ffi§ - wangerooge-aktuell.de...2005/04/16  · Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr...

3
ffi§ Deutscher Bundestag Eisenbahnbefü rderungsrecht Pet 1-18-12-9303-029264 (Bitte bei allen Zuschriften angeben) Sehr geehrte Frau Folkerts, als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholte Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Ausführungen des Fachministeriums sind sachgerecht und geben die zurzeit geltende Rechtslage zutreffend wieder. Seitens des Ausschussdienstes des Petitionsausschusses ist die Darstellung nicht zu beanstanden. Aus diesen Gründen möchte ich Ihre Eingabe als erledigt ansehen, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern und mitteilen, was im Einzelnen noch Gegenstand einer parlamentarischen Prüfung durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages sein soll. Mit freundlichen Grüßen im Auftrag dr,',tr Gabriele Stieler Frau Anke Folkerts Sprachtherapeutische Praxis Kapitän-Wittenberg-Str. 1 5 26488 Wangerooge, Nordseebad Berlin, 5. April 2016 Bezug: Mein Schreiben vom 12. Februar 2016 Anlagen: 1 Referat Pet 1. BMI, BMVI, BIvlVB, BMWi Gabriele Stieler Platz der Republik 1 11011Berlin Telefon: +49 30 227-32597 Fax: +49 30 227-30057 vorzimmer. petl @bundestag. de Die Sachbearbeiterin ist teiizeitbeschäftigt. Sie ist montags von 0B:00 bis 16:00 Uhr, dienstags und donnerstags von 0B:00 bis 12:30 Uhr und freitags von 08:00 bis 11:00 Uhr telefonisch zu erreichen.

Transcript of ffi§ - wangerooge-aktuell.de...2005/04/16  · Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr...

Page 1: ffi§ - wangerooge-aktuell.de...2005/04/16  · Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Ausführungen des Fachministeriums

ffi§Deutscher Bundestag

Eisenbahnbefü rderungsrechtPet 1-18-12-9303-029264 (Bitte bei allen Zuschriften angeben)

Sehr geehrte Frau Folkerts,

als Anlage übersende ich Ihnen die zu Ihrer Eingabe eingeholteStellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitaleInfrastruktur mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Die Ausführungen des Fachministeriums sind sachgerecht undgeben die zurzeit geltende Rechtslage zutreffend wieder. Seitensdes Ausschussdienstes des Petitionsausschusses ist dieDarstellung nicht zu beanstanden.

Aus diesen Gründen möchte ich Ihre Eingabe als erledigtansehen, sofern Sie sich nicht gegenteilig äußern und mitteilen,was im Einzelnen noch Gegenstand einer parlamentarischenPrüfung durch den Petitionsausschuss des DeutschenBundestages sein soll.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag

dr,',trGabriele Stieler

FrauAnke FolkertsSprachtherapeutische PraxisKapitän-Wittenberg-Str. 1 5

26488 Wangerooge, Nordseebad

Berlin, 5. April 2016Bezug: Mein Schreiben vom12. Februar 2016Anlagen: 1

Referat Pet 1.

BMI, BMVI, BIvlVB, BMWi

Gabriele StielerPlatz der Republik 1

11011BerlinTelefon: +49 30 227-32597Fax: +49 30 227-30057vorzimmer. petl @bundestag. de

Die Sachbearbeiterin istteiizeitbeschäftigt. Sie ist montags von0B:00 bis 16:00 Uhr, dienstags unddonnerstags von 0B:00 bis 12:30 Uhrund freitags von 08:00 bis 11:00 Uhrtelefonisch zu erreichen.

Page 2: ffi§ - wangerooge-aktuell.de...2005/04/16  · Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Ausführungen des Fachministeriums

ffi lfiT\f,'#i?iteriumdigitale lnf rastruktu r

Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur . Postfach 20 01 00, 53170 Bonn

An denDeutschen Bundestag- Petitionsausschuss -Platz der Republik 1

I l01l Berlin

Betreff: Eingabe der Frau Anke Folkerts, 26486 Wangerooge,Nordseebad, vom 5. Februar 2016 - Pet l-18-12-9303-029264 -

Bezug: Ihr Schreiben vom 12.02.2016Aktenzeichen: WS 23 I 62331 .5/1 -FGDatum: Bonn, 08.03.201 6

Seite I von 2

Zur obigen Eingabe nehme ich wie folgt Stellung:

Die Petentin möchte auf die nach ihrer Ansicht im Hinblick auf dieBarrierefreiheit desolate Situation im Linienverkehr der Schifffahrtund Inselbahn Wangerooge, einer Organisationseinheit der DB Fern-verkehr AG, hinweisen. Konkret fragt sie dabei, ob die Deutsche Bahnverpfl ichtet sei, im Fährverkehr barrierefreie Toiletten vorzuhalten.

I.Die Richtlinie 2009145/EG des Europäischen Parlaments und des Ra-tes vom 6. Mai 2009 über Sicherheitsvorschriften und -normen fürFahrgastschiffe enthält in Artikel 8 in Verbindung mit Anhang III derRichtlinie Leitlinien füir S icherheits anforCerun gen fär Fahrgastschiffeund Fahrgast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeuge in Bezug auf Personenmit eingeschränkter Mobilitat.

Demnach müssen Waschräume auf allen Fahrgastschiffen der KlassenA, B, C und D sowie allen im öffentlichen Verkehr eingesetzten Fahr-gast-Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen, deren Kiel am oder nach deml. Oktober 2004 gelegt wurde oder die sich zu diesem Zeitpunkt ineinem entsprechenden Bauzustand befanden, so konstruiert sein, dasssie für Personen mit eingeschränkter Mobilitat in vertretbarer und an-gemessener Weise zugänglich sind.

Auf Fahrgastschiffen der Klassen A, B, C und D und im öffentlichenVerkehr eingesetzten Fahrgast- Hochgeschwindigkeitsfahrzeugen,deren Kiel vor dem 1. Oktober 2004 gelegt wurde oder die sich vor

Reinhard Klingen

Leiter der Abteilung

Wasserstraßen, Sch ifffah rt

HAUSANSCHRIFT

Robert-Schuman-Platz 1

531 75 Bonn

POSTANSCHRIFT

Postfach 20 01 00

53170 Bonn

reL +49 (0)228 99-300-4400

rax +49 (0)228 99-300-4499

al-ws@bmvr. bund.de

www.bmvi.de

ZUSTELL- UND LIEFERANSCHRIFT: Heinrich-von-Stephan-Straße

Page 3: ffi§ - wangerooge-aktuell.de...2005/04/16  · Stellungnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur mit der Bitte um Kenntnisnahme. Die Ausführungen des Fachministeriums

IBundesministeriumfür Verkehr unddigitale lnfrastruktur

Seite 2 von2

diesem Zeitpunkt in einem entsprechenden Bauzustand befanden, sinddie Leitlinien des Anhangs III anzuwenden, soweit dies wirtschaftlichvertretbar und durchflihrbar ist.

II.Nach der Verordnung (EU) Nr. 1 17712010 des Europäischen Parla-ments und des Rates vom24. November 2010 über die Fahrgastrechteim See- und Binnenschiffsverkehr und zur Anderung der Verordnung(EG) Nr. 2006 12004 (EU-Fahrgastrechteverordnung Schiff) habenBeforderer urrter bestimmten Voraussetzuirgen innerhaib iiires jeweili-gen Zuständigkeitsbereichs für behinderte Menschen und Personenmit eingeschränkter Mobilitat u. a. an Bord von Schiffen kostenlosbestimmte Hilfeleistungen anzubieten, Artikel I 0 ElI-Fahrgastrechte-verordnung Schiff.

Dies betrifft nach dem Anhang III zu Artikel 10 EU-Fahrgastrechte-verordnung Schiff die Erbringung von Hilfeleistungen an Bord vonSchiffen u. a. beim Aufsuchen der Toiletten, soweit dies erforderlichist.

Grundsätzlich gilt insoweit, dass die Beförderer im See- und Binnen-schiffsverkehr nichtdiskriminierende Zugangsbedingungen für dieBeförderung von behinderten Menschen und Personen mit einge-schränkter Mobilität aufstellen und dementsprechend in diesem Falldie vorgenannten Hilfeleistungen anbieten müssen.

Die betreffenden Hilfeleistungen an Bord von Schiffen nach dem An-hang III zu Artikel 10 der EU-Fahrgastrechteverordnung Schiff sindjedoch nicht als technische Anforderungen dahingehend anzusehen.wonach die Befcirderer verpflichtet wären, technische oder baulicheVeränderungen an Bord von Schiffen vornehmen zu müssen.

Mit freundlichenIm Auftrag