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zur Existenzgründung
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Praxistipps
zur Existenzgründung
Was kommt bei der Existenzgründung alles auf mich zu...?
Anmeldungspflichten Steuerliche Pflichten Fördermöglichkeiten Gestaltungen
Ein erster Überblick vonDipl.-Kfm. Roland Wilm
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Roland Wilm Diplom-Kaufmann BWL-Studium Uni Erlangen-Nürnberg, Studienbereich „Steuern und Prüfung“ (1997 – 2002) eigenes Unternehmen „EasyScript“ (Verlag, Fachvorträge im öffentl. Recht, www.easyscript.de), seit 1998 Tätigkeit bei DATEV während Studium seit 10/2001: GERMANIA, ZN Hohenroth seit 6/2002: Fachdozent im Steuerrecht Oktober 2004: Steuerberaterprüfung...
Ihr Referent
[email protected]@easyscript.de
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Fragen zur Rechtsform
Beispiel:
Der Maschinenbau-Student Werner Schmiedehammer (S) arbeitet nach erfolgreich absolviertem Studium seit 3 Jahren in einem mittelständischen Unternehmen derMetallverarbeitung. Wegen der dauerhaft sehr schwachen Auftragslage muss dasUnternehmen den S betriebsbedingt kündigen.
S meldet sich daraufhin sofort beim Arbeitsamt als arbeitssuchend und erhält Arbeitslosengeld. Schon länger spielt S mit dem Gedanken, sein eigenes Unter-nehmen zu gründen. Sein Hauptbetätigungsfeld wäre im Montagebau (Metall). Für die buchhalterische Abwicklung, Rechnungserstellung und betriebswirtschaftliche Planung des Betriebes möchte S seine Frau (F) im eigenen Unternehmen einsetzen.
S ist sich nicht sicher, welche Rechtsform er – v.a. unter steuerlichen Aspekten – für sein Unternehmen wählen soll.
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Einzelunternehmen
Personengesellschaft (OHG, KG, GbR)
Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
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Fragen zur Rechtsform
Gründung einer GbR
Beteiligungsquoten S : F, z.B. 50 : 50 Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz Steuern: ESt, GewSt, (USt) Höhe der Steuerbelastung?
Gründung eines Einzelunternehmens
Anstellung der Frau (Lohnsteuerkarte oder MiniJob) Gewinnermittlung: Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz Steuern: ESt, GewSt, (USt) Höhe der Steuerbelastung?
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• Gewinn 30.000 €
• Anstellung der F = Betriebsausgabe
• Anstellung als MiniJob (400 €):
– Lohnaufw. 400 € + 100 € = 500 €
– jährl. Lohnaufwand: 6.000 €
• Gewinn: 24.000 € (keine Bilanz nötig!)
• keine Gewerbesteuer (FB 24.500 €)
• Einkommensteuer
– 24.000 € zvE (S)
– 400 € x 12 = 4.800 € steuerfrei (F)
– 24.000 € zvE (Zusammenveranl.)
• Steuervorteile:
– keine GewSt (212 €)
– 4.800 € steuerfrei (F)
– 4.798 € weniger zvE (ESt)
• Gewinn 30.000 €• Gewerbesteuer: 212 € (GewE 5.500 €, StMZ 1%, HS 400%)
• Einkommensteuer (50:50):
zvE von S + F (Zusammenveranl.):
15.000 € (50 % Gewinnquote S) 15.000 € (50 % Gewinnquote F)
./. 212 € (GewSt)
./. 990 € (1,8fache GewStMB)
= 28.798 € (Zusammenveranl.)
• Anstellung der F bei der GbR würde zu Einkünften aus Gewerbebetrieb führen• Bilanzierungspflicht (bis 31.12.03)! (Gewinn > 25.000 €, ab 1.1.04: > 30.000 €)
EinzelunternehmenGbR
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Gewerbeanmeldung und Finanzamt-Fragebogen
bei Gemeinde / Stadt / Verwaltungsgemeinschaft Gewerbeanmeldung nach § 14 GewO (Formular GewA 1) Fragebogen für Gewerbeanmeldung – Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit (Finanzamt)
Finanzamt: u.a. Fragen zu
Unternehmensform (Rechtsform) Gewinnermittlungsart (Einnahme-Überschussrechnung oder Bilanz) Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer? Ausweis der USt in Rechnungen? Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer (auch MiniJobs)
Fördermöglichkeiten „Ich-AG“ (Existenzgründungszuschuss) Problematik: Handwerksordnung („Meisterzwang“)
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Gewinnermittlung – Belegführung, Aufbewahrung
Aufbewahrungspflicht aller betrieblichen Belege: 10 Jahre Aufzeichnungen über:
Wareneingang (RHB, hergestellte Waren zum Wiederverkauf) Warenausgang (Verkauf von End-/Zwischenprodukten, RHB)
außerdem: Betriebsausgaben aller Art (Bürobedarf, Betriebsbedarf, Porto, Telefon, Anmeldegebühren, Beiträge IHK / HK, Berufsverbänden etc.) angeschafftes Anlagevermögen (Abschreibungen, Anlagenspiegel) Liste zukünftig geplanter Investitionen (evtl. Ansparabschreibung)
Kasse (Barverkehr): Kassenbuch Bank: Geschäftskonto Einzelbelege („keine Buchung ohne Beleg“)
Organisationshilfe: Pendelordner
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Gewinnermittlung – EÜ oder Bilanz?
Freiberufler (nicht Gewerbetreibende): Einnahmen-Überschussrechnung Gewerbetreibende:
Buchführungspflicht nach HGB Buchführungspflicht nach AO: Gewinn > 30.000 € oder Umsatz > 350.000 € (ab 1.1.2004)
Einnahmen-Überschussrechnung: wesentlich einfacher als Bilanz (aber: amtlicher Vordruck ab 2004!) Einnahmen / Ausgaben (Zufluss / Abfluss) – Kasse, Bank ausreichend keine Periodisierung / Abgrenzung Abschreibungen (AfA), GWG
Bilanz: aufwendiger als Einnahmen-Überschussrechnung ausgeglichenere Abbildung des Unternehmens (Vermögen, Kapital) zunehmend wichtiger (Rating, Bonität, Basel II bei Kreditvergabe)
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Systematik der Umsatzsteuer
Bei Verkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer erbringt („Leistungen des Unternehmers“): Schulden von 16 % USt auf den Netto-Rechnungsbetrag Steuerschuld an Finanzamt
Bei Einkauf von Waren, Dienstleistungen, die der Unternehmer für sein Unternehmen verwendet (Erwerb von einem anderen Unternehmer): Abzug der gezahlten 16 % USt als „Vorsteuer“ Forderung an das Finanzamt
Entrichten der USt-Zahllast als Saldo aus USt ./. VoSt im Rahmen einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (monatlich, vierteljährlich) bzw. im Rahmeneiner USt-Jahreserklärung
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 1:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma-schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt./. 800 € VoSt (Motor) ./. 800 € USt= Ust-Zahllast 800 € USt
Abgabe einer Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) und Überweisung des Betrags 800 € ans Finanzamt
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
einfaches Beispiel 2:
S kauft für die Montage einer Maschine einen Elektromotor von einem Zulieferer (Preis: 5.000 € zzgl. 800 € USt). Er montiert danach die Ma-schine beim Kunden und stellt diesem hierfür 10.000 € zzgl. 1.600 € USt in Rechnung. Im selben Monat kauft er eine Maschine für 15.000 € zzgl.2.400 € USt für betriebliche Zwecke.
Ermittlung der Umsatzsteuer-Zahllast:Steuerpflichtige Leistungen 1.600 € USt./. 800 € VoSt (Motor)./. 2.400 € VoSt (Maschine) ./. 3.200 € USt= Erstattung vom FA ./. 1.600 € USt
Abgabe einer UStVA; Betrag 1.600 € wird vom Finanzamt erstattet
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
Jahres-Umsätze < 17.500 € (Vorjahr) und < 50.000 € (laufendes Jahr) (ab 1.1.2004) „Umsätze“ = Netto-Umsatz + USt ! Folge: Unternehmer ist nicht umsatzsteuerpflichtig
Praxis der Rechnungsstellung: in sämtlichen Rechnungen darf keine Umsatzsteuer offen ausgewiesen werden! sobald unberechtigterweise in Rechnungen auch die USt ausgewiesen wird, schuldet der Unternehmer die USt aus Einkaufsrechnungen darf auch keine Vorsteuer geltend gemacht werden
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Umsatzsteuerpflicht oder Kleinunternehmer?
Kleinunternehmer-Regelung § 19 UStG:
sinnvoll bei: Unternehmern, die überwiegend von Nicht-Unternehmern (Private) Leistungen beziehen Unternehmer, deren Leistungen (Umsätze) höher sind als ihre Betriebsausgaben (immer USt-Zahllast)
Kleinunternehmer kann zur Umsatzsteuer-Pflicht optieren! sinnvoll bei:
Unternehmern, deren Kunden überwiegend Unternehmer sind Unternehmern, die fast ausschließlich von Unternehmern Leistungen beziehen Existenzgründern, die in den ersten Jahren hohe Anfangsverluste erzielen, tendenziell Vorsteuer-Überhang (Erstattung der Vorsteuer!) Achtung! 5 Jahre Bindung an die USt-Pflicht-Option!
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Umsatzsteuerpflicht: Anforderungen an Rechnungen
Bezeichnung des leistenden Unternehmers als Abrechnenden (tatsäch- liche Identität, keine Scheinfirma) Angabe des Leistungsempfängers Gegenstand der Leistung (keine unrichtige, keine ungenaue!) Steuernummer (StÄndG 2003: USt-Id genügt) Entgelt (netto) Steuerbetrag auf Netto-Entgelt (16 % oder 7 %) Brutto-Entgelt
Elektromotor 5.000 €zzgl. 16 % MwSt 800 €Rechnungsbetrag 5.800 €
Kleinbetragsrechnungen (bis 100 € brutto): Angabe eines Rechnungsbetrags - zusammengefasst mit USt - genügt
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Umsatzsteuerpflicht: Abgabe von UStVA
Abgabezeitraum: vierteljährlich (Normalfall)
Sonderfall: monatlich weil USt des Vorjahrs > 6.136 € (Gesamtumsatz > 44.486 € bei 16 %) weil Existenzgründer (ab 1.1.2002; § 18 II 4 UStG), für die Dauer von insgesamt 2 Jahren (= 24 Monate lang monatliche UStVA)
Abgabezeitraum: jährlich (wenn USt Vorjahr < 512 €, d.h. Umsatz < 3.712 €)
Abgabefrist: bis zum 10. des Folge-Monats
Antrag auf Dauerfristverlängerung (1 Monat Fristverlängerung)
UStVA II/2003 (Quartal): Abgabe bis zum 10.7.2003 (10.8.2003) UStVA 10/2003 (monatl.): Abgabe bis zum 10.11.2003 (10.12.2003)
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Existenzgründer als Arbeitgeber Anforderung einer Betriebsnummer beim Arbeitsamt Anmeldung des Beschäftigten bei Bundesknappschaft (SV-Nummer!) Mini-Job neben Vollzeitbeschäftigung (Steuerkarte) möglich
Arbeitgeberbelastung (monatlich): 400 € Lohn/Gehalt 100 € Pauschalabgabe an Bundesknappschaft (25%) keine Steuerkarte
Arbeitnehmer (monatlich): 400 € steuerfrei auch nicht nachträglich über Einkommensteuererklärung nachzuerklären! wesentlicher Vorteil zu Beschäftigung auf Steuerkarte
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Mini-Jobs (geringfügige Beschäftigung)
Gestaltungen:
Beschäftigung von studentischen Aushilfen auf geringfügiger Basis (400 €) oder kurzfristige Beschäftigung (50 Tage bzw. 2 Monate, steuer- und sozialversicherungsfrei)
ideal für saisonabhängigen Arbeitsaufwand; auch geeignet für Teilzeit
Möglichkeit zur steuerlichen Gestaltung: statt Gewinnbeteiligung bei GbR; Einzelunternehmen beschäftigt Arbeitnehmer auf 400 € Basis; doppelter Vorteil: - Lohn + Pauschalabgabe = Aufwand (Betriebsausgaben! weniger Gewinn!) - Arbeitnehmer hat 400 € mtl. steuerfrei (außerdem Vorteil ggü. St.-Karte!)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Voraussetzungen:
Bezug von Entgeltersatzleistungen (Arbeitslosengeld, -hilfe) oder ABM, in Strukturanpassungsmaßnahme-Beschäftigung Aufnahme einer selbständigen (freiberuflichen, gewerblichen) Tätigkeit (z.B. Gewerbeanmeldung, Anmeldung einer freiberuflichen Tätigkeit) Gewinn nicht höher als 25.000 € Beschäftigung von Arbeitnehmern ist möglich (gilt rückwirkend zum 1.1.03)
Förderbeträge:
600 € monatlich (1. Förderjahr) 360 € monatlich (2. Förderjahr) 240 € monatlich (3. Förderjahr) insgesamt: 14.400 € (wenn Förderung über insgesamt 3 Jahre)
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Antrag, Bewilligung, Dauer:
beim Arbeitsamt formlos, Nachweis (Gewerbeanmeldung, Anmeldung freiberufliche Tätigkeit) Bewilligung jeweils für 1 Jahr für Neu-Bewilligung muss neuer Antrag gestellt werden erneute Prüfung der Kriterien (Gewinnhöhe 25.000 €? Aufgabe der selbstän- digen Arbeit?) bei Überschreitung der Gewinnhöhe 25.000 € muss Fördergeld nicht zurück- gezahlt werden; die Förderung wird lediglich für folgendes Jahr nicht mehr bewilligt
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Fördermöglichkeiten: Ich-AG
Auswirkungen auf die Arbeitslosenversicherung
Bewilligung des Existenzgründungszuschusses beendet die Arbeitslosigkeit d.h. bei Arbeitslosigkeit nach Ich-AG-Förderung kein Anspruch auf Arbeits- losengeld! („Arbeit fördern – nicht Arbeitslosigkeit fördern“)
Pflichtversicherung in Rentenversicherung
mit Beginn der Ich-AG-Förderung besteht Versicherungspflicht in RV allerdings: bei Geringfügigkeit („Arbeitseinkommen“ bis 400 € mtl., d.h. Jahres-Gewinn max. 4.800 €) besteht Versicherungsfreiheit Existenzgründungszuschuss gehört nicht zum „Arbeitseinkommen“ Praxis: zumindest im Gründungsjahr ist bei Kleingewerbetreibenden ein Gewinn i.H.v. 4.800 € unrealistisch, daher i.d.R. versicherungsfrei LVA-Fragebogen zur Feststellung von Versicherungspflicht /-freiheit
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Fördermöglichkeiten: KfW-Mittelstandsbank
Vielzahl von Darlehen und Eigenkapitalhilfen
Mikro-Darlehen StartGeld ERP-Eigenkapitalhilfe-Programm (EHK)
Beantragung u.a. abhängig von Kapitalbedarf (max. 25.000 € bei Mikro-Darlehen, 50.000 € bei StartGeld) Kumulierung mit anderen KfW-Krediten zumeist ausgeschlossen teilweise branchenabhängig und regional begrenzt
Beantragung i.d.R. über die Hausbank, nicht direkt bei KfW-Mittelstandsbank
www.kfw-mittelstandsbank.de
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Sonderregelungen bei Handwerksbetrieben
Gewerbebetriebe, die handwerksmäßig betrieben werden entweder Gewerbe der Anlage A zur HwO („Vollhandwerk“) oder Tätigkeiten, die für solches Gewerbe wesentlich sind („wesentliche Tätigkeiten“)
Meisterzwang und Inhaberprinzip (Einzelunternehmer, Personenges.) Anstellung eines Meisters bei Kapitalgesellschaft gilt für 94 Handwerke
unbefristete Ausnahmegenehmigung („Berufserfahrung“) befristete Ausnahmegenehmigung (innerhalb 3 Jahre Meister)
Reform der HwO
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Handwerksordnung: Meisterzwang?
Reform der Handwerksordnung (Ergebnis Vermittlungsausschuss) obligatorischer Meister nur noch für „Gefahrenhandwerke“ = Handwerke, bei deren Ausübung Gefahren für die Gesundheit oder das Leben Dritter entstehen können (41 Handwerke, entspricht ca. 90 % aller Betriebe des deutschen Handwerks) zulassungsfreie Gewerbe (kein Meisterzwang): Anlage B Abschn. 1; ehemals die „nicht gefahrengeneigten Gewerbe“ der Anlage A (53 Handwerke) Anlage B Abschnitt 2: kein Meisterzwang (wie bisher, 57 Handwerke) Gesellen mit 6 J. Berufserfahrung, davon 4 J. verantwortliche oder leitende Stellung dürfen sich auch in Meisterberufen selbständig machen
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Steuerliche Gestaltungen
Geschäfts-Pkw
ausschließlich betriebliche Nutzung gemischte Nutzung (auch privat)
1 % Methode Fahrtenbuch Privatvermögen, aber Reisekosten (0,30 € pro gefahrenen km, VMA)
Existenzgründungs-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG
Gewinnminderung und Steuer-Ersparnis in den ersten Jahren Bildung einer gewinnmindernden Rücklage bis zu 5 Jahren vor tatsäch- licher Anschaffung
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Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStg:
Ein Existenzgründer plant, innerhalb von 5 Jahren einen Geschäftswagen im Wert von30.000 € anzuschaffen.
Planen der Anschaffung im Jahr 2003:• Bildung einer Rücklage bis zur Höhe von 40 % der geplanten Anschaffungskosten: 40 % von 30.000 € = 12.000 €.• Im Jahr 2003 muss der Existenzgründer aus 12.000 € weniger ESt bezahlen (bei einem Durchschnittssteuersatz von 30 %: 3.600 € Steuerersparnis!)
Im Jahr 2008 schafft sich der Existenzgründer den Pkw an (AK: 30.000 €).
• Auflösung der Rücklage: + 12.000 € (Gewinnerhöhung)• Sonder-AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung)• degressive AfA 20 % = ./. 6.000 € (Gewinnminderung)= Gewinnauswirkung im Jahr der Anschaffung: 0 €
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Beispiel zur Existenzgründer-Rücklage / Anspar-Abschreibung § 7 g EStG:
Durch Rücklagen-Bildung entsteht ein Liquiditätsvorteil von 5 Jahren!
Abwandlung des Beispiels:
Der Existenzgründer verwirft im Jahr 2008 den Gedanken und möchte sich – entgegen seiner ursprünglichen Absicht – nun doch keinen Geschäftswagen anschaffen.
Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 = 12.000 € (Gewinnerhöhung)
Wäre der Gewerbetreibende kein Existenzgründer, müsste er den Liquiditätsvorteil, dener nachträglich zu Unrecht erhalten hatte (Steuerstundung), jährlich mit 6 % zusätzlichgewinnerhöhend verzinsen:
6 % x 12.000 € x 5 Jahre = 3.600 € (Gewinnerhöhung)Auflösung der Existenzgründer-Rücklage im Jahr 2008 = 12.000 € (Gewinnerhöhung)
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Arbeitsamt (Betriebsnummer)
Sozialversicherung (Anmeldung)
behilflich: GERMANIA
Einstellen von Personal
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Fragebogen des Finanzamts
Arbeitsamt
behilflich: GERMANIA
Beantragung
Förderung als Ich-AG
Finanzamt
behilflich: GERMANIA
Anmeldung einer freiberuflichenTätigkeit
Gewerbeamt, Ordnungsamt(Stadt, Gemeinde, Verwaltungsgem.)
Gewerbeanmeldung
Handwerkskammer, IHKbehilflich: GERMANIA
Vorberatungen, Planungen, Wahlder Rechtsform
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Zeitlicher Fahrplan zur Existenzgründung
Januar des Folgejahrs
Durchführung: GERMANIA
Lohnabschluss (Lohnkonten)
bis 31.5. Folgejahr, aber Fristverlängerung möglich
Durchführung: GERMANIA
Einkommensteuererklärung (Jahr)Umsatzsteuererklärung (Jahr)evtl. Gewerbesteuererklärung (Jahr)
Finanzamt (Lohnsteuer)Sozialversicherung, KV (Beitragsnw.)Bundesknappschaft (MiniJobs)behilflich / Durchführung: GERMANIA
LohnsteueranmeldungenBeitragsnachweise (SV) oder Meldung Bundesknappschaft
Finanzamt
behilflich / Durchführung: GERMANIA
Umsatzsteuervoranmeldungen(monatlich)
Existenzgründerbehilflich / Durchführung: GERMANIA (Orga-Hilfe: Pendelordner)
Belegsammlung, Organisation der Finanzbuchhaltung
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Dipl. Kfm. Roland Wilm
Nürnberg:Hirschelgasse 30, 90403 NürnbergTel. 0911 / [email protected]
Hohenroth:Neulandstr. 8, 97618 HohenrothTel. 09771 / 68116Fax 09771 / 68117 [email protected]