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8.1 Feuerwehrfahrzeuge Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

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8.1 Feuerwehrfahrzeuge

Merkblatt für die Feuerwehren Bayerns

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I n h a l ts v e r z e i c h n i s

A. Begriffsbestimmungen ............................................................................................. 3

1. Fahrzeugdefinitionen ....................................................................................................... 3

2. Gewichtsverhältnisse ...................................................................................................... 4

B. Einteilung nach DIN 14 502 ................................................................................... 6

C. Kurzbeschreibungen ................................................................................................. 6

1. Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1 ................................................................ 6

2. Löschfahrzeuge nach DIN 14 530 ............................................................................. 7

3. Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701 ................................................................ 12

4. Drehleitern mit Handbetrieb nach DIN 14 702 .................................................... 15

5. Rüst- und Gerätefahrzeuge .......................................................................................... 15

6. Gerätefahrzeuge Gefahrgut .......................................................................................... 16

7. Nachschubfahrzeuge ...................................................................................................... 17

8. Sonderlöschfahrzeuge .................................................................................................... 18

9. Krankenkraftwagen der Feuerwehr ........................................................................... 18

10. Mannschaftstransportfahrzeuge ................................................................................. 19

11. Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge ............................................................................. 19

12. Wechselaufbauten ............................................................................................................ 19

13. Anhängefahrzeuge ............................................................................................................ 20

D. Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1 ........................... 21

3

Feuerwehrfahrzeuge

Das Merkblatt gibt einen Überblick über die Hauptmerkmale der wichtigenFeuerwehrfahrzeuge entsprechend dem derzeitigen Stand der Normung.In diesem Merkblatt finden auch teilweise Feuerwehrfahrzeuge Berücksichti-gung, deren Normung inzwischen zurückgezogen wurde, die aber dennochfür die Feuerwehren von Bedeutung sind.

Änderungen

Gegenüber dem Merkblatt Stand 05/2002 wurden folgende wesentliche Ände-rungen eingearbeitet:– Der Normenbegriff „Masse” wurde durchgehend für den Begriff „Gewicht”

verwendet (z. B. zulässige Gesamtmasse, Leermasse, Massereserve usw.)– In der Tabelle 2 wurde das Löschgruppenfahrzeug LF 10/6 ergänzt und das

LF 16-TS (Beladeplan 1 und 2 nach der alten Norm) wurde gestrichen. DieFußnoten wurden entsprechend aktualisiert

– Auf Seite 10 wurde in der Fußnote auf die neuen Pumpentypen nach DINEN 1028 hingewiesen

– In der Tabelle 3 wurde das TLF 8/18 nach der zurückgezogenen Norm DIN14530 Teil 18 entfernt

– Bei der Tabelle 4 wurde eine Fußnote hinsichtlich der Ausrüstung des TSFmit Pressluftatmern ergänzt

– In der Tabelle 6 wurde der GW nach der zurückgezogenen Norm DIN 14555Teil 10 entfernt und die Auflistung der Ausstattung an zwei Stellen (Luft-heber für Hebebaum und Gerätesatz „Absturzsicherung” für Zusatzaus-rüstung „Wassereinsatz”) umgestellt

– Der Abschnitt 9 „Krankenkraftwagen der Feuerwehr” wurde an die NormDIN EN 1789 angepasst.

A. BegriffsbestimmungenEine allgemeine Übersicht über Feuerwehrfahrzeuge und deren Leistungsmerk-male sowie über „Feuerwehranhänger” gibt die Norm DIN 14 502-1.

1. Fahrzeugdefinitionen1.1 Kraftwagen

Jedes motorgetriebene Straßenfahrzeug, welches vier oder mehr Räder hat,nicht an Schienen gebunden ist und normalerweise verwendet wird– für den Transport von Personen und / oder Gütern– als Zugfahrzeug für den Transport von Personen und / oder Gütern– für spezielle Anwendungen

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1) Wird die Sprechfunkanlage nach der Feststellung der Leermasse (TÜV-Abnahme) eingebaut, so ist deren Gewicht mit 15 kgder Masse der feuerwehrtechnischen Beladung zuzuschlagen

2) Ersatzrad ist für Feuerwehrfahrzeuge über 6000 kg zulässige Gesamtmasse nicht vorgeschrieben

1.2 Kraftfahrzeug

Geschlossener Kraftwagen zum Transport von Personal und Ausrüstung

1.3 Feuerwehrfahrzeug

Kraftfahrzeug, das zur Bekämpfung von Bränden, zur Durchführung technischerHilfeleistung und / oder für Rettungseinsätze benutzt wird

1.4 Anhängefahrzeug

Nicht selbstfahrendes Straßenfahrzeug, das nach seiner Bauart dazu bestimmtist, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für den Transport vonPersonen und Gütern verwendet wird. Sattelanhänger sind in dieser Kategorieeingeschlossen.

2. Gewichtsverhältnisse

Die im jeweiligen Fahrzeugschein(die Angaben im Fahrzeugscheinmüssen mit denen des Fahrzeug-briefs übereinstimmen!) angegebene

zulässige Gesamtmasse

darf nicht überschritten werden, we-der durch zusätzliche Ausrüstungnoch durch zusätzliche Besatzung(die zulässige Besatzung ist im Fahr-zeugschein festgelegt). Es ist außer-

dem die Grundlage für den erforderlichen Führerschein. Die

Höchstmasse nach Norm

ist nicht mit der im Fahrzeugschein angegebenen zulässigen Gesamtmasse zuverwechseln und kann sogar über der zulässigen Gesamtmasse nach demFahrzeugschein liegen. In diesem Fall darf es selbstverständlich nur bis zurzulässigen Gesamtmasse des Fahrzeuges ausgenützt werden. Die

rechnerische Gesamtmasse

für ein Feuerwehrfahrzeug ergibt sich wie folgt:

Leermasse nach § 42 Abs. 3 StVZO ist die Masse des leeren betriebsfertigenFahrzeuges einschließlich Fahrer (75 kg) und einschließlich der Masse aller amFahrzeug fest angebrachten Teile (also auch einschl. Fahrzeugsprechfunkan-lage1) sowie 1 Warndreieck, 1 Warnleuchte, gefüllter Kraftstofftank, Ersatzrad2),

123456789123456789123456789123456789123456789123456789123456789123456789

12345678901234567890123456789012345678901234567890123456789012345678901234567890

5

Fahrgestell-Werkzeugkasten, Verbandskasten, usw.),

+ Masse der feuerwehrtechnischen Beladung (zulässige Normmasse dereinzelnen Ausrüstungsgegenstände einschließlich 1 weiteres Warndrei-eck und 1 weitere Warnleuchte),

+ Masse der Löschmittel (Masse des maximal mitzuführenden Löschwas-sers, Löschpulvers usw.),

+ Masse der Besatzung (je Mann sind 75 kg + 15 kg für persönliche Ausrüs-tung = 90 kg zu rechnen, für den Fahrer sind 75 kg wieder abzuziehen, da inder Leermasse enthalten),

Beispiel: LF 16/12Leermasse (lt. Fahrzeugschein) ................................................................ z. B. 8150 kg+ feuerwehrtechnische Beladung

(lt. DIN 14 530, Teil 11) ........................................................................ ca. 1651 kg+ Löschmittel (z.B. 1200 l Wasser) ................................................... ca. 1200 kg+ 9 Mann Besatzung (9 x 90 kg abzüglich

75 kg für den Fahrer) ............................................................................ 735 kgrechnerisches Gesamtmasse .................................................................. ca. 11736 kgHöchstmasse nach Norm ............................................................................ 13500 kgzulässige Gesamtmasse (lt. Fahrzeugschein) ................................. 12000 kg

Die durch Wiegen festgestelltetatsächliche Gesamtmasse

kann im Einzelfall unter der obigen rechnerischen Gesamtmasse liegen, weildie einzelnen Ausrüstungsgegenstände u. U. ihre zulässige Normmasse nichterreichen. Dies darf aber nicht dazu verleiten, so viel zusätzliche Beladung aufdem Fahrzeug unterzubringen, bis die zulässige Gesamtmasse erreicht ist. DieMasse für die Besatzung ist mit 90 kg recht knapp angesetzt. Bei der Nach-beschaffung von Ausrüstungsgegenständen wird dann das Fahrzeug u. U. über-laden.Verbleibt dagegen zwischen rechnerischer und zulässiger Gesamtmasse nochein Masseunterschied, so kann dieser Masseunterschied bei vorhandenem frei-em Raum zur Unterbringung zusätzlicher Ausrüstungsgegenstände nach örtli-chen Belangen ausgenützt werden. Man nennt dies „Massereserve für vorhan-denen Leerraum“ (im vorhergehenden Beispiel: 12000 – 11736 = 264 kg).Die zusätzlichen Ausrüstungsgegenstände und deren Lagerung dürfen dieMassereserve nicht überschreiten.

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B. Einteilung nach DIN 14 5021. Einsatzleitfahrzeuge DIN 14 5072. Löschfahrzeuge DIN 14 5303. Hubrettungsfahrzeuge DIN 14 7014. Drehleitern mit Handantrieb DIN 14 7025. Rüst- und Gerätefahrzeuge DIN 14 5556. Gerätefahrzeuge Gefahrgut7. Nachschubfahrzeuge, z. B. DIN 14 5658. Sonderlöschfahrzeuge9. Krankenkraftwagen der Feuerwehr10. Mannschaftstransportfahrzeuge11. Sonstige spezielle Kraftfahrzeuge

Außerdem verwendet DIN 14 502-1 folgende Gruppenbezeichnungen

12. Wechselaufbauten DIN 14 505

13. Anhängefahrzeuge, z. B. DIN 14 503, DIN 14 521, DIN 14 703

Für die verschiedenen Arten und Größen der Feuerwehrfahrzeuge sind Kurz-zeichen festgelegt. Die Kurzzeichen setzen sich zusammen aus

– Buchstaben (Abkürzungen der Fahrzeugart)

– Zahlen (Kurzangaben zu wichtigen Leistungsmerkmalen) und ggf.

– weitere Buchstaben oder Zahlen (als weiteres Unterscheidungsmerkmal)

C. Kurzbeschreibungen1. Einsatzleitfahrzeuge nach DIN 14 507-1Einsatzleitfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit Kommunikationsmittelnund anderer Ausrüstung zur Führung taktischer Einheiten ausgestattet sind.Hinweis: Die Definition des Einsatzleitwagens (ELW) ist identisch mit der Defini-tion des Einsatzleitfahrzeuges.

1.1 Einsatzleitwagen ELW 1 nach DIN 14 507-2

Einsatzleitwagen ELW 1 dienen der Einsatzleitung vorwiegend

– zur Anfahrt sowie Erkundung von Einsatzstellen

– als Hilfsmittel zur Führung von taktischen Einheiten

– als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungsgehilfen, jedochohne stabsmäßige Führung

Der ELW 1 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 12.

7

1.2 Einsatzleitwagen ELW 2 nach DIN 14 507-3

Einsatzleitwagen ELW 2 dienen vorwiegend

– der Einsatzleitung als Hilfsmittel zum Führen von Verbänden mit Führungs-gehilfen und stabsmäßiger Führung

– der Technischen Einsatzleitung im Katastrophenfall als Führungsmittel

Der ELW 2 hat die Funkrufnamen-Kennzahl 13.Die Festlegungen nach DIN 14 507-3 ermöglichen eine Auslegung des ELW 2 inder Größe des ehemaligen ELW 3 (Norm zurückgezogen).

1.3 Kommandowagen KdoW nach DIN 14 507-5

Kommandowagen KdoW dienen vorwiegend der Einsatzleitung zur Anfahrt so-wie Erkundung von Einsatzstellen.Der KdoW hat die Funkrufnamen-Kennzahl 10.

Tabelle 1: EinsatzleitwagenMaximale Fahrzeugmaße und zul. Gesamtmasse nach DIN 14 507

2. Löschfahrzeuge nach DIN 14 530Löschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Feuerlöschkreiselpum-pe und im Regelfall mit einem Wasserbehälter und anderen zusätzlichen Gerä-ten für die Brandbekämpfung ausgerüstet sind. Die Löschfahrzeuge werdenunterteilt in

– Löschgruppenfahrzeuge (Tabelle 2)

– Tanklöschfahrzeuge (Tabelle 3)

– Tragkraftspritzenfahrzeuge (Tabelle 4)

– Sonstige Löschfahrzeuge

Diese Fahrzeuge haben fest ein- bzw. angebaute und/oder tragbare Feuerlösch-kreiselpumpen.

1) Bei Allradantrieb maximal 9500 kg2) Mindestens 1500 kg, bei Allradantrieb maximal 2800 kg

Typ DIN Länge Breite Höhe zulässige14 507 m m m Gesamtmasse kg

Teil max. max. max.

ELW 1 2 5,6 2,1 2,8 3500

ELW 2 3 10,0 2,5 3,3 75001)

KdoW 5 5,0 2,0 2,2 25002)

8

Tabelle 2: LöschgruppenfahrzeugeWichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)

Funkruf-Kenn-zahl

einge-schoben

TS

einge-bautFP

alt neu

DIN14530

Teil

Antriebs-art

Besat-zung

Press-luft-

atmer

Lösch-wasser-

tank

(ltr.)

Schaum-mittel

(ltr.)

Fahrzeug-generation

Pumpe

1) Norm zurückgezogen2) Funkruf-Kennzahl 47 für LF 10/6 bzw. LF 8/6 ohne Zusatzbeladung THL3) Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhandenen Masse- und Raumreserve4) Im Rahmen der Masse- und Raumreserve bis 1000 Liter zulässig

LF 8(leicht)

LF 8(mittel)

LF 8(schwer)

LF 8/6

LF 10/6

LF 10/6

LF 16-TSfür den

Katastro-phen-schutz

LF 16/12

43

42

42

48/47 2)

48/47 2)

48/47 2)

48/47 2)

41

40

71)

71)

71)

5

5

5

5

8

91)

11

Straße

Straße

Allrad

Straße

Allrad

Straße

Allrad

Straße/Allrad

Allrad

Allrad

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

1/8

4

4

4

4

4

4

4

4

4

4

FP 8/8(Front)

FP 8/8(Front)

FP 8/8(Front)

FP 8/8(Heck)

FP 8/8(Heck)

FPN10/1000(Heck)

FPN10/1000(Heck)

FP 16/8Front

FP 16/8(Heck)

FP 16/8(Heck)

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

TS 8/8

600

600

600 4)

600 4)

1200

1200 2000 3)

60

60

60

60

60

120

120

120

120

12040

LF 8/6

LF 16

9

Tabelle 2 Fortsetzung

zul.Gesamt-massenachDIN

kg

3teiligeSchieb-

leiterCB S

Steck-leiter-teile

Druckschläuche Leitern max. Abmessungen

Länge

m

Breite

m

Höhe

m

1) Zur schnellen Wasserabgabe müssen zwei zur Beladung gehörende Druckschläuche C 42 oder D und ein Strahlrohr schnellund einfach mit der FPN 10/1000 verbunden werden können. Alternativ darf auf Wunsch des Bestellers eine Schnellangriffsein-richtung eingebaut sein, bestehend aus einer Schlauchhaspel mit 30 m Druckschlauch S 28 mit einem Strahlrohr und / oder etwa50 m formstabilem Druckschlauch DN 25 und einem Strahlrohr mit einem Durchfluss von etwa 100 l/min

2) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden3) Auf Wunsch des Bestellers 8000 kg Gesamtmasse zulässig4) Mit CAFS bzw. Automatikgetriebe bis 14000 kg förderfähig

Sonstige Ausrüstung

14

14

14

12

12

14

14

30

14

12

12

12

12

10

10

12

12

16

16

10

S28

S28

2C421)

oder2D

2C421)

oder2D

S28/C4230 m

S28

4

4

4

4

4

4

4

4

4

4

Zusatzbeladung THL

Zusatzbeladung THL

Zusatzbeladung THL1)

Zusatzbeladung THL1)

Zusatzbeladung THL2)

Zusatzbeladung THL2)

KlappleiterSprungtuch oder

Sprungpolster

KlappleiterSprungtuch

Zusatzausrüstung THLohne Spreizer, fahrbare

Schlauchhaspel

Lichtmast mit 2 x 1000 W,Satz Luftheber,

Zusatzbeladung THL,Rettungszylinder,

fahrbare Schlauchhaspel,Sprungtuch oder

Sprungpolster

7,5

7,5

7,5

7,0

7,0

7,0

7,0

8,6

8,6

8,6

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

2,5

3,0

3,0

3,0

3,0

3,1

3,0

3,1

3,1

3,1

3,3

6000

7500

9000

7500 3)

10000

8000

10500

9500

12000

13500 4)

1

1

1

10

Funk- DIN Be- Press- Einge- Lösch- Schaum-Fahrzeuggeneration ruf- 14530 sat- luft- baute wasser- ausrüs-

Kenn- Teil zung atmer Pumpe tank tungalt neu zahl

TLF16/25 21 20 1/5 4 FP16/8 max. 120(Heck) 2500

TLF 22 22 1/2 2 FP16/8 2400 6016/24-Tr (Heck)

TLF24/50 TLF24/50 23 21 1/2 2 FP24/8 max. 500(Heck) 5000

Die Bezeichnungen der „Feuerlöschkreiselpumpe” nach DIN 14 4201) habenfolgende Bedeutung:FP 8/8: Nennförderstrom 800 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geo-

dätischer Nennsaughöhe(sind auch in tragbaren Feuerlöschkreiselpumpen TS 8/8 eingebaut)

FP 16/8 Nennförderstrom 1600 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geo-dätischer Nennsaughöhe

FP 24/8 Nennförderstrom 2400 l/min bei 8 bar Nennförderdruck und 3 m geo-dätischer Nennsaughöhe

2.1 Löschgruppenfahrzeuge LF 8, LF 8/6, LF 10/6, LF 16-TS, LF 16, LF 16/12

LF = Löschgruppenfahrzeug1. Zahl x 100 = Pumpen-Nennförderstrom in l/min2. Zahl x 100 = Inhalt Löschwasserbehälter in lTS = Tragkraftspritze

Löschgruppenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Gruppe (1/8), mit einervom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlöschkreiselpumpe und einer feuer-wehrtechnischen Beladung. Sie können zusätzlich mit einer Tragkraftspritze aus-gerüstet sein. Löschgruppenfahrzeuge sind mit ihrer Besatzung selbstständigetaktische Einheiten (vgl. Tabelle 2 auf Seite 8).

Tabelle 3: TanklöschfahrzeugeWichtigste technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)

1) Die neue Norm DIN EN 1028 (Stand 11/2002) sieht insgesamt 12 verschiedene Pumpentypen nach einer neuen Systematik vor.Für die Ausbildung wird jedoch vorläufig noch die alte Systematik zugrunde gelegt

11

Die Löschgruppenfahrzeuge LF 8/6, LF 10/6, LF 16/12 und LF 16-TS - nachBeladeplan - sollen mit einer zusätzlichen Beladung zur Durchführung techni-scher Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein. Wichtigste Bestand-teile sind:1 Stromerzeuger 5 kVA DIN 14 685, 2 Flutlichtstrahler 1000 W, 1 oder 2 elektrischeTauchpumpe(n) TP 4-1 DIN 14 425 (400 l/min), 1 Spreizer SP 30-E DIN 14 751,1 Schneidgerät mit Handpumpe S 90-H DIN 14 751, 1 Motorsäge, 1 Trennschleifer.Bei Löschgruppenfahrzeugen LF 16/12 können unter bestimmten Vorausset-zungen1) Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden.

2.2 Tanklöschfahrzeuge TLF 16/24-Tr, TLF 16/25, TLF 24/50

TLF = Tanklöschfahrzeug1. Zahl x 100 = Pumpen-Nennförderstrom in l/min2. Zahl x 100 = Inhalt Löschwasserbehälter2) in l

Tanklöschfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für einen Trupp (1/2) oder eine Staffel(1/5), mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe,fest eingebauten Löschmittelbehältern und einer feuerwehrtechnischen Bela-dung (vgl. Tabelle 3).Das Tanklöschfahrzeug TLF 16/25 kann mit einer zusätzlichen Beladung zurDurchführung technischer Hilfeleistungen kleineren Umfanges ausgerüstet sein.

Bei Tanklöschfahrzeugen TLF 24/50 können unter bestimmten Voraussetzungen1)

Druckluftschaumlöschanlagen (sog. CAFS-Anlagen) eingebaut werden.

Tabelle 3 Fortsetzung

1) vgl. IMS ID2 - 2241.2045-1 vom 11.02.20022) Wegen der Gewichtserhöhungen (Fahrgestell und Aufbau) mussten die tatsächlichen Inhalte der Löschwasserbehälter teilwei-

se deutlich reduziert werden3) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden

Steck- Sonstige An- max. Abmessungen zul.Gesamt-Druckschläuche leiter- Ausrüstung triebs- masse

teile art Länge Breite Höhe nach DINB C S m m m kg

6 7 S28 4 Zusatzbela- Straße/ 7,5 2,5 3,2 12000dung THL3) Allrad

4 6 S28 4 Allrad 7,5 2,5 3,1 10500

6 3 S28 2 Straße/ 8,0 2,5 3,3 17000Allrad

Schaum-Wasserwerferauf dem Dach,Schaumaus-

rüstung2 x (Z8 u. S8)

12

Tabelle 4: Tragkraftspritzenfahrzeuge und TragkraftspritzenanhängerWichtige technische Daten (Auszug aus DIN 14 530)

Fahrzeug- Funk- DIN Besat- Pumpe Lösch- Schaum- Druck-generation ruf- zung wasser ausrüs- schläuche

Kenn- tungzahl

alt neu ltr. B C S

2.3 Tragkraftspritzenfahrzeuge TSF, TSF-W

TSF = TragkraftspritzenfahrzeugW = Löschwasserbehälter

Tragkraftspritzenfahrzeuge sind Löschfahrzeuge für eine Staffel (1/5) und einefeuerwehrtechnische Beladung (einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8) für eineGruppe (vgl. Tabelle 4).

3. Hubrettungsfahrzeuge nach DIN 14 701Hubrettungsfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die mit einer Drehleiter odereiner Hubarbeitsbühne ausgerüstet sind.

Hubrettungsfahrzeuge werden vorrangig zur Rettung von Menschen aus größerenHöhen, weiterhin auch zur Durchführung technischer Hilfeleistungen und zur Brand-bekämpfung verwendet.

Drehleiter ist eine ausschiebbare Konstruktion in Form einer Leiter, mit oder ohneRettungskorb. Sie ist auf dem Untergestell schwenkbar montiert.

Automatikdrehleiter ist ein Hubrettungsfahrzeug mit einem Ausleger in Form einerLeiter mit oder ohne Korb, bei dem der Hubrettungssatz auf einem selbstfahrendenFahrgestell befestigt ist.

1) Norm zurückgezogen; Grundlage für die Ausrüstung, Ausbildung und Förderung sind die Empfehlungen des Bayer. Staatsmi-nisteriums des Innern für Anforderungen und Beladung der Tragkraftspritzen-Anhänger, Stand 01.95

2) Kann nach örtlichen Belangen im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve mitgeführt werden3) Im Rahmen einer evtl. vorhandenen Gewichtsreserve ist für örtliche Belange eine nutzbare Wassermenge bis zu 750 l zulässig

TSF 44 14530 1/5 TS 8/8 – – 8 6 –T 16

TSF-W 46 14530 1/5 TS 8/8 5003) 402) 10 9 2C42T 17 oder

2D

TSA – 145201) – TS 8/8 – – 5 8 –

13

Tabelle 4 Fortsetzung

Automatikdrehleitern (Drehleitern mit maschinellem Antrieb) nach DIN 14 701 Teil 2werden unterteilt in:

DL 23-12 DLK 18-12DLK 23-12 DL 12- 9DL 18-12 DLK 12- 9

DL = DrehleiterDLK = Drehleiter mit RettungskorbErste Zahl = Nenn-Rettungshöhe in m im Freistand (Skizze 1)Zweite Zahl = Nennausladung in m im Freistand (bei Nenn-Rettungshöhe)

Automatikdrehleitern sind für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischenBeladung sowie einem vom Motor angetriebenen, gleichzeitig aufricht-, ausfahr-und drehbaren Leitersatz ohne oder mit Rettungskorb.

Nennlast im Freistand: 1 Person = 90 kg (DL 23-12), 2 Personen = 180 kg (DLK 23-12)

Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 8 Mann(720 kg), bis zur Benutzungsgrenze 4 Mann (360 kg)

Beladung: 2 B- und 4 C-Druckschläuche – Motorsäge

Straßenantrieb

1) Bei entsprechender schriftlicher Begründung (Personalprobleme, fehlende Haushaltsmittel u. ä.) kann auf die Ausstattung vonAtemschutzgeräten verzichtet werden (vgl. IMS ID2 - 2241.2043-16 vom 14.08.2002). Zwingende Voraussetzung ist aber dieEinhaltung der zehnminütigen Hilfsfrist durch ein geeignetes Feuerwehrfahrzeug mit Atemschutzgeräten einer benachbartenFeuerwehr

2) Kann im Rahmen der vorhandenen Gewichts- und Raumreserve nach örtlichen Belangen mitgeführt werden

Steck- Sonstige Antriebs- max. Abmessungenleiter Ausrüstung artteile

Länge Breite Höhem m m kg

4 4 Pressluftatmer1) Straße 6,0 2,3 2,6 3500

4 4 Pressluftatmer, Straße 6,3 2,3 2,8 6000Motorsäge

mit Zubehör2)

– – – 4,0 1,8 2,0 1200

zul.Gesamt-masse

nach DIN

14

Tabelle 5: Drehleitern mit maschinellem AntriebWichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 701 Teil 2)

max. AbmessungenWendekreis-

Funkruf- Länge Breite Höhe durchmesser a1)

Typ Kennzahl m kg

DL 23-12 1030 2,5 3,3 21 14 0003)

DLK 23-12 112)

DL 18-12 8,531 2,5 3,3 19 12 0004)

DLK 18-12 9,52)

DL 12- 9 8,532 2,3 3,3 19 9 000

DLK 12- 9 9,52)

m

1) Bei eingehängtem Korb in Fahrstellung darf das Maß überschritten werden. Der Wendekreisdurchmesser ist in DIN EN 1846-2„Feuerwehrfahrzeuge - Allgemeine Anforderungen” entsprechend den Gewichtsklassen und Antriebsarten festgelegt

2) Mit abnehmbarem aber eingehängtem Korb3) Mit Automatikgetriebe oder Hinterachslenkung (sofern notwendig) bis 14500 kg förderfähig4) Mit Automatikgetriebe bis 12500 kg förderfähig

Skizze 1: Nennrettungshöhe Nennausladung

Skizze 2: Wendekreisdurchmesser

Nen

nret

tung

shöh

e

Nennausladung

zul. Ge-samtmassenach DIN

15

4. Drehleitern mit Handantrieb nach DIN 14 702Drehleiter DL 16-4DL = Drehleiter16-4 = Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 m im FreistandDrehleiter mit Handantrieb ist ein Feuerwehrfahrzeug (kein Hubrettungsfahrzeug),das vorrangig zum Retten von Menschen aus Notlagen dient. Es findet fernerauch für technische Hilfeleistungen und zur Brandbekämpfung Verwendung.Es ist ein Feuerwehrfahrzeug für einen Trupp (1/2) mit einer feuerwehrtechnischenBeladung sowie einem handbetätigten, aufricht-, ausfahr- und drehbaren Leiter-satz ohne Arbeits- oder RettungskorbNennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg)Brückenbelastbarkeit in aufgelegtem Zustand: bis zur Freistandsgrenze 6 Mann(540 kg), bis zur Benutzungsgrenze 3 Mann (270 kg)Beladung: 4 C-DruckschläucheLänge / Breite / Höhe / Wendekreisdurchmesser: 8,0 / 2,3 / 3,0 / 16 mHöchstgewicht nach Norm 7500 kgStraßenantriebFunkruf-Kennzahl 32

5. Rüst- und GerätefahrzeugeRüst- und Gerätefahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die z. B. für die Durchfüh-rung folgender technischer Hilfeleistungseinsätze ausgerüstet sind:– Suchen und Retten von Personen– Beseitigung von Unfallfolgen– Gewaltsames Öffnen– Tierrettung(vgl. Tabelle 6)

5.1 Rüstwagen RW nach DIN 14 555

R W = RüstwagenRüstwagen sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer feuerwehrtechnischen Beladung,einem betriebsbereit ein- oder ausgebautem Lichtmast1), einer eingebautenvom Fahrzeugmotor angetriebenen Zugeinrichtung mit maschiniellem Antriebund einem vom Fahrzeugmotor angetriebenen Stromerzeuger2). Die Besatzungbesteht aus einem Trupp (1/2), mindestens aber aus einem Führer / einer Füh-rerin und einem Maschinisten / einer Maschinistin.Die nachfolgende Tabelle berücksichtigt noch die Rüstwagentypen RW 1 undRW 2 nach den inzwischen zurückgezogenen Normen DIN 14555-2 und DIN14555-3 (Stand 3/95). Die neue Norm DIN 14 555-3 (Stand Juni 2002) vereinigtdie Rüstwagen RW1 und RW2 zu einem Rüstwagen RW.1) Nicht bei RW 1 mit zul. Gesamtgewicht von max. 7500 kg2) Bei RW 1 nach Vereinbarung auch tragbarer Stromerzeuger

16

5.2 Gerätewagen

Gerätewagen sind Feuerwehrfahrzeuge für eine Besatzung von 1/1 oder 1/2, diezum Bereitstellen von Geräten für technische Hilfeleistungen eingesetzt werden.Es gibt verschiedene (nicht genormte) Gerätewagen für besondere Aufgaben,z. B.:– GW-A (Atemschutz)– GW-Öl (Ölschadenbekämpfung)– GW-S (Strahlenschutz)– GW-W (Wasserrettung)

6. Gerätefahrzeuge GefahrgutGerätefahrzeuge Gefahrgut sind Feuerwehrfahrzeuge mit einer Ausrüstung zumSchutz von Eigentum und zur Begrenzung von Schäden für die Umwelt, z. B. bei– Gefahr einer Umweltverschmutzung– Chemischer Gefahr– Gefahr durch radioaktive Stoffe– Biologischer Gefahr– Bergung

RW 61 37) 1/2 505) 22-30 26) 2 – 1 – 4 22) 1 – 1 1

RW 1 62 23) 1/2 50 121) 2 3 2 – 1 4 2 1 – 12) 1

RW 2 61 33) 1/2 50 15-20 2 2 4 – 1 12 2 1 1 12) 1

GW-G 52 –4) 1/1 – 20 2 2 – – – – – – – – –

Tabelle 6: Rüst- und Gerätefahrzeuge, Gerätefahrzeuge GefahrgutWichtige feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 555)

Funk

ruf-

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DIN

14

555

Teil

Zuge

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g kN

Typ

1) vgl. Abschnitt C, Nr. 5.12) Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhande-

nen Gewichts- und Raumreserve3) Norm zurückgezogen

4) Nach Richtlinien für Bayern5) Auf Wunsch des Bestellers 80 kN möglich6) 1500 W7) Norm Stand Juni 2002

Meh

rzw

eckl

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r

Luft

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17

1 15) 1 1 1 16) 1 12) – Allr. 8,6 2,55 3,3 1 14000

– – – 1 1 1 – – – Allr. 7,5 2,5 3,01) – 9000

1 1 1 1 1 1 – 12) 12) Allr. 8,6 2,5 3,13) – 120004)

– 1 1 – – – – – 1 Str. 8,6 2,5 3,1 – 12000

7. NachschubfahrzeugeNachschubfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge zur Beförderung von Ausrüstung,Löschmitteln und sonstigen Gütern zur Versorgung einer eingesetzten Einheit.

Schlauchwagen SW 1000, SW 2000-Tr nach DIN 14 565

SW = Schlauchwagen1000, 2000 = Gesamtlänge der B-Druckschläuche in mTr = Truppbesatzung

Schlauchwagen sind Fahrzeuge für eine Besatzung sowie eine feuerwehrtech-nische Beladung (ggf. einschließlich Tragkraftspritze TS 8/8). Sie dienen demNachschub von Druckschläuchen und Armaturen sowie zum Verlegen von Druck-schläuchen über lange Strecken (vgl. Tabelle 7, S. 18).

1) Eine max. Höhe von 3,1 m kann zugelassen werden2) Nur auf Wunsch des Bestellers im Rahmen der vorhan-

denen Gewichts- und Raumreserve3) Eine max. Höhe von 3,2 m kann zugelassen werden

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Tabelle 6 Fortsetzung

4) Bei Verwendung eines Automatikgetriebes kann die zulässigeGesamtmasse auf 12500 kg erhöht werden

5) mind. 11 kVA6) Plasmagerät

18

8. SonderlöschfahrzeugeSonderlöschfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge mit für die Brandbekämpfungspezieller Ausrüstung mit oder ohne speziellem Löschmittel z. B. Trockentank-löschfahrzeug (TroTLF), Trockenlöschfahrzeug (TroLF).

9. Krankenkraftwagen der FeuerwehrKrankenkraftwagen der Feuerwehr sind Kraftfahrzeuge, die den Anforderungenvon DIN EN 1789 entsprechen, von Feuerwehrpersonal betrieben werden undfür die Versorgung und den Transport von Patienten konstruiert sind. Sie dürfenauch andere Einrichtungen für den speziellen Gebrauch durch die Feuerwehreinschließen. Ihre Besatzung besteht aus dem Personal im Rettungsdienst undgegebenenfalls aus einem Notarzt.

Die DIN EN 1789 unterscheidet folgende vier Kategorien von Krankenkraftwagen:

– Typ A1: geeignet für den Transport eines einzelnen Patienten

– Typ A2: geeignet für den Transport eines oder mehrerer Patienten (aufKrankentragen oder -sesseln)

– Typ B: Notfallkrankenwagen

– Typ C: Rettungswagen

SW10001) 87 1/1 – – – 1000 8 1 4 Str. 6,5 2,2 2,7 16 5500

SW2000-Tr1) 88 1/2 1 2 240 2000 10 1 4 Allr. 8,5 2,5 3,1 18,5 11000

SW2000-Tr2) 88 1/2 1 – – 2000 2 13) – Allr. 7,5 2,5 3,1 16 9000

Tabelle 7: SchlauchwagenWichtigste feuerwehrtechnische Daten (Auszug aus DIN 14 565)

Typ

Funk

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1) Norm zurückgezogen2) Norm Stand 03.19913) Ausgleichsbehälter 5000 l

19

Die Kategorien A1 und A2 entsprechen in etwa dem bisherigen Krankentransport-wagen KTW (Funkruf-Kennzahl 72 - 74 je nach Anzahl der Tragen), der grund-sätzlich für den Transport und nicht für notfallmedizinische Erstversorgung vonPatienten vorgesehen ist.

Die Kategorie B entspricht in etwa dem bisherigen Rettungswagen RTW (Funk-ruf-Kennzahl 71), der für den Transport, die Erstversorgung und die Überwa-chung von Patienten konstruiert und ausgerüstet ist.

Die Kategorie C entspricht in etwa dem bisherigen Notarztwagen NAW (Funkruf-Kennzahl 70), der für den Transport, die erweiterte Behandlung und Überwa-chung von PAtienten kontruiert und ausgerüstet ist. Der NAW ist mit einem Not-arzt besetzt.

In DIN 75 079 ist das Notarzt-Einsatzfahrzeug NEF (Funkruf-Kennzahl 76) ge-normt. Das NEF ist ein besonders ausgerüsteter Pkw zum Transport eines Not-arztes.

Außerdem gibt es:Großraum-Rettungswagen GRTW, Funkruf-Kennzahl 75Großraum-Krankentransportwagen GKTW, Funkruf-Kennzahl 75

10. MannschaftstransportfahrzeugeMannschaftstransportfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die geeignet sind zurBeförderung von Feuerwehrpersonal und dessen persönlicher Ausrüstung.

11. Sonstige spezielle KraftfahrzeugeSonstige spezielle Kraftfahrzeuge sind Feuerwehrfahrzeuge, die für Sonder- oderSpezialaufgaben konstruiert sind, z. B.

– Einsatz im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen

– Einsatz auf oder unter Wasser

– Einsatz im Zusammenhang mit Schienenfahrzeugen

Ein Feuerwehrkran FwK (Funkruf-Kennzahl 64) ist ein Kranfahrzeug mit zusätzli-cher feuerwehrtechnischer Ausstattung. Er dient zum Bewegen schwerer Lastenbeim Retten von Menschen und bei technischer Hilfeleistung. Die Besatzungbesteht aus mindestens einem Trupp 1/1.

Feuerwehrboote sind Wasserfahrzeuge der Feuerwehr (nach DIN 14 961). Siedienen zu Rettungseinsätzen, zur Brandbekämpfung und zu technischen Hilfe-leistungen auf oder an Gewässern, z. B.– Rettungsboot Typ 1 RTB 1 (Antrieb durch Paddel)– Rettungsboot Typ 2 RTB 2 (Antrieb durch Außenbordmotor)– Mehrzweckboote MZB (z. B. K-Boot/A-Boot, Funkruf-Kennzahl 99)

20

12. WechselaufbautenBei einem Wechselaufbau handelt es sich um einen besonders gestaltetenBehälter, der von einem geeigneten Fahrzeug (Wechselladerfahrzeug) einfachauf- und abgesetzt werden kann.Wechselladerfahrzeuge nach DIN 14 505 haben die Funkruf-Kennzahl 82.

13. AnhängefahrzeugeAnhängefahrzeuge sind nicht selbstfahrende Straßenfahrzeuge, die in ihrer Bauartdazu bestimmt sind, von einem Kraftfahrzeug mitgeführt zu werden und für denTransport von Gütern verwendet werden. Sattelanhänger sind in dieser Katego-rie eingeschlossen. Allgemeine Anforderungen an einachsige Feuerwehran-hänger sind in DIN 14 503 definiert.

13.1 Tragkraftspritzen-Anhänger TSA

Tragkraftspritzen-Anhänger zur Aufnahme einer Tragkraftspritze TS 8/8 und derfeuerwehrtechnischen Beladung für eine Löschgruppe (vgl. Tabelle 4 auf Seite 12).

13.2 Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA nach DIN 14 521

Der Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer SWA ist ein einachsiger Feuerwehran-hänger mit abnehmbarem Schaum-Wasserwerfer, Schaummittelzumischer undBehälter für Schaummittel (Inhalt mindestens 220 l).

z. B. SWA-16 S: Anhänger mit Schaum-Wasserwerfer mit einem SchaumstrahlrohrTyp SW 16 S (Schaummittel-Wasser-Gemisch-Durchfluss 1600 l/min, mit Selbst-ansaugung).

13.3 Anhängeleiter AL 16-4 nach DIN 14 703

AL = Anhängeleiter16-4 = Nenn-Rettungshöhe 16 m bei einer Nenn-Ausladung von 4 mEine Anhängeleiter besteht aus einem Einachsfahrgestell mit einer Zugein-richtung sowie einem handbetätigten aufricht- und ausfahrbaren Leitersatz –Nennlast im Freistand: 1 Person (= 90 kg), Nennlast in aufgelegtem Zustand:2 Personen (= 180 kg) je Leiterteil – 8,25/2,25/2,7 m – Höchstgewicht nach Norm1500 kg.

13.4 Beispiele für weitere Feuerwehranhänger

ÖSA Ölschadenanhänger

GA-Öa Geräteanhänger Ölabscheider

GA-Ölsp Geräteanhänger Ölsperre

GA-Ölent Gerätewagen Ölentsorgung

P 250 Pulveranhänger

21

FwA-RTB Feuerwehranhänger mit Rettungsboot

Lima LichtmastanhängerFwA-LABH Feuerwehranhänger mit Löschwasser-Außenlastbehälter für Hub-

schrauber

D. Kraftfahrzeug-Bezeichnungen nach DIN EN 1846-1Die nachfolgend verwendeten Bezeichnungen wurden geschaffen, um ein ein-heitliches Bezeichnungssystem von Feuerwehrfahrzeugen in Europa festzulegen.Jedem Feuerwehrfahrzeug werden Hauptmerkmale durch eine Reihenfolge vonZahlen und Buchstaben zugeordnet, die für die Ausschreibungen innerhalb Eu-ropas angewendet werden können.Alle Kraftfahrzeuge müssen durch sechs besondere Merkmale bezeichnet sein,basierend auf der Kraftfahrzeuggruppe, der sie zugeordnet sind.

Beispiel 1: Feuerlöschfahrzeug

Bezeichnung eines Tanklöschfahrzeuges nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahr-zeug-Gewichtsklasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, ei-ner Sitz-platzkapazität für die Mannschaft von 6 Personen, einer Löschwasser-tankkapazität von 800 l, einer Leistung der eingebauten Feuerlöschpumpe von 10bar/2 000 l/min und einem elektrischen Generator (1):

Tanklöschfahrzeug EN 1846-1 M - 1 - 6 - 800 - 10/2 000 - 1

Benennung

Norm-Nummer

Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel

Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig

Sitzkapazität für die Mannschaft: 6

Löschwassertankkapazität: 800 l

Leistung der eingebauten Feuerlösch-Kreiselpumpe: 10 bar/2 000 l/min

Besondere Ausrüstung (elektrischerGenerator)

22

Beispiel 2: Feuerlöschfahrzeug

Bezeichnung einer Drehleiter nach DIN 1846-1 mit der Kraftfahrzeug-Gewichts-klasse mittel (M), der Kraftfahrzeug-Kategorie 1: straßenfähig, einer Sitzplatz-kapazität für die Mannschaft von 3 Personen, einem Arbeitsbereich mit einerNenn-Rettungshöhe von 30 m und einer Nenn-Ausladung von 10 m, einer ein-gebauten Feuerlöschpumpe (1) und einem Korb (1):

Drehleiter EN 1846-1 M - 1 - 3 - 30/10 - 1- 1

Benennung

Norm-Nummer

Kraftfahrzeug-Gewichtsklasse: mittel

Kraftfahrzeug-Kategorie: straßenfähig

Sitzkapazität für die Mannschaft: 3

Arbeitsbereich: 30 m/10 m

Mit Feuerlöschpumpe

Besondere Ausrüstung (Korb)

Erläuterung1. Merkmal: Kraftfahrzeug-Gewichtsklassen

Liegt bei einem Kraftfahrzeug das Gesamtgewicht (GG) über 2 t, muss diesesentsprechend einer der drei Klassen zugeordnet werden– Leicht L 2 t < GG ≤ 7,5 t– Mittel M 7,5 t < GG ≤ 14 t– Super S GG > 14 t

2. Merkmal: Kraftfahrzeug-Kategorie

Alle Kraftfahrzeuge müssen in Abhängigkeit von ihren Fahreigenschaften undbei unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten einer der folgenden drei Katego-rien zugeordnet werden:– Kategorie 1: straßenfähig– Kategorie 2: geländefähig (bedingt für Geländefahrten)– Kategorie 3: geländegängig (Querfeldeinfahrten)

3. Merkmal: Sitzplatzkapazität

Hier wird die Sitzplatzkapazität für die Mannschaft einschließlich Fahrer genannt.

23

Die weiteren drei Merkmale werden je nach Kraftfahrzeuggruppe unterschied-lich angegeben

4. Merkmal: Weitere Spezifikation

Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Nutzbare Wassertankkapazität (in Liter)

Beispiel für Rüst- und Gerätefahrzeuge: Energieversorgung 1: elektrisch2: hydraulisch3: pneumatisch4: andere

5. Merkmal: Weitere Spezifikation

Beispiel für Feuerlöschfahrzeuge: Leistung der eingebauten Feuerlösch-Krei-selpumpe (Druck in bar und Nennförder-strom in l/min)

Beispiel für Gerätefahrzeug-Gefahrgut: Bergungsausrüstung 0: ohne1: mit

6. Merkmal: Weitere Spezifikation

Bei allen Kraftfahrzeuggruppen: andere besondere Ausrüstung 0: ohne(zu benennen) 1: mit

24

Merkblatt: „Feuerwehrfahrzeuge”

Herausgeber: Staatliche Feuerwehrschule Würzburg, Weißenburgstr. 60, 97082 WürzburgAusgabe CD MA 07/2003