Existenzgründung und Unternehmensförderung Existenzgründung mit der IHK Ulm Starthilfe für...

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E x i s t e n z g r ü n d u n g u n d U n t e r n e h m e n s f ö r d e r u n g Existenzgründung mit der IHK Ulm Starthilfe für Gründer und Jungunternehmer Gründertag 14.Februar 2014 © Dagmar Keller

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Starthilfe für

Gründer und Jungunternehmer

Gründertag 14.Februar 2014 © Dagmar Keller

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Existenzgründungen zur Beendigung der Arbeitslosigkeit Voraussetzungen

• Bezug von Arbeitslosengeld I (ALG I)• noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I

Förderung: Zuschuss• Phase 1: 6 Monate in Höhe Arbeitslosengeld zuzüglich 300 € monatlich • Phase 2: 9 Monate 300 € monatlich bei positiver Geschäftsentwicklung

Anrechnung zeitlich 1:1 auf noch bestehende Arbeitslosengeld-Ansprüche

Stellungnahme einer fachkundigen Stelle (z.B. IHK) zur Tragfähigkeit des Vorhabens auf Basis eines Geschäftsplans (Konzept + Rentabilitätsvorschau)

Ermessensleistung der Agentur für Arbeit

"Gründungszuschuss" (Regelungen seit 28.12.2011)

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Kriterien für die Entscheidung der Arbeitsagenturen:

Vermittlungs-VorrangI.d.R. kein Gründungszuschuss, wenn Aussicht auf Arbeitsplatzvermittlung besteht.

EigenleistungsfähigkeitBei Betriebsübernahme oder Umwandlung einer nebenberuflichen in eine hauptberufliche Tätigkeit bestehen bessere Startbedingungen.Es wird deshalb geprüft, ob eine Gründung mit eigenen finanziellen Mitteln möglich ist.

Eigenkündigung ohne wichtigen GrundI.d.R. kein Gründungszuschuss, wenn das Beschäftigungsverhältnis durch Kündigung des Arbeitnehmers oder Aufhebungsvertrag beendet wurde.

Gründungszuschuss = Ermessensleistung

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

o Recht auf „Antrag“o Standfestes, beharrliches Auftreteno Vermittlungshemmnisseo „nicht vermittelbar“ oder „Spezialistenwissen“o Persönlichkeitstest möglich

Widerspruch:

o An zentrale Widerspruchsstelleo Antrag wird durch neutrale Stelle nochmals geprüfto Ggf. erneute Ablehnung, die ausführlich begründet wirdo Weitere Instanz: Sozialgericht

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Gründer-Coaching Deutschland (KfW)

Wer kann Anträge stellen?Existenzgründer mit Sitz und Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe, Verkehrsgewerbe) von Angehörigen Freier Berufe, sofern ihr überwiegender Geschäftszweck nicht auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist.

Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit (Gründung, Unternehmensübernahme, tätige Beteiligung, jeweils mit Geschäftsführungsfunktion, durch Gewerbeanmeldung, Handelsregistereintrag etc. nachzuweisen) muss erfolgt sein und liegt zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 5 Jahre zurück.

Existenzgründer aus Arbeitslosigkeit, die Leistungen nach SGB II und SGB III beziehen, erhalten im ersten Jahr nach der Gründung eine besondere Förderung

Die Existenzgründung ist auf eine Vollexistenz ausgerichtet.

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Was wird gefördert?

Gefördert werden Coachingmaßnahmen

• zu allen wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.

Nicht gefördert werden Coachingmaßnahmen

• im Vorgründungsbereich,• die überwiegend Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen zum Inhalt haben, zur Ausarbeitung von

Verträgen, Aufstellung von Jahresabschlüssen oder Durchführung von Buchführungsarbeiten• die überwiegend gutachterliche Stellungnahmen zum Inhalt haben,• die die Gestaltung und Erstellung von Werbematerialien (wie z. B. Briefpapier, Logos, Flyer) sowie von

Internetseiten zum Inhalt haben,• die Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beinhalten und/oder deren Zweck auf den Erwerb von Waren

und Dienstleistungen ausgerichtet sind, die vom Berater/Beratungsunternehmen selbst vertrieben werden,• die die Beschaffung und Erarbeitung von EDV-Soft- und Hardware oder die Durchführung von EDV-

Schulungsmaßnahmen beinhalten,• die mit anderen ESF-Mitteln finanziert werden (Kumulierungsverbot),• in bestimmten Branchen (landwirtschaftliche Primärproduktion, Fischerei und Aquakultur) aufgrund EU-

beihilferechtlicher Vorgaben gemäß KfW-"Allgemeines Merkblatt zu Beihilfen"

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Zuschuss:

50 % des Honorarso Max. förderfähiges Tageshonorar 800 €o Tagwerk max. 8 Stundeno Max. Förderbetrag 6.000 €

90 % des Honorars - Förderung aus der Arbeitslosigkeito Max. 4.000 €o Voraussetzung: Bezug von Gründungszuschuss!!!

Kosten, die selbst zu tragen sind:

• Eigenanteil am Beraterhonorar• Fahrtkosten des Beraters• Sonstige in der Beraterrechnung aufgeführte Nebenkosten• MWSt. des gesamten Rechnungsbetrages

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Ablauf:

• Antragsstellung über Regionalpartner der KfW (z.B. IHK-Ulm)

• Persönliches Vorgespräch mit dem Regionalpartner• Antragsweiterleitung an KfW

Wichtig: Antragsstellung (elektronischeÜbermittlung an KfW) muss VOR Abschluss des Coachingvertrages stattfinden

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Gründungsgutscheine Baden-Württemberg

• Beratung in der Gründungsphase • Unterstützt vom

Ministerium für Finanzen in Baden Württemberg Europäischen Sozialfonds (ESF) diversen Beratungsinstitutionen, z.B. RKW,

DEHOGA, Steinbeis etc.

Gutscheine und Kontaktaufnahme über Ihre IHK

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Beratungsangebot (bei Gründungen UND Übernahmen)

• Kompaktberatung

Einmalig 8 Stunden: kostenfrei

• Intensivberatung

max. 8 Tage

Kosten pro Tag für den Gründer: 180 € (zzgl. MWSt.)

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Beratungsthemen

• Marktrecherchen• Marketing- und Vertriebskonzepte• Businessplan• Vorbereitung und Begleitung von

Finanzierungsgesprächen• Unternehmensbewertung und Vorbereitung

der Übernahme

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

MIKRO-FinanzierungMonex-MikrokreditMikromezzaninbeteiligung

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gExistenzgründung mit der IHK Ulm

Finanzierungsbereiche

InvestitionenBetriebsmittel, Warenlager Auftragsfinanzierung Saisonfinanzierung

MONEX Mikrokredit

€ 1.000 - € 10.000 Laufzeit max. 36 MonateFestzinssatz 8,25 % p.a.

Sofortiger Tilgungsbeginn

Finanzierungsphasen

Existenzgründung Existenzfestigung

Wachstum

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

MikromezzaninfondsDeutschland

€ 10.000 - € 50.000Beteiligungsdauer 10 J

nach 7J Rückzahlungsbeginn(Dauer 3 J)

Festzinssatz 8,00 % p.a.zzgl. gewinnabhängige Vergütung 1,5 % p.a.

auf Beteiligungsbetrag

Keine Sachsicherheiten

Antragstellung bei MBG(Einmalige Bearbeitungsgebühr 3,5 % auf

Beteiligungsbetrag)

Finanzierungsanlässe

für Existenzgründungen/Junge Unternehmen (max. 50 Beschäftigte, max. € 10 Mio. Umsatz oder Bilanzsumme max. € 10 Mio.)

bis 5 J. nach Gründung

• Existenzgründung/Franchise• Unternehmenskauf• Unternehmensnachfolgen• Investitionen• Betriebsmittel• Eigenkapitalstärkung

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

Entscheidungskriterienfür Existenzgründungen/Junge Unternehmen bis 5 J. nach Gründung

• Plausible Geschäftsidee und Businessplan• Kapitaldienstfähigkeit• Schufa: keine Negativmerkmale• Crefo-Bonitätsindex: soweit vorhanden

max.Wert 349• Pos. Beurteilung MBG bezüglich persönlicher.

und fachlicher Eignung, Bonität• Einbindung Hausbank in Finanzierung wird

angestrebt• Positive Stellungnahme IHK

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Innovationsgutscheine Baden-WürttembergIN

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Innovationsförderung für den Mittelstand

Idee

• Ideenfindung• Ideenbewertung• Konzept• Strategie• Projektplanung

Realisierung

• Entwicklung• Funktionsmittel• Test / Simulation• Prototyp• Produktionsreife

Verwertung

• Markteinführung• Marktstrategie• Produktion• Weiterentwicklung• Qualitätssicherung

MitarbeiterstrukturUnternehmensalterUnternehmensgröße

Förderung in allem Phasen möglich - Einflussfaktoren beachten!

Innovationshöhe Finanzierung Risikobewertung

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Innovationsgutscheine für kleine und mittlere Unternehmen►Eckpunkte der Förderung

• Innovationsgutschein A• Innovationsgutschein B

►Innovationsgutschein B Hightech►Innovationsgutschein C►Antragsverfahren►Best Practice Beispiele

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Innovationsgutscheine unterstützen:

►Planung, Entwicklung und Umsetzung neuer Produkte oder Dienstleistungen

►Wesentliche qualitative Verbesserung bestehender Produkte und Dienstleistungen

►Prozessinnovationen im Rahmen der Produkt- oder Dienstleistungserstellung

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Antragsberechtigte für A und B► Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der

gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit:• Hauptsitz in Baden-Württemberg • weniger als 100 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und • Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von

höchstens 20 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)

► Auch Existenzgründerinnen und – gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein).

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Gegenstand, Art und Höhe der Förderung► Innovationsgutscheine gibt es zu:

• 2.500 € (Innovationsgutschein A) für wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation

o z.B. Technologie- und Marktrecherchen, Machbarkeitsstudien, Werkstoffstudien, Designstudien, Studien zur Fertigungstechnik. Max. Fördersatz 80%

► Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 3.125 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden

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Gegenstand, Art und Höhe der Förderung• 5.000 € (Innovationsgutschein B) für umsetzungsorientierte

Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten

o z.B. Konstruktionsleistungen, Service Engineering, Prototypenbau, Design, Produkttests zur Qualitätssicherung. Max. Fördersatz 50%

• Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 10.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden

► Beide Innovationsgutscheine sind kombinierbar

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Antragsberechtigte für B -Hightech

►Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie junge Unternehmen bis maximal 3 Jahre nach Gründung (endgültige Gründungsrechtsform), die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben.

►Als Zeitpunkt der Unternehmensgründung gelten folgende Merkmale: Gewerbeanmeldung, Eintrag im Handelsregister, Meldung beim Finanzamt, Eintrag in die Handwerksrolle

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Gegenstand, Art und Höhe der Förderung

►20.000 € für umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Produktionsverfahren und Dienstleistungen bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten sowie für Sachkosten im Rahmen des Prototypenbaus

►Max. Fördersatz 50%►Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens

40.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden►Mit Innovationsgutschein A kombinierbar

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Gegenstand, Art und Höhe der Förderung

►Innovative Vorhaben in den folgenden Schwerpunktfeldern: • Nachhaltige Mobilität• Umwelttechnologie, Erneuerbare Energie und

Ressourceneffizienz • Gesundheitswirtschaft, Lebenswissenschaften• Informations- und Kommunikationstechnologie (IKT),

Green IT und intelligente Produkte►Antragstellung unter www.innovationsgutscheine.de►Kurzpräsentation vor der Jury

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Antragsberechtigte für C

► Antragsberechtigt sind Mikrounternehmen und Freiberufler der Kultur- und Kreativwirtschaft:• Hauptsitz in Baden-Württemberg • weniger als 10 Beschäftigten (Vollzeitäquivalente) und • Vorjahresumsatz bzw. Vorjahresbilanzsumme von

höchstens 2 Mio. € (einschließlich aller verbundenen Unternehmen)

► Auch Existenzgründerinnen und – gründer können einen Antrag stellen (Unternehmensgründung muss bis zur Abrechnung der Zuwendung formal erfolgt sein).

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Gegenstand, Art und Höhe der Förderung

• 5.000 € für die Erstvermarktung von neuen (max. 1 Jahr marktreif), kreativen Produkten und Dienstleistungen. Neben der Innovationsvermarktung kann dabei auch der Schutz von geistigem Eigentum mit Hilfe von Marken und Geschmacksmustern gefördert werden.

o z.B. Messeauftritte, Internet Vertrieb, Werbematerialien. Max. Fördersatz 50%

• Zum Erhalt der Höchstfördersumme müssen mindestens 10.000 € an förderfähigen Ausgaben nachgewiesen werden

► Innovationsgutscheine sind kombinierbar

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Zuschussfähige Ausgaben

►Leistungen externer, vom Wirtschaftsministerium Baden-Württemberg akzeptierter Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen

• Die F&E-Einrichtung(en) muss bei Antragstellung bekannt sein.

• Ein Wechsel der Einrichtung ist möglich

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Existenzgründung mit der IHK Ulm

StarterCenter die erste Anlaufstelle für Gründungsfragen

Beratungsteam:

Artur Nägele

Jutta Peschel

Dagmar Keller

Tel. 0731 / 173-250Fax 0731 / [email protected] ("Starthilfe")

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