FINANZDEPARTEMENT Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern Projekt Finanzreformen 08 Herzlich...

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FINANZDEPARTEMENT Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern „Projekt Finanzreformen 08“ Herzlich willkommen

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FINANZDEPARTEMENT

Umsetzung der Finanzvorlagen im Kanton Luzern

„Projekt Finanzreformen 08“

Herzlich willkommen

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FINANZDEPARTEMENT

bei Annahme Inkrafttreten 1.1.2008

Steuerpaket des Bundes Abstimmung 16.5.2004

NFA Bund Abstimmung 28.11.2004

(Kleine) Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2005

Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes auf 2008

Es folgt die Unternehmungssteuerreform (evtl. auf 2008)

Aufgabenreform Kanton/Gemeinden auf 1.1.2008

Folgen: Alle diese Projekte bringen Veränderungen bei den Finanzhaushalten von Kanton und Gemeinden.

Die Folgen müssen im Projekt Finanzreformen 08 berücksichtigt werden.

Finanzpolitik: Die Ereignisse

Daneben gibt es die Entlastungspakete des Bundes

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Welche weiteren Projekte laufen noch?(Projekte mit finanziellen Rückwirkungen auf Kanton und Gemeinden))

Neue Volksschulfinanzierung aufgrund der effektiven Betriebskosten

Totalrevision Gemeindegesetz mit dem neuen Finanzhaushaltrecht für die Gemeinden

Einführung Kostenrechnung für die Gemeinden (Handbuch Sommer 2005)

Ausarbeitung Wirkungsbericht Finanzausgleich 2005. Ende der Übergangsfrist 2009

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Umsetzung der SteuerreformenWerden in separaten Gesetzgebungsverfahren umgesetzt!

Die Umsetzung der „kleinen“ Steuergesetzesrevision 2005 ist im Gange.

Die „grosse“ Teilrevision des Steuergesetzes ist auf 2008 geplant.

Begünstigt werden: untere Einkommen, Familien/allein Erziehende, Mittelstand.

Priorität liegt ferner auf der Unternehmensteuerreform.

Die finanziellen Auswirkungen der steuerlichen Veränderungen für die Gemeinden sind im Finanzausgleich zu berücksichtigen. Ev. Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008.

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Nach der Ablehnung Steuerpaket

Der Bund wird neue Vorlagen erarbeiten:

Vermutlich weniger starke Betroffenheit von Kanton und Gemeinden

Reform der Unternehmungsbesteuerung (1. Priorität)

Familienbesteuerung (2. Priorität)

Wohneigentum (3. Priorität; Zeitpunkt noch ungewiss)

(insbesondere beim Wohneigentum)

Die absehbar notwendigen Mittel sind im IFAP bereitzustellen!

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Die NFA des Bundes

Riesiger Umsetzungsaufwand bei Bund und Kantonen:

Verfassungsänderungen (Volksabstimmung 28.11.04)

Gesetzesänderungen bei Bund und Kanton

Neue Verordnungen

Konzeptarbeit aufgrund der neuen Rahmengesetze

Neue Leistungsvereinbarungen

Neues Controlling

Budgetanpassungen

Betroffen sind gegen 50 Aufgabenbereiche

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Voraussichtlicher Zeitplan NFA Bund

Verfassungsänderungen Abstimmung 28.11.2004

Neues Finanzausgleichsgesetz Bund in Kraft 1.1.2008

2. NFA-Botschaft (mit Gesetzesänderungen) Start Vernehmlassung 2004

Behandlung in National- und Ständerat 2005/2006

Referendumsfrist

3. NFA-Botschaft (Dotierung der Töpfe) 2006/2007

Inkrafttreten Gesamtpaket voraussichtlich 1.1. 2008

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Strassen, Agglomerations- und Regionalverkehr

Wald-, Natur- und Landschaftsschutz, Hochwasserschutz, Luftreinhaltung

AHV/IV, EL, Prämienverbilligung KVG, Wohnheime, Sonderschulung, Betagtenhilfe/Spitex, Invalidenhilfe, Ausbildungsstätten Sozialberufe

NFA Bund: Betroffene Aufgabenbereiche

Soziale Sicherheit

Umwelt und Raumplanung

Verkehr

Landesverteidigung, Zivilschutz, Sport, Vermessung

Landwirtschaft

Ausbildungsbeihilfen, Denkmalpflege

Straf- und Massnahmenvollzug

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Aufgabenentflechtung - 53 Mio.

Kompensation direkte Bundessteuer + 40 Mio.

Verzicht Finanzkraftabstufung, vertikal + 79 Mio.

Verzicht Finanzkraftabstufung, horizontal + 100 Mio.

Neuer Ressourcenausgleich - 225 Mio.

Neuer geografisch-topografischer LA - 6 Mio.

Neuer sozio-demographischer LA - 0 Mio.

Finanzierung Härteausgleich + 4 Mio.

- = Entlastung/+ = Belastung (Stand Mai 2004)Provisorische Zahlen! Sie können sich noch ändern!

Total Entlastung Kanton Luzern - 61 Mio.

NFA Bund:Finanzielle Umlagerungen im Kanton Luzern

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Ablehnung NFA Bund

FolgenKanton und Gemeinden haben sich mit der Situation zu arrangieren.

Umfangreiche weitere Sparpakete werden notwendig.

Keine Entlastung von Fr. 61 Mio. bedeutet keine finanziellen Mittel zum Auffangen der Auswirkungen der späteren StG-Revisionen.

Szenarium: NFA Bund wird abgelehnt

Dies wäre ein worst-case-Szenario!

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Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden:Die Aufgabenbereiche

Soziales und gesellschaftliche Integration

Kultur

Umwelt/Natur/Landschaft

Raumplanung/Bau/Verkehr

Finanzen/Steuern

Wirtschaft

Gesundheit

Bildung/Sport

Justiz

Sicherheit

Gemeindegesetz

Finanzausgleich

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Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden:

Beispiel Soziales (mit NFA Bund)

+ 131.3 Mio. - 76.8 Mio.

- 11.3 Mio.

- 14.2

+ 22.0

+ 22.0

+ 32.0

+ 79.9

0

+ 2.1

0

0

+ 0.8

- 2.0

Kosten neu Differenz Kanton Gemeinden Kanton Gemeinden

Beiträge AHV

Beiträge IV

Prämienverbilligungen

Ergänzungsleistungen

Sonderschulung

IV-Einrichtungen (inkl. Sucht)

Spitex

Arbeitslosenversicherung

Massnahmen ZGB

WSH mit Kompetenzzentren

BFFS

WSH für Flüchtlinge

Total Ohne NFA + 66.2 - 61.9

0

0

30.0

49.0

15.0

0

10.0

0

1.5

1.5

2.0

2.0

0

0

30.0

49.0

40.0

93.8

0

3.5

0

0

2.0

0

- 29.6 Mio.

- 37.3

+ 9.4

- 2 2.5

+ 7.0

- 13.9

+ 6.0

- 1.4

+ 1.5

+ 1.5

+ 0.5

+ 2.0

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FINANZDEPARTEMENT

Gesamtüberblick Aufgabenreform, NFA und Steuerpaket

Kanton Gemeinden

Steuergesetzesänderungen

NFA

Aufgabenreform Kanton/Gemeinden

Total

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FINANZDEPARTEMENT

Steuerfussabtausch: Was spricht dagegen?(man müsste mindestens 0,4 Einheiten abtauschen)

Das finanzielle Gleichgewicht zwischen Kanton und Gemeinden ist bedroht.

Die gerechte Aufteilung zwischen den Gemeinden ist gefährdet. Die Gemeinden würden sehr unterschiedlich getroffen. Meggen würde 40 % seines Steuerertrages verlieren.

Höhere Gesamtsteuerbelastung im Kanton als Folge und damit ein Eigengoal im interkantonalen Steuerwettbewerb.

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FINANZDEPARTEMENT

Lösungsvorschläge vom Kanton

Gemeinsames und koordiniertes Vorgehen

Gleichzeitiges Inkrafttreten von NFA Bund, und Aufgabenzuteilung Kanton auf 1.1.2008 (Beachtung der StG-Revision)

Beachtung der finanziellen Auswirkungen (u.a. 60 Mio. aus NFA Bund) auf Kanton und Gemeinden; Beachtung der Finanzausgleichswirkungen auf die Gemeinden

3–4 Ausgleichstöpfe für den Ausgleich der finanziellen Verschiebungen

zum Beispiel:PrämienverbilligungErgänzungsleistungenHeimfinanzierungVolksschulbildung

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FINANZDEPARTEMENT

Innerkantonaler Finanzausgleich

Das besondere Augenmerk gilt den Gemeinden.

Von den Verschiebungen sind die Gemeinden sehr unterschiedlich betroffen. (Mehr als 20 Prozent des Gemeindehaushalts werden Veränderungen erfahren.)

Folge

Bereits im Wirkungsbericht 2005 wird die Gesamtschau berücksichtigt.

Um ein tragbares Ergebnis zu erzielen, könnte sich eine Anpassung des Finanzausgleichs auf 2008 aufdrängen.

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FINANZDEPARTEMENT

Voraussetzungen für das Gelingen

Die Umsetzung der Vorlagen muss:

in Gesamtschau erfolgen

in geordneten Bahnen ablaufen

Erforderlich sind:

Transparenz

Gerechte Aufteilung der Vor- und Nachteile

Zusammenarbeit zwischen Kanton und Gemeinden

Gemeinsame Projektorganisation Kanton – Gemeinden

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FINANZDEPARTEMENT

Finanzreformen 08 Kanton Luzern: Zeitplan

Start Umsetzung Finanzreformen 08 Kt. Luzern Frühjahr 2004

Information der Gemeinden April 2004

Erstes Umsetzungskonzept Ende 2004

Gesetzesanpassungen Im Einklang mit 2. NFA-Botschaft

Verabschiedung Botschaft Ende 2006

Behandlung im Grossen Rat Winter/Frühlings-Session 2007

Inkrafttreten 1. Januar 2008

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Projektorganisation: NFA Bund und Aufgabenzuteilung Kanton - Gemeinden

Kurt Stalder, Finanzverwalter (Vorsitz)

Gian Antonio Paravicini, Vorsteher Amt für Statistik

Je eine Vertretung der kantonalen Departemente

Vertretungen der Gemeinden (VLG und seine Unterorganisationen)

Judith Lauber, Projektleiterin Gemeindereform 2000+

Heinz Bösch, Finanzdepartement

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FINANZDEPARTEMENT

Ausblick Damit das anspruchsvolle

Projekt optimal gelingt,

bündeln Kanton und

Gemeinden ihre Kräfte

gemeinsam.

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FINANZDEPARTEMENT

Gemeindereform 2000+ und die Teilprojekte

1997 2000 20082004 2006

Planungsphase Umsetzungsphase

2002 in KraftGemeindeartikel

Gemeindegesetz

Struktur- und Gebietsreform 5 Fusionen weitere geplant

NFA Bund

AbstimmungTotalrev. Staatsverfassung Kt. Luzern

Umwelt/Natur/LandschaftRaumpl./Bau/Verkehr

weitere

SozialesKultur

Aufgabenzuteilung

Finanzausgleich 2003 in Kraft 1. Wirkungs- bericht (WB)

2. WB

Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Abstimmung In Kraft

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FINANZDEPARTEMENT

Auswirkungen auf Gemeindereform 2000+Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden

Justiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

TeilprojekteSoziales / IntegrationUmwelt / Natur / LandschaftRaumplanung / Bau / VerkehrKulturWirtschaftGesundheitBildung / SportJustizSicherheit

PrinzipienSubsidiaritätAKV-PrinzipHaushaltneutralitätVerteilungsgerechtigkeit

Verbinden

mit der

Umsetzung

NFA Bund

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FINANZDEPARTEMENTJustiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Verbindung Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden

mit Umsetzung NFA Bund

Balance der Aufgaben- und Ausgabenzuteilung zwischen Kanton und Gemeinden

Verbindung

auf der Zeitachse

übergeordnete Beurteilung der Auswirkungen der Aufgabenzuteilung auf die Finanzströme Kanton – Gemeinden

Beibehaltung der Prinzipien der Aufgabenzuteilung als Leitlinien

Verbindung der Projekte auf organisatorischer Ebene

Ziel

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FINANZDEPARTEMENTJustiz- und Sicherheitsdepartement Kanton Luzern

Planungsschritte

Mai 2004 Klausur Projektleitung Gemeindereform 2000+

Juni bis Ende November 2004

Anpassung Projektbeschrieb Aufgabenzuteilung Kanton – Gemeinden

Rücksprache mit Projektleitung der Teilprojekte Aufgabenzuteilungund Planung des weiteren Vorgehens.

Verbindung mit Projekt Finanzreform (NFA Bund)