Ex-situ-Kulturen bestands- gefährdeter und raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in...

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Ex-situ-Kulturen bestands- gefährdeter und raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in Mecklenburg-Vorpommern Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock 41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012

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Ex-situ-Kulturen bestands-gefährdeter und

raumbedeutsamer Gefäßpflanzenarten in

Mecklenburg-Vorpommern

Björn Russow, NABU Mittleres Mecklenburg, Rostock41. Vortragstagung AG Geobotanik, 17. März 2012

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Leitbild Erhaltungskulturen M-V

„ex-situ-Kulturen sind intensivmedizinische

Maßnahmen im botanischen

Artenschutz …“Ex-situ-Erhaltung ist gemäß dem Übereinkommen über die Biologische Vielfalt (5. Juni 1992) "die Erhaltung (genetischer Ressourcen) außerhalb ihrer natürlichen Lebensräume.„ Unterteilung in Erhaltungskulturen und Schutzsammlungen möglich.

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Übersicht Gefährdung der Gefäßpflanzenflora MV

Quelle: Voigtländer & Henker (2005): Rote Liste der Gefäßpflanzen von Mecklenburg-Vorpommern

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Kriterien für die Auswahl von Zielarten (n=2464)

Raumbedeutsamkeit/ VerantwortlichkeitGlobal, national, regional

Überregionale Gefährdung!!!, !!, !

Gesetzliche Schutzverpflichtung§§, §

Landesweite GefährdungRote Liste MV

Überregionale Bedeutung: Prioritätenliste: 320 Arten

Handlungs- erfordernis

für Schutzmaßnahmen

251 Sippen mit Handlungserfordernisdavon76 Sippen mit höchstem Handlungserfordernis !!!

Arten- und Biotopschutz, Schutzgebietsausweisung, Pflegemaßnahmen, Erhaltungskulturen, Monitoring, Großschutzgebiete, EU-Förderung

Florenschutzkonzept als Basis der Erhaltungskulturen MV

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Entwicklung eines Konzeptes für Erhaltungskulturen:

• 2007 erste Gedanken über Erhaltungskulturen in der AG Geobotanik und dem LUNG

• 2008/2009: Auswahl von Arten und Abstimmung mit FA Geobotanik, AG Geobotanik MV

• 2009: Beantragung von Sachmitteln zur Einrichtung und Pflege von Erhaltungskulturen sowie für die Entnahme

• 2010: Vereinbarung zwischen LUNG MV und Uni Rostock über die Etablierung einer Erhaltungskultur

• seit 2009 bis 2012 konzentrierte Umsiedlung von Pflanzen und Entnahme von Saatgut zur Etablierung der Erhaltungskultur

• geplante kleinere Ausbringungen 2011/2012 von Kulturen aus dem Botanischen Garten HRO

Erhaltungskulturen MV

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Welche Arten sind für die Erhaltungskultur vorgesehen:

• Arten, die bereits kultiviert werden (z. B. Pot. wism.)• Arten mit prioritärem Handlungsbedarf (76 Arten !!!)• Arten der Anhänge II & IV der FFH-RL• Arten, für die in benachbarten Bundesländern Artenhilfsprogramme

laufen

Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

Welche Auswahlkriterien:

• fachlich: überschaubares Hybridisierungsverhalten• fachlich: Haltung im Bot. Garten muss möglich sein• Seltene Arten, i. d. R. < 10 Vorkommen in MV (Ausnahme : 2 Arten)• Gesamtvorkommen in MV mittelbar oder unmittelbar gefährdet, bei

weiterem Verlust Gesamtbestand nicht überlebensfähig

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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

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Artenübersicht Erhaltungskulturen MV

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Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen

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Dianthus arenarius – FSP: 2009 = 2 (3) Vorkommen

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Huperzia selago – FFH V: 2009 = 5 Vorkommen

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Luronium natans – FFH II & IV: 2009 = 3 (4) Vorkommen

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Kriechender Scheiberich (Apium repens) – FFH II & IV

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Apium repens – FFH II & IV: M-V = 21 (27) Vorkommen

Durch regelmäßige Beweidung mit Schaffung von Bodenverletzungen ist die Erhaltung möglichBei ungenügender oder falscher Pflege gehen Bestände schnell zurückAuch auf zeitweilig verwaisten Standorten ist die Revitalisierung möglich=> Erfolgsaussichten: sehr gut!

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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Beispiel der Einrichtung einer Erhaltungskultur –

wie läuft es ab?

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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Botanisches Artenmonitoring MV

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Cypripedium calceolus – FFH II & IV: M-V = 1 (2) Vorkommen

(gefüllter Kreis – rezentes Vorkommen; Kreis mit Kreuz – verschollenes Vorkommen)

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Cypripedium calceolus – Bestandsentwicklung (CC01)

CC01 - Bestandsentwicklung

0

10

20

30

40

50

2003 2005 2006 2008 2009 2010

Jahr

Anza

hl

gesamt

fertil

steril

Linear (gesamt)

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Cypripedium calceolus – Bearbeitungsprobleme

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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Pflegemaßnahmen

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Pflegemaßnahmen am Originalstandort

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Frauenschuh (Cypripedium calceolus) – FFH II & IV

Erhaltungskultur & Wiederansiedlung

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Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008

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Entnahme für Erhaltungskultur – August 2008

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Transport in den Botanischen Garten – August 2008

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Erhaltungskultur im Bot. Garten Rostock – Mai 2010

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Vermehrung der Pflanzen

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Ermittlung von Wiederansiedlungsflächen in M-V

Verschiedene Studien und Diplomarbeiten zu den binnenländischen Kreidebrüchen auf HI Jasmund liegen vor,Expertenbefragung,weiterreichende Untersuchungen=> Erfolgsaussichten: gut, langfristig nicht gesichert!

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Begleituntersuchungen zur Wiederansiedlung

Semesterarbeit von Annemarie Neugebauer

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Grundlagen der Wiederansiedlung

IUCN Richtlinie als übergeordnete Ebene

CBD – Konvention über die Biologische Vielfalt (RIO)

Globale Strategie zur Erhaltung der Pflanzen (GSPC)

Florenschutzkonzept MV

Biodiversitätsstrategie Mecklenburg-Vorpommern

Bundesnaturschutzgesetz & Naturschutzausführungsgesetz MV

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Was ist notwendig?Ausblick

Untersuchungen zur Populations-ökologie der Arten (Wissenschaft)Standortsuche für die Wiederausbringung (AG Geobotanik, Verwaltung), einschließlich Entwicklung eines Modells zur „automatisierten Standortsuche“ mittels GIS & Datenbestand LUNG (Wissenschaft)Kulturerfahrungen: Sammeln von bestehenden Erfahrungen anderer Akteure, Erprobung eigener Kulturmethoden (AG Geobotanik, Bot. Garten)

Schaffung der administrativen, finanziellen und personellen Randbedingungen für eine Wiederansiedlung (AG Geobotanik?, Verwaltung?)

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§ 44 - Vorschriften für besonders geschützte und bestimmte andere Tier- und Pflanzenarten(1) Es ist verboten,. . . 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören(Zugriffsverbote).(2) Es ist ferner verboten,1. . . . Pflanzen der besonders geschützten Arten in Besitz oder Gewahrsam zu nehmen, in Besitz oder Gewahrsam zu haben oder zu be- oder verarbeiten(Besitzverbote),

§ 39 - Allgemeiner Schutz wild lebender Tiere und Pflanzen

(1) Es ist verboten,. . .2. wild lebende Pflanzen ohne vernünftigen Grund von ihrem Standort zu entnehmen oder zu nutzen oder ihre Bestände niederzuschlagen oder auf sonstige Weise zu verwüsten,3. Lebensstätten wild lebender Pflanzen . . . ohne vernünftigen Grund zu beeinträchtigen oder zu zerstören.(2) . . . ist es verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen der in Anhang V der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten aus der Natur zu entnehmen. (3) Jeder darf abweichend von Absatz 1 Nummer 2 wild lebende Blumen, Gräser, Farne, Moose, Flechten, Früchte, Pilze, Tee- und Heilkräuter sowie Zweige wild lebender Pflanzen aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen.

Rechtliche Aspekte von Erhaltungskulturen

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Arterfassung – Florenschutzkonzept – Monitoring - Erhaltungskulturen

Floristische Kartierung Mecklenburg-VorpommernAG Geobotanik Mecklenburg-Vorpommern

verändert nach A. Abdank, Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie M-V

Ehrenamtliche Mitarbeiter

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit& die Zusammen-

arbeit!

www.ex-situ-erhaltung.de

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