Ezb mr-reservepolitik (1)

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Mindestreservepolitik

• Die Mindestreservepolitik hat das Ziel den Banken Liquidität zu

entziehen oder zuzuleiten.

• Im Gegensatz zur Offenmarktpolitik besteht hier ein Zwang zur

Kooperation mit den Zentralbanken.

• Dadurch kann auch die EZB die Kontrolle über ihr Monopolgut, den

Euro ausüben.

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MR - Pflicht

• Alle Kreditinstitute die im Eurowährungsgebiet ansässig sind müssen

bei der EZB Mindestreserven anlegen.

• Diese Pflicht betrifft auch Zweigstellen von Banken die ihren

eingetragenen Sitz ausserhalb des Eurowährungsgebietes haben.

• Nicht MR-pflichtig sind die Zweigstellen von Banken die im

Eurogebiet ihren Sitz haben.

• Die EZB kannin Ausnahmefällen Spezialinstitute von der MR-Pflicht

befreien.

• Die EZB führt ein öffentlich zugängliches Register aller Institute die

der Pflicht unterworfen sind und jene die von der MR-Pflicht befreit

sind.

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MR - Berechnung

• In die Berechnung der MR werden täglich fällige Einlagen, Einlagen

mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2 Jahren, Einlagen mit

einer vereinbarten Kündigungsfrist von bis zu 2 Jahren, ausgegebene

Schuldverschreibungen mit einer vereinbarten Laufzeit von bis zu 2

Jahren und Geldmarktpapiere einbezogen.

• Die MR wird von derr EZB verzinst , die Zinshöhe richtet sich nach

dem EZB-Zinssatz.

• Die Verzinsung wird als Ausgleich für den Wegfall der

Rediskontkrediten gewährt.

• Die EZB kann durch Beschluss ihre zuständigen Organe die Art der

MR-Berechnung ändern.

• Der EZB-Rat entscheidet über die Höhe der Verzinsung von der Zeit

2 % und über pauschale Freibeträge.

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MR - Haltung

• Jedes Institut muss innerhalb eines Monats (im Durchschnitt

gerechnet) die MR erfüllen

• Das gibt den Banken einen gewissen Spielraum bei ihrer

Liquiditätsplanung.

• Somit kann eine Bank mit kurzfristigem Liquiditätsengpass auf ihr

MR-Guthaben zurückgreifen und bei genügender Liquidität in ihrer

Kasse die MR-Pflicht vorab erfüllen.

• Man spricht daher auch von intertemporale Arbitrage und meint damit

die Wahrnehmung der beschriebenen Verrechnungsmöglichkeit

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MR - Erfüllungsperiode

• Der Zeitplan der MR-Erfüllungsperiode wurde zum 1. Februar 2003

geändert: bis dahin begann diese immer am 24.kalendertag eines

Monats und endete immer am 23.Kalendertag des Folgemonats.

• Jetzt beginnt diese am Abwicklungstag des

Hauptrefinanzierungsgeschäftes das auf die Sitzung des EZB-Rates

folgt in der die monatliche Besprechung der Geldpolitik vorgesehen

ist.

• Ab November 2001 erörtert der EZB-Rat nur noch in der 1. Sitzung

jedes Monats die Geldpolitik.

• Ab Februar 2003 wurden die Veränderungen der Zinssätze bei den

ständigen Fazilitäten und der Beginn der neuen MR-Erfüllungsperide

festgesetzt.

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Strafmaßnahmen

• Die MR-Pflicht ist nicht erfüllt wenn die monatsdurchschnittlichen

Guthaben eines Instituts auf seinem MR-Konto sein Reservesoll

unterschreitet.

• Strafmaßnahmen:

• Eine Zahlung bis zu 5% über dem Satz für die

Spitzenrefinazierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag

• Eine Zahlung in Höhe bis zum doppelten des Satzes für die

Spitzenrefinanzierungsfazilität auf dem MR-Fehlbetrag

• Die Bildung einer unverzinslichen Einlage durch das fehlbare Institut

bei der EZB bis zur dreifachen Höhe des MR-Fehlbetrages .

• Die Auflage des Reservesoll täglich zu erfüllen

• Ausschluß vom Offenmarktgeschäft mit der EZB

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MR - Statistik

• Im Monatsbericht der EZB ist im Anhang “monetäre Statistik” eine

ausführliche Aufstellung aller MR betreffenden Posten sowie die

dazugehörigen Erläuterungen abgedruckt.

• Hier wird das Reservesoll dem reserveist gegenüber gestellt, sowie

der geltende Zinssatz für die MR

• Alle Angaben zur laufenden MR-Politik der EZB findet man im

monatlich erscheinenden Statistiks Pocketbook der EZB auch in engl.

Sprache.

Monatsbericht

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