Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009
description
Transcript of Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen Veranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009
Förderung von kleinen und mittleren UnternehmenVeranstaltung Schwedt/Oder 21.Juli 2009
Richtlinie des Ministeriums für Infrastruktur und Raumordnung zur nachhaltigen Stadtentwicklung vom 13. Juni 2008
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Wer wird gefördert?
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
aus
- Einzelhandel- Gastronomie- Handwerk- sonstige Dienstleistungen
die eine Betriebsstätte innerhalb des Stadtgebietes haben
bei denen kein Förderausschluss nach Ziffer 8.2.3.1 der Richtlinie vorliegt
für die eine positive Förderstellungnahme der Stadt vorliegt
die eine Zusicherung zur Übernahme des kommunalen Mitleistungsanteils der Stadt (5 %) haben
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Was wird gefördert?
Investitionen in Betriebsstätten
Investitionen in Betriebsausstattung oder zur Einführung neuer Technologien
Investitionen zur Vorbereitung von Unternehmensansiedlungen
Betriebliche Vermarktungs- und Standortstrategien
Spezifische Unterstützungsmaßnahmen zur Inhabernachfolge
City- und Geschäftsstraßenmanagement
Maßnahmen zur Integration Behinderter
Maßnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Beruf und Familie
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Nach welchen Kriterien?
Arbeitsplatzkriterium
Ansiedlungskriterium
Erweiterungs- und Modernisierungskriterium
Existenzgründungskriterium
Innovationskriterium
Gestaltungskriterium
Wirtschaftsstrukturkriterium
Verflechtungskriterium
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Welche Kosten werden gefördert?
Anschaffungs- und Herstellungskosten für steuerlich abzugsfähige Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
Anschaffungs-, Miet- und Pachtkosten von immateriellen Wirtschaftsgütern
Vorbereitungskosten für investive Maßnahmen
Kosten im Zusammenhang mit einer nicht investiven Maßnahme
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Welche Kosten werden nicht gefördert?
Kosten für Grundstücks- und Immobilienerwerb, außer beim Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte
grundsätzlich Anschaffungskosten für Kraftfahrzeuge
Kosten für gebrauchte Wirtschaftsgüter, wenn es sich nicht um den Erwerb einer stillgelegten Betriebsstätte handelt
Kosten für den allgemeinen Betriebsmittelbedarf, Warenlager, Unternehmens- und Steuerberater sowie Rechtsberatungskosten, Finanzierungskosten, Miet- und Leasingkosten
sonstige Kosten, die nicht zuordenbar oder prüfbar sind (Benzinkosten)
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Wie wird gefördert?
Form der Zuwendung: Zuschuss als „de-minimis“-Beihilfe
Höhe der Zuwendung:
Grundfördersatz von 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben (davon 30% EFRE-Mittel und 5% kommunaler Mitleistungsanteil)
Erhöhung des Grundfördersatzes durch Festbeiträge für die Schaffung neuer Arbeits- und/oder Ausbildungsplätze bis zur Erreichung des Höchstfördersatzes bzw. des Höchstbetrages des Zuschusses, und zwar pro
• Arbeitsplatz (allgemein) um 5 TEUR
• Frauenarbeitsplatz um 6 TEUR
• Ausbildungsplatz um 8 TEUR
Höchstfördersatz von 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben
maximal 200.000 EUR, mindestens 1.000 EUR
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Was hat der Antragsteller zu beachten?
Mit dem Vorhaben darf nicht vor Erteilung des Zuwendungsbescheides durch die InvestitionsBank des Landes Brandenburg begonnen werden.
Der Antragsteller muss mindestens 25% beihilfefrei selbst zur Finanzierung der Maßnahme beitragen. Der Rest kann fremdfinanziert werden.
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Antragsformular (abrufbar unter www.ilb.de => Wirtschaft => Nachhaltige Stadt- entwicklung => Formulare und Dokumente) vollständig ausgefüllt und rechtskräftig unterschrieben
vollständig ausgefüllte Anlagen
Bestätigung der Hausbank, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens unter Einbeziehung des beantragten Zuschusses gesichert ist
jeweils drei detaillierte Kostenvoranschläge für zu erteiltende Aufträge (Lieferungen und Leistungen) Ausnahme: Baumaßnahmen – hier ist das förmliche Vergaberecht anzuwenden
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Welche Unterlagen sind einzureichen?
Der Antrag wird nur angenommen und bearbeitet, wenn er die Bestätigung derStadt enthält,
• dass die beantragte Maßnahme den Zielen der Richtlinie zur nachhaltigen Stadtentwicklung sowie den räumlichen und inhaltlichen Schwerpunkten des INSEK entspricht,
• dass die Stadt den kommunalen Mitleistungsanteil bereitstellt,
• dass die Maßnahme innerhalb von 2 Jahren umgesetzt werden kann,
• wenn bei Baumaßnahmen das Ergebnis der baufachlichen Prüfung durch die Stadt beigefügt ist.
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Wie ist das weitere Verfahren bis zur Bewilligung des Antrages?
Die InvestitionsBank des Landes Brandenburg (ILB) prüft und entscheidetüber den Förderantrag.
Bei positiver Entscheidung über den Förderantrag wird von der InvestitionsBankdes Landes Brandenburg als Bewilligungsbehörde ein Zuwendungsbescheid erlassen.
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Wie erfolgt die Auszahlung der Fördermittel?
Im Rahmen der verfügbaren Mittel des Förderprogramms sowie der konkreten Kassenlage auf Anforderung
Nach Vorlage des Bewilligungsbescheides der Stadt
Auf der Grundlage von bezahlten Rechnungen oder gleichwertigen Buchungsbelegen
Die Auszahlung des letzten Teilbetrages in Höhe von 5% der bewilligten Zuwendung erfolgt erst nach Vorlage eines vollständigen und prüffähigen Verwendungsnachweises
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Wie erfolgt die Prüfung des Verwendungsnachweises?
Einreichung des Verwendungsnachweis spätestens bis 2 Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraumes vollständig und in prüffähiger Form bei der InvestitionsBank
Prüfung des Verwendungsnachweises durch die InvestitionsBank und Mitteilung an die Stadt über das Prüfergebnis
Sofern eine baufachliche Prüfung erforderlich ist, veranlasst die InvestitionsBank die Prüfung durch die Stadt
Veranstaltung Nachhaltige Stadtentwicklung 21. Juli 2009 in Schwedt/Oder
Was ist noch zu beachten?
Die geförderte Betriebsstätte muss mindestens 5 Jahre nach Abschluss der Maßnahme weiter betrieben werden.
Die Wirtschaftsgüter müssen mindestens 5 Jahre im geförderten Unternehmen verbleiben.
Geförderte Arbeitsplätze müssen für den Zeitraum von 2 Jahren besetzt werden.
Geförderte Ausbildungsverhältnisse müssen bis zur Abschlussprüfung fortgeführt werden.
InvestitionsBank des Landes BrandenburgCornelia Malinowski
Tel.: 03 31 6 60-1657Fax: 03 31 6 606-1657
Tel.Mobil: 0163 660 1657E-Mail: [email protected]
Internet: www.ilb.de
Fragen und Antworten . . .