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Fassadengerüste Sicherheit bei der Montage und Demontage RIGET .CH DACH SPENGLER GERÜST

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FassadengerüsteSicherheit bei der Montage undDemontage

RIGET.CHDACH SPENGLER GERÜST

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SuvaArbeitssicherheitPostfach, 6002 Luzern

AuskünfteTel. 041 419 50 49

Bestellungen www.suva.ch/waswoFax 041 419 59 17Tel. 041 419 58 51

FassadengerüsteSicherheit bei der Montage und Demontage

VerfasserUrs Stüdeli, Bereich Bau

Nachdruck – ausser für kommerzielle Nutzung – mit Quellenangabe gestattet.1. Auflage – Dezember 20064., überarbeitete Auflage – Oktober 2012 – 35000 bis 46 000 Exemplare

Bestellnummer44078.d

Das Montieren und Demontieren von Fassadengerüsten ist eine

körperlich strenge und zugleich gefährliche Arbeit. Es gibt nur

wenige Arbei ten, bei denen man im gleichen Mass dem Unfall risiko

ausgesetzt ist.

Es bestehen heute wirksame Möglichkeiten, die Situation zu ver-

bessern, die Arbeit humaner zu gestalten und das Risiko zu sen-

ken. Das vorliegende Merkblatt zeigt Ihnen diese Möglich keiten auf.

Es richtet sich an Gerüst bauer, d. h. Arbeitgeber und Arbeitneh -

mende, die selber Fas sa den ge rüste erstellen. Gut gerüstet, gut gebaut.

Das Modell Suva Die vier Grundpfeiler der Suva

• Die Suva ist mehr als eine Versicherung; sie vereint

Prävention, Versicherung und Rehabilitation.

• Die Suva wird von den Sozialpartnern geführt. Die

ausgewogene Zusammensetzung im Verwaltungsrat

aus Arbeitgeber-, Arbeitnehmer- und Bundesvertretern

ermöglicht breit abgestützte, tragfähige Lösungen.

• Gewinne gibt die Suva in Form von tieferen Prämien

an die Versicherten zurück.

• Die Suva ist selbsttragend; sie erhält keine

öffentlichen Gelder.

RIGET.CHDACH SPENGLER GERÜST

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Inhalt

1 Gemeinsam für mehr Sicherheit! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41.2 Gefordert sind alle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

2 Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

2.1 Gefährdeter Personenkreis bei der Gerüstmontage . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.2 Wirkung von Sicherheitsmassnahmen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 52.3 Zielsetzung beim Erstellen von Gerüsten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

3 Montage und Demontage. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

3.1 Arbeiten vorbereiten (AVOR) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.2 Gefahrenbereich sichern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63.3 Gerüst sicher ansetzen und ausrichten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.4 Richtiger Fassadenabstand. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73.5 Die Montagereihenfolge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

4 Gerüstmontage auf Dächern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

4.1 Zugang auf das Dach . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.2 Arbeiten auf Steildächern (Neigung � 25 °) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 104.3 Arbeiten auf flachen und leicht geneigten Dächern (Neigung < 25 °) . . . . . . . . . . . . . . . 104.4 Nicht durchbruchsichere Dachflächen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

5 Gefahren aus Umfeld und Witterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

5.1 Umfeld . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 125.2 Natur und Witterung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

6 Sicherer Lastentransport . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

6.1 Die Transportkette . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 136.2 Heben und Tragen von Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 146.3 Transportieren mit dem Kran. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

7 Weitere Sicherheitsaspekte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

7.1 Sicherheitskonforme Arbeitsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 167.2 Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 177.3 Erste Hilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

8 Gesetzliche Bestimmungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

9 Publikationen zum Thema . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

Anhang

Zusammenfassung – Instruktionshilfe

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1 Gemeinsam für mehr Sicherheit!

■ Wichtig ist die Haltung der Unterneh mens -

spitze der Gerüstbaufirma. Sie ist für das

betriebliche Konzept zur Ge währ leistung

von Sicherheit und Gesund heits schutz ver-

antwortlich und gibt die entscheidenden

Impulse für ein sicheres Arbeiten im Alltag.

■ Auch die Mitarbeitenden müssen sichsicherheitsbewusst verhalten. Dazu brauchtes Schulung, Motivation und Kontrollen.Das Sicherheitsbewusstsein steigt, wenndie Belegschaft frühzeitig bei Fragen derArbeitssicherheit mit einbezogen wird.

■ Wichtig ist die professionelle Zusam men -arbeit mit dem Bauherrn und den Pla nern.Denn diese schaffen die Voraus setzungenfür ein gutes Gerüst und eine sichere Arbeitder Gerüstbauer. Weitere Informationendazu finden Sie in der Publikation «Fas sa -den ge rüste. Sicherheit durch Planung»(Suva-Bestell-Nr. 44077.d).

Unterstützung in Fragen der Arbeitssicher heiterhalten Sie

■ bei der Branchenlösung «Arbeits sicher -heit + Gesundheitsschutz» des Schwei zeri -schen Gerüstbau-Unterneh mer-Verbandes(SGUV), der Hilfsmittel zur Verfügung stellt,und

■ bei der Suva, Bereich Bau

1.1 Gerüstunfälle sind häufig und teuer

Hier einige Fakten, die zu denken geben:

■ In der Schweiz ereignen sich jährlich rund3000 Unfälle im Zusammenhang mitArbeits gerüsten.

■ 4 % der Gerüstunfälle haben eine Inva li di tätoder den Tod des Verunfallten zur Folge.

■ Die direkten Kosten (Heilkosten, Taggel der,Renten) für Unfälle im Zusam men hang mitArbeitsgerüsten betragen jährlich ca. 80 Mio.Franken.

■ Die durchschnittlichen Kosten pro Fall be -laufen sich auf 27 000 Franken (zum Ver -gleich: im Bauhauptgewerbe sind es «nur»12 000 Franken).

■ 1 % der Unfälle verursachen 50 % derKosten. Vor allem die sehr schweren Un fäl lesind extrem kostenintensiv.

1.2 Gefordert sind alle

Um bei der Montage und Demontage vonGerüsten mehr Sicherheit zu erreichen, brauchtes die Zusammenarbeit aller Beteiligten:

Gerüstbauunfälle

Jährlich kommt es zu rund 600 Unfällen von Gerüstbauern (20 % aller Gerüstunfälle). Pro Jahr verunfallt jeder 4. Gerüst bauerwährend der Arbeitszeit. Damit ist die Unfallhäufigkeit bei denGerüstbauern rund 25 % höher als bei den Beschäf tigten imBauhauptgewerbe.

Unfallursachen bei den Gerüstbauern:

Ausrutschen, Stolpern, Stürzen 27 %

Getroffen werden (Vertikaltransport) 20 %

Abstürzen beim Montieren, Demontieren und Klettern 13 %

Einklemmen, Anstossen beim Auf-/Abladen und Transportieren 19 %

Heben und Tragen, Lasten bewegen 6 %

Verschiedenes 15 %

Unternehmen, die sich um die Ge sund heitder Beschäftigten kümmern, reduzierennicht nur die Unfallzahlen. Sie erzielen auchwesentliche Kosten ein sparungen. WenigerUnfälle bedeuten:

– weniger Ausfalltage

– weniger Mitarbeiterfluktuation

– tiefere Unfallversicherungsprämien (die Suva gibt Kosteneinsparungen an die versicherten Betriebe zurück)

– letztlich höhere Produktivität

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2 Grundsätzliche Sicherheitsüberlegungen

Bild 1 Wirksamkeit von Sicherheitsmassnahmen.

2.1 Gefährdeter Personenkreis bei der Gerüstmontage

Bei allen Sicherheitsüberlegungen für die Mon -tage bzw. Demontage muss man sich klar be -wusst sein, wie der örtliche Gefah ren bereichaussieht. Dabei darf man ruhig etwas gross-zügig sein und auch Eventualitäten mit berück -sichtigen. Mit dem Bild des Gefahren bereichsim Kopf (oder auf einem Plan) ist zu überlegen,welche Personen sich in diesem Bereich auf-halten und gefährdet sein könnten:

■ Private (alle Personen ausserhalb der Bau -stelle, die allenfalls durch die Gerüst bau ar -beiten betroffen sein können). Sie sind durchkollektive Schutzmassnah men, z. B. Absper -rungen, ausserhalb der Ge fahrenzone zuhalten.

■ Unbeteiligte Drittpersonen auf der Bau -stelle (auf der Baustelle Beschäf tigte, diemit dem Gerüstbau nichts zu tun haben).Sie sind so weit wie möglich aus dem Ge -fahrenbereich hinauszuhalten. Wenn dasnicht geht, wirken nur kollektive Schutz mass -nahmen wie Absperrungen.

■ Am Gerüstbau beteiligte Drittpersonen(Kranführer, Maschinisten, Chauffeure, dievon aussen zudienen). Sie treten gelegent -lich in den Gefahrenbereich, kennen oft dieGefahren nicht und können sich überraschendfalsch verhalten. Auf sie ist ein besonderesAugenmerk zu richten.

■ Vorgesetzte (Chef, Bauführer, Poliere, dievorwiegend AVOR betreiben und Kontrollenvor Ort durchführen). Sie sind gelegentlichim Gefahrenbereich. Von ihrer Funktion hersind sie in der Lage, Sicherheitsmass nah -men anzuordnen und deren Wirksamkeit zuprüfen.

■ Neue oder temporäre Mitarbeiter. Siesind vor Arbeitsbeginn zu instruieren, weilsie die Verhält nisse nicht kennen und des-halb besonders gefährdet sind.

■ Gerüstbauarbeiter (Arbeiter, Vorarbeiter,evtl. Poliere, die handwerkliche Arbeiten aus -führen). Sie befinden sich praktisch immer

im Gefahrenbereich. Die Sicher heits mass -nahmen sollen in erster Linie ihnen zugute-kommen.

2.2 Wirkung von Sicherheitsmass- nahmen

■ Kollektive Massnahmen (Stufe 1 bis 3), z. B. Geländer gegen Absturz, sind wirksa-mer und nachhaltiger als individuelle Mass -nahmen. Sie dienen mehreren Per sonen, jasogar mehreren Unterneh mun gen.

■ Individuelle Massnahmen (Stufe 4 und 5) wieVerhaltensregeln und das Tragen von per-sönlichen Schutzausrüstungen sind wenigerwirksam. Sie sind an die men schlichen«Schwächen» geknüpft und ihre Wirkungverpufft leicht. Verhaltensregeln werden vonden Arbeitnehmenden oft schlecht akzeptiert.

2.3 Zielsetzung beim Erstellen von Gerüsten

Auch wenn heute oft nicht einmal die Wir kungvon Stufe 5 erreicht wird (wenn der Betriebkeine Verhaltensregeln festgelegt hat), ist allesdaran zu setzen, die heute gängigen Mass nah -men in Richtung der nächst sichereren Stufezu entwickeln.

Mittelfristig wird für die Gerüstbauarbeiter dieStufe 3 angestrebt.

Beseitigung der Gefahr

Entfernen der Person

Abschirmung der Gefahr

Schutz der Person

Verhaltensregeln

Mensch Massnahmen Gefahr Wirksamkeit

1 100 %

75%

50%

25%

10%

2

3

4

5

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3 Montage und Demontage

3.1 Arbeiten vorbereiten (AVOR)

Eine gute AVOR ist das A und O einer erfolg -reichen und sicheren Montage oder Demon -tage. Sie beginnt, bevor das erste Gerüstteil indie Hand genommen wird.

Ein wichtiges Element der AVOR ist die Aus -bildung und Auswahl des Arbeitsteams. Dabeiist speziell darauf zu achten, ob neue odertemporäre Mitarbeiter eingesetzt werden sol-len. Gegebenenfalls ist der Zeitbe darf für derenAusbildung/Instruktion zu berücksichtigen.

Ein weiteres Element der AVOR ist die Be rück -sichtigung der objektabhängigen Rand be din -gungen. Dazu sind die Bedingungen des Werk -vertrags zu studieren. Zudem muss sicherge-stellt werden, dass die konkreten Verhältnisseam Ort des Auftrags bekannt sind (Orts- undObjektkenntnisse).

3.2 Gefahrenbereich sichern

Der Montagebereich ist so zu organisieren,dass Personen auf der Baustelle durch he run - terfallende Gegenstände nicht gefährdet wer-den (Bild 2).

Sind Dritte und die Öffentlichkeit gefährdet,müssen Signalisationen, Abschrankungen,Schutzwände usw. geplant und ausgeführtwerden. Weitere Informationen dazu enthältKapitel 5.1.

Arbeitsgrundlage für die AVOR von Mon tageund Demontage ist die Aufbau- und Ver -wendungsanleitung des Gerüsther stel lers.Darin sind die einzelnen Schritte des siche-ren Gerüstauf- und -ab baus detailliert be -schrie ben.

Bild 2

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3.3 Gerüst sicher ansetzen und ausrichten

Jedes Gerüst braucht ein gutes Fundament.

Die Stützfüsse sind so zu unterbauen, dassdie vertikalen Lasten gleichmässig und dauer-haft in den Boden abgeleitet werden.

Der unterste Gerüstgang ist in allen 3 Rich -tungen möglichst exakt auszurichten (sieheBild 3). So wird die Montage einfacher, dasGerüst steht stabil und das Gerüstmaterialwird geschont.

3.4 Richtiger Fassadenabstand

Der Abstand zwischen Gerüst und Fassadedarf am fertig montierten Gerüst an keinerStelle grösser sein als 30 cm. Sonst könnenPersonen zwischen Gerüst und Fassade ab -stürzen (Bild 4).

Wird bei Skelett- oder Elementbauten einAbstand von mehr als 30 cm benötigt, mussunmittelbar nach der Montage des Seiten-schutzes gebäudeseitig auch ein zweiteiligerSeitenschutz montiert werden. Das Innen-geländer dient bereits dem Gerüstmonteur alsAbsturzsicherung (Bild 5).

Hinweis

Bei Neubauten muss das Hinterfüllungs ma -terial der Umfassungswände ausreichend verdichtet werden, bevor das Gerüst daraufgestellt wird.

Bild 3

Bild 4

Bild 5

� �Belag – Fassade max. 30 cm

grösser 30 cm

Innengeländer

Seitenschutz

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3.5 Die Montagereihenfolge

3.5.1 Montage von Gerüstgang zu Gerüstgang

Die Montagereihenfolge wird in Bild 6 darge-stellt.

Grundsatz

Ab einer Höhe von mehr als 2 m sind Mass -nahmen gegen Absturz zu treffen.

Bild 6

3.5.2 Montage von Feld zu Feld

Grundsätzlich sind die Montage- und Demon -tagearbeiten so auszuführen, dass die Ab -sturzgefahr so gering wie möglich ist. Rah -mengerüste sind Feld für Feld zu montieren(Bild 6). Dabei ist nach dem Stellen des nächst -gelegenen Gerüstrahmens (Bild 7) der Sei ten -schutz zu montieren (Bild 8). So muss sich derGerüstmonteur nie über mehr als ein Gerüst -feld (Länge: üblicherweise 2,50 m) ohne Ab -sturzsicherung bewegen. Es ist sicherzustel-len, dass diese Tätigkeit nur von geschultenund erfahrenen Mitarbeitenden ausgeführtwird, die über die nötigen Voraussetzungen fürdas Arbeiten in der Höhe verfügen.

Mon

tage

Dem

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� Fundation und 1. Belag

� 1. Laufgang� Treppe� 2. Laufgang� Verankern� Treppe

Montagevorgang – Schritte

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3.5.3 Montagereihenfolge innerhalb desFeldes

Die folgende Reihenfolge ist – ausgehend vomZugang – konsequent einzuhalten:

■ Rahmen stellen (Bild 7)

■ Seitenschutz aussen (Geländerholm [Bild 8],Zwischenholm, Bordbrett)

■ zweiteiliger Seitenschutz gebäudeseitig imSkelett- und Elementbau

■ Konsolen an der Innenseite (bei Bedarf)

■ Diagonalen (bei Bedarf)

■ Nächster Rahmen

Bei allen übrigen Arbeitsplätzen mit Absturz-gefahr, wie dies beispielsweise an Material-übergabestellen der Fall ist (siehe Titelbild),sind Massnahmen zu treffen. Beispielsweiseist ein Seitenschutz zu montieren oder einAuffanggurt mit Seilsicherung zu verwenden.

3.5.4 Gerüst verankern

Die Verankerungen sind mit dem Montage-Fort -schritt fortlaufend anzubringen bzw. währendder Demontage fortlaufend wieder zu ent fernen.

3.5.5 Sichere Zugänge, Treppen

Zu allen Arbeitsplätzen werden sichere Zu -gänge verlangt.

Bei der Demontage wird der Zugang erst de -montiert, wenn der obere Gerüstgang vollstän -dig abgebaut ist.

Bild 7 Bild 8

Gerüstanker müssen die erforderliche Zug-und Druckfestigkeit aufweisen.

Am Gerüst herumzuklettern ist nicht erlaubt.Dieser Grundsatz gilt bereits für die Montage.Vor dem Hochsteigen auf die obere Be lags -ebene muss zuerst das nächste Trep pen -element montiert werden (Bild 6).

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4 Gerüstmontage auf Dächern

Die folgenden Schutzmassnahmen sind vorBeginn der eigentlichen Gerüstmontage zutreffen:

4.1 Zugang auf das Dach

Zu allen Gerüsten, die auf Dächern aufgebautwerden, braucht es sichere Zugänge (Trep pen -haus, Fassadenlift, Gerüst, Anstell leiter).

Anstellleitern (Bild 9) sollten nur für kurzzeitigeArbeiten als Zugang verwendet werden. Dabeimuss die Leiter

■ 1 m über die Ausstiegskante hinausragen

■ einen Anstellwinkel von ca. 70° aufweisen

■ gegen Wegrutschen gesichert sein

■ gegen seitliches Kippen gesichert sein

4.2 Arbeiten auf Steildächern (Neigung � 25°)

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m sindgeeignete Sicherheitsmassnahmen gegenAbsturz zu treffen. Geeignet sind:

■ Arbeiten innerhalb eines Kollektivschutzes(bspw. Dachfangwand)

oder

■ Auffanggurt und Seil (Bild 10)

4.3 Arbeiten auf flachen und leicht geneigten Dächern (Neigung < 25°)

Bei einer Absturzhöhe von mehr als 3 m sindgeeignete Sicherheitsmassnahmen gegenAbsturz zu treffen. Geeignet sind:

■ Arbeiten innerhalb eines Seitenschutzes amDachrand (auf Bild 11 wird ein Seiten schutzmontiert)

■ Auffanggurt und Seil

Bild 9

Bild 10

Bild 11

Leiter gegen Kippen und Wegrutschen sichern

min. 1,00 m

70°

> 3,0 m

> 3,0 m

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4.4 Nicht durchbruchsichere Dachflächen

Für den Zugang sind Laufstege von mindes-tens 60 cm Breite anzubringen. Sie müssenauch benutzt werden (Bild 12).

Die nicht durchbruchsicheren Dachflächensind mit Geländern gegen unbeabsichtigtesBetreten zu schützen oder im Arbeitsbereichdurchbruchsicher abzudecken.

Bild 12: Laufsteg über Lichtband auf Blechdach

Breite min. 0,6 m

nicht durchbruchsicher

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5 Gefahren aus Umfeld und Witterung

5.1 Umfeld

Das Umfeld mit seinen Einflüssen ist in denmeisten Fällen gegeben und kann nicht verän-dert werden. Durch geeignete Massnah menist diesen spezifischen Risiken entgegenzutre-ten.

Dazu ein wichtiger Hinweis: Die Werkeigen -tümer (von Freileitungen, Bahnen usw.) sind inBezug auf Sicherheitsmassnahmen die richti-gen Ansprechpartner. Sie sind weisungs befugtund können in der Regel Massnah men durch-setzen.

Gewässer: Wird über oder entlang eines Ge -wässers gearbeitet und besteht ein Ab sturz -risiko, sind Rettungswesten zu tragen.

Strassen-/Werkverkehr: Gerüst und Ver kehrsind so zu trennen, dass beidseitig kein Scha -den entstehen kann. Beim kurzfristigen Arbei -ten im Gefahrenbereich, beim Erstellen vonAbsperrungen und Anbringen von Signa lisa -tionstafeln sind Warnwesten zu tragen.

Produktionsanlagen: Beim Arbeiten in Indus -trieanlagen erkundigt man sich über die örtli-chen Sicherheitsauflagen und hält diese ein.

Bahnanlagen: Die Betreibergesellschaft gibtAuskunft über notwendige Schutzerdungen,die einzuhaltenden Lichtraumprofile, die mini-mal notwendigen Abstände zu elektrischenLeitungen und weitere Massnahmen.

Fahr- und Freileitungen: Der Leitungseigen -tümer gibt Auskunft über notwendige Schutz -erdungen, die einzuhaltenden Lichtraum profile,die minimal notwendigen Abstände zu elektri-schen Leitungen und weitere Massnahmen.

5.2 Natur und Witterung

Gerüstbauer bzw. Bauarbeiter bewegen sichim Freien. Bei der Arbeit sind die Einflüsse ausNatur und Witterung zu berücksichtigen.

■ Bei Hitze und Sonneneinstrahlung solltendie Beschäftigten genügend Flüs sig keit zusich nehmen (keinen Alkohol), und auchdem Sonnenschutz ist Rechnung zu tragen(Sonnenbrille, Sonnencreme, nicht mitnacktem Oberkörper arbeiten).

■ Die Jahreszeiten bedingen angepasste funk -tionelle Bekleidung. Sie beugt Erkäl tungenund rheumatischen Erkran kungen vor.

■ Bei Nässe und Regen müssen Regen klei -der und Handschuhe zur Verfügung stehen.

■ Bei Schnee und Eis besteht die Gefahr desAusgleitens und Herunterfallens. Deshalb:Schnee und Eis räumen, Sand streuen.

■ Bei Wind und Sturm besteht die Gefahr,dass Mitarbeitende das Gleichgewicht ver -lieren und dass ungenügend gesicher teGerüstteile umstürzen. Deshalb: Recht zeitigMassnahmen treffen, Arbeiten einstellen.

■ Gewitter und Blitzschlag: Arbeiten einstel-len, Lebensgefahr!

Bild 13

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6 Sicherer Lastentransport

6.1 Die Transportkette

Eine durchdachte Transport- und Montage -logistik trägt zur Erhöhung der Arbeits sicher -heit bei. Je besser diese Aufgabe gelöst wird,umso geringer ist das Unfallrisiko.

Die Transportkette beginnt mit dem Bereit stel -len des Gerüstmaterials im Magazin und endetvorerst mit der Fertigstellung des Gerüsts aufder Baustelle. Danach beginnt die Transport -kette mit der Demontage und der Bereit stel lungdes Gerüstmaterials auf der Baustelle undendet im Magazin oder mit der Fertigstellungdes Gerüsts auf einer anderen Baustelle.

In dieser Kette ist Folgendes sicherzustellen:

■ Aussortieren von defektem Material(Bild 14): Dies geschieht vorzugsweisebereits bei der Demontage, spätestens abervor jeder Montage. Defektes Mate rial wirdzur Instandstellung ins Magazin zurückge-schoben oder entsorgt.

■ Ladegut sichern. Das Ladegut darf sichwährend des Transports nicht verschiebenund ist entsprechend zu sichern (Bild 15).Dies wirkt sich auch vorteilhaft aus beimEntladen und bei der Bereit stellung desMaterials.

■ Lückenlose Transportkette: Das Auf- undAbladen mit unterschiedlichen Mit teln (Stapler,Kran) wie auch der Transport sollen aufei-nander abgestimmt sein.

Das heisst:

■ Kleinteile gehören in stabile, für den Kran -transport geeignete Behältnisse (Bild 16).

■ Gerüstelemente werden sortengetrennt inBarellen transportiert (Bild 17).

■ Gerüstrahmen und Gerüstbretter sind vor-zugsweise ebenfalls in Barel len zu transpor-tieren, oder sie sind sauber zu stapeln undfestzuzurren.

Bild 17

Bild 16

Bild 15

Bild 14

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6.2 Heben und Tragen von Hand

Das Heben und Tragen von Lasten strapaziertden menschlichen Körper und kann zu körper -lichen Schäden führen.

Das Gewicht der einzelnen Gerüstbauteile istnicht das eigentliche Problem. Dieses liegt viel -mehr in der gesamten bewegten Masse proMitarbeiter: Heute sind Tages-Hebeleistungenvon 8 bis 12 Tonnen üblich. Das ist eindeutigzu viel.

Wenn immer möglich sind für Transport arbei -ten Hilfsmittel einzusetzen. Hebear bei ten vonHand werden trotzdem nötig bleiben. Deshalbsind die Arbeitnehmenden über die mit demHandhaben von Lasten verbundenen Gesund -heitsgefahren zu informieren und zum richtigenHeben und Tragen anzuleiten (siehe Suva-Pu -blikation 44018/2 «Hebe richtig – trage richtig.Informationen für das Baugewerbe»).

Bild 18

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Bild 19

6.3 Transportieren mit dem Kran

Beim Auf- und Ablad mit Kranen – sei es mitBaustellenkranen oder LKW-Ladekranen –besteht eine erhebliche Gefährdung. Diesekann sowohl durch das Verhalten des Ge rüst -bauarbeiters wie auch durch den Kran führerausgelöst werden. Was ist zu tun?

■ Alle Mitarbeitenden im Anschlagen vonLasten schulen (siehe Suva-Lerneinheit88801 und 88802 über das Anschlagenvon Lasten).

■ Alle Mitarbeitenden in der korrekten Zei chen -gebung für den Krantransport instruieren(Bild 19).

■ Zustand der Anschlagmittel (Ketten, Seile,Gurten) vor dem ersten Einsatz kontrollieren.

■ Wenn man den Kranführer noch nicht kennt:Nach Ausweis fragen, Zeichenge bung ab -sprechen, Kranzüge besprechen.

■ Ist der Transportweg vom Kranführer nichteinsehbar, sind Hilfspersonen einzusetzen(Bild 19).

Fahrtrichtung

Kräftige seitlicheBewegungen mitausgestrecktemArm ausführen

STOP

Ab

Auf

Die wichtigsten Zeichen

Hilfspersonal

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7.2 Persönliche Schutzausrüstung

Können Unfall- und Gesundheitsgefahren durchtechnische oder organisatorische Mass nah mennicht oder nicht vollständig ausgeschlossenwerden, so muss der Arbeit geber den Arbeit -nehmenden zumutbare per sönliche Schutz -ausrüstungen (PSA) zur Ver fügung stellen.

Die Akzeptanz, die persönliche Schutzaus rüs -tung zu tragen, muss erarbeitet werden. Dasbraucht Geduld und Zeit. Doch es gilt: DieArbeitnehmenden sind ihrerseits verpflichtet,die Weisungen des Arbeitgebers zu befolgen.Die Mitarbeitenden müssen die vom Arbeit ge -ber vorgegebenen PSA benützen und dürfendiese in ihrer Wirksamkeit nicht beeinträchtigen.

Im Gerüstbau werden vor allem folgende PSAverwendet:

■ hohe Sicherheitsschuhe

■ Schutzhandschuhe

■ Warnweste

■ Schutzbrille

■ Schutzhelm

■ Auffanggurt und Seil, Höhensicherungsgerät

■ evtl. Schwimmweste bei Arbeiten imBereich von Gewässern

7 Weitere Sicherheitsaspekte

7.1 Sicherheitskonforme Arbeitsmittel

Unter den Begriff «Arbeitsmittel» fallen Ma schi -nen, Anlagen, Apparate und Werk zeuge, diebei der Arbeit benutzt werden.

Für den Gerüstbauer heisst das: Alles, was erfür seine Arbeit in die Hände nimmt (Werk -zeuge, Gerüstmaterial usw.), und alle verwen-deten Maschinen (Schrauber, Bohrma schine,Krane, Fahrzeuge usw.) sind Arbeits mittel.

Allgemeine Arbeitsmittel (Handwerkzeuge,Maschinen, loses Gerüstmaterial, Beläge usw.),die an verschiedenen Orten zum Ein satz ge -langen, sind vor jeder Montage da raufhin zuüberprüfen, ob sie einwandfrei funktionierenund bestimmungsgemäss verwendet werdenkönnen.

Montiertes Gerüstmaterial (Baugerüste, Roll -gerüste, temporäre Aufzüge usw.) ist nach derMontage daraufhin zu prüfen, ob es im Ver -bund richtig montiert ist und die gewünschtenEigenschaften aufweist (Trag fähigkeit, Stabili tät,Sollabstände usw.).

Bild 20

Bild 21

Arbeitsmittel müssen nach den Angaben desHerstellers verwendet werden, und sie sindfachgerecht instand zu halten.

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7.2.1 Arbeiten mit persönlicherSchutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA)

Das Arbeiten im Anseilschutz ist eine hand-werkliche Fähigkeit, die erlernt und regelmäs-sig geübt werden muss. Die Gefahr von Fehl-anwendungen ist sonst zu gross.

Wo das nötige fundierte Fachwissen im Betrieb nicht vorhanden ist, empfiehlt es sich, einen unabhängigen Fachmann für die Schulungen beizuziehen. (Schulungsdauer: mindestens 1 Tag)

Folgende Punkte sind beim Fassadengerüst-bau mit PSAgA zu beachten:

■ Die zulässigen Anschlagpunkte am Fassa-dengerüst müssen beim Gerüstherstellererfragt werden.

■ Wenn möglich muss der Anschlagpunktüber Kopf gewählt werden.

■ Wo immer möglich sind Höhensicherungs-geräte einzusetzen.

Entsprechende Schulungsangebote werdenvom Schweizerischen Gerüstbau-Unternehmer-Verband (SGUV) koordiniert. (www.sguv.ch)

7.3 Erste Hilfe

Die Rettung von Verunfallten muss jederzeitgewährleistet sein.

Bei Unfällen, auch bei leichten, entsteht sehrschnell eine Stresssituation. So können sichleicht Fehler zulasten des Verunfallten ein-schleichen.

Dies lässt sich vermeiden, wenn pro Team

■ mindestens ein ausgebildeter Nothelfer

■ eine Erste-Hilfe-Box und

■ eine Alarmliste

vorhanden sind.

Bild 22

In Zusammenhang mit schweren Unfällen istdie Nummer 144 (Ambulanz) die wichtigste.

Bei einem Anruf bei dieser Nummer ist sichergestellt, dass

■ die richtigen Fragen gestellt werden

■ Anweisungen erteilt werden, die den richtigen Umgang mit dem Patientenbetreffen

■ auch bei Stossverkehr ein Durchkommenauf den Strassen möglich ist (Ambulanz-wagen)

� Ambulanz Tel. 144

� Feuerwehr Tel. 118

� Polizei Tel. 117

� Chef

7.3.1 Rettung bei Arbeiten in der Höhe

Bei Tätigkeiten, wo das Arbeiten im Auffang-gurt vorgesehen ist, ist im Voraus sicherzu-stellen, dass eine ins Seil abgestürzte Persongeborgen und gerettet werden kann. DerBetrieb muss selber in der Lage sein, dieBergung einer solchen Person innerhalb vonmaximal 15–20 Minuten zu bewerkstelligen.Es kann nicht auf externe Rettungskräftegewartet werden. Es würde zu lange dauern,bis diese eintreffen.

Die Mitarbeiter müssen mindestens einmaljährlich im Umgang mit ihren Rettungseinrich-tungen geschult werden.

● ●

RIGET.CHDACH SPENGLER GERÜST

18

8 Gesetzliche Bestimmungen

Der Gerüstersteller trägt als Arbeitgeber undErsteller eines Werkes, des Gerüstes, einehohe Verantwortung:

■ Als Arbeitgeber (oberste Geschäftslei tung)trägt er die Verantwortung für eine sicher -heitsgerechte Arbeitsorganisation, für funk-tionstüchtige Schutzeinrichtungen undSchutzausrüstungen. Er hat dafür zu sorgen,dass die Vorgesetzten aller Stufen die gel-tenden Sicherheitsvorschriften be kannt ge -ben, wirksam kontrollieren und durchsetzen.

■ Als Ersteller trägt er die Verantwortung dafür,dass das Gerüst gemäss der Auf bau- undVerwendungsanleitung des Gerüstherstel -lers montiert und demontiert wird.

Im diesem Zusammenhang verweisen wir auffolgende Gesetzesbestimmungen:

UVG Art. 82 Unfallversicherungsgesetz1 Der Arbeitgeber ist verpflichtet, zur Verhü -tung von Be rufsunfällen und Berufskrank -heiten alle Massnahmen zu treffen, die nachder Erfahrung notwendig, nach dem Standder Technik anwendbar und den gegebenenVer hältnissen angemessen sind.

StGB Art. 229 Gefährdung durch Verletzung der Regelnder Bau kunde

Wer bei der Leitung oder Ausführung einesBau werkes oder eines Abbruches die aner-kannten Regeln der Bau kunde (= Normen,Fachliteratur, Vorschriften) ausser acht lässtund dadurch Leib und Leben von Mitmen -schen gefährdet, wird bestraft.

Das Erstellen eines Gerüstes wird in straf -recht lichen Belangen als Bauwerk be -trach tet.

BauAV Art. 3 Planung von Bauarbeiten1 Bauarbeiten müssen so geplant werden,dass das Risiko von Unfällen und Gesund -heitsbe ein trächtigungen möglichst klein istund die notwendigen Sicherheits mass nah -men, namentlich auch bei der Verwendungvon Arbeitsmitteln, eingehalten werden kön-nen.

UVG = UnfallversicherungsgesetzStGB = Schweizerisches StrafgesetzbuchBauAV = Bauarbeitenverordnung

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■ Fassadengerüste – Sicherheit durch Planung, Bestell-Nr. 44077

■ Checkliste Fassadengerüste, Bestell-Nr. 67038

■ Checkliste Rollgerüste, Bestell-Nr. 67150

■ Acht zentrale Fragen rund um das Rollgerüst, Bestell-Nr. 84018

■ Liftschachtgerüste, Bestell-Nr. 44046

■ Bauarbeitenverordnung, Bestell-Nr. 1796

■ Factsheet 33017 Seitenschutz

■ Factsheet 33020 Anforderungen an Gerüstbeläge für Fassadengerüste

■ Factsheet 33021 Gerüstbeläge im Spenglergang

■ Factsheet 33022 Dachdeckerschutzwand beim Fassadengerüst

■ Factsheet 33023 Dachfangwände

■ Factsheet 33024 Seitenschutz an Fassadengerüsten

■ Factsheet 33025 Gerüstzugänge mit Treppen und Leitern

■ Factsheet 33029 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) im Fassadengerüstbau

Diese Publikationen erhalten Sie unter www.suva.ch/waswo

9 Publikationen zum Thema

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Die beiliegende Zusammenfassung dient als Instruktionshilfe und kann auch zu Kontroll zwec ken

verwendet werden. Die bildlichen Darstellungen widerspiegeln die gesetzlichen Bestimmungen

und gleichzeitig den ordnungsgemässen Ablauf einer Fassadengerüst-Montage bzw. -Demon-

tage. Dieser Anhang ist auch als separate Publikation erhältlich (Bestellnummer 44078/1.d).

Anhang: Zusammenfassung – Instruktionshilfe

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Sichere Montage und Demontage von Fassadengerüsten. Helfen Sie mit, Unfälle zu vermeiden!

Fahrtrichtung

Kräftige seitlicheBewegungen mit ausgestrecktem Armausführen

STOP

Ab

Auf

Mon

tage

Dem

onta

ge

� Fundation und 1. Belag

� 1. Laufgang� Treppe� 2. Laufgang� Verankern� Treppe

grösser 30 cm

Belag – Fassade max. 30 cm

Leiter gegen Kippen und Wegrutschen sichern

Breite min. 0,6 m

> 3,0 m

min. 1,00 m

70 °

> 3,0 m

nicht durchbruchsicher

DoppeltesInnengeländer

Seitenschutz

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Arbeiten auf Dächern

Persönliche Schutzausrüstung

Montagereihenfolge

Gefahren aus dem Umfeld

Transport

Ala

rmlis

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Warnwesten

Hohe Sicherheitsschuhe

Schutzhelm

Auf Flachdächern < 25 °

Auf Steildächern � 25 °

Nicht durchbruchsicher

Schutzbrille

Seilsicherung an kritischen Stellen

Handschuhe

Ladegut befestigen

Heben – Tragen

Behälter einsetzen

Zeichengebung

Arbeitsplatzorganisation

� Ambulanz Tel. 144

� Feuerwehr Tel. 118

� Polizei Tel. 117

� Chef

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Suva, Arbeitssicherheit, Postfach, 6002 Luzern, www.suva.ch/waswo, Fax 041 419 59 17, Tel. 041 419 58 51

� � �

�5,00 m

5,00 m

5,00

m

5,00

m

� Fundation und 1. Belag

Fassadenabstand

� Rahmen setzen

� Geländer + Zwischenholm

� Windverband + Bordbrett

� evtl. gebäudeseit. Seitenschutz im Skelett-/Elementbau

� Nächsten Rahmen setzen

� Hilfspersonal

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Bestellnummer44078.dAusgabe: Oktober 2012

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