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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung GESCHICHTE. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005 Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:

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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung GESCHICHTE. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005. Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:. 1. Einführung. - PowerPoint PPT Presentation

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Einheitliche Prüfungsanforderungen in der Abiturprüfung

GESCHICHTE. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom

01.12.1989 i. d. F. vom 10.02.2005

Folgende Aspekte/Neuerungen sind im Wesentlichen zu beachten:

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1. Einführung

• Die neuen EPA sind normativ-verbindlich für die Abiturprüfung ab 2008.

• „1:1-Umsetzung“ in RP, von kleineren restriktiven Einschränkungen abgesehen.

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2. Inhalte und Qualifikationen

• Die geforderten Fachlichen Inhalte und Qualifikationen (vgl. Druckversion S. 6 ff. - Internetversion S. 3 ff.) sind problemlos mit dem Lehrplan von RP zu erreichen und einzuhalten. Es wird auf eine breite Streuung der Zeiten, Themen und Dimensionen von Geschichte Wert gelegt.

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3. Kompetenzorientierung

• Die EPA Geschichte sind kompetenzorientiert formuliert. Sie differenzieren historische Kompetenz nach den drei Teilkompetenzen Sach-, Methoden- und Urteilskompetenz (S. 6 f. – S. 4). Alle EPA sind zugleich die Bildungsstandards für S II.

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4. Operatoren

• Bei der Aufgabenstellung sind die in den EPA aufgelisteten Operatoren (S. 12 ff. – S. 7 f.) zu verwenden.

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5. Halbjahresüberschreitung• Folgende Forderung der EPA (S. 14 – S. 9) ist zu

beachten: Eine Prüfungsaufgabe darf sich nicht auf die Inhalte nur eines Kurshalbjahres beschränken (vgl. Vereinbarung über die Abiturprüfung der gymnasialen Oberstufe in der Sekundarstufe II, [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 13.12.1973 i. d. F. vom 16.06.2000, § 5 Abs. 4]). Für diese Regelung sind alle fachlichen Inhalte und Qualifikationen relevant, die unter I.1 beschrieben sind, also nicht nur Themen, sondern auch Kategorien und Grundformen historischer Untersuchungen.

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6. Quelle oder Darstellung

• Die Unterscheidung der Aufgabenarten basiert auf der fundamentalen erkenntnistheoretischen Differenz zwischen Quellen und Darstellungen (S. 15 ff. – S. 9 ff.)

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7. Materialgrundlage

• Da in RP weiterhin eine Materialgrundlage für die Abituraufgaben in Geschichte gefordert wird, scheidet die Aufgabenart Darstellen historischer Sachverhalte in Form einer historischen Argumentation im Abitur aus (vgl. S. 16 – S. 10).

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8. Weitere Anforderungen

• Besonders zu beachten sind auch die Aussagen zur Einheit der Prüfungsaufgabe, zur Komplexität in der Aufgabenstellung und zur Beschränkung und Ganzheitlichkeit der Materialgrundlage (vgl. S. 19 ff. – S. 12), ebenso zur formalen Gestaltung der Aufgabenvorschläge (Zeilenzählung beim Textmaterial, Lesbarkeit, angemessene Schriftgröße, Einhalten der 2-Seiten-Grenze bei der Materialgrundlage usw.).

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9. „gut“ und „ausreichend“

• Eine Beschreibung der Anforderungen an eine „gute“ und eine „ausreichende“ Leistung wird beim dezentralen Abitur in RP nicht eingefordert. (S. 23 f. – S. 13 f.)

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10. Prüfungsvortrag / Prüfungsgespräch

• Eine Neuerung bei der mündlichen Abiturprüfung ist die Zweiteilung zwischen selbständigem Prüfungsvortrag und Prüfungsgespräch, der auch eine ungefähre Gleichgewichtung in der Bewertung entsprechen soll. (S. 25 – S. 14 f.)

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Internet: http://www.kmk.org/doc/beschl/196-13_EPA-Geschichte-Endversion-formatiert.pdf In gedruckter Form über den Luchterhand-Verlag: http://www.luchterhand.de oder über Kundenservice: Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Hermann-Luchterhand-Str. 10, 56566 Neuwied, Tel. 09261/ 969-4000Regionale Fachberatung Geschichte: http://rfb/bildung-rp.dehttp://www.niess.infohttp://geschichte-fb-helfrich.bildung-rp.de  

Textvorlage: Helfrich, RFBPowerpoint: Nieß, RFB