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Führer durch das galicische Bildungssystem

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Abbildungen: Noemí López Vázquez

Herausgeber: Consellería de Educación e Ordenación Universitaria. Presidencia, Secretaría Xeral de Emigración

Druck: Tórculo Artes Gráficas, S.A.

Hinterlegung eines Pflichtexemplars: C 1049-2008

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PRÄSENTATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

AUFNAHME- UND EINSCHREIBEVERFAHREN DER SCHÜLER/INNEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

DAS SCHULSYSTEM IN GALICIEN . . . . . . . . 11

Vorschule . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Primarstufe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .12

Obligatorische Sekundarstufe (ESO) . . . . . . . .13

Freiwillige Weiterbildung . . . . . . . . . . . . . . . . .13

Sekundarstufe II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .14

Berufsausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .15

Erwachsenenbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

Spezielle Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .16

DIE SCHULEN UND IHRE ORGANISATION 18

SCHULTYPEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

ORGANISATION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .18

DAS POSTIVE ZUSAMMENLEBEN IN DER SCHULE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .20

BEACHTUNG DER VIELFALT . . . . . . . . . . . . 24

BETREUUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE SCHÜLER . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .24

Nachhilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Förderangebote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .25

Individualisierte Lehrplananpassung . . . . . . .25

Spezielle Zusammenstellungen . . . . . . . . . . . .2

Flexibilisierung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .26

Programm zur Auffächerung des Lehrplans . .26

BESONDERE BETREUUNG DER AUS DEM AUSLAND KOMMENDEN SCHÜLERN/INNEN . .28

ZUSATZDIENSTE . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

Schulkantine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

Schulbusdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

Schulbibliothek . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .29

Kostenlose Schulbücher . . . . . . . . . . . . . . . . . .30

Außerschulische Aktivitäten . . . . . . . . . . . . . .30

Stipendien und Beihilfen . . . . . . . . . . . . . . . . .30

ANERKENNUNG DER STUDIENLEISTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

NÜTZLICHE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN: . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

AUTONOME REGION . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .33

Ministerium der Regionalregierung für

Bildung und Ordnung der Universitäten . . . 33

Generalsekretariat für Emigration . . . . . . . . 33PROVINZ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Provinz A Coruña . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Provinz Lugo . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .34

Provinz Ourense . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

Provinz Pontevedra . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .35

ORT . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .37

PROVINZIALPARLAMENTE . . . . . . . . . . . . . . . . .39

VEREINIGUNGEN UND ANDERE NÜTZLICHE EINRICHTUNGEN . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .39

SCHULEN FÜR ERWACHSENENBILDUNG . . . . .40

DIE AUTONOME REGION GALICIEN . . . . . . 42

DIE BEVÖLKERUNG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .42

DIE POLITISCHE ORGANISATION . . . . . . . . . . .43

Inhaltsverzeichnis

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PRÄSENTATION

Die gesellschaftliche Wirklichkeit in Galicien wandelt sich und bringt einige bedeutende Änderungen in der Erziehungswirklichkeit unserer Schulen mit sich. Eine der herausragendsten Änderungen ist die steigende Vielfalt der Schülerschaft, die die Schulen besucht: Vielfalt der Interessen, Vielfalt der Motivationen, Vielfalt der Fähigkeiten und auch kulturelle Vielfalt. Als Spiegelung der Gesellschaft, in die sie sich eingliedern, werden unsere Schulen immer multikultureller. Diese kulturelle Vielfalt und Herkunftsvielfalt bedeuten eine große pädagogische Herausforderung, aber bieten auch neue Chancen für die Erziehung der zukünftigen Bürgerinnen und Bürger bei der Entwicklung der Fähigkeiten, die ihnen ermöglichen werden, sich als Personen in der sich wandelnden und komplexen Gesellschaft, in der sie leben werden müssen, verwirklichen zu können. Auf diese Weise werden sie fähig sein, Wege der Beziehung und des Austausches zwischen den Kulturen zu öffnen und dabei größere Betonung auf die gemeinsamen Elemente und die Förderung der Werte für ein friedliches Zusammenleben zu legen.

Die Consellería de Educación e Ordenación Universitaria (Ministerium der Regionalregierung für Bildung und Ordnung der Universitäten) ist sich der Notwendigkeit bewusst, allen Schülern/innen der Region die Eingliederung in unser Schulsystem zu erleichtern. Bei dieser Vorgehensweise besteht eine der Prioritäten im Versuch, die Schwierigkeiten, die sowohl Schüler/innen als auch ihre Familien bei ihrer Eingliederung in unser Schulsystem haben können, zu verringern.

In dieser Hinsicht muss die Anstrengung hervorgehoben werden, die Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen öffentlichen Verwaltungen zu fördern, die vom Generalsekretariat für Emigration durch seine Tätigkeiten und die auf die Aufnahme von aus dem Ausland kommenden Personen gerichteten Programmen durchgeführt werden, insbesondere durch den

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Kooperationsrahmen für die Leitung des Unterstützungsfonds zur Aufnahme und Integration von Immigranten und zur Nachhilfe.

Auf diese Sorge beider Einrichtungen reagiert diese Publikation, die zur Gewährleistung und Erleichterung der Ausübung des Rechts auf Bildung und zur Einhaltung der Schulpflicht beitragen möchte, indem keine erschöpfenden, aber vollständige Informationen der Merkmale unseres Schulsystems bereitgestellt werden. Das Ziel besteht darin, den neu eintretenden und aus dem Ausland kommenden Schülern/innen und ihren Familien eine erste Kontaktaufnahme mit der Schulwirklichkeit zu ermöglichen, indem ihnen auf diese Weise ihr Anpassungsprozess an das Schulsystem der galicischen Region erleichtert wird.

Es wurde eine besondere Anstrengung unternommen, eine möglichst einfache Sprache zu verwenden, um so eine eventuell zu komplizierte Terminologie zu vermeiden. Diese Publikation wird durch andere, in einer verkürzten Fassung, ergänzt werden, die in den in der Region am häufigsten vertretenen Sprachen herausgegeben werden. Ebenso kann sie im Erziehungsportal www.edu.xunta.es in eben diesen Sprachen eingesehen werden. Sie wird auch durch einen Führer zur grundlegenden Verständigung ergänzt, der in den gleichen Sprachen erhältlich ist und die Verständigung am Anfang zwischen der Schule und den Familien, wenn diese nicht die Sprache der Region können, erleichtern soll.

Wir möchten, dass diese Publikationen nützlich sind und zum Aufbau eines Verbindungsraumes zwischen allen Kulturen, die sich eine Umwelt teilen, beitragen und dass wir alle zusammen das Galicien der Zukunft aufbauen.

LAURA SÁNCHEZ PIÑÓN

Ministerin im Ministerium der Regionalregierung für Bildung und Ordnung der Universitäten

MANUEL LUIS RODRÍGUEZ GONZALEZ

Generalsekretär für Emigration

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AUFNAHME- UND EINSCHREIBEVERFAHREN DER SCHÜLER/INNEN

Jede Schüler/in hat das Recht auf einen kostenlosen Schulplatz während der allgemei-nen Schulpflichtzeit und des zweiten Zyklus der Vorschule (3-6 Jahre). Väter und Mütter haben das Recht, die Lehranstalt aus dem Angebot der Schulen, die mit öffentlichen Mitteln unterstützt werden, auszuwählen.

Für die Beantragung der Aufnahme in die Schule gibt es ein offizielles Formular, das in allen Schulen kostenlos bereitgestellt wird. Die Antragsfrist für die Aufnahme läuft jedes Jahr vom 1. bis zum 31. März.

Wenn mehr Anträge als freie Plätze vorhanden sind, gelten folgende vorrangige Auf-nahmekriterien:

In die Schule eingeschriebene Geschwister ÆNähe der Schule zum Wohnort des Familie oder zum Arbeitsort des Vaters oder Æder MutterNiveau des Haushaltseinkommens ÆBehinderung des/der Schülers/in, seiner/ihrer Mutter, seines/ihres Vaters, des ge- Æsetzlichen Vormundes, einer Schwester oder eines BrudersStatus als kinderreiche Familie ÆPersonalakte des/der Schülers/in (nur in der höheren Sekundarstufe) Æ

Jenen Schülern/innen, die keinen Platz in der an erster Stelle beantragten Schule erhalten haben, wird die Einschulungskommission einen Platz in einer anderen Schule zuweisen.

Nach der Aufnahme in eine Schule ist es nicht notwendig, jedes neue Schuljahr einen neuen Antrag einzureichen.

Die Fristen für den Abschluss der Einschreibung sind wie folgt: vom 20. bis zum 30. Juni bei der Vorschule und Primarstufe Ævom 25. Juni bis zum 10. Juli bei der obligatorischen Sekundarstufe und der Se- Ækundarstufe IIaußerordentliche Frist vom 1. bis zum 10. September für die Schüler/innen der Æobligatorischen Sekundarstufe und der Sekundarstufe II

Dies ist die allgemeine Regel, die sich auf das normale Aufnahme- und Einschreibe-verfahren bezieht. Wenn ein/e Schüler/in wegen der Herkunft aus einem anderen Land oder aus einem anderen Grund spät in das Schulsystem eintritt, hat er/sie das Recht auf einen kostenlosen Platz und seine/ihre Familie die Pflicht, ihn/sie innerhalb kürzester Frist einzuschulen. Um dieses Recht in die Tat umzusetzen, müssen sie Kontakt mit der am nächsten zu ihrem Wohnort gelegenen Schule herstellen. 9 Ö

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DAS SCHULSYSTEM IN GALICIEN

In Galicien wie im übrigen Spanien ist Bildung ein Recht und eine Pflicht aller Mäd-chen und Jungen, unabhängig von ihrer Herkunft.

Die Schulpflicht ist bis 16 Jahre obligatorisch und dies ist das Mindestalter für Arbeit. Ab diesem Zeitpunkt kann sich jede/r Schüler/in für das Weiterlernen in der Schule oder den Eintritt in die Arbeitswelt entscheiden, vorausgesetzt, dass er/sie die übrigen administrativen Bedingungen erfüllt. Die allgemeine Schulpflichtzeit ist in den öffentli-chen Schulen kostenlos. In den staatlich subventionierten Privatschulen ist nur der Un-terricht, den sie mit der Consellería de Educación e Ordenación Universitaria vereinbart haben, kostenlos.

STRUKTUR DES SCHULSYSTEMS

Das Schulsystem wird durch das Organgesetz 2/2006 vom 3. Mai über das Recht auf Bildung geregelt. Mit der Anwendung dieses Gesetzes wurde im Schuljahr 2007/2008 begonnen.

Die Grundausbildung besteht aus der Primar- und der obligatorischen Sekundarstufe (ESO – Enseñanza Secundaria Obligatoria), die von 6 bis 16 Jahren gehen. Vorher kann man die Vorschule absolvieren und danach die Sekundarstufe II, die Berufsausbildung, die spezielle Bildung (Sprachen, Kunst und Sport), die Erwachsenenbildung und die Uni-versitätsausbildung, vorausgesetzt dass die zur Absolvierung dieser Ausbildungen fest-gelegten Anforderungen erfüllt werden.

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Vorschule

In dieser Erziehungsphase werden Mädchen und Jungen bis 6 Jahre betreut. Sie ist freiwillig und ihr Ziel besteht darin, zur körperlichen, affektiven, sozialen und geistigen Entwicklung der Jungen und Mädchen beizutragen.

Diese Phase ist in zwei Zyklen aufgeteilt:

Zyklus 0 - 3 Jahre

Für alle Jungen und Mädchen, die jünger als 3 Jahre sind und in Galicien wohnen, kann ein Platz in einer öffentlichen oder mit öffentlichen Mitteln unterstützten Vorschule beantragt werden.

Er ist freiwillig und die Familien können eine Beihilfe für die Einschulung beantragen.

Um einen Platz in einer dieser Schulen zu beantragen, wenden Sie sich am besten an die von Ihnen gewählte Schule, wo man Ihnen Informationen über Fristen und notwendige Unterlagen bereitstellen wird. Alle Anträge werden einem Bewertungsverfahren, das die wirtschaftliche, die Arbeits- und die soziale Situation des Haushalts berücksichtigt, unterzogen.

Zyklus 3 - 6 Jahre

Auch er ist freiwillig. Er ist in den öffentlichen und privaten Schulen, die diesen Zyklus mit der Consellería de Educación e Ordenación Universitaria vereinbart haben, kostenlos.

Primarstufe

Sie besteht aus der Phase, die von 6 bis 12 Jahre geht und sechs Schuljahre umfasst. Sie ist obligatorisch und kostenlos, sowohl in den öffentlichen als auch in den staatlich subventionierten Privatschulen.

Sie ist in drei Zyklen von jeweils zwei Schuljahren unterteilt. Das Ziel dieser Phase besteht darin, eine Allgemeinerziehung bereitzustellen, die den Erwerb der grundlegen-den kulturellen Elemente, das Erlernen des mündlichen Ausdrucks, des Lesens, Schrei-bens und Rechnens und eine allmähliche Selbständigkeit in der Umwelt ermöglicht.

Sie gliedert sich in Bereiche, die globalen und integrativen Charakter haben.

Jede/r Schüler/in kann ein Jahr länger in dieser Phase bleiben, wenn es notwendig ist.

Der Schulbusdienst und die Schulkantine sind kostenlos. Das Schulessen kann von allen Schülern/innen der Schule beantragt werden und wenn die Anzahl der Anträge größer als die der verfügbaren Plätze sollte, wird die Auswahl und Zulassung unter Aufsicht der Schulkonferenz ablaufen.

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Obligatorische Sekundarstufe (ESO)

Ihre Phase geht von 12 bis 16 Jahren. In den weiterführenden Schulen (IES- Institutos de Enseñanza Secundaria) und in den öffentlichen integrativen Schulen (CPI- Centros Públicos Integrados) sowie in den Privatschulen, die sie mit der Consellería de Educación e Ordenación Universitaria vereinbart haben, wird sie kostenlos erteilt.

Sie verfolgt folgende wesentliche Ziele: Die Weitergabe der grundlegenden Kultur an alle Schüler/innen, ihre Ausbildung, damit sie ihre Pflichten übernehmen und ihre Rech-te ausüben und ihre Vorbereitung auf den Eintritt ins Berufsleben oder ihren Eintritt in die weiterführende Ausbildung.

Die Phase ist in vier Schuljahre unterteilt. In jedem Schuljahr gibt es Pflicht- und Wahlfächer (sie werden zwischen verschiedenen Optionen gewählt). Im Normalfall gilt, dass der/die Schüler/in das Schuljahr wiederholt, wenn er/sie eine negative Beurteilung in drei oder mehr Fächern erhalten hat.

Wenn ein/e Schüler/in die Versetzung nicht erreicht, bleibt er ein weiteres Jahr im selben Schuljahr. Jedes Schuljahr kann einmal wiederholt werden und höchstens zwei in der gesamten Phase. Die Schüler/innen, die diese Phase bestehen, erhalten das Zeugnis der Mittleren Reife, ein Zeugnis, das ihnen ermöglicht, neben der Arbeitswelt zur beruflichen Fachbildung mittleren Grades, zur Sekundarstufe II, zum Berufsunterricht in den bildenden Künsten und Design mittleren Grades und zum Sportunterricht mittleren Grades zu gelangen, vorausgesetzt, dass die erforderlichen administrativen Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Schüler/innen, die nach der obligatorischen Sekundarstufe nicht die Mittlere Reife nicht erlangen, erhalten ein Abgangszeugnis, in dem die absolvierten Jahre bescheinigt werden. Wenn sie es wünschen, können sie ihre Studien durch die Erwachsenenbildung oder die Absolvierung eines Programms zur beruflichen Qualifizierung für Berufsanfänger (PCPI – programa de cualificación profesional inicial), das den Zugang zu einer Berufsausbildung oder zur Arbeitswelt ermöglicht, wiederaufnehmen, vorausgesetzt, dass die erforderlichen administrativen Voraussetzungen erfüllt sind.

Freiwillige Weiterbildung

Sie beginnt mit 16 Jahren, außer in den Fällen, in denen das Schuljahr in der Primar- oder in der obligatorischen Sekundarstufe wiederholt wird.

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Nach Beendigung der obligatorischen Sekundarstufe können zwei Situationen für die Schüler/innen eintreten:

1 Sie haben die Mittlere Reife erlangt und können ihre Studien in der Sekundarstufe II, in der beruflichen Fachbildung mittleren Grades, im Berufsunterricht in den bildenden Künsten und Design mittleren Grades oder im Sportunterricht mittleren Grades fortsetzen.

2 Sie haben die Mittlere Reife nicht erlangt. In diesem Fall können sie ihre Ausbildung in den Programmen zur beruflichen Qualifizierung für Berufsanfänger fortsetzen. Nach Beendigung dieser Programme können sie sich für die Mittlere Reife oder den Zugang zur beruflichen Fachbildung mittleren Grades durch das Bestehen einer Aufnahmeprüfung entscheiden.

Der/Die Schüler/in, für den/die der erste oder zweite Fall zutrifft, kann in die Arbeitswelt eintreten, vorausgesetzt, dass die erforderlichen administrativen Voraussetzungen erfüllt sind, da er das gesetzliche Mindestalter für Arbeit erfüllt hat (16 Jahre).

Sekundarstufe II

Das Zeugnis der Mittleren Reife ist notwendig, um in sie aufgenommen zu werden. Ihre Ziele bestehen darin, dem/der Schüler/in Ausbildung, geistige und menschliche Rei-fe, Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die ihm/ihr die Entwicklung gesellschaft-licher Aufgaben und den Eintritt in das Berufsleben mit Verantwortung und Kompetenz ermöglichen. Sie berechtigt auch zum Zugang zur Hochschulbildung, vorausgesetzt, dass die erforderlichen administrativen Voraussetzungen erfüllt sind.

Sie umfasst zwei Schuljahre und drei verschiedene Fachrichtungen:

Kunst ÆWissenschaft und Technologie ÆGeistes- und Sozialwissenschaften Æ

Man darf höchstens vier Schuljahre zur Absolvierung der Sekundarstufe II brauchen. Nach Beendigung der Sekundarstufe II erlangt man das Abitur. Um dieses Zeugnis zu erhalten, ist die positive Beurteilung in allen Fächern und in beiden Schuljahren mit der jeweils ausgewählten Fachrichtung notwendig.

Das Zeugnis ermöglicht, vorausgesetzt, dass die erforderlichen administrativen Vo-raussetzungen erfüllt sind, den Zugang zur Universität nach Bestehen einer Prüfung, die zusammen mit den erhaltenen Noten, die akademische Reife und die erworbenen

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Kenntnisse beurteilen wird sowie die Fähigkeit, um erfolgreich ein Hochschulstudium absolvieren zu können. Das Abitur berechtigt auch zum Eintritt in die berufliche Fach-bildung höheren Grades.

Berufsausbildung

Sie hat die Vorbereitung der Schüler/innen für die Tätigkeit in einem Berufsfeld und die Erleichterung ihrer Anpassung an den Arbeitswandel, der im Laufe ihres Lebens ein-treten wird sowie den Beitrag zu ihrer persönlichen Entwicklung zum Ziel.

Sie besteht aus einer Reihe von Ausbildungszyklen, die zu verschiedenen Berufsfamilien gehören und nach Modulen unterschiedlicher Dauer mit verschiedenen theoretischen und praktischen Inhalten abhängig vom Berufsfeld geordnet sind.

Zu diesen Studien kann man auf verschiedenen Wegen gelangen.

Direkte Aufnahme durch Zeugnis: ÆZeugnis der Mittleren Reife für die des mittleren Grades und Abitur für die des höheren Grades. Der/Die Schüler/in, der/die für seine/ihre Aufnahme im Ausland erworbene Diplome mitbringt, legt einen Schein zur bedingten Einschreibung vor, der ihm/ihr in Erwartung des endgültigen Beschlusses vom Ministerium für Bil-dung und Wissenschaft (MEC – Ministerio de Educación y Ciencia) die vorläufige Einschreibung in den Ausbildungszyklus ermöglicht. Durch Prüfung: ÆFür die des mittleren Grades müssen 17 Jahre vollendet sein und 19 für die des höheren Grades (18 wenn man ein Technikerdiplom hat).

Die Personen, die die berufliche Fachbildung mittleren Grades bestehen, erhalten ein

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Kenntnisse beurteilen wird sowie die Fähigkeit, um erfolgreich ein Hochschulstudium absolvieren zu können. Das Abitur berechtigt auch zum Eintritt in die berufliche Fachbildung höheren Grades.

Berufsausbildung

Sie hat die Vorbereitung der Schüler/innen für die Tätigkeit in einem Berufsfeld und die Erleichterung ihrer Anpassung an den Arbeitswandel, der im Laufe ihres Lebens eintreten wird sowie den Beitrag zu ihrer persönlichen Entwicklung zum Ziel.

Sie besteht aus einer Reihe von Ausbildungszyklen, die zu verschiedenen Berufsfamilien gehören und nach Modulen unterschiedlicher Dauer mit verschiedenen theoretischen und praktischen Inhalten abhängig vom Berufsfeld geordnet sind.

Zu diesen Studien kann man auf verschiedenen Wegen gelangen.

Direkte Aufnahme durch Zeugnis: ◆

Zeugnis der Mittleren Reife für die des mittleren Grades und Abitur für die des höheren Grades. Der/Die Schüler/in, der/die für seine/ihre Aufnahme im Ausland erworbene Diplome mitbringt, legt einen Schein zur bedingten Einschreibung vor, der ihm/ihr in Erwartung des endgültigen Beschlusses vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft (MEC – Ministerio de Educación y Ciencia) die vorläufige Einschreibung in den Ausbildungszyklus ermöglicht.Durch Prüfung: ◆

Für die des mittleren Grades müssen 17 Jahre vollendet sein und 19 für die des höheren Grades (18 wenn man ein Technikerdiplom hat).

Die Personen, die die berufliche Fachbildung mittleren Grades bestehen, erhalten ein Technikerdiplom für diesen Beruf. Dieses Diplom ermöglicht die direkte Aufnahme in

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Technikerdiplom für diesen Beruf. Dieses Diplom ermöglicht die direkte Aufnahme in die Sekundarstufe II. Wenn sie die berufliche Fachbildung höheren Grades bestehen, er-halten sie das Diplom als staatlich geprüfter Techniker. Dieses Diplom ermöglicht den direkten Zugang zu bestimmten Hochschulstudien.

Man kann noch ausführlichere Informationen unter der Webseitenadresse www.edu.xunta.es/fp finden.

Erwachsenenbildung

Die älter als 18 Jahre alte Bevölkerung verfügt über ein Bildungsangebot, das ihr den Erwerb, die Aktualisierung, die Vervollständigung oder die Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten zu ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung ermöglicht. In diese Ausbildung können auch Personen ab 16 Jahren aufgenommen werden, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben oder Hochleistungssportler.

Diese Ausbildungen können im Präsenz- oder Fernunterricht absolviert werden. Durch sie kann man die Mittlere Reife, das Abitur und nur durch Präsenzunterricht das Zeugnis zum Techniker der beruflichen Fachbildung sowohl mittleren als auch höheren Grades erlangen.

Die Zentren für Erwachsenenbildung besitzen weitere Bildungsangebote, wie z.B. Alphabetisierungskurse in Spanisch und Galicisch für Immigranten; Mittlere-Reife- oder Abitur-Kurse für Erwachsene; Aulas Mentor (Systeme des Fernunterrichts über das Internet mit beruflichen Inhalten, das vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert wird); Aktivitäten zur soziokulturellen Ausbildung und zur persönlichen und gemeinschaftlichen Entwicklung; Fortgeschrittenenkurse im Leseverständnis für die theoretische Führerscheinprüfung; Computereinführungs- und Grundkurse Stufe I und II.

Zuletzt ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass jedes Jahr im Amtsblatt von Gali-cien eine Ausschreibung für Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und Gemeinden, die Programme zur Durchführung von Alphabetisierungsaktivitäten und Erwachsenenbil-dung präsentieren, veröffentlicht wird.

Spezielle Bildung

Sie besteht aus:Künstlerischer Ausbildung: Musik, Tanz, dramatische und bildende Kunst und ÆDesign. Sprachunterricht: Er wird an den offiziellen Sprachschulen durchgeführt. ÆSportausbildung: Um in sie aufgenommen zu werden, ist für die Ausbildung mitt- Æleren Grades die Mittlere Reife erforderlich und für die des höheren Grades das

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die Sekundarstufe II. Wenn sie die berufliche Fachbildung höheren Grades bestehen, erhalten sie das Diplom als staatlich geprüfter Techniker. Dieses Diplom ermöglicht den direkten Zugang zu bestimmten Hochschulstudien.

Man kann noch ausführlichere Informationen unter der Webseitenadresse www.edu.xunta.es/fp finden.

Erwachsenenbildung

Die älter als 18 Jahre alte Bevölkerung verfügt über ein Bildungsangebot, das ihr den Erwerb, die Aktualisierung, die Vervollständigung oder die Erweiterung der Kenntnisse und Fähigkeiten zu ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung ermöglicht. In diese Ausbildung können auch Personen ab 16 Jahren aufgenommen werden, wenn sie einen Arbeitsvertrag haben oder Hochleistungssportler.

Diese Ausbildungen können im Präsenz- oder Fernunterricht absolviert werden. Durch sie kann man die Mittlere Reife, das Abitur und nur durch Präsenzunterricht das Zeugnis zum Techniker der beruflichen Fachbildung sowohl mittleren als auch höheren Grades erlangen.

Die Zentren für Erwachsenenbildung besitzen weitere Bildungsangebote, wie z.B. Alphabetisierungskurse in Spanisch und Galicisch für Immigranten; Mittlere-Reife- oder Abitur-Kurse für Erwachsene; Aulas Mentor (Systeme des Fernunterrichts über das Internet mit beruflichen Inhalten, das vom Ministerium für Bildung und Wissenschaft gefördert wird); Aktivitäten zur soziokulturellen Ausbildung und zur persönlichen und gemeinschaftlichen Entwicklung; Fortgeschrittenenkurse im Leseverständnis für die theoretische Führerscheinprüfung; Computereinführungs- und Grundkurse Stufe I und II.

Zuletzt ist es angebracht, darauf hinzuweisen, dass jedes Jahr im Amtsblatt von Galicien eine Ausschreibung für Zuschüsse für gemeinnützige Vereine und Gemeinden, die Programme zur Durchführung von Alphabetisierungsaktivitäten und Erwachsenenbildung präsentieren, veröffentlicht wird.

Spezielle Bildung

Sie besteht aus:Künstlerischer Ausbildung: Musik, Tanz, dramatische und bildende Kunst und ◆

Design.Sprachunterricht: Er wird an den offiziellen Sprachschulen durchgeführt. ◆

Sportausbildung: Um in sie aufgenommen zu werden, ist für die Ausbildung ◆

mittleren Grades die Mittlere Reife erforderlich und für die des höheren Grades das Abitur oder das Trainerzeugnis (Bestehen des mittleren Grades).

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DIE SCHULEN UND IHRE ORGANISATION

SCHULTYPENDie Schulen gliedern sich in:

Öffentliche Schulen ◆

Ihre Trägerschaft entspricht der öffentlichen Verwaltung und der gesamte in ihnen erteilte Unterricht ist kostenlos.

Privatschulen ◆

In diesen Schulen ist der angebotene Unterricht nicht kostenlos.

Staatlich subventionierte Privatschulen ◆

Sie sind Privatschulen. In ihnen ist der Unterricht für diejenigen, die eine Vereinbarung haben, kostenlos. Normalerweise handelt es sich dabei um die Primar- oder die obligatorische Sekundarstufe.

ORGANISATIONDie den Lehrern der Schulen übertragene Arbeit ist vielfältig. Nachstehend werden ihr

Aufbau und die verschiedenen Aufgaben gezeigt:

Das Leitungsteam, Exekutivorgan der Schule, besteht aus: ◆

Direktor/in: Er/Sie ist die Person mit der größten Macht und verantwortlich für die Organisation und Leitung der Schule.Studienleiter/in: Er/Sie übernimmt die Koordination der Lehrtätigkeit, der schulischen Angelegenheiten der Schüler und der Disziplin.Sekretär/in: Ihm/Ihr obliegen die administrativen und wirtschaftlichen Aspekte.

Der/Die Klassenlehrer/in: ◆

Er/Sie ist der/die verantwortliche Lehrer/in einer Klasse. Er/Sie spielt eine sehr wichtige Rolle im Verhältnis zwischen der Schule und den Familien, da er/sie ihr direktester Ansprechpartner ist. Seine/Ihre Aufgaben bestehen darin:

Den Familien alle Informationen über den Schulkalender, die Stundenpläne ➤

und die Aktivitäten bereitzustellen.Die Lehrer über die Klasse und die Familien über die schulischen Leistungen ➤

des/der Schülers/in zu informieren.

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Die Absenzen oder die Pünktlichkeit zu kontrollieren. ➤

Die Integration der Schüler/innen in ihre Klassengruppe zu erleichtern. ➤

Die Verfahren der Schüler/innenbeurteilung und die Entscheidung über ihre ➤

Versetzung zu koordinieren.Die Schüler/innen direkt und sofort in ihrem Ausbildungsprozess zu ➤

beraten.

Es ist sehr wichtig, dass zwischen dem/der Klassenlehrer/in und der Familie des/der Schülers/in in Bezug auf die persönliche und schulische Entwicklung der Jungen und Mädchen eine fließende Beziehung und Kommunikation vorhanden ist. Zögern Sie nicht, einen mit Ihrem/Ihrer Sohn/Tochter zusammenhängenden Aspekt mit dem/der Klassenlehrer/in von ihm/ihr zu besprechen.

Lehrerteam: ◆

Es besteht aus den Lehrern/innen, die derselben Klasse Unterricht erteilen und das vom/von der jeweiligen Klassenlehrer/in koordiniert wird.

Die Beratungsabteilung: ◆

Die Aufgaben der Beratungsabteilung werden in den Bereichen der schulischen und beruflichen Beratung, der Betreuung und Unterstützung beim Unterrichts- und Lernverfahren entwickelt und umfassen Tätigkeiten mit den Lehrern/innen, Schülern/innen und Familien. Letztgenannte können sich an die Beratungsperson der Schule wenden, um:

Informationen über die in der Schule vorhandenen Betreuungsmaßnahmen ➤

für die Bildungsbedürfnisse anzufordern.Um in den entscheidenden Momenten der Schulzeit des/der Schülers/in ➤

(Eintritt in das Schulsystem, Zyklus- oder Phasenwechsel, Wahl der Wahlfächer, Ende der allgemeinen Schulpflicht etc.) die notwendige Unterstützung zu erhalten.Die notwendigen Informationen über die vorhandenen akademischen und ➤

beruflichen Möglichkeiten anzufordern.Die Zusammenarbeit und Koordination zwischen der Schule, den Familien ➤

und anderen externen Diensten zu erleichtern.

Die Lehrerkonferenz: ◆

Sie besteht aus der gesamten Lehrerschaft und ist ihr teilnehmendes Organ bei der Leitung der Schule. Sie ist für die Planung, Koordination, Information und Entscheidungen über Unterrichtsaspekte verantwortlich.

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20➤

Das Schulratsgremium: ◆

Es handelt sich um das leitende Organ der Schule, an dem alle am Bildungsprozess Beteiligten teilnehmen: Lehrer und Lehrerinnen, Väter und Mütter, Schüler/innen (ab 12 Jahre), Dienstpersonal und ein Vertreter der Gemeinde.

- Die Elternvertretungen (ANPAS ◆ – Asociaciones de madres y padres):Sie ermöglichen die Beteiligung der Familien an Themen von allgemeinem Interesse für die Schule. Ihre Sorgen werden von den Elternvertretern an das Schulratsgremium weitergeleitet.Diese Vertretungen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Familien und der Schule, damit sie gut funktioniert. Sie organisieren verschiedene Aktivitäten für die Schülerschaft und die Familien. Es ist es wichtig, dass sich die Väter und Mütter an dieser Art von Vertretungen beteiligen, um beim Bildungsprozess ihrer Söhne und Töchter mitzuarbeiten.

DAS POSTIVE ZUSAMMENLEBEN IN DER SCHULEDas richtige Funktionieren der Schulen beruht auf der Rücksichtnahme und der

positiven Beziehung zwischen allen Personen, aus denen die Bildungsgemeinschaft besteht. Um ein bereicherndes Zusammenleben für alle zu erreichen, ist es angebracht, sich über einige Aspekte im Klaren zu sein:

Die tägliche Teilnahme am Unterricht ist von sechs bis sechzehn Jahren notwendig ◆

und obligatorisch. Der Unterricht beginnt jede Woche am Montag und endet am Freitag.

Die Schüler/innen müssen jeden Tag pünktlich sein. Wenn die Teilnahme am ◆

Unterricht aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, muss das Fehlen ordentlich entschuldigt werden.

In Galicien beginnt der Unterricht in der Vorschule, in der Primar- und in der ◆

obligatorischen Sekundarstufe im September und hört Ende Juni auf.

Die Ferienzeiten: ◆

Der Unterricht wird wegen der Weihnachten einige Tage vor dem 25. Dezember ➤

(staatlicher Feiertag) bis zur zweiten Januarwoche unterbrochen.Im Februar wird an zwei oder drei Tagen Karneval gefeiert. ➤

An Ostern, im März oder April, wird der Unterricht ungefähr sieben Tage ➤

ausgesetzt.

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Es handelt sich um das leitende Organ der Schule, an dem alle am Bildungsprozess Beteiligten teilnehmen: Lehrer und Lehrerinnen, Väter und Mütter, Schüler/innen (ab 12 Jahre), Dienstpersonal und ein Vertreter der Gemeinde.

Die Elternvertretungen (ANPAS Æ – Asociaciones de madres y padres): Sie ermöglichen die Beteiligung der Familien an Themen von allgemeinem Interesse für die Schule. Ihre Sorgen werden von den Elternvertretern an das Schulratsgre-mium weitergeleitet. Diese Vertretungen fördern die Zusammenarbeit zwischen den Familien und der Schule, damit sie gut funktioniert. Sie organisieren verschiedene Aktivitäten für die Schülerschaft und die Familien. Es ist es wichtig, dass sich die Väter und Mütter an dieser Art von Vertretungen beteiligen, um beim Bildungsprozess ihrer Söhne und Töchter mitzuarbeiten.

DAS POSTIVE ZUSAMMENLEBEN IN DER SCHULE

Das richtige Funktionieren der Schulen beruht auf der Rücksichtnahme und der posi-tiven Beziehung zwischen allen Personen, aus denen die Bildungsgemeinschaft besteht. Um ein bereicherndes Zusammenleben für alle zu erreichen, ist es angebracht, sich über einige Aspekte im Klaren zu sein:

Die tägliche Teilnahme am Unterricht ist von sechs bis sechzehn Jahren notwendig Æund obligatorisch. Der Unterricht beginnt jede Woche am Montag und endet am Freitag.Die Schüler/innen müssen jeden Tag pünktlich sein. Wenn die Teilnahme am Unterricht aus irgendeinem Grund nicht möglich ist, muss das Fehlen ordentlich entschuldigt werden.In Galicien beginnt der Unterricht in der Vorschule, in der Primar- und in der obli-

21 Ö21 ➤

Die folgende Tage sind wegen staatlicher Feiertage oder jener der Autonomen ◆

Region Galicien keine Schultage:12. Oktober: Nationalfeiertag ➤

1. November: Allerheiligen ➤

6. Dezember: Tag der spanischen Verfassung ➤

8. Dezember: Fest der Unbefleckten Empfängnis ➤

1. Mai: Tag der Arbeit ➤

17. Mai: Tag der galicischen Geisteswissenschaften in der Autonomen Region ➤

Galicien

Außerdem hat jede Gemeinde zwei Tage als lokale Feiertage festgelegt, die von Ort ◆

zu Ort unterschiedlich sind und an denen auch kein Unterricht stattfindet.

Vergewissern Sie sich, dass Ihr/e Sohn/Tochter von der Schule so schnell wie ◆

möglich das beantragte Schulmaterial erhält und zeigen Sie ihm/ihr, wie man pfleglich damit umgeht.

Von der Familie muss mit aller Sorgfalt auf die Körperpflege geachtet werden, ◆

damit den Jungen und Mädchen die angemessenen Körperpflegegewohnheiten eingeschärft werden.

Zeigen Sie Ihren Söhnen und Töchtern, wie wichtig es ist, auf die Schule und das ◆

Material, das sie ständig benutzen, zu achten, indem sie es als ein Gemeingut, das mit den Beiträgen der gesamten Bürgerschaft bezahlt wird, schätzen.

Die Schulen wollen offene Einrichtungen sein, in denen teilgenommen werden soll, ◆

weshalb Sie nicht zögern sollten, zu ihr zu kommen, wenn Sie es für notwendig halten. In der wöchentlichen Arbeitszeit des/der Klassenlehrers/in ist eine Stunde als Sprechstunde für Väter und Mütter festgelegt.

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Ü 22

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gatorischen Sekundarstufe im September und hört Ende Juni auf.

Die Ferienzeiten: ÆDer Unterricht wird wegen der Weihnachten einige Tage vor dem 25. Dezem- Über (staatlicher Feiertag) bis zur zweiten Januarwoche unterbrochen. Im Februar wird an zwei oder drei Tagen Karneval gefeiert. ÜAn Ostern, im März oder April, wird der Unterricht ungefähr sieben Tage Üausgesetzt.

Die folgende Tage sind wegen staatlicher Feiertage oder jener der Autonomen Re- Ægion Galicien keine Schultage:

12. Oktober: Nationalfeiertag Ü1. November: Allerheiligen Ü6. Dezember: Tag der spanischen Verfassung Ü8. Dezember: Fest der Unbefleckten Empfängnis Ü1. Mai: Tag der Arbeit Ü17. Mai: Tag der galicischen literatur in der Autonomen Region Galicien Ü

Außerdem hat jede Gemeinde zwei Tage als lokale Feiertage festgelegt, die von Ort Æzu Ort unterschiedlich sind und an denen auch kein Unterricht stattfindet.

Vergewissern Sie sich, dass Ihr/e Sohn/Tochter von der Schule so schnell wie Æmöglich das beantragte Schulmaterial erhält und zeigen Sie ihm/ihr, wie man pfleglich damit umgeht.

23 Ö23 ➤

Die Schulen schicken den Familien vierteljährlich das Informationsblatt mit den ◆

Noten, das mit den Bewertungen zeitgleich zusammenfällt. Dieses Dokument soll über die Fortschritte oder Schwierigkeiten des/der Schülers/in informieren und als Kommunikationsweg zwischen Familien und Lehrern dienen. Die Schüler/innen der Vorschule, Primarstufe und obligatorischen Sekundarstufe dürfen die Schule zur Unterrichtszeit nur mit Erlaubnis der Schuldirektion und vorheriger ausdrücklicher Genehmigung der Familie oder des gesetzlichen Vormundes verlassen, vorausgesetzt, dass sie von einem autorisierten Erwachsenen begleitet werden. Versuchen Sie, soweit dies möglich ist, den/die Klassenlehrer/in vorher zu informieren, wenn das Entfernen vom Schulgelände notwendig ist.

Um das Zusammenleben zu gewährleisten, ist es wichtig, diese Anweisungen zu ◆

befolgen und die Regeln, die Organisation und den Betrieb der Schule zu respektieren sowie die Personen, die in ihr arbeiten und lernen.

Alle Schulen haben dieses Dokument, in dem die Regeln des Zusammenlebens und ◆

die möglichen Strafen bei Nichteinhaltung zusammengefasst werden, ausgearbeitet. Sowohl Schüler/innen als auch Eltern haben das Recht und die Pflicht, dieses Dokument zu kennen.

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BEACHTUNG DER VIELFALT

BETREUUNGSMASSNAHMEN FÜR DIE SCHÜLERJede/r Schüler/in kann wegen seiner/ihrer persönlichen Eigenschaften oder Umstände

zu einem bestimmten Zeitpunkt oder während der ganzen Schulzeit spezielle Bedürfnisse nach Förderangeboten haben, auf die durch das Ergreifen von zu diesem Zweck gesetzlich festgelegten Maßnahmen reagiert werden muss:

Nachhilfe ◆

Förderangebote ◆

Individualisierte Lehrplananpassung ◆

Spezielle Zusammenstellungen ◆

Flexibilisierung ◆

Programm zur Auffächerung des Lehrplans ◆

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Nachhilfe

Dies sind allgemeine Maßnahmen, die von den Bereichs- oder Fachlehrern, in denen ◆

der/die Schüler/in Schwierigkeiten hat, ergriffen werden.

Sie richtet sich an Schüler/innen, die während ihrer Schulzeit Lernschwierigkeiten ◆

haben. Der/Die Klassenlehrer/in muss die Familien informieren.

Förderangebote

Sie bestehen aus dem Eingreifen eines/einer Sonderpädagogen/in inner- oder ◆

außerhalb der Klasse, um einem/einer Schüler/in mit Schulschwierigkeiten zu helfen.

Sie sind für Schüler/innen bestimmt, die während ihrer Schulzeit Lernschwierigkeiten ◆

haben und die nach Meinung des Lehrerteams nach einer psychopädagogischen Beurteilung die genannte Maßnahme benötigen.

Der/Die Klassenlehrer/in muss die Familien informieren. ◆

Individualisierte Lehrplananpassung

Es handelt sich um eine außerordentliche Maßnahme, die darin besteht, einen oder ◆

mehrere Bestandteile des Lehrplans (Ziele, Inhalte oder Bewertungskriterien) zu ändern und an die Bildungsbedürfnisse eines/einer Schülers/in anzupassen, der Lernschwierigkeiten oder außergewöhnliche Fähigkeiten hat. Ihr Zweck besteht darin, dass der/die Schüler/in das Maximum seiner/ihrer Fähigkeiten erreichen kann.

Sie ist für Schüler/innen bestimmt, die nach einer psychopädagogischen Beurteilung ◆

einen erheblichen Schulrückstand aufweisen und beträchtliche Schwierigkeiten in ihrem Lernprozess oder im Gegenteil außergewöhnliche Fähigkeiten haben, die es ihnen unmöglich machen, dem allgemeinen Unterrichts- und Lernprozess zu folgen.

Die Familien müssen informiert werden. Da es sich um eine außergewöhnliche ◆

Maßnahme handelt, muss sie von der Schulinspektion genehmigt werden. Diese Maßnahme wird in der Personalakte und im Zeugnisheft des/der Schülers/in vermerkt.

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Spezielle Zusammenstellungen

Es handelt sich um flexible Zusammenstellungen vorübergehenden Charakters, um ◆

den/die Schüler/in mit Lernschwierigkeiten im instrumentellen Bereich (Mathematik, Galicisch oder Spanisch) oder im Bereich der Natur- oder Sozialwissenschaft zu unterstützen. In diesen Bereichen wird die Klasse in zwei Gruppen aufgeteilt, um eine individuellere und angepasstere Betreuung für die Schüler/innen, die sie benötigen, leisten zu können.

Sie sind für die Schüler/innen der 1. und 2. Klasse der obligatorischen Sekundarstufe ◆

bestimmt, die nach Meinung des Lehrerteams Lernschwierigkeiten haben.

Die Familien müssen informiert werden. ◆

Flexibilisierung

Diese Maßnahme besteht aus der Änderung der Schulzeitdauer in den verschiedenen ◆

Ausbildungsphasen, wenn sie für notwendig gehalten wird.

Sie ist für Schüler/innen bestimmt, die besondere Förderbedürfnisse haben, die ◆

sich aus dem Besitz hoher geistigen Fähigkeiten, Behinderungen oder schweren Verhaltensstörungen ergeben.

Um diese Maßnahme in Anspruch nehmen zu können, ist die Genehmigung der ◆

Consellería de Educación e Ordenación Universitaria notwendig .

Programm zur Auffächerung des Lehrplans

Es handelt sich um eine Sondermaßnahme, die den Schülern/innen, die in dieses ◆

Programm aufgenommen werden, die Chance geben möchte, die Mittlere Reife durch eine Methode und ihren Eigenschaften angepassten Inhalten zu erreichen.

Diese Programme werden in zwei Bereichen, dem sprachlich-sozialen und dem ◆

wissenschaftlichen, organisiert. Ihre Dauer kann ein oder zwei Jahre betragen.

Sie sind für 16jährige oder im Jahr des Programmbeginns das 16. Lebensjahr ◆

vollendende Schüler/innen, die Lernschwierigkeiten und bereits andere Maßnahmen zur Beachtung der Vielfalt erhalten haben und die nach Meinung der Lehrer mit dieser Maßnahme Aussichten haben, den Abschluss zu erreichen, bestimmt.

Die Familien müssen informiert werden. ◆

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27 Ö

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BESONDERE BETREUUNG DER AUS DEM AUSLAND KOMMENDEN SCHÜLER/INNEN

Die Ankunft der aus dem Ausland kommenden Bevölkerung und ihrer Familien wirkt sich in bemerkenswerter Weise auf die Entwicklung der Vielfalt in unserer Schulbevölkerung aus. Die geltende Regelung fasst Sondermaßnahmen zur Betreuung der aus dem Ausland kommenden und in unser Schulsystem eintretenden Schüler/innen zusammen. Das Endziel besteht in der schnellstmöglichen Normalisierung ihrer Schulsituation.

Die Einschulung muss bei Ankunft der Schüler/innen in Galicien erfolgen, ohne den Beginn des neuen Schuljahrs abwarten zu müssen.

Schüler/innen, deren Alter zwischen 3 Jahren und der Grenze des Schulpflichtalters liegt, haben bei folgenden Gegebenheiten Anrecht auf Maßnahmen der besonderen Betreuung:

Unkenntnis der offiziellen Sprachen der Region, des Galicischen und des ◆

Spanischen.Schulrückstand von 2 oder mehr Schuljahren in Bezug auf ihr Alter. ◆

Schwere Anpassungsschwierigkeiten an die schulische Umgebung. ◆

Die Festlegung der Bedürfnisse jedes/jeder Schülers/in erfolgt durch eine Anfangsbeurteilung zu Beginn der Einschulung. Oft muss sich der/die aus dem Ausland kommende Schüler/in nur der neuen Situation anpassen.

Jede Schule fasst in ihrem Lernaktionsplan die speziell entworfenen Maßnahmen für ihre aus dem Ausland kommenden Schüler/innen zusammen. Diese beinhalten einen Aufnahmeplan für diese Schüler/innen sowie Betreuungs- und Unterstützungsmaßnahmen während ihres schulischen Integrationsprozesses.

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ZUSATZDIENSTEUm die Bedürfnisse der Schüler/innen angemessen zu beachten und zufriedenzustellen,

bietet unser Schulsystem einige Zusatzdienste:

SchulkantineAußer dass die Schulkantine der Erziehungsverwaltung als wichtiger Faktor für die

Einschulung dient, entwickelt sie eine bedeutende Erziehungsaufgabe.

Neben einer grundlegenden Versorgungs- und Ernährungsfunktion sind die Schulkantinen auf diese Weise in das Leben und die Organisation der öffentlichen Schulen, an denen Unterricht auf der Ebene der Vorschule (zweiter Zyklus), der Primarstufe und der obligatorischen Sekundarstufe erteilt wird und die über einen Kantinendienst verfügen, integriert. Sie kümmern sich um die Schüler/innen, die eine spezielle Diät verfolgen müssen, und halten die Ernährungsgewohnheiten der Gemeinschaften anderer Kulturen ein.

SchulbusdienstUnter Schulbusdienst versteht man die Beförderung der Schüler/innen von ihrem

offiziellen Wohnort bis zur Schule, in der sie eingeschult sind.

Der Schulbusdienst, der von der Regionalregierung von Galicien betrieben wird, wird in autorisierten Fahrzeugen durchgeführt und ist für Schüler/innen bestimmt, die die Vorschule (zweiter Zyklus), die Primar- und die obligatorische Sekundarstufe besuchen. Die Schulbusse verfügen über Begleitpersonal.

In den öffentlichen Schulen ist er kostenlos.

SchulbibliothekDie Schulbibliothek ist ein Bildungsraum von transzendentaler Bedeutung für den

Unterrichts- und Lernprozess. Sie ist der Raum, in dem Lehrern/innen, Schülern/innen und Familien sehr unterschiedliche Mittel, die für die Entwicklung dieses Prozesses notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.

Sie bedeutet ein unverzichtbares Mittel im Kampf gegen die Ungleichheit, da sie allen den gleichen Zugang zur Kultur und Information, Kunst, Freizeitgestaltung und folglich zur Ausbildung von Personen ermöglicht. Unter ihren Zielen müssen folgende hervorgehoben werden:

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ZUSATZDIENSTE

Um die Bedürfnisse der Schüler/innen angemessen zu beachten und zufriedenzustellen, bietet unser Schulsystem einige Zusatzdienste:

Schulkantine

Außer dass die Schulkantine der Erziehungsverwaltung als wichtiger Faktor für die Einschulung dient, entwickelt sie eine bedeutende Erziehungsaufgabe.

Neben einer grundlegenden Versorgungs- und Ernährungsfunktion sind die Schulkantinen auf diese Weise in das Leben und die Organisation der öffentlichen Schulen, an denen Unterricht auf der Ebene der Vorschule (zweiter Zyklus), der Primarstufe und der obligatorischen Sekundarstufe erteilt wird und die über einen Kantinendienst verfügen, integriert. Sie kümmern sich um die Schüler/innen, die eine spezielle Diät verfolgen müssen, und halten die Ernährungsgewohnheiten der Gemeinschaften anderer Kulturen ein.

Schulbusdienst

Unter Schulbusdienst versteht man die Beförderung der Schüler/innen von ihrem offiziellen Wohnort bis zur Schule, in der sie eingeschult sind.

Der Schulbusdienst, der von der Regionalregierung von Galicien betrieben wird, wird in autorisierten Fahrzeugen durchgeführt und ist für Schüler/innen bestimmt, die die

Ü 3030➤

Verbreitung der verschiedenen Dokumentationsträger, Bücher, Wörterbücher, ◆

Enzyklopädien, Zeitschriften, Informationsprogramme... in der Schulgemeinde.Angebot der Ausleihe ihrer Dokumentationsmittel. ◆

Förderung der Lesegewohnheiten. ◆

Erleichterung des selbständigen Lernens durch Erziehung zum Zugang zu ◆

Informationen und ihrer Handhabung.

Kostenlose Schulbücher

Das kostenlose Programm findet in allen Schulen, die mit öffentlichen Mitteln der Autonomen Region von Galicien unterstützt werden, Anwendung, damit die Schulbücher der verschiedenen festgelegten Bereiche des Lehrplans allen Schülern/innen der allgemeinen Schulpflicht durch das Ausleihsystem zur Verfügung gestellt werden.

Außerschulische Aktivitäten

Sie werden in den Schulen außerhalb des Stundenplans durchgeführt. Das Angebot ist vielfältig und unterscheidet sich je nach Schule: Sport-, Musik-, Theater- oder Spielangebote.

Stipendien und Beihilfen

Sowohl das Ministerium für Bildung und Wissenschaft als auch die Regionalregierung von Galicien haben Stipendien und Beihilfen für Schüler eingerichtet. Alle Schüler/innen, die aus dem Ausland kommen, haben das Recht sie zu beantragen, unabhängig von der behördlichen Situation der Familie im spanischem Staatsgebiet.

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Vorschule (zweiter Zyklus), die Primar- und die obligatorische Sekundarstufe besuchen. Die Schulbusse verfügen über Begleitpersonal.

In den öffentlichen Schulen ist er kostenlos.

Schulbibliothek

Die Schulbibliothek ist ein Bildungsraum von transzendentaler Bedeutung für den Unterrichts- und Lernprozess. Sie ist der Raum, in dem Lehrern/innen, Schülern/innen und Familien sehr unterschiedliche Mittel, die für die Entwicklung dieses Prozesses notwendig sind, zur Verfügung gestellt werden.

Sie bedeutet ein unverzichtbares Mittel im Kampf gegen die Ungleichheit, da sie allen den gleichen Zugang zur Kultur und Information, Kunst, Freizeitgestaltung und folglich zur Ausbildung von Personen ermöglicht. Unter ihren Zielen müssen folgende hervorge-hoben werden :

Verbreitung der verschiedenen Dokumentationsträger, Bücher, Wörterbücher, En- Æzyklopädien, Zeitschriften, Informationsprogramme... in der Schulgemeinde.Angebot der Ausleihe ihrer Dokumentationsmittel. ÆFörderung der Lesegewohnheiten. ÆErleichterung des selbständigen Lernens durch Erziehung zum Zugang zu Informa- Ætionen und ihrer Handhabung.

Kostenlose SchulbücherDas kostenlose Programm findet in allen Schulen, die mit öffentlichen Mitteln der Au-

tonomen Region von Galicien unterstützt werden, Anwendung, damit die Schulbücher der verschiedenen festgelegten Bereiche des Lehrplans allen Schülern/innen der allge-

Ü 3232➤

ANERKENNUNG DER STUDIENLEISTUNGEN

Die Anerkennung der Studienleistungen ist für die Aufnahme in die Vorschule, die Primar- und die obligatorische Sekundarstufe nicht notwendig.

Eine Anerkennung der im Herkunftsland absolvierten Studienleistungen ist jedoch für die Zulassung zur freiwilligen Weiterbildung und zur Universität notwendig.

Dieser Antrag auf Anerkennung oder Zulassung der Studienleistungen wird auf Ersuchen der betroffenen Person durch einen Antrag nach einem offiziellen Formular, das möglichst bei folgender Stelle einzureichen ist, eingeleitet:

Subdelegation der Zentralregierung in der Provinzialdirektion des Ministeriums ◆

oder Geschäftsbereich der Bildungsinspektionsbehörde des Präsidiums der Provinz oder der autonomen Region, wo die betroffene Person ihren Wohnsitz hat.Hilfsregister des Ministeriums für Bildung und Wissenschaft oder Hauptregister. ◆

Bildungsabteilung der spanischen Botschaft oder entsprechendes Konsulat am ◆

Wohnort bei den im Ausland wohnenden spanischen Staatsangehörigen.

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NÜTZLICHE ADRESSEN UND TELEFONNUMMERN:

AUTONOME REGIONMinisterium der Regionalregierung für Bildung und Ordnung derUniversitäten (Consellería de Educación e Ordenación Universitaria)

Edificio administrativo de San Caetano s/n15781 Santiago de Compostela

Telefon: 981 544400 oder 981 544376

Die Consellería de Educación y Ordenación Universitaria verfügt über ein Bildungsportal im Internet, www.edu.xunta.es, wo man im Abschnitt FAMILIEN grundlegende Informationen, Rechtsvorschriften, nützliche Links, Nachrichten, Unterlagen, Materialien, Hilfen, den Schulkalender, Ausbildung, Aktivitäten etc. finden kann.

Sie verfügt außerdem über Niederlassungen in jeder Provinz. In den Provinzialbehörden für Ausbildung werden alle mit der Bildung zusammenhängenden Fragen bearbeitet und gelöst: Wirtschaftsführung, Lehrer, Schulbusdienst, Stipendien, Zeugnisse, Inspektion und Beratung...

Das Präsidium der Regionalregierung von Galicien verfügt über eine Einrichtung, die sich speziell den mit der aus dem Ausland kommenden Bevölkerung zusammenhängenden Themen widmet.

Generalsekretariat für Emigration (Secretaría Xeral de Emigración)

Presidencia da Xunta de GaliciaOs Basquiños, 2 - 15704 Santiago de Compostela

Telefon: 981 547 297

Web: http://galiciaaberta.xunta.esFür die gesamte Region gibt es unter folgender Adresse auch eine DELEGACIÓN

DEL GOBIERNO ESPAÑOL EN LA COMUNIDAD AUTÓNOMA (Vertretung der Spanischen Zentralregierung in der Autonomen Region):

Praza de Ourense, 11 - 15071 A CoruñaTelefon 981 989 000

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PROVINZ

Provinz A Coruña

Wenn Sie in der Provinz A Coruña wohnen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación Universitaria (Provinzialbehörde des Ministeriums der Regionalregierung für Bildung und Ordnung der Universitäten)Avda. Salvador de Madariaga s/n15008 A CoruñaTelefon: 981 184700

Subdelegación del Gobierno de A Coruña (Subdelegation der Zentralregierung in A Coruña)Avenida da Mariña, 2315001 A CoruñaTelefon 981 989 300

AusländerbehördeR/ Real, 53 - bajo15071 A CoruñaTelefon: 981 989 327

Universität Santiago de CompostelaSekretariat für Galicischkurse für Ausländer. Institut für Galicische Sprache.Praza da Universidade, 415782 Santiago de CompostelaTelefon: 981 563 100 Ext.12811Web: www.usc.es (im Abschnitt Forschungsinstitute und -zentren)

Universität A CoruñaRúa Mestranza, 915001 A CoruñaTelefon: 981 167000

Provinz Lugo

Wenn Sie in der Provinz Lugo wohnen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación UniversitariaEdificio administrativoRolda da Muralla, 72, 5º27071 LugoTelefon: 982 294150Subdelegación del Gobierno de Lugo

Rúa Armanyá, 1027001 LugoTelefon: 982 759 000

AusländerbehördeR/ Río Neira, 19-2127002 LugoTelefon: 982 759 079

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35 ➤

Provinz Ourense

Wenn Sie in der Provinz Ourense wohnen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación UniversitariaRúa do Concello, 1332003 OurenseTelefon: 988 386 661

Subdelegación del Gobierno de OurenseParque de San Lázaro, 132003 OurenseTelefon: 988 759 136

AusländerbehördeParque de San Lázaro, 132003 OurenseTelefon: 988 759 117/82/20

Provinz Pontevedra

Wenn Sie in der Provinz Pontevedra wohnen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación UniversitariaAvda. Montero Ríos s/n36001 PontevedraTelefon: 986 805 937

Subdelegación del Gobierno de PontevedraPraza de España, s/n36002 PontevedraTelefon: 986 989 000

AusländerbehördePraza de España, s/n36002 PontevedraTelefon: 986 989 250

Ausländerabteilung in VigoAvda. Cánovas del Castillo, 1836202 VigoTelefon: 986 222 477

Provinzialverwaltung von PontevedraAvda. Montero Ríos s/n 36071 PontevedraTelefon: 986 804 124Web: www.depontevedra.eswww.migrantes.depontevedra.es

Universität VigoGalicischkurseAbteilung für SprachnormierungRúa Oporto 1 VigoTelefon: 986 813 574Web: www.uvigo.es(im Abschnitt Abteilungen und Büros)SpanischkurseSprachenzentrumCampus Universitario 36310 VigoTelefon: 986 812 250Web: www.uvigo.es/areas/centrolinguas/index.es.htm

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ORTDie Stadtverwaltungen müssen der erste Bezugspunkt für jede Person, die Hilfe und

Beratung benötigt, sein. Folgende Dienste existieren in jeder Gemeinde und können von besonderer Hilfe sein:

Sozialämter ◆

Jede Gemeinde verfügt über einen Sozialarbeiter oder eine Sozialarbeiterin, die die beauftragte Person für die Betreuung der sozialen Bedürfnisse der Bürger und Bürgerinnen (Bearbeitung von Beihilfen, Stipendien, Familienerziehungsprogramme, Beratung, Seniorenbetreuung...) ist.

Fragen Sie in Ihrer Gemeinde nach dem Sozialarbeiter oder nach der Sozialarbeiterin, da sie die notwendige erste Hilfe und Anfangsberatung für die Immigranten leiten.

Jugendbüros ◆

Diese Büros innerhalb der Stadtverwaltung sind ein Bezugspunkt für Jugendliche, wo sie Informationen und Beratung zum Studium, zu Stipendien, Beihilfen, Freizeitaktivitäten, Stellenangeboten, Ausstellung des Jugendausweises etc. finden können.

Betreuungsdienst für aus dem Ausland kommende Personen ◆

Diesen Dienst gibt es nicht überall, aber es gibt bereits viele Gemeinden, die über besondere Pläne zur Betreuung der aus dem Ausland kommenden Bevölkerung und über Personen, die mit der Beratung und direkten Zusammenarbeit mit der ausländischen Bevölkerung beauftragt sind, verfügen. Diese Pläne fassen verschiedene Aktionsprogramme zusammen.

Unter den Gemeinden, die über diese Dienste verfügen, befinden sich die sieben großen Gemeinden Galiciens und der Zweckverband As Mariñas kraft unterzeichneter Abkommen mit dem Generalsekretariat für Emigration.

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Provinz Lugo

Wenn Sie in der Provinz Lugo woh-nen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación UniversitariaEdificio administrativoRolda da Muralla, 72, 5º27071 LugoTelefon: 982 294150

Subdelegación del Gobierno de LugoRúa Armanyá, 1027001 LugoTelefon: 982 759 000

Ausländerbehörde(Oficina de Estranxeiros)R/ Río Neira, 19-2127002 LugoTelefon: 982 759 079

Provinz Ourense

Wenn Sie in der Provinz Ourense wohnen, können nachstehende Adressen nützlich für Sie sein:

Delegación Provincial de la Consellería de Educación e Ordenación UniversitariaRúa do Concello, 1332003 OurenseTelefon: 988 386 661

Ü 3838➤

Gemeinde A CoruñaEhemaliges Bürgerhaus Sagrada FamiliaPr. N. Sra., s/n15001 A CoruñaTelefon: 981 189 867Web: www.coruna.es

Gemeinde LugoSozialzentrum Uxío NovoneyraQuiroga Ballesteros 1ª, 2ª planta27001 LugoTelefon: 982 218 750Web: www.lugo.es

Gemeinde OurenseBispo Carrascosa nº 1432005 OurenseTelefon: 988 388 155Web: www.ourense.es

Gemeinde PontevedraJofre de Tenorio nº 1Chalé de Fontoira36071 PontevedraTelefon: 986 841 923Web: www.pontevedra.eu

Gemeinde Santiago de CompostelaPza. Camilo Díaz Baliño nº 15 bajo15705 ñ Santiago de CompostelaTelefon: 981 542 495Web: www.santiagodecompostela.org

Gemeinde VigoR/ Elduayen nº 36 1º sótano36202 VigoTelefon: 986 442 356Web: www.vigo.org

Gemeinde FerrolPraza de Armas15402 FerrolTelefon: 981 944 000Web: www.ferrol-concello.es

Zweckverband As MariñasLugar de Bos. Naves O Carballal nº 415640 Guísamo, BergondoTelefon: 981 784 704Web: www.consorcioam.org

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PROVINZIALPARLAMENTE

Sie sind Institutionen mit öffentlichem Charakter, die in den vier galicischen Provinzen existieren. Neben anderen Diensten verfügen sie über besondere Leistungen und Mittel für Einwanderer und zurückgekehrte Auswanderer.

VEREINIGUNGEN UND ANDERE NÜTZLICHE EINRICHTUNGEN

Rotes KreuzCruz Roja Española, 115002 A CoruñaTelefon: 981 206 386Web: www.cruzvermella.org

Das Rote Kreuz verfügt in jeder Provinz über Dienststellen und in vielen Städten über Ortsversammlungen.

Stiftung Galicia EmigraciónCampo do Forno,1 bajo15703 Santiago de CompostelaTelefon: 981 957 353Web: www.fundaciongaliciaemigracion.es

Vereinigungen und Einrichtungen, die mit der aus dem Ausland kommenden Bevölkerung zusammenarbeiten, können auf der Webseite des Generalsekretariats für Emigration, www.galiciaaberta.com, gefunden werden.

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SCHULEN FÜR ERWACHSENENBILDUNGEs handelt sich um Bildungseinrichtungen für Erwachsene. In diesen Einrichtungen wird

kostenloser Unterricht erteilt, der den Erwerb, die Erweiterung oder die Aktualisierung der Ausbildung für Personen, die älter als 18 Jahre sind und aus verschiedenen Gründen keinen Hauptschulabschluss haben, gewährleistet.

Einrichtungen, die in Galicien Erwachsenenunterricht erteilen:

A CORUÑAEPA Eduardo Pondal (A Coruña) 981 249 010IES San Clemente (Santiago de Compostela) 981 580 496EPA Sta. Mª de Caranza (Ferrol) 981 371 794

LUGOEPA de Albeiros (Lugo) 982 211 751

OURENSEEPA de Ourense 988 243 834

PONTEVEDRAEPA de Barcelos (Pontevedra) 986 861 586EPA Artes e Oficios de Vigo 986 225 579

Neben den vorher aufgeführten und speziell auf die Erwachsenenbildung konzentrierten Bildungseinrichtungen gibt es in der Region knapp 100 Gymnasien, die Erwachsenenbildung in ihren verschiedenen Möglichkeiten erteilen.

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DIE AUTONOME REGION GALICIEN

Spanien besteht seit der Verfassung von 1978 aus siebzehn Autonomen Regionen. ÆEine von ihnen ist Galicien.

Sie liegt im äußersten Nordwesten und grenzt im Norden an das Kantabrische Meer, Æim Osten an die Autonomen Regionen Asturien und Kastilien-Leon (Provinzen Leon und Zamora), im Süden an Portugal und im Westen an den Atlantik.

Sie hat eine Ausdehnung von 29.575 km Æ 2 und besteht aus vier Provinzen: A Coruña, Lugo, Ourense und Pontevedra.

Das Klima ist mild. Es ist nie zu kalt noch zu warm. Æ

DIE BEVÖLKERUNG

Die galicis Æ che Bevölkerung beträgt 2.772.533 Einwohner mit einer Dichte von 93,4 Einw./km2.

Die Bevölkerung konzentriert sich vor allem im Küstengebiet, besonders in den ÆProvinzen A Coruña und Pontevedra.

Die wichtigsten Städte sind: Vigo, A Coruña, Ourense, Santiago, Lugo, Ferrol und ÆPontevedra.

Obwohl Galicien eine Region mit großer Emigration in andere Länder und andere Æspanische Regionen gewesen ist, ist es heute dabei, sich in ein Aufnahmegebiet für Immigranten und auch für zurückkehrende Emigranten zu verwandeln.

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DIE POLITISCHE ORGANISATION

Galicien ist eine historische Nationalität, die sich seit 1981 als Autonome Region Æim spanischen Staat konstituiert hat.

Die Galicier verfügen über eigene staatliche Einrichtungen: Das Parlament mit ÆGesetzgebung und die Regionalregierung von Galicien, die mit den Etats und der Leitung der Region beauftragt ist.

Die Verwaltungshauptstadt von Galicien ist Santiago de Compostela. Æ

Galicien besitzt eine eigene Flagge, ein eigenes Wappen und eine eigene Hymne. Æ

Die autochthone Sprache Galiciens ist Galicisch. Galicisch und Spanisch sind die Æoffiziellen Sprachen.

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MINISTERIODE TRABAJOE INMIGRACIÓN

SECRETARÍA DE ESTADODE INMIGRACIÓNY EMIGRACIÓN

DIRECCIÓN GENERALDE INTEGRACIÓNDE LOS INMIGRANTES