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Fachtag am 4. Juni 2013 Karlshöher Kirche, Ostsaal Institut für Kriminologie Prof. Dr. Rüdiger Wulf „Schwierige“ Schüler Früherkennung krimineller Gefährdung Zusammenleben in der Schule Bedrohungsmanagement Jugendarrest und Jugendstrafe

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Fachtag am 4. Juni 2013Karlshöher Kirche, Ostsaal

Institut für Kriminologie

Prof. Dr. Rüdiger Wulf

„Schwierige“ Schüler

Früherkennung krimineller Gefährdung Zusammenleben in der SchuleBedrohungsmanagementJugendarrest und Jugendstrafe

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Gliederung/Ablauf

Uhrzeit Thema

09:00-09:30 Vorstellungsrunde/Vorbemerkungen

09.30-10.30 Früherkennung krimineller Gefährdung10.30-10:50 Kaffeepause

10:50-12:00 Programme zum Zusammenleben in der Schule

12:00-13:30 Mittagspause/Führung durch die Einrichtung

13:30-14:30 Bedrohungsmanagement in der Schule14.30-14:50 Kaffeepause

14:50-16:00 Jugendarrest/Jugendstrafe

16:00-16:15 Abschlussbesprechung

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Vorstellungsrunde

• Name• Herkunftsort• Tätigkeit

• Assoziation „Schwierige Schüler“• Problemanzeige aus der Praxis• Erwartungen an den Workshop

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„Die Jugend von heute liebt den Luxus,

hat schlechte Manieren und verachtet die Autorität.

Sie widersprechen ihren Eltern, legen die Beine übereinander und tyrannisieren ihre Lehrer.“

Sokrates

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„Ich wollte es gäbe kein Alter zwischen 10 und 23,

oder die jungen Leute verschliefen die ganze Zeit, denn dazwischen ist nichts,

als den Dirnen Kinder schaffen, die Alten ärgern, stehlen und balgen.“

William Shakespeare (1564-1616): Ein Wintermärchen,

3. Akt 2. Szene/Ein Hirte

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Jugend heute

• Interesse an Politik steigt wieder an.• Mehr soziales Engagement und Verständnis für

Ältere• Globalisierung zumeist positiv bewertet• Optimismus nimmt zu• Bildung als Erfolgsfaktor für die Zukunft• Alle sind im Internet• Klimawandel als großes Problem• Religion weiterhin im Abseits• Werte: Pragmatisch, aber nicht angepasst• „Nicht ohne meine Familie“

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Thema 1

Früherkennung krimineller Gefährdung

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Syndrome zur Früherkennung

Quelle: Tübinger Jungtäter-Vergleichsuntersuchung (TJVU, 1965-1995):Experimentalgruppe: 200 männliche Gefangene zwischen 20 und 30 Jahre in der JVA RottenburgKontrollgruppe: 200 Männer in Freiheit in den Landgerichtsbezirken Tübingen/Hechingen/Rottweil/Stuttgart (nicht: nicht vorbestraft)

• Syndrom familiärer Belastungen: Verhältnisbezogen

• Schulsyndrom: Verhaltensbezogen• Leistungssyndrom: Verhaltensbezogen• Freizeitsyndrom: Verhaltensbezogen• Kontaktsyndrom: Verhaltensbezogen

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Verhaltenssyndrom I

Schulsyndrom/Sozio-scolares Syndrom:•Hartnäckiges Schwänzen +•Fälschungen +•Herumstreunen +•Deliktische Handlungen im Kindesalter.

(TJVU: 15 % H, 0 % V)

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Verhaltenssyndrom II

Leistungssyndrom:•Rascher Arbeitsplatzwechsel +•Unregelmäßige Berufstätigkeit +•Schlechtes/Wechselndes Arbeitsverhalten

(TJVU: 43 % H, 0,5 % V)

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Verhaltenssyndrom IV

Kontaktsyndrom:•Vorherrschen loser Kontakte, insbesondere Milieukontakte +•Frühes Alter bei erstem GV +•Häufige Wechsel der Sexualpartner.

(TJVU: 60 % H, 1,5 % V)

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Verhaltenssyndrom III

Freizeitsyndrom:•Ständige Ausweitung der Freizeit zulasten des Leistungsbereichs +

•Überwiegend Freizeitgestaltung •mit völlig offenen Abläufen.

(TJVU: 75 % H, 0,5 % V)

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Verhältnissyndrom

Syndrom familiärer Belastung:•Lange Unterkunft in unzureichender Wohnung +•Längere Zeit selbstverschuldet von Sozialhilfe lebend +•Auffälligkeit einer Erziehungsperson +•Keine ausreichende Kontrolle des Pb.

(TJVU: 20 % H, 1 % V)

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Dissoziale Persönlichkeitsstörung I

ICD-10:Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische

Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:

• Mangelnde Empathie und Gefühlskälte gegenüber anderen • Missachtung sozialer Normen • Beziehungsschwäche und Bindungsstörung • Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten • Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen • Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte

Beschuldigung anderer • Anhaltende Reizbarkeit

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Dissoziale Persönlichkeitsstörung I

ICD-10:Die ICD-10-Kriterien beschreiben neben sozialer Abweichung charakterologische

Besonderheiten, insbesondere Egozentrik, mangelndes Einfühlungsvermögen und defizitäre Gewissensbildung. Kriminelle Handlungen sind also nicht zwingend erforderlich. Mindestens drei der in der ICD-10 genannten Merkmale müssen erfüllt sein. Hierzu gehören:

• Mangelnde Empathie und Gefühlskälte gegenüber anderen • Missachtung sozialer Normen • Beziehungsschwäche und Bindungsstörung • Geringe Frustrationstoleranz und impulsiv-aggressives Verhalten • Mangelndes Schulderleben und Unfähigkeit zu sozialem Lernen • Vordergründige Erklärung für das eigene Verhalten und unberechtigte

Beschuldigung anderer • Anhaltende Reizbarkeit

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Dissoziale Persönlichkeitsstörung II

DMS-IV:Es besteht ein tiefgreifendes Muster von Missachtung und Verletzung der Rechte anderer, das seit

dem 15. Lebensjahr auftritt. Mindestens drei der folgenden Kriterien müssen erfüllt sein:• Versagen, sich in Bezug auf gesetzmäßiges Verhalten gesellschaftlichen Normen anzupassen, was

sich in wiederholtem Begehen von Handlungen äußert, die einen Grund für eine Festnahme darstellen

• Falschheit, die sich in wiederholtem Lügen, dem Gebrauch von Decknamen oder dem Betrügen anderer zum persönlichen Vorteil oder Vergnügen äußert

• Impulsivität oder Versagen, vorausschauend zu planen • Reizbarkeit und Aggressivität, die sich in wiederholten Schlägereien oder Überfällen äußert • Rücksichtslose Missachtung der eigenen Sicherheit bzw. der Sicherheit anderer • Durchgängige Verantwortungslosigkeit, die sich im wiederholten Versagen zeigt, eine dauerhafte

Tätigkeit auszuüben oder finanziellen Verpflichtungen nachzukommen • Fehlende Reue, die sich in Gleichgültigkeit oder Rationalisierungen äußert, wenn die Person

andere Menschen gekränkt, misshandelt oder bestohlen hat. • b) Die Person ist mindestens 18 Jahre alt.

c) Eine Störung des Sozialverhaltens war bereits vor Vollendung des 15. Lebensjahres erkennbar.d) Das antisoziale Verhalten tritt nicht ausschließlich im Verlauf einer Schizophrenie oder einer manischen Episode auf.

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Merkmale von Intensivtätern

Syndrom sozialer Beziehungslosigkeit:

• Belastung: schwieriges Temperament, ADHS• Familie: Straffälligkeit/Persönlichkeitsstörungen eines

Elternteils, strukturelle Unvollständigkeit der Familie, Heimaufenthalte des Kindes

• Erziehung: inkonsequent, unzureichende Beaufsichtigung, Gewaltanwendung, wenig Wertschätzung

• Schule: Unbeliebtheit bei Mitschülern, Lernschwierigkeiten, störendes und auffälliges Verhalten, Fernbleiben vom Unterricht

• Freizeit: unstrukturiertes Freizeitverhalten, Einbindung in Gruppen mit antisozialen Einstellungen und Begehung von Straftaten

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ICD-10: F.91: Um eine Diagnose nach dem ICD-10 stellen zu können, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt. Das heißt, das Kind oder der Jugendliche muss über einen Zeitraum von sechs Monaten aufsässiges oder aggressives Verhalten zeigen.

Leitsymptome der Störung sind:• Deutliches Maß an Ungehorsam, Streiten oder

Tyrannisieren • Ungewöhnlich häufige oder schwere Wutausbrüche • Grausamkeit gegenüber anderen Menschen oder Tieren • Erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum • Zündeln; Stehlen • Häufiges Lügen • Schuleschwänzen • Weglaufen von zu Hause

Störung des Sozialverhaltens

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Kriminovalente Konstellation

•Vernachlässigung des Leistungsbereichs, familiärer und sonstiger sozialer Pflichten +•Fehlendes Verhältnis zu Geld und Eigentum +•Unstrukturiertes Freizeitverhalten +•Fehlende Lebensplanung

(TJVU: 60,5 % H, 0 % V)

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Sonstige K-Kriterien

• Inadäquat hohes Anspruchsniveau•Mangelnder Realitätsbezug•Geringe Belastbarkeit•Paradoxe Anpassungserwartung•Forderung nach Ungebundenheit•Unkontrollierter, übermäßiger Alkoholkonsum

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Kriminoresistente Konstellation

•Erfüllung der sozialen Pflichten +•Adäquates Anspruchsniveau +•Gebundenheit an Häuslichkeit und Familienleben +

•Reales Verhältnis zu Geld und Eigentum

(TJVU: 3 % H, 79,5 % V)

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Sonstige D-Kriterien

• Arbeitseinsatz und Befriedigung im Beruf• Produktive Freizeitgestaltung• Engagement für personale und Sachinteressen• Anpassungsbereitschaft• Tragende menschliche Bindungen• Belastbarkeit und Ausdauer• (Eigen)Verantwortung• Realitätskontrolle• Lebensplanung/Zielstrebigkeit

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Stellung der Tat(en) im Lebenslängsschnitt

• Kontinuierliche Hinentwicklung zur Straffälligkeit- Beginn ab früher Jugend- Beginn ab Erwachsenenalte

• Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsentwicklung• Krimineller Übersprung• Kriminalität bei sonstiger sozialer Unauffälligkeit• Kriminalität aus psychischer Auffälligkeit

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Kontinuierliche Hinentwicklung mit Beginn in der Jugend

•K-typisches Verhalten im Lebenslängsschnitt•Mehrere Lebensbereiche auffällig•Kriminovalente Konstellation und K-Fakten im Lebensquerschnitt

•Charakteristische Relevanzbezüge, Orientierungslosigkeit, zweifelhafte Werte

•Soziale Auffälligkeiten führen „folgerichtig“ zu Delikten•Kein Ansprechen auf Sanktionen•Kriminalprognose ungünstig, Out-aging möglich•Spezialpräventive Reaktionen erforderlich (Sozialtherapie, soziales Training)

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Kriminalität im Rahmen der Persönlichkeitsreifung

•Freizeit und Kontakte auffällig, Drogenkonsum feststellbar, Leistungsbereich nicht tangiert

•Straftaten: entwicklungsbedingte Episode, nicht Symptom für Persönlichkeitsstörung

•Kriminalprognose tendenziell günstig•Aber: Erzieherische Maßnahmen geboten

• ambulant (Weisungen, Auflagen)• teilstationär (Jugendarrest)• stationär (Jugendstrafe)

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Risiko- und Schutzfaktoren

„Wer an einem Abend 30 Autos knacken kann, kann auch etwas.“

Ressourcen und Schutzfaktoren erkennen.

Fähigkeiten und Ressourcen positiv umleiten

„Pure Bosheit gibt es nicht.“ (Ernst Kretschmer, Psychiater)

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Thema 2

Programme zum Zusammenleben in der Schule

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Appell eines „Problemschülers“ an seine Lehrkräfte

1. Seht in mir nicht nur den Schüler! (Geschöpf Gottes) 2. Schule ist für mich Teil meines Lebensraums. (Prevention at schools) 3. Sprecht regelmäßig mit mir über meinen Leistungsstand und meine Bildungsziele! 4. Gebt mir Möglichkeiten zu Eigenverantwortung! 5. Lasst mich den Anschluss nicht verpassen! 6. Nehmt mich ernst, überfordert mich nicht! 7. Stellt mich nicht bloß und kritisiert mich nicht vor anderen! 8. Verliert nicht den Glauben, dass ich am Schulabschluss interessiert bin und mein Leben in die Hand nehmen will! 9. Sprecht nicht zu mir von der „letzten Chance“!10. Zeigt mir, dass Ihr an mir als Teil der Gesellschaft interessiert seid!

Nach: www.flex-fernschule.de

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Bedingungen („Ursachen“) von Gewalt in der Schule

• Frühkindliche Verletzungen, z.B. Misshandlung, Missbrauch, Vernachlässigung, Ablehnung• Aktuelle Entwicklungsprobleme, z.B. Misserfolg, Partnerproblem, Gruppen-/Subkultureinflüsse• Familiäre Erziehungsfehler, z.B. permissiv, inkonsequent, uneinig, kaltherzig, abstinent• Familienprobleme, z.B. „Rosenkrieg“,Trennungskonflikte, Alleinerziehung, Patchwork• Schulische Fehler, z.B. Kränkungen, fehlende Regeln, schlechter Unterricht• Medieneinflüsse, z.B. Horror/Gewaltverherrlichung im Internet/Video/PC• Gesellschaftliche Faktoren, z.B. Armut, Perspektivlosigkeit, Mangel an Hilfen, keine WerteIm Einzelnen Bertet/Keller 20011, S. 26 f.

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Programme zum Zusammenleben in der Schule (Übersicht/Systematik)

(Eher) Verhältnisbezogen:• Schulvereinbarung, Schulversammlung• Klassenrat, Friedenszirkel (Restorative Justice)• Prosoziale Schulphilosophie, sozialer Verhaltenskodex (Eher) Verhaltensbezogen:• Konfrontative Pädagogik• Soziales Training, sozialer Trainingsraum • Mediation, Streitschlichtung• Anti-Gewalttraining • Benimm-Training• Deesklationstraining• Umgang mit Medien, Kommunikationstraining• Outdoor-Pädagogik, Sportprogramme

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Einzelne Programme zum Zusammenleben in der Schule

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Schulvereinbarung

• Leitlinien: Gleichberechtigung und Toleranz, Mitbestimmung und Kritikfähigkeit, Respekt und Rücksicht, Hilfsbereitschaft, Zivilcourage, Konfliktbewältigung, Vorbild sein, Bürger- und Umweltbewusstsein, Entdeckungslust, Kreativität, Fantasie• Schulprogramm• Mitglieder der Schulgemeinde: Schüler/innen, Leher/innen, Eltern, weitere Mitarbeiter/innen in der Schule• Schulordnung: Schuljahresbeginn und –verlauf, Aufgaben und Ämter, Verhalten in der Schule, Sauberkeit/Schuleigentum,Krankheit/Beurlaubung, Rauchen/Alkohol/Drogen,Konflikte/Verstöße gegen die Schulordnung, Auszeichnungen

Unterschrift, Aushang

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Schulversammlung

Schulversammlung: Zentraler Baustein und Steuerungsinstrument der WerteerziehungTeilnehmer: Leitung, Schüler/innen, Lehrer/innenFormen: Rede und Gegenrede, Diskussion, ProtokollFrequenz: einmal im MonatZiele: • Erfahrung von Anerkennung• Auseinandersetzung mit Problemen und Regeln• Respekt• Rhetorik • Sachgemäße Kritik• Verbesserung des Schulklimas• DemokratieverständnisEvaluation: fehlt

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Klassenrat

Form: Das gemeinsame Gremium einer Klasse. In wöchentlichen Sitzungen beraten, diskutieren und entscheiden die Schüler über selbst gewählte Themen.

Gemeinschaft fördern: Im Klassenrat gestalten sie das Zusammenleben der Klasse: Sie diskutieren/entscheiden, planen Projekte und setzen sie um, streiten und vertragen sich. So fördert der Klassenrat die Gemeinschaft und hilft, besser gemeinsam lernen und leben zu können.

Kompetenzen bilden: Im Klassenrat lernen die Schüler für ihr ganzes Leben: Zuhören. Frei sprechen. Demokratische Entscheidungen mittragen. Fair diskutieren. Verantwortung übernehmen. Eine Meinung vertreten.

Demokratie lernen: Im Klassenrat üben die Schüler von klein auf, demokratisch zu handeln: In der Gruppe verhandeln sie ihre Anliegen und lösen Probleme, achten Minderheiten und akzeptieren Mehrheitsmeinungen.So lernt man im Klassenrat, selbst Demokratie zu gestalten: Er wird zur Basis der Demokratie in der Schule. 

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Restorative Justice

Die Theorie der Restorative Justice (RJ) bzw. wiederherstellenden Gerechtigkeit hat historische Wurzeln und geht auf kommunale Traditionen der Konfliktschlichtung aus aller Welt zurück. In der Praxis umfasst RJ eine breite Palette von Modellen wie z.B. unter anderem den Täter-Opfer Ausgleich, (TOA), Familien- und Gemeinschaftskonferenzen, sowie auch Friedenszirkel. Kriminalität wird im Rahmen dieser Theorie primär als eine Verletzung der Gemeinschaft, ihrer Mitglieder bzw. ihrer Beziehungen zueinander betrachtet und nur sekundär als Verstoß gegen das Gesetz oder den Staat. Demzufolge setzt sich RJ zum Ziel eben diese Beziehungen wiederherzustellen, indem der entstandene Schaden für das Opfer, den Täter und die Gemeinschaft über Wiedergutmachung so gut es geht „repariert“ wird.  Zwar können auch Sanktionen zur Anwendung kommen, diese stehen jedoch nicht im Vordergrund.

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Mediation

Konzepte:• Harvard-Konzept als Verhandlungstechnik• Konsens-Findung als durchgehendes Prinzip• Konflikteskalation nach Friedrich GlaslVoraussetzungen: • Freiwilligkeit• Verschwiegenheit• Ergebnisoffenheit• Allparteilichkeit des MediatorsZiele:• Berücksichtigung der Interessenlagen• Reduzierung von Verfahrenskosten• Flexibles und unbürokratisches Verfahren• Schonung personeller Ressourcen• Keine Öffentlichkeit

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Streitschlichtung, Teen-Courts

Konzepte:• Streitschlichtung in der Schule• Teen-CourtsVoraussetzungen beim Streitschlichter:• Interesse an an sozialem Engagement • Akzeptanz in der Altersgruppe• Positives soziales Verhalten• SprachkompetenzZiele:• Konfliktlösung in der Peer-Group• Hilfe zur Selbsthilfe• Mehr Akzeptanz der EntscheidungGefahren:• Selbstjustiz• Ungerechte Entscheidungen

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Konfrontative Pädagogik

Prinzipien:• Verhalten ernst nehmen, insb. Gewalt und Angriffe auf die Menschenwürde anderer• Selbstreflexion durch Feedback fördern• Verantwortungsübernahme einfordern• Konsequenz im HandelnPädagogische Elemente:• Sofortige Reaktion: Lob und Tadel• Wertschätzung der Person, Fehlverhalten angreifen Möglichkeit zur Selbstkorrektur ohne Gesichtsverlust• Förderung sozialer Kompetenzen (Wissen, Verhalten, EinstellungenGefahren:• Verletzung der Menschenwürde, • Stigmatisierung• Demotivation

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Beobachtungsbogen in derkonfrontativen Pädagogik

Merkmal Momentan Tendenz

Anwesenheit Sehr gut ↑

Pünktlichkeit Gut →

Umgang mit Werkzeugen u.a. Wechselhaft ↓

Mitarbeit/Ausdauer Nicht gut

Anweisungen/Hinweise befolgen

Umgang mit anderen Schüler/innen

Umgang mit Lehrer/innen

Mitbringen von Schulsachen

Besonderheiten, Vorfälle

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Soziales Training

Steigerung der Lebenskompetenz:• Soziales Wissen, • Soziale Einstellungen• Soziales Verhalten „Am Verhalten sollt ihr sie erkennen“Methoden:• Rollenspiele, Exkursionen• Unterricht, Praktisches Üben• Projekt(tage)Trainingsbereiche (offen)• Verhalten in der Arbeitswelt• Geld und Schulden• Gesundheit und Sucht• Rund ums Wohnen• Freizeit und Kontakte• Mediennutzung

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Anti-Gewalttraining

Ziele: Eigenständige Entwicklung zur Vermeidung von Stresssituationen entwickeln Impulskontrolle und VerhaltenssteuerungEinstellungs- und Verhaltensänderung bezüglich GewaltInhalte:• Auslöser von Gewalt• Selbst- und Fremdbild• Rechtfertigungsstrategien/• Neutralisiationstechniken• Opferperspektive, -empathie, -kommunikation• Provokation: „Der heiße Stuhl“Methode: • Gruppentraining mit Trainer und Ko-Trainer/in• Konfrontation mit dem Opfer bzw. anderen Opfern

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Deeskalationstraining

Vorbilder: Polizei, Vollzug, Psychiatrische Einrichtungen

Inhalte:• Gewalt wahrnehmen und analysieren• Eigenes Konfliktverhalten verstehen• Einstellungen zur Gewalt reflektieren• Kommunikationstechniken einüben• Stressymptome erkennen und bewältigen• Körpersprache verstehen • Mit Stimme und Gestik arbeiten• Individuell handeln und reagieren• Paradox intervenieren

Akteure: Freie Profis, Polizei, Lehrkräfte als Mulitplikatoren

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Benimm-Training

Ziele („Benehmen keine Glückssache“):• Mehr Sicherheit im Auftreten der Schülern • Wirkungselemente moderner Umgangsformen, Ausstrahlung und Kleidung, • EinfühlungsvermögenLeitung: Externer, professioneller TrainerTrainingsbereiche:• Bewerbung und Vorstellungsgespräch• Verhalten am Arbeitsplatz: Chef, Kollegen, Kunden• Telefon, Internet, E-Mail/Brief,• Flirt• Restaurant, Tischsitten, Kantine• Verhalten im ÖVPN, Auto• Verhalten gegenüber alten, ausländischen und Menschen mit Behinderungen

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Mehrebenen-Prävention nach Olweus

Mehrebenenprogramm zu Bullying/Mobbing:• Schüler: Gespräche mit Tätern und Opfern (Mikroebene)• Klasse: Regeln (Mesoebene)• Schule: Rahmenbedingungen (Makroebene) Gute Evaluation

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Andere Ansätze

Einzelne Ansätze: • Outdoorpädagogik („Geh Wald statt Gewalt“)• Erlebnispädagogik• Musik-Pädagogik („Trommel-Projekte“)• Tanzpädagogik (Capoeira)• Sportpädagogik (Jonglage)Vorteile:• Nicht sprachgebunden• Machen Spaß, motivierenNachteile: Effektivitat und Effizienz fraglich• Akzeptanz fraglich • Übergang zur Therapie fließend

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Prävention und Lebensqualität

Elemente:

• Lebensqualität/- kompetenz

• Mehrebenen- modelle

• Interne/Externe Beteiligte

• Evaluation (?!)

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Thema 3

Bedrohungsmanagement in der Schule

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Bedrohung an Orten der Kränkung

• Familie• Schulen und Hochschulen• Arbeitsplatz• Arbeitsagenturen• Sozialämter• Jugendämter• Finanzämter• Polizei• Staatsanwaltschaften• Gerichte, insb. Familiengerichte u. Strafgerichte• Selten: Öffentlicher Raum

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Bedrohungsarten

• Direkte Drohung:• Mit/Ohne Waffen• Erpressung

• Cyberdrohung• Mobbing (horizontal, vertikal)• Stalking• Nötigung

• Sexuell motivierte Drohung• Scheinbare Drohungen, Beleidigungen

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Nachahmungstäter/Trittbrettfahrer

Nachahmungstäter nehmen sich eine schwere zielgerichtete Gewalttat an Schulen oder eine andere Straftat zum Vorbild, insb. aus dem Internet und ahmen sie in der Wirklichkeit nach.

Trittbrettfahrer drohen „nur“ mit einer solchen Tat.

Untersucht man Trittbrettfahrer, weiß man über Täter schwerer zielgerichteter Gewalt noch wenig.

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Risikomanagement im Alltag

• Gesundheit• Finanzen, Bonität („Personales Risikomanagement“)• Freizeit (Sportwetten)• Kontakte, z.B.

• mit jemanden eine Partnerschaft eingehen• mit jemandem mitfahren• jemandem Geld anvertrauen

• Lebensplanung insgesamt• Fluchtgefahr• Suizidalität• Rückfall/Bewährung (Kriminalprognose)• Kindeswohlgefährdung (Täter/Opfer)• Opferwerden

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Umgang mit Risiken

1. Nicht wahrnehmen („Kopf in den Sand“)2. Auf Nichteintritt oder Eintritt anderswo hoffen3. Hinnehmen4. Auf anderen umlenken

5. Sich vorbereiten6. Prävention/Vermeidung/Verhütung7. Intervention7. Nachsorge/Versicherung

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Definition: Kriminologische Prognose

• Die Vorhersage des künftigen Verhaltens eines bestimmten Menschen hinsichtlich Rückfall/Bewährung, Flucht, Suizid oder Kindeswohlgefährdung im Rahmen des Strafverfahrens, des Justiz- und Maßregelvollzuges oder im familiengerichtlichen Verfahren.

• Nicht:• Vorhersage von Kriminalität insgesamt;• Vorhersage von Fluchtraten

im Justiz- und Maßregelvollzug;• Vorhersage der Suizidsterblichkeit im Justiz- und Maßregelvollzug.

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Elemente und Methoden einer Kriminalprognose

Risiko = Bedrohtes Rechtsgut * Eintrittswahrscheinlichkeit

Das Risiko einer künftigen Straftat ist das Produkt aus dem bedrohten Rechtsgut und der Eintritts-wahrscheinlichkeit. Das bedrohte Rechtsgut steht meist fest, fraglich ist die Eintrittswahrscheinlichkeit.

Methoden:• Intuitive Prognose („aus dem Bauch“)• Klinische Prognose („aus Erfahrung“)• Statistische Prognose („mit Berechnung“)• Kriterienorientierte Prognose (anhand von bewährten Kriterien“)

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Prognoseentscheidungen,z.B. Bedrohung

Bedrohung= positiv

Bedrohung = negativ

Richtig= true

Richtig-positiv:Bedrohung prognostiziert;Pb. würde tatsächlich bedrohen

Richtig-negativ:Bedrohung ausgeschlossen prognostiziert;Pb. bedroht nicht

Falsch= false

Falsch-positiv:Bedrohung prognostiziert;Pb. würde aber nicht bedrohen

Falsch-negativ:Bedrohung ausgeschlossen;Pb. bedroht.

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Dimensionen für Risiko- und Schutzfaktoren

• Vergangenheit = Lebensgeschichte• Frühere Taten dieser Art• Persönlichkeitsstörung• Ständig in einschlägigen Konflikten

• Gegenwart = Aktuelle Situation• Sucht Arbeitslosigkeit• Einsicht in die Störung• In Therapie

• Zukunft = Künftige Entwicklung• Künftiger Schulabschluss• Sozialer Empfangsraum• Altersfaktor

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Tübinger Inventar in Bedrohungsfällen

Lebensgeschichte

1 Gewalterfahrung oder Missbrauch in der Kindheit2 Selbstschädigendes Verhalten, insb. Suizidversuche3 Drohung, Stalking4 Gewalttätigkeit, Tötungsgedanken5 Bullying6 Psychische Störung oder Krankheit (ICD10)7 Soziale Inkompetenz

Aktuelle Situation8 Erfahrung mit Waffen, Waffenbesitz9 (Kampf)Hundehaltung

10 Sucht (Alkohol, illegale Drogen, Medikamente, Nikotin)11 Probleme am Arbeitsplatz/in der Hochschule12 Wohnungsprobleme13 Geldsorgen14 Probleme im Kontaktbereich, insbesondere Partnerschaft15 Kritisches Lebensereignis

Zukunft16 Keine Lebensplanung17 Hoffnungslosigkeit18 Drohende ausländerrechtliche Maßnahmen19 Drohende Haft

Weitere individuelle Risikofaktoren20 21

Gesamtscore

Die aktuelle Situation betrifft die letzten sechs Monate, die Lebens-geschichte die Zeit davor.Die Zukunft betrifft die nächsten sechs Monate.Pro Item können bis zu 2 Punkte vergeben werden. 0 Punkte bedeutet, dass das Item nicht vorliegt bzw. dazu nichts bekannt ist. Das Höchstmaß der Punkte liegt also bei 42.

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DYRIAS Schule I

DyRiAS-Schule analysiert das Verhalten von SchülerInnen (auch ehemaligen) hinsichtlich des Risikopotentials. Dabei geht es ausschließlich um auffällige Personen, die beispielsweise durch Gewaltdrohungen oder Amokfantasien aufgefallen sind. Voraussetzung für die Nutzung des Systems ist der Erwerb einer Lizenz sowie die Teilnahme an einem zweitägigen (bzw. eintägigen) Ausbildungsseminar. Die Schulung wird regelmäßig von I:P:Bm angeboten und kann darüber hinaus auch als Inhouse-Veranstaltung gebucht werden.

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DYRIAS Schule II„Wir sind von unserer Ausbildung, von unserem Beruf her Lehrer. Wir haben keine Erfahrung mit Einschätzung von Bedrohungssituationen und das System ist einfach empirisch von Leuten gemacht worden, die sich damit deutlich besser auskennen als wir und wir müssen uns da einfach Hilfe von Außen holen, um solche Situationen sinnvoll einschätzen zu können.“ Beratungslehrer

"Solche Programme/Anti-Amok-Modelle können „lauter Amokläufer identifizieren und so an den Schulen ein Klima des Misstrauens schaffen. [...] Was wir dringend brauchen, ist eine Kultur des Hinhörens und Hinsehens.“Vorsitzender des Philologenverbandes

„DyRiAS ist sicherlich ein geeignetes Instrument, welches den Schulen zur Früherkennung von gefährdeten Schülern hilft. Besonders die innerhalb des Systems angelegte Bibliothek könnte hilfreich sein, da der Verbraucher hier spezielle Informationen zu einer der zweiunddreißig vorhandenen Variablen bekommen kann. Es wird hier also nicht bloß eine Auswertung vorgenommen, sondern dem Verbraucher werden auch Möglichkeiten zur weiteren Vorgehensweise aufgezeigt.“ Projektbericht

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Projekt NETWASS

Programm: Prävention schwerer zielgerichteter SchulgewaltZiel: Verbesserung des Umgangs mit Bedrohungen an SchulenVerfahren: Sensibilisierung, Informationsbündelung, Gemeinsame Bewertung/Bearbeitung, BegleitungFortbildung: Online-Modul mit PITT-ModellOrganisation: KriseninterventionsteamVerbreitung: 108 Schulen (BE, BB, Baden-Württemberg)Evaluation: mit Vergleichsgruppen, 1prä T2post T3Followup7M,, Kurz- und Langzeiteffekte:Fachwissen, obj. und subj. Handlungskompetenz, Handlungssicherheit, Vertrauen in Schulverantwortliche, Klarheit von Ansprechpartnern

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Exkurs: Kommission „Gewaltprävention Universität Tübingen“

Aufgaben:• Deeskalation von konkreten Bedrohungsfällen (Studierende/Mitarbeiter, horizontal/vertikal) • Prävention von Diskriminierung und Hassdelikten• Beitrag zu gewaltfreien Strukturen an der UniversitätZusammensetzung (8 Personen):• Zentrale Verwaltung: Arbeitssicherheit, Abteilung für Studierende bzw. Personal, Presssprecherin• Experten: Kriminologie, Psychologie, Psychiatrie, SozialarbeitArbeitsweise: Verschwiegen, vertraulich, kompetent, datenschützend, kooperativ, allparteilichPartner: Psychosoziale Beratungsstellen, Personalvertretungen, Polizei, Universitätsleitung

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Thema 4

Jugendarrest/Jugendstrafezur Integration

schwieriger junger Menschen

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Jugendarrrest(projekt)

Jugendarrest(vollzug)§§ 16, 16a, 90 JGG

Jugendstrafe: § 17 JGG;Jugendstrafvollzug

(Ambulante) Erziehungsmaßregeln

§§ 10, 11 JGG

Jugendarrest als stationäre Jugendhilfemaßnahme oder kurze Jugendstrafe?

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Rechtsgrundlagen

• Erkenntnisverfahren: § 16 JGG: Freizeit-, Kurz-, Dauerarrest, § 11 III JGG

(„Beugearrest“) § 16a JGG: Jugendarrest neben Jugendstrafe (3 Formen) • Vollstreckung: § 87 Abs. 3 JGG• Vollzug: § 90 JGG• Unmittelbarer Zwang: § 178 Abs. 1 und 3 StVollzG, aber: kein Schusswaffengebrauch im Jugendarrest• Jugendarrestvollzugsordnung (JAVollzO)• Richtlinien zum JGG (Die Justiz 1994, 202)• Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 30. Mai 2006 zur Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzugs;• Landesrechtliches Jugendarrestvollzugsgesetz: in Planung

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Jugendarrest neben Jugendstrafe

• Verdeutlichungsarrest: „dies unter Berücksichtigung der Belehrung über die Bedeutung der Aussetzung zur Bewährung und unter Berücksichtigung der Möglichkeit von Weisungen und Auflagen geboten ist, um dem Jugendlichen seine Verantwortlichkeit für das begangene Unrecht und die Folgen weiterer Straftaten zu verdeutlichen“

• Herausnahmearrest: „dies geboten ist, um den Jugendlichen zunächst für eine begrenzte Zeit aus einem Lebensumfeld mit schädlichen Einflüssen herauszunehmen und durch die Behandlung im Vollzug des Jugendarrests auf die Bewährungszeit vorzubereiten“

• Einwirkungsarrest: „dies geboten ist, um im Vollzug des Jugend-arrests eine nachdrücklichere erzieherische Einwirkung auf den Jugendlichen zu erreichen oder um dadurch bessere Erfolgs-aussichten für eine erzieherische Einwirkung in der Bewährungszeit zu schaffen.

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Jugendarrest in BW 2012

Geschlecht: Männlich: 1.543; Weiblich: 304, Insgesamt: 1.820

Alter: Bis 16 J: 153 bis 18 J.: 581 über 18 J.: 1.113 (!!!)

Plätze: 93 in Jugendarrestanstalten: Rastatt/Göppingen1 (9) Freizeitarrestraum: Adelsheim

Arrestarten: 316 Freizeitarreste, 223 Kurzarreste 1.308 Dauerarreste

Vorver- 517 hatten zuvor Jugendarrest verbüßt

büßungen: 123 zuvor zu Jugendstrafe verurteilt

§ 87 III JGG: Bei 642 wurde von (weiterer) Vollstreckung abgesehen

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Jugendarrestanstalten in BW

Jugendarrestanstalt Göppingen (max. 31 Plätze) Marstallstraße 2, 73033 Göppingen Leitung: DAG Wolfgang Rometsch Sozialdienst/AVD: Frau Oswald, Herr Zauner

Jugendarrestanstalt Rastatt (51 Plätze) Ottersdorfer Straße 17, 76437 Rastatt

Leitung: Richter am AG Stephan HöllSozialdienst: Amtsrat Leonhard Christ

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Beteiligte Vereine

• G-recht e.V., Heidenheim Christianstraße 15, 89522 Heidenheim Ansprechpartner im Vorstand: Dieter Muckenhaupt Sozialarbeit: Norbert Möller

• Verein für Jugendhilfe Karlsruhe e.V. Thomas-Mann-Str. 3, 76189 Karlsruhe

Zuständig im Vorstand: Reinhold BuhrSozialarbeit: Hans Kowatsch

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Soziales Training I

• Ziele (Reihenfolge ohne Rangfolge):• Soziales Wissen• Soziale Einstellungen• Soziales Verhalten

• Trainingsbereiche (ohne Rangfolge):• Bildung, Ausbildung, Arbeit• Geld und Schulden• Sucht und Gesundheit• Verhältnis zum Opfer (Entschuldigung, TOA)• Freizeitgestaltung

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Soziales Training II

• Methoden:• Gruppenarbeit• Einzelcoaching• Exkursionen (z.B. örtliche Einrichtungen der Diakonie)

• Trainer/Organisation:• Mitarbeiter aus den Vereinen• Mitarbeiter aus den JAAen• Ehrenamtliche Mitarbeiter• Mitarbeiter in kirchlichen Einrichtungen

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Nachsorge

• Bereiche:• Leistungsbereich und Schulden• Wohnen• Freizeit und Kontakte• Gesundheit, insb. Sucht

• Dauer: 3 bis max. 6 Monate• Organisation:

• Bewährungshilfe• Vereine, Projekt Chance e. V.• Jugendämter/JGH

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Reformbedarf eines Jugendarrestvollzugsgesetzes

• Schaffung einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage

• Verankerung der Menschen- und Kinderrechte• Gender-Aspekte• Aufgabe repressiver Elemente • Integration und Prävention als Leitideen• Einführung von Jugendarrest neben Jugendstrafe • Soziales Training als Maßnahme der Wahl• Nachsorge als Aufgabe

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Folie 73,

Jugendstrafvollzug in BW I

• Jugendstrafanstalt Adelsheim: 446 Plätze (1974) Sozialtherapeutische Abteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter: 20 Plätze;

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• Jugend• Strafe• Strafvollzug-------------------• Jugend-straf-vollzug

Aber demographischer Wandel: Weniger Jugendliche

Bedeutung des Themas

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Folie 75,

Jugendstrafvollzug in BW I

• Jugendstrafanstalt Adelsheim: 446 Plätze (1974) Sozialtherapeutische Abteilung für Gewalt- und Sexualstraftäter: 20 Plätze;

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Folie 76,

Jugendstrafvollzug in BW II

• Jugendstrafanstalt Pforzheim: 108 Plätze (1996) Außenstelle der JVA Heimsheim (2006)

• Jugendstrafanstalt Crailsheim: 24 Plätze (1981) Außenstelle der Sozialtherapeutischen Anstalt Baden-Württemberg

(2001)

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Folie 77,

Jugendstrafvollzug in BW III

• Jugendstrafvollzug in freien Formen• Kloster Creglingen-Frauental: 18 + 7 Plätze (2003)

• Gutshof Seehaus/Leonberg: 21 Plätze (2003)

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Folie 78,

Die jungen Gefangenen I

• 542 junge Gefangene (30.4.2013);• Gefangenenrate: 43,0 auf 100.000 (14-25 Jahre);• Ca. 700-800 Zugänge im Jahr (2011: 665);• Ca. 12,0 Monate durchschnittliche Verweildauer;• 40 % D/D, 12% + 19 % D/A, 14 % ND/D, 14 % ND/A;• Ca. 50 Prozent suchtgefährdet;• Altersspektrum von 14 bis 24 Jahre (30.6.2012):

- 17 Prozent unter 18 Jahre (Jugendliche);- 60 Prozent 18 bis 21 Jahre (Heranwachsende);- 23 Prozent älter als 21 Jahre (Jungerwachsene).

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Folie 79,

Die jungen Gefangenen II

Auslese- bzw. Selektionsprozess:

• „Schädliche Neigungen“(§ 17 JGG), besser: Störungen:- Entwicklungsstörungen;- Persönlichkeitsstörungen;- Verhaltensstörungen.

• Ungünstige Sozial- und Legalprognose (§ 21JGG)

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Folie 80,

Kriminalpräventive Aufgabe und Erziehungsauftrag/-ziel

Die kriminalpräventive Aufgabe des Jugendstrafvollzuges für die Allgemeinheit liegt im Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Straftaten junger Menschen

(§ 2 Abs. 1 S. 1 JVollzGB I) Der Jugendstrafvollzug leistet einen Beitrag für die innere

Sicherheit in Baden-Württemberg, für den Rechtsfrieden im Land und für die Eingliederung junger Menschen in Staat und Gesellschaft (§ 2 Abs. 1 S. 2 JVollzGB I).

Im Vollzug der Jugendstrafe sollen die jungen Gefangenen dazu erzogen werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (§ 1 JVollzGB IV).

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Folie 81,

Behandlungskonzept und Erziehungsgrundlagen

• Menschenwürdige Behandlung (§ 2 Abs. 1 JVollzGB IV);• Erziehung nach der Landesverfassung

(§ 2 Abs. 2 JVollzGB IV);• Angleichung an das Leben in Freiheit (§ 2 Abs. 3 VollzGB IV);• Gegensteuerung/Schutz vor Übergriffen (§ 2 Abs. 4 JVollzGB IV);• Opferbezogene Vollzugsgestaltung (§ 2 Abs. 5 JVollzGB IV);• Lernen von und mit Gleichaltrigen(§ 2 Abs. 6 JVollzGB IV);• Anreiz und Belohnung (§ 2 Abs. 7 JVollzGB IV).

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Folie 82,

Achtung der Menschenrechte

Die jungen Gefangenen sind unter Achtung ihrer Menschenrechte zu behandeln. - Europäische Strafvollzugsgrundsätze Rec(2006)2, Teil I, 1 -

Niemand darf unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen werden. - Art. 5 AEMR bzw. Art. 3 EMRK –

(§ 2 Abs. 1 JVollzGB IV)

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Folie 83,

Erziehung nach der Landesverfassung

Die jungen Gefangenen sind in der Ehrfurcht vor Gott, im Geiste der christlichen Nächstenliebe, zur Brüderlichkeit aller Menschen und zur Friedensliebe, in der Liebe zu Volk und Heimat, zu sittlicher und politischer Verantwortlichkeit, zu beruflicher und sozialer Bewährung und zu freiheitlicher demokratischer Gesinnung zu erziehen.

(Art. 12 I LV, § 2 Abs. 2 JVollzGB IV)

Gleiche Erziehungsmaßstäbe wie in Kindergärten, Schulen und Hochschulen.

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Folie 84, Angleichung, Gegensteuerung, Schutz vor subkultureller Gewalt

Das Leben im Jugendstrafvollzug soll den Lebensverhältnissen junger Menschen in Freiheit

soweit als möglich angeglichen werden. (§ 2 Abs. 3 JVollGB IV)

Schädlichen Folgen des Jugendstrafvollzuges

ist entgegen zu wirken. (§ 2 Abs. 4 S. 1 JVollzGB IV)

Die jungen Gefangenen sind vor Übergriffen zu schützen. (§ 2 Abs. 4 S. 2 JVollGB IV)

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Folie 85,

Opferbezug

Zur Erreichung des Erziehungsziels sollen die Einsicht in die dem Opfer zugefügten Tatfolgen geweckt und geeignete Maßnahmen zum Ausgleich angestrebt werden. (§ 2 Abs. 5 JVollzGB IV)

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Folie 86,

Lernen von und mit Gleichaltrigen

Den jungen Gefangenen soll ermöglicht werden, von und mit Gleichaltrigen zu lernen und Verantwortung für Angelegenheiten von gemeinsamem

Interesse zu übernehmen, die sich nach ihrer Eigenart und Aufgabe der Jugendstrafanstalt für ihre Mitwirkung eignen.

(§ 2 Abs. 6 JVollzGB IV)

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Folie 87,

Anreiz und Belohnung

Bereitschaft, Mitwirkung und Fortschritte der jungen Gefangenen sollen im Leistungsbereich, bei der Freizeitgestaltung, in den Kontaktmöglichkeiten, durch Öffnung des Vollzuges und andere geeignete Maßnahmen anerkannt und belohnt werden, soweit die gesetzlichen und tatsächlichen Voraussetzungen dies zulassen.

(§ 2 Abs. 7 JVollZGB IV)

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Evaluation des (Jugend)Strafvollzugs

• Wirksamkeit:• Wirkung(en) überhaupt?;• Positive Wirkungen;

• Positive Generalprävention: -• Negative Generalprävention: -• Negative Spezialprävention – („falsch-positive Prognosen“)• Positive Spezialprävention + (?)

• Negative Nebenwirkungen;• Verdrängungseffekte.

• Wirtschaftlichkeit;

• Ethische Verantwortbarkeit:• Achtung der Grund- und Menschenrechte;• Vereinbarkeit mit dem Sozialdatenschutz;

• Kriminalpolitische Akzeptanz.

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Rückfall als Erfolgskriterium ???

Ohne Kontrollgruppendesign ist der Rückfall als Erfolgskriterium problematisch:

• Bei Wirkungsforschung kommt es auf den wirklichen Rückfall (auch im Dunkelfeld) an und nicht auf den justiziell festgestellten Rückfall („Erwischtenquote“).

• In den BZR-Auszügen fehlen oft Verurteilungen.• Nicht jeder Rückfall ist der kriminalpräventiven

Intervention zuzurechnen.• Rückfall und Bewährung entscheiden sich oft nach der

kriminalpräventiven Intervention.

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Kontrollgruppendesign

• 100 Probanden (Pbn), die für eine Behandlungsmaßnahme geeignet sind, werden ausgewählt.

• Die Pbn werden - am besten nach den Zufallsprinzip - der Experimentalgruppe bzw. der Kontrollgruppe zugeteilt.

• Die Pbn der Experimentalgruppe erhalten die Behandlung.• Die Pbn der Kontrollgruppe erhalten die Behandlung nicht.• Stellt sich die Experimentalgruppe nach dem Rückfallkriterium

günstiger dar, gilt die Maßnahme als erfolgreich: „It works“.

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Kontrollgruppendesign und Ethik

• „Totschlagsargument“: Kontrollgruppenuntersuchungen (im Strafvollzug) sind ethisch nicht vertretbar, weil den Probanden Behandlungsmaßnahmen nicht versagt werden dürfen.

• 1. Gegenargument: Solange die Maßnahme nicht evaluiert und anerkannt ist,

kann die Versagung nicht unethisch sein.

• 2. Gegenargument: Unethisch ist es (auch), wenn man Probanden,

insb. Gefangenen, nicht evaluierten Behandlungsmaßnahmen aussetzt (vgl. Arzneimittelforschung).

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• T 1: Eingangsuntersuchung;• K 1: Schutz vor Übergriffen;• K 2: Leistungsbereich (Bildung, Ausbildung):• K 3: Sucht/Körperliche und psychische Gesundheit;• K 4: Finanzen/Schulden;• K 5: Aggressivität/Gewalttätigkeit;• K 6: Kontakte im sozialen Nahbereich;• K 7: Individuell wichtiges Kriterium;

• T 2: Abgangsuntersuchung (K 1 bis K 6);• T 3: Integration in die Gesellschaft nach 6/12 Monaten (K 1 bis K 7);• T 4: Rückfall nach 3 Jahren (Vorsicht!);• T 5: Rückfall nach 5 Jahren.

Evaluation des Jugend-strafvollzugs in BW

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Abschlussgespräch

• Was war gut?• Was war weniger gut?• Was hat gefehlt?

• Wie fühle ich mich jetzt?• Was nehme ich mit?• Was nehme ich mir vor?

• Was erwarte ich jetzt von der Schule (Schüler, KollegInnen, Schulleitung)?• Was erwarte ich jetzt von der Politik?

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94 |Prof. Dr. Rüdiger Wulf © 2012 Universität Tübingen

„Die Arbeit des Erziehers gleicht der eines Gärtners,der verschiedene Pflanzen pflegt.

Eine Pflanze liebt den strahlenden Sonnenschein,die andere den kühlen Schatten,

die eine liebt das Bachufer,die andere die dürre Bergspitze.

Die eine gedeiht am besten auf sandigem Boden, die andere im fetten Lehm.

Jede muss die ihrer Art angemessene Pflege haben, andernfalls bleibt ihre Vollendung unbefriedigend.

Abdul-Baha (Abbas Effendi) 1844-1921 *

* zitiert nach Bertet/Keller 2011, S. 103

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95 |Prof. Dr. Rüdiger Wulf © 2012 Universität Tübingen

Literatur (kleine Auswahl)

Bannenberg, B.; Rössner, D. (2006): Erfolgreich gegen Gewalt in Kindergarten und Schule. Ein Ratgeber, BeckBertet, R.; Keller, G. (2011): Gewaltprävention in der Schule. Wege zu prosozialem Verhalten; HuberGugel, Günter (2006): Gewalt und Gewaltprävention. Institut für Friedenspädagogik Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg (2008): Aktiv für soziales Lernen. Gewaltprävention an Schulen, 3. Aufl.Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg u.a. (2009): Roter Faden-Prävention. Modelle zur Förderung sozialer Kompetenzen und zur Gewalt- und SuchtpräventionOlweus, D. (2010): Mobbing an Schulen. Fakten und Intervention; Kriminalistik S. 351 ff.Scheithauer, H.; Bondü, R. (2008): Amoklauf. Wissen was stimmt. HerderScholl, J. u.a. (2013): Das Projekt NETWASS. Ein Programm zur Prävention schwerer zielgerichteter Schulgewalt; forum kriminalprävention S. 8-14

Page 96: Fachtag am 4. Juni 2013 Karlshöher Kirche, Ostsaal Institut für Kriminologie Prof. Dr. Rüdiger Wulf Schwierige Schüler Früherkennung krimineller Gefährdung.

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Danke.Prof. Dr. Rüdiger WulfInstitut für KriminologieSand 7, D-72076 TübingenTelefon Uni: +49 (0)7071/29-7-2021Telefon JuM: 0711/279-2340E-Mail Uni: [email protected] JuM: [email protected]: www.jura.uni-tuebingen.de/wulf