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Online-Service unter www.iww.de Registrieren Sie sich mit Ihrer Abo-Nummer! Ein Service von „Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung“ Öffentliche Förderprogramme für KMU Wichtige Tipps für die Beratung! Sonderdruck Zuschüsse für Beratungsleistungen So beteiligen Sie Bund und Länder an den Kosten der Fördermittelberatung 2 Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen Überblick über die wichtigsten Zuschussprogramme der Bundesregierung und der Länder für gewerbliche Mandanten 10 Zuschüsse für Entwicklungstätigkeiten Darstellung spezieller Förderprogramme zur Finanzierung kapitalintensiver und risikolastiger Entwicklungstätigkeiten 16 Förderprogramme zur Reduzierung der Personalkosten So reduzieren Sie die kapitalintensiven Personalkosten – Bund und Länder warten mit unterschiedlichsten Möglichkeiten auf 24 Fördermittelantrag Der Fördermittelantrag als erste Hürde – Die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Antragstellung 29

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Ein Service von „Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung“

Öffentliche Förderprogramme für KMU

Wichtige Tipps für die Beratung!

Sonderdru

ck

Zuschüsse für BeratungsleistungenSo beteiligen Sie Bund und Länder an den Kosten der Fördermittelberatung 2

Förderung von Energie- und UmweltmaßnahmenÜberblick über die wichtigsten Zuschussprogramme der Bundesregierung und der Länder für gewerbliche Mandanten 10

Zuschüsse für EntwicklungstätigkeitenDarstellung spezieller Förderprogramme zur Finanzierung kapitalintensiver und risikolastiger Entwicklungstätigkeiten 16

Förderprogramme zur Reduzierung der PersonalkostenSo reduzieren Sie die kapitalintensiven Personalkosten – Bund und Länder warten mit unterschiedlichsten Möglichkeiten auf 24

FördermittelantragDer Fördermittelantrag als erste Hürde –Die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Antragstellung 29

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung

Impressum

Öffentliche Förderprogramme

Autorin: Dipl.-Bw. Christel Spielmann, Arnsberg

Schriftleitung: RA/Dipl.FinW. Horst Rönnig, Nordkirchen Dipl.-Kffr. Christiane Nöcker, Nordkirchen

Druck und Verarbeitung: Druck- und Medienhaus Rademann GmbH, Lüdinghausen

© IWW Institut für Wirtschaftspublizistik Verlag Steuern Recht Wirtschaft GmbH & Co. KG Nordkirchen 2009

Nachdruck, fotomechanische, elektronische oder sonstige Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Mikroverfilmung und Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen ist – auch auszugsweise – nur nach schriftlicher Zustimmung des Verlags erlaubt. Der Inhalt des Buches ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen. Die alleinige Verantwortung bei der Verwendung dieser Unterlage liegt bei den beratenden Berufsgruppen.

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 1

Editorial

Vorwort

Sehr geehrte Leserin, sehr geehrter Leser,

mit dem vorliegenden Sonderdruck setzen wir unsere Reihe zur Förder-mittelberatung fort. Wir starten mit einem Artikel in eigener Sache: Sind auch die Beratungsleistungen eines Steuerberaters förderfähig, und wenn ja, welche sind es? Wir geben einen Überblick über die aktuelle Situation in Sachen Beratungsförderung – und stellen fest, dass Steuerberater, die neben den traditionellen StB-Leistungen betriebswirtschaftliche Beratung im Portfolio haben, beste Voraussetzungen mitbringen, um von der Be-ratungsförderung zu profitieren.

Daneben haben wir eine Reihe anderer interessanter Themen auf der Tagesordnung:

Das Stichwort lautet Energieeinsparung oder Umweltschutz? Lesen Sie unseren Artikel über die Förderung von Energie- und Umweltmaßnah-men.

Ihr Mandant ist risikofreudig, plant eine Entwicklung? Dann werden �Sie die Zuschüsse für Entwicklungstätigkeiten interessieren.

In der Krise drücken die Personalkosten? Lassen Sie sich über Förder- �programme zur Reduzierung der Personalkosten informieren.

Und für den Fall, dass das gesamte Antragsverfahren für Sie bisher �nur Ausdruck von „Bürokratiewahn“ war, d.h. zeitaufwendig und in-effizient, zeigen wir Ihnen, dass es auch anders geht: Die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Antragstellung.

Als Steuerberater stehen Sie zu Ihren Mandanten in einem besonderen Vertrauensverhältnis: Sie erfahren, wann eine Betriebserweiterung im Raum steht, zusätzliches Personal eingestellt oder ein Messeauftritt ge-plant wird. Automatisch steht damit die Finanzierungsfrage im Raum. Und damit auch gleich die Frage nach öffentlichen Fördermitteln. Zu-schüsse stehen auf der Beliebtheitsskala ganz oben – daher haben wir sie bewusst in den Mittelpunkt unserer Serie gestellt. Verstehen Sie diesen Sonderdruck als Anstoß, manche Ideen Ihrer Mandanten einmal in einem anderen Kontext zu sehen.

In diesem Sinn wünschen wir Ihnen viel Spaß bei der Lektüre!

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung2

Öffentliche Förderprogramme

Zuschüsse für Beratungsleistungen

So beteiligen Sie Bund und Länder an den Kosten der Beratung

Die Beratungsförderung spiegelt die ganze Vielfalt des Förderrechts wider: Ob Unternehmensberatung, Umweltschutz- oder Patentberatung – fast jedes Thema ist vertreten. Und für jedes Thema ist eine andere Bewilligungsstelle zuständig – mit anderen Auflagen und anderen For-matvorlagen. Welche Beratungsleistungen gefördert werden, auf welche Mandanten die Förderung abzielt und wie hoch die Förderquoten sind, wird nachfolgend erläutert. Und natürlich ist dieses Kapitel auch von ei-nem gesunden Selbstinteresse geprägt: Inwieweit können unsere Leser (in ihrer Eigenschaft als Berater) von der Förderung profitieren?

Themen der Beratungsförderung

Beratungszuschüsse werden für eine Vielzahl sehr unterschiedlicher The-men ausgereicht. Um einen Überblick zu bekommen, wird nachfolgend unterschieden zwischen Beratungsleistungen zu betriebswirtschaftlichen Themen und zu sonstigen. Die großen Blöcke der beiden Themen lauten:

Unterschiedlichste Themenblöcke der

Förderung

Betriebswirtschaftliche Themen

Sonstige Themen

Qualitätsmanagement-

beratung

Außenwirtschafts-

beratung

Potenzialberatung (bzw.

Beratung in Personalfragen)

Unternehmens-

führungsberatung

Nachfolgeberatung

Umweltschutzberatung

Energieeinsparberatung

Materialeffizienzberatung

Patentberatung

Innovationsberatung

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 3

Der Fokus dieses Kapitels liegt auf den betriebswirtschaftlichen Themen. In jüngster Zeit haben auch Themen wie Sanierungs- oder Turn-around-Beratung Einzug gehalten. Ferner zählt die Existenzgründungsberatung hierzu. Und nicht zu vergessen: Unter Unternehmensführungsberatung werden auch Beratungsleistungen zu Finanzierungsaspekten subsumiert.

Gerade die Beratungsförderung hat in den letzten Jahren eine massive thematische Ausweitung erfahren. Zumindest auf den ersten Blick gewinnt man den Eindruck, dass immer neue Förderprogramme zu immer neuen Themen aufgelegt werden (Beispiel: Design- oder Beteiligungsberatung). Das entspricht nicht ganz der Realität, denn diese Themen wurden bisher von der allgemeinen Unternehmensberatung mit erfasst.

Allen förderfähigen Beratungsleistungen gemeinsam ist das Kriterium der Freiwilligkeit. Beratungen aufgrund gesetzlicher Auflagen sind nicht förderfähig. So ist es z.B. nicht möglich, die Prüfung eines Jahresabschlus-ses über eine Förderung zu finanzieren. Ebenfalls ausgeschlossen sind Beratungen zu steuerrechtlichen und juristischen Fragestellungen. Hier geht der Gesetzgeber davon aus, dass allein die komplexe Rechtssituation genügend „Vertriebsunterstützung“ bietet.

An dieser Stelle der Hinweis: Selbstverständlich steht es Steuerberatern und Rechtsanwälten offen, über die Grenzen ihres Berufsbildes hinaus Beratungsleistungen zur Unternehmensführung anzubieten. Ein geradezu klassisches Beispiel stellt die Erstellung von Geschäftsplänen dar. Ebenso wie Unternehmensberater können auch unsere Leser von der Beratungs-förderung profitieren. Der Ausschluss bezieht sich nur auf die typischen berufsständischen Leistungen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind ferner Beratungen, die auf gutach-terliche Stellungnahmen oder auf Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten abzielen. Die Beratungsförderung ist also nicht als Vermarktungsinstrument für typische Steuerberater- oder Rechtsanwaltsdienstleistungen gedacht.

Bundes- und Landesförderung

Der Eindruck einer überwältigend großen Zahl an Beratungsprogram-men ist nicht zuletzt auch dem Umstand geschuldet, dass sowohl der Bund als auch die Länder mit Förderprogrammen aufwarten. Während die Bundesförderung Beratern und Unternehmen aus dem gesamten Bundesgebiet offensteht, zielen die Länder mit ihrer Förderung auf Unter-nehmen (nicht den Beratern!) innerhalb ihrer Landesgrenzen ab. Gerade die Länder haben sich sehr um thematische Spezialisierungen bemüht mit dem Ergebnis, dass in manchen Bundesländern Förderprogramme für Spezialthemen existieren, in anderen nicht. Als Beispiel sei das nie-dersächsische Förderprogramm Designberatung angeführt. Diese beiden Faktoren – die geografische Begrenzung der Landesförderung sowie deren thematische Spezialisierung – erwecken auf den ersten Blick den Eindruck, dass in manchen Bundesländern Fördermittel für eine Spezialberatung ausgereicht werden, in anderen nicht.

Beratungen auf-grund gesetzlicher Auflagen sind nicht förderfähig

Länderspezifische Förderungen und thematische Spezialisierungen

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Öffentliche Förderprogramme

Achtung: Wenn ein Förderprogramm für eine Spezialberatung nicht existiert, bieten die Förderprogramme für „allgemeine Unternehmens-beratung“ (auch hier wechselt immer wieder einmal der Jargon) eine gute Alternative.

Zielgruppe KMU und Förderquoten

Nutznießer der Beratungsförderung sind KMU – kleine und mittlere Un-ternehmen. Ein KMU lässt sich folgendermaßen definieren. Es

beschäftigt nicht mehr als 250 Mitarbeiter, �verfügt über einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder �einer Bilanzsumme von nicht mehr als 43 Mio. EUR. �

Die beiden letztgenannten Werte gelten alternativ, d.h., ein Wert darf überschritten werden. Hinzu kommt das Kriterium der Anteilsverteilung: Die Anteile an einem KMU dürfen zu nicht mehr als 25 % bei einem Un-ternehmen liegen, das diese Kriterien nicht erfüllt.

Die Förderquoten für die Beratungsförderung schwanken zwischen 50 % und 80 %. Diese Förderquoten sind allerdings eher theoretischer Natur, denn die meisten Förderprogramme grenzen die Förderung auf pauschale Höchsttagessätze sowie eine maximale Anzahl der geförderten Tagewerke ein. Generell kann man von einem Förderbetrag zwischen ca. 3.000 EUR und 10.000 EUR ausgehen.

Recherche und Antragstellung

Die gesamte Bandbreite der Beratungsförderung ist in der Förderdaten-bank des Bundes abgebildet. Diese kann unter www.foerderdatenbank.de aufgerufen werden. Da die Suchmaske nicht unterscheidet zwischen Beratung zu betriebswirtschaftlichen Themen und sonstigen, werden im Ergebnis alle Förderprogramme aufgelistet, die Beratungsleistungen zum Inhalt haben. Bereits am Titel kann man aber erkennen, wofür die Beratungsförderung gedacht ist. Wer sich näher mit dem Thema beschäf-tigt, wird dann schnell erfassen, dass i.d.R. für eine Beratungssituation maximal zwei Förderprogramme infrage kommen: Das allgemeine Bun-desprogramm sowie ein Landesprogramm.

Der Antrag ist meistens vor Durchführung der Beratung zu stellen. Leider gibt es hier keine einheitliche Linie – unten stehendes Beispiel steht für ein Förderprogramm, welches eine Antragstellung nach Abschluss der Beratung zulässt. Man muss die Richtlinien studieren, um den richtigen Zeitpunkt zu erfahren.

Die Antragstellung erfolgt bei den in den Richtlinien genannten Stellen. Es begegnen einem dabei immer wieder die gleichen Namen: Die Kam-mern, das RKW (= Rationalisierungskuratorium der deutschen Wirtschaft), andere Berufsvereinigungen (z.B. DEHOGA).

Nutznießer sind KMU

Maximal zwei Förderprogramme

kommen infrage

Antragstellung erfolgt in der Regel

vor Durchführung der Beratung

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Öffentliche Förderprogramme

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Viele Bewilligungsstellen – aber nicht alle – erwarten, dass Berater eine „Akkreditierung“ durchlaufen haben. (Anmerkung: Die bisherigen Lis-tingverfahren wurden durch die Akkreditierung abgelöst). Akkreditierte Berater werden von den Bewilligungsstellen auch vermittelt, sofern Un-ternehmen keinen eigenen Berater nennen können.

Der Weg zum akkreditierten Berater

Auch Steuerberater und Rechtsanwälte müssen sich den Anforderungen der Akkreditierungsverfahren unterziehen. Die Akkreditierungsverfahren laufen bei den verschiedenen Stellen (noch) nicht nach einem einheit-lichen Standard ab. Besonders weit entwickelt ist das Akkreditierungs-verfahren des RKW in Rheinland-Pfalz, das an dieser Stelle beispielhaft angeführt wird: Das Akkreditierungsverfahren des RKW teilt Berater entsprechend ihrer Qualifikation in vier Klassen ein; es unterscheidet zwischen

dem � Fachberater: verfügt über ein breites Erfahrungsspektrum zu einem Themengebiet, erzielt ca. 25 % des Umsatzes mit diesem Ge-schäftsfeld; dem � Juniorberater: hat bereits erste Beratungserfahrungen in einem Themengebiet sammeln können, die bis zu 20 % seiner bisherigen Geschäftstätigkeit ausmachen;dem � Seniorberater: verfügt über ein sehr umfangreiches Erfahrungs-spektrum zu einem Thema, mit dem er ca. 50 % des Beratergesamt-umsatzes generiert;dem � Experten: ein Spezialist auf seinem Gebiet, der ausschließlich zu diesem Thema berät.

Die Qualität eines Beraters wird an folgenden Kriterien festgemacht:

Wissen (Wissensstand – Spezialwissen), �Erfahrung (Anzahl der geforderten Referenzprojekte: zwischen 0 und �20 – je nach Beraterklasse),Erfolg (mindestens zwei Kundenreferenzen) und �Verhaltenskodex (Arbeitsweise, Abrechnung und Qualität der Bera- �tungsdokumentation).

Die Akkreditierung ist für einen Zeitraum von 2 Jahren gültig; danach erfolgt eine Überprüfung des Beraterprofils. (Nähere Einzelheiten unter: www.rkw-rlp.de/pdf-berater/projektskizze_berater.pdf).

Das wichtigste Förderprogramm für Beratungsleistungen

Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie �Freie BerufeBei obigem Beratungsprogramm handelt es sich um ein Förderpro-gramm des Bundes, das fast jedes Thema aufgreift. Abgedeckt sind:

Akkreditierung des Beraters

Keine einheitlichen Akkreditierungsver-fahren

Vier Klassen von Beratern

Kriterien für die Qualität des Beraters

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung6

Öffentliche Förderprogramme

Allgemeine Themen, �

Technologie- bzw. Innovationen, �

Außenwirtschaft, �

Qualitätsmanagement, �

Kooperationen, �

Mitarbeiterbeteiligung, �

Ratingvorbereitung, �

Umweltschutz, �

Arbeitsschutz und �

Soziale Aspekte (z.B. Familienfreundlichkeit). �

Nutznießer sind KMU mit Ausnahme von Unternehmens- und Steu-erberatern sowie Wirtschaftsprüfern und vereidigten Buchprüfern. Als Berater gilt, wer mehr als 50 % seines Umsatzes mit entgeltlichen Unternehmensberatungsleistungen erwirtschaftet und Referenzen nachweisen kann. Ferner sind beim ersten Mal ein Lebenslauf, beruf-licher Werdegang, Gewerbeanmeldung u.Ä. einzureichen.

Die Förderung beträgt in den alten Bundesländern maximal 50 %, in den neuen Bundesländern maximal 75 % der Kosten, jedoch höchstens 1.500 EUR pro Beratung. Bei allgemeinen und speziellen Beratungen hat jedes Unternehmen ein Beratungskontingent von jeweils insgesamt 3.000 EUR. Allgemeine und spezielle Beratungen werden also mit Zu-schüssen von zusammen maximal 6.000 EUR gefördert. Ausgenommen von dieser Beschränkung sind Umwelt- und Arbeitsschutzberatungen sowie Beratungen für soziale Aspekte. Die Antragstellung kann bis zu drei Monate nach Abschluss der Beratung erfolgen. Für das Programm zeichnet das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) verantwortlich. Unterlagen können über das Internet (www.bafa.de) oder per Email bei: [email protected] bezogen werden.

Jedes Unterneh-men hat ein Bera-tungskontingent

von insgesamt 3.000 EUR

Aktueller Hinweis – Die Turn-Around-Beratung

Seit 1.5.09 können in Schwierigkeiten geratene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Zuschüsse für eine „Turn-Around-Beratung“ in Anspruch nehmen, um ihre Wettbewerbs- und Leistungsfähigkeit wiederherzustellen. Unternehmen mit positiven Zukunftsprognosen – bestätigt durch z.B. Kammern – werden vom Geschäftsbereich KfW Mittelstandsbank in Kooperation mit den regionalen Partnern be-raten und können für den Einsatz eines geeigneten Unternehmensberaters einen Zuschuss erhalten.

Worum geht es bei der Turn-Around-Beratung?Für Unternehmen, die sich in einer wirtschaftlich schwierigen Situation befinden, ist eine kompetente Beratung ein wichtiges Instrument zur Verbesserung und Wiederherstellung der Leistungs- und Wettbe-werbsfähigkeit. Ein qualifizierter Berater steht dem Unternehmen zu wirtschaftlichen, finanziellen und organisatorischen Fragen zur Verfügung. Das Beraterhonorar wird durch einen Zuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert. Die Turn-Around-Beratung wird bundesweit angeboten.

Wer kann die Turn-Around-Beratung in Anspruch nehmen?KMU in wirtschaftlichen Schwierigkeiten mit einer positiven Fortführungsprognose können diese Förderung beantragen. Voraussetzung ist eine Schwachstellenanalyse eines unabhängigen Bera-ters/einer Beraterin.

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Öffentliche Förderprogramme

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Wie hoch ist der Zuschuss?Das maximal förderfähige Tageshonorar (netto) beträgt 800 EUR. Ein Tagewerk umfasst 8 Stun-den. Insgesamt werden höchstens 8.000 EUR gefördert. Bezogen auf diese förderfähigen Kosten erhalten Unternehmen folgende Zuschüsse: 75 % in den neuen Bundesländern (sowie „Phasing Out“-Regionen), 50 % in den alten Bundesländern einschließlich Berlin (außer „Phasing Out“-Region Lüneburg) und 75 % in den „Phasing Out“-Regionen Halle, Leipzig, Südwestbrandenburg und Lüneburg.

Praxistipp: Auf der Seite der Kfw wird detailliert auf die Kfw-Beraterbörse verwiesen. Sollten Sie als Berater Interesse an entsprechenden Mandaten haben, sollten Sie sich umgehend listen lassen.

Bundesland Maximaler Fördersatz bzw. Betrag

Voraussetzungen/ Antragsverfahren

Internet

Bundesweit:Förderung von Unternehmens-beratungen für kleine und mittle-re Unternehmen sowie freie Berufe

Allgemeine Beratung: �ABL: 50 % bzw. 1.500 EUR, NBL: 75 % bzw. 1.500 EURSpezielle Beratung: �- dito - Kontingent je Unterneh- �men: max. 3.000 EUR je Beratungsbaustein

Nachweis der Qua- �lifikation und des entsprechenden Gewerbes Antragstellung bis �zu drei Monate nach Abschluss bei den im Internet genannten Leitstellen

www.beratungs-foerderung.net

Bundesweit:ZIM Zentrales Innovations- progamm Mittelstand

Baustein DL (innova- �tionsunterstützende Dienst- und Beratungs-leistungen), 50 % der förderbaren Kosten, max. 50.000 EUR

Nur im Anschluss an �ein durch ZIM geför-dertes Entwicklungs-projekt (dann auch Betriebsführungsbe-ratung)Antragstellung �spätestens 6 Monate nach Abschluss des Entwicklungsprojekts

www.zim-bmwi.de

Baden- Württemberg: Existenz- gründungs- beratung

590 EUR je TW; 5 TW � Listing als Berater �bei den im Internet genannten Bera-tungsdienstenAntragstellung vor �Beginn

www.newcome.de Suche: „Existenz-gründungsbera-tung“

Bayern:Existenz- gründercoaching

Existenzgründercoa- �ching: 70 % bzw. 560 EUR für max. 10 TW

Listing als Berater �bei den im Internet genannten Partneror-ganisationenAntragstellung vor �Beginn

www.startup-in-bayern.de/index.php?id=133

Berlin: Coaching in der Vorgründungs-phase

95 % bzw. 450 EUR �Vor Gründung: 5 TW �Nach Gründung: 3 TW �

Listing als Coach bei �der Zukunft im Zent-rum GmbH, BerlinAntragstellung vor �Beginn

www.ziz-berlin.de

Die wichtigsten allgemeinen Beratungsförderungsprogramme (Stand: Juli 2009)

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Öffentliche Förderprogramme

Bundesland Maximaler Fördersatz bzw. Betrag

Voraussetzungen/ Antragsverfahren

Internet

Brandenburg:GA – Förderung von Unterneh-mensaktivitäten von KMU

50 %, in 3 Jahren: �50.000 EUR

Achtung: Keine Beratung zur Beschaffung von Fi-nanzmitteln

Nachweis der �Qualifikation und des entsprechenden GewerbesAntragstellung vor �Beginn

www.ilb.deoderwww.zab-bran-denburg.de

Bremen:Beratung kleiner und mittlerer Un-ternehmen

Existenzgründungs- �beratung: 80 % bzw. 2.800 EURExistenzfestigungs- �beratung: 80 % bzw. 10.000 EURAllgemeine Beratung: �50 % bzw. 7.000 EUR

Listing als Berater �beim RKW BremenAntragstellung vor �Beginn

www.rkw-bre-men.de

Hessen:Gründungs- und Mittelstandsförde-rung – Betriebs-beratung und Unternehmens-schulung

Existenzgründungsbe- �ratung: 450 EUR/TWSonstige (außer Tech- �nologie): 300 EUR/TW, max. 5 TW

Listing als Berater bei �den BeratungsstellenAntragstellung vor �Beginn

Beratungsstel-len in der För-derdatenbank des BMWi:www.foerder-datenbank.de

Mecklenburg-Vorpommern:Förderung von Beratung bei klei-nen und mittleren Unternehmen

50 % – 250 EUR/ TW �

Je nach Unternehmens-größe bis zu 5.000 EUR (bzw. bei Eintritt in auslän-dische Märkte 10.000 EUR)

Nachweis der �Qualifikation und des entsprechenden GewerbesAntragstellung vor �Beginn

www.lfi-mv.de

Niedersachsen:Beratungsrichtli-nie 2007

50 % – 400 EUR/TW �15 TW (= 6.000 EUR) �

Listing als Berater bei �der Nbank Nieder-sachsenAntragstellung vor �Beginn

www.nbank.de

Nordrhein- Westfalen:Beratungs- programm Wirtschaft NRW (Existenzgrün-dungsberatung)

50 % – 400 EUR/TW �Neugründungen: 4 TW �Übernahmen: 6 TW �

Nachweis der Qua- �lifikation und des entsprechenden Ge-werbes Antragstellung vor �Beginn

www.lgh.de

Rheinland-Pfalz:Mittelstands- beratungspro-gramm

Umsatz < 10 Mio. EUR: �max. 350 EUR/TWUmsatz < 50 Mio. EUR: �max. 250 EUR/TWmax. 15 TW in 3 Jahren �

Nachweis der Qua- �lifikation und des entsprechenden Ge-werbes Antragstellung vor �Beginn

www.isb.rlp.de

Rheinland-Pfalz:Beratungspro-gramm für Exis-tenzgründer

50 % – 400 EUR/TW �Existenzgründung/ �Betriebsübergabe: 6 TWBetriebsübernahme: 9 TW �

Listing bei der KfW als �Gründer-CoachAntragstellung vor �Beginn

www.foerder-datenbank.deListe der An-sprechpartner

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Öffentliche Förderprogramme

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Bundesland Maximaler Fördersatz bzw. Betrag

Voraussetzungen/ Antragsverfahren

Internet

Saarland:Zuwendungen für Beratungen klei-ner und mittlerer Unternehmen

Existenzgründung: �400 EUR/TW (8)Allgemeine Beratung: �200 EUR/TW (8)Aktives Risikomanage- �ment: 400 EUR/TW (20)Unternehmensnachfol- �ge: 200 EUR/TW (6)

Nachweis der Qua- �lifikation und des entsprechenden Ge-werbesAntragstellung vor �Beginn

www.zpt.de

Sachsen:Nichtinvestive Mittelstands- förderung

Vorgründungsberatung: �75 % – 487,50 EUR/TW; max. 10 TWIntensivberatung: �50 % – 400 EUR/TW; 60 TW pro Jahr;100 TW in 3 Jahren

Listing als Berater bei �anerkanntem Quali-tätssichererAntragstellung vor �Beginn

www.sab.sach-sen.de

Sachsen-Anhalt:Beratungshilfe-programm

50 % – 300 EUR/TW; �12 TW

Nachweis der �Qualifikation und des entsprechenden GewerbesAntragstellung vor �Beginn

www.foerder-service-ib.de

Schleswig- Holstein:Zukunfts- programm Arbeit

Potenzialberatung: �45 % – 300 EUR/TW; max. 10 TW

Nachweis der �Qualifikation und des entsprechenden GewerbesAntragstellung vor �Beginn

www.ib-sh.de/zparbeit

Thüringen:Beratungs- richtlinie

Beratung durch selbst- �ständige Unterneh-mensberater: 70 % – 455 EUR/TW 20 TW

Nachweis der �Qualifikation und des entsprechenden Gewerbes Begleitung durch �QualitätssichererAntragstellung vor �Beginn

www.gfaw-thu-eringen.de

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Öffentliche Förderprogramme

Fördermittelberatung

Die wichtigsten Förderprogramme für Energie- und Umweltmaßnahmen

Förderprogramme für Energie- und Umweltmaßnahmen stellen ein weites Feld dar. Allein 124 Einträge sind derzeit in der Förderdatenbank des Bundes gelistet. Gefördert werden Entwicklungsvorhaben ebenso wie Investitionen und Beratungen. Mit diesem Artikel wollen wir einen Überblick über die wichtigsten Zuschussprogramme der Bundesregierung und der Länder geben. Zielgruppe sind dabei vor allem die gewerblichen Mandanten. Förderprogramme für Privatleute, die auch in der Förderda-tenbank des BMWi zu finden sind, werden hier nicht behandelt.

1. Neuer förderrechtlicher Tatbestand „Demonstrationsvorhaben“

Vorab widmen wir uns einem Begriff, der im Zusammenhang mit der Förderung von Energie- und Umweltmaßnahmen immer wieder auf-taucht: das Demonstrationsvorhaben. Neben den schon bekannten förderrechtlichen Tatbeständen (BM 08, 38) stellt das Demonstrationsvor-haben – gelegentlich auch als Pilotprojekt bezeichnet – einen besonderen „förderrechtlichen Tatbestand“ dar.

Demonstrationsvorhaben sind zwischen den Entwicklungsvorhaben und der betriebswirtschaftlichen Investition angesiedelt. Verstanden wird darunter der erstmalige Einsatz einer neuen Technologie unter Praxisbe-dingungen. Dabei muss es sich nicht um eine selbst entwickelte Techno-logie handeln; die Anforderung des „Neuheitswertes“ erfüllt im Bereich Energie und Umwelt auch eine Technologie, die gerade erst in den Markt eingeführt und vom Antragsteller erworben wird. Aus diesem Grund sind gerade hier viele Förderprogramme zu finden, die auf Demonstrationsvor-haben abzielen. Zugegebenermaßen ist gerade beim Kauf einer Anlage die Abgrenzung zum förderrechtlichen Tatbestand „Investition“ anhand der Förderrichtlinien nicht immer einfach (mitunter kann man den Eindruck gewinnen, geschickte Argumentationsführung sei das erste Gebot der Stunde), aber gerade hierdurch eröffnen sich auch Gestaltungsspielräume bei der Antragstellung.

Praxishinweis: An einem Demonstrationsvorhaben wirken stets mindes-tens zwei Beteiligte mit. Dazu zählt zum einen ein „Entwickler“, der eine neue Technologie hervorgebracht hat und sie nun über Praxistests zur Marktreife führen möchte und zum anderen ein „Anwender“, der für einen Praxistest seinen Betrieb zur Verfügung stellt. Mandanten können sowohl als Entwickler (z.B. Ingenieurbüros) als auch als Anwender (z.B. Käufer einer neuen Anlage) auftreten. Dies unterscheidet ein Demonstrations-vorhaben von der Investition (gefördert wird der Kauf eines Wirtschafts-gutes) und von Entwicklungsvorhaben (gefördert wird die Entwicklung eines neuen Produkts).

Förderrechtliche Tatbestände

Demonstrations-vorhaben

Abgrenzung zu Investition und

Entwicklung

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Öffentliche Förderprogramme

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2. Der Förderbetrag

Eine weitere Besonderheit der Fördermaßnahmen im Bereich Energie und Umwelt besteht darin, dass häufig Höchstbeträge – abgestimmt auf die jeweilige Maßnahme – genannt werden.

Beispiel

Im Rahmen des Programms Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Ener-gien im Wärmemarkt (Marktanreizprogramm) werden für „Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse (Pelletöfen, -kessel, Holzhackschnitzel- und Scheitholzvergaserkessel)“ Höchstbeträge zwischen 1.000 und 2.500 EUR pro Anlage genannt.

Für Förderprogramme, die keine Höchstbeträge pro Anlage proklamieren, sondern stattdessen mit Fördersätzen arbeiten, lauten diese:

für Demonstrationsvorhaben max. 50 %, �für Investitionen max. 50 %, �für Entwicklungen max. 50 %, �für Beratung max. 80 % und �für Messeförderung max. 80 %. �

Achtung: Im Bereich Energie und Umwelt lässt sich der Trend beobach-ten, die zu fördernden Maßnahmen immer detailreicher zu bestimmen und dann für genau diese Maßnahme einen Höchstbetrag zu benennen. Dadurch steigt der Beratungsaufwand, da nur ein genaues Studium der Richtlinien Aufschluss geben kann, ob und mit wie viel eine Maßnahme gefördert wird.

3. Thematische Vielfalt

Wie kaum ein anderer Bereich sind die Energie- und Umweltmaßnahmen durch eine starke Untergliederung in Themen* und Subthemen gekenn-zeichnet. Diese Untergliederung geht einher mit der Zuspitzung der För-dermaßnahmen auf spezielle Zielgruppen (z.B. Landwirte, Unternehmen im Verkehrssektor etc.). Gleichzeitig bedingt der technische Fortschritt eine stetige Fortschreibung der Förderthemen. Viele Förderprogramme werden zu-dem durch Ausschreibungen umgesetzt, d.h., dass Fördermittel für spezielle Maßnahmen nur während bestimmter Zeitfenster beantragt werden können. All diese Faktoren addieren sich zu einem diffusen, intransparenten Bild.

4. Förderdschungel? – Orientierung durch die Bewilligungsstellen

Gerade im Bereich der Umwelt- und Energieförderung scheint der vielzi-tierte „Förderdschungel“ allgegenwärtig zu sein. Orientieren kann man sich anhand der Bewilligungsstellen – denn diese sind fachlich spezialisiert und die fachliche Ausrichtung ist häufig schon am Namen erkennbar. So kann die Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe (FNR) unschwer als zuständige Stelle für alles rund um die Stichworte „Biomasse, -energie und - kraftstoffe“ erkannt werden.

Begrenzung auf Höchstbeträge ...

... oder auf Fördersätze

Steigender Beratungsaufwand durch detailreiche Anforderungen

Diffuses, intrans-parentes Bild bei Energie- und Um-weltmaßnahmen

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung12

Öffentliche Förderprogramme

Der nachfolgende Überblick über die wichtigsten Förderprogramme geht daher von den Bewilligungsstellen aus. Vorgestellt werden Zuschüsse des Bundes. Auf die Darstellung der Zuschüsse der Länder wurde verzichtet, da dies die Kapazitäten dieses Artikels sprengen würde (derzeit lt. Förder-datenbank des BMWi 78). Stattdessen wird auf Recherchemöglichkeiten im Internet verwiesen.

4.1 Zuschüsse des Bundesamtes für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle (BAFA)Das BAFA ist dem BMWi unterstellt und wendet sich vorrangig an ge-werbliche Unternehmen und Privatleute. Es ist für drei wichtige Förder-programme zuständig:

Das Marktanreizprogramm für erneuerbare Energien ist für Antragstel- �ler gedacht, die Solarkollektoren, Wärmepumpen oder Pelletheizungen installieren möchte. Speziell für größere Anlagen wurde der Schwer-punkt „Innovationsförderung“ in das Programm aufgenommen. Der Förderbetrag wird nach einem komplexen System aus Basisförderung und Zuschlagsätzen ermittelt. Bei den konventionellen Anlagen des Programms wird ein Höchstbetrag gewährt; bei der Innovationsför-derung kann der Fördersatz bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Die Mittel können jederzeit beantragt werden.

Im Rahmen der Klimaschutzinitiative der Bundesregierung wurden im Juni 2008 ferner folgende Förderprogramme aufgelegt, die ebenfalls über das BAFA abgewickelt werden:

� Die Förderung von Mini-KWK-Anlagen ist bestimmt für die Errichtung von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen im Leistungsbereich bis max. 50 KWel Die Förderung steht jedem Antragsteller offen. Sie erfolgt in Form eines Pauschalbetrags, der in Abhängigkeit von der Leistung ermittelt wird (Richtlinie Nr. 6).

� Die Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen zielt sowohl auf eine Beratung (sog. Status-Check) als auch auf die Investi-tion zur Einsparung von Energie und Minderung von Emissionen ab. Das Programm steht ausschließlich Unternehmen offen. Der Status-Check wird mit 75 % der Beratungskosten (Höchstbetrag: 1.000 EUR) honoriert, der Fördersatz für Investitionen schwankt je nach Projekt zwischen 15 % und 25 %.

4.2 Zuschüsse der Deutschen Bundesstiftung Umwelt (DBU)Die Deutsche Bundesstiftung Umwelt vergibt Fördermittel für Entwick-lungs- oder Demonstrationsvorhaben in den Bereichen:

� Umwelttechnik (Umwelt- und gesundheitsfreundliche Verfahren und Produkte, Klimaschutz und Energie, Architektur und Bauwesen),Umweltforschung und Naturschutz (angewandte Umweltforschung, �umweltgerechte Landnutzung, Naturschutz) undUmweltkommunikation und Kulturgüterschutz (Umweltinformations- �vermittlung, Umweltbildung, Umwelt und Kulturgüter).

Zuschüsse des Bundes

Hinweise unter www.bafa.de

Förderung von Mini-KWK-Anlagen

Förderungen von Maßnahmen an gewerblichen

Kälteanlagen

Hinweise unter www.dbu.de

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 13

Für Unternehmen dürfte vorrangig Thema 1, für Land- und Forstwirte eher das Thema 2 interessant sein. Thema 3 dürfte in erster Linie gemeinnüt-zige Einrichtungen ansprechen. Der Kreis der Antragsteller wurde aber seitens der DBU bei keinem Thema eingeschränkt. Der Förderbetrag wird individuell für jedes Projekt festgelegt. Gewerbliche Unternehmen kön-nen mit max. 30 %, KMU mit max. 40 % Zuschuss zu den förderfähigen Kosten rechnen. 4.3 Zuschüsse der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR)Die FNR ist eine dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz nachgelagerte Einrichtung und spricht daher vor-rangig Land- und Forstwirte (einschl. Fischerei) an. Sie betreut

das Förderprogramm „Nachwachsende Rohstoffe“ und �das Programm „Demonstrationsvorhaben Bioenergie“. �

Das Förderprogramm Nachwachsende Rohstoffe ist an die Adresse ent-wicklungslastiger Unternehmen gerichtet. Es geht um neuartige Züch-tungen pflanzlicher Energieträger, den Einsatz pflanzlicher Rohstoffe außerhalb der Lebensmittelindustrie (z.B. als Fasern in Kunststoffen) oder der intensiveren Nutzung von Holz.

Das Programm Demonstrationsvorhaben Bioenergie fördert Prototypen zur Energiegewinnung aus landwirtschaftlichen Ausgangsstoffen aller Art – sei es Gülle oder energetisch nutzbare Pflanzen. Angesprochen werden Unternehmen, Kommunen, Stiftungen und Privatleute. Es wird eine Förderung von max. 40 % der Investitionskosten (bei KMU: max. 50 %) gewährt. Alternativ kann eine Betriebsbeihilfe über fünf Jahre in Anspruch genommen werden, die 50 % der Mehrkosten, die durch die-se Art der Energiegewinnung verursacht werden, abdeckt. Speziell für Landwirte wurde ferner das Förderprogramm „Errichtung oder Umrüs-tung von Eigenverbrauchstankstellen auf Biodiesel bzw. Pflanzenöl“ ins Leben gerufen.

4.4 Zuschüsse der KfW FörderbankDie Kreditanstalt des Bundes (KfW) – eigentlich prädestiniert für die Ab-wicklung zinsgünstiger Darlehen – betreut im Bereich Energie und Umwelt zwei Zuschussprogramme des Bundes:

Die Anschaffung emissionsarmer schwerer Nutzfahrzeuge ist als Anreiz �für Unternehmen gedacht, schadstoffarme LKW ab 12 Tonnen anzu-schaffen. Als „schadstoffarm“ gelten Fahrzeuge, die die gesetzliche Norm um jeweils eine Güteklasse überbieten (derzeit EURO 5 bzw. EEV 1). Der Förderbetrag richtet sich u.a. nach der Unternehmensgröße (Vorrang für KMU!) und dem Standort (Fördergebiet – ja, nein?). Der Maximalbetrag (KMU – NBL) lautet über 4.250 EUR. Dieses Programm hat den Nachteil, dass es nicht mit zinsgünstigen Darlehen kombiniert werden kann. Da der Förderbetrag in Relation zu den Anschaffungs-kosten nicht sehr hoch ist, lohnt sich sicherlich die Überlegung, ob ein zinsgünstiger Kredit nicht letztendlich vorteilhafter ist.

Förderung für jedes Projekt individuell

Hinweise unter www.fnr.de

Hinweise unter www.kfw-foerder-bank.de

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung14

Öffentliche Förderprogramme

� Das BMU-Programm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben för-dert Prototypen im Umwelt- und Energiebereich, sofern dadurch die Um-weltbelastung oder der Ressourcenverbrauch reduziert wird. Das Pro-gramm ist sowohl als Darlehens- als auch als Zuschussvariante bekannt. Ein Investitionszuschuss beträgt max. 30 % der förderfähigen Kosten.

4.5 Statt Zuschuss Vergütung: Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)Wer Strom über den eigenen Bedarf hinaus produziert und in das öffent-liche Netz einspeist, dem steht eine Vergütung nach dem EEG zu. Das EEG regelt sehr detailliert (je nach Ausgangsmaterial und Verfahren der Energiegewinnung) die Vergütungsleistungen einheitlich für das gesam-te Bundesgebiet. Netzbetreiber (d.h. Stromversorger) sind verpflichtet, den Strom abzunehmen und durch ihre Netze zu leiten. Aus Sicht des Stromproduzenten zeigt die Vergütung nach dem EEG daher Züge eines Betriebskostenzuschusses.

5. Recherchemöglichkeiten

Angesichts der Fülle an Zuschussmöglichkeiten ist es unmöglich, jederzeit jedes einzelne Förderprogramm zu kennen. Wichtiger ist es zu wissen, wo man ggf. rasch Fördermöglichkeiten recherchieren kann. Daher verweisen wir nachfolgend auf einige Datenbanken:

5.1 Die Förderdatenbank des BMWiUnter www.foerderdatenbank.de öffnet sich die Eingangsseite zur Förder-datenbank des BMWi. Die Eingabe in die Maske der Datenbank lautet:

Fördergeber: Bund, LandGebiet: - entsprechendes Bundesland -Förderberechtigte: UnternehmenFörderbereich: Energie und UmweltFörderart: Zuschuss

Im Ergebnis werden alle Zuschussmöglichkeiten rund um das Thema „Energie und Umwelt“ angezeigt – einschließlich Beratung und Mes-seförderung. Allerdings zeichnet sich die Förderdatenbank des BMWi durch eine große inhaltliche Nähe zu den Richtlinien aus – was sich in einem extrem „amtlichen“ Jargon niederschlägt. Wer die technische Alltagssprache beherrscht, fühlt sich möglicherweise von dem nächsten Internetportal eher angesprochen.

5.2 BINE – ein Informationsdienst des BMWi und des BMUBINE ist ganz dem Thema „saubere/erneuerbare Energien“ gewidmet. Unter www.energiefoerderung.info gelangt man zu einer Datenbank, die die Eingabe der Postleitzahl und eine thematische Auswahl erfordert. Die Datenbank ist zwar „ ... für Private“ überschrieben, aber alle Förderpro-gramme, die gleichermaßen für Privatleute und Unternehmen interessant sind, werden angeführt.

Förderung von Prototypen im Um-welt- und Energie-

bereich

Hinweise unter www.erneuerbare-

energien.de/ inhalt/40508/

Recherchieren von Förder-

möglichkeiten

Hinweise unter www.foerderdaten-

bank.de

Hinweise unter www.energiefoer-

derung.info/

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 15

5.3 Das EnergieportalDas Energieportal (www.das-energieportal.de) ist eine private Internetsei-te, die unter der Rubrik „Finanzierung“ auch auf Fördermöglichkeiten hin-weist. Interessanterweise werden nicht nur Fördermittel des Bundes und der Länder genannt, sondern auch auf kommunale Fonds hingewiesen.

6. Weitere Hinweise für Steuerberater

Alternativ zu den obigen Programmen kann bei Investitionen eine För-derung durch die Gemeinschaftsaufgabe (GA) (siehe BM 08, 151) bzw. bei Entwicklungen durch die Technologieförderung (siehe BM 08, 273) in Erwägung gezogen werden. Bei der GA ist natürlich auf die speziellen förderrechtlichen Kriterien (Fördergebiet, KMU etc.) abzustellen. Dadurch eröffnen sich zusätzliche Optionen.

� Für gewerbliche Mandanten, die sehr forschungslastig sind, können die Zuschüsse des Projektträgers Jülich interessant sein (Internet: www.fz-juelich.de/ptj). Der Projektträger Jülich ist die Bewilligungs-stelle für Zuschüsse aus der Forschungsförderung des BMBF. Diese Zuschüsse wurden aus der obigen Liste bewusst ausgeklammert, da sie nur für einen eingeschränkten Mandantenkreis interessant sein dürften, denn die Anforderungen an den Innovationsgrad liegen bei einem Forschungsprojekt naturgemäß sehr hoch.

� Ausgeklammert wurden auch die Förderprogramme der EU. Diese sind ebenfalls nur für eine kleine, forschungsintensive Klientel interessant. Für alle, die sich genauer informieren möchten: Die Forschungsförde-rung der EU wird durch das 7. Forschungsrahmenprogramm (Internet: www.forschungsrahmenprogramm.de/inhalte.htm) umgesetzt. Paral-lel existieren Programme für Demonstrationsvorhaben, die aber auch noch näher an der Entwicklung als der Investition stehen. Für den Umweltbereich wird man im Internet unter ec.europa.eu/environment/funding/intro_en.htm fündig, für den Energiebereich unter ec.europa.eu/energy/intelligent/index_en.html.

Hinweise unter www. das-energie-portal.de

Zuschüsse des Projektträgers Jülich

Förderprogramme der EU

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Öffentliche Förderprogramme

Förderprogramme für technische Entwicklungen

Fördermittelberatung: Zuschüsse für Entwicklungstätigkeiten

Entwicklungstätigkeiten sind besonders zuschussverdächtig! Dies ist darin begründet, dass Zuschüsse den Markt nicht verzerren sollen – und Entwicklungstätigkeiten fallen i.d.R. in der Phase vor dem Markteintritt an. Darüber hinaus sind sie kapitalintensiv und risikolastig. Aus diesem Grund zeigen sich andere Kapitalgeber (z.B. Banken) gegenüber Ent-wicklungstätigkeiten eher zurückhaltend, da sie das Marktpotenzial nicht einschätzen können. Diese Kapitallücke soll zumindest teilweise mit Zu-schüssen geschlossen werden.

1. Einteilung der Förderprogramme nach ihrer Zweckmäßigkeit

Entwicklungen, die von kleinen und mittleren Unternehmen durchgeführt werden, sind i.d.R. technischer Natur – und das spiegelt sich auch in den Förderprogrammen wieder. Gerade in diesem Bereich ist die Förderland-schaft sehr vielfältig, und jede Branche findet ihren Niederschlag. Vor die-sem Hintergrund lässt sich eine – zunächst rein thematische – Einteilung vornehmen: Es gibt Förderprogramme, die

nur auf ein Technologiefeld ausgerichtet sind �(= fachspezifische Förderprogramme) und solche,die allen Branchen offenstehen �(= technologieoffene Förderprogramme).

Nun werden Zuschüsse für Entwicklungstätigkeiten über die Bundeslän-der, die Bundesregierung und auch die EU ausgereicht. Interessanterweise lässt sich zwischen diesen Bewilligungsebenen eine Art Arbeitsteilung beobachten: demnach sind die Länder vorrangig zuständig für technolo-gieoffene Förderprogramme, während Bund und EU sich stärker den fach-spezifischen Förderprogrammen verschrieben haben. Technologieoffene Förderprogramme haben darüber hinaus „marktnahe“ Entwicklungsleis-tungen zum Inhalt. Eine „marktnahe“ Entwicklung zeichnet sich aus durch:

einen überschaubaren Zeithorizont (ca. 9 – 36 Monate); �die Möglichkeit, als einzelner Antragsteller oder im Verbund mit an- �deren aufzutreten; einen Fördersatz zwischen 25 und max. 50 % (Dieser richtet sich nach �dem Schwierigkeitsgrad bzw. Innovationsgrad einer Entwicklung und ist EU-weit im Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen für For-schung, Entwicklung und Innovation geregelt (www.kp.dlr.de/profi/easy/bmbf/pdf/0119.pdf).das Ziel einer „marktnahen“ Entwicklung, ein vermarktungsfähiges �Produkt bzw. eine Dienstleistung.

Die fachspezifischen Förderprogramme der Bundesregierung und der EU stellen höhere Ansprüche an Entwicklungstätigkeiten – was sich in einem

Im Bereich der Technik ist die

Förderlandschaft sehr vielfältig

Arbeitsteilung auf den unter-

schiedlichen Be-willigungsebenen

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 17

stärkeren Innovationsgrad, einem höheren Zeitaufwand und höheren Kosten widerspiegelt. Im Gegenzug sind sie bereit, die Entwicklungsan-strengungen mit einem höheren Fördersatz (max. 50 %) zu honorieren.

Für die Zielgruppe dieser Artikelserie – die kleinen und mittleren Unterneh-men – dürften somit die Förderprogramme der Bundesländer interessanter sein als jene der Bundesregierung und der EU. Sicherlich gibt es KMU, die in Entwicklungstätigkeiten ihr Geschäftsfeld sehen – z.B. Ausgründungen aus Universitäten, die aufgrund ihrer Historie forschungslastig sind. Aber die meisten KMU werden sich in den Förderprogrammen der Bundes-länder eher wiederfinden als in denen der Bundesregierung und der EU. Einen Sonderfall nehmen Förderprogramme rund um das Thema Energie und Umwelt ein: zwar sind sie thematisch eingegrenzt, aber in ihrer Wirkungsweise wie Landesprogramme zu betrachten. Da es sich hierbei um ein sehr vielfälti-ges Gebiet handelt, werden sie in der nächsten Ausgabe separat behandelt.

2. Der Begriff der Entwicklungstätigkeit im Förderrecht

Im Unterschied zur letzten beschriebenen GA (Gemeinschaftsaufgabe) (BM 08, 151) werden nicht Investitionen gefördert, d.h. am Markt erwerbbare Wirtschaftsgüter, sondern „Entwicklungen bzw. Innovationen“, also Vorha-ben, die sich durch ein technisches Risiko (und damit auch durch das Risiko, zu scheitern) auszeichnen. Ziel der Entwicklung ist eine technische Innova-tion. Daher wird auch gerne von Innovationsförderung gesprochen.

Hierin unterscheidet sich die Projekt- von der Produktentwicklung: Eine Produktentwicklung bringt ein Produkt in leicht veränderter Form auf den Markt; die Frage des technischen Risikos stellt sich nicht. Eine Projektent-wicklung birgt technische Risiken in sich, die sich auch finanziell auswirken können – gerade diese Risiken sollen mit der Förderung abgefedert werden.

Das Förderrecht kennt drei Kategorien von Entwicklungstätigkeiten: die Grundlagenforschung, die industrielle Forschung sowie die experimen-telle Entwicklung. Sie unterscheiden sich im Innovationsgrad und damit im Fördersatz. Die meisten Entwicklungen durch KMU lassen sich der dritten Kategorie – der experimentellen Entwicklung – zurechnen. Sofern ein KMU in Entwicklungstätigkeiten sein Geschäftsfeld sieht, kommt ggf. auch die zweite Kategorie in Betracht.

3. Weitere Tatbestände

In den letzten Jahren wurde der Begriff der Entwicklungs- und Innovationsför-derung stetig ausgeweitet und umfasst heute nicht mehr nur die Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen. Vielmehr fallen darunter auch:

� Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit einer Technologie-entwicklung anfallen, sog. innovationsunterstützende Dienst- und Beratungsleistungen. Hierunter wird eine ganze Palette von Beratungs-leistungen erfasst: Angefangen von solchen mit einem technischen

Förderprogramme der Bundesländer sind für KMU am interessantesten

Vorhaben zeichnen sich besonders durch das techni-sche Risiko aus

Begriff der Entwick-lungs- und Innova-tionsförderung

Beratungs- leistungen

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Öffentliche Förderprogramme

Schwerpunkt (z.B. Durchführbarkeitsstudien, die im Vorfeld einer Entwicklung erarbeitet werden) über juristische Beratungen (z.B. zu Patenten) bis hin zu betriebswirtschaftlichen Dienstleistungen (z.B. Marktforschung, Vorbereitung von Vermarktungsmaßnahmen).

� Netzwerkbildung (sog. Netzwerkprojekte): Hierunter wird der Zusam-menschluss mehrerer Unternehmen zwecks gegenseitigem Austausch und Inspiration verstanden; Ziel soll ein gemeinsames Projekt sein.

� (In vielen Bundesländern) die Einstellung von technisch versiertem Personal mit einem entsprechenden Hochschul- bzw. Fachhochschul-abschluss (sog. Innovationsassistent – Achtung: hierbei handelt es sich um Landesprogramme; manche Bundesländer führen den Inno-vationsassistenten als Bestandteil der GA).

Nachfolgend wird dem förderbaren Tatbestand „Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen“ Vorrang eingeräumt.

4. Mögliche Projektformen

Ein Entwicklungsvorhaben kann in verschiedenen Konstellationen reali-siert werden:

Einzelvorhaben: � Der Mandant ist alleiniger Antragsteller.

Verbundvorhaben: � Der Mandant führt das Entwicklungsvorhaben gemeinsam mit Partnern durch. Als Partner kommen sowohl andere Unternehmen als auch Forschungseinrichtungen (sowohl private als auch öffentliche) in Betracht.

Auftragsforschung: � Hierbei handelt es sich um einen Sonderfall von Verbundvorhaben. Der Mandant verfügt nicht über geeigne-te Ressourcen, um ein Entwicklungsvorhaben selbst durchzufüh-ren; daher erteilt er einen Forschungsauftrag an einen Partner (ebenfalls Unternehmen oder Forschungseinrichtung – s.o.). Zur Unterscheidung zwischen Auftragsforschung und Verbundvor-haben kann man die Kostenverteilung heranziehen: Sofern min-destens 70 % der Gesamtkosten eines Projektes bei nur einem Partner anfallen, gilt es i.d.R. als Auftragsforschung. Bei einem ausgewogenen Verhältnis handelt es sich um ein Verbundprojekt.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da manche Förderprogramme nur Verbundprojekte fördern, andere hingegen einen Schwerpunkt auf Ein-zelvorhaben setzen.

5. Der Fördersatz

Der Fördersatz wird vom Innovationsgrad (industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung?), von der Größe der Antragsteller (kleines

Netzwerkbildung

Personal-einstellungen

Förderprogramme für Verbundprojekte oder Einzelvorhaben

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 19

oder mittleres Unternehmen?) sowie von der Projektform (Einzel- oder Verbundvorhaben?) bestimmt. Für experimentelle Entwicklungen gilt ein Fördersatz von max. 25 %; weitere 20 % können max. hinzukommen, sofern ein kleines Unternehmen einen Antrag einreicht. Für Verbundvor-haben können weitere Zuschläge bis max. 15 % gewährt werden. Handelt es sich um eine industrielle Forschung, kann der Ausgangsfördersatz bei max. 50 % liegen. Welche Fördersätze innerhalb dieser Bandbreiten gewährt werden, entscheiden letztendlich die Bewilligungsstellen.

6. Auswahl von Entwicklungszuschüssen für KMU

Es würde zu weit führen, wollte man sämtliche Förderprogramme für Ent-wicklungsvorhaben auflisten. Für die Zielgruppe dieser Artikelserie – die kleinen und mittleren Unternehmen – sind vor allem jene Förderprogram-me interessant, die „marktnahe“ Entwicklungen unterstützen. Dies sind

das BMWi-Programm ZIM (Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand), �die Programme der Bundesländer und �ggf. die BMBF-Initiative KMU-Innovativ. �

7. ZIM – Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand

ZIM fördert technologische Entwicklungen aus allen Branchen – sei es Produktionstechnik, Medizintechnik oder Umwelttechnik. Im Gegensatz zur BMBF-Initiative KMU-Innovativ gehört es somit zu den technologie-offenen Förderprogrammen. Gefördert werden

die Entwicklungstätigkeiten an sich, �sich daraus ergebende Beratungsleistungen (s.o.) und Netzwerke. �

7.1 ProjektformenFolgende Projektformen gilt es zu unterscheiden:

Verbundprojekte von Unternehmen (Projektform KU), die Mindestzahl 1. beträgt zwei Partner,Verbundprojekte von mindestens einem KMU und einer Forschungs-2. einrichtung einschließlich (Projektform KF),

3. Technologieübergreifende FuE-Verbundprojekte von mindestens vier KMU und zwei Forschungseinrichtungen (Projektform VP),

4. Auftragsforschung (Projektform KA),5. Einzelbetriebliche Einstiegsprojekte bisher nicht innovierender KMU

(Projektform E),6. Innovationsunterstützende Dienstleistungen (Projektform DL)

Anmerkung für alle Leser, die bereits das Vorläuferprogramm PRO INNO kennen: Der Personaltransfer wird nicht mehr als eigene Projektform geför-dert; es besteht aber die Möglichkeit, sich im Rahmen der Projektform (KF) Personal von der Forschungseinrichtung ins Unternehmen auszuleihen.

7.2 AntragsfristenAnträge können jederzeit bis zum Ende der Programmlaufzeit (= 31.12.13) gestellt werden.

Förderung von technologischen Entwicklungen ausallen Branchen

Personaltransfer wird nicht mehr als eigene Projektform gefördert

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Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung20

Öffentliche Förderprogramme

7.3 Fördersätze (für KMU)Für die Projektformen 1 bis 5 betragen die Fördersätze zwischen �35 % und 50 % bei einem Höchstbetrag von 350.000 EUR.Für innovationsunterstützende Dienstleistungen beträgt der Fördersatz �max. 50 % bei einem Höchstbetrag von 50.000 EUR.

Internet: www.zim-bmwi.de

8. Förderprogramme der Bundesländer

Die Innovationsförderung der Bundesländer ist für KMU ausgerichtet. Die eingangs genannten Kriterien für „marktnahe“ Entwicklungen gelten auch hier. Der Fördersatz wird nicht nur durch den Innovationsgehalt, sondern auch durch die Unternehmensgröße bestimmt (klein oder mittel?). Und vor allem die Förderprogramme der neuen Bundesländer arbeiten mit einem komplexen Zuschlagssystem, sofern ein Entwicklungsprojekt an-dere Kriterien (z.B. Umweltschonung) berücksichtigt.

Nachfolgend werden die Förderprogramme der Bundesländer angeführt; da sich ein eindeutiger Fördersatz aufgrund des Zuschlagssystems in den NBL nicht anführen lässt, werden Bandbreiten dargelegt:

Jedes Bundesland besitzt sein eigenes

Förderprogramm

Bundesland Programm Fördersatz (KMU)

Baden-Württemberg Innovationsgutscheine für kleine Unternehmen: Innovationsgutschein A: für vorbereitende StudienInnovationsgutschein B: für Entwicklungstätigkeiten Internet: www.innovationsgutscheine.de

Nur für KU: A: max. 80 %

bzw. 2.500 EUR B: max. 50 %

bzw. 5.000 EUR

Bayern Bayrisches Technologieförderungsprogramm: Internet: www.lga.de/lga/de/ib/index_techno-logiefoerderung.shtml

Max. 35 %

Berlin ProFIT Förderung von Forschung, Innovation und Technologien:Internet: www.ibb.de

35 % bis 50 %, max. 400.000 EUR

Brandenburg Forschungs- und Entwicklungsvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen:Internet: www.ilb.de

Max. 50 % bzw. 500.000 EUR

Bremen Förderung der Forschung und Entwicklung in betrieblichen Innovationsprojekten in kleinen und mittleren UnternehmenDurchführbarkeitsstudienEinzelvorhabenVerbundprojekte Internet: www.big-bremen.de

Durchführbarkeitsstudien: max. 50 % bzw.

50.000 EUR Einzelvorhaben: max. 35 % bzw.

100.000 EUR Verbundvorhaben: max. 35

% bzw. 200.000 EUR

Hamburg Projektförderung der Innovationsstiftung Hamburg DurchführbarkeitsstudienEntwicklungsprojekteInternet: www.innovationsstiftung.de (Achtung: Zuschüsse müssen nach 6 Jahren zurückgezahlt werden!)

Durchführbarkeitsstudien: max. 50 % bzw.

75.000 EUREntwicklungsprojekte:

max. 50 % bzw. 300.000 EUR

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 21

Hessen Innovationsförderung Forschung und Ent-wicklung: Internet: www.hessen-agentur.de

30 % - 49 % bzw. 500.000 EUR

Mecklenburg- Vorpommern

Forschung, Entwicklung und Innovation: Durchführbarkeitsstudien Entwicklungsprojekte Internet: www.tbi-mv.de/frameset800.html

Durchführbarkeitsstudien: max. 75 % bzw.

100.000 EUR Entwicklungsprojekte:

max. 80 % bzw. 200.000 EUR

Niedersachsen Niedersächsisches Innovationsförderpro-gramm: Einzel- und Verbundvorhaben Zielgruppe: technologie-orientierte Unterneh-men und HandwerkInternet: www.nbank.de

Unternehmen: 25 % - 35 %, max. 200.000

EUR Handwerk:

35 % bis 50 %, max. 100.000 EUR

NRW TIP Technologie- und Innovationsprogramm: Internet: www.nrwbank.de (Achtung: NRW vergibt Mittel ausschließlich im Rahmen von Förderwettbewerben; diese können auf der Internet-Seite www.ziel2-nrw.de abgerufen werden)

max. 35 %

Rheinland-Pfalz Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Durchführbarkeitsstudien Entwicklungsprojekte Internet: www.isb.rlp.de

Durchführbarkeitsstudien: max. 75 % bzw.

50.000 EUR Entwicklungsprojekte:

25 % bis 40 %

Saarland Innovationsprogramm: DurchführbarkeitsstudienEntwicklungsprojekte Internet: www.wirtschaft.saarland.de

Durchführbarkeitsstudien: max. 60 %

Entwicklungsprojekte: max. 35 %

Höchstbetrag: 200.000 EUR

Sachsen Einzelbetriebliche FuE-Förderung FuE-Verbundförderung Internet: www.sab.sachsen.de

35 % bis 65 % max. 45 %

Sachsen-Anhalt Einzelbetriebliche Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsförderung (FuEuI-Förderung) und Förderung von Verbundvorhaben der Wirtschaft in Verbindung mit wissenschaftli-chen ForschungseinrichtungenInternet: www.ib-sachsen-anhalt.de

25 % bis 60 %

Schleswig-Holstein Förderung betrieblicher Forschung, Entwicklung und Innovation (BFEI-KMU-Richtlinie) DurchführbarkeitsstudienEntwicklungsprojekte Internet: www.wtsh.de

Durchführbarkeitsstudien: max. 50 % bzw. 50.000 EUR

Entwicklungsprojekte: max. 35 %

Höchstbetrag : 150.000 EUR

Thüringen Einzelbetriebliche TechnologieförderungVerbundförderung

35 % bis 50 %, max. 2 Miomax. 60 % bzw. 400 TEUR

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Öffentliche Förderprogramme

9. Die BMBF-Initiative KMU-innovativ

KMU-innovativ stellt eine Seitenlinie der BMBF-Fachprogramme dar und ist somit für sehr forschungsintensive Unternehmen interessant (Beispiel: Ausgründungen aus Universitäten, die in der Forschung ihr Geschäftsfeld sehen). Thematisch werden derzeit

Biotechnologie, �Nanotechnologie, �Informations- und Kommunikationstechnologien, �Produktionstechnologie, �Technologien für Ressourcen und Energieeffizienz sowie �Optische Technologien erfasst. �

9.1 ProjektformenWie bei allen BMBF-Fachprogrammen werden nur Verbundprojekte gefördert.

9.2 AntragsfristenAnträge können zwar jederzeit gestellt werden, aber pro Jahr werden nur zwei Bewertungstermine angeboten: 15.04. und 15.10.

9.3 FördersätzeDer Fördersatz beträgt max. 50 %Internet: www.foerderinfo.bund.de/de/2248.php

10. Datenbankrecherche

Alle vorgenannten Förderprogramme lassen sich in der Förderdatenbank des BMWi recherchieren. Die Eingabe in die Suchmaske der Schnellsuche lautet:

Fördergeber: Bund, LandGebiet: – entsprechendes Bundesland –Förderberechtigte: UnternehmenFörderbereich: Forschung und Innovation: technologieoffenFörderart: Zuschuss

Das Resultat besteht in einer Auflistung sämtlicher Förderprogramme des Bundes und des entsprechenden Bundeslandes zum Thema Inno-vationsförderung – einschließlich Beratungsprogrammen und ggf. dem Innovationsassistenten. Man wählt dann ein Programm aus und kann sich Kurzinfo und Richtlinie herunterladen. Zu einem ersten Rechercheergebnis sind also nur wenige Schritte erforderlich.

Seit einigen Tagen existiert ein Internetportal, welches vom BMBF betrie-ben wird und einen Überblick über alle Förderprogramme sowie über die Struktur der Innovationsförderung des BMBF bietet: www.foerderinfo.bund.de. Auf der Eingangsseite sind in der linken Spalte verschiedene Rubriken aufgelistet, u.a. auch „Forschungsförderung des Bundes“ und „Forschungsförderung der Bundesländer“. Sie führen ebenfalls zu den mittelstandsfreundlichen Förderprogrammen. In den Richtlinien sind auch die Bewilligungsstellen genannt, bei denen Anträge eingereicht werden können. Häufig stehen Online-Hilfen zur Verfügung, um Anträge

Interessant für for-schungsintensive

Unternehmen

Alle Förderpro-gramme lassen sich in der Förderdaten-bank recherchieren

Internetportal des BMBF bietet einen Überblick über alle Förderprogramme

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 23

am eigenen PC zu erstellen.

Nachfolgend haben wir noch einige Hinweise für Steuerberater zusam-mengefasst, die sich intensiv mit dem Thema auseinandersetzen möchten.

11. Hinweise für Steuerberater

Es ist nicht immer leicht, zwischen Produkt- und Projektentwicklung �

zu unterscheiden. Der Innovationsgehalt (und damit das Risiko des Scheiterns einer Entwicklung) bietet eine gute Orientierung: Fragen Sie Ihre Mandanten nach den technischen Risiken, d.h., wie hoch die Chancen stehen, dass die Entwicklung nicht klappt.

Bei Informations- und Kommunikationstechnologien fällt die Un- �

terscheidung zwischen Produkt- und Projektentwicklung besonders schwer; daher neigen Bewilligungsstellen mitunter dazu, solche Vor-haben sehr kritisch zu sehen.

Achtung bei Ingenieurbüros: Da „Entwicklungen“ ihr tägliches Brot �

sind, neigen sie dazu, die Begriffe „Entwicklung“ und „Investition“ mit gleichem Inhalt zu belegen – und wechselseitig zu benutzen. Daher sollte man, wenn der Begriff „Investition“ fällt, einmal fragen, ob das Investitionsgut am Markt gekauft oder selbst entwickelt wird. Sofern es eine eigene Entwicklung ist: besteht ein technisches Risiko?

Zur Auftragsforschung: Wenn Mandanten einen Entwicklungsauftrag �

vergeben, bedeutet dies i.d.R. nicht, dass bei ihnen selbst keine Kosten anfallen. Es lohnt sich nachzuharken: häufig lässt der Mandant die ei-genen Kosten außen vor oder unterschätzt sie. Meist ist es günstiger, ein Vorhaben als Verbundprojekt zu beantragen – dann können auch die Kosten des Mandanten in Ansatz gebracht werden.

ZIM und die Förderprogramme der Bundesländer decken die gleichen �

Themen ab und sollten daher als Alternativen betrachtet werden (z.B. wenn ein Förderprogramm nicht zur Verfügung steht, weil die Mittel erschöpft sind).

ZIM fördert allerdings nicht mehr den Personalaustausch; damit stellt �

es keine Alternative mehr zum Innovationsassistenten dar.

Die Förderprogramme lassen sich i.d.R. gut mit zinsgünstigen Darlehen �

kombinieren.

Auch hier gilt: Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens (bzw. die Res- �

sourcen) ist im Antrag glaubhaft darzustellen.

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Öffentliche Förderprogramme

Fördermittelberatung

Reduzierung der Personalkosten durch die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel

Für viele Unternehmen stellen die Personalkosten den größten Kosten-block dar. Was liegt da näher, als sich nach öffentlichen Hilfen umzuse-hen? Die Förderdatenbank des BMWi meldet 79 Suchergebnisse (Stand: Juli 2009) über das gesamte Bundesgebiet verteilt. Erste Anlaufadresse ist natürlich die Bundesagentur für Arbeit, aber auch die Bundesländer bieten Unterstützung an. In diesem Artikel werden die Fördermittel zur Reduzierung der Personalkosten näher durchleuchtet.

1. Überblick über die Förderszene „Personal“

Die Förderprogramme rund um das Thema „Personal“ lassen sich in zwei Gruppen unterteilen:

Förderprogramme, die strukturpolitische Ziele verfolgen. Hierzu zählen �die klassischen Fördermittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, aber auch finanzielle Anreize für Unternehmen, die ihre Mitarbeiter für Aus-, Weiter- und Fortbildungsmaßnahmen (sog. „Qualifizierungsmaßnah-men“) freistellen. Sämtliche Hilfen der Arbeitsagentur und ein Großteil der Förderprogramme der Bundesländer fallen in diese Gruppe. Sie werden von den jeweiligen Arbeitsministerien aufgelegt, die nachge-lagerte Institutionen mit der Abwicklung beauftragen.

Darüber hinaus gibt es Förderprogramme, die das Thema „Innovati- �onen“ auf ihre Fahnen geschrieben haben. Im Bereich Personal wird darunter ein Know-how-Zuwachs im Unternehmen verstanden, z.B. durch die Einstellung von Studienabgängern oder die „Entleihung“ von Personal aus einer Hochschule oder einem anderen Unternehmen. Sie sind aufgehangen bei jenen Landesministerien, die das Ressort Bildung, Innovation, Forschung ggf. auch Wirtschaft betreuen. Daher sind für sie andere Bewilligungsstellen zuständig.

Diese Unterscheidung zieht sich wie ein roter Faden durch das gesamte Förder-geschehen. Noch bei der Recherche ist es wichtig, diesen Unterschied vor Au-gen zu haben, denn die Suchläufe in den Förderdatenbanken bauen darauf auf.

2. Hilfen der Bundesagentur für Arbeit

Die Bundesagentur für Arbeit hat ihre Förderprogramme auf bestimmte Arbeitnehmer-Zielgruppen zugeschnitten. Sie unterscheidet zwischen

AN (= Arbeitnehmer), die 50 Jahre oder mehr zählen, �AN ohne einen anerkannten Berufsabschluss, �Jugendlichen, die seit über einem Jahr einen Ausbildungsplatz suchen, �Benachteiligten oder behinderten AN (die Behinderung kann auch zeit- �weilig sein, etwa bei Wiedereingliederung nach schwerer Krankheit).

Zwei Gruppen von Förderprogrammen

Roter Faden durch das gesamte

Fördergeschehen

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Öffentliche Förderprogramme

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3. Strukturpolitische Programme der Bundesländer

Auch die Förderprogramme der Bundesländer arbeiten zielgruppen-orientiert (s.o.). Im Unterschied zur Bundesarbeitsagentur wenden sich die Bundesländer häufig ausschließlich an kleine und mittlere Unterneh-men (Beispiel: Hamburg mit dem Programm KombiPlus). Darüber hinaus bieten die Länder kleinen und mittleren Unternehmen die Möglichkeit, im Rahmen einer Verbundausbildung Nachwuchskräfte heranzuziehen. Mit der Durchführung ihrer Programme haben sie nachgelagerte Verwaltungs-einrichtungen betraut. In den jeweiligen Bundesländern sind dies:

Zielgruppe sind eher die KMU

4. Der Innovationsassistent

Eine ganz andere Zielgruppe hat das Förderprogramm Innovationsassis-tent im Visier. Es handelt sich dabei um ein Programm der Länder, daher variiert seine Ausgestaltung von Bundesland zu Bundesland. Nicht nur seine Ausgestaltung, sondern auch seine Verfügbarkeit. Von 16 Bundeslän-dern führen es derzeit 10 in ihrem Programmportfolio. Gemeinsam ist allen Varianten die Idee, gerade kleinen und mittleren Unternehmen den Einkauf von hochqualifiziertem Personal zu ermöglichen, indem ein Zuschuss zu den Personalkosten im ersten (in manchen Bundesländern auch im zwei-ten) Beschäftigungsjahr geboten wird. Als hochqualifiziert gelten Studien-abgänger von Fachhochschulen und Hochschulen, die einen Abschluss in einer MINT-Disziplin (Mathematik, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften, Technik) oder in Wirtschaft vorweisen können. Die einzelnen Varianten unterscheiden sich hinsichtlich der Förderhöhe und Förderdauer, teilweise auch hinsichtlich der Branchenzugehörigkeit des zukünftigen Arbeitgebers.

Ausgestaltung variiert von Bundesland zu Bundesland

Bundesland Zuständige Institution / InternetBaden-Württemberg: – keine eigene Einrichtung –Bayern Zentrum Bayern Familien und Soziales www.zbfs.bayern.deBerlin Gesellschaft für soziale Unternehmensberatung mbH www.gsub.deBrandenburg: LASA Landesagentur für Struktur und Arbeit Brandenburg GmbH

www.lasa-brandenburg.deBremen bremer arbeit gmbH www.bremerarbeit.deHamburg Hamburger Arbeitsgemeinschaft SGB II www.team-arbeit-hamburg.deHessen Investitionsbank Hessen www.esf-hessen.deMecklenburg-Vorpommern

GSA Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklungwww.gsa-schwerin.de

Niedersachsen NBank Niedersachsen www.nbank.deNordrhein-Westfalen

Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbH www.gib.nrw.de

Rheinland-Pfalz Kompetenzzentrum Zukunftsfähige Arbeit in Rheinland-Pfalz www.za-rlp.deSaarland Landesamt für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz

www.saarland.de/3463.htmSachsen Sächsische Aufbaubank www.sab.sachsen.deSachsen-Anhalt Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt

www.foerderservice-ib.deSchleswig-Holstein Investitionsbank Schleswig-Holstein www.ib-sh.deThüringen GFAW Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats

Thüringen mbH www.gfaw-thueringen.de

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Öffentliche Förderprogramme

5. Eine weitere Variante – der Austausch von Personal bzw. die Entleihung

Einen zeitweiligen Know-how-Zuwachs für kleine und mittlere Unter-nehmen bietet die Möglichkeit, sich Personal aus einer Forschungsein-richtung oder auch einem Großunternehmen auszuleihen. Da es sich auch hierbei um Programme der Bundesländer handelt, sind sie in ihrer Ausgestaltung verschieden. Mecklenburg-Vorpommern z.B. unterstützt die Entleihung für maximal 3 Jahre bei einem Fördersatz von maximal 50 % der Arbeitgeberkosten (Bruttoentgelt zzgl. AG-Anteil an der Sozi-alversicherung). – Diese Variante ist vor allem für technisch orientierte Unternehmen interessant.

6. Recherche und Antragstellung

Das abstrakte Wissen über Förderprogramme ist eine Sache – die Bean-tragung und Mitteleinwerbung eine andere. Den ersten Schritt stellt die Recherche dar. Bereits weiter oben wurde darauf hingewiesen, dass je nach Tenor unterschiedliche Suchverfahren zu empfehlen sind:

Programme der Bundesagentur für Arbeit: Sämtliche Hilfen sind in �einer Broschüre dargestellt, die unter http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Geldleistungen/Was-Wieviel-Wer-SGBIII.pdf im Internet herunter geladen werden kann. Mit dieser Informationsschrift wendet sich die Arbeitsagentur sowohl an Arbeit-nehmer als auch Arbeitgeber und Träger der beruflichen Bildung. Ein tabellarischer Überblick über die Hilfen für Unternehmen ist am Ende dieses Artikels zu finden.

Strukturpolitische Programme der Bundesländer: Sie können auf obi- �gen Internetseiten oder in der Förderdatenbank des Bundes (www.foerderdatenbank.de) recherchiert werden. Hier gleich der Hinweis: Im Suchfeld Förderbereich sowohl Arbeit als auch Aus- und Weiterbildung auswählen. Da eine Doppelmarkierung nicht möglich ist, sind also zwei Suchläufe zu schalten, die auch zu verschiedenen Ergebnissen führen. – Wer sich für die Verbundausbildung interessiert, sollte im Suchbegriff Verbundausbildung, Ausbildung im Verbund o.Ä. eintragen.

Innovationsassistent und Personalaustausch: erfordert ebenfalls zwei �Suchläufe. Es empfiehlt sich, im Förderbereich keine Auswahl zu treffen und stattdessen im Suchbegriff einmal Innovationsassistent und ein weiteres Mal Austausch von Personal, Entsenden von Personal oder Ausleihen von Personal einzutragen.

Für sämtliche Fördermaßnahmen gilt: Anträge sind vor Einstellung bzw. (z.B. beim Kurzarbeitergeld) vor Beginn zu stellen. In den vergangenen Monaten haben gerade die Hilfen der Bundesarbeitsagentur immer wie-der Änderungen erfahren; daher lohnt es sich, sich vor einer Antragstel-lung nach dem neuesten Stand zu erkunden.

Interessante Variante für tech-nisch orientierte

Unternehmen

Unterschiedliche Suchverfahren je

nach Tenor

Anträge sind vor Einstellung des

Personals zu stellen

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 29

Rund um den Fördermittelantrag

Die wichtigsten Regeln für eine erfolgreiche Antragstellung auf Fördermittel

Die Wirtschaftsförderung des Bundes und der Länder zeichnet sich durch eine Vielzahl von Marktzugangshilfen, Serviceleistungen und Förder-angeboten aus. Auffällig ist, dass besonders die kleinen und mittle-ren Unternehmen diese Angebote kaum nutzen. Die Beitragsserie zur Fördermittelberatung zielt auf die Einbindung dieses Bereichs in Ihren Beratungsalltag ab. Im Folgenden steht die Antragstellung selbst im Mittelpunkt der Berichterstattung.

1. Allgemein zum Antragsverfahren

Das Antragsverfahren gliedert sich in mehrere Schritte:

Im ersten Schritt hat ein inhaltlicher Abgleich zu erfolgen. Sind geeig-1. nete Förderprogramme ermittelt, wird anhand der Richtlinien noch mal eine Übereinstimmung der förderrechtlichen Kriterien mit den Projektdaten geprüft.

2. Anschließend wird das eigentliche Antragsverfahren eingeleitet. Das Antragsverfahren gestaltet sich für die verschiedenen Förderinstru-mente (Zuschüsse einerseits – Förderkredite/Bürgschaften/Beteili-gungskapital andererseits) unterschiedlich. Die Unterschiede beziehen sich auf:

den Antragsweg, �

den Zeitpunkt der Antragstellung, �

die einzelnen Schritte der Antragstellung, �

die inhaltliche Aufbereitung des Antrags, �

die förderfähigen Kosten als Bemessungsgrundlage der Förderung. �

Inhaltlicher AbgleichEs geht darum, die Projektdaten des Mandanten und die in den Richtlinien genannten förderrechtlichen Kriterien noch einmal zu prüfen. Dies dient der Sicherstellung, dass man sich für das richtige Förderprogramm ent-schieden hat. Hier eine kurze Übersicht über die zu prüfenden Punkte:

Ziel und Gegenstand: � Was genau plant mein Mandant – findet es sich in den Richtlinien wieder?

Antragsberechtigte: � Viele Förderprogramme im gewerblichen Bereich sind für KMU gedacht – erfüllt der Mandant die Kennzahlen?

Zeitrahmen: � Kann ein Antrag jederzeit gestellt werden oder sind Aus-schreibungsfristen zu beachten? – Inwieweit stimmen Zeitfenster der Förderprogramme und Intention des Mandanten überein?

Unterschiedliche Antragsverfahren

Abgleich der förderrechtlichen Kriterien

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Öffentliche Förderprogramme

Standort: � Die Richtlinien geben Aufschluss, inwieweit regionale Un-terschiede sich in der Förderung niederschlagen.

Projektform: � Plant der Mandant sein Förderprojekt allein (= Einzelvor-haben) oder gemeinsam mit anderen (= Verbundvorhaben) durchzu-führen? Letztere findet man häufig bei Entwicklungsprojekten vor.

2. Der Antragsweg

Hat man sich für ein Förderprogramm entschieden, wird das eigentliche Antragsverfahren eingeläutet. Gleich zu Beginn sollte man sich ein Motto zu eigen machen: Auf Fördermittel gibt es keinen Rechtsanspruch! Das gesamte Antragsverfahren wird von diesem Kernsatz durchwoben; er bestimmt die inhaltliche Fokussierung des Antrags (Deckungsgleichheit mit den Richtlinien ist gefordert), die Organisation des Antragsprozederes (Formularvorlagen benutzen, ggf. Fristen einhalten) und nicht zuletzt das Auftreten gegenüber der Bewilligungsstelle (s.u.).

Wie bereits erwähnt, macht es einen großen Unterschied, ob man sich um Zuschüsse einerseits oder Förderkredite/Bürgschaften/Beteiligungskapital andererseits bewirbt. Schon der Antragsweg ist für die verschiedenen Förderinstrumente unterschiedlich, wie nachstehende Grafik zeigt:

Förderinstrumente

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Förderinstitut

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Förderkredite/Bürgschaften

Förderinstitut

Das Antragsverfahren für Förderkredite/Bürgschaften/Beteiligungskapital folgt einem standardisierten Verfahren, welches für jeden Antragsteller leicht zu durchschauen ist; bei Zuschüssen hingegen scheint Intransparenz vorzuherrschen. Da das so ist, sei hier zunächst auf das Antragsverfahren für Förderkredite u.Ä. eingegangen:

Die Antragstellung für Förderkredite/Bürgschaften u.Ä. erfolgt bei der Hausbank (bzw. über Kapitalbeteiligungsgesellschaften). Was häufig nicht bekannt ist: Die Hausbank ist in der Pflicht, sowohl eine förderrechtliche als auch eine bankrechtliche Prüfung vorzunehmen. Sie muss also ent-scheiden, ob das „richtige“ Förderprogramm ausgewählt wurde, und muss gleichzeitig die Kreditwürdigkeit (d.h. die Tilgungsfähigkeit bzw. die Bonität des Antragstellers) bewerten. Letzteres führt immer wieder zu

Antragsweg unter-scheidet sich grund-

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Bei Zuschüssen herrscht vornehm-lich Intransparenz

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Öffentliche Förderprogramme

Betriebswirtschaftliche Mandantenbetreuung 31

Verwirrung, da häufig die Meinung vorherrscht, dass eine Antragstellung automatisch auch zur Gewährung zinsgünstiger Darlehen führt. Dem ist nicht so; vielmehr lastet auf den Hausbanken die Verantwortung für von ihnen durchgeleitete Kredit- bzw. Bürgschaftsanträge. Ähnlich verhält es sich mit Anträgen für Beteiligungskapital.

Zuschüsse sind bei den jeweiligen Bewilligungsstellen zu beantragen. Die Bewilligungsstellen sind in den Richtlinien genannt (in www.foerderda-tenbank.de zu recherchieren). Dies sind:

für die Gemeinschaftsaufgabe Bund/Länder: die Landesförderinstitute �(in NRW: die Hausbank),für Entwicklungszuschüsse: Entwicklungszuschüsse der Bundesländer: �häufig auch die Landesförderinstitute, teilweise auch andere; Entwick-lungszuschüsse des BMBF: Projektträger, Entwicklungszuschüsse der EU: EU-Kommission,für die Beratungsförderung: Kammern, RKW u.Ä., �für die Messeförderung: AUMA, ggf. spezielle Messeausrichtungsge- �sellschaften der Bundesländer.

Hinweis zu den Entwicklungszuschüssen: Diese Zuschüsse werden von den Bundesländern, der Bundesregierung und der EU ausgereicht. Ganz allgemein lässt sich feststellen, dass mit aufsteigender Ebene der Aufwand der Antragserarbeitung zunimmt. Um das Prädikat „mittelstandsfreundlich“ haben sich die Bundesländer mit ihrer Technologieförderung sowie die Bundesregierung mit dem Programm ZIM verdient gemacht. Der inhaltli-che Anspruch sowie der Aufwand der Antragstellung sind überschaubar, Anträge können jederzeit eingereicht werden. Anders ist dies bei BMBF-Fachprogrammen und EU-Fördermitteln: ein hoher inhaltlicher Anspruch, ein zeitaufwendiges Antragsverfahren und Ausschreibungsfristen machen sie nicht unbedingt für Mittelständler attraktiv (Ausnahmen für forschungs-lastige KMU: KMU-Innovativ (BMBF) und Forschung für KMU (EU)).

3. Zeitpunkt der Antragstellung

Anträge sind stets vor Beginn des Fördervorhabens zu stellen! Bei För-derkrediten markiert das erste aktenkundige Gespräch mit der Hausbank das Datum der Antragstellung . Achten Sie darauf, dass die Hausbank dies auch aktenkundig macht! Bei Zuschüssen ist es der Eingang des Antrags bei der Bewilligungsstelle. Der Zeitpunkt der Antragstellung hat Einfluss auf den Umfang des Förderprojektes und damit auch auf die förderfähigen Kosten. Man trifft in der Praxis häufig die Situation an, dass mit einem Vorhaben bereits begonnen wurde, aber die finanziellen Ressourcen nicht ausreichen, um es auch zu Ende zu führen. Hier kann man nur versuchen, ein Vorhaben in mehrere Teilabschnitte zu untergliedern, die jeweils für sich als förderrechtliche Projekte definiert werden können. Dann kann für jeden Teilabschnitt, der noch nicht begonnen wurde, ein Förderantrag ge-stellt werden. Damit sind dann natürlich auch nur die Kosten förderfähig, die zukünftig anfallen; bereits angefallene Kosten können nicht mehr über Förderprogramme aufgefangen werden.

EÜ-Fördermittel sind mit zeitauf-wendigen Antrags-verfahren gekoppelt

Anträge sind stets vor Beginn des Fördervorha-bens zu stellen

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Öffentliche Förderprogramme

Sofern Mittel im Ausschreibungsverfahren vergeben werden, ist die Ausschlussfrist zu beachten. Das Wettbewerbsrecht der EU verbietet es Bewilligungsstellen ausdrücklich, nach Ausschlussfrist noch Anträge anzunehmen. Ausschreibungsverfahren haben sich vor allem bei jenen Zuschussprogrammen etabliert, die mit attraktiven Beträgen winken; entsprechend aufwendig ist die Antragstellung. Vor diesem Hintergrund ist es gerade für Mittelständler besonders bitter, wenn ein Förderantrag nur wegen Nichteinhaltung der Ausschlussfrist zurückgewiesen wird. Da-her trifft man in der Praxis vermehrt „Bewertungsrunden“ an. Sie stellen einen Mittelweg zwischen Ausschreibungsverfahren und jederzeitiger Antragstellung dar. Drei- oder viermal im Jahr werden alle Anträge be-gutachtet, die zu einem bestimmten Stichtag vorliegen. Hat man gerade einen Stichtag versäumt, ist es i.d.R. kein Problem, an der nächsten Be-wertungsrunde teilzunehmen.

4. Die einzelnen Schritte der Antragstellung

Für die meisten Förderprogramme stehen die Antragsunterlagen auf den Internetseiten der Bewilligungsstellen bereit. Da für Förderkredite u.Ä. das Credo der Hausbank notwendig ist und diese innerhalb einer internen Ver-netzung mit den Förderbanken Anträge online weiterreichen kann, sollte man die eigentliche Beantragung dieser Mittel den Hausbanken überlassen.

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, die Antragsformulare aus dem Inter-net herunterzuladen und auszufüllen; die Bank muss aber diese Angaben noch ergänzen.

Im Zusammenhang mit Förderkrediten werden immer wieder Klagen an-geführt, dass sich die Banken gegenüber dem Thema „öffentliche Förder-mittel“ sehr zurückhaltend zeigen. Dafür gibt es bankseitig mehrere Grün-de: Einerseits kann es durchaus sein, dass der jeweilige Ansprechpartner in der Bank mit dem Thema nicht vertraut ist. Da die Banken aber zentrale Abteilungen unterhalten, die sich mit diesem Thema auskennen, sollte man sein Anliegen ruhig mit Nachdruck vertreten. Andererseits wird aus Bankenkreisen immer wieder der Vorwurf erhoben, die Beantragung von Förderkrediten sei mit einem hohen Arbeitsaufwand und sehr geringer Ge-winnmarge verbunden. Man kann dem Zögern der Banken entgegentreten, indem man selbst aus den Datenbanken die entsprechenden Richtlinien herunterlädt und bei der Bank vorlegt. Der Aufwand gestaltet sich geringer, als man auf den ersten Blick vermuten möchte, denn in jedem Bundesland stehen nur zwei Stellen zur Verfügung, die Förderkredite ausreichen: die bundeseigene Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und das landeseigene Förderinstitut (z.B. NRW-Bank, Thüringer Aufbaubank etc.). Die Richtlinien lassen sich problemlos auf den Seiten der KfW bzw. des Landesförder- instituts ausfindig machen. In vielen Bundesländern ist mittlerweile sogar eine Kooperation zwischen beiden Häusern vereinbart, sodass man die KfW-Programme auch auf den Seiten des Landesförderinstituts findet.

Zur Durchleitung von Kreditanträgen durch die Hausbank gibt es keine

Mit Ablauf der Ausschlussfrist ist

es verboten,noch Anträge anzunehmen

Eigentliche Bean-tragung sollte man

den Hausbanken überlassen

Anliegen bei den Banken mit Nach-

druck vertreten

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Alternative. Um das Angebot an günstigen Krediten zu erhöhen, wurden Förderkredite von den politischen Stellen um die sog. Haftungsfreistellung bereichert. Sollte eine Bank bei Kreditgewährung ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sein, aber der Kredit wird notleidend, muss die Bank den verbleibenden Ausfall nicht alleine tragen; sie wird bis zu einem gewis-sen Prozentsatz (möglich sind bis zu 80 %) von der Haftung freigestellt. Dieses Instrument wirkt sehr ambivalent. Auf den ersten Blick erscheint es wie eine integrierte öffentliche Bürgschaft; gleichzeitig entbindet es die Banken aber nicht von ihrer Sorgfaltspflicht. Wie die Banken diesen Spagat schaffen, liegt ausschließlich in ihrem Ermessen.

Bei Zuschüssen gestaltet sich die Situation anders: Da Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen, findet keine bankrechtliche Prüfung statt. Aber man befindet sich mit anderen Antragstellern im Wettbewerb. Außer-dem vollzieht sich das Antragsverfahren für lukrative Zuschussprogramme in mehreren Schritten. Schritt eins stellt auch hier die Beschaffung der Antragsunterlagen dar. Diese sind ebenfalls im Internet (auf den Seiten der Bewilligungsstellen) zu finden. Für „kleinere“ Zuschüsse reicht es aus, einen Antrag aufzubereiten und einzureichen, aber für größere (d.h. kapitalintensive) Vorhaben lohnt es sich, vorab mit der Bewilligungsstelle in Kontakt zu treten. Ziel des Erstkontakts ist es, zusätzliche Informationen, die nicht in den Richtlinien stehen, in Erfahrung zu bringen (z.B. mögliche Eingrenzung der Förderthemen, Förderchancen, mögliche Förderober-grenzen etc.). Ferner ist es empfehlenswert, das Förderprojekt persönlich bei der Bewilligungsstelle vorzustellen. Dies gilt insbesondere für Inves-titions- und für Entwicklungszuschüsse. Dazu sollte man sein Vorhaben wie folgt skizzieren:

Für Investitionszuschüsse

Wie sieht das zu fördernde Vorhaben aus? �

Anschaffung von … �

Wirtschaftlicher Nutzen �

In welchem Zeitrahmen ist das Vorhaben angedacht? �

Welche Vermarktungsstrategien liegen vor? �

Wie hoch sind die Kosten und wie sieht die Finanzierung aus? �

Für Entwicklungszuschüsse

Wie sieht das zu fördernde Vorhaben aus? �

Wie ist der Stand der Technik zum Zeitpunkt der Antragstellung? �

Welche Entwicklung wird angestrebt? �

Wie lassen sich die Vorteile definieren, z.B.: wirtschaftlicher Nutzen? �

Umweltfreundlichkeit? Ressourcenschonung? Energieeinsparung?Wie sehen die einzelnen Arbeitsschritte aus? �

Welcher Zeitrahmen ist angedacht? �

Liegen bereits Vermarktungsstrategien vor? �

Wie hoch sind die Kosten und wie sieht die Finanzierung aus? �

Ziel dieses Gespräches ist es zum einen, die Förderchancen genauer auszuloten. Wichtiger als die rein sachliche Information ist allerdings der

Bei Zuschüssen findet keine bankrechtliche Prüfung statt

Förderchancen ausloten

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Tenor: Zeigt sich die Bewilligungsstelle grundsätzlich aufgeschlossen oder hält sie sich bedeckt? Zum anderen soll eine positive Grundstimmung aufgebaut werden, sodass man die Bewilligungsstelle bei der Ausarbei-tung des Antrags „mit ins Boot nehmen“ kann.

Auf den ersten Blick mag dieses Verfahren aufwendig erscheinen, aber es spart gerade bei arbeitsintensiven Anträgen Arbeit ein. Signalisiert die Bewilligungsstelle bei diesem Gespräch kein Entgegenkommen, sind die Förderchancen gering. In diesem Fall sollten Sie und Ihr Mandant sich die Frage stellen, ob sich eine Antragstellung überhaupt lohnt. Wenn das Ge-spräch bei der Bewilligungsstelle positiv verläuft, steht die Ausarbeitung des eigentlichen Antrags an. Man sollte sich nicht scheuen, mit der Bewil-ligungsstelle erneut in Kontakt zu treten, sofern sich Fragen auftun.

4.1 Inhaltliche Aufbereitung eines AntragsAuch hier lassen sich Unterschiede zwischen Förderkrediten u.Ä. einerseits und Zuschüssen andererseits feststellen. Bei einem Kreditantrag werden förderrechtliche und bankrechtliche Kriterien zur Beurteilung herangezogen – wobei den bankrechtlichen Kriterien der Vorzug eingeräumt wird. Im Mit-telpunkt steht letztendlich die Bonität (s.o.) des Antragstellers. Entsprechend sollte der ganze Antrag auf die Bonität des Kreditnehmers abstellen.

Bei Zuschüssen steht hingegen der (volkswirtschaftliche) Nutzen des zu fördernden Vorhabens im Vordergrund. Zwar wird auch hier die Fähigkeit des Antragstellers hinterfragt, genügend Ressourcen für ein Förderprojekt zur Verfügung zu stellen; aber da Zuschüsse nicht zurückgezahlt werden müssen, wird die Tilgungsfähigkeit des Antragstellers nicht durchleuchtet. Im Zuschussbereich ist es wichtig, die volkswirtschaftlichen Vorteile eines Förderprojektes zu betonen (z.B. Schaffung von x Arbeitsplätzen, Stärkung der eigenen Wirtschaftskraft durch Erweiterung des Kundenstamms, Um-satzsteigerung in Höhe von x % durch neues Produkt erwartet etc.).

Sofern vorhanden, sollte man auf spezielle Software zurückgreifen. Dies bietet häufig den Vorteil, dass inhaltliche Widersprüche bereits von der Software erkannt und angemarkert werden.

Jeder Antrag besteht aus einem inhaltlichen und einem administrativen Part. Im administrativen Part werden Angaben zum Antragsteller, zum Zeitrah-men und zum Kostenumfang erwartet. Im inhaltlichen Part geht es um das eigentliche Förderprojekt. Letzterer kann häufig im Fließtext verfasst wer-den, während für den administrativen Part Formulare zum Einsatz kommen.

Ein professioneller Antrag erleichtert es der Bewilligungsstelle, die Förder-fähigkeit eines Vorhabens zu erkennen. Dies kann man erreichen, indem man das Vokabular der Richtlinien aufgreift und das eigene Förderprojekt in diesem Sinne interpretiert. Häufig sind in den Richtlinien mehrere Pro-grammthemen angeführt; man sollte im Antrag klar herausstreichen, für welches Thema der Antrag eingereicht wird und worin die gedankliche Verbindung zum Förderprojekt besteht. Auch sollte man sich strikt an die Formularvorgaben halten, denn auch Formfehler können zu einem Ausschluss führen (z.B. im Ausschreibungsverfahren).

Signalisiert die Bewilligungsstelle grünes Licht, folgt

der eigentliche Antrag

Inhaltlicher und administrativer Part

des Antrags

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Ob Förderkredite oder Zuschüsse: Die Gesamtfinanzierung eines Vorhabens muss sichergestellt werden. Die meisten Förderprogramme bieten einen Finanzierungsanteil von x % der förderfähigen Kosten; dies wirft automa-tisch die Frage auf, woher die restlichen Gelder kommen (in der Sprache des Förderrechts: Ko- oder Durchfinanzierung). Sofern nicht Bestandteil des Förderantrags sollte man ein Finanzierungskonzept (ggf. auch Geschäfts-plan) sowie einen Referenznachweis (bzw. Lebenslauf) vorlegen.

4.2 Ermittlung der förderfähigen KostenDer förderrechtliche Kostenbegriff unterscheidet sich von dem Kosten-begriff in der betriebswirtschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung. Anerkannt werden nur Ist-Kosten, keine kalkulatorischen Komponenten. In vielen Förderprogrammen bleibt die Umsatzsteuer außen vor, zumin-dest soweit sie im Wege des Vorsteuerabzugs verrechnet werden kann. Ferner werden nur solche Kosten anerkannt, die nachweislich durch das Fördervorhaben verursacht wurden.

Welche Kosten förderfähig sind und welche nicht, hängt natürlich vom „Förderzweck“ ab und gestaltet sich daher je nach Förderprogramm un-terschiedlich. Generell lassen sich fünf Kategorien unterscheiden:

Kosten für Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, �Kosten für Betriebsmittel (bzw. Verbrauchsgüter), �Kosten für Beratungsleistungen (bzw. andere Fremdaufträge), �bei Entwicklungsvorhaben: Personalkosten, �je nach Förderprogramm auch Reisekosten. �

Bei Entwicklungszuschüssen hat sich teilweise ein besonderes Kalkulati-onsverfahren etabliert: Kalkuliert werden nur pauschalierte Personalkos-ten, deren Stundensatz sowohl den Personalaufwand als auch einen Anteil an Sachkosten widerspiegelt bzw. widerspiegeln soll. In diesem Fall ist nur die Anzahl der voraussichtlich benötigten Stunden zu kalkulieren.

Die im Förderantrag angeführten förderfähigen Kosten stellen eine Vorkal-kulation dar; abgerechnet wird später nach tatsächlichen Kosten. Der Nach-weis ist später z.B. über Rechnungskopien zu erbringen. Daher ist gerade im Zuschussbereich Vorsicht geboten: Die Kosten sollten nicht zu knapp kalkuliert werden, da ein Nachschlag i.d.R. nicht gefordert werden kann.

5. Gegenüber Bewilligungsstellen gut aufgestellt

Die meisten Probleme bei der Antragstellung (aber auch später bei der Durchführung und der Abrechnung förderrechtlicher Projekte) lassen sich unter der Überschrift „Kommunikationsfehler“ subsumieren. Para-doxerweise laufen nicht nur Mandanten, sondern auch Angehörige der steuer- und rechtsberatenden Berufe Gefahr, diesen Fehlern zu erliegen. Der wichtigste Grundsatz: „Auf die Bewilligung von Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch!“ bleibt häufig außer Acht.

Auch die Ko- oder Durchfinanzierung muss sichergestellt sein

Anerkannt werden nur Ist-Kosten, kei-ne kalkulatorischen Komponenten

Nachweis der Kosten im Nachhinein über Rechnungskopien

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Hier einige Fälle aus der Praxis:

Fehlinterpretation der Richtlinien: Ein Projekt passt nicht wirklich ins Förderprogramm, aber es �

wird krampfhaft versucht, es der Bewilligungsstelle gegenüber als passend darzustellen – ob-wohl diese bereits Desinteresse signalisiert hat.

Die KMU-Kriterien werden nicht eingehalten (in diesem Fall handelte es sich um eine freiwillige �

Konsolidierung bei 24,9 % Anteilseignerschaft bei einem Nicht-KMU); man beauftragt einen Rechtsanwalt, der nach allen Regeln seiner Kunst das Gegenteil beweisen soll – obwohl ein Rechtsanspruch (s.o.) nicht besteht!

Bei Ausschreibungsverfahren: Zeitfenster des Mandanten und Ausschlussfrist passen nicht �

zusammen. Anstatt diesen Umstand hinzunehmen, tritt man mit der Bewilligungsstelle in eine Diskussion ein, warum eine Ausschreibung gerade zu diesem Zeitpunkt (und nicht einen Tag später) endet. Besser ist es, nach dem nächsten Ausschreibungstermin zu fragen oder alternative Förderprogramme zu recherchieren.

Ganz allgemein: Man spricht mit der Bewilligungsstelle nicht in der Sprache des Förderrechts, sondern gleitet in den eigenen Berufsjargon ab – den die Bewilligungsstelle nicht versteht. Schon allein deshalb ist es wichtig, die Förderrichtlinien genau zu studieren und sich deren Jargon anzu-eignen. Dann kann man mit Bewilligungsstellen sozusagen auf Augenhöhe verhandeln.

Der Effekt dieser Kommunikationsfehler ist immer der gleiche: Die weite-ren Diskussionen gewinnen schnell einen unschönen Unterton. Da aber kein Rechtsanspruch auf Fördermittel besteht, verfestigt sich bei Mandan-ten und Berater gleichermaßen der Eindruck, Bewilligungsstellen würden willkürlich über Förderanträge entscheiden. Dem ist nicht so, und um den richtigen Ton im Umgang mit Bewilligungsstellen zu finden, sollte man sich einmal deren Situation vor Augen halten:

Bewilligungsstellen leiten ihre Existenzberechtigung aus der Verteilung der Fördermittel (und nicht aus dem Einbehalt!) ab. Diese Verteilung erfolgt auf der Grundlage der in den Förderrichtlinien genannten Zielsetzungen – und die sind politischer Natur (z.B. Stärkung der regionalen Entwicklung). För-dermittel werden für solche Projekte ausgereicht, die sich politisch verwerten lassen (z.B. weil x neue Arbeitsplätze entstehen). Die Bewilligungsstellen sind gehalten, gegenüber den jeweiligen Ministerien Rechenschaft über die mit Fördermitteln realisierten Projekte abzugeben. Daraus folgt, dass man sich gegenüber den Bewilligungsstellen geschickterweise als Partner positionie-ren sollte, der ein für die Bewilligungsstellen interessantes Projekt realisieren und dafür von der Bewilligungsstelle Fördermittel einwerben möchte.

Zum richtigen Umgang mit Bewilligungsstellen gehört der rechtzeitige Rückzug, wenn sich die Signale verdichten, dass ein Vorhaben nicht gefördert wird. Man sollte aber die Gründe hinterfragen: Wurden die Förderthemen eingegrenzt, sodass sich das Fördervorhaben nicht mehr in den Richtlinien wiederfindet? Dann müssen Alternativen recherchiert werden. Sind die Mittel ausgeschöpft? Läuft das Förderprogramm aus? Wenn ja, wann ist mit einer Neuauflage zu rechnen? Sofern das Zeitfens-ter des Mandanten es zulässt, kann dann erneut ein Antrag eingereicht werden. Wichtig ist dabei immer ein sachlicher Ansatz, um für künftige Förderprojekte die Kommunikationskanäle offenzuhalten.

Bewilligungsstelle als Partner und

nicht als Gegner ansehen

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