Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009

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Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009 Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008

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Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009. Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008. Wer wird gefördert?. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU). aus. - PowerPoint PPT Presentation

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Förderung von kleinen und mittleren UnternehmenVeranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009

Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008

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Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder

Wer wird gefördert?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

aus

- Einzelhandel- Gastronomie- Handwerk- sonstige Dienstleistungen

die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben

bei denen kein Förderausschluss nach Ziffer 8.2.3.1 der Richtlinie vorliegt

für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt

die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5 %) haben

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Was wird gefördert?

Investitionen in Betriebsstätten

Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien

Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen

Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien

Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge

City- und Geschäftsstraßenmanagement

Maßnahmen zur Integration Behinderter

Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie

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Nach welchen Kriterien?

Arbeitsplatzkriterium

Ansiedlungskriterium

Erweiterungs- und Modernisierungskriterium

Existenzgründungskriterium

Innovationskriterium

Gestaltungskriterium

Wirtschaftsstrukturkriterium

Verflechtungskriterium

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Welche Kosten werden gefördert?

Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens

Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern

Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen

Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme

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Welche Kosten werden nicht gefördert?

Kosten für Grundstücks- und Immobilienerwerb, außer beim Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte

grundsätzlich Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge

Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich nicht um den Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte handelt

Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsberatungskosten, Finanzierungskosten, Miet- und Leasingkosten

sonstige Kosten, die nicht zuordenbar oder prüfbar sind (Benzinkosten)

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Wie wird gefördert?

Form der Zuwendung: Zuschuss als „de-minimis“-Beihilfe

Höhe der Zuwendung:

Grundfördersatz von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (davon 30% EFRE-Mittel und 5% kommunaler Mitleistungsanteil)

Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeiträge für die Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes bzw. des Höchstbetrages des Zuschusses, und zwar pro

• Arbeitsplatz (allgemein) um 5 TEUR

• Frauenarbeitsplatz um 6 TEUR

• Ausbildungsplatz um 8 TEUR

Höchstfördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben

maximal 200.000 EUR, mindestens 1.000 EUR

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Was hat der Antragsteller zu beachten?

Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg begonnen werden.

Der Antragsteller muss mindestens 25% beihilfefrei selbst zur Finanzierung der Maßnahme beitragen. Der Rest kann fremdfinanziert werden.

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Welche Unterlagen sind einzureichen?

Antragsformular (abrufbar unter www.ilb.de => Wirtschaft => Nachhaltige Stadt- entwicklung => Formulare und Dokumente) vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben

vollständig ausgefüllte Anlagen

Bestätigung der Hausbank, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens unter Einbeziehung des beantragten Zuschusses gesichert ist

jeweils drei detaillierte Kostenvoranschläge für zu erteiltende Aufträge (Lieferungen und Leistungen) Ausnahme: Baumaßnahmen – hier ist das förmliche Vergaberecht anzuwenden

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Welche Unterlagen sind einzureichen?

Der Antrag wird nur angenommen und bearbeitet, wenn er die Bestätigung derStadt enthält,

• dass die beantragte Maßnahme den Zielen der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung sowie den räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten des INSEK entspricht,

• dass die Stadt den kommunalen Mitleistungsanteil bereitstellt,

• dass die Maßnahme innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden kann,

• wenn bei Baumaßnahmen das Ergebnis der baufachlichen Prüfung durch die Stadt beigefügt ist.

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Wie ist das weitere Verfahren bis zur Bewilligung des Antrages?

Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) prüft und entscheidetüber den Förderantrag.

Bei positiver Entscheidung über den Förderantrag wird von der InvestitionsBankdes Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid erlassen.

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Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?

Im Rahmen der verfügbaren Mittel des Förderprogramms sowie der konkreten Kassenlage auf Anforderung

Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Stadt

Auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder gleichwertigen Buchungsbelegen

Die Auszahlung des letzten Teilbetrages in Höhe von 5% der bewilligten Zuwendung erfolgt erst nach Vorlage eines vollständigen und prüffähigen Verwendungsnachweises

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Wie erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises?

Einreichung des Verwendungsnachweis spätestens bis 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig und in prüffähiger Form bei der InvestitionsBank

Prüfung des Verwendungsnachweises durch die InvestitionsBank und Mitteilung an die Stadt über das Prüfergebnis

Sofern eine baufachliche Prüfung erforderlich ist, veranlasst die InvestitionsBank die Prüfung durch die Stadt

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Was ist noch zu beachten?

Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiter betrieben werden.

Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Unternehmen verbleiben.

Geförderte Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum von 2 Jahren besetzt werden.

Geförderte Ausbildungsverhältnisse müssen bis zur Abschlussprüfung fortgeführt werden.

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InvestitionsBank des Landes BrandenburgCornelia Malinowski

Tel.: 03 31 6 60-1657Fax: 03 31 6 606-1657

Tel.Mobil: 0163 660 1657E-Mail: [email protected]

Internet: www.ilb.de

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