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Förderungen des Bundesumweltministeriums für Kommunen Salzgitter, 12. Februar 2015...
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Förderungen des Bundesumweltministeriums für Kommunen
Salzgitter, 12. Februar 2015
Informationsveranstaltung der Regionalen EnergieAgentur e. V.
Energiewende und Klimaschutz
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 2 -
„Ein Weiter-So gibt es nicht.
Der Klimaschutz ist die größte Herausforderung
des 21. Jahrhunderts.“ Angela Merkel, Bundeskanzlerin, 2007
Ziel der Bundesregierung:
Deutschland klimaneutral bis 2050 …
… und die Kommunen?
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 3 -
Konsum
Direkter Einfluss:Eigener Verbrauch: 2-4% der
Gesamtemissionen;ca. 30 € pro EW und Jahr
Direkter Einfluss:
Eigene Liegenschaften
Kommunale Planung (z. B. Bauleitplanung, Verkehrsplanung)
Fuhrpark
AbwasserStraßen-beleuchtung
Indirekter Einfluss:
Kommunaler Klimaschutz:Vielfältige Einflussmöglichkeiten!
Abfall
Gewerbe, Industrie Verkehr
Haushalte
Kommunale Klimagasemissionen: 2-4 %
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 4 -
Die Lösung:Der kommunale Klimaschutz-Kreislauf
Strategien
UmsetzungPersonal bereitstellen Finanzen organisieren Los geht´s!
OrientierungWie gehen wir das komplexe Thema an?
Kommunale Klimaschutzkonzepte: Bilanzen Potenziale Maßnahmen
Controlling Umsetzung evaluieren Maßnahmen anpassenM
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Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 5 -
Für jeden Schritt gibt es Fördermittel:
Orientierung: Erstberatung
Strategien: Klimaschutzkonzepte
Umsetzung: Klimaschutzmanager, Investitionszuschüsse
Controlling: Konzeptaktualisierung (alle 8 Jahre)
„Förderung von Klimaschutzprojekten in sozialen, kulturellen und öffentlichen Einrichtungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative“
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 6 -
Fördertatbestand: Erstberatung
„Beratung für Kommunen, die am Beginn ihrer Klimaschutzaktivitäten stehen“ – mit den Bausteinen:
Klärung der Zuständigkeiten
Wissensaufbau und -transfer
Durchführung eines partizipativen Prozesses
Leitbildentwicklung (Ziele, Handlungsfelder, Öffentlichkeitsarbeit, Vernetzung)
Entscheidungshilfen zum weiteren Vorgehen
Förderquote 65 % +
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 7 -
Fördertatbestand: Konzepte
(Integriertes) Klimaschutzkonzept für Gesamtüberblick
Klimaschutz-Teilkonzepte für Bereichsüberblick
Förderquote: 65 % +
Förderquote: 50 % +
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 8 -
Klimaschutz-Teilkonzepte:
Klimaanpassung und Klimaschutz innovativ• Klimagerechtes Flächenmanagement• Anpassung an den Klimawandel• Innovative Klimaschutz-Teilkonzepte
Liegenschaften und Mobilität• Klimaschutz in eigenen Liegenschaften• Klimafreundliche Mobilität in Kommunen• Klimaschutz in Industrie- und Gewerbegebieten
Energie und Technik• Erneuerbare Energien• Integrierte Wärmenutzung in Kommunen• Green-IT-Konzepte
Abfall und Wasser• Klimafreundliche Trinkwasserversorgung• Klimafreundliche Abwasserbehandlung• Klimafreundliche Abfallentsorgung/Potenzialstudie „Siedlungsabfalldeponie“
direkt haushaltswirksam
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 9 -
Klimaschutzmanager – „Der Kümmerer“
Förderfähige Leistungen (u. a.):Projektmanagementfachliche Unterstützung bei Maßnahmenumsetzung inkl. Untersuchung von FinanzierungsmöglichkeitenDurchführung Informations- und SchulungsveranstaltungenModeration in der ämterübergreifenden ZusammenarbeitKlimaschutz-ControllingEntwicklungsberatung für Qualitätsziele, Klimaschutzstandards und Leitlinien Vernetzung mit klimaschutzaktiven KommunenAkteursbeteiligung und ÖffentlichkeitsarbeitEinführung von EMAS
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 10 -
Klimaschutzmanager
Erstförderung:Förderquote 65 % für:
Personal- und Sachausgaben für mind. 50 % -Stelle (mind. 30 %-Stelle beim Teilkonzept Gewerbegebiet)
Reise- und Teilnahmekosten für VeranstaltungenÖffentlichkeitsarbeit (bis 20.000 €)prozessunterstützende Dienstleistungen
Förderdauer: 3 Jahre (Klimaschutzkonzept / Teilkonzept Gewerbegebiet)2 Jahre (Teilkonzept Liegenschaften / Mobilität / Anpassung)
Anschlussvorhaben: Förderquote 40 % für: s. o. (Öffentlichkeitsarbeit bis 10.000 €)
Förderdauer: 2 Jahre (Klimaschutzkonzept)1 Jahr (Teilkonzept)
Voraussetzung: Klimaschutzkonzept oder Teilkonzept für Liegenschaften /
Mobilität / Anpassung / Gewerbe
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 11 -
Klimaschutzmanager in Schulen / Kitas
Förderquote 65 % für:
• Realisierung von Energiesparmodellen
• Personal- und Sachausgaben für eingestelltes Fachpersonal oder fachkundige Dritte
• Öffentlichkeitsarbeit (bis 1.000 € pro Schule/Kita)
Förderdauer: 3 Jahre
Voraussetzung:Beschluss zur Einführung eines
Energiesparmodells
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 12 -
Investitionszuschüsse
Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“
LED (Sanierung Innen- u. Hallenbeleuchtung)
„Raumlufttechnische Geräte“ (Nachrüstung, Austausch)
Mobilitätsstationen
Wegweisung Radverkehr im Alltag
Radverkehrs-Infrastruktur
stillgelegte Siedlungsabfalldeponien
Vorauss.: Klimaschutzmanager,
CO2-Minderung ≥ 70 %
Förderquote: 50 % (Gewerbe: 20 %) , max. 200 T€
Vorauss.: kommunales Gebäude, CO2-Minderung ≥ 50 %
Förderquote: 30 %
Vorauss.: kommunales Gebäude
Förderquote: 25 %
Vorauss.: Bestandteil eines Klimaschutzkonzepts
Förderquote: 50 % , max. 250 T€
Vorauss.: Zustimmung Wegeeigentümer
Förderquote: 40 % , max. 250 T€
Vorauss.: Deponiegasnutzung unmöglich
Förderquote: 50 % , max. 250 T€
Vorauss.: Bestandteil eines Radverkehrskonzepts
Förderquote: 40 % , max. 250 T€
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 13 -
Erstberatung: 1. Januar – 31. März 2015/16
Konzepte: 1. Januar – 31. März 2015/16
Klimaschutzmanager: ganzjährig (Grundlage: beschlossenes Konzept)
Investitionszuschüsse: • Umsetzung „Ausgewählte Maßnahme“: ganzjährig
• alle anderen: 1. Januar – 31. März 2015/16
Allgemeine Regeln – Antragsfristen
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 14 -
uneingeschränkt:
• Kommunen und kommunale Verbünde
eingeschränkt
• Kirchen und Religionsgemeinschaften
• Hochschulen bzw. deren Träger
• Schulen/Kitas bzw. deren Träger
• 100 % kommunale Einrichtungen und Unternehmen
• kommunale Wirtschaftsfördergesellschaften sowie Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse
• kulturelle Einrichtungen sowie Behindertenwerkstätten
Allgemeine Regeln – Antragsberechtigung
max. 5 Teilkonzepte pro Kommune
Förderungen des BMUB für kommunalen Klimaschutz
Stand: Februar 2015 - 15 -
fast immer möglich
teilweise nötig Mindestfördersummen
aber pro Konzept und Klimaschutzmanager
nur 1 „Ausgewählte Maßnahme“ förderfähig
Allgemeine Regeln – Kooperationen
Für Fragen und Beratung:
Kontakt:
http://www.klimaschutz.de/de/themen/kommune
Kontakt:
[email protected]: 0531-239 280-0http://www.merkwatt.de