Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg · Baden-Württemberg GmbH beantra-gen....

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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS Finanzielle Gewerbeförderung im Land Baden-Württemberg Zusammenstellung der wichtigsten Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme für die gewerbliche Wirtschaft

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INFORMATIONEN FÜR DIE PRAXIS

Finanzielle

Gewerbeförderung

im Land

Baden-Württemberg

Zusammenstellung der wichtigsten

Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts-

und Beratungsprogramme

für die gewerbliche Wirtschaft

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Herausgeber:

Baden-Württembergischer

Industrie-und Handelskammertag

Federführung Gewerbeförderung:

Industrie- und Handelskammer

Heilbronn-Franken

Ferdinand-Braun-Straße 20

74074 Heilbronn

Zusammenstellung und Bearbeitung:

Dipl.-Betriebswirt (FH) Martin Neuberger

Telefon: 07131 9677-112

Fax: 07131 9677-119

E-Mail: [email protected]

© 2020 Industrie- und Handelskammer

Heilbronn-Franken

Nachdruck mit Quellenangabe gestattet.

Um Übersendung eines Belegexemplars

wird gebeten.

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FINANZIELLE GEWERBEFÖRDERUNG

IM LAND

BADEN-WÜRTTEMBERG

Zusammenstellung der wichtigsten

Zuschuss-, Darlehens-, Bürgschafts- und Beratungsprogramme

für die gewerbliche Wirtschaft

Herausgegeben vom

Baden-Württembergischen

Industrie- und Handelskammertag

Stand: 15. Juli 2020

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Die Vielfalt und die häufigen Änderungen der öffentlichen Förderprogramme beein-

trächtigen deren Übersichtlichkeit erheblich. Wenngleich die Industrie- und Handels-

kammern der Flut von Staatshilfen kritisch gegenüberstehen und den Abbau von

Subventionen fordern, ist es ihre Aufgabe, die Unternehmen über die Finanzhilfen des

Landes und des Bundes zu informieren. In dieser Broschüre sind deshalb die wichtigsten

Förderprogramme für die gewerbliche Wirtschaft in Baden-Württemberg zusammen-

gestellt. Weiteres Informationsmaterial zu den einzelnen Programmen stellt Ihnen Ihre

IHK gerne zur Verfügung.

Was Sie bei der Antragstellung beachten müssen:

Förderanträge müssen grundsätzlich

vor Beginn eines Investitionsvor-

habens mit den jeweiligen Antrags-

vordrucken gestellt werden.

Die Antragstellung erfolgt in der

Regel bei der jeweiligen Hausbank

(Kreditinstitut).

Die Gesamtfinanzierung Ihres Vorha-

bens muss gesichert sein. Nach-

finanzierungen oder Umschuldungen

werden in der Regel nicht gefördert.

Die Darlehen müssen Sie in der Regel

banküblich absichern. Bei fehlenden

oder nicht ausreichenden Sicherheiten

können Sie die Übernahme einer

Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank

Baden-Württemberg GmbH beantra-

gen. Bei Bürgschaften von mehr als

2,5 Mio. € ist die L-Bank zuständig.

Die Bearbeitungsdauer der Anträge ist

je nach Programm sehr unterschied-

lich; sie kann zwischen einer Woche

und 12 Monaten (FuE-Projektförde-

rung) betragen.

Sie haben in aller Regel keinen

Rechtsanspruch auf die Gewährung

öffentlicher Darlehen, Zuschüsse und

Bürgschaften.

Sie müssen die öffentlichen Mittel für

den festgelegten Zweck verwenden

und darüber einen Nachweis führen.

Soweit eine Landesförderung vorge-

sehen ist, muss Ihr Vorhaben (in der

Regel) in Baden-Württemberg ver-

wirklicht werden; bei den Förder-

programmen für Forschung und

Entwicklung wird zumeist verlangt,

dass der Sitz des Unternehmens in

Deutschland liegt.

Bei den Förderdarlehen bleibt der

Zinssatz in aller Regel während der

ersten Phase der Laufzeit unverändert

(Festzinssatz).

Sie sind verpflichtet, bei Finanzhilfe-

anträgen den Tatsachen entsprechende

Angaben zu machen, und die zuge-

sagten Mittel zweckentsprechend ein-

zusetzen; im anderen Fall droht ein

Strafverfahren wegen Subventionsbe-

trug nach § 264 Strafgesetzbuch.

Viele Vorhaben können Sie mit Mitteln aus verschiedenen Förderprogrammen finanzie-

ren. Ihre Industrie- und Handelskammer berät Sie gerne bei der Auswahl der richtigen

Programme. Die Programme und Konditionen sind mit Stand vom 15. Juli 2020 dar-

gestellt. Die Zinssätze ändern sich allerdings häufig; über die aktuellen Konditionen der

Förderprogramme informiert Sie ebenfalls die IHK.

Die Broschüre wurde mit Sorgfalt erarbeitet, eine Gewähr für die Richtigkeit kann jedoch

nicht übernommen werden.

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Inhalt

Existenzgründung und -festigung 4

Unternehmenssicherung 6

Arbeitsplätze und Ausbildung 8

Unternehmensberatung 10

Regionale Wirtschaftsförderung 12

Corona-Hilfen 13

Moderne Technologien,

Forschung und Entwicklung 14

Umweltschutz und

Energieeinsparung 16

Export 18

Bürgschaften und Garantien 20

Weitere Förderprogramme 21

Förderung von Innovationsvorhaben

Förderung von Auslandsvorhaben

Förderung Umwelt und Energie

Förderung sonstiger Vorhaben

Förderdatenbank des Bundes im Internet

Abkürzungen und Anschriften 22

Anschriften der Industrie- und Handelskammern

in Baden-Württemberg 24

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Förderprogramme

Existenzgründung und -festigung

BA ERP

Bundesagentur für Arbeit Programm ehemals entwickelt aus dem European Recovery

Program (Marshallplan) der Nachkriegszeit

4 Stand: 15. Juli 2020

Programm Landesprogramm Startfinanzierung 80

Landesprogramm Gründungsfinanzierung

Bundesprogramm ERP-Gründerkredit StartGeld

Bundesprogramm ERP-Kapital für Gründung

Wer gefördert wird

Existenzgründer aus Ge-werbe und Freie Berufe mit Gesamtkapitalbedarf bis 200.000 € (bei Team-gründung bis 800.000 €) bis 5 Jahre nach Gründung

Existenzgründer und max. fünf Jahre alte gewerbliche Unternehmen bis 250 Mit-arbeiter und bis 50 Mio. € Umsatz bzw. 43 Mio. € Bi-lanzsumme; Freie Berufe

Natürliche Personen sowie Unternehmen (bis 50 Mit-arbeiter und 10 Mio.€ Um-satz oder Bilanzsumme), die weniger als fünf Jahre bestehen, und Freie Berufe

Personen, die eine selb-ständige und nachhaltig tragfähige Existenz als Haupterwerb aufnehmen; Festigung innerhalb von drei Jahren nach Gründung

Was gefördert wird

Neugründung, Betriebs-übernahme, tätige Beteili-gung, Existenzfestigung (innerhalb von 5 Jahren); Investitionen (Bau- u. Um-bauvorhaben, Maschinen, Einrichtungen, Fahrzeuge), Waren-, Material-, Ersatz-teillager, Betriebsmittel (Gehälter, Miete, Markt-einführung); Erwerbspreis oder Gesellschaftsanteil

Gründung (auch Neben-erwerb), Modernisierung, Erweiterung, Übernahme, tätige Beteiligung, Exis-tenzfestigung (innerhalb von fünf Jahren nach Gründung); Grundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Nutz-fahrzeuge, Geräte, Maschi-nen, Einrichtungen; Wa-renlager, Betriebsmittel

Existenzgründung (Errich-tung, Erwerb eines Betrie-bes, Übernahme einer täti-gen Beteiligung); auch für Nebenerwerb, der mittelfristig auf Haupt-erwerb ausgerichtet ist; erneute Unternehmens-gründung unter bestimmten Bedingungen; Festigungsmaßnahmen in-nerhalb von fünf Jahren

Gründung (auch tätige Be-teiligung oder Übernahme) oder Festigungsmaßnahme innerhalb von drei Jahren nach Gründung; gefördert werden alle In-vestitionen, die einer mit-tel- und langfristigen Mit-telbereitstellung bedürfen; Material-, Waren-, Ersatz-teillager, externe Beratun-gen, erste Messeteilnahme

Wie gefördert wird

Darlehen (bis 100 % der förderfähi-gen Kosten); max. 125.000 € je Gründer oder Unternehmer; insges. maximal 500.000 € je Un-ternehmen; die Hausbank kann den u. g. Zins um bis zu 0,5 %-Punkte erhöhen

Darlehen (bis 100 % der förderfähi-gen Kosten); min. i.d.R. 10.000 €, max. 5 Mio. €; Tilgungszuschuss bei be-sonders niedrigem Zinsni-veau möglich

Darlehen (bis zu 100 % des Investi-tions- und Betriebsmittel-bedarfs); max.125.000 € je Existenz-gründer, davon bis zu 50 T€ für Betriebsmittel; bei Gründungen im Team kann jeder Gründer bis 125 T€ beantragen

Nachrangdarlehen (risikotragende Mittel mit Eigenkapitalfunktion); Eigenmitteleinsatz minde-stens 15 %, die mit diesem Darlehen bis auf 45 % auf-gestockt werden können; Darlehen max. 500.000 € pro Person

Wie die Konditionen sind

Zinssatz: 1,25 % Auszahlung jeweils: 100 % Effektiv-Zins 2,56 % Laufzeit: 5 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei Laufzeit 5, 8 oder 10 Jahre (0, 1 oder 2 tilgungsfreie Jahre möglich) Sicherheiten: Bürgschaft in Höhe von 80 % Bearbeitungsgebühr: 1,0 % aus dem Bürgschaftsbetrag, mindestens 200 € Provision: 1,0 % p. a. vom Bruttodarlehensbetrag (im Effektivzins enthalten)

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *) Laufzeit: 5 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei Alternativen z. B.: Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *) Laufzeit: 8 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *) Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *) Laufzeit: 20 / 3 Jahre Auszahlung: 100 %; Darlehen auch ohne til-gungsfreie Jahre möglich Sicherheiten: Bürgschaft der Bürgschaftsbank bzw. der L-Bank möglich

Zinssatz: 1,20 % Effektiv-Zins: 1,21 % Laufzeit: 5 Jahre, davon bis ein Jahr tilgungsfrei; alternativ: Zinssatz: 2,02 % Effektiv-Zins: 2,04 % Laufzeit: 10 / 2 Jahre Auszahlung: 100 % Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsent-schädigung möglich Sicherheiten: Haftungsfreistellung in Hö-he von 80 % für die durch-leitende Hausbank

Zinssatz: 1. - 3. Jahr: 0,40 % 4. - 10. Jahr: 2,40 % danach Neufestlegung; Auszahlung: 100 % Effektiv-Zins: 2,82 % Garantieentgelt: 1,0 % p.a. Laufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfrei Sicherheiten: persönliche Haftung des Antragstellers und u. U. des Ehegatten bzw. Lebenspartners; außerplanmäßige Tilgung nur gegen Vorfälligkeits-entschädigung

Wo der Antrag zu stellen ist

Hausbank L-Bank

Hausbank L-Bank

Hausbank KfW Hausbank KfW

Wann der Antrag zu stellen ist

Vor Beginn des Vorhabens

Vor Beginn des Vorhabens

Vor Beginn des Vorhabens

Vor Beginn des Vorhabens

Was noch wichtig ist

Gefördert wird auch die wiederholte Existenzgrün-dung oder ein gleitender Übergang in die Selbst-ständigkeit

50 %-ige Kombi-Bürg-schaft der Bürgschafts-bank bzw. der L-Bank zu besonderen Konditionen möglich

Für Vorhaben mit Kapi-talbedarf über 125.000 € steht der „ERP-Gründer-kredit-Universell“ zur Ver-fügung (siehe Seite 5)

Notwendig ist eine Stel-lungnahme der IHK oder einer anderen fachkundigen Stelle

Fundstelle Merkblatt der L-Bank Stand: 10/2019

Merkblatt der L-Bank Stand: 03/2020

Merkblatt der KfW Stand: 05/2020

Merkblatt der KfW Stand: 01/2020

Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS) an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dann der konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

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KfW L-Bank

KfW Bankengruppe L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

MBG

PtJ

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH

Forschungszentrum Jülich GmbH, Projektträger Jülich

(PtJ), Geschäftsstelle Berlin

Stand: 15. Juli 2020 5

Bundesprogramm ERP-Gründerkredit Universell

BA-Programm Gründungszuschuss

MBG Beteiligungen Existenzgründung / Unternehmensnachfolge

Landesprogramm Start-up BW Pre Seed Frühphasenfinanzierung

Bundesprogramm EXIST-Forschungs-transfer

Existenzgründer und maxi-mal fünf Jahre alte ge-werbliche Unternehmen, freie Berufe

Arbeitnehmer, die ihre Arbeitslosigkeit durch eine Selbständigkeit beenden und noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Ar-beitslosengeld haben

Existenzgründer in der gewerblichen Wirtschaft (Neugründung, Festigung bis drei Jahre, tätige Betei-ligung, MBO, MBI, Be-triebsübernahme)

Existenzgründer und junge Unternehmen (KMU) in der frühen Gründungs-phase, deren Eintragung in das Handelsregister höchs-tens fünf Jahre zurückliegt

Forscherteams an Hoch-schulen; kleine technologieorien-tierte Unternehmen gemäß KMU-Definition (Rechts-form Kapitalgesellschaft)

Existenzgründung (Errich-tung, Erwerb eines Be-triebes, Übernahme einer tätigen Beteiligung), auch Gründung im Nebener-werb oder erneute Unter-nehmensgründung; Festi-gungsmaßnahmen inner-halb von fünf Jahren nach Gründung; Vorhaben im Ausland

Sicherung des Lebensun-terhalts und soziale Siche-rung nach Aufnahme einer selbständigen hauptberuf-lichen Tätigkeit mit min-destens 15 Stunden pro Woche. Zu berücksichti-gen ist die Aufnahmefä-higkeit des Arbeitsmarktes und die Frage, ob Stel-lenangebote vorhanden sind

Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgrün-dung bzw. -festigung ent-stehenden Kosten (Investi-tionen, Betriebsmittel); auch bei Übernahme bzw. einer tätigen Beteiligung; es muss ein Erfolg ver-sprechendes Konzept vor-liegen; ein angemessener Eigenmitteleinsatz ist er-forderlich

Das Programm unterstützt wachstumsorientierte Start-ups mit einem überdurch-schnittlichen Innovations-grad. Das Start-up darf noch nicht von Dritten mit Eigenkapital in einem grö-ßeren Umfang finanziert worden sein. Kooperation mit Start-up-Inkubatoren, Acceleratoren oder Start-up-Initiativen

Phase I: Entwicklungsar-beiten zur Vorbereitung einer Unternehmensgrün-dung; Umsetzung wissen-schaftlicher Ergebnisse in technische Produkte und Verfahren; Businessplan. Phase II: Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäfts-tätigkeit im neu gegründe-ten Technologieunterneh-men

Darlehen (bis 100 % der förderfähi-gen Investitionskosten); Betriebsmittel (mit fünf Jahren Laufzeit); max. 25 Mio. €; bei Vor-haben mit Risikoübernah-me bis 100 Mio. € (KfW-Sonderprogramm 2020)

Zuschüsse im Ermessen der Agentur für Arbeit, auf-geteilt in zwei Förderpha-sen: 1. Phase – sechs Monate 2. Phase – neun weitere

Monate; der Arbeitslosengeld-An-spruch wird im selben Maße aufgebraucht

Stille Beteiligungen bis 250.000 €, im Einzelfall darüber; die Höhe orientiert sich u. a. am Eigenmittel-einsatz; bei Unternehmensnachfol-ge max. Beteiligungshöhe 750.000 €; Zins in den er-sten drei Jahren 3,75 % + 2,00 % gewinnabhängig

Als Mezzanin-Finanzie-rung wird Start-up BW Pre-Seed im Verhältnis 80:20 (Land zu Kooperations-partner) gewährt. Das be-nötigte Finanzierungsvo-lumen muss zwischen 50.000 € und (i. d. R.) max. 200.000 € liegen

Zuschüsse zu den zuwen-dungsfähigen projektbezo-genen Ausgaben; der Förderzeitraum beträgt jeweils (I u. II) 18 Monate; in Einzelfällen 36 Monate bei Phase I; eine unmittel-bare Antragstellung für die Phase II ist allerdings nicht möglich

Zinssatzsatz (nur KMU): 1,03 - 7,43 % *) Laufzeit: 5 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Alternativen z. B.: Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *) Laufzeit: 10 / 2 Jahre; Auszahlung jeweils 100 %; bei Vorhaben mit Risiko-übernahme durch die KfW (KfW-Sonderprogramm 2020) andere Laufzeiten (bis 6 bzw. bis 10 Jahre) und Konditionen (1,0 % bis 1,46 %)

1. Phase – in Höhe des bis-lang bezogenen, indivi-duellen Arbeitslosengel-des, zuzüglich monatlich 300 €

2. Phase – Pauschalbetrag in Höhe von monatlich 300 € (die Geschäfts-tätigkeit muss anhand geeigneter Unterlagen nachgewiesen werden)

Beteiligungsentgelt: 1.-3. Jahr: 4,00 % fest +

2,00 % gewinnabhängig; 4.-6. Jahr: 5,75 % fest +

2,00 % gewinnabhängig; ab 7. Jahr: 6,50 % fest +

2,00 % gewinnabhängig. Laufzeit: 10 Jahre, vorzei-tige Rückzahlung ist gegen Agio möglich Bearbeitungsgebühr: 1 % der genehmigten Be-teiligung Sicherheiten: Bürgschafts-bank/persönliche Garantie

Zinslose Zuwendung mit Rückzahlungs- und Wand-lungsvorbehalt; Grundlaufzeit 24 Monate, bei Bedarf Verlängerung um weitere 12 Monate; im Erfolgsfall rückzahlbar (statt der Rückzahlung kann das Land eine Beteiligung am Unter-nehmen verlangen)

Phase I: 90 % für FhG, HGF, Max-Planck-Gesell-schaft u. Leibniz-Gemein-schaft, bis zu 100 % für Hochschulen und sonstige Forschungseinrichtungen; Phase II: Gründungszu-schuss im Verhältnis von 3:1 zur Höhe der eigenen Mittel (Eigenkapital, Be-teiligungskapital), max. 180.000 €; jedoch höchstens 75 % der spezifischen Kosten des Vorhabens

Hausbank KfW Örtliche Agentur für Arbeit

MBG oder Hausbank

Kooperations-/Betreuungs-partner

Hochschule / Forschungs-einrichtung PtJ

Vor Beginn des Vorhabens

Vor Aufnahme der selb-ständigen Tätigkeit

Das Vorhaben darf noch nicht abgeschlossen sein

Einreichung von Projekt-skizzen: 1.1.-31.1. und 1.7. -31.7. eines Kalenderjahres

Risikoübernahme von bis zu 90 % und Kredit bis 100 Mio. € im KfW-Sonder-programm 2020 (Corona-Hilfe) für 3 bis 5 Jahre alte Unternehmen möglich (be-fristet bis 31.12.2020)

Notwendig ist eine Stel-lungnahme der IHK oder einer anderen fachkundigen Stelle

Ausführliche Informatio-nen zum Programm sowie zu den Kooperations-/Be-treuungspartnern unter www.startupbw.de

Alternative Förderangebote im Hochschulbereich: EXIST-Gründerstipendium sowie Landesprogramm Junge Innovatoren

Merkblatt der KfW Stand: 06/2020

§ 93 und § 94 SGB III; § 16b und § 16c SGB II

Konditionen-Merkblatt der MBG

Richtlinie des WM Stand: Februar 2020

Richtlinie des BMWi vom 21.04.2020 www.exist.de

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FörderprogrammeUnternehmenssicherung

6 Stand: 15. Juli 2020

Programm LandesprogrammWachstumsfinanzierung

LandesprogrammInvestitionsfinanzierung

BundesprogrammKfW-Unternehmerkredit

LandesprogrammLiquiditätskredit

Wer gefördertwird

Gewerbliche Unternehmenmit bis zu 250 Mitarbeiternund 50 Mio. € Umsatz oder43 Mio. € Bilanzsumme, dieseit mind. fünf Jahren be-stehen (auch Freie Berufe)

Alle gewerblichen Unterneh-men sowie Freiberufler inKommunen mit weniger als50 000 Einwohnern (in derRegion Stuttgart mit wenigerals 30 000 Einwohnern)

Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft und Frei-berufler, die seit mindestensfünf Jahren bestehen

Gewerbliche Unternehmenund freiberuflich Tätige mitbis zu 500 Beschäftigten(Verkehrssektor nur unterbestimmten Voraussetzun-gen)

Was gefördertwird

Investitionen, die einer lang-fristigen Mittelbereitstellungbedürfen, z. B. Erweiterung(auch Standortverlagerung),Rationalisierung, Moderni-sierung, Umstellung vonProduktionsverfahren oderProduktpalette, Erwerb vonUnternehmen oder tätige Be-teiligungen.Gefördert werden Grundstü-cke, Gebäude, Betriebsaus-stattung (Maschinen, Anla-gen, Geräte, Büroeinrich-tung, Nutzfahrzeuge etc.);Übernahmepreis; Warenla-ger; Betriebsmittelbedarf(nur mit 5-jähriger Laufzeitmöglich)

Investitionen von Unterneh-men, die mit ihrer Geschäfts-tätigkeit zur Verbesserungder Wirtschaftsstruktur undder Ausweitung bzw. Siche-rung des Arbeitsplatzange-botes beitragen:Erweiterung, Rationalisie-rung, Standortverlagerung,Modernisierung, Übernah-me, Beteiligung;förderfähige Kosten: Grund-stücke / Gebäude, Baumaß-nahmen, EDV, Anlagen,Maschinen, Einrichtungen,Geräte, Übernahmepreis fürUnternehmen oder Gesell-schaftsanteile; auch Fremd-vermietung von Immobilien

Investitionen, die einer mit-tel- und langfristigen Mittel-bereitstellung bedürfen undeinen nachhaltigen wirt-schaftlichen Erfolg erwartenlassen; Betriebsmittel; tätigeBeteiligungen; immaterielleInvestitionen (z. B. Patente,Lizenzen).Investitionen im Ausland vondeutschen Unternehmen so-wie deren Tochtergesell-schaften, Joint Ventures

· Wachstumsbedingter Be-triebsmittelbedarf, z. B.Aufstockung Warenlager,Ausweitung der Debitoren,Skontierfähigkeit

· Konsolidierung, z. B. Zah-lungsfähigkeit, Umschul-dung aus Kontokorrent,Investitionen zur Anpas-sung an Umfeld: Nach-frageverschiebung, Wett-bewerbsverschärfung,Technologiesprünge; Re-strukturierung der Passiv-seite (Laufzeitstruktur)

· Betriebsübernahmen, z. B.Übernahmepreis, Abfin-dungen, Investitionen zurModernisierung oder Er-weiterung

Wie gefördertwird

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenKosten);min. i.d.R. 10.000 €,max. i. d. R. 5 Mio. €;Tilgungszuschuss bei beson-ders niedrigem Zinsniveaumöglich

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenKosten);Mindestbetrag: 5.000 €,Höchstbetrag: in der Regel10 Mio. € je Unternehmen/Darlehensnehmer und Jahr

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenInvestitionen bzw. Betriebs-mittel);max. 100 Mio. € pro Vorha-ben;

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenAusgaben);min. 10.000 €,Höchstgrenze 5 Mio. €;Laufzeitvarianten: 4-10 Jah-re; tilgungsfreie Jahre mög-lich

Wie dieKonditionensind

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfreiAlternativ:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 8 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 10 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 15 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 20 /3 Jahre;Auszahlung jeweils: 100 %;für sämtliche Laufzeiten sindVarianten ohne tilgungsfreieJahre möglich

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 6 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 8 Jahre;

Zinssatz: 1,00- 7,40 % *)bei Laufzeit: 10 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 20 Jahre;

weitere Laufzeiten und til-gungsfreie Jahre möglich;Auszahlung: jeweils 100 %;einmalige Bearbeitungsge-bühr der Hausbank bis zu1 % (höchstens 1.250 €) desKreditbetrags möglich

Zinssatz (nur für KMU):1,03 - 7,43 % *)Laufzeit: bis 6 Jahre, davonzwei Jahre tilgungsfreiZinssatz: 1,03 - 7,43 % *)Laufzeit: bis 10 Jahre, davonzwei Jahre tilgungsfrei;

Andere Konditionen bei Kre-diten mit Haftungsfreistel-lung im Rahmen der Corona-Krise (KfW-Sonderpro-gramm 2020, befristet bis31.12.2020)

Konditionen:Kürzeste Variante:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Effektiv-Zins: 1,00 - 7,61 %Laufzeit: 4 Jahre, davon einJahr tilgungsfreiLängste Variante:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Effektiv-Zins: 1,00 - 7,61 %Laufzeit: 10 Jahre, davon2 Jahre tilgungsfrei;Auszahlung jeweils 100 %;50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank (nur fürKMU) bzw. der L-Bank zubes. Konditionen möglich

Wo der Antragzu stellen ist

Hausbank ð L-Bank Hausbank ð L-Bank Hausbank ð KfW Hausbank ð L-Bank

Wann der Antragzu stellen ist

Vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank

Vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank

Vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank

Vor Beginn des Vorhabensbei der Hausbank

Was nochwichtig ist

50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank bzw.der L-Bank zu besonderenKonditionen möglich

50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank (nur fürKMU) bzw. der L-Bank zubes. Konditionen möglich

Haftungsfreistellung in Höhevon 90 % für KMU und 80 %für größere Unternehmen imRahmen der Corona-Hilfeder KfW möglich

Bei Liquiditätsbedarf auf-grund der Corona-Krise kannder Liquiditätskredit Plus(mit Tilgungszuschuss) be-antragt werden (sh. Seite 13)

Fundstelle Merkblatt der L-BankStand: 03/2020

Merkblatt der L-BankStand: 07/2018

Merkblatt der KfWStand: 06/2020

Merkblatt der L-BankStand: 06/2020

Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)

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BMASKfWL-BankMBG

Bundesministerium für Arbeit und SozialesKfW BankengruppeL-Bank Staatsbank für Baden-WürttembergMittelständische Beteiligungsgesellschaft GmbH

Stand: 15. Juli 2020 7

LandesprogrammTourismusfinanzierung

MikromezzaninfondsDeutschland

MBGBeteiligungsprogramm

LandesprogrammWachstum undWettbewerb

MikrokreditfondsDeutschland

Unternehmen aus dem Be-herbergungs- und Gastro-nomiegewerbe (bis 250Mitarbeiter und bis 50 Mio.€ Umsatz bzw. 43 Mio. €Bilanzsumme)

Klein- und Kleinstunter-nehmen (weniger als 50Mitarbeiter und Umsatzoder Jahresbilanz unter 10Mio. €), Existenzgründer

Gewerbliche Unternehmenmit weniger als 250 Be-schäftigten und entwederhöchstens 50 Mio. € Um-satz oder 43 Mio. € Bilanz-summe

Unternehmen der Agrar-und Ernährungswirtschaftmit weniger als 250 Mit-arbeiter und 50 Mio. €Umsatz oder 43 Mio. € Bi-lanzsumme

Unternehmensgründer so-wie kleine und junge Un-ternehmen, insbesondereFrauen oder bei Migrati-onshintergrund sowie aus-bildende Betriebe

Investitionen in touristischeEinrichtungen wie z. B.:Modernisierungen und Sa-nierungen von Gebäuden;Erweiterung in Verbindungmit Modernisierung;Neubauten;Betriebsübernahmen (so-fern Investitionen in tou-ristische Einrichtungen ge-plant sind)

Erwerb von Grundstückenund Gebäuden, Betriebs-ausstattung, Bau- und Um-baumaßnahmen usw.

Investitionen in Wachs-tum, Arbeitsplätze undAusbildung; Betriebsmit-tel; Eigenkapitalstärkung;Existenzgründungen, ins-besondere auch Unterneh-men, die aus der Arbeits-losigkeit oder von Men-schen mit Migrations-hintergrund gegründet wer-den;Kauf eines Unternehmens,Unternehmensnachfolgen

Eine Kombination mit ei-nem von der Bürgschafts-bank Baden-Württembergverbürgten Hausbank- oderFörderkredit ist möglich

(Teil-) Finanzierung einesVorhabens u. a. baulicheInvestitionen, Betriebsver-lagerung, Rationalisierung,Modernisierung, Kapazi-tätserweiterung, Markter-schließung, Sortimentser-weiterung; Ablösung einesGesellschafters oder Aus-zahlung bei Erbauseinan-dersetzung; Umstrukturierung; Konsolidierung, Um-setzung einer Digitalisie-rungsstrategie;Innovationen: Personal-und Materialkosten, Proto-typen, externe FuE-Kosten,Prototypen)

Bau, Erwerb und Moderni-sierung von Betriebsgebäu-den sowie von baulichenAnlagen wie Produktions-,Vertriebs- und Verwal-tungsgebäude; Errichtung,Erwerb und Modernisie-rung von technischen An-lagen wie Produktionsan-lagen, Ausrüstungsgüter,Geschäftsausstattungen;Erwerb von Grundstücken;Kauf von Maschinen undFahrzeugen.

Betriebsmittel können überdas Programm Agrar- undErnährungswirtschaft „Be-triebmittel“ der L-Bank ge-fördert werden

Kredite für konkrete un-ternehmerische Verwen-dungszwecke. Je nach in-dividueller Situation kannder erste Kreditschrittbspw. 1.000 €, 5.000 € oder10.000 € betragen; nachstörungsfreien Rückzah-lungen sind Erhöhungenauf bis zu 25.000 € möglich

Darlehen(i.d.R. bis 100 % der för-derfähigen Kosten);mindestens 10.000 €,maximal 5 Mio. €

Kapitalbeteiligungmindestens 10.000 €maximal 50.000 €Erstfinanzierungsbetrag beiNeugründungen 35.000 €(Folgefinanzierung mög-lich)

Stille Beteiligungbis 1,0 Mio. €; die Höheorientiert sich am wirt-schaftlichen Eigenkapitaldes Unternehmens; inEinzelfällen (in Koopera-tion mit der Hausbank) bisinsgesamt 2,5 - 3,0 Mio. €

Darlehen(bis 100 % der förderfähi-gen Investitionskosten);maximal i. d. R. 10 Mio. €je Darlehensnehmer undJahr; abhängig vom Zins-niveau kann ein Förder-zuschuss gewährt werden

Mikrokreditebis zu 100 % der förder-fähigen KostenKreditvolumen insgesamtmaximal 25.000 €

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 8 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 10 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 15 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 20 / 3 JahreAuszahlung 100 %;auch Laufzeiten ohne til-gungsfreie Jahre möglich

Beteiligungsvergütung:8,00 % pro Jahr aus demBeteiligungsbetrag plus ge-winnabhängige Vergütungin Höhe von 1,50 %;Laufzeit 10 Jahre; Rück-zahlung nach 7 Jahren indrei gleich großen Jahres-raten; es sind keine Sicher-heiten zu stellen; Bearbei-tungsgebühr: 3,50 % ausdem Beteiligungsbetrag(wird nur bei Genehmi-gung fällig)

Beteiligungsentgelt:Festentgelt: 4,25 - 8,25 %zzgl. 1,75 - 4,00 % gewinn-abhängig je nach der indi-viduellen Bonitätsklasse(1 - 6) des UnternehmensBearbeitungsgebühr:1,50 % des genehmigtenBeteiligungsbetrages;Laufzeit: 7 bzw. 10 Jahre;die vorzeitige Rückzahlungist gegen Agio möglichSicherheiten: Garantie derBürgschaftsbank undi. d. R. persönl. Haftung

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 6 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 8 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 10 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 15 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 20 Jahre;

Auszahlung jeweils 100 %;(tilgungsfreies Jahr mög-lich); Rückzahlung am En-de der Zinsfestschreibungmöglich

Zinssatz: 7,90 % (effektiv)fest für die gesamte Lauf-zeit;Auszahlung 100 %;Abschlussgebühr in Höhevon 100 € je Kredit;Laufzeit bis zu maximalvier Jahre (wird an indivi-duelle Möglichkeiten an-gepasst);Sicherheit: Referenzen ausdem persönlichen und demgeschäftlichen Umfeld derKreditnehmer, oft unterlegtdurch kleine Bürgschaften

Hausbank ð L-Bank MBG (direkt oder über dieHausbank)

MBG (direkt oder über dieHausbank)

Hausbank ð L-Bank Mikrofinanzinstitut; siehe:www.mein-mikrokredit.de

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens

50 %-ige Kombi-Bürg-schaft der Bürgschaftsbankbzw. der L-Bank zu be-sonderen Konditionenmöglich

Die MBG setzt denMikromezzaninfonds inBaden-Württemberg um;eine elektronische Antrag-stellung ist möglich

Spezielle Programme derMBG für junge und fürtechnologieorientierte Un-ternehmen

Einmalige Bearbeitungsge-bühr der Hausbank bis zu1 % (höchstens 1.250 €)des Kreditbetrags möglich

Hinter dem Mikrokredit-fonds Deutschland stehendas BMAS und das BMWi

Merkblatt der L-BankStand: 03/2020

Merkblatt der MBG Merkblatt der MBG Merkblatt der L-BankStand: 02/2018

Informationen des BMAS

an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dannder konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

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FörderprogrammeArbeitsplätze und Ausbildung

8 Stand: 15. Juli 2020

Programm BA-ProgrammEingliederungszuschuss

BA-ProgrammFörderung (schwer-)behinderter Menschen

LandesprogrammBeschäftigung schwer-behinderter Menschen

LandesprogrammArbeitsplätze für schwer-behinderte Menschen

Wer gefördertwird

Arbeitgeber, die bestimmtevon der Agentur für Arbeitdefinierte Personengruppeneinstellen

Arbeitgeber, die behinderte,schwerbehinderte oder ihnengleichgestellte Menscheneinstellen, ausbilden oderdiese fördern

Arbeitgeber, die Menschenmit einer wesentlichenBehinderung in ein Arbeits-oder Ausbildungsverhältniseinstellen

Arbeitgeber, die neue bzw.zusätzliche Arbeitsplätze fürbestimmte besonders betrof-fene schwerbehinderte Men-schen schaffen

Was gefördertwird

Eingliederung und Beschäf-tigung von Arbeitnehmern1) mit Vermittlungshemm-

nissen, wenn deren Ver-mittlung wegen in ihrerPerson liegender Umstän-de erschwert ist (bspw.Dauer oder Häufigkeit derArbeitslosigkeit, familien-bedingte Unterbrechungder Berufstätigkeit, ge-sundheitliche Einschrän-kungen, fehlende Berufs-erfahrung, fehlender Be-rufsabschluss);

2) wenn diese nach (1) über50 Jahre alt sind

1) Eingliederung von behin-derten und schwerbehin-derten Menschen;

2) Eingliederung von beson-ders betroffenen schwer-behinderten Menschen,wenn diese wegen in ihrerPerson liegender Umstän-de nur erschwert vermit-telbar sind

Beschäftigung bzw. Ausbil-dung von besonders betrof-fenen schwerbehindertenMenschen, die wegen derAuswirkungen ihrer Behin-derung auf die Teilhabe amArbeitsleben einen besonde-ren Unterstützungsbedarf ha-ben, soweit sie in sozial-versicherungspflichtigen Be-schäftigungsverhältnissenmit einem Umfang von mind.15 Wochenstunden am all-gemeinen Arbeitsmarkt be-schäftigt werden;insbesondere für Menschen,die in einer Schule oder ineiner Werkstatt für behinder-te Menschen gezielt auf einArbeitsverhältnis vorbereitetwurden oder die bereits amallgemeinen Arbeitsmarktbeschäftigt waren;zur Zielgruppe gehören auchseelisch wesentlich behin-derte Menschen

Schaffung von neuen, erfor-derlichenfalls behinderungs-gerecht ausgestatteten Ar-beitsplätzen für schwerbehin-derte Menschen, die ohneBeschäftigungspflicht oderüber die Beschäftigungs-pflicht hinaus eingestelltwerden sollen, die im Rah-men der besonderen Be-schäftigungspflicht einge-stellt werden sollen, die nacheiner Arbeitslosigkeit vonmehr als 12 Monaten ein-gestellt werden sollen, dienach an einer Beschäftigungin einer Werkstatt für behin-derte Menschen eingestelltwerden sollen od. deren Be-schäftigungsverhältnis ohneUmsetzung auf einen neu zuschaffenden Arbeitsplatz en-den würde. Schaffung vonerforderlichenfalls behinde-rungsgerecht ausgestattetenAusbildungsplätzen

Wie gefördertwird

Zuschuss zum berücksichti-gungsfähigen Arbeitsentgelt

Zuschuss zum berücksichti-gungsfähigen Arbeitsentgelt

Max. drei Inklusionsprämi-en von jährlich bis 2.000 €sowie Lohnkostenzuschüsse

Einmaliger Zuschuss zu denInvestitionskosten oder Dar-lehen

Wie dieKonditionensind

Förderhöhe und Förderdauerrichten sich nach dem Um-fang der Einschränkung derArbeitsleistung und den An-forderungen des Arbeits-platzes (Minderleistung),maximal1) bis zu 50 % für bis zu 12

Monate;2) bis zu 50 % für bis zu 36

Monate (wenn die Förde-rung bis 31.12.2023 be-gonnen hat)

Höchstbeträge:1) bis zu 70 % für die Dauer

von bis zu 24 Monaten2) bis zu 70 % für die Dauer

von bis zu 60 Monaten, fürMitarbeiter ab 55 Jahre biszu 96 Monaten

Nach Ablauf von zwölfMonaten ist der Eingliede-rungszuschuss um 10 %-Punkte jährlich zu vermin-dern (bei besonders betrof-fenen Schwerbinderten nach24 Monaten). 30 % des zuberücksichtigenden Arbeits-entgelts dürfen nicht unter-schritten werden

Bei unbefristeten Arbeits-verhältnissen: bis zu dreiPrämien je zu Beginn einesBeschäftigungsjahres;bei Befristung: erste Prämiezu Beginn eines Beschäfti-gungsjahres; zweite Prämiebei Übernahme in ein unbe-fristetes Arbeitsverhältnis;Lohnkostenzuschüsse zwi-schen 30 % und 70 % derBruttogehaltsaufwendungendes Arbeitgebers je nachArbeitsverhältnis und Be-schäftigungsdauer;bei Ausbildung: 275 €/Mo-nat (insg. maximal 10.000 €)

Art und Höhe der Leistungbestimmen sich nach denUmständen des jeweiligenEinzelfalles. Der Arbeitge-ber muss sich in einem an-gemessen Verhältnis an denKosten beteiligen

Geförderte Arbeitsplätzemüssen über einen nach Lagedes Einzelfalles zu bestim-menden langfristigen Zeit-raum schwerbehindertenMenschen vorbehalten blei-ben

Wo der Antragzu stellen ist

Bei der örtlich zuständigenAgentur für Arbeit

Bei der örtlich zuständigenAgentur für Arbeit

Über den Integrationsfach-dienst (www.ifd-bw.de) anden KVJS (www.kvjs.de)

KVJS (Integrationsamt)(www.kvjs.de)

Wann der Antragzu stellen ist

Vor Abschluss des Arbeits-vertrages bzw. vor Arbeits-aufnahme

Vor Abschluss des Arbeits-vertrages bzw. vor Arbeits-aufnahme

Vor Beginn des Beschäfti-gungsverhältnisses

Vor Beschaffung bzw. vorBeginn des Beschäftigungs-verhältnisses

Was nochwichtig ist

Ermessensleistung der Agen-tur für Arbeit

Ermessensleistung der Agen-tur für Arbeit

Fundstelle §§ 88-92 SGB III §§ 88-92 SGB III „Arbeit Inklusiv“ / „Ausbil-dung Inklusiv“ des KVJS

§ 15 SchwbAV

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BAKVJS

L-BankSchwbAV

Bundesagentur für ArbeitKommunalverband für Jugend und SozialesBaden-Württemberg, StuttgartL-Bank Staatsbank für Baden-WürttembergSchwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung

SGBWeGebAU

WM

SozialgesetzbuchWeiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter ältererArbeitnehmer in UnternehmenMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Stand: 15. Juli 2020 9

BundesprogrammTeilhabechancengesetz

LandesprogrammWeiterbildungs-finanzierung 4.0

BA-ProgrammEinstiegsqualifizierungfür Ausbildungsbewerber

Landesprogramm“Azubi im Verbund -Ausbildung teilen“

Landesprogramm“Azubi transfer -Ausbildung fortsetzen“

Unternehmen, Arbeitgeber Mittelständische Unter-nehmen und Freiberufler(bis zu 500 Beschäftigte)mit einer Betriebsstätte inBaden-Württemberg

Private und öffentliche Ar-beitgeber, die eine betrieb-liche Qualifizierung fürAusbildungssuchende an-bieten und durchführen

Unternehmen mit wenigerals 500 Beschäftigten(Vollzeitäquivalente ohneAuszubildende) als Stamm-betrieb

Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft sowie derfreien Berufe mit wenigerals 500 Beschäftigten

1) Eingliederung von Lang-zeitarbeitslosenEinstellung von Personen,die mindestens zwei Jahrearbeitslos sind, in einsozialversicherungspflich-tiges Arbeitsverhältnis fürdie Dauer von mindestenszwei Jahren (§ 16e SBG II)

2) Teilhabe am Arbeits-marktEinstellung von über 25-jährigen Personen, diemindestens sechs Jahre inden letzten sieben JahrenArbeitslosengeld II bezo-gen haben und in dieserZeit nicht oder nur kurz-zeitig beschäftigt waren, inein sozialversicherungs-pflichtiges Arbeitsverhält-nis (§ 16i SBG II)

Fort- und Weiterbildungs-maßnahmen, die der Er-weiterung der beruflichenQualifikation der Beschäf-tigten dienen; gefördertwerden können sowohldirekte Kosten als auchindirekt anfallende Kostenim Rahmen der Fort- undWeiterbildungsmaßnahme:- Kurs- und Prüfungsge-

bühren- Studiengebühren- Lohn- und Lohnneben-

kosten- Kosten für Lern- und

Arbeitsmaterial- Reisekosten (Fahrt-,

Übernachtungs- undVerpflegungskosten)

Vermittlung u. Vertiefungvon Grundlagen für denErwerb beruflicher Hand-lungsfähigkeit zur Vorbe-reitung auf einen Ausbil-dungsberuf; förderfähigsind Ausbildungssuchende· mit aus individuellen

Gründen eingeschränktenVermittlungsperspekti-ven, die auch nach denbundesweiten Nachver-mittlungsaktionen keineAusbildungsstelle haben

· die noch nicht in vollemMaße über die erforder-liche Ausbildungsreifeverfügen

· die lernbeeinträchtigt undsozial benachteiligt sind

Voraussetzung ist, dass aufeinen anerkannten Ausbil-dungsberuf (in der Regel)in Vollzeit vorbereitet wird

Ausbildung in verschiede-nen Betrieben, wenn derStammbetrieb des Auszu-bildenden Teile der vorge-schriebenen fachprakti-schen Ausbildung nicht ab-decken kann und sich mitanderen Betrieben zu ei-nem Verbund zusammen-schließt. Eine förderfähigeVerbundausbildung liegtvor, wenn die Ausbildungin verschiedenen Unter-nehmen oder von einemoder mehreren Unterneh-men gemeinsam mit einerBildungseinrichtung statt-findet. Der Stammbetriebmuss mind. 50 % der Aus-bildung durchführen; dieDauer der Ausbildung imdurchführenden Betriebmuss während der Gesamt-zeit der Ausbildung mind.20 Wochen betragen

Übernahme von Auszubil-denden und Fortsetzung derBerufsausbildung;folgende Voraussetzungenmüssen vorliegen:· Für den bisherigen Aus-

bildungsbetrieb muss In-solvenz beantragt oderder Antrag auf Insolvenz-eröffnung muss mangelsMasse abgewiesen wor-den sein bzw. der Betriebmuss aus nicht vorher-sehbarem Grund stillge-legt oder geschlossenworden sein

· Das Ausbildungsverhält-nis nach dem Berufsbil-dungsgesetz oder nachder Handwerksordnungmuss bei einer Kammeroder einer sonst zustän-digen Stelle eingetragensein und über die Probe-zeit hinaus bestehen

Zuschüsse zu den Lohn-kosten

Darlehen20.000 € pro zu qualifizie-rendem Beschäftigten

Zuschuss für die Dauer vonsechs bis längstens zwölfMonaten

Einmaliger Zuschuss(„Prämie“)

Einmaliger Zuschuss(„Prämie“)

Zu 1) Zuschuss für eineDauer von zwei Jahren:im 1. Jahr 75 % des zu be-rücksichtigenden Arbeits-entgelts;im 2. Jahr 50 % des zu be-rücksichtigenden Arbeits-entgeltsZu 2) In den ersten beidenJahren des Arbeitsverhält-nisses 100 %, im 3. Jahr90 %, im 4. Jahr 80 %, im5. Jahr 70 % des Mindest-lohns (bei tarifgebundenenArbeitgebern wird das tat-sächlich gezahlte Arbeits-entgelt berücksichtigt)

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 3 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 5 Jahre;

Auszahlung jeweils 100 %;in der Regel wird einePauschalförderung in Höhevon 20.000 € pro zu qua-lifizierendem Beschäftig-ten ohne Kostennachweisgewährt. Bei höheren(nachgewiesenen) Kostenkönnen bis zu 100 % derförderfähigen Kosten fi-nanziert werden

Zuschuss zur Praktikums-vergütung bis zu einerHöhe von monatlich 243 €,zuzüglich eines pauscha-lierten Anteils am durch-schnittlichen Gesamtsozi-alversicherungsbeitrag desAuszubildenden.Beginn der Förderung zum1. Oktober im Zusammen-hang mit der Nachver-mittlung; zum 1. August fürAltbewerber, lernbeein-trächtigt und sozial Be-nachteiligte und noch nichtvoll ausbildungsreife Per-sonen

Die Prämie beträgt 2.000 €bei einem Ausbildungs-verbund zwischen zweioder mehreren Unterneh-men; bei einem Ausbil-dungsverbund zwischen ei-nem oder mehreren Un-ternehmen und einer Bil-dungseinrichtung beträgtdie Prämie 1.000 €; beikurzarbeitenden Unterneh-men, die für 4 bis 19 Wo-chen die Ausbildung in ei-nem Partnerbetrieb durch-führen lassen, beträgt diePrämie 1.000 € (jeweils proVerbundausbildungsplatz)

Die Höhe beträgt 1.200 €für jeden übernommenenAuszubildenden, als Ein-malzahlung nach erfolg-reichem Ablauf der Probe-zeit. Die rasche Übernah-me des Auszubildenden vorder Antragstellung ist för-derunschädlich.Die Förderung ist nur mög-lich, wenn vom aufneh-menden Ausbildungsbe-trieb für denselben Zweckkeine anderen öffentlichenZuschüsse in Anspruch ge-nommen werden

Beim örtlich zuständigenJobcenter

Hausbank ð L-Bank Bei der örtlich zuständigenAgentur für Arbeit

Ministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Woh-nungsbau Baden-Württ.

Ministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Woh-nungsbau Baden-Württ.

Vor Abschluss des Ar-beitsvertrags

Vor Beginn des Vorhabens Vor Abschluss des Vertra-ges mit dem Ausbildungs-suchenden

Vor Beginn der Ausbil-dung im Partnerbetrieb

Innerhalb von drei Monatennach Übernahme des Aus-zubildenden

Die Arbeitnehmer erhaltenfür die Dauer der Förde-rung eine beschäftigungs-begleitende Betreuung

50 %-ige Kombi-Bürg-schaft der Bürgschafts-bank (nur für KMU) zu bes.Konditionen möglich

Die vermittelten Kenntnis-se und Fertigkeiten sindvom Betrieb zu bescheini-gen

Keine Verbundausbildungliegt vor bei Ausbildung inverschiedenen Unterneh-men eines Konzerns

Keine Förderung bei derAusbildung eigener Kindersowie bei Übernahme ausverbundenen Unternehmen

Bundesministerium für Ar-beit und Soziales (BMAS)

Merkblatt der L-BankStand: 07/2019

§ 54a SGB III Merkblatt des WM Merkblatt des WM

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FörderprogrammeUnternehmensberatung

BAFABMWiBMASDEHOGA

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, EschbornBundesministerium für Wirtschaft und EnergieBundesministerium für Arbeit und SozialesDeutscher Hotel- und Gaststättenverband, Stuttgart

10 Stand: 15. Juli 2020

Programm LandesprogrammBeratungsgutscheine fürGründungsinteressierte

LandesprogrammCoaching für kleine undmittlere Unternehmen

LandesprogrammBeratungen für denMittelstand

Bundesprogrammunternehmens-Wert:Mensch (uWM)

Wer gefördertwird

Personen, die noch nichtselbständig sind und ihreSelbständigkeit in Baden-Württemberg planen bzw.einen mittelständischen Be-trieb (Unternehmen bis 250Mitarbeitern und entwedermax. 50 Mio. € Umsatz odermax. 43 Mio. € Bilanzsum-me) übernehmen möchten

Kleine und mittlere Unter-nehmen mit weniger als 250Beschäftigten und 50 Mio. €Jahresumsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme (beim Thema„Wachstumsorientierungfrauengeführter Unterneh-men mit weniger als 50 Be-schäftigten, bei Fachkräfte-sicherung mindestens 10 Be-schäftigte)

Unternehmen mit weniger als250 Beschäftigten und einemVorjahresumsatz von höch-stens 50 Mio. € oder miteiner Vorjahresbilanzsummebis 43 Mio. €

Unternehmen (in Baden-Württemberg mit weniger als10 Beschäftigten und 2 Mil-lionen € Umsatz bzw. Jah-resbilanz) die mind. 2 Jahrebestehen (das Unternehmenmuss mindestens einensozialversicherungspflichtigBeschäftigten in Vollzeit ha-ben)

Was gefördertwird

Individualberatung bei Neu-gründungen, Unternehmens-übernahme, tätige Beteili-gung und Franchisenehmer-schaften in zwei Phasen:Kompaktberatung zur Klä-rung der Geschäftsidee, zurÜberprüfung und Beurtei-lung des Businessplanes, zurPlanung der ersten Schritte indie Selbständigkeit, zurFinanzierungsprüfung usw.Intensivberatung zur detail-lierten Erarbeitung des Bu-sinessplans, zur Erstellungvon Marktrecherchen sowieMarketing- und Vertriebs-konzepten, Begleitung vonFinanzierungsgesprächen,Prüfung von Übernahme-vorhaben

Coachings zu den Themen-bereichen:· Innovationsvorhaben,

Umstrukturierungen/Ver-änderungsprozesse; Neu-ausrichtung der Finan-zierungsstruktur, Digitali-sierung und Vernetzungvon Geschäftsprozessen,u. a.

· KlimafreundlicheGeschäftstätigkeit

· Unternehmensübergabe· Gelingende Ausbildung

(Strukturen und -abläufe,Unterstützung bei schwie-rigen Situationen)

· Wachstumsorientierungfrauengeführter Unterneh-men

· Fachkräftesicherung

Konzeptionelle Beratung inwirtschaftlichen, finanziel-len, technischen und orga-nisatorischen Feldern derUnternehmensführung undAnpassung an neue Wett-bewerbsbedingungen.Beratung auch zu Themenwie Betriebswirtschaft, Un-ternehmensführung, Unter-nehmensnachfolge, Energie,Umweltschutz, Organisation,Vertrieb, Kooperationen

Beratungsleistungen zur Ge-staltung einer mitarbeiter-orientierten und zukunfts-gerechten Personalpolitik inden Feldern· Strategische Personalfüh-

rung· Chancengleichheit und

Diversity· Gesundheit· Wissen und KompetenzGefördert werden eine Erst-beratung durch eine regio-nale Anlaufstelle, eine Pro-zessberatung entsprechenddes in der Erstberatung fest-gestellten Handlungsbedarfsdurch autorisierte Prozess-berater sowie ein Ergebnis-gespräch

Wie gefördertwird

Kostenfreie Erst-/Kompakt-beratungen; Zuschüsse beiIntensivberatungen (Umfangabhängig vom Beratungsan-bieter bis zu 10 Tage)

Zuschuss zu den Beratungs-kosten (eine mehrmaligeFörderung ist möglich); dieMittel kommen aus demEuropäischen Sozialfonds

Verbilligte Kurzberatungen(durch Beratungseinrichtun-gen von Kammern sowie vonFach- und Branchenverbän-den)

Zuschuss zu den Beratungs-kosten

Wie dieKonditionensind

Für RKW: Kosten pro Bera-tungstag (8 Stunden) nettoinkl.Reisekosten: 180 € zzgl.Mehrwertsteuer (bis zu vierTage; bei den Themen Inno-vation, Fremdfinanzierungund Unternehmensnachfolgemaximal acht Tage); bei an-deren Projektträgern mög-licherweise andere Kosten

Gefördert werden Coaching-leistungen von 800 Euro proPersonentag; Zuschuss max.400 € pro Tag. Je Coachingwerden bis zu 15 Personen-tage gefördert. Höhere Aus-gaben als 800 € sind vomZuwendungsempfänger zutragen. Maximaler Zuschusspro Themenbereich 6.000 €

Konditionen bei Beratungendurch das RKW*):Kosten: 1.000 € pro TagZuschuss: 350 € pro TagEigenanteil: 650 € pro Tagallgemeine Kurzberatungenmaximal 2 Tage pro Jahr

Die Höhe der Förderungbeträgt bei Kleinstunterneh-men (weniger als 10 Be-schäftigte) 80 % des pau-schalierten Beraterhöchst-satzes von 1.000 € netto jeBeratungstag; gefördert wer-den maximal 10 Beratertage

Wo der Antragzu stellen ist

Projektträger der Beratungs-förderung

L-Bank (Antragsformularegibt es im Internet unterwww.esf-bw.de)

RKW Baden-Württembergoder zuständiger Verband(bspw. DEHOGA, UBH)

Regionale Erstberatungs-stelle

Wann der Antragzu stellen ist

Ein gesonderter Antrag füreine Förderung der Bera-tungsleistung muss nicht ge-stellt werden

Antragstellung vor Beginnder Coachingmaßnahme. Mitdem Coaching kann nachschriftlicher Förderzusagebegonnen werden

Vor Beginn der Beratung; derBerater wird vom RKW bzw.vom zuständigen Verbandeingesetzt oder anerkannt

Kostenloses Erstgespräch beider regionalen Erstberatungs-stelle

Was nochwichtig ist

Übersicht der Projektträger(und weitere Informationen):www.startupbw.de

Die Förderperiode endet am31.12.2020

*) IHK-Mitglieder mit bis zu5 Mio. € Umsatz erhalten inbestimmten Beratungsfel-dern unter Umständen einenweiteren Zuschuss

uWM plus fördert Beratun-gen zur Etablierung einesLern- u. Experimentierraumszur innovativen Gestaltungdes digitalen Wandels

Fundstelle Merkblatt des Ministeriumsfür Wirtschaft, Arbeit undWohnungsbau Baden-Würt-temberg (WM)

Merkblatt, Stand Juni 2018www.esf-bw.de

Merkblatt des Ministeriumsfür Wirtschaft, Arbeit undWohnungsbau Baden-Würt-temberg (WM)

Richtlinie des BMAS vom20.03.2020www.unternehmens-wert-mensch.de

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DLR

RKW

Projektträger im Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrte.V.RKW Baden-Württemberg GmbH

UBHWM

Unternehmensberatung Handel GmbHMinisterium für Wirtschaft, Arbeit und WohnungsbauBaden-Württemberg

Stand: 15. Juli 2020 11

Förderung unterneh-merischen Know-howsfür junge Unternehmen

Förderung unterneh-merischen Know-howsbei KMU

Förderung unternehme-rischen Know-hows beiKMU in Schwierigkeiten

Bundesprogramm„go-digital“

Bundesprogramm„go-Inno“

Junge Unternehmen undFreiberufler, die nicht län-ger als zwei Jahre am Marktsind (Jungunternehmen),mit weniger als 250 Mit-arbeitern und maximal50 Mio. € Umsatz oder43 Mio. € Bilanzsumme

Am Markt bestehendekleine und mittlere Unter-nehmen und Freie Berufeab dem dritten Jahr nachder Gründung (Bestands-unternehmen) mit wenigerals 250 Mitarbeitern undmaximal 50 Mio. € Umsatzoder 43 Mio. € Bilanzsum-me

Kleine und mittlere Unter-nehmen und Freie Berufemit weniger als 250 Mit-arbeitern und max. 50 Mio.€ Umsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme, die in einerwirtschaftlich schwierigenSituation sind, unabhängigvom Unternehmensalter

Antragsberechtigt sind au-torisierte Beratungsunter-nehmen. Begünstigt sindUnternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft mit weni-ger als 100 Mitarbeiter undentweder max. 20 Mio. €Umsatz oder 20 Mio. € Bi-lanzsumme

Unternehmen der gewerb-lichen Wirtschaft mit weni-ger als 100 Mitarbeiter undentweder max. 20 Mio. €Umsatz oder 20 Mio. € Bi-lanzsumme

Allgemeine Beratungen zuallen wirtschaftlichen, fi-nanziellen, personellen, or-ganisatorischen Fragen derUnternehmensführung;spezielle Beratungen z. B.zur Unternehmensführungvon Unternehmerinnen,von Migranten und Unter-nehmer mit anerkannterBehinderung, Fachkräfte-gewinnung und -sicherung,Gleichstellung, Vereinbar-keit von Familie und Be-ruf, Nachhaltigkeit undUmweltschutz.Ausgeschlossen sind z. B.Beratungen zu Rechts-,Versicherungs- u. Steuer-fragen, Jahresabschluss-und Buchführungsarbeiten

Allgemeine Beratungen zuallen wirtschaftlichen, fi-nanziellen, personellen, or-ganisatorischen Fragen derUnternehmensführung;spezielle Beratungen z. B.zur Unternehmensführungvon Unternehmerinnen,von Migranten und Unter-nehmer mit anerkannterBehinderung, Fachkräfte-gewinnung und -sicherung,Gleichstellung, Vereinbar-keit von Familie und Be-ruf, Nachhaltigkeit undUmweltschutz.Ausgeschlossen sind z. B.Beratungen zu Rechts-,Versicherungs- u. Steuer-fragen, Jahresabschluss-und Buchführungsarbeiten

Beratungsmaßnahmen zurWiederherstellung derLeistungs- und Wettbe-werbsfähigkeit von Unter-nehmen in Schwierigkeiten(Unternehmenssicherungs-beratung);Unternehmen in Schwie-rigkeiten müssen die Vo-raussetzungen im Sinnevon Nummer 20 Buchstabea oder Nummer 20 Buch-stabe b der Leitlinien fürstaatliche Beihilfen zurRettung und Umstruktu-rierung nichtfinanziellerUnternehmen in Schwie-rigkeiten (2014/249/01) inder jeweils geltenden Fas-sung erfüllen

Fachliche Begleitung beider Umsetzung von Maß-nahmen zum Auf- bzw.Ausbau der IT-Systeme.Gefördert werden Leistun-gen autorisierter Bera-tungsunternehmen in dreiModulen:· IT-Sicherheit· Digitale

Markterschließung· Digitalisierte

GeschäftsprozesseDie Beratungsleistung be-steht aus einer Potenzial-analyse und Erstellung ei-nes groben Realisierungs-konzepts sowie der Kon-kretisierung und Umsetz-ung des Realisierungskon-zepts

Externes Management undBeratung zur Unterstützungvon Produkt- und techni-schen Verfahrensinnovati-onen:Leistungsstufe1: Potenzial-analyseStärken-Schwächen-Profil;Marktfähigkeit; Kostener-mittlung des Realisierungs-konzepts; Zeitbedarf, Fi-nanzplan, qualitative Er-folgseinschätzungLeistungsstufe 2: Vertie-fungsberatungRealisierungskonzept;Projektmanagement.Leistungsstufe 2 setzt nichtimmer eine Beratung in derLeistungsstufe 1 voraus

Zuschuss zu den Bera-tungskosten; hierzu zählenauch Auslagen und Reise-kosten des Beraters

Zuschuss zu den Bera-tungskosten; hierzu zählenauch Auslagen und Reise-kosten des Beraters

Zuschuss zu den Bera-tungskosten; hierzu zählenauch Auslagen und Reise-kosten des Beraters

Zuschuss zu den Bera-tungskosten (begünstigteUnternehmen zahlen ihrenEigenanteil an das Bera-tungsunternehmen)

Zuschuss direkt an das Be-ratungsunternehmen (Inno-vationsgutschein); pro Jahrmax. 5 Gutscheine mit För-derwert von max. 20.000 €

50 %, max. 2.000 €;maximal förderfähige Be-ratungskosten: 4.000 €;gefördert werden könnenmehrere thematisch ge-trennte Beratungen bis zurAusschöpfung der max.Bemessungsgrundlage proBeratungsart

50 %, max. 1.500 €;maximal förderfähige Be-ratungskosten: 3.000 €;gefördert werden könnenmehrere thematisch ge-trennte Beratungen bis zurAusschöpfung der max.Bemessungsgrundlage proBeratungsart

90 %, max. 2.700 €;maximal förderfähige Be-ratungskosten: 3.000 €;bis zur Ausschöpfung dermax. förderfähigen Bera-tungskosten können meh-rere Förderanträge gestelltwerden; zusätzlich kanneine weitere Folgeberatunggefördert werden

Beratungen im ausgewähl-ten Hauptmodul werdenmit 50 % auf den max.Beratertagessatz (1.100 €)gefördert. Im Hauptmodulsind 20 Beratertage för-derfähig; für zusätzlicheBeratung in einem oderbeiden Nebenmodulen wei-tere 10 Beratertage

50 % der vorhabensbezo-genen Ausgaben; förderfä-hig sind bis zu 1.100 € jeBeratertag (mind. 8 Stun-den);Potenzialanalyse 10 Tage,Realisierungskonzept 25Tage, Projektmanagement15 Tage

BAFA (Online-Antragstel-lung), über Leitstelle (u.a.DIHK-Service GmbH)

BAFA (Online-Antragstel-lung), über Leitstelle (u.a.DIHK-Service GmbH)

BAFA (Online-Antragstel-lung), über Leitstelle (u.a.DIHK-Service GmbH)

Über das autorisierte Bera-tungsunternehmen an Pro-jektträger (EuroNorm)

Beratungsunternehmenð DLR (Projektträger desBMWI)

Beginn der Beratung nachZugang eines Informa-tionsschreibens (erfolgtnach Antragsprüfung durchdie Leitstelle)

Beginn der Beratung nachZugang eines Informa-tionsschreibens (erfolgtnach Antragsprüfung durchdie Leitstelle)

Beginn der Beratung nachZugang eines Informa-tionsschreibens (erfolgtnach Antragsprüfung durchdie Leitstelle)

Beginn der Beratungs-leistung erst nach Erhaltdes Zuwendungsbescheidsmöglich

Vor Beginn der Maßnahme(Beratung muss durch einautorisiertes Beratungsun-ternehmen erfolgen)

Vor Antragstellung mussein Informationsgesprächmit einem regionalen An-sprechpartner geführt wer-den (u. a. IHK)

Vor Antragstellung kannein Informationsgesprächmit einem regionalen An-sprechpartner geführt wer-den (u. a. IHK)

Vor Antragstellung mussein Informationsgesprächmit einem regionalen An-sprechpartner geführt wer-den (u. a. IHK)

Autorisierte Beratungsun-ternehmen (siehe Home-page): www.innovation-beratung-foerderung.de

Autorisierte Beratungsun-ternehmen (siehe Home-page): www.innovation-beratung-foerderung.de

Richtlinie des BMWi vom28.12.2015 (gültig bis31.12.2020) www.bafa.de

Richtlinie des BMWi vom28.12.2015 (gültig bis31.12.2020) www.bafa.de

Richtlinie des BMWi vom28.12.2015 (gültig bis31.12.2020) www.bafa.de

Richtlinie des BMWi vom06.07.2017 (befristet biszum 31.12.2021)

Richtlinie des BMWi, ge-ändert am 29.04.2016 (be-fristet bis zum 31.12.2020)

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FörderprogrammeRegionale Wirtschaftsförderung

L-Bank L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

12 Stand: 15. Juli 2020

Programm LandesprogrammEntwicklungsprogrammLändlicher Raum (ELR)

LandesprogrammELR-Kombi-Darlehen

LandesprogrammKombi-DarlehenRessourceneffizienz

LandesprogrammLeben auf dem Land

Wer gefördertwird

Unternehmen (mit wenigerals 100 Beschäftigten) inländlich geprägten Orten undanderen Orten des ländlichenRaums in Baden-Württem-berg

Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft und Frei-berufler mit weniger als 100Beschäftigten, die mit ihremInvestitionsvorhaben in dasELR-Programm (siehe Spal-te links) eingeplant wurden

Unternehmen, deren Vorha-ben im ELR-Programm (sie-he Spalte ganz links) ge-fördert wird; größere Unter-nehmen, die das KMU-Kriterium nicht erfüllen(Programmteil C)

Unternehmen und sonstigeAntragsteller im ländlichenRaum (in Städten undGemeinden mit weniger als50.000 Einwohnern, dieaußerhalb von Ballungsräu-men liegen)

Was gefördertwird

1) Schwerpunkt "Grundver-sorgung": Maßnahmenzur Sicherung der wohn-ortnahen Grundversor-gung mit Waren undDienstleistungen

2) Schwerpunkt "Arbeiten":Schaffung/Sicherung vonzukunftsfähigen Arbeits-plätzen vor allem in Ver-bindung mit der Ent-flechtung unverträglicherGemengelagen oder derReaktivierung von Ge-werbe- und Militärbra-chen

Ergänzend zum ELR-Zu-schuss ( Spalte links) ist eineKreditfinanzierung möglichfür den restlichen Finanzie-rungsbedarf sowie für● Investitionen, die bei der

Einplanung nicht odernicht in voller Höhe be-rücksichtigt wurden

● Kostenerhöhungen, diezwischen der Einplanungund dem Beginn desVorhabens eintraten

z.B. Grundstücke, Gebäude,Baumaßnahmen, Maschinen,Einrichtungen

Investitionen in den Res-sourcen- oder Umwelt-schutz, die auch im ELR ge-fördert werden;Investitionen von größerenUnternehmen in energie-effiziente Betriebsgebäude,auch ohne anderweitige För-derung der L-Bank“Energieeffiziente Produk-tion“ (Programmteil A)„Materialeffizienz und Um-welttechnik“ (Programm-teil B)„Energieeffiziente Betriebs-gebäude“ (Programmteil C)

Investitionen in die Ver-besserung der ländlichen In-frastruktur, bspw. Ausbauund Erhalt von Strom-, Gas-und Wassernetzen;Investitionen in den länd-lichen Tourismus, bspw.sanfter Tourismus, touris-tische Angebote mit regio-nalem Charakter, Investiti-onen in Beherbergungs- undGastronomiebetriebe;Maßnahmen zur Umnutzungvon früher landwirtschaftlichgenutzten Gebäuden usw.

Wie gefördertwird

Anteiliger Zuschuss zu denförderfähigen Ausgaben;maximal 200.000 €Mindestförderbetrag 5.000 €

Darlehenmaximal 5 Mio. €; zusam-men mit ELR-Zuschuss biszu 100 % der Investition

Darlehenmaximal 5 Mio. €, im Pro-grammteil C für Nicht-KMUs bis 25 Mio. €

Darlehen(i.d.R. bis 100 % der förder-fähigen Kosten); maximal10 Mio. €

Wie dieKonditionensind

Schwerpunkt Grundversor-gung: 20 % für kleine Unter-nehmen; 10 % für mittlereUnternehmenSchwerpunkt Arbeiten:bei Vorhaben mit beson-derer struktureller Bedeu-tung 15 % für kleine Unter-nehmen, 10 % für mittlereUnternehmen, bei übrigenVorhaben 10 %;in der Förderlinie „Spitze aufdem Land“ können tech-nologisch führende Unter-nehmen einen Zuschuss bis400.000 € erhalten

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;Alternativen (z. B.):Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 8 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 10 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 20 / 3 Jahremöglich sind auch Laufzei-ten ohne tilgungsfreie JahreAuszahlung jeweils: 100 %Sondertilgungen nur gegenVorfälligkeitsentschädigung

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;weitere Laufzeitvarianten:8 Jahre, 10 Jahre, 15 Jahre,20 Jahre (jeweils tilgungs-freie Jahre möglich);Auszahlung jeweils: 100 %;Sondertilgungen nur gegenVorfälligkeitsentschädigung.Teils andere Zinsen und Til-gungszuschuss bei Pro-grammteil C möglich

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 6 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 8 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 10 Jahre;

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 15 Jahre

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)bei Laufzeit: 20 Jahre

Auszahlung jeweils: 100 %(tilgungsfreies Jahr möglich)abhängig vom Zinsniveaukann ein Förderzuschuss ge-währt werden

Wo der Antragzu stellen ist

Projektantrag bei der Ge-meinde; nach EinplanungZuschussantrag bei L-Bank

Hausbank ð L-Bank HausbankðL-Bank (je nachProgrammteil ggf. mit Gut-achten)

Hausbank ð L-Bank

Wann der Antragzu stellen ist

Vor Vorhabensbeginn bei L-Bank (Einplanung bei Ge-meinde muss erfolgt sein)

Vor Beginn des Vorhabens(i. d. R. gleichzeitig mit demAntrag auf ELR-Zuschuss)

Vor Beginn des Vorhabens(i. d. R. gleichzeitig mit demELR-Antrag)

Vor Beginn des Vorhabens

Was nochwichtig ist

Mit dem Vorhaben darf erstbegonnen werden, wenn derBewilligungsbescheid derL-Bank zugegangen ist

50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank zu be-sonderen Konditionen mög-lich

50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank (nur fürKMU) bzw. der L-Bank zubes. Konditionen möglich

Einmalige Bearbeitungsge-bühr der Hausbank bis 1,0 %möglich (höchstens 1.250 €)

Fundstelle Merkblatt der L-BankStand: 08/2016

Merkblatt der L-BankStand: 10/2019

Merkblatt der L-BankStand: 03/2020

Merkblatt der L-BankStand: 07/2019

Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preis-klassen ein, aus der sich dann der konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

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FörderprogrammeCorona-Hilfen

Stand: 15. Juli 2020 13

BundesprogrammKfW-Schnellkredit

LandesprogrammLiquiditätskredit Plus

LandesprogrammKrisenberatung Corona

Weitere Förderkrediteund Bürgschaften

Soforthilfen undZuschüsse für betroffeneUnternehmen

Unternehmen und Freibe-rufler mit mehr als 10 Voll-zeitbeschäftigten

Gewerbliche Unternehmenund freiberuflich Tätige mitin der Regel bis zu 500Beschäftigten, die von derCorona-Krise besondersbetroffen sind

Unternehmen mit wenigerals 250 Beschäftigten undVorjahresumsatz von höch-stens 50 Mio. € bzw. mitVorjahresbilanzsumme vonhöchstens 43 Mio. €

KfW-Sonderprogramm2020Das Programm stehtsowohl kleinen und mittel-ständischen Unternehmenals auch Großunternehmenzur Verfügung. Das KfW-

Überbrückungshilfe Coro-na für kleine und mittel-ständische UnternehmenBranchenübergreifendesZuschussprogramm für Un-ternehmen, die von der Co-rona-Krise besonders be-

Gefördert werden Unter-nehmen und Freiberufler,die wegen der Corona-Krise vorübergehend inFinanzierungsschwierig-keiten geraten sind. DasUnternehmen muss seitmindestens 01.01.2019 amMarkt sein und darf zum31.12.2019 kein Unterneh-men in Schwierigkeitengewesen sein. In derSumme der Jahre 2017 bis2019 oder im Jahr 2019muss ein Gewinn erzieltworden sein.Finanziert werden könnenInvestitionen und Betriebs-mittel (inklusive Waren-lager)

Folgende Voraussetzungenmüssen erfüllt sein (u. a.):Das Unternehmen darf sichzum 31.12.2019 nicht inwirtschaftlichen Schwierig-keiten befunden haben undmuss über ein grundsätzlichtragfähiges Geschäftsmo-dell verfügen; krisenbe-dingter Umsatzrückgang inHöhe von mindestens 15 %wird prognostiziert.Finanziert wird Liquiditäts-bedarf aufgrund der Coro-na-Krise, u. a. Umsatzaus-fall durch Betriebsschlie-ßung, coronabedingter Li-quiditätsengpass, Verlän-gerung des Zahlungszielsfür Kunden

Antragsberechtigt sind vonder Corona-Krise betroffe-ne Unternehmen, die überein grundsätzlich tragfähi-ges Geschäftsmodell verfü-gen; Beratungsinhalte sind:Bestandsaufnahme und Li-quiditätsplanung, Kosten-optimierung, Entwicklungeines Maßnahmenplans zurKrisenbewältigung und dieUmsetzungsbegleitung.Beratung erfolgt durch fol-gende branchenorientierteBeratungdienste:Industrie und Dienstleis-tungen: RKW;Handwerk: BWHM;Gastgewerbe: DEHOGA;Handel: UBH

Sonderprogramm wird überden ERP-GründerkreditUniversell (siehe Seite 5)und den KfW-Unterneh-merkredit (siehe Seite 6)umgesetzt. Möglich ist eineHaftungsfreistellung bis zu90 %. (Weitere Informati-onen unter www.kfw.de).

Bürgschaften der Bürg-schaftsbank Baden-Würt-temberg und der L-BankWenn eine Hausbank auf-grund fehlender Sicher-heiten nicht in der Lage ist,einem betroffenen Unter-nehmen einen Kredit zugewähren, kann die Bürg-schaftsbank oder die L-Bank bis zu 90 % des Risi-

troffen sind (Umsatzrück-gang im April und Mai2020 zusammengenom-men um mind. 60 % gegen-über April und Mai 2019).Erstattet wird ein Anteil derFixkosten für maximal dreiMonate entsprechend desUmsatzeinbruchs im För-dermonat im Vergleichzum Vorjahresmonat:max. 50.000 € pro Monat,bei Unternehmen bis fünfBeschäftigte max. 3.000 €pro Monat, bei Unter-nehmen bis 10 Beschäftig-te max. 5.000 € pro Monat.Antragstellung über Steuer-berater, Wirtschaftsprüferoder vereidigten Buchprü-fer bis 31.08.2020 möglich

DarlehenHöhe abhängig von derMitarbeiterzahl, maximal800.000 €

Darlehenbis max. 5 Mio. €;Tilgungszuschuss in Höhevon 10 % (max. 300.000 €)

Kostenlose Beratung füreine Dauer von bis zu vierTagen

kos übernehmen. DieBürgschaftsbank ist zustän-die für Bürgschaften bis zu2,5 Mio. €, die L-Bank fürBürgschaften von 2,5 Mio.

(www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de).

Stabilisierungshilfe Coronafür das Hotel- und Gaststät-

Der Zins orientiert sich ander Entwicklung des Kapi-talmarktes und wird amTag der Zusage festgesetzt:aktuell 3,0 % für die gesamtLaufzeit von 10 Jahren(zwei Jahre tilgungsfrei);Auszahlung: 100 %;Hausbank wird zu 100 %von der Haftung freigestellt

Konditionen:Kürzeste Variante:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 4 Jahre, davon einJahr tilgungsfreiLängste Variante:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Laufzeit: 10 Jahre, davon2 Jahre tilgungsfrei;Auszahlung jeweils 100 %;Bürgschaft der Bürg-schaftsbank (bis 2,5 Mio. €)oder der L-Bank bis 90 %des Darlehensbetrags mög-lich

Die Beratung erfolgt kos-tenlos (bis zu vier kosten-lose Beratungstage je Be-ratungsfall). Die Unter-nehmen müssen lediglichdie Umsatzsteuer tragen

€ bis 20 Mio. € (weitere In-formationen zu den Bürg-schaften auf Seite 20).

Sofortbürgschaften derBürgschaftsbank Baden-WürttembergUnternehmen mit bis zu 10Beschäftigten können 90-oder 100-prozentige So-fortbürgschaften für Finan-zierungen bis 250.000 € er-halten. Beantragt werdenkönnen Sofortbürgschaftenüber das Finanzierungs-portal ermoeglicher.de der

tengewerbeAntragsberechtigt sind Un-ternehmen, Soloselbständi-ge und Sozialunternehmenaus dem Hotel- und Gast-stättengewerbe mit Haupt-sitz in Baden-Württemberg,die infolge der Corona-Pan-demie in einen Liquiditäts-engpass geraten sind.Die Förderung beträgt füreinen Zeitraum von dreiMonaten bis 3.000 € für dasUnternehmen sowie wei-tere 2.000 € für jeden Be-schäftigten (Vollzeitäqui-

Hausbank ð KfW Hausbank ð L-Bank Direkt bei Beratungsdienst(abhängig von der jeweili-gen Branche)

Bürgschaftsbanken oderüber die Hausbank. DieLaufzeit des Programms istbefristet bis 31.12.2020.

valente), begrenzt auf dennachgewiesenen Liquidi-tätsengpass für den Förder-zeitraum. Anträge können

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens(Erstgespräch mit Bera-tungsdienst)

(www.buergschaftsbank.de)

Start-up BW Pro-TectDas Programm richtet sich

bis zum 30.09.2020 gestelltwerden (www.wm.baden-wuerttemberg.de)

Der KfW-Schnellkreditkann bis 31.12.2020 bean-tragt werden

an Start-ups, die bereitseine erste Finanzierungs-runde bei Start-up BW Pre-

AusbildungsprämieMit dem Programm „Aus-bildungsplätze sichern“ un-

Merkblatt der KfWStand 04/2020

Merkblatt der L-BankStand 06/2020

Mitteilung des Ministeri-ums für Wirtschaft, Arbeitund Wohnungsbau Baden-Württemberg

Seed (siehe Seite 5) er-folgreich beendet haben.Ziel ist es, kurzfristige Li-quiditätsengpässe bis zurnächsten Finanzierungs-runde zu überbrücken(www.startupbw.de)

terstützt das Bundesminis-terium für Bildung und For-schung kleine und mittlereAusbildungsbetriebe, dieBerufsausbildung in aner-kannten Ausbildungsberu-fen durchführen, mit einerPrämie (www.bmbf.de)

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FörderprogrammeModerne TechnologienForschung und Entwicklung

BMWiERP

Bundesministerium für Wirtschaft und EnergieProgramm ehemals entwickelt aus dem European RecoveryProgram (Marshallplan) der Nachkriegszeit

14 Stand: 15. Juli 2020

Programm BundesprogrammERP-Digitalisierungs- undInnovationskredit

LandesprogrammInnovations-finanzierung 4.0

LandesprogrammDigitalisierungsprämie

Bundesprogramm Zen-trales Innovationspro-gramm Mittelstand (ZIM)

Wer gefördertwird

Unternehmen und Freiberuf-ler mit einem Gruppenum-satz von bis zu 500 Mio. €

Unternehmen und Freiberuf-ler bis 250 Mitarbeiter und 50Mio. € Umsatz bzw.43 Mio.€Bilanzsumme; Unternehmenbis 500 Mio. € Umsatz (diemehrheitlich in Privatbesitz)

Unternehmen und FreieBerufe mit bis zu 100 Be-schäftigten

Je nach Projektform: KMU,Unternehmen unter 500 Mit-arbeitern, Unternehmen mitweniger als 1.000 Beschäf-tigten (sofern sie mit einemKMU kooperieren)

Was gefördertwird

Finanzierungsbedarf (Inves-titionen und Betriebsmittel)im Zusammenhang miteinem Digitalisierungs- undInnovationsvorhaben sowieder gesamte Finanzierungs-bedarf innovativer Unter-nehmen

Eine detaillierte Übersichtüber Kriterien für Inno-vations- bzw. Digitalisie-rungsvorhaben sowie für in-novative Unternehmen ent-hält die Anlage „Förderfähi-ge Maßnahmen“ des KfW-Merkblatts zum „ERP-Digi-talisierungs- und Innova-tionskredit“

Innovative VorhabenEntwicklung von neuen odersubstantiell verbesserten Pro-dukten, Verfahren/Prozessenoder DienstleistungenDigitalisierungsvorhabenDigitalisierung von Produk-tionsprozessen und von Pro-dukten, Entwicklung und Im-plementierung von Strategienund Konzepten zur Digita-lisierungInnovative UnternehmenVorhaben von innovativenoder schnell wachsenden Un-ternehmenInnovative GeschäftsmodelleEntwicklung und Einführungvon innovativen Geschäfts-modellen

Digitalisierungsvorhaben miteinem Kostenvolumen bis100.000 € in den Bereichen:Digitalisierung von Produk-tion und Verfahren (z. B. 3D-Druck, mobile Betriebs-geräte zur Produktions-steuerung, e-commerce)Digitalisierung von Produk-ten und Dienstleistungen(z. B. digitale Plattformen,Fernwartung, Anwendungdigitaler Standards)Umsetzung von Strategienund Konzepten zur Digi-talisierung (z. B. IKT-Si-cherheit, digitale Vertriebs-kanäle, Cloudtechnologie)

FuE-Aktivitäten für inno-vative Produkte, Verfahrenoder technische Dienstleis-tungen ohne Einschränkungauf bestimmte Technologienund Branchen.ZIM-Projektformen:Einzelprojekte von eigen-ständigen Unternehmen;Kooperationsprojekte vonmind. zwei Unternehmen;Kooperationsprojekte zwi-schen mind. einem Unter-nehmen und mind. einerForschungseinrichtung;Innovationsnetzwerke mitmind. sechs Unternehmen;Durchführbarkeitsstudien;Leistungen zur Marktein-führung

Wie gefördertwird

DarlehenBis 100 % der förderfähigenKosten bzw. Betriebsmittel;max. 25 Mio. € pro Innova-tions- und Digitalisierungs-vorhaben, max. 7,5 Mio. €pro Finanzierungsbedarf in-novativer Unternehmen; er-gänzender Förderzuschuss

DarlehenBis 100 % der förderfähigenKosten bzw. Betriebsmittel;max. 5 Mio. € (für KMUs)bis 25 Mio. € (für Nicht-KMUs), im Schwerpunkt„Innovative Unternehmen“bis 7,5 Mio. €;Mindestbetrag 10.000 €

Darlehen/TilgungszuschussDie Förderung wird in Formeines zinsverbilligten Dar-lehens mit Tilgungszuschussausgereicht

ZuschüsseDie Höhe der Zuschüsse istabhängig von der Unterneh-mensgröße, dem Standortund der Art des Vorhabens(Höchstgrenzen bei den ein-zelnen ZIM-Projektformen)

Wie dieKonditionensind

Zinssatz (für KMU):1,03 - 7,43 %*)Effektiv-Zins: 1,03 - 7,64 %Laufzeit: 5 Jahre, davon eintilgungsfreies Anlaufjahrweitere Laufzeitvarianten:7 Jahre / 10 Jahre (bis zweitilgungsfreie Anlaufjahre)Auszahlung jeweils: 100 %vorzeitige Rückzahlung ge-gen Vorfälligkeitsentschädi-gung möglich

Zinssatz: 1,00 - 7,40 %*)Effektiv-Zins: 1,00 - 7,61 %Laufzeit: 5 Jahre (Laufzeit-varianten: 7 Jahre / 10 Jahre)tilgungsfreie Jahre möglich;Auszahlung jeweils: 100 %vorzeitige Rückzahlung ge-gen Vorfälligkeitsentschädi-gung möglich; ZusätzlicherTilgungszuschuss (die Höheist abhängig vom allgemei-nen Zinsniveau und vom je-weiligen Förderbaustein)

Das Programm und dieFörderkonditionen werdengegenwärtig neu gestaltet;zur Zeit können keineFörderanträge gestellt wer-den. Das Programm wirdfortgeführt, sobald die För-derkonditionen endgültigfestgelegt sind

FuE-Projekt: 25 % bis 50 %der zuwendungsfähigen Kos-ten (550 T€ bei Einzelpro-jekt, 450 T€ bei Koopera-tionsprojekt); Innovations-netzwerk: 1. Jahr: 90 %, 2.Jahr: 70 %, 3. Jahr: 50 %, 4.Jahr 30 % (max. 420 T€);Durchführbarkeitsstudien:für KMU 70 % der zuwen-dungsfähigen Kosten (max.100 T€); Markteinführung:50% der Kosten (max. 60T€)

Wo der Antragzu stellen ist

Hausbank ð KfW Hausbank ð L-Bank Hausbank ð L-Bank Bei zuständigem Projektträ-ger; siehe: www.zim.de

Wann der Antragzu stellen ist

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens

Was nochwichtig ist

70-prozentige Haftungsfrei-stellung für Unternehmen mitweniger als 500 Beschäf-tigten möglich; mindestenszwei aussagekräftige Jahres-abschlüsse müssen vorliegen

50 %-ige Kombi-Bürgschaftder Bürgschaftsbank bzw.der L-Bank möglich; Ex-press Bürgschaft InnovFin 50der Bürgschaftsbank für Kre-ditbeträge bis 300.000 €

Eine Digitalisierungsprämiekann nur einmal innerhalbvon zwei Jahren gewährtwerden

Fundstelle Merkblatt der KfWStand: 02/2020

Merkblatt der L-BankStand: 03/2020

Merkblatt der L-BankStand: 10/2019

Richtlinie des BMWi vom20.01.2020 www.zim.de

Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)

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FuEKfWL-Bank

Forschung und EntwicklungKfW BankengruppeL-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

MBGWM

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württ.Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg

Stand: 15. Juli 2020 15

InnovationsgutscheineA und B

InnovationsgutscheineHightech Start-up, Digi-tal und Mobilität

BundesprogrammINVEST - Zuschuss fürWagniskapital

WIPANO – Förderungdes Technologie- undWissenstransfers

Digital jetztInvestitionsförderungfür KMU

Gewerbliche Unternehmenund Freie Berufe mit bis zu100 Beschäftigten undhöchstens 20 Mio. € Um-satz bzw. Bilanzsumme;auch Existenzgründer

Hightech Start-up: Gründerund bis 5 Jahre alte Betrie-be (bis 100 Mitarbeiter und20 Mio. € Umsatz bzw. Bi-lanzsumme)Digital und Mobilität:KMU älter als fünf Jahre

Natürliche Personen (pri-vate Investoren oder Busi-ness-Angel-Gesellschaf-ten), die Gesellschafts-anteile an jungen, innova-tiven Unternehmen erwer-ben

Gewerbliche Unternehmenund. Freie Berufe bis 250Beschäftigte und max.50 Mio. € Umsatz oder43 Mio. € Bilanzsumme(Förderschwerpunkt Paten-tierung und Verwertung)

Gewerbliche Unternehmenund freie Berufe, diezwischen 3 und 499 Mit-arbeiter beschäftigen (zumZeitpunkt der Antragstel-lung)

Inanspruchnahme von FuE-Dienstleistungen im Rah-men von Produkt-, Dienst-leistungs- und Verfahrens-innovationenInnovationsgutschein A:Wissenschaftliche Tätig-keiten im Vorfeld der Ent-wicklung eines innovativenProdukts, Dienstleistungoder einer Verfahrensinno-vationInnovationsgutschein B:UmsetzungsorientierteFuE-Tätigkeiten zur Aus-gestaltung von Innovati-onen bis zur Markt- bzw.Fertigungsreife (bspw. De-sign, Konstruktion, Servi-ce, Engineering)

Higtech Start-up:FuE-Tätigkeiten in den Be-reichen Nachhaltige Mobil-ität, Umwelttechnologie,Gesundheitswirtschaft, Le-benswissenschaften u. a.Hightech Digital:FuE-Tätigkeiten im Zu-sammenhang mit der Ent-wicklung und Realisierungvon digitalen Produktenund DienstleistungenHightech Mobilität:FuE-Vorhaben zur Ent-wicklung und Realisierungvon Innovationen im Zu-sammenhang mit nachhal-tigen Produkten undDienstleistungen zukünfti-ger Mobilität

Gefördert wird die Kapital-bereitstellung für jungeinnovative Unternehmen(jünger als sieben Jahre) imRahmen des Erwerbs vonGesellschaftsanteilen. DieAnteile müssen vollum-fänglich an Chancen undRisiken beteiligt sein.Das Unternehmen musseiner innovativen Brancheangehören (weniger als 50Mitarbeiter, Umsatz oderBilanzsumme max. 10 Mio.€). Der Anteilserwerb musswirtschaftlich motiviertsein, auf Grundlage einesBusinessplans erfolgen unddarf nicht durch Kreditefinanziert sein

Unternehmen, die erstmalsihre FuE-Ergebnisse durchgewerbliche Schutzrechtesichern wollen bzw. derenletzte Schutzrechtsanmel-dung länger als 3 Jahrezurückliegt.Folgende LeistungspaketeLP 1 Beratung und Detail-prüfung hinsichtl. NeuheitLP 2 Detailprüfung hin-sichtlich wirtschaftlicherVerwertungLP 3 (Strategie-)Beratungund Koordinierung zurSchutzrechtsanmeldungLP 4 Schutzrechtsanmel-dungLP 5 Aktivitäten zur Ver-wertung

Gefördert wird die Digita-lisierung von Geschäfts-prozessen, um den Unter-nehmen neue Geschäfts-modelle zu ermöglichen:Modul 1: Investitionen indigitale Technologien, ins-besondere Hard- und Soft-ware, die der Vernetzungdienen (datengetriebeneGeschäftsmodelle, Künst-liche Intelligenz, Cloud-Anwendungen, Big-Data,Sensorik, 3D-DruckModul 2: Investitionen indie Qualifizierung derMitarbeiter zum Umgangmit digitalen Technologien,bspw. zur digitalen Trans-formation

Förderung der Leistungenexterner FuE-Einrichtun-gen (öffentliche oder pri-vatwirtschaftliche, nationa-le oder internationale Insti-tute der Grundlagen- undder angewandten For-schung, Hochschulinstituteusw.)

Förderung der Leistungenexterner FuE-Einrichtun-gen (öffentliche oder pri-vatwirtschaftliche, nationa-le oder internationale Insti-tute der Grundlagen- undder angewandten For-schung, Hochschulinstitu-te usw.)

ZuschussErwerbszuschuss: 20 % desKaufpreises für den An-teilserwerb (Kaufpreis min-destens 10.000 €)Exitzuschuss: PauschaleErstattung der auf Veräu-ßerungsgewinne zu zahlen-de Steuer (priv. Investoren)

Zuschuss50 % der zuwendungsfähi-gen Ausgaben;maximal 16.600 €, davon800 € für LP 1800 € für LP 21.000 € für LP 310.000 € für LP 44.000 € für LP 5

Zuschussmaximale Fördersummefür ein einzelnes Unter-nehmen 50.000 €, für In-vestitionen von Unterneh-men in Wertschöpfungs-ketten und -netzwerkenmax. 100.000 € pro Antrag-steller

A: 2.500 €, max. 80 %,B: 5.000 €, max. 50 %,bezogen auf die Kosten, dievon der beauftragten FuE-Einrichtung in Rechnunggestellt werden; der Gut-schein A kann mit einemder Gutscheine B oderHightech (siehe Spalterechts) kombiniert werden

20.000 €, max. 50 %,bezogen auf die Kosten, dievon der beauftragten FuE-Einrichtung in Rechnunggestellt werden;möglich ist eine Kombi-nation mit Innovations-gutschein A (siehe Spaltelinks)

Je Investor werden proKalenderjahr maximal An-teilskäufe bis zu einem Be-trag von 500.000 € bezu-schusst (maximale Förder-summe 100.000 €);je Unternehmen könnenAnteile im Wert von bis zu3 Mio. € pro Jahr bezu-schusst werden (maximaleFördersumme 600.000 €)

50 % der zuwendungsfähi-gen Kosten für jedes Leis-tungspaket (LP);Mehrausgaben in einzelnenLP können durch Minder-ausgaben in anderen LP imRahmen der Gesamtzu-wendung gedeckt werden(davon ausgenommen istLP 4)

Anteilsfinanzierung, max.Förderquote richtet sichnach Unternehmensgröße:bis 50 Mitarb.: bis zu 50 %bis 250 Mitarb.: bis zu 45 %bis 499 Mitarb.: bis zu 40 %(ab 1. Juli 2021 geringereFörderquoten).Untergrenze für Förderungim Modul 1: 17.000 €;im Modul 2: 3.000 €

Ministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Woh-nungsbau (WM)

Ministerium für Wirt-schaft, Arbeit und Woh-nungsbau (WM)

BAFA (elektronische An-tragsplattform)

Elektronischer Antrag DLR-Projektträger(elektronischer Antrag)

Vertragsabschluss mit demFuE-Dienstleister erst nachBewilligung

Vertragsabschluss mit demFuE-Dienstleister erst nachBewilligung

Vor Anteilserwerb Vor Beginn der Maßnah-men; Förderung wird amEnde des Projekts gewährt

Vor Beginn des Vorhabens

Pro Kalenderjahr kann einGutschein A und einer derGutscheine B, HightechStart-up, Digital oder Mo-bilität gewährt werden

Während des Zeitraums derAntragsberechtigung kön-nen max. zwei Innova-tionsgutscheine Hightechvergeben werden

Die Beteiligung muss min-destens drei Jahre gehaltenwerden

Antragstellung über daselektronische Formularsys-tem easy-Online(https://foerderportal.bund.de/easyonline/)

Anträge können voraus-sichtlich ab August 2020gestellt werden. Informati-onen zum Programm unterhttps://gemeinsam-digital.de/

Merkblatt des WMwww.innovationsgutscheine.de

Merkblatt des WMwww.innovationsgutscheine.de

Richtlinie des BMWi vom12.12.2016 www.bafa.de

Richtlinie des BMWi vom16.12.2019 www.wipano.de

Richtlinie desBMWi vom19.05.2020

an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dannder konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt

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FörderprogrammeUmweltschutz und Energieeinsparung

16 Stand: 15. Juli 2020

Programm LandesprogrammRessourceneffizienz-finanzierung

KfW-Energieeffizienz-programm - Energieeffi-zient Bauen und Sanieren

KfW-ProgrammKlimaschutz im Unter-nehmen

KfW-Umweltprogramm

Wer gefördertwird

Unternehmen mit weniger als250 Beschäftigten und ent-weder maximal 50 Mio. €Umsatz oder 43 Mio. € Bi-lanzsumme

Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft, die sichmehrheitlich in Privatbesitzbefinden; Freiberufler; Con-tracting-Geber

Gewerbliche Unternehmenmit einem Jahresumsatz vonmaximal 500 Mio.€, die sichmehrheitlich in Privatbesitzbefinden; Freiberufler

Unternehmen der gewerbli-chen Wirtschaft jeder Größesowie freiberuflich Tätige;Contracting-Geber

Was gefördertwird

Programmteil A „Energie-effiziente Produktion“:Investitionen zur Energie-einsparung bei Produktions-anlagen und -prozessenProgrammteil B „Material-effizienz u. Umwelttechnik“:Investitionen zum schonen-den Umgang mit Ressourcen,Materialeinsparung;Investitionen zum allgemei-nen Umweltschutz (Luft-reinhaltung, Elektromobili-tät, Boden- und Grundwas-serschutz u. a.)Programmteil C „Energie-effiziente Betriebsgebäude“:Energetische Sanierung zumKfW-Effizienzgebäude; Ein-zelmaßnahmen an der Ge-bäudehülle bzw. -technik;Errichtung von KfW-Effi-zienzgebäuden;Sonstige Maßnahmen

Neubau, Ersterwerb undSanierung gewerblich ge-nutzter Nichtwohngebäudemit dem Ziel der Ener-gieeinsparung und Minde-rung des CO2-Ausstoßes:·Energetische Sanierung ge-

werblich genutzter Nicht-wohngebäude, die denKfW-Effizienzhausstan-dard 70, 100 oder Denkmalerreichen

·Einzelmaßnahmen zur Ver-besserung der Energie-effizienz (Gebäudehülle,Gebäudeausrüstung)

·Neubau energieeffizienterGebäude, die das ener-getische Niveau für KfW-Effizienzhaus 55 bzw. 70erreichen

·Vorbereitung, Realisierungund Inbetriebnahme

Investitionen in Herstellungund Nutzung klimafreund-licher Anlagen und Produktemit hoher klimaschützenderWirkung· Klimafreundliche Techno-

logien (u. a. Erneuerbare-Energien-Anlagen)

· Klimafreundliche Produk-tionsverfahren, Maßnah-men zur Minderung derTreibhausgas-Emissionen

· Erzeugung von Strom,Wärme, Kälte aus Erneuer-baren Energien

· Energiespeicher· Herstellung von Biomasse,

Biogas und Biokraftstoffen· Wasser-, Abwasser- und

Abfallmanagement· Nachhaltige Mobilität· Green ITWeitere Maßnahmen (sieheProgramm-Merkblatt)

Investitionen zur Verbesse-rung der Umweltsituation (u.U. auch im Ausland):● Erhöhung der Ressourcen-

effizienz / Materialeinspa-rung

● Luftverschmutzungen, Ge-ruchsemissionen, Erschüt-terungen und Lärm ver-mindern oder vermeiden

● Umweltfreundlicher Ver-kehr, Errichtung von Lade-stationen für Elektrofahr-zeuge

● Abfallvermeidung, -be-handlung und -verwertung

● Abwasserreinigung, -ver-minderung, -vermeidung

● Boden- und Grundwasser-schutz

● Altlasten- und Flächen-sanierungen

● Planungs- u. Umsetzungs-begleitung

Wie gefördertwird

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenInvestition); max. 5 Mio. €;im Programmteil C zusätz-lich Tilgungszuschuss (Höheabhängig vom Vorhaben undder Energieeinsparung)

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenInvestitionen);maximal in der Regel bis25 Mio. € pro VorhabenTilgungszuschuss möglich

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenInvestitionen);maximal in der Regel bis25 Mio. € pro Vorhaben

Darlehen(bis 100 % der förderfähigenInvestitionen);maximal in der Regel bis25 Mio. € pro Vorhaben

Wie dieKonditionensind

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Effektiv-Zins: 1,00 - 7,61 %für Laufzeit 5 Jahre, ein Jahrtilgungsfrei, weitere Lauf-zeitvarianten: 8, 10, 15 und20 Jahre (tilgungsfreie Jahremöglich); teils andere Zinsenim Programmteil C möglich.Auszahlung jeweils: 100 %;Kombi-Bürgschaft 50 vonBürgschaftsbank u. L-Bank

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Effektiv-Zins: 1,00 - 7,61 %für Laufzeit 5 Jahre, ein Jahrtilgungsfrei;weitere Laufzeitvarianten:10 Jahre,2 Jahre tilgungsfrei,20 Jahre,3 Jahre tilgungsfrei;Auszahlung jeweils: 100 %

Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)Effektiv-Zins: 1,03 - 7,64 %für Laufzeit 5 Jahre, ein Jahrtilgungsfrei;weitere Laufzeitvarianten:10 Jahre,2 Jahre tilgungsfrei,20 Jahre,3 Jahre tilgungsfrei;Auszahlung jeweils: 100 %

Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)Auszahlung jeweils: 100 %Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;weitere Laufzeitvarianten:Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)

bei Laufzeit: 10 / 2 Jahre;Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)

bei Laufzeit: 20 / 3 Jahre

Wo der Antragzu stellen ist

Hausbank ð L-Bank (jenach Programmteil ggf. mitGutachten zu Einspareffek-ten)

Hausbank ð KfW (mit Be-stätigung eines Sachverstän-digen zur Energieeinspa-rung)

Hausbank ð KfW Hausbank ð KfW

Wann der Antragzu stellen ist

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens

Was nochwichtig ist

Eine weitere Fördermöglich-keit - teils auch für große Un-ternehmen - bietet das Kom-bi-Darlehen Ressourceneffi-zienz (siehe Seite 12)

Tilgungszuschüsse, wenn dasenergetische Niveau einesKfW-Effizienzgebäudes er-reicht bzw. die Mindestanfor-derungen bei Einzelmaß-nahmen eingehalten werden

Ergänzend kann ein Klima-zuschuss (aktuell 6 % des zu-gesagten Kreditbetrags) be-antragt werden.Vorhaben innerhalb der EUwerden ebenfalls gefördert

Fundstelle Merkblatt der L-BankStand: 03/2020

Merkblatt der KfWStand: 01/2020

Merkblatt der KfWStand: 03/2020

Merkblatt der KfWStand: 07/2020

Anmerkung *) Die Zinsspanne gibt den günstigsten und den höchsten Zinssatz im Rahmen des Risikogerechten Zinssystems (RGZS)

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BAFABMWIKfW

Bundesamt für Wirtschaft und AusfuhrkontrolleBundesministerium für Wirtschaft und EnergieKfW Bankengruppe

L-BankUM

L-Bank Staatsbank für Baden-WürttembergMinisterium für Umwelt, Klima und EnergiewirtschaftBaden-Württemberg

Stand: 15. Juli 2020 17

KfW-ProgrammErneuerbare Energien„Standard“

KfW-ProgrammErneuerbare Energien„Premium“

Bundesförderung fürEnergieeffizienz in derWirtschaft

LandesprogrammKlimaschutz Plus

BundesprogrammEnergieberatungim Mittelstand

Gewerbliche Unterneh-men, Freiberufler, natür-liche Personen und ge-meinnützige Antragsteller

Gewerbliche Unterneh-men, Freiberufler, natür-liche Personen und ge-meinnützige Antragsteller,Landwirte, Contractoren

Gewerbliche und kommu-nale Unternehmen, Frei-berufler, Contractoren (un-abhängig von ihrer Um-satzgröße)

Unternehmen mit wenigerals 250 Beschäftigten undweniger als 50 Mio. € Jah-resumsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme (u. a.)

Unternehmen mit wenigerals 250 Beschäftigten undweniger als 50 Mio. € Jah-resumsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme; freie Berufe

Errichtung, Erweiterungund Erwerb von Anlagen,die die Anforderungen desEEG 2017 erfüllen, bspw.● Photovoltaik- und Wind-

kraftanlagen sowie Anla-gen zur Erzeugung undNutzung von Biogas

● Stromerzeugungs- undKWK-Anlagen;

Errichtung, Erweiterungund Erwerb von Anlagenzur reinen Wärmeerzeu-gung auf Basis erneuer-barer Energien;Wärme-/Kältenetze undWärme-/Kältespeicher, dieaus erneuerbaren Energiengespeist werden;Maßnahmen zur Flexibili-sierung von Stromangebotund -nachfrage, Digitali-sierung der Energiewende

Errichtung bzw. Erweite-rung von Anlagen zurNutzung erneuerbarer En-ergien im Wärmemarkt:· große Solarkollektoran-

lagen● große Anlagen zur Ver-

brennung fester Bio-masse

● Wärmenetze, die aus er-neuerbaren Energien ge-speist werden

● große Wärmespeicher● große effiziente Wärme-

pumpen● Biogasleitungen für un-

aufbereitetes Biogas● Anlagen zur Erschlie-

ßung und Nutzung derTiefengeothermie (mehrals 400 Meter Bohrtiefe)

● KWK-Biomasseanlagen

Maßnahmen zur Energie-einsparung und Reduzie-rung der Kohlendioxid-Emissionen - hocheffizien-te Standardkomponentenbis zu komplexen System-lösungen - in den Modulen:Querschnittstechnologien(u. a. Elektromotoren undAntriebe, Pumpen, Venti-latoren)Prozesswärme aus erneuer-baren Energien (u. a. Solar-kollektor- und Biomasse-anlagen, Wärmepumpen)Mess-, Steuer- und Rege-lungstechnik, Sensorik undEnergiemanagement-Soft-wareEnergiebezogene Optimie-rung von Anlagen undProzessen (u. a. Prozess- u.Verfahrensumstellungen)

Teilprogramm CO2-Min-derungsprogrammNachhaltige Minderung deraus dem Energieverbrauchresultierenden CO2-Emis-sionen durch Maßnahmenmit großer Anwendungs-breite:Erneuerung von Heizungs-anlagen auf Basis erneuer-barer Energien; Verbesse-rung des baulichen Wärme-schutzes; Einsatz von er-neuerbaren Energien zurWärmeversorgung; Sanie-rung von Beleuchtungs-und Lüftungsanlagen u. a.

Im Struktur-, Qualifizie-rungs- und Informations-programm wird bspw. dieEinführung eines Energie-managements gefördert

Energieberatungen, die En-ergieeinsparpotenziale auf-zeigen, die Anzahl derumgesetzten Energieeffi-zienzmaßnahmen erhöhenund zusätzliche Energie-einsparungen realisieren.Gefördert werden Energie-beratungen, die in einemsystematischen Verfahrenausreichende Informatio-nen über das bestehendeEnergieverbrauchsprofileines Gebäudes, eines Be-triebsablaufs oder einer in-dustriellen oder gewerb-lichen Anlage erlangen,Möglichkeiten für wirt-schaftliche Energieeinspa-rungen ermitteln oderquantifizieren und die Er-gebnisse in einem Berichterfassen

Darlehen(bis 100 % der Netto-Inve-stitionskosten); maximal50 Mio. € pro Vorhaben

Darlehen(bis 100 % der Netto-Inve-stitionskosten, bei Tiefen-geothermie bis 80 %);max. 25 Mio. € pro Vor-haben; Tilgungszuschuss

Darlehen / Zuschuss(bis 100 % der Netto-Inve-stitionskosten); maximal25 Mio. € pro Vorhaben.Alternativ ist zu gleichenFörderbedingungen ein In-vestitionszuschuss möglich

ZuschussDie Förderung beträgt 50 €je Tonne eingesparter CO2-Emissionen, maximal 30 %der förderfähigen Ausga-ben. Zu- und Abschläge so-wie Boni sind möglich

Zuschuss zu den Bera-tungskosten (der Zuschusskann an den Beraterausgezahlt werden, sodassdas beratene Unternehmennicht mehr mit der Zahlungdes Eigenanteils in Vorleis-tung treten muss)

Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)Auszahlung jeweils 100 %Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;Alternativen z. B.:Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)

bei Laufzeit: 10/2 Jahre;Zinssatz: 1,03 - 7,43 % *)

bei Laufzeit: 20/3 Jahre

Zinssatz: 1,00 - 7,40 %Auszahlung jeweils 100 %Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;Alternativen:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 10 /2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 20/3 Jahre

Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)Auszahlung jeweils 100 %Laufzeit: 5 Jahre, davon einJahr tilgungsfrei;Alternativen:Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 10/2 Jahre;Zinssatz: 1,00 - 7,40 % *)

bei Laufzeit: 20/3 Jahre

Der maximale Zuschussbeträgt 200.000 €;Zuschüsse unter 3.000 €werden nicht gewährt

Für Unternehmen mit jähr-lichen Energiekosten über10.000 €: 80 % der Bera-tungskosten, max. 6.000 €;für Unternehmen mit jähr-lichen Energiekosten bis10.000 €: 80 % der Bera-tungskosten, max. 1.200 €

Hausbank ð KfW Hausbank ð KfW Darlehen:Hausbank ð KfWZuschuss: BAFA (Online-Antrag) www.bafa.de

L-BankAnträge können laufend bis30.11.2020 gestellt werden

BAFA (Online-Antragstel-lung) www.bafa.de

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens

Vorhaben von deutschenUnternehmen im Auslandkönnen ebenfalls gefördertwerden

Ergänzend wird ein Til-gungszuschuss gewährt(Höhe variiert je nach Maß-nahme)

Bei der Förderung miteinem vergünstigten Kreditwird ergänzend ein Til-gungszuschuss gewährt(Höhe ist abhängig vomjeweiligen Modul)

Zur Bearbeitung angenom-men werden nur Förderan-träge, die einen geplantenBeginn des Vorhabens in-nerhalb von 12 Monatenaufweisen

Die Beratung muss durcheinen vom BAFA zugelas-senen Energieberater er-folgen; die Beraterauswahlobliegt dem Unternehmen

Merkblatt der KfWStand: 01/2020

Merkblatt der KfWStand: 04/2020

Merkblatt der KfWStand: 03/2020

Verwaltungsvorschrift desUM Baden-Württemberg

Richtlinie des BMWi vom11.10.2017

an. Hierbei stuft die Hausbank den Antragsteller je nach individueller Bonität und Sicherheitenlage in eine der Preisklassen ein, aus der sich dannder konkrete Zinssatz innerhalb der angegebenen Zinsspanne ergibt.

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FörderprogrammeExport

AKAAUMA

BMWibw-i

Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbH, Frankfurt/MainAusstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirt-schaft e.V., BerlinBundesministerium für Wirtschaft und EnergieBaden-Württemberg International, Stuttgart

18 Stand: 15. Juli 2020

Programm LandesprogrammFirmengemeinschafts-beteiligungen auf inter-nationalen Messen

BundesprogrammMessebeteiligung jungerinnovativer Unternehmen

BundesprogrammAuslandsmesse-programm

LandesprogrammExportberatung/Export-kooperationsberatung

Wer gefördertwird

Unternehmen aus Baden-Württemberg sowie derenNiederlassungen und Vertre-tungen, Regionen, Clusterund Netzwerke

Innovative Unternehmen(jünger als 10 Jahre) mitweniger als 50 Mitarbeiterund Umsatz oder Jahres-bilanz unter 10 Mio. €

Unternehmen aus Deutsch-land sowie deren ausländi-sche Niederlassungen

Unternehmen aus Baden-Württemberg mit bis zu 250Mitarbeitern und 50 Mio. €Umsatz und 43 Mio. € Bi-lanzsumme

Was gefördertwird

Firmengemeinschaftsbeteili-gungen auf internationalenLeitmessen im In- und Aus-land;Informationen zum aktuellenProgramm „Messebeteili-gungen 2020“ gibt es unterwww.bw-i.de

Teilnahme von jungen in-novativen Unternehmen anGemeinschaftsständen aufinternationalen Leitmessenin Deutschland.Ziel ist die Vermarktungneu entwickelter Produkteund Verfahren.Der Gemeinschaftsstand istvom Messeveranstalter zuorganisieren und soll ausmindestens zehn Ausstel-lern bestehen

Teilnahme zu günstigen Kon-ditionen und reduziertem Or-ganisationsaufwand möglichan Firmengemeinschaftsaus-stellungen, Sonderschauen,Informationsständen, Infor-mationszentren, Branchen-leistungsschauen, Sonder-veranstaltungen der Export-initiative Energie

Beratungen zur Erschließungvon Auslandsmärkten; hier-unter fällt auch die Bildungvon Exportkooperationen so-wie die Beratung bestehen-der Exportkooperationen

Wie gefördertwird

Messevorbereitung und -ab-wickung, Messestand, Be-reitstellung von Infrastruktur(Kommunikationsmöglich-keiten, Besprechungslounge,Internet, Bewirtung, Dol-metscherdienste);gezielte Akquisition und Be-treuung der Fachbesucher,Rahmenprogramm, Pressear-beit, Ausstellerverzeichnis,Nachbetreuung

Die Förderung erfolgt inForm eines Zuschusses.Förderfähig sind die vomMesseveranstalter in Rech-nung gestellten Kosten fürStandmiete und Standbauim Rahmen des Gemein-schaftsstandes

Die Bundesförderung kommtden Firmen indirekt zugute,bspw. in Form von kosten-günstigen Leistungen wieStandfläche, Standbau, Infra-struktur, Einrichtung einesInformationsstandes usw.;direkte Zahlungen an einenAussteller werden nicht ge-leistet

Verbilligte Kurzberatungen,maximal 6 Tage pro Jahr;für Folgeberatungen überdasselbe Land maximal3 Tage pro Jahr

Wie dieKonditionensind

Kostengünstige Messebetei-ligungen auf internationalenLeitmessen im Rahmen desbaden-württ. Landesstandes.Der Messeauftritt wird ge-fördert vom Ministerium fürWirtschaft, Arbeit und Woh-nungsbau Baden-Württem-berg und von bw-i.Kostenfreie Leistungen desLandes nach jeweils be-sonderen Teilnahmebedin-gungen

Die Höhe des Zuschussesbeträgt pro Messe undAussteller maximal 7.500 €(Bagatellgrenze 500 €).Der Aussteller hat einenEigenanteil von 40 % beiden ersten zwei Messebe-teiligungen und von 50 %ab der dritten Messebetei-ligung zu übernehmen

Der Umfang der kostenfreienLeistungen (z. B. technisch-organisatorische Hilfe, Wer-bung) ergibt sich aus den je-weils besonderen Teilnahme-bedingungen

Die geförderten Messen wer-den jährlich neu festgelegt:AUMA-Auslandsmessepro-gramm 2020 bzw. 2021www.auma.de

Kosten pro Tag: 1.000 €;Landeszuschuss zu den Be-ratungskosten: 500 € / Tag;Eigenanteil des Unterneh-mens: 500 € / Tag

Für Mitglieder einer baden-württembergischen IHK miteinem Vorjahresumsatz bis5 Mio. € reduziert sich durchdie IHK-Teilkostenübernah-me der Eigenanteil für 2 Ta-ge auf 380 € / Tag

Wo der Antragzu stellen ist

bw-i www.bw-i.de BAFA www.bafa.de Messedurchführungsgesell-schaft ð AUMA

RKW Baden-Württemberg

Wann der Antragzu stellen ist

Anmeldeschluss gemäß Teil-nahmebedingungen

Anmeldung spätestens achtWochen vor Messebeginnbeim Messeveranstalter

Anmeldeschluss gemäß Teil-nahmebedingungen

Vor Beginn der Beratung

Was nochwichtig ist

Die o. g. Landesmaßnahmenwerden jedes Jahr neu festgelegt

Liste der förderfähigen Ver-anstaltungen: www.bafa.de

Der Berater muss vom RKWeingesetzt bzw. anerkanntwerden

Fundstelle Informationen von bw-i Richtlinie des BMWiStand : 10/2018

AUMA-Verband der deut-schen Messewirtschaft

Konditionen-Merkblatt desRKW www.rkw-bw.de

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ERP

HermesKfW

Programm ehemals entwickelt aus dem European RecoveryProgram (Marshallplan) der NachkriegszeitEuler Hermes AG, HamburgKfW Bankengruppe bzw. KfW IPEX Bank

Stand: 15. Juli 2020 19

AKA – Exportfinan-zierungskredite

ERP-Exportfinan-zierungsprogramm

Bundesgarantien fürDirektinvestitionen imAusland

BundesprogrammMarkterschließungs-programm

BundesprogrammExportkreditgarantiendes Bundes (Hermes)

Unternehmen mit Sitz inDeutschland, ausländischeImporteure, Endabnehmeroder deren Banken

Zielgruppe sind deutscheExporteure oder ausländi-sche Importeure

Unternehmen und Unter-nehmer mit Sitz bzw.Wohnsitz in Deutschland

Unternehmen und frei-beruflich Tätige (wenigerals 500 Beschäftigte undweniger als 50 Mio. € Um-satz)

Unternehmen mit Sitz inDeutschland (Exporteure)

Finanzierung von Expor-ten vor allem von Inve-stitions- und langlebigenKonsumgütern einschl.Dienstleistungen

Darlehen zur Finanzierungvon Ausfuhrgeschäftendeutscher Exporteure überdie Lieferung von Inves-titionsgütern und Leis-tungen in Schwellen- undEntwicklungsländer gemäßder jeweils gültigen Listedes Ausschusses für Ent-wicklungsländer (DAC)der OECD

Übernahme von Garantienbei Direktinvestitionen inEntwicklungs-, Schwellen-und ehemaligen Transfor-mationsländern zur Ab-sicherung gegen politischeRisiken; abgesichert wer-den bspw. Beteiligungen,Kapitalausstattungen vonNiederlassungen oder Be-triebsstätten, beteiligungs-ähnliche Darlehen, vermö-genswerte Rechte

Maßnahmen zur Erschlie-ßung und Sicherung aus-ländischer Märkte, u. a.Fachbezogene Informati-onsveranstaltungen;Leistungspräsentationen;Fachbezogene Reisen zurMarkterkundung und Ge-schäftsanbahnung;Einkäuferreisen;Informationsreisen auslän-discher Multiplikatoren;Pilotprojekte

Absicherung der mit Ex-portgeschäften verbundenenRisiken, u. a.:● Lieferantenkredit (für

Geldforderungen)● Fabrikationsrisiko (für die

Produktionskosten)● Bauleistungsdeckung● Avalgarantie (für die im

Auslandsgeschäft gefor-derten Garantien)

● Akkreditivbestätigung

Finanzierungen, Refinan-zierungen, Risikoübernah-men und Dienstleistungenim Zusammenhang mitkurz-, mittel- und lang-fristigen Exportgeschäftensowie internationalen Ge-schäften

Finanziert werden Aus-fuhrgeschäfte, denen eineBürgschaft oder Garantiedes Bundes zugrunde liegtund bei denen sich dieZahlungsabwicklung aufmindestens vier Jahre abBetriebsbereitschaft er-streckt; gewährt werdenDarlehen in Höhe der beider Auszahlung noch nichtfälligen Exportforderun-gen

Förderung erfolgt durchÜbernahme einer Garantiegegen politische Risikenwie Verstaatlichung, Ent-eignung, Bruch rechtsver-bindlicher Zusagen staat-licher oder staatlich kon-trollierter Stellen, Krieg,kriegerische Auseinander-setzungen, Zahlungsver-bote, Moratorien u. a.;wirtschaftliche Risikenwerden nicht gedeckt

Indirekte Förderung jenach Art der Maßnahme,bspw. durch Vermittlungvon fach- und länderbezo-genen Informationen, Be-ratung der teilnehmendenUnternehmen, Identifizie-rung und Kontaktanbah-nung zu potenziellen Ge-schäftspartnern, Vorberei-tung, Durchführung undNachbereitung von Ge-schäftstreffen

Garantien und Bürgschaftenzur Abdeckung der obengenannten Risiken. Möglichsind Einzeldeckungen (u. a.Bauleistungsdeckung) oderSammeldeckungen (Aus-fuhrpauschalgewährleistungu. a.).Der Deckungsnehmer ist imSchadenfall am Verlust be-teiligt (Selbstbeteiligung5 % bis 15 % je nach Ri-siko bzw. Deckungsart)

Die Förderung wird alszinsgünstiges Darlehen ge-währt. Zudem werdenDienstleistungen erbrachtim Zusammenhang mitExportgeschäften und son-stigen internationalen Ge-schäften.Die Höhe der Förderung istabhängig von Art undUmfang des Projekts bzw.des jeweiligen Einzelfalls

Als Zinssatz gilt die beiVertragsabschluss für diejeweilige Währung gültige„Commercial Interest Re-ference Rate (CIRR); diesist ein Festzins, den dieOECD ihren Mitglieds-staaten als Referenz-Min-destzinssatz gemäß monat-licher Festlegung vorgibt;Zusageprovision für dennoch nicht ausgezahltenKreditbetrag: 0,375 % p.a;der Kreditbetrag ist be-schränkt auf max. 85 % desdeckungsfähigen Auf-tragswertes (Regelober-grenze 85 Mio. €)

Jährliches Garantieentgeltgemäß den jeweils gel-tenden Gebühren- undEntgeltbestimmungen;einmalige Bearbeitungs-gebühr (die Höhe richtetsich nach der Höhe derbeantragten Deckung);Laufzeit der Garantie bis15 Jahre (in Ausnahme-fällen bis 20 Jahre), eineVerlängerung ist möglich;der Garantienehmer ist amVerlust mit mindestens5 % selbst beteiligt

Je nach Art der Maßnahmewird ein Eigenbeitrag inHöhe von max. 30 €/Tagfür Versorgungsleistungenbei Informationsveranstal-tungen bzw. 500 € bis1.000 € pauschal (ModuleGeschäftsanbahnung, Leis-tungspräsentation, Markt-erkundung) erhoben.Übernommen werden dieKosten für die Leistungendes Durchführers der Ge-schäftsanbahnungsreise;individuelle Reise-, Unter-kunfts- und Verpflegungs-kosten tragen die Unter-nehmen selbst

Als Entgelt wird ein indivi-duell berechneter Prozent-satz vom Auftragswert, ab-hängig von der Laufzeit,dem Status des Käufers undder Bonität des Bestellerserhoben;die Prämien setzen sichzusammen aus Bearbei-tungsgebühren und Entgel-ten für die Deckungsüber-nahme und richten sich nachder Länderkategorie, in diedas Käuferland eingestuft ist

Hausbank ð AKA KfW IPEX-Bank PricewaterhouseCoopersGmbH (PwC)

Beim jeweils beauftragtenProjektträger

Euler Hermes AG

Vor Beginn des Vorha-bens

Vor Beginn des Vorha-bens

Vor Beginn der jeweiligenEinzelmaßnahme

Vor Abschluss des Export-vertrags

Voranfrage an Hausbankoder AKA bzw. eine früh-zeitige Kontaktaufnahmewird empfohlen

Anträge stellen könnenKreditinstitute, die an-tragsberechtigt sind fürFinanzkreditdeckungendes Bundes

Ausführliche Informatio-nen im Internet unter:www.investitionsgarantien.de

Ausführliche Informatio-nen im Internet unter:www.ixpos.de/markterschliessung

Voranfrage an Euler Her-mes wird empfohlenwww.agaportal.de

Informationen der AKAwww.akabank.de

Merkblatt der KfWStand: 07/2019

Richtlinie des BMWiStand: 07/2017

Informationen des BMWiund BAFA www.bafa.de

Informationen der EulerHermes AG

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FörderprogrammeBürgschaften und Garantien

L-Bank L-Bank Staatsbank für Baden-Württemberg

20 Stand: 15. Juli 2020

Programm Bürgschaftender BürgschaftsbankBaden-Württemberg

Kooperationsprogrammeder BürgschaftsbankBaden-Württemberg

LandesprogrammInnovFin70 (Bürgschafts-programm)

Individuelle Bürgschaftender L-Bank

Wer gefördertwird

Unternehmen mit bis zu 250Mitarbeitern und 50 Mio. €Jahresumsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme, Existenzgrün-der, Freie Berufe

Unternehmen mit bis zu 250Mitarbeitern und 50 Mio. €Jahresumsatz oder 43 Mio. €Bilanzsumme, Existenzgrün-der, Freie Berufe

Innovative kleine und mitt-lere Unternehmen nach EU-Definition sowie mittelstän-dische Unternehmen mit we-niger als 500 Mitarbeiter

Mittelständische Unterneh-men der gewerblichen Wirt-schaft und freiberuflich Tä-tige

Was gefördertwird

Alle notwendigen Investi-tionen und Betriebsmittel,zusätzlicher Liquiditätsbedarf(Aufstockung einer Konto-korrentlinie infolge hoherAußenstände oder Ablösungvon Lieferantenverbindlich-keiten) einschl. Avalrahmen,Kredite zur Auftragsvor-finanzierung.Forschungs-, Entwicklungs-und Markteinführungskosteninnovativer Produkte.Gesellschafterauszahlung,Unternehmenskauf

Nachfinanzierung möglich;Umschuldungen nur bei Ab-lösung von Kreditoren und zurUmfinanzierung nicht be-triebsgerecht finanzierter In-vestitionen

Die folgenden (in dieser Bro-schüre dargestellten) Förder-programme der L-Bank kön-nen in einem vereinfachtenVerfahren durch Bürgschaf-ten zu Sonderkonditionenabgesichert werden:· Gründungsfinanzierung· Wachstumsfinanzierung· Innovationsfinanzierung· Liquiditätskredit· Ressourceneffizienzfinan-

zierung· ELR-Kombi-Darlehen· Kombi-Darlehen Ressour-

ceneffizienz· Investitionsfinanzierung· Tourismusfinanzierung· Weiterbildungsfinanzie-

rung 4.0

Investitionen zur Erweite-rung einer Betriebsstätte, zurDiversifizierung der Produk-tion einer Betriebsstätte durchneue Produkte oder des Pro-duktionsprozesses einer Be-triebsstätte; Forschungs- undInnovationskosten; Betriebs-übernahmen; Betriebsmittel.Die Innovationsfähigkeitmuss z. B. durch eine Patent-anmeldung in den letzten zweiJahren oder durch Erhalt vonZuschüssen, Darlehen oderGarantien aus nationalen odereuropäischen Forschungs-/In-novationsprogrammen in denletzten drei Jahren belegtwerden

Risikoübernahme bei:· Investitionen zur Gründung,

Erweiterung, Modernisie-rung, Standortverlagerung,Rationalisierung

· Betriebsübernahmen· Betriebsmittelkrediten (in

Verbindung mit Wachs-tumsinvestitionen)

Das Unternehmen darf sichnicht in finanziellen undwirtschaftlichen Schwierig-keiten im Sinne der EU-Defi-nition befinden

Kombi-Bürgschaft 50 (zu be-sonderen Konditionen) fürfolgende Förderdarlehen derL-Bank: Gründungs-, Investi-tions-, Wachstums-, Innovati-onsfinanzierung 4.0, Ressour-ceneffizienz, Kombi-Darle-hen Ressourceneffizienz

Wie gefördertwird

Bürgschaften bis 2,5 Mio. €(maximal 80 % des Kredits),bei Coronahilfe-Bürgschaftenauch höhere Bürgschaftsquo-ten bzw. weitere Programmemöglich

Bürgschaft in Höhe von 50 %(bis max. 2,5 Mio. €) des Kre-ditbetrags

Bürgschaft (70 % eines Kre-ditbetrags); verbürgt werdenkönnen sowohl Förderdar-lehen als auch Hausbank-kredite

Bürgschaften ab 2,5 Mio. €(i. d. R. 50 % der Finanzie-rung, bei Coronahilfe-Bürg-schaften bis 90 %)

Wie dieKonditionensind

Bearbeitungsgebühr:i.d.R. 1,0 % der genehmigtenBürgschaft; keine Gebühr beiAblehnunglaufende Provision:i.d.R. 1,0 % p. a. des valutie-renden Kreditbetrags

Bearbeitungsgebühr:i.d.R. 1,0 % der genehmigtenBürgschaft; keine Gebühr beiAblehnunglaufende Provision:0,30 % - 1,50 % p. a. des va-lutierenden Kreditbetrags, ab-hängig vom Vorhaben und derBonität

Laufende Bürgschaftsprovi-sion; die Höhe ist abhängigvon der Preisklasse des risi-kogerechten Zinssystems, diedie Hausbank ermittelt hat.Die Laufzeit richtet sich nachder Laufzeit der verbürgtenFinanzierung und beträgt ma-ximal zehn Jahre.Bearbeitungsgebühr: 1,0 %der genehmigten Bürgschaft

Provision max. 1,5 % p. a.bezogen auf den gesamtenKreditbetrag (abhängig vonder Bonität des Unterneh-mens und der Besicherung desKredits); Laufzeit abhängigvom Einzelfall (max. 15Jahre, bei Betriebsmittelkre-diten maximal 6 Jahre);teils andere Konditionen beiCoronahilfe-Bürgschaften

Wo der Antragzu stellen ist

Hausbank ð Bürgschafts-bank

Hausbank ð L-Bank ðBürgschaftsbank

Hausbank ð L-Bank (bzw.Bürgschaftsbank)

Hausbank ð L-Bank

Wann derAntrag zustellen ist

Vor Beginn des Vorhabens Im Rahmen der Antragstel-lung für eines der oben ge-nannten L-Bank-Darlehen

Vor Beginn des Vorhabens Vor Beginn des Vorhabens(ein Vorgespräch mit derL-Bank wird empfohlen)

Was nochwichtig ist

Für Bürgschaften über 2,5Mio. € ist die L-Bank zu-ständig (siehe Spalte ganzrechts).Sanierungsprojekte könnenvon der Bürgschaftsbanknicht begleitet werden

Falls eine Risikoentlastungdurch dieses Programm nichtausreicht, stehen die normalenBürgschaften der Bürg-schaftsbank oder der L-Bankzur Verfügung

Für Bürgschaftsbeträge bis2,5 Mio. € ist die Bürg-schaftsbank zuständig. Fürhöhere Bürgschaftsbeträge istdie L-Bank zuständig

Für die Förderung mit einerBürgschaft ist ein Verwal-tungskostenzuschlag in Höhevon 1,0 % aus dem bewil-ligten Bürgschaftsbetrag zubezahlen

Fundstelle Konditionen-Merkblatt derBürgschaftsbank

Konditionen-Merkblatt derBürgschaftsbank

Merkblatt der L-Bank,Stand: 03/2020

Merkblatt der L-BankStand: 04/2020

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Weitere Förderprogramme

Stand: 15. Juli 2020 21

Förderung von Innovationsvorhaben

* High-Tech-Gründerfonds für junge Tech-nologieunternehmen (nicht älter als dreiJahre)

* MBG-Beteiligungsprogramm „Innovati-on“ (für Entwicklung und Verbesserungneuer Produkte und Verfahren)

* Venture Debt-Finanzierung der KfW fürinnovative Unternehmen in der Wachs-tumsphase

* ERP-Mezzanineprogramm für Innovation* KfW-Kredit für Wachstum (Übernahme

von Kreditrisiken durch die KfW)* Crowd Buddy der MBG (Crowdfunding

und Mikromezzanin-Beteiligung)

* BMBF-Programm „KMU-innovativ: In-formations- und Kommunikationstechno-logie (IKT)“: gefördert werden themen-übergreifende FuE-Vorhaben in denBereichen Informationstechnologien, Da-tenwissenschaft und Industrie 4.0 sowieKommunikationssysteme und IT-Sicher-heit die auf folgende Branchen bzw. An-wendungsfelder ausgerichtet sind: Auto-mobil und Mobilität; Maschinenbau undAutomatisierung; Logistik und Dienst-leistungen; Energie und Umwelt; Gesund-heit und Medizintechnik; IKT-Wirtschaft

* BMBF-Programm „KMU-innovativ“:vereinfachtes Antragsverfahren für KMUfür Forschungs- und Entwicklungs-vorhaben in den Bereichen:� Medizintechnik� Information und Kommunikation� Materialforschung� Produktionsforschung� Photonik und Quantentechnologien� Forschung für zivile Sicherheit� Elektronik, autonomes Fahren� Ressourceneffizienz und Klimaschutz� Mensch-Technik-Interaktion

* Fachprogramme der BMBF/BMWi-Pro-jektförderung (www.foerderinfo.bund.de)SchlüsseltechnologienBiotechnologie/-ökonomie, Nanotechno-logie, Photonik, Produktionsforschung,Neue Werkstoffe und Materialien, Dienst-leistung und Arbeit, MikroelektronikQuerschnittsmaßnahmenKlima, EnergieKlimaschutz, Bauen, Wohnen, Energie-forschung, Nachhaltigkeit, Umwelt, Roh-stoffe, LandwirtschaftGesundheit, Ernährung, MedizintechnikMobilitätElektromobilität, Verkehrstechnologie,Maritime Technologien, Luft-/RaumfahrtKommunikationIKT, Digitale Technologien, IT-Sicher-heit, Mensch-Technik-InteraktionSicherheitGesellschafts- und GeisteswissenschaftenBildung, Hochschulen, Wissenschafts-systemInternationales

* Horizont 2020 - Rahmenprogramm fürForschung und Innovation - bündelt dieForschungs- und Innovationsprogrammeder Europäischen Union.

- Das allgemeine Ziel von Horizont 2020 istes, unionsweit eine wissens- und inno-vationsgestützte Gesellschaft und einewettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubau-en. Dies soll über folgende Schwerpunkteund Einzelziele erreicht werden:

- Wissenschaftsexzellenz: Förderung wis-senschaftsgetriebener grundlagenorien-tierter Forschung sowohl für Einzel-forscher als auch für Verbünde

- Führende Rolle der Industrie: Ziel ist eineführende Rolle bei grundlegenden undindustriellen Technologien. Gezielt unter-stützt werden kleine und mittlere Unter-nehmen als bedeutende Treiber für Inno-vation und Wettbewerbsfähigkeit

- Gesellschaftliche Herausforderungen:Ziele und Inhalte sind in sieben The-menfeldern gebündelt, u. a. sichere,saubere und effiziente Energie, Ge-sundheit, Wohlergehen und demogra-fischer Wandel. Alle Themenfelder ver-langen interdisziplinär entwickelte inno-vative Lösungen

- Verbreitung von Exzellenz in Forschungund Entwicklung und die Ausweitung derBeteiligung an exzellenten EU-For-schungs- und Innovationsaktivitäten

- Wissenschaft mit der und für dieGesellschaft: Aufbau einer effektiven Zu-sammenarbeit zwischen Wissenschaft undGesellschaft, Rekrutierung neuer Talentefür die Wissenschaft und Verknüpfungwissenschaftlicher Exzellenz mit sozialerVerantwortung

- Unterstützung von Maßnahmen der ge-meinsamen Forschungsstelle JRC (JointResearch Center)

- Ausführliche Informationen zu Horizont2020 sowie zum nächsten EU-Rahmen-programm „Horizont Europa“ gibt es imInternet unter www.horizont2020.de

Förderung von Auslandsvorhaben

* KfW-Unternehmerkredit ermöglicht zins-günstige Finanzierung von Vorhaben imAusland (siehe Seite 6)

* BMZ - Programm „develoPPP.de“ vereintprivatwirtschaftliches Engagement mitentwicklungspolitischen Zielen für Maß-nahmen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern (siehe: www.developpp.de)

* DEG - langfristige Finanzierung in Formvon Darlehen, Mezzanin-Finanzierungen,Beteiligungen und Garantien für Investi-tionen in Entwicklungs- und Schwellen-ländern (siehe: www.deginvest.de)

Förderung Umwelt und Energie

* Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU):Themengebundene Förderung:

- Instrumente und Kompetenzen der Nach-haltigkeitsbewertung sowie Stärkung vonNachhaltigkeitsbewusstsein und -handeln

- Nachhaltige Ernährung und nachhaltigerUmgang mit Lebensmitteln

- Entwicklung, Gestaltung und Akzeptanzumweltschonender Konsumgüter

- Klima-und ressourcenschonendes Bauen- Energie- und ressourcenschonende Quar-

tiersentwicklung und -erneuerung- Erneuerbare Energie, Energieeinsparung

und -effizienz- Ressourceneffizienz durch innovative

Produktionsprozesse, Werkstoffe undOberflächentechnologien

- Kreislaufführung und effiziente Nutzungvon umweltkritischen Metallen und mine-ralischen Reststoffen

- Reduktion von Emissionen reaktiverStickstoffverbindungen in die Umwelt-kompartimente

- Integrierte Konzepte und Maßnahmen zuSchutz und Bewirtschaftung von Grund-wasser und Oberflächengewässern

- Naturschutz und nachhaltige Naturnut-zung in Nutzlandschaften und Schutz-gebieten

- Bewahrung und Sicherung national wert-voller Kulturgüter vor schädlichen Um-welteinflüssen

* KfW-EnergieeffizienzprogrammProduktionsanlagen/-prozesse

* BMWi-Programm „Förderung der Hei-zungsoptimierung durch hocheffizientePumpen“

* BAFA-Programm „Heizen mit erneuer-baren Energien“

* L-Bank-Programme „Umwelt- und Ver-braucherschutz“ sowie „Wachstum undWettbewerb“ (für Betriebe der Agrar- undErnährungswirtschaft)

Förderung sonstiger Vorhaben

* MLR-Programm „Förderung von innova-tiven Maßnahmen für Frauen im länd-lichen Raum“ für modellhafte Existenz-gründungen und Erweiterungen vonKleinstunternehmen

* L-Bank-Programm „Leben auf dem Land“zur Verbesserung der Wohn- und Lebens-bedingungen ländlicher Räume

* EU-Programm „LEADER“ für Vorhaben,die die Innovations- und Wirtschaftskrafteiner Region, die interkommunale Zu-sammenarbeit und den Tourismus stärkenwww.mlr.baden-wuerttemberg.de

Förderdatenbank des Bundes im Internet* Die Förderdatenbank bietet einen um-

fassenden Überblick über die Förder-programme des Bundes, der Länder undder EU. Mit Hilfe einer Suchfunktionwerden geeignete Programme angezeigt.www.foerderdatenbank.de

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Abkürzungen und Anschriften

22 Stand: 15. Juli 2020

AiF Arbeitsgemeinschaft industriellerForschungsvereinigungen e.V.

- AiF Projekt GmbH, BerlinTschaikowskistr. 4913156 BerlinTelefon: 0 30/4 81 63-3https://[email protected]

AKA Ausfuhrkredit-Gesellschaft mbHGroße Gallusstr. 1-760311 Frankfurt am MainTelefon: 0 69/2 98 91-00https://[email protected]

AUMA Ausstellungs- und Messe-Ausschussder Deutschen Wirtschaft e.V.Littenstr. 910179 BerlinTelefon: 0 30/24 000-0https://[email protected]

BA Bundesagentur für ArbeitRegensburger Str. 10490478 NürnbergTelefon: 09 11/179-0https://[email protected]

BAFA Bundesamt für Wirtschaft undAusfuhrkontrolleFrankfurter Str. 29-3565760 EschbornTelefon: 0 61 96/9 08-0http://[email protected]

BMAS Bundesministerium für Arbeitund SozialesWilhelmstr. 4910117 BerlinTelefon: 0 30/1 85 27-0https://[email protected]

BMBF Bundesministerium für Bildungund ForschungKapelle-Ufer 110117 BerlinTelefon: 0 30/18 57-0https://www.bmbf.dehttps://[email protected]

BMEL Bundesministerium für Ernährungund LandwirtschaftWilhelmstr. 5410117 BerlinTelefon: 0 30/18 529-0https://[email protected]

BMU Bundesministerium für Umwelt,Naturschutz und nukleare SicherheitStresemannstr. 128-13010117 BerlinTelefon: 0 30/183 05-0https://[email protected]

BMVI Bundesministerium für Verkehr unddigitale InfrastrukturInvalidenstr. 4410115 BerlinTelefon: 0 30/183 00-0https://[email protected]

BMWi Bundesministerium für Wirtschaftund EnergieScharnhorststr. 34-3710115 BerlinTelefon: 0 30/18 615-0https://[email protected]

Bürgschaftsbank Baden-WürttembergGmbHWerastr. 13-1770182 StuttgartTelefon: 07 11/16 45-6https://[email protected]

bwcon Baden-Württemberg: Connected e.V.Seyfferstr. 3470197 StuttgartTelefon: 07 11/18 421-600https://[email protected]

BWHM Beratungs- und Wirtschaftsförde-rungsgesellschaft für Handwerk undMittelstand GmbHHeilbronner Str. 4370191 StuttgartTelefon: 07 11/26 37 09-0https://[email protected]

bw-i Baden-Württemberg International -Gesellschaft für internationale wirt-schaftliche und wissenschaftliche Zu-sammenarbeit mbHWilli-Bleicher-Str. 1970174 StuttgartTelefon: 07 11/2 27 87-0https://[email protected]

DBU Deutsche Bundesstiftung UmweltAn der Bornau 249090 OsnabrückTelefon: 05 41/96 33-0https://[email protected]

DEG Deutsche Investitions- undEntwicklungsgesellschaft mbHKämmergasse 2250676 KölnTelefon: 02 21/49 86-0https://[email protected]

DEHOGA Beratung GmbHKronenstr. 3470174 StuttgartTelefon: 07 11/6 19 88-37https://[email protected]

DIHK Service GmbHBreite Str. 2910178 BerlinTelefon: 0 30/2 03 08-23 56https://www.dihk.de/[email protected]

DLR Projektträger im Deutschen Zentrumfür Luft- und Raumfahrt e. V.Heinrich-Konen-Str.153227 BonnTelefon: 02 28/38 21-0https://www.dlr.de/[email protected]

DRV Deutsche Rentenversicherunghttps://www.deutsche-rentenversicherung.deBaden-WürttembergKostenloses Servicetelefon:0800 1000 480 24Standort Karlsruhe:76135 KarlsruheTelefon: 07 21/8 25-0Standort Stuttgart:70437 StuttgartTelefon: 07 11/8 48-0

EuroNorm GmbHProjektträger für Förderprogrammeim Auftrag des BundesStralauer Platz 3410243 BerlinTelefon: 0 30/97 003-043https://[email protected]

Hermes Euler Hermes AGBereich ExportkreditgarantienGasstr. 2922761 HamburgTelefon: 0 40/88 34-90 90https://www.eulerhermes.deoder https://[email protected]

IFB Institut für Freie Berufean der Friedrich-Alexander-UniversitätErlangen-NürnbergMarienstr. 290402 NürnbergTelefon: 09 11/2 35 65-0http://[email protected]

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Stand: 15. Juli 2020 23

KEA Klimaschutz- und EnergieagenturBaden-Württemberg GmbHKaiserstr. 94a76133 KarlsruheTelefon: 07 21/9 84 71-0https://[email protected]

KfW BankengruppePalmengartenstr. 5-960325 Frankfurt/MainTelefon: 0 69/74 31-0https://[email protected]

KVJS Kommunalverband für Jugend undSoziales Baden-WürttembergLindenspürstr. 3970176 StuttgartTelefon: 07 11/63 75-0https://[email protected]

L-Bank Staatsbank für Baden-WürttembergBörsenplatz 170174 StuttgartTelefon: 07 11/1 22-0Hotline: 07 11/1 22-23 45https://[email protected]

- Sitz Karlsruhe:Schlossplatz 1276131 KarlsruheTelefon: 07 21/1 50-0

MBG Mittelständische Beteiligungsgesell-schaft Baden-Württemberg GmbHWerastr. 13-1770182 StuttgartTelefon: 07 11/16 45-6https://[email protected]

MLR Ministerium für Ländlichen Raum undVerbraucherschutz Baden-WürttembergKernerplatz 1070182 StuttgartTelefon: 07 11/1 26-0https://[email protected]

MWK Ministerium für Wissenschaft,Forschung und Kunst Baden-WürttembergKönigstr. 4670173 StuttgartTelefon: 07 11/2 79-0https://[email protected]

PtJ Projektträger Jülich (Forschungs-zentrum Jülich GmbH)Standort BerlinZimmerstr. 26-2710969 BerlinTelefon: 0 30/20 199-411https://[email protected]

RKW Baden-Württemberg GmbHKönigstr. 4970173 StuttgartTelefon: 07 11/2 29 98-0https://[email protected]

SM Ministerium für Soziales und IntegrationBaden-WürttembergElse-Josenhans-Str. 670173 StuttgartTelefon: 07 11/1 23-0https://[email protected]

Steinbeis Stiftung für WirtschaftsförderungWilli-Bleicher-Str. 1970174 StuttgartTelefon: 07 11/18 39-5https://[email protected]

Steinbeis-Europa-ZentrumWilli-Bleicher-Str. 1970174 StuttgartTelefon: 07 11/1 23-4010https://[email protected]

UBH Unternehmensberatung Handel GmbH(ein Unternehmen der Handelsverbände inBaden-Württemberg)Neue Weinsteige 4470180 StuttgartTelefon: 07 11/64 864-35https://[email protected]

UM Ministerium für Umwelt, Klima undEnergiewirtschaft Baden-WürttembergKernerplatz 970182 StuttgartTelefon: 07 11/1 26-0https://[email protected]

WM Ministerium für Wirtschaft, Arbeit undWohnungsbau Baden-WürttembergSchlossplatz 4Neues Schloss70173 StuttgartTelefon: 07 11/123-0https://[email protected]

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Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg

24 Stand: 15. Juli 2020

Baden-WürttembergischerIndustrie- und Handelskammertag

Jägerstraße 40, 70174 StuttgartTelefon: 07 11/22 55 00-60https://[email protected]

Industrie- und HandelskammerSüdlicher OberrheinSchnewlinstraße 11-1379098 FreiburgTelefon: 07 61/38 58-0https://[email protected]

- Hauptgeschäftsstelle LahrLotzbeckstraße 3177933 LahrTelefon: 0 78 21/27 [email protected]

Industrie- und HandelskammerOstwürttembergLudwig-Erhard-Straße 189520 HeidenheimTelefon: 0 73 21/3 24-0https://[email protected]

Industrie- und HandelskammerHeilbronn-FrankenFerdinand-Braun-Straße 2074074 HeilbronnTelefon: 0 71 31/96 77-1 12https://[email protected]

- Geschäftsstelle Schwäbisch HallStauffenbergstraße 35-3774523 Schwäbisch HallTelefon: 07 91/9 50 [email protected]

- Geschäftsstelle Bad MergentheimJohann-Hammer-Straße 2497980 Bad MergentheimTelefon: 0 79 31/96 [email protected]

- Außenstelle WertheimJohn-F.-Kennedy-Straße 497877 WertheimTelefon: 0 93 42/9 34 [email protected]

Industrie- und Handelskammer KarlsruheLammstraße 13-1776133 KarlsruheTelefon: 07 21/1 74-1 79https://[email protected]

- Hauptgeschäftsstelle Baden-BadenLichtentaler Straße 9276530 Baden-Baden

Industrie- und HandelskammerHochrhein-BodenseeReichenaustraße 2178467 KonstanzTelefon: 0 75 31/28 60-100https://[email protected]

- Hauptgeschäftsstelle SchopfheimE.-Fr.-Gottschalkweg 179650 SchopfheimTelefon: 0 76 22/39 [email protected]

Industrie- und HandelskammerRhein-Neckar

- Haus der Wirtschaft MannheimL 1,268161 MannheimTelefon: 06 21/17 09-0https://[email protected]

- Haus der Wirtschaft HeidelbergHans-Böckler-Straße 469115 HeidelbergTelefon: 0 62 21/90 17-6 [email protected]

- Haus der Wirtschaft MosbachOberer Mühlenweg 1/174821 MosbachTelefon: 0 62 61/92 49-9 [email protected]

Industrie- und HandelskammerNordschwarzwaldDr.-Brandenburg-Straße 675173 PforzheimTelefon: 0 72 31/2 01-0https://[email protected]

- Geschäftsstelle FreudenstadtMarie-Curie-Straße 272250 FreudenstadtTelefon: 0 74 41/8 60 [email protected]

- Geschäftsstelle NagoldLise-Meitner-Straße 2372202 NagoldTelefon: 0 74 52/93 [email protected]

Industrie- und HandelskammerReutlingenHindenburgstraße 5472762 ReutlingenTelefon: 0 71 21/2 01-2 97https://[email protected]

Industrie- und HandelskammerRegion StuttgartJägerstraße 3070174 StuttgartTelefon: 07 11/20 05-0https://[email protected]

- Bezirkskammer BöblingenSteinbeisstraße 11, 71034 BöblingenTelefon: 0 70 31/62 [email protected]

- Bezirkskammer Esslingen-NürtingenFabrikstraße 1, 73728 EsslingenTelefon: 07 11/3 90 [email protected]äftsstelle NürtingenMühlstraße 4, 72622 NürtingenTelefon: 0 70 22/30 [email protected]

- Bezirkskammer GöppingenJahnstraße 36, 73037 GöppingenTelefon: 0 71 61/67 [email protected]

- Bezirkskammer LudwigsburgKurfürstenstraße 4, 71636 LudwigsburgTelefon: 0 71 41/1 [email protected]

- Bezirkskammer Rems-MurrKappelbergstraße 1, 71332 WaiblingenTelefon: 0 71 51/9 59 [email protected]

Industrie- und Handelskammer UlmOlgastraße 95-10189073 UlmTelefon: 07 31/1 73-2 50https://[email protected]

Industrie- und HandelskammerSchwarzwald-Baar-HeubergRomäusring 478050 Villingen-SchwenningenTelefon: 0 77 21/9 22-0https://[email protected]

Industrie- und Handelskammer Bodensee-OberschwabenLindenstraße 288250 WeingartenTelefon: 07 51/4 09-0https://[email protected]