Fortbildung 2020 - Hamburg€¦ · Thüringen 10.02. - 14.02. 06.04. - 18.04. 22.05. 20.07. -...

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ANGEBOTE FÜR: • SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNGEN • BETRIEBS- UND PERSONALRÄTE • ARBEITGEBER UND IHRE INKLUSIONSBEAUFTRAGTEN FORTBILDUNG 2020

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Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration– Integrationsamt –Hamburger Straße 4722083 HamburgTel.: 040/428 63-2859 / 3648Fax: 040/4279 – 63 142E-Mail: integrationsamt@basfi .hamburg.dewww.hamburg.de/integrationsamt

Behörde für Arbeit,Soziales, Familieund Integration

ANGEBOTE FÜR:

•SCHWERBEHINDERTEN-VERTRETUNGEN

•BETRIEBS-UNDPERSONALRÄTE

•ARBEITGEBERUNDIHREINKLUSIONSBEAUFTRAGTEN

FOrtbilduNg 2020

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Land Winter Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württem. - 06.04.-18.04. 02.06.-13.06. 30.07.-12.09. 26.10.-30.10./31.10. 23.12.-09.01.Bayern 24.02.-28.02. 06.04.-18.04. 02.06.-13.06. 27.07.-07.09. 31.10.-06.11./18.11. 23.12.-09.01.Berlin 03.02.-08.02. 06.04.-17.04. 22.05. 25.06.-07.08. 12.10.-24.10. 21.12.-02.01.Brandenburg 03.02.-08.02. 06.04.-17.04. - 25.06.-08.08. 12.10.-24.10. 21.12.-02.01.Bremen 03.02.-04.02. 28.03.-14.04. 22.05./02.06. 16.07.-26.08. 12.10.-24.10. 23.12.-08.01.Hamburg 31.01 02.03.-13.03. 18.05.-22.05. 25.06.-05.08. 05.10.-16.10. 21.12.-04.01.Hessen - 06.04.-18.04. - 06.07.-14.08. 05.10.-17.10. 21.12.-09.01.Mecklenb.-Vorp. 10.02.-21.02. 06.04.-15.04. 22.05./29.05.-02.06. 22.06.-01.08. 05.-10.10./02.11./03.11. 21.12.-02.01.Niedersachsen 03.02.-04.02. 30.03.-14.04. 22.05./02.06. 16.07.-26.08. 12.10.-23.10. 23.12.-08.01.NRW - 06.04.-18.04. 02.06. 29.06.-11.08. 12.10.-24.10. 23.12.-06.01.Rheinland-Pfalz 07.02.-21.02. 09.04.-17.04. - 06.07.-14.08. 12.10.-23.10. 21.12.-31.12.Saarland 17.02.-25.02. 14.04.-24.04. - 06.07.-14.08. 12.10.-23.10. 21.12.-31.12.Sachsen 10.02.-22.02. 10.04.-18.04. 22.05. 20.07.-28.08. 19.10.-31.10. 23.12.-02.01.Sachsen-Anhalt 10.02.-14.02. 06.04.-11.04. 18.05.-30.05. 16.07.-26.08. 19.10.-24.10. 21.12.-05.01.Schleswig-Holst. - 30.03.-17.04. 22.05. 29.06.-08.08. 05.10.-17.10. 21.12.-06.01.Thüringen 10.02.-14.02. 06.04.-18.04. 22.05. 20.07.-29.08. 17.10.-30.10. 23.12.-02.01.

NutzuNgshiNweis

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben.

Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawah-len sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung.

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Auf-kleben parteipolitischer Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängigdavon,wann,aufwelchemWegeundinwelcherAn-zahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangenist.DenParteienistesjedochgestattet,dieDruck-schriftzurUnterrichtungihrereigenenMitgliederzuverwenden.

herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Integrationsamt – Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

Tel.: 040/428 63-2859 / 3648 Fax: 040/4279 – 63 142

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FerieNkaleNder 2020

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Liebe Leserinnen und Leser,

Vorwort

Arbeitsplätze zu erhalten und Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern mit Behinderungen durch die betriebliche Eingliederung neue Chancen zu eröffnen, liegt Ihnen besonders am Herzen!

Dies hat uns die Erfahrung des letzten Jahres gezeigt, da das Interesse an unseren Fortbildungen noch nie so groß war. Mit der Novellierung des SGB IX wurde die Rolle der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen gestärkt und auch die Aufgaben der Inklusionsbeauftragten wurden neu defi niert.

Mit dem neuen Schulungs- und Fortbildungsprogramm wollen wir Ihnen auch 2020 helfen, sich in Ihrer Tätigkeit weiter zu professionalisieren und die Interessen der Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen fachkundig und souverän zu vertreten.

Durch die Seminare des Integrationsamtes erlangen Sie praxisrelevante und theoretische Kompetenzen, die mit den Anforderungen aus der konkreten Arbeits- und Lebenswirklichkeit eng verzahnt sind. Nutzen Sie die Schulungen und Seminare, um mit anderen Kursteilnehmern praktische Erfahrungen auszutauschen und das Integrationsamt näher kennen zu lernen.

Ich lade Sie herzlich ein, sich zu der ein oder anderen Schulung anzumelden und wünsche Ihnen informative Vorträge, anregende Gespräche und viel Erfolg für Ihre wichtige Arbeit!

Ihre

Melanie LeonhardSenatorin für Arbeit, Soziales, Familie und Integration

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n Allgemeine Information zu den Seminaren

Alle Seminare 2020 auf einen Blick 4

Ziele der Schulung / Rechtliche Grundlagen 6

Empfehlungen zur Auswahl der Seminare 7

Anmeldeverfahren / Warteliste / Absage 7

Seminarkosten 8

Sonstiges 9

Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber 9

Ansprechpartner für die Fortbildungen im Integrationsamt Hamburg 9

Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutz 10

n Seminarthemen

Grundseminare 12

Aufbauseminare 13

Intensive Eingangsseminare 14

Neueste Rechtsprechung und Kommunikation 15

Inklusion im Betrieb - die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX 16

Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen 17

BISS zum Ziel - das Amt der Schwerbehindertenvertretung zielsicher

und durchsetzungsstark führen 18

Mit gutem Beispiel – Hören. Bund der Schwerhörigen e.V. -

Das Hör-, Beratungs- und Informationszentrum 19

Mit gutem Beispiel – Sehen. Blinden- und Sehbehindertenverein e.V. 20

Inklusion und Barrierefreiheit – Strategiekonzept mit Weitblick 21

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz für behinderte Menschen 22

Kooperationspartner stellen sich vor - der Integrationsfachdienst Hamburg 23

Kooperationspartner stellen sich vor - Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg 24

Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar 25

Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht 26

Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht 27

Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung 28

Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung 29

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen 30

Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflichten für Schwerbehindertenvertretungen

und ihre stellvertretenden Mitglieder 31

Inhalt

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Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/

Personalvertretung – Umsetzung der DSGVO 32

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen 33

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 1 34

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 2 35

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Gespräche professionell führen 36

Die Inklusionsvereinbarung 37

Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz 38

Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz 39

Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV 40

Resilienz für betriebliche Interessenvertreter 41

Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest 42

Besuch der Fachmesse IRMA 43

Besuch der Fachmesse REHACARE INTERNATIONAL 2020 44

Gesprächskreis „Hafen und Werften“ 45

Starke Schwerbehindertenvertretungen:

Zusammenarbeit Schwerbehindertenvertretungen und Betriebs-/Personalräte 46

Inhouse-Seminare 47

n Weitere Informationen

Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg 48

Der Integrationsfachdienst Hamburg 49

Die Beratungsprojekte des Integrationsamtes 50

n Organisatorisches

Anmeldung 51

Kostenübernahmeerklärung 52

Antrag auf Freistellung 53

Unsere Referenten 54

Informationen zum Disability Management 55

Unsere Tagungsstätten 56

Ferienkalender Cover

Impressum / Hinweis zur Nutzung der Broschüre Cover

Standortplan für das Integrationsamt Hamburg Cover

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11. Februar 2020Mit gutem Beispiel: Hören | HÖR

24. bis 25. Februar 2020Grundseminar – Basiswissen | G1

06. März 2020Gesprächskreis Hafen und Werften | GHW(Weitere Termine: 08. Mai und 23. Oktober 2020)

18. März 2020Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen| BRK

23. bis 24. März 2020Resilienz für betriebliche Interessenvertreter | RES

23. bis 27. März 2020Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE1

26. bis 27. März 2020Inklusionsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion | IV

30. März bis 03. April 2020Neueste Rechtsprechung und Kommunikation | RK 1

Genauer Termin April 2020 wird noch benanntAus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht | SG 1

01. April 2020Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg | IFD

06. bis 07. April 2020Grundseminar – Basiswissen | G2

15. bis 17. April 2020Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz | MD (+ 1 Tag in einer Therapieeinrichtung am Freitag 19. Juni 2020)

15. bis 16. April 2020Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtli-che Grundlagen | BEM

20. bis 21. April 2020Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/ seelischer Behinderung | P 1

Alle Seminare 2020 auf einen Blick 1. Halbjahr 2020

22. April 2020Tätigkeit und Stellung des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX | AGT

27. April 2020Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen | MEH

30. April 2020Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertre-tung/Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO | DSGVO

04. bis 06. Mai 2020Aufbauseminar – Basiswissen | A1

11. und 12. Mai 2020BISS zum Ziel – das Amt der Schwerbehinder-tenvertretung zielsicher und durchsetzungsstark führen | BIS

26. bis 27. Mai 2020Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis – Teil 1 | BEM1

27. Mai 2020Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflich-ten für Schwerbehindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder| REF

03. Juni 2020Kooperationspartner stellen sich vor – Versor-gungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA1

08. bis 12. Juni 2020Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE2

19. bis 21. Juni 2020Messe IRMA

22. bis 24. Juni 2020Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungsschutz | AGG

23. und 24. Juni 2020Aus der Praxis der Gerichte - Das Arbeitsgericht | AG1

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10. bis 14. August 2020Intensives Eingangsseminar – Basiswissen | IE3

19. August 2020Kooperationspartner stellen sich vor – Versor-gungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg | VAA2

28. August 2020Inklusion und Barrierefreiheit - Strategiekonzept mit Weitblick | IB

31. August bis 04. September 2020Neuste Rechtsprechung und Kommunikation | RK 2

02. September 2020Mit gutem Beispiel: Sehen | SEH

07. bis 09. September 2020Aufbauseminar – Basiswissen | A2

15. und 16. September 2020Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2 | BEM 2

21. bis 23. September 2020Die Zusammenarbeit von Schwerbehindertenver-tretungen und Betriebs-/ Personalräten | ZA

21. bis 25. September 2020Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar | GAK

23. bis 25. September 2020Besuch der Fachmesse REHACARE 2020 in Düs-seldorf | REHA

28. September 2020Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psy-chischer Erkrankung / seelischer Behinderung | P2

28. September bis 02. Oktober 2020Neuste Rechtsprechung und Kommunikation | RK 3

Alle Seminare 2020 auf einen Blick2. Halbjahr 2020

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Genauer Termin Oktober 2020 wird noch be-nanntAus der Praxis der Gerichte - Das Sozialgericht | SG 2

21. bis 23. Oktober 2020 Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Gespräche professionell führen | BEMG

29. und 30. Oktober 2020 Grundseminar – Basiswissen | G3

02. und 03. November 2020Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis derSBV | BG

03. und 04. November 2020Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht | AG2

04. November 2020Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertre-tung/ Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO | DSGVO

16. bis 18. November 2020Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz | ALK(+ 1 Tag in einer Therapieeinrichtung am N.N.)

23. bis 24. November 2020Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen willst | JA-NEIN

Bitte beachten Sie auch unsere Inhouse-Seminare für Arbeitgeber/Betriebe, für die wir individuelle Termine vor Ort anbieten. Mehr dazu auf Seite 41.

Alle Seminare auf einen Blick2. Halbjahr

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n Ziele der Schulungen

Nur gut informierte Schwerbehindertenvertre-tungen, Betriebs- und Personalräte und Inklu-sionsbeauftragte sind in der Lage, ihre Aufga-ben optimal zu erfüllen. Dazu gehört, dass sie im Einzelfall die erforderlichen Unterstützungs-möglichkeiten des Integrationsamtes und der Reha-Träger für den Betrieb kennen und nutzen. Ebenso wichtig ist, dass sie in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen mit den Mitarbeitern des Integrationsamtes und der Reha-Träger vertrauensvoll zusammenarbeiten können.

Mit seinen Fortbildungsveranstaltungen will das Integrationsamt die Schulungsteilnehmer be-fähigen, insbesondere ihre Aufgaben nach dem Sozialgesetzbuch – Neuntes Buch – Teil 3 (SGB IX) und nach anderen Gesetzen zu erfüllen.

Die Vermittlung von Kenntnissen im Sozial-, Ar-beits-, Personal- und Betriebsverfassungsrecht soll den Teilnehmern helfen, eventuelle Schwie-rigkeiten bei der Beschäftigung schwerbehinder-ter Menschen besser zu erkennen und zu lösen. Ein Ziel der Schulungen ist es auch, erste per-sönliche Kontakte zu den Mitarbeitern von Ein-richtungen herzustellen, die die Teilhabe am Ar-beitsleben fördern können. Dazu gehören zum Beispiel die Arbeitsagentur, das Versorgungs-amt, die Rentenversicherung und die Integrati-onsfachdienste.

Darüber hinaus ist der fachliche Austausch der Teilnehmer untereinander ein wertvoller und nicht zu unterschätzender Nebeneffekt der Schulungsveranstaltungen. Oft ergeben sich aus dem Austausch der unterschiedlichen Erfahrun-gen gute und praktikable Lösungsansätze für den eigenen Arbeitsbereich.

n Rechtliche Grundlagen

Die Schulungs- und Bildungsmaßnahmen führt das Integrationsamt auf der Grundlage des § 185 Abs. 2 Sozialgesetzbuch - Neuntes Buch - (SGB IX) durch.

Damit die Schwerbehindertenvertretung an den Fortbildungsveranstaltungen des Integrations-amtes teilnehmen kann, ist in § 179 Abs. 4 SGB IX ausdrücklich eine Freistellung vorgesehen.

Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsge-setz und analoge Regelungen nach den Perso-nalvertretungsgesetzen).

Die Teilnahme an den Veranstaltungen des In-tegrationsamtes führt nicht zur Minderung des Arbeitsentgeltes oder der Dienstbezüge.

n Örtliche Zuständigkeiten der Integrationsämter

Die Schulungsveranstaltungen des Integrations-amtes Hamburg richten sich in erster Linie an In-teressenvertretungen und Inklusionsbeauftragte in Hamburger Betrieben. Nur für den Fall, dass freie Plätze vorhanden sind, können auch aus-wärtige Interessenten an den Seminaren teilneh-men. Ansonsten erkundigen Sie sich bitte nach den Fortbildungsangeboten Ihres örtlich zustän-digen Integrationsamtes.

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde auf die Verwendung männlicher und weiblicher Wortformen verzichtet. Gleichwohl sind, wenn nicht anders ausgewiesen, alle Geschlechter ge-meint.

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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n Empfehlungen zur Auswahl der Seminare

Sollten Sie neu gewählt oder „nachgerückt“ sein, empfehlen wir Ihnen am Anfang Ihrer Amtszeit den Besuch des Grund- und Aufbauseminars oder eines Intensiven Eingangsseminars. Glei-ches gilt für Interessenten, die bisher noch an keiner unserer Schulungen teilgenommen haben.Weiterführende Veranstaltungen zu diversen Themen können Sie jederzeit besuchen. Einige davon setzen allerdings Grundkenntnisse im So-zialrecht bzw. Arbeitsrecht voraus, wie sie zum Beispiel in unseren Grund- und Aufbaukursen vermittelt werden.

Weitere Hinweise zu den Teilnahmevorausset-zungen finden Sie ggf. in den Beschreibungen der einzelnen Lehrgänge.

Wenn Sie an mehreren Seminarthemen interes-siert sind, können Sie sich gern für mehrere Ver-anstaltungen anmelden.

Im Heft erfahren Sie mehr über unsere Tagungs-stätten und zu unseren Referenten. Das An-meldeformular finden Sie am Ende dieses Pro-gramms und zusätzlich zum Herunterladen auf unserer Webseite www.hamburg.de/integrati-onsamt.

Eine Liste mit Ansprechpartnern zu verschie-denen Themen sowie weitere Informationen für Ihre Arbeit gibt es ebenfalls am Ende des Heftes.

n Anmeldeverfahren, Warteliste, Absage, Datenschutz

Bitte klären Sie vor der Anmeldung die Kosten-übernahme und die Arbeitsbefreiung mit Ihrem Arbeitgeber. Melden Sie sich dann möglichst schnell mit dem dafür vorgesehenen Vordruck am Heftende zu den Seminaren an. Sobald uns Ihre Anmeldung vorliegt, erhalten Sie eine An-meldebestätigung mit Ihrem Anmeldestatus.

Gehen für eine Veranstaltung zu viele Anmeldun-gen ein, führen wir eine Warteliste. Dies eröffnet Ihnen die Möglichkeit, bei Teilnehmerabsagen noch einen Seminarplatz zu erhalten. Bei einer ausreichenden Anzahl von Anmeldungen bieten wir ggf. ein Zusatzseminar an.

Sollten Sie nach erfolgter Anmeldung an einem Seminar nicht teilnehmen können, melden Sie sich so früh wie möglich ab, spätestens eine Woche vor Seminarbeginn. Andernfalls müssen Sie mit Ausfallgebühren rechnen.

Außerdem nehmen Sie damit eventuell einem anderen Interessenten die Möglichkeit, an dem Seminar teilzunehmen.

Nähere Informationen zum Seminar gehen Ihnen rechtzeitig mit der persönlichen Seminareinla-dung vor Veranstaltungsbeginn zu.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir uns kurz-fristige Änderungen der Seminarinhalte aus or-ganisatorischen Gründen vorbehalten müssen.

Mit ihrer Anmeldung erklären sie sich ausdrück-lich damit einverstanden, dass wir Ihre Angaben auf dem Anmeldungsformular speichern und an die Schulungsstätte und an den Referenten wei-tergeben dürfen. Ohne Ihr Einverständnis zur Datenspeicherung ist Ihre Teilnahme leider nicht möglich.

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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n Seminarkosten

Die Seminarkosten übernimmt der jeweilige Ar-beitgeber. Die Übernahme der Kosten ist gesetz-lich geregelt.

Nach § 179 Abs. 8 SGB IX trägt der Arbeitgeber die Kosten, die der Vertrauensperson und dem mit der höchsten Stimmenzahl gewählten stell-vertretenden Mitglied durch die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen gemäß § 179 Abs. 4 SGB IX entstehen.

Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§ 37 Abs. 6, 40 1, 80 Abs.1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach den Personalver-tretungsgesetzen).

Eine Teilnehmergebühr wird nicht erhoben. Sach-kosten in Form von Schulungsmaterial und die Referentenhonorare trägt das Integrationsamt.Der Arbeitgeber übernimmt die Verpflegungs-, Übernachtungs- und Fahrtkosten. Diese müssen zunächst von jedem Teilnehmer während der Se-minare vor Ort beglichen werden. Hierzu achten Sie bitte auf die Hinweise in Ihrer Anmeldebe-stätigung.

n Sonstiges

Alle Seminare finden in Kleingruppen mit 14 bis 20 Teilnehmern statt.

Sollte ein Seminar aus Gründen, die das Integra-tionsamt nicht zu vertreten hat kurzfristig aus-fallen, werden eventuell angefallene Fahrt- bzw. Lohnkosten vom Integrationsamt nicht erstattet.Für das Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar gilt eine gesonderte Regelung.

Ihre Teilnahme an den Veranstaltungen wird durch einen entsprechenden Teilnahmenachweis bestätigt.

Die Anerkennungsstunden für Disability Ma-nager finden Sie bei der jeweiligen Seminarbe-schreibung.

Falls Sie aus behinderungsbedingten Gründen auf Hilfe und Unterstützung bei der Seminar-teilnahme angewiesen sind, teilen Sie uns das bitte vor Ihrer Anmeldung mit und geben Sie uns auf dem Anmeldeformular nochmals einen Hinweis.

Das Integrationsamt kann für Allergiker keine Garantien abgeben, dass die Schulungsstätte, die Verpflegung und das Umfeld frei von Aller-genen sind, außerdem besteht die Möglichkeit, dass ein Assistenzhund im Seminarraum anwe-send sein könnte.

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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n Betrieblicher Nutzen für den Arbeitgeber

Bitte unterstützen auch Sie als Arbeitgeber das Bildungsinteresse der Schwerbehindertenvertre-tungen und der Betriebs- und Personalräte. Sie werden feststellen, dass sich dies vorteilhaft für Ihren Betrieb auswirkt.

Auf der einen Seite leisten gut geschulte Mitar-beitervertreter Hilfestellung und Beratung für behinderte Kollegen. Sie können der Arbeitge-berseite wichtige Anregungen, Impulse und Ent-scheidungshilfen geben. Zum Beispiel bei der Auswahl neuer schwerbehinderter Mitarbeiter oder bei der Nutzung der vielfältigen Leistungs-angebote zur Integration schwerbehinderter Menschen.

Auf der anderen Seite sind erfahrungsgemäß Schwerbehindertenvertretungen häufig die Ins-tanz der Konfliktregulierung und Konfliktbewäl-tigung bei auftretenden Problemen. Dies ermög-licht eine Lösung von Konflikten im Vorfeld mit entsprechender Entlastung des Arbeitgebers. Gerade die Arbeit der Vertrauenspersonen be-darf nachhaltiger Förderung und Aufwertung durch die Arbeitgeber.

n Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg

Wenn Sie im Zusammenhang mit den Schulungs-veranstaltungen Fragen, Anregungen oder sons-tige Hinweise haben, wenden Sie sich bitte an:

Markus DrostenTelefon: 040 / 428 63-2859E-Mail: [email protected]

Maren Schröder Telefon: 040 / 428 63-3648 E-Mail: [email protected]

Bitte benutzen Sie für die Kontaktaufnahme per E-Mail nur noch das Funktionspostfach, da nur so sichergestellt ist, dass Ihre Mail bearbei-tet wird.

Unsere Postanschrift befindet sich auf den An-meldevordrucken. Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter:www.hamburg.de/integrationsamt

Allgemeine Informationen zu den Seminaren

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Für diese Informationsschrift und das Verfahren ist das Integrationsamt Ham-burg verantwortlich. Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber haben sich an das Integra-tionsamt Hamburg unter Nennungen personenbezogener Daten gewendet.

Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutzim Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Die Aufgaben des Integrationsamtes sind in § 185 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) aufgelistet. Die §§ 167-175 SGB IX regeln die Prävention und denbesonderen Kündigungsschutz. In § 193 SGB IXwerden die Aufgaben des Integrationsfachdienstes(IFD) beschrieben.

Um unsere Aufgaben erfüllen zu können, müssen personenbezogene Daten erhoben, verarbeitet und gespeichert werden. Die ab 25.05.2018 gel-tende EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schreibt in Art. 13 und 14 DSGVO Informations-pflichten vor, denen wir hiermit nachkommen. Alle Angaben, die zur Aufgabenerfüllung gegen-über den Mitarbeitern des Integrationsamtes gemacht werden, benötigen wir, um z.B.:

• einenLeistungsantragzubearbeiten,• einPräventionsverfahrenoder• denbesonderenKündigungsschutzfürschwerbe-

hinderte Menschen gewährleisten zu können.• UnterstützungsleistungenbeieinemDienstleister

zu beauftragen oder• Schulungs-undFortbildungsangebotedurchzu-

führen.

Die Rechtsgrundlagen dafür sind Art. 6 Abs. 1 S. 1 Buchst. a und e und Art. 9 Abs. 2 Buchst. a und b DSGVO, die §§ 67-69 SGB X in Verbindung mit § 35 SGB I und dem SGB IX, Teil 3.

Zu den gespeicherten Daten gehören Namen, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht, Angaben zu ihrem Arbeitsverhältnis und zu ihrer Behinderung/Erkrankung.

Ihre Angaben sind freiwillig.

Wenn Sie keine oder unvollständige Anga-ben machen, kann dies dazu führen, dass Leistungen abgelehnt werden oder -bei Kündigungsschutzverfahren- Ihr Arbeits-verhältnis nicht erhalten werden kann. Wir geben Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter, wenn wir gesetzlich dazu ver-pflichtet sind (z.B. bei Nichtzuständigkeit des Integrationsamtes an Rehabilitations-träger gemäß § 14 SGB IX oder im Rahmen von Kündigungsschutzverfahren gemäß § 170 Abs. 2 SGB IX an die Schwerbehinder-tenvertretung und den Betriebsrat/Perso-nalrat zur Einholung einer Stellungnahme).

Bei der Beantragung von Jobcoaching, Arbeitsassistenz oder eines Beschäfti-gungssicherungszuschusses können Ihre personenbezogenen Daten an den IFD oder an die Hamburger Arbeitsassistenz (HAA) weitergegeben werden.

Bei Schulungsveranstaltungen des Integ-rationsamtes werden personenbezogene Daten z.B. an Hotels und Dozenten weiter-gegeben.

Diese erhalten nur notwendige Unterlagen mit Ihren personenbezogenen Daten und sind ebenfalls zur Wahrung des Daten-schutzes verpflichtet.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?Die Daten werden 6 Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht und die Papierakte vernichtet. Davon ausgenommen sind Pro-zessakten (30 Jahre).

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Für diese Informationsschrift und das Verfahren ist das Integrationsamt Ham-burg verantwortlich. Sie selbst oder Ihr Arbeitgeber haben sich an das Integra-tionsamt Hamburg unter Nennungen personenbezogener Daten gewendet.

Einwilligungserklärung und Hinweise zum Datenschutzim Integrationsamt Hamburg nach Art. 7, 13 und 14 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Sie haben folgende Rechte:

• Freiwilligkeit Sie können nicht gezwungen oder gedrängt werden,

Ihre Einwilligung zu erklären oder aufrecht zu erhal-ten.

• Widerrufsrecht Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer

Daten jederzeit widerrufen. Der Widerruf gilt nicht rückwirkend. Er macht die vor dem Widerruf statt-gefundene Verarbeitung Ihrer Daten nicht rechts-widrig.

• Auskunftsrecht Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet,

so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Art. 15 DS-GVO)

• Recht auf Berichtigung Sollten unrichtige personenbezogene Daten verar-

beitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichti-gung zu (Art. 16 DS-GVO).

• Recht auf Löschung oder Einschränkung der Verar-beitung sowie Widerspruchsrecht

Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 16 und 21 DS-GVO).

• Recht auf Datenübertragbarkeit Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt ha-

ben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebe-nenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Art. 20 DS-GVO).

Sollten Sie von den oben genannten Rechten Ge-brauch machen, prüft das Integrationsamt, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.

Sie können auf den folgenden Wegen mit uns Kontakt aufnehmen:

• perPost:Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Integrationsamt Ham-burg, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg

• E-Mail:[email protected]

Mit dem behördlichen Datenschutzbe-auftragten der Behörde für Arbeit, So-ziales, Familie und Integration können Sie auf den folgenden Wegen Kontakt aufnehmen:

• perPost:Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration, Datenschutzbeauf-tragter, Hamburger Str. 47, 22083 Hamburg

• E-Mail:[email protected]

Bei Beschwerden können Sie sich auch an den Hamburgischen Beauf-tragten für Datenschutz und Informa-tionsfreiheit wenden.

• perPost:Ludwig-Erhard-Straße 22, 20459 Hamburg

• E-Mail:[email protected]

Ich bin damit einverstanden, dass das Integrationsamt Hamburg meine perso-nenbezogenen Daten erhebt, verarbeitet und speichert.

Der Zusendung aktueller Informationen des Integrationsamtes Hamburgs auch in elektronischer Form stimme ich bis auf Widerruf zu.

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n Seminarziele

Die Teilnehmer des Grundseminars erwerben gute Organisationskenntnisse für ihre Arbeit und das Rüstzeug für folgende Aufgaben:• BeratungundBetreuungschwerbehinderterMen-

schen • BeratungdesArbeitgebers• MitwirkungbeiPersonalentscheidungen• ZusammenarbeitmitdemIntegrationsamt,dem

Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation

n Seminarinhalte

Der Lehrgang vermittelt insbesondere• GrundregelndesinnerbetrieblichenVerhaltens

der Schwerbehindertenvertretung• dieRechtsstellungderSchwerbehindertenvertre-

tung• Beteiligungs-undMitwirkungsrechtebeiperso-

nellen Maßnahmen• dasZusammenarbeitsgebotmitdemBetriebs-/

Personalrat und dem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers in Schwerbehindertenangelegenhei-ten

• dasZusammenarbeitsgebotmitdemIntegrati-onsamt und der Agentur für Arbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsameErarbeitungvonArbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

Grundseminar – Basiswissen

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Seminar-Nummer: G1

TerminMontag und Dienstag24. und 25. Februar 2020

Seminar-Nummer: G2

TerminMontag und Dienstag06. und 07. April 2020

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 150, 22527 Hamburg

Kosten120,00 €

Seminar-Nummer: G3

TerminDonnerstag und Freitag29. und 30. Oktober 2020

OrtElsa Brändström HausKösterbergstraße 62, 22587 Hamburg

Kosten82,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkar-tenzahlung möglichnar-Nummer: G4Für alle Termine gilt: Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

ReferentenMarina MarquardBrigitte von Borstel

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch den Seminarbesuch• ihre Kenntnisse im Schwerbehindertenrecht ver-

tiefen und diese situationsgerecht anwenden kön-nen

• MöglichkeitenderZusammenarbeitmitdemInte-grationsamt, der Agentur für Arbeit und dem Ver-sorgungsamt kennenlernen

• zur Schaffung und Erhaltung bestehender Ar-beitsplätze für schwerbehinderte Menschen bei-tragen können

n Seminarinhalte

• Aufgabenstellung,RechteundPflichtenimZu-sammenhang mit der betrieblichen Interessen-wahrnehmung

• Mitwirkungs-undMitbestimmungsrechtebeiEin-stellung, Umsetzung/Änderung der Arbeitsbedin-gungen und Kündigung von schwerbehinderten Menschen

• GrundkenntnissedesbesonderenKündigungs-schutzes und der begleitenden Hilfe für schwer-behinderte Menschen

• ErstellenvonStellungnahmenimKündigungs-schutz

• AufgabenundLeistungendesIntegrationsamtessowie der Reha-Träger

• InformationenzurErhebungundVerwendungderAusgleichsabgabe

• AufgabendesIntegrationsfachdienstesHamburg(IFD)

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferate• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die bereits das Grundseminar besucht haben

Aufbauseminar – Basiswissen

Seminar-Nummer: A1

TerminMontag bis Mittwoch 04. bis 06. Mai 2020

Seminar-Nummer: A2

Termin Montag bis Mittwoch07. bis 09. September 2020

Für beide Termine gilt:

Beginn am Montag: 10.00 Uhr Ende am Mittwoch: 16.30 Uhr

OrtHotel Park SoltauWinsener Straße 11129614 Soltau

Kosten331,80 €

ReferentenMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: IE 1

TerminMontag bis Freitag23. bis 27. März 2020

Seminar-Nummer: IE 2

Termin Montag bis Freitag08. bis 12. Juni 2020

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten734,00 €

Seminar-Nummer: IE 3

Termin Montag bis Freitag10. bis 14. August 2020

OrtHotel Park SoltauWinsener Straße 11129614 Soltau

Kosten614,60 €

Für alle Termine gilt: Beginn am Montag: 10.00 Uhr Ende am Freitag: 15.30 Uhr

ReferentenMarina MarquardtBrigitte von BorstelMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Das Intensive Eingangsseminar umfasst die Inhalte des Grund- und Aufbauseminars. Die Teilnehmer sollen bei dem Seminar gute Organi-sationskenntnisse für ihre Arbeit und Aufgaben er-werben. Außerdem sollen sie an Kompetenz bei der Beratung und Betreuung schwerbehinderter Men-schen sowie bei der Beratung des Arbeitgebers zu Fragen bei der Umsetzung des Schwerbehinderten-rechts gewinnen. Sie bekommen mehr Sicherheit bei der Mitwirkung an Personalentscheidungen und können effektiver mit dem Integrationsamt, dem In-tegrationsfachdienst, dem Versorgungsamt und den Trägern der beruflichen Rehabilitation zusammenar-beiten.

n Seminarinhalte

Der Lehrgang vermittelt insbesondere Kenntnisse über die• Aufgabenstellung,RechteundPflichtender

Schwerbehindertenvertretung• Beteiligungs-undMitwirkungsrechtebeiperso-

nellen Maßnahmen • StrategienderZusammenarbeitmitdemBe-

triebs-/ Personalrat und dem Inklusionsbeauf-tragten des Arbeitgebers

• begleitendeHilfeunddenbesonderenKündi-gungsschutz für schwerbehinderte Menschen

• ErstellungvonStellungnahmenimKündigungs-schutzverfahren

• AufgabenstellungundLeistungendesIntegrati-onsamtes und der Reha-Träger

• InformationenüberMöglichkeitenzurVerwen-dung der Ausgleichsabgabe

• DieAufgabendesIntegrationsfachdienstesHam-burg (IFD)

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die neu im Amt sind bzw. bisher noch kein Grund- und Aufbauseminar besucht haben

Intensives Eingangsseminar – Basiswissen

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Seminar-Nummer: RK 1

Termin 1Montag bis Freitag30. März bis 03. April 2020

Seminar-Nummer: RK 2

Termin 2Montag bis Freitag31. August bis 04. September 2020

Seminar-Nummer: RK 3

Termin 3Montag bis Freitag28. September bis 02. Oktober 2020

Für alle Termine gilt:Beginn am Montag: 10.00 UhrEnde am Freitag: 15.30 Uhr

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten734,00 €

ReferentenHans SievertMarc-Patrick Homuth

Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars• Teilbereiche aus dem Kündigungsschutz, Be-

triebsverfassungs-, Personalvertretungsrecht ein-schließlich der neuesten Rechtsprechung kennen

• die themenbezogene Rechtsprechung praktischanwenden können

• lösungsorientierte Strategien entwickeln könnenauf der Grundlage partnerschaftlicher Kommu-nikation und erlernter Einzeltechniken der Ge-sprächsführung

n Seminarinhalte

• dieneuesteRechtsprechungzumArbeits-undSchwerbehindertenrecht

• RechtsquellendesArbeitsrechts• EinstellungvonschwerbehindertenMenschen• Begründung,Inhalt,RechteundPflichten,Stö-

rungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung

• andereBeendigungstatbestände• sonstigeArbeitgeberpflichtenundderbesondere

Kündigungsschutz• MethodischeFallbearbeitungunddasFindenvon

Lösungswegen• RollenklarheitimBeziehungsgeflechtKlient/Be-

triebsrat/Personalrat, Vorgesetzten und externen Stellen wie Integrationsamt, Fachdienste, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger

• deneigenenBlickwinkelhinterfragen

n Lehrmethoden

• Vortrag/Präsentation• SystematischeFallbesprechung• Gruppenarbeit• Rollenspiele• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, die bereits am Grund- und Aufbauseminar oder am Intensiven Eingangsseminar teilgenommen haben

Neueste Rechtsprechung und Kommunikation

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Seminar-Nummer: AGT

TerminMittwoch 22. April 2020

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten60,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

Dieses Seminar richtet sich an die Inklusionsbeauf-tragten für die Belange schwerbehinderter Menschen und an Personalverantwortliche und Führungskräfte. Es befasst sich mit der Tätigkeit und Stellung des In-klusionsbeauftragten nach § 181 Sozialgesetzbuch IX (SGB IX).

n Seminarziele

Im Seminar werden gemeinsam erarbeitet:• dierechtlichenGrundlagendeseigenenHandelns• dieRollegegenüberdenInteressenvertretungen

und den einzelnen Beschäftigten • dieHandlungsfelderdesInklusionsbeauftragten

n Seminarinhalte

• StellungdesInklusionsbeauftragten• RechteundPflichtendesInklusionsbeauftragten• ZusammenarbeitmitdenInteressenvertretungen• ZusammenarbeitmitdemIntegrationsamt• ZusammenarbeitmitderAgenturfürArbeit• BetrieblichesEingliederungsmanagement• Prävention• Integrationsvereinbarung• BehinderungsgerechteBeschäftigung• Öffentlichkeitsarbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsameErarbeitungvonArbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

Inklusion im Betrieb - die Aufgaben des Inklusionsbeauftragten nach § 181 SGB IX

für Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber, Vorgesetzte, Personalverantwortliche und Führungskräfte

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Seminar-Nummer: MEH

TerminMontag 27. April 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten48,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkar-tenzahlung möglich

ReferentinNadja Buhre

n Seminarziele

Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenver-tretungen (SBV), die erstmals Versammlungen mit bis zu 30 Teilnehmern durchführen wollen oder neue Impulse suchen, eine solche Veranstaltung anregend und an den Bedürfnissen der Teilnehmer orientiert zu gestalten.Ziel ist zum einen, die rechtlichen Grundlagen für die Durchführung einer Schwerbehindertenversammlung zu vermitteln. Zum anderen bekommen die Teilneh-mer methodische Gestaltungshilfen an die Hand, die ihnen helfen sollen, anregende Veranstaltungen zu planen und durchzuführen. Dazu werden bewährte Methoden aus der SBV-Pra-xis vermittelt, die selbst unerfahrene Moderatoren ohne weiteres übernehmen und anwenden können. Außerdem will das Seminar den Erfahrungsaus-tausch untereinander befördern, Gelegenheit zur Reflektion bieten und neue Impulse für die eigene Ausgestaltung von SB-Versammlungen setzen.

n Seminarinhalte

• RechtlicheGrundlagen:Wasmuss,wasdarf,wassollte Bestandteil einer SB-Versammlung sein?

• ErfahrungsaustauschunterSBV-KolleginnenundKollegen

• Wasmachteine„gute“Tagesordnungaus?• WodurchlässtsichdieTeilnehmerzahlerhöhen?• GestaltungstippsvomEinladungsschreibenbiszur

Sitzordnung• Umgangmit„Störungen“imVersammlungsge-

schehen• DieHeterogenitätderGruppeinderVersammlung

ressourcenorientiert nutzen• BreitgefächertesmethodischesHandwerkszeug

aus der Praxis – für die Praxis• DieSB-VersammlungalswertvollesInstrumentder

SBV-Arbeit erkennen und nutzen

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Methodisches Handwerkszeug zur Gestaltung von Schwerbehindertenversammlungen

n Lehrmethoden

moderierter ErfahrungsaustauschEinzel-, Partner- bzw. GruppenarbeitPräsentation unterschiedlicher MethodenVisualisierung/IllustrationGruppendiskussion

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Seminar-Nummer: BIS

TerminMontag und Dienstag11. und 12. Mai 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten96,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kreditkar-tenzahlung möglich

ReferentinNadja Buhre

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Das Seminar bietet Raum zur Erprobung bewährter Mittel, um die eigene Durchsetzungskraft als Ergän-zung zum SGB IX / BTHG zu erkennen, zu stärken und gezielt einzusetzen.Das gesetzlich vorgesehene Aufgabenfeld einer SBV ist praktisch eine Herausforderung, da die Vielzahl und Komplexität der einzelnen Belange inhaltlich, fachlich wie persönlich nur schwer zu bewältigen sind. Um sich nicht in Aufgaben zu verlieren, sind klare Zielvorstellungen und Handlungsweisen nötig, damit sie sich nicht lähmend auf das eigene Engagement auswirken und dadurch auf Dauer zu Qualitäts- wie Motivationsabfall führen können.Aber auch klare Ziele führen nicht zum Erfolg, wenn sie nicht selbstbewusst, durchsetzungsstark und „mit Biss“ verfolgt werden. Gerade in Situationen, in denen die gesetzliche Grundlage des SGB IX eine rechtliche Durchsetzbarkeit entbehrt, ist die SBV oft auf persönliche und soziale Kompetenzen verwiesen, um den Anliegen - auch ohne juristische Mittel - das nötige Gewicht zu verleihen sowie Gehör und Beach-tung (z.B. bei Vorgesetzten) zu finden.

n Seminarinhalte

• DurchsetzbarkeitvonRechtenundPflichtenimSGB IX bzw. BTHG

• HindernisseimAmtidentifizieren,klare(neue)Ziele ableiten

• persönlicheDurchsetzungskraftstärkendurchSelbstvertrauen und authentischem Auftreten

• innereHaltunginKörpersprachemanifestierenund nach außen tragen

• GlaubwürdigkeiterhöhendurchkonsequentesHandeln

• guteLobbyarbeitfürschwerbehinderteMenschenüberzeugend präsentieren

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte mit Erfahrung im Amt

BISS zum Ziel - das Amt der Schwerbehindertenvertretung zielsicher und durchsetzungsstark führen

n Lehrmethoden

• moderierterErfahrungsaustausch• Einzel-,Partner-bzw.Gruppenarbeit• Sprech-undKommunikationsübungen• praktischeErprobungvonAuftritts-

und Präsentationstechniken• Rollenspiel

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Seminar-Nummer: HÖR

TerminDienstag 11. Februar 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr

OrtBund der Schwerhörigen e.V.Hör-, Beratungs- und Informationszent-rum (HörBiz)Wagnerstraße 4222081 Hamburg

Kostenkeine

ReferentenJörg Winkler, Dipl.-Sozialarbeiter, Hilfsmittelberater

Peter Drews, Vereinsvorsitzender, Hörakustiker a.D.

Thomas Worseck, Geschäftsführer des Gehörlosenverbandes Hamburg e.V.

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmenden bekommen einen Überblick über Hörschädigungen und deren Auswirkungen. Sie er-halten wichtige Informationen über persönliche Hil-fen und Arbeitshilfen für Hörgeschädigte. Darüber hinaus lernen sie das Hör-, Beratungs- und Informa-tionszentrum (HörBiz) und das dortige (Hilfsmittel-) Angebot kennen.

Außerdem wird über die Arbeit und das Angebot des Gehörlosenverbandes Hamburg informiert.

n Seminarinhalte

• EinführungindenThemenbereichHörschädigun-gen

• WiehörenHörgeschädigte?• UnterschiedHören-Verstehen(mitHörbeispielen)• UmgangmitHörgeschädigtenundpsychosoziale

Aspekte• BesondereProblemegehörloserMenschenim

Arbeitsleben• VorstellungundErprobungvonHilfenfür

Hörgeschädigte•• KennenlernenderHilfsmittelberatungsstelledes

Vereins• VorführungneuesterTechnikfürHörgeschädigte

n Lehrmethoden

• Vorstellung und Erproben von Hilfen für Hörge-schädigte

• Referate/Erfahrungsaustausch/Diskussion

Sie bekommen die Möglichkeit einen persönlichen Hörtest zu machen.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte sowie hörgeschädigte Arbeitnehmer

Mit gutem Beispiel: Hören | Der Bund der Schwerhörigen und der Gehörlosenverband Hamburg stellen ihre Arbeit vor

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Seminar-Nummer: SEH

TerminMittwoch 02. September 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 14.00 Uhr

OrtBlinden- und Sehbehindertenverein HamburgHolsteinischer Kamp 26 22081 Hamburg

Kostenkeine

ReferentenMitarbeiterinnen des Blinden- und Seh-behindertenvereins HamburgTechnischer Beratungsdienst des Integ-rationsamtes

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmenden bekommen einen Überblick über Sehbehinderungen und deren Auswirkungen. Sie erhalten nützliche Informationen über persönli-che Hilfen und Arbeitshilfen für den Personenkreis.Sie lernen den Blinden- und Sehbehinderten Verein Hamburg (BSVH) und das Hilfsmittelangebot kennen.

n Seminarinhalte

• EinführungindenThemenbereichSehbehinderun-gen

• WiesehenSehbehinderte?• VorstellungundErprobenvonHilfenfür

Sehbehinderte • KennenlernenderHilfsmittelausstellungdes

Vereins• ErkundendesVereinshauses• GestaltungsschwerpunktefürSehbehinderteim

Arbeitsleben kennenlernen

n Lehrmethoden

• VorstellenundErprobenvonHilfenfürSehbehin-derte

• KennenlerneneinesOrientierungs-undLeitsys-tems

• Referate• Erfahrungsaustausch/Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Sozialberatungen sehbehinderte Arbeitnehmer- innen und Arbeitnehmer

Mit gutem Beispiel: Sehen | Der Blinden- und Sehbehinderten-verein Hamburg stellt seine Arbeit vor

Seminar-Nummer: SEH

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n Seminarziele

Die Zahl älterer und körperlich beeinträchtigter Mit-arbeiter nimmt zu. Zukunftsfähige Unternehmen entwickeln Konzepte, damit auch diese Beschäftig-tengruppen ihre Leistungsfähigkeit voll einbringen können. Inklusion und Barrierefreiheit sind hierbei wichtige Stellschrauben.Wer Barrierefreiheit zum geeigneten Zeitpunkt be-rücksichtigt, spart Kosten und schafft Arbeitsbedin-gungen, von denen die gesamte Belegschaft profi-tiert.Das Seminar zeigt die Vorteile einer inklusiven Unter-nehmenskultur und einer barrierefreien Arbeitswelt auf. Wir vermitteln praxisnah, wie sich Veränderun-gen im eigenen Unternehmen verankern lassen. Sie erhalten Anregungen zur Umsetzung eines solchen Strategiekonzepts und lernen konkrete Maßnahmen kennen, die zum Beispiel in Aktionspläne einfließen können.

n Seminarinhalte

Die Seminarveranstaltung vermittelt Kenntnisse zu folgenden Themen:• Mitwelchen altersbedingtenVeränderungen und

Behinderungen sollten sich Unternehmen ausein-andersetzen?

• Wasbedeutet inklusiveUnternehmenskultur undwie kann sie entstehen?

• Bei welchen unternehmerischen Entscheidungenlohnt es sich, auf Barrierefreiheit zu achten, zum Beispiel bei Um- und Neubauten, beim Erwerb von Arbeitsmitteln, beim Relaunch der Internetseite?

• Wie lassen sich InklusionundBarrierefreiheit imeigenen Unternehmen Schritt für Schritt umset-zen und welche Informationen und Leitfäden un-terstützen dabei?

Seminar-Nummer: IB

TerminFreitag28. August 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr

OrtBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und IntegrationHamburger Str. 47Raum 913 22083 Hamburg

Kostenkeine

ReferentinSimone Lerche

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inklusion und Barrierefreiheit – Strategiekonzept mit Weitblick

n Lehrmethoden

• VorstellungvonBest-Practice-Beispie-len

• SelbsterfahrungvonBarrieren,zumBeispiel digitale Barrieren, schlechte Akustik

• PraxisübungenzurAnwendungvonPlanungshilfen und Umsetzung von Aktionsplänen

• AustauschundDiskussion

Seminar-Nummer: SEH

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Seminar-Nummer: AGG

TerminMontag bis Mittwoch22. bis 24. Juni 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 12.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten174,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Be-triebs- und Personalräte sowie für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

n Seminarziele

Das Antidiskriminierungsrecht nimmt im Bereich des Rechts der Menschen mit Behinderung eine wachsen-de Rolle ein. Dabei ist besonders in der Praxis noch viel Klärungsbedarf:

• WieerkenntmanBenachteiligung imArbeitsver-hältnis?

• Wiewirken sich die Folgen einer Verletzung derBeteiligungspflichten gegenüber der Schwerbe-hindertenvertretung (SBV) aus?

• In welchen Fällen besteht ein Schadenersatzan-spruch gegenüber dem Arbeitgeber?

• InwelchenFällenmusseinBetrieblichesEinglie-derungsmanagement (BEM) vor einer Kündigung durchgeführt werden und wie?

• WasheißtPräventionundwaspassiert,wennsienicht stattfindet?

Diese und viele weitere Fragen werden in diesem Se-minar unter Berücksichtigung der aktuellen Recht-sprechung und Literatur beantwortet.

n Seminarinhalte

• Grundsätze des Allgemeinen Gleichbehand-lungsgesetzes (AGG) – insbesondere: Verbot der Benachteiligung wegen der Behinderung

• NeudefinitiondesBehinderungsbegriffs• BenachteiligungwegenderBehinderungbeiEin-

stellung• BenachteiligungimlaufendenArbeitsverhältnis• BetrieblichesEingliederungsmanagementund

Prävention• BehinderungsgerechteBeschäftigung• Wiedereingliederung• KündigungsschutzundAllgemeinesGleichbe-

handlungsgesetz (AGG) • RechtsfolgenderBenachteiligung:Schadenser-

satz und Entschädigung• RollederSBV

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – Benachteiligungs-schutz für behinderte Menschen

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• Arbeitsunterlagen/Checkliste• Diskussion

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Seminar-Nummer: IFD

TerminMittwoch01. April 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 13.00 Uhr

OrtIntegrationsfachdienst Hamburgc/o ARINETSchauenburgerstraße 620095 Hamburg

Kostenkeine

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Vier Anerkennungsstunden für Disability Manager

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Als zentraler Integrationsfachdienst (IFD) bietet der IFD-Hamburg Begleitung und Sicherung der Arbeits-verhältnisse von Beschäftigten mit Schwerbehinde-rung (oder Gleichstellung) in Hamburg.Er berät und unterstützt im Auftrag des Integrati-onsamts Beschäftigte in Hamburg mit Schwerbe-hinderung oder Gleichstellung und ihre Arbeitgeber (weitere Informationen auf Seite 43).

n Seminarziele

Die Teilnehmer lernen bei der Halbtagsveranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Sie bekommen einen Überblick über Organisation und Aufgaben. Außer-dem erfahren sie, wer fachlich für welche Behinde-rungsgruppen zuständig ist.Das Ziel ist, dass die Teilnehmer am Ende des Semi-nars wissen, wie sie den IFD im Rahmen ihrer Aufga-ben im Betrieb nutzen können.

n Seminarinhalte

• rechtliche Grundlagen der IFD-Arbeit• dasBeratungsangebotdesIFD• verschiedeneFormenderArbeitsbegleitung• BegutachtungsverfahrenzurFeststellungder

Höhe von Minderleistungen

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• VorstellungvonErfahrungsbeispielen

Kooperationspartner stellen sich vor – Integrationsfachdienst Hamburg

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Seminar-Nummer: VAA1

Termin 1Mittwoch 03. Juni 2020

Seminar-Nummer: VAA2

Termin 2Mittwoch 19. August 2020

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtWÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

Kosten48,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kredit- kartenzahlung möglich

ReferentenMitarbeiter des Versorgungsamtes Hamburg und der Agentur für Arbeit

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager.

n Seminarziele

Die Teilnehmer lernen durch den Besuch der eintägi-gen Veranstaltung die Akteure vor Ort kennen. Das Seminar vermittelt außerdem die Grundsätze des Feststellungsverfahrens beim Versorgungsamt, die Bedeutung von besonderen Merkzeichen und infor-miert über die Parkerleichterungen.

Nach dem Seminar sollen die Teilnehmer in der Lage sein, behinderte Mitarbeiter bei der Antragstellung beim Versorgungsamt zu unterstützen.

Die Schulung vermittelt zudem die wesentlichen För-dermöglichkeiten der Arbeitsagentur, zum Beispiel bei der Einstellung schwerbehinderter Menschen und informiert über die Möglichkeiten der Mehrfachan-rechnung.

Die Teilnehmer lernen die Grundsätze des Gleichstel-lungsverfahrens kennen, um Menschen mit Behin-derung im Gleichstellungsverfahren bei der Arbeits-agentur unterstützen zu können.

n Seminarinhalte

• DasAnerkennungsverfahrenbeimVersorgungs-amt nach § 69 SGB IX

• DasGleichstellungsverfahrennach§68SGBIXdurch die Arbeitsagentur

• FördermöglichkeitenderAgenturfürArbeit

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferate• ErarbeitungvonAntragsunterlagen/

Checklisten • Praxisfragen/Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Kooperationspartner stellen sich vor –Versorgungsamt Hamburg und Arbeitsagentur Hamburg

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n Seminarziele

Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars in der Lage sein, die Kommunikationsmög-lichkeiten mit gehörlosen Menschen besser zu nutzen. Außerdem lernen sie neue Kommunikationsmöglich-keiten kennen. Dadurch können sie Verständigungs-schwierigkeiten abbauen und mehr Selbstsicherheit gewinnen. Oft lässt sich dadurch das Arbeitsverhält-nis stabilisieren. Ein weiteres Ziel ist die gemeinsame Erarbeitung von Leitlinien für den innerbetrieblichen Umgang miteinander.

n Seminarinhalte

Das Seminar vermittelt insbesondere Kenntnisse über• Verhaltenstraining• Hörtraining• Sprech-undSprachpflege• nonverbaleKommunikation• technischeHilfen• Sozial-undSchwerbehindertenrecht

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche • Kurzreferate• Gruppenarbeit• Diskussion

Der Lehrgang wird begleitet von Gebärdensprach-dolmetschern.

Freistellung

Für alle Teilnehmer der Freien und Hansestadt Ham-burg gewährt das Personalamt Sonderurlaub für Be-amte unter Fortzahlung der Bezüge nach Nr. 13 der Hamburgischen Sonderurlaubsrichtlinien. Für teilnehmende Arbeitnehmer ist das Personalamt mit der übertariflichen Genehmigung von Sonderur-laub nach §28 TV-L unter Fortzahlung der Bezüge einverstanden. Der Antrag ist bei der zuständigen Personalabteilung zu stellen.

für gehörlose Menschen nur zusammen mit hörenden Arbeitskollegen und / oder Vorgesetzten, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, die regelmäßig mit gehörlosen Menschen zusammenarbeiten

Gehörlosen-Arbeitskollegen-Seminar

Seminar-Nummer: GAK

TerminMontag bis Freitag 21. bis 26. September 2020

Beginn am Montag: 9.00 Uhr Ende am Freitag: 13.00 Uhr

OrtReha-Zentrum für Hörgeschädigte CampusAm Gerhardshain 4424768 Rendsburg

KostenBei dem Gehörlosen-Arbeitskollegen- Seminar gilt eine abweichende Kosten- regelung.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Bahnfahrt übernimmt für alle Teil-nehmer das Integrationsamt.

ReferentenMitarbeiter des Reha-Zentrums für Hörgeschädigte

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: AG 1

Termin 1Dienstag und Mittwoch23. und 24. Juni 2020

Seminar-Nummer: AG 2

Termin 2Dienstag und Mittwoch03. und 04. November 2020

Für beide Termine gilt:

Ort und Zeit Tag 1Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und IntegrationHamburger Straße 479. OG, Raum 91322083 Hamburg

Beginn: 09.30 UhrEnde: 13.00 Uhr

Ort und Zeit Tag 2Arbeitsgericht HamburgOsterbekstraße 9622083 Hamburg

Beginn: 09.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

Kostenkeine

ReferentinDr. Ulrike Höppner

n Seminarziele und Seminarinhalte

Die zweitägige Veranstaltung gibt Einblicke in die Verhandlungsführung und Entscheidungsfindung des Arbeitsgerichts. Die Seminarteilnehmer können auch bei einem Güte-/Kammertermin im Arbeitsgericht dabei sein.

Am ersten Tag werden die Sachverhalte für den Güte-/ Kammertermin im Arbeitsgericht gründlich vorbereitet. Dazu findet eine gemeinsame Bearbei-tung der wesentlichen arbeits- und kündigungs-schutzrechtlichen sowie verfahrensmäßigen Aspekte der Einzelfälle statt.

Am zweiten Tag ist die Teilnahme an den Ver-handlungen im Arbeitsgericht vorgesehen. Im Anschluss an die Sitzung werden die Entschei-dungen des Gerichts gemeinsam nachbereitet.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Be-triebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Aus der Praxis der Gerichte – Das Arbeitsgericht

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Seminar-Nummer: SG 1

Termin 1April 2020 (genauer Tag wird noch mitgeteilt)

Seminar-Nummer: SG 2

Termin 2Oktober 2020 (genauer Tag wird noch mitgeteilt)

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtSozialgericht HamburgDammtorstraße 7 20354 Hamburg

Kostenkeine

ReferentinKatrin Baum-Schulz

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele und Seminarinhalte

In dem Seminar geht es um Klagen gegen Entschei-dungen des Versorgungsamtes Hamburg.

Die Veranstaltung soll Einblicke in Verhandlungsfüh-rung und Entscheidungsfindung des Sozialgerichts geben. Die direkte Teilnahme an einem Verhand-lungstermin im Sozialgericht ist vorgesehen.

Im Anschluss an die Sitzung steht die Richterin den Seminarteilnehmern für Fragen zur Verfügung.

Wünschenswert ist, dass die Teilnehmer bereits den Grund- und Aufbaukurs bzw. das Intensive Eingangs-seminar besucht haben.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Aus der Praxis der Gerichte – Das Sozialgericht

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Seminar-Nummer: P 1

TerminMontag und Dienstag 20. und 21. April 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtHoliday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburg

Kosten96,00 €

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö-here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter-stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb-liches Handeln und Gesprächsführung setzen.

n Seminarinhalte

· Wie zeigen sich psychische Erkrankungen im Arbeitskontext?

• Balance-ModellundHILFE-KonzeptimUmgangmit dem o.g. Personenkreis

• GesprächsführungbeiBeschäftigtenmitpsychi-scher Erkrankung

• Unterstützungsangebote,insbesonderedurchden Integrationsfachdienst Hamburg

• StufenweiseWiedereingliederung/BetrieblichesEingliederungsmanagement (BEM)

• PsychischeBelastungenimArbeitsleben

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• Kleingruppenarbeit• Rollenspiel

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Beschäftigte mit psychischer Erkrankung/seelischer Behinderung

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Seminar-Nummer: P 2

TerminMontag 28. September 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 16.30 Uhr

OrtHoliday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburg

Kosten48,00 €

ReferentenMitarbeiter des Integrationsfachdienstes Hamburg

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen durch die Schulung eine hö-here Sensibilität für die Belange von Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung entwickeln und Handlungssicherheit im Umgang mit Betroffenen gewinnen. Das Seminar vermittelt das Spektrum der inner- und außerbetrieblichen Unter-stützungsmöglichkeiten und will Impulse für betrieb-liches Handeln und Gesprächsführung setzen.

n Seminarinhalte

• WiezeigensichpsychischeErkrankungenimAr-beitskontext?

• Balance-ModellundHILFE-KonzeptimUmgangmit dem o.g. Personenkreis

• GesprächsführungbeiBeschäftigtenmitpsychi-scher Erkrankung

• Unterstützungsangebote,insbesonderedurchden Integrationsfachdienst Hamburg (IFD)

• StufenweiseWiedereingliederung/BetrieblichesEingliederungsmanagement (BEM)

• PsychischeBelastungenimArbeitsleben

n Lehrmethoden

• Vortrag• Diskussion• Kleingruppenarbeit• Rollenspiel

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Betrieblicher Umgang mit Beschäftigten mit psychischer Erkrankung / seelischer Behinderung

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Seminar-Nummer: BRK

TerminMittwoch 18. März 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten60,00 €

ReferentinDr. Babette Tondorf

Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen verbie-tet die Diskriminierung von Menschen mit Behinde-rungen in allen Lebensbereichen. Die Konvention fordert auch einen inklusiven Ar-beitsmarkt, in welchem Menschen mit Behinderung die gleichen Verdienstchancen und Entfaltungsmög-lichkeiten ihrer Talente und Fähigkeiten haben wie Menschen ohne Behinderung.Diese Vorgaben in den Betrieben und Dienststellen mit Leben zu füllen, ist Aufgabe der Arbeitgeber sowie der Schwerbehindertenvertretungen i.S.d. § 95 Abs.1 Nr. 1 SGB IX und auch der Betriebs- und Personalräte.

n Seminarziele

Das Seminar will den Teilnehmern Inhalt und recht-liche Bedeutung des völkerrechtlichen Vertrags in Deutschland mit klarem Praxisbezug zur Inklusion von Menschen mit Behinderung im Bereich Arbeit und Beschäftigung vermitteln.

n Seminarinhalte

• WasverbirgtsichhinterderBehindertenrechts-konvention (BRK) der Vereinten Nationen?

• VermittlungdesEntstehungsprozessesunddesInhalts dieses Übereinkommens der Vereinten Na-tionen über die Rechte von Menschen mit Behin-derungen.

• PraktischeBedeutungderKonventionsnormenfür das alltägliche Arbeitsleben behinderter Men-schen, zum Beispiel, welche Rechte unmittelbar Anwendung finden.

• AuswelchenRechtenkönnenindividuelleAnsprü-che abgeleitet werden?

• Wiekannmandiesegeltendmachen?• WielegtmanNormenvölkerrechtkonformaus?• WieverhaltensichderGrundsatzderNichtdis-

kriminierung und der Versagung angemessener Vorkehrungen zueinander?

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

n Lehrmethoden

• Vortrag• Gruppendiskussion

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Seminar-Nummer: REF

TerminMittwoch 27. Mai 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtElsa Brändström HausKösterbergstraße 6222587 Hamburg

Kosten41,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kredit- kartenzahlung möglich

ReferentenDr. Babette Tondorf

n Seminarziele

Rechte und Pflichten im Innenverhältnis (Rollen der Vertrauensperson selbst und aller stellvertretend gewählten Mitglieder) und im Verhältnis zu Arbeit-geber/Dienstherrn, Betriebsrat/Personalrat, Inklu-sionsbeauftragter/m, Integrationsamt und anderen. Klassische und neue Konfliktfelder, Lösungsmöglich-keiten.Infolge der erweiterten Heranziehungs- und Schu-lungsrechte der Schwerbehindertenvertretungen durch die jüngste SGB IX – Reform spielt der Ein-satz der stellvertretend gewählten Mitglieder eine wesentlich größere Rolle in der betrieblichen Praxis der Schwerbehindertenvertretungen als zuvor. Die Neuerungen führen entsprechend dem Willen des Gesetzgebers zu terminlicher Entlastung aller Be-teiligten und mehr Kompetenz, wirft aber auch neue Fragen und Probleme auf.

n Seminarinhalte

• WelcherechtlichenBefugnissehatdasherange-zogene Mitglied in seinem Aufgabenbereich, kann es hier entgegen dem Willen der Vertrauensper-son entscheiden?

• WelcheAbstimmungserfordernissebestehen?• WasgiltimAußenverhältnis,washabenArbeitge-

ber/Dienstherr, Betriebsrat/Personalrat, Inklu-sionsbeauftragte/r, Integrationsamt bei Tätig-werden eines stellvertretenden Mitglieds (z.B. im Kündigungsschutzverfahren) zu beachten?

• Wastun,wenndasstellvertretendgewählteMitglied erklärt, vorrangig seiner Aufgaben als Betriebs- oder Personalratsmitglied nachkommen zu wollen (Doppelmandat)?

• WerbestimmtüberdenEinsatzderBürokraft?• Wieverteiltmandieräumlichenundsächlichen

Mittel untereinander?• WelcheFreistellungsrechtehatdasstellvertre-

tend tätige Mitglied bei Stellvertretung und Her-anziehung gegenüber dem Arbeitgeber?

• DarfderArbeitgeberüberdaszeitlicheMaßin-terner Abstimmungserfordernisse mitbestimmen?

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Nach der Reform des SGB IX – Rechte und Pflichten für Schwer-behindertenvertretungen und ihre Stellvertretenden Mitglieder

• WerorganisiertundkoordiniertdenEinsatz der Mitglieder bei Urlaub oder Erkrankung von in der Rangfolge vor-stehenden Mitgliedern?

• WelcherechtlichenHandlungsmög-lichkeiten bestehen bei Konflikten zwischen der Vertrauensperson und stellvertretend gewählten Mitgliedern?

Das Tagesseminar vermittelt alles Wis-senswerte aus Gesetz, Rechtsprechung und Literatur zu diesen Fragen, immer aufbereitet anhand von konkreten Praxis-fällen und passenden Lösungen.

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Seminar-Nummer: DSGVO

Termin 1Donnerstag 30. April 2020

Termin 2Mittwoch 04. November 2020

Für beide Termine gilt:

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten60,00 €

ReferentinInga Orlowski (mit Assistenzhund)

Sieben Anerkennungsstunden für Disability-Manager

n Seminarziele

Die neue Datenschutz-Grundverordnung findet auch in der Arbeit der Schwerbehindertenvertretungen und Personalvertretungen Anwendung und muss umgesetzt werden. Was ist zu beachten? Diese Fra-ge wird in diesem Seminar beantwortet.

n Seminarinhalte

Betrachtet werden die unterschiedlichsten Anwen-dungsbereiche/Berührungspunkte im Bereich Da-tenschutz:

• BEM–BetrieblichesEingliederungsmanagement• Kündigungsschutzverfahren• Einstellungsverfahren• Betriebsarzt• Amtsarzt• VerwahrungeigenerAkten• Datenweitergabe• Einwilligungserklärung

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Fallbeispiele• Diskussionen

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Datenschutz im Bereich Schwerbehindertenvertretung/ Personalvertretung – Umsetzung der neuen DSGVO

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Seminar-Nummer: BEM

TerminMittwoch und Donnerstag 15. bis 16. April 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtElsa Brändström HausKösterbergstraße 6222587 Hamburg

Kosten82,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kredit- kartenzahlung möglich

ReferentinDr. Babette Tondorf

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Arbeits-unfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Ar-beitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Ar-beitsplatz erhalten werden kann. Dieses Seminar soll vor allem die rechtlichen Grund-lagen und grundsätzliche Kenntnisse über die be-triebliche Organisation des Betrieblichen Eingliede-rungsmanagements (BEM) vermitteln.

n Seminarinhalte

unter anderem: • RechtspflichtdesArbeitgebers• AbgrenzungzurstufenweisenWiedereingliede-

rung• BeteiligungderInteressenvertretungen• FormularienimRahmendesBEM• UmgangmitmitarbeiterbezogenenGesundheits-

daten im BEM• NegativeGesundheitsprognoseimKündigungs-

kontext• ErfolgsfaktorenimBEM• BEMundKrankenrückkehrgespräche• KernpunktederbetrieblichenOrganisation• RollederVorgesetzten• MaßnahmenimBEM• RechtsprechungzumBEM• FälleausderanwaltlichenPraxis

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Einzel-,Partner-undGruppenarbeit• Diskussion

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte

Betriebliches Eingliederungsmanagement – Rechtliche Grundlagen

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Seminar-Nummer: BEM 1

TerminDienstag und Mittwoch 26. und 27. Mai 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

ReferentenMitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei längerer Ar-beitsunfähigkeit - von insgesamt mehr als sechs Wochen innerhalb von zwölf Monaten - zu klären, wie Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann bzw. wie erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.

Dieses Seminar soll neben den rechtlichen Grundla-gen weitergehende Kenntnisse über die betriebliche Organisation des Betrieblichen Eingliederungsma-nagements (BEM) vermitteln.

n Seminarinhalte

unter anderem: • RechtlicheGrundlagengem.§84Abs.2SGBIX• AbgrenzungzurstufenweisenWiedereingliede-

rung gem. § 28 SGB IX i. V. m. § 74 SGB V• BeteiligungsrechtederInteressenvertretungen

am BEM• VerfahrensablaufdesBEM• ZusammenwirkenderBeteiligtenimBEM(Be-

troffene, BEM-Team, Führungskraft, interne und externe Akteure)

• Handlungsleitfadenerstellen• UnterstützungsstrukturenimBEM• MaßnahmenimRahmendesBEM• BEMimKontextderkrankheitsbedingtenKündi-

gung• DatenschutzimBEM• FallmanagementundPraxisbeispiele• BesprechungeigenerFallfragen

n Lehrmethoden

• Trainer-Input• Einzel-,Partner-undGruppenarbeit• Diskussion

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 1

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Seminar-Nummer: BEM 2

TerminDienstag und Mittwoch 15. und 16. September 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

ReferentMitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Ziel des Seminars ist es, juristische und praxisbezo-gene Fragen zu klären, die bei der Ein- und Durchfüh-rung des BEM aufgetreten sind. Außerdem werden anhand von Fallbesprechungen Handlungsmöglich-keiten im BEM aufgezeigt.

n Seminarinhalte

unter anderem: • neuesterechtlicheEntwicklungenimBEM• BestpracticefürdieDokumentationundden

Datenschutz im BEM• BildungvonBEM-TeamsinUnternehmen• Betriebsvereinbarungengestalten• UnterstützungsstrukturenundAntragstellung• (Leistungsträger,Rentenartenetc.)• MöglichkeitenimBEMundgelungeneBeispiele

der betrieblichen Eingliederung• EvaluierungundErgebnismessung• Besprechungvonexemplarischenundkonkret

anliegenden Fällen • KlärungjuristischerFragen

n Lehrmethoden

• Trainer-Input • Einzel-,Partner-undGruppenarbeit• RealsimulationenmitAuswertung

(Selbstreflexion und Feedback)

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieb-lichen Eingliederungsmanagement (BEM), insbesondere an BEM 1, teilgenommen haben.

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis - Teil 2

Seminar-Nummer: BEM 1

TerminDienstag und Mittwoch 26. und 27. Mai 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

ReferentenMitarbeiter der Beratungsprojekte BIHA und handicap

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

Page 38: Fortbildung 2020 - Hamburg€¦ · Thüringen 10.02. - 14.02. 06.04. - 18.04. 22.05. 20.07. - 29.08. 17.10. - 30.10. 23.12. - 02.01. NutzuNgshiNweis Diese Druckschrift wird im Rahmen

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Seminar-Nummer: BEMG

TerminMittwoch bis Freitag 21. bis 23. Oktober 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Kosten180,00 €

ReferentThomas Frick

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Die Teilnehmenden werden in die Lage versetzt, BEM-Gespräche noch professioneller und erfolgrei-cher zu führen.

n Seminarinhalte

• GrundlagenderEingliederungsgespräche:Ge-sprächsmodell, innere Haltung

• Gesprächsleitfaden:ressourcen-undlösungsori-entiertes Fragen, vertieftes aktives Zuhören

• ProfessionellerUmgangmitschwierigenGe-sprächssituationen

• RollenidentitätvonBEM-Koordinator/inundan-deren BEM-Beauftragten (z.B. Schwerbehinder-tenvertretung, Betriebsarzt/-ärztin)

• AllparteilichkeitimBEM• Eingliederungsgesprächeführen:Fallbeispiele,

Realsimulationen• ErarbeitungdesEingliederungsplans

n Lehrmethoden

• Trainerinput• Einzel-,Partner-undGruppenarbeit• RealsimulationenmitAuswertung

(Selbstreflexion und Feedback - auf Wunsch auch mit Video-Feedback)

für Arbeitgeber, Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, sowie für Arbeitgeber und BEM-Beauftragte, die bereits an Seminaren zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement teilgenommen haben und die rechtlichen Grundlagen und die betriebliche Organisation kennen

Betriebliches Eingliederungsmanagement – BEM-Gespräche professionell führen

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Seminar-Nummer: IV

TerminDonnerstag und Freitag 26. und 27. März 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

ReferentinLarissa Wocken

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Inklusionsvereinbarungen können helfen, konkrete Maßnahmen und Wege auf einem Weg zu einem in-klusiven Arbeitsmarkt zu finden. Eine solche Vereinbarung könnte zum Beispiel fol-gende Themen enthalten: Bewusstseinsbildung, Öf-fentlichkeitsarbeit, Arbeitsplatzgestaltung, Beschäf-tigung, Ausbildung, Bildung und Qualifizierung. Das Instrument der Inklusionsvereinbarung soll die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsle-ben dadurch stärker unterstützen, dass die betrieb-liche Integrationsarbeit über Zielvereinbarungen ge-steuert wird. Es sollen betriebsnahe Vereinbarungen abgeschlossen werden, die geeignet sind, die Be-schäftigungssituation spürbar zu verbessern.Arbeitgeber treffen mit der Schwerbehindertenver-tretung und dem Betriebs- bzw. Personalrat eine ver-bindliche Inklusionsvereinbarung. Dazu werden die Teilnehmer die Inhalte und die Struktur erarbeiten.

n Seminarinhalte

Inklusionsvereinbarungen • Woregeln?• Warumregeln?• Wieregeln?• Werregelt?• Waspassiert,wennniemandregelt?

n Lehrmethoden

• Lehrgespräch• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsameErarbeitungvonArbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inklusionsvereinbarungen – ein Weg zur Inklusion

Seminar-Nummer: BEMG

TerminMittwoch bis Freitag 21. bis 23. Oktober 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstr. 15022527 Hamburg

Kosten180,00 €

ReferentThomas Frick

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: ALK

TerminMontag bis Mittwoch 16. bis 18. November 2020

Beginn am Montag: 10.00 Uhr Ende am Mittwoch: 15.30 Uhr

sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung (Termin wird noch gesondert mitgeteilt)

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten394,00 €

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Etwa jeder zwanzigste Arbeitnehmer in der Bundes-republik hat massive Alkoholprobleme, darunter auch viele schwerbehinderte Menschen. Andere sind von Schwerbehinderung bedroht. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminarbesuch in der Lage sein, Alkoholprobleme im Betrieb zu erkennen und Betroffene über Hilfsangebote zu informieren. Außerdem sollten die Teilnehmer an der Erstellung eines betrieblichen Sucht-Präventionsprogrammsmitwirken können.

n Seminarinhalte

• Alkoholerkrankung–Definition,Symptome,Krankheitsverlauf, Ursachen

• AuswirkungendesAlkoholkonsumsimUnterneh-men, Unfallhäufigkeit, Fehlzeiten, Belastung des Arbeitsklimas

• FrüherkennungundbetrieblicheSuchtpräventiondurch betriebsinterne Aufklärungsarbeit

• dieRolledesHelfers:Co-Abhängigkeitenerken-nen; Unterstützung ohne Bevormundung

• TippsfürBeratungsgespräche–kurzeÜbungen• BetriebsvereinbarungenundersteHandlungs-

schritte im Unternehmen• AufbaueinesbetrieblichenSucht-Präventions-

programms• Gesprächstraining:ÜbungenzurErweiterungder

Gesprächskompetenz • ChancenzurErhaltungdesArbeitsplatzesund

berufliche (Wieder-) Eingliederung

n Lehrmethoden

• Lehrgespräche• Kurzreferat• Gruppenarbeit/Fallbeispiele• gemeinsameErarbeitungvonArbeitsunterlagen/

Checkliste• Diskussion

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Thema Alkohol: Suchtprävention am Arbeitsplatz

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Seminar-Nummer: MD

TerminMittwoch bis Freitag 15. bis 17. April 2020 und Freitag 19. Juni 2020

Beginn am Mittwoch: 10.00 Uhr Ende am Freitag: 15.30 Uhr

sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung (Termin am Freitag 19. Juni 2020)

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten394,00 €

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

n Seminarziele

Psychische Belastung am Arbeitsplatz und Stress machen krank. Um die Arbeit zu bewältigen, grei-fen immer mehr Beschäftigte zu Psychopharmaka wie Neuro-Enhancement (Hirndoping). Aber welche Risiken sind damit verbunden? Die Übergänge zur Abhängigkeit sind fließend, ein Missbrauch schwer zu erkennen. Mitarbeiter, die die Wahrnehmung ein-schränkende Drogen oder stark beruhigende Medika-mente „konsumieren“, bringen sich selbst und andere in Gefahr. Die Folgen einer Medikamenten- oder Drogenabhän-gigkeit münden durch psychische wie körperliche Schäden oftmals in der Schwerbehinderung. Die Teilnehmer sollen nach dem Seminarbesuch in der Lage sein, Suchtprobleme im Betrieb zu erken-nen und Betroffene über Hilfsangebote zu informie-ren. Außerdem sollten sie in der Lage sein, an der Erstellung eines betrieblichen Sucht-Präventionspro-gramms mitzuwirken.

n Seminarinhalte

• GrundlagenzumThemaMedikamentenabhängig-keit (Definition, Entwicklung, Medikamentengrup-pen, Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial, Verordnungspraxis, low-dose-dependence etc.)

• MedikamentenabhängigkeitbeiFrauen• diestilleSucht:ErkenneneinerMedikamentenab-

hängigkeit• illegaleDrogen(Stoffkunde,MerkmaleeinerAb-

hängigkeit) • InterventionundBehandlung• ErweiterungderHandlungs-undKommunikati-

onskompetenz bezüglich des Themas Sucht • Gesprächsführungbei(Sucht-)Auffälligkeit,

Co-Abhängigkeit, betriebliche Hilfsangebote • arbeitsrechtlicheAspekte(z.B.VerlustvonVersi-

cherungsschutz, Kontrolle)• BetriebsvereinbarungSucht:inhaltlicheGestal-

tung und Umsetzung

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Be-triebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Medikamente und illegale Drogen am Arbeitsplatz

Seminar-Nummer: ALK

TerminMontag bis Mittwoch 16. bis 18. November 2020

Beginn am Montag: 10.00 Uhr Ende am Mittwoch: 15.30 Uhr

sowie 1 Tag in einer Therapieeinrichtung (Termin wird noch gesondert mitgeteilt)

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten394,00 €

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

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Seminar-Nummer: BG

TerminMontag und Dienstag 02. und 03. November 2020

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtElsa Brändström HausKösterbergstraße 6222587 Hamburg

Kosten82,00 €

Kostenübernahmeerklärungen werden nicht akzeptiert, nur bar, EC + Kredit- kartenzahlung möglich

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, die bereits am Grund- und Aufbauseminar oder am Intensiven Eingangsseminar teilgenommen haben

Schwierige Beratungsfälle aus der Praxis der SBV

n Seminarziele

Die Teilnehmer sollen nach dem Besuch des Seminars • AnregungenodersogarLösungsideenzuihren

eingebrachten Praxisfällen bekommen,• KlarheitindereigenenRollealsSBVgewinnen,• Grenzensetzenundeinhaltenlernen,• eineprofessionelleOrientierungimpraktischen

Austausch finden,• erlernteGrundlagenausdenGrund-undAufbau-

seminaren sicher anwenden können,• dieMöglichkeithaben,sichals„Einzelkämpfer“mit

anderen Kolleginnen und Kollegen zu vernetzen.

n Seminarinhalte

Der Lehrgang bietet Teilnehmern aus den Grund- und Aufbauseminaren die Gelegenheit, schwierige Bera-tungssituationen aus der eigenen Praxis der Schwer-behindertenvertretung darzustellen und zu bearbei-ten.

Inhaltliche Bestandteile des Seminars sind:• MethodischeFallbearbeitunganhandvoneinge-

brachten Fallbeispielen.• DieeigeneSichtweiseaufdeneigenenFalldurch

die Wahrnehmung der anderen Teilnehmer/innen ergänzen, bekräftigen oder vielleicht auch hinter-fragen zu lassen.

• Sichpersönlichzuentlasten,indembelastendeFälle erzählt und besprochen werden können.

• RollenklarheitimBeziehungsgeflechtKlient/Be-triebsrat/Personalrat, Vorgesetzten und externe Stellen wie Integrationsamt, Fachdienste, Agentur für Arbeit, Rentenversicherungsträger.

• DieBedeutungderBalancevonNäheundDistanzin der Beratung.

• WichtigetheoretischeGrundlagenderBeratunginder Praxis anwenden können.

n Lehrmethoden

• Vortrag/Präsentation• SystematischeFallbesprechung• Gruppenarbeit• Rollenspiele• Diskussion

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Seminar-Nummer: RES

TerminMontag und Dienstag 23. und 24. März 2020

Beginn: 9.00 UhrEnde: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

ReferentHans Sievert

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Resilienz für betriebliche Interessenvertreter

n Seminarziele

In einer Arbeitswelt, in der insbesondere die psychi-sche Belastung zunimmt, ist es wichtig für die Teil-nehmerinnen/Teilnehmer zu wissen, wie sie gesund durch die Amtszeit kommen und die Doppelbelastung Beruf/Nebenamt gut meistern können. Hierbei spielt die Resilienz, d.h. die „innere“ Widerstandsfähigkeit in Krisensituationen, eine wichtige Rolle.Im Englischen wird das Wort „resilient“ im Sinne von Materialeigenschaften wie „elastisch“ oder „unver-wüstlich“ gebraucht. Damit wird die Fähigkeit eines Werkstoffes beschrieben, nach einer Verformung durch Druck- oder Zugwirkung wieder in seine ur-sprüngliche Form zurückzukehren. Ein resilientes System kann Störungen von innen und außen ausglei-chen oder ertragen, ohne langfristigen Schaden zu nehmen.Resiliente Menschen erleben nach einer krisenhaften Situation ebenso wie alle Menschen einen Leistungs-abfall. Sie kommen aber schneller aus dem Leistungs-tief heraus und sind zudem am Ende widerstandsfähi-ger als vorher.

n Seminarinhalte

Im Seminar wird vermittelt, wie die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eigene Stärken für eine erfolgrei-che Arbeit als Vertrauensperson schwerbehinderter Menschen sowie als Personalrat- bzw. Betriebsrats-mitglied erkennen und effektiv nutzen bzw. einsetzen können.

Die sieben Resilienzfaktoren werden ausführlich vorgestellt. Sie stellen den „Schutzmantel“ dar, um schwierige Zeiten schadlos zu überstehen.

Resilienz ist erlernbar! Die Teilnehmerinnen und Teil-nehmer haben in dem Seminar die Möglichkeit, sich anhand dieser Resilienzfaktoren praxisbezogen eigene Hilfestellungen zur Bewältigung des beruflichen All-tags zu erarbeiten.

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n Seminarziele

Wenn Sie, ganz gleich ob im Beruf oder Privatleben, zu allen Wünschen und Forderungen Ihrer Umge-bung ja sagen, wenn Sie Ihre eigenen Bedürfnisse und Interessen meist zurückstellen, sind Sie sicher gern gesehen und beliebt, aber Sie fühlen sich ir-gendwann benutzt und ausgebrannt. Auch im Rahmen der Ausübung Ihres Ehrenamtes z.B. als SBV kann Sie das „Helfersyndrom“ ereilen, wenn Sie nicht ein klares Rollenverständnis in Ihrer Tätigkeit als SBV entwickeln:

• KlarheitüberdieAufgabenundZuständigkeitenals SBV

• PrinzipderHilfezurSelbsthilfeleben• sichnichtfunktionalisierenlassen• eineguteVernetzungpflegen• DelegationvonbestimmtenAufgabenaninterne

und externe Stellen• EinbeziehungderStellvertretungum nur einige Aspekte zu nennen.

Gerade die zunehmenden psychischen Erkrankungen erfordern neben Fachkenntnissen ein gutes Austari-eren von Nähe und Distanz, einfühlsamer Unterstüt-zung und behutsamer Konfrontation, das Wahrneh-men und Einhalten der eigenen Grenzen.

n Seminarinhalte

In diesem speziellen Kommunikationstraining lernen Sie die psychologischen Hintergründe für ein „vor-eiliges“ Ja kennen und erarbeiten Tipps und Anre-gungen für Ihren Berufsalltag und Ihr Ehrenamt, um nicht voreilig Ja zu sagen, wenn Sie in Wirklichkeit NEIN sagen sollten.

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte

Sag nicht Ja, wenn du Nein sagen möchtest!

Seminar-Nummer: JA-NEIN

TerminMontag und Dienstag23. und 24. November 2020

Beginn: 9.00 Uhr Ende: 15.30 Uhr

OrtLindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße 15022527 Hamburg

Kosten120,00 €

LeitungHans Sievert

Sieben Anerkennungsstunden für Disability Manager

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für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder, Betriebs- und Personalräte, Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Norddeutschlands große Reha-Messe für alle Men-schen mit Behinderung öffnet im Jahr 2020 wieder in Hamburg ihre Tore. Über 130 Aussteller stellen ihre neuesten Produkte und Innovationen vor. Den Besu-cher erwarten verschiedenste Anbieter technischer Hilfsmittel, die nicht nur bei Einschränkungen im Alltag das Leben leichter machen, sondern auch am Arbeitsplatz einsetzbar sind - dabei immer mit dem Ziel vor Augen, die Selbständigkeit im Arbeitsleben des schwerbehinderten Menschen zu erhalten.

Das Integrationsamt ist wieder mit einem Stand vor Ort vertreten, und kann über mögliche Finanzierun-gen und Unterstützungen am Arbeitsplatz informie-ren.

Die Messe findet statt von Freitag, den 19. Juni 2020 bis Sonntag, den 21. Juni 2020.

Das Integrationsamt bietet Ihnen die Möglichkeit, am Eröffnungstag die Messe als Informationsveranstal-tung zu besuchen.

Nach dem Messerundgang erhalten Sie durch die Mit-arbeiter des Integrationsamtes Hamburg fachkundige weitere Informationen.

Eine Eintrittskarte erhalten Sie nach Ihrer Anmeldung zusammen mit Ihrer Einladung.

Seminar-Nummer: IRMA

TerminFreitag19. Juni 2020

Beginn: 10.00 Uhr Ende: 18.00 Uhr

OrtHamburg Messe- und CongressHalle A3Anfahrt über Lagerstraße20357 Hamburg

KostenKeine

ReferentenMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

Besuch der Fachmesse IRMA – der Internationalen Reha- Messe für Alle

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Seminar-Nummer: REHA

TerminMittwoch bis Freitag 23. bis 25. September 2020

Beginn am Mittwoch: 17.00 UhrEnde am Freitag: 14.00 Uhr

OrtIbis Düsseldorf HauptbahnhofKonrad-Adenauer-Platz 14 40210 Düsseldorf

AnreiseDie Anreise erfolgt individuell am 23. September 2020 bis 16.00 Uhr.

Kosten262,00 €

Das Ibis Düsseldorf Hauptbahnhof akzep-tiert keine Kostenübernahmeerklärungen!

Die Bahnkosten (2. Klasse) sowie die Kosten für den Messebesuch erstattet Ihnen das Integrationsamt. Hotel- und Verpfl egungskosten sind vom Arbeitgeber zu tragen.

ReferentenMitarbeiter des Integrationsamtes Hamburg

Vierzehn Anerkennungsstunden für Disability Manager

Auf der weltweit größten Fachmesse für Rehabilita-tion, Prävention, Inklusion und Pfl ege in Düsseldorf stellen etwa 800 Aussteller interessierten Fachleu-ten und Menschen mit Behinderung ihre Hilfsmittel für den Beruf und den Alltag vor. Neue Produkte und praxisnahe Informationen erwarten Sie.

Die Teilnehmer unserer dreitägigen Veranstaltung werden in Gruppen ausgewählte Aussteller und In-formationsveranstaltungen besuchen, die für ihre betriebliche Praxis relevant sein können.

Beim Messerundgang erhalten Sie durch einen tech-nischen Berater des Integrationsamtes Hamburgfachkundige Informationen.

für Schwerbehindertenvertreter und ihre Stellvertreter, Betriebs- und Personal-räte sowie für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Besuch der Fachmesse REHACARE INTERNATIONAL 2020 in Düsseldorf

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Seminar-Nummer: GHW 1

TerminFreitag 06. März 2020

OrtInformations- und Beratungsprojekt handicap, Besenbinderhof 59 20097 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 2

TerminFreitag 08. Mai 2020

OrtHHLABei St. Annen 120457 Hamburg

Seminar-Nummer: GHW 3

TerminFreitag 23. Oktober 2020

OrtEurogate CTH GmbHKurt-Eckelmann-Str. 121129 Hamburg

Für alle Termine gilt:Beginn: 9.30 UhrEnde: 15.30 Uhr

Kostenkeine

LeitungNina Dallmann + Doris Schlarp

Pro Termin vier Anerkennungsstunden für Disability Manager.

n Ziele

In den Hamburger Werft- und Hafenbetrieben wer-den an die Schwerbehindertenvertretungen be-sondere Bedingungen und Anforderungen gestellt. Diese thematisieren wir im Seminar

Die überbetriebliche Zusammenarbeit in diesem Gesprächskreis eröffnet den Teilnehmern innova-tive Ansätze für die Integration von Menschen mit Schwerbehinderung in den Werft- und Hafenbetrie-ben und sichert langfristig deren Arbeitsplätze.

n Themen

• Schwerbehindertenvertretungenunterdenge-genwärtigen wirtschaftlichen Verhältnissen

• überbetrieblicheZusammenarbeitundErfah-rungsaustausch

• HilfeundUnterstützungbeiderinnerbetriebli-chen Überzeugungsarbeit

• GesundheitsschutzundPrävention• ErweiterungvonbetrieblichenSchulungs-und

Qualifizierungsmaßnahmen • ZusammenarbeitmitdenRehabilitationsträgern

Das Integrationsamt Hamburg unterstützt die Zu-sammenarbeit von Schwerbehindertenvertretungen. In diesem Programm könnte demnächst auch Ihr Arbeitskreis zu finden sein!

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder sowie Inklusionsbeauftragte der Arbeitgeber aus dem Bereich Hafen und Werften in Hamburg

Gesprächskreis „Hafen und Werften“

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Seminar-Nummer: ZA

TerminMontag bis Mittwoch 21. bis 23. September 2020

Beginn am Montag: 10.00 Uhr Ende am Mittwoch: 15.30 Uhr

OrtCountry Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strand

Kosten394,00 €

ReferentAchim Toennes

Zwanzig Anerkennungsstunden für Disability Manager

Das Betriebsverfassungsgesetz bzw. Personalvertre-tungsgesetz sowie das Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) schreiben die Zusammenarbeit von Schwerbehinder-tenvertretungen und Betriebs- und Personalräten in einzelnen Bereichen vor.Das Kennen der eigenen Stärken und Potentiale ist die Grundlage dafür, um als Schwerbehindertenver-tretung auf Augenhöhe mit den Betriebs-/Personal-räten zusammenzuarbeiten. Das Seminar wendet sich an Schwerbehindertenver-treter (SBV) und Betriebs- und Personalräte (BR/PR), die gemeinsam die Situation von Arbeitnehmern mit und ohne Behinderung verbessern wollen. Mitglieder des Betriebs- bzw. Personalrats sind deshalb aus-drücklich eingeladen, mit ihrer Schwerbehinderten-vertretung an diesem Seminar teilzunehmen.

n Seminarziele

Die Seminarteilnehmer sollen nach dem Besuch des Lehrgangs:

• dierechtlichenGrundlagendesZusammenar-beitsgebots von SBV und BR/PR kennen

• dieFallstrickederKooperationkennenundkom-petent überwinden können

• dieeigenePersönlichkeitguteinschätzenkönnenund so die Wirksamkeit des eigenen Handelns erhöhen

n Seminarinhalte

• RechtlicheDimensionen-wasdürfen,wasmüs-sen SBV und BR/PR gemeinsam tun?

• GestaltungsmöglichkeitenderbetrieblichenZu-sammenarbeit durch die SBV und BR/PR

• Selbst-&Fremdwahrnehmung-eigeneWahrneh-mungsmuster erkennen

• Persönlichkeiterkennen–MBTI• Wirkungsvollkommunizieren• Konfliktmodelle-konstruktivesHandelnimKon-

fliktfall

für Schwerbehindertenvertretungen und ihre stellvertretenden Mitglieder sowie Betriebs- und Personalräte aus jeweils einem Betrieb/Dienststelleen

Starke Schwerbehindertenvertretungen: Die Zusammenarbeit mit Betriebs-/Personalräten

n Lehrmethoden

• Trainer-Input• SystematischeFallbesprechung/kol-

legiale Beratung • Einzel-,Partner-undGruppenarbeit• SimulationenmitAuswertung• Selbstreflexion• Videofeedback

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Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an:

Markus DrostenTel.: 040 / 428 63-2859E-Mail: [email protected]

Weitere Informationen über das Integrationsamt erhalten Sie auf unserer Webseite unter:

www.hamburg.de/integrationsamt

Das Integrationsamt Hamburg stellt erfreut fest, dass sich viele Betriebe aus den unterschiedlichsten Grün-den zunehmend mit den Themen Inklusion, Beschäf-tigung von behinderten Menschen, Betriebliches Ein-gliederungsmanagement, Gesundheitsförderung und ähnlichen Fragestellungen beschäftigen.

Der Besuch von Seminaren und Fortbildungen außer Haus zu diesen Themen ist aus Zeitgründen für Ar-beitgeber und Führungskräfte häufig nicht möglich. Das Integrationsamt Hamburg bietet Ihnen deshalb an, Fortbildungs- und Informationsveranstaltungen in Ihrem Betrieb durchzuführen.

Abgestimmt auf Ihren Bedarf und Ihre betriebliche Situation konzipiert das Integrationsamt gemeinsam mit Ihnen Seminare und Informationsveranstaltungen rund um das Thema schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben. Einen Überblick über die möglichen Themen verschafft Ihnen dieses Fortbildungspro-gramm, darüber hinaus sind aber auch andere The-men möglich.

Vorab klären wir mit Ihnen den von Ihnen gewünsch-ten Teilnehmerkreis sowie die individuellen betrieb-lichen Fragestellungen und richten danach die Ver-anstaltungsstruktur aus. Außerdem stellen wir Ihnen die erforderlichen Referenten zur Verfügung.

Die Beteiligung der Mitarbeitervertreter ist möglich und wird vom Integrationsamt ausdrücklich begrüßt.Sie legen mit uns den Termin und den Ort der Ver-anstaltung fest und laden den Teilnehmerkreis ein. Unsere erfahrenen und kompetenten Referenten aus dem Integrationsamt stehen Ihnen kostenlos zur Ver-fügung. Für unsere externen Referenten zahlt das In-tegrationsamt das Honorar.

Ihnen entstehen somit keine Kosten.

für Arbeitgeber und ihre Inklusionsbeauftragten

Inhouse-Seminare – maßgeschneidert für Ihren Betrieb

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Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration– Integrationsamt –HamburgerStraße47•22083HamburgTelefon:(040)42863-3953•E-Fax:(040)4279-63142

E-Mail:[email protected]•www.hamburg.de/integrationsamt

Ansprechpartner im Integrationsamt Hamburg

TätigkeitsbereichFunktion

Name Telefon-durchwahl428 63 -

Anmerkungen Zuständigkeit

Referatsleitung Frau Ritter - 2832Information und BildungSachgebietsleitung Herr Drosten - 2859 Information und Bildung,

Stellv. Referatsleitung Frau Schröder - 3648 Information Bildung Herr Schütt - 2865 VersandVerwaltung Sondervermögen, Projektförderung, Erhebung Ausgleichsabgabe, ServiceSachgebietsleitung Herr Welz n. b.Stellv. Sachgebietsleitung Herr Münzel - 4213 Sachgebietsleitung Erhebung der Ausgleichsabgabe Herr Deinert - 3736 Allgemeine Auskünfte Herr Hagemann - 3953 Herr Uzun - 3535 Kündigungsschutz/ begleitende Hilfen, WiderspruchsverfahrenSachgebietsleitung Herr Hansen - 4069 Stellv. Sachgebietsleitung Frau Frank - 3619 Verwendung der Ausgleichsabgabe, Individuelle Förderung, FachdiensteSachgebietsleitung Herr Bruns - 2810 Psychosozialer Fachdienst Frau Schneider - 2857 PLZ 20097-99, 201-203, 205, 211, 220-223 Frau Hohendorff - 3772 PLZ 20001-95, 204, 210, 224-227Technischer Fachdienst Frau Heess - 4810 PLZ 200-203, 227, BASFI, Project Alliance Frau Burmeister - 2850 PLZ 204, 205, 210, 211, 220-226,

Asklepios,P&W,Uni,UKE,HAW,HCU

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Der Integrationsfachdienst Hamburg (IFD HH)

Integrationsfachdienst Hamburg

Der Integrationsfachdienst (IFD) ist der Integ-rationsfachdienst für Hamburg. Die Aufgaben, Zielgruppen und Anforderungen des Integrati-onsfachdienstes sind in den §§ 192 ff Sozialge-setzbuch IX beschrieben.

Er berät im Auftrag des Integrationsamtes Ham-burg schwerbehinderte Arbeitnehmer und ihre Arbeitgeber in allen Fragen der Beschäftigung schwerbehinderter Menschen.

Ein zentrales Ziel des IFD ist es, Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben zu unterstützen und ihre Beschäftigungsverhältnisse zu sichern.

Er wird darüber hinaus durch das Integrations-amt Hamburg mit der Berufsbegleitung von schwerbehinderten Menschen beauftragt, die einen besonderen Bedarf an Arbeitsbegleitung haben.

Ein besonderer Bedarf an Arbeitsbegleitung ist insbesondere gegeben bei schwerbehinderten Menschen mit geistiger oder seelischer Behin-derung oder mit einer schweren Körper-, Sin-nes-, oder Mehrfachbehinderung die sich im Arbeitsleben besonders nachteilig auswirkt und allein oder zusammen mit weiteren Umständen (z.B. Alter, Leistungsminderung etc.) die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeits-markt erschwert.

Der IFD berät und unterstützt die o.g. schwer-behinderten Menschen und ihre Arbeitgeber – sofern sie einen Arbeitsplatz und ihren Wohn-, bzw. Betriebssitz in Hamburg haben, umfassend um eine möglichst dauerhafte Teilhabe dieses Personenkreises am Arbeitsleben zu sichern.

Neben der Beratung führt der IFD mit Einzelbe-auftragung durch das Integrationsamt Arbeits-begleitungen für den genannten Personenkreis über einen Zeitraum von drei bis zwölf Monaten, bei Bedarf auch über einen längeren Zeitraum durch.

Daneben kann der IFD für andere Träger der beruflichen Rehabilitation auf deren Kosten wei-tere Aufgaben, wie z. B. die Arbeitsvermittlung oder die Berufsbegleitung von Personen die nicht schwerbehindert sind, übernehmen.

Der Träger des IFD ist ARINET, der bereits seit mehr als 30 Jahren als Integrationsfachdienst für Menschen mit neurologischen und psy-chischen Problemen für das Integrationsamt Hamburg tätig ist.

Für Menschen mit Lernschwierigkeiten und geistiger Behinderung arbeitet der IFD HH mit der Hamburger Arbeitsassistenz und für Men-schen mit Körper- und Sinnesbehinderungen mit ausblick hamburg zusammen.

Integrationsfachdienst HamburgSachsenfeld 220097 HamburgTelefon: 040 / 38 90 45 – 20Fax: 040 / 38 90 45 - 45E-Mail: [email protected]: www.ifd-hamburg.de

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Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern

Das Beratungsprojekt BIHA (Beratungs- und Inklusionsinitiative Hamburg) berät und unter-stützt im Auftrag des Integrationsamtes Ar-beitgeber zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer. BIHA ist unter dem Dach der Fortbildungsakademie der Wirt-schaft (FAW) gGmbH angesiedelt.

Fortbildungsakademie der Wirtschaft Beratungsinitiative Hamburg (BIHA)Spohrstraße 622083 Hamburg

Tel. 040/63 64 62-72Fax 040/63 64 [email protected]

Beratung und Unterstützung im Handwerk

Das Beratungsprojekt „Inklusionslotse im Hand-werk“ unterstützt im Auftrag des Integrations-amtes Arbeitgeber des Handwerks bei Fragen zur Beschäftigung schwerbehinderter Arbeit-nehmer. Das Projekt ist direkt bei der Hand-werkskammer Hamburg angesiedelt.

Handwerkskammer Hamburg InklusionslotseHolstenwall 12 20355 Hamburg

Tel. 040 35905-764Fax: 040 35905-44764 [email protected] www.hwk-hamburg.de

Beratung und Unterstützung von betriebli-chen Interessenvertretungen

Das Beratungsprojekt handicap – unter dem Dach von Arbeit und Leben Hamburg – berät und unterstützt im Auftrag des Integrationsam-tes betriebliche Interessenvertretungen zu allen Regelungen des SGB IX für schwerbehinderte Arbeitnehmer.

Arbeit und Leben Hamburg Beratungsstelle handicap Besenbinderhof 6020097 Hamburg

Tel. 040/28 40 16-50 [email protected]

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Beratungsprojekte des Integrationsamtes

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Name:

Vorname:

Firma:

Dienststelle:

Straße:

PLZ/Ort:

Telefon:

Fax:

E-Mail:

Privat:

Straße:

PLZ/Ort:

Angaben des Seminarteilnehmers /der Seminarteilnehmerin Funktion (bitte ankreuzen)

Vertrauensperson

Inklusionsbeauftrager

Betriebs-/Personalrat

Sonstige:

darin tätig seit:

Die Anmeldung setzt voraus, dass der Arbeitgeber Sie für die Seminarteilnahme freigestellt hat. Mit der Un-terschrift erklären Sie auch, dass Ihnen die im Programm aufgeführten Rechtsgrundlagen bekannt und Sie mit der Speicherung dieser Daten und Weitergabe an Dozenten und Tagungsstätten per Mail einverstanden sind und die Datenschutzrichtlinien auf den Seite 10/11 gelesen haben.

Ort, Datum Unterschrift

Bitte die gewünschte Veranstaltung ankreuzen

Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integrationz.Hd. Herrn Markus DrostenHamburger Straße 47, 22083 Hamburg

Fax: 040 / 4279 - 631 42

Anmeldung für die Seminare des Integrationsamtes Hamburg 2020 Dieses Formular kann auch online ausgefüllt werden unter www.hamburg.de/basfi/fortbildung

G1 RK1 IB AG 2 DSGVO 2 RESG2 RK2 MEH SG 1 BEM JA-NEING3 RK3 BIS SG 2 BEM 1 REHAA 1 AGT IFD P 1 BEM 2 IRMAA 2 AGG VAA 1 P 2 BEM G GHW 1IE1 IV VAA 2 BRK ALK GHW 2IE2 HÖR GAK REF MD GHW 3 IE3 SEH AG 1 DSGVO 1 BG ZA

1. 2. 3. Stellvertreter(bitte ankreuzen)

Sind Sie auf die Benutzung eines Rollstuhles angewiesen?

ja nein

Bitte für jeden Teilnehmer einen gesonderten Vordruck verwenden und in Druckschrift ausfüllen.

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Bitte vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei Anreise im Seminarhotel/Veranstaltungsort vorlegen. Die Rechnung wird dann direkt an Ihren Arbeitgeber gesendet. Es besteht auch die Möglichkeit, die Rech-nung bei Abreise direkt im Hotel/ Veranstaltungsort zu bezahlen.

Kostenübernahmeerklärung

Firmenadresse:

Unser Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin

nimmt an folgender Fortbildungsveranstaltung des Integrationsamtes Hamburg teil:

Rechnungsadresse (falls abweichend):Firma

Straße

PLZ, Ort

Telefon-Nummer mit Durchwahl

Firma

Straße

PLZ, Ort

Telefon-Nummer mit Durchwahl

Vorname, Nachname

Seminarnummer Datum

Datum Unterschrift des Arbeitgebers

Firmenstempel (mit Anschrift) Name des Unterzeichners in Blockschrift

Seminarhotel/Veranstaltungsort (Anschrift)

Wir übernehmen für unseren Mitarbeiter/unsere Mitarbeiterin für die Dauer der Teilnahme an genannter Fortbildungsveranstaltung die Übernachtungs- und Verpflegungspauschale bzw. die Tagungspauschale, falls keine Übernachtung vorgesehen ist.

BITTE IN DRUCKSCHRIFT AUSFÜLLEN

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Antrag auf Freistellung

Name, Vorname

Betrieb/Dienststelle/Abteilung

Telefon

Ort, Datum Unterschrift

Als

Vertrauensperson

Inklusionsbeauftrager

Betriebs-/Personalrat

bitte ich um Freistellung und Übernahme von Fahrt-, Unterbringungs- und Verpfl egungskosten

zur Teilnahme am Kurs des Integrationsamtes Hamburg.

Kurs-Nr.:

Kurs-Titel:

vom bis in

Das Kursangebot des Integrationsamtes entspricht den Schulungs- und Bildungsmaßnahmen, wie die der Gesetzgeber im §185 Abs. 2 Satz 6 SGB IX vorsieht.

Die Vertrauenspersonen und ggf. deren Vertretungen werden nach §179 Abs. 4 Satz 3 und 4 SGB IX ohne Minderung des Arbeitsentgelts oder der Dienstbezüge befreit.

Auch für Betriebs- und Personalräte übernimmt der Arbeitgeber die Seminarkosten (§§37 Abs. 6, 40 Abs. 1, 80 Abs. 1 Betriebsverfassungsgesetz und analoge Regelungen nach dem Personalvertre-

tungsgesetz).

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Unsere Referenten – hohe Kompetenz und viel Erfahrung

Referenten

Baum-Schulz, Katrin Richterin Sozialgericht

Bruns, Gerrit Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Erhebung und Verwendung der Ausgleichsabgabe

Buhre, Nadja SBV Dt. Schauspielhaus, Diplom-Pädagogin

Burmeister, Heidi Integrationsamt Hamburg, Technische Beraterin

N. N. Versorgungsamt Hamburg

Drosten, Markus Integrationsamt Hamburg, Sachgebietsleiter Information und Bildung

Dallmann, Nina Schwerbehindertenvertretung HHLA

Faedtke, Marlies Beratungsinitiative Hamburg (BIHA), Projektleitung

Frick, Thomas Kommunikationstrainer

Jakubczak, Ewa Beratungsinitiative Hamburg (BIHA)

Husmann, Irene Beratungsprojekt handicap

Kamrath, Iris Beratungsprojekt handicap, Projektleitung

Heess, Christine Integrationsamt Hamburg, Technische Beraterin

Homuth, Marc-Patrick Arbeitsrichter

Hiller, Madlen Integrationsfachdienst

Dr. Höppner, Ulrike Arbeitsrichterin

Lerche, Simone DIAS GmbH Hamburg

Magdalinski, Nikolai Integrationsfachdienst

Marks, Thomas Agentur für Arbeit Hamburg

Marquardt, Marina Moderatorin

Orlowski, Inga Diplom Rechtspfl egerin

Sedlack, Rainer Agentur für Arbeit Hamburg

Schierbeck, Birgit Integrationsfachdienst

Sievert, Hans Diplom-Pädagoge, Kommunikationstrainer, Supervisor

Schlarp, Doris Schwerbehindertenvertretung Hamburg Port Authority HPA

Dr. Tondorf, Babette Rechtsanwältin, Kanzlei Menschen und Rechte

Toennes, Achim Organisations- und Personalentwickler

von Borstel, Brigitte Moderatorin

Wocken, Larissa Rechtsanwältin,KanzleiDornheimRechtsanwälte&Steuerberater

Verwendung der Ausgleichsabgabe

Bildung

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Informationen zum Disability Management

n Was ist Disability Management?

Nach längerer Krankheit oder nach einem Unfall müssen Betriebe für die Wiederein-gliederung ihrer Arbeitnehmer selbst sorgen. Disability Management ist ein modernes, international standardisiertes Angebot dafür.

Wenn ein Arbeitnehmer häufig oder länge-re Zeit am Stück wegen Krankheit ausfällt, so muss der Arbeitgeber dazu beitragen, dass seine Arbeitskraft erhalten bleibt und er nicht dauerhaft arbeitsunfähig wird. Dies geschieht gemeinsam mit dem Betroffenen, der Arbeitnehmervertretung und anderen Beteiligten, im Rahmen eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM). Dabei werden alle Möglichkeiten recherchiert und ausgeschöpft, die den Betroffenen weiterhel-fen können: zum Beispiel Unterstützung und Angebote der Kranken-, Renten- und Unfall-versicherungen, der Integrationsämter und anderer Dienstleister in diesem Bereich. Der Arbeitgeber ist seit dem Jahr 2004 nach So-zialgesetzbuch IX zu einem BEM verpflichtet. Wie er es im Einzelnen gestaltet, bleibt ihm überlassen. Daher gibt es hier inzwischen verschiedene Dienstleistungen, deren Quali-tät nicht immer nachprüfbar ist.

n Worin unterscheidet sich Disability Management vom BEM?

Disability Management sorgt in optimaler Weise für die Wiedereingliederung eines Arbeitnehmers, der aus gesundheitlichen Gründen von längerer Arbeitsunfähigkeit be-droht ist, ins Berufsleben. Es tritt allerdings nicht erst nach einem Unfall oder nach einer Erkrankung rehabilitativ in Aktion, sondern bereits präventiv, um solche Entwicklung früh zu erkennen.

Disability Management ist international verbreitet; in Europa nimmt Deutschland eine Vorreiterrolle ein. Hier ist die Deutsche Ge-setzliche Unfallversicherung (DGUV) in Sankt Augustin bei Bonn die führende Institution. Sie hilft Unternehmen, ein Disability Manage-ment einzuführen und bildet Disability Ma-nager nach international festgelegten Regeln aus und weiter. In Hamburg findet die Qua-lifizierung zum Disability Manager durch die Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, Spohrstraße 6, 22083 Hamburg, Tel. 040 - 28 00 66 - 65 und 66 statt.

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WÄLDERHAUSAm Inselpark 1921109 Hamburg

www.waelderhaus.de

Holiday Inn HamburgBillwerder Neuer Deich 1420539 Hamburgwww.hi-hamburg.de

Lindner Park-Hotel HagenbeckHagenbeckstraße15022527 Hamburgwww.lindner.de

Country Hotel Timmendorfer StrandStrandallee 136-14023669 Timmendorfer Strandwww.countryhotel-tdf.de

Elsa Brändström HausKösterbergstraße 6222587 Hamburgwww.ebh-hamburg.de

Hotel Park SoltauWinsener Straße 11129614 Soltauwww.hotel-park-soltau.de

Schulungsstätten

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Notizen

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Notizen

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Notizen

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Land Winter Ostern Pfingsten Sommer Herbst Weihnachten

Baden-Württem. - 06.04.-18.04. 02.06.-13.06. 30.07.-12.09. 26.10.-30.10./31.10. 23.12.-09.01.Bayern 24.02.-28.02. 06.04.-18.04. 02.06.-13.06. 27.07.-07.09. 31.10.-06.11./18.11. 23.12.-09.01.Berlin 03.02.-08.02. 06.04.-17.04. 22.05. 25.06.-07.08. 12.10.-24.10. 21.12.-02.01.Brandenburg 03.02.-08.02. 06.04.-17.04. - 25.06.-08.08. 12.10.-24.10. 21.12.-02.01.Bremen 03.02.-04.02. 28.03.-14.04. 22.05./02.06. 16.07.-26.08. 12.10.-24.10. 23.12.-08.01.Hamburg 31.01 02.03.-13.03. 18.05.-22.05. 25.06.-05.08. 05.10.-16.10. 21.12.-04.01.Hessen - 06.04.-18.04. - 06.07.-14.08. 05.10.-17.10. 21.12.-09.01.Mecklenb.-Vorp. 10.02.-21.02. 06.04.-15.04. 22.05./29.05.-02.06. 22.06.-01.08. 05.-10.10./02.11./03.11. 21.12.-02.01.Niedersachsen 03.02.-04.02. 30.03.-14.04. 22.05./02.06. 16.07.-26.08. 12.10.-23.10. 23.12.-08.01.NRW - 06.04.-18.04. 02.06. 29.06.-11.08. 12.10.-24.10. 23.12.-06.01.Rheinland-Pfalz 07.02.-21.02. 09.04.-17.04. - 06.07.-14.08. 12.10.-23.10. 21.12.-31.12.Saarland 17.02.-25.02. 14.04.-24.04. - 06.07.-14.08. 12.10.-23.10. 21.12.-31.12.Sachsen 10.02.-22.02. 10.04.-18.04. 22.05. 20.07.-28.08. 19.10.-31.10. 23.12.-02.01.Sachsen-Anhalt 10.02.-14.02. 06.04.-11.04. 18.05.-30.05. 16.07.-26.08. 19.10.-24.10. 21.12.-05.01.Schleswig-Holst. - 30.03.-17.04. 22.05. 29.06.-08.08. 05.10.-17.10. 21.12.-06.01.Thüringen 10.02.-14.02. 06.04.-18.04. 22.05. 20.07.-29.08. 17.10.-30.10. 23.12.-02.01.

NutzuNgshiNweis

Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlich-keitsarbeit des Senats der Freien und Hansestadt Hamburg herausgegeben.

Sie darf weder von Parteien noch von Wahlbewerbern oder Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bürgerschafts-, Bundestags- und Europawah-len sowie die Wahlen zur Bezirksversammlung.

Missbräuchlich ist insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen, an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Auf-kleben parteipolitischer Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl darf die Druckschrift nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Landesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.

Die genannten Beschränkungen gelten unabhängigdavon,wann,aufwelchemWegeundinwelcherAn-zahl die Druckschrift dem Empfänger zugegangenist.DenParteienistesjedochgestattet,dieDruck-schriftzurUnterrichtungihrereigenenMitgliederzuverwenden.

herausgeber

Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration – Integrationsamt – Hamburger Straße 47 22083 Hamburg

Tel.: 040/428 63-2859 / 3648 Fax: 040/4279 – 63 142

E-Mail: [email protected] www.hamburg.de/integrationsamt

Gestaltung:

www.kwh-design.de

Titelfotos:

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Gesamtherstellung:

alsterpaper

FerieNkaleNder 2020

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Freie und Hansestadt HamburgBehörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration– Integrationsamt –Hamburger Straße 4722083 HamburgTel.: 040/428 63-2859 / 3648Fax: 040/4279 – 63 142E-Mail: integrationsamt@basfi .hamburg.dewww.hamburg.de/integrationsamt

Behörde für Arbeit,Soziales, Familieund Integration

ANGEBOTE FÜR:

•SCHWERBEHINDERTEN-VERTRETUNGEN

•BETRIEBS-UNDPERSONALRÄTE

•ARBEITGEBERUNDIHREINKLUSIONSBEAUFTRAGTEN

FOrtbilduNg 2020