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K+S KALI GmbH Werk Werra Hattorfer Straße 36269 Philippsthal / Werra Fernleitung zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren Kapitel B Raumstruktur und Raumnutzung März 2017

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K+S KALI GmbH

Werk Werra

Hattorfer Straße

36269 Philippsthal / Werra

Fernleitung

zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem

hessisch-thüringischen Kalirevier an die Oberweser

Antragsunterlagen zum Raumordnungsverfahren

Kapitel B

Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017

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Antragsunterlagen ROV – Kap. D Kap. B: Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017 Seite III

Antragstellerin:

K+S KALI GmbH

Werk Werra

Hattorfer Straße

36269 Philippsthal / Werra

Planung:

Ingenieur- und Planungsbüro LANGE GbR

Carl-Peschken-Str. 12

47441 Moers

Ansprechpartner:

Klaus Justka

Tel. 02841-7905-17

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Antragsunterlagen ROV – Kap. D Kap. B: Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017 Seite V

Inhaltsverzeichnis

Seite

1 Grundlagen und Methode ......................................................................... 1

1.1 Grundlagendaten ........................................................................................ 1

1.2 Methode ...................................................................................................... 1

2 Siedlungsstruktur auf Regionalplanebene .............................................. 3

2.1 Siedlung ...................................................................................................... 4

2.2 Industrie und Gewerbe ................................................................................ 5

2.3 Siedlungsbeschränkungsbereiche ............................................................... 1

2.4 Ferienhausgebiete, Ferienanlagen .............................................................. 1

2.5 Vorranggebiete Bund .................................................................................. 1

2.6 Regionale Logistikzentren ........................................................................... 1

3 Siedlungsstruktur auf Bauleitplanebene ................................................. 2

3.1 Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen ........ 1

3.2 Gewerbliche und industrielle Bauflächen ..................................................... 2

3.3 Sondergebiete ............................................................................................. 1

3.4 Sonstige empfindliche Nutzungen ............................................................... 1

4 Freiraum ..................................................................................................... 1

4.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft ..................................... 1

4.2 Regionale Grünzüge ................................................................................... 4

4.3 Gebiete für besonderen Klimafunktionen ..................................................... 5

4.4 Grundwasserschutz..................................................................................... 7

4.5 Hochwasserschutz ...................................................................................... 8

4.6 Fließgewässer ........................................................................................... 10

5 Erholung und Tourismus ........................................................................ 11

5.1 Bestandssituation, geplante Nutzungen .................................................... 11

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Seite VI März 2017

5.2 Ausgewählte Ziele und Grundsätze der Raumordnung ............................. 14

5.3 Auswirkungen auf das Sachgebiet Erholung und Tourismus ..................... 15

6 Rohstoffe .................................................................................................. 19

7 Land- und Forstwirtschaft ...................................................................... 23

7.1 Landwirtschaft ........................................................................................... 23

7.2 Forstwirtschaft ........................................................................................... 24

8 Verkehr ..................................................................................................... 27

9 Ver- und Entsorgung ............................................................................... 31

9.1 Ver- und Entsorgungsleitungen ................................................................. 31

9.1.1 Fernleitungen für Wasser, Mineralöl, Erdgas, Halb- und

Fertigprodukte ................................................................................ 31

9.1.2 Hochspannungsfreileitungen .......................................................... 31

9.1.3 Sonstige Leitungen ........................................................................ 31

9.2 Windenergie .............................................................................................. 32

9.3 Anlagen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur ......................................... 36

10 Raumstrukturelles Fazit .......................................................................... 39

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Weserradweg und regionale Wanderwege in den Suchräumen A, B

und J für eine Speicherbeckenanlage ..................................................... 17

Abbildung 2: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen in Alheim . 33

Abbildung 3: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen in

Schauenburg .......................................................................................... 34

Abbildung 4: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen im

gemeindefreien Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald und Abgrenzung der

Suchräume B und J ................................................................................ 35

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Betroffene Vorranggebiete Siedlung ......................................................... 4

Tab. 2 Betroffene Vorranggebiete Industrie und Gewerbe ................................... 5

Tab. 3 Betroffene Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und

Gemeinbedarfsflächen .............................................................................. 1

Tab. 4 Betroffene Gewerbliche und industrielle Bauflächen ................................. 2

Tab. 5 Betroffene Vorranggebiete für Natur und Landschaft ................................ 1

Tab. 6 Betroffene Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft ............................ 2

Tab. 7 Betroffene Vorranggebiete Regionaler Grünzug........................................ 5

Tab. 8 Betroffene Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen ................... 6

Tab. 9 Betroffene Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz ........................ 8

Tab. 10 Betroffene Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz ............. 9

Tab. 11 Querungen überregionaler Rad- und Wanderwege ................................. 12

Tab. 12 Betroffenheiten regionaler Rad- und Wanderwege im Reinhardswald ..... 12

Tab. 13 Betroffene Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten ................. 19

Tab. 14 Kreuzung klassifizierter Straßen ............................................................. 27

Tab. 15 Kreuzung von Schienenwegen................................................................ 30

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Anhang 1

Abkürzungsverzeichnis

Anhang 2

Quellenverzeichnis

Plananlagen

Anlage B1 Regionalplanung M 1:100.000

Anlage B2 Bauleitplanung M 1:25.000

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1 Grundlagen und Methode

Im vorliegenden Kapitel B - Raumstruktur und Raumnutzung - wird das Vorhaben Fernlei-

tung zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-thüringischen Kalirevier an die

Oberweser der K+S KALI GmbH hinsichtlich der regional- und bauleitplanerischen Auswei-

sungen untersucht. Es wird geprüft, ob die Mittelachse des Leitungskorridors für die ge-

plante Rohrfernleitungsanlage (inkl. Einleitbauwerk Oberweser) und die Suchräume für

eine Speicherbeckenanlage zielkonform mit den Vorgaben der Landes- und Regionalpla-

nung sind und ob Konflikte mit den Ausweisungen der Bauleitplanung bestehen. Bei der

Ermittlung der Betroffenheiten wird die Mittelachse des Korridors als beispielhafte Linien-

führung angenommen. Der tatsächliche Verlauf der Leitung innerhalb des Korridors wird

erst im Zuge der späteren Detailplanung festgelegt.

1.1 Grundlagendaten

Folgende Grundlagen sind in die Untersuchung eingeflossen:

Landesentwicklungsplan Hessen vom 13. Dezember 2000 einschl. Änderung

vom 11. Juli 2013,

Hessisches Landesplanungsgesetz HLPG vom 12. Dezember 2012 (i.d.F. vom

14.07.2016),

Regionalplan Nordhessen 2009 vom 15. März 2010,

Teilregionalplan Energie Nordhessen – Beschlussfassung zum Genehmigungs-

entwurf durch die Regionalversammlung Nordhessen vom 7. Oktober 2016

Bauleitpläne der betroffenen Gemeinden und

sonstige Fachplanungen

1.2 Methode

Zur Beschreibung und Beurteilung des Vorhabens werden die einzelnen Raumfaktoren in

den Bereichen Siedlungswesen, Freiraum, Verkehr sowie Ver- und Entsorgung hinsichtlich

ihrer Betroffenheit durch das geplante Vorhaben untersucht.

Zunächst erfolgt eine Bestandsbeschreibung der einzelnen Raumfaktoren für den Untersu-

chungskorridor (600 m Breite). Dabei werden nur tatsächliche Inanspruchnahmen der ein-

zelnen Raumfaktoren in Form von Querungen durch die angenommene Mittelachse des

Korridors aufgeführt. Durch die konkrete Trassenfestlegung im Zuge der späteren Detail-

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planung können sich abweichende Betroffenheiten ergeben. Hinsichtlich der ebenfalls be-

trachteten Suchräume für eine Speicherbeckenanlage (in räumlicher Nähe zum geplanten

Einleitbereich Oberweser) erfolgt eine gleichartige Betrachtung der betroffenen Raumfak-

toren und regionalplanerischen Festlegungen. Die zwei Suchräume haben jeweils eine Flä-

chengröße von rund 40 ha.

Die weiteren Raumstrukturen innerhalb des Untersuchungskorridors sind den Kartenanla-

gen zu entnehmen. Für sie sind unter Annahme der Mittelachse des Korridors keine erheb-

lichen Konflikte zu erwarten.

Im Falle einer Betroffenheit wird dargelegt, welche Auswirkungen zu erwarten sind und ob

eine Vereinbarkeit mit den Zielen und Grundsätzen der Landes- und Regionalplanung bzw.

mit den Darstellungen und Festsetzungen der Bauleitplanung vorliegt.

Die jeweiligen potenziellen Konflikte mit Siedlungsbereichen bzw. -flächen, die sich aus der

Regional- oder Bauleitplanung ergeben (siehe Kap. 2 und 3), werden mit Hilfe einer drei-

stufigen Skala bewertet. Dabei bedeutet:

hoch Hoher Konflikt durch die erforderliche Inanspruchnahme von bebauten Wohn-grundstücken, gewerblichen Flächen, etc. ohne Lösungsmöglichkeit durch eine Umfahrung im Rahmen der Feintrassierung

unlösbarer Konflikt, Mittelachse des Korridors in diesem Abschnitt nicht realisierbar

mittel Mittlerer Konflikt bspw. durch Engstellen, die Sonderbaustellen und einen er-heblichen Abstimmungsbedarf erfordern oder deren Lösungsmöglichkeit im Rahmen der Feintrassierung zur Inanspruchnahme anderer konfliktreicher Strukturen führt (z. B. Waldquerung)

erheblicher Konflikt, Mittelachse des Korridors nur unter besonderen Aufwendungen realisierbar

gering Kein oder geringer Konflikt, der durch eine entsprechende Feintrassierung keine bzw. geringe Auswirkungen verursacht

keine Konfliktlösung erforderlich bzw. Konflikt im Rahmen der Feintras-sierung lösbar

Letztlich werden im raumstrukturellen Fazit die wesentlichen Ergebnisse zusammenge-

fasst.

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2 Siedlungsstruktur auf Regionalplanebene

Im Folgenden werden die betroffenen regionalplanerisch ausgewiesenen Siedlungsberei-

che sowie die Bereiche für gewerbliche und industrielle Nutzungen aufgelistet. Der Regio-

nalplan Nordhessen unterscheidet dabei in Vorrang- und Vorbehaltsgebiete.

In den einzelnen Tabellen sind eine Bestandsaufnahme, die Beschreibung der potenziellen

Konflikte sowie ggf. Lösungsmöglichkeiten enthalten.

Sofern die unten aufgelisteten Betroffenheiten auch im Kapitel Siedlungsstruktur auf Bau-

leitplanebene (vgl. Kapitel 3) auftreten, erfolgt die Konfliktbeschreibung dort, da auf Ebene

der Bauleitplanung eine größere Detailschärfe zugrunde liegt und somit eine konkretere

Aussage möglich ist. In diesem Kapitel werden nur die Konflikte, die lediglich auf Ebene der

Regionalplanung vorliegen näher betrachtet.

Dort, wo lediglich eine Tangierung eines Siedlungsbereiches oder eines Bereiches für ge-

werbliche und industrielle Nutzungen (bezogen auf die Mittelachse des Untersuchungskor-

ridores) erkannt wird, ist aufgrund der Maßstabsungenauigkeit der zeichnerischen Darstel-

lungen des Regionalplans regelmäßig davon auszugehen, dass faktisch keine Betroffenheit

besteht oder eine kleinräumige Umfahrung möglich ist. Dabei wird auf den kleinen Maßstab

der Regionalpläne verwiesen. Tangierungen werden nur aufgelistet, wenn ein Abrücken der

Fernleitung von der betroffenen Ausweisung aufgrund von angrenzenden Raumwiderstän-

den nicht möglich ist.

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2.1 Siedlung

Tab. 1 Betroffene Vorranggebiete Siedlung

lfd. Nr.

Kreis Gemeinde Korridor Betroffenheit Stationierung Konflikt Beschreibung Lösung

1. LK Hersfeld-Ro-

tenburg Philippsthal Mittelachse Korridor Querung 1+400 – 1+500 siehe Kap. 3.1 siehe Kap. 3.1 siehe Kap. 3.1

2. Schwalm-Eder-

Kreis Felsberg Mittelachse Korridor Querung 60+100 Nein

Fläche unbe-baut, im FNP nicht als Sied-

lungsfläche dargestellt

Nicht erforderlich

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2.2 Industrie und Gewerbe

Tab. 2 Betroffene Vorranggebiete Industrie und Gewerbe

lfd. Nr.

Kreis Gemeinde Korridor Betroffenheit Stationierung Konflikt Beschreibung Lösung

1. LK Hersfeld-Roten-

burg Philippsthal

Mittelachse Korridor Querung 0+000 – 0+400 Siehe Kap. 3.2 Siehe Kap. 3.2 Siehe Kap. 3.2

2. Mittelachse Korridor Querung 1+100 – 1+400 Siehe Kap. 3.2 Siehe Kap. 3.2 Siehe Kap. 3.2

3. LK Kassel Hofgeismar Mittelachse Korridor Randliche Querung

113+200 – 113+300

Nein

Vorranggebiet Planung, Flä-che z. Zt. un-bebaut, Fern-leitung in Pa-rallellage zu

bestehendem Weg, nur ge-

ringfügige Ein-schränkung (Breite des

Schutzstreifens = 6 m) für die spätere Nut-zung der Ge-werbefläche; kleinräumige Umfahrung

möglich

Nicht erforderlich

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2.3 Siedlungsbeschränkungsbereiche

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Siedlungsbeschränkungsbereiche betroffen.

2.4 Ferienhausgebiete, Ferienanlagen

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Ferienhausgebiete oder Ferienanlagen betroffen.

2.5 Vorranggebiete Bund

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Vorranggebiete Bund betroffen.

2.6 Regionale Logistikzentren

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Regionalen Logistikzentren betroffen.

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3 Siedlungsstruktur auf Bauleitplanebene

Für das Kapitel Siedlungsstruktur auf Bauleitplanebene wurden die von den Gemeinden zur

Verfügung gestellten Flächennutzungspläne, in Ergänzung – sofern betroffen – auch Bebau-

ungspläne sowie informelle Planungen ausgewertet.

Die einzelnen Tabellen enthalten neben der Bestandsaufnahme eine Benennung und Bewer-

tung der potenziellen Konflikte, für die Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt werden. In den Ta-

bellen sind i.d.R. nur Ausweisungen aufgeführt, die von der angenommenen Mittelachse des

Korridors gequert werden. Die Ausweisungen, die nur tangiert werden oder im Untersuchungs-

korridor liegen und nicht in Anspruch genommen werden, sind der Plananlage B2 zu entneh-

men. Tangierungen werden jedoch aufgelistet, wenn ein Abrücken der Mittelachse des Unter-

suchungskorridors für die Fernleitung von der betroffenen Darstellung aufgrund von angren-

zenden konfliktträchtigen Darstellungen nicht möglich erscheint.

Im Untersuchungskorridor von 600 Metern sind Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen, Ge-

meinbedarfsflächen, Gewerbliche Bauflächen, Flächen für die Ver- und Entsorgung, Grünflä-

chen und Ausgleichsflächen dargestellt. Sofern durch Bebauungspläne konkretere Festset-

zungen für einzelne Flächen vorliegen, wurden diese Flächen den oben genannten Kategorien

zugeordnet (z.B. Reines Wohngebiet = Wohnbaufläche).

Im Hinblick auf eine langfristige mögliche Erweiterung von Wohnsiedlungs- oder Gewerbeflä-

chen ist festzuhalten, dass die geplante Fernleitung nur insofern eine Einschränkung darstellt,

dass ihr Schutzstreifen von 6 m Breite (3 m beiderseits der Leitungsachse) von baulichen An-

lagen freizuhalten ist. Bei einer Parallellage zu einer bereits vorhandenen Leitung, reduziert

sich die Schutzstreifenbreite im Regelfall durch eine Schutzstreifenüberlappung.

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3.1 Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen

Tab. 3 Betroffene Wohnbauflächen, Gemischte Bauflächen und Gemeinbedarfsflächen

lfd. Nr.

Kreis Gemeinde Korridor Betroffenheit Stationierung Konflikt Beschreibung Lösung

1. LK Hersfeld-Ro-

tenburg Philippsthal Mittelachse Korridor Querung 1+400 – 1+700 Ja

Querung eines Siedlungsban-des (Mischge-biet) entlang der Bahnstre-cke unter Aus-nutzung einer unbebauten

Grund-stücksparzelle

Frühzeitige Siche-rung der Dienst-

barkeit für das be-treffende oder das

östlich benach-barte Grundstück

jenseits der Straße, welches

ebenfalls noch un-bebaut ist

2. Schwalm-Eder-

Kreis Knüllwald Mittelachse Korridor

Randliche Querung

45+000 – 45+100

Nein

Querung einer Wohnbauflä-che in Rand-

lage, Fläche z. Zt. unbebaut

kleinräumig Um-fahrung möglich (sofern erforder-

lich)

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3.2 Gewerbliche und industrielle Bauflächen

Tab. 4 Betroffene Gewerbliche und industrielle Bauflächen

lfd.

Nr. Kreis Gemeinde Korridor Betroffenheit Stationierung Konflikt Beschreibung Lösung

1. LK Hersfeld-Roten-

burg Philippsthal Mittelachse Korridor Querung 0+000 – 0+400 Nein

Startpunkt der Fernleitung, Trassierung

über unbebaute Flächen

Nicht erforder-lich

2. LK Hersfeld-Roten-

burg Philippsthal Mittelachse Korridor Querung 1+100 – 1+400 Nein

Fläche unbe-baut (landwirt-schaftliche Flä-

chen und an der Bahnstre-

cke asphaltierte Lagerfläche)

Geschlossene Querung von Lagerfläche

und Bahnstre-cke

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3.3 Sondergebiete

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

In Hofgeismar zwischen SP 113+000 und 113+100 quert die Mittelachse des Korridors ein

Sondergebiet (Krematorium) in Randlage.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Bei der randlichen Querung des Sondergebietes in Hofgeismar wird nur die nicht überbaubare

Grundstücksfläche in Anspruch genommen. Im Rahmen der Feintrassierung ist eine vollstän-

dige Umfahrung des Sondergebietes möglich.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

3.4 Sonstige empfindliche Nutzungen

Als sonstige empfindliche Nutzungen werden in diesem Kontext Grünflächen nach § 5 Abs. 2

Nr. 5 BauGB und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Bo-

den, Natur und Landschaft nach § 5 Abs. 2 Nr. 10 BauGB gesehen.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Die Mittelachse des Korridors quert in Schauenburg zwischen SP 79+300 und 79+400 eine

Grünfläche. Zahlreiche weitere Grünflächen werden von der Mittelachse des Korridors tangiert

oder liegen im Untersuchungskorridor, ohne dass sie in Anspruch genommen werden.

Die geplante Fernleitung (Stationierungslinie) tangiert oder quert verschiedene Flächen für

Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft. Die

Lage dieser Flächen ist der Unterlage B2 zu entnehmen.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

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Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Hinsichtlich Grünflächen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwick-

lung von Boden, Natur und Landschaft treten als baubedingte Auswirkungen Emissionen wie

Lärm und Abgase auf, die aber aufgrund ihres geringen Ausmaßes keine nachhaltigen nega-

tiven Auswirkungen auf die Grün- und Ausgleichsflächen haben. Bei der Querung der mit Ge-

hölz bestandenen Grünfläche in Schauenburg kann der Eingriff durch Parallellage zu der be-

stehenden Straße minimiert werden. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die in Anspruch

genommen Flächen rekultiviert.

Anlagenbedingte Auswirkungen bestehen nur in der Vorgabe, dass der spätere Schutzstreifen

der Fernleitung für den geplanten Betriebszeitraum holzleer zu halten ist. Bei der Beeinträch-

tigung von Ausgleichsflächen ist der ursprünglich auf der Fläche vorgesehene Ausgleich an

anderer Stelle zu leisten zusätzlich zu dem Eingriff, den das Leitungsbauvorhaben verursacht.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Keine

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4 Freiraum

4.1 Schutz und Entwicklung von Natur und Landschaft

Ziel 1, Kap. 4.1.1 des Regionalplans Nordhessen besagt, dass in den „Vorranggebieten für

Natur und Landschaft“ Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege Vorrang

vor anderen Nutzungsansprüchen genießen.

In den Vorbehaltsgebieten für Natur und Landschaft gemäß Grundsatz 1, Kap. 4.1.1 des Re-

gionalplans Nordhessen ist den Belangen von Natur und Landschaft in der Abwägung mit den

überlagerten Kartendarstellungen und anderen Raumansprüchen besonderes Gewicht beizu-

messen.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 5 Betroffene Vorranggebiete für Natur und Landschaft

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Nordhessen

LK Hersfeld-Rotenburg

Philippsthal Mittelachse Korridor 0+000 – 1+100

2.

Bad Hersfeld

Mittelachse Korridor 14+700 – 15+100

3. Mittelachse Korridor 15+400 – 15+500

4. Mittelachse Korridor 16+100 – 16+400

5. Ludwigsau

Mittelachse Korridor 21+800 – 22+600

6. Mittelachse Korridor 27+300 – 27+400

7. Schwalm-Eder-Kreis

Felsberg Mittelachse Korridor 63+700 – 65+600

8.

LK Kassel

Schauenburg Mittelachse Korridor 79+300 – 79+400

9. Liebenau

Mittelachse Korridor 104+700

10. Mittelachse Korridor 106+800 – 106+900

11. Hofgeismar Mittelachse Korridor 114+300 – 114+700

12. Trendelburg Mittelachse Korridor 128+100 – 128+200

13. Gutsbezirk Reinhards-

wald, Oberweser Mittelachse Korridor 133+100 – 134+000

Zusätzlich quert die Abstossleitung zum Einleitbereich Oberweser/ Gieselwerder von den be-

antragten Suchräumen B und J für eine Speicherbeckenanlage ein Vorranggebiet für Natur

und Landschaft in Oberweser als Solotrasse ebenso wie die Fernleitung zum beantragten

Suchraum A für eine Speicherbeckenanlage.

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Die alternative Abstossleitung von den beantragten Suchräumen B und J für eine Speicherbe-

ckenanlage zum Einleitbereich Oberweser/ Gewissenruh erfasst kein Vorranggebiet für Natur

und Landschaft.

Tab. 6 Betroffene Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft

Lfd. Nr.

Landkreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Hersfeld-Ro-tenburg

Philippsthal Mittelachse Korridor 3+500 – 3+600

2. Friedewald

Mittelachse Korridor 7+000 – 7+100

3. Mittelachse Korridor 8+300 – 10+900

4. Friedewald, Schenklengsfeld Mittelachse Korridor 12+700 – 13+300

5. Schenklengsfeld Mittelachse Korridor 13+500 – 13+700

6. Schenklengsfeld, Bad Hersfeld Mittelachse Korridor 14+000 – 14+700

7. Bad Hersfeld Mittelachse Korridor 15+000 – 15+900

8. Bad Hersfeld, Ludwigsau Mittelachse Korridor 17+900 – 20+800

9.

Ludwigsau

Mittelachse Korridor 21+800

10. Mittelachse Korridor 22+600

11. Mittelachse Korridor 24+600 – 24+800

12. Mittelachse Korridor 26+600 – 26+700

13. Mittelachse Korridor 27+200 – 27+500

14. Mittelachse Korridor 30+200 – 30+700

15. Mittelachse Korridor 31+800

16. Mittelachse Korridor 32+000 – 32+100

17. Mittelachse Korridor 32+600 – 32+700

18. Mittelachse Korridor 33+700 – 34+300

19. Mittelachse Korridor 37+000 – 39+300

20.

Schwalm-Eder-Kreis

Knüllwald

Mittelachse Korridor 42+700 – 42+800

21. Mittelachse Korridor 43+200 – 42+600

22. Mittelachse Korridor 52+000 – 52+100

23. Mittelachse Korridor 52+300 – 52+400

24.

Felsberg

Mittelachse Korridor 57+900 – 58+300

25. Mittelachse Korridor 58+600 – 58+800

26. Mittelachse Korridor 60+000

27. Gudensberg Mittelachse Korridor 69+000 – 69+200

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D Kap. B: Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017 Seite 3

Lfd.

Nr. Landkreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

28. Edermünde

Mittelachse Korridor 72+800 – 73+000

29. Mittelachse Korridor 74+900 – 75+000

30.

Kassel

Baunatal

Mittelachse Korridor 75+800 – 76+000

31. Mittelachse Korridor 76+400 – 76+500

32. Mittelachse Korridor 78+000 – 78+100

33. Mittelachse Korridor 78+200 – 78+300

34. Mittelachse Korridor 78+500 – 78+600

35. Mittelachse Korridor 78+800 – 78+900

36. Mittelachse Korridor 79+000 – 79+100

37. Schauenburg

Mittelachse Korridor 80+700 – 80+800

38. Mittelachse Korridor 83+800 – 84+800

39. Schauenburg / Habichtswald Mittelachse Korridor 85+900 – 86+100

40. Habichtswald / Zierenberg Mittelachse Korridor 89+000 – 90+300

41.

Zierenberg

Mittelachse Korridor 94+300 – 94+800

42. Mittelachse Korridor 94+900 – 95+000

43. Mittelachse Korridor 100+500 – 100+800

44. Liebenau Mittelachse Korridor 104+500 – 104+900

45. Liebenau / Hofgeismar Mittelachse Korridor 106+700 – 113+000

46.

Hofgeismar

Mittelachse Korridor 114+200 – 114+300

47. Mittelachse Korridor 116+100 – 116+200

48. Mittelachse Korridor 117+700 – 117+800

49. Mittelachse Korridor 119+700 -117+900

50. Trendelburg Mittelachse Korridor 128+100 – 128+200

51. Gutsbezirk Reinhardswald Mittelachse Korridor 130+000 – 133+100

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die beantragten Suchräume B und J für eine Speicherbeckenanlage befinden sich vollständig

innerhalb eines Vorbehaltsgebietes für Natur und Landschaft.

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Die größten Beeinträchtigungen der betroffenen Vorrang- und Vorbehaltsgebiete für Natur und

Landschaft treten während der Bauphase, insbesondere durch die Entnahme von Gehölzen

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Antragsunterlagen ROV – Kap. D NATURA 2000

Seite 4 März 2017

auf. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird der Arbeitsstreifen rekultiviert und die Gebiete für

Natur und Landschaft erhalten ihre ursprüngliche Struktur zurück und können ihre Funktionen

wieder vollständig ausüben. Lediglich der Schutzstreifen der Fernleitung ist für den geplanten

Betriebszeitraum holzfrei zu halten. Weitere betriebs- und anlagenbedingte Auswirkungen be-

stehen nicht.

Eine Eingriffsminimierung wird durch eine überwiegende Bündelung der Fernleitung mit der

bestehenden MIDAL, anderen erdgebundenen Leitungen, Hochspannungsfreileitungen oder

Verkehrstrassen erreicht.

Aufgrund der überwiegend temporären, reversiblen Auswirkungen während der Bauphase

sind o.g. Ziele des Naturschutzes nicht erheblich beeinträchtigt.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Bei Errichtung und Betrieb einer Speicherbeckenanlage im beantragten Suchraum B oder im

Suchraum J ist die Waldvegetation auf dieser Fläche zu entfernen. Das Vorbehaltsgebiet kann

an dieser Stelle seine Funktionen für Natur und Landschaft für einen Zeitraum von voraus-

sichtlich 40 Jahren nicht mehr ausüben. Die Anlage einer Speicherbeckenanlage in den bean-

tragten Suchräumen B und J steht somit im Widerspruch zu den Belangen von Natur und

Landschaft, denen bei dem für lange Zeit in Anspruch genommenen Vorbehaltsgebiet in der

Abwägung mit anderen Raumansprüchen besonderes Gewicht beizumessen ist.

Der Widerspruch kann aufgehoben werden, wenn dem Belang der Anlage einer Speicherbe-

ckenanlage in den beantragten Suchräumen B und J als notwendiger Bestandteil des geplan-

ten Leitungsbauvorhabens ein höheres Gewicht beigemessen wird als den Zielen von Natur

und Landschaft und die Funktionen an anderer Stelle wiederhergestellt werden.

4.2 Regionale Grünzüge

Gemäß Ziel 1, Kap. 4.1.2 des Regionalplans Nordhessen sind in regionalen Grünzügen die

Freiräume in ihren ökologischen, ökonomischen und sozialen Funktionen zu erhalten und zu

verbessern. Vorhaben, die der Erholungsnutzung dienen, der Allgemeinheit zugänglich sind

und die Funktion der regionalen Grünzüge nicht beeinträchtigen, sind zulässig. Das gleiche

gilt für land- und forstwirtschaftliche Gebäude.

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März 2017 Seite 5

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 7 Betroffene Vorranggebiete Regionaler Grünzug

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Betroffenheit Stationierung

1.

Nordhessen

LK Hersfeld-Ro-tenburg

Bad Hersfeld, Ludwigsau Querung 15+900 – 23+900

2. Schwalm-Eder-

Kreis, LK Kassel

Edermünde, Baunatal, Schauenburg,

Querung 73+600 – 85+800

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Aufgrund der Tatsache, dass bei der späteren Leitungsführung die Querung von Siedlungsbe-

reichen nicht möglich ist, werden zwangsläufig Freiraumstrukturen und insbesondere die groß-

flächigen Regionalen Grünzüge von der Mittelachse des Antragskorridors in Anspruch genom-

men.

Das Vorhaben steht nicht im Widerspruch zu den Zielen der Regionalplanung, da sich der

Eingriff auf die Bauphase beschränkt und somit temporär und lokal eng begrenzt ist. Die Funk-

tion des Regionalen Grünzugs wird durch die unterirdisch verlegte Leitung weder erheblich

noch nachhaltig beeinträchtigt. Außer dem holzleer zu haltenden Streifen von 6 Metern (3 m

beiderseits der Leitungsachse) entstehen keine betriebs- oder anlagenbedingte Auswirkun-

gen.

Aufgrund der Tatsache, dass die Fernleitung überwiegend in Parallellage zu einer bestehen-

den Leitung (MIDAL) bzw. zu Hochspannungsfreileitungen verläuft, kann der Eingriff minimiert

werden (nach Grundsätzen der TRFL, Technische Regel für Rohrfernleitungsanlagen Teil 1).

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

4.3 Gebiete für besonderen Klimafunktionen

Die […] Gebiete für besondere Klimafunktionen dienen der nachhaltigen Sicherung besonde-

rer regionaler Klimafunktionen. Veränderungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung der

besonderen klimatischen Funktion führen, sollen vermieden werden. Innerhalb der Gebiete für

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Antragsunterlagen ROV – Kap. D NATURA 2000

Seite 6 März 2017

besondere Klimafunktionen können Flächen nur dann für Bebauung, Verkehrstrassen, Wald-

zuwachs oder andere klimabeeinflussende Vorhaben in Anspruch genommen werden, wenn

in geeigneter fachlich-methodischer Weise […] nachgewiesen ist, dass keine nachteiligen er-

heblichen klimatischen Auswirkungen entstehen […] (Regionalplan Nordhessen, Kap. 4.1.3,

Grundsätze 1 und 2).

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 8 Betroffene Vorbehaltsgebiete für besondere Klimafunktionen

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Nordhessen

LK Hersfeld-Rotenburg

Philippsthal Mittelachse Korridor 0+100 – 1+100

2. Friedewald Mittelachse Korridor 13+100 – 13+200

3. Friedewald, Schenk-lengsfeld, Bad Hers-

feld Mittelachse Korridor 13+300 – 14+800

4. Bad Hersfeld Mittelachse Korridor 15+100 – 16+500

5.

Ludwigsau

Mittelachse Korridor 20+700 – 21+700

6. Mittelachse Korridor 21+800 – 23+000

7. Mittelachse Korridor 26+100 – 26+700

8. Mittelachse Korridor 26+800 – 27+400

9. Schwalm-Eder-Kreis

Felsberg Mittelachse Korridor 62+900 – 63+100

10. Mittelachse Korridor 63+600 – 66+100

11.

LK Kassel

Baunatal Mittelachse Korridor 75+800 – 77+100

12. Baunatal, Schauen-

burg Mittelachse Korridor 77+400 – 81+200

13. Zierenberg Mittelachse Korridor 96+700 – 98+500

14. Liebenau Mittelachse Korridor 106+400 – 107+300

15. Liebenau, Hofgeismar Mittelachse Korridor 110+000 – 110+100

16. Hofgeismar Mittelachse Korridor 113+300 – 116+500

17. Trendelburg Mittelachse Korridor 128+000 – 128+300

18. Oberweser Mittelachse Korridor 133+700 – 134+500

Zusätzlich quert die Abstoßleitung zur Weser von den beantragten Suchräumen B und J für

eine Speicherbeckenanlage ein Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen in Oberwe-

ser als Solotrasse ebenso wie die Abstoßleitung zur Weser vom beantragten Suchraum A für

eine Speicherbeckenanlage.

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März 2017 Seite 7

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Die geplante Fernleitung verursacht keine Auswirkungen auf Gebiete für besondere Klima-

funktionen. Es kommt lediglich zu kleinflächigen Versiegelungen im Bereich der Absperr- und

Entlüfterstationen (Abstand von jeweils ca. 15 – 20 Kilometer), die aufgrund ihres geringen

Ausmaßes jedoch keinen Einfluss auf das Kleinklima nehmen. Betriebsbedingt treten keine

Emissionen aus, sodass weder das Kleinklima noch die Luftqualität beeinträchtigt werden.

Lediglich während der Bauphase kommt es zu Emissionen durch die Baustellenfahrzeuge und

-maschinen, die aufgrund ihrer Menge und zeitlichen Befristung in ihrer Bedeutung für die Ge-

biete für besondere Klimafunktionen zu vernachlässigen sind.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Durch die Beseitigung der Vegetation innerhalb des betroffenen Vorbehaltsgebietes für be-

sondere Klimafunktionen, kommt es zu Veränderungen des Mikroklimas. Da eine Wasserflä-

che entsteht, von der ebenfalls klimaregulierende Wirkungen ausgehen, werden die zu erwar-

tenden Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft.

Dies wird in Kap. C (UVU) zum Schutzgut Klima /Luft näher erläutert. Dort werden auch die

übrigen Auswirkungen von Bau, Anlage und Betrieb der Speicherbeckenanlage detaillierter

betrachtet

4.4 Grundwasserschutz

Ein flächendeckender, qualitativer und quantitativer Grundwasserschutz und eine ausrei-

chende Wasserversorgung sind langfristig zu gewährleisten. Nachteilige Veränderungen des

Grundwasserzustandes sind zu vermeiden und alle signifikanten Trends ansteigender Schad-

stoffkonzentrationen aufgrund der Auswirkungen menschlicher Tätigkeit umzukehren.

Gefährdungen oder Beeinträchtigungen des Grundwassers durch Planungen oder Maßnah-

men sollen vermieden werden. Hierzu ist in der Abwägung mit anderen Belangen eine beson-

dere Sorgfalt walten zu lassen, um nachteilige Veränderungen der Eigenschaften oder Verun-

reinigungen des Grundwassers zu verhüten. […] Die Versickerungsfähigkeit der Böden ist zu

erhalten und die Oberflächenversiegelung ist, wo möglich, zu minimieren (Regionalplan Nord-

hessen, Kap. 5.3, Grundsatz Grundwasserschutz).

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Seite 8 März 2017

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 9 Betroffene Vorbehaltsgebiete für den Grundwasserschutz

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Nordhessen LK Kassel

Zierenberg Mittelachse Korridor 97+900 – 98+000

2. Mittelachse Korridor 98+900 – 101+900

3. Calden, Liebenau Mittelachse Korridor 104+000 – 105+300

4. Liebenau Mittelachse Korridor 105+800 – 106+000

5. Liebenau, Hofgeismar Mittelachse Korridor 107+000 – 112+200

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Die Querung von Vorbehaltsgebieten für den Grundwasserschutz stellt keinen Konflikt mit den

Zielen der Regionalplanung dar. Da die Fernleitung unterirdisch verlegt wird, kommt es nur im

Bereich der Absperr- und Entlüfterstationen (Abstand von jeweils ca. 15 – 20 Kilometer) zu

sehr kleinflächigen Versiegelungen, sodass insgesamt die Versickerungsrate des Bodens

nicht negativ beeinträchtigt wird.

Während der Bauphase sind mögliche Verunreinigungen des Grundwassers durch die Bau-

stellenfahrzeuge und Baumaschinen zu vermeiden. Während des Betriebes ist eine Verunrei-

nigung des Erdreichs und des Grundwasser durch das Transportmedium selbst ausgeschlos-

sen.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

4.5 Hochwasserschutz

Im Regionalplan Nordhessen, Kap. 4.3 ist als Ziel formuliert, dass in Vorranggebieten für den

vorbeugenden Hochwasserschutz der schadlose Hochwasserabfluss und die Hochwasser-

rückhaltung zu sichern und zu entwickeln sind. Diese sind von Bebauung, Versiegelung des

Bodens und Aufschüttungen freizuhalten.

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ROV Fernleitung Oberweser

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März 2017 Seite 9

Für die Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwasserschutz gilt der Grundsatz, dass

bei Planungen und Maßnahmen den Belangen des vorbeugenden Hochwasserschutzes in

besonderem Maße Rechnung zu tragen ist und unbebaute Flächen von Bebauung freigehalten

werden sollen.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 10 Betroffene Vorranggebiete für vorbeugenden Hochwasserschutz

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Nordhessen

LK Hersfeld-Rotenburg

Philippsthal Mittelachse Korridor 0+300 – 1+400

2. Mittelachse Korridor 3+500 – 3+700

3. Schenklengsfeld Mittelachse Korridor 14+000 – 14+200

4. Bad Hersfeld

Mittelachse Korridor 15+000 – 15+700

5. Mittelachse Korridor 16+100 – 16+300

6. Ludwigsau

Mittelachse Korridor 21+800 – 22+500

7. Mittelachse Korridor 27+400 – 27+500

8. Schwalm-Eder-Kreis

Knüllwald Mittelachse Korridor 42+700 – 42+800

9. Felsberg Mittelachse Korridor 63+800 -. 65+700

10.

LK Kassel

Zierenberg Mittelachse Korridor 96+900 – 97+100

11. Liebenau Mittelachse Korridor 106+800 – 107+000

12. Hofgeismar

Mittelachse Korridor 114+400 – 114+700

13. Mittelachse Korridor 116+100 – 116+200

14. Oberweser Mittelachse Korridor 133+500 – 134+000

Zusätzlich quert die Abstoßleitung zur Weser von den beantragten Suchräumen B und J für

eine Speicherbeckenanlage ein Vorranggebiet für vorbeugenden Hochwasserschutz in Ober-

weser als Solotrasse ebenso wie die Abstoßleitung zur Weser vom beantragten Suchraum A

für Speicherbecken.

Von dem geplanten Vorhaben sind keine Vorbehaltsgebiete für den vorbeugenden Hochwas-

serschutz betroffen.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Keine

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D NATURA 2000

Seite 10 März 2017

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Die geplante unterirdische Fernleitung steht nicht im Widerspruch zu den Zielen und Grunds-

ätzen des Hochwasserschutzes. Die geplante Fernleitung wird unterirdisch verlegt und verur-

sacht keine Flächenversiegelungen. Die Absperr- und Entlüfterstationen, deren Lage noch

nicht feststeht, werden in einem Abstand von jeweils ca. 15 – 20 Kilometer errichtet. Die erfor-

derlichen Flächenversiegelungen sind so gering, dass keine erheblichen Auswirkungen auf

den Hochwasserabfluss zu erwarten sind.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Keine

4.6 Fließgewässer

Die Wasserstraßen der Planungsregion sind in einem Zustand zu erhalten, der eine Nutzung

durch Wasserfahrzeuge – insbesondere für Erholung und Freizeit – im bisher üblichen Rah-

men erlaubt (Regionalplan Nordhessen, Grundsatz Kap. 5.1.5).

Die Querung von Fließgewässern führt regionalplanerisch betrachtet zu keinen erheblichen,

dauerhaften Auswirkungen.

Auch die Einleitung des Salzwassers in die Weser steht nicht im Widerspruch zu dem oben

genannten Grundsatz der Regionalplanung. Die Nutzung des Fließgewässers durch Wasser-

fahrzeuge wird durch das geplante Vorhaben ebenfalls nicht eingeschränkt.

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D Kap. B: Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017 Seite 11

5 Erholung und Tourismus

Zu untersuchen sind die raumbedeutsamen Auswirkungen des Vorhabens auf die für Erho-

lung und Tourismus relevanten Gebiete einschließlich des Freizeitverkehrs auf Gewässern,

sowie die bestehenden und geplanten Erholungs- und Tourismuseinrichtungen.

5.1 Bestandssituation, geplante Nutzungen

Als Schwerpunkt für die erholungs- und freizeitgebundene Nutzung im Raum sind die Akti-

vitäten rund um das Motiv „Märchenland Reinhardswald“ zu nennen, in dessen Rahmen

vielfältige Erholungs- und Freizeitmöglichkeiten geboten werden. Seit 2015 erarbeitet die

Kasseler Stadtplanungsagentur akp im Auftrag der Touristischen Arbeitsgemeinschaft

„Märchenland Reinhardswald“ (TAG) ein Entwicklungskonzept für die Region Reinhards-

wald mit einem Schwerpunkt im Bereich Tourismus. Ergebnisse des Konzeptes liegen bis-

her nicht veröffentlicht vor, so dass eine Berücksichtigung derzeit nicht möglich ist. Die TAG

setzt sich ebenfalls für die Ausweisung des Reinhardswaldes als Naturpark ein. 2011 wurde

die Ausweisung eines Naturparks durch das Hessische Ministerin für Umwelt, Energie,

Landwirtschaft und Verbraucherschutz abgelehnt; ein erneuter Antrag wurde nach Presse-

berichten Ende 2016 gestellt.

Der Tourismus rund um den Reinhardswald wird durch das Leben und Wirken der Brüder

Grimm bestimmt, dass sich in den historischen Schauplätzen der Märchen, wie z. B. die

Sababurg, wiederfindet. Ergänzt wird das Konzept durch ausgedehnte überregionale und

regionale Rad- und Wanderwege in den umliegenden Waldgebieten. Diese werden i. d. R.

durch die Touristische Arbeitsgemeinschaft „Märchenland Reinhardswald“ der Städte Bad

Karlshafen, Fuldatal, Grebenstein, Hofgeismar, Immenhausen, Liebenau und Trendelburg

vermarktet.

Für den Untersuchungskorridor sind weder auf regionalplanerischer Ebene noch auf Ebene

der Flächennutzungspläne Gebiete für „Erholung und Tourismus“ ausgewiesen. Auch Feri-

enhausgebiete oder Ferienanlagen sind von dem Vorhaben nicht betroffen.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Im Untersuchungskorridor verlaufen u. a. der Hessische Radfernweg R 5-1, und der Fern-

wanderweg X6. Beide werden von der Mittelachse des Korridors gekreuzt. Eine Aufstellung

der Querungen überregionaler Rad- und Wanderwege ist in Tab. 11 aufgeführt. Aufgrund

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D NATURA 2000

Seite 12 März 2017

der besonderen Stellung des Reinhardswaldes im Untersuchungsraum werden in Tab. 12

außerdem die von dem Vorhaben betroffenen regionalen Rad- und Wanderwege des „Mär-

chenland Reinhardswald“ aufgeführt.

Tab. 11 Querungen überregionaler Rad- und Wanderwege

Lfd. Nr.

Kreis Gemeinde/ Stadt Rad-/Wanderweg Stationierung

1.

Hersfeld-Rotenburg

Hohenrhoda Solzetalradweg-1 3+600

2. Schenklengsfeld Hessischer Radfernweg R 7-1 13+600

3. Ludwigsau

D-Route09 22+400

4. Hessischer Radfernweg R 1-1 22+400

5. Schwalm-Eder-Kreis

Homberg (Efze) Hessischer Radfernweg R 5-1 52+400

6. Felsberg Ederradweg-4 64+900

7.

Kassel

Habichtswald Hessischer Radfernweg R 4-1 89+700

8. Zierenberg

Hessischer Radfernweg R 4-1 96+800

9. Hessischer Radfernweg R 4-1 97+800

10. Liebenau Hessischer Radfernweg R 4-1 107+000

11. Hofgeismar

Fernwanderweg X6 113+000

12. Fernwanderweg X6 116+400

13. Oberweser

Hessischer Radfernweg R 1-2 133+700

14. D-Route09 133+700

Tab. 12 Betroffenheiten regionaler Rad- und Wanderwege im Reinhardswald

Lfd. Nr.

Kreis Gemeinde/ Stadt

Rad-/Wanderweg Betroffenheit Stationie-rung

1.

Kassel

Hofgeismar

Radrundweg

Sudheimer Feld

Querung 111+000

2. 113+400

3. Radrundweg Hümme Querung 120+500,

4. 123+200

5. Trendelburg

Jakobstrendelburger Weg/

Helmarshäuserweg

Querung 128+700

6. Helmarshäuserweg Querung 129+600

7. Gutsbezirk Reinhards-wald

Nonnenpfad Querung 131+200

8. Nonnenpfad Ggf. Sichtbeziehung

zu Beckenstandort B 131+200

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D Kap. B: Raumstruktur und Raumnutzung

März 2017 Seite 13

Lfd. Nr.

Kreis Gemeinde/ Stadt

Rad-/Wanderweg Betroffenheit Stationie-rung

9. Nonnenpfad/ Werderscher Weg

Querung 131+900

10. Werderscher Weg Querung 132+700

11. Nonnenpfad/

Panoramaweg Weser

Querung, ggf. Sicht-beziehung zu Be-ckenstandort

133+000

12. Nonnenpfad Querung

13. Nonnenpfad/

Panoramaweg Weser

Sichtbeziehung zu Beckenstandort J

Betroffenheiten durch die beantragten Suchräume für Speicherbeckenanlagen

Regionalplanerische Ausweisungen zum Sachgebiet Erholung und Tourismus für die Such-

räume der geplanten Speicherbecken sowie für den Untersuchungsraum liegen nicht vor.

Der Regionalplan Nordhessen weißt den beantragten Suchraum A für ein Speicherbecken

als Vorrang- und Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft und Suchraum B und J als Vorbe-

haltsgebiet für Natur- und Landschaft, Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten so-

wie Vorranggebiet für Forstwirtschaft aus. Der Suchraum B überschneidet sich auf ca. 6 ha

mit einem im Oktober 2016 von der Regionalversammlung Nordhessen beschlossenen Vor-

ranggebiet für Windenergie.

Der Tourismus zum Thema „Märchenland Reinhardswald“ ist nicht auf einen räumlich kon-

kret festgelegten Bereich beschränkt, bezieht sich aber in erster Linie auf die geschlosse-

nen Waldbestände des Reinhardswaldes und die anliegenden Gemeinden im Westen der

Weser. Entsprechend steht der Suchraum für Speicherbecken A in keinem Konflikt zum

touristischen Konzept des „Märchenlandes Reinhardswald“. Die Suchräume für Speicher-

becken B und J befinden sich zwar im Gebiet des Reinhardswaldes, haben aber keine Aus-

wirkungen auf die, in der Image-Broschüre des „Märchenlandes“ angegebenen, Sehens-

würdigkeiten und Aktivitäten. Einzig der Ortsteil Gieselwerder der Gemeinde Oberweser

befindet sich unweit der Suchräume für Speicherbecken. Jedoch beziehen sich die touris-

tischen Angebote Gieselwerders nicht auf diesen Bereich und stehen damit in keinem Kon-

flikt zu den Speicherbeckensuchräumen. Der beantragte Suchraum A für Speicherbecken

liegt rd. 600 m von Wahlsburg und rd. 500 m von Gieselwerder entfernt. Aufgrund seiner

topographischen Lage ist das Becken aus dem Westen der Ortslage Gieselwerder und aus

dem Ortsteil Lippoldsberg (Wahlsburg) aus sichtbar.

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ROV Fernleitung Oberweser

Antragsunterlagen ROV – Kap. D NATURA 2000

Seite 14 März 2017

Durch Gieselwerder verläuft außerdem der Weserradweg. Dieser liegt deutlich tiefer als der

Suchraum für Speicherbecken A, so dass dieser nur temporär vom Weserradweg aus ein-

sehbar wäre (bis zur Eingrünung). Die Gemeinde Oberweser selbst ist kein Mitglied der

touristischen Arbeitsgemeinschaft Märchenland Reinhardswald, wirbt aber auch mit den

nahegelegenen Wanderwegen des Reinhardswaldes.

5.2 Ausgewählte Ziele und Grundsätze der Raumordnung

Der Tourismussektor ist in Nordhessen ein wichtiger Wirtschaftsfaktor. In diesem Sinne sind

„Die naturnahe Kulturlandschaft und ihr vielgestaltiges, waldreiches Landschaftsbild […] als

wesentliche Basis für Tourismus und Erholung in der Planungsregion zu schützen und zu

pflegen“ (Regionalplan Nordhessen 2009, 119). Individueller Aktivurlaub und naturbezoge-

ner Tourismus, insbesondere die Nutzung von Rad- und Wanderwegen, sind dabei von

großer Bedeutung und die Entwicklung der Themenbereiche „Märchenland“ und „Brüder

Grimm“ wird im Grundsatz 1 des Regionalplans festgehalten.

Im Oktober 2016 wurden durch die Regionalversammlung Nordhessen Vorranggebiete für

Windenergie festgelegt. Eine Veröffentlichung der durch die Oberste Landesplanungsbe-

hörde (Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung)

genehmigten Pläne hat noch nicht stattgefunden. Basierend auf dem bisher veröffentlichten

Genehmigungsentwurf des Teilregionalplans Energie ist davon auszugehen, dass drei der

insgesamt 169 Vorranggebiete in räumlicher Nähe zu den beantragten Suchräumen B und

J für ein Speicherbecken liegen und damit zukünftig Einfluss nehmen auf das Landschafts-

bild, den Tourismus und die Erholung im Reinhardswald. Dabei überschneiden sich das

Vorranggebiet KS_04a und der nördliche Bereich des Suchraumes B auf einer Fläche von

ca. 6 ha.

Es befinden sich keine Vorranggebiete für Windenergie in der Nähe der Suchräume A und

J.

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März 2017 Seite 15

5.3 Auswirkungen auf das Sachgebiet Erholung und Tourismus

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Mit dem geplanten Vorhaben ist eine Flächeninanspruchnahme im Gesamtraum verbun-

den. Eine dauerhafte Zäsur im Raum entsteht durch die unterirdisch verlegte Leitung je-

doch nicht. Es kommt allerdings durch die Absperrstationen, die in einem Abstand von 15

bis 20 km errichtet werden, zu kleinflächigen Versieglungen.

Bei Trassierung der Rohrfernleitung durch Gebiete mit Erholungsfunktion oder im Nahbe-

reich von Erholungseinrichtungen und Sehenswürdigkeiten kann deren Erholungs-/ Frei-

zeitfunktion temporär durch baubedingte Emissionen eingeschränkt werden. Rad- und

Wanderstrecken können baubedingt (bei Querung oder Parallelführung) temporär unpas-

sierbar sein. Maßnahmen zur Gewährleistung der Durchgängigkeit des Wegenetzes wäh-

rend der Baumaßnahme werden ergriffen. Dazu gehören beispielsweise die Einrichtung

von Umleitungen oder Überfahrten, die die lokalen Wegebeziehungen aufrechterhalten. Be-

einträchtigungen der Nutzbarkeit von Wald- und Wanderwegen sind daher auch in der Bau-

zeit nicht zu erwarten und nachteilige Wirkungen auf Fremdenverkehr und Erholungs-/ Frei-

zeitnutzung können so möglichst gering gehalten werden. Da keine Badestellen im Unter-

suchungskorridor liegen, wird sich das Vorhaben nicht auf diese Erholungsorte auswirken.

Generell sind nur baubedingte und keine betriebs- oder anlagenbedingte Auswirkungen zu

erwarten. Nach der unterirdischen Verlegung der Leitung bleiben keine Beeinträchtigungen

zurück.

Die gutachterliche Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass durch den Leitungsbau des

geplanten Vorhabens keine erheblichen raumbedeutsamen Auswirkungen auf das Sach-

gebiet „Erholung und Tourismus“ auftreten und dass eine Übereinstimmung mit den Erfor-

dernissen der Raumordnung vorliegt.

Auswirkungen der beantragten Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die Errichtung der Speicherbeckenanlage als überdimensioniertes technisches Element

kann sich aufgrund visueller Beeinträchtigung nachteilig auf die Erholungsfunktion nahege-

legener Sehenswürdigkeiten und Wanderwege auswirken. In gefülltem Zustand gleicht die

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Seite 16 März 2017

Beckenanlage kleineren Seen, bei geringer Auslastung ist die Dichtungsfolie zu sehen und

der technische Charakter der Anlage dominiert.

Der Suchraum A befindet sich auf einer vornehmlich landwirtschaftlich genutzten Fläche.

Aufgrund der geringen Gehölzvegetation der umliegenden Agrarflächen, wäre eine Spei-

cherbeckenanlage an dieser Stelle für einige Jahre (bis die Eingrünung angewachsen ist)

weithin sichtbar. Die Wanderwege des „Märchenlandes Reinhardswald“, insbesondere der

Panoramaweg am gegenüberliegenden Weserufer, verlaufen weitestgehend in dichtem

Waldbestand, so dass kein genereller Blick auf das Speicherbecken möglich wäre. Aus-

schließlich an vereinzelten Aussichtspunkten bestünde eine Sichtbeziehung zur Speicher-

beckenanlage. Aufgrund der Reliefunterschiede bestände die Sichtbeziehung jedoch nur

bis zur vollständigen Eingrünung der Anlage. Ähnliches gilt für den überregionalen Weser-

radweg. Dieser liegt rund 20 m tiefer als der Suchraum A und damit deutlich tiefer als Pa-

noramaweg und Nonnenpfad.

Der Suchraum B liegt im Waldgebiet Reinhardswald und wäre aufgrund des Baumbestands

nicht oder nur erschwert einsehbar. Auf einer Strecke von etwa 300 m verläuft der Wander-

weg „Nonnenpfad“ im Randbereich des Suchraums (Abbildung 1). Im nächsten Planungs-

schritt ist dies bei der Detailplanung der Anlage entsprechend zu berücksichtigen. Eine

Sichtbeziehung zwischen Wanderweg und Beckenanlage bestünde nur bis zur vollständi-

gen Eingrünung der Speicherbecken.

Der Suchraum J liegt ebenfalls im Reinhardswald nördlich des Suchraums B. Auf einer

Strecke von ca. 700 m verlaufen der „Panoramaweg Weser“ und der „Nonnenpfad“ unmit-

telbar entlang des Suchraums (Abbildung 1). Die Sichtbeziehung wird durch eine Eingrü-

nung reduziert.

Konkrete Zielpunkte des Fremdenverkehrs werden durch keinen der beiden Suchräume

überplant. Die nächstgelegenen ausgewiesenen Destinationen des „Märchenland Rein-

hardswald“ sind die Burg Trendelburg und die Sababurg. Die fossilen Wölbäcker in der

Umgebung des Suchraums B sind im Wald für Erholungssuchende kaum erkennbar und

stellen keinen Zielpunkt des Fremdenverkehrs dar.

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Abbildung 1: Weserradweg und regionale Wanderwege in den Suchräumen A, B und J für eine

Speicherbeckenanlage

Durch den Betrieb der Anlage (Rohrfernleitungs- mit Speicherbeckenanlage) können sich

aufgrund des Einsatzes von (elektrisch betriebenen) Pumpen nachteilige Auswirkungen mit

geringer Intensität auf die Erholungsfunktion ergeben.

Das anlagebedingte Vorhandensein eines technischen Bauwerks in der Landschaft ist lokal

begrenzt und wirkt nicht erheblich nachteilig auf für die Erholung und den Tourismus oder

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Seite 18 März 2017

sonstige hochwertige Bereiche: Suchraum A befindet sich in einem Bereich intensiver Land-

wirtschaft und wird nach der Eingrünung aufgrund der Reliefunterschiede kaum einsehbar

sein. Für den Suchraum A ist jedoch insgesamt zu erwarten, dass der Erholungs-/ Erleb-

nisraum Wesertal durch eine Speicherbeckenanlage beeinträchtigt wird.

Suchraum B befindet sich auf einer lichten Waldfläche innerhalb des Reinhardswaldes. Der

Eingriff in den Forstbestand führt zu keiner Zerschneidung der Waldbereiche. Aufgrund des

Fehlens großräumiger Sichtachsen in der Umgebung der Suchräume B und J wäre eine

weite Einsehbarkeit eines Speicherbeckens nicht gegeben. Im Gegensatz zu dem, in un-

mittelbarer Nähe zu Suchraum B, beschlossenen Vorranggebiet für Windenergie würde ein

Speicherbecken zu keiner deutlichen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Entspre-

chend widerspricht die Anlage nicht dem Ziel der Raumordnung das waldreiche Land-

schaftsbild zu wahren.

Die gutachterliche Einschätzung kommt zu dem Ergebnis, dass durch die geplanten Such-

räume A, B und J keine erheblichen raumbedeutsamen Auswirkungen auf das Sachgebiet

„Erholung und Tourismus“ auftreten und dass eine Übereinstimmung mit den Erfordernis-

sen der Raumordnung vorliegt.

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6 Rohstoffe

In den Vorranggebieten für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten hat der Lagerstät-

tenabbau gemäß Ziel 1 Kap. 4.5.2 des Regionalplans Nordhessen Vorrang vor anderen

Nutzungsansprüchen und Ausweisungen.

Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten sollen vor Inanspruchnahmen geschützt

werden, die einen künftigen Abbau unmöglich machen oder unzumutbar erschweren und

dienen der mittel- bis langfristigen Rohstoffvorsorge Regionalplan Nordhessen, Kap. 4.5.1,

Grundsatz 1).

Vorranggebiete für den Abbau oberflächennaher Lagerstätten werden nicht gequert. Im Fol-

genden sind nur die Vorbehaltsgebiete aufgelistet, die von der Mittelachse des Korridors

gequert werden.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 13 Betroffene Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Korridor Stationierung

1.

Nordhessen

Schwalm-Eder-Kreis

Felsberg Mittelachse Korridor 63+700 – 63+900

2. Gudensberg Mittelachse Korridor 67+000 – 68+300

3. Edermünde Mittelachse Korridor 71+900 – 73+100

4.

LK Kassel

Schauenburg Mittelachse Korridor 83+400 – 84+800

5. Zierenberg Mittelachse Korridor 91+000 – 92+500

6. Calden Mittelachse Korridor 104+000 – 104+100

7. Liebenau Mittelachse Korridor 105+700 – 106+600

8. Trendelburg

Mittelachse Korridor 124+100 – 124+400

9. Mittelachse Korridor 126+800 – 127+000

10. Gutsbezirk Reinhards-

wald Mittelachse Korridor 130+600 – 131+300

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die beantragten Suchräume B und J für eine Speicherbeckenanlage befinden sich inner-

halb eines Vorbehaltsgebietes oberflächennaher Lagerstätten.

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Seite 20 März 2017

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Baubedingt treten nur temporär Einschränkungen auf, und auch nur dann, wenn der Roh-

stoffabbau in dem betroffenen Vorbehaltsgebiet bereits erfolgt.

Einen Widerspruch zu dem o.g. Grundsatz für die Vorbehaltsgebiete oberflächennaher La-

gerstätten stellt allerdings die Fernleitung dar. Im Bereich der Fernleitung ist der Abbau von

oberflächennahen Rohstoffen für einen Zeitraum von rund 40 Jahren nicht möglich. In die-

sem Fall muss abgewogen werden, welchem Belang Vorrang eingeräumt wird. Im Rahmen

der Feintrassierung sind daher im Falle einer höheren Gewichtung des Rohstoffabbaus

kleinräumige Lösungen zur Umfahrung der Vorbehaltsgebiete zu entwickeln.

Auswirkungen der beantragten Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die Anlage und der Betrieb einer Speicherbeckenanlage in den beantragten Suchräumen B

und J als temporäre bauliche Anlage steht im Widerspruch zu dem o.g. Grundsatz für die

Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten. Im Bereich der beantragten Suchräume

für eine Speicherbeckenanlage ist der Abbau von Rohstoffen während der Betriebszeit von

2020 bis 2060 nicht möglich. In diesem Fall muss abgewogen werden, welchem Belang

Vorrang eingeräumt wird. Von dem betroffenen ca. 450 ha großen Vorbehaltsgebiet ober-

flächennaher Lagerstätten würden durch die beantragten Suchräume B und J für eine Spei-

cherbeckenanlage 40 ha bis zu 25 ha (prognostizierter Gesamtflächenbedarf für die Spei-

cherbeckenanlage im Suchraum B beträgt bis zu 25 ha und durch die Speicherbeckenan-

lage J bis zu 35 ha) in Anspruch genommen und stünden dem Rohstoffabbau somit nicht

mehr zur Verfügung. Dies entspricht einer Flächeneinschränkung von ca. 7 % des Vorbe-

haltsgebietes oberflächennaher Lagerstätten.

Im Umfeld der Suchräume B und J für eine Speicherbeckenanlage befinden sich weitere

Vorbehaltsgebiete oberflächennaher Lagerstätten, sodass auch bei Realisierung einer

Speicherbeckenanlage im Suchraum B oder J weiterhin große Rohstoffvorkommen zur

Verfügung stehen.

Gemäß Grundsatz 1 des Kap. 4.5.1 Regionalplan Nordhessen sollen die Vorbehaltsgebiete

der mittel- bis langfristigen Rohstoffvorsorge dienen. Da nach Abschluss der geplanten Be-

triebsphase ein Rückbau der Speicherbeckenanlage vorgesehen ist, stehen die Flächen für

den oberflächennahen Rohstoffabbau wieder vollständig zur Verfügung. Daher können die

Vorgaben zum Schutz des Rohstoffabbaus mittelfristig eingehalten werden.

Hinweis

Zwischen Schauenburg und Hoof quert die Mittelachse des Korridors ein Gebiet, in dem

ehemals untertägiger Braunkohlenbergbau stattgefunden hat ist. Gleiches gilt für den Be-

reich Ostheim in der Gemeinde Malsfeld.

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März 2017 Seite 21

Die Mittelachse des Korridors verläuft in diesen Bereichen jeweils in Parallellage zur Erd-

gasfernleitung MIDAL. Für die raumordnerische Beurteilung haben die Gebiete des ehe-

mals untertägigen Braunkohlenbergbaus keine Relevanz, werden an dieser Stelle jedoch

als Hinweis aufgenommen. Eine Berücksichtigung dieser Gebiete im weiteren Planungs-

verfahren ist für die Festlegung der Bautechnik von Bedeutung.

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März 2017 Seite 23

7 Land- und Forstwirtschaft

7.1 Landwirtschaft

In den Vorranggebieten für Landwirtschaft wird der landwirtschaftlichen Bodennutzung in

Ziel 1, Kap. 4.6.1 des Regionalplans Nordhessen Vorrang vor anderen Nutzungsansprü-

chen eingeräumt. In diesen Gebieten sind Nutzungen und Maßnahmen nicht zulässig, die

die landwirtschaftliche Bodennutzung einschließlich Tierhaltung ausschließen oder wesent-

lich erschweren. In der Zielbegründung des Regionalplans Nordhessen wird zudem auf den

Agrarplan Nordhessen verwiesen.

Die "Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft" sind für die landwirtschaftliche Bodennutzung

geeignet und dieser in der Regel vorbehalten (Grundsatz 1, Kap. 4.6.1 Regionalplan Nord-

hessen).

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Die Mittelachse des Korridors verläuft über die gesamte Strecke wiederholt durch größere

Vorranggebiete für Landwirtschaft. Die geringsten Inanspruchnahmen weisen die Bereiche

Ludwigsau – Knüllwald, Liebenau und Gutsbezirk Reinhardswald auf.

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft werden überall dort gequert, wo im Freiraum keine

Vorranggebiete Landwirtschaft oder Vorrang-/Vorbehaltsgebiete Forstwirtschaft ausgewie-

sen sind.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Der beantragte Suchraum A für eine Speicherbeckenanlage befindet sich zu etwa zwei Drit-

teln (ca. 16 ha) innerhalb eines Vorranggebietes Landwirtschaft. Die übrige Fläche ist als

Vorbehaltsgebiet für Landwirtschaft ausgewiesen.

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Da die Fernleitung außerhalb der Siedlungsflächen im Freiraum verläuft, werden zwangs-

läufig landwirtschaftliche Flächen in Anspruch genommen. Für die Bauphase wird die land-

wirtschaftliche Nutzung temporär in der Breite des Arbeitsstreifens ausgeschlossen. Nach

Abschluss der Bauarbeiten kann die Fläche wieder uneingeschränkt landwirtschaftlich ge-

nutzt werden. Dauerhafte anlagen- oder betriebsbedingte Auswirkungen bestehen nicht. Im

Ergebnis sind keine Zielkonflikte mit landwirtschaftlichen Vorbehalts- und Vorranggebieten

zu erwarten.

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Seite 24 März 2017

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Bei der Inanspruchnahme von Vorranggebieten für Landwirtschaft liegt ein Zielkonflikt vor,

da durch die Errichtung einer Speicherbeckenanlage die landwirtschaftliche Nutzung an

dieser Stelle während der rund 40-jährigen Betriebsphase nicht mehr möglich ist. Die erfor-

derliche Größe des Speicherbeckens (inkl. Erschließung) beträgt bis zu 25 ha, von denen

etwa 16 ha innerhalb des Vorranggebietes Landwirtschaft liegen. Aufgrund des Ausmaßes

der Betroffenheit ist bei dem beantragten Suchraum A für eine Speicherbeckenanlage von

erheblichen Auswirkungen auf das Ziel 1 des Kap. 4.6.1 Regionalplan Nordhessen auszu-

gehen.

Anders als bei anderen Vorranggebietsausweisungen des Regionalplans, die ortsgebun-

den (z.B. Rohstoffabbau) oder kleinflächig (z.B. Bund) sind, handelt es sich bei den Vor-

ranggebieten für Landwirtschaft um großflächige Nutzungen.

Die Flächeninanspruchnahme erreicht zwar eine regionalplanrelevante Größe, jedoch ist

sie in Relation zur Gesamtflächengröße der Vorranggebiete für Landwirtschaft als gering

einzustufen.

Zudem steht die in Anspruch zu nehmende Fläche nach dem Rückbau des Speicherbe-

ckens nach ca. 40 Jahren der landwirtschaftlichen Nutzung wieder uneingeschränkt zur

Verfügung.

Bei der Inanspruchnahme eines Vorbehaltsgebietes für Landwirtschaft innerhalb des Such-

raumes A für eine Speicherbeckenanlage kommt der Landwirtschaft zwar ein besonderes

Gewicht zu, jedoch können anderen Raumansprüchen in der Abwägung ein höheres Ge-

wicht beigemessen werden. Da der gesamte Freiraum, der nicht als Vorrang-/ Vorbehalts-

gebiet für Forstwirtschaft oder Vorranggebiet für Landwirtschaft ausgewiesen ist, als Vor-

behaltsgebiet für Landwirtschaft fungiert, ist die Vermeidung einer Inanspruchnahme der

Vorbehaltsgebiete für Landwirtschaft grundsätzlich nicht möglich.

7.2 Forstwirtschaft

Gemäß Ziel 1, Kap. 4.6.2 des Regionalplans Nordhessen sollen die Vorranggebiete für

Forstwirtschaft dauerhaft bewaldet und in ihrem Funktionszusammenhang erhalten bleiben.

Die forstwirtschaftliche Nutzung hat in diesen Gebieten Vorrang vor anderen Raumansprü-

chen.

Grundsatz 1, Kap. 4.6.2 des Regionalplans Nordhessen besagt, dass die Vorbehaltsge-

biete für Forstwirtschaft als Flächen für Aufforstung oder Sukzession vorgesehen und ab-

gestimmt sind. Eine Inanspruchnahme für Nutzungen, die eine spätere Waldneuanlage

ausschließen, ist nicht zulässig.

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März 2017 Seite 25

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Es kommt wiederholt zur Inanspruchnahme von Vorranggebieten für Forstwirtschaft durch

die Mittelachse des Korridors. Die längsten Querungen erfolgen in den Bereichen SP

18+600 – 20+500, SP 38+200 – 42+000 und SP 130+000 – 133+000.

Von den sehr kleinflächig ausgewiesenen Vorbehaltsgebieten für Forstwirtschaft wird nur

eine Fläche in Zierenberg (SP 100+500 – 100+800) gekreuzt.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die beantragten Suchräume B und J für eine Speicherbeckenanlage befinden sich vollstän-

dig innerhalb eines Vorranggebietes für Forstwirtschaft, während der beantragte Such-

raum A für eine Speicherbeckenanlage kein Vorrang oder Vorbehaltsgebiet für Forstwirt-

schaft in Anspruch nimmt.

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Aufgrund der Tatsache, dass die geplante Fernleitung im Freiraum verläuft, werden

zwangsläufig abschnittsweise Waldflächen gequert. Da diese sich oft über eine große Flä-

che erstrecken, ist eine Umfahrung i.d.R. nicht möglich.

Eine Eingriffsminimierung erfolgt durch die überwiegende Parallellage der geplanten Mittel-

achse des Antragskorridors zur bestehenden MIDAL bzw. zu bestehenden Hochspan-

nungsfreileitungen, d.h. es wird eine vorhandene Waldschneise genutzt. Diese wird ledig-

lich um einige Meter verbreitert anstatt wie bei einer Solotrasse eine neue Schneise zu

verursachen.

Die größten Auswirkungen bestehen ab SP 100+500, da die Mittelachse des Antragskorri-

dors von dort an als Solotrasse verläuft. In diesem Abschnitt erfolgt bei Waldquerungen,

wenn möglich, eine Parallellage zu Straßen und Wegen. Um den Eingriff in den Wald weiter

zu minimieren, wird der Arbeitsstreifen in den Waldabschnitten auf i.d.R. 20 m einge-

schränkt. In diesem Streifen müssen für die Bauarbeiten die Gehölze entfernt werden. Nach

Abschluss der Bauphase wird der Arbeitsstreifen rekultiviert und neue Gehölze angepflanzt.

Nur ein Streifen von 6 Metern (3 m beiderseits der Leitungsachse) muss während des ge-

planten Betriebszeitraumes von tiefwurzelnden Gehölzen freigehalten werden. Weitere an-

lagen- oder betriebsbedingte Auswirkungen bestehen nicht. Vor diesem Hintergrund sind

Bau und Betrieb der Mittelachse des Korridors mit den genannten Grund-sätzen zum

Schutz der Forstwirtschaft vereinbar.

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Seite 26 März 2017

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Bei der Inanspruchnahme von Vorranggebieten für Forstwirtschaft liegt ein Zielkonflikt vor.

Einschränkend ist festzustellen, dass das Ziel nicht als „Muss-Bestimmung“, sondern als

„Soll-Bestimmung“ vergleichbar einem Grundsatz formuliert ist.

Der Wald muss auf der Fläche des beantragten Suchraumes B oder J für eine Speicherbe-

ckenanlage für einen Zeitraum von voraussichtlich 40 Jahren entfernt werden, sodass der

Erhalt der Bewaldung der Fläche mittelfristig nicht möglich ist. Bei den beantragten Such-

räumen B und J für eine Speicherbeckenanlage würde eine Fläche von bis zu 26 ha bzw.

35 ha dauerhaft in Anspruch genommen. Aufgrund des Ausmaßes der Betroffenheit ist bei

dem beantragten Suchraum B und J für eine Speicherbeckenanlage grundsätzlich von ei-

nem erheblichen Zielkonflikt auszugehen.

Anders als bei anderen Vorranggebietsausweisungen des Regionalplans, die ortsgebun-

den (z.B. Rohstoffabbau) oder kleinflächig (z.B. Bund) sind, handelt es sich bei den Vor-

ranggebieten für Forstwirtschaft allerdings um großflächige Nutzungen, die auch an ande-

ren Standorten entwickelt und ersetzt werden können.

Die Flächeninanspruchnahme erreicht zwar eine regionalplanrelevante Größe, jedoch ist

sie in Relation zur Gesamtflächengröße des Reinhardswaldes als gering einzustufen.

Zudem steht die in Anspruch zu nehmende Fläche nach dem Rückbau des Speicherbe-

ckens nach ca. 40 Jahren der forstwirtschaftlichen Nutzung wieder vollumfänglich zur Ver-

fügung.

Daher können die Ziele zum Schutz der Forstwirtschaft im Falle der Errichtung eines Spei-

cherbeckens im Suchraum B oder J eingehalten werden.

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März 2017 Seite 27

8 Verkehr

Grundsatz 5.1, Kap. 5 des Regionalplans Nordhessen besagt, dass die Infrastrukturaus-

stattung und Organisation im Bereich des Verkehrs so gesichert und verbessert werden

soll, dass durch bestmögliche inner- und außerregionale Verbindungen im Personen-, Gü-

ter- und Nachrichtenverkehr die angestrebte Raumstruktur verwirklicht werden kann.

In den beiden folgenden Tabellen (Tabelle 14 und 15) werden die Kreuzungen von klassi-

fizierten Straßen und Schienenwegen aufgeführt. Inanspruchnahmen von Einrichtungen o-

der Anlagen des Flug- oder Schiffsverkehrs liegen nicht vor.

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Tab. 14 Kreuzung klassifizierter Straßen

Lfd. Nr. Landkreis Gemeinde/ Stadt Bezeichnung Stationierung

1.

Hersfeld-Roten-burg

Philippsthal B 62 1+500

2. L 3172 3+600

3. Hohenroda K 10 5+700

4.

Friedewald

K 12 7+000

5. K 9 8+100

6. K 13 10+700

7. Schenklengsfeld B 62 13+700

8. Bad Hersfeld BAB 4 15+900

9.

Ludwigsau

B 27 22+800

10. L 3254 27+300

11. K 65 32+600

12. L 3254 33+700

13. L 3254 34+300

14. L 3254 36+900

15. L 3254 38+000

16. L 3253 39+000

17. L 3253 39+100

18.

Schwalm-Eder-Kreis

Knüllwald

L 3254 43+200

19. L 3254 43+600

20. K 34 44+900

21. L 3254 45+000

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Seite 28 März 2017

Lfd. Nr. Landkreis Gemeinde/ Stadt Bezeichnung Stationierung

22. K 91 49+100

23. L 3254 50+100

24. BAB 7 52+200

25. K 30 52+400

26.

Schwalm-Eder-Kreis

Malsfeld

K 31 53+900

27. L 3428 54+600

28. L 3428 56+000

29. L 3224 56+300

30. L 3224 56+800

31. K 24 57+700

32.

Felsberg

K 28 58+800

33. B 253 60+800

34. K 21 62+600

35. L 3223 63+300

36. L 3426 65+800

37. K 3 66+900

38.

Gudensberg

B 254 68+400

39. K 7 68+800

40. K 6 70+600

41. BAB 49 70+800

42. Edermünde

L 3221 73+400

43. L 3218 73+600

44.

LK Kassel

Baunatal L 3219 76+000

45. Schauenburg

L 3215 82+600

46. L 3220 85+800

47.

Habichtswald

BAB 44 86+900

48. B 251 88+500

49. L 3390 89+700

50.

Zierenberg

L 3214 93+900

51. L 3211 96+800

52. L 3211 97+700

53. K 87 98+200

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Lfd. Nr. Landkreis Gemeinde/ Stadt Bezeichnung Stationierung

54. Calden B 7 103+900

55.

Liebenau

L 3080 105+100

56. K 61 105+800

57. L 3211 106+700

58. L 3212 108+300

.59.

Hofgeismar

B 83 (neu) 113+300

60. L 3229 115+100

61. B 83 116+700

62. B 83 119+400

63. Trendelburg L 763 127+100

64.

Gutsbezirk Reinhardswald

K 75 130+300

65. L 763 132+000

66. L 763 132+600

67. B 80 133+400

68. Kassel Oberweser L 561 134+300

Zudem quert die Mittelachse des Korridors die derzeit im Bau befindliche Ortsumgehung

Hofgeismar (Bundesstraße B 83) bei SP 113+300. Die Leitung zur Weser vom beantrag-

ten Suchraum A für eine Speicherbeckenanlage quert außerdem die Landesstraße L 561.

Die alternativ betrachtete Leitung von den Suchräumen B und J in Richtung Einleitbereich

Oberweser/ Gewissenruh quert kurz vor Erreichen der Weser die B 80.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Die beantragten Suchräume werden nicht von klassifizierten Straßen gequert.

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Tab. 15 Kreuzung von Schienenwegen

Lfd. Nr.

Region Kreis Gemeinde/ Stadt Stationierung

1.

Nordhessen

LK Hersfeld-Roten-burg

Philippsthal 1+400

2. 3+500

3. Ludwigsau 22+700

4. Schwalm-Eder-Kreis Felsberg 63+700

5.

LK Kassel

Schauenburg 82+400

(Museumsbahn)

6. Zierenberg 94+000

7. Hofgeismar 114+200

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Anlagen des Luft- und Schiffsverkehrs werden von dem geplanten Vorhaben nicht tangiert.

Die Betroffenheit von regionalbedeutsamen Rad- oder Wanderwegen wird bei der Betrach-

tung des Schutzgutes Mensch untersucht.

Die Kreuzung von Straßen und Schienenverkehrswegen bedeutet i.d.R. keine Behinderung

oder Sperrung der betroffenen Verkehrswege. Schienenwege und klassifizierte Straßen

werden in geschlossener Bauweise gequert, während nicht klassifizierte Straßen i.d.R. in

offener Bauweise gequert werden. Die entsprechenden Genehmigungen sind dafür einzu-

holen. Der Bauablauf und die technischen Vorkehrungen werden so gewählt, dass der lau-

fende Betrieb weder auf der Straße noch auf der Schiene erheblich beeinträchtigt wird.

Generell sind nur baubedingte und keine betriebs- oder anlagenbedingte Auswirkungen zu

erwarten. Nach der unterirdischen Verlegung der Fernleitung bleiben keine Beeinträchti-

gungen zurück und alle Verkehrswege verfügen über ihre ursprüngliche und vollständige

Leistungsfähigkeit.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Keine

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9 Ver- und Entsorgung

9.1 Ver- und Entsorgungsleitungen

Der Verlauf der größten bekannten Fremdleitungen im Nahbereich der geplanten Mittel-

achse des Antragskorridors ist Plananlage A2 zu entnehmen.

Mit allen Leitungsbetreibern werden vor dem Bau der geplanten Leitung Kreuzungsverträge

geschlossen und die jeweiligen Kreuzungsvorschriften bei der Bauausführung beachtet.

9.1.1 Fernleitungen für Wasser, Mineralöl, Erdgas, Halb- und Fertig-

produkte

Im Sinne des Bündelungsprinzips wurde die Korridorführung für die Fernleitung, wenn mög-

lich, an bestehenden Fernleitungen ausgerichtet. Das entspricht auch dem Grundsatz 3,

Kap. 5.2.1 des Regionalplans Nordhessen, wonach die Bündelung von Leitungen sowie die

Parallelführung mit anderen Versorgungsleitungen (Überlappung von Schutzstreifen) anzu-

streben ist. Von SP 13+700 bis SP 100+500 verläuft die geplante Fernleitung in Parallellage

zur Erdgasfernleitung MIDAL.

9.1.2 Hochspannungsfreileitungen

Grundsätzlich ist eine Parallelführung einer erdgebundenen Fernleitung zu Hochspan-

nungsfreileitungen möglich, um vorhandene Trassenkorridore zu nutzen. Im vorliegenden

Fall bestehen längere Parallelstrecken zwischen SP 4+000 – 21+000 und 116+500 –

119+000. Der Betrieb der Freileitungen wird durch Querung oder Parallellage der geplanten

Fernleitung nicht beeinträchtigt.

9.1.3 Sonstige Leitungen

Grundsätzlich ist zu erwarten, dass eine Vielzahl von Leitungen, insbesondere Telefon- und

sonstige Kommunikationsleitungen im Untersuchungskorridor vorhanden sind und entspre-

chend gekreuzt werden. Dazu kommen auch Abwasserleitungen/ -kanäle sowie die kom-

munalen Leitungen für die Trinkwasserversorgung. Grundsätzlich ergeben sich hieraus

keine raumordnerischen Konflikte. Eine detaillierte Auseinandersetzung mit diesen beste-

henden Leitungstypen erfolgt regelmäßig auf der Ebene der nachfolgenden Genehmi-

gungsplanung.

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9.2 Windenergie

Der Teilregionalplan Energie Nordhessen (beschlossen von der Regionalversammlung,

10/20161) formuliert als Ziel für die Windenergie, dass die Errichtung und der Betrieb von

raumbedeutsamen Windenergieanlagen ausschließlich in den ausgewiesenen „Vorrangge-

bieten zur Windenergienutzung, Bestand und Planung“ (VRG WE B und P) zulässig sind.

In diesen Vorranggebieten hat die Nutzung der Windenergie Vorrang vor entgegenstehen-

den Nutzungen, Planungen und Maßnahmen. In den ausgewiesenen Bestandsgebieten

entspricht insbesondere das Repowering, d.h. der Ersatz leistungsschwächerer Windener-

gieanlagen durch leistungsstärkere Windenergieanlagen diesem Ziel (Ziel 2 des Teilregio-

nalplans Energie Nordhessen).

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

Die Mittelachse des Korridors quert drei Vorranggebiete randlich:

Planung:

Alheim SP 40+100 – 41+200 und

gemeindefreies Gebiet Gutsbezirk Reinhardswald SP 130+400 – 131+500 so-

wie

Bestand:

Schauenburg SP 85+100 – 85+900.

Das Vorranggebiet in Alheim ist bereits als Konzentrationszone für die Windenergie im Flä-

chennutzungsplan der Gemeinde Alheim dargestellt.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Der beantragte Suchraum B für eine Speicherbeckenanlage liegt teilweise innerhalb eines

Vorranggebietes für Windenergienutzung.

1 Eine Veröffentlichung der durch die Oberste Landesplanungsbehörde (Hessisches Ministerium für Wirt-schaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung) genehmigten Pläne hat noch nicht stattgefunden.

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Abbildung 2: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen in Alheim

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Abbildung 3: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen in Schauenburg

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Abbildung 4: Vorranggebiet gem. Teilregionalplan-Entwurf Nordhessen im gemeindefreien Gebiet

Gutsbezirk Reinhardswald und Abgrenzung der Suchräume B und J

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Anlagenbedingt ist der Schutzstreifen der Fernleitung von baulichen Anlagen, bei Wind-

energieanlagen von deren Fundament sowie dem möglicher Nebenanlagen wie Trafoge-

bäude, freizuhalten. Bezogen auf die Größe der Vorranggebiete und deren Nutzbarkeit er-

geben sich daraus nur geringfügige Einschränkungen.

Bei Vorranggebieten, in denen bereits Windenergieanlagen errichtet wurden, kann die Lei-

tungstrassierung zwischen den Anlagen erfolgen.

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Bei geplanten Vorranggebieten ist die Feintrassierung so zu gestalten, dass es für die spä-

tere Errichtung von Windenergieanlagen möglichst geringe Einschränkungen gibt. Bei der

geplanten Fernleitung handelt es sich somit nicht um eine unverträgliche, entgegenste-

hende Nutzung, die in dem Vorranggebiet nicht zulässig wäre.

Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Bei dem beantragten Suchraum B für Speicherbecken handelt es sich um eine entgegen-

stehende Nutzung, die die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen auf der

betroffenen Fläche für eine Dauer von 40 Jahren unmöglich macht. Die maximale Flächen-

überlagerung des Suchraums B mit der Vorrangausweisung beträgt ca. 15 ha. Der bean-

tragte Suchraum J liegt, wie in Abbildung 4 ersichtlich, außerhalb der geplanten Vorrang-

gebiete.

Vor dem Bau sind alle Leitungsbetreiber rechtzeitig zu informieren, um ggf. die Verlegung

der bestehenden Leitungen abzustimmen.

9.3 Anlagen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur

Betroffenheiten durch Mittelachse des Korridors

In Ludwigsau zwischen SP 19+300 und 19+800 quert die Mittelachse des Korridors eine

Fläche für Aufschüttungen (Mülldeponie). Die Mittelachse des Korridors verläuft in Parallel-

lage zu einer Hochspannungsfreileitung und zur Erdgasfernleitung MIDAL durch die unge-

nutzte Teilfläche der Gebietsausweisung „Mülldeponie“. Die bestehende Mülldeponie be-

findet sich westlich der Hochspannungsfreileitung.

Weitere Anlagen der Ver- und Entsorgungsinfrastruktur befinden sich innerhalb des Unter-

suchungskorridors, werden jedoch nicht von der Mittelachse des Korridors in Anspruch ge-

nommen. Ihre Lage ist der Plananlage B2 zu entnehmen.

Betroffenheiten durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

keine

Auswirkungen durch Mittelachse des Korridors

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der (Teil-)Fläche für Aufschüttungen, durch die die

Mittelachse des Korridors verläuft, derzeit nicht um eine Forstfläche und nicht um einen

Mülldeponie handelt, liegt kein Konflikt vor. Eine spätere Nutzung der Fläche als Mülldepo-

nie ist im Schutzstreifen der geplanten Fernleitung nicht möglich.

Durch die vorhandenen Hochspannungsfreileitung und die Erdgasfernleitung MIDAL, zu

denen die Mittelachse des Korridors parallel läuft, bestehen bereits Einschränkungen für

die Nutzung der Fläche als Mülldeponie. Die geplante Fernleitung führt nur zu einer gerin-

gen zusätzlichen Einschränkung in der Breite des Schutzstreifens; deren Bau und Betrieb

ist daher vertretbar.

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Auswirkungen durch beantragte Suchräume für eine Speicherbeckenanlage

Keine

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10 Raumstrukturelles Fazit

Im Zuge der vorangegangenen Kapitel wurde untersucht, welche raumstrukturellen Auswir-

kungen das Vorhaben „Fernleitung zur Entsorgung der Salzabwässer aus dem hessisch-

thüringischen Kalirevier an die Oberweser“ der K+S KALI GmbH auf die einzelnen Raum-

faktoren

Siedlungsstruktur auf Regionalplanebene

Siedlungsstruktur auf Bauleitplanebene

Freiraum

Rohstoffe

Land- und Forstwirtschaft

Verkehr

Ver- und Entsorgung

aufweist.

Die Auswirkungen der geplanten erdgebundenen Fernleitungsanlage sind größtenteils tem-

porär und beschränken sich im Wesentlichen auf die Bauphase.

Anlagenbedingt ist der Schutzstreifen der Fernleitung zu berücksichtigen, in dem keine bau-

lichen Anlagen errichtet werden dürfen. Zudem kommt es zu kleinflächigen Versiegelungen

von Boden im Bereich der Absperrstationen. Der Schutzstreifen ist von tiefwurzelnden Ge-

hölzen freizuhalten.

Betriebsbedingte Auswirkungen der Fernleitung sind nicht zu erwarten. Die Suchräume für

eine Speicherbeckenanlage führen hingegen insbesondere zu anlagenbedingten, dauer-

haften Auswirkungen mit einer erheblichen Flächeninanspruchnahme.

Hinsichtlich der Siedlungsstruktur ergibt sich nur eine Engstelle in Philippsthal, wo die

Mittelachse des Korridors über ein unbebautes Grundstück durch ein Mischgebiet verläuft.

Bei der Inanspruchnahme von Freiraumstrukturen, die wegen ihrer räumlichen Ausdeh-

nung von der Mittelachse des Korridors nicht umfahren werden können, sind entsprechende

Maßnahmen zu treffen, um die Beeinträchtigungen auf ein Minimum raumverträglich zu

reduzieren. Dies gilt insbesondere für die Vorranggebiete von Natur und Landschaft.

Erhebliche Konflikte mit den Grundsätzen der Regionalplanung ergeben sich in Bezug auf

die Freiraumstrukturen nur bei den beantragten Suchräumen B und J für eine Speicherbe-

ckenanlage hinsichtlich der Inanspruchnahme eines Vorbehaltsgebietes für Natur und

Landschaft.

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Konflikte mit Rohstoffflächen können bei der Mittelachse des Korridors durch kleinräumige

Umfahrungen aufgelöst werden. Einen erheblichen, jedoch zeitlich befristeten Konflikt mit

den Grundsätzen der Regionalplanung verursachen die beantragten Suchräume B und J

für eine Speicherbeckenanlage durch die Inanspruchnahme eines Vorbehaltsgebietes

oberflächennaher Lagerstätten für die Dauer des Bestandes der Speicherbeckenanalage.

Nach dem Rückbau des Speicherbeckens nach ca. 40 Jahren kann das der der mittel- bis

langfristigen Rohstoffvorsorge dienende Vorbehaltsgebiet oberflächennaher Lagerstätten

wieder uneingeschränkt genutzt werden.

Hinsichtlich der Land- und Forstwirtschaft verursacht die Mittelachse des Korridors keine

erheblichen Konflikte. Der beantragte Suchraum A für eine Speicherbeckenanlage löst

zwar einen Konflikt mit den Zielen für die Vorranggebiete Landwirtschaft und der beantrag-

ten Suchräume B und J für eine Speicherbeckenanlage einen Konflikt mit den Zielen für die

Vorranggebiete Forstwirtschaft für die Dauer bis zum Rückbau des Speicherbeckens nach

ca. 40 Jahren aus. Anschließend sind die Gebiete aber wieder vollständig für die Landwirt-

schaft bzw. Forstwirtschaft nutzbar.

Konflikte mit Verkehrswegen werden durch die Mittelachse des Korridors nicht verursacht.

Bezüglich der Ver- und Entsorgung kommt es nur bei dem beantragten Suchraum B für

eine Speicherbeckenanlage durch die teilweise Inanspruchnahme eines Vorranggebietes

für die Windenergie (Teilregionalplan Energie Nordhessen, im Oktober 2016 von der Regi-

onalversammlung Nordhessen beschlossene Planung) zu einem Konflikt.

Bei Konflikten mit den Grundsätzen der Regionalplanung muss abgewogen werden, wel-

cher Nutzung ein höheres Gewicht beigemessen wird. Die Überwindung von Zielkonflikten

muss im nachfolgenden Zulassungsverfahren geklärt werden. Derzeit gibt es keine Anhalts-

punkte, dass die Konflikte im Einzelfall nicht gelöst werden könnten.

Als Ergebnis der vorliegenden raumordnerischen Würdigung aus gutachterlicher

Sicht ist festzuhalten, dass die Mittelachse des Antragskorridors der Fernleitung zur

Entsorgung von Teilen der anfallenden Salzabwässer aus dem hessisch-thüringi-

schen Kalirevier an die Oberweser mit den Zielen und Grundsätzen der Landes- und

Regionalplanung sowie den Ausweisungen der Bauleitpläne vereinbar ist und dass

keine erheblichen Konflikte aus widerstrebenden Nutzungsansprüchen auftreten.

Für die beantragten Suchräume A, B und J für eine Speicherbeckenanlage bestehen

jedoch Konflikte mit den Zielen der Regionalplanung, insbesondere im Hinblick auf

Vorrangbereiche für Land- und Forstwirtschaft.

Bezogen auf die Zielausweisungen des Teilregionalplans Energie Nordhessen zu Be-

reichen für die Windenergienutzung löst der Suchraum B einen Zielkonflikt aus.

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Die raumordnerischen Konflikte sind im Verlauf des Raumordnungsverfahrens be-

hördlich zu prüfen und abzuwägen. Ggf. müssen abweichende Ziele festgestellt wer-

den.

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Anhang 1

Abkürzungsverzeichnis

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BauGB Baugesetzbuch

DN Diameter nominal (Nominaldurchmesser in mm)

HLPG Hessisches Landesplanungsgesetz

LK Landkreis

MIDAL Mitte-Deutschland Anbindungs-Leitung

SP Stationierungspunkt

UVU Umweltverträglichkeitsuntersuchung

VwVwS Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe

WGK Wassergefährdungsklasse

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Anhang 2

Quellenverzeichnis

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Gesetze und weitere planerische Vorgaben

Baugesetzbuch (BauGB) vom 23. September 2004, (BGBl. I Nr. 52 vom 01.10.2004 S.

2414; 3.5.2005 S. 1224; 21.6.2005 S. 1818; 5.9.2006 S. 2098; 13.12.2006 S. 2878;

21.12.2006 S. 3316; 17.12.2008 S. 2586; 22.12.2008 S. 2986; 24.12.2008 S. 3018;

29.07.2009 S. 2542; 31.07.2009 S. 2585; 12.04.2011 S. 619; 22.07.2011 S. 1509;

11.06.2013 S. 1548; 15.07.2014 S. 0954; 20.11.2014 S. 1748; 31.08.2015 S. 1474;

20.10.2015 S. 1722)

Vorgaben zur Nutzung der Windenergie – Hessen vom 27. Juni 2013 (GVBl. Nr. 17 vom

10.07.2013 S. 479/480)

Hessisches Landesplanungsgesetz HLPG vom 12. Dezember 2012 ((GVBl. Nr. 27 vom

20.12.2012 S. 590, 14.07.2016 S. 121)

Landesentwicklungsplan Hessen vom 13. Dezember 2000, einschl. Änderung vom 11.

Juli 2013

Regionalplan Nordhessen 2009 vom 15. März 2010

Teilregionalplan Energie Nordhessen – Beschlussfassung zum Genehmigungsentwurf

durch die Regionalversammlung Nordhessen vom 7. Oktober 2016

Bauleitpläne der betroffenen Städte und Gemeinden

Alheim: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Bad Hersfeld, Stadt: Flächennutzungsplan Forstschreibung, Stand 2009

Baunatal, Stadt: Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, Stand Novem-

ber 2010

Calden: Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, Stand November 2010

Edermünde: Flächennutzungsplan, Stand Mai 1996

Felsberg, Stadt: Flächennutzungsplan, Stand August 2007

Friedewald: Flächennutzungsplan, Stand Juli 2002

Gudensberg, Stadt: Flächennutzungsplan 1994, Auszug von April 2013

Habichtswald: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

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Seite 50 März 2017

Hofgeismar, Stadt: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Hohenroda: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Knüllwald: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Liebenau: Stadt: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013

Ludwigsau: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013

Malsfeld: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Oberweser: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013

Philippsthal: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Schauenburg: Flächennutzungsplan des Zweckverbandes Raum Kassel, Stand Novem-

ber 2010

Schenklengsfeld: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013

Trendelburg, Stadt: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013

Wahlsburg: Flächennutzungsplan, Auszug von März 2013

Zierenberg, Stadt: Flächennutzungsplan, Auszug von April 2013