Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit...

49
Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter/ Bachelor- Sozialpädagoge eingereicht von: Kathleen Ludwig Erstgutachter: Prof. Dr. M.A. mag. rer. publ. Gabriele Streda Zweitgutachter: Prof. Dr. Claudia Steckelberg

Transcript of Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit...

Page 1: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Fachbereich Soziale Arbeit, Bildung und Erziehung

Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7

Bachelorarbeit

im Studiengang Soziale Arbeit

zum Erlangen des akademischen Grades

Bachelor- Sozialarbeiter/ Bachelor- Sozialpädagoge

eingereicht von: Kathleen Ludwig

Erstgutachter: Prof. Dr. M.A. mag. rer. publ. Gabriele Streda

Zweitgutachter: Prof. Dr. Claudia Steckelberg

Page 2: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

Inhaltsverzeichnis

Einleitung ................................................................................................................................................. 1

1Definitionen ........................................................................................................................................... 3

1.1 Migration ................................................................................................................................. 3

1.2 Flucht ....................................................................................................................................... 3

1.3 Flüchtling ................................................................................................................................. 3

1.4 Asyl .......................................................................................................................................... 4

1.5 Asylbewerber ........................................................................................................................... 4

2 Fluchtursachen ................................................................................................................................ 4

2.1.1 Armut/ wirtschaftliche Faktoren ..................................................................................... 5

2.1.2 Kriege und Gewalt ........................................................................................................... 6

3 Historie Asylrecht ............................................................................................................................ 6

3.1 Genfer Flüchtlingskonvention ................................................................................................. 6

3.2 Schengen I ............................................................................................................................... 7

3.3 Europäische Akte ..................................................................................................................... 7

3.4 Schengen II /Dublin I ............................................................................................................... 7

3.5 Londoner Resolution ............................................................................................................... 8

3.6 Maastrichter Vertrag ............................................................................................................... 9

3.7 Dublin III .................................................................................................................................. 9

3.8 Aktuelle Statistik .................................................................................................................... 10

4 Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland .................................................................. 12

4.1 Herkunftsländer ..................................................................................................................... 12

4.2 Drittstaaten ........................................................................................................................... 13

4.2.1 Sicherer Drittstaat ......................................................................................................... 14

4.2.2 Sicheres Herkunftsland .................................................................................................. 14

4.3 Rechtsstellungen (Status) eines Flüchtlings .......................................................................... 15

4.4 Arten der Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG ................................................................ 18

5 Unterbringung ............................................................................................................................... 21

5.1 Exkurs Mecklenburg Vorpommern ....................................................................................... 23

Page 3: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

5.2 Zelt- / Containerlager ............................................................................................................ 24

5.3 Residenzpflicht ...................................................................................................................... 25

6 Leistungen ..................................................................................................................................... 25

6.1 Sprache .................................................................................................................................. 27

6.2 Gesundheitsleistungen .......................................................................................................... 29

7 Arbeitsmarktzugang ...................................................................................................................... 30

8 Behörden ....................................................................................................................................... 32

9 Willkommenskultur ....................................................................................................................... 34

10 Hilfeorganisationen ................................................................................................................... 35

11 Zusammenfassung ..................................................................................................................... 37

Page 4: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

1

Einleitung Weltweit sind Ende des Jahres 2014 - 59, 5 Millionen Menschen auf der

Flucht. Erschreckende Zahlen, die an das Ende des Zweiten Weltkriegs er-

innern. Erinnerungen an das Schrecken, welches Nazi- Deutschland verbrei-

tete und an die Millionen, die damals zur Flucht gezwungen waren, werden

wieder wach. Ein schwarzer Fleck in der Geschichte Deutschlands. Und

doch hat dieses Land, wie kaum ein anderes, ihre Geschichte aufgearbeitet

und daraus gelernt.

Im fortschrittlichen 21. Jahrhundert angekommen, hielt man solch hohe

Flüchtlingszahlen, wie zum Ende des zweiten Weltkriegs nicht mehr für

möglich. Und doch passiert es gerade jetzt! Die Welt und ihre Bewohner1

sind in Aufruhr, kaum ein Land welches sich diesen Entwicklungen und de-

ren Folgen entziehen kann. Viele Konflikte werden derzeit in der Welt der-

zeit ausgetragen. Konflikte zwischen Regierungen und Rebellen, Auswir-

kungen des Terrors des Islamischen Staates- IS oder Bürgerkriege, ziehen

Korruption, Armut und Angst, sowie Schrecken nach sich. Die Perspektivlo-

sigkeit, welche sich Millionen von Menschen in ihren Ländern bietet, ist die

Antriebskraft das eigene Land zu verlassen. Die Hoffnung auf ein friedliches

Leben lässt die Betroffenen beschwerliche, wochen-, monate-, sogar jahre-

lange Reisen auf sich nehmen.

Diese dramatische Entwicklung stellt ein Weltpolitisches Thema dar, wel-

ches schon lange nicht mehr innerpolitisch zu regulieren ist. Flüchtlingspoli-

tik -eine Thematik die über die Europäischen Grenzen hinaus reicht. Eine

Problematik, die viele Dimensionen aufzeigt! Eine Dimension im Bezug der

Flüchtlingspolitik, ist der Umgang mit Flüchtlingen und Asylbewerbern im

eigenen Land.

Zum ersten Mal begeht Deutschland, auch regierungsamtlich den interna-

tionalen Weltflüchtlingstag. Am 20.06.2015 sagte Joachim Gauck, Bundes-

präsident der Bundesrepublik Deutschland:

1 Obwohl aus Gründen der Lesbarkeit im Text die männliche Form gewählt wurde bezie hen sich die Angaben auf Angehörige beider Geschlechter.

Page 5: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

2

„[…]Es sollte meines Erachtens auch eine selbstverständliche moralische

Pflicht aller Staaten Europas bleiben, Menschen eine sichere Zuflucht zu

gewähren, die – wie es das Grundgesetz in Artikel 16a und die Bestimmun-

gen des Genfer Flüchtlingsschutzes festhalten – aus politischen, ethni-

schen, religiösen und rassischen Gründen verfolgt werden. Einen derarti-

gen Schutz halte ich nicht für verhandelbar und solange für verpflichtend,

bis diese Menschen gefahrlos in ihre Heimat zurückkehren oder auch in

Deutschland oder anderswo an einem anderen sicheren Ort bleiben kön-

nen.[…]“ Mit dieser Aussage des Bundespräsident Joachim Gauck, der das

höchste Amt in Deutschland bekleidet, unterstreicht dieser das Asylsys-

tems Deutschlands. Weiterhin sagte er: „[…] Deutschland hat gelernt im

Umgang mit Asylbewerbern: Heute reagieren wir ganz anders auf den An-

stieg der Flüchtlingszahlen als noch vor zwanzig Jahren. Es freut mich, wie

viel Anteilnahme zahlreiche Bürger unseres Landes für Bürgerkriegsflücht-

linge und politisch Verfolgte aufbringen, wie viele Patenschaften überneh-

men, Sprachkenntnisse vermitteln, Asylbewerber bei Behördengängen be-

gleiten, ein Zimmer zur Verfügung stellen. Der Blick auf das Leiden der An-

deren – er hat sich in unserem Land geschärft.[…]“ Eine Aussage mit großer

Tragweite. Es setzt voraus, dass es Flüchtlingen und Asylbewerbern in

Deutschland gut gehe beziehungsweise, dass das geschaffene Asylsystem

funktioniere. Ein System, welches einen menschenwürdigen Existenzrah-

men in der Aufnahmegesellschaft bietet.

Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Frage: Sind Flüchtlinge in

Deutschland willkommen?!

Das erste Kapitel widmet sich der terminologischen Klärung diverser Begrif-

fe im Kontext von Migration und Asyl.

Im Fokus des zweiten Kapitels stehen Fluchtursachen, es thematisiert Ar-

mut und wirtschaftliche Faktoren, sowie Kriege und Gewalt. Danach wird

die Historie des Asylrechts auf der Ebene der Europäischen Union zugrunde

gelegt. Darauf aufbauend wird im vierten Kapitel das Aufenthaltsrecht in

der Bundesrepublik aufgeführt. Es bezieht sich dabei auf die Herkunftslän-

der, die Rechtsstellung eines Flüchtlings und die Arten der Aufenthaltser-

Page 6: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

3

laubnis. Im Folgenden wird sowohl die Unterbringung, Leistung als auch

der Arbeitsmarktzugang erkundet. Das achte Kapitel beschreibt kontrover-

se Herangehensweisen von involvierten Behörden. Im Anschluss daran be-

urteilt die deutsche Bevölkerung, ob es im Land eine Willkommenskultur

gibt, welche durch eine Studie der Bertelsmann Stiftung präsentiert wird.

Schließlich werden einige Beispiele an Hilfeorganisationen dargelegt, deren

soziale Arbeit unerlässlich erscheint.

Es ist darauf hinzuweisen ist, dass diese Arbeit keinen Vergleich zu anderen

europäischen Ländern verfolgt. Sie ist ausschließlich den Regularien der

Bundesrepublik Deutschland unterworfen.

1Definitionen

1.1 Migration Migration charakterisiert eine langfristige räumliche Verlagerung des Le-

bensmittelpunkts, welche sowohl einzelne Individuen als auch ganze Be-

völkerungsgruppen vollziehen können. Hierzu können verschiedene Er-

scheinungsformen dargelegt werden, zum Beispiel die Arbeitsmigration

oder auch Flucht (vgl. Ossietzky 2015(Internetquelle)).

1.2 Flucht Bezeichnet eine unfreiwillige Wanderung von Menschen unter dem Druck

ökologischer, politischer, ökonomischer, gesellschaftlicher oder sozialer

Notsituationen im Kontext der Einschränkung von Freiheit und Gefahr für

Leib und Leben. (vgl. Seifert 2009, S. 151)

1.3 Flüchtling Die Genfer Flüchtlingskonvention definiert im Artikel 1A den Begriff Flücht-

ling als eine Person die: "[…]aus der begründeten Furcht vor Verfolgung

wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimm-

ten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außer-

halb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den

Page 7: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

4

Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser

Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will […]" (UNHCR (Internetquel-

le)).

1.4 Asyl Dieser oft benutze Begriff hat seinen Ursprung in der griechischen Sprache

und stammt von dem Wort „Asylon“, welches mit verschiedenen Synony-

men übersetzt werden kann, beispielsweise Zufluchtsstätte, Obdach oder

Unterschlupf (vgl. Seifert 2009, S. 145).

1.5 Asylbewerber Unter diesem Begriff versteht man eine Person, die unter dem Druck von

Verfolgung (politisch oder sonstige) ausgehend vom Heimatland, Obdach/

Zuflucht in einem fremden Land sucht (vgl. Bundesbeauftragte 2015 (Inter-

netquelle).

2 Fluchtursachen In der Vergangenheit sind hohe Wanderungs- und Flüchtlingszahlen zu be-

trachten, deren Entstehung auf Länder zurück zuführen sind, in denen poli-

tische Unruhen, Innerstaatliche Konflikte, Bürgerkriege (in der Regel ver-

bunden mit Menschenrechtsverletzungen) oder auch Naturkatastrophen

stattfinden. So ist der Kontinent Afrika in den Fokus von Massenflucht ge-

rutscht: Zum Beispiel fliehen jährlich ca. 60.000 Menschen aus Eritrea,

dem politisch repressivsten Staat mit einer Einwohnerzahl von gerade ein-

mal 6,5 Millionen (vgl. Klingholz/ Sievert 2014, S. 14).

Die Komplexität dieser Form von Wanderung zu verstehen, müssen die Ur-

sachen von Flucht systematisch betrachtet werden. Als wesentliche Ursa-

chen können an dieser Stelle Armut, Kriege und Gewalt hervorgehoben

werden, die nicht immer intern verursacht werden – sondern eben auch

durch externes/ globales Handeln begründet werden können.

Page 8: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

5

2.1.1 Armut/ wirtschaftliche Faktoren Die auffallende Ungleichheit von Lebenschancen und Lebensverhältnissen

vieler Menschen auf der Welt, lässt sich besonders durch die bestehenden

Einkommensunterschiede zum Ausdruck bringen. Zum Ende des 20 Jahr-

hunderts vergrößerte sich die Kluft zwischen den nördlich und südlich gele-

genen Entwicklungsländern weiterhin. Die Gründe sind an dieser Stelle ne-

ben den diversen wirtschaftlichen, intern verursachten Problemen vieler

sogenannter Drittstaaten, auch die unsachgemäßen internationalen Rah-

menbedingungen. Mit der Liberalisierung der Waren-, Kapital- und Geld-

märkte, der Umgestaltung der Welt, wurde der Grundstock für die Mas-

senarmut in der sogenannten Dritten Welt gelegt. Viele dieser Länder ver-

schuldeten sich und fuhren fortan einen mit Auflagenbestimmten harten

Sparkurs, um unter anderem den Forderungen internationaler Großbanken

gerecht zu werden. Dies verstärkte sich zunehmend unter der Abnahme

der Rohstoffpreise, der Erhöhung der Zinsen für gewährte Kredite und der

schlechten Anbindung zu den Märkten des Nordens. Es ist unbestritten,

dass die hiesige koloniale Herrschaft ihr Übriges dazu getan hat. Bis heute

bestimmt die Irregularität der Wirtschaftsstrukturen dieser Länder ihre

Entwicklung, hervorgerufen durch Ausbeutung und Unterdrückung (vgl.

Seifert 2009, S. 152 f.). Auch die Chancen auf Bildung spiegeln die Un-

gleichheit der Welt wieder. So sind viele Familien beispielsweise auf den

Philippinen, von emigrierenden Familienmitgliedern abhängig, die im „rei-

chen“ Norden Arbeit gefunden haben und somit ihre Zurückgebliebenen

finanziell unterstützen (vgl. Gebauer 2015(Internetquelle)). So heißt es bei

Klingholz und Sievert: „Wenn der Wohlstand nicht zu den Menschen

kommt, kommen die Menschen zum Wohlstand.“ (Klingholz/ Sievert 2014

S. 18) So hat das Stichwort „brain drain“ für Afrika enorme Auswirkungen.

Laut Schätzungen wandern jedes Jahr 80.000 Menschen mit Berufs- oder

Universitätsabschlüssen, dank der Abwerbung in andere Länder ab (vgl.

medico international(Internetquelle)).

Page 9: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

6

2.1.2 Kriege und Gewalt Schon in den Geschichtsbüchern wird von Gewalt, Kriegen und Menschen-

rechtsverletzungen und den damit einhergehenden Fluchtbewegungen be-

richtet. So sind Kriege und die ausgeübte Gewalt, als einer der stärksten

und ältesten Ursachen für Flucht zu sehen. Es „[…] befinden sich unter den

25 bedeutendsten Herkunftsländern von Flüchtlingen lediglich zwei, deren

Emigration nicht primär auf Kriege zurückzuführen ist“ (Gerdes 2015 (In-

ternetquelle)). Dies verdeutlicht auch der jährliche Bericht des Internatio-

nalen Stockholmer Friedensinstitut (SIPRI), in dem es heißt: „In den ver-

gangenen Jahren ist die Zahl innerstaatlicher Konflikte, die internationali-

siert wurden, gestiegen“ (Friedrich Ebert Stiftung (Internetquelle 2015).

3 Historie Asylrecht Asylgewährung war bis zum Ende des 18. Jahrhunderts ein Privileg der Kir-

che. Erst mit der Französischen Revolution im Jahre 1793 änderte sich die-

ses, mit der Aufnahme des Asylrechts in die französische Verfassung.

Ein Thema des Völkerrechts, stellt Asyl erst seit dem 20 Jahrhundert, zu-

sammen mit internationalen Schutzrechten, für Flüchtlinge dar. (vgl. Sei-

fert 2009, S. 145) An dieser Stelle folgt ein Exkurs zur Entstehung des Asyl-

rechts. Dabei ist es zwingend notwendig, auf die Ebene der Europäischen

Union einzugehen.

3.1 Genfer Flüchtlingskonvention Als die Welt erstmals mit sehr hohen Flüchtlingszahlen konfrontiert war,

entstand im Jahre 1951 die Basis des Asylrechts, die Genfer Flüchtlingskon-

vention. Auf Grund des brutalen Vorgehens des damaligen Naziregimes,

wurden aus den praktizierten Menschenrechtsverletzungen, Konsequenzen

gezogen. Die Genfer Flüchtlingskonvention stellt auch noch heute die Basis

des Asylrechts in vielen Ländern dar. In der Bundesrepublik Deutschland

wurde sie sogar im Grundrecht verankert. Dieses Grundrecht galt nur für

Ausländer, die sich auf der Flucht befinden (vgl. Seifert 2009, S. 153 f.). Mit

dem damaligen Art. 16 Abs. 2 GG: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht“

Page 10: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

7

wurde ein uneingeschränkter subjektiver, somit einklagbarer Anspruch auf

Asyl für politisch Verfolgte geschaffen. (vgl. Münch 1993, S. 17)

3.2 Schengen I 1985 wurde mit dem Schengen I Abkommen der schrittweise Abbau der

Personenkontrollen zwischen den Mitgliedstaaten beschlossen, mit dem

Hauptziel den gemeinsamen Binnenmarktes zu fördern (vgl. Seifert 2009,

S. 164).

3.3 Europäische Akte In der einheitlichen europäischen Akte wurde erstmals, im Jahre 1986 eine

Reglementierung von „Nicht-EU Bürgern, Asylbewerbern und Flüchtlingen“

beschlossen. Als 1989 durch die in der Akte vereinbarte Grenzöffnung Eu-

ropas, eine Zunahme von Flüchtlingen zu verzeichnen war, wurde diese als

negative Auswirkung gekennzeichnet.

3.4 Schengen II /Dublin I Die zur selben Zeit 1990 vereinbarten Abkommen, das Dublin I und Schen-

gen II führten zu einer Konkretisierung der differenten Steuerungs- und Re-

gulationsmuster der Mitgliedstaaten. So hatte die Schengen II Vereinba-

rung das Ziel, die oben beschriebenen negativen Auswirkungen im Bereich

der Einwanderung im Kontext der Binnenmarktöffnung zu mildern. Weiter-

hin wurden die Regelungen für die Zuständigkeit der Aufnahmeländer, so-

wie die Durchführung des Asylgesuches festgelegt. Zudem wurden visa-

pflichtige Staaten festgelegt und sich auf ein gemeinsames Visum geeinigt.

Das Dubliner Abkommen, auch Asylzuständigkeitsabkommen2 genannt,

welches 1997 in Kraft trat, konnte die angestrebte gemeinsame Asylpolitik

nicht verstärken. Die einzelnen verschiedenen nationalen Gesetze der Mit-

gliedstaaten fanden aber weiterhin Anwendung, welches das individuelle

Recht auf materielle Prüfung des Asylantrages verhinderte. Dieses Ab-

2 Das Land indem ein Asylbewerber zuerst in die Europäische Union einreist, ist für die Be-arbeitung des Asylantrages zuständig ist. Danach kann ein Mitgliedstaat einen Asylbewer-ber in einen sicheren Drittstaat, durch den er gereist ist, zurückschicken.

Page 11: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

8

kommen stand oft in der Kritik der verschiedenen Hilfeorganisationen.

Durch die unter anderem formulierten „Kann-Regelungen“ in Bezug auf die

Zuständigkeit der Durchführung sowie der Anerkennung der Entscheidung

der Asylprüfung, gingen vielen Mitgliedstaaten ihre finanziellen Eigeninte-

ressen, im Bezug auf die Unterhaltskosten eines Flüchtlings, vor. Schließ-

lich stellten viele Asylsuchende gleich in mehreren Ländern einen Antrag

auf Asyl. Im schlimmsten Fall fanden die Flüchtlinge kein Aufnahmeland

und galten somit als staatenlos, beziehungsweise „Refugee in Orbit“. (vgl.

Seifert 2009, S. 166 ff.)

3.5 Londoner Resolution Ein weiterer Steuerungsversuch stellte die Londoner Resolution I-III im Jah-

re 1992 dar. Mit diesem Instrument verschlechterte sich die Situation der

Flüchtlinge erneut. So wurden die Asylanträge aus den sogenannten „siche-

ren Herkunftsstaaten“ (siehe 4.2.2) nicht mehr geprüft und somit die An-

tragssteller sofort zurück geschickt. Diese Verfahrensweise stellt eine Ver-

letzung der Genfer Flüchtlingskonvention dar. (vgl. Seifert 2009, S. 169 f.)

Artikel 33 GFK- das Verbot der Ausweisung und Zurückweisung besagt im

Absatz 1: „ Keiner der vertragschließenden Staaten wird einen Flüchtling

auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zu-

rückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse,

Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten

sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein

würde“ (UNCHR 2015(Internetquelle). Zudem hat die Bundesrepublik

Deutschland auf Grundlage dieser Londoner Resolution und den Entwick-

lungen im Inland3 ihr Grundgesetz 1993 geändert und den Artikel 16a GG

geschaffen. Welcher ebenfalls eine Einschränkung für den Status Flüchtling,

in Deutschland bedeutet (vgl. Seifert 2009, S. 169 f). Mit diesem geänder-

ten Artikel und der Drittstaatenregelung wurde die Legitimation geschaf-

3 Ab 1990 stiegen die Asylanträge massiv an, so verweist das Bamf 1993 auf knapp 440.000 Asylanträge in Deutschland. (vgl. Bamf 2015(Internetquelle)

Page 12: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

9

fen, allen Asylsuchenden die Einreise zu verweigern, die auf dem Landweg

nach Deutschland einreisen (vgl. Hemmerling 2015(Internetquelle)).

3.6 Maastrichter Vertrag Der 1993 in Kraft getretene Maastrichter Vertrag stellt eine politische Auf-

gabenerweiterung der bisherigen Wirtschaftsgemeinschaft dar: die Grün-

dung der Europäischen Union (EU). Unter Berücksichtigung der Menschen-

rechtskonvention (MRK), der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) sowie der

gemeinsamen Visumspolitik auf Basis des Schengen II Abkommens, wurde

unter anderem die Zusammenarbeit der gemeinsamen Asylpolitik voran-

gebracht und bis 2004 als Gemeinschaftsrecht für alle Unionsmitglieder

konzipiert.

An dieser Stelle sei vermerkt, dass die Unionsmitglieder die jeweiligen

Rechtsobjekte darstellen und nicht das Gemeinschaftsorgan Europäische

Union (vgl. Seifert 2009, S. 170f.).

Schließlich wurde am 29. April 2004 die Richtlinie 2004/83/EG durch den

Rat der EG erlassen, die unter anderem Mindeststandards für die Anerken-

nung von Flüchtlingen beinhaltetet – die Qualifikationsrichtlinien-QRL. Zu-

dem trat 2007 das Richtlinienumsetzungsgesetz in Kraft, welche Änderun-

gen im deutschen Asylrecht nach sich zog. Das Aufenthaltsgesetz sowie das

Asylverfahrensgesetz wurden unter diesen beiden Europarechtlichen Re-

gelungen geändert (vgl. Tiedemann 2015, S. 12 f.)

3.7 Dublin III Die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/2014 der Kommission vom 30.

Januar 2014 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 mit Durch-

führungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates zur

Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats,

der für die Prüfung eines von einem Drittstaatsangehörigen in einem Mit-

gliedstaat gestellten Asylantrags zuständig ist. Diese weiterhin mit einigen

Neuerungen versehen ist, zum Beispiel: Fristen, Eilrechtsschutz, Schutz von

unbegleitete Minderjährige sowie die Zuständigkeit bei „systemischen

Page 13: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

10

Mängeln“, im Zusammenhang „ASYL“ (vgl. UNHCR- Durchführungsverord-

nung (EU) Nr. 118/2014- 2015(Internetquelle)).

3.8 Aktuelle Statistik Zahlen des Statistischen Amts der Europäischen Union – Eurostat konsta-

tiert für das Jahr 2014, dass in Deutschland jeder dritte Asylbewerber sei-

nen Asylantrag stellt. Somit steht die Bundesrepublik im Kontext des Asyl-

begehrens auf Platz eins, mit der höchsten Anzahl von Asylbewerbern, ge-

folgt von Schweden und Italien. Wird die Bevölkerung des jeweiligen Mit-

gliedstaates mit einbezogen und ins Verhältnis zu den Asylanträgen ge-

setzt, befindet sich nun mehr Schweden auf dem ersten Rang, gefolgt von

Ungarn und Österreich. Deutschland nimmt in diesem Zusammenhang le-

diglich den Platz fünf, unter den Mitgliedstaaten der Europäischen Union,

ein (vgl. eurostat 2015 (Internetquelle)).

Asylbewerber in den EU-Mitgliedstaaten

Anzahl der Bewerber

Anteil am EU-Gesamtwert (in%)

Anzahl der Bewerber pro Tausend Einwohner*

2013 2014 Entwicklung 2014/2013 (in %)

2014 2014

EU 435 190 626 065 44% 100,0% 1,2 Belgien 21 030 22 710 8% 3,6% 2,1 Bulgarien 7 145 11 080 55% 1,8% 1,5 Tschech. Republik

695 1 145 65% 0,2% 0,1

Dänemark 7 170 14 680 105% 2,3% 2,6 Deutschland 126 705 202 645 60% 32,4% 2,5 Estland 95 155 63% 0,0% 0,1 Irland 945 1 450 53% 0,2% 0,3 Griechenland 8 225 9 430 15% 1,5% 0,9 Spanien 4 485 5 615 25% 0,9% 0,1 Frankreich 66 265 62 735 -5% 10,0% 1,0 Kroatien 1 075 450 -58% 0,1% 0,1 Italien 26 620 64 625 143% 10,3% 1,1 Zypern 1 255 1 745 39% 0,3% 2,0

Page 14: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

11

Lettland 195 375 92% 0,1% 0,2 Litauen 400 440 10% 0,1% 0,2 Luxemburg 1 070 1 150 7% 0,2% 2,1 Ungarn 18 895 42 775 126% 6,8% 4,3 Malta 2 245 1 350 -40% 0,2% 3,2 Niederlande 17 160 26 210 53% 4,2% 1,6 Österreich 17 500 28 035 60% 4,5% 3,3 Polen 15 240 8 020 -47% 1,3% 0,2 Portugal 500 440 -12% 0,1% 0,0 Rumänien 1495 1 545 3% 0,2% 0,1 Slowenien 270 385 43% 0,1% 0,2 Slowakei 440 330 -25% 0,1% 0,1 Finnland 3 210 3 620 13% 0,6% 0,7 Schweden 54 270 81 180 50% 13,0% 8,4 Ver. Königreich

30 585 31 745 4% 5,1% 0,5

Island 125 170 36% - 0,5 Liechtenstein 55 65 18% - 1,8 Norwegen 11 930 13 205 11% - 2,6 Schweiz 21 305 23 555 11% - 2,9

(eurostat-Pressemitteilung 2015(Internetquelle))

Aus territorialer Sicht ist es unmöglich, nach Deutschland einzureisen ohne

einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zu durchqueren. So-

mit nimmt Deutschland eine Art Sonderposition im Kreise der Europäi-

schen Union ein. Dennoch wird auf diesen wichtigen Fakt weder in den Eu-

ropäischen Richt- noch Qualitätsrichtlinien eingegangen werden. Nach die-

sem Grundsatz ist es für einen Flüchtling unmöglich, Deutschland auf dem

Landweg zu erreichen. Daraus ergibt sich offensichtlich nur die Möglichkeit,

über den Luftweg „NON STOP“ einzureisen.

Nicht zuletzt deshalb wird Deutschland als ein Land mit einem ambivalen-

ten Verhältnis zu seiner Einwanderungs- und Flüchtlingspolitik gesehen. So

wird der Bundesrepublik mit Sitz in der Mitte der EU, eine konzentrierte

Abschottung und einen agilen hierarchischen Regelungsanspruch gegen-

über den randständigen Ländern der EU vorgeworfen, welches sich in der

Dublin III Verordnung manifestiert sieht. Die restriktiven Grundprinzipien

der EU im Umgang mit Flüchtlingen, im Speziellen die Dublin III Verord-

nung, wird trotz Kritik von nationalen wie europäischen Gerichtshöfen von

allen Mitgliedstaaten weiter beibehalten (vgl. Küppers 2015, S. 18)

Page 15: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

12

4 Aufenthaltsrecht in der Bundesrepublik Deutschland An dieser Stelle soll ein Einblick in die Rahmenbedingungen des dichoto-

men Aufenthaltsrechts, ein Verständnis für die verschiedenen Herange-

hensweisen der Bundesrepublik Deutschland und ihre Legislative, im Kon-

text von Zugewanderten, Flüchtlingen und Spätaussiedler geben.

4.1 Herkunftsländer Unterschieden wird zwischen den Bürgern der Europäischen Union – (EU),

des Europäischen Wirtschaftsraums – (EWR), der Schweiz, Spätaussiedlern

und Menschen, die aus einem hier nicht erwähnten Land stammen (Dritt-

staaten).

Das Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern – Freizü-

gigkeitsgesetz/ EU – FreizügG/EU, welches am 01.01.2005 in Kraft getreten

ist, regelt für die Unionsbürger die Einreise und den Aufenthalt in den Mit-

gliedsstaaten der Gemeinschaft. „Die Freizügigkeit bedeutet zum einen,

dass jeder Unionsbürger grundsätzlich das Recht hat, sich in der Europäi-

schen Union frei zu bewegen, in jeden anderen Mitgliedstaat einzureisen

und sich dort aufzuhalten. Dieses Recht ist in Artikel 21 des Vertrages über

die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) garantiert“ (Bundesminis-

terium des Inneren 2015 (Internetquelle)). Derzeit umfasst die Europäische

Union folgende Länder: Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Est-

land, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien,

Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Po-

len, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tsche-

chische Republik, Ungarn und Zypern.

Island, Liechtenstein und Norwegen werden zusätzlich zum Europäischen

Wirtschaftsraum (EWR) gezählt. (vgl. Auswärtiges Amt 2015 (Internetquel-

le)).

Artikel 12 des Gesetzes über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbür-

gern (Freizügigkeitsgesetz/EU - FreizügG/EU) stellt dazu klar: „Dieses Ge-

Page 16: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

13

setz gilt auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten und ihre Familienan-

gehörigen im Sinne dieses Gesetzes“ Damit wird klar festgelegt, dass auch

die Staatbürger diese drei weiteren Länder, die Vorzüge der Freizügigkeit

nutzen können.

Die Schweiz, welche geografisch im Zentrum Europas liegt, besetzt eine Art

Sonderstatus, den eines privilegierten Drittstaates. Der Beitritt zum Euro-

päischen Wirtschaftsraum- EWR wurde 1992 durch die Schweizer Bevölke-

rung per Volksentscheid verhindert. Im gegenseitigen Interesse4 der EU

und der Schweiz, wurden sektor-spezifische Abkommen geschlossen, wel-

che sukzessiv in Kraft traten. Über den wirtschaftlichen Aspekt hinaus, be-

inhaltete das zweite Vertragspaket die Möglichkeit der Schweiz, über die

bisherige normative Beteiligung, an weiteren EU- Politiken teilzunehmen.

Asyl, das Schengen/Dublin Assoziierungs- sowie das Freizügigkeitsabkom-

men sind in diesen und folgenden Paketen inkludiert, welches den EU- Bür-

gern, die selben Einwanderungsrechte in der Schweiz einräumt, wie in Mit-

gliedstaaten der Europäischen Union (vgl. Delegation der Europäischen

Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein

2015(Internetquelle)).

Die Spätaussiedler, die zu dem jetzigen Zeitpunkt nur noch eine Minderheit

der Zuwanderer ausmachen, sind deutsche Volkszugehörige, diese aus der

ehemaligen Sowjetunion und anderen osteuropäischen Staaten kommen.

Das Bundesvertriebenengesetz (BVFG) stellt hierzu die rechtliche Basis für

ihre Aufnahme in Deutschland dar.

4.2 Drittstaaten Die sogenannten Drittstaaten sind Staaten, welche weder Vertragspartner

der EU sind, noch als Mitglied der Europäischen Union fungieren.

An dieser Stelle ist zunächst zwischen positiven und negativen Drittsaaten

zu unterscheiden werden. Gemäß Art. 1 II EU-VisaVO i.V.m. Anhang II dür-

4 8% ihrer Warenexporte und 6% ihrer Importe wickelt die EU mit der Schweiz ab. Inklu-diert man zudem noch die Dienstleistungen- so kann man die Schweiz als den drittwich-tigsten Wirtschaftspartner der EU bezeichnen (vgl. Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein 2015(Internetquelle)).

Page 17: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

14

fen Positivstaatler sich bis zu drei Monate, ohne Visum (Aufenthaltserlaub-

nis) in der Bundesrepublik aufhalten.

Für die sogenannten Negativstaatler gilt laut Art. 1 I EU-VisaVO i.V.m. An-

hang I, die Visumspflicht und somit gelten die Bestimmungen des Aufent-

haltsgesetz AufenthG (vgl. EU-Visum-Verordnung - Aufenthaltsrecht.org

(Internetquelle)). Das Aufenthaltsgesetz regelt nicht nur die Einreise, den

Aufenthalt und die Erwerbstätigkeit von Ausländern sondern ebenfalls die

Maßnahmen zur Integrationsförderung.

Letztendlich spielen zwei Abkommen eine wesentliche Rolle im Kontext des

Asylantrages:

Abkommen über sichere Drittsaaten

Abkommen über sichere Herkunftsländer

4.2.1 Sicherer Drittstaat Was ist unter „sicheren Drittstaaten“ zu verstehen? Nach Art. 16 a Abs. 2

Satz 1 Grundgesetz: „ kann sich auf das Grundrecht des Asylrechts nicht be-

rufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder

einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutz der

Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.“

4.2.2 Sicheres Herkunftsland Hingegen bezieht sich der Absatz 3 Satz 1 des 16 Artikels des Grundgeset-

zes auf die sicheren Herkunftsstaaten: „[…] solche Staaten, bei denen ge-

währleistet erscheint, dass weder politische Verfolgung noch unmenschli-

che oder erniedrigende Bestrafung oder Behandlung stattfindet.“ Auf Basis

dieser Rechtsnorm, man könnte sie auch Beweislastregelung5 nennen,

wurde die Rechtsfolge im Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) konstruiert. § 29a

legitimiert die Asylanträge als offensichtlich unbegründet abzulehnen. So-

5 Die Darlegungs- und Beweislast liegt bei allen Ausländern, die ihren gewöhnlichen Auf-enthalt oder ihre Staatsangehörigkeit in einem sicheren Herkunftsland verortet haben.

Page 18: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

15

mit erhielt die Exekutive der Bundesrepublik die gesetzliche Erlaubnis die

Asylsuchenden sofort auszuweisen und an diese Länder zurückzuführen.

4.3 Rechtsstellungen (Status) eines Flüchtlings Wie oben aufgeführt, kann in Deutschland sich nur der auf das bestehende

Asylrecht berufen, wer über Luft oder Meer nach Deutschland kommt oder

aus einem Verfolgerland stammt. Angekommen in Deutschland müssen

Flüchtlinge einen Asylantrag stellen, damit ihr Recht auf Aufenthalt geklärt

werden kann. Zuständig für die Entscheidung ist das Bundesamt für Migra-

tion und Flüchtlinge- BAMF. Gegen die Entscheidung des BAMF kann vor

dem zuständigen Verwaltungsgericht geklagt werden.

Das Aufenthaltsgesetz und das Asylverfahrensgesetz bilden die deutsche

Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben der Qualifikationsrichtlinien.

Die Darstellung des materiellen Flüchtlingsrechts der Bundesrepublik

Deutschland, erweist sich als eine sehr komplexe Rechtsmaterie. Geschul-

det ist dieser Tatbestand, der Aufrechterhaltung des bisher geschaffenen

Regelungssystems, welches durch eine schrittweise vollzogene Erneuerung

zunehmend unübersichtlicher wird. (vgl. Tiedemann 2015, S. 88)

Aus der geschichtlichen Entwicklung ergeben sich bis dato der Nieder-

schrift sechs verschiedene Rechtsstellungen eines Flüchtlings, in der Bun-

desrepublik Deutschland, welche nachfolgend betrachtet werden.

1.) Status des „Asylberechtigten“.

Aus dem Grundgesetz Artikel 16a heraus entsteht der Status des Asylbe-

rechtigten. Dazu äußert sich das Bundesministerium des Innern auf seiner

Internetseite: „Das ist Ausdruck für den Willen Deutschlands, seine histori-

sche und humanitäre Verpflichtung zur Aufnahme von Flüchtlingen zu er-

füllen“ (vgl. Bundesministerium des Innern 2015(Internetquelle)). Jedoch

stellt dieser sogenannte „Status“ des Asylberechtigten, in der Rechtstellung

keinen Unterschied zu einem Flüchtling nach der GFK dar. (vgl. § 2 Abs.1

AsylVfG) Lediglich aus den tatbestandlichen Voraussetzungen, deren Erfül-

lung entscheidungsgebend ist, werden Unterschiede sichtbar. Daraus

ergibt sich eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 1 AufenthG.

Page 19: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

16

2.) Status „Flüchtling“.

Aus der seit 1951 geltenden Genfer Flüchtlingskonvention über die Rechts-

stellung der Flüchtlinge, entstand der Status des Flüchtlings im Sinne des §

3 AsylVfG. Maßgebend für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaften

ist der § 31 Abs. 2 i.V.m. § 3 Abs. 4 AsylVfG. Allerdings sind darin etliche In-

klusions- und Exklusionsklauseln6 enthalten, die es zu erfüllen oder eben

nicht zu erfüllen gilt, um den Status „Flüchtling“ gerecht zu werden. Ist die

Anerkennung geschafft, folgt die Aufenthaltserlaubnis nach § 25.2

AufenthG.

3.) Status des „subsidiären Schutzberechtigten“,

nach § 60 Abs. 2 AufenthG. Das subsidiäre Recht, welches mit "behelfsmä-

ßiges Recht" übersetzt werden kann findet Anwendung, wenn schwer wie-

gende Gefahren für Freiheit, Leib oder Leben drohen aber weder das Asyl-

recht noch der Flüchtlingsschutz greift. Artikel 2 lit. e der Qualifikations-

richtlinie des Unionsrechts bestimmt in seiner Begriffsbestimmung dazu:

„Person mit Anspruch auf subsidiären Schutz« einen Drittstaatsangehöri-

gen oder einen Staatenlosen, der die Voraussetzungen für die Anerken-

nung als Flüchtling nicht erfüllt, der aber stichhaltige Gründe für die An-

nahme vorgebracht hat, dass er bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland

oder, bei einem Staatenlosen, in das Land seines vorherigen gewöhnlichen

Aufenthalts tatsächlich Gefahr liefe, einen ernsthaften Schaden im Sinne

des Artikel 15 zu erleiden, und auf den Artikel 17 Absätze 1 und 2 keine

Anwendung findet und der den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch

nehmen kann oder wegen dieser Gefahr nicht in Anspruch nehmen will;“

Der Artikel 4 des Asylverfahrensgesetz (AsylVfG) definiert im deutschen

Asylrecht die subsidiäre Schutzberechtigung. Eine Aufenthaltserlaubnis

wird nach dem § 25 Abs. 3 AufentG. erteilt.

4.) Status für Familienmitglieder von Asylberechtigten,

Flüchtlingen und subsidiären Schutzberechtigte“

6 Inklusionsklausel bezeichnet positive Bedingungen einer Regelung. Exklusionsklausel be-stimmt die negativen Bedingungen einer Regelung. (vgl. Tiedemann 2015, S. 58)

Page 20: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

17

anspricht. Hierzu gelten die Rechtsnorm § 26 Abs. 1–4 Asylverfahrensge-

setz sowie der § 26 Abs. 5 AsylVfG.

5.) Schließlich wurde eine singuläre Rechtsposition der „Ab-

schiebungsschutzberechtigten“,

auf Grundlage der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK ) von

1950, geschaffen. Der§ 60 Abs. 5 AufenthG. stellt die deutsche gültige

Rechtsnorm dazu dar. Zu unterscheiden ist an dieser Stelle das zielstaats-

bezogene7 und das inlandsbezogene8 Abschiebungsverbot. Relevant für

die Entscheidung nach dieser Rechtsposition, beschlossen durch das BAMF,

ist nur die Prüfung des „zielstaatsbezogenen Abschiebungshindernisses“.

(vgl. Tiedemann 2015, S. 76), Auch hier wird eine Aufenthaltserlaubnis

nach § 25.3 erteilt.

6.) Status „Abschiebungsschutzbegünstigten“

Hier findet der § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Anwendung und zwar, wenn

wie im Artikel zu lesen: „[…] für diesen Ausländer eine erhebliche konkrete

Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit besteht“. Mit dieser Rechtsnorm wird

lediglich von der Abschiebung abgesehen, allerdings besteht darauf kein

Rechtsanspruch und kann für eine Höchstdauer von 6 Monaten gewährt

werden. In Ausnahmefällen kann für einen längeren Zeitraum dem Schutz-

suchenden ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 1 AufenthG. durch die Lan-

desbehörde erteilt werden. (vgl. Tiedemann 2015, S. 77f.)

Zu guter Letzt soll darauf hingewiesen, dass der § 31 Abs. 3 S.1 AsylVfG das

BAMF legitimiert, über die Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 und Abs.

7 S. 1 AufenthG mit einem Verwaltungsakt zu bestimmen.

Aus diesen verschiedenen Arten der Rechtsstellung eines Flüchtlings, erge-

ben sich unterschiedliche Aufenthaltserlaubnisse eines Ausländers in

Deutschland.

7 Beispielsweise, im Herkunftsland unfaire Prozessführung 8 Beispielsweise im Kontext der Familieneinheit, berührt würde der § 6 GG

Page 21: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

18

4.4 Arten der Aufenthaltserlaubnis gemäß AufenthG Im Artikel 4 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetz wird bestimmt: „Ausländer

bedürfen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet eines Auf-

enthaltstitels[…]“ Damit ist eine befristete, zu einem bestimmten Zeck be-

stimmte Aufenthaltserlaubnis gemeint, welche durch die Ausländerbehör-

den der Bundesrepublik Deutschland erteilt werden.

Die Bearbeitung und somit die Zuständigkeit liegt in den Händen des BAMF

sowie der Ausländerbehörde. Für die Asylsuchenden im Asylverfahren wird

die Aufenthaltsgestattung als Status vermerkt. Innerhalb dieser Zeit bezieht

der Statusinhaber, Leistungen des deutschen Staates nach dem Asylbewer-

berleistungsgesetz- AsylblG.

Bei einer negativen Entscheidung des Asylgesuches, aber vorliegenden Ab-

schiebehindernissen, wie z.B. Bürgerkrieg im Herkunftsland, gesundheitli-

che Gründe oder Passlosigkeit, bezieht der Antragsteller den Status eines

„Geduldeten“. § 60a Aufenthaltsgesetz- AufenthG regelt die vorrüberge-

hende Aussetzung der Abschiebung. Auch hier werden Leistungen nach

dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Durch einen längerfristigen

Aufenthalt in der Bundesrepublik kann diesen Flüchtlingen ebenfalls eine

Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Relevant sind dazu der § 23 Abs. 1

AufentG sowie § 23a AufenthG.

Folgende Paragrafen bestimmen positive Entscheidungen:

§§16-17 AufenthG bestimmen den Aufenthalt zum Zweck einer Aus-

bildung in Deutschland.

§§18-21 AufenthG regeln den Aufenthalt zum Zweck der Arbeit.

§§37-38 AufenthG verfügen über ehemalige Deutsche, die nach

Deutschland zurückkehren wollen.

§§22-26 AufenthG klären den Aufenthalt in Deutschland aus völker-

rechtlichen, humanitären oder politischen Gründen.

§§27-36 AufenthG lenken die Zuwanderung aus familiären Gründen.

Page 22: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

19

Aus diesen dargelegten Fakten ist erkennbar, dass die Bundesrepublik

Deutschland für alle Eventualitäten im Kontext eines Asylbegehrens eine

Lösung per Gesetz parat hält.

Zum aktuellen Stand ist auf der Internetseite des BAMF zu lesen: „Im Jahr

2014 nahm das Bundesamt 173.072 Asylerstanträge entgegen. Im Ver-

gleich zum Jahr 2013 mit 109.580 Erstanträgen bedeutet dies einen Zu-

wachs von 57,9 Prozent. Auch die Zahl der Folgeanträge stieg im Jahresver-

gleich von 17.443 auf 29.762 Folgeanträge (+70,6 Prozent). Damit sind mit

insgesamt 202.834 Asylanträgen 59,7 Prozent mehr als im Vorjahr einge-

gangen“. Weiterhin: „Im Jahr 2014 konnte bei 40.563 von 128.911 ent-

schiedenen Verfahren den Antragstellern ein Schutzstatus gewährt wer-

den. Die Gesamtschutzquote für alle Herkunftsländer lag bei 31,5 Prozent“

(Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2015(Internetseite)).

Zudem gibt das Statistische Bundesamt für Deutschland, basierend auf Zah-

len des Ausländerzentralregisters – AZR, die folgende Tabelle bekannt.

Ausländische Bevölkerung am 31.12.2014 nach aufenthaltsrechtlichem Status

Aufenthaltsrechtlicher Status Anzahl

.

Ausländische Bevölkerung insgesamt 8 152 968

EU-Staatsangehörige 3 672 394

EU-Drittstaatsangehörige 4 480 574

mit Aufenthaltsstatus nach altem Recht (Ausländergesetz 1990)

Aufenthaltstitel zeitlich befristet 42 062

Aufenthaltstitel zeitlich unbefristet 252 360

mit Aufenthaltsstatus nach neuem Recht (Aufenthaltsgesetz 2004)

Page 23: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

20

Ausländische Bevölkerung am 31.12.2014 nach aufenthaltsrechtlichem Status

Aufenthaltsrechtlicher Status Anzahl

Aufenthaltserlaubnis (zeitlich befristet) 1 263 057

zum Zweck der Ausbildung 175 119

zum Zweck der Erwerbstätigkeit 112 710

völkerrechtliche, humanitäre, politische Gründe 240 955

familiäre Gründe 646 600

besondere Aufenthaltsrechte 87 673

Niederlassungserlaubnisse (zeitlich unbefristet) 2 200 038

Sonstige Fälle 141 862

EU -Recht, EU -Aufenthaltstitel/Freizügigkeitsbescheinigung 60 917

Duldung 112 767

Aufenthaltsgestattung 177 900

Ohne Aufenthaltstitel, Duldung oder Gestattung

(Statistisches Bundesamt: Ausländische Bevölkerung 2015 Internetquelle)

Diese Zahlen, bezüglich der Antragstellung auf Asyl von Flüchtlingen und

deren Entscheidungen sowie die oben dargestellten gesetzlichen Vorgaben

sprechen für ein Willkommen von Flüchtlingen in Deutschland. So präsen-

tiert sich die Bundesrepublik als ein Land, welches nicht nur seiner humani-

tären Verpflichtung nachkommt, sondern darüber hinaus sich für das

Schicksal Tausender interessiert, vielmehr sich verantwortlich fühlt.

Die Entscheidungen innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen spie-

gelt jedoch nur eine Seite der Medaille wider, man könnte sie auch als den

theoretischen Teil des Asylrechts bezeichnen. Wie schaut es dann mit der

Page 24: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

21

praktischen Umsetzung des Asylverfahrens, den Lebens- und Arbeitsbedin-

gungen der Flüchtlinge aus?

Eine Bertelsmann Studie, die am 26.05.2015 veröffentlicht wurde, zeigt

auf, dass in keinem anderen EU-Land die Bearbeitungszeiträume der Asyl-

anträge, so lange dauern wie in Deutschland. So konstatiert die Studie,

dass Ende 2014 -221.195 Flüchtlinge, auf eine endgültige Entscheidung ih-

res Asylantrages warten. So wird an dieser Stelle festhalten, dass ein

durchschnittliches Asylverfahren eine Bearbeitungsdauer von 7,1 Monate

aufweist.

Diese lange Bearbeitungsdauer ist auf personelle Engpässe auf Ebene des

Entscheidungsträgers zurückzuführen, welche gleichzeitig dazu beitragen,

dass auch die Fehlerquote der Entscheidungen hoch ist – so landeten 13

Prozent dieser Entscheidungen 2013 vor Gericht und mussten, korrigiert

werden mussten. (vgl. Bertelsmann Stiftung 2015(Internetquelle)). „Die

Zahl der Asylbewerber wird voraussichtlich weiter steigen. Deshalb ist es

richtig, dass auf dem Flüchtlingsgipfel Anfang Mai in Berlin dem BAMF

2.000 zusätzliche Stellen zugesagt wurden“ so die Äußerungen des Vor-

standsmitglieds der Bertelsmann Stiftung, Jörg Dräger. (vgl. ebenda)

5 Unterbringung Bezogen auf die Art der Unterbringung gibt es in der Bundesrepublik

Deutschland vier Möglichkeiten für Asylbewerber.

die (Erst-) Aufnahmeeinrichtung

Gemeinschaftsunterbringung

dezentrale Unterbringung

Unterbringung für Personen mit besonderen Schutzbedürfnissen

Auf Bundesebene sind für die Unterbringung der Asylsuchenden das Asyl-

verfahrensgesetz, das Aufenthaltsgesetz und das Asylbewerberleistungsge-

setz relevant.

„Für die Unterbringung Asylbegehrender die dazu erforderlichen Aufnah-

meeinrichtungen zu schaffen und zu unterhalten […]“ dazu sind nach § 44

Page 25: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

22

Abs. 1 AsylVfG die Bundesländer verpflichtet. In diesem Artikel des Asylver-

fahrensgesetzes wird die Erstaufnahmeeinrichtung angesprochen, in der

die Asylbewerber sich melden müssen, um ihren Asylantrag beim BAMF zu

stellen.

Um die Aufnahmequote der einzelnen Bundesländer zu berechnen, wird

der Königsteiner Schlüssel herangezogen. Dieser setzt sich wie folgt zu-

sammen: „[…] zu zwei Dritteln aus dem Steueraufkommen und zu einem

Drittel aus der Bevölkerungszahl der Länder […]“ (Bundesamt für Migration

und Flüchtlinge 2015 (Internetquelle)). Auf diese Weise sollen die mit der

Aufnahme verbundenen Lasten, angemessen verteilt werden. Die bundes-

weite Verteilung auf die 16 Länder, erfolgt unter Einbezug des Königsteiner

Schlüssels sowie nach dem Verteilungssystem „EASY“ -Erstverteilung der

Asylbegehrenden (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2014, S. 6).

Weiterhin regelt der Artikel 47 des Asylverfahrensgesetz die Verpflichtung

der Asylsuchenden, in diesen Einrichtungen bis zu sechs Wochen, längstens

jedoch bis zu drei Monaten zu verbleiben. Im Asylverfahrensgesetz sind

weder Größe, Beschaffenheit noch Ausstattungsqualität der Erstaufnah-

meeinrichtung festgelegt. In Mecklenburg Vorpommern befindet sich auf

dem Gelände der Erstaufnahmeeinrichtung in Horst, eine Landesgemein-

schaftsunterkunft -LGU. Hier ist die Dauer des Aufenthalts auf 12 Monate

begrenzt. In diesen Einrichtungen erhalten die Asylbewerber vorrangig

Sachleistungen zur Deckung des existenzsichernden Bedarfs. Anschließend

folgt eine landesinterne Verteilung in die kommunalen Gebietskörperschaf-

ten.

Die den Kommunen, vom Land zur Verfügung gestellten Mittel, bedingen

die Ausgestaltung und Qualität der Unterbringungsmöglichkeiten von

Flüchtlingen. Derzeit klagen kommunale Spitzenverbände über die Höhe

der Erstattung der Kosten für diese Unterbringung. So sind Kommunen mit

Haushaltsproblemen mehr oder weniger gezwungen, die Ausgestaltung der

Unterbringung von Flüchtlingen, so kostengünstig wie möglich zu gestalten.

(vgl. Wendel 2014 S. 33ff.)

Page 26: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

23

Schließlich sei noch der § 53 Abs. 1 S. 1 AsylVfG erwähnt. Aus diesem Bun-

desrecht kann keine Wohnsitzauflage in Gemeinschaftsunterkünfte abge-

leitet werden, denn es heißt: „[…] in der Regel in Gemeinschaftsunterkünf-

ten“ zudem verdeutlicht der Satz 2 dieses Paragrafens das: „[…] das öffent-

liche Interesse als auch Belange des Ausländers zu berücksichtigen“ seien.

Und doch haben einige Länder der Bundesrepublik ein Vorbehaltsrecht von

Gemeinschaftsunterkünften rechtlich gesichert.

5.1 Exkurs Mecklenburg Vorpommern In Mecklenburg Vorpommern regelt das Flüchtlingsaufnahmegesetz –FlAG

in Artikel 4 unter welchen Bedingungen die Gemeinschaftsunterkünfte be-

trieben werden können. Im ersten Absatz dieses Artikels heißt es: „Die

Landkreise und kreisfreien Städte sind verpflichtet, für die regelmäßige

Aufnahme […] ausländischer Flüchtlinge ausreichende Gemeinschaftsun-

terkünfte vorzuhalten.“(Mecklenburg- Vorpommern Dienstleistungsportal

2015 (Internetquelle)). Weiterhin: „ Der Innenminister wird ermächtigt,

durch Rechtsverordnung Mindestanforderungen an die Art, Größe und

Ausstattung der Unterkünfte festzulegen.“(Mecklenburg Vorpommern

Dienstleistungsportal 2015(Internetquelle)). Einen verbindlichen Rahmen

stellt hierzu die Gemeinschaftsunterkunftsverordnung Mecklenburg Vor-

pommern, GUVO MV dar. Der § 3 dieser Verordnung ist eine Soll-

Vorschrift, so wird im Abs. 1 S. 2 festgehalten, dass eine Fläche von 6 m²

pro Bewohner zur Verfügung stehen muss. (vgl. Mecklenburg Vorpommern

Dienstleistungsportal 2015 (Internetquelle)). Satz 1 dieses Artikels be-

stimmt: „In einem Raum sollen nicht mehr als sechs Bewohner unterge-

bracht werden.“ (§ 3 Abs. 2 S. 1 GUVO MV). Mit diesen Verordnungen ver-

pflichtet sich Mecklenburg- Vorpommern, als eines der wenigen Bundes-

länder überhaupt, einen Mindeststandard festzuhalten. Ob dies jedoch

humanitäre Bedingungen darstellt ist, wenn man den § 6 der deutschen

Tierschutzverordnung, welche Anforderungen an die Zwingerhaltung ent-

hält, fraglich. Denn in diesem Artikel sind ebenfalls Mindestanforderungen

an die Unterbringung formuliert- allerdings von Tieren. So wird verdeut-

licht, dass einem Tier mit einer Widerristhöhe von 65 cm mindestens eine

Page 27: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

24

Fläche von 10 Quadratmetern zur Verfügung stehen muss. So führt Wendel

auf: „Die Mindeststandards und Leitlinien sind verwaltungsinterne Vor-

schriften, die für die direkt Betroffenen, die Bewohner/innen der Gemein-

schaftsunterkünfte, in den seltensten Fällen eine praktische Relevanz ha-

ben“ (Wendel 2014 S. 51)

5.2 Zelt- / Containerlager Derzeitige hohe Flüchtlingszahlen überfordern Kommunen und Länder und

ihre Kapazitäten hinsichtlich der Unterbringung von Flüchtlingen in

Deutschland. (siehe 5.0)

Die über Jahre hinweg abgebauten Unterkunftskapazitäten und die unter-

lassene Planung in Verbindung mit der Zunahme der Asylanträge in

Deutschland, stellen nun in der praktischen Umsetzung für die Bundeslän-

der und ihre Landkreise, große Problem dar.

Zelte, Turnhallen oder Wohncontainer dienen als Kompromisslösung zur

kurzzeitigen Entlastung, sind aber keines falls menschenrechtlich, ökono-

misch noch langfristig vertretbar (vgl. Wendel 2014, S. 6 f.).

Ziel, solcher Notunterkünfte ist, dass Asylsuchende in Deutschland nicht in

die Wohnungslosigkeit geraten. Eine zeitliche Höchstdauer zum Verbleib in

solchen Notunterkünften kann zum derzeitigen Stand nicht gegeben wer-

den. Weiterhin soll einmal jährlich Qualitätsstandards in den Notunterkünf-

ten überprüft werden. Diese richten sich nach den Qualitätsstandards für

Gemeinschaftsunterkünfte (vgl. Polis 2015 (Internetquelle)).

Der Flüchtlingsrat Berlin hat dazu folgendes in seiner Pressemitteilung ge-

sagt: „Aktuell werden in Berlin von 62 Unterkünften für Asylsuchende 22

als "Notunterkünfte" deklariert und unter Nichteinhaltung der geltenden

Mindeststandards belegt, darunter Schulen, Bürogebäude, zwei Tragluft-

hallen und sieben Turnhallen“ (Flüchtlingsrat Berlin 2015 (Internetquelle)).

Zusätzlich vermerkte dieser, dass bis zu 200 Personen in einem Raum un-

tergebracht werde und weder Privatsphäre noch Rückzugsmöglichkeiten

geschaffen sind. Ferner es mangelt unter Anderen, an ausreichenden Mög-

lichkeiten im Kontext der Hygiene (Wäsche), es fehle fachlich qualifiziertes

Page 28: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

25

Betreuungspersonal und die Einleitung des Asylverfahrens des Einzelnen

erfolge nicht zeitnah. (vgl. ebd.)

5.3 Residenzpflicht Einen weiteren Entwicklungsschritt unter dem „Credo- des guten Willen´s“

Deutschlands, stellt das Gesetz „zur Verbesserung der Rechtsstellung von

asylsuchenden und geduldeten Ausländern“ vom 23. Dezember 2014 dar,

welches am zum 01.01.2015 in Kraft getreten ist. § 61 des Aufenthaltsge-

setzes legitimiert den Aufenthalt der „Geduldeten“ und der Asylbewerber

auf ein bestimmtes Bundesland begrenzt, welcher individuell durch die an-

sässigen Ausländerbehörden verschärft oder gelockert werden konnte. Nur

mit einer Genehmigung der zuständigen Behörde und dem Vorliegen eines

wichtigen Grunds, konnten diese Personen ihren zugewiesenen Landkreis

verlassen. Neu hinzugekommen ist der Absatz 1b, der nun lautet: „Die

räumliche Beschränkung nach den Absätzen 1 und 1a erlischt, wenn sich

der Ausländer seit drei Monaten ununterbrochen erlaubt, geduldet oder

gestattet im Bundesgebiet aufhält“.

Diese Neuregelung wurde auch im § 59a Asylverfahrensgesetz- AsylVfG

verankert.

6 Leistungen Um diese Arbeit so aktuell wie möglich zu gestalten, sei an dieser Stelle le-

diglich erwähnt, dass die vom Bundesverfassungsgericht- BVfG angestoße-

ne Gesetzesänderung am 01.03.2015 in Kraft getreten ist. Demnach ist der

Gesetzgeber den Forderungen des BVfG, bezüglich der Transparenz, Höhe

und Dauer der Leistungen nachgekommen. §1 des Asylbewerberleistungs-

gesetz- AsylbLG erläutert welchem Personenkreis Leistungen nach diesem

Gesetz zustehen.

Aktuell betrifft dies:

Personen die sich im Asylverfahren befinden

Page 29: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

26

Personen die einen negativen Bescheid auf ihr Asylbegehren erhal-

ten haben (Duldung nach § 60a Aufenthaltsgesetz)

Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach Paragraf 25 Abs. 4-5

AufenthG sowie nach § 23 Abs. 1 AufenthG.

Alle weiteren Aufenthaltserlaubnisse nach anderen Rechtsnormen bezie-

hen Leistungen nach dem SGB III: Arbeitslosengeld II. Im Rahmen der vor-

liegenden Arbeit werden nur die Leistungen des Asylbewerberleistungsge-

setzes berücksichtigt.

Das bislang geltende Sachleistungsprinzips nach dem Asylbewerberleis-

tungsgesetz für die Zeit nach der Erstaufnahme wurde abgeschafft. Der

notwendige Bedarf der Betroffenen, die außerhalb von Erstaufnahmeein-

richtungen untergebracht werden, ist künftig vorrangig als Geldleistungen

zu erbringen.

Eine wichtige Änderung in diesem Zusammenhang stellt der § 3 des AsylblG

dar. So wurde unter anderen, in der neuen Version der Passus: „[…]bei ei-

ner Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44

AsylVfG[…]“ eingefügt.

Zusätzlich wurden sowohl die Höhe als auch die Altersreglementierung

verändert. Demnach sind diese Leistungen, den Leistungen nach dem II

Buch des Sozialgesetzes- SGB II- Grundsicherung für Arbeitssuchende- an-

geglichen worden. Wobei die Grundleistung für die Leistungsempfänger

nach diesem Gesetz, etwas niedriger sind als die Regelleistungen nach dem

SGB II. Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst sowohl Sach- als auch

Barbeträge. Das Statistischen Bundesamt konstatiert dazu: „Rund 225 000

Personen bezogen zum Jahresende 2013 in Deutschland Regel-

leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Gegenüber

dem Vorjahr war das ein Plus von über einem Drittel (+36 %). Damit erhöh-

te sich die Zahl der Leistungsbezieherinnen und -bezieher seit dem Jahr

2010 zum vierten Mal in Folge.“( Statistisches Bundesamt 2015 (Internet-

quelle)). Aufgrund der Gesetzesänderung und der eben aufgeführten Zah-

len, im Kontext der Asylbewerberleistungen, lässt sich behaupten das dies

Page 30: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

27

nicht nur Verfassungskonform ist zudem Rahmenbedingungen geschaffen

wurden, die ein humanes Leben in Deutschland zulässt.

6.1 Sprache Als zentrale Integrationsmaßnahme steht die Schlüsselkompetenz des

Spracherwerbs. Die Hürden, wie fehlende Sprachkenntnisse müssen mög-

lichst schnell abgebaut werden um Menschen mit Zuwanderungsgeschich-

ten, die Möglichkeit zu geben, in Deutschland erfolgreich zu sein. Dazu hält

das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge- BAMF die Teilnahme an ei-

nem Integrationskurs parat. Dieser Integrationskurs mit einer Gesamtlauf-

zeit von 660 bis maximal 960 Stunden beinhaltet sowohl einen Sprachkurs

als auch einen Orientierungskurs.

Im Sprachkurs werden Themen wie zum Beispiel „Arbeit und Beruf „, Ein-

kaufen/Handel/ Konsum“ sowie „Gesundheit und Hygiene/ menschlicher

Körper“ behandelt. Diese Themen werden nicht nur mündlich abgehandelt

sondern die Kompetenzen in Schrift, wie in Briefen oder E-Mails werden

gefördert.

Hingegen der Orientierungskurs, der im Anschluss an den Sprachkurs er-

folgt werden kulturelle und geschichtliche sowie politische Themen im Zu-

sammenhang Deutschlands abgehandelt.

Beide Kurse werden in Vollzeit angeboten und enden jeweils mit einer Ab-

schlussprüfung. Bei nicht bestehen der B1 Prüfung, besteht ein einmaliges

Wiederholungsprinzip, welches auf 300 Unterrichtsstunden minimiert ist.

Darüber hinaus existieren noch weitere Kurse mit speziellen Inhalten be-

ziehungsweise für eine bestimmte Zielgruppe, wie den „Integrationskurs

mit Alphabetisierung“ den „Integrationskurs für Frauen“ und „Integrations-

kurs für Eltern“ sowie einen „Integrationskurs für junge Erwachsene“ und

ebenfalls einen „ Förder - & Intensivkurs“. Die anfallenden Kosten werden

auf Antrag, auf Kostenbefreiung durch das BAMF übernommen(vgl. Bun-

desamt für Migration und Flüchtlinge – Integrationskurse 2015 (Internet-

quelle).

Die rechtliche Legitimierung hierzu, findet sich im § 43- Integrationskurs

des Aufenthaltsgesetzes wieder. Einen rechtlichen Anspruch auf die Teil-

Page 31: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

28

nahme an einem Integrationskurs ist im § 44 des gleichen Gesetzes mani-

festiert. Dieser mit Einschränkung, im Kontext der Zielgruppen versehen ist.

So gibt der Absatz 1 Nummer 1 Auskunft über den bevorzugten Personen-

kreis, die einen Anspruch auf die einmalige Teilnahme an einem Integrati-

onskurs besitzen. Voraussetzung ist an dieser Stelle eine Aufenthaltser-

laubnis: “

zu Erwerbszwecken (§§ 18, 21),

b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32, 36),

c) aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2,

d) als langfristig Aufenthaltsberechtigter nach § 38a oder […]“

wie in Nummer zwei zu lesen: „ein Aufenthaltstitel nach § 23 Abs. 2

erteilt wird.“

Aus diesen Gesetzlichen Regelungen geht hervor, dass Flüchtlinge inner-

halb ihres Asylverfahrens- also mit einer „Gestattung“ in Deutschland le-

ben, oder diese die einen negativen Bescheid auf ihr Asylbegehren erhalten

haben und dennoch sich in Deutschland aufhalten „Geduldetet“ keinen

Anspruch auf so einen Kurs besitzen.

Anzumerken sei aber, dass diese Migrantengruppen die Möglichkeit der

Teilnahme an Integrationskurse besitzen, wenn diese die Kosten selbst tra-

gen. Dazu gibt der § 9 Abs. 1 der Integrationsverordnung- IntV- folgende

Auskunft: „Für die Teilnahme am Integrationskurs haben Teilnahmeberech-

tigte einen Kostenbeitrag in Höhe von 1,20 Euro pro Unterrichtsstunde an

das Bundesamt zu leisten […]“ (Integrationsverordnung 2015 (Internetquel-

le)). Laut dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lag der Anteil der

freiwilligen Teilnehmer, bei rund 63,3 % im Erhebungszeitraum vom 01. Ja-

nuar bis zum 30. September 2014. (vgl. Bundesamt für Migration und

Flüchtlinge- Geschäftsstatistik zum Integrationskurs 2015 (Internetquelle)).

Diese Erhebung spiegelt das Verlangen und den Willen zur Integration,

trotz der erheblichen monatlichen Belastung, der Geflüchteten wieder.

Page 32: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

29

6.2 Gesundheitsleistungen Die Gesundheitsmedizinische Leistung für Asylbewerber und Flüchtlinge

regelt das Asylbewerberleistungsgesetz- AsylbLG. Der § 4 Abs. 1 AsylbLG

lautet: „ Zur Behandlung akuter Erkrankungen und Schmerzzustände sind

die erforderliche ärztliche und zahnärztliche Behandlung einschließlich der

Versorgung mit Arznei- und Verbandmitteln sowie sonstiger zur Genesung,

zur Besserung oder zur Linderung von Krankheiten oder Krankheitsfolgen

erforderlichen Leistungen zu gewähren. Eine Versorgung mit Zahnersatz er-

folgt nur, soweit dies im Einzelfall aus medizinischen Gründen unauf-

schiebbar ist“.

Nach diesem Gesetz werden nur Leistungen/ Behandlungen erbracht,

wenn sie durch „akute“ Schmerzen oder Krankheiten erforderlich sind. So

kann man die medizinische Versorgung der Asylbewerber und Flüchtlinge

als eine Arte „Ermessensleistung“ sehen. Denn bei einem nicht akuten Lei-

den muss vor der Behandlung ein Krankenschein beim zuständigen Sozial-

amt beantragt werden. Diese Mitarbeiter entscheiden nun, ohne medizini-

sche Kenntnisse darüber, ob eine Behandlung von Nöten ist oder nicht. So

bleiben Behandlungsansprüche bei chronischen Erkrankungen völlig unbe-

rücksichtigt und bezieht sich nur auf Symptombehandlung (vgl. Eichenhofer

2015(Internetquelle)).

So berichteten Jürgen Dahlkamp und Maximilian Popp im Magazin „ DER

SPIEGEL“ über eine Vielzahl an Fällen, in denen Flüchtlinge in Deutschland

zu Tode kamen. Durch unterlassene Hilfeleistung bzw. durch falsche Ent-

scheidungen bezüglich der erforderlichen medizinischen Versorgung. (vgl.

Dahlkamp/ Popp 2014, S. 48 f.)

An dieser Stelle wird unter anderen, der in der Charta der Grundrechte der

europäischen Union aufgeführte § 35 berührt. Darin heißt es: „Jeder

Mensch hat das Recht auf Zugang zur Gesundheitsvorsorge und auf ärztli-

che Versorgung nach Maßgabe der einzelstaatlichen Rechtsvorschriften

und Gepflogenheiten. Bei der Festlegung und Durchführung der Politik und

Maßnahmen der Union in allen Bereichen wird ein hohes Gesundheits-

schutzniveau sichergestellt.“ Aus dieser Rechtsnorm geht hervor, dass die

Page 33: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

30

Bundesrepublik Deutschland, im Bezug auf die Gesundheitsversorgung von

Asylbewerbern und Flüchtlingen, Gesetzeskonform handelt- jedoch im Be-

zug auf die Menschenrechte unakzeptabel handelt. So befindet sich in dem

von Deutschland unterzeichneten Dokument, der Artikel 25. Dieser besagt

im Absatz 1: „Jeder hat das Recht auf einen Lebensstandard, der seine und

seiner Familie Gesundheit und Wohl gewährleistet, einschließlich Nahrung,

Kleidung, Wohnung, ärztliche Versorgung […]“ Hierbei wird wenigsten ein

soziales Existenzminimum angesprochen, die eine angemessene ärztliche

Behandlung fordert. So kann man an dieser Stelle festhalten, dass Flücht-

linge sowie Asylbewerber in Deutschland als Patienten „Dritter Klasse“ be-

handelt werden.

7 Arbeitsmarktzugang Für Personen, die eine Aufenthaltserlaubnis besitzen, gilt der uneinge-

schränkte Zugang zum Arbeitsmarkt. Dieser Fakt ist in den Ausweisen ver-

merkt.

Für die Gruppe der Asylsuchenden mit einer Aufenthaltsgestattung sowie

Personen mit einer „Duldung“, bestehen erst- seit November 2014, einige

Erleichterungen bezüglich des Arbeitsmarktzugangs.

Die bis dato bestehende Wartefrist für die Erteilung einer Arbeitserlaubnis

hat sich von neun Monaten bzw. zwölf Monaten auf drei Monate verkürzt.

Ab dem vierten Monat besteht nun für diese beiden Gruppen das Prinzip

der Nachrangigkeit. Dies bedeutet für den Einzelnen, einen bürokratischen

Aufwand zu durchlaufen. Nachrangigkeit bedeutet in diesem Fall, dass so-

wohl durch die zuständige Ausländerbehörde (im Sinne einer Arbeitser-

laubnis) als auch durch die Bundesagentur für Arbeit und zwar die Zentrale

Auslands- und Fachvermittlung- ZAV geprüft wird, ob das durch den Betref-

fenden akquirierte Arbeitsangebot durch einen deutschen Bewerber zu be-

setzen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dieser erst dann das Arbeits-

angebot annehmen.

Page 34: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

31

Dieses Regelungssystem entfällt nun auch ab den fünfzehnten Monat des

Aufenthalts in der Bundesrepublik Deutschland, statt der bisherigen Warte-

frist von vier Jahren.

Im Kontext der betrieblichen Ausbildung und der Zustimmung durch die

ZAV, ergeben sich zum heutigen Stand Ausnahmen.

Diese Zustimmung entfällt für Asylsuchende im Asylverfahren (Gestattung),

bei der Aufnahme einer betrieblichen Ausbildung nach vorherigem Ablauf

der Wartefrist, bei der Aufnahme eines Freiwilligen Sozialen Jahres –FSJ, im

Bundesfreiwilligendienst – BFD sowie im Rahmen der Schul- oder Berufs-

ausbildung geforderten Praktika. Dennoch setzen diese Möglichkeiten im-

mer die amtliche Erlaubnis der Ausländerbehörde voraus.

Weiterhin können diese Personen an spezifischen Programmen teilneh-

men. Hierzu hält das „Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Europäi-

schen Sozialfonds- ESF“, mit einer derzeitigen Laufzeit von 2014 bis 2020

einige Maßnahmen parat. Diese mit einem Gesamtfördervolumen von rund

153 Millionen Euro aus Mitteln des ESF sowie aus eigenen Haushalten der

Bundesrepublik Deutschlands finanziert werden. Die Zielgruppe ergibt sich

aus dem ungesicherten Aufenthaltsstatus und dem damit verbundenen

Schwierigkeiten beim Zugang zu Ausbildung oder Arbeit. Als Programmziel,

des ESF- Integrationsrichtlinie Bund, kann man die stufenweise und nach-

haltige Integration in Ausbildung oder Arbeit festschreiben. Die in der Um-

setzung angesprochenen Multiplikatoren, hinsichtlich der Verbesserung

der Qualität arbeitsmarktlicher Förderungen, sollen durch Aktivierung,

Qualifizierung und Vermittlung der Asylbewerber, Geduldeten und Flücht-

lingen mit Aufenthaltstitel, die Einstellungsbereitschaft für diese Zielgruppe

erhöhen. (vgl. Czock, Berit 2015, S. 19)

Für Personen mit einer Duldung in Deutschland, gilt das Regelungssystem

der Wartefrist ebenso. Der Artikel 32 der Beschäftigungsverordnung, im

speziellen der Absatz 2 Nr. 1-3, regelt die Aufnahme einer Beschäftigung im

speziellen. Allerdings kann für diese Personen ein Arbeitsverbot laut § 33

der Beschäftigungsverordnung erteilt werden(vgl. Bundesgesetzblatt 2015

Page 35: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

32

(Internetquelle). Dieser Artikel besagt, dass eine etwaige Beschäftigung

versagt werden kann, wenn: „sie sich in das Inland begeben haben, um

Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erlangen, oder auf-

enthaltsbeendende Maßnahmen bei ihnen aus Gründen, die sie selbst zu

vertreten haben, nicht vollzogen werden können“(z.B. ungeklärte Identi-

tät).

Diese Gesetzesänderungen/-erneuerungen in Bezug auf die Teilhabe am

Arbeitsmarkt für Flüchtlingen stellen einen enormen Entwicklungsschritt

für Deutschland dar, denn schon im internationalen Menschenrechtsab-

kommen UN –Sozialpakt wird im Artikel 6 Abs. 1 verdeutlicht: „Die Ver-

tragsstaaten erkennen das Recht auf Arbeit an, welches das Recht jedes

Einzelnen auf die Möglichkeit, seinen Lebensunterhalt durch frei gewählte

oder angenommene Arbeit zu verdienen, umfasst, und unternehmen ge-

eignete Schritte zum Schutz dieses Rechts“ (Internationaler Pakt 2015 (In-

ternetquelle)).

8 Behörden Ausländerbehörden sind meist die ersten Anlaufstellen für Flüchtlinge, ei-

nen dauerhaften Kontakt zu dieser Behörde besteht für alle ohne dauer-

hafte Aufenthaltserlaubnis. Dabei muss darauf hingewiesen werden das

diese Behörden in einem Spannungsverhältnis stehen. Zum einen befolgen

sie ihren politischen Auftrag als Ordnungsbehörde und zum anderen prä-

sentieren sie, in einer gewissen Form Deutschland.

Der deutsche Behördenalltag wird bestimmt durch eine Vielzahl an Formu-

laren die es gilt vollständig auszufüllen und im Anschluss eine Abfolge von

Handlungsschritten nach sich zieht. Diese wird zudem oft erschwert durch

eine örtlich getrennte Zuständigkeit, der einzelnen Behörden. Die beste-

henden Organisationsstrukturen zu erkennen und produktiv zu nutzen fällt

schon vielen einheimischen Bürgern schwer, da kann man sich vorstellen

wie es Zuwanderern ergeht die ihr Leben in neuen Gefilden strukturieren

und organisieren müssen (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Page 36: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

33

2015(Internetquelle). Das spiegelt in jedem Fall den „guten Willen“

Deutschlands wieder, sich auf die Bedürfnisse der Ausländer einzustellen.

Der § 19 Abs. 1 SGB X sowie § 87 Abs. 1 AO bestätigen das die Amtssprache

„deutsch“ ist. Wie gestalten also Asylbegehrende ihre Anliegen umzuset-

zen?

Die HEGA 05/11- 08, Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Überset-

zungsdiensten sowie Regelungen für den Einsatz und die Verwendung von

Dienstausweisen, garantiert Unterstützung zur Vermeidung von Verständi-

gungsproblemen, innerhalb der Agentur für Arbeit sowie Jobcentern. So

wird in dieser Geschäftsanweisung erwähnt: „Kunden/Kundinnen mit unzu-

reichenden Deutsch-Kenntnissen sollen zur Vermeidung von Verständnis-

schwierigkeiten in erster Linie eine Person mit entsprechenden Sprach-

kenntnissen mitbringen. Ist dies nicht möglich, sind für Übersetzungen und

Dolmetscherdienste Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit entsprechenden

Sprachkenntnissen zu betrauen. Sofern dies ebenfalls ausscheidet, sollen

soziale Verbände bzw. ehrenamtliche Einrichtungen u. ä. – soweit die

Übersetzungs- und Dolmetscherdienste im Zusammenhang mit ihren Auf-

gaben stehen – hierfür gewonnen werden“ (HEGA 05/11-08 2015 (Inter-

netquelle)).

Weiterhin verweist dieses Dokument das anfallende Kosten für entspre-

chende Dolmetscherdienste, von Amtswegen übernommen werden (vgl.

HEGA 05/11-08 2015(Internetquelle)). Dieser Tatbestand kann im Kontext,

ob Flüchtlinge in Deutschland willkommen sind, als ein absolutes „PRO“

gewertet werden.

Aber nicht nur diese bürokratischen Hindernisse erschweren das Einleben

der Flüchtlinge in Deutschland. Oft kommt die Unsicherheit im Umgang

mit Flüchtlingen bis hin zu rassistisch motivierten Handlungen, der Mitar-

beiter der verschiedenen Behörden hinzu. Beispielsweise wurde dieser

Missstand von der ARD Sendung „Monitor“ vom 20.11.2014 aufgezeigt. So

kann man in der Pressemitteilung des Thüringer Flüchtlingsrat e.V. etliche

Erfahrungsberichte über diverses Fehverhalten mehrerer Mitarbeiter der

Sömmerdaer Ausländerbehörde, sowohl von Flüchtlingen als auch von

Page 37: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

34

Mitarbeitern lesen: „Es geht nicht nur darum, ob sich der Amtsleiter „im

Ton vergriffen“ hat, wie Sie ebenfalls gegenüber der TA erwähnten. Es geht

um ein seit Jahren funktionierendes System von Behördenrassismus“

(Flüchtlingsrat Thüringen 2015(Internetquelle)).

Man könnte vermuten, dass dies einen Einzelfall darstellt. Leider ist dem

nicht so. So kann man weiterhin auf die jüngst publizierten Verdachtsfälle,

der Praktiken eines Bundespolizeibeamten in Hannover, der einen Marok-

kaner und einen Afghanen misshandelt haben soll, verweisen. (vgl. Ndr

2015 (Internetquelle)).Worauf an dieser Stelle aber nicht näher eingegan-

gen werden soll.

Umso klarer erscheint die Forderung von Frau Ellen Könneker, sie fordert:

„Wir brauchen interkulturell geschultes und sensibilisiertes Personal in der

Verwaltung […] „(Jenapolis 2015(Internetquelle)).

9 Willkommenskultur Als Willkommenskultur kann die Attraktivität einer Gesellschaft verstanden

werden.

Zur Willkommenskultur gehört neben der Unterstützung der Neuankömm-

linge, das Vermitteln der Sprache sowie der Eingliederung in der Aufnah-

megesellschaft auch der Umgang mit der Pluralität in der Gesellschaft, die

aufnimmt. Damit ist nicht nur die erforderliche Toleranz und Achtung im

Umgang mit den Zuwanderern mit inbegriffen, sondern auch das diese in

allen Bereichen der Gesellschaft vertreten sind (vgl. Kober 2015 (Internet-

quelle)).

Eine Studie mit dem Titel : „Willkommenskultur in Deutschland Ergebnisse

einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland“, im Auftrag

der Bertelsmann Stiftung kommt zu einem schlechten Zeugnis im Kontext

der Willkommenskultur, in Deutschland. So berichtet die Studie, dass vier

von zehn Bürgern der Aufnahme von Zuwandern eher verhalten gegen-

über stehen. Zudem kommt die Studie zum Ergebnis, dass ein großer Hand-

lungsbedarf existiere im Zusammenhang von Achtung und Toleranz gegen-

über Einwanderern, im speziellen an Schulen. Weiterhin wurden die Le-

Page 38: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

35

bensbedingungen und Sprachangebote der Zuwanderer angesprochen, die

viele Bürger attraktiver gestalten würden. 73 % der Gesamtbevölkerung

unterstützen die Vermittlung von Ansprechpartnern, bei Problemen des

täglichen Lebens. Sogar 72% stehen für konkrete Hilfeleistungen der Aus-

länderbehörden in rechtlichen Angelegenheiten.

Im Gesamten lässt sich laut der Studie festhalten, dass Jüngere im Alter von

14 bis 29 Jahren der Zuwanderung und die damit verbundene Willkom-

menskultur offener gegenüber stehen als der Rest der Gesamtbevölkerung

Deutschlands. Man beachte, dass dies die jene Generation ist, in der der

Anteil von Menschen mit Migration(-hintergrund) am höchsten ist. So ste-

hen gerade ältere Menschen, ab 60 Jahren der Integration von Einwande-

rer skeptisch gegenüber. Ihre Ängste betreffen Problem in Schulen, zusätz-

liche Belastung der Sozialkassen und Wohnungsnot in Ballungsräumen.

Überdurchschnittlich häufig würden jüngere Bürger die Benachteiligung

der Zuwanderer, per Gesetz bekämpfen (vgl. Bertelsmann Stiftung

2015(Internetquelle)).

10 Hilfeorganisationen

Dr. Norbert Lammert über die Arbeit der UNO-Flüchtlingshilfe: „Menschen

werden nicht als Flüchtlinge geboren, sie werden dazu gemacht. Sie flie-

hen vor Gewalt und Verfolgung, sie fliehen aus Angst um ihr Leben. Auf

der Flucht zu sein, heißt verletzlich zu sein und auf fremde Hilfe vertrauen

zu müssen.[…] (vgl. UNO-Flüchtlingshilfe 2015(Internetquelle)).

Der Lebensalltag von Flüchtlingen ist geprägt von individuellen Flucht- und

Diskriminierungserfahrungen, einer meist ungesicherten Aufenthaltsper-

spektive und der erschwerten Wohnraumsituation. Hinzu kommt, dass der

Alltag in einem neuen kulturellen/ sozialem Umfeld bewältigt werden

muss. Dies wiederrum kann nur gelingen, wenn Flüchtlinge von Anbeginn

die Chance erhalten, Sprache zu lernen, sowie ihre Orientierungslosigkeit

zu mildern, um sich im Alltag zurecht finden zu können. Sprachkenntnisse

und Teilhabe- sowie Bildungschancen an Regelangeboten im Alltag, tragen

Page 39: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

36

dazu bei, selbstbestimmter zu leben, Alltagskompetenzen zu erhalten und

Perspektiven zu schaffen. Die unterschiedlichen Lebenswege von Flücht-

lingen und Asylbewerbern machen eine individuelle und vor allem auch

sozialpädagogische Betreuung unabdingbar. Unter dem Aspekt der Hilfe,

arbeiten viele Hilfeorganisationen und Ehrenamtliche, mit großem Enga-

gement.

Im Projekt NAF- Netzwerk Arbeit für Flüchtlinge, engagieren sich verschie-

dene Verbundpartner für Bleibeberechtigte und Flüchtlinge mit nachran-

gigem Zugang zum Arbeitsmarkt. Betroffene erhalten ein Rundum Paket,

angefangen bei der Kompetenzfeststellung über eine gezielte Sprachför-

derung bis hin zu Hilfestellungen bei Rechts- und Verfahrensfragen, sowie

Schulungen und Beratungen für Arbeitgeber. Das heißt im Einzelnen, die

Klienten erhalten eine systematische Beratung und eine durchgängige Be-

treuung.

NAF wird durch den Europäischen Sozialfonds und das BMAS – Bundesmi-

nisterium für Arbeit und Soziales im Rahmen des Bundesprogramms

XENOS – arbeitsmarktliche Unterstützung für Bleibeberechtigte und

Flüchtlinge gefördert. (vgl. Naf 2015 (Internetquelle)).

An diesem Beispiel wird sichtbar, dass vieler Orts die Arbeit mit Asylbe-

werbern und Flüchtlingen nur realisiert werden kann, wenn die Bundesre-

gierung Gelder bereit stellt, um dieses Handeln zu ermöglichen. Dennoch

sei an dieser Stelle anzumerken, dass ein großer Part der Integrationsleis-

tungen bisher durch bürgerschaftliches Engagement bewerkstelligt wird.

So fördert das BAMF ehrenamtliches Handeln und konstatiert auf seiner

Internetseite: „Wer sich ehrenamtlich engagiert zeigt, dass er sich für die

Gemeinschaft in der er lebt, interessiert und sich um sie kümmern möch-

te. Außerdem bringt das Engagement Zugewanderte und Einheimische

näher zusammen. Durch das gemeinsame Engagement lernen sich beide

Seiten besser kennen. So bauen sie Vorurteile ab und das gegenseitige

Verständnis wächst“ (BAMF- gemeinsames bürgerschaftliches Engage-

ment 2015(Internetquelle)).

Page 40: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

37

Der Teil der Integrationsleistungen, welcher bereits durch verschiedene

Träger und Projekte realisiert wird, spiegelt jedoch nicht das Befinden der

Aufnahmegesellschaft und dem daraus resultierenden Bedarf der Aufklä-

rung und dem Verständnis für Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutsch-

land wieder.

Ein Teilprojekt von NAF, „Flüchtling für einen Tag“ geht hier mit gutem Bei-

spiel voran. Das erlebnispädagogische Planspiel soll Jugendliche in die Rol-

le eines Flüchtlings, der Asyl in Deutschland sucht, versetzen. Die Jugendli-

chen erhalten eine fiktive Identität, inklusive Informationen über ihr Her-

kunftsland und die Fluchtgründe. Mit diesen Grundinformationen müssen

die Jugendlichen unter anderen die Erstaufnahmeeinrichtung, Ausländer-

behörde, Sozialamt, Jobcenter, Beratungsstellen, sowie den Sprachkurs

ausfindig machen, um ihr Begehren zu realisieren und Asyl zu erhalten. Die

Unterbringung erfolgt in der Gemeinschaftsunterkunft unter realen Bedin-

gungen, auf 6 m² pro Flüchtling/ Jugendlichen (vgl. Naf- Aktuell

2015(Internetquelle)).

Die Jugendlichen erfahren so am eigenen Leib, was es bedeutet allein ohne

Familie und ohne Sprachkenntnisse die Hürden des bürokratischen Auf-

wands zu bewältigen.

Durch die authentische Nachbildung der Problematiken, welche sich bei

der Einreise in die Bundesrepublik Deutschlands für viele Asylbewerber/

Flüchtlinge entgegenstellen, kann der Blick auf und das Verständnis für die-

se Gruppe von Migranten verändert werden.

11 Zusammenfassung Zielsetzung der vorliegenden Arbeit war es, zu untersuchen ob Flüchtlinge

in Deutschland willkommen sind. Dabei wurden die gesetzlichen Regelun-

gen im Kontext der Asylbewerber und Flüchtlinge sowie die für sie geschaf-

fenen Regelleistungen analysiert.

Bezieht man sich auf die Makroebene der Regularien der Bundesrepublik

Deutschland, welche wiederrum von den Entscheidungen der EU abhängig

sind, wird deutlich, dass für alle Eventualitäten auf gesetzlicher Ebene ge-

Page 41: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

38

sorgt ist. Welches an dieser Stelle auch als ein Hindernis betrachtet werden

kann, denn etliche Erneuerungen werden den bestehenden gesetzlichen

Regelungen lediglich hinzugefügt. Wie bereits in Kapitel 4.3 beschrieben,

stellen die gesetzlichen Regelungen und die daraus resultierenden Ent-

scheidungen in Bezug auf die Anerkennung des Status Flüchtlings bzw.

Asylbewerber einen sehr komplexen, für einen Laien eine kaum zu durch-

schauende Basis dar. Betrachtet man ausschließlich die Zahlen im Bezug

auf die Antragsstellung auf Asyl (siehe Kapitel 3.8) rechtfertigt dies die

Aussage, dass Deutschland Flüchtlinge und Asylbewerber durchaus will-

kommen heißt. Bei der Bewertung dieses Schwerpunkts muss zwingend

auf die Regularien der Europäischen Union eingegangen werden. Denn

durch diese wird das Handeln in Deutschland, im Bezug auf das Asylverfah-

ren bestimmt.

Bezieht man sich jedoch auch auf die Mikroebene und schaut auf den Ein-

zelfall wird deutlich, dass im Kontext der Unterbringung und Leistungen

(siehe Kapitel 5-6) für Asylbewerber und Flüchtlinge, in Deutschland noch

immer Nachholbedarf besteht. Es ist menschenunwürdig Asylsuchende in

Zelt- bzw. Containerlager unterzubringen. Selbst die vorherrschende Art

der Unterbringung, die in Gemeinschaftsunterkünften stellt eher eine Seg-

regation als Integration dar. Es dient lediglich dazu Subkulturen im eigenen

Land zu forcieren als die Betroffenen in die Aufnahmegesellschaft zu inklu-

dieren. Weiterhin sind die Herangehensweisen bezüglich der Gesundheits-

leistungen mehr als fragwürdig. Wie im Kapitel 6.2 dargestellt ist der Um-

gang mit Asylbewerbern und Flüchtlingen im Krankheitsfall einem Glücks-

spiel nachempfunden. Durch nicht medizinisch geschultes Personal werden

hier Entscheidungen getroffen, die große Tragweiten aufweisen.

Lobenswert zu erwähnen sind jedoch an dieser Stelle beispielsweise die Er-

neuerungen im Bezug auf die Residenzpflicht oder des Sachleistungsprin-

zips. Diese Neuerungen sind für die Asylbewerber und Flüchtlinge ein Zu-

gewinn an Menschlichkeit. Die Strenge der für sie bisher zuständigen Regu-

larien stellte einen weiteren Einschnitt in ihrer Lebensqualität dar, neben

Page 42: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

39

den schon bestehenden Fluchtgründen, sowie den auf der Flucht gemach-

ten negativen Erfahrungen.

Besonders hervorzuheben sind die gesetzlichen Erneuerungen im Rahmen

des Arbeitsmarktzugangs. Durch die Verkürzung der Wartefrist könnte man

vermuten, dass die Bundesrepublik Deutschland das Potenzial der Asylbe-

werber und Flüchtlinge erkannt hat. Somit wird dieses Erwerbspersonen-

potential nicht länger behindert sondern produktiv eingesetzt. Nun können

auch Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, sowie die Betrof-

fenen mit einem negativen Bescheid, am Arbeitsprozess teilhaben.

Ein nicht zu verachtender Gesichtspunkt stellt die noch immer zu lange Be-

arbeitungszeit der Asylentscheidung dar. In Deutschland dauert ein Verfah-

ren in der Regel ca. 7 Monate. Innerhalb dieser Zeit sind die Betroffenen

zum Warten gezwungen, d. h. für den Einzelnen in der Segregation auszu-

harren. Hier ist zu erwähnen, dass es günstiger wäre, die Entscheidung ob

positiv oder negativ zügig mitzuteilen, so dass der Betroffene sein Leben

neu strukturieren und lenken kann.

Der Abbau der bestehenden Vorurteile der Bevölkerung in der Aufnahme-

gesellschaft gegenüber Flüchtlingen und Asylbewerbern stellt einen weite-

ren wichtigen Auftrag für die Bundesrepublik dar. Schon heute wird dies

durch viele Projekte der sozialen Arbeit umgesetzt. Nachdrücklich zu be-

merken ist an dieser Stelle, das jegliche Anstrengungen der Akteure der so-

zialen Arbeit, die Asylsuchenden in die Aufnahmegesellschaft zu integrieren

erfolglos bleiben wird, wenn die Bevölkerung noch immer einem Irrglauben

folgt. Aufklärungen der Bevölkerung Deutschlands, im Kontext des Asylver-

fahrens oder auch der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz-

tes wurden durch die Bearbeitung der vorliegenden Arbeit sichtbar. Daraus

ergibt sich die Forderung das deutsche Asylsystem zu vereinfachen um

auch „nicht Experten“ den Einblick in das Regelungssystem zu verschaffen.

Bezieht man nun alle aufgeführten Gesichtspunkte mit ein, die in dieser

Arbeit abgehandelt worden sind, kommt man zu dem Ergebnis, Das Flücht-

linge in Deutschland prinzipiell willkommen sind.

Page 43: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

40

Die Umgangsweisen die für den Aufenthalt in Deutschland standardisiert

sind, sind jedoch zu überdenken und neu zu strukturieren.

Page 44: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

41

Quellennachweis

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Das deutsche Asylverfahren - ausführlich erklärt- Zuständigkeiten, Verfahren, Statistiken, Rechtsfolgen. Paderborn 2014

Czock, Berit: Chance für Flüchtlinge. In: IQ konkret- Fachpublikation des Förderprogramms „Integration durch Qualifikation (IQ)“ (2015) H. 1, S. 19.

Dahlkamp, Jürgen/ Popp Maximilian: Bewachtes Sterben- Asyl Flüchtlinge werden nur begrenzt medizinisch versorgt. Kostet das Gesetz Menschenle-ben? In: Der Spiegel. Nr. 22 26.05.2014, S. 48 f.

Klingholz, Reiner/ Sievert, Stephan: Krise an Europas Südgrenze- Welche Faktoren steuern heute und morgen die Migration über das Mittelmeer? Berlin 2014. Küppers, Jan Philipp: Fürsorgliche Abgrenzung- Die europäische Union braucht Grenzen- aber wie durchlässig müssen diese sein? In: Sozial Extra. 39 (2015) H. 2, S. 18. Münch, Ursula : Asylpolitik in der Bundesrepublik Deutschland. Opladen 1992. Seifert, Kerstin: Governance als Einfluss-System. Der politische Einfluss von NGOs in asymmetrisch strukturierten Interaktionsarrangements. Wiesba-den 2009. Tiedemann, Paul: Flüchtlingsrecht –Die materiellen und verfahrensrechtli-chen Grundlagen. Berlin Heidelberg 2015

Wendel, Kay, Pro Asyl(Hrsg.): Unterbringung von Flüchtlingen in Deutsch-land – Regelungen und Praxis der Bundesländer im Vergleich. Frankfurt am Main 2014

Page 45: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

42

Internetquelle

Angelika Henkel/Stefan Schölermann: Hannover: Polizist unter Misshand-lungsverdacht. In: NDR:Hallo Niedersachsen URL: http://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/hannover_weser-leinegebiet/Entsetzen-nach-NDR-Bericht-ueber-Misshandlungen,misshandlung132.html [Stand: 20.05.2015]

Auswärtiges Amt: Welche Länder sind Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), welche Länder umfasst der Europäische Wirtschaftsraum (EWR)? URL: http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/FAQ/EU-Erweiterung/02-EWR-EU.html?nn=350374 [Stand: 04.05.2015] Bertelsmann Stiftung: Langes Asylverfahren erschweren Flüchtlingen in Deutschland die Jobsuche. URL: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2015/mai/arbeitsmarktintegration-von-fluechtlingen/ [Stand: 27.05.2015] Willkommenskultur in Deutschland- Ergebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland. URL: https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin/files/Projekte/28_Einwanderung_und_Vielfalt/Emnid_Willkommenskultur.pdf [Stand: 10.06.2015] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: Willkommens- und Anerken-nungskultur- Handlungsempfehlungen und Praxisbeispiele Abschlussbericht Runder Tisch „Aufnahmegesellschaft“. URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/abschlussbericht-rundertischaufnahmegesellschaft.pdf?__blob= publicationFile [Stand:04.05.2015] Bundesamt für Migration und Flüchtlinge: sichere Drittstaaten URL: https://www.bamf.de/DE/Service/Left/Glossary/_function/glossar.html?lv2=1364198&lv3=1504418 [Stand: 11.05.2015] Aktuelle Zahlen zu Asyl. URL: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Statistik/Asyl/statistik-anlage-teil-4-aktuelle-zahlen-zu-asyl.pdf?__blob=publicationFile [Stand:20.05.2015] Aktuelle Meldungen URL: https://www.bamf.de/SharedDocs/Meldungen/DE/2015/20150114-asylgeschaeftsstatistik-dezember.html [Stand: 20.05.2015] Geschäftsstatistik zum Integrationskurs URL: http://www.bamf.de/DE/Infothek/Statistiken/InGe/inge.html [Stand:01.06.2015]

Page 46: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

43

Minas -Atlas über Migration, Integration und Asyl 5. Aufl. URL: http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Migrationsatlas/migrationsatlas-2013-08.pdf?__blob=publicationFile [Stand:21.05.2015] Integrationskurse – Inhalt und Ablauf URL: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/DeutschLernen/Integrationskurse/InhaltAblauf/inhaltablauf-node.html [Stand: 01.06.2015] Gemeinsames bürgerschaftliches Interesse URL: http://www.bamf.de/DE/Willkommen/Integrationsprojekte/Engagement/engagement-node.html [Stand: 16.06.2015] Bundesbeauftragte: Informationsangebot zu Fragen der Ausländer-, Migra-tions- und Flüchtlingspolitik, zur Tätigkeit der Integrationsbeauftragten und weitere Hinweise in diesem Themenbereich. URL: http://www.bundesauslaenderbeauftragte.de/asylbewerber.html [Stand:24.04.2015]

Bundesgesetzblatt Jahrgang 2014 Teil I Nr. 64 S. 2439: Gesetz zur Verbes-serung der Rechtstellung von asylsuchenden und geduldeten Ausländern. URL: http://wp.asyl-rlp.org/wp-content/uploads/2015/01/201501061106.pdf [Stand:28.05.2015] Bundesministerium des Innern: Migration und Integration- Asyl und Flüchtlingspolitik in Deutschland. URL: http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Asyl-Fluechtlingsschutz/Asyl-Fluechtlingspolitik/asylfluechtlingspolitik_node.html [Stand:04.05.2015] Bundesministerium des Innern: Häufig gestellte Fragen zum Thema: Frei-zügigkeit URL: http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/FAQs/DE/Themen/Migration/Freizuegigkeit/Freizuegigkeit_2.html [Stand: 04.05.2015]

Carl von Ossietzky Universität Oldenburg- Online Lexikon zur Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa. URL: http://ome-lexikon.uni-oldenburg.de/begriffe/migration/ [Stand:29.04.2015]

Delegation der Europäischen Union für die Schweiz und das Fürs-tentum Liechtenstein: Politische und wirtschaftliche Beziehungen URL:http://eeas.europa.eu/delegations/switzerland/eu_switzerland/political_relations/index_de.htm [Stand:04.05.2015]

Page 47: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

44

Prof. Dr. Dr. h.c. Eichenhofer Eberhard: Gesundheitsleistungen für Flüchtlinge. URL: http://www.zar.nomos.de/fileadmin/zar/doc/Aufsatz_ZAR_13_5-6.pdf [Stand: 10.06.2015] Eurostat-Pressemitteilung: Asyl in der EU URL: http://ec.europa.eu/eurostat/documents/2995521/6751783/3-20032015-BP-DE.pdf [Stand: 04.06.2015] EU-Visum-Verordnung - Aufenthaltsrecht.org URL:http://www.aufenthaltsrecht.org/eu-visum-vo.htm [Stand:07.05.2015]

Felix Gerdes: Flüchtlinge ohne Recht auf Asyl- Fluchtursache Krieg und Kriegsursache Flucht URL: http://www.friedenskooperative.de/ff/ff08/3-62.htm [Stand:29.04.2015] Flüchtlingsrat Thüringen e.V.: Erfahrungsberichte zu Menschen-feindlichkeit und Rassismus bei der Sömmerdaer Ausländerbehör-de -Offener Brief an den Landrat Henning URL: http://fluechtlingsrat-thr.de/images/stories/presse/fluechtlingsrat/2014-11-27-offener-brief-soemmerdaer-landrat.pdf [Stand: 20.05.2015] Friedrich Ebert Stiftung: SIPRI YEARBOOK 2013 -Armaments, Disarmament and International Security Kurzfassung auf Deutsch URL: http://www.sipri.org/yearbook/2013/2013/files/sipri-yearbook-2013-kurzfassung-auf-deutsch [Stand:29.04.2015] Gebauer, Thomas: „Kein Ort. Nirgends“ 20 Jahre PRO ASYL -Alte und neue Fluchtursachen URL: Rede_Gebauer [Stand:29.04.2015] HEGA 05/2015-08: Inanspruchnahme von Dolmetscher- und Über-setzungsdiensten sowie Regelungen für den Einsatz und die Verwendeung von Dienstausweisen. URL: http://ggua.de/fileadmin/downloads/EU/HEGA_05_11-08-3.pdf [Stand: 04.06.2015] Hemmerling, Ulrike: Asylrecht in Deutschland: hoher Anspruch und trauri-ge Wirklichkeit URL: http://userpage.fu-berlin.de/wolfseif/verwaltet-entrechtet-abgestempelt/texte/hemmerling_asylrecht.pdf [Stand 11.05.2015]

Page 48: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

45

Integrationsverordnung- Verordnung über die Durchführung von Integra-tionskursen für Ausländer und Spätaussiedler (Integrationskursverordnung – IntV URL: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/intv/gesamt.pdf [Stand:01.06.2015]

Internationaler Pakt über die wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte vom 19. Dezember 1966. URL: http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/fileadmin/user_upload/PDF-Dateien/Pakte_Konventionen/ICESCR/icescr_de.pdf [Stand:28.05.2015] Jenapolis: Rassistischer Umgang bei der Ausländerbehörde- Sömmerda muss personelle Konsequenzen haben! URL: http://www.jenapolis.de/2014/11/24/rassistischer-umgang-bei-der-auslaenderbehoerde-soemmerda-muss-personelle-konsequenzen-haben/ [Stand: 18.05.2015]

Kober, Ulrich: Ohne Willkommenskultur keine qualifizierte Zuwanderung. In: Bertelsmann Stiftung(Hrsg.) : Willkommenskultur in Deutschland- Er-gebnisse einer repräsentativen Bevölkerungsumfrage in Deutschland URL: https://www.bertelsmannstiftung.de/fileadmin/files/Projekte/28_Einwanderung_und_Vielfalt/Emnid_Willkommenskultur.pdf [Stand: 10.06.2015]

Mecklenburg Vorpommern Dienstleistungsportal URL: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-Fl%C3%BCAGMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr [Stand 21.05.2015]

URL: http://www.landesrecht-mv.de/jportal/portal/page/bsmvprod.psml?showdoccase=1&doc.id=jlr-GemUnterkVMVrahmen&doc.part=X&doc.origin=bs&st=lr [Stand:21.05.2015]

medico international: Flüchtlinge, Migration und Entwicklungspolitik. URL: https://www.medico.de/fluechtlinge-migration-und-entwicklungspolitik-16057/ [Stand:18.05.2015]

NAF: Über uns URL: http://www.naf-mv.de//index.php/anliegen-zielstellung.html [Stand: 15.06.2015]

Flüchtling für einen Tag-Aktuell URL: http://www.naf-mv.de/ [Stand: 16.06.2015]

Polis/ Stiftung SPI/Bezirksamt Neukölln von Berlin (Hrsg.): Notunterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende Neue Späthstraße (Britz)- Häufig gestellte Fragen URL:

Page 49: Flüchtlinge - Willkommen in Deutschland!? · Urn:nbn:de:gbv:519-thesis2015-0225-7 Bachelorarbeit im Studiengang Soziale Arbeit zum Erlangen des akademischen Grades Bachelor- Sozialarbeiter

Bachelorthesis im Studiengang Soziale Arbeit - Kathleen Ludwig

46

http://www.berlin.de/imperia/md/content/baneukoelln/soziales/broschuere_fluechtlingsnotunterkunft_neukoelln_stand041113.pdf?start&ts=1383818267&file=broschuere_fluechtlingsnotunterkunft_neukoelln_stand041113.pdf [Stand: 07.06.2015]

Statistisches Bundesamt: Asylbewerberleistungen URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Soziales/Sozialleistungen/Asylbewerberleistungen/Aktuell.html;jsessionid=CABD9B76538CC20E7AEA37D2AB5D5566.cae1 [Stand:21.05.2015]

Ausländische Bevölkerung URL: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Bevoelkerung/MigrationIntegration/AuslaendischeBevolkerung/Tabellen/AufenthaltsrechtlicherStatus.html [Stand:04.06.2015]

UNHCR- The UN Refugee Agency: Abkommen über die Rechtsstel-lung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951 URL: http://www.unhcr.de/fileadmin/user_upload/dokumente/03_profil_begriffe/genfer_fluechtlingskonvention/Genfer_Fluechtlingskonvention_und_New_Yorker_Protokoll.pdf [Stand:29.04.2015] Durchführungsverordnung (EU) Nr. 118/ 2014 URL: http://www.unhcr.de/fileadmin/rechtsinfos/fluechtlingsrecht/2_europaeisch/2_2_asyl/2_2_1/FR_eu_asyl_dublin-L_39_1.pdf [Stand:04.06.2015]] UNO-Flüchtlingshilfe: So arbeitet die UNO- Flüchtlingshilfe. URL: https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/ueber-uns/verein.html [Stand: 15.06.2015]