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Jahrgang 28 · Donnerstag, 22. März 2018 · Nummer 4 Themen: • Öffentliche Bekanntmachungen im Mittelteil • Infos aus der Stadtratssitzung • Informationen zur Wahl am 15.04.2018 • Sonderöffnungszeiten im Bürgerbüro Termine: • Aufruf zum Frühjahrsputz • Eisenbahnfest Palmsonntags- prozession Osterfeuer Ausstellungen: • Eichsfeld-Museum: Gegenreformation und Originalwerke aus dem Nachlass von Heinz Heinlein • Stadtbibliothek: Bilderausstellung von Birgit Engelhardt • Literaturmuseum: Landschaften und Keramik von Heide Liesaus Inhaltsverzeichnis Frohe Osterfeiertage Foto: R. Fütterer

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Jahrgang 28 · Donnerstag, 22. März 2018 · Nummer 4

Themen:•ÖffentlicheBekanntmachungenimMittelteil

• InfosausderStadtratssitzung

• InformationenzurWahlam15.04.2018

• SonderöffnungszeitenimBürgerbüro

Termine:• AufrufzumFrühjahrsputz

• Eisenbahnfest

•Palmsonntags-prozession

•Osterfeuer

Ausstellungen:• Eichsfeld-Museum:GegenreformationundOriginalwerkeausdemNachlassvonHeinzHeinlein

• Stadtbibliothek:BilderausstellungvonBirgitEngelhardt

• Literaturmuseum:LandschaftenundKeramikvonHeideLiesaus

Inhaltsverzeichnis

Frohe Osterfeiertage

Foto: R. Fütterer

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Heiligenstadt - 2 - Nr. 4/2018

Anschrift: Stadtverwaltung Heilbad HeiligenstadtRathaus, Marktplatz 1537308 Heilbad HeiligenstadtTelefon: 03606 677-0 • Telefax: 03606 677-900E-Mail: [email protected] Internet: www.heilbad-heiligenstadt.de

BürgermeisterRathaus, Marktplatz 15 Telefon (03606) 677-101

Termine gerne nach Vereinbarung

Bürgerbüro TouristinformationRathaus, Marktplatz 15Telefon (03606) 677-141

Montag bis Freitag ....................................08:00 - 17:00 UhrSamstag ...................................................10:00 - 12:00 Uhr

Hauptamt, OrdnungsamtRathaus, Marktplatz 15

Bauamt, KämmereiStadthaus, Aegidienstraße 20

Sprechzeiten der Fachbereiche zu den üblichen Bürozeiten, vorzugsweise jedoch nach Vereinbarung.

StandesamtAltes Rathaus, Ratsgasse 9

Telefon (03606) 677-340

(Zugang über Barockgarten)

Montag .........................09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 UhrDienstag ......................09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 UhrMittwoch .................................................nach VereinbarungDonnerstag undFreitag.......................................................09:00 - 12:00 Uhrsonst gerne nach Vereinbarung

StadtarchivPetristraße 32

Telefon (03606) 677-440

Dienstag und Donnerstag ..................10:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhrsonst gerne nach Vereinbarung

Kindergarten „Sebastian Kneipp“Haus 1, Robert-Koch-Straße 16

Telefon (03606) 677-280

Haus 2, Aegidienstraße 8 Telefon (03606) 677-290

StadtbibliothekPetristraße 32

Telefon (03606) 677-400

Erwachsenenausleihe/Kinderbibliothek/Phonothek:Montag ......................................................10:00 - 17:00 UhrDienstag ...................................................10:00 - 18:00 UhrMittwoch ...........................................................geschlossenDonnerstag ...............................................10:00 - 17:00 UhrFreitag.......................................................10:00 - 13:00 Uhr

Eichsfelder HeimatmuseumKollegiengasse 10

Telefon (03606) 677-480

Montag ..............................................................geschlossenDienstag - Freitag .....................................10:00 - 17:00 UhrSamstag und Sonntag ..............................14:30 - 17:00 Uhr

Literaturmuseum „Theodor Storm“

Am Berg 2 Telefon (03606) 613794

Montag ..............................................................geschlossenDienstag - Freitag .....................................10:00 - 17:00 UhrSamstag und Sonntag ..............................14:30 - 16:30 Uhr

Weitere EinrichtungenBauhof, Am Ostbahnhof Telefon (03606) 677-500

Hauptfriedhof, Liesebühl Telefon (03606) 612832

Feuerwehr Heiligenstadt Telefon (03606) 677-700

KleiderkammerPetristraße 32, Untergeschoss

Telefon (03606) 677-490

Donnerstag ..................10:00 - 12:00 und 14:30 - 17:00 Uhr

Erste BeigeordneteRathaus, Marktplatz 15 Telefon (03606) 677-103

Termine gerne nach Vereinbarung

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Heiligenstadt - 3 - Nr. 4/2018

Aus der Stadt

Informationen aus der Stadtratssitzung vom 20.02.2018Zur 29. Sitzung des Stadtrates der Stadt Heiligenstadt begrüßte der Stadtratsvor-sitzende Heinz-Peter Kaes im Plenarsaal des Rathauses alle Anwesenden.

Mitteilungen des Bürgermeisters:

Verzicht auf Ausschreibung und Wahl der Ersten Beigeordneten (wir berichte-ten ausführlich im Stadtanzeiger Nr.3)Die Amtszeit der Ersten Beigeordneten Ute Althaus läuft am 31.07.2018 aus. Nach sechsjähriger sehr erfolgreicher Arbeit gemeinsam mit Bürgermeister Thomas Spielmann an der Stadtspitze folgte der Stadtrat in seiner Sitzung am 20.02.2018 dem Antrag des Bürgermeis-ters, gemäß Kommunalordnung, auf eine Ausschreibung zu verzichten.

Anschließend erfolgte die Wahl in gehei-mer Abstimmung. Ute Althaus wurde mit einer Gegenstimme für weitere sechs Jahre zur Ersten Beigeordneten gewählt.

Gewerbegebiet an der A 38 - OstAnfang März erfolgt die europaweite Aus-schreibung für die Geländeregulierung. Für Anfang April ist die Submission ge-plant, so dass man dann auch die Baufir-ma kennt. Die Bauzeit soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein.

Abrissarbeiten Altstandort Günterode (ehemalige LPG)Als notwendige Ausgleichsmaßnahme für das Gewerbegebiet A 38 – Ost erfolgt die Ausschreibung für die Abrissarbeiten. Die Abriss- und Umgestaltungsarbeiten be-ginnen voraussichtlich im April.

Umgestaltung Wilhelmstraße (Fußgän-gerzone)Diese komplexe Maßnahme erfordert eine gute Vorbereitung. Zum ersten Workshop kamen viele Interessierte. Ein zweiter Workshop findet am 08.03.2018 um 18:30 Uhr im Plenarsaal, Rathaus, Marktplatz 15 statt. Auch hier sind alle Interessierten eingeladen.

Übertragung Vitalpark an die HoldingZu der kürzlich gegründeten Holding ge-hört auch der Vitalpark, einschließlich des Freibades. Die Bauleitung für den Umbau des Freibades erfolgt somit durch die Hol-ding. Der technische Leiter wird mit der Betreuung der Baumaßnahme beauftragt. Der Bauausschuss wird mit eingebunden.

Fragen der Stadtratsmitglieder:Fragen der Stadtratsmitglieder an den Bürgermeister bezogen sich beispiels-weise auf die Baupläne für die Stormpas-sage und damit verbunden den weiteren Zeitrahmen. Ferner sollte die Familienbro-schüre mehr bekannt gemacht werden.

Informationen des Jugendparlaments (Jupa)Roya Funke und Francis Zambou berich-teten von den Aktivitäten des Jugend-parlamentes. Die Einnahmen aus dem Verkauf beim Weihnachtsmarkt wurden aufgeteilt und zu gleichen Teilen nach Uganda und nach Sambia gespendet. Der Uganda-Reisegruppe, die im Febru-ar nach Uganda reiste, wurden Freund-schaftsarmbänder mitgegeben. Zudem nahm die Gruppe Material mit nach Ugan-da, damit die ugandischen Schüler auch Freundschaftsarmbänder herstellen kön-nen, die zu uns zurückkommen. So soll die Freundschaft dokumentiert werden. Der Erlös aus dem Verkauf fließt wieder zurück nach Uganda.

Vier neue Mitglieder konnten im Jupa be-grüßt werden. Ideen für Projekte, die Ju-gendliche in unserer Stadt ansprechen, sind willkommen.

Am 24.03. findet in unserer Stadt der ers-te öffentliche Earth Hour statt. Dieser Tag findet zur selben Zeit am selben Tag auf der ganzen Welt statt und setzt ein Zei-chen für den Klimaschutz und für Nach-haltigkeit. Freiwillig soll an diesem Tag in der Zeit von 20:30 Uhr bis 21:30 Uhr die Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden sowie in privaten Wohnungen abgeschal-tet werden. Ab etwa 20 Uhr treffen sich die Jugendlichen auf dem Marktplatz. „Je-der kann selbst noch Kerzen oder LED´s mitbringen, die zuhause nicht gebraucht werden. So können wir Heiligenstadt auch ganz ohne elektrischen Strom erleuch-ten“, so Katharina Groß, Bundesfreiwil-ligendienstlerin beim Jugendparlament. Mittlerweile wird die „Stunde der Erde“ auf allen Kontinenten in über 170 Ländern begangen. Weltweit nehmen rund 7.000 Städte daran teil, allein in Deutschland waren es 323 im vergangenen Jahr.

Hierzu sind alle interessierten Bürger herzlich eingeladen. Ein kleines Rahmen-programm sorgt für Unterhaltung.

Informationen des SeniorenbeiratesDer Vorsitzende Eberhard Beckmann in-formierte, dass der Seniorenbeirat am 09.01. seine Tätigkeit 2018 mit der Teil-nahme an der Sitzung des Jupas begon-nen hat. Ende Januar haben Mitglieder am Bau-, Sozial- und Kulturausschuss teilgenommen. Auf Grund der Länge des Bauausschusses regte er an, dass doch eine zeitliche Begrenzung wünschens-wert sei.

Als beratendes Gremium möchte der Se-niorenbeirat auch in diesem Jahr wieder auf seniorenrelevante Dinge hinweisen und Vorschläge unterbreiten. Er gab den Hinweis, dass künftig bei allen Baumaß-nahmen bereits in der Planungsphase auf seniorengerechtes Bauen geachtet wird.

Im Seniorenbeirat sollten auch Vertre-ter aus den Ortsteilen Rengelrode, Kal-teneber und Günterode mitarbeiten, so Eberhard Beckmanns Bitte. Er steht als Ansprechpartner gern zur Verfügung und lädt zu den Sitzungen herzlich ein. Ferner würde sich der Beirat auch über die Teil-nahme von Stadträten freuen.

Geplant ist zudem, dass vor jeder Sitzung eine Sprechstunde eingeführt wird. Diese soll eine Stunde vor Sitzungsbeginn statt-finden.

Ratgeber für SeniorenDie Broschüre „Ratgeber für Senioren“ liegt im Bürgerbüro kostenlos aus und kann bei Bedarf dort abgeholt werden. Wir haben diesen Ratgeber auch auf unsere Internet-Seite eingestellt:

www.heilbad-heiligenstadt.de – Politik& Verwaltung - Seniorenbeirat unter der Überschrift Links

Nicht vergessen!Die Sommerzeit beginnt

am 25.03.2018

Vergessen Sie nicht, in der Nacht vom

24.03.2018 zum 25.03.2018

Ihre Uhren eine Stunde vorzustellen.

Zum Zeitpunkt des Beginns der Som-merzeit wird die Stundenzählung um eine Stunde von früh 2 Uhr auf 3 Uhr vorgestellt.

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Heiligenstadt - 4 - Nr. 4/2018

Bürgermeister trafen sich zum GedankenaustauschThomas Spielmann, Marko Grosa und Frank Rostek unterstreichen viele Gemeinsamkeiten

Zu einem Gedankenaustausch im Worbi-ser Rentamt trafen sich am 23. Februar 2018 die Bürgermeister Marko Grosa (l.) aus Leinefelde-Worbis, Frank Rostek (r.) aus Bleicherode und Thomas Spielmann (M.) aus unserer Stadt.

Wichtige Themen, die dabei ausführlich besprochen wurden, waren Bauhof, Bür-gerservice, Aufgaben von Ordnung und Sicherheit, Waldbewirtschaftung, Wohn- und Gewerbegebiete, Eigenbetriebe so-wie kommunale Unternehmen und natür-lich das Dauerthema Gebietsreform.

Die Bürgermeister unterstrichen die Ge-meinsamkeiten der drei Städte an der Infrastrukturachse BAB 38 und wollen ge-meinsam - unabhängig von Kreisgrenzen -Energie bündeln. Das wiederum stärkt die Lebensqualität der Menschen in der gesamten Region.

Der regelmäßige Blick über den eigenen Tellerrand hinaus und ein gutes Netzwerk seien für eine erfolgreiche Entwicklung der Städte wichtig.

Unternehmertreffen diente dem gemeinsamen AustauschBeim ersten Unternehmertreffen in die-sem Jahr kamen am 7. März, rund 70 Gewerbetreibende und Geschäftsführer Heiligenstädter Unternehmen zusam-men. In diesem Jahr stellte das Autohaus Peter im Gewerbegebiet ihre Räumlich-keiten für dieses Treffen zur Verfügung.

Bürgermeister Thomas Spielmann hieß alle Gäste herzlich willkommen. Gäste an diesem Abend waren auch Landrat Dr. Werner Henning sowie die Bürgermeis-ter von Leinefelde-Worbis, Marko Grosa und Dingelstädt, Arnold Metz.

Diese Unternehmertreffen finden seit einigen Jahren regelmäßig statt und die-nen dem Austausch der Heiligenstädter Unternehmen untereinander sowie mit der Verwaltung und dem Bürgermeister.

Gastgeber Helmut Peter (großes Foto l.) vom Mercedes-Autohaus und Trainer-legende Herbert Müller vom Thüringer Handballclub THC, berichteten in ihren Vorträgen sehr kurzweilig über die The-men Ehrgeiz und Erfolg.

Zu Gast waren ebenfalls die Bundesli-ga-Spielerin Nina Schilk und die mehr- fache Rennrodel-Weltmeisterin Tatjana

Hüfner (r.) mit ihrem Sponsor Karl-Heinz Grüber (l.).

Der Bürgermeister bedankte sich bei den Rednern und ebenso herzlich bei dem Gastgeber samt seinem Team für die sympathische Durchführung der Veran-staltung und die große Gastfreundschaft sowie bei dem Andi-Wölk-Trio für die mu-sikalische Umrahmung des Abends. Sein Dank galt ferner der Fleischerei Klöppner und den Mitarbeitern der Stadtverwal-tung für die Unterstützung.

(Fotos: Ilka Kühn)

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Heiligenstadt - 5 - Nr. 4/2018

Ein Blick in die FundgrubeFast 300 Besucher beim Tag der offenen Tür im Stadtarchiv

Am Sonntag, 4. März 2018, fand aus Anlass des bundesweiten Tages der Archive ein Tag der offenen Tür im Stadtarchiv in der Petristraße 32 statt. Begrüßt wurden die Besucher von der Ers-ten Beigeordneten Ute Althaus. Sie betonte, dass es sicher vie-le Historiker gibt, denen das Archiv gut bekannt ist. Umso mehr freue sie sich, dass bereits heute früh zur offiziellen Eröffnung so viele Interessierte den Weg ins Archiv gefunden haben. Sie dankte Anne Hey für ihr Engagement und ihre Begeisterung rund um das Stadtarchiv.

Das übergeordnete Motto in diesem Jahr lautete: “Demokratie und Bürgerrechte“. Anne Hey, Leiterin des Stadtarchivs, hatte sich zu dem Thema: „Kriegsende 1918 und der Weg in die De-mokratie – 100 Jahre Novemberrevolution“ vorbereitet.

In unserer Stadt nutzten fast 300 Besucher die Gelegenheit, ei-nen Blick hinter die Kulissen zu werfen – und etwas über Hei-ligenstadts Geschichte zu lernen. Möglichkeiten dazu gab es reichlich. Wer weiß etwa heute noch, dass die Willkür aus dem 14. Jahrhundert unser ältestes Ortsrecht beinhaltet?, fragte z. B. die Stadtarchivarin.

Den Eröffnungsvortrag zum Kriegsende 1918 und die Novem-berrevolution in Heiligenstadt hielt Studienrat Matthias Degen-hardt.

Über den Tag verteilt führte Anne Hey drei interessante Archiv-führungen durch. Insgesamt konnte sie dazu jeweils etwa 50 Personen begrüßen. Die Führungen begannen im Herzstück des Archivs, dem Endarchiv. Archivgut ab 1610 wird hier aufbewahrt und nicht vernichtet.

Stolz ist sie, dass das Archiv 2008 neu gebaut wurde und damit allen Ansprüchen gerecht wird. Die vielen Stücke lagern bei kon-stanten 18-19 Grad und einer Luftfeuchtigkeit von 48-52 Prozent in überwiegend meterhohen Regalen.

Eine Klimaanlage sorgt dafür, dass das Papier nicht schimmelt oder zerbröselt.

Alte Urkunden, akribisch abgeheftete Zeitungen, seit 1990 auch als Mikrofilm, Fotos, Chroniken seit der königlich-preußischen Zeit, Karten, Pläne, Akten, Bauzeichnungen und Amtsbücher konnte Anne Hey zeigen. Sie freute sich sehr, dass sie eine Chronik aus der Zeit der Mädchenschule, die als verschollen galt, aus Privatbesitz für das Archiv erwerben konnte, um sie den Besuchern an diesem Tag zu zeigen. Sammlungsstücke, wie z. B. Fotoalben, übernimmt sie ebenfalls gern in ihren Bestand.

Auch die großen Veränderungen im Stadtbild sind dokumentiert: Fotos (hier das Stadthaus im Bild) und Karten von der geplanten Ski-Sprungschanze untern Iberg oder Pläne von der Badeanstalt an unterschiedlichen Orten ließen dabei doch einige Besucher nostalgisch werden. Auch eine Storm-Akte aus der Zeit des Wir-kens Theodor Storms in unserer Stadt nennt sie ihr Archiv eigen.

Den weitaus größten Bestand machen Akten aus. Viele Akten wurden von der Stadtverwaltung archiviert. Sie müssen teilweise unterschiedlich lange aufbewahrt werden.

Drei Findbücher, die nach Sachgebieten geordnet sind, hat Anne Hey im Bestand. Diese dienen dazu, Informationen, die benötigt werden, zu finden. Zudem hat sie die Standesamtsregister zur Aufbewahrung. Hier gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren.

Oft nutzen Bürger das Archiv, um Ahnenforschung zu betreiben. Ein Archiv ist nicht bloß das Aufbewahren vom Archivgut, macht die Stadtarchivarin deutlich, sondern trage das kulturell-schriftli-che Erbe nach außen.

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Heiligenstadt - 6 - Nr. 4/2018

Briefwahl zur Bürgermeister– und Landratswahl 2018Am 15. April 2018 finden die Landratswahl des Landkreises Eichsfeld und die Bürgermeisterwahl der Stadt Heilbad Heiligen-stadt statt.

Wer jetzt schon weiß, dass er am Wahltag verhindert ist, zum Beispiel wegen einer Urlaubsreise, kann per Briefwahl wählen. Folgendes müssen Sie beachten, um rechtzeitig die Unterlagen zu erhalten und abzuschicken.

Wie bekomme ich die Briefwahlunterlagen?

Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten: Sie werden selbst aktiv und beantragen bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt Briefwahl. Den Antrag können Sie jetzt bereits stellen. Das geht mittlerweile ohne Angaben von Gründen. Die Beantragung kann formlos sein, muss aber schriftlich oder persönlich erfolgen. An-träge per E-Mail werden unter [email protected] angenommen. Per Telefon ist eine Beantragung nicht möglich. Wir bieten auch auf unserer Homepage www.heilbad-heiligen-stadt.de Onlineformulare an.

Folgende Angaben müssen Sie dafür machen:

- Familienname,- Vorname,- Geburtsdatum,- Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)

Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit: Ihre Wahlbenachrich-tigung haben Sie bereits erhalten oder bekommen Sie in den nächsten Tagen, spätestens jedoch am 21. Tag vor der Wahl, also am Sonntag, den 25. März 2018.

Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung ist ein Vordruck, den Sie an die dort genannte Adresse (Rathaus, Marktplatz 15) zurücksenden können, um Briefwahlunterlagen zu bekommen. Wir schicken Ihnen die Unterlagen dann zu. Auf Antrag kann man sie sich aber auch an eine andere Anschrift senden lassen, zum Beispiel an eine Urlaubsadresse.

Wer vom Ausland aus wählen möchte, muss allerdings beach-ten, dass der Brief mit den Wahlunterlagen eventuell länger unterwegs ist als ein Inlandsbrief. Wer aus dem Ausland wählt, muss die Versandkosten übrigens selbst tragen. Im Inland ist der Versand kostenfrei.

Sie können die Briefwahlunterlagen auch direkt bei uns im Bür-gerbüro abholen und sie entweder mit nach Hause nehmen oder direkt vor Ort wählen und die Unterlagen dort gleich abgeben.

Bis wann muss ich spätestens Briefwahl beantragen?

Wir empfehlen, sich so frühzeitig wie möglich darum zu kümmern. Bis Freitag vor dem Wahltag (13. April 2018, 18 Uhr) müssen die Wahlscheine für die Briefwahl spätestens beantragt werden.

In besonderen Ausnahmefällen, wie plötzlicher Erkrankung, kann der Wahlschein noch am Wahlsonntag bis 15 Uhr im Bürgerbüro beantragt werden.

Wann muss ich die Briefwahlunterlagen spätestens verschi-cken?

Dafür, dass die ausgefüllten Briefwahlunterlagen rechtzeitig an-kommen, ist der Wähler selbst verantwortlich. Die Wahlunterla-gen müssen spätestens am Wahlsonntag, 18 Uhr, vorliegen. Wir empfehlen, die Unterlagen spätestens am dritten Werktag vor der Wahl abzuschicken.

Wann ist das Briefwahllokal im Rathaus geöffnet?

Für die persönliche Antragstellung hat das Bürgerbüro in der Zeit vom 26. März bis 12. April 2018 zu folgenden Zeiten an Werkta-gen geöffnet:

montags bis freitags 08:00 – 17:00 Uhrsamstags 10:00 – 12:00 UhrAm Freitag, den 13. April 2018, ist das Bürgerbüro von 08:00– 18:00 Uhr geöffnet.

Kommunionkerzen aus der RegionIndividuelle Bestellungen können in den Eichsfelder Werkstätten realisiert werden

Gar nicht mehr so lange hin: Am Weißen Sonntag, eine Woche nach Ostern, und auch noch spä-ter empfangen im Eichsfeld wieder unzählige Kinder die erste Heilige Kommunion.

Eine besondere Bedeutung kommt dabei der Kommunionker-ze zu, die die Kinder auf ihrem weiteren Lebensweg begleitet und Licht in dunkle Zeiten bringen soll.

Wie wichtig darüber hinaus die Kerze für das Kommunionkind selbst ist, sieht man, wenn hinter die Kulissen des Werkstattladens der Eichsfelder Werkstätten ge-schaut wird. Schon seit Tagen steht die Tür nicht still.

In der Kerzenwerkstatt ist Leiterin Jana Föllmer gemeinsam mit weiteren Be-schäftigten der Werkstatt dabei, eine individuelle Kerzenbestellung nach der anderen anzufertigen. „Meistens kom-men Kunden mit eigenen Wünschen zu uns. Gerade die Ideen der Kinder kann man dabei gut mit einbeziehen“ sagt eine der Beschäftigten in der Kerzenwerkstatt.

Und auch sonst freuen sich alle über die derzeit gesteigerte Kerzenproduktion, denn jeder kann dabei seine Kreativität ausleben. Aus über 60 Farben und un-zähligen Motiven kann man dabei wäh-len, sogar Fotokerzen sind möglich. Für die Anfertigung einer individuellen Kerze sollte man etwa 14 Tage einplanen.

Neben Kerzenrohling und der Gestaltung kann man im Werkstattladen ebenso eine Auswahl an Tropfenfängern, Kerzenröck-

chen oder Schleifen erwerben. Ein All-inclusive-Paket quasi.

Im Moment gibt es im Werk-stattladen einen extra Kommu-niontisch, auf dem nicht nur Musterkerzen ausgestellt, son-dern auch Geschenkideen (z. B. Kreuze, Schutzengel, Tisch-dekoration oder Glückwunsch-karten) zu finden sind – alles ist dabei eigens in den Eichsfelder Werkstätten hergestellt worden. Mit dem neuen Laser kann auch das eine oder andere Geschenk personalisiert werden, sprechen Sie Werkstattladenleiterin Jana Föllmer einfach an.

Wenn Sie also noch nach einer Kerze oder einem schönen Geschenk suchen, können Sie Montag bis Donnerstag von 7:30 bis 16:30, Freitag von 7:30 bis 14:00 oder nach telefonischer Abstimmung (03606 5906540) bei Jana Föllmer und ihren Helfern Auf der Rinne 32 vorbei-schauen.

Helen SchwenderlingRaphael Gesellschaft gGmbH

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Heiligenstadt - 7 - Nr. 4/2018

Veränderung bei Wahllokalen

zur Bürgermeister – und Landratswahl 2018

Unsere Stadt wächst – und das ist gut so. Durch die vielen neu-en Wohngebiete und die Wähler ab 16 Jahren, überschreiten wir in einigen Wahllokalen die maximale Wählerzahl. Deshalb haben wir die Straßenzuordnung für einige Wahllokale neu or-ganisiert.

Dies sind unsere Wahllokale zur Wahl am 15. April 2018:

- 001 Staatliches Gymnasium Bahnhofstraße 17- 002 Altes Rathaus Ratsgasse 9- 003 Rathaus Marktplatz 15- 004 Archiv Petristraße 32- 005 Stadthalle Konrad-Zehrt-Straße 2- 006 Stadion/Turnhalle Leineberg 2- 007 Bauhof Ostbahnhof 3- 008 Jugendhaus Villa Lampe Holzweg 2- 009 Kindergarten Pusteblume Grünewaldstraße 16 b- 010 Eichsfelder Werkstätten Auf der Rinne 31 „Haus Michael“- 011 Johanniter Tagesstätte Reda-Wiedenbrücker- Straße 4- 012 DGH Kalteneber Am Bahnhof 1- 013 DGH Flinsberg Hinter der Schule 1- 014 FFW Rengelrode Hinter den Lücken 1- 015 Günterode Turnhalle Queckhagener Straße 1

Bitte beachten Sie, dass das Wahllokal im Heimatmuseum ins Alte Rathaus umgezogen ist. Auch die beiden Wahllokale auf den Liethen mussten wir aus organisatorischen Gründen um-siedeln. In der Grünewaldstraße wird ab jetzt im Kindergarten Pusteblume (ehemals Bildungszentrum für Heilberufe) gewählt, in der Rheda-Wiedenbrücker-Straße finden Sie in der Johanni-ter Tagesstätte ein neues Wahllokal.

Anbei sehen Sie einen Stadtplan, in dem die Änderungen mar-kiert sind. Außerdem finden Sie in den öffentlichen Bekannt-machungen dieses Stadtanzeigers eine Aufstellung über die Zuordnung der einzelnen Straßen zu den Wahllokalen.

Sind Sie unsicher, wohin Sie zum Wählen gehen sollen? Ihr persönliches Wahllokal finden Sie auch oben rechts auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.

Für Ihre Fragen stehen Ihnen die Kolleginnen des Bürgerbüros jederzeit unter 677-901 gern zur Verfügung.

Alles Wissenswerte zur Landratswahl des Landkreises Eichsfeld und zur Bürgermeisterwahl der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 15. April 2018 finden Sie auch unter www.heilbad-heiligenstadt.de

Stadtverwaltung: Öffnung des Rathauses

anlässlich Earth Hour und Palmsonntagsprozession

Am Samstag, 24.03.2018, ist das Rathaus von 20:00 bis 22:00 Uhr anlässlich einer Aktion des Jugendparlaments ge-öffnet, außerdem am Palmsonntag, 25.03.2018, von 10:00 bis 16:00 Uhr.

Vor Ort steht Ihnen ein Ansprechpartner zur Verfügung und die Toiletten können genutzt werden.

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Heiligenstadt - 8 - Nr. 4/2018

Energie wird bunt: Stadtwerke rufen Kreativprojekt ins LebenThüringens erster Niedrigseilgarten konn-te dank umfangreicher finanzieller Unter-stützung durch die Stadtwerke Heilbad Heiligenstadt (SWH) Ende Januar auf dem Gelände der Villa Lampe eingeweiht werden. Genau nur einen Monat später initiiert die Eichsfeldwerke-Beteiligung ein weiteres Jugendprojekt. Nach einem Ak-tiv- folgt jetzt ein Kreativ-Projekt.

„Renew it! – Spraydose trifft Trafostation“: unter dieser Überschrift sollen sukzes-sive die SWH-Trafostationen mit Graffiti optisch anspruchsvoll auf Vordermann gebracht werden. Für die erste Station sind engagierte Jugendliche in der Villa aufgerufen, sich zum Motto „Energie hat viele Farben“ mit dem Thema Energie und Nachhaltigkeit auseinanderzusetzen. Eine kreative Gestaltungsidee sollen sie dann daraus entwickeln. Sind Plan und Thema abgestimmt, dürfen die jungen Menschen ihr Motiv mit der Spraydose an einer Station in der Thomas-Müntzer-Straße umsetzen – natürlich unter Anlei-tung und vor allem ganz legal.

Damit sich das Ganze sowohl handwerk-lich, als auch kreativ wirklich sehen lassen kann, bekommen die Projektteilnehmer den bekannten Heiligenstädter Graffiti-Künstler Stephan Günther zur Seite ge-stellt. Als kreativ-künstlerischen Partner für das Gesamtprojekt konnten die SWH ihn gewinnen und auch die Arbeit der Ju-gendlichen wird er mit begleiten.

„Freizeitgestaltung, die sinnvoll ist und trotzdem Spaß macht, dafür stehen wir in der Villa. Dass die Stadtwerke uns dabei so aktiv unterstützen, ist für uns eine tolle Chance. Kreativitätsförderung hat viel mit

der Vorbereitung auf das Leben zu tun. Kreative Menschen sind in der Lage, sich auf neue Situationen einzustellen und statt Probleme zu suchen, Lösungen zu finden. Gleichzeitig wird so auch ein gutes Sozialverhalten geschult“, freut sich Maik Herwig, pädagogischer Leiter der Villa Lampe.

SWH-Geschäftsführer Dirk Nehrkorn ist schon sehr gespannt auf das Projekter-gebnis: „Einige Stationen sind rein äußer-lich bereits in die Jahre gekommen und können einen neuen Anstrich vertragen. Für uns eine ideale Gelegenheit, etwas frischen Wind hineinzubringen und nicht einfach zum – symbolisch gesprochen –

Farbtopf zu greifen. Kreative Lösungen für die Zukunft sind unser tagtägliches Ge-schäft. Das Jugendprojekt ermöglicht es uns, diesen Gedanken aus einem ganz anderen Blickwinkel zu betrachten. Wir freuen uns auf die jungen Ideen unserer Kunden von morgen und sind stolz darauf, mit Herrn Günther einen absolut gefrag-ten kreativen Eichsfelder mit im Boot zu haben.“

Am 28. Februar fiel in der Villa Lampe der Startschuss für das Graffiti-Projekt der SWH.

Tina TrostUnternehmenskommunikation

Eichsfeldwerke GmbHWichtige Service-Rufnummern auf einen Blick

Philipp-Reis-Straße 237308 Heilbad Heiligenstadt

Telefon: 03606 655-0 Fax 03606 655-102e-mail: [email protected]

www.eichsfeldwerke.de

Tochtergesellschaften der Eichsfeldwerke:

EW Bus GmbHLeinefelde, Abbestraße 837327 Leinefelde-WorbisTelefon: 03605 5152-0

EW Entsorgung GmbHPhilipp-Reis-Straße 237308 Heilbad HeiligenstadtTelefon: 03606 655-0Gebührenabrechnung: 03606 655-193

EW Wasser GmbHPhilipp-Reis-Straße 237308 Heilbad Heiligenstadt24-Stunden-Telefon: 03606 655-0

EW Wärme GmbHPhilipp-Reis-Straße 237308 Heilbad HeiligenstadtTelefon: 03606 655-0

EW Eichsfeldgas GmbHWorbis, Hausener Weg 3237339 Leinefelde-Worbis24-Stunden-Telefon: 036074 384-0

RufBus: Tel. Nr.: 03605 515253Montag bis Freitagauf Linie 2 zwischen ZOB und Wohnge-biet Hohes Rott(Anmeldung: eine Stunde vorher)

Sitzungen der Ausschüsse für den aktuellen Zeitraum(17:00 Uhr, Plenarsaal, Rathaus)

09.04.2018 Bau- und Verkehrsausschuss10.04.2018 Haupt- und Personalausschuss

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Heiligenstadt - 9 - Nr. 4/2018

StellenausschreibungDie Stadt sucht Sie!

Wir haben ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt die Stelle

Sachbearbeitung Finanzwesen Vollzeit

zu besetzen.Handlungsfelder:Sachbearbeitung Anlagenbuchhaltung

• Erfassung und Verwaltung der Vermögensgegenstän-de und Sonderposten des Anlagevermögens

• Bewertung und Buchung von Veränderungen des An-lagevermögens sowie der Sonderposten einschließlich Kontierungsprüfung und Anweisungskontrolle

• Stammdatenpflege der Anlagenbuchhaltung• konzeptionelle Erarbeitung und Fortschreibung des In-

venturprozesses• Mitwirkung an der Erstellung von Anhang und Lagebe-

richt zum AnlagevermögenSachbearbeitung Geschäftsbuchhaltung

• Debitoren und Kreditorenbuchhaltung für Geschäfts-vorfälle im Bereich der Kämmerei

• programmtechnische Durchführung von Sollüberträ-gen/ über- und außerplanmäßige Ausgaben

• Zuarbeit bei der HaushaltsüberwachungSachbearbeitung Gesamtabschluss

• die Entwicklung von konzerneinheitlichen Bilanzie-rungs- und Bewertungsgrundsätzen

• Konzernbilanz, Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, Konzern-Cash-flow incl. der Anlagen • Bearbeiten der Gesamtabschlüsse von 2012 bis heute• Beratung mit Tochterunternehmen in Fragen der Rech-

nungslegung und Informationsübermittlung • Beratung mit Wirtschaftsprüfern über Vorgehen der

Erst-und FolgekonsolidierungenWir erwarten:• vorzugsweise den Abschluss als Bilanzbuchhalter oder ein

vergleichbares wirtschafts- oder verwaltungswissenschaft-liches Studium mit mindestens dem Bachelor-Grad, Ver-waltungsfachangestellte mit Ausbildungsinhalt doppisches Rechnungswesen

• Berufserfahrung auf dem Gebiet der Rechnungslegung• Fähigkeit zum analytischen und konzeptionellen Denken • hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität • hohe Kooperations- und Kommunikationskompetenz, aus-

geprägte Teamfähigkeit • sicherer Umgang mit Microsoft Office Wir bieten: • ein motiviertes Team und abwechslungsreiche Tätigkeiten• Aus-, Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten• eine leistungsgerechte Vergütung nach Entgeltgruppe 8

TVöD mit den üblichen Sozialleistungen • wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden

Interesse?Senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung (einschließlich Nachweisen) bis zum

1. April 2018vorzugsweise per E-Mail an die Personalabteilung der Stadt-verwaltung Heilbad Heiligenstadt

Aus Sicherheitsgründen können nur Bewerbungen im PDF-Format angenommen werden. Aus Kostengründen werden eingereichte Bewerbungsunterlagen nur zurückgesandt, wenn ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigefügt ist.Ansprechpartner:Andrea FröhlichStadtverwaltung Heilbad HeiligenstadtMarktplatz 15, 37308 Heilbad HeiligenstadtTel.: 03606 677-121Telefax: 03606 [email protected]

Schlachthofstraße 8 / 37308 Heilbad Heiligenstadt

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Servicezeiten:Mo. – Do.: 07:30 Uhr - 17:00 UhrFr.: 07:30 Uhr - 14:00 Uhr

Telefon: 03606 526-0Fax: 03606 526-100Internet: www.stadtwerke-heiligenstadt.deE-Mail: [email protected]

Aufruf zum alljährlichen Frühjahrsputz in unserer Stadt

Jetzt Samstag (24.03.2018) startet der Frühjahrsputz in un-serer Stadt. Kurzfristige Anmeldungen bis Freitagvormittag (23.03.) sind noch beim Hauptamtsleiter, Herrn Steffen Ruste-berg (Tel.: 03606 677-105), möglich.

Gerne unterstützen wir alle Teilnehmer mit Besen, Farbe, Müllsäcken usw.

Als Dankeschön erhalten alle angemeldeten Teilnehmer ein kleines Frühstück direkt am Einsatzort. Vielen Dank im Voraus!

In eigener SacheDer nächste Heiligenstadt-Anzeiger erscheint am 12.04.2018

Redaktionsschluss ist amDienstag, dem 03.04.2018 um 12:00 Uhr.

Wir machen darauf aufmerksam, dass später eintreffende In-formationen nicht mehr berücksichtigt werden können. Nach erfolgter Bearbeitung erfolgt die Weiterleitung an den Verlag ebenfalls per E-Mail: [email protected]

Impressum

StadtanzeigerAmtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad HeiligenstadtHerausgeber: Stadt Heilbad HeiligenstadtVerlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: der BürgermeisterVerantwortlich für den Anzeigenverkauf: Vera Schmidt, erreichbar unter Tel.: 0170 / 4365096, E-Mail: [email protected] für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: 3-wöchentlich, kostenlos an alle erreichbaren Haushal-te im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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Heiligenstadt - 10 - Nr. 4/2018

Serie aus dem TierheimEinfach tierisch!

Ostergeschenk – der Hase als Einstei-gertier?„Der ist aber süß – Mama, ich will das Kaninchen haben!“ Besonders in den Wochen vor Ostern werden in Zoo-handlungen und im Internet vermehrt Kaninchen und Zwerghasen zum Kauf angeboten. Sicher weckt der Anblick der bezaubernden Nager den Wunsch, die-se niedlichen Tiere mit nach Hause zu nehmen. Hierbei vergessen leider vie-le Menschen, dass bei Tieren nicht gilt: kleine Tiere haben kleine Ansprüche – auch die artgerechte Haltung und Pflege von Kleintieren wie Kaninchen, Hasen und auch Meerschweinchen ist durch-

aus aufwändig und anspruchsvoll. Kin-der können dieser Aufgabe alleine nicht nachkommen, sondern benötigen die Anleitung und Unterstützung ihrer Eltern.

Besonders wichtig ist ein wirklich groß-zügiger Auslauf. Die handelsüblichen Gitterkäfige sind viel zu klein für eine art-gerechte Haltung. Ideal ist ein Freigehe-ge mit Versteck-, Buddel-, Knabber- und Spielmöglichkeiten. Ein Schutz gegen Raubvögel bzw. freilaufende Hunde und Katzen sollte ebenfalls vorhanden sein. Im Winter müssen Kleintiere entweder zurück ins Haus oder draußen winterfest untergebracht werden – auch Tiere lei-den unter Kälte im Winter und Hitze im Sommer.

Was Sie vor dem Kauf eines Kaninchens mit Ihrem Tierarzt abklären sollten: Ka-ninchen sollten zweimal jährlich geimpft werden, ebenso müssen regelmäßig Krallen und Zähne kontrolliert und even-tuell gekürzt werden.

Hier noch ein wichtiger Hinweis zum Verzehr von Ostereiern: Viele Verbrau-cher legen beim Kauf von Eiern Wert

auf Bio- oder Freilandeier mit entspre-chender Kennzeichnung. Diese Kenn-zeichnungspflicht entfällt bei den bereits bunt gefärbten, gekochten Eiern, die be-sonders vor Ostern verstärkt angeboten werden. Darunter verstecken sich häufig Eier ungewisser Herkunft und Frische. In Deutschland ist Käfighaltung verboten, aber leider nicht im Ausland.

Der Wunsch, ein Tier zu halten, ent-springt einem uralten Grundmotiv – näm-lich der Sehnsucht des Kulturmenschen nach dem verlorenen Paradies (Konrad Lorenz)

Ihr Tierheim-Teami. A. Eva-Maria Schneider und Karin Ziegler

So erreichen Sie unser Tierheim:Auf der Rinne 36 bTelefon: 03606 6078992Handy: 0171 7593863E-Mail: [email protected]: www.tierheim-heiligenstadt.jimdo.deSpendenkonto Volksbank Heiligenstadt:DE03 8209 4004 0000 1895 53

Aus Vereinen und Verbänden

Winterlicher Ausflug der JugendfeuerwehrAm Samstag, 24.02.2018, nutzten 15 Kin-der und Jugendliche zusammen mit ihren Betreuern das Wetter für einen winterli-chen Ausflug in den Harz.

Bei herrlichstem Sonnenschein startete die Gruppe. Erste Anlaufstation war das Eisstadion in Braunlage. Nach anfängli-chen kleinen Schwierigkeiten hatten alle viel Spaß und schlitterten mit den Kufen über das Eis. Danach stärkten sich die Sportler bei einem Mittagsimbiss. Im An-schluss ging es an einen nahegelegenen Hang. Dort bot die Winterstadt bei einer Höhe von mehr als 600 Meter über dem Meeresspiegel genug Schnee zum Ro-deln.

Gegen 16 Uhr traten dann alle den Rück-weg an und beendeten einen schönen Winterausflug.

Text: Johannes LurchFoto: Feuerwehr

Wanderung für Trauernde durch den Heiligenstädter StadtwaldAufgrund der guten Resonanz bietet die Caritas eine Wande-rung im Frühling an.

Termin: Sonntag, dem 22. April 2018, 13:00 Uhr

Treffpunkt: Parkplatz vor der Stadthalle, Aegidienstraße

Die gesamte Wegstrecke beträgt etwa 8 km. Ende der Wande-rung wird zwischen 16:30 und 17:30 Uhr sein.

Weitere Informationen erhalten Sie im Caritashaus Heiligen-stadt unter der Telefonnummer 03606 50970 oder E-Mail: [email protected]

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Heiligenstadt - 11 - Nr. 4/2018

Gold, Silber und Bronze bei den East Open 2018Am 23. Februar 2018 folgten fast 500 Sportler aus neun Na-tionen der Einladung des Ka-rateverbandes Sachsen-Anhalt zur Ostdeutschen Meisterschaft nach Halle. Unter ihnen auch eine kleine Delegation vom Hei-ligenstädter Karateverein Ken Budo e.V.

Das Mädchenteam mit Maja Löffelholz, Lena Gaßmann und Jamila Weiß siegte überragend. Einen hervorragenden Bronze-rang erreichte das Team mit Jo-anne Simon und Lara-Isabelle Apel.

Lena Gaßmann gewann ihre ersten zwei Begegnungen und Maja Löffelholz den Bronze-rang.

Jamila Weiß kann sich über die Silbermedaille freuen.

Bei den Schülern gingen Linus Jünemann und Marcin Vögle an

den Start. Marcin gewann die Goldmedaille. Die Jungen gin-gen auch noch bei den Mann-schaftskämpfen an den Start und holten sich die Silberme-daille.

Bei den Größeren waren Mar-lon Henze, Nele Hunold und Sarah Hunold vertreten. Nele erkämpfte sich den Bronzerang. Marlon siegte und verstärkte noch das Team aus Walters-hausen. Das Team erkämpfte sich den Bronzerang.

Die einzige Starterin der Juni-oren von Ken Budo war Sarah Hunold, die Gold holte.

Mit 3 x Gold, 2 x Silber und 5 x Bronze erreichten die Budo-kaner einen hervorragenden 8. Platz in der Vereinswertung von 70 gemeldeten Vereinen.

Katrin Hunold

Einladung Osterfeuer 2018Zahlreich waren die Kinder der Jugendfeuerwehr zu Beginn des Jahres unterwegs und sammelten die ausgedienten Weihnachtsbäume im Stadt-gebiet ein. Diese sollen nun ihren letzten Nutzen erfüllen und am Ostersonntag, dem 01.04.2018, zum traditionellen Osterfeuer in Flammen aufge-hen.

Dazu lädt Vereinsvorsitzen-de Michael Goede Gäste von nah und fern recht herzlich ein. Auch in diesem Jahr dient wie-der das städtische Gelände in der Flinsberger Straße als Veranstaltungsort. DJ Mike Delight wird mit Songs aus den aktuellen Charts für Unterhaltung und gute Stimmung sor-gen, während sich die Mitglieder des Feuerwehrvereins mit frisch Gegrilltem

sowie warmen und kalten Getränken um Ihr leibliches Wohl kümmern werden.

Da in unmittelbarer Nähe des Geländes keine Parkplätze zur Verfügung stehen,

sollte auf eine Anreise mit dem Kraftfahrzeug verzichtet wer-den. Aus diesem Grund bietet der Feuerwehrverein den Be-suchern eine kostenlose Bus-verbindung zwischen Markt-platz und Flinsberger Straße an. Weitere Haltestellen befin-den sich in der Wilhelmstraße (Höhe Krankenhaus) und am Kornhaus in der Dingelstädter Straße. Von 18:30 bis 20:30 Uhr sowie von 22:00 bis 23:30 Uhr wird ein Stadtbus diese Strecke im Pendelverkehr be-dienen. Ab der Haltestelle in der Flinsberger Straße ist das Veranstaltungsgelände fußläu-

fig gut erreichbar.

Text: Johannes Lurch Foto: Feuerwehr

(hintere Reihe v. l.): Marlon Henze, Sarah Hunold, Nele Hunold(vorn v. l.) Linus Jünemann, Maja Löffelholz, Lena Gaßmann, Jamila Weiß

Betreuungsverein des SkF informiert:In der Zeit vom 09.04.2018 bis 07.05.2018 bietet der Betreuungsverein des SkF (Sozialdienst katholischer Frau-en Eichsfeld e.V.) ein Seminarprogramm zur Einführung für ehrenamtliche Betreu-er an.

Themen: Betreuungsrecht, Aufgaben ei-nes rechtlichen Betreuers sowie prakti-sche Hilfestellungen.

Der erste Termin findet am Montag, den 09.04.2018 ab 17:00 Uhr in der Ge-

schäftsstelle des SkF e. V. Eichsfeld, Elisabethstraße 6 in Worbis statt. Die Seminarteilnahme ist kostenlos, um eine vorherige Anmeldung (unter 036074 31175 oder 03606 604181) wird gebeten.

Im Büro in der Robert-Koch-Straße 36, Dachgeschoss, stehen die Mitarbeiter allen ratsuchenden Bürgern rund um die Themen rechtliche Betreuung und Vor-sorgevollmachten gern zur Verfügung.

Wir informieren und beraten zu Fragen

der rechtlichen Betreuung sowie zur Er-richtung einer Vorsorgevollmacht, als auch zu praktischen Fragen, die sich im Zusammenhang mit der Tätigkeit als eh-renamtlicher Betreuer oder Bevollmäch-tigter ergeben (z.B. Hilfe bei Antragstel-lungen, Hilfe bei Rechnungslegung und Bericht für das Amtsgericht etc.).

Sprechzeit ist donnerstags von 15:00 bis 16:30 Uhr. Darüber hinaus können indi-viduelle Termine – telefonisch oder per E-Mail - vereinbart werden.

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Heiligenstadt - 12 - Nr. 4/2018

Judoturnier für Wettkampfeinsteiger in GothaAm Sonntag, den 18.02.2018, fand in Gotha das jährliche Turnier für Wettkampfneulinge im Judo statt.

Der KSV Budokan Heiligenstadt reiste mit acht Kämpfern an. Sie-ben Teilnehmer starteten in der Alterklasse U 9 (Jahrgänge 2010 und 2011) und ein Kämpfer star-tete in der Alterklasse U 11 (Jahr-gang 2009).

Amelie Schneider konnte in der Gewichtsklasse bis 22,1 kg zwei Kämpfe mit einer starken Leistung für sich entscheiden und erreichte Platz 1. Charlotte Häger musste sich nach einer starken Leistung nur knapp geschlagen geben. Am Ende war das ein toller 2. Platz. Pia Dode startete in der Gewichtsklasse bis 35,9 kg und belegte am Ende Platz 3.

Auch Tom Lorenz, bis 23 kg, erreichte ei-nen dritten Platz.

Henrik Gaßmann startete in der Gewichtsklasse bis 23,9 kg und ge-wann jeweils vorzeitig durch Ippon. Damit war ihm Platz 1 sicher. Ben Meier kämpfte in der Gewichtsklas-se bis 26 kg und erreichte am Ende einen guten dritten Platz. Tom Rieth-müller kämpfte zweimal. Den ersten Kampf gewann er mit einer schönen Wurftechnik und den zweiten Kampf konnte er mit einer starken Boden-technik für sich entscheiden. Julian Trümper kämpfte in der Altersklasse U 11 und erreichte auf Platz 2.

Alle Kämpfer können auf einen tol-len Wettkampftag in Gotha zurück-blicken und haben viele Eindrücke, Erfahrungen und natürlich auch Me-daillen mit nach Hause genommen.

Philipp Stitz

Blinden- und Sehbehindertenverband beging Internationalen Frauentag

Dank für ehrenamtliches Engagement - Bürgermeister Thomas Spielmann sprach zur Stadtentwicklung

Wenn jährlich am 8. März der Internationale Frauentag begangen wird, dann ist es im Kreisverband Eichsfeld des Blinden- und Sehbehin-dertenverband Thüringen e. V. selbstverständlich, die Frauen des gemeinnützigen Vereins zu würdigen.

„Sie engagieren sich zum Wohle blinder und seh-behinderter Menschen im Landkreis. Ohne die tatkräf-tige Unterstützung wäre die vielfältige Arbeit des Vereins nicht zu realisieren“, sag-te Kreisvorsitzender Ralf Lindemann während einer kleinen Feierstunde im Re-staurant „Schwarzer Adler“ in Heilbad Heiligenstadt. Die Frauen beteiligen sich aktiv bei der jährlichen Haus- und Straßensammlung, die Frauengruppe trifft sich regelmäßig zum Gedankenaustausch untereinan-der. Auch an Informationsständen bei verschiedenen Aktionstagen sind sie zu finden, um die Öffentlichkeit über die Belange Blinder und Sehbehinderter zu informieren.

Traditionell gibt es vom Kreisvorstand als Dankeschön für die Frauen eine bunte Primel. In diesem Jahr wurde der farben-frohe Frühlingsblüher von Bürgermeister Thomas Spielmann übergeben. Dabei hatte er für jede Frau (hier auf dem Foto Karin Grüncke) ein persönliches Wort parat.

Zuvor aber informierte er die Anwesen-den über die Stadtentwicklung. Er wird

weiterhin Bürgermeister für Alle sein, niemanden ausgrenzen, Jung und Alt einbeziehen. Bürgerbeteiligung ist ihm sehr wichtig und auch die Wertschätzung unserer Senioren der Stadt. Über 17000 Einwohner hat Heilbad Heiligenstadt in-klusive der Ortsteile, so der Bürgermeis-ter. Und auch letztere werden vom ihm selbstverständlich unterstützt.

Die Belebung der Innenstadt ist weiterhin Ziel. Dabei geht es aktuell um die moder-ne Umgestaltung der Fußgängerzone. 2019 beginnt die Sanierung. Rollatoren- und kinderfreundlich soll der Belag dann sein, mehr Spielplätze für Kinder und Sitzgelegenheiten entstehen. Ganz aktu-ell berichtete er, dass noch im März beim Projekt „Stormpassage“ die Bagger an-rollen werden. Nach einigen Abrissarbei-ten werde dann gebaut: 35 barrierefreie

Wohnungen, 100 Parkplätze und zwei Märkte entstehen.

Gern beantwortete er die Fragen der Mitglieder. Da ging es beispielsweise um Straßenerneuerungen, die Frage nach einem Kino, ei-nem Lebensmittelmarkt in der Innenstadt oder die Ein-richtung von Bewohnerpark-plätzen.

Kreisvorsitzender Ralf Lin-demann wünschte dem Bür-germeister viel Erfolg für die weitere Arbeit und bedankte sich für die bisherige sehr gute Zusammenarbeit und vielfältige Unterstützung der vielfältigen Arbeit des Verbandes. Er überreichte

ihm als kleines Präsent eine Tasse, die in Blindenschrift den Aufdruck „Man sieht nur mit dem Herzen gut“ aus „Der kleine Prinz“ des französischen Autors Antoine de Saint-Exupéry trägt.

Zum Abschluss der Feierstunde gab es Kaffee und selbstgebackenen Kuchen aus dem Hause „Schwarzer Adler“, be-gleitet von einem gemeinsamen Erfah-rungsaustausch und einigen Neuigkeiten aus dem Verbandsleben.

Am 9. April trifft sich dann die Frauen-gruppe im Leinefelder Frauenzentrum und am 10. April findet die Neuwahl des Kreisvorstandes Eichsfeld des BSVT mit anschließendem Frühlingsfest im Hotel „Zur Traube“ in Heiligenstadt statt.

Silke Senge

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Heiligenstadt - 13 - Nr. 4/2018

Der Heiligenstädter Geschichts- und

Museumsverein lädtalle Interessierten ein zu einer Wanderung mit Erkundung der „Steinzeitlichen Wohnstätten in den Felsen des Reinhäu-ser Waldes“ ein.

Treffpunkt: 10:00 Uhr in Reinhausen am Parkplatz beim Dorfgemeinschaftshaus; Anfahrt mit privaten PKW

Frühjahrs-Eisenbahnfest des Heiligenstädter Eisenbahnvereins

Am 14. und 15. April 2018 lädt der Heiligenstädter Eisen-bahnverein wieder zu seinem traditionellem Eisenbahnfest an den Heiligenstädter Ostbahnhof ein. Am Samstag starten die Führerstandsmitfahrten ab 14:00 Uhr und am Sonntag bereits ab 10:00 Uhr. Die Fahrten enden am Samstag um 19:00 Uhr und Sonntag um 18:00 Uhr.

Alle Besucher sind zu einer Ausfahrt eingeladen. Unsere übri-gen Diesellokomotiven sowie die große historische Dampflo-komotive stehen wie gewohnt zur Besichtigung bereit.

Für Kinder steht zudem eine Hüpfburg bereit.

Für Interessierte der Modelleisenbahn befindet sich eine liebe-voll gestaltete TT Modellanlage in unserem Bahnpostwagen.

Auch für das leibliche Wohl der Besucher ist bestens besorgt.Der Eintritt ist frei! Nähere Informationen finden Sie unter: www.hev-ev.de.

Einladung zur Mitglieder- versammlung TSV Aufbau

Am 23.03.2018 findet im Clubraum des Stadions die Mitglie-dervollversammlung des Sportverein TSV Aufbau Heiligen-stadt statt.

Tagesordnung:Bericht aus den sieben AbteilungenKassenberichtEhrungenRückblick 2017 (Power Point-Präsentation)

Matthias BollwahnVorsitzender

Kolping- Kleidersammlung am 24. März

Am Samstag, 24. März 2018, werden wieder Schuhe, Strick-waren, Unterwäsche, Oberbekleidung, Wollsachen, Bett-, Tisch- und Haushaltswäsche, Decken, Gardinen, Federbetten und Plüschtiere für einen guten Zweck gesammelt. Sammel-beutel liegen in den Kirchen und in einigen Geschäften aus.

In Heiligenstadt werden die Kleidersäcke am Sammeltag ab 9:00 Uhr straßenweise abgefahren. Freiwillige Helfer für das Einsammeln der Kleidersäcke im Stadtgebiet sind gern will-kommen. Treffpunkt ist um 9:00 Uhr auf dem Rewe-Markt Parkplatz in der Nordhäuser Straße.

Informationen zum Ablauf der Sammlung in den Ortsteilen können den örtlichen Vermeldungen und ausgehängten Pla-katen entnommen werden.

Informationen erteilt Annette Müller unter Tel.-Nr. 03606 614497 (vormittags).

Kulturelles

Schon vernehm ich leise Glockenvon Rolf Fütterer

Schon vernehm ich leise Glocken,die mir den Frühling künden an,

die uns mit Freud ins Freie lockenund das Herz ist angetan.

Frostig Erde sie durchbrachen,als Helfer Sonne war dabei,

im weißen Kleid sie uns anlachen,Frühling bald schon für uns sei.

Nach des Winters kalten Tagen,mit Freud erwärmen unser Herz,

all die winterlichen Plagen,mögen weichen, schon im März.

Gelber Krokus wird zum Nachtbar,zeigt sich voll Stolz in voller Pracht,

da wo gestern eisig Nacht warist ein Wunder nun vollbracht.

Neuer Anfang sich uns zeiget,macht uns Mut und Zuversicht,

ehrfurchtsvoll das Haupt verneigetGlück, das in den Tag einbricht.

Ausstellungsverlängerung im Eichsfeldmuseum

Die überaus erfolgreiche Sonderausstellung zum Schaffen des Heiligenstädter Künstlers Heinz Heinlein wird verlän-gert. Interessierte können noch bis zum 13. Mai 2018 Wer-ke aus seinem Nachlass, der im Museum verwahrt wird, betrachten.

Rathaus und Marktplatz von Heiligenstadt (Heinz Heinlein, Öl auf Hartfaser, Jahr unbekannt, Original im Eichsfeldmu-seum).

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Heiligenstadt - 14 - Nr. 4/2018

Gitarrist, Sänger, Mundharmonikaspieler beim KulturfreitagDer Kulturfreitag am 9. März wurde von dem Nordhäuser Liedermacher Ronald Gäßlein gestaltet. Das Motto lautete: „Musik für die Seele - nicht nur für Frauen“. Auch die Männer freuten sich an diesem Abend über die Livemusik.

Der sympathische Gitarrist, Sänger, Mundharmonikaspieler und charmante Geschichten-erzähler gestaltet den Abend in einer Bandbreite, die keine Wünsche offen ließ. Ob DDR-Rock von Keimzeit, Karat und Elektra, über Oldies von Neil Young, den Beatles oder den Rolling Stones - alle Titel wur-den auf die „Gässlersche Art“ vorgetragen und begeisterten das zahlreiche Publikum.

Roland Gäßlein aus Nordhausen freute sich über die Einladung ins Eichsfeld.

Von anfänglichen leichten Fußwippen über freundliches Mitklatschen bis hin zum lautstarken Mitsingen steigerte sich

das Publikum, angetrieben durch die wunderbare Musik, die Stimmgewalt und die tref-fende Auswahl.

Aber auch die ruhigen Töne, die Feuerzeuge oder Handylichter aufleuchten ließen, waren in den zwei Stunden vertreten und verleiteten zum Träumen und Erinnern.

Der Wunsch nach einem Wie-derhören traf auf fruchtbaren Boden. Zum Bibliotheksjubilä-um am 1. September dieses Jahres werden wir Herrn Ro-land Gäßlein wieder bei uns be-grüßen können.

Für alle Gäste hätte der Abend noch viel länger gehen können

und der kleine Blumengruß zum Interna-tionalen Frauentag begleitete die Frauen neben der Musik nach Hause.

Schule / Weiterbildung / Kurse

5.000,00 € vom Förderverein für Schuljahresempfang50 Jahre Katholische Berufsbildende Schule St. Elisabeth - ein Grund zum Feiern

Dazu werden die Schülerinnen und Schüler einen Schuljahresempfang als Open-Air-Veranstaltung organisieren. Der „Verein zur Förderung der Bergschu-le St. Elisabeth, Katholische Berufsbil-dende Schule (KBBS) in Heiligenstadt“ unterstützt die Schüler deshalb mit einer Fördersumme von 5.000,00 € und über-gab den Scheck am Tag der offenen Tür (03.03.2018) an die Schülersprecher.

Die Vereinsgründung erfolgte am 23. Mai 2002 auf Initiative des damaligen Schul-seelsorgers, Diakon Hans Freitag und seiner Frau Regina, welche lange Jahre stellvertretende Schulleiterin der KBBS war.

Um vielen Schülern und Förderern die Mitgliedschaft im Verein zu ermöglichen wurde der Mindestmitgliederbeitrag auf 15,00 € pro Jahr festgesetzt.

Ottmar FöllmerVereinsvorsitzender

Vorstandsmitglieder Regina Freitag, Florian Henkel (M.), Diakon Johann Freitag (2. v. l.), Vereinsvorsitzender Ottmar Föllmer (r.); Übergabe des Scheckes durch den Vorstand an den Schülersprecher Sven Jensen (2. v. r.)

Termine der Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld, Uder08.04. – 15.04. Heilfasten für Gesunde13.04. – 15.04. Qi Gong - In der Ruhe liegt

die Kraft Workshop16.04. – 20.04. Tiffany-Kurs 2 Kreativwerkstatt16.04. – 18.04. Gewaltfreie Kommunikation

Workshop/Bildungsurlaub20.04. – 22.04. Bogenbau & Lagerfeuer

Vater-Kind-Wochenende

20.04. – 22.04. Das DETOX- Wochenende Entgiften/Fasten

23.04. – 27.04. Basenfastenwoche

Anmeldung/Information:Bildungs- und Ferienstätte Eichsfeld, Eichenweg 2 37318 UderTel.: 036083-42311, Fax: 036083-42312,Internet: www.bfs-eichsfeld.deFacebook:www.facebook.com/BFSEichsfeld

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Heiligenstadt - 15 - Nr. 4/2018

Familienzentrum Kloster Kerbscher BergKefferhäuser Straße 24, 37351 DingelstädtAnmeldung unter: Tel. 036075 690072 | E-Mail: [email protected] | Internet: www.kerbscher-berg.de

Kursangebote:

Do, 22.03.19:30 Uhr Kerzen gestalten

Sa, 24.03.15:00 Uhr Besinnlich-kreativer

Nachmittag

Mo, 26.03.10:00 Uhr Babysitterkurs für

Jugendliche ab 14 Jahre

Di, 27.03.13:00 Uhr Kreativ durch die

Schwangerschaft

Fr, 30.03.17:00 Uhr Karfreitagsliturgie

für Eltern mit Kindern ab 4 Jahren

Sa, 31.03.19:00 Uhr Feier der Osternacht

für Eltern mit Kindern ab 4 Jahren

Mi, 04.04.19:30 Uhr Buchsbaumschmuck

zur Kommunion

Sa, 07.04.15:00 Uhr Familyday

Di, 10.04.09:30 Uhr Rückbildungsgymnastik /

Babymassage (5x)

Di, 10.04.16:00 Uhr Klub der Knirpse -

Für Eltern mit Kindern v. 2 - 6 Jahren (9x)

Mi, 11.04.09:00 Uhr Geburtsvorbereitung (5x)

Mi, 11.04.15:00 Uhr Kreis- und Sitztänze (6x)

Mi, 11.04.19:30 Uhr Nähkurs für

Fortgeschrittene (4x)

Wohin in Heiligenstadt

Veranstaltungen / Ausstellungen vom 22.03.2018 bis 11.04.2018

Änderungen vorbehalten!

Veranstaltungen:

22.03. Nachtwächterführung19:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

23.03. Kulturfreitag19:30 Uhr Kino: „Rico, Oskar und der Diebstahlstein“ Altes Rathaus

25.03. Palmsonntagsprozession14:00 Uhr Innenstadt und verkaufsoffener Sonntag

28.03. Stadtführung10:30 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

29.03. Nachtwächterführung19:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

01.04. Kurkonzert15:00 Uhr Restaurant „Leineaue“ im Vitalpark

01.04. Osterfeuer20:00 Uhr Freifläche Flinsberger Straße

04.04. Stadtführung10:30 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

05.04. Nachtwächterführung19:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

06.04. Kulturfreitag19:30 Uhr Kino: „Ich Einfach unverbesserlich 3“ Altes Rathaus

07.04. Stadtführung10:00 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15

07.04. „Steinzeitliche Wohnstätten in den Felsen des Reinhäuser Waldes“

10:00 Uhr Treffpunkt: Reinhausen, Parkplatz am Dgh.

08.04. Kurkonzert15:00 Uhr Restaurant „Leineaue“ im Vitalpark

11.04. Stadtführung10:30 Uhr Treffpunkt: Rathaus, Marktplatz 15 11.04. Kuratorenführung18:00 Uhr Dr. Torsten W. Müller, Eichsfeld-Museum

11.04. Was macht der Poet und wieviel Möwen braucht er täglich?

19:30 Uhr Walter Arnold und Dagomar Heinz (Kiel) Literaturmuseum „Theodor Storm“

Ausstellungen

bis 01.05.2018 Gegenreformation. Die Jesuiten und ihr Reformprogramm im Eichsfeld

Eichsfeld-Museum

bis 13.05.2018 Ausstellung Heinz Heinlein mit Werken aus seinem Nachlass

Eichsfeld-Museum

bis 16.04. Bilder von Birgit Engelhardt Stadtbibliothek

bis 24.06.. Landschaften und Keramik von Heide Liesaus

Literaturmuseum „Theodor Storm“

Nähere Auskünfte: Tourist-Information Heilbad Heiligenstadt, Telefon 03606 677-141

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Heiligenstadt - 16 - Nr. 4/2018

Kulturfreitag – immer freitags, immer 19:30 Uhr, immer im Alten Rathaus

Eintritt frei! Eine telefonische Voranmeldung unter Tel.: 03606 677-400 (Stadtbibliothek) wird dringend empfohlen!

23.03. Kinderkino: Rico, Oskar und der Diebstahlstein FSK 0Auch das dritte Abenteuer von Rico und Oskar ist ganz wunderbar und lustig!

06.04. Kinderkino: „Einfach Unverbesser-lich III“ FSK 0Der dritte Teil ist genauso wie die ersten beiden. Klasse, lustig, witzig, unterhaltsam, blödsinnig, wirr, krass und abgefahren.

30.03. Karfreitag - kein Kulturfreitag

Museumsfest 2018

Foto. F. Klaus

Das Eichsfeldmuseum öffnet in diesem Jahr zum Museums-fest wieder seine Pforten. Tausende Besucher werden er-wartet, wenn am 29.4. nicht nur der verkaufsoffene Sonntag und der Autofrühling in die Innenstadt locken.

Das Museum hat von 13 bis 18 Uhr bei freiem Eintritt geöff-net.

Verein „Senioren Am Kuhlsberg e.V.“

in der Begegnungsstätte „Am Kuhlsberg“

Veranstaltungen 22.03.2018 - 11.04.2018

Am Kuhlsberg 10, 37308 Heilbad [email protected]

montags: 10:00 Uhr Bewegung und Tanz13:30 Uhr Handarbeit

dienstags: 10:00 Uhr Seniorengymnastik

mittwochs: 16:30 Uhr Rheuma-Selbsthilfegruppe

donnerstags: 13:00 Uhr Musik und Instrumentenschulung

freitags: 14:30 Uhr Spielenachmittag

Montag, 26.03.2018 14:00 Uhr Abfahrt zum Kegeln

Montag, 09.04.2018 14:00 Uhr Abfahrt zum Kegeln

Mittwoch, 11.04.2018 10:00 Uhr Gehirnjogging

(Änderungen vorbehalten!)

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Heiligenstadt - 17 - Nr. 4/2018

Veranstaltungen der Volkssolidaritätfür die Zeit vom 22.03. bis 11.04.2018

in der Begegnungsstätte Heiligenstadt, Petristr. 32, Tel. 03606 602585 Fax: 03606 619867

Achtung! Wir ziehen umAb dem 01.04.2018 finden Sie uns in der Aegidienstraße 20

(Stadthaus).

montags13:00 Uhr Skat in Heiligenstadt13:30 Uhr Seniorensportgruppe Frau Kunze

mittwochs10:00 Uhr Schuldnerberatung

donnerstags13:30 Uhr Chorprobe des Chores der Volkssolidarität

Montag, 26.03.201813:30 Uhr Handarbeit

Dienstag, 27.03.201814:00 Uhr OG III Frühlingsfest

Mittwoch, 28.03.201814:00 Uhr Kaffeenachmittag für Alle

Dienstag, 03.04.201813:00 Uhr Skat in Heiligenstadt14:00 Uhr Selbsthilfegruppe I

Mittwoch, 04.04.201814:00 Uhr Spiel- und Kaffeenachmittag

Montag, 09.04.201813:30 Uhr Handarbeit

Dienstag, 10.04.201814:00 Uhr Kaffeenachmittag für Alle

Mittwoch, 11.04.201814:00 Uhr BdV14:00 Uhr OG III Mitgliederversammlung

Gesundheitsmarkt und Märchenparkfest in Vorbereitung

(A. W) Auch in diesem Jahr lädt die Stadt Heilbad Heiligen-stadt, das Gesundheitsamt des Landkreises Eichsfeld, die Kur- und Tourismusgesellschaft sowie die Klinikgesellschaft am 1. Juli von 13 bis 19 Uhr auf dem Gelände vor dem Vital-park und im Märchenpark zu Information rund um die Gesund-heit und märchenhaften Attraktionen ein.

Jedes Jahr haben rund 40 Aussteller an der Präsentation zum Gesundheitsmarkt teilgenommen. Wer seine gesund-heitlichen Leistungen und Informationen den Heiligenstädtern und den Gästen am 1. Juli präsentieren möchte, sollte sich umgehend bewerben: E-Mail an Andrea Waldmann: [email protected].

Informationsnachmittag für werdende Eltern

Werdende Eltern sind am Dienstag, den 17.04.2018, um 16:00 Uhr in den Gruppenraum der Caritas am Bahnhofsplatz 3 in Heiligenstadt eingeladen.

Themen wie finanzielle Unterstützung, Mutterschutz, Erzie-hungszeit, Elterngeld, aber auch Kindergeld, Namensgebung, Sorgerecht und Unterhalt, stehen an diesem Nachmittag im Mittelpunkt.

Weitere Informationen unter Telefon 03606 50970.

Kirchliche Nachrichten

Erstkommunion am 8. April, 10:00 Uhr

in der Kirche St. MarienName Vorname AnschriftBackhaus Nils Lavendelweg 1Eckardt Philip Liebermannstr. 11aGaßmann Greta Hungraben 19Herzberg Lennart Rosenstr. 6Hoffmann Jeremy Lindenallee 19Jünemann Sascha Sonnenblumenweg 19Klingebiel Annina Emma Veilchenweg 2Konradi Hanna Stubenstr. 3Konradi Klara Sophie Hospitalstr 6Lehmann Mika Metze Louis Steingraben 26Müller Jannis Ahornweg 16Müller Marwin In der Leineaue 3Schneemann Marlon Lindenallee 4Schulze Marlene Wilhelmstr 116Senge Jolina Johann-Fluk-Atr. 20Simon Vincent Rengelröder Weg 5Thüne Maja Heimenstein 22Trost Vanessa Cranachstr. 8Wollner Lotta Heimenstein 26

Erstkommunion am 8. April, 10:00 Uhr

in der Kirche St. Aegidien1. Freund Chiara Jolin Honiggrube 332. Göbel Pascal Goethestraße 13. Goedecke Lina Wolfstraße 394. Grebenstein Lana Duvalstraße 115. Kleineberg Emily Windische Gasse 666. Hartwig Jonathan Hungraben 19 b7. Kruse Mascha8. Patzwahl Simon Julius-Meyerstein Str. 89. Rhode Laurentien Rosenstraße 3110. Richter Kilian Händelstraße 611. Schimmelpfennig Ella Mittelweg 112. Schimmelpfennig Marlene Mittelweg 113. Seifert Oliver Dünstraße 4114. Simon Lara Saarlandstraße 1715. Wölk Lilli Marlene Holzweg 8

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Heiligenstadt - 18 - Nr. 4/2018

Erstkommunion am 22. April, 10:00 Uhr in der Kirche St. Nikolaus, Kalteneber

Lange Josef Lorenz-Kellner-Str. 6Riethmüller Lukas Flußstraße 16

Jakobshagen Michael Mittelstraße 7John Sophia Winkel 4

Erstkommunion am 15. April, 09:00 Uhr in der Kirche St. Gerhard

Sara Arnold Luisenblick 2 bFelicitas Bode Lindenallee 10Luca Christian Böhm Zille Str. 7Valentin Frydas Petri Str. 44Helena Gaßmann Kirschweg 22Emily Heise Anemonenstr. 47Jasmin Hesse Freiheitsstr. 9Jonas Werner Aureusstr. 29Anna-Lena Kelm T.-Riemenschneider-Str. 8Philip Kruse Bahnerstieg 41Marten Mehler Kirschweg 2

Josefine Metze Erbetal 8Hannah Reimann Am Gellenbach 5 ATitus-Dean Reiß Nordhäuser Str. 22Pia Rose Dingelstädter Str. 32Jamie Rosenau Hermann-Löns-Str. 17 bNoah Rosenthal J. v. Eichendorff-Weg 6 ADenise Senge Bahnerstieg 5Helena Thüne Am Gellenbach 4Polina Wibe Dingelstädter Str. 60Marc Zombou Dingelstädter Str. 41 b

Katholische Kirchengemeinde St. Marienmit den Kirchorten St. Marien, St. Aegidien,

St. Johannes d. T. und St. Nikolaus

37308 Heilbad HeiligenstadtLindenallee 44Telefon 03606 52083Fax 03606 520859E-Mail [email protected] www.kg-sankt-marien.dePfarrbüroMontag und Dienstag: 08:00 - 12:00 UhrMittwoch: 13:00 - 17:00 UhrDonnerstag und Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

Gemeinsame Veranstaltungen der katholischen Stadtgemeinden

vom 22.03. bis 11.04.2018

Stadtabendmessen 2018:Samstag und Sonntag, 18:00, St. AegidienStadtabendmesse entfällt zu Palmsonntag und zu Ostern

Eichsfeldforum:„CREDO-Kirche in der DDR“, Harald Kirschner, Donnerstag, 22. März, 19:30 Uhr, MCH, Lindenallee 21

Kreuzweg zur Elisabethhöhe:Samstag, 24. März, 16:00 Uhr, Treffpunkt Gärtnerei Marx

Hl. Messe im Marcel-Callo-Haus:jeden Mittwoch, 7:30 Uhr

Palmsonntag, 25. März:13:00 Uhr: Bruderschaftsandacht in St. Marien14:00 Uhr: Große Leidensprozession durch die Stadt, Be-

ginn in der Oberen Altstadt/LindenalleeDie Jugend der Stadt ist herzlich zu den österlichen Veranstal-tungen in St. Ägidien eingeladen

Gang zum Dünkreuz:Karfreitag, 30. März, 18:00 Uhr ab Erbetalbrücke

Ostervesper der Stadtgemeinden:Ostersonntag, 17:00 Uhr, St. Marien

Beichtzeiten in St. Gerhard, Redemptoristenkloster St. Kle-mens:Montag nach der Gerhardsmesse bis 11:30 UhrMittwoch und Freitag, 9:00 bis 11:30 Uhr und 15:00 bis 17:30 Uhroder nach Vereinbarung , Tel. 03606 608030

Beichtgelegenheit in St. Aegidien:Samstag, 17:00-17:45 Uhr

Katholische Kirchengemeinde St. Marien

Regelmäßige Gottesdienste 201807:30 Uhr Frühmesse in St. Marien09:00 Uhr St. Marien10:30 Uhr St. Aegidien09:00 Uhr St. Nikolaus, Kalteneber10:30 Uhr St. Johannes der Täufer, Rengelrode

Montag 08:00 Uhr St. Aegidien

Dienstag: 09:00 Uhr St. Marien (nicht am 27. und 29. März)

Mittwoch: 08:00 Uhr St. Aegidien18:30 Uhr St. Nikolaus, Kalteneber (nicht am 28. März und

4. April)Donnerstag: 09:00 Uhr St. Marien, Rentnermesse18:30 Uhr St. Johannes der Täufer, Rengelrode (nicht am 5.

April)Freitag: 08:00 Uhr St. Aegidien

Samstag: 08:00 Uhr im Kinderheim

Bußgottesdienst: Freitag, 23. März, 18:00 Uhr, St. MarienErstkommunion: Weißer Sonntag, 8. April 10:00 Uhr, St. Aegi-dien10:00 Uhr, St. MarienSeniorenheime:Freitag, 23. März15:15 Uhr Hl. Messe im JohanniterhausDienstag, 10. April10:00 Uhr Gottesdienst im Johanniter-Tagestreff

Weitere Informationen:

Kolping-Altkleidersammlung: Samstag, 24. März.Kleidersäcke bitte bis 9:00 Uhr sichtbar an der Straße abstellen. Sammelbeu-tel liegen in den Kirchen aus.Offenes Gemeindehaus“: jeden Mittwoch von 14:00 bis 18:00 Uhr, Gemeindehaus St. Marien. Alle sind herzlich willkommen,

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Heiligenstadt - 19 - Nr. 4/2018

ob jung oder alt. Um 14:00 Uhr Spiele an Tischen, 15:00 Uhr Kaffeetafel. 28. März, ab 16:00 Uhr, Film „Gott ist (nicht) tot“; 4. April Osterfeier; 11. April, 16:00 Uhr, Stücke auf der VEEH-Harfe, Frau TrostGruppenstunde für die 1. u. 2. Klasse, donnerstags, 16:00 Uhr, GH St. Marien (nicht in den Ferien)

Kirchort St. Marien

Gründonnerstag, 29.03. Gedächtnis an das letzte Abend-mahl19:30 Uhr Abendmahlfeier der Gemeinde mit Fußwaschung,

anschl. Agapefeier im Gemeindehaus21:00 Uhr Stille Anbetung22:30 Uhr Anbetungsstunde der Gemeinde

Karfreitag, 30.03. Gedächtnis des Leidens Jesu10:00 Uhr Kinderkreuzweg15:00 Uhr Karfreitagsliturgie Karsamstag 31.03. Tag der Grabesruhe21:00 Uhr Feier der Osternacht - Auferstehungsfeier Zur Feier mögen alle nach Möglichkeit eine Kerze

mitbringen. Die Feier der Osternacht beginnt vor dem Südportal am Osterfeuer. Zu dem Gottes-dienst können Speisen zur Segnung mitgebracht werden (Brot, Salz, Eier). Dazu steht beim Taber-nakel ein Tisch bereit.

Nach der Liturgie sind alle in den Gemeindesaal eingeladen.

Ostersonntag, 01.04. - Das Hohe Osterfest09:00 Uhr Festgottesdienst17:00 Uhr Ostervesper aller Stadtgemeinden

Ostermontag, 02.04.07:30 Uhr Frühmesse09:00 Uhr Hochamt

Sonntag, 08.04. Weißer Sonntag07:30 Uhr Hl. Messe10:00 Uhr Feier der Erstkommunion

Montag, 09.04.10:00 Uhr Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder

Rentnertreff:Donnerstag, nach der Rentnermesse, Gemeindehaus (nicht am Gründonnerstag)Flötenunterricht und Kinderchor planmäßigErstkommunionkinder:Treffen der Erstkommunionkinder Mittwoch, 28. März, 10:00-14:00 Uhr, GHKirchenreinigung der Erstkommunioneltern: Freitag, 23. März, 16:00 UhrKolping-Senioren: Montag, 26. März, 14:00 Uhr, GHKFD-Treffen: Osterbräuche im Eichsfeld, Donnerstag, 5. April, 15:00 Uhr, GHDer Fahrdienst entfällt Weißen Sonntag, 8. April.

Kirchort St. Johannes der Täufer, Rengelrode

Gründonnerstag, 29.03.19:00 Uhr Abendmahlfeier der Gemeinde

Karfreitag, 30.03. 15:00 Uhr Karfreitagsliturgie

Karsamstag, 31.03. 20:00 Uhr Feier der Osternacht Zur Feier mögen alle nach Möglichkeit eine Kerze

mitbringen. Die Feier beginnt beim Osterfeuer. Zu diesem Gottesdienst können Speisen zur Seg-nung mitgebracht werden (Brot, Salz, Eier). Dafür steht in der Kirche ein Tisch bereit.

Ostersonntag, 01.04. 10:30 Uhr Festgottesdienst

Ostermontag, 02.04. 10:30 Uhr Festgottesdienst

Altkleidersammlung: Kleidersäcke am 22. und 23. März bitte bis 18:00 Uhr in der Kirche abstellen (Seiteneingang)

Kirchort St. Aegidien

Gründonnerstag, 29.03. - Gedächtnis an das letzte Abend-mahl19:30 Uhr Abendmahlfeier mit Fußwaschung, anschl. Agapefeier22:00 Uhr Ölbergstunde der Gemeinde

Karfreitag, 30.03. Gedächtnis des Leidens Jesu15:00 Uhr Karfreitagsliturgie Ostersonntag, 01.04. Das Hohe Osterfest05:30 Uhr Auferstehungsfeier10:30 Uhr Festgottesdienst Ostermontag, 02.04.10:30 Uhr Festgottesdienst

Sonntag, 08.04. - Weißer Sonntag10:00 Uhr Feier der Erstkommunion

Montag, 09.04.10:00 Uhr Dankgottesdienst der Erstkommunionkinder

Kleinkindstunde während der SonntagsmesseKirchenkaffee: sonntags nach dem HochamtErstkommunionkinder:Erstkommunionunterricht, Donnerstag, 22. März, nach PlanElternabend für die Eltern der Erstkommunionkinder: Donners-tag, 22. März, 20:00 Uhr, PHKirchenputz für die Erstkommunionfamilien: 4. April, 17:00 UhrBeichte: 26. März, 15:00 Uhr, St. Marien, anschließend Hostien-backenProbe in der Kirche: 5. April, 10:00 UhrKinderschola Donnerstag, 22. März und 5. April, Probe im PHDienstag, 27. März, gemeinsame Probe mit dem Kinderchor von St. Marien, 14:00 Uhr, GH St. MarienMinistranten: Samstag,24. März, 10:00 Uhr,Üben für die 6. und 7. KlasseMittwoch, 28. März14:00 Uhr, Üben für Gründonnerstag15:30 Uhr, Üben für KarfreitagSamstag, 31. März, 10:00 Uhr, Üben für die OsternachtChorproben, Familienschola und Jugendliturgiekreis: nach Absprache

Kirchort St. Nikolaus, Kalteneber

Altkleidersammlung: 19. bis 23. MärzChorprobe: Montag, 26. März und 9. April, 20:00 UhrKreuzweg: Dienstag, 27. März, 18:30 UhrErstkommunionkinder: 26. März, 15:00 Uhr, Beichte in St. Ma-rien, anschl. HostienbackenBußgottesdienst: Mittwoch, 21. März, 18:30 UhrPalmsonntag, 25. März, 9:00 Uhr, Hl. Messe mit PalmweiheGründonnerstag, 29. März, 18:30 Uhr, Hl. Messe vom letzten Abendmahl, anschließend Agape im PfarrhausÖlbergstunde: 21:30 UhrKarfreitag, 30. März, 15:00 Uhr, KarfreitagsliturgieOstersonntag, 09:00 Uhr, Hl. MesseOstermontag, 09:00 Uhr, Hl. MesseOstereierklappern: Samstag, 31.März, 17:00 UhrRosenkranz: Dienstag, 10. April, 18:30 Uhr

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Heiligenstadt - 20 - Nr. 4/2018

Kirchliche Nachrichten Kath. Pfarrei St. Gerhard vom 22.03. bis 11.04.2018

Telefon: 03606 604324 Fax: 03606 603926 | E-Mail: [email protected] | www.sankt-gerhard-heiligenstadt.de

Gottesdienste in St. Gerhard und St. Martin

In der Klosterkapelle ist Dienstag bis Samstag um 07:30 Uhr Hl. Messe.

Montag09:00 Uhr Gerhardsmesse

Mittwoch08:00 Uhr Laudes

Donnerstag08:30 Uhr Hl. Messe St. Martin

Freitag19:00 Uhr Hl. Messe

Sonntag08:00/11:00 Uhr Hl. Messe

Beichtgelegenheit montags: nach der Gerhardsmesse bis 11:00 UhrMittwoch und Freitag: 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 15:00 Uhr bis 17:30 Uhr oder nach Vereinbarung. Tel. 03606 608030 im Redemptoristenkloster St. Klemens

Öffnungszeiten Pfarrbüro Dienstag 08:00 – 12:30 UhrMittwoch 08:00 – 12:30 UhrDonnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Donnerstag 22.03.14:30 Uhr Gedächtnistraining19:00 Uhr Kreuzwegandacht

Samstag 24.03.18:00 Uhr Wortgottesfeier in Flinsberg

Sonntag 25.03. - Palmsonntag09:30 Uhr Hl. Messe in St. Gerhard, Beginn mit der Palm-

weihe vor der Kirche14:00 Uhr Leidensprozession keine Stadtabendmesse

Montag 26.03.09:00 Uhr Gerhardsmesse20:00 Uhr Kirchenchorprobe

Donnerstag 29.03. - Gründonnerstag10:00 Uhr Messdienerprobe19:30 Uhr Feier des letzten Abendmahles21:00 Uhr Anbetungsstunde der Gemeinde22:00 Uhr Anbetungsstunde der Firmlinge

Freitag 30.03. - Karfreitag10:00 Uhr Kreuzfeier der Kinder11:00 Uhr Messdienerprobe15:00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben Christi18:00 Uhr Gang zum Dünkreuz

Samstag 31.03. - Karsamstag10:00 Uhr Messdienerprobe21:00 Uhr Osternacht

Sonntag 01.04. - Ostersonntag08:00/11:00 Uhr Festmesse14:00 Uhr Taufe in St. Gerhard

Montag 02.04. - Ostermontag08:00/11:00 Uhr Hl. Messe

Mittwoch 04.04.08:00 Uhr Laudes19:30 Uhr Probe Missa „Fidem cantemus“

Freitag 06.04.19:00 Uhr Hl. Messe

Samstag 07.04.18:00 Uhr Wortgottesfeier in Flinsberg

Sonntag 08.04.08:00/11:00 Uhr Hl. Messe

Montag 09.04.09:00 Uhr Gerhardsmesse

Dienstag 10.04.13:30 Uhr Wandergruppe

Mittwoch 11.04.08:00 Uhr Laudes, anschließend St. Gerhardstreff14:30 Uhr Volksliedersingen17:00 Uhr Treffen aller Messdiener im Jugendraum20:00 Uhr Kirchenchorprobe

Gruppenstundenplan Für die Kinder:

Termine für die Gruppenstunden:1. – 4. Klasse Mittwoch, 15:30 Uhr in St. GerhardErstkommunionunterricht:für St. Gerhard Dienstag, 15:00 Uhr oder um 16:00 Uhr im Pfarrhaus

für St. Cosmas und Damian, St. Martin und St. NikolausDonnerstag 16:00 Uhr in Geisleden

Kinderchor: Mittwoch, 17:00 Uhr in St. Gerhard

Messdienerstunde: Mittwoch, nach Plan

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Heiligenstadt - 21 - Nr. 4/2018

BergklosterSchwestern der hl. Maria Magdalena PostelFriedensplatz 6Tel.: 03606 673-01Fax: 03606 673-138E-Mail: [email protected] (Sr. Konstantia Chrzaszcz) www.smmp.de

Eucharistiefeiern vom 22.03. - 28.03.18

Donnerstag, 22.03. 07:00 UhrFreitag, 23.03. 08:30 Uhr, Kapelle (Thomas-Morus-

Haus)Samstag, 24.03. 07:00 Uhr mit integrierten LaudesPalmsonntag, 25.03. 08:00 UhrMontag, 26.03. 07:00 UhrDienstag, 27.03. 07:00 UhrMittwoch 28.03. 18:00 Uhr mit integrierter Vesper

Eucharistiefeiern vom 29.03. - 07.04.18

Grün-donnerstag, 29.03. 18:00 Uhr AbendmahlsfeierKarfreitag, 30.03. 15:00 Uhr Feier vom Leiden und Ster-

ben Jesu ChristiKarsamstag, 31.03. 07:00 Uhr LaudesOstersonntag, 01.04. 06:00 Uhr Auferstehungsfeier 18:00 Uhr Ostervesper

Ostermontag, 02.04. 08:00 UhrOsterdienstag, 03.04. 07:00 UhrOstermittwoch, 04.04. 18:00 Uhr mit integrierter VesperOsterdonnerstag,05.04. 07:00 UhrOsterfreitag, 06.04. 07:00 UhrOstersamstag, 07.04. 07:00 Uhr mit integrierten Laudes

Eucharistiefeiern vom 08.04. - 11.04.18

Sonntag, 08.04. 08:00 UhrMontag, 09.04. 07:00 UhrDienstag,10.04. 07:00 UhrMittwoch 11.04. 18:00 Uhr mit integrierter Vesper

Vesper18:00 Uhr täglich, außer montags

Eucharistische Anbetung17:30 Uhr dienstags und donnerstags

Schriftgespräch10:00 Uhr Jeweils am 1. Montag im Monat

Klosterladen „Eine Welt“Öffnungszeit: Jeden Mittwoch 10:00 - 17:45 Uhr

Die Klosterkirche ist für Gebet und Besichtigung geöffnet.

Eichsfeld KlinikumWindische Gasse 112Tel.: 03606 760Fax: 03606 761102Mail: [email protected]

Gottesdienste im Haus St. Vincenz

sonntags, 08:00 Uhr Hochamt

montags, 18:00 Uhr Abendmesse

dienstags, 18:00 Uhr Abendmesse (nicht am 27.3. und 3.4.)

mittwochs, 09:00 Uhr Heilige Messe

donnerstags, 18:00 Uhr Abendmesse

freitags, 10:00 Uhr Spendung der Krankenkommunion

samstags, 15:00 Uhr Beichtgelegenheit

Freitag, 23.03.2018, 18:00 Uhr Ökumenischer Trost- und Gedenkgottesdienst

Gründonnerstag, 29.03.2018, 18:00 Uhr Heilige Messe

Karfreitag, 30.03.2018, 15:00 Uhr Feier vom Leiden und Sterben des Herrn

Karsamstag, 31.03.2018, 20:00 Uhr Feier der Osternacht

Ostersonntag, 01.04.2018, 08:00 Uhr Festhochamt14:00 Uhr Taufgottesdienst

Ostermontag, 02.04.2018, 08:00 Uhr Hochamt

Gottesdienste im Haus Reifenstein

Freitag, 23.03.2018, 15:00 Uhr Wortgottesfeier

Karfreitag, 30.03.2018, 10:00 Uhr Wortgottesfeier

Ostermontag, 02.04.2018, 10:00 Uhr Hochamt

Freitag, 06.04.2018, 15:00 Uhr Heilige Messe mit Spendung des Primizsegens

durch Kaplan Thomas Münnemann

Gottesdienste im Haus St. Elisabeth, Worbis

sonntags: 08:30 Uhr Hochamt

dienstags: 09:00 Uhr Heilige Messe

Ostersonntag, 01.04.201808:30 Uhr Festhochamt

Ostermontag, 02.04.201808:30 Uhr Hochamt

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Heiligenstadt - 22 - Nr. 4/2018

Schönstatt-Zentrum „Kleines Paradies“

Pater-Kentenich-Weg 337308 Heilbad Heiligenstadt

Tel. : 03606 619790E-Mail: [email protected]: www.kleines-paradies-hig.de

Mittwoch, 21. März17:30 Uhr Anbetung18:00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 25. März (Beginn der Sommerzeit)10:30 Uhr Heilige Messe

Mittwoch, 28.März (Sommerzeit)18:30 Uhr Anbetung19:00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 1. April Osternkeine Heilige Messe

Ostermontag, 2.April10:30 Uhr Heilige Messe

Mittwoch, 4. April18:30 Uhr Anbetung19.00 Uhr Heilige Messe

Sonntag, 8. April10:30 Uhr Heilige Messe

Mittwoch, 11. April18:30 Uhr Anbetung19.00 Uhr Heilige Messe

Anbetung:Donnerstag um 20:00-21:00 UhrMeditatives Tanzen:jeden 1. und 3. Mittwoch im Monat

Christengemeinde Elim (CGE) Heilbad Heiligenstadt

Gemeindezentrum Alte BibliothekWindische Gasse 48 / Ecke Ägidien-straßeTel. 03606 602109, Fax 652295Internet: www.c-g-e.de

Gemeindeleiter: Reinhard WeisAureusstraße 28, 37308 Heilbad HeiligenstadtTel. 03606 607879

Unsere regelmäßigen Termine:Mittwoch19.00 Uhr Gemeindehauskreis,

beten mit- und füreinander

Samstag18.00 Uhr Gebetsstunde mit persönlicher Segnung

Sonntag10.00 Uhr Gottesdienst mit Live-Musik

Christliche Pfadfinderschaft (Royal Rangers), Stamm 117Leitung: Maria Münch und TeamKontakt: stammleiter@rr117Internet: www.rr117.deTermine: jeden Freitag, 17.00 Uhr

Allen Leserinnen und Lesern wünschen wir gesegnete Osterfeiertage.

Der Herr ist auferstanden – er ist wahrhaftig auferstanden. Halleluja.

Evangelische Kirchengemeinde St. Martin

Kirchliche Nachrichten für die Zeit vom 22.03. bis 11.04.2018

Wiederkehrende Veranstaltungen (außer an Feiertagen oder in den Ferien)

sonntags 10:00 Uhr Gottesdienst

montags 16:45 Uhr Gemeindefußball in der

Theodor-Storm-Sporthalle

dienstags 14:30 Uhr Vorkonfirmandenunterricht15:30 Uhr Kinderstunde17:00 Uhr Konfirmandenunterricht20:00 Uhr Probe St. Martins Chor

mittwochs 12:15 Uhr Passionsandacht in St. Martin / Mittagsgebet14:30 Uhr Allgemeine Sozialberatung des Diakonischen

Werks Eichsfeld-Mühlhausen e. V. Kreisvolkshochschule, Holbeinstraße 16

donnerstags 16:00 Uhr Kinderchor19:00 Uhr Bibelkurs mit Pfarrer Möller

Weitere Veranstaltungen:

Gründonnerstag, 29.03.:19:00 Uhr Tischabendmahlsfeier (im Gemeindehaus)

Karfreitag, 30.03.: 10:00 Uhr Gottesdienst14:30 Uhr Gottesdienst zur Sterbestunde Jesu mit dem St. Martins Chor 18:00 Uhr Gang zum Dünkreuz aller Stadtgemeinden Treffpunkt: Erbetalbrücke

Ostersonntag, 01.04.: 06:00 Uhr Osternacht10:00 Uhr Festgottesdienst

Ostermontag, 02.04.:10:00 Uhr Festgottesdienst

Mittwoch, 04.04.: 16:00 Uhr Begegnungscafè für Flüchtlinge

Montag, 09.04.:19.00 Uhr Gemeindeabend zum Thema „Hohes Lied“

Dienstag, 10.04.:09:30 Uhr Seniorenkreis „Junge Alte“

Mittwoch, 11.04.: 19:30 Uhr Singen für Leib und Seele

Ev. Kirchengemeinde St. Martin Pfr. Johannes Möller Knickhagen 15, 37308 Heiligenstadt www.st-martin-heiligenstadt.de

Öffnungszeiten Pfarramtsbüro Knickhagen 15Di: 14:00 - 16:00 Uhr, Fr: 9:00 - 12:00 UhrTel.: 03606 612323, Fax: 03606 608773e-mail: [email protected]

GKR-Vors. Horst Sievers Tel.: 03606 613130Kantor George Nita Tel.: 0176 [email protected] Marcus Bornschein: Tel.: 03606 [email protected] u. JugendmitarbeiterinChristiane Quellmalz Tel.: 036076 [email protected]

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Heiligenstadt - 23 - Nr. 4/2018

Wir gratulieren

… zum GeburtstagAltersjubiläen im Zeitraum vom 22.03. bis 11.04.2018

am 22.03. Fischer, Ernst 93. Geburtstagam 22.03. Mund, Maria 81. Geburtstagam 22.03. Semme, Gisela 79. Geburtstagam 22.03. Meyer, Georg 75. Geburtstagam 22.03. Werner, Wolfgang 75. Geburtstagam 22.03. Bloeck, Winfried 73. Geburtstagam 22.03. Scharf, Ingrid 72. Geburtstagam 22.03. Günther, Annegret 71. Geburtstagam 22.03. Monecke, Antonia (Schwester Maria Lioba) 71. Geburtstagam 22.03. Dölle, Rosa-Maria Kalteneber 70. Geburtstagam 23.03. Beykirch, Wolfgang 88. Geburtstagam 23.03. Kockelmann, Paul 88. Geburtstagam 23.03. Hartmund, Manfred 79. Geburtstagam 23.03. Helm, Renate 79. Geburtstagam 23.03. Breitenbach, Christa 73. Geburtstagam 23.03. Osburg, Curt 73. Geburtstagam 23.03. Riese, Waltraud 73. Geburtstagam 24.03. Dellemann, Fritz 91. Geburtstagam 24.03. Fromm, Ruth 87. Geburtstagam 24.03. Böning, Elisabeth 82. Geburtstagam 24.03. Linke, Kurt 81. Geburtstagam 24.03. Ausmeier, Alfred Günterode 79. Geburtstagam 24.03. Frost, Klaus 76. Geburtstagam 24.03. Salzmann, Annaliese 75. Geburtstagam 24.03. Stahl, Florian 75. Geburtstagam 24.03. Müllerskowski, Marie-Luise 74. Geburtstagam 24.03. Osburg, Ursula 71. Geburtstagam 24.03. Löffelholz, Manfred 70. Geburtstagam 25.03. Anhalt, Margot 81. Geburtstagam 25.03. Münzberg, Philipp 77. Geburtstagam 25.03. Engelhardt, Maria Luise Kalteneber 75. Geburtstagam 25.03. Wenzel, Guntram 75. Geburtstagam 25.03. Drienko, Erika 74. Geburtstagam 25.03. Reuter, Wilfried 70. Geburtstagam 25.03. Wehr, Hella 70. Geburtstagam 26.03. Bohm, Gertrud 93. Geburtstagam 26.03. Hilse, Eva-Marie 89. Geburtstagam 26.03. Meise, Gertrud 89. Geburtstagam 26.03. Weinhart, Margarete 84. Geburtstagam 26.03. Rhode, Peter 82. Geburtstagam 26.03. Lüdtke, Dieter 76. Geburtstagam 26.03. Tschöp, Helga 74. Geburtstagam 26.03. Wippermann, Ingeborg 71. Geburtstagam 27.03. Dölle, Pia 85. Geburtstagam 27.03. Mörl, Manfred 84. Geburtstagam 27.03. Göbel, Heinrich 82. Geburtstagam 27.03. Dellemann, Gerhard 78. Geburtstagam 27.03. Beck, Berta 76. Geburtstagam 27.03. Manzke, Hubert 76. Geburtstagam 27.03. Kirchner, Margareta Günterode 74. Geburtstagam 27.03. Preiß, Josef 74. Geburtstagam 27.03. Fiedler, Anna 72. Geburtstagam 27.03. Kohlstedt, Kordula 71. Geburtstagam 28.03. Lutze, Johannes 86. Geburtstagam 28.03. Brückner, Helmut 85. Geburtstagam 28.03. Freund, Elisabeth (Schwester Margret) 82. Geburtstagam 28.03. Dr. Stitz, Heinz 81. Geburtstagam 28.03. Schön, Detlef 79. Geburtstagam 28.03. Backhaus, Hubert 78. Geburtstagam 28.03. Koch, Helga 78. Geburtstagam 28.03. Blanke, Peter 77. Geburtstagam 29.03. Witt, Richard 84. Geburtstag

am 29.03. Stützer, Elisabeth Günterode 79. Geburtstagam 29.03. Dölle, Karl Hermann Kalteneber 76. Geburtstagam 29.03. Reinsberg, Erika 75. Geburtstagam 29.03. Kunze, Heidemarie 74. Geburtstagam 29.03. Heise, Karl-Heinz 73. Geburtstagam 29.03. Müller, Renate 71. Geburtstagam 29.03. Ausmeier, Gerda Günterode 70. Geburtstagam 30.03. Haase, Gregor 80. Geburtstagam 30.03. Hentschel, Gisela Rengelrode 78. Geburtstagam 30.03. Schulz, Gudrun 76. Geburtstagam 30.03. Dölle, Albert Kalteneber 75. Geburtstagam 30.03. Gaßmann, Robert Rengelrode 72. Geburtstagam 31.03. Backhaus, Dorothea 79. Geburtstagam 31.03. Wolf, Renate 74. Geburtstagam 31.03. Weilbeer, Dieter 72. Geburtstagam 01.04. Lange, Ingeborg 85. Geburtstagam 01.04. Lutz, Irmgard 84. Geburtstagam 01.04. Möller, Lieselotte 84. Geburtstagam 01.04. Propf, Günter 84. Geburtstagam 01.04. Biniok, Kordula 76. Geburtstagam 01.04. Kawa, Elke 75. Geburtstagam 01.04. Günther, Werner 73. Geburtstagam 01.04. Dettenbach, Eleonore 71. Geburtstagam 02.04. Driske, Paul 93. Geburtstagam 02.04. Trümper, Paula 80. Geburtstagam 02.04. Schäfer, Irmgard 78. Geburtstagam 02.04. Deuschle, Karl Heinz 76. Geburtstagam 02.04. Vollmer, Adolf 76. Geburtstagam 02.04. Jahn, Edith Kalteneber 75. Geburtstagam 02.04. Kube, Irmgard 75. Geburtstagam 02.04. Necker, Christa 74. Geburtstagam 02.04. Fiedler, Albert 72. Geburtstagam 02.04. Thunert, Monika 71. Geburtstagam 03.04. Becker, Edith 84. Geburtstagam 03.04. Hagedorn, Hildegard 80. Geburtstagam 03.04. Völler, Werner 79. Geburtstagam 03.04. Fiedler, Ingrid 78. Geburtstagam 03.04. Brodmann, Gerda 76. Geburtstagam 03.04. Gaßdorf, Alois 71. Geburtstagam 04.04. Graf, Ingeborg 86. Geburtstagam 04.04. Randzio, Ursel 84. Geburtstagam 04.04. Hänig, Gottfried 83. Geburtstagam 04.04. Backhaus, Edeltraud 76. Geburtstagam 04.04. Saul, Gerhard 74. Geburtstagam 04.04. Gaspar, Elisabeth 73. Geburtstagam 05.04. Fromm, Maria 85. Geburtstagam 05.04. Fiedler, Helmut 80. Geburtstagam 05.04. Siegl, Pia 79. Geburtstagam 05.04. Kohl, Irma 78. Geburtstagam 05.04. Weber, Rita 78. Geburtstagam 06.04. Pöhl, Christina 88. Geburtstagam 06.04 Gries, Magdalena Flinsberg 83. Geburtstagam 06.04. Hausfelder, Irene 79. Geburtstagam 06.04. Läufer, Irmgard 77. Geburtstagam 06.04. Deuse, Christina 70. Geburtstagam 07.04. Dorstewitz, Friedhelm 82. Geburtstagam 07.04. Reinhardt, Elfriede 78. Geburtstagam 07.04. Kirchner, Guido Günterode 75. Geburtstagam 07.04. Mühlhausen, Renate 74. Geburtstag

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Heiligenstadt - 24 - Nr. 4/2018

am 07.04. Mock, Horst 73. Geburtstagam 07.04. Klingebiel, Hans-Georg 72. Geburtstagam 08.04. Hagen, Gerhard 84. Geburtstagam 08.04. Handtke, Helga 82. Geburtstagam 08.04. Meyer, Wolfgang 82. Geburtstagam 08.04. Stitz, Günter 81. Geburtstagam 08.04. Ölsner, Gertrud 79. Geburtstagam 08.04. Breitenbach, Horst 78. Geburtstagam 08.04. Huschenbett, Egon Kalteneber 78. Geburtstagam 08.04. Bischoff, Olga (Schwester Seraphica) 76. Geburtstagam 08.04. Schüßling, Christa 75. Geburtstagam 08.04. Roggenbach, Heinz 73. Geburtstagam 08.04. Brodmann, Gerhard Flinsberg 72. Geburtstagam 08.04. Holze, Renate 71. Geburtstagam 08.04. Jungheim, Rosemarie 70. Geburtstagam 09.04. Gaßmann, Elisabeth 81. Geburtstagam 09.04. Backhaus, Marianne 80. Geburtstagam 09.04. Hinske, Maria 80. Geburtstagam 09.04. Bode, Rainer 72. Geburtstagam 09.04. Weiß, Monika 71. Geburtstagam 09.04. Klinge, Margitta 70. Geburtstagam 09.04. Locker, Eckard 70. Geburtstagam 10.04. Röhrig, Agnes 90. Geburtstagam 10.04. Daniel, Helmtrud 81. Geburtstagam 10.04. Stitz, Christa 79. Geburtstagam 10.04. Bader, Rudolf 78. Geburtstagam 10.04. Pyritz, Erika 78. Geburtstagam 10.04. Weise, Gerda Rengelrode 78. Geburtstagam 10.04. Winkler, Hans-Dieter 78. Geburtstagam 10.04. Schüttel, Margarete 76. Geburtstagam 10.04. Müller, Maria 72. Geburtstagam 10.04. Kaufhold, Franz 71. Geburtstagam 11.04. Kaufhold, Hubert 92. Geburtstagam 11.04. Trost, Hannelore 86. Geburtstagam 11.04. Lotze, Maria Rengelrode 85. Geburtstagam 11.04. Trost, Inge 80. Geburtstagam 11.04. Krebs, Walter 70. Geburtstagam 11.04. Strathausen, Rudolf 70. Geburtstag

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Jahrgang 28 · Donnerstag, 22. März 2018 · Nummer 4

der Stadt Heilbad Heiligenstadt und den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode

AMTSBLATTÖffentliche Bekanntmachungen der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahlen am 15. April 2018

1.Das Wählerverzeichnis für die Wahl des Landrates des Landkrei-ses Eichsfeld und des hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Heilbad Heiligenstadt wird in der Zeit vom 26. bis 30. März 2018 (20. bis 16. Tag vor der Wahl) während der Öffnungszeiten:

Montag 08:00 – 17:00 UhrDienstag 08:00 – 17:00 UhrMittwoch 08:00 – 17:00 UhrDonnerstag 08:00 – 17:00 UhrFreitag Feiertag

im Bürgerbüro der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt für Wahlberechtigte zur Einsicht-nahme bereitgehalten.

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Da-ten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis ein-getragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollstän-digkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlbe-rechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk nach dem § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-führt. Die Einsichtnahme ist durch einen Bildschirm möglich.

2.Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl (26. bis 30. März 2018) Einwendungen gegen das Wäh-lerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendun-gen müssen bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt, schriftlich erhoben oder zur Nie-derschrift im Bürgerbüro (Öffnungszeiten siehe Punkt 1) erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Am 30.03.2018 können Einwendungen auf Grund des Feierta-ges ausschließlich schriftlich an vorgenannte Anschrift erhoben werden, durch Einwerfen in den Hausbriefkasten. Nach Ablauf der Einsichtsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.

3.Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (Näheres hierzu unter Nr. 5) hat.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 25. März 2018 (21. Tag vor der Wahl) eine Wahlbenachrichtigung.

Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahl-berechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, sein Wahlrecht nicht ausüben zu können.

4.Wer einen Wahlschein hat, kann an den Kommunalwahlen im Wege der Briefwahl teilnehmen.

5.Einen Wahlschein erhält auf Antrag,- ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter

oder- ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlbe-

rechtigter,

a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat,

b) wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhe-bung von Einwendungen eingetreten sind oder

c) wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwen-dung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses bekannt wird.

6.Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetra-genen Wahlberechtigten bis zum 13. April 2018, bis 18:00 Uhr, bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Bürgerbüro, Marktplatz 15, 37308 Heiligenstadt mündlich, schriftlich oder online (über unse-re Homepage www.heilbad-heiligenstadt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Für die persönliche Antragstellung hat das Bürgerbüro in der Zeit vom 26. März bis 12. April 2018 zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag 08:00 – 17:00 UhrDienstag 08:00 – 17:00 UhrMittwoch 08:00 – 17:00 UhrDonnerstag 08:00 – 17:00 UhrFreitag 08:00 – 17:00 UhrSamstag 10:00 – 12:00 Uhr

Am Freitag, dem 13.04.2018 ist das Bürgerbüro von 08:00 – 18:00 Uhr geöffnet. Die Briefwahl kann an Ort und Stelle aus-geübt werden.

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Heiligenstadt - 2 - Nr. 4/2018

Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 14. April 2018, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5. Buchstaben a) bis c) angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

7.Für den Fall, dass bei der Wahl am 15. April 2018 kein Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 29. April 2018, eine Stich-wahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwi-schenzeit sein Stimmrecht verloren hat.

Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 15. April 2018 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 27.04.2018 bis 18:00 Uhr bei der Stadt Heilbad Heiligenstadt, Bürgerbüro, Marktplatz 15, 37308 Heiligenstadt mündlich, schriftlich oder online (über unsere Homepage www.heilbad-heiligenstadt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zu-mutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-tragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann

ihm bis zum 28. April 2018, bis 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.

8.Wer den Wahlscheinantrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte:- einen amtlichen Stimmzettel für jede Wahl, zu der der An-

tragsteller wahlberechtigt ist,- einen amtlichen Stimmzettelumschlag,- einen Wahlbriefumschlag, auf dem der Name der Gemein-

de, die Anschrift der Gemeinde, die Nummer des Stimmbe-zirkes und des Wahlscheins angegeben ist, sowie

- ein Merkblatt für die Briefwahl.

Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfang-nahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Voll-macht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben ge-nannten Gemeindebehörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmäch-tigte Person auszuweisen.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief so rechtzeitig an die auf dem Wahlbrief angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag, dem 15. April 2018, bis 18:00 Uhr bzw. im Fall einer Stichwahl am Tag der Stichwahl, dem 29. April bis 18:00 Uhr eingeht.Der Wahlbrief kann bei der auf dem Wahlbriefumschlag angege-benen Stelle auch abgegeben werden.

Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen.

Heilbad Heiligenstadt, den 13.03.2018

Andrea FröhlichGemeindewahlleiterin

Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvorschlägezur Kommunalwahl im Freistaat Thüringen am 15.04.2018

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.03.2018 zur Prüfung der eingereichten Wahlvorschläge und Beschlussfas-sung über ihre Zulassung für die Wahl zum Bürgermeister in der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 15.04.2018 nachfolgende Beschlüs-se gefasst, die hiermit bekannt gegeben werden.

Folgende Wahlvorschläge sind als gültig zugelassen worden:

lfd Nr.

Kennwort der Partei oder der Wählergruppe

Name, Vorname

Geburts- jahr

Beruf Anschrift Erklärungja nein

1 CDU - Christlich Demokratische Union

König, Thadäus, Dr.

1982 Politikwissen- schaftler, Geschäftsführer

37308 HeilbadHeiligenstadtSchöllbach 1

X

2 BI - Bürgerinitiative„Menschen für Heiligenstadt“

Spielmann, Thomas

1967 Bürgermeister 37308 HeilbadHeiligenstadtRosenstraße 40

X

Die Erklärung der Bewerber zur Frage, ob sie wissentlich als hauptamtliche oder inoffizielle Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben, ist in der Spalte „Erklärung“ hinter jedem Bewerber mit „Ja“ oder „Nein“ gekennzeichnet.

Heilbad Heiligenstadt, 13.03.2018

Andrea FröhlichGemeindewahlleiterin

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Heiligenstadt - 3 - Nr. 4/2018

Wahlbekanntmachung1.Am 15. April 2018 finden die Landratswahl des Landkreises Eichsfeld und die Bürgermeisterwahl der Stadt Heilbad Heiligen-stadt von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.Anschließend wird das Wahlergebnis ermittelt.

2.Die Stadt Heilbad Heiligenstadt bildet 15 Stimmbezirke.

Zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses sind zwei Briefwahlvor-stände gebildet worden. Die Briefwahlvorstände treten am Wahl-tag um 17:00 Uhr zusammen.

Die Wahlräume sowie die Arbeitsräume der Briefwahlvorstände sind in der Anlage (Wahlbezirke der Stadt Heilbad Heiligenstadt einschließlich der Ortsteile) ersichtlich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten über-mittelt worden sind, sind der Stimmbezirk und der Wahlraum an-gegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat.

3.Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Stimm-bezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist.

Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und ihren amtli-chen Personalausweis – Unionsbürger anderer Mitgliedsstaaten der Europäischen Union einen gültigen Identitätsausweis – oder Reisepass zur Wahl mitzubringen.

Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält nach Betreten des Wahlraums für jede Wahl, für die er wahlbe-rechtigt ist, einen Stimmzettel ausgehändigt.

Die Stimmabgabe erfolgt auf folgende Weise:

• JedeWählerinundjederWählerhateineStimme.• DieWählervergebenihreStimmedadurch,dasssieauf

dem amtlichen Stimmzettel einen der aufgedruckten Wahl-vorschläge kennzeichnen.

4.Der Wähler begibt sich zur Stimmabgabe in die Wahlkabine, kennzeichnet dort seine Stimmzettel und faltet sie so, dass an-dere Personen die Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden.

Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlge-heimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält.

Ein Wähler, der des Lesens unkundig oder wegen einer kör-perlichen Beeinträchtigung gehindert ist, den Stimmzettel zu

kennzeichnen, zu falten oder selbst in die Wahlurne zu legen, kann eine andere Person bestimmen, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und gibt dies dem Wahlvorstand be-kannt. Die Hilfsperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Hilfsperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. Die Hilfs-person ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl erlangt hat.

5.Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zu den Wahlräumen sowie zu den Arbeitsräumen der Briefwahlvorstände; soweit dies ohne Störungen des Wahlgeschäfts möglich ist.

6.Wähler, die einen Wahlschein haben, können durch Briefwahl an der Wahl teilnehmen. Sie müssen ihren Wahlbrief an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebene Stelle so rechtzeitig übersen-den, dass der Wahlbrief spätestens am 15. April 2018 bis 18:00 Uhr dort eingeht. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbrief-umschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. Die Briefwahlvorstände sind nicht zuständig für die Entgegennahme von Wahlbriefen.

7.Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches):

8.Die Ermittlung der Wahlergebnisse wird am Montag, den 16. Ap-ril 2018 und ggf. am Dienstag, den 17. April 2018 jeweils um 8:00 Uhr bis voraussichtlich 18:00 Uhr, in denselben Wahlräumen sowie in den Arbeitsräumen des Briefwahlvorstands fortgesetzt, falls sie im Anschluss an die Wahlhandlung nicht beendet wer-den kann.

Hinweis:Hat bei den Wahlen kein Bewerber die erforderliche Mehrheit er-halten, findet eine Stichwahl statt. Der Termin der etwaigen Stich-wahl wurde auf den 29. April 2018 festgelegt.

Heilbad Heiligenstadt, den 14.03.2018

Andrea FröhlichGemeindewahlleiterin

Wahlbezirke der Stadt Heilbad Heiligenstadt einschließlich der Ortsteile

Einzugsbereiche der Wahlbezirke und WahlräumeWahlbezirk: 001Wahlraum: Staatliches Gymnasium „Johann Georg Lingemann“ Bahnhofstraße 17, 37308 Heilbad Heiligenstadt nicht barrierefrei

Am hohen RottAnemonenstraßeAsternwegBahnhofsplatzBahnhofstraßeCharlotte-Heidenreich-StraßeDahlienwegFliederwegFuchsienwegGeranienwegHolunderwegHospitalstraße

Im GrundeIriswegJasminwegKrokuswegLavendelwegLilienwegMaiglöckchenwegNelkenwegOrchideenwegReitbahnRengelröder WegRosenstraße

SeidelbaststraßeSonnenblumenwegSperberwieseSteingrabenTulpenwegUnterm HünensteinVeilchenwegWerner-Martin-WegWilhelm-Külz-Straße

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Heiligenstadt - 4 - Nr. 4/2018

Wahlbezirk: 002Wahlraum: Altes Rathaus Ratsgasse 9, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Alte StubeAltstädter KirchplatzAm BrauhausAm JüdenhofAm PlanAn den GradenFelgentorFuchswinkelGöttinger StraßeHeimenstein

HungrabenIm WinkelKalkmühlengasseKlausbergKlausgasseKnickhagenKollegiengasseKuhgasseKupfergasseLindenallee

Mengelröder WegObere AltstadtPropsteigasseRatsgasseRichtebergRiemengasseSchlachthofstraße von 1 bis 9SchlaggasseSperbergasseStubenstraße

Wahlbezirk: 003Wahlraum: Rathaus Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Aegidienstraße von 1a bis 4Aegidienstraße 6Aegidienstraße 10Aegidienstraße 12Aegidienstraße 12aHampelsgasseMarktplatz

MarktstraßeNeustädter KirchgassePetristraßePfarrgasseRobert-Koch-StraßeScheucheSchöllbach

SteinstraßeVogelsgasseWilhelmstraße von 1 bis 103Windische GasseZur Kapsmühle

Wahlbezirk: 004Wahlraum: Archiv Petristraße 32, Zugang über Konrad-Zehrt-Straße, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Aegidienstraße 5Aegidienstraße 9Aegidienstraße von 15 bis 26AureusstraßeDuvalstraßeGeschwister-Scholl-Straße

GoethestraßeIbergstraßeJahnstiegKonrad-Zehrt-StraßeLessingstraßeLingemannstraße

Philipp-Knieb-StraßeSchillerstraßeTheodor-Storm-Straße von 1 bis 13Wolfstraße

Wahlbezirk: 005Wahlraum: Stadthalle Konrad-Zehrt-Straße 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

AueAuf der Rinne von 1 bis 16BahnerstiegBonifatiusstraßeDr-Hermann-Iseke-Straße

FreiheitsstraßeGerhardusstraßeIbergrandwegJakobistraßeJoseph-von-Eichendorff-Weg von 3 bis 7

JustinusstraßeMühlgrabenTheodor-Storm-Straße von 15 bis 48

Wahlbezirk: 006Wahlraum: Stadion/ Turnhalle Leineberg 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Am GellenbachAn der BadeanstaltBei den drei KreuzenBildstockDingelstädter Straße von 1 bis 18Dingelstädter Straße 20Dingelstädter Straße 22EichbachEichenwegGartenstraßeGaußringGeisleder Tor

Hermann-Löns-StraßeIn der LeineaueKirchwegLeineberg 1Leineberg 2LiebermannstraßeLuisenblickMenzelstraßeNordhäuser StraßeOststraße von 20 bis 29Philipp-Reis-StraßeRobert-Bosch-Straße

Rudolf-Diesel-StraßeSchlachthofstraße von 11 bis 15Werner-von-Siemens-StraßeWiesenwegWilhelmstraße von 104 bis 117Zum Vitalpark

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Heiligenstadt - 5 - Nr. 4/2018

Wahlbezirk: 007Wahlraum: Bauhof Ostbahnhof 3, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

AhornwegAlbert-Schweitzer-StraßeBrückenwegBuchenwegDingelstädter Straße 19Dingelstädter Straße 21

Dingelstädter Straße von 23 bis 64aDünstraßeEibenwegErbetalFichtenwegFlinsberger Straße

KirschwegMittelwegOstbahnhofOststraße von 1a bis 18Tannenweg

Wahlbezirk: 008Wahlraum: Jugendhaus Villa Lampe Holzweg 2, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Alexander-Loewenthal-StraßeAlfred-Weil-StraßeAlte BurgAm BergeBachstraßeBeethovenstraßeDagobertstraßeElsa-Oppenheimer-StraßeFriedensplatzHändelstraßeHolzwegHoniggrube

Julius-Haase-StraßeJulius-Meyerstein-StraßeKasseler TorLeinegasseLiboriusstraßeLiesebühlLisztstraßeMargarethenwegMozartstraßeOrffstraßeParadieswegPater-Kentenich-Weg

Pauline-Löwenstein-StraßePaul-Wertheim-StraßePrivatwegRegina-Schwabe-StraßeRosa-Ilberg-StraßeRoter WegSaarlandstraßeSchumannstraßeSommerwegVera-Hildesheimer-StraßeVivaldistraßeWeststraße

Wahlbezirk: 009Wahlraum: Kindergarten “Pusteblume“ Grünewaldstraße 16b, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

BarlachstraßeCranachstraße von 1 bis 21Dürerstraße von 1 bis 28Grünewaldstraße

HolbeinstraßeKollwitzstraßeLeineberg 2aLeineberg 8

Leineberg 10Zillestraße

Wahlbezirk: 010Wahlraum: Eichsfelder Werkstätten/ Haus Michael Brüder-Grimm-Straße, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Auf der Rinne von 17 bis 31Auf der Rinne von 32 bis 43Joseph-von-Eichendorff-Weg 7a

Joseph-von-Eichendorff-Weg von 8 bis 37Theodor-Storm-Straße von 52 bis 100Thomas-Müntzer-Straße

Tilman-Riemenschneider-Straße

Wahlbezirk: 011Wahlraum: Johanniter Tagesstätte Rheda-Wiedenbrücker-Straße 4, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

Am Kuhlsberg Am Spielplatz Athanasius-Kircher-Straße Berliner Straße Berlotter Weg Bischof-Ludolf-Müller-Weg Brüsseler Straße Christoph-Heinemann-Straße Dr-Koppen-Weg Dr-Strecker-Weg

Dürerstraße von 29 bis 34 Eichbach-Dorotheenhof Genfer Straße Gustav-Vogt-Weg Heidener Straße Heinrich-Ernemann-Straße Hennefer Straße Hugo-Engelmann-Straße Husumer Straße Johann-Christoph-Lovis-Allee

Johann-Fluk-Straße Josef-Rodenstock-Straße Ludwig-Löwe-Straße Mescheder Straße Prager Straße Professor-Neureuter-StraßeRheda-Wiedenbrücker-Straße Von-Wussow-Weg Warschauer Straße

Wahlbezirk: 012Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Kalteneber Am Bahnhof 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt nicht barrierefrei

OT Kalteneber, alle Straßen

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Heiligenstadt - 6 - Nr. 4/2018

Wahlbezirk: 013Wahlraum: Dorfgemeinschaftshaus Flinsberg Hinter der Schule 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt nicht barrierefrei

OT Flinsberg, alle Straßen

Wahlbezirk: 014Wahlraum: Feuerwehrgebäude Rengelrode Hinter den Lücken 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

OT Rengelrode, alle Straßen

Wahlbezirk: 015Wahlraum: Turnhalle Günterode Queckhagener Straße 1, 37308 Heilbad Heiligenstadt barrierefrei

OT Günterode, alle Straßen

Brief-wahlbezirk: 001Wahlraum: Rathaus, Sitzungszimmer Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Brief-wahlbezirk: 002Wahlraum: Rathaus, Büro Marktplatz 15, 37308 Heilbad Heiligenstadt

Bekanntmachung über die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Hohen Raine

- Teil 2“ und der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „ Auf dem Hohen Raine – Teil 4“

der Stadt Heilbad Heiligenstadt als vereinfachte und gleich-zeitige Änderung gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der Än-derung des Bebauungsplanes Nr. 51 „Auf dem Hohen Raine - Teil 2“ und Entwurf der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 66 „Auf dem Hohen Raine - Teil 4“ der Stadt Heilbad Hei-ligenstadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 51-1 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 1. Änderung“ und der Bebauungsplan Nr. 66 „Auf dem Hohen Rai-ne – Teil 4“ soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Bauge-setzbuch (BauGB) und gleichzeitig geändert werden. Die Bebau-ungspläne erhalten die Bezeichnungen Bebauungsplan Nr. 51-2 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 2. Änderung“ und Bebauungsplan Nr. 66-1 „Auf dem Hohen Raine Teil 4 – 1. Änderung“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 51 „Auf dem Hohen Raine – Teil 2“ und der 1. Ände-rung des Bebauungsplanes Nr. 66 „ Auf dem Hohen Raine – Teil 4“ beschlossen und den Entwurf der Änderung der Bebauungs-pläne Nr. 51-2 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 2. Änderung“ und Nr. 66 „Auf dem Hohen Raine Teil 4 – 1. Änderung“ und seine Begründung gebilligt.

Mit der Aufstellung der Änderung der Bebauungspläne werden folgende Planungsziele angestrebt:

Ziel der Planung ist die Ausweisung eines neuen Bauplatzes an der Pauline-Löwenstein-Straße.

Der Geltungsbereich der Änderung der Bebauungspläne ist aus der Anlage des zur Öffentlichen Bekanntmachung beigefügten Lageplanes ersichtlich.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt in seiner öffent-lichen Sitzung am 20.02.2018 gebilligte und zur Auslegung be-stimmte Entwurf der Bebauungspläne Nr. 51-2 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 2. Änderung“ und Nr. 66-1 „Auf dem Hohen Raine Teil 4 – 1. Änderung“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt zur Einsicht-nahme in der Zeit vom

29.03.2018 bis zum 30.04.2018

in der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 15 in 37308 Heilbad Heiligenstadt wäh-rend der Öffnungszeiten des Bürgerbüros öffentlich aus

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge-geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-rücksichtigt bleiben.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungser-gebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.

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Heiligenstadt - 7 - Nr. 4/2018

Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Ver-arbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-

den, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Heilbad Heiligenstadt, 12.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel

Anlage zur Öffentlichen Bekanntmachungzum Entwurf der Bebauungspläne Nr. 51-2 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 2. Änderung“ und Nr. 66-1 „Auf dem Hohen Raine Teil 4 – 1. Änderung“

Bauleitplanung der Stadt Heilbad HeiligenstadtBebauungsplan Nr. 51-2 „Auf dem Hohen Raine Teil 2 – 2. Änderung“Bebauungsplan Nr. 66-1 „Auf dem Hohen Raine Teil 4 – 1. Änderung“

Geltungsbereich der Änderung in der Gemarkung Heiligenstadt Flur 48

Auszug aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster

Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches Bebauungsplan Nr. 51-1

Grenze des räumlichen Geltungs- bereiches Bebauungsplan Nr. 66

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Heiligenstadt - 8 - Nr. 4/2018

Bekanntmachung über die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Gewerbegebiet an der A 38“

Stadt Heilbad Heiligenstadt gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Öffentlichkeit zum Entwurf der 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 38 „Gewerbege-biet an der A 38“ Stadt Heilbad Heiligenstadt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Bebauungsplan Nr. 38 „Gewerbegebiet an der A 38“ soll im vereinfachten Verfahren gem. § 13 Baugesetzbuch (BauGB) geändert werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung Bebauungsplan Nr. 38-6 „Gewerbegebiet an der A 38 – 6. Ände-rung“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

Der Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt hat in seiner Sitzung am 20.02.2018 die Aufstellung der 6. Änderung des Bebauungs-planes Nr. 38 „Gewerbegebiet an der A 38“ beschlossen und den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38- 6 „Gewerbegebiet an der A 38 – 6. Änderung“ und seine Begründung gebilligt.

Mit der Aufstellung der Änderung des Bebauungsplanes werden folgende Planungsziele angestrebt:

Ziel der Planung ist die Neuparzellierung und Herstellung einer Erschließungsanlage sowie die Anpassung der überbaubaren Grundstücksgrenzen im südwestlichen Bereich der Gewerbege-bietsfläche GE 10 an der Johann-Christoph-Lovis- Allee.

Der Geltungsbereich der Änderung des Bebauungsplanes ist aus der Anlage des zur Öffentlichen Bekanntmachung beigefüg-ten Lageplanes ersichtlich.

Im vereinfachten Verfahren wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

Der vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt in seiner öf-fentlichen Sitzung am 20.02.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38- 6 „Gewerbege-biet an der A 38 – 6. Änderung“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt,

bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung, liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom

29.03.2018 bis zum 30.04.2018

in der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadt, im Plenarsaal des Rathauses, Marktplatz 15 in 37308 Heilbad Heiligenstadt wäh-rend der Öffnungszeiten des Bürgerbüros öffentlich aus

Hinweise:

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abge-geben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unbe-rücksichtigt bleiben.

Bei der Abgabe von Stellungnahmen ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Eine Mitteilung des Abwägungser-gebnisses ist anderenfalls nicht möglich. Ohne Zuordnung der Stellungnahme kann die Einschätzung der Betroffenheit privater Belange erschwert sein.Mit der Abgabe der Stellungnahme wird in die Erhebung, Ver-arbeitung und Nutzung personenbezogener Daten zum Zwecke der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens eingewilligt.

Die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft; das Ergebnis wird mitgeteilt.

Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) ist unzulässig, wenn mit ihm Einwendungen geltend gemacht wer-den, die vom Antragsteller nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Heilbad Heiligenstadt, 12.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel

➤➤➤ Die Anlage hierzu finden Sie auf der nächsten Seite ➤➤➤

Impressum

Amtsblatt der Stadtverwaltung Heilbad Heiligenstadtmit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und Günterode

Herausgeber: Stadt Heilbad Heiligenstadtmit den Ortsteilen Flinsberg, Kalteneber, Rengelrode und GünterodeVerlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,

98704 Langewiesen, [email protected], www.wittich.de,Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für amtlichen Teil: der BürgermeisterVerlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: nach Bedarf, kostenlos an alle erreichbaren Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,05 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) oder im Abonnement je Ausgabe von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.

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Heiligenstadt - 9 - Nr. 4/2018

Anlage zur Öffentlichen Bekanntmachungzum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 38-6 „Gewerbegebiet an der A 38 – 6. Änderung“

Bauleitplanung der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Bebauungsplan Nr. 38-6 „Gewerbegebiet an der A 38 – 6. Änderung“

Geltungsbereich der 6. Änderung in der Gemarkung Heiligenstadt Flur 5

Auszug aus dem Automatisierten Liegenschaftskataster

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Grillplatzan der Sportanlage „Stelzenberg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Die Stadt Heilbad Heiligenstadt erlässt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 2, 18 Abs. 2, 54 Abs. 2 Ziff. 1 der Thüringer Kommunal-ordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 (GVBl. S. 159) die folgende, vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.02.2018 beschlossene Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Grillplatz an der Sportanlage „Stelzenberg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

§ 1Nutzungsvoraussetzungen

(1) Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für den Grillplatz an der Sportanlage „Stelzenberg“ und die dazugehörigen Au-ßenbereiche der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

(2) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ermöglicht den in Heilbad Hei-ligenstadt eingetragenen Vereinen, Verbänden, Jugendgruppen, Schulklassen, Kommunalen Gesellschaften, Unter- nehmen und Privatpersonen die Nutzung des Grillplatzes an der Sportanlage „Stelzen-berg“ und die dazugehörigen Außenbereiche, soweit das Objekt nicht durch die Stadt Heilbad Heiligenstadt genutzt wird.

(3) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt überlässt dieses Objekt zur Durchführung von Veranstaltungen, Feierlichkeiten und Familien-festen auf formlosen Antrag.

(4) Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafge-setzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmä-ßige Ordnung richten, sind von der Überlassung des Objektes ausgeschlossen.

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Heiligenstadt - 10 - Nr. 4/2018

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Stadt Heilbad Heiligenstadt von Entschädigungsansprüchen jeder Art freizustellen, die wegen Schäden aus Anlass des Besuches der Veranstaltung von dritten Personen gestellt werden könnten.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung eigen-ständig und auf eigene Kosten abzuschließen. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Nutzers.

§ 8Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 9Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Be-nutzungs- und Entgeltordnung für den Bungalow „Über der Alten Burg“ und den Grillplatz an der Sportanlage „Stelzenberg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 23.02.2006 außer Kraft.

Heilbad Heiligenstadt, 07.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel

Anlage 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung

1. Kostenpflichtige Nutzung

1. Tag 55,00 € (anstatt bisher 25,- €) Jeder weitere Tag 20,00 € (anstatt bisher 10,- €)

2. Ermäßigte Nutzung

2.1 für Vereine und Verbände

1. Tag 45,00 € (anstatt bisher 15,- €) Jeder weitere Tag 15,00 € (anstatt bisher 10,- €)

2.2 für Jugendgruppen und Schulklassen

1. Tag 35,00 € (anstatt bisher 15,- €) Jeder weitere Tag 10,00 € (bisher 10,- €)

Das Aufräumen am nachfolgenden Tag zählt nicht als vollwertige Nutzung.

Für die Nutzung wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 50,00 € erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objektes unverzüglich erstattet wird.

Sollte der Nutzer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommen, wird nach einer schriftlichen Aufforderung eine für den Nutzer kostenpflichtige Reinigung durchgeführt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende, vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 20.02.2018 beschlossene und von der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld als Rechtsaufsichtsbehörde am 01.03.2018 zur Kenntnis genommene und bestätigte Neufas-sung der Benutzungs- und Entgeltordnung für den Grillplatz an der Sportanlage „Stelzenberg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Land-kreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41), zuletzt geändert durch Urteil des Thüringer Verfassungs-gerichtshofs vom 09.06.2017 (GVBl. S. 159) und § 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 05.10.2016 in der Fassung der Änderung vom 13.03.2017 öffentlich bekannt-gemacht.

Heilbad Heiligenstadt, 07.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel

§ 2Art der Nutzung

(1) Das Objekt kann auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, wenn die Überlassung den im § 1 Abs. 2 bis 4 genannten Zwe-cken dient.

(2) Die Antragstellung hat bei der Stadtverwaltung Heilbad Heili-genstadt, Hauptamt - Zentrale Dienste - zu erfolgen.

§ 3Nutzungsentgelt

(1) Für die Nutzung des Objekts wird ein Nutzungsentgelt erho-ben. Das Nutzungsentgelt ist mit Abschluss des Nutzungsvertra-ges nach § 5 Abs. 1 fällig.

(2) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Anlage 1, die Be-standteil dieser Ordnung ist.

(3) In besonderen Fällen kann das Entgelt abweichend festge-setzt werden.

§ 4Widerruf

Die erteilte Nutzungsberechtigung kann widerrufen werden, wenn das überlassene Objekt für Aufgaben oder dienstliche Zwecke der Stadt Heilbad Heiligenstadt benötigt wird.

§ 5Beginn und Ende der Veranstaltungen

(1) Die Antragsteller erhalten grundsätzlich erst mit Abschluss des schriftlichen Nutzungsvertrages das Recht zur Nutzung. Be-ginn und Ende der Nutzung sind im Nutzungsvertrag zu verein-baren.

(2) Das Objekt darf nur für den im Antrag angegebenen Zweck genutzt werden.

(3) Jede Abweichung von der Zustimmung, insbesondere jede Änderung der Nutzung und jede Änderung in der Person des Nutzers, ist vor der Nutzung der in § 2 Abs. 2 genannten Einrich-tung schriftlich mitzuteilen.

(4) Der Nutzer hat den Grillplatz, die genutzten Außenbereiche sowie die Ausstattung vollzählig und in einem sauberen, ordent-lichen und gereinigten Zustand zurückzugeben.

(5) Sollte der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommen, wird nach einer schriftlichen Aufforderung eine für den Nutzer kostenpflich-tige Reinigung durch eine Fachfirma durchgeführt.

§ 6Hausrecht

(1) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt übt als Eigentümer des Ob-jektes das Hausrecht aus. Sie wird dabei durch den Beauftragten der Stadt vertreten.

(2) Dem Inhaber des Hausrechtes ist der Zutritt zu den Veranstal-tungen jederzeit zu gestatten. Er ist berechtigt, das Unterlassen von Ordnungswidrigkeiten zu verlangen. Der Veranstalter ist ver-pflichtet, den Anordnungen Folge zu leisten.

§ 7Haftung des Nutzers

(1) Für alle Schäden, die durch den Nutzer, dessen Beauftrag-ten oder Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Räumen, den darin befindlichen Einrichtungen und Geräten und in Außenanlagen verursacht werden, haftet der Nutzer.

(2) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ist berechtigt, aufgetretene Schäden, die durch den Nutzer entstehen, beseitigen zu lassen. Der Nutzer ist zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die durch die Beseitigung der Schäden entstehen.

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Heiligenstadt - 11 - Nr. 4/2018

Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Jugendfeuerwehrgelände„Alte Burg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt

Die Stadt Heilbad Heiligenstadt erlässt aufgrund der §§ 2 Abs. 1 und 2, 18 Abs. 2, 54 Abs. 2 Ziff. 1 der Thüringer Kommunal-ordnung -ThürKO- in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 (GVBl. S. 159) die folgende, vom Stadtrat in seiner Sitzung am 20.02.2018 beschlossene Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Jugendfeuerwehrgelände „Alte Burg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

§ 1Nutzungsvoraussetzungen

(1) Diese Benutzungs- und Entgeltordnung gilt für das Jugend-feuerwehrgelände „Alte Burg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt.

(2) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ermöglicht eingetragenen Vereinen, Verbänden, Jugendgruppen, Schulklassen, Kommu-nalen Gesellschaften, Unternehmen und Privat- personen die Nutzung des Jugendfeuerwehrgeländes „Alte Burg“, soweit das Objekt nicht durch die Stadt Heilbad Heiligenstadt genutzt wird.

(3) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt überlässt dieses Objekt zur Durchführung von Veran- staltungen, Feierlichkeiten und Famili-enfesten auf formlosen Antrag.

(4) Vereinigungen, deren Zwecke oder Tätigkeiten den Strafge-setzen zuwiderlaufen oder die sich gegen die verfassungsmä-ßige Ordnung richten, sind von der Überlassung der Objekte ausgeschlossen.

§ 2Art der Nutzung

(1) Das Objekt kann auf Antrag zur Verfügung gestellt werden, wenn die Überlassung den im § 1 Abs. 2 bis 4 genannten Zwe-cken dient.

(2) Die Antragstellung hat bei der Feuerwehr Heiligenstadt zu erfolgen.

§ 3Nutzungsentgelt

(1) Für die Nutzung des Objekts wird ein Nutzungsentgelt erho-ben. Das Nutzungsentgelt ist mit Abschluss des Nutzungsvertra-ges nach § 5 Abs. 1 fällig.

(2) Das Nutzungsentgelt richtet sich nach der Anlage 1, die Be-standteil dieser Ordnung ist.

(3) In besonderen Fällen kann das Entgelt abweichend festge-setzt werden.

§ 4Widerruf

Die erteilte Nutzungsberechtigung kann widerrufen werden, wenn das überlassene Objekt für Aufgaben oder dienstliche Zwecke der Stadt Heilbad Heiligenstadt benötigt wird.

§ 5Beginn und Ende der Veranstaltungen

(1) Die Antragsteller erhalten grundsätzlich erst mit Abschluss des schriftlichen Nutzungsvertrages das Recht zur Nutzung. Be-ginn und Ende der Nutzung sind im Nutzungsvertrag zu verein-baren.

(2) Das Objekt darf nur für den im Antrag angegebenen Zweck genutzt werden.

(3) Jede Abweichung von der Zustimmung, insbesondere jede Änderung der Nutzung und jede Änderung in der Person des Nutzers, ist vor der Nutzung der in § 2 Abs. 2 genannten Einrich-tung schriftlich mitzuteilen.

(4) Der Nutzer hat den Bungalow, die genutzten Außenbereiche sowie die Ausstattung vollzählig und in einem sauberen, ordent-lichen und gereinigten Zustand zurückzugeben.

(5) Sollte der Nutzer dieser Pflicht nicht nachkommen, wird nach einer schriftlichen Aufforderung eine für den Nutzer kostenpflich-tige Reinigung durch eine Fachfirma durchgeführt.

§ 6Hausrecht

(1) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt übt als Eigentümer des Ob-jektes das Hausrecht aus. Sie wird dabei durch den Beauftragten der Feuerwehr Heiligenstadt vertreten.

(2) Dem Inhaber des Hausrechtes ist der Zutritt zu den Veran-staltungen jederzeit zu gestatten. Er ist berechtigt, das Unterlas-sen von Ordnungswidrigkeiten zu verlangen. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Anordnungen Folge zu leisten.

§ 7Haftung des Nutzers

(1) Für alle Schäden, die durch den Nutzer, dessen Beauftrag-ten oder Dritte im Zusammenhang mit der Veranstaltung an den Räumen, den darin befindlichen Einrichtungen und Geräten und in Außenanlagen verursacht werden, haftet der Nutzer.

(2) Die Stadt Heilbad Heiligenstadt ist berechtigt, aufgetretene Schäden, die durch den Nutzer entstehen, beseitigen zu lassen. Der Nutzer ist zur Erstattung der Kosten verpflichtet, die durch die Beseitigung der Schäden entstehen.

(3) Der Nutzer ist verpflichtet, die Stadt Heilbad Heiligenstadt vo-nEntschädigungsansprüchen jeder Art freizustellen, die wegen Schäden aus Anlass des Besuches der Veranstaltung von dritten Personen gestellt werden könnten.

(4) Der Nutzer ist verpflichtet eine Haftpflichtversicherung eigen-ständig und auf eigene Kosten abzuschließen. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Nutzers.

§ 8Gleichstellungsbestimmung

Status- und Funktionsbezeichnungen in dieser Benutzungs- und Entgeltordnung gelten jeweils in männlicher und weiblicher Form.

§ 9Inkrafttreten

Diese Benutzungs- und Entgeltordnung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Be-nutzungs- und Entgeltordnung für den Bungalow „Über der Alten Burg“ und den Grillplatz an der Sportanlage „Stelzenberg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 23.02.2006 außer Kraft.

Heilbad Heiligenstadt, 07.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel

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Heiligenstadt - 12 - Nr. 4/2018

Anlage 1 der Benutzungs- und Entgeltordnung

1. Kostenpflichtige Nutzung

1. Tag 120,00 € (anstatt bisher 100,- €) Jeder weitere Tag 20,00 € (analog bisher) Wochenende (Fr. - So.) 150,00 € (= neu)

2. Ermäßigte Nutzung

2.1 für Vereine und Verbände

1. Tag 70,00 € (anstatt bisher 50,- €) Jeder weitere Tag 20,00 € (analog bisher) Wochenende (Fr. - So.) 100,00 € (= neu)

2.2 für Jugendgruppen und Schulklassen 1. Tag 35,00 € (anstatt bisher 15,- €) Jeder weitere Tag 15,00 € (anstatt bisher kosten-

frei) Wochenende (Fr. - So.) 50,00 € (= neu)

Das Aufräumen am nachfolgenden Tag zählt nicht als vollwertige Nutzung.

Für die Nutzung wird zusätzlich eine Kaution in Höhe von 100,00 € erhoben, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe des Objektes innerhalb von 3 Arbeitstagen erstattet wird.

Sollte der Nutzer seiner Reinigungspflicht nicht nachkommen, wird nach einer schriftlichen Aufforderung eine für den Nutzer kostenpflichtige Reinigung durchgeführt.

Bekanntmachungsanordnung

Die vorstehende, vom Stadtrat der Stadt Heilbad Heiligenstadt am 20.02.2018 beschlossene und von der Kommunalaufsicht des Landkreises Eichsfeld als Rechtsaufsichtsbehörde am 01.03.2018 zur Kenntnis genommene und bestätigte Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für das Jugendfeuerwehr-gelände „Alte Burg“ der Stadt Heilbad Heiligenstadt wird hiermit gemäß § 21 Abs. 1 Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (Thüringer Kommunalordnung – ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBL. S. 41), zuletzt ge-ändert durch Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 09.06.2017 (GVBl. S. 159) und § 16 Abs. 1 Hauptsatzung der Stadt Heilbad Heiligenstadt vom 05.10.2016 in der Fassung der Änderung vom 13.03.2017 öffentlich bekanntgemacht.

Heilbad Heiligenstadt, 07.03.2018

Thomas SpielmannBürgermeister Siegel