Flyer zum 21.März - Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

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cross the borders Internationaler Tag gegen Rassismus 21. März: A aks.at | Aktion kritischer Schüler_innen | 01/523 12 43 31 | [email protected] Das Alter entscheidet Das Alter vieler Flüchtlinge entscheidet über ihre Zukunftschancen. Mit verschiedensten Methoden wird versucht, das Alter der Asylwerber_innen zu bestimmen. Eine UHNCR Richtlinie sieht vor, dass Altersfeststellungen nur im Zweifelsfall und „sicher, kind- und gendergerecht mit gebührender Achtung der menschlichen Würde“ durchgeführt werden sol- len. Die österreichische Praxis sieht anders aus. Na- hezu alle, die angeben minderjährig zu sein, müssen zur Altersbegutachtung. Kein Mensch ist illegal – Für eine menschen(kinder)würdige Asylpolitik Die Fakten sprechen für sich und machen deutlich, dass Flüchtlingen in erster Linie Misstrauen entgegen gebracht wird. Sie werden vom sozialen Leben ausgeschlossen (Unterbringung in Erstaufnahmezentren und Flüchtlingspen- sionen), die Eingliederung in die Gesellschaft wird ihnen verwehrt (kein Zugang zum Berufsleben, geringe Bildungs- chancen) und müssen unter unhaltbaren Bedingungen ihr Dasein fristen. Menschen, die egal aus welchen Gründen die Flucht ergreifen, tun dies meist schweren Herzens und lassen ihr gewohntes Umfeld und ihre Familien zurück, nur um in Österreich erneut diskriminiert und schlecht behandelt zu werden – wir sagen: Kein Mensch ist illegal und fordern deshalb: Zu den aktuell in Österreich verwendeten Methoden zählen: Handwurzelröntgenuntersuchung, Computertomographie der Brustbein- / Schlüsselbeingelenke, körperliche Untersuchung (Untersuchung der Genitalien und Schambehaarung) und ein Zahngutachten. Nach einer langen und gefährlichen Flucht werden Asylwer- ber_innen also einer medizinischen Untersuchung unterzogen, die sie selten verstehen, die ihnen nicht erklärt wird und die obendrein noch peinlich bis erniedrigend ist. Fachlich wurden die verwendeten Methoden mehrmals kritisiert oder als mangelhaft bezeichnet, so seien die herangezogenen Vergleichsstichproben beim Handwurzelröntgen völlig veraltet, die Standardabweichung beträgt zudem 14,5 Monate bei Män- nern und 11,2 Monate bei Frauen, und das Knochenwachstum kann durch Ernährung und psychosoziale Einflüsse verändert werden. > Öffnung des Lehrberufs für Asylwerber_innen > Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber_innen > Ausreichendes Angebot an gratis Deutschkursen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge > Kinder- bzw. jugendgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens > Integration von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in den Regelschulunterricht > Zugang zum zweiten Bildungsweg auch für Asylweber_innen > Schluss mit menschenverachtenden und wissenschaftlich nicht fundierten Verfahren zur Altersfeststellung > Bekenntnis von Österreich als Einwanderungsland > Bedingungsloser Schutz aller Flüchtlinge, die nach Österreich kommen weitere infos unter: aks.at

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Der 21. März ist der internationale Tag gegen Rassismus das hat sich die Aktion kritischer Schüler_innen zum Anlass genommen, um auf die Problematik minderjähriger Flüchtlinge aufmerksam zu machen.

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sInternationaler Tag

gegen Rassismus21. März:

Aaks.at |

Aktion kritischer Schüler_innen | 01/523 12 43 31 | [email protected]

Das Alter entscheidetDas Alter vieler Flüchtlinge entscheidet über ihre

Zukunftschancen. Mit verschiedensten Methoden

wird versucht, das Alter der Asylwerber_innen zu

bestimmen. Eine UHNCR Richtlinie sieht vor, dass

Altersfeststellungen nur im Zweifelsfall und „sicher,

kind- und gendergerecht mit gebührender Achtung

der menschlichen Würde“ durchgeführt werden sol-

len. Die österreichische Praxis sieht anders aus. Na-

hezu alle, die angeben minderjährig zu sein, müssen

zur Altersbegutachtung.

Kein Mensch ist illegal – Für eine menschen(kinder)würdige AsylpolitikDie Fakten sprechen für sich und machen deutlich, dass Flüchtlingen in erster Linie Misstrauen entgegen gebracht

wird. Sie werden vom sozialen Leben ausgeschlossen (Unterbringung in Erstaufnahmezentren und Flüchtlingspen-

sionen), die Eingliederung in die Gesellschaft wird ihnen verwehrt (kein Zugang zum Berufsleben, geringe Bildungs-

chancen) und müssen unter unhaltbaren Bedingungen ihr Dasein fristen.

Menschen, die egal aus welchen Gründen die Flucht ergreifen, tun dies meist schweren Herzens und lassen ihr

gewohntes Umfeld und ihre Familien zurück, nur um in Österreich erneut diskriminiert und schlecht behandelt zu

werden – wir sagen: Kein Mensch ist illegal und fordern deshalb:

Zu den aktuell in Österreich verwendeten Methoden zählen:

Handwurzelröntgenuntersuchung, Computertomographie der

Brustbein- / Schlüsselbeingelenke, körperliche Untersuchung

(Untersuchung der Genitalien und Schambehaarung) und ein

Zahngutachten.

Nach einer langen und gefährlichen Flucht werden Asylwer-

ber_innen also einer medizinischen Untersuchung unterzogen,

die sie selten verstehen, die ihnen nicht erklärt wird und die

obendrein noch peinlich bis erniedrigend ist.

Fachlich wurden die verwendeten Methoden mehrmals kritisiert

oder als mangelhaft bezeichnet, so seien die herangezogenen

Vergleichsstichproben beim Handwurzelröntgen völlig veraltet,

die Standardabweichung beträgt zudem 14,5 Monate bei Män-

nern und 11,2 Monate bei Frauen, und das Knochenwachstum

kann durch Ernährung und psychosoziale Einflüsse verändert

werden.

> Öffnung des Lehrberufs für Asylwerber_innen

> Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylwerber_innen

> Ausreichendes Angebot an gratis Deutschkursen für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge

> Kinder- bzw. jugendgerechte Unterbringung während des Asylverfahrens

> Integration von unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen in den Regelschulunterricht

> Zugang zum zweiten Bildungsweg auch für Asylweber_innen

> Schluss mit menschenverachtenden und wissenschaftlich nicht fundierten Verfahren zur Altersfeststellung

> Bekenntnis von Österreich als Einwanderungsland

> Bedingungsloser Schutz aller Flüchtlinge, die nach Österreich kommen

weitere infos unter: aks.at

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FluchtwegeDer Weg in ein sicheres Aufnahmeland ist für unbe-

gleitete Minderjährige Flüchtlinge mit schwer zu über-

windenden Hindernissen verbunden. Nicht wenige

Flüchtlinge sterben auf dem Weg nach Europa. So wur-

den seit 1993 13.800 Todesfälle im Mittelmeerraum do-

kumentiert, die Dunkelziffer, etwa gesunkene Boote auf

offener See, liegt deutlich höher.

Die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) schreibt fest,

welche Personen als Flüchtlinge gelten, welches Land

ihnen Schutz gewähren muss, ist darin jedoch nicht fest-

gelegt. Um die Zuständigkeit innerhalb der Länder der

Europäische Union festzulegen, wurde die sogenannte

„Dublin II“ Verordnung beschlossen. Diese Vereinbarung

sieht vor, dass für erwachsen Flüchtlinge jenes Land

zuständig ist, welches der Flüchtling zuerst betreten

hat. Für Österreich bedeutet dies, dass erwachsene

Flüchtlinge nur mit dem Flugzeug legal nach Öster-

reich einreisen können. Im Jahr 2009 wurden von 1.185

Anträgen, die von UMF eingebracht wurden, nur 14 am

Flughafen gestellt. Das ist ein Anteil von gerade einmal

1,2 %.

Bei unbegleiteten Minderjährigen ist jenes Land zustän-

dig, in dem der erste Asylantrag eingebracht wird. Aus

diesem Grund gewinnt die Frage des Alters im Asylver-

fahren zunehmend an Bedeutung.

Filmtipp:

Little alien von Nina Kusturica – www.littlealien.at

Bildung für alle, auch Asylwer-

ber_innen

Zahlreiche unbegleitete minderjährige Flüchtlinge haben in ihrem Heimat-

land schlechte Bildungschancen. Oft sind sie jahrelang nicht mehr zur

Schule gegangen. Auch in Österreich wird ihnen oft nicht jene Unterstüt-

zung geboten, die sie benötigen würden, um die vorhandenen Bildungs-

defizite aufzuholen. Erst nach der Zulassung zum Asylverfahren wird den

UMF der Zutritt zum österreichischen Schulsystem ermöglicht, wobei

die meisten UMF aufgrund ihres Alters meist nicht mehr schulpflichtig

sind. Für den Schulbedarf erhalten minderjährige Asylwerber_innen pro

Schuljahr 200 Euro, Schulskikurse, Landschulwochen, Ausflüge und der

gleichen können davon nicht bestritten werden und so bleibt es Einzelini-

tiativen überlassen, das dafür notwendige Geld aufzutreiben.

Ende der Schulpflicht – Ende der Chancen?

Nach dem Ende der Schulpflicht können Asylwerber_innen weiter-

führende Schulen besuchen, haben darauf aber keinen gesetzlichen

Anspruch. Der Einstieg in einen Lehrberuf ist Asylwerber_innen nicht

möglich, da dieser nicht in Ausbildungsmaßnahme sondern als Arbeits-

verhältnis gesehen wird. Wenn Asylwerber_innen nach ihrer Schulbildung

ins Arbeitsleben einsteigen wollen, ist ihnen das nur im Bereich der Sai-

son- bzw. Erntearbeit erlaubt.

Linktipp:Asylkoordination: www.asyl.at

21. März:Internationaler Tag für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Im Jahr 1960 demonstrierten 20.000 Menschen gegen

die „Passgesetze“ der Apartheid-Regierung in Sharpville/

Südafrika. In diesen Gesetzen wurde die Trennung der

Arbeits- und Lebensbereiche der drei, auf Grund von ras-

sischen Merkmalen definierten, Bevölkerungsgruppen

(„Weiße“, „Schwarze“ und „Inder_innen“) geregelt. Bei

den Protesten wurden 69 Demonstrant_innen getötet.

1966 erklärten die Vereinten Nationen (UN) den 21. März

zum Internationalen Tag für die Beseitigung von Ras-

sendiskriminierung.

AKS – What’s that?

Die AKS (Aktion kritischer Schüler_innen) ist eine Schül-

er_innenorganisation, die sich für eine angstfreie, sozial

gerechte und demokratische Schule und Gesellschaft

einsetzt.

Rassismus:

Vermeintliche Unterschiede zwischen Menschen (Haut-

farbe, Geschlecht, Zugehörigkeit zu einer bestimmten

Gruppe) dienen dem Rassismus als Rechtfertigung

für die Diskriminierung, Ausgrenzung, Unterdrückung,

Verfolgung oder Vernichtung dieser Gruppen und Indi-

viduen.

Flucht als letzter AuswegNach wie vor sind in vielen Ländern der Welt Menschen

dazu gezwungen, ihr Land zu verlassen. Sie sind in ihrer

Heimat nicht sicher oder werden auf Grund der Zuge-

hörigkeit zu bestimmten Gruppen, ihres Geschlechts

oder ihrer Religion verfolgt. Als letzter Ausweg bleibt nur

die Flucht. Das sich unter den Flüchtlingen immer auch

Kinder und Jugendliche befinden, wird kaum wah-

rgenommen, obwohl sie weltweit die

Hälfte der Flüchtlinge darstellen

(in Afghanistan sogar 60%).

Kindern und Jugendlichen

wird allgemein zugestanden,

besonders schutzbedürftig

zu sein, so haben sich inter-

nationale Abkommen entwick-

elt, um Kinder zu schützen (z.B.

UN- Kinderrechtskonvention). Unbegleitete Minderjährige

Flüchtlinge (kurz UMF) sind in einer besonders schwier-

igen Situation, weil sie alleine und unter großen Anstren-

gungen aus ihren Heimatländern geflohen sind.

2009 wurden in 22 Europäischen Ländern 10.960 Asy-

lanträge von UMF gestellt, dies ist eine Steigerung von

13% gegenüber 2008. Um die Rechte der unbegleiteten

Minderjährigen Flüchtlinge besonders zu berücksichtigen,

wurde 1997 die „Richtlinie zur Behandlung asylsuchender

unbegleiteter Minderjähriger“ vom UNO Hochkommis-

sariat für Flüchtlinge (UNHCR) verabschiedet.

Daten der Broschüre beruhen auf “Unbegleitete

Minderjährige Flüchtlinge in Österreich”, Heinz

Fronek - 1. Auflage 2010