für die Stadt Königs Wusterhausen · DIE LINKE. 6.257 Alternative für Deutschland 6.946 BÜNDNIS...

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83 Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019 für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019 Impressum Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel. (03375) 273-330, E-Mail: [email protected] Verantwortlich: Reik Anton Erscheinungsweise: nach Bedarf Auflage: 20.000 Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird im Verwaltungsgebäude der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „Rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht. Druck: Berliner Zeitungsdruck Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von Königs Wusterhausen nach § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ............................................................. Seite 84 Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in der Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf ................................................................................................................................ Seite 84 Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte ...................................................................................................... Seite 91 Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahl) für die Wahl des Brandenburgischen Landtags am 1. September 2019 ................................................................................................... Seite 91 Öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Königs Wusterhausen 2019 ..................................................................................................................... Seite 92 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt, über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom 25.07.2009 (GVBl. 1 Seite 166) in der jeweils gültigen Fassung .................................................................................................................................... Seite 93 Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme......................................................................................................... Seite 93 Nichtamtlicher Teil Wahlwerbung anlässlich der Brandenburgischen Landtagswahl am 01. September 2019 .............................................. Seite 95 Lautsprecherfahrten anlässlich der Landtagswahl am 01. September 2019.................................................................... Seite 96 Wohnen am Mühlenfeld.............................................................................................................................................................. Seite 96 Besondere Einblicke für den Feuerwehrnachwuchs...................................................................................................................... Seite 97 Gelungene Premiere bei den Zernsdorfer Rübchen ....................................................................................................................... Seite 98

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

für die Stadt Königs Wusterhausen

Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Impressum

Herausgeber: Stadt Königs Wusterhausen, Der Bürgermeister

Herstellung: ELRO-Verlag in Zusammenarbeit mit der Pressestelle der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Tel. (03375) 273-330, E-Mail: [email protected]

Verantwortlich: Reik Anton

Erscheinungsweise: nach Bedarf

Au�age: 20.000

Bezugsmöglichkeiten: Das Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen erscheint nach Bedarf und wird im Verwaltungsgebäude der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, zur kostenlosen Mitnahme ausgelegt. Es kann auch im Internet unter www.koenigs-wusterhausen.de sowie gegen Erstattung der Porto- und Versandkosten einzeln oder im Abonnement über den Fachbereich Zentrale Dienste der Stadtverwaltung, Schlossstraße 3, der Stadt Königs Wusterhausen bezogen werden. Darüber hinaus wird das Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen einzeln oder mit der städtischen Publikation „Rathaus aktuell“ als Beilage zur Wochenzeitung „KaWeKurier“ kostenlos an die Haushalte innerhalb des Gebietes der Stadt Königs Wusterhausen verteilt. Die Verteilung des Amtsblattes wird nur als Serviceleistung vorgenommen und folglich besteht hierauf weder ein Rechtsanspruch noch ist gewährleistet, dass das Amtsblatt alle Haushalte erreicht.

Druck: Berliner Zeitungsdruck

InhaltsverzeichnisAmtlicher TeilÄnderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von Königs Wusterhausen nach § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB) .............................................................Seite 84 Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in der Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf ................................................................................................................................Seite 84 Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung von Ersatzpersonen für die Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte ......................................................................................................Seite 91

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen (Briefwahl) für die Wahl des Brandenburgischen Landtags am 1. September 2019 ...................................................................................................Seite 91 Öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Königs Wusterhausen 2019 .....................................................................................................................Seite 92 Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt, über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom 25.07.2009 (GVBl. 1 Seite 166) in der jeweils gültigen Fassung ....................................................................................................................................Seite 93

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald, untere Wasserbehörde, über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme .........................................................................................................Seite 93

Nichtamtlicher TeilWahlwerbung anlässlich der Brandenburgischen Landtagswahl am 01. September 2019 ..............................................Seite 95

Lautsprecherfahrten anlässlich der Landtagswahl am 01. September 2019 ....................................................................Seite 96

Wohnen am Mühlenfeld .............................................................................................................................................................. Seite 96

Besondere Einblicke für den Feuerwehrnachwuchs ...................................................................................................................... Seite 97

Gelungene Premiere bei den Zernsdorfer Rübchen ....................................................................................................................... Seite 98

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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilaufhebung

der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von

Königs Wusterhausen nach § 142 Abs. 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB)

Stadt Königs Wusterhausen Der Bürgermeister

Aufgrund des § 3 Abs. 1 i.V.m. § 28 Abs. 2 Nr. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S.286), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl.I/14, [Nr. 32]) und § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBL.I S.2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBL.I S. 1722) beschließt die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Königs Wusterhausen in ihrer Sitzung vom 13.05.2019 die Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ und „Berliner Straße“.

Die Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhof-straße“ und „Berliner Straße“ wird wie folgt geändert:

§ 2 erhält folgende Fassung:

§ 2Geltungsbereich der 2. Teilaufhebung

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Teilaufhebung des Sanierungsge-bietes wird begrenzt:- im Norden (Nottekanal) durch die südliche Uferkante des Nottekanals; - im Osten (Gerichtsstraße/Bahnhofsvorplatz/Maxim-Gorki-Straße),

beginnend am Parkplatz Gerichtsstraße Ecke Maxim-Gorki-Straße (zu-gehörig zum Grundstück Bahnhofstraße 16), durch die westliche Kante des Gehweges der Gerichtsstraße und der Maxim-Gorki-Straße bis zur Gebäudekante des Saalanbaus Bahnhofstraße 16, Wechsel auf die östliche Straßenseite, im weiteren Verlauf durch die östliche Kante des Gehweges vor den Grundstücken Bahnhofsvorplatz 3, 1, 5 (Bahnhof), 2, 4 und 6 bis Bahnhofsvorplatz 6, danach durch die hintere Flurstücksgrenze der Grundstücke Maxim-Gorki-Straße 30, 29, 28 und 27;

- im Süden (Eichenallee) durch die Grenze des Sanierungsgebietes entlang der nördlichen Kante des Gehweges der Eichenallee unter Ausschluss der Grundstücke Eichenallee 15 (Flurstücke 41/2 und 41/3 der Flur 3 Gemarkung Königs Wusterhausen), Bahnhofstraße 6 und 7, Karl-Marx-Straße 2 und 23;

- im Westen (Cottbuser Straße) durch die östliche Kante des Gehweges zwischen Eichenallee und Nottekanal

und ist in dem als Anlage bezeichneten Lageplan im Maßstab 1:1000 vom 21.03.2019 durch eine Umgrenzungslinie dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil dieser Satzung.

Die Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhausen zur 2. Teilauf-hebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Bahnhofstraße“ und „Berliner Straße“ tritt rückwirkend zum 23.12.2015 in Kraft.

Königs Wusterhausen, 12.06.2019

(im Original unterzeichnet)Swen Ennullat - Dienstsiegel -Bürgermeister

Ersatzbekanntmachung

Für die Anlage zur Änderung der Satzung der Stadt Königs Wusterhau-sen zur 2. Teilaufhebung der Satzung über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes für die Innenstadt von Königs Wusterhausen nach § 142 Absatz 1 und 3 des Baugesetzbuches (BauGB), veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Nr. 6 vom 29.05.2019 wird die Ersatzbekanntmachung angeordnet, da diese nur in verkleinerter Form veröffentlicht werden konnte. Die Anlage kann von jedermann, für die Dauer von 14 Tagen während der allgemeinen Öffnungszeiten der Stadtverwaltung im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, 15711 Königs Wusterhausen, Zimmer Nr. B 2.01, eingesehen werden.

Königs Wusterhausen, den 12.06.2019

(im Original unterzeichnet)Swen Ennullat - Dienstsiegel - Bürgermeister

Bekanntgabe der Wahlergebnisse der Kommunalwahlen am 26.05.2019 in der

Stadt Königs Wusterhausen für die Wahl der Stadtverordnetenversammlung und der Ortsbeiräte

Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf,

Zeesen und Zernsdorf

Stadt Königs WusterhausenDie Wahlleiterin

Der Wahlausschuss der Stadt Königs Wusterhausen hat in seiner Sitzung am 28.05.2019 die folgenden Ergebnisse zur Wahl der Stadtverordnetenver-sammlung und der Ortsbeiräte Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf festgestellt:

I. Stadtverordnetenversammlung

Wahlberechtigte 31.258Wähler/-innen 18.179Gültige Stimmen 52.466Ungültige Stimmzettel 368

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 9.886Christlich Demokratische Union Deutschlands 7.801

Anlage

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

DIE LINKE. 6.257Alternative für Deutschland 6.946BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 4.412Unabhängige Bürgerliste 828Freie Demokratische Partei 1.949Wir für KW 4.523Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 6.028Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 1.496Einzelwahlvorschlag Marx 1.230BÜRGER VOR ORT 1.110

Verteilung der 36 Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 7Christlich Demokratische Union Deutschlands 5DIE LINKE. 4Alternative für Deutschland 5BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 3Unabhängige Bürgerliste 1Freie Demokratische Partei 1Wir für KW 3Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 4Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 1Einzelwahlvorschlag Marx 1BÜRGER VOR ORT 1

Verteilung der Sitze in den Wahlkreisen

Wahlkreis 1Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4Christlich Demokratische Union Deutschlands 2DIE LINKE. 2Alternative für Deutschland 2BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1Unabhängige Bürgerliste 0Freie Demokratische Partei 0Wir für KW 1Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 2Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 1Einzelwahlvorschlag Marx 1

Wahlkreis 2Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3Christlich Demokratische Union Deutschlands 3DIE LINKE. 2Alternative für Deutschland 3BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 2Unabhängige Bürgerliste 1Freie Demokratische Partei 1Wir für KW 2Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 2Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 0BÜRGER VOR ORT 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Wahlkreis 1Sozialdemokratische Partei Deutschlands 4 SitzeHeinz-Georg Hanke 1.208Tobias Schröter 844Elke Voigt 601Christian Franzke 408--- Ersatzpersonen ---Nancy Engel 314Lambert Wolff 259Uwe Kretschmar 225Marlies Hellmann 186Sarah Seifert 183Daniel Gensigk 142

Elke Heimer 135Anna-Maria Scheetz 112Monika Mittelstaedt-Wenzel 104Reinhard Wenzel 101Marco Frenzel 87Bernd Niederdrenk 79Alexander Kunath 73Jan Förster 63Björn Stecher 59Vanessa Horn 52Lars Ulbricht 50Petra Hähnel 48David Driese 29Kay Rayer 24Sandro Schirmer 24Jan Bärenfeldt 18Daniel Pöhl 18

Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 SitzeChristian Möbus 721Peter Dreher 464--- Ersatzpersonen ---Peter Dittrich 357Ute Dr. Weiss 306Sabine von Platen 209Anja Wagner 197Walburga Hasselberg 169Andrea Brandt 114Mathias Blank 105Jürgen Marks 81Tobias Eichelmann 73Christine Dittrich 67Jeannette Dreher 47Margarita Seyer 46

DIE LINKE 2 SitzeStefan Ludwig 1.172Anne Müller 774--- Ersatzpersonen ---Gudrun Eichler 637Angela Laugsch 343Alexander Kempe 274Pascal Merkes 177

Alternative für Deutschland 2 SitzeAnja Czyzewsky 813Kristian Görsch 755--- Ersatzpersonen ---Axel Hubert 684Dennis Ottmann 522Jennifer Czyzewsky 209

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 SitzTeresa Nordhaus 937--- Ersatzpersonen ---Katherina Toth-Butzke 481Alfred Nordhaus 344

Unabhängige Bürgerliste 0 SitzeKeine--- Ersatzpersonen ---Carsten Kröning 95Nadia Schwirtzek 68Stefan Wichard 68Wolfgang Altmann 33

Freie Demokratische Partei 0 SitzeAnke Gerth 223Burghard Reitzl 68Carina Boggasch 63Karl-Heinz Kuhlke 61Christian Kugland 61Roland Kugland 54

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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Carsten Weidemann 46Jens Stöbe 42Emanuel Gerl 38Bernd Kramer 33

Wir für KW 1 SitzMichael Reimann 476--- Ersatzpersonen ---Ronny Friedrich 344Lutz Vogt 95Eric Fritzsche 94Lothar Falk 71

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 2 SitzeKatharina Ennullat 1.385Dietmar Rechenberg 423--- Ersatzpersonen ---Steffen Nedo 176Corinna Röder 121Annett Urban 96Kevin Päplow 89Detlef Wenzel 74Beate Mecklenburg 74Vanessa Clasen 52Nils Jurisch 51Hans-Peter Hennig 47Christel Heinitz 36Antje Malchow 34Ursula Tomow 24Mario Franzky 22Martin Schulz 21Timosch Tomow 12Axel Bütow 11Bernhard Tippel 11

Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 1 SitzBirgit Uhlworm 629--- Ersatzpersonen ---Ina Schust-Kießling 157Sabine Trept 99Ines Strobel 67Heidrun Matschoß 41

Einzelwahlvorschlag Marx 1 SitzDirk Marx 1.230

Wahlkreis 2Sozialdemokratische Partei Deutschlands 3 SitzeLudwig Scheetz 1.176Ina Engel 554Katharina Knaack 335--- Ersatzpersonen ---Jacqueline Beyes 292Barbara Schemmel-Rieger 173Dr. Andrea Böhme 169Heike Kuschmierz 168Uwe Borck 152Julian Schröter 136Antje Hanke 134Erik Janz 132Jürgen Förster 129Sascha Jankowsky 106Thorsten Kleis 104Hans Dieckmann 90Niko Dorendorf 87Knut Bittner 85Björn Hellmund 77Susanne Frenzel 72Hella Meyer-König 56Ivo Müller 51Mandy Schlüter 49Marcin Kudzinski 45

Daniel Seifert 38Maximilian Bergner 30

Christlich Demokratische Union Deutschlands 3 SitzeLaura Lazarus 1.317Martin Meinert 711Dr. Stefan Jablonski 529--- Ersatzpersonen ---Anja Boelitz 296Jakob Dinter 295Alexander Pohle 241Benjamin Henneberger 217Uwe Friedrich 207Thomas Ryll 165Corinna Schust 162Rolf-Peter Höft 156Gabriela Jux 154Hans-Heinz Müller 108Janet Elmrich 107Bernhard Lamers 81Rudolf Grätz 55Konrad Kristen 25Gerhard Schülmann 19 DIE LINKE. 2 SitzeMichael Wippold 1.080Frank Häusler 780--- Ersatzpersonen ---Irene Welski 507Manfred Jauert 350Manfred Calvelage 163

Alternative für Deutschland 3 SitzeJens Schulz 1.546Jan Schenk 854Ute Zube 836--- Ersatzpersonen ---Michael Reisenweber 727

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 2 SitzeInes Kühnel 951Elke Weber 660--- Ersatzpersonen ---Sebastian Koeppen 551Petra Barnes 300Alexander Hoffmann 188

Unabhängige Bürgerliste 1 SitzPriska Wollein 232--- Ersatzpersonen ---Heinz-Christian Schmidt 120 Ute Kröning 113Matthias Fischer 99

Freie Demokratische Partei 1 SitzRaimund Tomczak 332--- Ersatzpersonen ---Volker-Peter Born 312Andy Gerth 167Martin Holzbauer 162Markus Rittwag 94Tom Ziermaier 74Petra Sakowski 58Lothar Zahn 32Jochen Lafsa 16Detlef Grund 13

Wir für KW 2 SitzeChristian Dorst 856Stefan Puchert 831--- Ersatzpersonen ---Dr. Frithjof von Rottkay 709Günter Hörandel 305

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Ronald Lehmann 146Heike Fritzsche 124Jan-Peer Scholz 110Carsten von Heynitz 94Ulrich Marcy 72Jürgen Gensicke 70Michael Zobel 45Wilfried Nillert 41Thomas Lehn 40 Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 2 SitzeStefan Lummitzsch 453Thomas Stiller 422--- Ersatzpersonen ---Jens Richter 312Dr. Annette Blank 258Ingmar Bethke 244Anna Schwedler 232Lars Meumann 222Andreas Wolf 196Christian Oede 194Daniel Kath 141Ronny Breuhahn 138Marie-Luise Weiß 86René Röder 82Marco Weiß 77Marcus Ott 65Mathias Heinitz 54Carmen Knispel-Franzky 48Michaela Mika 45

Unabhängige Frauenliste Königs Wusterhausen 0 SitzeKeine--- Ersatzpersonen ---Peggy Schumann 162Cathrin Meixner 121Barbara Kießling 110Silke Thonke 70Birgit Luckow 40

BÜRGER VOR ORT 1 SitzRainer Fricke 252--- Ersatzpersonen ---Doris Hoffmann 240Ulf Gallasch 162Wilhelm Behling 158Bernd Brechlin 131Michael Schmidt 117Klaus Schiebel 50

II. Ortsbeirat Diepensee

Wahlberechtigte 326Wähler/-innen 166Gültige Stimmen 477Ungültige Stimmzettel 6

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Einzelvorschlag Bonkowski 100Einzelvorschlag Gleißner 211Einzelvorschlag Kernbaum 99Einzelwahlvorschlag Paege 67

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Einzelvorschlag Bonkowski 1Einzelvorschlag Gleißner 1Einzelvorschlag Kernbaum 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Einzelwahlvorschlag Bonkowski 1 SitzRalf Bonkowski 100

Einzelwahlvorschlag Gleißner 1 SitzMichael Gleißner 211

Einzelwahlvorschlag Kernbaum 1 SitzAnja Kernbaum 99

Einzelwahlvorschlag Paege 0 SitzeWolfgang Paege 67

III. Ortsbeirat Kablow

Wahlberechtigte 784Wähler/-innen 539Gültige Stimmen 1.578Ungültige Stimmzettel 8

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Christlich Demokratische Union Deutschlands 852Freie Demokratische Partei 144Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 230Brettschneider, Ulf 352

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Christlich Demokratische Union Deutschlands 2Freie Demokratische Partei 0Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 0Brettschneider, Ulf 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 SitzeMeinert, Martin 8522. Sitz nicht zuteilbar

Freie Demokratische Partei 0 SitzeMartin Holzbauer 91Christian Kugland 53 Freie Unabhängige WählergemeinschaftKönigs Wusterhausen 0 SitzeAnnett Urban 142Marco Weiß 88

Brettschneider, Ulf 1 SitzUlf Brettschneider 352

IV. Ortsbeirat Königs Wusterhausen

Wahlberechtigte 15.130Wähler/-innen 8.008Gültige Stimmen 23.049Ungültige Stimmzettel 171

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 6.155Christlich Demokratische Union Deutschlands 2.974DIE LINKE. 3.137Alternative für Deutschland 3.247BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 2.053

88

Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Freie Demokratische Partei 564Wir für KW 1.045Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 2.350Einzelwahlvorschlag Marx 1.524

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2Christlich Demokratische Union Deutschlands 1DIE LINKE. 1Alternative für Deutschland 1BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1Freie Demokratische Partei 0Wir für KW 1Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1Einzelwahlvorschlag Marx 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2 SitzeHeinz-Georg Hanke 1.340Dr. Lutz Franzke 970--- Ersatzpersonen ---Nancy Engel 689Elke Voigt 617Ludwig Scheetz 583Tobias Schröter 577Lambert Wolff 297Marlies Hellmann 281Sarah Seifert 268Elke Heimer 197Reinhard Wenzel 135Alexander Kunath 135Petra Hähnel 66

Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 SitzChristian Möbus 1.075--- Ersatzpersonen ---Peter Dittrich 411Ute Weiss 349Walburga Hasselberg 239Peter Dreher 192Andrea Brandt 157Mathias Blank 135Tobias Eichelmann 131Jürgen Marks 107Jeannette Dreher 103Margarita Seyer 75

DIE LINKE. 1 SitzAlexander Kempe 1.079--- Ersatzpersonen ---Angela Laugsch 944Peter Reimann 670Waldemar Stadach 444

Alternative für Deutschland 1 SitzAnja Czyzewsky 1.416--- Ersatzpersonen ---Michael Reisenweber 1.087Dennis Ottmann 744

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 1 SitzTeresa Nordhaus 1.355--- Ersatzpersonen ---Katherina Toth-Butzke 698

Freie Demokratische Partei 0 SitzeBurghard Reitzl 237Carsten Weidemann 172Cornelia Boggasch 155

Wir für KW 1 SitzRonny Friedrich 1.045--- Ersatzpersonen ---Keine

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1 SitzDietmar Rechenberg 951--- Ersatzpersonen ---Steffen Nedo 545Beate Mecklenburg 293Detlef Wenzel 211Christel Heinitz 179Hans-Peter Hennig 171

Einzelwahlvorschlag Marx 1 SitzDirk Marx 1.524

V. Ortsbeirat Niederlehme

Wahlberechtigte 2.754Wähler/-innen 1.404Gültige Stimmen 3.982Ungültige Stimmzettel 53

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1.266DIE LINKE. 938Freie Demokratische Partei 320Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1.458

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2DIE LINKE. 2Freie Demokratische Partei 0Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 3

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 2 SitzeIna Engel 679Katharina Knaack 302--- Ersatzpersonen ---Marion Rosinus 216Joachim Müller 69

DIE LINKE. 2 SitzeFrank Häusler 474Michael Böhm 464--- Ersatzpersonen ---Keine

Freie Demokratische Partei 0 SitzeTom Ziermaier 320

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 3 SitzeKatharina Ennullat 960Anna Schwedler 290Hans-Jürgen Vogel 208--- Ersatzpersonen ---Keine

VI. Ortsbeirat Senzig

Wahlberechtigte 2.916Wähler/-innen 1.951Gültige Stimmen 5.683Ungültige Stimmzettel 36

89

Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 916Christlich Demokratische Union Deutschlands 945BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 688Freie Demokratische Partei 294Wir für KW 1.908Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 932

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1Christlich Demokratische Union Deutschlands 1BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1Freie Demokratische Partei 1Wir für KW 2Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 SitzBarbara Schemmel-Rieger 331--- Ersatzpersonen ---Knut Bittner 255Marcin Kudzinski 125Mandy Schlüter 120Hella Meyer-König 85

Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 SitzAlexander Pohle 379--- Ersatzpersonen ---Rolf-Peter Höft 188Janet Elmrich 168Dr. Bernhard Lamers 107Rudolf Grätz 103

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 SitzElke Weber 688--- Ersatzpersonen ---Keine

Freie Demokratische Partei 1 SitzAnke Gerth 142--- Ersatzpersonen ---Andy Gerth 103Bernd Kramer 49

Wir für KW 2 SitzeChristian Dorst 884Günter Hörandel 509--- Ersatzpersonen ---Jan-Peer Scholz 157Ulrich Marcy 116Ronald Lehmann 101Carsten von Heynitz 90Lutz Vogt 51

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1 SitzAndreas Wolf 348--- Ersatzpersonen ---Daniel Kath 305Corinna Röder 279

VII. Ortsbeirat Wernsdorf

Wahlberechtigte 1.493Wähler/-innen 928Gültige Stimmen 2.669Ungültige Stimmzettel 20

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 486Christlich Demokratische Union Deutschlands 289DIE LINKE. 401BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 160Unabhängige Bürgerliste 137Freie Demokratische Partei 545Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 651

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1Christlich Demokratische Union Deutschlands 1DIE LINKE. 1BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 0Unabhängige Bürgerliste 0Freie Demokratische Partei 1Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 SitzHans Dieckmann 179--- Ersatzpersonen ---Jacqueline Beyes 173Erik Janz 134

Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 SitzCorinna Schust 289--- Ersatzpersonen ---Keine

DIE LINKE. 1 SitzMichael Wippold 314--- Ersatzpersonen ---Manfred Calvelage 87

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 0 SitzeAlexander Hoffmann 160

Unabhängige Bürgerliste 0 SitzeUte Kröning 79Carsten Kröning 58

Freie Demokratische Partei 1 SitzVolker-Peter Born 416--- Ersatzpersonen ---Petra Sakowski 63Lothar Zahn 53Detlef Grund 13

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1 SitzThomas Stiller 368--- Ersatzpersonen ---Lars Meumann 283

VIII. Ortsbeirat Zeesen

Wahlberechtigte 4.524Wähler/-innen 3.028Gültige Stimmen 8.776Ungültige Stimmzettel 75

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1.424Christlich Demokratische Union Deutschlands 1.909

90

Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1.225Wir für KW 2.805Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1.413

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1Christlich Demokratische Union Deutschlands 2BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1Wir für KW 2Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 SitzDr. Heike Kuschmierz 454--- Ersatzpersonen ---Dr. Andrea Böhme 285Jürgen Förster 214Jan Förster 159Björn Hellmund 142Maximilian Bergner 109Ivo Müller 61

Christlich Demokratische Union Deutschlands 2 SitzeLaura Lazarus 499Uwe Friedrich 431--- Ersatzpersonen ---Dr. Stefan Jablonski 304Thomas Ryll 242Gabriele Wein 212Hans-Heinz Müller 110Barbara Schulz 58Konrad Kristen 30Gerhard Schülmann 23

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 SitzInes Kühnel 732--- Ersatzpersonen ---Sebastian Koeppen 493

Wir für KW 2 SitzeStefan Puchert 1.181Dr. Frithjof von Rottkay 826--- Ersatzpersonen ---Michael Reimann 252Heike Fritzsche 149Jürgen Gensicke 103Michael Zobel 86Thomas Lehn 83Lothar Falk 72Wilfried Nillert 53

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 1 SitzJens Richter 742--- Ersatzpersonen ---Ronny Breuhahn 456Mathias Heinitz 215

IX. Ortsbeirat Zernsdorf

Wahlberechtigte 3.277Wähler/-innen 2.121Gültige Stimmen 6.147Ungültige Stimmzettel 31

Gültige Stimmen der Wahlvorschlagsträger

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 567Christlich Demokratische Union Deutschlands 1.112DIE LINKE. 583Alternative für Deutschland 773BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 479Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! 682Freie Demokratische Partei 338Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 445BÜRGER VOR ORT 436Einzelwahlvorschlag Schwitalla 732

Verteilung der Sitze im Wahlgebiet

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1Christlich Demokratische Union Deutschlands 1DIE LINKE. 1Alternative für Deutschland 1BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! 1Freie Demokratische Partei 0Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 0BÜRGER VOR ORT 0Einzelwahlvorschlag Schwitalla 1

Verteilung der gültigen Stimmen auf die Wahlvorschläge und der auf ihnen benannten Bewerber sowie die Feststellung der Ersatzpersonen und ihrer Reihenfolge:

Sozialdemokratische Partei Deutschlands 1 SitzSascha Jankowsky 259--- Ersatzpersonen ---Uwe Borck 206David Schaible 102

Christlich Demokratische Union Deutschlands 1 SitzAnja Boelitz 497--- Ersatzpersonen ---Benjamin Henneberger 254Gabriela Jux 182Jörg Hentschel 179

DIE LINKE. 1 SitzManfred Jauert 307--- Ersatzpersonen ---Wolfgang Lemke 276

Alternative für Deutschland 1 SitzJens Schulz 507--- Ersatzpersonen ---Ute Zube 266

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN 1 SitzPetra Barnes 479--- Ersatzpersonen ---Keine

Unabhängige Bürgerliste / Zernsdorf lebt! 1 SitzStefan Wichard 162--- Ersatzpersonen ---Nadia Schwirtzek 150Heinz-Christian Schmidt 127Matthias Fischer 105Priska Wollein 79Wolfgang Altmann 59

Freie Demokratische Partei 0 SitzeRaimund Tomczak 157Markus Rittwag 82

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Öffentliche Bekanntmachung zur Berufung von Ersatzpersonen für die

Stadtverordnetenversammlung und die Ortsbeiräte

Stadt Königs Wusterhausen Die Wahlleiterin

Frau Elke Weber (B90/GRÜNE) hat ihren Sitz in der Stadtverordnetenver-sammlung nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Sebastian Koeppen Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Sebastian Koeppen hat das Mandat angenommen und ist damit Mit-glied der Stadtverordnetenversammlung.

Herr Dietmar Rechenberg (FWKW) hat seinen Sitz im Ortsbeirat Königs Wusterhausen nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschie-dene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Steffen Clasen (geb. Nedo) Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Steffen Clasen hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Königs Wusterhausen.

Frau Ina Engel (SPD) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Niederlehme nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschie-dene gewählt worden ist. Demnach ist Frau Marion Rosinus Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Frau Marion Rosinus hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Niederlehme.

Herr Thomas Stiller (FWKW) hat seinen Sitz im Ortsbeirat Wernsdorf nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschie-dene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Lars Meumann Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Lars Meumann hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Wernsdorf.

Frau Laura Lazarus (CDU) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Zeesen nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Dr. Stefan Jablonski Ersatzperson

auf dem Wahlvorschlag. Da dieser ebenfalls auf sein Mandat verzichtet hat, ist nächste Ersatzperson Herr Thomas Ryll.Er hat das Mandat angenommen und ist damit Mitglied des Ortsbeirates Zeesen.

Frau Ines Kühnel (B90/GRÜNE) hat ihren Sitz im Ortsbeirat Zeesen nach der Wahl am 26.05.2019 nicht angenommen. Gemäß § 60 Abs. 3 BbgKWahlG geht der Sitz auf die in der Reihenfolge erste Ersatzperson des Wahlvorschlags über, auf dem die / der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Demnach ist Herr Sebastian Koeppen Ersatzperson auf dem Wahlvorschlag. Herr Sebastian Koeppen hat das Mandat angenommen und ist damit Mit-glied des Ortsbeirates Zeesen.

Königs Wusterhausen, den 18.06.2019

(im Original unterzeichnet)Dana ZellnerWahlleiterin

Bekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung

von Wahlscheinen (Briefwahl) für die Wahl des Brandenburgischen Landtags

am 1. September 2019

Stadt Königs WusterhausenDer Bürgermeister

1. Das Wählerverzeichnis zur Landtagswahl für die Wahlbezirke der Stadt Königs Wusterhausen mit den Ortsteilen Diepensee, Kablow, Königs Wusterhausen, Niederlehme, Senzig, Wernsdorf, Zeesen und Zernsdorf wird in der Zeit vom 5. August bis 9. August 2019 in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Bürgerservice, Schlossstr. 3, 15711 Königs Wusterhausen für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Der Ort der Einsichtnahme ist barrierefrei.

Die Einsichtnahme ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten wie folgt möglich:

Montag von 08:00 bis 13:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:00 Uhr

Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperr-vermerk gemäß § 51 BMG eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

2. Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 5. August bis zum 9. August 2019, spätestens am 9. August bis 12:00 Uhr, bei der Stadt Königs Wusterhausen, Bürgerservice, Schlossstr. 3, Einspruch einlegen.

Der Einspruch ist schriftlich oder durch Erklärung zur Niederschrift persönlich oder durch einen Bevollmächtigten einzulegen.

Jens Stöbe 56Roland Kugland 36Jochen Lafsa 7

Freie Unabhängige Wählergemeinschaft Königs Wusterhausen 0 SitzeIngmar Bethke 445

BÜRGER VOR ORT 0 SitzeDoris Hoffmann 210Rainer Fricke 101Bernd Brechlin 94Klaus Schiebel 31

Einzelwahlvorschlag Schwitalla 1 SitzKarin Schwitalla 732

Königs Wusterhausen, den 05.06.2019

(im Original unterzeichnet)Dana Zellner

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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

3. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, er-halten für die Wahl zum Europäischen Parlament und die Kommunal-wahlen bis spätestens zum 4. August eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.

Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis ein-getragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahl-unterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.

Auf Antrag sind in das Wählerverzeichnis einzutragen wahlberechtigte Personen,

a) deren Hauptwohnung außerhalb des Landes liegt, am Ort der Nebenwohnung, wenn sie der Wahlbehörde gegenüber in geeigneter Weise glaubhaft machen, dass sie am Ort der Nebenwohnung einen ständigen Wohnsitz im Sinne des Bür-gerlichen Gesetzbuches haben,

b) die ohne eine Wohnung innezuhaben sich im Land sonst ge-wöhnlich aufhalten, wenn sie dies der Wahlbehörde gegenüber glaubhaft machen,

Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis ist schriftlich oder als Erklärung zur Niederschrift bis spätestens am 17. August bei der zuständigen Wahlbehörde zu stellen. Die antragstellende Person hat der Wahlbehörde gegenüber zu versichern, dass sie bei keiner anderen Wahlbehörde die Eintragung in das Wählerverzeich-nis beantragt hat. Eine behinderte Person kann sich der Hilfe einer Person ihres Vertrauens bedienen.

4. Wer einen Wahlschein für die Wahl zum Brandenburgischen Land-tag hat, kann an der Wahl des Wahlkreises, für den der Wahlschein ausgestellt ist, entweder durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahl-bezirk dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen. Für die Wahlberechtigten in Königs Wusterhausen ist dies der Wahlkreis Nr. 27.

5. Erteilung von Wahlscheinen5.1 Einen Wahlschein erhält auf Antrag5.1.1 eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte Person,5.1.2 eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte

Person, wenna) sie nachweist, dass sie ohne Verschulden die Antragsfrist nach

§ 14 Abs. 1 Satz 1 oder die Einspruchsfrist nach § 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes versäumt hat,

b) ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 14 Abs. 1 Satz 1 oder der Einspruchsfrist nach § 18 Satz 2 des Brandenburgischen Landeswahlgesetzes entstanden ist,

c) ihr Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden ist und die Wahlbehörde von der Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.

5.2 Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 30.08.2019, 18:00 Uhr, bei der Wahlbe-hörde mündlich oder schriftlich beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form als gewahrt. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraums nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, gestellt werden.

Verlorene Wahlscheine und Stimmzettel werden nicht ersetzt. Versi-chert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein oder Stimmzettel nicht zugegangen ist, kann ihr bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, ein neuer Wahlschein oder Stimmzettel ausgegeben werden.

Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus dem unter 5.1.2 Buchstabe b) angegebenen Grund den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, stellen.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich bei der Antragsstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Öffentliche Bekanntmachung der Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts für die Stadt Königs Wusterhausen 2019

Die Stadtverordnetenversammlung von Königs Wusterhausen hat mit Beschluss Nr. 10-15-089 die Umsetzung des Einzelhandelskonzepts von 2011 sowie dessen Fortschreibung beschlossen.Dafür erteilte die Stadt Königs Wusterhausen der GMA, Gesellschaft für Markt‐ und Absatzforschung mbH, Dresden, den Auftrag zur Fortschreibung des kommunalen Einzelhandelskonzepts. Ziel des aktualisierten Einzel-handelskonzepts ist es, die Leitlinien und Strategien für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandels in Königs Wusterhausen zu überprüfen und ggf. neu zu formulieren.

Die Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts wurde unter Beteiligung aller Ortsbeiräte erstellt und liegt nun im Entwurf vor und wird in der Zeit vom 05.08.2019 bis einschließlich 06.09.2019 zur Beteiligung ausgelegt.Der Entwurf wird in v. g. Frist im Sachgebiet Stadtentwicklung und Planen im Rathaus der Stadt Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3, Haus B, 3.OG zu folgenden Dienstzeiten öffentlich ausgelegt:Montag 08:00 bis 15:00Dienstag 08:00 bis 18:00Mittwoch 08:00 bis 17:00Donnerstag 08:00 bis 17:00Freitag 08:00 bis 12:00

Der Entwurf kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sachge-bietes Stadtentwicklung und Planen erörtert werden. Äußerungen werden während der o. g. Frist entgegengenommen.(http://www.koenigs-wusterhausen.de/874391/Aktuelles-aus-der-Stadtentwicklung).Der Entwurf wird durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne von § 1 Abs. 6 Nr. 11 Baugesetzbuch behandelt und ist in der Bauleitplanung der Stadt zu be-rücksichtigen.

Königs Wusterhausen, 13.06.2019

(im Original unterzeichnet)René KlausFachbereichsleiter

6. Briefwahl6.1 Mit dem Wahlschein in weißer Farbe für die Wahl zum Branden-

burgischen Landtag erhält der Wahlberechtigte - einen amtlichen weißen Stimmzettel, - einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag, - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag und - ein Merkblatt für die Briefwahl.

6.4 Die Abholung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachge-wiesen wird.

Bei der Briefwahl muss der Wähler den jeweiligen Wahlbriefum-schlag mit dem (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltage bis 18:00 Uhr eingeht.

Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.

Königs Wusterhausen, den 07.06.2019

(im Original unterzeichnet)Swen Ennullat - Dienstsiegel - Bürgermeister

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Öffentliche Bekanntgabe des Landkreises Dahme-Spreewald, Kataster- und Vermessungsamt über die Offenlegung des Liegenschaftskatasters

gemäß § 17 Absatz 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg

(Brandenburgisches Vermessungsgesetz-BbgVermG) vom 25.07.2009 (GVBl. 1 Seite 166)

in der jeweils gültigen Fassung

In der Stadt Königs Wusterhausen, Gemarkung: Zeesen, Flur: 5 wurden Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Liegen-schaftskarte und zur Aktualisierung der Nutzungsarten durchgeführt.

Die Arbeiten zur Verbesserung der geometrischen Genauigkeit der Lie-genschaftskarte sind regelmäßig erforderlich, um die Qualität des Liegen-schaftskatasters als öffentliches raumbezogenes Geoinformationssystem nach § 5 Absatz 1 des BbgVermG sicherzustellen. Gemäß § 17 Absatz 2 Satz 3 BbgVermG können die veränderten Teile der Liegenschaftskarte durch Offenlegung bekannt gegeben werden.

Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen der Katasterbehörde Dahme-Spreewald, Reutergasse 12, Erdgeschoss, Raum 151 in 15907 Lübben

Vom 27.06.2019 bis 26.07.2019

Im AuftragJürgen KuseAmtsleiter

Bekanntmachung des Landesamtes für Umwelt und des Landkreises Dahme-Spreewald,

untere Wasserbehörde, über Errichtung und Betrieb einer Anlage zur Behandlung von

gefährlichen und nicht gefährlichen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung in

15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme

Die Firma Umweltschutz Ost GmbH, Grünauer Straße 210-216, 12557 Berlin beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (BlmSchG), auf dem Grundstück Robert-Guthmann-Straße in 15713 Königs Wusterhausen OT Niederlehme, in der Gemarkung Niederlehme, Flur 3, Flurstücke 191, 196 und 198 eine Anlage zur Behandlung von verunreinigten Böden und anderen mineralischen Abfällen einschließlich der zeitweiligen Lagerung zu errichten und zu betreiben.

Für das Vorhaben wurde darüber hinaus eine wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 8 in Verbindung mit § 10 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) zur Benutzung eines Gewässers bei der unteren Wasserbehörde des Land-kreises Dahme-Spreewald beantragt. Gegenstand dieses Verfahrens sind das Einleiten von nicht schädlich verunreinigtem Niederschlagswasser von den befestigten Dach-, Wege- und Lager�ächen über einen Entwäs-serungsgraben in das Grundwasser und die Entnahme von Grundwasser über einen Brunnen.

Für das Vorhaben besteht die P�icht zur Durchführung einer Umweltver-träglichkeitsprüfung.

Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen die Errichtung und den Betrieb einer Anlage zur Behandlung von verunreinigten Böden und mineralischen Abfällen durch mechanische Vorbehandlung, biologische Behandlung und Wäsche sowie die zeitweilige Lagerung von gefährlichen und nicht gefährli-chen Abfällen innerhalb der Halle als auch im Außenlager. Der betriebliche Verfahrensablauf untergliedert sich in folgende Prozesse:

- Anlieferung und Wägung,- Entladung in der Halle,- Aufbereitung durch Siebmaschine (Vorbehandlung),- biologische Behandlung in der Halle,- Wäsche in der Waschanlage,- Beprobung zur Feststellung des Schadstoffabbaus,- Abtransport zur Verwertung / Entsorgung bzw. Bereitstellung zum

Transport.Des Weiteren werden ein Büro- und Sozialbereich mit Fahrzeugwaage, eine Abluftreinigungsanlage, eine Atemdruckluftanlage und eine Betriebstank-stelle für 1.000 Liter Kraftstoff mit Abfüll�äche eingerichtet.Die gesamte Anlage soll in einem 2-Schicht-Betrieb werktags von 6 bis 22 Uhr betrieben werden. Das Betriebsgelände ist an das Energienetz angeschlossen. Das Brauchwasser für den Anlagenbetrieb wird aus dem Trinkwassernetz und aus einem Brauchwasserbrunnen bezogen.Die Kapazitäten betragen für die Behandlung der Abfälle maximal 110.000 Tonnen im Jahr sowie für die Lagerung der gefährlichen und nicht gefähr-lichen Abfälle in der Halle und im Außenlager maximal 27.500 Tonnen.

Es handelt sich mit dem Hauptzweck der biologischen Behandlung von gefährlichen Abfällen um eine Anlage der Nummer 8.7.1.1 GE und Nummer 8.12.1.1 GE des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.3.1 X der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Das beantragte Vorhaben fällt gemäß § 3 der 4. BImSchV unter die Industrieemissions-Richtlinie.

Die Inbetriebnahme der Anlage ist im Januar 2021 vorgesehen.

AuslegungDer Genehmigungsantrag sowie die dazugehörigen erforderlichen Unter-lagen werden einen Monat vom 10. Juli 2019 bis einschließlich 9. August 2019 im Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umwelt-schutz 1, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Von-Schön-Straße 7, Zimmer 4.27 in 03050 Cottbus, im Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt/Untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 (über TEDI) in 15907 Lübben und in der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Haus A – Bürgerservice, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen ausgelegt und können dort während der Dienststunden von jedermann eingesehen werden.

Die ausgelegten Unterlagen enthalten auch die Untersuchungen zur Prü-fung der Umweltverträglichkeit, insbesondere Angaben zu Schall, Staub, �üchtigen Kohlenwasserstoffen, Auswirkungen auf P�anzen, Tiere, biolo-gische Vielfalt, Biotope, Schutzgebiete, Wasser sowie zu Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen. Der Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht) ist während der Auslegungszeit auch im zentralen Internet-portal des Landes Brandenburg veröffentlicht:https://www.uvp-verbund.de/bb.

EinwendungenEinwendungen gegen das Vorhaben können während der Einwendungs-frist vom 10. Juli 2019 bis einschließlich 10. September 2019 unter Angabe der Vorhaben-ID 50.016.00/19/8.7.1.1GE/T12 elektronisch an die E-Mail-Adresse [email protected] oder schriftlich beim Lan-desamt für Umwelt, Genehmigungsverfahrensstelle Süd, Postfach 60 10 61 in 14410 Potsdam, beim Landkreis Dahme-Spreewald, Umweltamt/Untere Wasserbehörde, Weinbergstraße 1 in 15907 Lübben und bei der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen, Schlossstraße 3 in 15711 Königs Wusterhausen erhoben werden. Mit Ablauf dieser Frist sind für das Ge-nehmigungsverfahren alle Einwendungen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen.

Für elektronische Einwendungen kann ein Einwendungsportal unter Angabe der oben genannten Vorhaben-ID verwendet werden unter: https://lfu.brandenburg.de/einwendungen.

ErörterungsterminSoweit gegenüber dem Vorhaben form- und fristgerecht Einwendungen erhoben werden, entscheidet die Genehmigungsbehörde nach Ablauf der

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Amtsblatt für die Stadt Königs Wusterhausen Jahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Einwendungsfrist nach Ermessen, ob ein Erörterungstermin durchgeführt wird. Findet aufgrund dieser Entscheidung kein Erörterungstermin statt, so wird dies nochmals gesondert öffentlich bekannt gemacht. Gehen keine form- und fristgerechten Einwendungen ein, entfällt der Erörterungstermin.

Der Erörterungstermin ist vorgesehen für den 16. Oktober 2019 um 10 Uhr im Albertinum Business Center, Schulungsraum, Albertusstraße 3 in 15745 Wildau. Kann die Erörterung an diesem Tag nicht abgeschlos-sen werden, wird der Erörterungstermin an den folgenden Werktagen fortgesetzt. Es wird darauf hingewiesen, dass die form- und fristgerecht erhobenen Einwendungen auch bei Ausbleiben des Antragstellers oder von Personen, die Einwendungen erhoben haben, erörtert werden.

HinweiseDie Einwendungen sind dem Antragsteller sowie den Fachbehörden, deren Aufgabenbereich berührt wird, bekannt zu geben. Auf Verlangen des Einwenders sollen dessen Name und Anschrift vor der Bekanntgabe unkenntlich gemacht werden, wenn diese zur ordnungsgemäßen Durch-führung des Genehmigungsverfahrens nicht erforderlich sind. Die Zustel-lung der Entscheidung über die Einwendungen kann durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden.

RechtsgrundlagenGesetz zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverun-reinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-

Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. April 2019 (BGBl. I S. 432).

Vierte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440).

Neunte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzge-setzes (Verordnung über das Genehmigungsverfahren - 9. BImSchV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 8. Dezember 2017 (BGBl. I S. 3882).

Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 24. Februar 2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt geändert durch Artikel 22 des Gesetzes vom 13. Mai 2019 (BGBl. I S. 706).

Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2254).

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Amtsblatt für die Stadt Königs WusterhausenJahrgang 30, Nr. 7 vom 26.6.2019

Wahlwerbung anlässlich der Brandenburgischen Landtagswahl am 01. September 2019

Gemäß § 18 Absatz 3 Brandenburgisches Straßengesetz ist Plakat-werbung, die in unmittelbarem Zusam hang mit Wahlen, Volks-entscheiden und Bürgerentscheiden steht, für einen Zeitraum von zwei Monaten vor bis zwei Wochen nach dem Wahl- oder Abstim-mungstag zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegenstehen. Plakatwerbung, die in unmittelbarem Zusammenhang mit Volksbegehren und Bürgerbegehren im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg steht, ist für die Dauer der jeweiligen Eintragungsfrist zuzüglich zwei Wochen zu genehmigen, soweit dem keine anderslautenden Regelungen entgegen-stehen. Die Gemeinde kann durch Satzungen die Größe und Standorte von Werbeanlagen nach den Sätzen 1 und 2 nur zum Schutz von Orten von historisch herausragender überregionaler Bedeutung beschränken. Im Übrigen bleibt der Gemeinde eine angemessene Kontingentierung der Plakatwerbung nach Menge und Größe unbenommen. Das für den Straßenbau zuständige Mitglied der Landesregierung wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem für Inneres zuständigen Mitglied der Landesregie-rung durch Rechtsverordnung Vorgaben für die Bestimmung der Menge und Größe von Plakatwerbung zu regeln.

(Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) In der Fassung der Bekannt-machung vom 28. Juli 2009 (GVBl.I/09, [Nr. 15], S.358) zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. November 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 29]))

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Lautsprecher- und Plakatwerbung aus Anlass von all-gemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksentscheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg“ ist dabei Folgendes zu beachten:

a) Die Plakatwerbung ist unzulässig im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen, vor Fußgängerüberwegen und Bahnübergängen sowie am Innenrand von Kurven,

b) die Plakatwerbung darf nach Ort und Art der Anbringung sowie nach Form und Farbe der Plakate nicht zu Verwechslungen mit Verkehrszeichen und -einrichtungen Anlass geben oder deren Wirkung beeinträchtigen.

Auf § 33 Abs. 2 StVO wird hingewiesen,c) das Annageln von Plakaten an Straßenbäumen sowie die Befes-

tigung von Werbeträgern und Plakaten an Pfosten vorhandener Verkehrszeichen und -einrichtungen sind unzulässig,

d) Plakattafeln, -träger und Stell�ächen müssen standsicher aufgestellt werden,

e) bei der Anbringung von Werbeträgern an Straßeneigentum, insbe-sondere an Straßenbäumen, ist das Lichtraumpro�l freizuhalten,

f) an Bundesautobahnen, Kraftfahrstraßen und außerorts an vier-strei�gen Straßen ist Plakatwerbung unzulässig,

g) vor Beginn der Plakatwerbung sind die Straßenverkehrsbehörden der Landkreise, kreisfreien Städte und Großen kreisangehörigen Städte über die Vorhaben der Plakatwerbung zu unterrichten, damit diese gegebenenfalls die für die Sicherheit des Verkehrs erforderlichen Au�agen jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten festlegen können und

h) soweit die Träger der Straßenbaulast oder die Straßenbaubehörden zur Erteilung von Erlaubnissen, Zustimmungen oder Genehmigun-gen befugt sind, haben sie davon auszugehen, dass ein öffentli-ches Interesse an ihrer Erteilung besteht bzw. dass Gründe des allgemeinen Wohls eine Abweichung erfordern.

Für die Stadt Königs Wusterhausen gilt die Plakatierungssatzung der Stadt Königs Wusterhausen vom 29.06.2009 und deren 1. Änderung (veröffentlicht im Amtsblatt der Stadt Königs Wusterhausen, Nr. 5 vom 14.05.2014, Seite 44).

Die maximal zulässige Anzahl an Werbeanlagen je Partei und je Wahl beträgt 300 Stück für die gesamte Stadt Königs Wusterhausen, je Ortsteil jedoch maximal 25 Stück gem. § 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung. Zur gerechteren Aufteilung der Wahlplakate, für Ortsteile mit höherer Bevölkerungsdichte wurde folgende Festlegung getroffen:

Festlegungzur prozentualen Aufteilung der Wahlplakate pro Ortsteil gem. § 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung

Rechtsgrundlage: Satzung der Stadt Königs Wusterhausen über die Durch-führung von Veranstaltungs-oder Wahlwerbung (Plakatierungssatzung) vom 29.06.2009, mit 1. Änderungssatzung vom 28.04.2014 (hier nur Anpassung des § 9 Abs. 2, durch Änderung der Einstufung z.B. der Berliner Straße von Bundesstraße zu kommunaler Straße)

Bei der Beschlussfassung am 29.06.2009 gab es nur 7 Ortsteile, seit 2013 ist auch die „alte“ Kernstadt ein Ortsteil.

§ 7 Abs. 10 Plakatierungssatzung „Die maximal zulässige Anzahl an Werbeanlagen je Partei und je Wahl beträgt 300 Stück für die gesamte Stadt Königs Wusterhausen, je Ortsteil jedoch maximal 25 Stück, zusätzlich dürfen je Veranstaltungs- und Kund-gebungsankündigung anlässlich von Wahlen 200 Plakate auf gehangen werden“.

Durch diese Festlegung soll die Verteilung der „restlichen 100“ Wahlplakate, gerechter auf die Ortsteile mit höherer Bevölkerungsdichte, aufgeteilt werden.

Nichtamtlicher Teil

Anbei folgende Aufteilung:

Ortsteile Einwohner festgelegte prozentuale Maximale pro Ortsteil Anzahl Aufteilung Anzahl (Stand: nach der restlichen pro Ortsteil: 31.03.2019) Satzung 100 Stück pro Ortsteil pro Ortsteil

OT Königs Wusterhausen: 18.524 25 49 74OT Diepensee: 328 25 1 26OT Kablow: 922 25 2 27OT Niederlehme: 3.244 25 9 34OT Senzig: 3.401 25 9 34OT Wernsdorf: 1.744 25 5 30OT Zeesen: 5.635 25 15 40OT Zernsdorf: 3.881 25 10 35Königs Wusterhausen gesamt: 37.679 200 100 300

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Zusätzlich dürfen je Veranstaltungs- und Kundgebungsankündigung an-lässlich von Wahlen 200 Plakate aufgehängt werden (gemäß § 7 Absatz 10 der Plakatierungssatzung).

Beim Sachgebiet „Bürgerservice und Ordnungsrecht“ der Stadtverwaltung Königs Wusterhausen sind die Plakatierungen schriftlich (formlos) zu beantragen. Diese müssen folgende Angaben enthalten: den Zeitraum, die Anzahl und die Standorte (Innenstadt / Ortsteile) der Wahlplakate / Wahlwerbung und einen Ansprechpartner mit Telefonnummer.Es emp�ehlt sich, dass Antragsformular der Stadt Königs Wusterhausen, welches auf der Internetseite der Stadt zu �nden ist, zu verwenden.

Für jedes Wahlplakat wird von der Stadtverwaltung ein Aufkleber ausge-geben mit der Aufschrift „Plakatierung genehmigt“. Plakate, welche über keinen Aufkleber verfügen, werden ohne gesonderte Aufforderung durch die Stadtverwaltung auf Kosten der jeweiligen Partei aus dem öffentlichen Straßenraum entfernt.

Nicht erlaubt ist Wahlwerbung an Zäunen, Hauswänden, Geländern (Brückengeländer, Geländer an Fuß- oder Radwegen u.ä.) und an Bäumen sowie Baumstützen (Schutzgestelle) welche in den öffentlich gewidmeten Straßenverkehr ragen.

Des Weiteren dürfen Wahlplakate nicht aufgestellt bzw. angebracht werden:

In 15711 Königs Wusterhausen- in der Bahnhofstraße, - auf dem Bahnhofsvorplatz,- in der Karl-Marx-Straße, von der Bahnhofstraße bis zur Eichenallee,- in der Friedrich-Engels-Straße, von der Bahnhofstraße bis zur Eichenallee,- in der Storkower Straße vom Bahnhofsvorplatz bis zum Tunnel (inkl.

Kreisverkehr),- in der Schlossstraße im Bereich der Schleuse- und im Bereich der Schleuse in Neue Mühle.

Für die ordnungsgemäße Anbringung und Kontrolle ist die jeweilige Partei, Vereinigung usw. verantwortlich. Am Freitag, den 30. August 2019 um 10.00 Uhr, müssen alle Wahlplakate im Umkreis von 20 m im Bereich der Wahllokale entfernt worden sein.

Bis spätestens Montag, den 16. September 2019, sind alle Wahl-plakate zu entfernen.

Lautsprecherfahrten anlässlich der Landtagswahl am 01. September 2019

Entsprechend der Allgemeinverfügung des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung „Lautsprecher- und Plakatwerbung auf öffentlichen Straßen aus Anlass von allgemeinen Wahlen, Volksbegehren, Volksent-scheiden, Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden im Land Brandenburg“ dürfen Lautsprecher zum Zwecke der Wahlwerbung sechs Wochen vor dem Wahltag, nicht aber am Wahltag selbst, betrieben werden.

Dabei ist Folgendes zu beachten:a) Der Betrieb von Lautsprechern darf nicht zur Gefährdung des

Straßenverkehrs führen; er muss insbesondere auf verkehrsrei-chen Straßen (z.B. Ortsdurchfahrten im Zuge von Bundesstraßen) sowie an Verkehrsknotenpunkten unterbleiben,

b) er ist ferner unzulässig in der Zeit von 20 bis 7 Uhr und in Wohngebieten, darüber hinaus auch während der Zeit von 13 bis 15 Uhr. In der Nähe von Krankenhäusern, P�egeheimen, Altenheimen und ähnlichen Anstalten und Einrichtungen hat er grundsätzlich zu unterbleiben,

c) zur Verringerung der Lärmbelästigung sind Musikstücke zwischen den einzelnen Durchsagen so kurz wie möglich zu halten,

d) vor Inbetriebnahme sind die Ordnungsbehörden der örtlich zuständigen Gemeinden unter Hinweis auf § 11 Abs. 3 des Landesimmissionsschutzgesetzes (LImschG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.Juli 1999 (GVBl. I S.386), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 10.Juli 2014 (GVBl. I Nr.32), zu unterrichten und

e) Weisungen von Überwachungskräften, die dieser Ausnahmere-gelung entgegenstehen, ist Folge zu leisten.

(veröffentlicht im Amtsblatt für Brandenburg - Nr. 48 vom 2. Dezember 2015, S. 1285-1286)

Hinweis: Zu den ähnlichen Einrichtungen unter Punkt b) zählen beispielsweise auch Schulen und Kindergärten während der Unterrichts- und Öffnungszeiten.

Für die Stadt Königs Wusterhausen ist außerdem zu beachten, dass geplante Lautsprecherfahrten mindestens einen Tag vorher unter Angabe der vorgesehenen Route schriftlich anzuzeigen sind.

Wohnungsbau Am Mühlenfeld geht voran

Die Häuser des dritten Bauabschnittes im Wohngebiet „Am Mühlenfeld“ sind im Rohbau fertig. Insgesamt 30 Wohnungen sind entstanden. Fotos: Reik Anton

Das Bau-Großprojekt „Wohnen Am Mühlenfeld“ nimmt immer mehr Ge-stalt an. Die Rohbauten des dritten von insgesamt vier Bauabschnitten sind fertig. „Derzeit �nden die Innenausbauten wie Elektroinstallation, Heizung und Sanitär statt. Außerdem werden die Fassaden verputzt“, erklärt Rolf Faust, Geschäftsführer der stadteigenen Wohnungsbaugesellschaft Königs Wusterhausen mbH. Im Frühjahr 2020 soll der dritte Bauabschnitt bezugs-fertig sein. Dann beginnt die Vermietung der insgesamt 30 Wohnungen. „Schon jetzt sind zwölf davon reserviert“, so Rolf Faust.Die Besonderheit liegt in der Hanglage der Häuser am Fuße des Funkerbergs zwischen der Potsdamer und der Berliner Straße. Insgesamt 120 Wohnun-gen werden in vier Baufeldern errichtet. Die Mehrfamilienhäuser bestehen aus jeweils drei Geschossen. Sie verfügen ausschließlich über Zwei- und Drei-Raum-Wohnungen, deren Größen zwischen knapp 55 bis mehr als 80 Quadratmeter schwanken. Pro Baulos entstehen ein Doppel- und ein Einzelhaus. Die Kaltmietenpreise liegen zwischen zehn und elf Euro pro Quadratmeter. Im ersten und zweiten Bauabschnitt wurden jeweils 29 Wohnungen errichtet, wobei es in den Häusern des zweiten BA noch zehn freie Einheiten gibt. Der vierte und letzte Bauabschnitt beginnt im Jahr 2021 und soll ein Jahr später fertig sein. In zwei Gebäuden sind insgesamt 32 Wohnungen untergebracht.„Das Projekt zeichnet sich durch seine Nähe zum Stadtzentrum und die sehr gute Verkehrsanbindung aus“, betont Rolf Faust und ergänzt, dass ein Vorhaben dieser Größe bisher nicht wieder geplant sei. Königs Wusterhau-sens Bürgermeister, Swen Ennullat, ist froh über den guten Baufortschritt Am Mühlenfeld. „Das Quartier ist für die gesamte Stadt sehr wichtig. Das

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zeigt auch die gute Nachfrage nach den Wohnungen. Die stadteigene Gesellschaft baut qualitativ hochwertig zu einem vernünftigen Mietpreis und ist ein verlässlicher Partner für die Menschen.“

Besondere Einblicke für den Feuerwehrnachwuchs

Neue Freunde � nden, die Zusammenarbeit untereinander stärken und na-türlich viel trainieren: Für 53 Mitglieder des Feuerwehrnachwuchses aus Königs Wusterhausen und den Ortsteilen und ihre 26 Betreuer ging es im Rahmen des Stadtjugendlagers in den Naturpark Schlaubetal. Die Zehn- bis 18-Jährigen gastierten vom 24.05.2019 bis 26.05.2019 in der Jugendherberge Bremsdorfer Mühle. Am Sonnabend, den 25.05.2019, stand nicht nur die technische Hilfeleistung auf dem Plan. Bei einem Quiz ging es auch um All-gemeinwissen und Mannschaftsgeist. Unterstützt wurden die Jugendlichen

Fotos: Maraike Peter

durch die Feuerwehr Bremsdorf. Auf einem Sportparcours konnten sich alle Teilnehmer austoben und bei einer Abenteuerwanderung durch die Natur mit Karte und Kompass ihre Orientierungsfähigkeiten unter Beweis stellen. Am Sonntag, den 26.05.2019, besuchte der Feuerwehrnachwuchs die Werkfeuerwehr des Stahlwerks in Eisenhüttenstadt. Die dortigen Kame-raden zeigten den Jugendlichen bei einer Führung die Feuerwache mit integrierter Leitstelle für den Werkbereich. Außerdem gab es Einblicke in das Warmwalzwerk des Stahlwerks. Die Stadtjugendwartin bedankt sich im Namen aller bei der Firma KW-Ambulance, die unentgeltlich Fahrzeuge für die Tour bereitstellte.

Herzlichen GlückwunschDie Stadt Königs Wusterhausen

gratuliert allen Geburtstagskindern und Ehejubilaren im Monat Juni. und Ehejubilaren im Monat Juni. und Ehejubilaren im Monat Juni. und Ehejubilaren im Monat Juni.

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Gelungene Premiere beiden Zernsdorfer Rübchen

Ein altersgruppenübergreifendes Fest dieser Größenordnung war für die Organisatoren der Kita Zernsdorfer Rübchen nebst Hort ein Novum. Erstmalig veranstalteten Leitung, Erzieher, Mitarbeiter, Eltern und der Hei-matverein Zernsdorf e.V. solch ein großes Fest, zu dem Familien, Freunde und Bekannte der Kinder eingeladen waren.Die Kinder und Erwachsenen konnten sich getreu dem Festmotto „Zeit zu(m) Spielen“ ohne Alltags- und Termindruck an den verschiedenen Spielstationen ausprobieren. Geboten wurde ein unterhaltsames Potpourri aus Kinderschminken, Seifenblasenstation, Barfußpfad, Luftballontiere modellieren, Büchsenwerfen, Hüte basteln und vielem mehr. Die Freiwil-lige Feuerwehr Zernsdorf gewährte begeisterten Feuerwehrfans Einblicke in ihr Löschfahrzeug und forderte potentielle Nachwuchskräfte auf, ihr Können am „brennenden“ Hausmodell oder am „Heißen Draht“ unter Beweis zu stellen.

Bewegungsbegierige konnten sich auf der Hüpfburg oder der Pedalostation auspowern, mit Pappkartoneinhörnern und -Flugzeugen um die Wette reiten und �iegen oder auf dem Balancierparcours ihre Schwindelfreiheit beweisen. Am Glücksrad winkten tolle Preise und Clown Pepe verzauberte seine kleinen und großen Zuschauer.Für das leibliche Wohl sorgten engagierte Eltern und Erzieher, die an Ständen Hot Dogs, Sandwiches, selbstgebackene Kuchen und Waffeln sowie Getränke servierten. Handgenähte Wimpelketten und liebevoll gestaltete Krepppapierblüten verzierten das Gelände. Für die musikalische Untermalung sorgte Ingmar Bethke aus Zernsdorf am DJ-Pult. Die Eltern zeigten sich begeistert.Die Mitarbeiter der Kita Zernsdorfer Rübchen danken allen involvierten Eltern, Sponsoren und Helfern für ihr Engagement und freuen sich auf viele weitere gemeinsame Feste.

Foto: Denise Wetendorf