Folder Pensplan Layout 1 - hgv.it · Ihr Lebensabend Wie möchten Sie Ihren Lebensabend verbringen?...

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Im Alter gut versorgt Wo kann ich mich informieren? Wie die Zusatzvorsorge genau funktioniert und welche konkreten Zusatzrentenfonds es für Hoteliers und Gastwirte gibt, erklärt Michael Riegler, Leiter des Patronats „50&Più- Enasco” während der Sprechstunde in den HGV-Büros. HGV Bozen: Jeden Freitag, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Anmeldung: Tel. 0471 317 700 HGV Meran: 1. und 3. Mittwoch im Monat, 13.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung: Tel. 0473 233 144 HGV Brixen: 1. und 3. Dienstag im Monat, 13.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung: Tel. 0472 834 732 HGV Bruneck: 1. und 3. Dienstag im Monat, 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Anmeldung: Tel. 0474 555 545 BERATUNG Regionale Zusatzrentenfonds: Wo kann ich mich einschreiben? PENSPLAN PLURIFONDS Die Einschreibung bei PensPlan Plurifonds ist in den ITAS-Büros und den Sparkasse-Filialen möglich. PENSPLAN PROFI Die Einschreibung bei PensPlan Profi ist über die PensPlan Invest SGR AG möglich. RAIFFEISEN OFFENER PENSIONSFONDS Die Einschreibung bei Raiffeisen Pensionsfonds ist in allen Raiffeisenkassen und -filialen möglich. Die Zusatzvorsorge für Hoteliers und Gastwirte Dieser Info-Folder wurde in Zusammenarbeit mit dem Zusatzrenteninstitut Pensplan erstellt.

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Im Alter gut versorgt

Wo kann ich mich informieren?

Wie die Zusatzvorsorge genau funktioniert und welche

konkreten Zusatzrentenfonds es für Hoteliers und Gastwirte

gibt, erklärt Michael Riegler, Leiter des Patronats „50&Più-Enasco” während der Sprechstunde in den HGV-Büros.

HGV Bozen: Jeden Freitag,8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Anmeldung: Tel. 0471 317 700

HGV Meran: 1. und 3. Mittwoch im Monat,13.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung: Tel. 0473 233 144

HGV Brixen: 1. und 3. Dienstag im Monat,13.30 Uhr bis 17 Uhr Anmeldung: Tel. 0472 834 732

HGV Bruneck: 1. und 3. Dienstag im Monat,8.30 Uhr bis 12.30 Uhr Anmeldung: Tel. 0474 555 545 B

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Regionale Zusatzrentenfonds:Wo kann ich mich einschreiben?

PENSPLAN PLURIFONDSDie Einschreibung bei PensPlan Plurifonds ist in den ITAS-Büros

und den Sparkasse-Filialen möglich.

PENSPLAN PROFIDie Einschreibung bei PensPlan Profi ist über die PensPlan

Invest SGR AG möglich.

RAIFFEISEN OFFENER PENSIONSFONDSDie Einschreibung bei Raiffeisen Pensionsfonds ist in allen

Raiffeisenkassen und -filialen möglich.

Die Zusatzvorsorge für Hoteliers und Gastwirte

Dieser Info-Folder wurde in Zusammenarbeit mit dem ZusatzrenteninstitutPensplan erstellt.

Ihr Lebensabend

Wie möchten Sie Ihren Lebensabend verbringen? Sorgenfrei undunbeschwert? Die staatliche Rente wird nicht ausreichen, umIhren gewohnten Lebensstandard beizubehalten.Um gelassen in den wohlverdienten Ruhestand zu treten,braucht es ergänzende finanzielle Lösungen.

Ihre Zusatzvorsorge

Als zweite finanzielle Stütze gibt es die Möglichkeit einer

Zusatzvorsorge. Dadurch können Sie sich mit eigenverantwort-lichem Sparen eine zusätzliche Rentenleistung aufbauen. Die

Wahl haben Sie zwischen individuellen Vorsorgeprogrammen

bei den offenen regionalen Zusatzrentenfonds: PensPlan

Plurifonds, PensPlan Profi und Raiffeisen Offener Pensionsfonds.

Das Zusatzrenteninstitut

Das Zusatzrenteninstitut Pensplan ist eine Non-Profit-Organisa-

tion, die im Jahr 1997 im Rahmen eines sozialen Projektes von

der Autonomen Region Trentino-Südtirol gegründet wurde.

Pensplan hat die Aufgabe ein Zusatzrentensystem in der Region

Trentino-Südtirol zu entwickeln und zu fördern. Bürgerinnen und

Bürger erhalten so die Möglichkeit, mit einer Zusatzvorsorge

eigenverantwortlich für eine ausreichende finanzielle Absiche-

rung im Alter zu sorgen.

Ihre Vorteile

Wussten Sie, dass Sie durch eine Mitgliedschaft in einem

regionalen Zusatzrentenfonds erhebliche Vorteile haben?

Ihre Vorteile auf einen Blick:

• Steuerliche Begünstigungen: Ihre Beiträge können Sie

bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 5.164,57 Euro von

der Steuer abziehen.

• Ein Beispiel:

• Steuerersparnis: Bei der Pensionierung unterliegt die Renten-

leistung einer Ersatzsteuer von 15 % die sich je nach Dauer

der Mitgliedschaft bis zu 9 % verringert.

• Geringe Besteuerung: Die Erträge aus dem Zusatzrenten-

fonds werden mit 11 % niedriger besteuert, als die meisten

anderen Finanzerträge.

• Wahl eines/-r Begünstigten: Sie können eine/-n Begüns-

tigte/-n wählen, an den im Falle eines Ablebens das gesamte

Kapital ausgezahlt werden soll.

• Unantastbarkeit des Kapitals: Solange sich das angereifte

Kapital im Zusatzrentenfonds befindet, ist es weder angreifbar

noch pfändbar.

• Niedrige Verwaltungskosten: Da die regionalen

Zusatzrentenfonds durch die Autonome Region und das

Zusatzrenteninstitut Pensplan unterstützt werden, sind die

Verwaltungskosten gering.

VO

RS

OR

GE

Eingezahlter Betrag Steuerklasse Steuerersparnis

3.000 € 27 % 810,00 €

4.000 € 38 % 1.520,00 €

5.000 € 41 % 2.050,00 €