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Expertenanhörung Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz Zusammenfassung der Beiträge Teil 1 25. Januar 2018 Zentrum Baukultur, Mainz

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Expertenanhörung Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

Zusammenfassung der Beiträge

Teil 1

25. Januar 2018 Zentrum Baukultur, Mainz

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

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Verfasserin

Dipl. Ing. Judith Nägeli konzeptionell kommunikation.beratung.projektentwicklung

Im Auftrag des

Bauforum Rheinland-Pfalz Kaiser-Friedrich-Str. 5 55116 Mainz

Tel.: 06131 / 16-4346 Fax: 06131 / 16-174346 [email protected]

www.bauforum.rlp.de

Foto Titelblatt: pixabay.com/de/feld-wolken-weizen-himmel-natur-2939616/

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

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TAGESORDNUNG ............................................................................................................................... 4

BEGRÜSSUNG ..................................................................................................................................... 5

IMPULSVORTRAG 1 - Analyse, Zielorientierung, Strukturentwicklung - Integrierte Standortentwicklung als Handlungsansatz ............................... 6

IMPULSVORTRAG 2 - Kurzüberblick: Förderlandschaft .................................................................. 8

IMPULSVORTRAG 3 - Kommunaler Finanzausgleich Rheinland-Pfalz ........................................ 10

IMPULSVORTRAG 4 - Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz ................................................... 12

IMPULSVORTRAG 5 - Regionale Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz ................................. 14

IMPULSVORTRAG 6 - Aspekte der zukünftigen Mobilität in Stadt und Land ............................... 16

IMPULSVORTRAG 7 - Tourismus in Rheinland-Pfalz - Ausblick Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 ................................. 18

TEILNEHMERLISTE ......................................................................................................................... 211

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

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TAGESORDNUNG 25. Januar 2018, 13:00 – 16:15 Uhr

Expertenanhörung Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz Moderation Herbert Sommer, Bauforum Rheinland-Pfalz

13:00 Begrüßung

Dr. Ulrich Link, Vorsitzender des Bauforums Rheinland-Pfalz

Impulsvorträge

13:10 Analyse, Zielorientierung, Strukturentwicklung- Integrierte Standortentwicklung als Handlungsansatz

Robert Freisberg, Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

13:25 Kurzüberblick: Förderlandschaft

Klaus Roderich, Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

13:40 Kommunaler Finanzausgleich Rheinland-Pfalz

Horst Meffert, Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

13:55 Diskussion und Austausch, dann Kaffeepause

14:35 Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz – Räumliche Verteilung

Dr. Ulrich Link, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

14:50 Regionale Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz

Sibylle Schwalie, Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

15:05 Aspekte künftiger Mobilität in Stadt und Land

Dr. Georg Speck, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

15:20 Tourismus in Rheinland-Pfalz – Ausblick Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025

Kirstin Weber-Leibrecht, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

15:35 Diskussion und Austausch

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BEGRÜSSUNG

Dr. Ulrich Link Vorsitzender des Bauforums Rheinland-Pfalz Vorstand der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Ein herzliches Willkommen allen Teilnehmern der Veranstaltung, die aus dem engeren Kreis der Gesellschafter des Bauforums und der Landesverwaltung zusammen kommen. Einen herzlichen Dank vorangestellt dem Organisationsteam und der Architektenkammer, in deren Räumen im Zentrum Baukultur, das Expertenhearing stattfinden kann. Das Bauforum versteht sich als Plattform/ Netzwerk für Fragen des Bauens, Wohnens und der Immobilienwirtschaft. Mitglieder sind Vertreter, der Bau- und Wohnungs-wirtschaft, der Industrie, der Kammern, der Finanzen der kommunalen Gebietskörper-schaften und der Ministerien. Die Geschäftsstelle des Forums ist seit der Gründung 1999 im Finanzministerium verankert. Die letzten Jahre stand das Thema „Wohnen“ im Fokus. Über den Schwerpunkt der Fachveranstaltungen hinaus, gibt es auch ein kleines Budget für Studien, Gutachten und innovative Pilotprojekte im Bereich Bauen und Wohnen. Thema des heutigen Expertenhearings sind strukturschwache bzw. benachteiligte Gebiete, ein offener Begriff, der nicht einfach den ländlichen Raum meint. Im Hinblick auf die Entwicklung und Förderung dieser Gebiete mischen sich die Fragen des Arbeitsplatz- und Wohnungsangebotes, der Infrastrukturen, des Freizeitangebotes und des bürgerschaftlichen Engagements. Es gibt viele Programme und Initiativen auf unterschiedlichen Ebenen und aus verschiedenen Ressorts, die ländliche Räume und strukturschwache Gebiete in den Blick nehmen. Das Expertenhearing zum Thema „Strukturschwache Räume“ ist nun ein Experiment. In dieser Veranstaltung sollen die verschiedenen Kompetenzen in einer Art Workshop-Atmosphäre zusammenkommen. Der Austausch zwischen den Personen steht im Vordergrund. Eine Etappe ist bereits damit erreicht viele Akteure zusammenzubringen. Herzlichen Dank an alle Referenten für die Vorbereitung und die Bereitschaft an dem Hearing mitzuwirken.

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IMPULSVORTRAG 1 Analyse, Zielorientierung, Strukturentwicklung – Integrierte Standortentwicklung als Handlungsansatz

Robert Freisberg Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Ein möglicher Einstieg in einen solchen Vortrag wäre es, mit dem Landesentwick-lungsprogramm (LEP IV) zu starten. Hier könnte abgeleitet werden, wo und was der ländliche Raum ist, die Themen der Erreichbarkeit, der Verknüpfung und andere könnten aufgezeigt werden. Diese raumplanerischen Themen ermöglichen jedoch eher einen Blick von außen bzw. oben auf den ländlichen Raum. Ein interessanter Fokus ist aber viel mehr: Wie ist das Lebensgefühl im ländlichen Raum? Wer, was, wo ist der ländliche Raum? Was will, wie fühlt der ländliche Raum? Auch die Perspektive der Stadtbewohner ist hierzu interessant: Wozu brauchen und nutzen sie den ländlichen Raum, wie sehen sie ihn und seine Bewohner? In Zeiten, in denen Zeitschriften wie z.B. Landlust stark nachgefragt werden, ist der ländliche Raum eine attraktive Projektionsfläche für die Sehnsucht nach Natur, Einfachheit und Ursprünglichkeit. Wissen wir überhaupt, wie es den Menschen im ländlichen Raum geht? Verschiedene Untersuchungen zeigen immer wieder: Die Lebenszufriedenheit ist hoch oder sehr hoch. Anscheinend gibt es eine ausreichende Selbstorganisationsfähigkeit für die alltäglichen Herausforderungen. Warum müssen wir uns dann um den ländlichen Raum kümmern? Schlicht weil wir vermuten bzw. teilweise erleben, dass es aktuell und in Zukunft große Herausforder-ungen gibt. Natürlich gilt die Prämisse „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“, die Umsetzung ist jedoch schwierig. Eigentümer, Nachbarn und potentielle Nutzer haben häufig andere Vorstellungen von neuem Wohnen und Arbeiten. Der ländliche Raum kämpft um neue, passende Leitlinien. Dieser Veränderungs- und Aushandlungsprozess ist nicht neu. Er darf jedoch nicht theoriebasiert erfolgen, sondern muss sich an den Lebenswirklichkeiten orientieren. Entwicklungen des ländlichen Raums sind abhängig von übergeordneten Megatrends. So sind z.B. zu nennen: zunehmende Urbanität und Individualität, Veränderungen im Familien- und Sozialgefüge, Digitalisierung, Globalisierung und fehlenden Instrumente um diese Trends steuerbar für ländliche Räume und interkommunale Zusammenhänge zu machen. Wenn Sensibilisierung, Motivation und Handlungsbedürfnis vorhanden sind, dann kann eine Standortentwicklung für eine Region oder Kommune sinnvoll sein - immer integriert

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und individuell konzipiert. Dies bedeutet auch, dass jeweils die spezifischen räumlichen, wirtschaftlichen und strukturellen Potentiale vor Ort genutzt werden - kurz: Stärken stärken.

Es geht also bei einer zukunftsfähigen Entwicklung darum, die Gesamtsituation zu sehen, u.U. verschiedene Handlungsfelder parallel voranzutreiben und handlungsfähige Strukturen in Kommunen zu schaffen. Dies führt zu einer Befähigung der Kommunen, die dann Selbstwirksamkeit erleben und konstruktiv agieren können. Das Ergebnis ist eine veränderte Selbst- und Fremdwahrnehmung. Erfolgreiche Prozesse gewinnen an Dynamik bis zu dem Punkt, an dem Entwicklungen selbsttragend werden können. Neu ist für den Fördermittelgeber dabei, dass diese Prozesse in sogenannten agilen Prozessentwicklungen ablaufen. Das bedeutet, es gibt zu Beginn kein klares Endprodukt, es braucht gute, starke Führungspersonen, die es schaffen die jeweilige Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Verwaltung und Politik mit ihren Ressourcen einzubinden. Hierzu sind neue Angebote geschaffen worden, die die professionelle Prozess-begleitung, die externe Fachberatung und die Nutzung der vorhandenen persönlichen und gesellschaftlichen Ressourcen zusammenbindet. Es geht also um ein Miteinander der verschiedenen Akteursebenen und -gruppen und um ein gemeinsames Verständnis von Ziel und Weg. Als Erfolgsfaktoren für erfolgreiche Standortentwicklung im ländlichen Raum sind hervorzuheben:

− Die Konstellation der Akteure − Die Motivation, die hinter dem Projekt steht − Der Background, der Analyse und Zielhorizont

verknüpft − Die Instrumente, die eine Projektsteuerung ermöglichen − Die selbsttragende Dynamik, die eine Verstetigung von Prozessen ermöglicht

Auf der aktuellen Projektlandkarte des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz ist abzulesen, dass es bereits erfolgreiche integrierte Standortentwicklungen auf allen kommunalen und regionalen Ebenen gibt.

„Eine Kommune integriert zu

entwickeln ist eine Aufgabe

außerhalb des Geschäfts-

verteilungsplans. Wichtig sind:

Führung, Motivation und

handlungsfähige Strukturen."

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IMPULSVORTRAG 2 Kurzüberblick: Förderlandschaft

Klaus Roderich Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) Förderlotse

Die gute Nachricht ist vorab, es gibt für Projekte im ländlichen Raum eine Vielzahl an Fördermöglichkeiten aus den verschiedenen Fördertöpfen der einzelnen Landes-ministerien, des Bundes oder der EU. Blickt man auf räumliche oder inhaltliche Definitionen der Programme wird schnell deutlich, dass jedes Programm eigene Definitionen vorgenommen hat. Dies betrifft auch die Frage welche Förderungen koppelbar sind, manchmal geht es, manchmal eben nicht. Gerade für kleinere Kommunen, wie sie im ländlichen Raum im Schwerpunkt zu finden sind, ist dies nur schwer zu durchdringen. Daher ist eine Lotsenstelle bei der ADD sinnvoll, um den Kommunen Handlungsoptionen zu ihrer jeweiligen Fragestellung aufzuzeigen.

1. Investitionsstock

Der Investitionsstock soll, verankert im Landesfinanzausgleichsgesetz, besonderes strukturschwachen Kommunen zu Gute kommen und fördert Vorhaben, die dazu dienen, die notwendige Infrastruktur zu schaffen und vorzuhalten. Hiermit soll gesichert werden, dass wichtige öffentliche Aufgaben und Einrichtungen möglich sind. Voraussetzung der Zuwendung ist, dass keine weiteren Fördermöglichkeiten bestehen. Die Kommunen werden mit ca. 40-60% der förderfähigen Kosten gefördert. In 2017 waren dies rund 48 Mio. €.

2. Dorferneuerungsförderung

Das Dorferneuerungsprogramm ist das klassische Instrument für den ländlichen Raum, damit sollen zukunftsbeständige Entwicklungen in Dörfern unterstützt werden. Für die Förderung sind Dorferneuerungskonzepte Voraussetzung, die auch die Einsatzbereitschaft und Initiativen im Dorf bündeln sollen. Die Förderung und die Konzepte sind in aller Regel auf ein Dorf begrenzt. Es können bis zu 30% eines privaten Projektes gefördert werden- max. 20.452 €. Für öffentliche Gebäude können in Sanierung und Neubau deutlich höhere Quoten erreicht werden von bis zu 65% und sogar bis zu 80%. Sowohl bei den privaten als auch bei den öffentlichen Maßnahmen sind im Einzelfall nach Abstimmung mit den DE-Beauftragten der jeweiligen Landkreise und der ADD zum Beispiel durch Abschnittsbildungen höhere Förderungen möglich. Gelungene Beispiele in den vergangenen Jahren sind zum Beispiel Dorfgemeinschafts-häuser, Dorfläden und Treffpunkte, sowohl im Alt- wie auch Neubau, aber auch viele bereits prämierte private Maßnahmen im Bestand, die zur Leerstandsvermeidung und der Baukultur beitragen.

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3. Städtebauförderung

Die Städtebauförderung bezieht sich auf Gemeinden über 3000 Einwohner, die zentralörtliche Funktionen haben. Ziel ist es, die Innenstädte und Ortskerne zu stärken und zu sichern. In den vergangenen Jahren wurden landesweit auch viele große Projekte der Konversion und Flächenentwicklung mit diesen Förderinstrumenten bearbeitet. Unter dem Obertitel „Städtebauliche Erneuerung“ werden eine ganze Reihe differenzierter Programme aufsummiert, wie z.B.: Soziale Stadt, Stadtumbau, ländliche Zentren und mehr. Hier sind auch immer wieder veränderte Programme entwickelt worden, entsprechend der kommunalen Bedarfe. Grob lässt sich hier ein Förderrahmen bei privaten Maßnahmen zwischen 20-40% benennen, bei öffentlichen Maßnahmen zwischen 60-85%. Für die Fragestellungen der strukturschwachen Räume ist das Förderprogramm Ländliche Zentren (SLZ) sicherlich am erfolgversprechenden. Allerdings stehen hier erst einmal nur Finanzmittel zur Verfügung; wie die Kommunen in ihrer Handlungsfähigkeit bestärkt werden und zukunftsfähige Prozesse aufgesetzt werden, ist nicht mit Instrumenten gefüllt.

4. ELER-EULLE-LEADER- GAK

Dies sind Förderprogramme, die zur Umsetzung der strukturpolitischen Ziele der EU eingesetzt werden. Es soll ein intelligentes, nachhaltiges, integratives Wachstum erreicht werden, das den ökonomischen, sozialen und territorialen Zusammenhalt der EU stärkt. Hier ist das „Entwicklungsprogramm Umweltmaßnahmen, Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE) zu benennen, das besonders auch eine Intensivierung der Bürgerbeteiligung als Aufgabe sieht. Auch aus dem GAK und LEADER Programm erhält Rheinland-Pfalz jährlich projekt-bezogene Zahlungen, die an Private, Unternehmen und die öffentliche Hand fließen.

5. Interreg

Das Kooperationsprogramm Interreg zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit in der europäischen Union soll die negativen Auswirkungen der nationalen Grenzen aus-gleichen und neue Kooperationen ermöglichen. Rheinland-Pfalz hat mit seinen drei Nationalgrenzen hier einige Projekte platziert.

6. Sonstige

Sektorale Förderungen, wie z.B. Straßenbau, Breitbandausbau, Dorfladenberatungs-projekte und mehr, ermöglichen einzelnen Fördergebern, parallel zu großen Programmen, ihre Themen zielgerichtet weiter zu bringen.

Anmerkung: Nutzen Sie zum Nachschlagen einzelner Fördermöglichkeiten bitte die rund 70-seitige Präsentation von Herrn Roderich im Anhang.

„Es wäre wünschenswert,

wenn die vielen Programme

besser kombinierbar werden.

Angedacht wird das immer

wieder, aber die Umsetzung

ist nicht einfach und daher

noch nicht erfolgt.“

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IMPULSVORTRAG 3 Kommunaler Finanzausgleich Rheinland-Pfalz

Horst Meffert Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Die Kommunen in Rheinland-Pfalz beziehen sich auf verschiedene Gesetzesgrund-lagen, aus denen sich Ansprüche, Verantwortungen und Möglichkeiten für die kommunalen Finanzen ableiten. Im Grundsatz gilt die kommunale Selbstverantwortung, jedoch regelt Land und Bund eine möglichst gerechte Verteilung vorhandener Mittel. In der Verfassung des Landes Rheinland-Pfalz ist so z.B. der kommunale Finanzausgleich geregelt, in weiteren Gesetzen werden die Grundlagen für eine grundsätzlich gesicherte, kommunale Finanzlage definiert. Die Kommunalen Einnahmen speisen sich aus eigenen Steuererhebungen (Gewerbesteuer, Grundsteuer, örtliche Verbrauch- und Aufwandsteuer), dem Gemeinde-anteil an Gemeinschaftssteuern (Einkommensteuer, Umsatzsteuer, Familienleistungsausgleich) sowie Gebühren, Beiträge und sonstige Einnahmen. Im Grundsatz steigen die verschiedenen Einnahmen seit einigen Jahren wieder an. Der Kommunale Finanzausgleich basiert auf § 5 Abs. 1 LFAG. In § 5a LFAG wird der Stabilisierungsfonds beschrieben, eine Besonderheit im Land. Die Finanzausgleichsmasse wird ermittelt und entsprechend verschiedener Faktoren auf die Kommunen verteilt. Im Steuerverbund werden Einkommensteuer und Umsatzsteuer obligatorisch erfasst, andere Einnahmen des Landes fakultativ. Die Schlüsselzuweisung A ist eine Vorwegschlüsselzuweisung Ortsgemeinden, verbandsfreie Gemeinden, große kreisangehörige Städte und kreisfreie Städte, die die Grundausstattung der Gemeinden sichert und einen Ausgleich bis zu einem Schwellenwert in Höhe von derzeit von 75% bewirkt. Um eine Vergleichbarkeit der Einkommenskraft bzw. des Finanzbedarfs einer Kommune zu erreichen, wird die sog. Steuerkraftmesszahl nach §13 LFAG ermittelt. Diese erfasst die Grundsteuer A + B, die Gewerbesteuer sowie den Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, der Umsatzsteuer und die Ausgleichsleistungen nach § 21 LFAG. Ein möglicher Ansatz, um die strukturschwachen Gebiete zu identifizieren, ist die Steuerkraft je Einwohner nach § 13 LFAG jeder Kommune als Basis heranzuziehen. Bei dieser Herangehensweise bildet der Landesdurchschnitt 100%. Die kommunale unterdurchschnittliche Steuerkraft im Verhältnis zum Landesdurchschnitt bildet die Strukturschwäche ab. Besonders deutlich liegen bei den kreisfreien Städten

„Wir haben in Kommunen die

Situation, dass es sehr gut

verdienende Einwohner gibt,

die aber keine Steuern am

Wohnort zahlen. So erklären

sich grenznahe Zahlen. Die

Kommunen müssen aber

trotzdem die notwendige

Infrastruktur zur Verfügung stellen - das ist nicht einfach.“

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Frankenthal, Pirmasens und Zweibrücken darunter, bei den Landkreisen liegt der Landkreis Eifelkreis-Bitburg-Prüm mit 53% am Ende der Liste. Blickt man auf die Liquiditätskreditverschuldung der öffentlichen Hand, so stellt diese eine seit der Jahrtausendwende kontinuierlich steigend Kurve dar. Rund 60% der Verschuldung liegt bei den kreisfreien Städten. Als zukünftige modellhafte Ansätze für strukturschwache Gebiete sind denkbar:

− Zum einen könnte der Schwellenwert der Schlüsselzuweisungen A angepasst werden, im vorgestellten Beispiel von 78% auf 80%, hieraus würde der Kommune nach Abzug der kommunalen Umlagen statt 7,3 Mio. € nun 12,7 Mio. € bleiben.

− Zum anderen könnte ein neuer Leistungsansatz im Rahmen des § 11 LFAG für besonders finanzschwache Kommunen entwickelt werden. Dieser wäre definiert im Vergleich der jeweiligen Steuerkraft in Euro je Einwohner mit der landesdurchschnittlichen Steuerkraft in Euro je Einwohner: Bei kreisfreien Städten z.B. mit weniger als 95%, bei Landkreisen mit weniger als 65%. Der Ansatz könnte z.B. 0,5 Einwohner der maßgebenden Einwohner nach § 29 LFAG betragen.

Des Weiteren könnte über einen weiteren Ansatz im Bereich des Ausgleichsstocks eine Zuweisung für besonders notleidende Kommunen, z.B. mit hohen Liquiditätskrediten in Euro je Einwohner, ermöglicht werden.

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IMPULSVORTRAG 4 Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz

Dr. Ulrich Link Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Vorangestellt sei eine kurze Vorstellung der ISB- Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz. Das Land ist zu 100% Anteilseigner der ISB, die eine Anstalt des öffentlichen Rechtes ist. Seit ihrer Gründung im Jahr 1994 hat die ISB das Thema Wirtschaftsförderung betreut, nach 2012 und der Fusion mit LTH, auch das Thema soziale Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz. Mit rund 300 Mitarbeitern, einer Bilanzsumme in 2017 von 9,2 Mrd. € und einem aktuellen Eigenkapital von 255,7 Mio. € ist die ISB ein wichtiger Partner von Banken, von Unternehmen, der Wohnungswirtschaft, des Landes, der Kommunen und von privaten Bauherren. Was bietet nun die Wohnraumförderung in Rheinland-Pfalz und für wen ist diese Förderung da? Zielgruppe der Förderung sind Personen, Haushalte, Familie, die bestimmte vorgegebene Einkommensgrenzen nicht überschreiten. So liegt beispielsweise bei einer vierköpfigen Familie die Einkommensobergrenze bei rund 78.000 €/a. Profitieren von einer Wohnraumförderung durch ISB-Darlehen kann somit eine durchaus breite Bevölkerungsgruppe. Gefördert werden dabei sowohl Private, die in selbstgenutzten Wohnraum investieren als auch Investoren und Wohnungsbaugesellschaften, die Wohnraum an die Zielgruppe vermieten. Investoren können Darlehen nutzen, um so auch für sie wirtschaftlich Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Mieten werden je nach Standort gestaffelt vereinbart. Die ISB refinanziert diese Darlehensvergaben am Kapitalmarkt, hier können gute Konditionen durch die Gewährträgerhaftung des Landes erzielt werden. Das Land ermöglicht den Darlehensnehmern Zinszuschüsse und tilgt je nach Darlehen auch erste Raten. Ziel des Landes ist es, Anreize für einen stabilen und ausgewogenen Wohnungsmarkt zu bieten. Eine häufig gestellte Frage ist, ob diese Art der Förderung nicht im Schwerpunkt in städtischen Wohnraum fließt. Dies würde ja der Forderung nach breiter Streuung im Land, bei gleichzeitiger Stärkung der Zentren und Innen- vor Außenentwicklung zuwider laufen. Eine Auswertung der Vergabestatistik 2017 zeigt, dass im ländlichen Bereich (Landkreise) im Schwerpunkt in Wohneigentum gefördert wird. Eine Förderquote von

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26,17% im Bereich Wohneigentum in kreisfreien Städten zeigt, dass Eigentumsbildung auch im eher urbanen Raum ermöglicht wird. Darüber hinaus kann in der Statistik abgelesen werden, dass ein hoher Anteil der Förderung im Bereich der Landkreise und kreisfreien Städte in die Bestandssanierung also in die Innenentwicklung fließt. Der Anteil der Neubauten liegt in diesem Bereich nur bei einem guten Viertel. Das bedeutet, Menschen ziehen wegen der Förderung nicht in einen Neubau, im Gegenteil die Bestandserhaltung und damit eine Belebung der historischen Ortskerne wird über die ISB-Darlehen deutlich stärker nachgefragt. Versucht man nun die Daten bezogen auf die struktur-schwachen Räume auszuwerten, ist ein Begriff aus der Wirtschaftsförderung hilfreich. Hier gibt es die Definition der „Regionalen Landesfördergebiete“, der struktur-schwache Gebiete beschreibt. Wertet man die Darlehen der Wohnraumförderung in 2017 danach aus, zeigt sich, dass rund 41,25% der Fördersumme in diese struktur-schwachen Gebiete geflossen sind. Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Instrumente der Wirtschaftsförderung und der Wohnraumförderung der ISB tatsächlich auch in die strukturschwachen Räume wirken. Es wurde mit Hilfe der Förderprogramme nicht nur in den großen Städten gebaut, sondern auch in strukturschwachen Räumen saniert und Wohnraum geschaffen. Besonders hervorzuheben ist, dass Bestand erhalten werden konnte und so weniger Leerstand erzeugt sowie weniger Flächenverbrauch für Neubau notwendig war. Die Instrumente der ISB zur Wohnraumförderung wirken also tatsächlich breit.

„Das Ergebnis der Statistik-

auswertung hat uns in der

Deutlichkeit überrascht: es

fließt ein großer Anteil der

Förderung in den struktur-

schwachen Raum, in den

Bestand und damit in

Stabilisierung des Raumes.“

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IMPULSVORTRAG 5 Regionale Wirtschaftsförderung in Rheinland-Pfalz

Sibylle Schwalie Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz

Die Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur dient dem Ziel der Verbesserung der Lebensverhältnisse. Art 91 a Nr. 1 Grundgesetz räumt dieser Aufgabe eine Gesamtbedeutung zu und erklärt diese zur Gemeinschaftaufgabe, bei der der Bund bei der Erfüllung von Aufgaben der Länder mitwirkt. Grundlage der Förderung ist der vom Bund erlassene Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). In dieser Rahmenregelung werden die bundesweiten Fördergebiete definiert und nach Förderintensität klassifiziert (A, B, C, D) sowie grundlegende Fördervorgaben fest-geschrieben. Die Länder formulieren innerhalb dieses Rahmens eigene Förder-programme. Für Betriebe in Rheinland-Pfalz bedeutet das in erster Linie, dass ihre räumliche Lage eine Zuordnung zur GRW-Förderung oder zum sog. „Regionalen Landesfördergebiet“ ermöglicht. Das „Regionale Landesförderprogramm“ ist ein die GRW-Förderung ergänzendes und eigenständiges Programm des Landes für KMU. Die Mittel dafür kommen von der EU (EFRE) und dem Landeshaushalt. Diese Fördervorgaben sind in beiden Programmen weitgehend harmonisiert. Die zugehörigen Verwaltungsvorschriften werden vom MWVLW erlassen, mit der Abwicklung der Antragsverfahren ist die ISB beauftragt. Das Ziel der Regionalförderung ist es, durch hochwertige, neue Investitionen von überregional tätigen Unternehmen strukturschwache Regionen des Landes nachhaltig zu stärken, indem zusätzliche Umsätze von außerhalb in die Region gebracht, Investitionsanreize gesetzt, neue Arbeitsplätze geschaffen und vorhandene Arbeitsplätze gesichert werden. Die EU achtet selbstverständlich darauf, dass die Förderprogramme keine Beihilfen für Unternehmen darstellen, die den Wettbewerb verzerren. Daher sind die Förderquoten – je nach Art des Fördergebietes und Unternehmensgröße – auf maximal 10% bis 30% begrenzt und eine Förderung von Großunternehmen (über 250 Mitarbeiter) ist nur in Teilen des Fördergebietes und nur bei der Neuerrichtung von Betrieben möglich. Grundsätzlich kann die Errichtung neuer und die Erweiterung bestehender

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

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Betriebsstätten werden. Dabei handelt es sich in der Regel um bauliche Maßnahmen oder Investitionen in Maschinen und Anlagen. Der Betrieb muss mehr als 50% der Umsätze mit überregionalen Kunden nachweisen bzw. einer sog. Positivliste an Sparten zugeordnet werden können, bei denen eine Überregionalität branchenbedingt unterstellt werden kann. So kann in GRW Gebieten auch der Beherbergungsbereich gefördert werden; andere Branchen, wie z.B. Gastronomie, Einzelhandel, Kliniken und Bauhauptgewerbe sind gänzlich ausgeschlossen. Das Ziel ist es also, neue Dauerarbeitsplätze in den Regionen anzusiedeln, daher haben die Mittel eine Zweckbindungsfrist von 5 Jahren, um das Gelingen des Vorhabens zu überprüfen. Zudem werden nur gesunde Unternehmen gefördert und keine Firmenrettungen übernommen. Die Kombinierbarkeit mit anderen Fördertöpfen ist eingeschränkt. Jedoch ist der Mindestzuschuss des Landes auch bei 20.000 €, also im Bereich einer deutlichen Hilfestellung für die Firmen. In den Jahren 2016 und 2017 hat die ISB unter den vorgenannten Rahmen je zwischen 60 und 70 Fälle bewilligt. Dabei wurden je zwischen 22 und 23 Mio. € Zuschüsse zugesagt und so 1.200 – 2.200 Arbeitsplätze geschaffen und gesichert.

„Mit der Regionalen

Wirtschaftsförderung werden

Arbeitsplätze auch in

strukturschwachen Regionen

geschaffen. Das ist ein Motor

für Entwicklung und

Sicherung der Dörfer und

kleinen Gemeinden.“

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

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IMPULSVORTRAG 6 Aspekte der zukünftigen Mobilität in Stadt und Land

Dr. Georg Speck Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Landespolitik

Besonders in den 1970er Jahren kam es zu einem Niedergang des SPNV und Streckenstilllegungen in der Region. Die Deutsche Bundesbahn reagierte mit „Verkraftung“, d.h. Umstellung auf Busbedienung. Die Länder schlossen in den 1980er Jahren mit der DB Verträge zur Untersuchung der Verkehrspotenziale mit dem Ziel des Erhalts und der Verbesserung der Schienenbedienung. Die Länder Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz starteten zusammen mit dem Bund und der DB ein Projekt „Integraler Taktfahrplan Südwest“, aus dem 1994 der Rheinland-Pfalz-Takt hervorging. Ziel war ein in Knotenbahnhöfen verknüpftes Zug-angebot im Takt an allen Tagen der Woche, von früh bis spät, mit attraktiven Fahr-zeugen und Bahnhöfen. Das Angebot wird ständig weiterentwickelt. Zur Imageverbesserung des SPNV entstand auf Initiative und mit Förderung des Landes das Projekt Umweltbahnhof RLP an 4 Standorten (Bullay, Niederlahnstein, Grünstadt, Monsheim). Die Bahnhöfe sollten die Umweltfreundlichkeit der Schiene an der Schnitt-stelle zur Gemeinde sichtbar machen. Besonderes Augenmerk zur Aufwertung eines regionalen Standorts verdient der ICE-Bahnhof Montabaur. Das architektonische, städtebauliche und verkehrliche Konzept wurde in Initiative des Landes, der Stadt Montabaur und des Westerwaldkreises entwickelt und vorangetrieben. Es kam darauf an, eine kritische Masse an Pull-Faktoren zu entwickeln, damit die Ansiedlung von Bürgern und Unternehmen ein Selbstläufer wird. Das ist gelungen, wobei auch günstige Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle spielten. Das städtebauliche Konzept erhielt von der französischen Städtevereinigung „Les Villes Européennes de la Grande Vitesse“ einen internationalen Preis. Der Stabilisierung und Entwicklung der von Bahnlärm stark betroffenen Tourismus-regionen Mittelrheintal und Moseltal dient der Einsatz des Landes gegen Bahnlärm. Hier kam es zu mehreren Lärmsanierungsprogrammen. Das Schienenlärmschutzgesetz des Bundes, wonach ab Ende 2020 keine lauten Güterwagen mehr fahren dürfen, ist auch entsprechenden Initiativen der Landesregierung zu verdanken. Zur Sicherung und Verbesserung der Einbindung auch regionaler Oberzentren in das Fernverkehrsnetz der Eisenbahn hatte die Landesregierung einen Gesetzentwurf zur Gestaltung des Schienenpersonenfernverkehrs in den Bundesrat eingebracht, der im Mai 2017 beschlossen wurde. Es kommt jetzt darauf an, dass die neue Bundes-

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regierung die Notwendigkeit einer Aufgabenträgerschaft des Bundes für den Fern-verkehr erkennt, damit der Deutschlandtakt Realität wird.

Fortbestehende Probleme

− Die Entleerung ländlicher Räume geht weiter. Wachstum findet in den Zentren statt. Hier steigen Bodenpreise und Mieten.

− Negative Kostenfolgen: Untergenutzte Infrastrukturen und Verkehrsangebote/ Staus, Ausbaunotwendigkeiten in den Ballungsräumen. Ausbau-, Erhaltungs- und Ersatzaufwand müssen von der Volkswirtschaft getragen werden.

− Die Wettbewerbsdividende bei der Bestellung von Verkehrsleistungen ist weitgehend ausgeschöpft.

− Der Zuwachs im SPNV ist nur gering. − Die Kostendeckung durch Fahrgeld-

erlöse auf regionalen Strecken ist gering.

− Der Ruf nach mehr Geld wird vergeblich sein.

− Fahren auf Verschleiß? Weniger Sicherheit? Keine Barrierefreiheit? Keine Alternativen?

Welche Abhilfe gibt es?

− Homeoffice: 12% derzeit 42% möglich. Schnelles Internet ist zwingend erforderlich. − Umfrage Hessen: 69% wollen lieber im ländlichen Raum wohnen. − E-Mobilität senkt Umweltvorteil des ÖV, wenn er nicht angemessen Anteil an der

technischen Entwicklung hat. − Automatisiertes Fahren könnte Pendeln im IV erträglicher und sicherer machen.

Damit wäre auch das billigere Wohnen im ländlichen Raum wieder attraktiver. − Organisation des Verkehrs, Bürgerbusse, private Fahrdienste sind Hebel zur

Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum. − Bahnstrecken im ländlichen Raum? Bleiben Zentren ohne Bahn zurück?

(Simmern, Prüm) Das ist offenbar nicht der Fall. − Bei fortschreitender Entleerung ländlicher Räume werden wir wohl leider auch

wieder über die Stilllegung der einen oder anderen Strecke in der Region nachdenken müssen.

Herr Speck hat im Nachgang zu seinem Vortrag eine eigene Zusammenfassung seiner Aussagen zusammengestellt. Er weist zudem darauf hin, dass die Ausführungen des Referenten seine persönliche Meinung wiedergeben.

„Es braucht als Baustein eine zukunfts-fähige Verkehrspolitik neue Tarif- und Serviceangebote des ÖPNV, die auf die veränderte Arbeitswelt Bezug nehmen: Teilzeit, Homeoffice, überall W-Land, angenehme Arbeitsatmosphäre usw. Nur so kann der ÖPNV die wichtige Rolle der Verbindung zwischen Ländlichem Raum und urbanem Raum besetzen.“

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

März 2018 18

IMPULSVORTRAG 7 Tourismus in Rheinland-Pfalz - Ausblick Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025

Kirstin Weber-Leibrecht Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau

Das Tourismusverständnis in Rheinland-Pfalz befindet sich im Wandel. Aktuell wird in einem intensiven Werkstattprozess zur Neuausrichtung der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz 2025 geklärt, welches touristische Profil angestrebt wird, was dies für das Tourismusverständnis bedeutet und wie dieses Profil vom Land entsprechend unterstützt werden kann. Tourismus ist ein Wirtschafts- und Standortfaktor, der von hoher Bedeutung für das Land ist. Die Tourismusentwicklung soll sich konsequent an den Bedürfnissen der Gäste orientieren, wobei künftig verstärkt gilt, dass der Bürger auch Gast ist bzw. sein kann. Neben dem Übernachtungstourismus, ist der Tagestourismus von wesentlicher Bedeutung und wird als endogenes Potential im Raum angesehen. Im Jahr 2016 sind Grundlagendaten ermittelt worden, so gab es bei fast 200 Mio. Aufenthaltstagen, einen Bruttoumsatz von rund 7,2 Mrd. € und dadurch rund 150.000 ortsgebundene Arbeitsplätze im Tourismus. Investitionen in den Tourismus zahlen sich für Kommunen mehrfach aus, in vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsketten. Dies bedeutet auch, dass gerade in struktur-schwachen Regionen der Tourismus gute Impulse geben kann. In der Folge kann eine touristisch attraktive Region auch attraktiv für Arbeitgeber anderer Bereiche sein und werden. Die Verbundenheit und Interaktion aller Maßnahmen und Effekte macht deutlich, dass Tourismusförderung aktive Wirtschaftsförderung ist: Insbesondere die Verbesserung der Infrastruktur, der Standortqualitäten sowie der Attraktivität der Orte trägt zu einer ganzheitlichen Regionalentwicklung für Touristen und Bürger bei. Seit 2016 wird im Land nun intensiv an einem breit aufgestellten Entwicklungs- und Beteiligungsprozess gearbeitet, der in einer Neuausrichtung der Tourismusstrategie münden soll. Dieser Prozess ist zudem verzahnt mit der Arbeit der Enquete-Kommission des Landtags „Wirtschafts- und Standortfaktor Tourismus in Rheinland-Pfalz“. Nach Auswertung umfangreicher Daten wird klar, dass der Campingsektor, der im Land sehr gut angenommen wird, eine recht geringe Wertschöpfung bringt. Am boomenden Städtetourismus nimmt das Land nicht sehr stark teil. Rheinland-Pfalz hat nur wenige große Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern, die für den Städtetourismus strukturell notwendig sind. Die Frage ist aber immer, mit wem vergleicht man sich? Übernimmt man Ziele, die nicht zu den eigenen Stärken passen?

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

März 2018 19

Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass Rheinland-Pfalz im Tourismus eine geringere Wachstumsdynamik als andere Länder hat, da eben der Städtetourismus eine kleinere Rolle spielt, gerade in ländlichen Räumen ein hoher Kapazitätsabbau im Gastgewerbe stattfindet und es keine Wintersaison im eigentlichen Sinne gibt. Die neuen Ansätze der sich im Entwicklungsprozess befindlichen Tourismusstrategie sollen künftig das eigene touristische Profil des Landes in den Fokus rücken und daran die Wertschöpfung steigern (Profilierung, Entsaisonalisierung, Kooperationen). Dafür sollen neue Geschäftsfelder und Impulsinvestitionen definiert und das private Gastgewerbe als starkes Rückgrat des Tourismus weiterentwickelt werden. Die künftige Tourismusförderung soll einen Fokus auf Schlüsselinfrastrukturen legen, Kooperationen unterstützen, die Koordination von Querschnittseffekten erreichen und dabei die Förderinstrumente stärker auf die Wertschöpfung optimieren. Auch ist es das Anliegen damit Folgeinvestitionen auszulösen, vor allem im privaten Bereich. Die Vernetzung und die Bezüge des Tourismus in andere Bereich sind augenscheinlich, brauchen aber in Zukunft eine höhere Aufmerksamkeit, wie z.B. im Städtebau, Baukultur, Landschaft und mehr. In der neuen Tourismusstrategie sollen sich die Ziele in fünf strategischen Wegen konkretisieren: Rheinland-Pfalz soll sich eine Tourismusmarke geben, die perspektivisch in ein Standortmarketing integrierbar ist; Familienunternehmen sollen als Rückgrat des Tourismus gestärkt werden; Schaffung wirkungsstarker, ökonomischer Impulse; Bündelung von Strukturen und Prozessen; Fokussierung der finanziellen Ressourcen auf Impulsinvestitionen. Derzeit kann die Tourismusentwicklung (hier in Abgrenzung zur Tourismusfinanzierung) Mittel der EU und der Landesförderung nutzen:

− Der Schwerpunkt Landestourismusmarketing richtet sich an die Rheinland-Pfalz Tourismus GmbH.

− Der Schwerpunkt Touristische Basisinfrastruktur richtet sich vorwiegend an Kommunen.

− Die Förderung des Barrierefreien Tourismus (EFRE) richtet sich sowohl an Kommunen als auch das Gastgewerbe in ausgewählten Modellregionen. Hier liegt für Rheinland-Pfalz noch deutliches Wachstumspotential auch für den Komfortreisetourismus wie Reisen mit Kinderwagen und Rollator, Reisen chronisch Kranker, Reisen für Senioren.

− Tourismus kann auch indirekt durch Maßnahmen im LEADER-EULLE oder über andere Bereiche gefördert werden.

„Tourismus ist mit so vielen Planungs- und

Entwicklungsthemen verzahnt. Frühzeitig

müssen alle Akteure zusammen kommen, so

werden z.B. Städtebau und Kultur-

entwicklung. zur integrierten Tourismus-

förderung und umgekehrt.“

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

März 2018 20

Fazit: Die ganzheitliche Bedeutung des Tourismus als Wirtschafts-, Standort- und Lebensqualitätsfaktor ist deutlich. Die positive Vernetzung der Belange des Tourismus mit anderen Bereichen ist zielführend und soll über Prozesse und Strategien ausgebaut werden. So sind alle Themen der Stadt- und Regionalentwicklung im weitesten Sinne auch touristisch relevant. Daher sollte hier auch Know-how des Tourismus mit einbezogen werden. Die Mittel des Tourismus müssen in Zukunft so gebündelt werden, dass größtmögliche wirtschaftliche und gestalterische Effekte erzielt werden können.

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

März 2018 21

Teilnehmerliste Michael Back Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Stephanie Binge Handwerkskammer Koblenz Betriebsberatung und Wirtschaftsförderung

Jennifer Blackmore Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Frank Böhme Architektenkammer Rheinland-Pfalz

Johanna Coleman BASF Wohnen + Bauen

Dr. Silke Dierks Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Felix Edlich Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Bettina Egner Bauforum Rheinland-Pfalz

Dr. Harald Ehses Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Robert Freisberg Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Folker Gratz Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Christina Hahn Staatskanzlei Rheinland-Pfalz

Susanne Hannes Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Jürgen Hesch Landkreistag Rheinland-Pfalz

Andreas Kühn Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Andrea Lagemann Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Dr. Ulrich Link Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Gerald Lipka BFW Landesverband Freier Immobilien - und Wohnungsunternehmen Hessen/RLP/Saarland

Ruth Marx Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz

Horst Meffert Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz

Rudolf Müller Bauzentrum Handwerkskammer Koblenz

Judith Nägeli Konzeptionell kommunikation.beratung.projektentwicklung

Gerold Reker Architektenkammer Rheinland-Pfalz

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Expertenanhörung - Entwicklungspotentiale strukturschwacher Räume in Rheinland-Pfalz

März 2018 22

Klaus Roderich Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD)

Ralf Schönfeld Haus & Grund Rheinland-Pfalz

Tatiana Schubert Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz

Sibylle Schwalie Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)

Karl-Heinz Seeger GEWOBAU Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft

Roswitha Sinz Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen

Herbert Sommer Bauforum Rheinland-Pfalz

Dr. Georg Speck Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Dr. Harald Weber Bauwirtschaft Rheinland-Pfalz

Kirstin Weber-Leibrecht Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Dr. Elena Wiezorek Architektenkammer Rheinland-Pfalz