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EU-Newsletter EU-Newsletter, Ausgabe 149 Ausgabe 149 Juli 2019 Inhalt Finnland übernimmt EU- Ratspräsidentschaft Folgen der Europawahl 2019 Europawahl in Österreich Eu-Maßnahmen zur Geldwäschebe- kämpfung Zahlungsdienstleister in der Pflicht Strenge Bankregulierung die einzige Lösung? Aktuelle Termine ©shutterstock 1 Text Amrit Rescheneder ©EBD Die dritte EU-Ratspräsidentschaft Finnlands hat am 1. Juli 2019 begonnen und damit Rumänien abgelöst. Das Land mit seinen 5,5 Millionen EinwohnerInnen wird in den nächsten Monaten zum Zentrum der EU werden. Eine große Aufgabe für eines der dünnbesiedeltsten Länder Europas und dessen neue Regierung: Finnland hat im April 2019 Parlamentswahlen abgehalten, am 6. Juni wurde die Regierung von Minis- terpräsident Antti Rinne ernannt. Aufgaben des Vorsitzes Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Ar- beiten des Rates zu EU-Rechtsvorschriften und politischen Initiativen im Rat voranzu- treiben und die Kontinuität der EU-Agenda zu gewährleisten. Darüber hinaus vertritt der Vorsitz den Rat gegenüber den ande- ren EU-Organen, insbesondere gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament. Die Ratspräsidentschaft wech- selt dabei alle sechs Monate. Die Mitglied- staaten, die die Präsidentschaft innehaben, arbeiten eng in Dreiergruppen zusammen, so genannten Trios. Das Trio legt ein „Trio- Programm“ für einen Zeitraum von 18 Mo- naten fest. Finnland ist mit Rumänien und Kroatien im Trio. Finnische Prioritäten Der österreichische Sparkassenverband war bereits Mitte Juni in Helsinki, um die Prioritäten unserer Sparkassengruppe dem finnischen Finanzministerium zu präsen- tieren. Neben allgemeinen emen wie der Regionalität und Proportionalität, konnten auch einige technische Dossiers besprochen werden. Vor allem liegt den nordischen Akteuren die Bekämpfung der Geldwäsche, das Vor- antreiben einer Kapitalmarktunion und die Nachhaltige Finanzierung am Herzen. Die Finnen zweifeln daran, dass die europäi- schen Banken im Vergleich zu den Amerika- nern und Asiaten genügend wettbewerbs- fähig seien. Aus ihrer Sicht sollten europäische Ban- ken dringend profitabler werden und deutlich mehr Fokus auf den digitalen Bereich legen. Finnland übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

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EU-Newsletter

EU-Newsletter, Ausgabe 149

Ausgabe 149Juli 2019

Inhalt • Finnland

übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

• Folgen der Europawahl 2019

• Europawahl in Österreich

• Eu-Maßnahmen zur Geldwäschebe-kämpfung

• Zahlungsdienstleister in der Pflicht

• Strenge Bankregulierung die einzige Lösung?

• Aktuelle Termine

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Die dritte EU-Ratspräsidentschaft Finnlands hat am 1. Juli 2019 begonnen und damit Rumänien abgelöst. Das Land mit seinen 5,5 Millionen EinwohnerInnen wird in den nächsten Monaten zum Zentrum der EU werden. Eine große Aufgabe für eines der dünnbesiedeltsten Länder Europas und dessen neue Regierung: Finnland hat im April 2019 Parlamentswahlen abgehalten, am 6. Juni wurde die Regierung von Minis-terpräsident Antti Rinne ernannt.

Aufgaben des Vorsitzes

Der Vorsitz ist dafür verantwortlich, die Ar-beiten des Rates zu EU-Rechtsvorschriften und politischen Initiativen im Rat voranzu-treiben und die Kontinuität der EU-Agenda zu gewährleisten. Darüber hinaus vertritt der Vorsitz den Rat gegenüber den ande-ren EU-Organen, insbesondere gegenüber der Kommission und dem Europäischen Parlament. Die Ratspräsidentschaft wech-selt dabei alle sechs Monate. Die Mitglied-

staaten, die die Präsidentschaft innehaben, arbeiten eng in Dreiergruppen zusammen, so genannten Trios. Das Trio legt ein „Trio-Programm“ für einen Zeitraum von 18 Mo-naten fest. Finnland ist mit Rumänien und Kroatien im Trio.

Finnische Prioritäten

Der österreichische Sparkassenverband war bereits Mitte Juni in Helsinki, um die Prioritäten unserer Sparkassengruppe dem finnischen Finanzministerium zu präsen-tieren. Neben allgemeinen Themen wie der Regionalität und Proportionalität, konnten

auch einige technische Dossiers besprochen werden. Vor allem liegt den nordischen Akteuren die Bekämpfung der Geldwäsche, das Vor-antreiben einer Kapitalmarktunion und die Nachhaltige Finanzierung am Herzen. Die Finnen zweifeln daran, dass die europäi-schen Banken im Vergleich zu den Amerika-nern und Asiaten genügend wettbewerbs-fähig seien.

Aus ihrer Sicht sollten europäische Ban-ken dringend profitabler werden und deutlich mehr Fokus auf den digitalen Bereich legen.

Finnland übernimmt EU-Ratspräsidentschaft

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2EU-Newsletter, Ausgabe 149

Text Yuliya Boschkovskaya

Text Yuliya Boschkovskaya

Das Wahlergebnis der Europawahl 2019 hat gezeigt, wie unterschiedlich die 427 Millio-nen Stimmberechtigten in 28 Ländern sein können. Jedes EU-Mitglied ist ein Sonderfall. Da wäre zum Beispiel die Stärkung der Li-beralen durch die Regierungsbewegung En Marche von Emmanuel Macron aus Frank-reich. Oder die sozialdemokratische Mehr-heit in Spanien und in den Niederlanden. Und die rechten Hardliner in Italien, Polen und Ungarn sowie die neu etablierte Brexit-Partei von Nigel Farage. Und trotz der Re-gierungskrise – ein fundamentaler Sieg der Volkspartei in Österreich. Das Wahlergebnis hat ebenfalls gezeigt, dass nun die Christ- und Sozialdemokraten an den grünen The-men nicht vorbeikommen.

„Vom Thron zum Schafott“ der traditionellen Favoriten

Es hat sich ein neuer Trend etabliert:

Liberale und Grüne sind bereit, den bisheri-gen Koalitionspartnern – der europäischen Volkspartei und den Sozialdemokraten – den Platz streitig zu machen. Die traditionell dominierenden Favoriten werden aufgrund der hohen Stimmverluste gezwungen sein, entweder mit den Liberalen von ALDE oder mit den Grünen von Greens zu verhandeln. Oder mit den beiden gleichzeitig.

Streit über die EU-Spitzen- posten

Zerstritten sind die Staats- und Regierungs-chefs darüber, wer die wichtigsten EU-Posten bekleiden wird. Die Nachfolge von Kommissionschef Jean-Claude Juncker, der Präsidenten des Europäischen Rats, des Eu-ropaparlaments, der Europäischen Zentral-bank und der EU-Außenbeauftragten muss geregelt werden.

Für die Wahl eines Kommissionspräsiden-ten wird eine Einigung der Europäischen Volkspartei mit Sozialdemokraten, Liberalen und Grünen notwendig sein. Im Rennen für diesen „attraktiven“ Posten sind momentan Manfred Weber aus Deutschland (Euro-päische Volkspartei), der Sozialdemokrat Frans Timmermans aus den Niederlanden und die Liberale Margrethe Verstager aus Dänemark.

KandidatInnen für den Vorsitz der Europäischen Kom-mission nahmen am 15. Mai an einer Live-Debatte im Plenarsaal des Europäischen Parlaments teil.

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Folgen der Europawahl 2019In der Vielfalt liegt die Stärke

Europawahl in ÖsterreichDie österreichische Mannschaft für das EU-Parlament steht bereit

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ber18 österreichischer VertreterInnen für das

EU-Parlament sind nun neu gewählt. 13 sind davon die ganz neuen Gesichter. Der erfahrenste in dieser Mannschaft ist Othmar Karas (ÖVP), der seit 1999 dem EU-Parlament angehört.

Für das ausgezeichnete Ergebnis der ÖVP hat Kanzler Sebastian Kurz allen Wählerin-nen und Wählern gedankt. Im EU-Wahl-rennen konnte die Partei 35,4% der Wähler-Stimmen gewinnen und wird im neuen EU-Parlament zwei Parlamentarier mehr – insgesamt sieben – haben.

Den zweiten Platz belegten die Sozialdemo-kraten (23,6%), sie behalten weiterhin fünf EU-Mandate. Die Freiheitliche Partei (FPÖ) (18,1%) verliert einen Platz und kommt so-mit auf drei Repräsentanten der EU. Die Grü-nen und die NEOS dürfen weiterhin je einen Vertreter in die EU schicken.

Großbanken gegen Regionalität

Welche dieser Abgeordneten in dem für uns relevanten Wirtschafts- und Währungsaus-schuss (ECON) Mitglied werden wird, ist

noch offen. In den nächsten fünf Jahren wird es vor allem darum gehen, unsere regiona-len Strukturen gegenüber großen globalen Banken aufrechterhalten zu können. Wir hoffen daher auf starke österreichische Unterstützung im EU-Parlament.

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3EU-Newsletter, Ausgabe 149

Text Roland Tassler

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Obwohl die Umsetzungsfrist für die 5. Geldwäsche-Richtlinie (5. GW-RL) noch nicht abgelaufen ist, arbeitet man auf EU-Ebene bereits an der Weiterentwicklung des Rechtsrahmens zur Geldwäschebekämp-fung.

Mehr Informationsaustauch und Zentralisierung

Die Geldwäscheskandale der letzten Jahre haben offenbart, dass es Hürden für einen umfassenden Informationsaustausch zwi-schen der EU und den nationalen Behörden gibt. Um Abhilfe zu schaffen, wurden bereits erste Schritte unternommen. Ausgehend von der 5. GW-RL wurde am 10. Jänner 2019 ein multilaterales Übereinkommen zwi-schen EZB und den zuständigen Behörden unterzeichnet, welches die praktischen Mo-dalitäten für den erforderlichen Informati-onsfluss zwischen den Behörden regelt. Pa-rallel dazu wurde im Zuge des ESAs-Review eine Stärkung der Befugnisse der EBA in Be-

zug auf die Geldwäsche-Aufsicht vorgese-hen. Ab 1.1.2020 werden diese bei der EBA zentralisiert. Die EBA wird dazu beitragen, dass die Anti-Geldwäschebestimmungen in allen Mitgliedstaaten wirksam angewandt werden und alle beteiligten Behörden eng miteinander zusammenarbeiten. Falls na-tionale Behörden untätig bleiben, wird die EBA in letzter Instanz auch berechtigt sein, unmittelbar Entscheidungen an einzelne Banken zu richten.

Anti-Geldwäsche-Aktionsplan der Kommission

Diese und andere Maßnahmen, die z. B. im Rahmen der Änderung der Eigenkapi-talrichtlinie gesetzt wurden und ebenfalls einen verpflichteten Informationsaustausch zwischen Bankaufsehern und Geldwä-schebehörden vorsehen, werden als kurz-fristig notwendige Initiativen im Aktionsplan zur Geldwäschebekämpfung der EU-Kom-mission genannt. Der Aktionsplan der Kom-

mission umfasst auch mittel- und länger-fristige Initiativen. So wird die Kommission bis 11. Jänner 2022 einen Bericht vorlegen, der mögliche Lücken im Rechtsrahmen auf-zeigt und, konsequenterweise, Lösungsan-sätze vorschlagen soll. Bereits jetzt denkt die Kommission daran, die GW-RL in eine Verordnung umzuwandeln, um eine starke Harmonisierung zu schaffen. Diese Idee, wie auch die mögliche Gründung einer ei-genen EU-Behörde, sind aber bereits jetzt umstritten und werden in der kommen-den Legislaturperiode intensiv diskutiert werden.

EU-Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung

Zahlungsdienstleister in der PflichtEU-Mehrwertsteuer-Richtlinie soll wieder geändert werden

Die EU-Kommission hat ein Maßnahmenpa-ket zur Bekämpfung des grenzüberschrei-tenden Mehrwertsteuerbetrugs im elektro-nischen Geschäftsverkehr vorgelegt. Um zu überprüfen, ob alle grenzüberschreitend ak-tiven Online-Händler auch ordnungsgemäß ihre Umsatzsteuer zahlen, sollen künftig die Zahlungsdienstleister den Steuerbehörden entsprechende Daten liefern.

Sie sollen, wenn sie im Laufe eines Quartals mehr als 25 grenzüberschreitende Zah-lungsvorgänge an denselben Zahlungs-empfänger ausführen, Aufzeichnungen vornehmen und diese an die nationale Steu-erbehörde melden.

Die nationale Behörde wiederum soll diese Daten an eine noch einzurichtende EU-Da-tenbank liefern, die den Informationsaus-tausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten gewährleisten soll.

Neue Aufzeichnungs- und Meldepflichten

Laut Kommissionsvorschlag fallen unter die Aufzeichnungspflichten die Informationen zur Identifizierung des Zahlungsdienst-leisters, des Zahlungsempfängers sowie der Zahlung selbst, wie Betrag, Währung, Datum, Ursprung der Zahlung und Anga-be etwaiger Zahlungserstattungen. Binnen zehn Tagen nach Quartalsende sind diese Aufzeichnungen der nationalen Behörde zu melden und müssen zwei Jahre aufbewahrt werden.

Zweifel an der Durchführbarkeit dieses Vorschlages

Die Bekämpfung des Umsatzsteuerbetruges wird vom ÖSPV unterstützt, den Zahlungs-dienstleistern dürften dadurch jedoch keine erheblichen bürokratischen Mehrbelastun-

gen entstehen. Umfangreiche technische Änderungen in den IT-Systemen wären er-forderlich. Darüber hinaus ist der Vorschlag als technisch unausgegoren zu bewerten, da er Feinheiten des Zahlungsverkehrs nicht berücksichtigt.

Der Sparkassenverband ist daher in inten-sivem Kontakt mit den zuständigen Stellen, um auf die Unverhältnismäßigkeit dieser Initiative hinzuweisen. Mittlerweile ist in den federführenden Gremien des EU-Minister-rates auch die Einsicht gewachsen, dass es noch viele technische Fragen zu klären gibt, bevor diese Änderung der Mehrwertsteuer-Richtlinie Realität wird.

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4EU-Newsletter, Ausgabe 149

Text Dina Filipović

Termine

09.09.2019

How can Blockchain Change the

Future? Brüssel

11.-13.09.2019

The Eurofi Financial Forum 2019 in

Helsinki

02.-03.10.2019

European Banking Summit 2019 in

Brüssel

10.10.2019

Single Resolution Board Annual

Conference in Brüssel

12.11.2019

European Commission Stakeholder

Conference on Basel IV in Brüssel

Österreichischer Sparkassenverband A-1100 Wien, Am Belvedere 1Telefon: +43(0)5 0100 - 284215 DVR 0056766 ZVR 419678876

European AffairsAmrit [email protected] B-1000 Brüssel, Rue Marie-Thérèse 11

Impressum & Kontakt

Kurz nach Abschluss der Reform der Ban-kenregulierung auf EU-Ebene, die der internationale Standard Basel 3 mit sich gebracht hat, gibt es schon gleich die Fort-setzung: Basel 4 will in europäisches Ge-setz umgesetzt werden. Dieses Mal geht es einerseits darum zu überprüfen, ob die mittels internen Modellen berechneten Ri-sikogewichte adäquat sind, und anderer-seits sollen durch die teilweise angepass-ten Berechnung der Kapitalanforderungen die Zahlen international vergleichbarer werden.

Die goldene Mitte

Sobald die Begriffe „Basel“ und „Banken-regulierung“ in europäischen Kreisen er-wähnt werden, folgt fast gleichzeitig ein Aufruf seitens der Bankenindustrie, nach mehr Balance zwischen Belastungen, die durch neue Vorschriften entstehen, und der Möglichkeit der Banken, Geschäfte (die unvermeidbar ein bestimmtes Risiko tra-gen) abzuschließen. Dabei handelt es sich nicht um einen Aufruf nach Deregulierung, sondern es wird wichtig sein sicherzustel-len, dass europäische Banken auch wei-terhin die Wirtschaft finanzieren und mit ihren ausländischen Mitbewerbern kon-kurrieren können.

Regulierung mit Augenmaß

Der Gesetzesgeber sollte darauf achten, dass kleine Banken durch die Bankenre-gulierung nicht noch mehr belastet wer-den. Dies kann durch eine proportionale Anwendung der Vorschriften erreicht wer-den. Nicht jede Bank ist gleich groß, gleich stark und den gleichen Risiken ausgesetzt. Insbesondere kleine(re) Banken leiden verhältnismäßig stärker unter der steigen-den Regulierung. Konkret heißt dies, dass die Kosten für die Banken steigen und die Kreditvergabe strengeren Anforderungen

unterzogen ist, was die Verfügbarkeit der Finanzierung senkt. Insbesondere leiden KMUs unter diesen strengeren Auflagen, da sie schwieriger an die benötigte Fi-nanzierung kommen, was wiederum die Wirtschaft stark beeinträchtigen kann. Für ein Land wie Österreich, welches eine kleinstrukturierte Wirtschaft hat, kann dies große Auswirkungen haben. Deshalb muss bei der Umsetzung der neuen Basler Vorgaben ins EU-Gesetz auf eine propor-tionale Anwendung der Vorschriften ge-achtet werden, damit die Finanzstabilität nicht auf Kosten der Wirtschaftsstabilität erreicht wird.

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Strenge Bankenregulierung die einzige Lösung? Aus CRR 2 wird CRR 3