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Führung und Leitung im Einsatz Dienstvorschriften 100 und 102

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Führung und Leitung im EinsatzDienstvorschriften 100 und 102

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A: Dienstvorschrift 100 „Führungssystem JUH“Vorwort des Bundesvorstandes 3

0 Führung als Aufgabe 4

1 Allgemeines 6

1.1 Bedeutung der Einsatzleitung 6

1.2 Gesetzliche Grundlagen 6

2 Führung und Leitung 7

2.1 Begriffe 7

2.2 Führungspersönlichkeit 7

2.2.1 Führungsstile 7

2.2.2 Auftragstaktik als Führungskonzeption 8

3 Führungssystem 9

3.1 Grundsätzliches zum Führungssystem 9

3.2 Führungsorganisation 10

3.2.1 Allgemeines zur Führungsorganisation 10

3.2.2 Einsatzleitung 10

3.2.3 Befehlsstelle 12

3.2.4 Führungsebenen 12

3.2.5 Führungsstufen 16

3.3 Führungsvorgang 16

3.3.1 Lagefeststellung – Erkundung und Kontrolle 17

3.3.2 Planung 20

3.3.3 Erneute Lagefeststellung – Erkundung / Kontrolle 26

3.3.4 Dokumentation und Lagedarstellung 26

3.4 Führungsmittel 27

3.4.1 Mittel zur Informationsgewinnung 27

3.4.2 Mittel zur Informationsverarbeitung 29

3.4.3 Mittel zur Informationsübertragung 29

3.4.4 Kommunikationseinsatz 29

Anlagen DV 100 „Führungssystem JUH“Anlage 1: Begriffsbestimmungen

Einsatzkräfte und Einsatzmittel 30

Anlage 2: Aufgabenbeschreibung für dieSachgebiete in einer Einsatzleitung 32

Anlage 3: Vernetzungspartner in der Gefahrenlage 35

Anlage 4: Muster für einen Marschbefehl 36

Anlage 5: Einsatzunterlagen und Übersichten zur Dokumentation und Lagedarstellung 37

Anlage 6: Taktische Zeichen 38

Inhaltsverzeichnis

B: Dienstvorschrift 102 „Taktische Zeichen“Hinweise zu den Auflagen 40

I. Grundsätze taktischer Zeichen 41

II. System der taktischen Zeichen 42

1. Grundzeichen 42

2. Farbgebung zur Darstellung von Organisationen und Einrichtungen der Gefahrenabwehr 43

3. Zeichen zur Darstellung von Fachaufgaben der Gefahrenabwehr 44

3.1 Brandschutz, technische Hilfe, Gefahrenabwehr in Gegenwart gefährlicher Stoffe und Güter und sonstige technische Einsatzaufgaben 44

3.2 Rettungswesen, Sanitätswesen, Gesundheitswesen 46

3.3 Betreuungswesen 46

3.4 Versorgung und Logistik 47

3.5 Veterinärwesen 47

3.6 Führung und Leitung 48

4. Zeichen zur Darstellung von Größenordnungen, hierarchischen Zuordnungen und Ordnungs-prinzipien 49

4.1 Taktische Einheiten 49

4.2 Taktische Verbände 49

4.3 Verwaltungsstufen 50

4.4 Identifizierung taktischer Formationen 50

4.5 Stärken und Zeitangaben 51

5. Zeichen zur Darstellung von Personen mit besonderen Funktionen 52

5.1 Führungskräfte 52

5.2 Personen mit Sonderfunktion (z.B. Fachberater) 52

6. Zeichen zur Darstellung von Gegenständen (Fahrzeuge, Einsatzmittel, Gefahrenquellen u.a.) 53

6.1 Landgebundene Fahrzeuge 53

6.2 Wasserfahrzeuge 54

6.3 Luftfahrzeuge 54

6.4 Sonstige Einsatzmittel, Gefahrenquellen u.a. 55

7. Zeichen zur Darstellung von Richtungen, Bewegungen, Sammelpunkte 56

8. Zeichen zur Darstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln 57

9. Sonstige Zeichen 58

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Vorwort des Bundesvorstandes

Der Bevölkerungsschutz in Deutschland gilt als einer der besten auf der Welt. Tragendes und maßgeblich gestaltendes Ele-ment stellt das Ehrenamt dar. Ohne diese Säule könnte die Leistungsfähigkeit nicht gehalten werden. Innerhalb von Minuten kann überall in Deutschland die Alltagsressource von Sanitäts- und Rettungsdienst auf ein Vielfaches erhöht werden. Diese in kürzester Zeit mögliche Erhöhung der Ressourcen garantiert die Einsatzfähigkeit auch während länger andauernden Kri-sen. Bei der Hochwasserkatastrophe 2013 konnte dies wieder eindrucksvoll unter Beweis gestellt werden. Andere Staaten schauen darauf mit Respekt und Hochachtung.

Einheiten müssen aber auch durch Führungskräfte verantwortungsvoll in den Einsatz gebracht und dort geführt werden. Das ist eine sehr anspruchsvolle und herausfordernde Aufgabe.

Führung kann nur funktionieren, wenn alle Akteure interdisziplinär zusammenarbeiten und nach dem gleichen Führungs-prinzip handeln. Die Kooperation zwischen Feuerwehr, Technischem Hilfswerk und den anerkannten privaten Hilfsorganisa-tionen muss im Ernstfall reibungslos funktionieren, damit Hilfe effektiv und schnell geleistet werden kann.

Aus diesem Grund haben die fünf privaten Hilfsorganisationen (ASB, DLRG, DRK, JUH, MHD) die Feuerwehr-Dienstvorschrift 100 (FwDV100) gemeinsam auf ihre Bedingungen angepasst und übernommen. Allen Führungsstrukturen der nicht-polizei-lichen Gefahrenabwehr in Deutschland liegt somit ein grundsätzliches Verständnis und Verfahren zur Führung und Lenkung im Einsatz zugrunde.

Die Johanniter begrüßen diese Harmonisierung und unterstützen diesen interdisziplinären Ansatz.

Wolf-Ingo Kunze Jörg Lüssem

A Dienstvorschrift 100

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Führung und Leitung ist nach den Worten der FwDV 100 „… die Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen… mit dem Zweck, …vorge-gebene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen.“

Führung und Leitung im Einsatz muss sich auch im Chaos bewähren, wo es gilt, unter höchsten physischen und psy-chischen Belastungen, manchmal in Ungewissheit über die Lage, mit den anvertrauten Einsatzkräften und ihrem technischen Gerät Ordnung in verworrene Verhältnisse zu bringen, um Menschen und Güter retten zu können. Dies erfordert direkte Führung und Leitung, und ist die größte Herausforderung für die Menschen in der JUH, die im Ein-satz Verantwortung tragen.

Die Kenntnis von Führungsgrundlagen, Führungsvor-gang und Führungsmittel schafft organisatorisch/techni-sche Voraussetzungen, die allen Führungskräften – egal welcher Organisation sie angehören – das gleiche Füh-rungsverständnis vermittelt und damit eine reibungslose Zusammenarbeit auf gleicher „Augenhöhe“ und Führung „aus einer Hand“ ermöglicht. Noch bedeutsamer für den Erfolg im Einsatz sind Führungspersönlichkeit und Füh-rungsverhalten – also die Qualität der Beziehung zwi-schen Führungs- und Einsatzkräften.

Menschenführung in der JUH orientiert sich am Werterah-men der Johanniter als christlicher Hilfsorganisation. Die-se Werte finden sich in der Präambel zur Satzung und im Leitbild der JUH, in denen die Verpflichtung zu christlicher Nächstenliebe und die Beistandspflicht gegenüber den leidenden Menschen unserer Zeit hervorgehoben werden. Das höchste Ziel von Führung ist immer die Wahrung der Menschenwürde gegenüber den Menschen in Not und den zu führenden Einsatzkräften.

Führung als Aufgabe

Von Friedrich W. Riechmann, GenLt a.D.

Die Atmosphäre erfolgreicher Menschenführung im Ein-satz ist geprägt durch das Vertrauen zwischen Führungs-persönlichkeiten und den ihnen anvertrauten Einsatzkräf-ten. Beide wissen, dass sie sich auch bei schwierigsten und risikoreichen Herausforderungen aufeinander verlas-sen können müssen. Vertrauen ist die Voraussetzung jeden Erfolgs – ebenso wie die Anerkennung der Autorität des Führenden durch die Einsatzkräfte.

Vertrauen und Autorität müssen aber erworben werden. Einheitsführer, die sich nur auf ihre Amtsautorität ver-lassen, werden in kritischen und komplexen Situationen nicht bestehen können. Führungskräfte müssen Menschen mögen und durch Vorbild führen. Sie sollen selbst im größten Chaos Ruhe ausstrahlen, weil sie geistig und kör-perlich widerstandsfähig sind und ihr Fach beherrschen. Sie beweisen Initiative ebenso wie geistige Beweglichkeit, wägen Risiken ab, bedenken die Folgen ihrer Pläne und überzeugen durch entschlossenes, wohl überlegtes Han-deln. Führungskräfte nehmen den begründeten Rat der Erfahrenen gleich welcher Ebene an.

Vertrauen entsteht, wenn die Einsatzkräfte sich in den Entscheidungsvorgang des Führenden frühzeitig ein-gebunden fühlen und sich ihnen Hintergründe, Ziel und Zweck der Entscheidung transparent darstellen. Wenn Einsatzkräfte die Absicht der übergeordneten Führung be-griffen haben, werden sie auch dann richtig handeln und das Ziel erfolgreich erreichen, wenn Führungskräfte auf-grund der Ereignisse nicht unmittelbar einwirken können,

Führungskräfte tragen Verantwortung, die unteilbar ist. Deshalb stehen sie ohne Wenn und Aber für ihre Entschei-dungen und die daraus entstandenen Konsequenzen ein. Sind negative Folgen eingetreten, suchen sie die Grün-de zuerst bei sich selbst und stellen sich selbstbewusst möglicher Kritik von Vorgesetzten und Geführten. Diese Einstellung stärkt die vertrauensvolle Beziehung zwischen Führung und Geführten besonders.

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Vertrauen und Autorität werden auch dann sehr stark sein, wenn Geführte davon überzeugt sind, dass sich ihre Führungskräfte immer auch vom Fürsorgegedanke leiten lassen. Fürsorge ist u. a. geprägt durch die menschliche Zuwendung, das persönliche Gespräch, die Vermeidung von psychischer und physischer Überforderung sowie die richtige Einschätzung des Leistungsvermögens der Ein-satzkräfte. Bei besonders belastenden Einsätzen kümmern sich die Führungskräfte um die Psychosoziale Notfallver-sorgung der ihnen anvertrauten Betroffenen.

Führungskräften muss klar sein, dass sie im Einsatzstress oftmals unbewusst Vertrauen und damit natürliche Au-torität verspielen, wenn sie mit ihrem Auftreten ihre Entschlossenheit in Frage stellen – indem z. B. angezeigt wird, dass man nicht hinter einer Entscheidung der vor-gesetzten Führungsebene steht. Führungskräfte müssen auch unpopuläre Entscheidungen durchsetzen, solange diese nicht mit Gesetzen in Konflikt sind oder die Einsatz-kräfte gefährden. Eine mutlose Führungskraft kann ihre Einsatzkräfte nicht motivieren. Mutlosigkeit drückt sich auch in der Körpersprache und Sprache aus. Panik verän-dert sogar die eigene Stimme.

Vertrauen zu Einsatzkräften drückt sich im Führungsstil aus. Diese Vorschrift nennt die beiden extremen Pole „au-toritär“ und „kooperativ“. Johanniter zeigen, dass sie ih-ren Einsatzkräften vertrauen und führen deshalb immer so kooperativ wie möglich. Führung verträgt keine starren Formeln, aber sie braucht Grundsätze. Vertrauen und Au-torität, die nicht nur auf den Amtsbonus baut, sind die Umgebung, in der Führungskräfte bei unvorhergesehenen Ereignissen, die einer Klärung unter Zeitdruck bedürfen, auch einmal auf die Einbindung der Geführten verzichten müssen und mit kurzen, klaren Befehlen die Lage klären, ohne dass das Vertrauen damit aufs Spiel gesetzt wird.

In einer vertrauensvollen Atmosphäre wird mit Aufträgen – wie es diese Vorschrift auch vorsieht – geführt, in-dem durch den Führenden klare Ziele, geeignete Mittel und auch Grenzen vorgegeben werden. Der Weg zum Ziel wird dem Ausführenden überlassen. Mit dieser motivie-renden Handlungsfreiheit wird im bestmöglichen Umfang Persönlichkeit und fachliches Können der Einsatzkräfte genutzt, um gerade in unübersichtlichen Situationen fle-xibel vor Ort reagieren und so effizient das gesetzte Ziel erreichen zu können. In welchem Ausmaß kooperativ und mit Aufträgen geführt wird, hängt vom fachlichen Können und der Erfahrung der Einsatzkräfte ab.

Johanniter haben zusammen mit Partnerorganisationen viele Erfahrungen in Führung und Leitung im Einsatz ge-wonnen. Das Leitbild der JUH verlangt, die Einsatzkräfte als Persönlichkeiten zu respektieren, ihnen Handlungs-freiheit zu gewähren und deshalb kooperativ und mit Aufträgen zu führen. Vertrauen zwischen Führungs- und Einsatzkräften ist die absolute Grundlage für erfolgrei-che Aufgabenerfüllung. Einmal verlorenes Vertrauen kann man nur schwer wieder gewinnen.

Friedrich W. Riechmann

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1.1 Bedeutung der Einsatzleitung

Die in der Gefahrenabwehr Mitwirkenden haben bei ihren Einsätzen die Aufgabe, auf der Basis meist lückenhafter Informationen, eine oder gleichzeitig mehrere Gefahren zu bekämpfen.

Ein Schadenereignis oder eine Gefahrenlage kann dabei im Umfang und im Gefährdungsgrad auch während des Einsatzes weiter anwachsen (zum Beispiel: Großbrand, Hochwasser) oder es kann ursächlich abgeschlossen sein (zum Beispiel: Zugunfall, Erdbeben).

Die Schaden- oder Gefahrenabwehr – auch bei ursächlich abgeschlossenen Ereignissen – kann erhebliche techni-sche und organisatorische Einsatzmaßnahmen erforder-lich machen.

Die Einsatzleitung hat die Aufgabe, alle Maßnahmen zur Abwehr der Gefahren und zur Begrenzung der Schäden zu veranlassen. Insbesondere gilt es, die Einsatzkräfte mög-lichst wirkungsvoll an meist unbekannten Orten und bei nicht vollständig bekanntem oder erkundetem Schaden-umfang einzusetzen. Die Einsatzleitung muss daher die Lage schnell erfassen und sie beurteilen. Der Einsatzerfolg hängt wesentlich vom reibungslosen Funktionieren der Einsatzleitung ab. Als Grundlage dient hierzu ein Füh-rungssystem.

1 Allgemeines

1.2 Gesetzliche Grundlagen

Grundlage für die Leitung von Einsätzen zur Gefahren- abwehr sind die gesetzlichen Regelungen der Länder. Daraus ergibt sich, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist und welche Rechte und Pflichten diese haben. Deren Hauptaufgabe ist es, mit Hilfe der unterstellten Einsatz-kräfte die im Einzelfall zum Schutz der Allgemeinheit oder des Einzelnen erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können ent- sprechend dem jeweils geltenden Landesrecht Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein.

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2 Führung und Leitung

2.1 Begriffe

Führung ist die Einflussnahme auf die Entscheidungen und das Verhalten anderer Menschen mit dem Zweck, mittels steuernden und richtungsweisenden Einwirkens vorgege-bene und aufgabenbezogene Ziele zu verwirklichen. Das bedeutet, andere zu veranlassen, das zu tun, was zur Er-reichung des gesetzten Zieles erforderlich ist.

Leitung im Einsatz ist das gesamtverantwortliche Handeln für eine Einsatzstelle und für die dort eingesetzten Ein-satzkräfte.

Führungspersönlichkeit und Führungsverhalten bilden die Grundlage für die erfolgreiche Wahrnehmung von Lei-tungs- und Führungsaufgaben.

2.2 Führungspersönlichkeit

Führung ist abhängig von der Persönlichkeit, dem Kön-nen und der geistigen Kraft der Führenden. Der Erfolg der Einsatzkräfte wird daher maßgeblich von der persönlichen Führungsqualifikation der Führungskraft bestimmt, insbe-sondere von ihrer Entscheidungskraft.

2.2.1 Führungsstile Die unterschiedlichen Möglichkeiten des Führungsver-haltens werden in den Führungsstilen zum Ausdruck ge-bracht. Führungsstile mit eindeutigen und unveränderli-chen Merkmalen kommen in der praktischen Anwendung kaum vor. Die Vielfalt der Führungsstile lässt sich im We-sentlichen durch zwei entgegenstehende idealtypische Führungsstile begrenzen:

a. Autoritärer Führungsstil mit den Merkmalen:• schnelleEntscheidungenundMaßnahmennot-

wendig• unterordnenunterdenWillenderVorgesetzten• ausgeprägteAmtsautorität• geringerErmessensspielraumbeiderUmsetzung

von Befehlen• engmaschigeKontrollederAuftragserledigung

b. Kooperativer Führungsstil mit den Merkmalen:• heranziehenvonMitarbeiterinnenundMitarbei-

tern sowie Fachleuten zur Beratung und Beteili-gung an Entscheidungen

• delegierenvonVerantwortungundAufgabenerle-digung mit eigener Handlungsfreiheit

• informierenüberLageundAbsichtderFührenden• beteiligenanderEntscheidungsfindungundam

Ergebnis der Maßnahmen

In der praktischen Anwendung kann den vielfältigen An-forderungen der Führungstätigkeit und den unterschiedli-chen Charakteren weder ein rein auf Befehl und Gehorsam aufbauender (autoritärer) noch ein rein auf Absprachen beruhender (kooperativer) Führungsstil gerecht werden. Dies gilt im Besonderen während eines Einsatzes.

Die Führungskraft soll zur Vertrauensbildung und Moti-vation der Geführten überwiegend kooperativ führen. Die Einsatzkräfte sollen deshalb auch im Einsatz – wann immer möglich – an der Entscheidungsfindung beteiligt werden. Es ist jedoch zu berücksichtigen, dass beispiels-weise bei akut auftretenden Gefahrensituationen die Füh-rungskraft in Form eines schnellen Entschlusses und eines knappen Befehls reagieren muss.

Eine Führungskraft soll sich ihres persönlichen Führungs-stils bewusst sein und die jeweilige Lage so zutreffend be-urteilen können, dass sie erkennt, in welchem Maße ihr Verhalten

•vorwiegendderDurchsetzungvonBefehlenundMaßnahmen zum Zwecke der unverzüglichen Lösung eines Sachproblems dient (Merkmale des autoritären Führungsstils)

oder

• vorwiegenddermotivierendenauftragsbezogenenZusammenarbeit mit den unterstellten Kräften un-ter Einbezug ihres Sachverstands und ihrer Initiative dient (Merkmale des kooperativen Führungsstils).

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2.2.2 Auftragstaktik als FührungskonzeptionAuftragstaktik ist eine Führungskonzeption, die den Ein-satzkräften möglichst viel Freiraum bei der Auftragserfül-lung lässt. Bei der Führungskraft und bei den Einsatzkräf-ten wird daher ein hohes Maß an fachlichen Fähigkeiten und verantwortungsbewusster Selbstständigkeit voraus-gesetzt. Auftragstaktik erfordert gleichzeitig aber auch, dass die Einsatzkräfte ihrer Informationspflicht gegenüber den Führenden nachkommen.

2 Führung und Leitung

Der Auftrag kann sich bei Anwendung der Auftragstaktik auf eine eindeutige Formulierung des Ziels beschränken, wobei er verschiedene Wege zum Erreichen dieses Ziels offen lässt. Bei der Auftragsdurchführung besteht eine möglichst große Handlungsfreiheit und somit für die Ein-satzkräfte auch die Möglichkeit, auf neue Erkenntnisse oder Ereignisse selbstständig schnell und flexibel zu re-agieren. Entscheidend ist das Erreichen des vorgegebenen Ziels.

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3 Führungssystem

3.1 Grundsätzliches zum Führungssystem

Zur Erfüllung von Führungsaufgaben ist die Anwendung eines Führungssystems (Abbildung 1) notwendig; es be-steht aus:1. Führungsorganisation (Aufbau)2. Führungsvorgang (Ablauf)3. Führungsmittel (Ausstattung)

Abb. 1: Führungssystem

Zur Erfüllung von Führungsaufgaben gelten folgende Führungsgrundsätze:

1. Aufgaben, Befugnisse und Mittel müssen aufeinan-der abgestimmt sein.

2. Aufgabenbereiche müssen überschaubar und klar abgegrenzt sein.

3. Unterstellungsverhältnis und Weisungsrecht müs-sen klar festgelegt werden.

4. Die Zusammenarbeit mit anderen, nicht unterstell-ten Kräften und Stellen muss gewährleistet werden.

5. Die Pflicht zur Fürsorge und zur Erhaltung der Leis-tungsfähigkeit gegenüber den Einsatzkräften muss beachtet werden.

6. Auch bei Anwendung eines kooperativen Führungs-stils bleibt die Gesamtverantwortung der Einsatzlei-terin oder des Einsatzleiters unberührt.

Die Leistungsfähigkeit des Führungssystems zeigt sich da-ran, inwieweit die Führung ihre Absicht verwirklichen und den Lageänderungen schnell und sachgerecht begegnen kann.

Führungsvorgang(Ablauf)

Erfüllung aller Führungsaufgaben

Führungssystem

Führungsorganisation(Aufbau)

Führungsmittel(Ausstattung)

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3.2 Führungsorganisation

3.2.1 Allgemeines zur FührungsorganisationDie Führungsorganisation legt die Aufgabenbereiche der Führungskräfte fest und gibt die Art und Anzahl der Füh-rungsebenen vor.

Die Führungsorganisation stellt sicher, dass die Arbeit der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters beziehungsweise der Einsatzleitung bei jeder Art und Größe von Gefahren-lagen oder Schadenereignissen reibungslos und kontinu-ierlich verläuft. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss gegebenenfalls rechtzeitig erkennen, dass Führungs- assistentinnen und Führungsassistenten zur Unterstüt-zung gebraucht werden. Bestimmte Aufgabenbereiche sind bereits vorher festzulegen und zuzuordnen.

3.2.2 EinsatzleitungDie Einsatzleitung besteht aus

1. der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter, unter-stützt von

2. einer rückwärtigen Führungseinrichtung (zum Beispiel Leitstelle, Einsatzzentrale)

sowie gegebenenfalls3. den Führungsassistentinnen und Führungsassis-

tenten und4. dem Führungshilfspersonal.

Die Einsatzleitung benötigt zur Bewältigung ihrer Aufga-ben Führungsmittel. Das jeweilige Landesrecht bestimmt, wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist.

3.2.2.1 Aufgaben der Einsatzleiterin oder des EinsatzleitersDie Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter hat die Verant-wortung für die Einsatzdurchführung. Ihr oder ihm obliegt die Leitung der unterstellten Einsatzkräfte und die Koor-dination aller bei der Gefahrenabwehr beteiligten Stellen.Die Einsatzkräfte müssen daher im Rahmen des Einsatz-auftrags so eingesetzt werden, dass der Einsatzerfolg ge-währleistet ist.

Das Retten, In-Sicherheit-bringen und Schützen von Menschen steht bei allen Entscheidungen als primäres Einsatzziel im Vordergrund. In vielen Fällen ist die Ret-tung aber nur möglich, wenn zuvor vorhandene Gefahren beseitigt oder zumindest eingegrenzt werden. Das Schüt-zen und Bergen von gefährdeten Sachwerten sowie das Schützen der Umwelt können im Vergleich zur Rettung immer nur von nachrangiger Bedeutung sein.

Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter können auf-grund gesetzlicher Bestimmungen Befugnisse gegenüber Dritten übertragen sein, zum Beispiela. das Heranziehen von Personen und Hilfsmitteln zur

Hilfeleistung;b. das Betreten und Räumen von Grundstücken,

baulichen Anlagen und Schiffen;c. das Durchführen von Absperrmaßnahmen;d. das Festhalten eigengefährdeter Personen;e. das zeitbefristete Stilllegen von Produktionsanlagen.

3.2.2.2 Gliederung und Umfang der EinsatzleitungDie Einsatzleitung ist in ihrer Gliederung und ihrem Um-fang abhängig von der Gefahrenlage, dem Schadenereig-nis und den zu führenden Einheiten.

Bei den alltäglichen Einsätzen zur Gefahrenabwehr kann die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter (zum Beispiel die Gruppenführerin oder der Gruppenführer) in der Regel ohne Unterstützung weiterer Führungskräfte und Hilfs-kräfte die anstehenden Aufgaben erfüllen. Bei Einsätzen größeren Umfanges ist die Unterstützung von Führungs-einheiten und Führungseinrichtungen notwendig und sinnvoll.

Eine Führungseinheit soll mindestens bestehen aus

• einerFührungsassistentinodereinem Führungsassistenten,

• einerMelderinodereinemMelder,• einerFahrerinodereinemFahrer(2.Melderinoder

2. Melder)• unddenerforderlichenFührungsmitteln.

Eine so gegliederte kleinste Führungseinheit wird als Füh-rungstrupp bezeichnet; sie ist mit einem Fahrzeug auszu-statten.

3 Führungssystem

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Führungseinheiten können sein:

• Führungstrupp• Führungsstaffel• Führungsgruppe• Führungsstab

Ab einer bestimmten Art und Größe des Einsatzes ist die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter – auch mit Unter-stützung des Führungstrupps – nicht mehr in der Lage, die Aufgaben allein wahrzunehmen. Sie oder er bedarf der Unterstützung durch weitere Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und Hilfskräfte, die sich sowohl an der Einsatzstelle als auch im rückwärtigen Bereich (zum Beispiel Leitstelle oder Einsatzzentrale) befinden können.Die Einsatzleitung ist dann nach folgenden klassischen, die Aufgaben in einer Einsatzleitung entsprechenden Sachgebiete zu gliedern:

1. Personal / Innerer Dienst Sachgebiet 1 (S 1)

2. Lage Sachgebiet 2 (S 2)

3. Einsatz Sachgebiet 3 (S 3)

4. Versorgung Sachgebiet 4 (S 4)

Bei Bedarf können weitere Sachgebiete eingerichtet wer-den; insbesondere sind dies:

5. Presse und Medienarbeit Sachgebiet 5 (S 5)

6. Information und Kommunikation Sachgebiet 6 (S 6)

Abb. 2: Führungsstab

Den Führungsassistentinnen und Führungsassistenten können eines oder mehrere Sachgebiete übertragen wer-den; sie sind der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter verantwortlich.

Ein Führungsstab besteht grundsätzlich aus der Leiterin oder dem Leiter des Stabes, den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 1, S 2, S 3 und S 4, darüber hinaus bei Bedarf den Leiterinnen und Leitern der Sachgebiete S 5 und S 6 sowie zusätzlichen, entsprechend der Schaden-lage in der Einsatzleitung benötigten Fachberaterinnen, Fachberatern und Verbindungspersonen.

Die Aufgabenverteilung in der Führungseinheit ist nach den Erfordernissen der Schadenlage vorzunehmen. Die grundsätzliche Aufgabenverteilung der Sachgebiete S 1 bis S 6 ist in Anlage 2 beschrieben. Die Übergänge zwi-schen den einzelnen Führungseinheiten sind fließend, um eine Kontinuität in der Einsatzleitung zu gewährleisten.

Die Wahrnehmung der Aufgaben der Einsatzleitung muss nicht auf eine Befehlsstelle an der Einsatzstelle beschränkt sein. Insbesondere die Aufgaben der Sachgebiete S 1, S 4 und S 6 können auf rückwärtige Einrichtungen, wie bei-spielsweise die Leitstelle, ganz oder teilweise übertragen werden.

In der Einsatzleitung sollen neben den Sachgebietsleite-rinnen und Sachgebietsleitern sowie den Hilfskräften auch Vertreterinnen und Vertreter von Behörden, Hilfsorganisa-tionen und anderen beteiligten Stellen als Fachberaterin-nen, Fachberater und Verbindungspersonen hinzugezogen werden (Anlage 3).

S 1Personal / Innerer Dienst

S 2Lage

S 3Einsatz

Fachberaterin / Fachberater und Verbindungspersonen

S 4Versorgung

S 5Presse- und

Medien-arbeit

S 6Informa-

tions- und Kommu-

nikations-wesen

Leiterin / Leiter

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Die Mitglieder der Einsatzleitung müssen die Einsatzleite-rin oder den Einsatzleiter ständig auf allen Gebieten un-terstützen, informieren und beraten; sie müssen Entschei-dungen und Befehle vorbereiten und weitergeben.

Die Einsatzleitung ist personalmäßig klein zu halten, aber hochwertig zu besetzen.

3.2.3 BefehlsstelleDie Befehlsstelle ist der Sitz der Einsatzleitung. Soweit die Festlegung von Einsatzabschnitten erforderlich ist, kön-nen für diese weitere nachgeordnete Befehlsstellen ein-gerichtet werden.

Die Befehlsstelle kanna. ortsfest oder b. beweglicheingerichtet werden.

Einer ortsfesten Befehlsstelle ist der Vorrang zu geben. Sie empfiehlt sich vor allem für größere Einsatzleitungen und bei absehbar längerer Einsatzdauer. Ortsfeste Befehlsstel-len können in geeigneten Räumlichkeiten an der Einsatz-stelle eingerichtet werden. Bei weiträumigen Schaden- gebieten ist eine Einsatzleitung als ortsfeste Befehlsstelle bei der zuständigen Leitstelle oder Verwaltung einzurich-ten.

Befehlsstellen müssen über geeignete Fernmeldean-schlüsse und Endgeräte verfügen. Funkverbindungen sind durch Beistellung eines Einsatzleitwagens sicherzustellen.

Für bewegliche Befehlsstellen ist immer ein mit Informa-tions- und Kommunikationstechnik ausgestattetes Fahr-zeug (zum Beispiel Einsatzleitwagen) bereitzustellen. In Einsätzen, bei denen die Einsatzleiterin oder der Einsatz-leiter von einer Führungseinheit unterstützt wird, muss als bewegliche Befehlsstelle ein zur Aufnahme der Führungs-einheit geeigneter Einsatzleitwagen mit Führungsraum zur Verfügung stehen.

3.2.4 FührungsebenenDie Führungsebene ist ein spezifisches Merkmal der Füh-rungsorganisation; alle Führungskräfte mit vergleichba-rem Zuständigkeits- und Verantwortungsbereich und im gleichen Unterstellungsverhältnis bilden eine Führungs-ebene. Die Führungsebenen ergeben sich aus der Gliede-rung der Einheiten und aus den Erfordernissen der Lage. Dabei sind der jeweiligen Führungsebene in der Regel nicht mehr als drei bis fünf taktische Teileinheiten / Ein-heiten / Verbände zuzuordnen.

Führungsebenen im Einsatz ergeben sich

1. aus der taktischen Gliederung der Kräfte nach Stärke und Art von Einheiten und Verbänden,

2. aus der taktischen Gliederung des Raumes nach Art und Ausmaß des Einsatzraumes sowie nach Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel: Löschwasser-förderung, Brandbekämpfung, rettungsdienstliche Tätigkeit) sowie

3. aus den rechtlichen Vorgaben zur Schadenbe-kämpfung; vor allem bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall.

Die Art und Anzahl der Einsatzkräfte sind für den tägli-chen Einsatzfall in ihrem Ausrückebereich bemessen. Die Einsatzleitung ist je nach Art und Größe der Einsatzstelle sowie entsprechend der Zahl der eingesetzten Kräfte zu besetzen.

Führungsebenen dürfen grundsätzlich nicht übersprungen werden. Es bestünde dabei die Gefahr, dass wesentliche Entscheidungsfaktoren, die nur der nachgeordneten oder übersprungenen Ebene bekannt sind, außer Acht gelassen werden. Ist in Ausnahmefällen infolge einer Eilbedürftig-keit das Überspringen einer Führungsebene erforderlich, muss unverzüglich die Information der übersprungenen Stelle nachgeholt werden.

3.2.4.1 Führungsebenen entsprechend der taktischen Gliederung der KräfteNach der Gliederung der Kräfte ergeben sich die folgen-den Führungsebenen:

• EbenedertaktischenEinheiten„Trupp“,„Staffel“und „Gruppe“

• EbenedertaktischenEinheit„Zug“• EbenederVerbände,diejenachLageundBedarf

zur Erfüllung eines bestimmten Auftrages aufge-stellt werden

3 Führungssystem

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MELtS

GruppeZugVerband

Einsatzleitung

Beispiele für den Einsatz taktischer Einheiten:

Führungsorganisation beim Einsatz einer Gruppe

Führungsorganisation beim Einsatz eines Verbandes

LtS

Einsatzleitung

LtS

Einsatzleitung

Führungsorganisation beim Einsatz eines Zuges

Als Führerin oder Führer einer taktischen Einheit verfügt die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter über nur wenige Führungsassistentinnen, Führungsassistenten und Hilfs-kräfte. Der Gruppenführerin oder dem Gruppenführer ste-hen neben der rückwärtigen Führungseinrichtung (zum Beispiel Leitstelle) nur eine Melderin oder ein Melder und als Zugführerin oder Zugführer, bei entsprechender Per-sonalausstattung, ein Führungstrupp (Zugtrupp) zur Ver-fügung.

Der Zugführerin oder dem Zugführer sollte ein Führungs-fahrzeug zur Verfügung stehen.

Als Führerin oder Führer eines Verbandes muss die Ein-satzleiterin oder der Einsatzleiter, je nach Art und Größe der Einsatzstelle, über mehrere Führungsassistentinnen und Führungsassistenten verfügen. Diese sowie die er-forderlichen Hilfskräfte werden aus den Einsatzkräften zusammengestellt, die sich an der Einsatzstelle befinden oder nach alarmiert werden.

Die Führungseinheit für einen Verband ist in der Regel eine Führungsstaffel.

Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte ein Ein-satzleitwagen – ELW 1 oder ELW 2 – zur Verfügung stehen.

Der Einsatz entwickelt sich entsprechend der Art und Stärke der alarmierten Einheiten und deren Eintreffen an der Einsatzstelle. Dementsprechend sind der Einsatzleite-rin oder dem Einsatzleiter Zugführerinnen und Zugführer sowie Gruppen-, Staffel- und Truppführerinnen und -füh-rer unterstellt.

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3.2.4.2 Führungsebenen entsprechend der taktischen Gliederung des RaumesAufgrund der räumlichen Größe einer Einsatzstelle, des Umfanges eines Einsatzes oder der Art der Einsatztätigkeit kann es notwendig werden, die Einsatzstelle in Einsatz-abschnitte zu unterteilen.

Innerhalb eines Einsatzabschnittes können eine oder mehrere taktische Einheiten unterschiedlicher Stärke ein-gesetzt werden; sie unterstehen einer Einsatzabschnitts-leiterin oder einem Einsatzabschnittsleiter.

Eine Einsatzstelle oder ein Schadengebiet kann in der Re-gel in bis zu fünf Einsatzabschnitte untergliedert werden. Bei größeren Gefahrenlagen oder Schadenereignissen kann darüber hinaus eine umfassendere Ordnung der Ein-satzstelle notwendig werden, so dass eine weitere Ebene der Unterabschnitte einzuführen ist.

Bei einem weiträumigen Großschadenereignis kann von einem Schadengebiet gesprochen werden, in dem über-örtliche oder regionale Maßnahmen zur Gefahrenabwehr an mehreren voneinander unabhängigen Einsatzstellen ergriffen werden müssen.

Nach der taktischen Gliederung des Raumes können grundsätzlich folgende Führungsebenen gebildet werden:

• EbenedesSchadengebietes• EbenederEinsatzstelle• EbenederEinsatzabschnitte

Eine eindeutige Zuordnung von Einheiten oder Verbänden zu Einsatzabschnitten kann allgemeingültig nicht erfol-gen. Sie ist im Einsatz von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter als Einzelfallentscheidung zu treffen.

Beispiel für die Führungsorganisation im Einsatz mit Einsatzabschnitten:

LtS

Einsatzleitung

3 Führungssystem

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss, je nach Art und Größe der Einsatzstelle, über mehrere Führungsassis-tentinnen und Führungsassistenten verfügen. Diese sowie die erforderlichen Hilfskräfte werden aus den Einsatz-kräften zusammengestellt, die sich an der Einsatzstelle befinden oder nachalarmiert werden; sie bilden eine Füh-rungseinheit.

Bei der Einrichtung von Einsatzabschnitten sind als wei-tere Führungskräfte Einsatzabschnittsleiterinnen und Ein-satzabschnittsleiter erforderlich. Diese Funktionen sind von zusätzlichen Führungskräften zu übernehmen.

Der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter sollte als Füh-rungsfahrzeug ein Einsatzleitwagen – ELW 1 oder ELW 2 – zur Verfügung stehen.

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3.2.4.3 Führungsebenen bei Großschadenereignissen und im Katastrophenfall Bei weiträumigen und länger andauernden Großscha-denereignissen oder in Katastrophenfällen wird die un-mittelbare Leitung durch die politisch-gesamtverant-wortliche Instanz nötig.

Die oder der politisch Gesamtverantwortliche (zum Beispiel Bürgermeisterin oder Bürgermeister, Oberbür-germeisterin oder Oberbürgermeister, Landrätin oder Landrat) muss zur Gefahrenabwehr sowohl Einsatzmaß-nahmen als auch Verwaltungsmaßnahmen veranlassen, koordinieren und verantworten. Sie oder er bedient sich hierbei zur Erledigung der operativ-taktischen Maßnah-men eines Führungsstabes beziehungsweise einer techni-schen Einsatzleitung und bedient sich zur Erfüllung der administrativ-organisatorischen Maßnahmen einer nach Landesrecht geregelten administrativ-organisatorischen Komponente.

Die operativ-taktische Komponente (zum Beispiel Füh-rungsstab, Technische Einsatzleitung, Örtliche Einsatz-leitung, Gemeinsame Einsatzleitung vor Ort) ist gemäß Abschnitt 3.2.2.2 zu gliedern. Wer Einsatzleiterin oder Einsatzleiter ist, regeln die jeweiligen Feuerwehrgesetze oder im Katastrophenfall die Katastrophenschutzgesetze der Länder.

Die administrativ-organisatorische Komponente (zum Beispiel Leitungsstab, Stab für außergewöhnliche Ereig-nisse, Leitungs- und Koordinierungsgruppe) ist eine nach Landesrecht festgelegte Verwaltungseinheit. In ihr arbei-ten alle zur Bewältigung der vorliegenden Schadenlage benötigten beziehungsweise zuständigen Ämter der ei-genen Verwaltung, anderer Behörden und Personen mit. Aufgabe und Zweck der administrativ-organisatorischen Komponente ist es, unter den zeitkritischen Bedingun-gen eines Einsatzes, umfassende Entscheidungen schnell, ausgewogen und unter Beachtung aller notwendigen Ge-sichtspunkte zu treffen.

Die technisch-taktische Komponente wird von den Füh-rungskräften in den nachgeordneten Führungsebenen (siehe Abschnitte 3.2.4.1 und 3.2.4.2) wahrgenommen.

Administrativ-organisatorische Maßnahmen sind die verwaltungsspezifischen Aufgaben, für die aufgrund rechtlicher Vorgaben, finanzieller Zuständigkeiten und politischer Rahmenbedingungen die Einsatzkräfte be-ziehungsweise die Führungskräfte nicht zuständig sind.

Beispiele sind: Entscheidung über die Evakuierung von Wohngebieten; Betreuung der betroffenen Bevölkerung, Ersatzvornahme nach Verwaltungsrecht, Gesundheits- und Hygienevorsorge und Eigentumssicherung.

Operativ-taktische Maßnahmen dienen zur Koordina-tion der technisch-taktischen Maßnahmen. Sie beziehen sich vor allem auf die Bildung des Einsatzschwerpunktes, die Ordnung des Raumes (Abschnittsbildung), die Ordnung der Kräfte (Bereitstellen von Einsatzkräften und Reserven im Einsatzraum), die Ordnung der Zeit (Reihenfolge von Maßnahmen, Ablösen von Einsatzkräften durch Reserven) und die Ordnung der Information (Aufbau und Betrieb ei-ner Kommunikationsstruktur).

Die örtlichen technisch-taktischen Maßnahmen werden auf den überörtlichen und regionalen Führungsebenen (zum Beispiel Landkreise als Aufgabenträger der überört-lichen Gefahrenabwehr) durch operativ-taktische Maß-nahmen ergänzt. Die operativ-taktischen Maßnahmen dürfen nicht ausschließlich als logistische Unterstützung örtlicher technisch-taktischer Maßnahmen betrachtet werden.

Technisch-taktische Maßnahmen dienen dazu, das im Einsatzauftrag befohlene Einsatzziel durch den Einsatz der richtigen Kräfte, mit den richtigen Mitteln, am richti-gen Ort und zur richtigen Zeit zu erreichen und den Ein-satzerfolg sicherzustellen.

Technisch-taktische Maßnahmen werden vor allem bei räumlich begrenzten Schadenereignissen von taktischen Einheiten und Verbänden von der örtlichen Führungsebe-ne ergriffen. Auch die schadenortnah tätigen Technischen Einsatzleitungen nehmen technisch-taktische Führungs-aufgaben wahr.

Abb. 3: Struktur der Verantwortung im KatS

operativ-taktische Komponente

administrativ-organisatorische

Komponente

politisch gesamtverantwortliche

Komponente

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3.2.5 FührungsstufenDie Gliederung und die personelle Besetzung der Einsatz-leitung ergeben sich fließend aus der Entwicklung des Schaden- beziehungsweise Aufgabenumfanges. Grund-sätzlich gibt es hierbei zweckmäßigerweise vier Führungs-stufen:

1. Führungsstufe A: „Führen ohne Führungseinheit“• taktischeEinheitenbiszurStärkevonzwei

Gruppen• Führungseinrichtungen(zumBeispielLeitstelle)

2. Führungsstufe B: „Führen mit örtlichen Führungseinheiten“• ZugoderVerbandaneinerEinsatzstelle• FührungstruppoderFührungsstaffel• Führungseinrichtungen(zumBeispielLeitstelle)

3. Führungsstufe C: „Führen mit einer Führungsgruppe“• VerbandaneinerEinsatzstelle• Führungsgruppe• Führungseinrichtungen(zumBeispielLeitstelle)

4. Führungsstufe D: „Führen mit einer Führungsgruppe beziehungs-weise mit einem Führungsstab“• mehrereVerbändeaneinerEinsatzstelleoderan

mehreren Einsatzstellen im Schadengebiet• FührungsgruppebeziehungsweiseFührungsstab

des Landkreises, der kreisfreien Stadt bezie-hungsweise des Stadtkreises

• FührungseinrichtungdesAufgabenträgersderüberörtlichen Gefahrenabwehr (zum Beispiel Leitstelle oder Informations- und Kommunikationszentrale

3.3 Führungsvorgang

Der Führungsvorgang ist ein zielgerichteter, immer wie-derkehrender und in sich geschlossener Denk- und Hand-lungsablauf. Dabei werden Entscheidungen vorbereitet und umgesetzt. Der Führungsvorgang ist nicht auf die Tätigkeit der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters be-schränkt, sondern ist von den Führungskräften auf allen Führungsebenen sinngemäß anzuwenden.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss zur Gefah-renabwehr

• dierichtigenMittel• zurrichtigenZeit• amrichtigenOrt

einsetzen.

Um den Einsatzauftrag nicht nur nach Gefühl und Erfah-rung zu erfüllen, muss ein Schema zur Verfügung stehen, welches den Führungsvorgang veranschaulicht. Folgende Unterteilung des Führungsvorganges hat sich als zweck-mäßig erwiesen:

• Lagefeststellung(ErkundungderLage/Kontrolle)• Planungmit

- Beurteilung der Lage - Entschluss- Befehlsgebung

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter kann mit einem einmaligen Durchlauf des Führungsvorganges den Ein-satzauftrag meistens nicht erfüllen. Nur durch die wie-derholte Lagefeststellung wird die unbedingt notwendi-ge Kontrolle über die Durchführung und Richtigkeit der gegebenen Befehle sichergestellt und gegebenenfalls eine erneute Planung und Befehlsgebung ausgelöst.

3 Führungssystem

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Abb. 4: Kreisschema als Modell des Führungsvorgangs

Der Führungsvorgang lässt sich vereinfacht in einem Kreisschema darstellen

Mit diesem Kreisschema kann die Zusammenarbeit zwi-schen den Führungsebenen bis hinunter zu den Einsatz-kräften nicht dargestellt werden. Die Gleichzeitigkeit von Vorgängen und Störungen sowie Abweichungen von ge-setzten Zielen lassen sich hierin ebenfalls nicht erfassen.

Der Führungsvorgang ist ein dynamischer Entscheidungs- und Handlungsprozess, der unter dem Zwang zu schnel-lem Handeln steht. Oft müssen sofort Entschlüsse gefasst und Befehle erteilt werden, ohne dass die Erkundung und Beurteilung der Lage umfassend abgeschlossen werden konnten. An diese Entschlüsse und Befehle muss sich dann unmittelbar eine nähere Erkundung anschließen, die gegebenenfalls zu einer erneuten Planung und Befehls-gebung führt.

3.3.1 Lagefeststellung – Erkundung und Kontrolle

3.3.1.1 Information als Grundlagezur LagefeststellungDie Lagefeststellung besteht aus der Erkundung und der Kontrolle. Sie ist zielgerichtet und auf die Führungsebene bezogen durchzuführen.

Die Erkundung ist die erste Phase des Führungsvorganges. Sie ist die Grundlage für die Entscheidungsfindung und umfasst das Sammeln und Aufbereiten der erreichbaren Informationen über Art und Umfang der Gefahrenlage beziehungsweise des Schadenereignisses sowie über die Dringlichkeit und die Möglichkeit einer Abwehr und Be-seitigung vorhandener Gefahren und Schäden.

Für die Durchführung der Gefahrenabwehr müssen nicht nur Informationen über den Einsatzwert und die Einsatz-bereitschaft der Einsatzkräfte und -mittel sowie die ge-setzlichen Grundlagen zur Gefahrenabwehr bekannt sein, sondern es müssen auch Informationen über die örtlich, zeitlich und klimatisch bedingten Verhältnisse an der Ein-satzstelle beschafft werden. Die örtlich bedingten Ver-hältnisse werden unter anderem durch die Topografie, die Bebauung, die Verkehrsverhältnisse und den Bewuchs bestimmt. Die zeitlich bedingten Verhältnisse sind we-sentlich durch die Tageszeit und durch die Jahreszeit be-stimmt. Insbesondere aus der Tageszeit lassen sich Rück-schlüsse auf die Anwesenheit von Menschen sowie deren Anzahl und Stimmungslage ziehen.

Das Lagebild bestimmt sich somit aus den Faktoren: Ort, Zeit, Wetter, Schadenereignis / Gefahrenlage und den Möglichkeiten zur Schadenabwehr.

Siehe Abb. 5, Seite 18.

Lage / Auftrag

Erkundung / Kontrolle

Entschluss Beurteilun

g

BEF

EHLS

GEBU

NG

P L A N U N G

LAGEFESTSTELLUNG

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Abb. 5: Lagefeststellung

Lage / Auftrag

PlanungBeurteilung Entschluss

Schadenereignis / Gefahrenlage

Schaden•Schadenart•Schadenursache

Schadenobjekt•Art•Größe•Material•Konstruktion•Umgebung

Schadenumfang•Menschen•Tiere•Umwelt•Sachwerte

Schadenabwehr / Gefahrenabwehr

Führung•Führungsorganisation•Führungsmittel

Einsatzkräfte•Stärke•Gliederung•Verfügbarkeit•Ausbildung•Leistungsvermögen

Einsatzmittel•Fahrzeuge•Geräte•Löschmittel•Verbrauchsmaterial

Ort Zeit Wetter

Die Kontrolle ist die Überprüfung der Umsetzung des Ent-schlusses und somit der Vergleich der umgesetzten Maß-nahmen mit der Absicht der Führungskräfte.

3 Führungssystem

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3.3.1.2 InformationsgewinnungDie zur Lagefeststellung erforderlichen Informationen er-hält die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter insbesondere

• durchdenEinsatzauftraggemäßdesAlarmie-rungsstichwortes;

• durchdieInformationunddenEinsatzauftraggemäß eines Einsatzbefehls;

• durcheigeneWahrnehmungen;• durchMeldungenvonnachgeordnetenFührungs-

kräften, Einsatzkräften und sonstigen fachkundi-gen Personen sowie der Bevölkerung;

• ausEinsatzunterlagen,wiezumBeispielAlarm-und Einsatzplänen, Karten, Dienstvorschriften und Rechtsvorschriften.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss den Infor-mationsgehalt und die Grenzen der einzelnen Informati-onsquellen bewerten können. Hierbei ist wichtig zu wis-sen, welche Ergebnisse zu welchem Zeitpunkt erwartet beziehungsweise gefordert werden können. So müssen beispielsweise eine Meldung aus der Bevölkerung und der Bericht eines Erkundungstrupps unterschiedlich bewertet werden.

Falls nötig sind Regelungen zu treffen, um die Schnellig-keit und Sicherheit der

• Informationsgewinnung,• Informationsverarbeitungund• Informationsübertragung

zu gewährleisten.

3.3.1.3 MeldungenIm Allgemeinen stellen Meldungen die wichtigste Grund-lage für die Lagefeststellung dar. Jede Führungskraft ist innerhalb ihres Verantwortungsbereichs ohne besonderen Befehl zur Lagefeststellung und zur Abgabe von Meldun-gen an die übergeordnete Führungsebene verpflichtet.

Diese Verpflichtung gilt insbesondere

• nachVollzugvonerhaltenenEinsatzaufträgen;• beiUndurchführbarkeiterhaltenerEinsatzaufträge;• beiLageänderungen,dieeineReaktionerfordern

könnten.

Bei der Abgabe von Meldungen müssen folgende Anforde-rungen beachtet werden:

• Meldungenmüssenunverzüglicherfolgen• MeldungenmüssendenZeitpunktderFeststellung

des Ereignisses oder Anlasses enthalten• Meldungenmüssenklar,sachlichundunmissver-

ständlich sein• Meldungenmüssenkurzgefasst,abervollständig

sein• Meldungendürfenwederüber-nochuntertrieben

sein • TatsachenundVermutungensinddeutlichvonein-

ander zu unterscheiden• MeldungensindihrerDringlichkeitentsprechend

zu kennzeichnen und zu behandeln• beiderBewertungeinerMeldungistdiePerson

des Meldenden zu berücksichtigen

In allen Meldungen ist deutlich zu machen, ob der Mel-dungsinhalt

• aufeigenenWahrnehmungenberuht;• aufgrundderAussagevonDrittenerfolgtoder• aufVermutungendermeldendenPersonberuht.

Wichtigste Forderung an die Lagefeststellung ist ihre Aktualität. Einzelergebnisse der Lagefeststellung können unvollständig, ungenau, widersprüchlich und manchmal auch falsch sein.

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Eine Führungskraft muss fortwährend das Lagebild über-prüfen und vervollständigen sowie die Lageentwicklung verfolgen. Überholte, unvollständige oder fehlende Infor-mationen führen zu einer falschen Planung des Einsatzes und damit zu einem falschen Befehl.

Die sorgfältige Lagefeststellung ist das Fundament eines jeden Einsatzerfolgs.

Rechtzeitige und häufige Meldungen der im Einsatz be-findlichen Einheiten über Veränderungen der Gefahrenla-ge oder des Schadenereignisses können wichtige Hinweise für die Einsatzplanung geben. Auch eine Bestätigung vor-liegender Meldungen oder die Feststellung, dass sich die Verhältnisse innerhalb einer bestimmten Zeit nicht geän-dert haben, können wichtig sein. Im Zusammenhang mit anderen Meldungen können auch unwichtig erscheinende Einzelheiten Bedeutung erlangen.

Bei der Bewertung von Meldungen muss Folgendes be-achtet werden:

• InformationenzurLagefeststellungmüssenstän-dig ausgewertet werden

• Meldungenmüssensachlichausgewertetwerden• UnklareabermöglicherweisebedeutsameMel-

dungen sind gegebenenfalls durch Rückfragen zu überprüfen

• Vermutungensindalssolchezukennzeichnen

Nicht nur das Abwägen gleichzeitiger Erkenntnisse, son-dern auch das Vergleichen mit zurückliegenden Informati-onen kann wertvolle Ergebnisse liefern. Es sind daher alle Informationen in zeitlicher Reihenfolge und in geeigneter Form festzuhalten.

Damit alle am Führungsvorgang Beteiligten und die be-troffenen Einsatzkräfte jederzeit optimal führen und handeln können, bedarf es eines ständigen Informations-austausches. Der Informationsfluss darf deshalb in der Hierarchie der Führungsebenen nicht nur einseitig von unten nach oben verlaufen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss daher auch die Einheiten angemessen über die Lage informieren. Durch solche Informationen kann die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte und deren Motivation zur Auftragserfüllung wesentlich erhöht wer-den.

3.3.2 PlanungPlanung ist systematisches Bewerten von Informationen und Fakten und daraus sich ergebendes Festlegen von Maßnahmen.

Die Planung beinhaltet

• dieBeurteilungund• denEntschluss.

Siehe Abb. 6, Seite 21.

Die Planung ist so durchzuführen, dass es weder zu über-stürztem Handeln kommt noch zeitgerechtes Handeln verhindert wird. Die Planung muss klar, einfach und aus-führbar sein.

3.3.2.1 BeurteilungDie Beurteilung ist die Abwägung, wie der Auftrag zur Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung mit den zur Verfügung stehenden Einsatzkräften und -mitteln unter den Einflüssen von Ort, Zeit und Wetter am besten durch-geführt werden kann.

Die Beurteilung muss auf einer zielgerichteten Auswer-tung der Informationen aus der Lagefeststellung beruhen. Die Informationen müssen ausgewertet und es muss nach Möglichkeiten der Auftragserfüllung und des lagegerech-ten Handelns gesucht werden. Durch Abwägen der Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten muss die Entscheidung zur Durchführung der Gefahrenabwehr oder Schadenbeseitigung vorbereitet werden.

Von der Einsatzleiterin oder vom Einsatzleiter werden ra-sche und folgerichtige Entscheidungen erwartet. Sie oder er soll sich zunächst auf das Wesentliche beschränken, damit in kürzester Zeit ein Entschluss und eine Anweisung für das Handeln erfolgen kann.

Der Grundgedanke aller taktischen Überlegungen, mit dem geringsten Aufwand den größtmöglichen Erfolg zu erzielen, darf nicht außer Acht gelassen werden.

3 Führungssystem

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Abb. 6: Planung

Lagefeststellung

Befehlsgebung

Planung

Beurteilung•WelcheGefahrensindfürMenschen,Tiere,Umwelt,Sachenerkannt?•WelcheGefahrmusszuerstundanwelcherStellebekämpftwerden?•WelcheVor-undNachteilehabendieeinzelnenMöglichkeiten?•WelcheMöglichkeitistdiebeste?

Entschluss•Ziele•Einsatzschwerpunkte•EinteilungderKräfte•Bewegungsabläufe

•OrdnungdesRaumes•Fernmeldeverbindungen•Versorgung

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter darf nicht in den Fehler verfallen, die Einsatzdurchführung mehr oder we-niger routinemäßig abzuwickeln, das heißt nur aufgrund des eigenen oder des Erfahrungsschatzes der Einsatz-kräfte. Es gibt immer wieder Einsätze, insbesondere auch solche größeren Umfanges, bei denen die Erfahrung aus vergleichbaren Situationen fehlt. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter und die Einsatzkräfte können so plötzlich vor schwierigen, scheinbar ausweglosen Situationen ste-hen und müssen dann neue Ideen entwickeln. Dabei kann man vor dem Problem stehen, von zwei Übeln nur noch das kleinere wählen zu können.

Die Schwierigkeit – aber auch die Notwendigkeit – einer sachgerechten Beurteilung lässt sich in folgenden Punk-ten zusammenfassen:

• DieEinsatzkräfteund-mittelsindnachtaktischenGesichtspunkten optimal einzusetzen. Hierbei kann es sich um Einsätze handeln, bei denen eine Zusammenfassung von Einsatzkräften erforderlich ist, die sich von den im täglichen Einsatz üblichen Einheitsstärken sowohl zahlenmäßig als auch bezüglich der Ausbildung und Ausrüstung unter-scheiden.

• NotwendigeInformationenkönnenfehlenoderzum Zeitpunkt der Entscheidung nicht in ausrei-chendem Maße vorhanden sein, da sich die Ge-fahren und der Umfang eines Schadenereignisses oft erst nach längerer Einsatzzeit erkennen lassen oder sich das Schadenereignis dynamisch fortent-wickelt.

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• DieEntscheidungenmüssenoftunterZeitdruckgetroffen werden, damit Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung beziehungsweise Schaden-beseitigung schnellstmöglich beginnen können. Das daraus entstehende Risiko belastet die Ein-satzleiterin oder den Einsatzleiter umso stärker, je größer die Gefährdung der Einsatzkräfte ist.

• EinunvorhergesehenesEinwirkenaufdieeigenenMaßnahmen oder deren Behinderung durch andere muss berücksichtigt werden.

3.3.2.2 EntschlussDer Entschluss ist die Entscheidung über die Art der Ein-satzdurchführung. Er ist das folgerichtige Ergebnis der Beurteilung der Lage. Im Entschluss spiegelt sich die Ein-satzplanung wider.

Im Entschluss müssen besonders berücksichtigt werden:

• durchzuführendeMaßnahmen• einzusetzendeKräfteundMittel

Erforderlichenfalls sind

• Einsatzkräfteund-mittelanzufordern;• Einsatzabschnittezubilden;• Einsatzschwerpunktefestzulegen;• Reservenzubilden;• Bereitstellungsräumezubestimmen;• Sammelstellenfestzulegen;• Absperrmaßnahmenzuveranlassen.

Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter muss bei allen nur denkbaren Lagen trotz eventuell vorhandener Zweifel einen klaren Entschluss fassen. Von dem einmal gefassten Entschluss darf sie oder er nicht ohne zwingenden Grund abweichen. Bei der Dynamik des Einsatzes kann jedoch ein zu starres Festhalten am Entschluss zum Fehler werden. Ein Kennzeichen guter Einsatzleitung ist es, rechtzeitig die Umstände und den Zeitpunkt für eine erforderliche Änderung des Entschlusses und der sich daraus ergeben-den Maßnahmen zu erkennen. Hierbei sind besonders die damit verbundenen Vor- und Nachteile abzuwägen.

3.3.2.3 BefehlsgebungDer Befehl ist die Anordnung an die Einsatzkräfte, Maß-nahmen zur Gefahrenabwehr und zur Schadenbegrenzung auszuführen. Durch den Befehl wird der Entschluss in die Tat umgesetzt.

Die Führungskraft erteilt die Befehle nach einem vorgege-benen Schema in der Regel schriftlich oder mündlich; in Ausnahmefällen auch auf andere Weise. Der Befehl muss den Willen der befehlsgebenden Führungskraft unmiss-verständlich und eindringlich zum Ausdruck bringen.

Befehle werden mit dem Anspruch auf Gehorsam erteilt. Grundlage hierfür ist die nach jeweiligem Landesrecht be-stehende Dienstpflicht der Einsatzkräfte. Befehle müssen durchführbar sein. Überforderungen stumpfen ab, verlei-ten zu Ungehorsam oder Falschmeldungen und untergra-ben das Vertrauen.

Klare Unterstellungs- und Befehlsverhältnisse sind eine wesentliche Voraussetzung für die reibungslose Zusam-menarbeit. Die Führungskräfte sind nur berechtigt, an die ihnen unterstellten taktischen Einheiten oder Verbände Befehle zu erteilen. Befehle sollten niemals an nach- geordnete Führungskräfte oder Mannschaften unter Aus-lassung der zuständigen Führungsebene gerichtet werden. Nur besondere Ausnahmesituationen rechtfertigen ein Abweichen von diesem Grundsatz, mit der Verpflichtung, die zuständige Führungskraft umgehend zu informieren.

Die Befehlsgewalt schließt nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zum Befehlen ein.

3.3.2.4 Gliederung des BefehlsDer Inhalt jedes Befehls muss genau überlegt und kurz und klar formuliert sein. Er soll all das, aber auch nur das enthalten, was die nachgeordneten Führungskräfte zur Erfüllung der ihnen gestellten Aufgaben wissen müssen.

Die Abfassung des Befehls richtet sich nach dem Schema:

• Einheit• Auftrag• Mittel• Ziel• Weg

3 Führungssystem

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Der Befehl muss mindestens enthalten:

• Einheit• Auftrag

Zur Führung über längere Zeiträume kann es aber auch notwendig sein, das Befehlsschema zu ergänzen und an-ders zu gliedern:

Lage Gefahrenereignis / SchadenlageMöglichkeiten zur Schaden- und Ge-fahrenabwehrZuteilung, Unterstellung, Abgabe von Kräften

Auftrag Erhaltener AuftragDurchführung Eigene Absicht

Aufträge an die einzelnen EinheitenZusammenarbeit mit anderen Kräften und KoordinierungZeitangabenSchutzmaßnahmen

Versorgung VerpflegungBetriebsstoffeMaterialerhaltungmedizinische Versorgung

Führung und Kommunika-tionswesen

Kommunikationsverbindungen und MeldewesenMeldeköpfeBefehlsstellenStandort der oder des Führenden be-ziehungsweise der Befehlsstelle

Bei schriftlichen Befehlen sind zusätzlich aufzuführen:

1. befehlende Stelle (taktische Bezeichnung)2. Abgangsort3. Datum, Uhrzeit4. Verteiler5. Anlagen6. Unterschrift und Funktion

Die beauftragten Einheiten können durch

• dieBeschreibungderLage,• dieMitteilungdesEinsatzauftragsunddurch• dieErläuterungderAbsichtenderFührungskraft

besser informiert und zur Durchführung ihres Auftrags besser motiviert werden.

Für die Zusammenarbeit mit anderen Einsatzkräften ist es unerlässlich, den Befehl durch Rahmenvorgaben zu er-gänzen (zum Beispiel Einsatzform oder Einsatzabschnitts-grenzen).

Zur Koordination kann es notwendig sein, unter „Durch-führung“ Zeiten festzulegen wie beispielsweise

1. Einsatzbeginn2. Einsatzdauer3. Ruhezeiten4. Ablösungszeitpunkt

Unter „Versorgung“ sind gegebenenfalls Angaben zu ma-chen über beispielsweise

5. Versorgungsstellen6. Versorgungszuführung7. Versorgungszeiten

Unter „Führung und Kommunikationswesen“ ist die fest-gelegte Führungsorganisation bekannt zu geben, insbe-sondere die Zuordnung der Einsatzkräfte im Befehls- und Meldesystem und die örtliche Festlegung der Befehlsstel-len sowie die Erreichbarkeit über Kommunikationsverbin-dungen.

Ein Muster für einen Marschbefehl ist in Anlage 4 ent-halten.

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3.3.2.5 Grundsätze für die BefehlsgebungDer Auftrag an die Einheit ist das Kernstück des Befehls. Wenn sich der Befehl auf den Auftrag beschränkt, ohne die Durchführung des Einsatzes unter Angabe der Mit-tel, des Zieles und des Weges vorzuschreiben, lässt er den Empfängern Handlungsfreiheit bei der Durchführung (Auftragstaktik).

Je länger ein Befehl gelten soll, desto größere Selbst-ständigkeit muss er gewähren und desto weniger Einzel-festlegungen darf er enthalten; umso mehr treten Zweck und Gesamtabsicht in den Vordergrund. Dies gilt für alle Führungsebenen. Es ist falsch, Einzelheiten zu befehlen, die die nachgeordneten Führungskräfte an Ort und Stel-le besser übersehen. Einsatzkräfte, denen jede Kleinigkeit befohlen wird, bleiben untätig, wenn Befehle sie einmal nicht erreichen. Die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter soll nur dann eingreifen, wenn die Auftragsdurchführung nicht dem Entschluss entspricht.

Nachgeordnete Führungskräfte dürfen vom Befehl nur dann abweichen, wenn die Lage sich grundlegend geän-dert hat, ein schnelles Handeln erforderlich ist und eine Entscheidung der befehlsgebenden Führungskraft nicht rechtzeitig eingeholt werden kann. Dabei muss stets im Sinne der Absicht der übergeordneten Führung gehandelt werden. Wer vom gegebenen Befehl abweichen muss, muss umgehend eine Rückmeldung machen.

Die Befehlssprache muss einfach und verständlich sein. Auch in drängender Lage müssen Befehle ruhig und sach-lich erteilt werden. Klarheit ist wichtiger als formgerech-te Abfassung. Die Deutlichkeit darf nicht unter der Kürze leiden. Nichtssagende Ausdrücke und Redewendungen sind zu vermeiden. Der Befehlsinhalt muss der Entschluss-fassung entsprechen.

Die befehlende Führungskraft muss sich in die Lage der Empfänger versetzen und seine Befehle dem Kenntnis-stand der Nachgeordneten anpassen.

Umgekehrt haben die Nachgeordneten die Pflicht, sich in die Absicht der Vorgesetzten hineinzudenken. Ist diese unklar, so sind die Nachgeordneten zur Nachfrage ver-pflichtet; entspricht der Befehl nicht der Lage, sind die Befehlenden darauf hinzuweisen.

Wann welche Befehle gegeben werden, hängt von der Lage und den Übertragungswegen ab. Je dringlicher die Lage, desto kürzer und schneller muss befohlen werden. Die Zeit, bis ein Befehl den Empfänger erreicht hat, muss bei der Planung berücksichtigt werden; sie darf nicht un-terschätzt werden! Es kann notwendig sein, sich zu verge-wissern, ob und wann ein Befehl den Empfänger erreicht hat.

3.3.2.6 BefehlsartenEs gibt folgende Befehlsarten:

1. Einzelbefehl2. Gesamtbefehl3. Vorbefehl4. Kommando

Der Einzelbefehl betrifft immer nur einzelne Führungs-kräfte. Der Einzelbefehl unterrichtet die Empfänger über alles, was diese selbst betrifft und was sie zur Durchfüh-rung ihres Auftrages wissen müssen.

Der Gesamtbefehl gilt für mehrere Empfänger in gleicher Weise und wird zur gleichen Zeit an alle abgesetzt. Er gibt den unterstellten Führenden eine gemeinsame Grundlage für ihr Handeln. Hierfür kann es von Zeit zu Zeit notwen-dig sein, vorangegangene Einzelbefehle in einem Gesamt-befehl zusammenzufassen.

Wenn das Zusammenwirken verschiedener Einheiten da-durch gefördert wird und es die Einsatzstelle gestattet, sollte die Ausgabe eines Gesamtbefehls vor den versam-melten Führungskräften erfolgen. Diese Befehlsausgaben können mit notwendigen Lagebesprechungen kombiniert werden und sollten in der Nähe der Einsatzstelle stattfin-den.

Der Vorbefehl enthält diejenigen Angaben, durch die nachgeordnete Stellen in die Lage versetzt werden, not-wendige Vorbereitungen zu treffen. Oft ist es notwendig, dem Gesamtbefehl oder den Einzelbefehlen einen Vorbe-fehl vorausgehen zu lassen. Vielfach sind Vorbefehle auch aus Gründen der Fürsorge für die Einheiten erforderlich.

3 Führungssystem

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Das Kommando ist ein Befehl in Kurzform, dessen Wort-laut festgelegt ist. Beim Angesprochenen wird sofort ein bestimmtes, eingeübtes Handeln ausgelöst. Die Ausfüh-rung erfolgt „automatisch“. Das Kommando ist in Ankün-digungs- und Ausführungskommando unterteilt.

Kommandos können auch durch optische, akustische oder andere vorher festgelegte Zeichen gegeben werden.

Die Führungskräfte befehlen je nach Lage mündlich oder schriftlich. An der Einsatzstelle wird im Allgemeinen mündlich befohlen. Sollen unübersichtliche Verhältnisse geordnet oder verschiedenartige Belange miteinander in Einklang gebracht werden, so ist der Befehl in der Regel schriftlich zu geben.

Dies gilt beispielsweise für Marschbewegungen und grö-ßere Einsätze. Wichtige mündlich erteilte Befehle sind bei oder unmittelbar nach Erteilung zu dokumentieren.

Zeichnungen, Skizzen, Kartenausschnitte und Bilder er-gänzen den Befehl, vereinfachen und verkürzen gegebe-nenfalls die Befehlsgebung erheblich und erleichtern die Übersicht. Mitunter genügt es, einen Befehl in Form einer Zeichnung oder Skizze herauszugeben, bei dem mündlich oder schriftlich ergänzt wird, was sich nicht zeichnerisch darstellen lässt.

Die Entscheidung über die Art der Befehlsübermittlung, das heißt, ob ein Befehl direkt an die Befehlsempfänger, durch Melderinnen oder Melder oder durch Kommunika-tionsmittel übermittelt wird, hängt von der Lage und den Verbindungen ab. Zur Kontrolle kann eine Empfangsbe-stätigung, mitunter auch eine Wiederholung im Wortlaut, verlangt werden.

Bei Übermittlung von wichtigen Befehlen durch Kom-munikationsmittel ist die Identität der absetzenden oder aufnehmenden Stelle durch Rückruf festzustellen. Der Zeitpunkt der Befehlsgabe und gegebenenfalls auch des Befehlsempfangs sind festzuhalten.

3.3.2.7 Wechsel der EinsatzleitungNachrückende Führungskräfte können die Einsatzleitung nur übernehmen, wenn ihnen dies nach Gesetz zusteht. Sie sollten dies nur tun, wenn hierfür eine sachliche Not-wendigkeit vorliegt. Vor Übernahme der Führungsverant-wortung muss eine umfassende Lageeinweisung erfolgt sein. Bereits eingeleitete Maßnahmen und Befehle dürfen nur beim Vorliegen zwingender Gründe geändert werden.

Übernahme und Übergabe der Einsatzleitung müssen im-mer klar formuliert und bekannt gegeben werden, zum Beispiel:

„Ich übernehme die Einsatzleitung. Übernehmen Sie die ... „

sowie

„Habe Einsatzleitung an ... übergeben. Ich übernehme die ... .“

Eine Übergabe und Übernahme der Einsatzleitung muss bei jedem Wechsel einer Führungskraft oder der Füh-rungsverantwortung erfolgen und ist den nachgeordneten Einsatzkräften bekannt zu geben und zu dokumentieren.

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3 Führungssystem

3.3.3 Erneute Lagefeststellung – Erkundung / KontrolleNach der Befehlsgebung ist der Führungsvorgang mit ei-ner erneuten Lagefeststellung fortzusetzen. Diese dient neben der allgemeinen Feststellung eingetretener Lage-veränderungen und der Vervollständigung des Lagebildes vor allem der Kontrolle der Auswirkung der bisher gege-benen Befehle. Die Kontrolle stellt die erreichte Lageände-rung und den Einsatzerfolg dem erteilten Auftrag in einem Soll-lst-Vergleich gegenüber. Sie ist ständige Aufgabe im Rahmen der Lagefeststellung.

Die Pflicht zur Kontrolle ergibt sich aus der Verantwortung jeder Führungskraft für ihren Aufgabenbereich. Kontrolle soll sachlich und mit Verständnis für die Einsatzkräfte so ausgeübt werden, dass sie als Hilfe empfunden wird.

Stets ist zu prüfen, durch welche Methoden und Mittel

• dieKontrolleimausreichendenMaßegewährleis-tet ist,

• dieBelastungderEinsatzkräftedabeimöglichstgering gehalten wird und

• denEinsatzkräftenzugleichgeholfenwerdenkann.

Auch zur eigenen Kontrolle sollte die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter eine möglichst umfassende Einsatzdoku-mentation führen lassen.

3.3.4 Dokumentation und LagedarstellungDie Lage und der Einsatzverlauf werden von der Leitstelle grundsätzlich im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten dokumentiert.

Sobald vor Ort eine Einsatzleitung ihre Arbeit aufgenom-men hat, ist auch diese für die Dokumentation und ins-besondere für die Lagedarstellung in ihrem Bereich zu-ständig. Die Dokumentationspflicht der Leitstelle bleibt hiervon unberührt. Es ist wichtig, dass die Einsatzleiterin oder der Einsatzleiter ausreichende Lagemeldungen an die Leitstelle gibt.

Dokumentation ist das Erfassen, Sammeln, Ordnen und Aufbewahren von Informationen und Sachverhalten, die für den Einsatz zum Zwecke des Nachweises des verant-wortlichen Handelns, der Information und zur späteren Auswertung wesentlich sind.

In der Lagedarstellung wird die Gefahrensituation be-schrieben (Einsatzübersichten) und gegebenenfalls das Schadengebiet, dessen Nachbarschaft und die eingeleite-ten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr optisch aufbereitet.Zur Lagedarstellung und zur Dokumentation dienen Ein-satzunterlagen und Übersichten.

Die wichtigsten sind:

• Vordrucke• Ein-undAusgangsnachweisung• Einsatztagebücher• Lagekarten• Einsatzübersichten• Feuerwehrpläne• Einsatzpläne• Fernmeldepläne• Fernmeldeskizzen• Ton-undBildaufzeichnungen

In den Leitstellen erfolgt die Dokumentation mit Hilfe von Einsatzleitprogrammen.

Der Zweck und die Bedeutung der oben genannten Un-terlagen und Übersichten sind in Anlage 5 zusammen-gestellt. Bei der Arbeit mit ihnen, insbesondere bei der Lagedarstellung, werden grafische Symbole und taktische Zeichen (Anlage 6) verwendet.

Die Lagedarstellung und die Dokumentation sind nicht nur zentral, sondern auch bei den unterstellten Einheiten und Einrichtungen zu führen.

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3.4 Führungsmittel

Führungsmittel sind technische Mittel und Einrichtungen, die Führungskräfte bei ihrer Führungsarbeit unterstützen.Die Führungsmittel ermöglichen es, die für den Führungs-vorgang erforderlichen Informationen zu gewinnen, zu verarbeiten und zu übertragen. Sie werden daher einge-teilt in

1. Mittel zur Informationsgewinnung,2. Mittel zur Informationsverarbeitung und3. Mittel zur Informationsübertragung.

Die Führungsmittel sind nicht Selbstzweck, sondern un-terstützen beim Abarbeiten des Führungsvorganges. Sie lassen sich den einzelnen Schritten des Kreisschemas fest zuordnen (Abb. 8, Seite 28). Dabei wird die Bedeutung der Führungsmittel im dynamischen Prozess des Führungsvor-ganges betont und die enge Wechselbeziehung zwischen Ablauf, Organisation und Führungsmittel verdeutlicht.

Keines der Führungsmittel kann aber die Führungskräfte von ihrer persönlichen Entscheidung und Verantwortung befreien.

3.4.1 Mittel zur InformationsgewinnungMittel zur Informationsgewinnung sind insbesondere

• EinrichtungenzurNotrufannahme• Alarmpläne• objektbezogeneEinsatzpläne• ereignisbezogeneEinsatzpläne• Feuerwehrpläne• HydrantenplänebeziehungsweiseHydrantenbuch• Einsatzleiterhandbuch• Karten• Nachschlagewerke• Anschriften-undsonstigeVerzeichnisse• Merkblätter• EDV-unterstützteInformationssysteme• Brandmeldeanlagen

Abb. 7: Führungsmittel

Mittel zur Informationsgewinnung

Zum Beispiel:•Pläne•Handbücher•Nachschlagewerke

Mittel zur Informationsverarbeitung

Zum Beispiel:•Büroausstattung•EDV-Systeme

Mittel zur Informationsübertragung

Zum Beispiel:•Besprechungen•Verbindungsorgane•Kommunikationsmittel

Führungsmittel

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Abb. 8: Führungsmittel im Führungsvorgang

Mittel und Verfahrenzur Befehlsgebung

• Alarmierungseinrichtungen• Alarm-undAusrückeordnungen• Verbindungsorgane• Melderin/Melder• Verbindungspersonen• DrahtgebundeneKommunikationsmittel• DrahtloseKommunikationsmittel• Befehlsschemata• Meldeschemata

Mittel zur Lageerfassungund Lagedarstellung

• EinrichtungenzurNotrufannahme• Alarmschreiben• Einsatzpläne• Feuerwehrpläne• Hydrantenpläne• Hydrantenbücher• Einsatzleiterhandbücher• Lagekarten• Lagevorträge• Informationssysteme• Dokumentation

Beurteilungs- und Entscheidungshilfen• Dienstvorschriften• Richtlinien• Merkblätter• GesetzlicheGrundlagen• ChecklistenfürSchadenlagen• FallstudienfürGefahrenlagen• Einsatzunterstützungssysteme• Lagebesprechungen

Erkundung / Kontrolle

Beurteilung Entschlus

s

BEF

EHLS

GEBU

NG

P L A N U N G

LAGEFESTSTELLUNG

3 Führungssystem

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3.4.2 Mittel zur InformationsverarbeitungMittel zur Informationsverarbeitung sind insbesondere

• Büroausstattung• EDV-SystemezurEinsatzunterstützung

Als Büroausstattung können neben üblichem Schreibma-terial verwendet werden: Vordrucke, Formblätter, Schreib-maschinen, Personalcomputer (PC) mit Drucker, Text- verarbeitungsprogramme, Flipcharts, Stellwände und Ta-feln. Ferner bieten sich an: Rundfunkgeräte, Diktiergeräte, Kopiergeräte, Sofortbildkameras, Tageslichtprojektoren, Taschenrechner, Fernsehgeräte und Kameras.

EDV-Systeme zur Einsatzunterstützung sind beispiels-weise: PC-Systeme zur Unterstützung der Stabsarbeit, Datenübertragungssysteme, geografische Ortungssyste-me, grafische Lagekartendarstellungssysteme und Inter-net-Anschlüsse.

3.4.3 Mittel zur InformationsübertragungMittel zur Informationsübertragung sind insbesondere

• Besprechungen• Verbindungsorgane(z.B.MelderinoderMelder,

Verbindungspersonen) • Kommunikationsmittel(sieheAnlage7)

3.4.4 KommunikationseinsatzDie PDV 800 / DV 800 „Fernmeldeeinsatz“ gilt für die Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) und legt die Grundsätze für den Fernmeldeeinsatz fest. Sie beschreibt die einzelnen Fernmeldeverbindungen mit ihren Einsatzmöglichkeiten und Einsatzgrenzen. Durch diese Vorschrift soll im Fernmeldedienst eine reibungslo-se Zusammenarbeit der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben sichergestellt werden.

Weiterführende landesspezifische Regelungen können für den Fernmeldeeinsatz bei der örtlichen und überörtlichen Gefahrenabwehr erfolgen.

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Begriffsbestimmungen

Diese Sammlung umfasst die bei der Wahrnehmung der Aufgaben einer Einsatzleitung häufig verwendeten Be-griffe.

Übersicht:1 Einsatzkräfte und Einsatzmittel1.1 Einsatzkräfte1.1.1 Mannschaft1.1.2 Einsatzleiterin / Einsatzleiter1.1.3 Einsatzabschnittsleiterin /

Einsatzabschnittsleiter1.1.4 Führungsassistentin / Führungsassistent1.1.5 Führungshilfspersonal1.1.6 Hilfskräfte1.2 Einsatzmittel1.3 Einsatzbereitschaft1.4 Reserven2 Gebietliche Gliederung2.1 Ausrückebereich2.2 Gefahrenbereich2.3 Schadengebiet2.4 Einsatzstelle2.5 Einsatzabschnitt2.6 Unterabschnitt2.7 Einsatzraum2.8 Einsatzschwerpunkt2.9 Bereitstellungsraum2.10 Sammelstelle

Anlage 1

1 Einsatzkräfte und Einsatzmittel

1.1 EinsatzkräfteEinsatzkräfte sind alle im Einsatz tätigen Mannschaften mit ihrem zugehörigen Gerät und die Hilfskräfte.

1.1.1 MannschaftDie Mannschaft besteht aus den für Einsatzaufgaben aus-gebildeten Personen einschließlich ihrer Führungskräfte.

1.1.2 Einsatzleiterin / Einsatzleiter (EL)Die für die technisch-taktische Einsatzdurchführung ge-samtverantwortliche Führungskraft.

1.1.3 Einsatzabschnittsleiterin / Einsatzabschnittsleiter (EAL)Die für die technisch-taktische Einsatzdurchführung in ei-nem Einsatzabschnitt verantwortliche Führungskraft.

1.1.4 Führungsassistentin / FührungsassistentEine Führungskraft, die die Einsatzleiterin oder den Ein-satzleiter oder die eine andere in der Führungsorganisation verantwortliche Führungskraft bei ihrer Führungsaufgabe innerhalb einer Führungseinheit unterstützt. Beispiele: Leiterin oder Leiter des Stabes, Sachgebietsleiterin oder Sachgebietsleiter S 1 bis S 6, Sichterin oder Sichter.

1.1.5 FührungshilfspersonalEine Einsatzkraft, die die Einsatzleiterin oder den Ein-satzleiter oder Führungsassistentinnen oder Führungs-assistenten bei ihrer Führungsaufgabe innerhalb einer Führungseinheit oder Führungseinrichtung unterstützt. Beispiele: Lagekartenführung, Botendienst, Einsatztage-buchführung, Sprechfunk.

1.1.6 HilfskräfteHilfskräfte sind Personen, die vorübergehend, gegebe-nenfalls mit Gerät, zur Bewältigung von Einsatzaufgaben herangezogen werden. Sie müssen dafür nicht besonders ausgebildet sein.

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1.2 EinsatzmittelEinsatzmittel sind Einrichtungen, Fahrzeuge, Geräte und Materialien, die Einsatzkräfte zur Auftragserfüllung benö-tigen.

Einrichtungen sind ortsgebundene Anlagen zur Führung, Versorgung und Unterbringung.

1.3 Einsatzbereitschaft Die Einsatzbereitschaft ist der Zustand von Einsatzkräften und Einsatzmitteln, der im Allgemeinen den vorgesehenen Einsatz ermöglicht. Die personelle Einsatzbereitschaft be-zieht sich auf Zahl, Ausbildungsstand und Belastbarkeit der Einsatzkräfte. Die technische Einsatzbereitschaft be-zieht sich auf die Einsatzmittel.

1.4 ReservenReserven sind Einsatzkräfte und -mittel, die zur Abwehr unerwarteter Gefahren oder zur Ablösung bereitgehalten werden.

2 Gebietliche Gliederung

2.1 AusrückebereichDer Ausrückebereich ist das Gebiet, in dem bestimmte Einsatzkräfte zur Gefahrenabwehr und Schadenverhütung zuständig sind.

2.2 GefahrenbereichDer Gefahrenbereich ist der Bereich, in dem Gefahren für Leben, Gesundheit, Umwelt und Sachen erkennbar sind oder aufgrund fachlicher Erfahrungen vermutet werden.

2.3 SchadengebietDas Schadengebiet ist ein in sich geschlossener und zu-sammengehörender größerer Raum, in dem sich auch mehrere Einsatzstellen befinden können oder dem mehre-re Einsatzräume zugewiesen sind.

2.4 EinsatzstelleDie Einsatzstelle ist der Ort beziehungsweise das Objekt, an dem Einsatzkräfte bei Bränden, Unglücksfällen oder sonstigen Notständen tätig werden. Die Einsatzstelle kann in Einsatzabschnitte unterteilt werden.

2.5 EinsatzabschnittDer Einsatzabschnitt ist ein nach taktischen Erforder-nissen festgelegter Teil oder Aufgabenbereich einer Ein-satzstelle. Er kann örtlich begrenzt oder durch die Art der Einsatztätigkeit (zum Beispiel Löschwasserförderung, Brandbekämpfung, Rettungsdienst) bestimmt sein.

2.6 UnterabschnittBei weiträumigen Schadenereignissen kann die Einsatz-stelle in mehrere Einsatzabschnitte unterteilt sein. Ist es zweckmäßig, diese Einsatzabschnitte weiter zu untertei-len, so werden Unterabschnitte gebildet.

2.7 EinsatzraumDer Einsatzraum ist das einer taktischen Einheit oder ei-nem Verband zugewiesene Gebiet, in dem diese tätig wer-den.

2.8 EinsatzschwerpunktDer Einsatzschwerpunkt ist die entscheidende Stelle der Gefahrenabwehr, an der durch Zusammenfassung von Kräften und Mitteln ein nachhaltiger Erfolg erzielt wer-den soll.

2.9 BereitstellungsraumDer Bereitstellungsraum ist die Sammelbezeichnung für Orte, an denen Einsatzkräfte und Einsatzmittel für den unmittelbaren Einsatz oder vorsorglich gesammelt, ge-gliedert und bereitgestellt oder in Reserve gehalten wer-den.

2.10 SammelstelleSammelstellen sind Orte in der Nähe einer Einsatzstelle, außerhalb des Gefahrenbereiches, an der gerettete, in Sicherheit gebrachte und geborgene Personen, Tiere und Sachen versorgt und / oder registriert werden (zum Bei-spiel Verletztensammelstelle, Sammelstelle für Tote, Sam-melstelle für Sachen).

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S 1 Personal / Innerer Dienst

Bereitstellen der Einsatzkräfte

1. Alarmieren von Einsatzkräften2. Heranziehen von Hilfskräften3. Alarmieren und anfordern von Ämtern und

Behörden, Organisationen4. Anfordern von fach-, orts- und betriebskundigen

Personen5. Bereitstellen von Reserven6. Einrichten von Lotsenstellen für ortsunkundige Kräfte7. Einrichten von Bereitstellungsräumen8. Führen von Kräfteübersichten

Führen des inneren Stabsdienstes

1. Festlegen und sicherstellen des Geschäftsablaufs2. Einrichten und sichern der Führungsräume3. Bereitstellen der Ausstattung

S 2 Lage

Lagefeststellung

1. Beschaffen von Informationen- Einsetzen von Erkunderinnen oder Erkundern- Anfordern von Lagemeldungen

2. Auswerten und bewerten von Informationen

Lagedarstellung

1. Führen einer Lagekarte2. Führen von Einsatzübersichten

- Beschreiben der Gefahrenlage- Darstellen von Anzahl, Art und Umfang der

Schäden- Darstellen der Einsatzabschnitte und

-schwerpunkte- Darstellen der eingesetzten, bereitgestellten

und noch - erforderlichen Einsatzmittel und -kräfte

3. Vorbereiten von Lagebesprechungen und Lagemeldungen

Aufgabenbeschreibung für die Sachgebiete in einer Einsatzleitung

Die Aufgaben der Einsatzleiterin oder des Einsatzleiters lassen sich in die Sachgebiete gliedern:

• Personal / lnnerer Dienst Sachgebiet 1 (S 1)• Lage Sachgebiet 2 (S 2)• Einsatz Sachgebiet 3 (S 3)• Versorgung Sachgebiet 4 (S 4)

Bei Bedarf können darüber hinaus weitere Sachgebiete eingerichtet werden; insbesondere sind dies:

• Presse und Medienarbeit Sachgebiet 5 (S 5)• Information und Kommunikation Sachgebiet 6 (S 6)

Wenn nicht alle Sachgebiete mit eigenen Führungsassis-tentinnen oder Führungsassistenten besetzt sind, können Sachgebiete wie folgt zusammengefasst werden: S 4 mit S 1 S 2 mit S 3 S 5 zu S 2 S 6 zu S 3

Nachfolgend sind die Aufgaben der Sachgebiete S 1 bis S 6 beschrieben. Die Gesamtverantwortung der Einsatz-leiterin oder des Einsatzleiters bleibt hiervon unberührt.

Die Beschreibungen sollen der Einsatzleiterin oder dem Einsatzleiter und den Führungsassistentinnen oder Füh-rungsassistenten als Anregung, Erinnerung und Unter-stützung bei der Bewältigung ihrer umfangreichen Tätig-keit dienen. Je nach Art und Größe der Einsatzstelle sind die einzelnen Aufgaben von unterschiedlicher Bedeutung.

Anlage 2

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Information

1. Melden an vorgesetzte Stellen2. Unterrichten nachgeordneter Stellen3. Unterrichten anderer Stellen4. Unterrichten der Bevölkerung

Einsatzdokumentation

1. Führen des Einsatztagebuches2. Sammeln, Registrieren und Sicherstellen aller

Informationsträger (Vordrucke, Tonbände, Datenträger)

3. Erstellen des Abschlussberichts

S 3 Einsatz

• BeurteilenderLage• FassendesEntschlussesüberdieEinsatzdurchführung

(z. B. Festlegen von Einsatzschwerpunkten, Bestimmen erforderlicher Einsatzkräfte, Einsatzmittel und Reser-ven, Festlegen der Befehlsstelle)

• BestimmenundEinweisenvonFührungskräften (z. B. Einsatzabschnittsleiterinnen oder Einsatz- abschnittsleiter)

• OrdnendesSchadengebietes(z.B.FestlegenderFührungsorganisation, Festlegen der Befehlsstelle, Festlegen von Bereitstellungsräumen)

• EinrichtenvonSammelstellen (z. B. Verletztensammelstelle, Leichensammelstelle)

• AnordnenvonAbsperrmaßnahmen• FestlegenundfreihaltenvonAn-und

Abmarschwegen• FestlegenundFreihaltenvonAn-und

Abmarschwegen• ZusammenarbeitenmitanderenÄmtern,Behörden

und Organisationen• DurchführenvonLagebesprechungen• ErteilenderBefehle• BeaufsichtigenundKontrollierenderEinsatzdurch-

führung• VeranlassenvonSofortmaßnahmenfürgefährdete

Bevölkerung (z. B. Warnung, Unterbringung, Räumung, Versorgung, Transport und Instandsetzung)

• MithilfebeiderSicherunggeborgenerSachwerte,beim Ermitteln der Schadenursache und der Täter, bei der Zeugenfeststellung und bei der Beweismittel-sicherung

S 4 Versorgung

• AnfordernweitererEinsatzmittel• HeranziehenvonHilfsmitteln(z.B.Baustoffe,Ab-

stützmaterial, Lastkraftwagen, Tankkraftwagen, Räum- und Hebegeräte)

• BereitstellenvonVerbrauchsgüternundEinsatz-mitteln (z. B. Wasserversorgung, Löschmittel, Atem-schutzgeräte, Kraftstoffe

• BereitstellenundZuführenderVerpflegung• SicherstellenderMaterialerhaltungfürdasGerät• FestlegenderVersorgungsorganisation• BereitstellenvonRettungsmittelnzumEigenschutz

der Einsatzkräfte• BereitstellenvonUnterkünftenfürEinsatzkräfte S 5 Presse- und Medienarbeit

Presse- und Medieninformationen• Sammeln,AuswählenundAufbereitenvon

Informationen aus dem Einsatz• Erfassen,DokumentierenundAuswertenderPresse-

und Medienlage• ErstellenvonPresse-undMedieninformationen

Presse- und Medienbetreuung• Informieren,FührenundUnterbringenderPresse-

und Medienvertreterinnen und -vertreter• VorbereitenundDurchführenvonPresse-und

Medienkonferenzen

Presse- und Medienkoordination• Bündeln,AbstimmenundSteuernderPresse-und

Medienarbeit (z. B. mit den Pressesprecherinnen und -sprechern von anderer beteiligter Behörden, betrof-fener Betriebe und insbesondere der Polizei)

• HaltendesständigenKontaktsmitPresseundMedien

Presse- und Medieneinbindung in die Schadenbekämpfung• VeranlassenundBetreuenvonInformationstelefonen• VeranlassenvonWarn-undSuchhinweisenfürdie

Bevölkerung

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S 6 Information und Kommunikation

Planen des Informations- und Kommunikationseinsatzes• FeststellendesIst-ZustandsderFührungsorganisation• FeststellendesIst-ZustandsderFernmeldeorgani-

sation• AbsprechenderFührungsorganisationmitS3• AufteilenderzugewiesenenKanäle• AnfordernvonSonderkanälen• ErmittelndesKräftebedarfsfürdenKommunikations-

betrieb• ErmittelndesMaterialbedarfsfürdenKommunikati-

onsbetrieb• FeststellenderEinsatzmöglichkeitenvonFunk-

telefonen• ErmittelnderEinsatzmöglichkeitenvonKommunikati-

onsverbindungen über Feldkabel und anderer draht-gebundener Netze

• ErarbeiteneinesKommunikationskonzeptesein-schließlich Fernmeldeskizze

• SicherstellenderKontaktemitdenInformations-undKommunikationsdiensten anderer Behörden, Organi-sationen und Institutionen

Aufgaben Fachberater

Lagefest-stellung:

Bewerten die Lage aus der Sicht ihres Fachdienstes.

Beraten den S 3 in fachlichen Fragen ihres Fachdienstes.

Taktische Aufgaben:

Holen über ihre Landesgeschäftsstellen Informationen über die zur Verfügung stehenden Einsatzkapazitäten ein und halten eine Übersicht darüber vor.

Berechnen den taktisch notwendigen Einsatzbedarf gemäß der Lage.

Bieten dem S 1 die benötigten Einsatz-kräfte an.

Personal-führung:

Alarmieren auf Anweisung des S 1 die vom Stab benötigten Einsatzkräfte gemäß den Alarmierungswegen. (KatS-Einheiten über die Bezirksregierung / Re-gierungspräsidien; organisationseigene Einheiten über die Landesgeschäftsstelle der jeweiligen Organisation.)

Führen die Übersicht der in ihrem Fach-bereich eingesetzten Kräfte und legen dem S 1 in regelmäßigen Abständen die Zahlen vor. Mindestens 10 Minuten vor jedem Lagevortrag.

Durchführen des Informations- und Kommunikationseinsatzes• UmsetzenderPlanung• FührenderInformations-undKommunikations-

einheiten• GewährleistenderKommunikationssicherheit

(Redundanz)• ÜbermittelnvonBefehlen,Meldungenund

Informationen• ÜberwachendesKommunikationsbetriebes• DokumentierendesKommunikationsbetriebes

(Nachweis)• AusstattungderBefehlsstellenmit

Bürokommunikation• EinrichtenvonMeldediensten

Anlage 2

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Anlage 3

Vernetzungspartner in der Gefahrenlage

Beispiele für Behörden, Organisationen und Unternehmen, die im Schadenfall Fachberater oder Verbindungspersonen zur Unterstützung der Einsatzleiterin oder des Einsatzlei-ters stellen können:

• Ausländerbehörde• Bauamt• Bundesgrenzschutz• Bundeswehr• DeutscheBahnAG• Einwohnermeldeamt• Elektrizitätsvers.-Unternehmen• FachkundigePersonen,zumBeispielPhysiker,

Chemiker, Ärzte• Forstverwaltung• Gasversorgungsunternehmen• Gesundheitsbehörde• Gewerbeaufsicht• HilfeleistendeHandwerks-undGewerbebetriebe,

zum Beispiel Glaser-, Schlosser- oder Tischler-innung, Transport- und Bergungsunternehmen, Baustoffhandlungen

• Hilfsorganisationen(ASB,DRK,MHD,JUH,DLRG,karitative Verbände)

• Kraftwerksbetreiber• Notfallseelsorge• Ordnungsamt• Polizei• Presse,Rundfunk,Fernsehen• PsychosozialeBegleitung• Rettungsdienst• Schul-undSportamt• Sozialamt• Stadtreinigung• Stadtwerke• Stationierungsstreitkräfte• Strahlenschutzbeauftragte• Straßenbaulastträger• TechnischesHilfswerk• VerantwortlichePersonengefährdeteroder

geschädigter Betriebe• Verkehrsbetriebe(Straße,Schiene,Wasser,Luft)• Umweltschutzbehörde• Wasserschutzbehörde• Wasser-undSchifffahrtsverwaltung• Wasserversorgungsunternehmen,Wassermeister• Wirtschaftsamt• Wohnungsamt

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Anlage 4

Muster für einen Marschbefehl

Es ist nicht immer zu jedem Punkt etwas anzuordnen. Die Reihenfolge der Hauptziffern ist aber immer einzuhalten.

Befehlende Stelle Abgangsort, Abgangsdatum, (Taktische Bezeichnung) Abgangszeit

Befehl für den Marsch in den Raum

Karte

1. Lage- Gefahren- / Schadenlage- Eigene Lage

2. Auftrag- Zuteilung, Unterstellung und Abgabe von Kräften- Erhaltener Auftrag

3. Durchführung- Marschziel- Marschweg- Marschentfernung- Marschform- Marschfolge- Marschführerin / Marschführer- Führerin / Führer der Einzelgruppen- Schließende / Schließender- Marschabstand- Fahrzeugabstand- Ablaufpunkt (eventuell Einzelheiten über den Marsch der Einheiten oder Teileinheiten zum Ablaufpunkt)- Ablaufzeit- Ablaufführerin / Ablaufführer (meist zugleich auch Schließende / Schließender)- Marschgeschwindigkeit (theoretische Durchschnittsgeschwindigkeit)- Beleuchtung- Marschüberwachung und Verkehrssicherung- Marschpausena) Technische Halteb) Raste- Besondere Einzelheiten je nach Lage

4. Versorgung- Verpflegung- Betriebsstoff- Instandsetzungsdienst- Ärztliche Versorgung

5. Führung und Verbindung- Kommunikationsverbindungen während des Marsches- sonstige Verbindungen, Lotsenstellen und Verkehrsleitpunkte- Platz der Führungskraft

Anlagen

Verteiler Unterschrift (Name, Dienststellung)

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Anlage 5

Einsatzunterlagen und Übersichten zur Dokumentation und Lagedarstellung

VordruckeVordrucke dienen der geordneten und übersichtlichen Niederschrift von Befehlen, Meldungen und Informatio-nen und ihrer schnellen Bearbeitung.

Eingangs- und AusgangsnachweisungIn der Eingangs- und Ausgangsnachweisung werden alle ein- und ausgehenden Informationen gesammelt, doku-mentiert und chronologisch registriert.

EinsatztagebuchDas Einsatztagebuch ist ein Nachweis über die Tätigkeit der Einsatzleitung. Im Einsatztagebuch ist der Einsatz-ablauf in zeitlicher Folge aufzuzeichnen.

Es sollen im Einsatztagebuch nicht nur

• dieErgebnissederLagefeststellung,• dieBefehleandieEinsatzkräfteund• besondereVorkommnisseundErkenntnisse,

sondern bei Bedarf auch die Planung des Einsatzes, das heißt

• dieBeurteilungund• derEntschluss

festgehalten werden.

Die Dokumentation aus- und eingehender Meldungen kann im Einsatztagebuch gegebenenfalls unterbleiben, sofern diese in der Eingangs- und Ausgangsnachweisung erfolgt. LagekarteDie Lagekarte ist das verkleinerte Abbild der örtlichen Ver-hältnisse an der Einsatzstelle mit der Darstellung aller we-sentlichen Maßnahmen zur Abwehr und Beseitigung der vorhandenen Gefahren und Schäden.

In der Lagekarte sind die ausgewerteten Ergebnisse der Lagefeststellung laufend einzutragen.

Insbesondere sind darzustellen:

• dieörtlichenVerhältnisse• dasSchadengebietund / oder der Gefahrenbereich• dieGefahren• dieEinsatzkräfteundEinsatzmittel• EinsatzabschnitteundEinsatzschwerpunkte• BereitstellungsräumeundSammelstellen

Dabei sind die taktischen Zeichen und grafischen Symbole (siehe Dienstvorschrift 102, ab S. 42) zu verwenden.

Sofern vorbereitetes Kartenmaterial verwendet werden kann, empfiehlt es sich, für großflächige Schadengebiete oder Gefahrenbereiche topografische Karten mit UTM- beziehungsweise WGS-Koordinatensystem im Maßstab 1:50 000 oder 1:25 000, für kleinere Schadengebiete oder Gefahrenbereiche Pläne im Maßstab 1:10 000 und größer zu verwenden; geeignet ist auch die Deutsche Grundkarte im Maßstab 1:5000 (DGK 5) mit dem Gauß-Krüger-Koor-dinatensystem.

Um die Zusammenarbeit mit anderen Organisationen und Dienststellen zu gewährleisten, sind immer topographi-sche Karten mit UTM- beziehungsweise WGS-Koordina-tensystem im Maßstab 1:50 000 vorzuhalten.

Für Einzelobjekte sind Feuerwehrpläne, Einsatzpläne, Grundrisspläne oder Schnitte in einem entsprechenden Maßstab zu verwenden oder als möglichst maßstabge-treue Handskizze anzufertigen.

Zur Darstellung der Lage sind, soweit erforderlich, neben der Lagekarte weitere Einsatzübersichten zu führen. Die Beschreibung der Lage erfolgt durch:

• eineÜbersichtüberAnzahl,ArtundUmfangderGefahren und Schäden,

• eineEinteilungderEinsatzstelleinEinsatzab-schnitte und Darstellung der Einsatzschwerpunkte,

• eineÜbersichtüberdieeingesetztenKräfteundMittel sowie die in Bereitstellung stehenden oder zusätzlich für erforderlich gehaltenen Einsatzkräfte.

Feuerwehr- und EinsatzpläneVorhandene Feuerwehr- und Einsatzpläne können in ih-rem grafischen Teil die Grundlage für die Lagekarte sein und geben mit ihren schriftlichen Ergänzungen zusätz-liche Informationen für die Erkundung.

FunkplanDer Funkplan ist eine tabellarische Aufstellung aller im Einsatz befindlichen Funkgeräte und -anlagen mit An-gaben über Dienststellen, Rufnamen, Betriebskanäle und Gegenstellen sowie der Verkehrsart.

FernmeldeskizzeDie Fernmeldeskizze ist eine bildliche Darstellung der Fernmeldeverbindungen mit Angabe der wichtigsten technischen und betrieblichen Eigenschaften. Sie dient zur Darstellung der fernmeldetechnischen Erreichbarkeit gleichrangiger, vorgesetzter und nachgeordneter Stellen.

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Anlage 6

Kommunikationsmittel

Die wichtigsten Führungsmittel sind die Kommunikati-onsmittel (früher: Fernmeldemittel). Sie bieten vielfältige Möglichkeiten der Informationsübertragung, sind jedoch in Leistung, Zuverlässigkeit und Zeitbedarf für Aufbau und Übertragung unterschiedlich zu bewerten.

Drahtlose Kommunikationsmittel – beispielsweise Sprech-funkverbindungen – sind überwiegend den beweglichen Kräften vorbehalten.

Eine Ansammlung von Funkstellen auf engem Raum ist wegen der Möglichkeit der gegenseitigen Störung zu vermeiden. Bei länger andauernden Einsätzen sind Funk-verbindungen möglichst durch Drahtverbindungen zu er-setzen, gegebenenfalls zu ergänzen oder aus Sicherheits-gründen zu überlagern.

Drahtgebundene Kommunikationsmittel sind grund-sätzlich zu verwenden:

a. wenn Dauer und Art des Einsatzes den Aufwand rechtfertigen,

b. innerhalb und zwischen Befehlsstellen,c. wenn drahtlose Kommunikationsmittel nicht ein-

gesetzt werden können oder dürfen.

Mit drahtlosen oder drahtgebundenen Kommunikati-onsmitteln können folgende Arten von Kommunikations-verbindungen hergestellt werden:

a. Sprechfunkverbindungenb. Fernsprechverbindungenc. Fernschreibverbindungend. Videoverbindungene. Datenübertragungsverbindungenf. Telekopierverbindungen (Telefax)

Sprechfunkverbindungen haben folgende Vorteile:

• schnelleBetriebsbereitschaftbeigeringemPerso-nalaufwand,

• ÜbertragenvonInformationenwährendderBewe-gung zu Lande, zu Wasser und in der Luft; damit schneller Standortwechsel möglich,

• weitgehendeUnabhängigkeitvomGelände,• ÜberbrückunggrößererEntfernungendurchEin-

satz von Relaisfunkstellen,• durchRundumstrahlunggleichzeitigeInforma-

tionsübertragung an mehrere Empfänger

Hierbei sind jedoch folgende Nachteile zu beachten:

• AbhängigkeitvonStandortundatmosphärischenBedingungen

• AbhängigkeitvoneinerbegrenztenKanalzahl• Störungsmöglichkeit• AbhörmöglichkeitdurchUnbefugte• BetriebsgefährdungdurchFehlbedienung• begrenzteBetriebsdauerbeiAkkubetrieb• Übermittlungsfehler

Drahtgebundene Fernsprechverbindungen gewährleis-ten den schnellsten und wirkungsvollsten Austausch von Informationen durch das persönlich geführte Gespräch. Drahtgebundene Fernsprechverbindungen stehen zur Ver-fügung durch Mitbenutzung der allgemeinen privaten Te-lekommunikationsnetze oder der Fernmeldesondernetze, beispielsweise der

• Feuerwehr• Polizei• Bundespolizei• Bundeswehr• DeutscheBahnAG• Elektrizitätsversorgungsunternehmen• gemeinde-beziehungsweiselandesweite

Verwaltungsnetze• Bundesautobahnverwaltung• Wasser-undSchifffahrtsverwaltung• Stationierungsstreitkräfte• Nahverkehrsbetriebe• Industriebetriebe• Rundfunkanstalten

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Fernsprechverbindungen können auch über Mobilfunk-telefonnetze privater Netzbetreiber hergestellt werden.

Sie haben folgende Vorteile:

• esbestehteineortsunabhängigeNetzverfügbar-keit im gesamten Bundesgebiet,

• dieGerätekönnenvonPersonenständigmitge-führt werden, wodurch diese Personen immer erreichbar sind,

• dieMobilfunktelefonekönnenmitanderenTele-kommunikationsendgeräten verbunden werden – zum Beispiel:- Telekopiergerät- Nebenstellenanlagen- Modem- Feldvermittlungen,

• eskönnenteilweisekurzeTextnachrichtenandieTelekommunikationsendgeräte übermittelt werden,

• dieMobilfunknetzesindabhörsicherer.

Demgegenüber stehen folgende Nachteile:

• beiGroßschadenlagenisteineNetzüberlastungzuerwarten, sofern keine Bevorrechtigung für Behör-den und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben geschaltet ist,

• dieGerätesindinderRegelnichtfürdiespeziellenAnforderungen (zum Beispiel: Spritzwasserschutz, einheitliche Bedienbarkeit) im Einsatz ausgerüstet.

Die vorhandenen Fernsprechnetze können nach den Einsatzerfordernissen durch provisorisch errichtete Fern-sprechnetze (Feldkabelbau) ergänzt werden.

Diese bieten folgende Vorteile:

• einfacheBedienungundgeringeStöranfälligkeitder Fernsprechapparate,

• geringeAbhörgefahrdurchUnbefugte,• WirtschaftlichkeitdurchMehrfachausnutzung,• MöglichkeitzurÜbertragungvonDaten,Videobil-

dern und Fernkopien.

Demgegenüber stehen folgende Nachteile:

• großerAufwandanMaterial,Gerät,PersonalundZeit beim Auf-, Aus- und Abbau von Leitungen, insbesondere beim Feldkabelbau,

• UnterbrechungendurchBeschädigungderLeitun-gen,

• EinschränkungderVerwendungaufstationärenEinsatz der Einheiten.

Videoverbindungen bieten folgende Vorteile:

• BildformderübermitteltenInformation,• direkteLagedarstellungausgefährdetenBereichen

oder als umfassender Überblick aus der Luft oder über größere Entfernungen,

• gleichzeitigeWiedergabeanverschiedenenStel-len,

• AufzeichnungvonEreignissenundEinsatzabläufenzur nachfolgenden Auswertung.

Demgegenüber stehen folgende Nachteile:

• großerAufwandanGerät,• AbhängigkeitvomKamerastandort,• AbhängigkeitvonSichtverhältnissen,• GefahrdesErhaltsvorselektierterBilder.

Datenübertragungsverbindungen haben ähnliche Vor- und Nachteile wie Fernsprech- und Fernschreibverbin-dungen. Ihr besonderer Vorteil liegt im direkten Zugriff auf Informationsspeicher und der Ausgabe der Informati-on in Schrift-, Grafik- oder Bildform.

Anlagen der Informationsverarbeitung und -speiche-rung können auch für eine rechnergestützte Einsatzlei-tung verwendet werden. Sie werden ortsfest betrieben, jedoch ist durch Datenübertragung die Ein- und Ausgabe von Informationen an beliebiger Stelle möglich. Sie spei-chern Informationen und verarbeiten sie zu Einsatzvor-schlägen.

Telekopierverbindungen bieten den Vorteil, Informatio-nen in Schrift, Grafik und Bildform über die Fernmelde-netze übertragen zu können.

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B: Dienstvorschrift 102 „Taktische Zeichen“

Hinweise zur 2. Auflage 2013

Aufgrund der fortschreitenden technischen Entwicklung unterliegt auch das System der taktischen Zeichen entsprechenden Veränderungen. Diese sollen mit der vorliegenden Aktualisierung berücksichtigt werden. Daher finden sich in diesem Werk sowohl neue Zeichen und Symbole als auch Modifikationen.

Die Grundsystematik des Werkes jedoch wurde beibehalten. Wir geben diese Sammlung sowohl als Printversion als auch in elektronischer Form heraus. Gerade angesichts der neuen Medien ist es erforderlich, die Taktischen Zeichen für eine elekt-ronische Lagedarstellung nutzungsfähig zu gestalten.

Die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. verfügt zusätzlich über eine nutzbare Sammlung von Fahrzeugabbildungen. Die Daten be-finden sich auf einen USB-Stick, der Bestandteil dieses Werkes ist. Diese sollen den Praktikern eine problemlose Nutzung von Abbildungen der JUH-Fahrzeuge ermöglichen. Diese Sammlung wurde durch den JUH-Landesverband Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt, wofür wir uns an dieser Stelle bedanken.

Diese Dienstvorschrift ist als Rahmenempfehlung für alle Gliederungen der JUH-Orts-, Kreis- und Regionalverbände konzi-piert, die über keine eigene bzw. über keine entsprechende bundesländerspezifische Dienstvorschrift verfügen.

Die Lagedarstellung auf den einzelnen Führungsebenen mittels taktischer Zeichen stellt einen wesentlichen Bestandteil der Informationsverarbeitung in Führungsstellen dar und ist die Voraussetzung für eine effektive Lagebeurteilung. Im Sinne einer „gemeinsamen Sprache” ist es notwendig, sich organisations- und länderübergreifend auf ein System von Zeichen mit entsprechenden Bedeutungen zu einigen, um sich verständigen zu können.

Die Regelung dieses Systems erfolgte bisher für den Bereich der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) durch die Polizeidienstvorschrift 102 / Dienstvorschrift 102 (PDV 102 / DV 102). Diese Dienstvorschrift wurde am 09.02.1995 außer Kraft gesetzt. An ihrer Stelle regelt nun die Polizeidienstvorschrift 102 den Bereich taktischer Zeichen bei der Polizei. Die Zeichen für die Fachdienste des ehemaligen erweiterten Katastrophenschutzes wurden in dieser neuen Vorschrift nicht mehr geregelt.

Diese Entwicklung ist vor dem Hintergrund der Neukonzeption des Zivil- und Katastrophenschutzes zu sehen. Ein wesentli-cher Aspekt dieser Neukonzeption ist es, von der Bundesseite her für den Katastrophenschutz keine Strukturvorgaben mehr zu machen. Dies führt derzeit zu erheblichen Veränderungen in den Strukturen des Katastrophenschutzes auf Länderebene und in den Organisationen. In Zeiten des nicht unproblematischen Zerfalls von einheitlichen Strukturen im Katastrophen-schutz, der in der Helferschaft teilweise zur Orientierungslosigkeit führt, sollte es das Ziel aller in der Gefahrenabwehr Beteiligten sein – dies schließt übergangslos im Sinne eines durchgängigen Systems die tägliche Gefahrenabwehr und die Bewältigung von Katastrophen ein –, auf dem Hintergrund bewährter Strukturen Kontinuität zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund wurde im Einvernehmen mit dem Deutschen Feuerwehrverband, den anderen Hilfsorganisationen und auf der Grundlage einer Entwurfs-Unterlage einer Arbeitsgruppe des Arbeitskreises V der Ständigen Konferenz der In-nenminister und -senatoren der Länder folgende Dienstvorschrift erstellt.

Sie stellt somit eine abgestimmte und organisationsübergreifende Regelung für den Bereich der Taktischen Zeichen in der Gefahrenabwehr und im Katastrophenschutz dar. Diese Dienstvorschrift ist als Rahmenempfehlung für alle Gliederungen der JUH Orts-, Kreis- und Regionalverbände konzi-piert, die über keine eigene bzw. über keine entsprechende bundesländerspezifische Dienstvorschrift verfügen.

Hinweise zur 1. Auflage

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Das aufgezeigte System der taktischen Zeichen orientiert sich an den folgenden Grundsätzen:

Taktische Zeichen müssen• logischundeindeutigsein.• einfachundmöglichstselbsterklärendsein.• miteinfachenMittelndarstellbarsein.• möglichstunabhängigseinvontechnischenEntwick-

lungen.• organisationsübergreifend,länderübergreifendund

möglichst auch international handhabbar sein.• sogestaltetsein,dasssiederjeweiligenFührungsor-

ganisation anpassbar sind.• sogestaltetsein,dasssiedenjeweiligengesetzlichen

Regelungen und verwaltungsmäßigen Strukturen anpassbar sind.

• möglichstkompatibelhandhabbarseinimGesamt-system der Gefahrenabwehr (Polizei, Bundeswehr und NATO).

• geeignetseinalsGrundlageeuropäischerundinter-nationaler Normung.

Das System der taktischen Zeichen ist als offenes System zu verstehen. Taktische Zeichen sollen möglichst weitge-hend aus graphischen Darstellungen, unterstützt durch das Unterscheidungsmerkmal „Farbe“, bestehen. Soweit ergänzende Informationen erforderlich sind, können diese der Darstellung als Kurzbezeichnung oder wörtlich zuge-fügt werden.

Ergänzende symbolische Darstellungen und Kurzbezeich-nungen können sowohl innerhalb als auch außerhalb des taktischen Zeichens zugefügt werden.

Buchstabenkürzel dürfen nur zu organisationsübergrei-fenden Merkmalen, die allen Anwendern bekannt sind, verwendet werden (Beispiel: Herkunft der Einheit, dar-gestellt durch Kfz-Kennzeichen). Es sind genormte bzw. durch Rechtsvorschriften festgelegte Kurzbezeichnungen zu verwenden.

I. Grundsätze taktischer Zeichen

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1. Grundzeichen

Nr. Zeichen Bedeutung

1.1

Taktische Formation (taktische Einheit / taktischer Verband) Dienststelle

1.2

Befehlsstelle (im Einsatz)

1.3

Stelle, Einrichtung

1.4

Person

1.5

Gebiet, Fläche

1.6

Maßnahme, allgemein

1.7

Anlass, Ereignis

1.8

Gefahr

1.9 ortsgebunden, ortsfest

1.10

Gebäude

II. System der taktischen Zeichen

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2. Farbgebung zur Darstellung von Organisationen und Einrichtungen der Gefahrenabwehr

Nr. Grundfarbe des Zeichens * Umrandung *) und Schrift Organisation / Einrichtung

2.1 rot weiß oder schwarz Feuerwehr

2.2 blau weiß oder schwarz Technisches Hilfswerk

2.3 weiß schwarz Hilfsorganisationen **)

2.4 gelb schwarz Einrichtungen der Führung

2.5 grün weiß oder schwarz Polizei ***)

2.6 orange schwarzSonstige Einrichtungen der Gefahrenabwehr ****)

*) Bei vorbereiteten Zeichen (z.B. Magnetplättchen) ist die Farbe flächenfüllend zu verwenden. Bei behelfsmäßiger Darstellung, z.B. Skizzen auf Papier, kann die Umrandung des Zeichens in der Grundfarbe des Zeichens erstellt wer-den. Eine flächenfüllende Farbdarstellung ist dann nicht erforderlich.

**) Die Kurzbezeichnung der Organisation kann innerhalb des Zeichens in der rechten unteren Ecke angegeben werden.***) zur Zusammenarbeit****) Behörden, Ämter, Bauhof, beauftragte Firmen, Regieeinheiten etc.

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3. Zeichen zur Darstellung von Fachaufgaben der Gefahrenabwehr

Diese Symbole/Zusatzzeichen werden mit den Grund- und Ergänzungszeichen kombiniert, z. B. zur Darstellung von takti-schen Einheiten (mit Zeichen 1.1) oder von Maßnahmen (Zeichen 1.6). Sie können auch in sinnvoller Art und Weise mit-einander kombiniert werden.

3.1 Brandschutz, technische Hilfe, Gefahrenabwehr in Gegenwart gefährlicher Stoffe und Güter und sonstige Technische Einsatzaufgaben

Nr. Zeichen Bedeutung

3.1.1 Brandbekämpfung / Löscheinsatz (einschl. Retten)

3.1.2 Retten aus Höhen und Tiefen

3.1.3 Wasserversorgung und –förderung

3.1.4 Technische Hilfeleistung (einschl. Retten)

3.1.5 Heben von Lasten

3.1.6 Bergen, Bergung

3.1.7 Räumen, Beseitigung von Hindernissen

3.1.8 Entschärfung, Kampfmittelräumung

3.1.9 Sprengen

3.1.10 Transport

3.1.11 Beleuchtung

II. System der taktischen Zeichen

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Nr. Zeichen Bedeutung

3.1.12 Einsatz von Luftfahrzeugen

3.1.13Einsatz von WasserfahrzeugenFahren auf dem Wasser

3.1.14 Suchen und Orten mit Rettungshunden

3.1.15 Wasserrettung (einschließlich Tauchen)

3.1.16 Pumpen, Lenzen, Beseitigen von Wasserschäden

3.1.17 Abwehr von Wassergefahren, Deichverteidigung

3.1.18Gefahrenabwehr bei gefährlichen Stoffen und Gütern, ABC-Schutz

3.1.19 Messen, Spüren

3.1.20 Dekontamination

3.1.21Beseitigen von Umweltschäden auf Gewässern, Ölschadenbekämpfung

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3.2 Rettungswesen, Sanitätswesen, Gesundheitswesen

Nr. Zeichen Bedeutung

3.2.1 Rettungswesen, Sanitätswesen, Gesundheitswesen

3.2.2 Ärztliche Versorgung

3.3 Betreuungswesen

Nr. Zeichen Bedeutung

3.3.1 Betreuung

3.3.2 Seelsorge

3.3.3 Unterbringung

II. System der taktischen Zeichen

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3.4 Versorgung und Logistik

Nr. Zeichen Bedeutung

3.4.1 Versorgung, Logistik

3.4.2 Verpflegung

3.4.3 Versorgung mit Verbrauchsgütern und Betriebsstoffen

3.4.4 Versorgung mit Trinkwasser

3.4.5 Versorgung mit Brauchwasser

3.4.6 Versorgung mit Elektrizität

3.4.7Instandhaltung, Instandsetzung, materielle Infrastruktur

3.5 Veterinärwesen

Nr. Zeichen Bedeutung

3.5.1 Veterinärwesen

3.5.2 Schlachten

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3.6 Führung und Leitung

Nr. Zeichen Bedeutung

3.6.1

Führung, Leitung, Stab

3.6.2Information und Kommunikation (IuK) Fernmeldewesen

3.6.3 Erkundung

3.6.4 Warnen

II. System der taktischen Zeichen

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4. Zeichen zur Darstellung von Größenordnungen, hierarchischen Zuordnungen und Ordnungsprinzipien

4.1 Taktische Einheiten

Nr. Zeichen Bedeutung

4.1.1 Trupp

4.1.2

Staffel

4.1.3 Gruppe

4.1.4 Zug

4.1.5

Zugtrupp

4.2 Taktische Verbände

Nr. Zeichen Bedeutung

4.2.1 Bereitschaft (Verband I)

4.2.2 Abteilung (Verband II)

4.2.3 Großverband (Verband III)

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4.3 Verwaltungsstufen

Nr. Zeichen Bedeutung

4.3.1 Gemeinde, kreisangehörige Stadt

4.3.2 Kreis / Landkreis, kreisfreie Stadt

4.3.3 Bezirk

4.3.4 Land / Freistaat

4.3.5 Bundesrepublik Deutschland

4.3.6 Europäische Union

Anmerkung:Für die Zeichen werden Sternchen gewählt, um Verwechslungen mit Größenordnungszeichen der Polizei oder Bundeswehr bzw. NATO zu vermeiden.

4.4 Identifizierung taktischer Formationen

Zum Identifizieren taktischer Einheiten bieten sich folgende Systeme an:

Die Bezeichnung der Formation wird in arabischen Ziffern angegeben und rechts neben das taktische Zeichen gesetzt. Die Reihenfolge der Ziffern beginnt mit der höchsten Gliederungsebene.

Dabei bedeuten:

- erste Ziffer: taktischer Verband

- zweite Ziffer: Zug

- dritte Ziffer: Gruppe / Staffel / selbstständiger Trupp

- vierte Ziffer: Trupp (als Bestandteil einer Gruppe oder Staffel)

Für fehlende Gliederungsebenen wird eine Null gesetzt. Die Ziffern werden mit einem waagerechten Strich verbunden.Zur näheren Kennzeichnung des Herkunftsortes wird das Kfz-Kennzeichen vorangestellt (vgl. Anhang S.1).

II. System der taktischen Zeichen

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4.5 Stärken und Zeitangaben

4.5.1 Mannschaftsstärke

Die Mannschaftsstärke einer taktischen Einheit oder eines taktischen Verbandes wird durch vier Zahlen angegeben, die durch Schrägstrich voneinander getrennt sind. Nicht vorhandene oder nicht besetzte Funktionen werden durch einen Querstrich (-) angegeben.

1. Zahl 2. Zahl 3. Zahl 4. Zahl1 / 10 / 29 / 40(Beispiel: Technischer Zug mit Fachgruppe Räumen)

Anzahl der Führer•FührervonVerbänden•Zugführer•Ärzte

Anzahl der Unterführer•Gruppenführer•Staffelführer•FührerselbstständigerTrupps

Anzahl der Einsatzkräfte•Truppführer(nurbeiFeuerwehr)•Truppmänner•TruppmännermitSonderaufgaben

Gesamtstärke der taktischen Formation•taktischeEinheit oder•taktischerVerband

4.5.2 Zeit

Zeitangaben werden als taktisches Zeichen ebenfalls nach einer bestimmten Systematik (Datum – Uhrzeitgruppe, soweit erforderlich können Monat und Jahr angefügt werden) angegeben und links neben das Zeichen geschrieben.

Beispiel: 040835 a jun 97 04. Juni 1997 08.35 Uhr

Bei Auslandseinsätzen und bei Kontakten mit militärischen Einrichtungen kann zusätzlich die Angabe der geltenden Zeitzone a – z) oder der geltenden Zeit (z.B. MEZ, MESZ) notwendig sein.

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5. Zeichen zur Darstellung von Personen mit besonderen Funktionen

5.1 Führungskräfte

Nr. Zeichen Bedeutung

5.1.1

Zeichen der taktischen Einheit des Verbandes oder der Verwaltungsstufe

Farbe der Organisation oder Einrichtung

Führungskraft

5.1.2

Beispiel: Truppführer

5.1.3

Beispiel: Gruppenführer

5.1.4

Beispiel: Zugführer

5.1.5

Beispiel: Führer einer Bereitschaft (Verband I)

Anmerkung:Die Fachaufgabe der Führungskraft sollte – soweit notwendig – als Bildzeichen oder Kurzbezeichnung im Zeichen „Person”, die Kurzbezeichnung der Herkunft und sonstige zur Identifizierung erforderliche (Kurz-)Bezeichnungen sollten im Zeichen oder rechts neben dem Zeichen „Person“ angegeben werden.

5.2 Personen mit Sonderfunktion (z.B. Fachberater)

Nr. Zeichen Bedeutung

5.2.1Person mit Sonderfunktion z. B. Fachberater (in Verbin-dung mit einem Zeichen, das die Aufgabe beschreibt)

Anmerkung:Die Aufgabe der Person sollte – soweit notwendig – als Bildzeichen oder Kurzbezeichnung im Zeichen „Person”, die Kurzbezeichnung der Herkunft und andere zur Identifizierung erforderliche (Kurz-)Bezeichnungen sollten im Zeichen oder rechts neben dem Zeichen „Person” angegeben werden.

II. System der taktischen Zeichen

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6. Zeichen zur Darstellung von Gegenständen (Fahrzeuge, Einsatzmittel, Gefahrenquellen u.a.)

6.1 Landgebundene Fahrzeuge

Nr. Zeichen Bedeutung

6.1.1 Fahrzeuge, landgebunden

6.1.2 Kraftfahrzeug, landgebunden

6.1.3Kraftfahrzeug, mehrspurig, geländegängig oder geländefähig

6.1.4 Wechselladerfahrzeug

6.1.5 Abrollbehälter, Container

6.1.6

Anhänger

6.1.7 Schienenfahrzeug

6.1.8 Kettenfahrzeug

6.1.9 Kraftrad

6.1.10 Fahrrad

6.1.11 Räumgerät (Raupe, Radlader, etc.)

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Nr. Zeichen Bedeutung

6.1.12

Hebegerät

6.1.13 Bagger

6.1.14 Brücke

6.2 Wasserfahrzeuge

Nr. Zeichen Bedeutung

6.2.1 Wasserfahrzeug

6.3 Luftfahrzeuge

Nr. Zeichen Bedeutung

6.3.1 Flugzeug

6.3.2 Hubschrauber

II. System der taktischen Zeichen

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6.4 Sonstige Einsatzmittel, Gefahrenquellen u.a.

Nr. Zeichen Bedeutung

6.4.1 Sirene

6.4.2 Lautsprecher

6.4.3 Sprengmittel, Sprengkörper, Blindgänger

6.4.4 Trinkwasser

6.4.5 Brauchwasser

6.4.6 Versorgung mit Betriebsstoffen und Verbrauchsgütern

6.4.7

Verpflegung

6.4.8 Bett

6.4.9 Zelt

6.4.10 Geräte

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7. Zeichen zur Darstellung von Richtungen, Bewegungen, Sammelpunkten

Nr. Zeichen Bedeutung

7.1 Richtung des Vortragens eines Einsatzes

7.2 Richtung, gerichtete Bewegung, Verbindung

7.3 Ausgangspunkt einer Bewegung

7.4 Endpunkt einer Bewegung

7.5Bewegung in zwei Richtungen (z.B. Sichten, Ordnen, Verteilen)

7.6 Sammeln

II. System der taktischen Zeichen

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8. Zeichen zur Darstellung von Informations- und Kommunikationsmitteln

Nr. IuK-Verbindung über Draht über Funk

8.1 Bildübertragung

8.2 Datenübertragung

8.3 Fax Fax Fax

8.4 Fernsprechen

8.5 Fernschreiben

8.6 Festbildübertragung

8.7 Relaisfunkbetrieb

8.8 Richtbetrieb

8.9 Kabelbau

Zeichen zur Darstellung von IuK-Mitteln und -verbindungen werden in der Regel in taktischen IuK-Skizzen im Rahmen dort notwendiger betrieblicher Angaben verwendet. Sie können auch in Kombination mit anderen taktischen Zeichen verwendet werden.

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9. Sonstige Zeichen

Nr. Zeichen Bedeutung

9.1 Hinweis auf Vermutung

9.2 Hinweis auf akute Situation

II. System der taktischen Zeichen

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Die in dieser Broschüre veröffentlichten Texte sind ur-heberrechtlich geschützt. Alle Rechte sind vorbehalten. Nachdruck und Verarbeitung für nicht kommerzielle Zwecke mit Quellenangaben und Belegexemplare an die Bundesgeschäftsstelle der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. sind erlaubt und gewünscht.

Diese Taktischen Zeichen wurden unter Nutzung der „Empfehlungen für Taktische Zeichen im Bevölkerungs-schutz“ der Ständigen Konferenz Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz (SKK) erstellt. Die grafische Ge-staltung der Taktischen Zeichen wurde finanziell unter-stützt durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Provinzialstraße 93, 53127 Bonn. Grafische Gestaltung der Empfehlungen für Taktische Zei-chen, Heike Bauer Grafik & DTP, Köln

An der Überarbeitung und Erstellung der zweiten Auflage haben organisationsübergreifend mitgewirkt:

Daniel Gelbke (ASB-Bundesverband), Frank Jörres (DRK-Generalsekretariat), Andreas Klingberg (DLRG-Bundesge-schäftsstelle), Harald Lewin (MHD-Generalsekretariat), Thomas Mitschke (BBK), Rudolf Römer (DFV-Bundesge-schäftsstelle), Harald Schottner (ASB-Bundesverband, SKK), Leander Strate (JUH-Bundesgeschäftsstelle)

Herausgeber:

Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.BundesvorstandLützowstr. 94D-10785 BerlinTel. 030 26997-0Fax 030 [email protected]

Fotos Titelseite: Andreas Berger-Winkler, Juliane Flurschütz, Andreas König, Julian Rossig

Stand: Juni 2016

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