bauunterhalt und Besondere Bauunterhaltung werden von den Hochschulen beson-
ders kritisiert. Nennen Sie uns drei Ihrer Hauptkritikpunkte bezogen auf Ihre spezifi-
sche Situation an Ihrer Hochschule.
13. Die schriftliche Befragung hat ergeben, dass ein größerer Anteil der Hochschulen grö-
ßeren Veränderungsbedarf bei folgenden Programm sieht: Stipendienprogramm, Offe-
ne Hochschule, Kofinanzierung des Europäischen Strukturfonds und Zielvereinbarun-
gen. Sehen Sie dies auch? Wenn ja, führen Sie bitte dies bitte für diese Programme
aus.
Bewertungen
14. Ist das praktizierte Mittelverteilungssystem dazu geeignet, Hochschul- und Fakultäts-
ziele zu unterstützen? Welche Anreize werden gesetzt? Welche Anreize würden Sie
empfehlen? Welche negativen Anreize lassen sich feststellen?
15. Können Sie einzelne Bereiche/Elemente des Mittelverteilungssystems hier besonders
nennen?
16. Das Finanzierungssystem des Landes wurde als intransparent bezeichnet in Verbin-
dung zu der Verteilung der Mittel für besondere Bauunterhaltung und Baumittel. Se-
hen Sie dies auch so? Und wenn ja, worin liegt Ihres Erachtens diese Intransparenz
begründet?
17. Einheitlich wird der Veränderungsbedarf zur Beseitigung historischer Ungerechtigkei-
ten gesehen. Was verstehen Sie konkret unter historischer Ungerechtigkeit. Auf wel-
chen Baustein des Finanzierungssystems würden Sie diesen Begriff gezielt anwen-
den?
Spezielle Fragen für die Dekan/innen
18. Wie gut kennen Sie das Mittelvergabesystem des Landes Niedersachsen? Welche In-
formationsquellen haben Sie dazu?
19. Welche Berührungspunkte haben Sie mit dem leistungsorientierten Mittelvergabemo-
dell? Hat es Folgen für Sie und Ihre Arbeits- und Finanzplanung?
20. Welche Anreize und Effekte hat das leistungsorientierte Mittelvergabemodell in Ihrem
Bereich? Bitte geben Sie hierzu Beispiele, Daten und Fakten für besondere Wirkun-
gen.
21. Wie nutzt die Hochschulleitung das Modell hochschulintern?
22. Können Sie durch das Vergabemodell Ihren eigenen Beitrag zum finanziellen Erfolg
der Hochschule abschätzen? Wenn ja, für welche
23. Können Sie die Parameter der leistungsorientierten Mittelzuweisung beeinflussen?
Abschließende Frage
24. Welche der Anmerkungen außerhalb der bisher angesprochenen Themen möchten Sie
noch ansprechen?
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
123
6.3: Anlage Index der Materialsammlung
Anlagenordner Dateiname
Destatis-Statistiken Personalausgaben_Länder_HS-Arten2007_2008
Ausgaben_EinnahmenHS_NDS_alteFlächenländer06-08
Gesetzliche Regelungen Niedersaechsisches_Hochschulgesetz
„Studienbeiträge in Niedersachsen“: Homepage des MWK zu den Studienbeiträgen
Gesetzli-che_Regelung_zur_Einfuehrung_von_Studienbeitraegen_in_Niedersachsen
Rechtliche Rahmenbedingungen Stiftungshochschulen
Grunddaten Kapazitäten 2010_11 mit HS Pakt
Studierende WS01 bis WS09
Absolventen
Studienanfänger (grundständig)
Personal 2001 bis 2009
Formelrelevante HH Zuführungen 2005-2010
Finanzierungsprofile
Grunddaten / Bauangele-genheiten
110823 Bauunterhaltung Landesbetriebe
110823 Bauunterhaltung Stiftung
Leistungsbezogene Mit-telzuweisung
110714 Modellbeschreibung
Übersicht Formelergebnisse06-11
Zielsetzung LOM
110714 Änderungen in der Formel
110414 GuV FH Formel 2011 ohne HS Pakt
110413 FH Formel ohne HS Pakt
110413 Uni Formel (ohne HS Pakt) GuV Detail
110413 Uni Formel 2011 ohne HS-Pakt
Leistungsbezogene Mittelzuweisung als Element der Hochschulsteue-rung, Hildesheim, 04.08.2011 Az.: 3.1-06-131/3-10, Niedersächsischer Landesrechnungshof, Prüfungsmitteilung
Entwicklung Leistungspa-rameter Formel
Daten nicht formel HS
Daten FHen_1
Daten_Uni_1
Programme Ueber-sicht_Offene_Hochschule_Niedersachsen_Beitrag_zur_Qualifizierungsinitiative
Wiss Bibiliotheken_0602-TGr87_Ref14
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
124
Wissenschaftliche Zusammenarbeit mit dem Ausland_0608-TGr61_RefZ1
Stipendienprogramm_0608-TGr80_Ref21
Zusätzliche Förderung von Wissenschaft und Technik in Forschung und Lehre_0609_VW-Vorab_Ref11_Änd
Internationalisierung der Hochschulen_0608-TGr63_RefZ1
Bund-Länder-Professorinnen-Programm_0608-TGr78_Ref22
Frauen- und Genderforschung; Förderung der Chancengleichheit für Frauen in Forschung und Lehre_0608-TGr79_Ref22
Übersicht HS-Pakt Mittel 2007_2010
110829 Erlaeuterungen zu Töpfen
Exzellenzinitiative I_Finanzierungsübersicht
11 06 Einnahmen Studienbeiträge je HS
Wissenschaftliche Zusammenarbeit Ausland_110829 RefZ1_0608-TGr61 (2
Maßnahmen des Technologietransfers und Erprobung neuer Kooperati-onsmodelle zwischen Hochschule und Wirtschaft_0608-TGr66_Ref13 (2)
Familienfreundliche Hochschule_0608-TGr70_Ref22
Forschungs- und Berufungspool, innovative Hochschulprojekte_0608-TGr74_Ref11_Änd
Erhaltung und Förderung der Lehre und Forschung_0608-TGr71_Ref11_Änd
Förderung der Hochschulstruktur, der Lehre mit neuen Medien und der Qualität des Studiums_0608-TGr77_Ref26
Offene Hochschule_0680-TGR 62_Ref 14
Frühkindliche Bildung_110823 0680 TGR 61 Ref 14 (NifBE) (2)
Programme / Bau Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunterhal-tung für Hochschulen Großgeräte_
Hochbauangelegenheiten, Beschaffungen und besondere Bauunter-haltung für Hochschulen_0604-Bauunter_Ref16
Sanierung, Neubau, Erwerb_ 0604-Bau_Ref16
Umsetzung des Konjunkturpakets II im Geschäftsbereich_0698_Bau und Geräte_Ref16
Hochschulkennzahlen-system
100308 HKS Niedersachsen_für Protokoll
Endbericht_Hochschulkennzahlensystem
HKS 2011 FH BS WFB_ohne Personal kleiner 3 Auszüge aus den Daten des Hochschulkennzahlensystems der Hoch-schule Braunschweig / Wolfenbüttel
Hochschulbericht_2010_fhbs[1] Auswertungsbericht der Hochschule Braunschweig / Wolfenbüttel zum HKS
Verträge und Vereinba- Zukunftsvertrag_I
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
125
rungen
Zukunftsvertrag_II
Leitlinien Zukunftsvertrag
Verwaltungsvereinba-rung_zwischen_Bund_und_Laendern_ueber_den_Hochschulpakt_2020
Hochschuloptimierungskonzept
Verträge und Vereinba-rungen/ Zielvereinba-rungsbericht
110630 ZEB 2010 HS BWfb unkommentiert
Verträge und Vereinba-rungen/ Zielvereinbarun-gen mit den Hochschulen
TU_Braunschweig
TU_Clausthal
Uni_Goettingen
Uni_Hannover
Uni_Hildesheim
Uni_Lueneburg
Uni_Osnabrueck
Hochschule_fuer_Bildende_Kuenste_Braunschweig
Uni_Vechta
Uni_Oldenburg
Universitaetsmedizin_Goettingen
Hochschule_fuer_Musik_Theater_und_Medien_Hannover
Tieraerztliche_Hochschule_Hannover_
Medizinische_Hochschule_Hannover_
Hochschule_BraunschweigWolfenbuettel
Hochschule_EmdenLeer
Hochschule_Hannover
Hochschule_HildesheimHolzmindenGoettingen
Hochschule_WilhelmshavenOldenburgElsfleth
Hochschule_Osnabrueck
Verträge und Vereinba-rungen/ Veröffentlichun-gen Homepage
Zukunftsvertrag und Zielvereinbarungen als Elemente der Hochschul-steuerung in Niedersachsen_Erläuterungen Homepage
Landesregierung stimmt dem Hochschuloptimierungskonzept zu
Positionspapiere Finanzielle_Unwuchten_02 08 2011
Kurzstellungnahme MWK zu den Kritikpunkten der HS Braun-schweig/Wolfenbüttel an der Leistungsbezogenen Mittelzuweisung (An-lage 2 des Beitrags „Finanzielle Unwuchten …“ der HS Braun-schweig/Wolfenbüttel vom 2.8.2011)
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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6.4: Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Kernparameter der niedersächsischen Hochschulen WS 2010 / 2011 bzw. 2010 18
Tabelle 2: Kapazitäten (in VZÄ) nach Schwund für WS 10/11 und SS11 inkl. HS-Pakt ........20
Tabelle 3: Studierende und grundständige Studienanfänger(innen) (Studium ohne Master) 20
Tabelle 4: Absolvent(inn)en ..................................................................................................21
Tabelle 5: Drittmittel Universitäten und Fachhochschulen ....................................................21
Tabelle 6: Verhältnis zwischen Studierenden insgesamt und wissenschaftlichen Personal ..22
Tabelle 7: Zuführungen für laufende Zwecke 2005 – 2010 ...................................................29
Tabelle 8: HS-Pakt Mittel - Verteilung an Niedersächsische Hochschulen gemäß Zielvereinbarungen ...............................................................................................................31
Tabelle 9: Bauunterhaltung Landesbetriebe .........................................................................32
Tabelle 10: Bauunterhaltung Stiftungshochschulen ..............................................................33
Tabelle 11: Forschungsbauten Niedersachsen - Gesamtmittel nach Pauschalierung einschließlich Förderrunde 2012 ..........................................................................................35
Tabelle 12: Verteilungsrelationen .........................................................................................37
Tabelle 13: Parameter differenziert nach Universitäten und Fachhochschulen .....................38
Tabelle 14: Ergebnisse der leistungsbezogenen Mittelzuweisung 2006 - 2010 ....................40
Tabelle 15: Zuweisungen 2008 – 2010 aus dem VW-Vorab .................................................44
Tabelle 16: Fördervolumen Offene Hochschule ....................................................................45
Tabelle 17: Exzellenzinitiative I – Finanzierung/ Planzahlen .................................................48
Tabelle 18: Bewertung des Finanzierungssystem differenziert nach Hochschulen /Universitäten .......................................................................................................................56
Tabelle 19: Bewertung der Stärke der Effekte der einzelnen Bausteine des Finanzierungssystems ..........................................................................................................60
Tabelle 20: Effekte der Leistungsorientierten Mittelvergabe .................................................65
Tabelle 21: Genutzte Instrumente der Hochschulen .............................................................69
Tabelle 22: Veränderungsbedarfe der Hochschulen .............................................................73
6.5: Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Gestaltung der internen Mittelvergabe hochschulweit ......................................70
Abbildung 2: Gestaltung der internen Mittelvergabe an den Fakultäten/ Fachbereichen .......71
Abbildung 3: Veränderungsbedarf in den einzelnen Bausteinen ..........................................74
Abbildung 4: Welche der Ziele des Landes sollten stärker in Finanzierungsverfahren einfließen? ............................................................................................................................76
Abschlussbericht der Evaluation des Mittelvergabemodells des Landes Niedersachsen
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6.6: Anlage Finanzprofile der Hochschulen Niedersachsens
6.7: Anlage Bausteine des Finanzierungssystems des Landes Nie-
dersachsens (2008 – 2010)