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Nr. 4 April 2009 V erbandsM agazin Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz 22 WohNuNgs- uNd immobilieNWirtschaft NrW: WohNuNgsbauvermögeN muss gesichert WerdeN 4 8. forum WohNuNgsWirtschaft am 19./20. mai 2009: bilduNg – eiN Wichtiger staNdortfaKtor für WohNquartiere 8 Was passiert, WeNN ...? filmische szeNarieN für die eNtWicKluNg voN stadtquartiereN Landesausgabe Nordrhein-Westfalen ab Seite 19

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Nr. 4 April 2009

VerbandsMagazin

Themen, Trends und Fakten der Wohnungswirtschaft für Hessen, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz

22 WohNuNgs- uNd immobilieNWirtschaft NrW: WohNuNgsbauvermögeN muss gesichert WerdeN

4 8. forum WohNuNgsWirtschaft am 19./20. mai 2009: bilduNg – eiN Wichtiger staNdortfaKtor für WohNquartiere

8 Was passiert, WeNN ...?filmische szeNarieN für die eNtWicKluNg voN

stadtquartiereN

Landesausgabe

Nordrhein-Westfalenab Seite 19

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1Editorial

Die Bundestagswahlen am 27. September dieses Jahres werfen ihre Schatten voraus. Täglich wird der Spagat der großen Koali-tion in Berlin größer: Die öffentlichen An-griffe von CDU/CSU und SPD auf den jeweiligen Koalitions„partner“ nehmen zu, um sich für die Bundestagswahl zu positio-nieren – auf der anderen Seite beschwören alle, bis zum Wahltermin auch weiter ge-meinsam zu regieren.

Man wird gespannt sein, wie das im kom-menden knappen halben Jahr weitergeht – vor allem, wenn die Wähler ihr Votum bei einigen vorher stattfindenden Wahlen ab-gegeben haben, z. B. bei den Wahlen zum Europäischen Parlament und zu Landtagen sowie bei einigen Kommunalwahlen.

Noch gibt es (deshalb?) keine Wahlpro-gramme der für den Bundestag kandidie-renden Parteien. Auch auf die werden die Wähler genauso gespannt sein wie zum Beispiel die Wirtschaft, die Gewerkschaften, die Kirchen oder andere Organisationen und Verbände.

Und das gilt natürlich auch für die gewerb-liche Wohnungs- und Immobilienwirt-schaft in Deutschland, die ganz überwie-gend in den Regionalverbänden des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen organisiert ist, wie im VdW Rheinland Westfalen und im VdW südwest.

Schließlich ist die Wohnungs- und Immo-bilienbranche von großer volkswirtschaft-licher Bedeutung: zwölf Prozent der ge-samtwirtschaftlichen Bruttowertschöpfung in Deutschland (rd. 251 Milliarden Euro) werden von der Grundstücks- und Woh-nungswirtschaft erbracht.

Allein die 3.000 Unternehmen mit 6,2 Millionen bewirtschafteten Wohnungen in den Regionalverbänden investieren rund 10 Milliarden Euro pro Jahr. Mit Blick auf die Bundestagswahlen 2009 ist es besonders in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise unbedingt notwendig, dass diese umfang-reichen Investitionen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft aufrechterhalten wer-den und nicht an Finanzierungsproblemen scheitern. Denn die Investitionen haben di-rekte Auswirkungen auf die lokalen Märkte und unterstützten damit auch das Konjunk-turprogramm der Bundesregierung.

Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation benötigt die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft deshalb verläss-liche Rahmenbedingungen, damit die Wohnungsunternehmen den im interna-tionalen Vergleich qualitativ hochwertigen Wohnstandard in Deutschland bewahren, die Gebäude nachhaltig bewirtschaften, bezahlbares Wohnen sichern, dauerhafte Beschäftigungseffekte bewirken und funk-tionierende Nachbarschaften stabilisieren und wieder herstellen können.

Für die Bundestagswahl 2009 erwarten wir deshalb Aussagen der Parteien darüber, dass der soziale Zusammenhalt in den Wohnquartieren und die Anpassung des Umfangs und der Qualität des Wohnraum-angebotes weiter gestärkt werden soll, um funktions- und zukunftsfähige Städte zu gestalten. Das heißt u. a.:

π Die Städtebauförderung muss mindes-tens auf gleichem Niveau verstetigt und die Mittel der einzelnen Programme müssen flexibel entsprechend der Pro-blemlagen in den Regionen vor Ort ein-gesetzt werden können.

Wir sind gespannt

4/09  •  VerbandsMagazin

Dr. Rudolf RidingerBurghard Schneider

π Der Stadtumbau West muss auf der Grundlage einer Evaluierung zielgenau ausgerichtet und für die sehr unterschied-lichen regionalen und örtlichen Verhält-nisse ausreichend flexibel gestaltet sowie mit einer starken wohnungswirtschaft-lichen Komponente ausgestattet werden.

π Die Stadtentwicklung ist wieder stärker mit der sozialen Wohnraumförderung der Länder im Rahmen von ressort-übergreifenden Zukunftskonzepten zu verbinden. Die Rückflüsse aus der Förderung des sozialen Wohnungsbaus sind über 2013 hinaus von den Ländern zweckgebunden für die Wohnraumför-derung einzusetzen.

Für die Bundestagswahl 2009 erwarten wir weiter Aussagen der Parteien, wie sie die Klimaschutzpolitik fortsetzen wollen. Denn um die Herausforderungen für mehr Ener-gieeffizienz in Wohngebäuden bewältigen zu können, braucht die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sichere rechtliche und ökonomische Rahmenbedingungen, die die Aspekte der Wirtschaftlichkeit und der Wahlfreiheit der Instrumente berück-sichtigen. Das heißt u. a.:

π Nach dem Inkrafttreten der EnEV 2009 muss auf eine weitere Verschärfung der Anforderungen an das energiesparende Bauen und die Einführung von neuen Nachrüst- und Nutzungspflichten im Jahr 2012 verzichtet werden, um Klima-schutzinvestitionen nicht wegbrechen zu lassen.

π Es müssen miteinander verzahnte Rah-menbedingungen geschaffen werden, die es den Investoren ermöglichen, ener-getische Modernisierungen ökonomisch vertretbar durchzuführen. Wesentlich sind dabei kostensenkende Maßnahmen einschließlich Investitionszulagen so-wie eine zielgerichtete Anpassung des Mietrechts, zielgenaue Förderung und wirtschaftliche Anreize im Bereich er-neuerbarer Energien.

Wir sind auf die Parteiprogramme zur Bundestagswahl 2009 gespannt.

Ihre

Burghard Schneider Dr. Rudolf RidingerVerbandsdirektor/Vorstand Verbandsdirektor/Vorstand

VdW Rheinland Westfalen VdW südwest

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2 Inhalt

VerbandsMagazin  •  4/09

4 ZukunftSicheReS WohnLeBen – BiLDung: ein WichtigeR StanDoRtfaktoR füR WohnquaRtieRe 4 8. forum Wohnungswirtschaft des VdW Rheinland Westfalen

am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal

6 aktueLLeS 6 Pilotstudie über haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege Belastbare Pionierinnen gesucht 6 13. Symposium „Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften“ Den Wandel organisatorisch gestalten 7 Soziale Verantwortung von Wohnungsunternehmen Internationale CSR-Konferenz in Darmstadt 7 Prof. Dr. klaus hurrelmann: Die angst der Jugend nimmt zu 8 forschungsfeld „Stadtquartiere im umbruch“ Multimediale Szenarien und Modellrechnungen zur Entwicklung von Stadtquartieren im Stadtumbau 9 Stadtentwicklungsfonds in europa: Ideen zur Umsetzung der JESSICA-Initiative 10 hans-Böckler-Stiftung: altersarmut wird unterschätzt 10 emnid-umfrage: Verbrauchsorientierter energieausweis führt 11 kooperationen und netzwerke von Wohnungsgenossenschaften Gemeinsame Schriftenreihe der VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest 11 kfW-Bankengruppe: Wirtschaftlichkeitsanalyse der co2-gebäudesanierung 12 Schuldenrekord der rheinland-pfälzischen kommunen in 2007 12 innerstädtische einkaufscenter bringen kommunen oft nachteile Studie des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) 12 Prof. helmut W. Jenkis: Schuldnerberatung senkt Mietausfälle 13 einkommensschere öffnet sich deutlich Trends und Ausmaß der Polarisierung in deutschen Städten

14 PoLitik 14 eu-kommission – Europaweite Ausschreibung erleichtert – Kraft-Wärme-Kopplung als Instrument für mehr Energieeffizienz – Arbeitspapier zu Genossenschaften geplant 15 novellierung der eu-Richtlinie zur gebäudeenergieeffizienz 485 Änderungsanträge im Europäischen Parlament 16 gdW: Positionen und forderungen zur Bundestagswahl 2009 16 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz Wohnungswirtschaftliche Interessenvertretung mit Erfolg 16 energieeinsparverordnung 2009: Bundesrat beschloss Änderungen 17 klimaschutz muss sich lohnen VM-Gespräch mit Prof. Dr. Volker Eichener

hessen

19 aktuelles22 Politik23 Verband und gremien27 aus den unternehmen29 Medienecho

nordrhein-Westfalen

19 aktuelles23 Politik 25 Verband und gremien29 Personalia / Jubiläen30 aus den unternehmen

Rheinland-Pfalz 19 aktuelles25 Politik26 Verbände und gremien

19 LanDeSauSgaBen

Was passiert, wenn ...? Filmische Szenarien für

die Entwicklung von Stadtquartieren

8

13Die sich immer weiter

öffnende Einkommensschere hat Auswirkungen auf

die Wohnquartiere.

ZUKUNFTSICHERES WOHNLEBEN – BILDUNG: EIN WICHTIGER STANDORTFAKTOR

FÜR WOHNQUARTIERE

Kongress am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal

8. Forum Wohnungswirtschaft

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.

8. Forum Wohnungswirtschaft des VdW Rheinland Westfalen

am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal

4

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VerbandsMagazin  •  4/09

Inhalt

31 Recht 31 Wohnungseigentumsrecht: Nutzung eines Kellers zu Wohnzwecken 31 gesellschaftsrecht: Herausgabepflicht ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder 32 genossenschaftsrecht: Nachschusspflicht von ausgeschiedenen Mitgliedern 32 Mietrecht: Keine Pflicht zur Beifügung eines Mietspiegels 33 Wohnraummietrecht Duldungspflicht des Mieters bei behördlich angeordneten Maßnahmen 33 Betriebskostenrecht: Wirksamkeit einer Betriebskosten abrechnung

34 PRoJekte 34 aufbaugemeinschaft espelkamp gmbh, espelkamp Aufbruchstimmung in einer kleinen Stadt 36 Volks-Bau- und Sparverein frankfurt am Main eg, frankfurt Denkmalschutz trifft Energieeffizienz

38 SteueRn 38 abgeltungsteuer bei genossenschaften: Änderungen ab 2010 38 umsatzsteuer: Verzicht auf Ankaufsrecht 38 einkommensteuer Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009 39 körperschaft- und gewerbesteuer: Zinsschranke muss abgeschafft werden 39 umsatzsteuer: Erstattung wegen eines Wasser- Hausanschlusses 39 einkommensteuer: Private Nutzung eines Werkstattwagens 39 einkommensteuer: Neue Vordrucke für Spendenbescheinigungen

40 BetRieBSWiRtSchaft 40 Der faktor „Vertrauen“ in Wohnungsgenossenschaften VM-Gespräch mit Prof. Dr. Günther Ringle

41 BiLDung unD BeRuf 41 qualifizierte/r immobilienbewerter/in (ihk): Studiengang beginnt in Kürze 41 neue ausbilder-eignungsverordnung tritt am 1. august 2009 in kraft 42 fort- und Weiterbildungsangebote Mai 2009

44 technik, Bauen, PLanen 44 technik im Bereich der erneuerbaren energien: Holzpellet-Heizungen

46 füR Sie geLeSen 46 Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung /gdW (hrsg.) Genossenschaftspreis Wohnen 46 klaus-Peter hillebrand: Rückvergütung bei Wohnungsgenossenschaften 46 astrid horváth: Das Ziel – mehr vermieten 47 klaus-Dieter clausnitzer Biomasseheizungen für Wohngebäude 47 konstantin kortmann: Abriss und Neubau oder Kernsanierung?

48 PanoRaMa 48 Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland Aktueller Zahlenspiegel 3/2009 48 aus dem Statistischen Bundesamt

49 iMPReSSuM

Der Hamburger Professor Dr. Günther Ringle:

Der Faktor „Vertrauen“ ist für die Genossenschaften

überaus wichtig

Titelbild: Ein Wohnungsunternehmen setzt Akzente für die Stadtentwicklung

in Espelkamp

34

40

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8. Forum Wohnungswirtschaft 2009

Zukunftsicheres WohnLeben – Bildung: ein wichtiger Standortfaktor

für Wohnquartiere

Auch in seinem 8. Forum Wohnungswirtschaft am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal greift der VdW Rheinland Westfalen wie-der ein Zukunftsthema für die Wohnungs- und Immo-bilienwirtschaft auf.

International ver-gleichende Schüler-leistungstests wie PISA und IGLU haben auf den starken Zusammenhang zwischen der sozialen Herkunft und erreichten Kompetenzen aufmerk-sam gemacht. Die Daten zeigen, dass in kaum einem anderen vergleich-baren Industrieland der Bildungserfolg so eng mit dem sozialen Umfeld ver-

knüpft ist wie in Deutsch-land. Gerade Jugendliche aus den unteren sozialen Schichten zählen zu den Bildungsverlierern im deutschen Schulsystem.

Der aufgezeigte Zu-sammenhang zwischen sozialer Herkunft und Bildungserfolg junger Menschen berührt auch die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft. Projekte zur Stärkung der Bildung von Nach-barschaften, Projekte des Quartiersmanagements bis hin zu Projekten der Sozialen Stadt und des

Stadtumbaus verweisen auf derartige Wechselwirkungen.

Die Bildungspolitik hat dies inzwi- schen erkannt und öffnet sich ge-genüber dem Sozialraum Stadt mit Projekten zur Vernetzung von Bildung und Stadtquartier. Auch die Woh-nungs- und Immobilienwirtschaft spürt als „Frühwarnsystem“ die Auswirkungen von unzureichenden Bildungserfolgen in ihren Wohnsied-lungen und sucht z. B. Schulen als Kooperationspartner im Quartiers-management.

Attraktive Bildungsangebote wirken darüber hinaus auch als ein wichtiger Standortfaktor. Zahlreiche wissen-schaftliche Untersuchungen über se-lektive Wegzüge aus Wohnquartieren mit schlechter Bildungsinfrastruktur belegen deren große Bedeutung für die Wohnortwahl.

Im 8. Forum Wohnungswirtschaft soll deshalb der Bedeutung von Bil-dung als wichtiger Standortfaktor für Wohnquartiere nachgegangen werden. Dazu sollen aktuelle wissenschaft-liche Erkenntnisse über den Zusam-menhang von sozialem Umfeld und Bildungschancen, die Bedeutung von Bildungsangeboten für die Stabilität von Quartieren und als Handlungsfeld für die Wohnungswirtschaft vorgestellt und erörtert werden.

Beispiele aus der Praxis sollen erste gute kooperative Ansätze aufzeigen, die vorausschauend aktive Steuerungs- und Vernetzungsmöglichkeiten für die Wohnungswirtschaft enthalten. Bausteine für Handlungskonzepte sol-len das 8. Forum Wohnungswirtschaft abrunden, das wie immer von einer Fachmesse und einem attraktiven Rahmenprogramm begleitet wird.

8. Forum Wohnungswirtschaft des VdW Rheinland Westfalen am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal

ZUKUNFTSICHERES WOHNLEBEN – BILDUNG: EIN WICHTIGER STANDORTFAKTOR

FÜR WOHNQUARTIERE

Kongress am 19. und 20. Mai 2009 in Wuppertal

8. Forum Wohnungswirtschaft

Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V.

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8. Forum Wohnungswirtschaft 2009

Wohnen und Bildung – Möglichkeiten der Vernetzung

14.30 Uhr Vernetzung von Wohnen und Bildung (1) Beispiele aus der Praxis π Kooperationen mit Schulen

in Ratingen-West Oliver Gabrian, LEG Wohnen Düsseldorf GmbH, Ratingen

π Bildungslandschaft Köln-Höhenberg/Vingst Günter Ott, GAG Immobilien AG, Köln

π Bildungsverbund im Kiez Ulrich Jursch, DEWEGO Deutsche Gesellschaft zur Förderung des Wohnungsbaues gAG, Berlin

π Prima Colonia in Köln-Widdersdorf Jörg Wieck, Amand Gmbh & Co. Köln-Widdersdorf KG, Köln

15.45 Uhr Vernetzung von Wohnen und Bildung (2) Workshops zu konkreten Handlungsmöglichkeiten für die Wohnungswirtschaft Moderation: InWIS Institut für Wohnungswesen, Immobilienwirtschaft, Stadt- und Regionalentwickllung, Bochum

17.00 Uhr Blaue Stunde

19.00 Uhr Abendveranstaltung in der Historischen Stadthalle Wuppertal

π Mittwoch, 20. Mai 2009

9.00 Uhr Vernetzung von Wohnen und Bildung (3) Präsentation und Diskussion der Workshop-Ergebnisse vom Vortag Prof. Dr. Volker Eichener, EBZ Business School, Bochum

Wohnen und Bildung – Zukunftsichere Quartiere gestalten

9.45 Uhr Die Wohnungswirtschaft – Impulsgeber für Bildungsoffensiven in den Quartieren Lutz Freitag, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, Berlin

10.45 Uhr Wohnen und Bildung – Initiativen und Akteure Podiumsdiskussion

π Frauke Burgdorff, Montag Stiftung Urbane Räume, Bonn

π Karl Jasper, Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, Düsseldorf

π Vera-Lisa Schneider, Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW, Düsseldorf

π Roswitha Sinz, VdW Rheinland Westfalen

π Ludger Trepper, Stadt Lünen

Moderation: Prof. Dr. Volker Eichener, EBZ Business School, Bochum

12.20 Uhr Bildung: ein wichtiger Standortfaktor für Wohnquartiere – Ein kommentierender Ausblick Burghard Schneider, VdW Rheinland Westfalen

Programm

π Dienstag, 19. Mai 2009

9.00 Uhr Eröffnung der Fachmesse

10.00 Uhr Eröffnung des Forums Burghard Schneider, VdW Rheinland Westfalen

10.10 Uhr Grußwort Peter Jung, Oberbürgermeister der Stadt Wuppertal

Wohnen und Bildung gehören zusammen

10.15 Uhr Sozialräumliche Herkunft und Bildungschancen Prof. em. Dr. Klaus Klemm, Universität Duisburg-Essen, Essen

11.00 Uhr Bildungsangebote – Bedeutung für die Stabilität von Quartieren Prof. Dr. Hartmut Häußermann, Humboldt-Universität, Berlin

12.00 Uhr Bildungsangebote im Quartier – ein Handlungsfeld für die Wohnungs-wirtschaft Prof. Dr. Volker Eichener, EBZ Business School, Bochum

12.45 Uhr Dialog Diskussion der vorangegangenen Vorträge mit den Kongressteilnehmern Moderation: Roswitha Sinz, VdW Rheinland Westfalen

Nähere Informationen bei Dipl.-Ing. Roswitha SinzTel.: 0211 16998-46Fax: 0211 16998-50E-Mail: [email protected]

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6 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/09

Pilotstudie über haushaltsnahe Dienstleistungen und Pflege

Haushaltsnahe Dienstleistungen, vor allem für ältere Menschen, stehen im Mittelpunkt von Politik bis hin zu Verbraucherschutzver-bänden, wenn es um das Wohnen mit Service geht. Die Pilotstudie „Belast-bare Pionierinnen gesucht“ geht in Form von Gesprächs-protokollen mit Akteuren, u. a. mit der Wohnungswirt-schaft, und der Auswertung externer Expertisen der Frage nach, welche Berufschancen für Wiedereinsteigerinnen es im Bereich haushaltsnaher Dienstleistungen und der Pflege gibt.

Der Ennepe-Ruhr-Kreis, auf den sich die Studie konzentriert, hat in Nordrhein-West-falen den höchsten Altersdurchschnitt. Für die Autoren war dies Grund genug, sich aus finanziellen Gründen intensiv damit zu beschäftigen, wie Menschen gut zuhause leben können, die Unterstützung im Alltag brauchen. Ein weiterer Aspekt liegt in der Frage, wie gute Arbeitsplätze für Frauen da-bei entstehen können, denn die Qualität von Dienstleistungen hängt nicht unwesentlich auch von der Qualität der Arbeit ab.

Belastbare Pionierinnen gesuchtDie Ergebnisse der Studie zeigen, dass es nicht einfach sein wird, diesen Markt für Berufsrückkehrerinnen zu erschließen. Die Situation sei paradox: Auf der einen Seite

gäbe es viele Tätigkeiten, die Ältere – und nicht nur sie – gerne abgeben möchten oder auch müssen. Aber sie wissen oft nicht, an wen sie sich vertrauensvoll wenden können. Zu-gleich sei das Bewusstsein, dass gute und wichtige Hilfen auch Geld kos-ten, nicht sehr verbreitet. Ein wei-teres Problem sei die oft schlechte finanzielle Situation eines Teils der Älteren. Ihre Zahl werde zukünftig weiter steigen, z. B. durch zuneh-mende prekäre Lebensläufe in der

heutigen Erwerbsgeneration, so die Prognose der Studie unter Verweis auf Experten.

Die Verfasser der Studie sehen darin ei-nige der Gründe dafür, dass es weiterhin an Anbietern mangelt, bei denen Frauen Anstellungen finden könnten. Die Folgen des Teufelkreises der Abwertung weiblicher Tätigkeiten zeige sich hier deutlich: Prekäre Arbeit ziehe Altersarmut nach sich, die wie-derum weitere prekäre Arbeit – von Frauen der nächsten Generation – mit begründe.

Für die Pilotstudie haben zwei Fachjournalis-tinnen lokale Akteure in der Region befragt, Expertisen ausgewertet und externe Exper-ten befragt. Sie kommen zu dem Ergebnis: Im Bereich der haushaltsnahen Dienstleis-tungen entstehen Jobs mit akzeptablen Ar-beitsbedingungen und Löhnen keinesfalls automatisch. Die Lücken, die auch die bes-ten Familien- und Nachbarschaftshilfe offen lassen, würden heute eher durch Schwarzar-beit und/oder illegale Beschäftigungen im Haushalt Älterer, aber auch in den Haushal-ten berufstätiger Eltern, gefüllt.

Das Spektrum der befragten Akteure in der Region ist bemerkenswert vielfältig: Fachleu-te von Wohnungsgesellschaften, Bildungs-trägern, Kammern, Wohlfahrtsverbänden, der JobAgentur und Arbeitsagentur, Ehren-amtliche aus Seniorenorganisationen und Wirtschaftsförderungen wurden nach ihrer Einschätzung und nach Daten befragt.

Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration des Landes Nord-rhein-Westfalen hat die Studie gefördert.

Der Bericht steht zum kostenlosen download bereit unter www.zfbt.de/erweiterung_beruflicher_chancen/netzwerk-w/dokumente/langfassung-berichtNW-pionierinnen.pdf

13. Symposium „Perspektiven für Wohnungsgenossenschaften“

Am 4. März 2009 fand in Münster das 13. Symposium der gemeinsamen Veranstal-tungsreihe „Perspektiven für Wohnungsge-nossenschaften“ des VdW Rheinland Westfa-len und des IfG Institut für Genossenschafts-wesen Münster statt. Über 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutierten das Thema „Den Wandel organi-satorisch gestalten“.

In seiner Einführung betonte Verbandsdirektor Burghard Schneider: „Es ist unbestritten, dass es, um die Wettbewerbs- und Zukunftsfähigkeit der Wohnungsge-nossenschaften zu sichern, entsprechender Produkte und Dienstleistungen bedarf. Das funktioniert aber nur, wenn dieser Wandel in den Genossenschaften eine entsprechende organisatorische Umsetzung erfährt.“

Den Wandel organisatorisch gestalten Die wissenschaftliche Direktorin des IfG Münster, Prof. Dr. Theresia Theurl, widmete sich in ihrem Vortrag dem Thema „Das Ma-nagement von Vertrauen“. Wenn Vertrauen zukünftig zu einer der wertvollsten Res-

sourcen werden soll, dann müsse in Vertrauen in-vestiert werden. Dazu müssten die Genossen-schaften eine

klare Identität entwickeln und diese kom-munizieren.

Früher bei Genossenschaften noch verpönt, heute zwingende Notwendigkeit auch bei klei-nen und mittleren Genossenschaften: Portfo-liomanagement und Risikofrühwarnsysteme. Zum Portfoliomanagement stellten Heinz

Fels, Geschäftsführendes Vorstandsmitglied Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft eG, Viersen, und Gerd Schmidt, Geschäfts-führendes Vorstandsmitglied ebv Eisenbahn-Bauverein Elberfeld eG, Wuppertal, Instru-mente vor, die teilweise selbst entwickelt worden waren. Ein Risikofrühwarnsystem behandelte Christoph Beutekamp, Geschäfts-führendes Vorstandsmitglied Gemeinnützige Wohnungsbaugenossenschaft für den ehe-maligen Landkreis Hofgeismar eG.

Ingo Theel, Vorstandsmitglied Baugenos-senschaft Freier Gewerkschafter eG, Ham-burg, widmete sich den unerschlossenen Potenzialen des Internets. Er regte an, den gesamten Wohnungsbestand einer Genos-senschaft in einem Katalog darzustellen.

Ferner befasste sich das Symposium mit der Finanzmarktkrise. Hans Peter Trampe, Vor-standsmitglied Dr. Klein & Co. AG, Lübeck, stellte fest, dass Versicherungen Anlagen

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7Aktuelles

4/09  •  VerbandsMagazin

Die Angst der Jugend nimmt zu

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann

Die aktuelle Wirtschaftskrise hat auch negative Auswirkungen auf die Zukunfts-chancen der Jugendlichen. Sind alle Bemühungen um einen erfolgreichen Berufseinstieg vergeblich, so kann dies zu steigender Unzufriedenheit, Perspektivlosigkeit und schließlich Aggressivität führen, so der Bielefelder Jugendforscher Prof. Klaus Hurrelmann.

Hurrelmann, Professor für Sozial- und Gesundheits-wissenschaft an der Uni-versität Bielefeld, charakte-risiert die Jugendlichen als pragmatisch, aber auch skeptisch. Sie hätten Angst vor der Zukunft, blieben dabei aber trotzdem optimistisch. Werte seien ihnen wichtig, Sündenböcke aber leider auch.

Die Jugendlichen seien zwar unpoli-tischer als je zuvor. Doch dies bedeute nicht, dass sie kein gesteigertes Interesse an einer eigenen gesicherten Zukunft

hätten. Schlechtere Zukunftsaussichten in Verbindung mit einem geringen po-litischen Wissen könnten demnach in aggressive Aktionen umschlagen, die sich gegen die Gesellschaft richteten, ähnlich

den Ausschreitungen in Frankreich im Mai 2007.

Bezugnehmend auf die Shell-Jugendstudie aus dem Jahr 2006 wagt Hurrelmann die Prognose, dass dieser Fall in zwei bis vier Jah-ren auch in Deutschland eintreten könnte. Denn Jahr für Jahr werden 80.000 junge Menschen ohne Schulabschluss entlassen, viele

davon bleiben ohne Berufsausbildung. Sie werden in ihre ungewisse Zukunft entlas-sen mit dem Gefühl: „Wir brauchen euch nicht!“ Diese Ablehnung erzeuge große Unzufriedenheit, Frustration und Angst.

Besonders gefährdet sind laut Hurrelmann vor allem männliche Jugendliche, weil es ihnen im Vergleich zu den weiblichen schwerer fällt, eine Niederlage einzuge-

stehen und in schwierigen Situationen durchzuhalten. In diesen Phasen wird oftmals eine Gegenwelt aufgebaut und nach Sündenböcken gesucht. Dies er-kläre u. a. den Erfolg rechter Parteien in Ostdeutschland. An dieser Stelle sei die Politik einmal mehr gefordert, sich der prekären Lage der Jugend offensiv und zeitnah anzunehmen, denn die Auswir-kungen der Wirtschaftskrise dürfen nicht auch noch zu Lasten der Jugend gehen.

Wie wichtig in der heutigen Zeit die Rolle des männlichen Ernährers immer noch ist, zeigt sich laut Hurrelmann in einem anderen Zusammenhang: Nur 20 bis 30 Prozent der Jungen sind bereit, im Haushalt mitzuarbeiten und ihrer Vaterrolle aktiv gerecht zu werden. Junge Frauen hingegen sind gerne dazu bereit, die Doppelbelastung von Familie und Karriere auf sich zu nehmen. Den Män-nern fehlt es immer noch an ähnlich fle-xiblen Rollenbildern, daher können sich nur wenige Paare dazu entscheiden, ein Kind zu bekommen.

Prof. Dr. Klaus Hurrelmann

Internationale CSR-Konferenz in Darmstadt

Viele Unternehmen der Wohnungswirtschaft erbringen seit jeher Leistungen für die Stadt oder die Region, in der sie tätig sind, über das Bewirtschaften von Wohnungen hinaus. Häufig werden diese Leistungen nur punktuell ge-würdigt. Zudem werden sie in der Regel nicht in einen strategischen Gesamtzusammenhang innerhalb des Unternehmens gebracht. Zu diesem Thema veranstaltet die bauverein AG in Darmstadt am 23. Juni 2009 die internationale Konferenz „CSR – Corporate Social Responsibility“.

Soziale Verantwortung von Wohnungsunternehmen Die bauverein AG, Darmstadt, ist seit eini-gen Jahren Mitglied in einer internationalen

Vereinigung von Wohnungs-unternehmen aus den Ländern Deutschland, Frankreich, Italien und Schweden. Die Mitglieder dieser Vereinigung EURHONET (European Housing Network) ha-ben in den letzten beiden Jahren ein Projekt zum Thema CSR rea-lisiert, in dem internationale CSR-Standards erarbeitet und definiert

wurden. Diese werden nun im Rahmen der internationalen Konferenz vorgestellt.

Hauptthemen der Konferenz sind u. a.: Welche Auswirkungen hat CSR auf das Konzept der Stadtrendite? Wie kann durch CSR der Wert eines Unternehmens erhöht und sein öffentliches Ansehen verbessert werden? Wie bewerten Investmentbanker den Wert von CSR?

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.bauvereinag.de/CSR

Die Vorträge der Veranstaltungstehen im Internet unter www.ifg-muenster.de in der Rubrik „IfG-Events“ zum Download zur Verfügung.

suchen und sie dabei die Genossenschaften als risikoarme Assetklasse entdeckt haben. Aus der Sicht eines Primärbankers betonte Werner Termersch, Vorstandsvorsitzender Volksbank Baumberge eG, Havixbeck, dass Genossenschaften eine umworbene Ziel-

gruppe sind und empfahl bei niedrigen Zin-sen eine höhere Tilgung. Hubert Scharlau, Vorstandsvorsitzender Bauverein zu Lünen eG, begründete in seinem Vortrag, dass nicht nur die Aktiv-Seite, sondern auch die Passiv-Seite der Bilanz analysiert werden muss.

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8 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/09

Forschungsfeld „Stadtquartiere im Umbruch“

Als Ergebnisse des Forschungsprojektes „Szenarien und Modellrechnungen zur Entwicklung von Stadtquartieren im Stadt-umbau“ sind auf der Homepage des Bun-desamtes für Bauwesen und Raumordnung (BBR) vier filmische Szenarien do-kumentiert und zu nutzen.

Das Institut für Stadtentwick-lung und Bauwirtschaft (ISB) der Universität Leipzig hat das Pro-jekt über eine Laufzeit von zwei Jahren im Rahmen des Experi-mentellen Wohnungs- und Städ-tebaus (ExWoSt) des Bundesmi-nisteriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) im Auftrag des BBR bearbeitet. Es ist ein Arbeitsbaustein im ExWoSt-Forschungsfeld „Stadtquartiere im Umbruch“.

Forschungsgegenstand sind Quar-tiere, deren rückläufige Bevölke-rungszahlen nicht nur zu Woh-nungsleerständen führen, sondern dort auch die Aufrechterhaltung der technischen und sozialen In-frastruktur gefährden.

Szenarien

Vier Szenariovarianten wurden für verschiedene Quartierstypen entwickelt: „Liegenlassen“, „Re-naturieren“, „Nischen und Nester“ sowie „Stabilisieren“. Sie zeigen mögliche Entwicklungsrich-tungen auf und verdeutlichen die Potenziale und Konsequenzen kommunaler Steuerung bzw. die Risiken einer ungesteuerten Ent-wicklung.

Stadtquartiere

Die vier Quartierstypen – Grün-derzeitquartier, Großwohnsied-lung, Mehrfamilienhaussiedlung der 1950er-/1960er-Jahre sowie Einfamili-enhaussiedlung – wurden als beispielhafte Ausschnitte eines städtischen Systems und der alltäglichen Erfahrungswelt ih-rer Akteure ausgewählt und untersucht.

Multimediale Szenarien und Modellrechnungen zur Entwicklung von Stadtquartieren im Stadtumbau

Bei der Festlegung der Quartierstypen, der Modellbildung und der Analyse der Ausgangssituation wurde auf Daten und Informationen realer Stadtquartiere zu-rückgegriffen.

Im Sinne einer interkommunalen Ver-gleichbarkeit erfolgten anschließend eine weitestgehende Abstraktion der ortsspezi-fischen Besonderheiten, die Anonymisie-rung der Quartiere und die Implementa-

tion in einer virtuellen Modellstadt. Die Fokussierung auf die Quartierstypen er-möglicht die Übertragbarkeit und Anwend-barkeit der Szenarien auf eine Vielzahl von Stadttypen mit ähnlichen baulichen,

stadträumlichen und soziodemo-graphischen Merkmalen.

Die Überlagerung von Szenariova-rianten und Baustrukturtypen soll den Kommunen die Bandbreite möglicher Strategien und deren Auswirkungen aufzeigen. Gleich-zeitig erhalten Kommunen so ei-nen Überblick, welche Aufgaben-stellungen und Anforderungen mit der Entscheidung für bzw. gegen eine bestimmte Strategie verbun-den sind. Kommunale Steuerungs-möglichkeiten können mit Hilfe der Szenarien vorab überprüft und Entscheidungen transparent ge-macht werden.

Forschungsergebnisse in multimedialer Form

Mit dieser Dokumentation liegen die Forschungsergebnisse nun pa-rallel zum klassischen Forschungs-bericht in multimedialer Form vor. Diese ermöglicht die Darstellung komplexer Zusammenhänge und Transformationen – qualitative und quantitative, sichtbare und unsicht-bare – in den einzelnen Szenarien.

Die Filme, die in die Homepage eingebunden sind, illustrieren die wissenschaftlichen Erkenntnisse auf anschauliche Weise. Sie befas-sen sich mit den Fragen und Prob-lemen aktueller urbaner Transfor-mationen und werfen einen Blick in die Zukunft. Reale Situationen werden gleichsam als erste Vor-zeichen der Zukunft mit fiktiven Annahmen verknüpft.

Angelehnt an die Methode der Dokufik-tion wird eine reale Quartierssituation fiktiv in den filmischen Szenarien fort-geschrieben. Auf diesem Prinzip basiert die Verwendung von animierten 3D-Mo-

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9Aktuelles

4/09  •  VerbandsMagazin

Die Struktur der Homepage www.uni-leipzig.de/isb/squ/ ermög-licht es, sich innerhalb einer Ebene (Info, Prolog, Zeitetappe, Fazit) über alle Szenarien und Quartierstypen zu informieren. Damit soll der Ver-gleich der einzelnen Entwicklungs-richtungen erleichtert werden. Die Zusammenfassung unter „Alle“ bietet eine Auswertung und einen Vergleich aller Szenarien.

dellen und Filmaufnahmen in existie-renden Quartieren. Die Fiktion wird von der Realität überlagert. Beide bestätigen einander.

Weichen für die Zukunft stellen

Prof. Dr. Matthias Koziol vom Institut für Städtebau und Landschaftsplanung, Lehr-stuhl Stadttechnik an der BTU Cottbus, geht in einem Interview näher auf die Kon-sequenzen aufgrund hohen Leerstandes

bzw. aufgrund von stadträumlichen Ein-griffen in verschiedenen Quartierstypen ein. Die Filmaufnahmen zu diesem Inter-view finden sich auf der Prologseite unter Alle/Zusammenfassung/Prolog.

Koziol sagt: „Mit unseren Szenarien laden wir alle Akteure des Stadtumbauprozesses dazu ein, sich mit möglichen Entwick-lungstrends in Stadtquartieren zu befas-sen, um heute die richtigen Weichen für die Zukunft zu stellen.“

Stadtentwicklungsfonds in Europa

Das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) hat als BBSR-Online-Publikation Nr. 2/2009 den Endbericht „Stadtentwicklungsfonds in Europa, Ideen zur Umsetzung der JESSICA-Initiative“ veröffentlicht.

Die Jessica-Initiative

Die Initiative „Joint European Support for Sustainable Investments in City Areas“ (JES-SICA) stellt neue Finanzierungsinstrumente neben die klassische Zuschussförderung: Projekte, die auf Grundlage von integrierten Stadtentwicklungsplänen entwickelt wur-den, können Darlehen, Garantien und Eigenkapital aus EU-Strukturfondsmitteln über Stadtentwicklungsfonds erhalten.

Einmal wieder an den Stadtentwicklungs-fonds zurückgeflossene Mittel (revolvie-render Ansatz) können in weitere Stadtent-

Ideen zur Umsetzung der JESSICA-Initiative wicklungsprojekte investiert werden. Von Seiten der EU-Strukturfonds werden keine neuen Mittel bereitgestellt, sondern die den Ländern bereits zugewiesenen Struktur-fondsmittel in anderer Weise verwendet.

Ein Ziel der JESSICA-Initiative ist es, in einem größeren Umfang Privatkapital für die Umsetzung von Stadtentwicklungspro-jekten zu gewinnen. Durch JESSICA sollen insbesondere Projekte umgesetzt werden können, die aufgrund zu hoher Projektri-siken oder zu niedriger Erträge von privaten Investoren trotz eines hohen öffentlichen Nutzens bisher nicht realisiert wurden („Marktversagen“) und die dadurch gegebe-nenfalls neue Märkte schaffen können.

Regeln des Strukturfonds beachten

Da die über JESSICA eingesetzten Mittel aus den Strukturfonds stammen, gelten für ihren Einsatz auch die Strukturfondsregeln

zur Förderfähigkeit. So sind z. B. besondere Investitionen in den Wohnungsbestand nur in den neuen EU-Mitgliedsstaaten för-derfähig. Demnach verbleiben als typische Einsatzfelder der JESSICA-Instrumente die Unterstützung technischer Infrastruktur-maßnahmen, des Ausbaus der sozialen In-frastruktur, der Entwicklung von Brachflä-chen, des Angebots von Büro- bzw. Gewer-beflächen für IT- und FuE-Unternehmen (insbesondere KMU), von Freizeiteinrich-tungen und von Maßnahmen zur Verbesse-rung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien.

Um die an die Stadtentwicklungsfonds ver-gebenen Strukturfondsmittel langfristig zu erhalten, müssen die geförderten Projekte Rückflüsse aufweisen. Eine Projektrentabi-lität auf Marktniveau ist nicht notwendig; bei Einbeziehung privater Kapitalgeber kann die Risiko-/Gewinnverteilung unter Beachtung des EU-Beihilferechts asymme-

Funktionsweise der JESSICA-Initiative Ausgewählte ÖPP der Stadt Frankfurt/Main als öffentlicher Partner

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10 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/09

trisch (Marktzinsen nur für das private Kapital) erfolgen.

Beispiele aus der Praxis – Fallstudie Frankfurter Westhafen

Um die Vorteile und Anwen-dungspotenziale der JESSICA-Instrumente besser bewerten zu können, wurden in der vor-liegenden Studie bereits in der Umsetzung befindliche Stadtent-wicklungsprojekte in der EU, bei denen revolvierende Finanzierungsinstru-mente gemäß der JESSICA-Philosophie zum Tragen kamen, untersucht.

Das deutsche Beispiel bezieht sich aus-schließlich auf die erste Phase im Lebenszyk- lus einer Immobilie, die (Bau-)Landent-wicklung.

Untersuchungsgegenstand der deutschen Fallstudie ist die Landentwicklung des Frankfurter Westhafens, einer innerstäd-tischen Brachfläche, durch eine öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP) mit der Stadt Frankfurt/Main als öffentlichem Partner so-wie der aus drei privaten Partnern bestehen-den Grundstücksgesellschaft Westhafen. Ziel der ÖPP war die Dekontaminierung und Erschließung des früheren Hafenge-ländes und der anschließende Verkauf des baureifen Landes an Endinvestoren bzw. Projektentwickler.

Durch die reine Landentwicklung wurde das hohe Risiko der Projektentwicklung durch den Fonds vermieden. Die ÖPP zeichnet sich durch eine effiziente Vertragsstruktur aus, welche dazu geführt hat, dass die öf-fentliche Hand nicht nur den gewünschten Einfluss auf die Landentwicklung geltend machen konnte, sondern auch expost an den aus dem Verkauf des baureifen Landes resultierenden Gewinn beteiligt wurde.

Die Publikation steht auf der Home-page des BBSR (www.bbr.bund.de) in der Rubrik Veröffentlichungen unter Elektronische Medien/BBSR-Online-Publikation zur Verfügung.

Zur Erwirtschaftung eines Gewinns auf Seiten der ÖPP (ohne jegliche Zuführung von Zuschüssen) hat dabei nicht nur die zentrale Lage des Grundstücks beigetra-gen, sondern auch der sehr hohe Anteil der Cash-Flow-Finanzierung, der zu einer Senkung der Finanzierungskosten geführt hat: Durch den schrittweisen Verkauf be-reits entwickelter Teilgrundstücke konnte der Verkaufserlös sukzessive in die Ent-wicklung weiterer Teilflächen reinvestiert werden, sodass über drei Viertel des Ge-samtkapitalbedarfs durch eine projektin-terne Cash-Flow-Finanzierung gedeckt werden konnten.

Das Armutsrisiko künftiger Renten-empfänger wird unterschätzt. Zu diesem Schluss kommt eine Studie, die die Freie Universität Berlin für die Hans-Böckler-Stiftung erstellt hat. Darin heißt es, die Bundesregierung stütze sich in der Rentenpolitik auf zu optimistische Prognosen, die auf lückenhaften Datenquellen fußten.

Zum Beispiel berücksichtigen Prog-nosen für das Rentenniveau nicht, dass Arbeitslosigkeit und gering-fügige Beschäftigung die Renten senkten. Die Berechnungsgrundlage bildeten sehr lange Erwerbszeiten von 45 Jahren, die allerdings an vielen Er-werbsbiographien vorbeigingen.

Die Studie kritisiert auch, wegen der Steuerpolitik erhielten Geringverdie-ner im Alter weniger Geld als andere Rentner: Durchschnittsverdiener, die dann in Rente gingen, erhielten 72,6 Prozent ihres früheren Nettoeinkom-mens. Wer lediglich zwei Drittel des Durchschnittseinkommens verdient habe, komme nur auf ein Rentenni-veau von 68,6 Prozent.

Altersarmut wird unterschätzt

Hans-Böckler-Stiftung

Mehr zu den Ergebnissen der Umfrage im Internet unter www.dena-energieausweis.de/presse

Emnid-Umfrage

Gut ein halbes Jahr nach Einführung des Energieausweises liegt für fast 60 Prozent der vermieteten Wohngebäude in Deutsch-land ein solches Dokument vor.

Dabei liegt der Anteil der Gebäude, die mit einem Energieausweis ausgestattet sind, bei gewerblichen Vermietern mit 82 Prozent deutlich höher als bei privaten Vermietern mit 31 Prozent. Ein Viertel (23 Prozent) der Vermieter weiß noch immer nicht, dass der Energieausweis bei Neuver-mietung von Wohnungen oder Häusern verpflichtend ist. Das ergab eine reprä-sentative Umfrage der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena).

Verbrauchsorientierter Energieausweis führt Von den beiden Energieausweisvarianten ist der auf Heizkostenabrechnungen basie-rende Verbrauchsausweis deutlich weiter verbreitet. Durchschnittlich 78 Prozent der Wohngebäude verfügen über einen solchen Energieausweis.

Die Umfrage wurde von der TNS Emnid Medien- und Sozialforschung GmbH durch-geführt. Befragt wurden insgesamt 1.000 Vermieter (500 gewerbliche und 500 private Vermieter).

Wohnungsbau am Westhafen

Bebauungskonzept Westhafen (Quelle: WPG)

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11Aktuelles

4/09  •  VerbandsMagazin

Gemeinsame Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest

Die langjährige Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen wird jetzt als gemein-same Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest fortge-setzt. Als erste gemeinsame Veröffentli-chung wurde jetzt als Band 10 die Arbeits-hilfe „Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften“ herausge-geben.

Vor allem vor dem Hintergrund des de-mographischen Wandels stellt sich für

Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften

die Wohnungsgenossenschaften die Frage nach ihrer Wettbewerbs- und Zukunfts-fähigkeit. Der Wandel vom klassischen Wohnungsverwalter zum modernen Im-mobiliendienstleister stellt vielfältige An-forderungen in den Bereichen Bestands-, Finanzierungs-, Personal- und Sozialma-nagement.

Dabei können Kooperationen und Netz-werke eine Möglichkeit sein, das Spektrum wohnungs- und immobilienwirtschaft-

licher Dienstleistungen zum Vorteil der Mitglieder der Genossenschaften zu stärken bzw. zu verbessern. Zahlreiche gelungene Bei-spiele zeigen, dass der Weg zu einer Kooperation gar nicht so schwer ist.

Mit dem Thema „Koope-rationen und Netzwerke von Wohnungsgenossen-

schaften“ befassen sich der VdW Rhein-land Westfalen und der VdW südwest schon seit Jahren. Die Arbeitshilfe fasst alle Aktivitäten der beiden Verbände zu dem Thema zusammen. Sie soll insbeson-dere den Praktikern Anregungen für die Gestaltung von Kooperationen geben. So werden neben zahlreichen Praxisbeispie-len auch arbeitsrechtliche, rechtliche und steuerliche Fragen behandelt.

Kooperationen und Netzwerke  von Wohnungsgenossenschaften

Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest

ISBN-Nr. 978-3-936663-33-4

ARBEITSHILFE

Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften

Kooperationen und Netzwerke von Wohnungsgenossenschaften

Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest

Schriftenreihe des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest

ARBEITSHILFE

Das Inhaltsverzeichnis befindet sich auf den beiden Innenseiten.

Die CD startet nach dem Einlegen automatisch. Sollten Sie Autostart deaktiviert haben, öffnen Sie die CD und starten durch Doppelclick der Datei Start.exe (Mac-User: Doppelclick auf index.html)

Schriftenreihe Band 10

Herausgeber: Burghard Schneider VerbandderWohnungs-undImmobilienwirtschaftRheinlandWestfalene.V.•Goltsteinstraße29

40211Düsseldorf•Tel.:021116998-0•Fax:021116998-50•E-Mail:[email protected]•www.vdw-rw.de

Dr. Rudolf Ridinger VerbandderSüdwestdeutschenWohnungswirtschafte.V.•Franklinstraße62•60486Frankfurt

Tel.:06997065-01•Fax:06997065-199•E-Mail:[email protected] www.vdwsuedwest.de•www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

©Januar2009

Redaktion: Dr.GerhardJeschke

Gestaltung: HaagMarketing&DesignGmbH AltenkesselerStraße17/B8•66115Saarbrücken•www.haag-marketing.de

Produktion: O.E.M.GmbH,Heinrich-Barth-Straße15,66115Saarbrücken

Auflage: 1.000Exemplare

ARBEITSHILFE

Die Arbeitshilfe (ISBN 978-3-936663-33-4) ist in Form einer CD-ROM erschienen und kann bei Walter Stoye Tel.: 0211 16998-40E-Mail: [email protected] werden. Der Preis beträgt 16 Euro für Mitgliedsunternehmen des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest und 21,50 Euro für Nichtmitglieder zzgl. Versandkosten.

Wirtschaftlichkeitsanalyse der CO2-Gebäudesanierung

KfW-Bankengruppe

Kosten und Nutzen von Klimaschutz-maßnahmen im Rahmen der CO2-Ge-bäudesanierung sind in einer aktuellen Veröffentlichung der KfW-Bankengruppe genauer analysiert worden. Für die in den Jahren 2005 und 2006 geförderten Fälle wurde dabei untersucht, wie viel eine Investition in die umfassende ener-getische Sanierung eines Wohngebäudes durchschnittlich kostet und ob sie sich finanziell für den Investor lohnt.

Insgesamt kommt die Analyse zu dem Ergebnis, dass sich die durchgeführten Maßnahmen bei einer Finanzierung zu den günstigen Förderkonditionen allein durch die Brennstoffkostenersparnis nahezu im Bereich der Wirtschaftlich-keit bewegen. Dies gelte allerdings

nur für selbst genutzte Immobilien, bei denen der Eigentümer unmittelbar von der Kostenersparnis profitiere.

Für Vermieter hingegen fällt die Wirtschaftlichkeitsrechnung tendenziell ungünstiger aus. Insbe-sondere wenn die gesetzlich mögliche Umlage der Investitionskosten auf die Mieten nicht durchgesetzt werden kann. Eine große Rolle für die Wirtschaftlich-keit spielt daher aus Vermietersicht auch der über die Brennstoffkosten hinaus entstehende Zusatznutzen, der sich in der Wertsteigerung des Gebäudes, der Erhöhung der Nutzungsdauer und der besseren Vermietbarkeit ausdrückt.

Für die Studie wurden die Gesamtkosten, in denen auch nichtenergetische Maßnahmen enthalten sind, herangezogen. Diese müssten beim Blick auf die rein ener-

getische Sanierung heraus gerechnet werden, was je nach Umfang die Wirt-schaftlichkeit noch einmal deutlich ver-bessern kann.

Die Wirtschaftlichkeitsanalyse ist im Internet unter www.kfw.de/DE_Home/Service/Download_Center/Allgemeine_Publikationen/Research/Wirtschaft2.jsp, Nr. 37, abzurufen.

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12 Aktuelles

VerbandsMagazin  •  4/09

Nähere Informationen über Haushalte, demographische Entwicklung, soziale Lage und Integration der Jahre 2006 und 2007 von Kommunen mit mehr als 5.000 Einwohnern veröffentlicht die Bertelsmann Stiftung im Internet unter www.wegweiser-kommune.de

Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Seit den 1990er-Jahren haben „Shopping-malls“ Hochkonjunktur in Deutschland. Zunächst wurden diese „Handelsgroß-formen“ vorwiegend auf der „grünen Wie-se“ errichtet und trugen zur Schwächung der Innenstädte bei. Seit ungefähr zehn Jahren werden dafür verstärkt Standorte in den Innenstädten und Stadtteilzentren gesucht.

Der Anteil der Innenstadtzent-ren liegt seit En-de der 1990er- Jahre teilweise bei weit über 50 Prozent. Zum Jahres-wechsel 2006/2007 wurden deutschland-weit 372 große Einkaufscenter (mit einer Gesamtmietfläche von rund zwölf Millio-nen Quadratmeter) überwiegend in den Innenstädten errichtet.

Das Deutsche Institut für Urbanistik (Di-fu) untersuchte in seiner Studie „Inner-städtische Einkaufscenter – Kommunen und Einzelhandel stehen vor großen He-rausforderungen“ in zwölf Städten die Auswirkungen der innerstädtischen Ein-kaufszentren.

Das Fazit lautet: „Ein genaues Hinschauen ist unbedingt erforderlich, zumal Standort, Größe, Gestalt, Branchenmix und internes Management der neuen Einrichtungen völlig neue Strukturen in den Innenstäd-ten schaffen, die das alte System Stadt nicht unberührt lassen.“ Positive Wir-kungen würden nicht unmittelbar und bei jeder Standortlage eintreten. Im Gegen-teil, zu massive, zu groß dimensionierte und zu stereotypisierte Einkaufszentren seien nachteilig für die innerstädtische Entwicklung.

Innerstädtische Einkaufscenter bringen Kommunen oft Nachteile

Weitere Informationen finden sich im Internet unter www.difu.de

Prof. Helmut W. Jenkis

Nachdem die Finanzkrise die Wirtschaft erreicht hat, wird nach Ansicht von Hel-mut W. Jenkis, Honorarprofessor an der Technischen Universität Dortmund, die Arbeitslosigkeit vermutlich wieder steigen. Mietschulden und Mietausfälle nähmen danach zu.

Vor dem Hintergrund dieser zu erwar-tenden Entwicklung wird die Schuldner-beratung in der Wohnungswirtschaft an Aktualität gewinnen, sagt Jenkis.

Die Dimension der Mietschulden und Miet-ausfälle belegt Jenkis mit Daten aus dem Statistischen Bericht 2008/2009 des GdW

Schuldnerberatung senkt Mietausfälle Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen: 2007 betrugen die Mietausfälle bei den Mitgliedsunter-nehmen 1.181,5 Millionen Euro und die Mietschulden 582,2 Millionen Euro. Be-zogen auf die Nettokalt-Sollmiete belaufen sich die Mietausfälle auf 6,87 Prozent und bezogen auf die Mietschulden auf 3,19 Prozent, wobei die Unterschiede zwischen den westlichen und östlichen Ländern al-lerdings erheblich sind.

Im Vergleich zu dem zeit- und kosten-trächtigen Verfahren des Rechtswegs em-pfiehlt Jenkis als Alternative das Schulden-management.

Bertelsmann Stiftung

Im Vergleich der 16 deutschen Länder er-reichten 2007 die Kommunen in Rheinland- Pfalz den traurigen Titel des Schulden-meisters. Dies ergab eine Auswertung von Haushaltsdaten des Jahres 2007, die am 21. März 2009 von der Bertelsmann Stiftung veröffentlicht wurde.

In der Bilanz von Einnahmen und Aus-gaben kamen die rheinland-pfälzischen Kommunen im Jahr 2007 auf einen Fehl-betrag von 43 Euro pro Einwohner. Platz 15 erreichten die saarländischen Gebietskör-perschaften mit 41 Euro Minus. Der Bun-desdurchschnitt wies ein Plus von 115 Euro aus. Dafür sind vor allem die Länder mit „schwarzen Zahlen“ verantwortlich: Baden-Württemberg, Bayern und Hessen.

Hessen verzeichnete 2007 die höchsten kommunalen Überschüsse, zugleich aber auch deutliche Unterschiede: Frankfurt/Main schloss mit 1.532 Euro plus pro Ein-wohner ab, die Nachbarstadt Offenbach kam auf ein Minus von 177 Euro. Ein Teil der Überschüsse geht nach dem Ergeb-nis der Untersuchung auf den massiven Verkauf kommunalen Eigentums, des so genannten „Tafelsilbers“, zurück.

2007: Schuldenrekord der Kommunen in Rheinland-Pfalz

Als bedenklich bezeichnet es die Bertels-mann Stiftung, dass die kommunale Ver-schuldung über so genannte Kassenkredite zunimmt, mit denen laufende Ausgaben kurzfristig finanziert werden. Anders als die „offiziellen“ Stadtschulden sind sie nicht durch materielle Gegenwerte gedeckt.

Es müsse als „Krisenphänomen“ bewertet werden, dass diese Form der Kredite vieler-orts zur Dauereinrichtung geworden sei, sozusagen ein überdimensionaler Stadt- dispo zu entsprechend hohen Zinsen. Al-lein in Nordrhein-Westfalen nutzen 178 der 396 Kommunen dieses Finanzierungsins-trument. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen hingegen spielen Kassenkre-dite kaum eine Rolle in den Kommunal-haushalten.

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13Aktuelles

4/09  •  VerbandsMagazin

Einkommensschere öffnet sich deutlich

Das Verhältnis von Armut und Reichtum ist seit einigen Jahren ein zentrales Thema in der öffentlichen Diskussion. Vielfach werden zunehmende Polarisierungstendenzen fest-gestellt, vor allem in den Städten. Allerdings fehlen dazu oftmals kleinräumig differen-zierte Daten. Diese Informationslücke hatte das Bundesamt für Bauwesen und Raum-ordnung (BBR) veranlasst, das Thema in seiner Ressortforschung aufzubereiten.

Die Bundesregierung legt regelmäßig Armuts- und Reichtumsberichte vor, um die Entwicklung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie der Reichtumsvertei-lung darzulegen. Zuletzt stellte der Bericht aus dem Jahr 2008 eine zuneh-mende Ungleichverteilung der Einkommen zwischen 2002 und 2005 sowie ein Sinken des durch-schnittlichen Arbeitnehmerbrut-toeinkommens fest.

Die auf Bundesebene zur Verfü-gung stehenden Informationen lassen kaum raumbezogene Aus-sagen zu. Für das BBR bedeutet dies ein Defizit an wesentlichen Informationsgrundlagen für die Weiterentwicklung der Pro-gramme der Städtebauförderung.

Vor diesem Hintergrund haben die Forschungsnehmer, das Insti-tut für Stadtforschung und Struk-turpolitik GmbH, Berlin, und das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung, Berlin, (DIW) methodisch Zugänge zum Thema gewählt, die raumbezogene Aussagen er-möglichen und zu nachstehenden zentra-len Aussagen kommen.

Einkommensschere öffnet sich

Der Befund des DIW, dass in Deutschland seit dem Jahr 2000 eine deutliche Zu-nahme der Einkommenspolarisierung zu beobachten ist, hat sich bestätigt. Der Anteil mittlerer Einkommen sinkt im Beobach-tungszeitraum 2002 – 2006 von rund 64 auf knapp 60 Prozent, die Einkommens-schere öffnet sich deutlich.

Trends und Ausmaß der Polarisierung in deutschen Städten

Konzentration niedriger Einkommen in prekären Gebieten

Insgesamt wird eine Konzentration der höheren Einkommen in den gesicherten Gebieten und eine fast ebenso deutliche Konzentration der niedrigen Einkommen in den prekären Gebieten erkennbar.

Das deutlichste Anzeichen für eine sozial-räumliche Polarisierung ist die starke Zu-nahme der niedrigen Einkommen in den als „prekär“ eingestuften Quartieren. Hier steigt der Anteil der niedrigen Einkommen in Westdeutschland um mehr als ein Viertel auf 30 Prozent.

Aus Sicht der Forscher deutet diese Entwick-lung hin auf einen Rückzug der Haushalte, die nicht von Einkommensarmut betroffen sind, aus den Quartieren, die aufgrund ihrer baulichen Situation und der sozialen Zusammensetzung der Bewohnerschaft zu den am wenigsten attraktiven Gebieten der Städte gehören.

Residualisierung zutreffender als Polarisierung

Ferner zeigen sich in den von eher margi-nalisierten Haushalten bewohnten Quartie-ren Entmischungstendenzen, die als klare Herausforderung für eine sozial integrierte Stadt angesehen werden müssen. Die Ent-

wicklung ist daher mit dem Begriff der Re-sidualisierung genauer zu charakterisieren als mit dem der Polarisierung.

Dies entspricht auch den Tendenzen in an-deren europäischen Städten wie Paris, Lon-don, Kopenhagen und Zürich, wo insgesamt eine Aufwertungstendenz für die inner-städtischen Gebiete und eine zunehmende Konzentration von einkommensschwachen Haushalten in wenigen Quartieren beobach-tet wird.

Zwar verdienen die unteren Einkommens-gruppen nicht weniger als zu einem früheren Zeitpunkt, aber die Einkommensschere hat

sich überall geöffnet und die un-teren Einkommensgruppen wer-den aus den Räumen der sozialen Aufwertung verdrängt. Die soziale Marginalisierung ist also tenden-ziell mit einer räumlichen Residu-alisierung und Peripherisierung verbunden.

Stärkere Entmischungstendenzen unter Schrumpfungsbedingungen

Eine weitere Auswertung von relevanten Berichten für die acht Städte Berlin, Dresden, Düs-seldorf, Erfurt, Gelsenkirchen, München, Stuttgart und Wies-

baden bestätigt, dass solche Prozesse unter Schrumpfungsbedingungen intensiver ver-laufen. Die Entspannung der Wohnungs-märkte lässt dort eine erhöhte Fluktuation zu, bei der relativ wohlhabende Haushalte offenbar eher die Chance ergreifen, in „mi-lieugleiche“ Umgebungen umzuziehen als dies in angespannten Märkten möglich ist.

Die Projektergebnisse und weitere Informationen sind im Internet unter www.bbr.bund.de in der Rubrik For-schungsprogramme/AllgemeineRes-sortforschung/BereichStaedtebau zu finden.

Entwicklung der Einkommenspolarisierung in Deutschland 1992 bis 2006 (%)

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Politik

Europaweite Ausschreibung erleichtert

EU-Kommission

Kommunen können europaweite Aus-schreibungen ab sofort wesentlich schneller abwickeln als bisher und damit zügiger Aufträge vergeben. „Im Licht der aktuellen Krise“ habe die EU-Kommission den Ausschreibungspro-zess deutlich vereinfacht, schreibt EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy an den deutschen EU-Ab-geordneten Andreas Schwab.

Die Dauer der Ausschreibung wer-de von bisher 87 Tagen auf 30 Tage

verkürzt. Ausschreibungen, die aus-schließlich über den Computer abge-wickelt werden, dürfen innerhalb von 25 Tagen geschlossen werden. Die verkürzten Fristen gelten bereits für laufende Ausschreibungen. Sie sind zunächst zwei Jahre gültig. McCreevys Schreiben zufolge arbeitet die EU-Kommission bereits daran, das elek-tronische Verfahren zum Standard für alle Ausschreibungen zu machen. Eine entsprechende Direktive werde in Kür-ze vorgelegt.

Der Binnenmarktkommissar fordert die EU-Mitgliedsstaaten zugleich auf, ähnlich flexibel zu reagieren. Nationale Gesetze enthielten oft überproportional strenge Dokumentationspflichten, „die Behörden und Unternehmen das Le-ben schwermachen“. Er ermutige alle Länder, die Richtlinien zu vereinfachen, heißt es in dem Schreiben. Die existie-rende EU-Vergabedirektive lasse diese Änderungen zu. In Deutschland müs-sen Aufträge derzeit zwei Monate lang ausgeschrieben werden.

Kraft-Wärme-Kopplung als Instrument für mehr Energieeffizienz

Im Rahmen der neuen Energievorschlä-ge legte die Europäische Kommission auch ein Bekenntnis für die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ab. Die habe sich als Instrument zur Erhöhung der Energieeffizienz und zum Erreichen von Energieeinsparzielen bewährt und trage etwa zwei Prozent zur Realisierung der Zielvorgabe einer Verringerung des jähr-lichen Primärenenergieverbrauchs um 20 Prozent bis 2020 bei.

Die KWK unterstütze die Bemühungen zur Bekämpfung des Klimawandels

durch eine Reduzierung der CO2-Emissionen und eine Verringerung der Netzverluste. Gleichzeitig sorge sie für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt. Daher gelte es, das Potenzial der KWK in der gesamten Europäischen Union in vollem Umfang zu entwickeln und zu nutzen.

KWK bedeutet, dass sowohl der er-zeugte Strom als auch die gleichzeitig anfallende Wärme genutzt werden, so- dass in der Produktion weniger Ener-gie verschwendet wird. KWK-Systeme

könnten verbrauchsnah installiert wer-den, wodurch Übertragungsverluste verringert werden. Die nicht genutzte Wärme aus der Energieerzeugung wer-de nicht länger vergeudet, sondern vor Ort zu Heizzwecken eingesetzt, so die EU-Kommission.

Die Kommission werde den Prozess weiter überwachen und in enger Zu-sammenarbeit mit den Mitgliedsstaaten gegebenenfalls weitere Vorschläge zur Förderung der KWK vorlegen.

Arbeitspapier zu Genossenschaften geplantNach Auskunft der zuständigen General-direktion beabsichtigt die Kommission keine neue Mitteilung zu Genossen-schaften vorzulegen, sondern vielmehr ein Arbeitspapier, das ein Resumée der vergangenen vier Jahre ziehen soll. Das Papier soll weiter die Frage beantwor-ten, welchen Stellenwert und welchen Einfluss das Statut der Europäischen Genossenschaft in den einzelnen Mit-gliedsstaaten hatte und hat.

Grundlage bildet die Kommissions-mitteilung zu Genossenschaften vom

23. Februar 2004. Die Kommission sei bemüht, aussagefähiges Material aus allen Mitgliedsstaaten zu erhalten, um die Situation der Genossenschaften in den einzelnen Mitgliedsstaten wider-zuspiegeln. Hierzu sei sie auf Daten und Analysen aus den Mitgliedsstaaten, den statistischen Ämtern bzw. von den genossenschaftlichen Organisationen in den Mitgliedsländern angewiesen. Bisher basierten die Informationen der Kommission mehr auf informellen Konsultationen bzw. angebotenen In-puts von Genossenschaftsinstitutionen.

Ebenfalls sei die Kommission bemüht, den gesamten Spannungsbogen der Ge-nossenschaftsphilosophien abzubilden, wobei es nicht einfach sei, die gesamte Bandbreite auf einen Nenner zu brin-gen. Als Zeitraum für dieses Papier wird das Jahr 2009 angepeilt. Danach könnte dann eine vertiefende Untersu-chung vergeben werden.

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4/09  •  VerbandsMagazin

Politik

Novellierung der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergieeffizienz

Auf europäischer Ebene wird zurzeit eine No-velle der EU-Richtlinie zur Gebäudeenergie-effizienz heftig diskutiert, die die Europäische Kommission vorgelegt hat und die erhebliche inhaltliche Erweiterungen der geltenden Rege-lungen vorsieht. Die Bundesvereinigung der Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) hat eine Stellungnahme vorgelegt, die in dem Vorwurf der Zielverfehlung und bei der Umsetzung erhebliche bürokratische Lasten befürchtet. Mit 485 Änderungsanträgen muss sich der Energieausschuss des Europäischen Parlaments ITRE befassen.

Schon im Vorfeld des Novellierungsvor-schlags gab es kräftige Diskussionen zu den Inhalten. Ein Thema war dabei u. a. die Einführung einer generellen Verpflich-tung zur Verwendung von bedarfsorien-tierten Energieausweisen. Dies hätte dazu geführt, dass die Energieausweise, die in Deutschland bekanntlich zumeist auf Ver-brauchsdaten basieren, innerhalb kurzer Zeit nicht mehr gültig oder zumindest auf dem Markt praktisch nicht mehr verwend-bar gewesen wären. Wobei ein Markt für Energieausweise, zumindest im Bereich

der Vermietungen, bei Betrachtung der bisherigen Nachfrage faktisch nicht exis-tiert.

Stärkung des Energieausweises

Die Kommission hat in ihrem Novellie-rungsvorschlag auf eine Verpflichtung zur Einführung von bedarfsorientierten Aus-weisen, offensichtlich aufgrund der schon im Vorfeld zu erwartenden Kritik, verzich-tet. Allerdings will sie das Instrument des Energieausweises stärken.

485 Änderungsanträge im Europäischen Parlament

So soll es nach den Vorschlägen der Kom-mission künftig Verpflichtungen zur Nutzung der in Energieausweisen ausge-wiesenen Daten in Immobilienanzeigen geben. Nach den Vorschlägen soll auch eine Verpflichtung zur Aushändigung an die Mieter eingeführt werden.

Bei Betrachtung der potenziellen Kon-sequenzen der Kommissionsvorschläge fallen allerdings neue Regelungsaspekte stärker ins Gewicht.

Einheitliche Definition von Mindestanforderungen

So will die Kommission ein einheitliches Verfahren zur Festlegung von kostenopti-malen Mindestanforderungen zur Gebäu-deenergieeffizienz. Wie dieses Verfahren inhaltlich aussehen soll, bleibt in dem Entwurf allerdings offen.

Problematisch sind in diesem Zusammen-hang natürlich die Berechnungsformel, die Antwort darauf geben muss, was an Faktoren und vor allem mit welcher Ge-

wichtung einzelne Faktoren zu berück-sichtigen sind. Besonders problematisch ist zudem eine einheitliche Betrachtung dieser Fragen in Europa, zumal die klima-tischen und bautechnischen Vorausset-zungen sehr unterschiedlich sind.

Umfassende Kontrollen und Inspektionen

Die Kommission will zudem stärkere Kon-trollen und ein Melderegister von zuge-lassenen Fachleuten für die Erstellung von

Energieausweisen sowie die Einführung umfassender Inspektionen für Heizungs- und Klimaanlagen.

Die Umsetzung von beiden Vorschlägen wäre mit einem erheblichen bürokra-tischen Aufwand verbunden. Die Kom-mission selbst schätzt die damit verbun-denen Kosten für Registererstellung und Unterhalt sowie für die Durchführung von Stichprobenkontrollen auf 8 Milliarden Euro. Die Folgekosten bei den Wohnungs-unternehmen liegen weit darüber.

Zudem bleibt bei umfassenden bürokra-tischen Aufwendungen immer das Prob-lem, dass die Gelder, die hierfür eingesetzt werden, an anderer Stelle, insbesondere bei den Investitionen, fehlen.

Richtlinienentwurf stößt auf Kritik

Die Beratung der Vorschläge der Kom-mission hat inzwischen begonnen. Be-reits deutlich kritisch hat der Bundesrat Stellung bezogen. Dort wird vor allem die Nichtvereinbarkeit der Vorschläge mit dem Subsidiaritätsprinzip festgestellt. Auch im Europaparlament gibt es Gegenstimmen, wie die 485 Änderungsanträge zu den Kommissionsvorschlägen zeigen.

Damit haben die Novellierungsvorschläge inzwischen eine breitere Basis der poli-tischen Aufmerksamkeit erhalten. Welche Konsequenzen dies allerdings haben wird, ist komplett offen. Schließlich sind sich nahezu alle Politiker auf allen Ebenen, ob EU, Bund, Länder oder Kommunen, einig, dass der Klimaschutz und die energiepoli-tischen Anforderungen zur Steigerung der Effizienz weiter vorangetrieben werden müssen.

Die komplette Stellungnahme der BSI ist im Internet zu finden unter www.bsi-web.de, Rubrik: Positionspa-piere. Eine kritische Kommentierung ist auch dem Editorial im VM 2/09 zu entnehmen.

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VerbandsMagazin  •  4/09

Politik

Deutsche Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz

Der GdW Bundesverband deutscher Woh-nungs- und Immobilienunternehmen hat politische Positionen und Forderungen zur Bundestagswahl 2009 veröffentlicht. Mo-dernisierung und energetische Sanierung,

Stadtentwick-lung und Stadt-umbau sowie Deregulierung und Bürokratie-abbau sind zen-trale Themen.

„Gerade in der aktuellen wirtschaftlichen Situation benötigt die Branche nicht nur verlässliche Rahmenbedingungen, sondern sie erwartet von der Politik auch konkretes Handeln“, betonte Lutz Freitag, Präsident des GdW. Nur so könnten die Wohnungsun-ternehmen den im internationalen Vergleich qualitativ hochwertigen Wohnstandard in Deutschland bewahren, die Gebäude nach-haltig bewirtschaften, bezahlbares Wohnen sichern, dauerhafte Beschäftigungseffekte bewirken sowie funktionierende Nachbar-schaften stabilisieren oder wieder herstellen.

Unter der Überschrift „Ein Stück aus dem Tollhaus“ nahmen die Verbandsdirektoren Burghard Schneider und Dr. Rudolf Ridin-ger im Editorial des VM 2/09 unmissver-ständlich Stellung zum Referentenentwurf des Bundesministeriums für Familien, Seni-oren, Frauen und Jugend zur „Neuregelung der zivilrechtlichen Vorschriften des Heim-gesetzes nach der Föderalismusreform“ (Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz – WBVG).

Auch der GdW nahm mit Unterstützung seiner Regionalverbände auf Bundesebene die Interessenvertretung zu diesem The-ma wahr. Mit Erfolg: Das Bundeskabinett hat am 18. Februar 2009 einen Gesetzent-wurf beschlossen, der das betreute Wohnen grundsätzlich vom Anwendungsbereich des Gesetzes ausnimmt.

Positionen und Forderungen zur Bundestagswahl 2009

Wohnungswirtschaftliche Interessenvertretung mit Erfolg

Die Forderungen umfassen u. a.

π die Verschiebung des Inkrafttretens der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009

π die Anpassung des geltenden Mietrechts an die Klimaschutzziele

π die Weiterführung des Stadtumbaus Ost ab 2010 und die Lösung der Altschul-denfrage

π eine umfassende Evaluation des Stadt-umbaus West sowie seine zielgenaue und flexible Weiterführung

π bewährte Konzepte des betreuten Woh-nens nicht durch neue Regulierungen zu gefährden

π die Abschaffung der Zinsschranken-regelung.

Besonders in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise sei es unbedingt notwendig, dass die umfangreichen Investitionen der

§ 1 Abs. 1 WBVG enthält nunmehr den Satz 3 mit folgendem Wortlaut: „Das Gesetz ist nicht anzuwenden, wenn der Vertrag ne-ben der Überlassung von Wohnraum aus-schließlich die Erbringung von allgemeinen Betreuungsleistungen wie die Vermittlung von Pflege- oder Betreuungsleistungen, Leistungen der hauswirtschaftlichen Ver-sorgung oder Notrufdienste zum Gegen-stand hat.“

Das Gesetz soll zum 1. September 2009 in Kraft treten. Eine Übergangsvorschrift stellt sicher, dass die Neuregelung erst sechs Monate nach ihrem Inkrafttreten Anwen-dung auf Verträge findet, die nach dem bisherigen Heimrecht abgeschlossen wur-den. Für andere Altverträge, wie z. B. Miet- und Dienstverträge im Bereich des be-treuten Wohnens, gilt das Gesetz auch zu-künftig nicht.

Wohnungs- und Immobilienbranche – allein bei den GdW-Unternehmen rund 10 Milliar-den Euro pro Jahr – aufrecht erhalten wer-den und nicht an Finanzierungsproblemen scheitern. Denn die Investitionen hätten di-rekte Auswirkungen auf die lokalen Märkte und unterstützten damit auch das Konjunk-turprogramm der Bundesregierung.

Die komplette Version des Positions-papiers findet sich im Internet unter www.gdw.de

Energieeinsparverordnung 2009

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 6. März 2009 eine Reihe von Änderungen zum Regierungsbeschluss zur Energieein-sparverordnung (EnEV 2009) vom 18. Juni 2008 beschlossen. Mit diesen Änderungen hat der Bundesrat der EnEV zugestimmt. Es ist zu erwarten, dass das Bundeskabinett die Änderungen des Bundesrates akzeptiert und dass die novellierte EnEV ohne wei-tere Verzögerung durch eine erneute EU-Notifizierung zeitnah im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden kann.

Der Bundesratsbeschluss ist auch das Ergebnis einer erfolgreichen intensiven politischen und fachlichen Begleitung des Verfahrens zur Novellierung der Ener-gieeinsparverordnung durch den GdW und seine Mitgliedsverbände. Anträge zur Verschärfung der Verordnung erhielten im Bundesratsplenum keine Mehrheit.

Die Verordnung tritt am ersten Tag des sechsten auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft, bei einer Ver-kündung im April wäre das der 1. Oktober 2009.

Das VM wird in seiner nächsten Ausgabe ausführlich über die EnEV 2009 berich-ten.

Bundesrat beschloss Änderungen

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4/09  •  VerbandsMagazin

Politik

Klimaschutz muss sich lohnen

VM-Gespräch mit Prof. Dr. Volker Eichener

Eine intelligente Kombiförderung von Abriss und Neubau bringt mehr für das Klima als Zwangsmaßnahmen. Zu die-sem Thema führt das VM ein Gespräch mit dem Gründungsrektor der neuen EBZ Business School in Bochum, Prof. Dr. Volker Eichener.

VM: Herr Prof. Eichener, die Pläne der Bundesregierung zur Energieeinspar-verordnung (EnEV) für Gebäude sehen für dieses Jahr drastische Maßnahmen vor. Am 4. Dezember 2008 haben Sie im Rahmen eines Politikforums in Ber-lin Ihr aktuelles Gutachten „Wirtschaft-liche Verträglichkeit der Verschärfung der EnEV – Anforderungen für den Mietwohnungsbestand“ vorgestellt. Zu welchen zentralen Aussagen sind Sie in Ihren Untersuchungen gekommen?

Eichener: Das Fazit des Gutachtens lau-tet, dass eine Kombiförderung von Ab-riss und Neubau mehr CO2-Einsparung bringen würde als ein Investitions-zwang für Altbauten.

VM: Welche Auswirkungen hat die neue Energieeinsparverordnung des Bundes für die Vermieter?

Eichener: Das Problem dabei liegt da-rin, dass Vermieter durch die EnEV zu Investitionen gezwungen wer- den, die unwirtschaftlich sind und auf eine Vernichtung ihres Vermögens hinaus- laufen.

Die Bundesregie- rung behauptet zwar, dass sich die Energie- sparinvestitionen durch die eingesparten Heiz- kosten rechnen. Dabei hat sie aber ihr eigenes Mietrecht übersehen, das dafür sorgt, dass die Mieter von den eingesparten Energie- kosten profitieren, während der Vermie- ter auf seinen Kosten sitzen bleibt.

Im Ergebnis würden die Vermieter überhaupt nichts mehr an ihren Häu-

sern tun. Eine weitere Verschärfung der Energieeinsparverordnung würde dem Klimaschutz einen Bärendienst erweisen.

VM: Welche Regelungen zur Ener-gieeinsparung sollte man stattdessen treffen?

Eichener: Wirksamer als Zwangsmaß-nahmen wäre ein intelligentes Förder-modell, das mit bestehenden Tabus bricht.

Es gibt im Altbaubestand regelrechte CO2-Schleudern, bei denen eine extrem kostspielige energetische Sanierung unsinnig wäre. Besser wäre es, solche ökologischen Monstren ganz vom Markt zu nehmen – und den Eigentü-mern dafür eine Abrissförderung zu gewähren.

Im Rahmen einer Kombiförderung könnte gleich der Neubau energieeffi-zienter und barrierefreier Wohnungen mitgefördert werden.

VM: Verstehen wir Sie an dem Punkt richtig: Sie plädieren für den Abriss von alten Gebäuden unter wirtschaft-lichen Gesichtspunkten?

Eichener: Ja, denn wenn man einen Altbau mit hohem

Aufwand von 450 kWh/m² und Jahr auf 150 kWh/m² bringt,

würden 300 kWh einge- spart wer-

den. Wenn der Altbau

stattdessen ab- gerissen und durch

einen Neubau ersetzt würde,

der nur noch 40 kWh verbraucht, brächte das dem Kli-

maschutz eine deutlich höhere Ein- sparung von 410 kWh – und eine moderne, demographiefeste und zukunftsfähige Wohnung.

VM: Wie könnten also nach Ihrer Mei-nung Anreize zum Einsatz von Ener-gieeinsparmaßnahmen aussehen?

Eichener: Eine intelligente Kombi-förderung des Bestandsersatzes wäre ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltiger als ein Investitions-zwang. Außerdem profitierten mit-telständische Unternehmen und das lokale Handwerk von einer solchen Belebung der Baubranche – der Kli-maschutz und die Konjunktur würden gleichzeitig von einer solchen Förde-rung profitieren.

Die Förderung von Abriss und Neubau wäre das denkbar beste Konjunktur-programm, weil die Arbeitsplätze zu über 90 Prozent in Deutschland geschaffen würden und nicht, wie bei Konsumgutscheinen, zum größten Teil bei ostasiatischen Bildschirmpro-duzenten.

VM: Vielen Dank für dieses Gespräch, Herr Prof. Dr. Eichener.

Nähere Informationen zum Gutach-ten „Wirtschaftliche Verträglichkeit der Verschärfung der EnEV – Anfor-derungen für den Mietwohnungs-bestand“ finden sich im Internet unter www.ebz-business-school.de

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VerbandsMagazin  •  4/09

Politik

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19Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Aktuelles

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Nähere Informationen im Internet unter www.foerderportal.laermschutz.nrw.de

Nordrhein-Westfalen

Neues Internetportal Lärmschutz informiert über FördermöglichkeitenDas neue Förderportal Lärmschutz der Landesregierung informiert über Förder-möglichkeiten, die zur Realisierung von Lärmschutzmaßnahmen in NRW in Frage kommen. Ziel ist es, Hilfestellungen anzu-bieten, um die Umsetzung der Lärmakti-onsplanung voranzubringen.

Das Land und die NRW.BANK als Verantwort-liche des Förderportals Lärmschutz machen mit der Internetseite www.umgebungslaerm.nrw.de/Foerderprogramme alle relevanten Förder-programme transpa-rent. Die hier zu ent-nehmenden Basisinfor-mationen sollen einen allgemeinen Überblick über die Fördermöglich-keiten geben.

In diesem Portal werden Zuschuss-, Darlehens- und Beratungsprogramme, die für die Re-alisierung von Lärmschutzmaßnahmen in Frage kommen, vorgestellt. Dabei wurden nicht nur Programme erfasst, die aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen bein-halten, sondern auch Fördermaßnahmen, die eine gute Gelegenheiten bieten, Lärm-schutz begleitend zu realisieren. So sind auch Initiativen zur Lärmverminderung im Bereich der Forschung enthalten.

Die Kurzübersicht erhält erste Informa-tionen über die Antragssteller, die För-derinhalte, -höhe, -bedingungen und die jeweiligen Ansprechpartner der einzelnen Programme, bei denen die Anträge gestellt werden können. Der Lärmschutzbezug des jeweiligen Programms wird unter dem Stichwort „Fokus Lärm" herausgestellt.

Erfasst sind Förderprogramme der EU, des Bundes (einschließlich der KfW), des Landes Nordrhein-Westfalen und der NRW.BANK.

Am 14. Mai 2009 veranstaltet das NRW-Ministerium für Bauen und Ver-kehr gemeinsam mit der Architekten-kammer NRW, den kommunalen Spit-zenverbänden in NRW und dem VdW Rheinland Westfalen in Oberhausen eine Fachtagung über Kooperationsnot-wendigkeiten in der Stadtentwicklung.

Unter dem Titel „Miteinander Bauen und Wohnen: Neue Chancen – Neue Wege“ geht es u. a. um

π die Rolle von privaten Baugemein-schaften in der Stadtentwicklung

π neue Wohnformenπ eine urbane, humane und kommu-

nikative Architekturπ innovative Architektur mit Partizi-

pation zu bezahlbaren Preisenπ Unterstützung von Baugemein-

schaften durch die Kommunen

Praxisbeispiele aus NRW runden das Programm ab.

Miteinander Bauen und Wohnen:

Neue Chancen – Neue Wege

Interessante Fachtagung

Nähere Information bei Roswitha Sinz Tel. 0211 16998-46E-Mail: [email protected]

Landesausgabe Nordrhein-Westfalen

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20 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenAktuelles

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Wohnungsbauförderungs-anstalt (Wfa)

Die Wohnungsbauförderungsanstalt (Wfa) hat die Förderergebnisse 2008 veröffent-licht.

Mit insgesamt 947.605 Euro stieg das För-dervolumen 2008 im Vergleich zum Vor-jahr (855.171 Euro) in Nordrhein-Westfalen an. Davon trug das Landeswohnungsbau-vermögen 821 Millionen Euro, die Baudar-lehen und Zuschüsse des Bundes machten 79 Millionen Euro aus. Die Zahl der geför-derten Wohneinheiten erhöhte sich von 14.456 auf 17.019 (+ 17,7 Prozent).

Bei der Beantragung der Fördermittel für Neuschaffung von barrierefreiem und altengerechtem Mietwohnraum gab es einen Rückgang um 9,1 Prozent (2008: 344.140 Euro – 2007: 366.214 Euro). Die Förderung von Sozialmietwohnungen sank um 5,7 Prozent von 719.849 auf 678.832.

Die gesamte Baufertigstellung sank im Berichtszeitraum um 4,2 Prozent, der ge-förderte soziale Wohnungsbau um 13,1 Pro-zent. Bei der sozialen Wohnraumförde-rung für Mehrfamilienhäuser betrug der Rückgang sogar 26,1 Prozent, dagegen war der Rückgang bei Ein- und Zweifamilien-häusern mit 1,1 Prozent sehr moderat.

Sozialer Wohnungs-bau 2008 in NRW stärker gefördert

Erster regionaler Wohnungsmarktbericht

Die Städteregion Ruhr hat einen ersten regionalen Wohnungsmarktbericht vorge-legt. Diesem Zusammenschluss gehören folgende elf kreisfreie Städte der Metropole Ruhr an: Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen.

Die Städteregion Ruhr hat vereinbart, die fachliche Zusammenarbeit in Fragen der räumlichen Entwicklung im Ruhrgebiet weiter zu intensivieren. Hierzu wurde in den vergangenen Jahren u. a. gemeinsam am Masterplan Ruhr gearbeitet.

In diesem Zusammenhang haben die elf Städte in einem eigenen Projekt die Grund-lagen für eine regionale Wohnungsmarkt-beobachtung aufgebaut und nunmehr den ersten regionalen Wohnungsmarktbericht vorgelegt. Beim Aufbau und der Umset-zung des Gemeinschaftsprojekts wurden sie von der Wohnungsbauförderungs-anstalt NRW (Wfa) fachlich unterstützt. „Wissen und Engagement der Wfa haben ganz erheblich zur Realisierung des regi-onalen Projekts beigetragen“, schreibt die Städteregion Ruhr als Herausgeber des Berichts.

Zusammengefasste Ergebnisse

Die wesentlichen Ergebnisse wurden in folgenden Bereichen zusammengefasst:

„Wohnen in der Städteregion Ruhr“π Günstige und stabile Kaufpreise mit

breitem Spektrumπ Rückläufige Bautätigkeitπ Vielfältiger Wohnungsbestandπ Abnehmender öffentlich geförderter

Wohnungsbestandπ „Weniger, älter, bunter“π Ausgeglichene Wanderungsbilanzπ Günstiges Mietniveauπ Zukunftsperspektivenπ Bedeutung der Bestandsentwicklung

Mit dem ersten Wohnungsmarktbericht für die Städteregion Ruhr soll die regio-nale Zusammenarbeit in Fragen des Woh-nens nicht enden. Alle beteiligten Akteure bekunden, in zwei bis drei Jahren einen zweiten Bericht erarbeiten zu wollen. Bis dahin sollen im Rahmen von Workshops und Fachgesprächen wohnungspolitisch relevante Themen gemeinsam erörtert werden. In diesen Prozess sollen auch weitere Kommunen sowie Vertreter aus Wohnungswirtschaft, Verbänden und Wis-senschaft einbezogen werden.

Der Wohnungsmarktbericht „Woh-nen in der Städteregion Ruhr“ ist im Internet unter www.nrwbank.de/de/wohnraumportal/wohnungsmarkt-beobachtung/regionale-wob/staedte-region-ruhr abrufbar.

Der demographische Wandel und die Älteren in NRW

Forschungsgesellschaft für Gerontologie

Die Forschungsgesellschaft für Geronto-logie hat im Auftrag des Ministeriums für Generationen, Familie, Frauen und Inte-gration NRW ein Positionspapier zum The-ma „Der demografische Wandel und die Älteren in Nordrhein-Westfalen“ erarbeitet.

Die Themenbereiche des Papiers sind in fünf grobe Positionen gegliedert:

π Demographischer Wandel und Teil-habe im Alter

π Unmittelbare Stärkung der Lebens-welt älterer Menschen

π Potenziale aktivieren, Kompetenzen sichtbar machen

π Spezifische Bedarfslagen und Ziel-gruppen

π Verbesserung der Qualität von Ver-sorgungsstrukturen

Das 127-seitige Papier kann als PDF-Datei bei der Forschungsge-sellschaft für Gerontologie, Institut für Gerontologie an der Universität Dortmund Dr. Frauke Schönberg Evinger Platz 13, 44339 Dortmund Tel.: 0231 728488-0 E-Mail: [email protected] bezogen werden.

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21Landesausgabe Nordrhein-Westfalen Aktuelles

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Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) hat am 5. Februar 2009 einen Er-lass zum Geltungsbereich des neuen Wohn- und Teil-habegesetzes (WTG) he-rausgegeben, der als erste Arbeitshilfe dienen soll. Er erläutert die neue Rechts-lage zu einem der zentra-len Regelungsbereiche des WTG auch anhand von Fall-beispielen.

Mit Übersendung des Erlasses „Geltungs-bereich des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)“ einschließlich der Anlage „Aus-legungsregeln zum Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)“ an die zuständigen Behörden zur Durchfüh-rung des WTG will das Ministerium die „Heimaufsichten“ bei der Beantwortung der Frage unterstützen, welche Einrich-tungen vom WTG erfasst werden. Das ist ein erster wichtiger Schritt, um eine einheitliche Rechtsanwendung in NRW zu gewährleisten.

Arbeitshilfe zum Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes

Naheliegend ist diese mit Fallbeispielen veranschau-lichte Arbeithilfe auch von großem Interesse für die Wohnungs- und Immobi-lienwirtschaft.

Das WTG will u. a. dazu beitragen, die bestehenden Abgrenzungsschwierig-keiten zwischen so genann-ten „neuen Wohnformen“ und dem Wohnen in einer Betreuungseinrichtung soweit als möglich auszu-

räumen. Dieses Ziel soll über einen klarer formulierten und abgestuften Geltungs-bereich erreicht werden, den die erste Ar-beitshilfe nun zum Gegenstand macht.

Sie gibt weitergehende Hinweise zur Auslegung der §§ 2 bis 4 WTG, die den Geltungsbereich des Gesetzes betreffen. Das MAGS betont in dieser Arbeitshil-fe, dass das WTG als „lernendes“ Gesetz verstanden werden soll. Die Arbeitshilfe „lebe“ von weiteren Praxisbeispielen, um die das MAGS die zuständigen Behörden zur Durchführung des WTG bittet. Die

Arbeitshilfe soll aufgrund gewonnener Erfahrungen sukzessive ergänzt und über-arbeitet werden.

Die Arbeitshilfe stellt Auslegungsregeln be-reit zu Ausnahmen vom „klassischen Heim“, zur rechtlichen Verbundenheit – wozu Bei-spiele aus der Praxis zur Veranschaulichung angeführt werden – und erläutert ferner, welche Fallkonstellationen unter „Identität des Vermieters und Anbieters des Betreu-ungsdiensts“ fallen bzw. nicht fallen.

Mit Hilfe der Fallbeispiele und Erläute-rungen kann die Arbeitshilfe den Woh-nungsunternehmen für ihre künftigen Planungen eine Orientierung im Sinne der Abgrenzung vom Rechtsrahmen des WTG geben.

Die Arbeitshilfe „Geltungsbereich des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG)“ steht im Internet zum Download auf der Homepage des VdW Rheinland Westfalen www.vdw-rw.de in der Rubrik „Aus der Arbeit“, dort unter „Plattform Wohnen im Alter“, zur Verfügung.

Klimaschutz und Energieeffizienz

Energiekonferenz 2009

Mit über 150 Teilnehmern stieß auch die 5. gemeinsame Energiekonferenz des VdW Rheinland Westfalen, der techem AG und der Akademie für Weiterbildung im EBZ am 5. März 2009 in Bochum wie-der auf überaus großes Interesse.

In seiner Einführung betonte Verbands-direktor Burghard Schneider u. a. die Notwendigkeit, die politischen Rahmenbe-dingungen zum Erreichen von mehr Ener- gieeffizienz so zu gestalten, dass sie die Wohnungswirtschaft nicht zwangsläufig

zu unwirtschaftlichen Investitionen führen. Außerdem müsse ihr die Wahlfreiheit be-lassen werden, mit welchen Instrumenten sie für weniger CO2-Ausstoß sorgt.

Die Vorträge über u. a.

π ökonomische Handlungsoptionen in der energetischen Bestandsmoderni-sierung

π die neuen energiepolitischen Rahmen-bedingungen

π die Rolle der Mieter im Energiespar-prozess

π Anlageneffizienz

führten zu lebhaften Diskussionen.

Praxisbeispiele über energetische Mo-dernisierung in den Wohnungsbestän-den und ein Überblick über Fördermög-lichkeiten rundeten das Programm ab.

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Im vierten Quartal 2008 sind die Bau-aufträge der Bauwirtschaft in NRW massiv eingebrochen. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum sank die Nachfrage um 17,6 Prozent, teilte das Statistische Landesamt mit.

Im Tiefbau kam es sogar zu einem Minus von 32,1 Prozent. Dass der Hochbau mit minus 1,5 Prozent glimpflich davon kam, geht auf den Wohnungsbau zurück: Dort wurde ein Auftragszuwachs von 14,9 Pro-zent registriert, vermutlich eine Fol-ge der Programme zur energetischen Sanierung.

Wohnungsbau trotzt Krise

Nordrhein-Westfalen

Preisverleihung am 20. April 2009 in Dortmund

48 Projekte und Arbeiten sind zum Aus-zeichnungsverfahren „Das gute Quartier – lebendige Nachbarschaften“ eingereicht worden, das die Architektenkammer NRW im Rahmen der Aktionsplattform „NRW wohnt“ ausgelobt hatte. Kooperationspart-ner sind u. a. das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfa-len und der VdW Rheinland Westfalen.

Eine unabhängige Jury hat fünf Preis-träger bestimmt. Wer gewonnen hat, ist am 20. April 2009 zu erfahren. Dann findet in der Zeche Zollern in Dortmund die festliche Preisverleihung mit einer anschließenden Podiumsdiskussion von 18.00 bis 20.00 Uhr statt. Teilnehmen werden u. a. Minister Armin Laschet, der Präsident der Architektenkammer, Hartmut Miksch, und Verbandsdirektor Burghard Schneider.

Immer mehr Menschen leben allein. Fa-milien wohnen nur selten generations-

Lebendige Nachbarschaften – Wir in unserem Quartier

übergreifend unter einem Dach. Zugleich ist ein anderes Phänomen erkennbar: Viele Menschen wünschen sich eine le-bendige Nachbarschaft.

Die Aktionsplattform „NRW wohnt“ fragt, was eine gute Nachbarschaft ausmacht. Was kennzeichnet ein vitales Quartier? Diese Fragen wurden auch im Rahmen des Auszeichnungsverfahrens gestellt. Unternehmen der Wohnungswirtschaft und Bürgervereine, Mieterprojekte und Begegnungsstätten, Künstler und inte-grative Gruppen haben ihre Konzepte zur Wohnumfeldverbesserung im Quartier eingereicht.

Nähere Informationen und das Programm der Veranstaltung finden sich im Internet unter www.aknw.de

Wohnungsbauvermögen muss gesichert werden

Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft NRW

Die Arbeitsgemeinschaft der Woh-nungs- und Immobilienwirtschaft Nordrhein-Westfalen traf sich zu einer Sitzung am 17. Februar 2009 in Köln.

Aus aktuellem Anlass diskutierte die Arbeitsgemeinschaft noch einmal die von der Landesregierung NRW vor-gesehene Vollintegration der Wfa in die NRW.Bank. Insgesamt neun Ver-bände der Wohnungs- und Bauwirt-schaft, der privaten Eigentümer, der Immobilienverwalter und der Deut-sche Mieterbund NRW hatten wenige Tage zuvor in einer gemeinsamen Stellungnahme die nachhaltige Si-

cherung des Wohnungsbauvermögens gefordert. Die Arbeitsgemeinschaft stimmte dem zu.

Über das Wohnungsbauprogramm 2009 informierte Sigrid Koepping-hoff, ständige Vertreterin des Abtei-lungsleiters im Ministerium Bauen und Verkehr NRW (MBV). Sie er-läuterte insbesondere die veränderte regionale Verteilung der Wohnraum-fördermittel auf Basis der Gutachten von F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg, das im Auftrag des MBV erarbeitet wurde.

Roswitha Sinz (VdW Rheinland West-falen) informierte darüber hinaus über die neuen wohnungswirtschaft-lichen Programme der KfW. Der anschließende Erfahrungsaustausch belegte, dass für Wohnungseigentü-mergemeinschaften in NRW, anders als in Schleswig-Holstein, noch kein fördertechnischer Weg zur Nutzung der KfW-Programme gefunden wer-den konnte.

Sobald Eckpunkte für ein neues Woh-nungsbaugesetz in Nordrhein-West-falen bekannt werden, will sich die Arbeitsgemeinschaft erneut treffen.

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23Landesausgabe Nordrhein-Westfalen

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Politik

Aus dem Ausschuss für Bauen und Verkehr des Landtages NRW

Das Gutachten zu den neu justierten Ge-bietskulissen für die Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen war u. a. Thema des Ausschusses für Bauen und Verkehr des NRW-Landtages in seiner Sitzung am 5. März 2009, an der erstmals der neue Bau- und Verkehrsminister Lutz Lienenkämper teilnahm.

Vor Eintritt in die Tagesordnung bot Minis-ter Lienenkämper in seiner Begrüßung den Abgeordneten eine offene und faire Zusam-menarbeit an. „Streit in der Sache gehört dazu.“ Ferner bot er den Abgeordneten an, die bisher gute Servicequalität seines Hauses gegenüber den Abgeordneten fort-führen zu wollen.

Unter der „sperrigen“ Überschrift „Optimie-rung der Gebietskulissen für die regionale Differenzierung der Wohnraumförderung

Erste Sitzung mit Minister Lienenkämperin Nordrhein-Westfalen“ stellte Geschäfts-führer Dr. Bernd Leutner, F+B Forschung und Beratung für Wohnen, Immobilien und Umwelt GmbH, Hamburg, dem Aus-schuss das im Auftrag des Ministeriums für Bauen und Verkehr erarbeitete Gutachten vor. Dabei legte Leutner das Schwergewicht auf die Erläuterung der wissenschaftlichen Vorgehensweise seines Instituts.

Vor dem Hintergrund der deutlichen Aus-differenzierung der Wohnungsmärkte in NRW habe F+B ein Kategorisierungsmodell auf der Basis von trennscharfen Indikatoren entwickelt, das zukünftig eine marktorien-tierte Förderung von Neubau und Bestand im Miet- und Eigentumswohnungsmarkt in den Gemeinden ermögliche.

Die Modellrechnungen dazu beruhten auf objektiven Daten der amtlichen Statistik

sowie den Datenbanken von F+B unter der Berücksichtigung von statistisch an-erkannten Verfahren. Hierdurch würden subjektive Einschätzungen weitestgehend nicht mehr berücksichtigt. Daraus ergäbe sich ein transparentes und nachvollzieh-bares Verfahren der Indikatorenauswahl und der Berechnung.

Im Rahmen des F+B-Indikatorenmodells erfolgte im Ergebnis eine Differenzierung der Ergebnisse in vier Gebietskategorien, die als Grundlage für die bedarfsgerechte soziale Wohnraumförderung herangezo-gen werden könnten. Ferner ermöglich-ten die kategorisierten Gebietskulissen auch eine, die regionalen Wohnungs- märkte in Nordrhein-Westfalen charak-terisierende, zusammenfassende Markt-beschreibung.

Lutz Lienenkämper

Neuer Minister, neue Politik? Nordrhein-Westfalen hat seit dem 4. März 2009 einen neuen Minister für Bauen und Ver-kehr. An Stelle des we-gen zu schnellen Fah-rens ausgebremsten Oliver Wittke vereidigte Landtagspräsidentin Regina van Dinther zu Beginn einer Landtags-sondersitzung den Rechtsanwalt Lutz Lie-nenkämper (39, CDU) aus Meerbusch. Er war seit 2006 wirtschafts-politischer Sprecher seiner Fraktion und hat in seinem Gemein-deparlament auch dem Bauausschuss ange-hört.

Gleich in seinem er-sten Statement nann-te Lienenkämper sein Ministerium „ein Schlüsselressort“. Tatsäch-lich wird er daran gemessen werden, wie

weit es ihm gelingt, aus den inzwischen All-gemeingut gewordenen Erkenntnissen über

den demographischen Wandel und dessen Folgen für einzelne Städte und Regionen des Landes ein schlüs-siges Gesamtkonzept für eine integrierte Wohnungsbau- und Stadtentwicklungs-politik des Landes zu entwickeln. Davon hängt letztlich die Zukunft ab, mit allen Konsequenzen für ein friedliches oder kon-troverses Zusammen-leben der Menschen.

Der Minister hat an-gekündigt, sich zu-nächst intensiv in die vielfältigen Problem-

stellungen seines Ressorts einarbeiten zu wollen. So gab er bis zum Redaktionsschluss

auch keinerlei detaillierte Erklärungen zu politischen Fragen ab.

Der ledige Jurist Lienenkämper gilt in eige-nen Reihen als fleißiger und ideenreicher Politiker. Als Parlamentsneuling hat er sich seit 2005 in Blitzgeschwindigkeit in die erste Reihe seiner Fraktion katapultiert, unter an-derem wirkte er mit an der Neuformulierung der Klimaschutz- und Energiepolitik seiner Landespartei. Er ist neben Finanzminister Helmut Linssen und Wirtschaftsministerin Christa Thoben das dritte Mitglied des CDU-Wirtschaftsflügels im Kabinett.

Dass Lienenkämper sich selbst für die ersten zwei Wochen im Amt ein Interviewverbot auf-erlegte, unterstreicht den Eindruck der ersten Tage: Zumindest im Temperament unterschei-den sich Vorgänger und Nachfolger. Anders als Oliver Wittke scheint der neue Minister kein Freund von Schnellschüssen zu sein.

Für den Parlamentarischen Abend des VdW Rheinland Westfalen am 1. April 2009 hat Lienenkämper ein Grußwort angekündigt.

Übergabe der Ernennungsurkunde für den neuen Minister für Bauen und Ver-kehr Lutz Lienenkämper durch Minister-präsident Jürgen Rütthers in der Staats-kanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen.

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24 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenPolitik

Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW

Das Ministerium für Bauen und Verkehr (MBV) hat einen Bericht zur Stadtentwick-lung 2008 veröffentlicht, der den Schwer-punkt auf eine Politik für die Innenstädte legt.

Von der Qualität, Vielfältigkeit und bau-lichen Attraktivität der Innenstädte hänge es ab, ob Städte und Regionen wettbe-werbsfähig sind – und bleiben. Deshalb stellt der mittlerweile zweite Bericht zur Stadtentwicklung in Nordrhein-Westfalen die Stadt-zentren in den Mittelpunkt.

Als Instrumente zur Stärkung der innerstädtischen Funkti-onen benennt der Bericht:

π Das Stadterneuerungspro-gramm 2008, mit dem ein eindeutiges Schwergewicht auf die Innenstädte gelegt worden ist. Mit 102 Millionen Euro nehmen die Innenstadt stärkenden Maßnahmen knapp die Hälfte der 220 Millionen Euro umfassenden Städtebau-investitionen ein.

π Die Unterstützung von Städten und Kommunen bei der Erarbeitung kom-

Bericht zur Stadtentwicklung 2008 – Politik für die Innenstädte

munaler Einzelhandels- und Zentren-konzepte.

π Die Neuregelungen des Landesentwick-lungsprogramms, die im neuen Einzel-handelserlass aufgegriffen wurden.

π Das Gesetz für Immobilien- und Stand-ortgemeinschaften (ISG), dem 22 ISG-Modellprojekte vorausgegangen sind.

π Den Wettbewerb „Ab in die Mitte“, der seit neun Jah-ren zusammen mit privaten Partnern durchgeführt wird, und den Wettbe-werb „Standort Innenstadt“, den das MBV mit dem Wirtschaftsmini-sterium umsetzt.

Im Bericht wird das innerstädtische Woh-nen als eines von

mehreren aktuellen Handlungsfeldern aufgeführt und seine Bedeutung für die Innenstadt beschrieben. Auf die Förde-rung innerstädtischen Wohnens durch Städtebau- und Wohnungsbauförderung

wird im Abschnitt „Bündelung mit an-deren Förderprogrammen“ näher einge-gangen.

An dieser Stelle hebt das MBV hervor, dass die koordinierte Durchführung von Maßnahmen im Wohnungsbestand und im öffentlichen Raum im gemeinsamen Interesse der Akteure liege und zu Sy-nergieeffekten führe. „Daher sollten auf

der Basis einer gemeinsamen Analyse von Kommune und Wohnungswirtschaft gemeinsame Ziele, Strategien und Maß-nahmen entwickelt werden.“ Es folgt der Hinweis, dass auch mehrere Wohnungs-gesellschaften miteinander kooperie-ren. Beispielhaft werden in Dortmund-Scharnhorst die DOGEWO, die LEG, die Ruhr-Lippe und der Spar- und Bauverein genannt.

Zur Stärkung der Wohnfunktion sei in den Gebietskulissen „Soziale Stadt“ und „Stadtumbau West“ der Stadterneuerung in NRW allein in der Zeit von 2000 bis 2006 ein Mittelvolumen von 375 Milli-onen Euro an Wohnraumfördermitteln geflossen.

Quelle: „Bericht zur Stadtentwicklung 2008“, MBV

Der Bericht kann im Internet unter www.mbv.nrw.de in der Rubrik Stadtentwicklung unter weiterführenden Links herunter- geladen werden.

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25Landesausgabe Nordrhein-Westfalen

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Verband und Gremien

VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest

Am 12. März 2009 kamen der Genossen-schaftsausschuss des VdW Rheinland Westfalen und der Fachausschuss für Ge-nossenschaften des VdW südwest in Rüs-selsheim zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen.

Anke Kirchhof, Leiterin der Steuerabtei-lung des VdW südwest, stellte das System der genossenschaftlichen Rückvergü-tung vor. Dabei werden Überschüsse aus Leistungen an diejenigen Mitglieder rück-geführt, die mit der Genossenschaft im Leistungsaustausch stehen. Gemäß § 22 KStG wird die Rückvergütung als Betriebs-ausgabe steuerlich anerkannt.

Stephan Gerwing, Leiter des Referats „Rechtsangelegenheiten“ im Drei-Länder-

Genossenschaftsausschüsse tagten gemeinsam

Büro, Bonn, informierte über satzungs-rechtliche Aspekte hinsichtlich der Haf-tung des Vorstands. Weiterhin informierte er über ein BGH-Urteil im Zusammen-hang mit der Eröffnung eines Verbrau-cherinsolvenzverfahrens bei einem Genos-senschaftsmitglied.

Schließlich schilderte Gerwing anhand von Fallbeispielen Problemsituationen, die sich ergeben können, wenn eine Woh-nungsgenossenschaft die Satzung nicht ändert.

Sascha Lankes, Referent für Technik im Drei-Länder-Büro, Bonn, berichtete über energiepolitische Rahmenbedingungen wie die Heizkostenverordnung 2009 und die EnEV 2009.

Vielzahl von Themen diskutiert

Ausschuss Steuern und Bilanzierung

Am 18. Februar 2009 fand in Krefeld eine Sitzung des Ausschusses Steuern und Bilanzierung des VdW Rheinland Westfalen statt. Im Mittelpunkt standen die Themen Jahressteuergesetz 2009, genossenschaftliche Rückvergütung, Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz, Compliance in der Wohnungswirtschaft und EK 02-Abgeltungsteuer.

Das Jahressteuergesetz 2009 enthält für die Wohnungs- und Immobilien-wirtschaft wenig Relevantes. Beim steuerlichen Querverbund im Kom-munalbereich werden die bisherigen Verwaltungsgrundsätze für die Zusam-menfassung von Betrieben gewerblicher Art im Gesetz verankert.

Das Sammelantragsverfahren für Ge-nossenschaften wird ab 2010 geändert, es kommt jedoch nicht wieder zu der vereinfachten Vorgehensweise wie bis einschließlich 2008.

Auf der Grundlage der im Hammonia-Verlag veröffentlichten Dissertation von Dr. Klaus Peter Hillebrand wurde die Rückvergütung für Wohnungsgenossen-schaften diskutiert. Diese ist nur dann zulässig, wenn ein Nutzungsgeldüber-schuss entsteht, der dauerhaft nicht für den vorrangigen Förderzweck der Wohn-raumversorgung benötigt wird. Eine ge-nossenschaftliche Rückvergütung würde nur Mitgliedern, die eine Wohnung an-gemietet haben, zugutekommen.

In Kürze ist mit den endgültigen Be-schlüssen von Bundestag und Bundesrat zu rechnen, sodass ab 2010 das Bilanz-rechtsmodernisierungsgesetz wirksam wird. Eine Aktivierungspflicht für latente Steuern wird nicht eingeführt.

Für die durch die EK 02-Regelung be-nachteiligten Wohnungsunternehmen ist die Einleitung eines Musterverfahrens zu erwarten, an dem sich kostenmäßig betroffene Unternehmen beteiligen.

Unter Leitung von Abteilungsleiter Dr. Gerhard Jeschke fand am 11. März 2009 der 29. „Treffpunkt Sozi-alarbeit in Wohnungsunternehmen“ des VdW Rheinland Westfalen bei der GGT Deutsche Gesellschaft für Gerontotechnik mbH in Iserlohn statt.

Zu Beginn stellte Justiziar Stephan Gerwing das NRW-Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen – Wohn- und Teil-habegesetz (WTG) vor, das am 10. Dezember 2008 in Kraft getreten ist und insbesondere das Schutz-bedürfnis der älteren Menschen betont. Mit Blick auf die vielfältigen Aktivitäten der Wohnungsunter-nehmen im betreuten und altenge-rechten Wohnen, zeigte Gerwing die Grenzen auf, bei denen das Ge-setz keine Anwendung findet und die Wohnungsunternehmen nicht als Betreuungseinrichtungen tätig werden.

Anschließend stellte Günther Klauke die GGT vor. Im Mittelpunkt ihrer Aktivitäten steht die „Generation 50+“. Dabei geht es um Produkte und Dienstleistungen nicht nur für Senioren, sondern vielmehr um Angebote, die sich durch Komfort, Nutzerfreundlichkeit, Sicherheit, Funktionalität, Ästhetik und nicht zuletzt auch durch ansprechendes Design für jede Generation aus-zeichnen. Dabei ist die GGT sowohl bei der Produktentwicklung unter-stützend tätig als auch bei der Zerti-fizierung von Produkten aktiv.

Neues Heimrecht in Nordrhein-

Westfalen

Treffpunkt Sozialarbeit

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26 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenVerband und Gremien

VdW Rheinland Westfalen: Termine 2009

Gremien / Ausschüsse / Arbeitskreise / Arbeitsgemeinschaften

Mitgliederversammlung Dienstag, 15.09., 15.00 Uhr Mönchengladbach

Verbandsrat Montag, 27.04., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 18.05., 14.00 Uhr Wuppertal Montag, 22.06., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 17.08., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 14.09., 16.00 Uhr Mönchengladbach Montag, 26.10., 14.00 Uhr Düsseldorf Montag, 07.12., 14.00 Uhr Düsseldorf

Präsidium Dienstag, 07.04., 11.00 Uhr Düsseldorf Dienstag, 20.04., 12.30 Uhr Düsseldorf Dienstag, 04.05., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 08.06., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 31.08., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 14.09., 14.00 Uhr Mönchengladbach Montag, 05.10., 12.30 Uhr Düsseldorf Montag, 16.11., 12.30 Uhr Düsseldorf

Sparte GENO π Vollversammlung Dienstag, 15.09., 11.00 Uhr Mönchengladbach

π Ausschuss Montag, 18.05., 11.30 Uhr Wuppertal Donnerstag, 19.11., 10.30 Uhr Bonn

Sparte IPW Montag, 18.05., 11.30 Uhr Düsseldorf Dienstag, 15.09., 11.00 Uhr Mönchengladbach

Sparte ÖKU π Vollversammlung

Montag, 18.05., 11.30 Uhr Wuppertal Dienstag, 15.09., 11.00 Uhr Mönchengladbach

π Ausschuss Sitzungen noch nicht terminiert

Finanzausschuss Montag, 08.06., 11.00 Uhr Düsseldorf Dienstag, 03.11., 09.30 Uhr Düsseldorf

Ausschuss Betriebswirtschaft Montag, 15.06., 10.00 Uhr Düsseldorf Weitere Sitzungen noch nicht terminiert

Ausschuss Steuern und Bilanzierung Mittwoch, 03.06., 14.00 Uhr Essen Dienstag, 18.08., 14.00 Uhr Gelsenkirchen Di./Mi., 27./28.10., 14.00 Uhr Trier

Ausschuss Technik Mi. – Fr., 03. – 05.06. München (i. V. m. vdw Niedersachsen Bremen) Mittwoch, 18.11., 10.00 Uhr NRW

Ausschuss Wohneigentum Sitzungen noch nicht terminiert

Delegierte GdW-Verbandstag Montag, 26.10., 15.00 Uhr Düsseldorf

Arbeitskreis „Stadtentwicklung und Stadterneuerung“ Dienstag, 26.05., 10.30 Uhr Düsseldorf Dienstag, 22.09., 10.30 Uhr Düsseldorf

Arbeitskreis „WohnLeben für ältere Menschen“ Freitag, 24.04., 10.00 Uhr Lünen

Arbeitskreis „PR + Marketing“ Mittwoch, 27.05., 11.00 Uhr Bochum

Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften Mittwoch, 21.10., 10.30 Uhr Bochum

Tagungen / Kongresse / Veranstaltungen

9. Parlamentarischer Abend Mittwoch, 01.04., 19.00 Uhr Düsseldorf

IHK-Abschlussprüfung für Immobilienkaufleute (i. V. m. EBZ) Montag, 20.04., 14.00 Uhr Bochum

Jahrespressekonferenz Dienstag, 05.05., 11.00 Uhr Düsseldorf

Miteinander Bauen und Wohnen: Neue Chancen – Neue Wege (i. V. m. Ministerium für Bauen und Verkehr NRW, u. a.) Donnerstag, 14.05., 10.00 Uhr Oberhausen

Dinner-Speech Montag, 18.05., 19.00 Uhr Wuppertal

8. Forum Wohnungswirtschaft Di./Mi., 19./20.05. Wuppertal

Standort Ruhrgebiet (i. V. m. EBZ) Mittwoch, 10.06., 09.30 Uhr Bochum

Mietrecht Aktuell (i. V. m. DMB NRW) Donnerstag, 25.06., 13.00 Uhr Düsseldorf

Quartiersmanagement (i. V. m. Ministerium für Bauen und Verkehr NRW) Sommer

Das neue Heimrecht in NRW – Chancen und Möglichkeiten Ende August NRW

Verbandstag 2009 Mo. – Mi., 14. – 16.09. Mönchengladbach

WohnLeben von Menschen mit Behinderungen (i. V. m. AWO West. Westfalen) Donnerstag, 12.11., 10.00 Uhr Dortmund

Sicherheit im Wohnquartier Termin noch nicht festgelegt

Veranstaltungsreihen

Multimedia in der Wohnungswirtschaft (i. V. m. WRW) Donnerstag, 26.11., 10.00 Uhr Bochum

PR + Marketing in der Wohnungswirtschaft π Workshop Websites Freitag, 30.10., 10.00 Uhr Bochum

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Verband und Gremien

Europäischer Tisch Mo./Di., 09./10.11. Enschede

Perspektiven für die Wohnungsgenossenschaften (i. V. m. IfG Münster) Mittwoch, 07.10., 10.00 Uhr Münster

Treffpunkt Sozialarbeit in Wohnungsunternehmen Mittwoch, 23.09., 09.30 Uhr Bochum

Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert.

VdW Rheinland Westfalen und VdW südwest: Gemeinsame Termine 2009

Gremien/Ausschüsse/Arbeitskreise/Arbeitsgemeinschaften

Kooperationsausschuss Drei-Länder-Büro (DLB) Montag, 18.05., 10.00 Uhr Wuppertal

Gemeinsame Sitzung der Verbandsräte Montag, 18.05., 16.00 Uhr Wuppertal

Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Genossenschaften Donnerstag, 19.11., 13.00 Uhr Bonn

Gemeinsame Sitzung der Ausschüsse für Technik Di./Mi., 08./09.09. Kassel

Arbeitskreis „Europa“ (i. V. m. VdW saar) Eine weitere Sitzung im Herbst

Arbeitsgemeinschaft rheinland-pfälzischer Wohnungsunternehmen π Vollversammlung

Mittwoch, 06.05., 11.30 Uhr Koblenz

π Arbeitsausschuss weitere Sitzungen noch nicht terminiert

Tagungen / Veranstaltungen

Wohnen im Alter in Rheinland-Pfalz Tagung noch nicht terminiert

Lärmminderungsplanung (i. V. m. Städtetage Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz) Dezember Bonn

Veranstaltungsreihen

Aktuelles Steuerrecht π 1. Tagung 2009

Dienstag, 26.05., 10.00 Uhr Bochum

π 2. Tagung 2009 Donnerstag, 27.08., 10.00 Uhr Wiesbaden

π 3. Tagung 2009 Donnerstag, 19.11., 10.00 Uhr Bochum

Aktuelles Mietrecht π 1. Tagung 2009

Mittwoch, 22.04., 10.00 Uhr Frankfurt

π 2. Tagung 2009 Mittwoch, 11.11., 10.00 Uhr Bochum

Aktuelles Wohnungseigentumsrecht Mittwoch, 25.11., 10.00 Uhr Koblenz

Aktuelles Genossenschaftsrecht Mittwoch, 06.05., 10.00 Uhr Bonn

Rechte und Pflichten der Aufsichtsräte von Wohnungsgenossenschaften Mittwoch, 26.08., 10.00 Uhr Dortmund

Marktplatz Wohnungsgenossenschaften π Mitglieder-Befragung und Analysen der Zufriedenheit Donnerstag, 03.12., 10.00 Uhr Bonn

Treffpunkt Ehrenamt in Genossenschaften π 1. Treffpunkt 2009

Fr./Sa., 06./07.11. Fulda

π 2. Treffpunkt 2009 Fr./Sa., 13./14.11. Bad Neuenahr

π 3. Treffpunkt 2009 Fr./Sa., 20./21.11. Münster

π 4. Treffpunkt 2009 Fr./Sa., 20./21.11. Münster

Technik in der Wohnungswirtschaft π Energieeffizientes Planen und Bauen

Mittwoch, 13.05., 10.00 Uhr Bochum

π Wohngesundheit Mittwoch, 26.08., 10.00 Uhr Mainz

π Technische Innovationen beim Bauen und Modernisieren Mittwoch, 11.11., 10.00 Uhr Bochum

π Austausch von Nachtstromspeicherheizungen Tagung noch nicht terminiert

Treffpunkt Hausmeister in der Wohnungswirtschaft π 1. Treffpunkt 2009

Fr./Sa., 24./25.04. Hessen

π 2. Treffpunkt 2009 Fr./Sa. 30./31.10. Bochum

Die Termine werden in jeder Ausgabe des VerbandsMagazins ergänzt bzw. aktualisiert.

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28 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenVerband und Gremien

Verbandsrat

Am 16. März 2009 tagte der Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen in Düsseldorf. Er befürwortete einstimmig die Erweiterung der Kooperation des Verbandes mit dem VdW südwest in den Bereichen Wirtschaftsprü-fung und -beratung sowie Steuerberatung.

Der Kooperationsausschuss des VdW Rheinland Westfalen und des VdW südwest war in seiner Sitzung am 26. Januar 2009 zu der Empfehlung gekommen, den Ent-wurf eines Vertrags über die Erweiterung der Kooperation den Verbandsräten beider Verbände zur Beschlussfassung vorzule-gen. Der Verbandsrat des VdW Rheinland Westfalen folgte dieser Empfehlung und

Einhellige Zustimmung zur erweiterten Kooperation mit dem VdW südwest

stimmte dem vorgelegten Vertragsentwurf einstimmig zu.

Mit dem Bericht des Vorstands informierte sich der Verbandsrat über aktuelle Entwick-lungen in der Bundes- und Landespolitik sowie in der Verbandsarbeit.

Abteilungsleiterin Roswitha Sinz berichte-te über den bundesweiten Heizspiegel, den co2online gemeinnützige GmbH in Kooperation mit dem Deutschen Mieter-bund veröffentlicht. Co2online ist Träger der Heizspiegelkampagne (www.heizspie-gel.de), die vom Bundesumweltministeri-um gefördert wird.

Am 16. März 2009 tagte der Finanz-ausschuss des VdW Rheinland West-falen unter Leitung seines Vorsitzen-den Hubert Scharlau in Düsseldorf.

Im Mittelpunkt der Beratungen stand der Entwurf des Jahresab-schlusses 2008 des VdW Rheinland Westfalen. Aufgrund des positiven Ergebnisses konnte die Abzinsung der Pensionsrückstellungen noch einmal um einen halben Prozent-punkt auf nunmehr 3,5 Prozent zurückgeführt werden.

Positiver Jahres-abschluss 2008

Finanzausschuss

Genossenschaftsausschuss

Unter Leitung seines Vorsitzenden Ulrich Bimberg kam der Genossenschaftsaus-schuss des VdW Rheinland Westfalen am 12. März 2009 zu einer Sitzung in Rüssels-heim zusammen.

Mit Mittelpunkt der Sitzung stand ein Vor-trag von Justiziar Stephan Gerwing zum neuen NRW-Gesetz über das Wohnen mit Assistenz und Pflege in Einrichtungen – Wohn- und Teilhabegesetz (WTG – vgl.

Neue Radiospots der Marketinginitiative

Treffpunkt Sozialarbeit, S. 25). Dabei ging Gerwing auch auf Kooperationsverträge zwischen Wohnungsunternehmen und karitativen Einrichtungen ein.

Weiterhin stellt die Sprecherin der Arbeits-gemeinschaft „Marketinginitiative Typisch Genossenschaften Rheinland Westfalen“, Christa Kolb-Schwenk, die neuen Radio-spots vor, die seit Mitte März 2009 auf WDR2 und in den Lokalsendern in NRW

ausgestrahlt werden. Sie widmen sich den Themen „Sicherheit“, „Vertrauen“ und „Nachbarschaft“.

Ferner hielt der Genossenschaftsausschuss eine positive Rückschau auf das am 4. März 2009 in Münster stattgefundene 13. Symposium „Perspektiven für Woh-nungsgenossenschaften“.

Imagekampagne zum Ausbildungsberuf präsentiert

Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften

Unter Leitung von Verbandsdirektor Burghard Schneider fand am 10. März 2009 der 20. „Treffpunkt Regionale Arbeitsgemeinschaften“ des VdW Rhein-land Westfalen in Bochum statt.

Zu Beginn stellte Hans-Joachim Palm, Referent für Betriebswirtschaft im Drei-Länder-Büro, Bonn, die neue „Version 2009“ des MS-Excel-Tools „Investitionsrechnung für Modernisie-

rungen“ des VdW Rheinland Westfalen vor. In das bereits vorliegende Modell zur Berechnung der Wirtschaftlichkeit von Modernisierungsmaßnahmen wurde der Aspekt „energetische Mo-dernisierung“ eingearbeitet. In das Berechnungstool wurden im Bereich der Finanzierung die KfW-Förder-programme aufgenommen. Darüber hinaus wurden die Baukosten nach Gewerken untergliedert.

Dr. Gerhard Jeschke, Referent für Aus- und Weiterbildung im Drei-Länder-Büro, Bonn, stellte die geplante bundesweite Imagekampagne für den Ausbildungs-beruf „Immobilienkaufmann/Immobili-enkauffrau“ vor. Sie soll im Rahmen des am 16. Juni 2009 in Berlin stattfindenden Personalentwicklungskongresses des GdW der Öffentlichkeit vorgestellt wer-den und steht unter dem Slogan „Du bist mehr Immobilienprofi als Du denkst“.

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29Landesausgabe Nordrhein-Westfalen

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Personalia / Jubiläen

Jubiläen von Mitgliedsunternehmen

Mai 2009

90 Jahre

11. Mai 2009 Bauverein „Selbsthilfe“ eG Gelsenkirchen-Buer, Gelsenkirchen

18. Mai 2009 Gemeinnütziger Spar- und Bauverein Friemersheim eG, Duisburg

70 Jahre

17. Mai 2009 Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft für den Rhein-Sieg Kreis mbH, Sankt Augustin

60 Jahre

12. Mai 2009 Gemeinnützige Bau- und Siedlungs-gesellschaft Höxter-Paderborn mbH, Höxter

19. Mai 2009 Siedlungsgesellschaft Altenrheine mbH, Rheine

Claudia Filz ist im Drei-Länder-Büro erreichbar unter Tel. 0211 16998-17E-Mail: [email protected]

Neu im Drei-Länder-Büro

Seit dem 1. März 2009 ist die Kauffrau für Bürokom-munikation Claudia Filz im gemeinsamen Drei-Länder-Büro (DLB) des VdW Rhein-land Westfalen und des VdW südwest in Bonn tätig.

Die 23-jährige Claudia Filz folgt Ute Willems, die zwi-schenzeitlich aus dem DLB ausgeschieden ist, als Sekre-

Claudia Filz

tärin u. a. für die Bereiche Genossenschaftswesen, Aus-, Fort- und Weiterbil-dung, Mitgliederangelegen-heiten sowie Technik und Multimedia.

Nach dem Erwerb der Mittle-ren Reife und der Fachhoch-schulreife im Bereich Gestal-tungstechnik ließ sich die in Viersen geborene Claudia

Filz im nordrhein-westfälischen Ministeri-um für Schule und Weiterbildung zur Kauf-frau für Bürokommunikation ausbilden. Zuletzt war sie in der Nordrhein-Westfalen-Stiftung für Naturschutz, Heimat- und Kul-turpflege in Düsseldorf tätig.

Ehrennadel in Silber für Aloys Eiting

Heimstätte eG Bocholt Wohnungsgenossenschaft, Bocholt

Am 16. Februar 2009 feierte der Auf-sichtsratsvorsitzende der Bocholter Heimstätte eG, Aloys Eiting, seine 25-jährige Mitgliedschaft in dem Gremi-um. Anlässlich dieses Dienstjubiläums wurde Eiting von Abteilungsleiter Dr. Gerhard Jeschke mit der Ehrennadel in Silber des VdW Rheinland Westfalen ausgezeichnet.

Mit Blick auf den demographischen Wandel betonte Jeschke, dass durch den Trend zur Verkleinerung der Haushalte die Zahl der Haushalte im Kreis Borken und damit in der Stadt Bocholt noch steigen werde. Dabei

komme das vom Ministerium für Bau-en und Verkehr NRW beauftragte, so genannte „Pestel-Gutachten“ zu dem Ergebnis, dass es bis zum Jahr 2025 im Kreis Borken erhebliche Probleme bei der Versorgung mit seniorengerechten Wohnungen geben wird.

Jeschke würdigte deshalb, dass sich die Heimstätte eG Bocholt mit unternehmerischem Weitblick der Errichtung von seniorenge-rechten Wohnungen zugewandt habe.

„Den älteren Mitgliedern muss die Chance eröffnet werden, möglichst lange im vertrauten Quartier woh-nen bleiben zu können“, erklärte er. Die Arbeit des Jubilars würdigte er

mit den Worten: „Aloys Eiting ist eine Persön-lichkeit, der es gelungen ist, mit großer fachlicher Kompetenz die wirtschaftliche

und die soziale Komponente des Wohnens miteinander in Einklang zu bringen.“

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30 Landesausgabe Nordrhein-WestfalenAus den Unternehmen

soziale Angebote zur Förderung benach-teiligter Stadtteile unterstützt. Aufgrund der hohen Fluktuation in der Siedlung

ließ die anfänglich noch hohe Beteili-gung der Bewoh-ner im Laufe der Zeit jedoch deut-lich nach. Gemein-schaftsräume ver-

waisten zunehmend, nachbarschaftliche Kontakte flauten merklich ab oder wurden eher in Form von Konflikten „gepflegt“.

Neue Angebote für Mütter und Kinder

Mit der „Bilderflut XXIV“ ließ die Projekt-gruppe Urban II mit Mitteln der EU, des Landes NRW und der Stadt Dortmund auf dem ehemaligen CEAG-Gelände „Libel-lenwelten“ entstehen, denen die Siedlung jetzt ihren poetischen Namen verdankt.

Projektträger war der Planerladen e. V. In Kooperation mit den drei Wohnungsunter-nehmen verantwortet er auch den Aufbau

BGW Bielefelder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH

Die Mieterinnen und Mieter der BGW Biele-felder Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH haben bei der dritten Mieterbefragung, die von der Gesellschaft für Organisation und Entscheidung (GOE) im Auftrag der BGW durchgeführt wurde, ein insgesamt po-sitives Urteil über die Produkt- und Dienst-leistungsqualität abgegeben.

Dabei sind die Bewohner, die in einem be-reits modernisierten Quartier leben, deut-lich zufriedener mit ihrer Wohnsituation als die Bewohner noch nicht sanierter Sied-lungen. Für BGW-Geschäftsführer Norbert Müller macht die Mieterbefragung deutlich, „dass sich unsere hohen Investitionen in den Bestand lohnen“.

Insgesamt wurden 2.105 Fragebögen an alle Haushalte in zehn ausgewählten Wohnge-bieten der BGW verteilt. 648 Haushalte füllten den 20-seitigen Fragebogen aus und schickten ihn zurück.

Hohe Zufriedenheit in den Wohnquartieren Die Frage, wie zufrieden die Mieter mit ihrer Wohnung und dem Haus sind, wurde nach zwölf Aspekten differenziert. Dabei ging es u. a. um Größe, Grundriss und Ausstattung der Wohnung, um das nachbarschaftliche Zusammenleben, die Sicherheit im Haus und den Zustand der Außenanlagen.

Sicherheit sehr wichtig

Bereits die zweite Mieterbefragung im Jahr 2003 hatte gezeigt, dass der Sicher-heitsaspekt eine hohe Pri-orität besitzt. „Bei unseren Modernisierungen haben wir daher zahlreiche sicher-heitsrelevante Maßnahmen umgesetzt – von besonders einbruchsicheren Türen über Gegensprech-anlagen und Bewegungsmeldern bis hin zur Neugestaltung der Außenanlagen, die übersichtlicher geworden sind und besser beleuchtet werden“, so Norbert Müller.

Die Effekte dieser Maßnahmen schlagen sich deutlich in der Wahrnehmung der Mieter nieder: In drei modernisierten Wohngebieten ist die Zufriedenheit in punkto Sicherheit deutlich höher als in den sieben noch nicht modernisierten Quartieren.

Bei der Frage nach der Zufriedenheit mit dem Wohngebiet wurde die Erreich-barkeit der öffentlichen Verkehrsmittel am positivsten bewertet: 71,5 Prozent der Befragten fanden diesen Aspekt wichtig. Ebenfalls überdurchschnittlich positiv bewertet wurde, dass es im Wohngebiet Grünanlagen gibt, die medizinische Ver-sorgung sowie die Einkaufsmöglichkeiten

für den täglichen Bedarf.

Würden Sie wie-der zur BGW zie-hen? Diese Frage

beantworteten fast 80 Prozent positiv. Rund 44 Prozent davon erklärten, „auf jeden Fall“ wieder zur BGW ziehen zu wollen. Zum Vergleich: 1998 gaben 37,8 Prozent diese Antwort.

Die „Libellensiedlung“ in Dortmund

Vor dem Hintergrund anwachsender Kon-flikte in der „Libellensiedlung“ fanden sich in Dortmund die drei Wohnungsun-ternehmen THS Wohnen GmbH, DOGEWO21 und Ruhr-Lippe Woh-nungsgesellschaft mbH, der Planer-laden e. V. und die AWO zusammen, um auf Basis noch vor-handener Nachbarschaftsstrukturen in der Siedlung einen Neuanfang zu wagen.

Die „Libellensiedlung“ ist auf einem ehe-maligen Industriegelände in den 90er-Jahren im Rahmen der Internationalen Bauausstellung Emscher Park (IBA) am Rande der Dortmunder Nordstadt entstan-den. Heute werden die Sozialwohnungs-bauten zu ca. 60 Prozent von Familien mit Migrationshintergrund bewohnt.

Bereits seit Neubezug der Siedlung wurden die Bewohner dieses strukturell problema-tischen Standortes durch verschiedene

Gemeinschaftsangebote tragen zur Nachbarschaftsbildung beivielfältiger Angebote in den Gemeinschafts-räumen, z. B. einer Krabbelgruppe, Frauen-gesprächskreisen und -frühstückstreffs.

Die Unternehmen haben dafür im Vorfeld die Gemeinschaftsräume mit einem In-vestitionsvolumen von über 34.000 Euro liebevoll und kindgerecht hergerichtet. Im mit einer Küchenzeile ausgestatteten Erdgeschoss organisiert die AWO mit ih-rem Projekt „Tischlein deck dich“ zweimal pro Woche einen Kochkurs für Kinder im Vorschul- und Grundschulalter – mit Elternbeteiligung.

Bislang werden die Angebote gut genutzt und finden Anerkennung. Geplant ist, das Angebot bei Bedarf zeitlich auszubauen und um anschließende Freizeitaktivitäten und eine Hausaufgabenbetreuung zu ergänzen. Damit soll insbesondere eine sinnvolle Frei-zeitbeschäftigung sichergestellt werden. Da-rüber hinaus finden künftig auch niedrig-schwellige Bildungsangebote und Sprach-kurse für die in der Siedlung lebenden Migranten und Aussiedler statt.

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31Recht

4/09  •  VerbandsMagazin

Wohnungseigentumsrecht

Der Anspruch einer Wohnungseigentümer-gemeinschaft, von einem Sondereigentü-mer eines Kellerraums Unterlassung der zweckwidrigen Nutzung zu verlangen, un-terliegt der dreijährigen Verjährung. Wird ein Kellerraum ununterbrochen zu Wohn-zwecken vermietet, liegt keine sich wieder-holende gleichartige Störung, sondern eine fortdauernd Beeinträchtigung vor, die auf ein- und derselben Handlung beruht.

Nach Auffassung des Landgerichts (LG) Saarbrücken hat die Duldung einer zweck-widrigen Nutzung eines Kellerraums zu Wohnzwecken durch die Wohnungseigen-tümergemeinschaft über mehr als zehn Jahre die Konsequenz, dass ein diesbe-züglicher Unterlassungsanspruch dann verjährt ist.

Die Antragsgegner erwarben Sonderei-gentum an einem Kellerraum. Auch in der Teilungserklärung wurde dieser als Raum im Kellergeschoss bezeichnet, er war je-doch schon vor dem Erwerb zu Wohnzwe-cken vermietet. Später wurde dieser Raum immer wieder als Wohnung bezeichnet und auch bei der Umlage der anteiligen Verwaltervergütung mit einbezogen. Die

Nutzung eines Kellers zu Wohnzwecken Wohnungseigentümergemeinschaft be-antragte dennoch die Unterlassung der Nutzung des Raums im Kellergeschoss als Wohnung und forderte die Kündigung des entsprechenden Mietvertrags. Die Antragsgegner trugen vor, Wohnungsei-gentümer, Verwalter und sie selbst seien davon ausgegangen, dass der Raum zu Wohnzwecken vermietbar sei.

Dennoch bejahten die Richter dem Grun-de nach einen Unterlassungsanspruch der Eigentümergemeinschaft. Die Teilungser-klärung stelle in Verbindung mit dem Auf-teilungsplan eine Zweckbestimmung mit Vereinbarungscharakter dar (§ 15 WEG). Da als Zweck die Nutzung als Keller vor-gesehen war, scheide eine Wohnnutzung wegen intensiverer Nutzung aus und die von der Zweckbestimmung abweichende Nutzung begründe im Regelfall einen Un-terlassungsanspruch nach § 1006 BGB.

Diesen Unterlassungsanspruch sah das Gericht aber hier als verjährt an. Es gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren ab Ende des Jahres, in dem der An-spruch entstanden ist und der Gläubiger davon Kenntnis hat.

Bereits seit 1996 wurde der Raum zu Wohnzwecken vermietet. Die Fortdauer dieser Beeinträchtigung führe nicht dazu, dass immer wieder neue Unterlassungs-ansprüche entstehen, da sonst faktisch nie Verjährung eintreten könnte. Auch zwischenzeitliche Mieterwechsel haben keinen Einfluss auf den Lauf der Verjäh-rungsfrist, da unabhängig vom Partei-wechsel der Unterlassungsanspruch stets derselbe bleibt.

Weil schon im Wirtschaftsplan 1996 der Kellerraum als Wohnung bezeichnet wur-de, ist seitdem auch von einer Kenntnis des Verwalters auszugehen. Die Kenntnis des Verwalters wird der Eigentümerge-meinschaft zugerechnet (Urteil des LG Saarbrücken vom 24.10.2008, Az.: 5 T 48/08).

Anmerkung

Über die Verjährung hinaus nahm das LG Saarbrücken vorliegend auch die Verwir-kung des Unterlassungsanspruchs an. Hierzu machte das Gericht weitere sehr detaillierte Ausführungen.

Herausgabepflicht ehemaliger Aufsichtsratsmitglieder

Gesellschaftsrecht

Eine Regelung in der Geschäftsordnung einer Aktiengesellschaft (AG), nach der ausscheidende Organmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Amtstätigkeit überlassenen Geschäftsunterlagen zu-rückzugeben haben, begegnet keinen Bedenken.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Beschluss vom 7. Juli 2008 entschieden, dass ausscheidende Organmitglieder die ihnen im Rahmen ihrer Amtstätig-keit überlassenen Gesellschaftsunter-lagen zurückzugeben haben und eine entsprechende Regelung in der Ge-schäftsordnung des Aufsichtsrates einer AG zulässig ist.

Die Richter führen aus, dass Organmit-glieder nach § 675 i. V. mit §§ 666 und 667 BGB verpflichtet seien, nach Been-digung der Amtszeit Auskunft über die in ihren Besitz gelangten Unterlagen der Gesellschaft zu erteilen und diese an-schließend herauszugeben.

Ein Unternehmen hat nach dem Be-schluss des BGH ein berechtigtes In-teresse daran, dass seine Dokumente bzw. Kopien nicht bei ausgeschiedenen Organmitgliedern verbleiben, da sie so in unbefugte Hände geraten können. Dabei geht es nicht nur um geheimhaltungs-bedürftige, sondern auch um sonstige Unterlagen, die aus gegebenem Anlass

einzeln oder in ihrer Zusammenstellung eine im Vorhinein nicht abzuschätzende Bedeutung erlangen können (Beschluss des BGH vom 07.07.2008, Az.: II ZR 71/07, www.bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Der BGH hat mit dieser Entscheidung seine gefestigte Rechtsprechung zur Herausgabepflicht von ehemaligen Vor-standsmitgliedern und Geschäftsführen auch inhaltsgleich auf Aufsichtsratsmit-glieder übertragen. Auch wenn es sich im entschiedenen Fall um eine AG han-delt, dürften die Grundsätze so auch für andere Gesellschaftsformen gelten.

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32 Recht

VerbandsMagazin  •  4/09

Mietrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 11. März 2009 entschieden, dass es für ein ordnungsgemäßes Mieterhöhungsver-langen nicht erforderlich ist, den Mietspiegel beizufügen, wenn dieser im Kundencenter des Vermieters eingesehen werden kann.

Die Beklagten sind Mieter einer Wohnung der Klägerin in Wiesbaden. Mit Schreiben vom 25. April 2006 verlangte die Vermiete-rin von den Beklagten die Zustimmung zur Erhöhung der Grundmiete von 374,50 Euro auf 407,54 Euro (= 6,74 Euro/m²). Zur Be-gründung des Erhöhungsverlangens berief sie sich unter Erläuterung der begehrten Mieterhöhung auf den Mietpreisspiegel der Landeshauptstadt Wiesbaden. Die Ver-mieterin wies im Mieterhöhungsverlangen darauf hin, dass der Mietspiegel unter ande-rem beim Mieterschutzverein in Wiesbaden erhältlich sei und in ihrem Kundencen-ter eingesehen werden könne. Die Mieter stimmten der Mieterhöhung nicht zu.

Das Amtsgericht hat zunächst die auf Zu-stimmung zur Mieterhöhung gerichtete

Keine Pflicht zur Beifügung eines MietspiegelsKlage abgewiesen. Das Berufungsgericht hat die dagegen gerichtete Berufung der Vermieterin zurückgewiesen. Die Revi-sion hatte schließlich Erfolg. Sie führte zur Aufhebung des Berufungsurteils und Zurückverweisung an das Berufungsge-richt.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist die Beifügung des Mietspiegels zur ordnungs-gemäßen Begründung des Mieterhöhungs-verlangens nicht erforderlich, wenn dieser allgemein zugänglich ist. In einem solchen Fall ist es dem Mieter zumutbar, zur Prü-fung der Angaben des Vermieters auf den ohne Weiteres zugänglichen Mietspiegel zuzugreifen. Nichts anderes gilt, wenn die Einsichtnahme in den Mietspiegel wie im hier zu entscheidenden Fall im Kundencen-ter des Vermieters gewährleistet ist. Die Beifügung des Mietspiegels ist auch nicht deswegen erforderlich, um eine rechtliche Beratung des Mieters – etwa durch einen Rechtsanwalt – zu ermöglichen, weil des-sen Kenntnis von dem Inhalt des Mietspie-gels vorausgesetzt werden kann.

Das Berufungsgericht wird nunmehr fest-zustellen haben, ob das Mieterhöhungs-verlangen materiell berechtigt ist (Urteil des BGH vom 11.03.2009, Az.: VIII ZR 74/08, www.bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Mit diesem, für die Wohnungsunterneh-men erfreulichen Urteil hat der BGH die seit Langem umstrittene Frage zugunsten der Vermieter entschieden, wann einem Mieterhöhungsverlagen, das sich zur Be- gründung auf einen Mietspiegel be-zieht, ein solcher beizufügen ist. Dies ist nach diesem Urteil jedenfalls dann nicht erforderlich, wenn der Mietspiegel in der Geschäftsstelle des Wohnungsunter-nehmens allgemein zugänglich gemacht wird.

Wohnungsunternehmen, die sich darauf stützen möchten, sollten die Mieter künf-tig im Mieterhöhungsanschreiben auf diese Möglichkeit ausdrücklich hinwei-sen.

Nachschusspflicht von ausgeschiedenen Mitgliedern

Genossenschaftsrecht

Bei der Ermittlung einer Nachschuss-pflicht von ausgeschiedenen Genossen-schaftsmitgliedern ist die Handelsbilanz maßgeblich. Die stillen Reserven der Genossenschaft sind bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen.

In dem, dem Urteil des Bundesge-richtshofs (BGH) vom 13. Oktober 2008 zugrunde liegenden Fall nahm eine Baugenossenschaft ausgeschiedene Genossenschaftsmitglieder auf Zahlung eines Nachschusses in Anspruch. Bei der Ermittlung der Nachschusspflicht, auf die sich die Genossenschaft be-rufen hat, wurde das Vermögen der Genossenschaft mit ihren Schulden verglichen. Hatte die Genossenschaft

mehr Schulden als Vermögen, muss-ten die Beklagten als ausgeschiedene Genossen einen Anteil am Fehlbetrag übernehmen.

Die Parteien stritten im Wesentlichen darüber, ob die Genossenschaft bei diesem Vergleich ihr Vermögen mit seinem Marktwert einstellen, also ihre stillen Reserven auflösen muss. Diese Ansicht vertraten die ausgeschiedenen Mitglieder, die sich rechnerisch auf den Standpunkt stellten, dass zunächst das Vermögen der Genossenschaft „versilbert“ werden müsste. Die Ge-nossenschaft wollte dagegen bei der Berechnung von den Abschreibungen profitieren und damit schneller zu einer Nachschusspflicht kommen.

Der BGH gab im Einklang mit den Vorinstanzen der Genossenschaft Recht und entschied, dass bei der Ermittlung einer Nachschusspflicht für die aus-geschiedenen Mitglieder die Handels-bilanz maßgeblich sei und die stillen Reserven der Genossenschaft bei dem Vergleich von Vermögen und Schulden nicht zu berücksichtigen sind.

§ 73 Abs. 2 Satz 4 GenG wolle nicht nur den Bestand der Genossenschaft beson-ders weitgehend schützen. Die Vorschrift ziele – im Interesse eines vorsorgenden Gläubigerschutzes – auch darauf ab, die Flucht aus der Genossenschaft kurz vor Eintritt der Insolvenz zu verhindern (Ur-teil des BGH vom 13.10.2008, Az.: II ZR 227/07, www.bundesgerichtshof.de).

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33Recht

4/09  •  VerbandsMagazin

Wohnraummietrecht

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 4. März 2009 entschieden, dass der Mieter verpflichtet ist, bauliche Maßnahmen zu dulden, die der Vermieter aufgrund einer behördlichen Anordnung oder rechtlichen Verpflichtung durchzuführen hat.

Dies soll auch für den Fall gelten, dass es sich nicht um Maßnahmen zur Verbes-serung der Mietsache im Sinne von § 554 Abs. 2 BGB handelt.

Im vorliegenden Fall stellte der Bezirks-schornsteinfeger in einem Mehrfamilien-haus fest, dass die Gaseinzelöfen in den Wohnungen nicht die Abgasgrenzwerte einhielten. Das zuständige Umweltamt forderte den Vermieter auf, für Abhilfe zu sorgen und eine neue Heizungsanla-ge einzubauen. Der Vermieter entschloss sich zum Einbau einer Zentralheizungs-anlage.

Die beklagten Mieter lehnten die schrift-lich für die Zeit vom 5. bis 9. Dezember angekündigten Arbeiten zum Anschluss ihrer Wohnung an die Heizungsanlage ab. Mit weiterem Schreiben vom 2. Juni 2006 erbat der Vermieter bei den beklagten Mie-tern vergeblich Zutritt für die Verlegung der Heizungsrohre zum Anschluss der

Duldungspflicht des Mieters bei behördlich angeordneten Maßnahmen

Wohnung an die neue Heizungsanlage am 19. Juni 2006. Auch der im August 2006 geäußerten Bitte, einen ihnen ge-nehmen Termin für den Einbau der Steig-leitungen zu benennen, kamen die Mieter nicht nach.

Zwischenzeitlich hatte die Umweltbehör-de der Klägerin einen Bußgeldbescheid für den Fall angedroht, dass der Anschluss der Wohnungen im Erdgeschoss und im zweiten Obergeschoss an die Zentralhei-zung nicht unverzüglich erfolge. Darauf-hin klagte der Vermieter auf Duldung des Einbaus der Steigleitungen.

Der BGH entschied, dass bauliche Maß-nahmen, die der Vermieter aufgrund be-hördlicher Anordnung in der Mietwoh-nung durchzuführen hat, nicht unter die in § 554 Abs. 2 BGB aufgeführten Maß-nahmen fallen und daher auch nicht den formellen Anforderungen der Mitteilungs-pflichten nach § 554 Abs. 3 BGB unterlie-gen. Eine Duldungspflicht des Mieters ergibt sich in solchen Fällen aus § 242 BGB. Die Anforderungen an die Ankün-digung richten sich in einem solchen Fall nach den konkreten Umständen unter Berücksichtigung der Dringlichkeit und des Umfangs der Maßnahme, wobei auch der Mieter seinerseits verpflichtet ist, an einer zeitnahen Terminabstimmung mit-zuwirken.

Der Vermieter hatte dem Mieter hier einen Grundriss übersandt, aus dem sich die Lage der einzubauenden Steigleitungen genau ergab, und dem Mieter, nachdem dieser den zunächst angesetzten Terminen widersprochen hatte, die Möglichkeit ein-geräumt, selbst einen Termin zu benen-nen. Dem war der Mieter in dem Zeitraum von fast einem Jahr bis zur Klageerhebung nicht nachgekommen. Damit hatte der Vermieter alles ihm Mögliche getan, um die Mieterbelange zu wahren (Urteil des BGH vom 04.03.2009, Az.: VIII ZR 110/08, www.bundesgerichtshof.de).

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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 19. November 2008 erneut zu den Abgrenzungskriterien von formeller und materieller Wirksamkeit von Betriebskostenabrechnungen Stellung bezogen.

Dabei hat der BGH Leitsätze auf-gestellt. Die Abgrenzung zwischen formeller Wirksamkeit einer Betriebs-kostenabrechnung gemäß § 556 BGB einerseits und deren inhaltlicher Richtigkeit andererseits richtet sich danach, ob der durchschnittliche Mieter in der Lage ist, die Art des Verteilerschlüssels der einzelnen Kostenpositionen zu erkennen und den auf ihn entfallenden Anteil an den Gesamtkosten rechnerisch nach-zuprüfen (formelle Wirksamkeit). Ob die abgerechneten Positionen dem Ansatz und der Höhe nach zu Recht bestehen oder sonstige Mängel der Abrechnung vorliegen, etwa ein falscher Anteil an den Gesamtkosten zugrunde gelegt wird, betrifft die in-haltliche Richtigkeit der Betriebskos-tenabrechnung. Allgemein verständ-liche Verteilungsmaßstäbe bedürfen keiner Erläuterung (Urteil des BGH vom 19.11.2008, Az.: VIII ZR 295/07, www. bundesgerichtshof.de).

Anmerkung

Die Frage, ob Mängel in der Betriebs-kostenabrechnung deren formelle oder materielle Wirksamkeit berüh-ren, ist für die Mietparteien von gro-ßer Bedeutung.

Eine formell unwirksame Abrech-nung wird so behandelt als wäre sie gar nicht erstellt worden. Weitere Auswirkungen hat die Abgrenzung unter anderem auf die Heilungsmög-lichkeit von (materiellen) Mängeln, auf die Einspruchsfrist für den Mie-ter und auf die Nachforderungsmög-lichkeit des Vermieters.

Wirksamkeit einer Betriebskosten­

abrechnung

Betriebskostenrecht

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VerbandsMagazin  •  4/09

Projekte34

Ausgangssituation

Die noch junge Stadt Espelkamp mit rund 26.000 Einwohnern weist stadtentwick-lungsgeschichtlich eine heterogene Bevöl-kerungsstruktur auf.

Zu Beginn der Besiedlung des Stadtge-biets bestand die Bevölkerung nach dem Zweiten Weltkrieg überwiegend aus Ver-triebenen und Flüchtlingen. Zur Zeit des so genannten Wirtschaftswunders kamen zusätzlich Gastarbeiter, vorwiegend aus Griechenland, Italien, dem ehemaligen Jugoslawien und der Türkei, nach Espel-kamp. Beginnend in den siebziger Jahren,

von seniorengerechten Wohnungen und erhebliche Modernisierungen.

Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen

Seit Mitte 2007 wirken sich diese umfang-reichen Modernisierungsmaßnahmen po-sitiv auf die Vermietungssituation aus.

„Mit abtapezierten Räumen, muffigen Bä-dern und uralten PVC-Bodenbeläge aus den fünfziger Jahren ließen sich heute keine neuen Mieter mehr gewinnen“, sagt Geschäftsführer Hans-Jörg Schmidt. Neue Mieter mussten aber gewonnen werden, um dem stetigen Rückgang der Wohnungs-nachfrage in Espelkamp zu begegnen. Als potenzielle Zielgruppen sollten vor allem junge Paare, Familien oder Singles ange-sprochen werden.

Darüber hinaus wird sehr erfolgreich den Personalabteilungen der örtlichen Industrie ein Relocation-Service für neue Mitarbeiter angeboten.

In enger Zusammenarbeit mit dem Vertrieb entwickelte der Geschäftsführer die drei unterschiedlichen Wohnungskategorien: Smart, Ideal und Premium. Je nach Wohn-typ wurden hochwertige Ausstattungsmerk-male festgelegt, wie moderne Küchen und Bäder, zeitgemäße Fußbodenbeläge und optimierte Grundrisse.

Begleitung durch Werbemaßnahmen

Um die umfangreichen Modernisierungs-maßnahmen in einen tatsächlichen Ver-mietungserfolg zu überführen, begleitete

verstärkt in den achtziger und neunziger Jahren ließen sich viele deutschstämmige Spätaussiedler nieder. Diese Gruppe stellt heute neben den türkisch- und kurdisch-stämmigen Einwohnern und den Nach-kriegssiedlerfamilien einen wesentlichen Anteil der Stadtbevölkerung dar.

Eine enge Verknüpfung mit der Siedlungs-entwicklung hat die Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH. Sie wurde am 4. Okto-ber 1949 vom Land Nordrhein-Westfalen, dem Diakonischen Werk und der Evange-lischen Kirche in Westfalen gegründet und war Träger des Gesamtaufbaus.

60 Jahre später zeichnen sich auch in der Stadt Espelkamp krisenhafte Entwick-lungen hinsichtlich ihrer wirtschaftlichen und demographischen Strukturen ab, die die Aufbaugemeinschaft Espelkamp vor neue große Herausforderungen stellen.

Größter Wohnungsanbieter in der Stadt

Mit einem Anteil von 85 Prozent des Mietwohnungsmarkts verfügt die Auf-baugemeinschaft Espelkamp über eine ausgeprägte „Handlungsmasse“ zur Ver-änderung. Das Unternehmen erkennt dies als Chance und ergreift einen Mix von wohnungswirtschaftlichen Maßnahmen, die im Laufe von drei bis vier Jahren ihre positiven Wirkungen entfalten.

Notwendige bestandsreduzierende Maß-nahmen wie ersatzloser Abriss mehrge-schossiger Wohnanlagen der siebziger Jahre und Verkauf von Streubesitz wur-den ebenso umgesetzt wie der Neubau

Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH, Espelkamp

Aufbruchstimmung in einer kleinen Stadt

Mit einem abgestimmten ganzheitlichen Konzept von Maßnahmen in den Wohn-

quartieren und einem neuen Personalführungskonzept im Unternehmen hat die

Aufbaugemeinschaft Espelkamp GmbH in den letzten vier Jahren Akzente in der

Stadtentwicklung Espelkamps gesetzt.

Mit Großbannern an den Fassaden wirbt die Aufbaugemeinschaft für ihr Wohnungsangebot.

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4/09  •  VerbandsMagazin

Farbkonzept mit Strategie

Ein weiterer Baustein des Maßnahmen-mixes besteht aus einem strategisch eingesetzten Farbkonzept. Den Anfang machte der Anstrich von Fensterläden an hochfrequentierten Straßen, ein Anstrich in reinen, leuchtenden Farben, um end-lich einen Schlussstrich unter das mono-tone Grau und Beige der Vergangenheit zu ziehen.

In Beständen mit einer funktional nüch-ternen Architektur wurden gezielt flächen- auflösende Formen und warme Farben

kontrastierend zu kaltfarbigen Flä-chen eingesetzt, um mehr Leben und Spannung in die Wohnquartiere zu bringen.

Mittlerweile hat die gesamte Stadt einen Imageerneuerungs-prozess eingeleitet. Der aktuelle Stadt-image-Slogan „Hier geht was”, geht vor allem auf die Initi-ative der Aufbauge-meinschaft zurück. Auch die Stadtver-waltung bekennt

sich mittlerweile zur Farbe. Unter reger Beteiligung der privaten Eigentümer hat sie ein innerstädtisches Farbkonzept er-stellen lassen.

Neue Gesprächskultur

Den ersten Baustein im Mix der Maßnah-men, eine neue Gesprächskultur, hatte Hans-Jörg Schmidt 2005 als neuer Ge-schäftsführer eingeführt. Intern wurden die Ebenen besser vernetzt und die Kom-

munikation mit den Mietern, der Stadt und der Privatwirtschaft verbessert.

Vertreter der Stadt Espelkamp und des Wohnungsunternehmens treffen sich jetzt regelmäßig, um die Entwicklung von Es-pelkamp im Sinne einer guten öffentlich-privaten Partnerschaft voranzutreiben. Stärke-und-Schwäche-Analysen und vier-mal jährlich durchgeführte Trainings, um gegenüber den Kunden situationsgerecht auftreten zu können, motivieren beispiels-weise die Mitarbeiter der operativen Ebe-ne, ihre Ziele zu erreichen

Um die Kommunikation mit den Mietern während der Modernisierungsarbeiten zu verbessern, wurden beispielsweise regel-mäßige Sprechstunden vor Ort eingeführt. Auch bei den vielen aktuellen Maßnahmen zur Wohnumfeldverbesserung können die Mieter ihre Wünsche einbringen. Begehrt sind z. B. Fahrradhäuschen oder Spielge-legenheiten.

Espelkamp wurde nach dem städtebau-lichen Leitbild der Stadtlandschaft ent-wickelt und bietet mit seinen großen zu-sammenhängenden Grünzügen bis in die Innenstadt hinein ideale Bedingungen für die Freizeit von jung und alt.

Fazit

Aus Sicht von Geschäftsführer Hans-Jörg Schmidt liegt der Erfolg in der Wechselwir-kung aller Aktivitäten: „Anhebung der Woh-nungsstandards, passende Werbung, dienst-leistungsorientiertes Handeln der Mitarbei-ter und die konsequente Umsetzung der Portfoliostrategien – alles zusammen ergibt, dass der vermietbare Leerstand von acht Prozent 2005 auf 3,5 Prozent 2008 gesun-ken ist, dass die Fluktuation deutlich zu-rückgeht und dass im laufenden Jahr mehr als 30 Prozent neue Erstmieter gewonnen werden konnten als im Vorjahr.“

die Aufbaugemeinschaft ihre Bauaktivi-täten mit speziellen Werbekampagnen, die jeweils eine Hauptbotschaft trugen.

So wurden beispielsweise die neuen Stan-dards der modernisierten Wohnung mit pro-vokanten Slogans beworben. Sprüche wie „Mit uns gehen Sie garantiert baden”, „Bei uns wird Komfort mit Füssen getreten” oder „Neuen Mietern kleben wir erst mal eine” sollten die gehobenen Ausstattungsmerk-male der Wohnungen transportieren. Beste-hende Vorurteile gegen sozialen Wohnungs-bau sollten abgebaut und über die neuen Wohnstandards sollte informiert werden.

In einem nächsten Schritt wurde die Kam-pagne zu einer so genannten „Testimonial“-Kampagne weiterentwickelt. In der Über-zeugung, dass ein zufriedener und ein authentischer Kunde am besten für ein Pro-dukt werben kann, halten echte Mieter aller Altersgruppen einen symbolischen Woh-nungsschlüssel in die Kamera, der Slogan ist auf den stolzen Ausruf „Meine!” redu-ziert. Die Kampagne ist auf der Homepage der Aufbaugemeinschaft Espelkamp unter www.aufbau-espelkamp.de zu besichtigen.

Hier ist Farbe im Spiel: Modernisierungen in der Isenstedter Straße Ruhezone für Senioren im Wohnpark Mittwald

Kunst im Quartier: Der Kunstleistungskurs des Söderblom- Gymnasiums gestaltete die Garagen in der Kantstraße.

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VerbandsMagazin  •  4/09

Projekte36

Die Siedlung Riederwald wurde in den Jahren 1908 bis 1914 in einem für die Zeit hohen Standard mit innenliegenden Bä-dern und WC-Anlagen für die Arbeiter des Frankfurter Osthafens gebaut. Sie umfasste damals 61 Gebäude mit rund 550 kleinen Ein-, Zwei- und Dreizimmer-wohnungen, etwa 40 Einfamilienhäuser, ein Volkshaus und eine Ladenzeile. Die Siedlung ist durchgrünt. Jeder Wohnein-heit war seinerzeit ein kleiner Garten zu-geordnet worden.

In den 70er-Jahren wurden 17 Gebäude am Erlenbruch abgerissen und durch zweck-mäßige, vielgeschossige Sozialwohnungs-anlagen ersetzt.

Da für die restliche Siedlung ebenfalls eine Neubauplanung vorgesehen war, wurden zunächst keine größeren baulichen Maß-nahmen in der Siedlung durchgeführt. Erst als abzusehen war, dass sich diese Pläne nicht umsetzen lassen, hat man in den 80er-Jahren mit ersten zarten Sa-nierungsversuchen im Siedlungsgebiet begonnen.

π Trockenlegung des Keller- und Erdge-schossmauerwerks,

π Erstellung von sechs modernen Drei-zimmerwohnungen,

π Erstellung einer neuen Haustechnik,π Umfangreiche Dämmmaßnahmen,π Denkmalschutzgerechte Sanierung der

Fassade und des Daches.

Das Gebäude hat sechs Wohneinheiten mit ca. 380 m² Wohnfläche. Zu jeder Woh-nung gehört ein großzügiger Keller- und Speicherraum. Das Gebäude hat einen Primärenergiebedarf von 426 kWh/m².

Die Umsetzung

In Zusammenarbeit mit dem Denkmal-amt und dem Energiereferat der Stadt Frankfurt auf der einen Seite sowie der Genossenschaft als Eigentümerin auf der anderen Seite entstand ein durch die KfW förderfähiges Energieeinsparsanie-rungskonzept, das den Anforderungen des Denkmalschutzes gerecht wurde. Die Arbeit des Energiereferats war kostenfrei.

Die Planung und Ausschreibung der Maß-nahme erfolgte dann in Eigenleistung der Technischen Abteilung des VBS in der zweiten Jahreshälfte 2007. Die Maßnahme wurde Ende 2007 in den Gremien des VBS beschlossen und in Einzelgewerken vergeben.

Im März 2008 begannen die Baumaß-nahmen mit der Trockenlegung des Kel-ler- und Erdgeschossmauerwerks. Hierfür

Von der Stadt Frankfurt wurde 2004 eine Erhaltungssatzung und 2006 der Denk-malschutz für die westliche Riederwald-siedlung beschlossen.

Die Aufgabe

Der VBS und die Stadt arbeiten eng zusam-men, um einerseits dem Denkmalschutz und andererseits dem energetischen Anspruch auf Neubauniveau gerecht zu werden. Hier gilt es, die entsprechenden Lösungen in einem wirtschaftlich vernünf-tigen Rahmen zu finden.

Die Vorgabe der Genossenschaft auf Er-reichung eines Primärenergiebedarfs von 95 kWh/m² ist einerseits dem Förderpro-gramm der KfW und andererseits dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Genos-senschaftsmitglieder geschuldet.

Ein vollmodernisiertes, denkmalgeschütztes Gebäude soll einen gleich guten Energiebe-darfswert haben wie ein nicht denkmalge-schütztes Objekt. Um dies zu erreichen, galt es, die Anforderungen des Denkmalamts und des Energiereferats der Stadt Frankfurt so zu koordinieren, dass ein wirtschaftlich tragfähiges Konzept entstehen konnte.

Das Projekt

Das Gebäude Roscherstrasse 1 wurde Mitte 2007 frei. Der letzte verbliebene Mieter zog aus. Eine Neuvermietung hatte man schon vor einigen Jahren ausgesetzt, da das Gebäude ursprünglich abgerissen wer-den sollte.

Nun war der Weg für folgende Aufgaben frei:

Volks-Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG, Frankfurt

Seit einigen Jahren wird die fast 100-jährige Frankfurter Arbeiterwohnsiedlung Riederwald von

der VBS Volks-Bau- und Sparverein Frankfurt am Main eG umfassend saniert. Ziel ist es, ener-

getisch Neubauniveau in den denkmalgeschützten Wohnhäusern zu erreichen.

Denkmalschutz trifft Energieeffizienz

Eingangsbereich vor der energetischen Sanierung

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4/09  •  VerbandsMagazin

Die Wohnungen wurden komplett ent-kernt und mit neuen, zeitgemäßen Grund-rissen versehen. Der Einbau moderner Bä-der, Elektroinstallationen und Wohnungs-türen sowie die Herrichtung von Kellern, Speichern, Treppenhaus und Außenanlage bildeten den Abschluss.

Die sechs Wohnungen konnten zum 1. Dezember 2008 an die Bewohner über-geben werden.

Die Wirtschaftlichkeit

Die Maßnahme wurde mit reinen Bau-kosten in Höhe von ca. 650.000 Euro abgerechnet. Die Baubetreuung in allen Leistungsphasen wurde in Eigenleistung erbracht. Die KfW finanzierte das Projekt mit ca. 210.000 Euro über das Gebäude-sanierungsprogramm (Neubauniveau) mit fünf Prozent Tilgungszuschuss und ca. 221.000 Euro über das Wohnungssanie-rungsprogramm (Standard).

Der Rest wurde über Eigenmittel und Marktdarlehen abgedeckt. Die Stadt Frank-furt gibt zu den denkmalgerechten Ausfüh-

Denkmalschutz als Herausforderung – vor und nach der energetischen Sanierung auf Neubaustandard

rungen an Fassade und Dach ca. 52.000 Euro Zuschuss. Außerdem stellt die Stadt weitere Zuschüsse zur Deckung der un-rentablen Kosten in Höhe von 291.000 Euro in Aussicht.

Durch diese städtischen Zuschüsse, den Einsatz von zinsgünstiger Finanzierung und die Erbringung eines hohen Eigen-leistungsanteils konnte trotz hoher Denk-malschutzauflagen eine für die Genossen-schaft wirtschaftlich vernünftige Sanie-rung durchgeführt werden.

Der VBS konnte so zeigen, dass auch die Wohnungswirtschaft in der Lage ist, denkmalgeschützte Gebäude in enger Ab-stimmung mit den Behörden energetisch sinnvoll und marktfähig für die Zukunft zu sanieren. Die hohe Akzeptanz bei den Mitgliedern der Genossenschaft zeigt die Tragfähigkeit dieses Konzepts.

Das Ergebnis

Das Projekt ist für den KfW Award 2009 no-miniert, bei dem Sanierungskonzepte, die ei-nerseits eine nachhaltige Energieeinsparung und andererseits einen verantwortungsbe-wussten Umgang mit der Gebäudeidentität umsetzen, ausgezeichnet werden.

Die Genossenschaft hat gelernt, den Schre-cken vor dem Denkmalschutz zu verlieren und Möglichkeiten gefunden, die energe-tische Sanierung auch in diesen Denkmä-lern umzusetzen.

Die Stadt und die Genossenschaft arbeiten schon am Konzept für die Umsetzung der neuen Anforderungen der in diesem Jahr in Kraft tretenden, neuen Energieeinspar-verordnung 2009. Auch in Zukunft ist geplant, Neubauniveau bei Sanierungen zu erreichen. Dass die Aufgabe ist lösbar ist, zeigt das Projekt Roscherstraße 1.

wurden das Kellermauerwerk freigelegt, die Kanäle erneuert und das Mauerwerk vertikal mit einer Dickbettbeschichtung und horizontal mit Kunststoffprofilen ge-dichtet.

Nach der Einrüstung des Gebäudes wur-den die alten Einscheibenholzfenster gegen Denkmalschutzfenster aus Kunst-stoff mit einem U-Wert von 1,3 ersetzt. Ein niedrigerer U-Wert war mit dem Denkmalschutz nicht zu vereinbaren. Die Holzklappläden wurden entfernt und neue Klappläden aus Aluminium angebracht.

Die Fassade wurde mit 50 mm Resolhart-schaum WLG 0,22 gedämmt und mit einem Silikatputz mit Egalisationsanstrich versehen. Die maximale Dämmstärke von 50 mm war eine Auflage des Denkmal-schutzes, um den Charakter der Fassade nicht zu zerstören. Aus diesem Grund musste auf das Material mit dem nied-rigsten Wärmedurchlass, das am Markt erhältlich ist, zurückgegriffen werden.

Die Farbbemusterung von Fassade und Holzwerk erfolgte über ein Farbanalyselabor und orientierte sich an dem ursprünglichen Farbkonzept bei Erstellung. Der Klinkerso-ckel wurde mit gedämmt und mit Flachver-blendern im wilden Verband nachgebildet.

Die oberste Geschossdecke wurde mit 160 mm und die Kellerdecke mit 50 mm Styro-por WLG 0,35 gedämmt. Das wunderschöne Dach wurde mit Naturschiefer in altdeut-scher Deckung neu eingedeckt. Dachschrä-gen im Bereich des beheizten Wohnraums wurden umfangreich gedämmt.

Das Gebäude wird mit einer gasgefeuerten Brennwertheizung mit zentraler Warm-wasserbereitung betrieben. Der Einsatz von regenerativen Energieformen war aus Denkmalschutzgründen nicht möglich.

Eingangsbereich nach der energetischen Sanierung

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VerbandsMagazin  •  4/09

Steuern

Änderungen ab 2010

Abgeltungsteuer bei Genossenschaften

Im Zusammenhang mit der Einführung der Abgeltungsteuer wurde auch das Sammelantragsverfahren von Genos-senschaften beim örtlichen Finanzamt ab 2009 abgeschafft. Das neue Sam-melantragsverfahren beim Bundes-zentralamt ist sehr zeitaufwändig. Das Jahressteuergesetz 2009 bringt eine Veränderung des Sammelantragsver-fahrens ab 2010.

§ 44 b Abs. 1 Satz 1 und § 45 b Abs. 1 Satz 1 EStG wurden dahingehend ge-ändert, dass für Zuflüsse nach dem 31. Dezember 2009 keine Erstattung der einbehaltenen und abgeführten Kapitalertragsteuer (zzgl. Solidari-tätszuschlag) durch das Bundes-zentralamt für Steuern mehr durchgeführt wird, soweit sie auf einen Freistellungsauftrag gestützt wird.

Nach der Gesetzesbegründung kann ab 2010 ein Erstattungs-anspruch im Rahmen einer Kapitalertragsteueranmeldung gegenüber dem Betriebsstättenfi-nanzamt geltend gemacht bzw. mit der Kapitalertragsteuerzahl-last verrechnet werden.

Bei vorgelegten Nichtveranlagungs- bescheinigungen bleibt es bei der Erstat-tung durch das Bundeszentralamt im Wege des Sammelantragsverfahrens.

Wie zukünftig mit Freistellungsauf-trägen und der § 45 d EStG-Meldung zu verfahren ist, wurde vom GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen beim Bundesministerium für Finanzen an-gefragt; eine Antwort liegt noch nicht vor.

Registrierung beim Bundeszentral- amt für Steuern für Sammelantrags-verfahren nach § 45 b EStG und Mitteilung über tatsächlich frei-gestellte Beträge nach § 45 d EStG

Das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn bzw. in Schwedt/Oder hat

zwischenzeitlich die EDV-technischen Voraussetzungen und Verfahrensvor-schriften zum Sammelantragsverfah-ren und Mitteilung über tatsächlich freigestellte Beträge nach § 45 d EStG im Internet unter www.bzst.de/Rubrik Kapitalertragsteuerentlastung/Inlän-dersammelanträge veröffentlicht.

Demnach muss sich jeder Sammelan-tragsteller / jede Genossenschaft beim Bundeszentralamt für Steuern regis-trieren und eine neue Zulassungs-nummer beantragen.

Eine gesonderte Registrierung der Genossenschaft ist auch notwen-

dig, falls der EDV-Anbieter des Dividendenprogramms bereits als Kopfstelle registriert ist.

In diesem Fall ist die Registrie-rung unter Bezugnahme auf

die Zulassungsnummer der Kopfstelle vorzunehmen (vgl. hierzu den Antrag auf (Neu-)Zulassung des Bundeszen-

tralamts für Steuern).

Des Weiteren hat das Bundes-zentralamt für Steuern

Schwedt/Oder im Internet seit Kurzem auch die Rahmen-

bedingungen für die Mitteilung über tatsächlich freigestellte Beträge nach § 45 d EStG veröffentlicht (vgl. hierzu www.bzst.de/ Rubrik Kontrollverfah-ren FSA/elektronische Übermittlung sowie beiliegende Ausdrucke). Die Registrierung erfolgt hier über das Elster-Online-Portal des Bundeszen-tralamts für Steuern unter www.elster-online.de/bportal/.

Die Möglichkeit der elektronischen Übermittlung von Mitteilungen über tatsächlich freigestellte Kapitalerträge ist seitens des Bundeszentralamts für Steuern ab April 2009 geplant.

Davon unabhängig besteht für das Sammelantrags- und § 45 d-Verfahren weiterhin die Möglichkeit der manuel-len Erstellung und Abgabe auf Papier ohne elektronische Übermittlung.

Einkommensteuer

Durch das erste Konjunkturprogramm vom 21. Dezember 2008 und durch das so ge-nannte Familienleistungsgesetz vom 22. Dezember 2008 haben sich umfangreiche Änderungen bei der Steuerermäßigung nach § 35 a EStG für haushaltsnahe Beschäfti-gungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienst-leistungen und Handwerkerleistungen erge-ben. Es kommt zu einer Zusammenfassung in § 35 a Abs. 2 EStG und zu einer Auswei-tung der Steuerermäßigung.

Bei einem einheitlichen Fördersatz von 20 Prozent, höchstens 4.000 Euro p. a., sind Aufwendungen (ohne Materialkosten) bis zu 20.000 Euro jährlich begünstigt. Der Höchstbetrag für die Absetzbarkeit von Arbeitskosten der Handwerkerleistungen bei Renovierungs-, Erhaltungs- und Mo-dernisierungsmaßnahmen am selbst ge-nutzten Wohneigentum wird auf 1.200 Euro jährlich (20 Prozent von 6.000 Euro Arbeitskosten) verdoppelt.

Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienstleistungen ab 2009

Nähere Informationen im Aufsatz von Plenker/Schaffhausen „Steuerermä-ßigung für haushaltsnahe Beschäf-tigungsverhältnisse, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleis-tungen ab 2009“, in: Der Betrieb 2009, Seite 191 ff.

Der entgeltliche Verzicht auf das an einem Grundstück eingeräumte Ankaufsrecht ist nicht nach § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG steuerfrei, so der Bundesfinanzhof in einem Urteil vom 3. September 2008 (Az.: XI R 54/07).

Verzicht auf Ankaufsrecht

Umsatzsteuer

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4/09  •  VerbandsMagazin

Steuern

Im VM 2/2009 wurde über das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Besteuerung von Anschlussbeiträ-gen für die Wasserversorgung vom 8. Oktober 2008 berichtet. Wasser-Hausanschlüsse sind von den Stadtwerken bzw. sonstigen Versor-gungsträgern mit dem ermäßigten Steuersatz von sieben Prozent in Rechnung zu stellen.

Für in der Vergangenheit zuviel berechnete Umsatzsteuer ist eine Erstattung möglich (z. B. im Zu-sammenhang mit einem Neubau); diesbezüglich ist vom Bundesfi-nanzministerium für April 2009 ein Anwendungsschreiben ange-kündigt.

Erstattung wegen eines Wasser­

Hausanschlusses

UmsatzsteuerKörperschaft- und Gewerbesteuer

Der GdW Bundesverband deutscher Woh-nungs- und Immobilienunternehmen for-dert die Abschaffung der Zinsschranke. Die Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sei in der Wirtschafts- und Finanzkrise durch die jetzige Regelung besonders stark be-lastet.

Der GdW begrüßt die vom Bundesrat in seiner Entschließung zum Konjunktur-paket II geforderte Neuausrichtung der Zinsschranke. „Die Zinsschranke in ihrer jetzigen Form belastet vor allem größere Wohnungs- und Immobilienunternehmen extrem“, erläuterte dessen Präsident Lutz Freitag. Dies verstärke sich angesichts der aktuellen Wirtschafts- und Finanzkrise, da eine Verschlechterung der Zinskonditionen automatisch ein schnelleres Greifen der Zinsschranke bedeute.

Die so genannte Zinsschrankenregelung wurde im Rahmen des Unternehmensteu-erreformgesetzes 2008 beschlossen und gilt seit 2008. Entgegen der ursprüng-lichen Intention des Gesetzgebers, inter-national tätige Konzerne daran zu hindern, ihre Gewinne durch Steuergestaltungen

Zinsschranke muss abgeschafft werden

in Niedrigsteuerländer zu verlagern, trifft die Zinsschranke alle Unternehmen – also auch die, die ausschließlich im Inland tätig und finanziert sind. Selbst eine Fremd-finanzierung, die aus betriebswirtschaft-lich vernünftigen Gründen und nicht aus Gründen der Steuergestaltung erfolgt, wird stigmatisiert.

Die Unternehmen der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft sind von der Zins-schranke besonders betroffen, weil sie ihre wohnungswirtschaftlichen Investitionen in hohem Maße fremd finanzieren. Die Beschränkung des Abzugs von Zinsaufwen-dungen bedeutet daher eine wesentliche Verschlechterung ihrer Investitions- und Finanzierungsbedingungen.

„Eine Abschaffung der Zinsschranke hätte daher deutlich positive Effekte für die be-troffenen Wohnungsunternehmen“, erklär-te Freitag. Für Unternehmen, die nicht im Regelungsfokus des Gesetzgebers standen und stehen, müsse die Zinsschranke ersatz-los gestrichen werden. Der GdW fordert die Bundesregierung auf, die Beschlüsse des Bundsrats zügig umzusetzen.

Einkommensteuer

Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements müssen spätestens seit dem 1. Januar 2009 die neu-en vorgeschriebenen Vordrucke für Zuwen-dungsbestätigungen verwendet werden.

Neue Vordrucke für Spenden- bescheinigungen

Ein Muster einer Spendenbescheini-gung über Mitgliedsbeiträge / Geld- bzw. Sachzuwendungen an Körper-schaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen wird auf Anfrage von Jürgen GnewuchTel.: 0211 16998-28E-Mail: [email protected] oder Anke KirchhofTel.: 069 97065-138E-Mail: [email protected] zur Verfügung gestellt.

Private Nutzung eines Werkstattwagens

Einkommensteuer

Ein Fahrzeug, das aufgrund seiner ob-jektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließ-lich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt ist, unterfällt nicht der Be-wertungsregelung des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG (Ein-Prozent-Regelung), so der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Urteil vom 18. Dezember 2008.

Ob ein Arbeitnehmer ein solches Fahrzeug auch für private Zwecke ein-gesetzt hat, bedarf der Feststellung im Einzelnen. Die Feststellungslast obliegt dem Finanzamt. Dieses kann sich

nicht auf den so genannten Beweis des ersten Anscheins berufen.

Da die pauschale Bewertung nach § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG nicht anzu-wenden ist, entfällt auch die Pflicht zur Führung eines Fahrtenbuchs, um die Anwendung der Ein-Prozent-Regelung zu vermeiden. Davon un-abhängig ist der monatliche Ansatz von 0,03 Prozent des Listenpreises für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nach § 8 Abs. 2 Satz 3 EStG, über den der BFH nicht zu entscheiden hatte.

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VerbandsMagazin  •  4/09

Betriebswirtschaft

VM-Gespräch mit Prof. Dr. Günther Ringle

Der Faktor „Vertrauen“ in Wohnungsgenossenschaften In der Vollversammlung der Sparte Woh-nungsgenossenschaften im VdW Rheinland Westfalen im Rahmen des Verbandstags 2008 in Paderborn hielt Prof. Dr. Günther Ringle, Universität Hamburg, Arbeitsbe-reich Genossenschaftswesen, einen Vor-trag zum Thema „Der Faktor ,Vertrauen‘ in Genossenschaften“. Vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise war und ist das The-ma von besonderer Aktualität. Das VM führte darüber ein Gespräch mit Prof. Dr. Günther Ringle.

VM: Herr Prof. Ringle, gerade vor dem Hintergrund der Finanzmarktkrise kommt dem Thema „Vertrauen“ eine herausra-gende Bedeutung zu. Vertrauen dürfte zu einer der wertvollsten Ressourcen der Zukunft werden. Welchen Stellenwert hat das Thema für die Wohnungsgenossen-schaften?

Ringle: Vertrauen gehört zum „kulturellen Kern“ von Wohnungsgenossenschaften. Eine gemeinsame Vertrauensbasis ist sehr wichtig, sowohl für die Wohnungsnutzer untereinander als auch in deren Bezie-hung zur Genossenschaft. Und zwar nicht nur, weil Wohnen zu den menschlichen Grundbedürfnissen zählt.

Wohnungsversorgung durch eine Genos-senschaft ist auf ihre Mitglieder gerichtet. Die auf Nachhaltigkeit ausgelegte Mit-gliedschaft hat das Potenzial, vertrauens-bildend zu wirken und nachbarschaftliche Beziehungen positiv zu prägen. Je mehr die Mitglieder untereinander und ihrer Genossenschaft vertrauen, d. h. eine zu-versichtliche Erwartungshaltung einneh-men, desto eher stellt sich gegenseitiges Verständnis ein und umso erfolgreicher gestaltet sich die Zusammenarbeit.

VM: Welche Bedeutung haben Informati-onen für das Vertrauen bzw. wie abhängig ist Vertrauen von Informationen?

Ringle: Im Idealfall eines Handelns unter „vollkommener Information“, die absolute Sicherheit bietet, wäre Vertrauen bedeu-tungslos. Doch in der Realität weist der

vorhandene Informationsstand in aller Regel Lücken auf, die sich aus Kosten- und Zeitgründen nicht vollständig schließen lassen. Vertrauen dient dann zur Kom-pensation des Informationsmangels. Zwar schließt Vertrauen das Risiko ein, Enttäu-schungen zu erleben, gründet aber in der Erwartung von Verlässlichkeit.

VM: Welche Ebenen des Vertrauens sind für Wohnungsgenossen-schaften von besonde-rer Bedeutung?

Ringle: Von grundsätz-licher Bedeutung ist das Vertrauen der Mit-glieder in die Attrakti-vität und Beständigkeit des komplexen Bündels von Dienstleistungen, die eine Wohnungsge-nossenschaft anbietet, das so genannte Leis-tungsvertrauen. Für die Mitglieder wichtige Elemente sind dabei Annehmlichkeit der Wohngegend und Wohnanlage, preisgüns-tiges und sicheres Wohnen, aber auch bedarfsgerechte Gemeinschaftsanlagen und Maßnahmen des Sozialmanagements. Vom Leistungsangebot sollen Zufrieden-heit und spürbare Fördereffekte ausge-hen.

Nicht weniger bedeutsam ist das auf die im Genossenschaftsunternehmen haupt-amtlich beschäftigten Führungskräfte und Mitarbeiter sowie auf ehrenamtlich in der Genossenschaft tätige Mitglieder bezogene Personalvertrauen.

Für diese Kategorie von Vertrauen maßge-bend sind vor allem die Persönlichkeits-merkmale und das Verhalten wie fachliche und soziale Kompetenz, Zuverlässigkeit, Kooperationsbereitschaft, Einfühlungs-vermögen und Diskretion sowie sympa-thische Ausstrahlung und Freundlichkeit. Das sind Aktivposten, die menschliche Nähe und Vertrauen schaffen.

Personalvertrauen sollte als ein „genos-senschaftlicher Grundwert“ gelten und in der Beziehung zwischen Mitglied und Ge-nossenschaft selbstverständlich sein. Die menschliche Qualität der Beziehungen trägt zu langfristiger und nicht selten ge-nerationenübergreifender Bindung an die Genossenschaft bei.

VM: Welche Wirkungen von Mitgliedervertrauen lassen sich für die Woh-nungsgenossenschaften erzielen?

Ringle: Das Zusam-menwirken der beiden oben genannten, als besonders bedeutsam einzuschätzenden Ver-trauensebenen ermög-licht es einer jeden Woh-nungsgenossenschaft, eine Vertrauenskultur aufzubauen und zu er-halten, die nachhaltig die Einstellung zur In-

teressen- und Vorteilsgemeinschaft „Woh-nungsgenossenschaft“ und die Mitwir-kungsneigung mitbestimmt.

Eine erste Wirkung dürfte erhöhte Wert-schätzung des als fördereffizient wahr-genommenen Leistungsangebots der Wohnungsgenossenschaft sein. Je mehr ihr die Mitglieder vertrauen, umso eher werden sie sich an die Genossenschafts- idee heranführen und in die demokra-tische Selbstverwaltung einbinden lassen.

Und nicht zuletzt stabilisiert Mitgliederver-trauen die individuellen Mitgliedschaften, schützt also die Wohnungsgenossenschaft vor Abwanderung und Mitgliederaustritten. VM: Welche Strategien empfehlen Sie Wohnungsgenossenschaften zur Vertrau-ensbildung?

Ringle: Ein erstes vertrauenbildendes Steu-erungsinstrument ist eine in sich schlüs-sige Gesamtstrategie der Wohnungsge-

Prof. Dr. Günther Ringle

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4/09  •  VerbandsMagazin

Betriebswirtschaft/Bildung und Beruf

nossenschaft. Gefragt ist ein Konzept zur Entwicklung von Potenzialen zur nach-haltigen Bestands- und Erfolgssicherung. Dazu gehört zwingend ein Mitgliedermar-keting, das Vertrauen in die Leistungsfä-higkeit der Genossenschaft herstellt.

Ferner empfiehlt sich die Festlegung eines Vertrauen fördernden Verhaltens- und Aktionsrahmens, der über die Satzungs-inhalte hinausgehend aus dem Leitbild, Kooperationsrichtlinien und weiteren Governance-Kodizes bestehen kann. Ein drittes Maßnahmenfeld könnten Struk-turen und Prozesse sein, die eine stärkere

Einbeziehung partizipationswilliger Mit-glieder fördern und die gelebte Mitglieder-demokratie stärken.

VM: Welche potenziellen positiven Wir-kungen können durch den Faktor „Ver-trauen“ für Wohnungsgenossenschaften erzielt werden?

Ringle: Aus einer starken Vertrauenskul-tur erwachsen vielfältige Vorteile. Zu den-ken ist vor allem an höhere Stabilität und größere Effizienz der Zusammenarbeit, bessere Konfliktbewältigung, an stärkere gesellschaftliche Integration der Menschen

in ihrem Wohnumfeld und Mitgliederbin-dung an die Genossenschaft.

Fazit: Es geht nicht ohne Vertrauen, weder im privaten Bereich noch im Wirtschafts-leben. Bei Wohnungsgenossenschaften ist Vertrauen als bewegende und gestaltende Kraft überaus wichtig – für ihre innere Verfassung, das Image und die Zukunfts-sicherung.

VM: Herr Professor Ringle, vielen Dank für das Gespräch.

Studiengang beginnt in Kürze

Die Südwestdeutschen Fachakademie der Immobilienwirtschaft (SFA) bietet mit dem IHK-zertifizierten Studiengang „Qualifizierte/r Immobilienbewerter/in (IHK)“ Fachleuten in der Immobilienwirt-schaft neue berufliche Perspektiven.

Professionelle Immobilienbewertung er-möglicht vielen Unternehmen eine früh-zeitige Risikoerkennung und -steuerung. Auch Kreditinstitute sowie private und institutionelle Investoren greifen zuneh-

Qualifizierte/r Immobilienbewerter/in (IHK)mend auf ein professionelles Gutachten externer Dienstleister als Grundlage für ihre Kreditvergabe bzw. ihre Investition zurück, wobei höchster Wert auf Unab-hängigkeit gelegt wird.

Das Studium ist praxisorientiert und ver-mittelt eine fundierte Einführung in die Erstellung und Bearbeitung von Gutachten. Er richtet sich an Fachleute, die bereits über eine Ausbildung sowie umfassende Erfah-rung in der Immobilienwirtschaft verfügen

und mit diesem fachlichen Hintergrund eine Sachverständigentätigkeit anstreben.

Der Studiengang beginnt am 25. April 2009. Er umfasst zwei Semester mit 300 Unter-richtsstunden und findet berufsbegleitend jeweils samstags in Frankfurt statt.

Nähere Information bei der SFA Tel.: 0611 379756E-Mail: [email protected]

Bildung und Beruf

Neue Ausbilder­Eignungsverordnung tritt in Kraft

1. August 2009

Am 1. August 2009 tritt die neue Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) in Kraft. Mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 müssen Unternehmen, die bisher nicht ausgebildet haben, wieder Ausbilderinnen bzw. Ausbilder nachwei-sen, die die Befähigung zur Ausbildung gemäß AEVO haben. Eine Fortführung der Ausbildertätigkeit auch ohne den Nachweis der AEVO ist dann möglich, wenn vor dem 1. August 2009 bereits erfolgreich ausgebildet wurde.

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung begründet diese Ent-scheidung damit, dass angesichts der gestiegenen inhaltlichen Anforderungen und den gewachsenen pädagogischen Herausforderungen ein Mindestmaß an berufs- und arbeitspädagogischer Qualifikation unverzichtbar ist. In einer Untersuchung haben viele Praktiker und Experten auf die Bedeutung der berufs- und arbeitspädagogischen Qualifikation für die Qualität der Berufsausbildung hingewiesen. Diese ist auch ein wich-

tiger Beitrag zur Sicherung eines qualifi-zierten Fachkräftenachwuchses.

Daher gilt mit Beginn des Ausbildungsjahres 2009/10 ab dem 1. August 2009 wieder eine AEVO. Befreiungsvorschriften stellen sicher, dass diejenigen, die in den vergangenen Jah-ren erfolgreich und ohne Beanstandungen ausgebildet haben, auch weiterhin kein AEVO-Prüfungszeugnis vorlegen müssen. Diese Unternehmen sollten sich mit ihrer örtlichen IHK in Verbindung setzen und die Befreiung genehmigen lassen.

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VerbandsMagazin  •  4/09

42 Bildung und Beruf

Fort- und Weiterbildungsangebote

Seminare Mai 2009

04.05.2009 Hannover Kleinaufträge sind beherrschbare Kosten? Optimierung von Leistungseinkauf und Arbeitsprozessen

Dr. Norbert Raschper

04.05.2009 Bochum Balkone und Terrassen – Schäden erkennen und kostengünstig sanieren

Thomas Haasch

04./05.05.2009 Bochum Intensivseminar Rechnungswesen (Fortsetzung: 15./16.06.2009)

Heinz Buschkühler

05.05.2009 Wiesbaden Der Hausmeister im Brennpunkt Gerhard van Zütphen06.05.2009 Bochum Beschlusskompetenz für Verwalter nach dem neuen WEG Detlef Wendt06.05.2009 Schwerin Die Wohnungspräsentation als wichtigster Schritt

zum MietvertragFrank Schmidt

06.05.2009 Hannover Ein Bild sagt mehr als 1.000 Worte – tolle Fotos für Mieterzeitungen, Exposees und andere Veröffentlichungen

Bernd Kusber

06.05.2009 Mainz Professionelle Wertermittlung (Grundlagen) und Brush-up Immobilienbewertung

Dirk Strelow

06./07.05.2009 Hamburg Sachkunde elektronisch unterwiesener Personen – Seminar für Hauswarte

Handwerkskammer Hamburg

07.05.2009 Düsseldorf Verkehrssicherungspflicht – Bestandsdokumentation zur Risikominderung

Dr. Norbert Raschper

07.05.2009 Rostock Buchhalterische Aspekte des Mahnwesens im Rahmen der „offenen Posten Buchhaltung“

Kerstin Bonk

07.05.2009 Hannover Online-Marketing in der Immobilienwirtschaft Andre Richter08.05.2009 Springe Bauschäden:

Vermeiden – Erkennen – Analysieren – RegulierenEgbert Gelfert

11.05.2009 Bochum Unsere Herausforderung: Kundenorientierung heute Dr. Marion Rehahn11./12.05.2009 Rostock Crashkurs Marketing: Strategisches Marketing

und Direktmarketing in der WohnungswirtschaftProf. Dr. Matthias Neu

12.05.2009 28.05.2009

Hannover Rostock

Wohntrends 2020 – Umsetzung in der Praxis Bettina Harms

12.– 14.05.2009 Wiesbaden Einführung in die Wohnungswirtschaft Manfred A. Bucksch Ursula Plöger Prof. Dr. Klaus W. Slapnicar

13.05.2009 Hannover Grundlagen des Mietrechts für technische Mitarbeiter und Hausmeister

Erhard Abitz

13.05.2009 Bochum Wohnungsabnahme und -übergabe Detlef Wendt13.05.2009 Bochum Schwierige Gesprächssituationen souverän meistern Robert Montau13.05.2009 Hamburg Kleine Mieterfeste erfolgreich gestalten und durchführen Pro Quartier14.05.2009 Lübeck Energetische Investitionsplanung – Nutzen von

geringinvestiven Maßnahmen bis GroßinvestitionenDr. Norbert Raschper

14.05.2009 Hannover „My home is my castle“ – wahre und gefühlte Sicherheit in Wohnquartieren

Ernst Wauer

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4/09  •  VerbandsMagazin

43Bildung und Beruf

Für Fragen zu Veranstaltungen stehen zur Verfügung:

• in Bochum: Claudia Bovenschulte Telefon 0234 9447- 510

• in Düsseldorf und Frankfurt: Dr. Gerhard Jeschke Telefon 0211 16998-25

• in Hannover: Karsten Dürkop Telefon 0511 1265- 126

• in Hamburg, Lübeck, Neumünster, Rostock und Waren: Andreas Daferner Telefon 040 52011-218

14./15.05.2009 Bochum Zur Psychologie und Rhetorik der Verhandlungsführung in der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft

Prof. Dr. Kurt Gaik

18.05.2009 Bochum Training für Auszubildende im EBZ – Projektmanagement Robert Montau18.05.2009 26.05.2009

Hannover Bochum

Grundlagen der Wohnungseigentums-Verwaltung Horst Griesmayr

19.05.2009 Hannover Die Tricks der Mieter – und was Vermieter dagegen tun können

Detlef Wendt

19.05.2009 Mainz Moderne Strukturen in der Wohnungswirtschaft – Auflösung der klassischen Abteilungsstruktur

Sabine Hutzel

25.05.2009 Rostock Vom Kollegen zum Vorgesetzten – Seminarreihe für Führungsnachwuchskräfte in der Wohnungswirtschaft, Baustein 3: Wirkungsvolle Präsentation und Moderation

Janis Bailitis

25.05.2009 Hannover „Darf’s ein bisschen Wohnung mehr sein?“ Werbewirksames Texten in der Wohnungswirtschaft

Dr. Steffen Walter

26.05.2009 Schwerin Sicherheit planen – Kriminalität fernhalten Ernst Wauer26.05.2009 Mainz Verkaufstraining für die Immobilienbranche Barbara Lindermann26.05.2009 Hannover Schwierige Gesprächssituationen souverän meistern –

verhaltensorientiertes Training für Kundenbetreuer in der Wohnungswirtschaft

Robert Montau

26.05.2009 Bochum Die Grundlagen der Immobilienfinanzierung Ines Manzel26.05.2009 Bochum Einführung eines aktiven Bestandsmanagements –

Kundenbindung erhöhen, Produktqualität verbessernProf. Dr. Matthias Neu

27.05.2009 Hannover Aktuelles Steuerrecht Jörg Camann Ingeborg Esser Jürgen Gnewuch Anke Kirchhof

27.05.2009 Schwerin Workshop WEG-Verwaltung Uta Christmann27./28.05.2009 Frankfurt Modernisierungsmanagement von A – Z Michael Back

Xaver Braun Ralf Preussner Nele Rave Dr. Harald Schlee Michael Werdich

28.05.2009 Hannover Gekonnte und kundenorientierte Kommunikation bei Modernisierungsvorhaben

Prof. Dr. Matthias Neu

28.05.2009 Hamburg Seminar für Hauswarte: Holztechnik Handwerkskammer Hamburg

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VerbandsMagazin  •  4/09

Technik, Bauen, Planen

Technik im Bereich der erneuerbaren Energien

Einen großen Anteil unter den erneuerbaren Energien nimmt schon heute die Bioenergie ein. Auch zukünftig wird Biomasse, insbe-sondere Holz, eine wichtige Bedeutung für die Bereitstellung von Wärme, Strom und Kraftstoffen haben.

Für die energetische Nutzung von Biomas-se bestehen noch große, unerschlossene Potenziale. Bioenergie, die dezentral und nachhaltig aus nachwachsenden Rohstoffen der Land- und Forstwirtschaft erzeugt wer-den kann, hat als gespeicherte Sonnenener-gie gegenüber den anderen erneuerbaren Energieträgern den Vorteil, dass sie bei Bedarf abrufbar ist.

Diese Eigenschaft macht man sich sowohl in großen Kohle- und Heizkraftwerken als auch – dank der Pelletiertechnik – in Holz-pellet-Zentralheizungen zunutze. Holz- pellets und Holzpellet-Heizungen haben sich seit dem Jahr 2000 in Deutschland rasant entwickelt. In diesem Zeitraum wur-de allein in Deutschland eine Produktions-kapazität von bald 500.000 Jahrestonnen Holzpellets aufgebaut und ca. 50.000 Pellet- heizungen installiert.

Technik

Holzpellets können in der Zentralheizungs-anlage (fünf bis 30 kW regelbar) eingesetzt werden. Als genormter Brennstoff (DIN 51731) müssen sie naturbelassen und frei von Zusätzen oder Verunreinigungen und

Holzpellet-Heizungen

ohne Bindemittel gefertigt werden und haben nur zehn Prozent Restfeuchte. Im Vergleich dazu werden Festbrennstoffkessel mit Holz-stücken mit 20 Prozent Restfeuchte betrieben mit der Folge deutlich höherer Schadstoffe-missionen. Der Heizwert von Holzpellets liegt bei fünf kWh/kg und damit etwa halb so hoch wie bei Heizöl. Beim Verbrennen bleibt weniger als ein Prozent Asche zurück.

Zwar liegen die Nutzungsgrade der Holz-pelletkessel einige Prozent unter denen

von Öl- oder Gasheizkesseln, jedoch ist ein direkter Vergleich mit Wirkungsgraden endlicher Energiereserven nicht angemes-sen. Der feuerungstechnische Wirkungs-grad der Holzpelletfeuerungen liegt bei ca. 87 Prozent. Das Abbrandverhalten des Holzes ist bei den automatisch geregelten Geräten optimiert.

Heizkessel können in einem relativ großen Leistungsbereich betrieben werden und ermöglichen damit ein flexibles Anpas-sen an wechselnde Lastansprüche. Sie er-lauben eine Absenkung der Leistung bis auf etwa 25 bis 30 Prozent der Nennlast. Dennoch empfiehlt sich ein Pufferspeicher auch für den Heizkreislauf, um die Zahl der täglichen Brennerstarts zu reduzieren und den Heizkessel über längere Zeit im Volllastbetrieb zu fahren. Auf diese Weise können der Wirkungsgrad verbessert und die Emissionen verringert werden.

Der Brennvorgang bei Pelletheizkesseln wird meist aus einem separaten Lagerraum vollautomatisch per Förderschnecke oder Saugsystem beschickt. Diese Pelletheizkes-sel bieten einen Bedienungskomfort, der weitgehend dem von modernen Öl- und Gasheizungen entspricht. Der Aschege-halt im Brennstoff ist mit 1,5 Prozent zwar Prinzip einer Pelletheizung

CO2-Kreislauf

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4/09  •  VerbandsMagazin

Technik, Bauen, Planen

relativ gering. Jedoch ist bei den weniger automatisierten Modellen eine regelmäßige Entleerung des Aschebehälters und Reini-gung der Flugasche am Wärmetauscher erforderlich.

Als Lagerraum für Pellets dient meist ein umgebauter Kellerraum. Es werden auch Silos oder unterirdische Lagertanks außer-halb des Hauses angeboten. Der Lagerraum muss vom Heizraum abgetrennt sein und bestimmten Anforderungen wie Feuchte-schutz, Brandschutz, Statik und Zugäng-lichkeit für die Befüllung entsprechen. Eine feuchteunempfindliche Schornsteinkon-struktion, bemessen nach DIN 4705, sollte vorhanden sein.

Ökologische Vor- und Nachteile

Die Holzverbrennungstechnik wurde be-sonders bei Pelletkesseln wesentlich ver-bessert, sodass Stiftung Warentest befriedi-gende bis gute Werte für die resultierenden Kohlenmonoxid-Emissionen bescheinigt, bei den Staubemissionen meist sehr gute.

Der Vergleich verschiedener Heizsysteme und Brennstoffe verdeutlicht, dass Holz-heizungen einige bedeutende ökologische Vorteile gegenüber Heizungen mit fossilen Brennstoffen aufweisen. Besonders deutlich zeigen sich diese Vorzüge beim Vergleich des kumulierten Energieaufwands (KEA) an nicht-erneuerbaren Energieträgern und der klimarelevanten CO2-Emissionen.

Die energetische Nutzung von Holzpel-lets ist nicht vollständig klimaneutral, da für ihre Herstellung und den Transport Energie aufgewendet werden muss. Bei Pellets aus trockenen Holzspänen oder Holzstaub liegt der Energieaufwand für

die Pelletherstellung bei etwa drei Prozent ihres Energiegehalts.

Holzheizungen weisen allerdings in Be-zug auf die Schadstoffemissionen deut-liche Nachteile gegenüber mit Heizöl oder Erdgas betriebenen Heizkesseln auf, die besonders bei handbeschickten Stückholz-feuerungen ausgeprägt sind. Holzpellet-feuerungen weisen jedoch von allen be-trachteten Holzheizungen insgesamt die bei weitem niedrigsten Emissionen auf.

Bei den Schadstoffen Kohlenmonoxid und organische Kohlenstoffverbindungen errei-chen die Holzpellet-Heizungen bereits na-hezu das Emissionsniveau des Bestandes an Gas- und Ölheizungen, während die Hackschnitzel- und Scheitholzheizungen noch weit über diesem liegen. Größere automatisierte Heizanlagen zur Verbren-nung von Holzhackschnitzeln zeigen in der Regel ebenfalls akzeptable Emissions-werte, während kleine Holzhackschnitzel-feuerungen nicht zu empfehlen sind.

Wirtschaftlichkeit

Nach Berechnungen von C.A.R.M.E.N. e.V. lag der Preis pro Kilowattstunde (kWh) im

Jahr 2002 und 2003 für Holzpellets ver-gleichbar mit dem Heizölpreis unterhalb von 4 Cent, der Gaspreis bei ca. 4,5 Cent. Seit Anfang 2004 stiegen bis Ende 2005 die Preise für Erdgas und Heizöl auf 5,5 bzw. über 6 Cent pro kWh an, während der Holz-pelletpreis weiterhin unter 4 Cent blieb. Er stieg jedoch bis Anfang 2007 beinahe auf das Niveau des Ölpreises, fiel jedoch bis Juli 2007 erneut unter 4 Cent, also deutlich unter Gas und Öl, die sich im Bereich von 6 Cent pro kWh bewegten.

Die Fachagentur Nachwachsende Roh-stoffe e. V. weist darauf hin, dass Holz ein nachhaltig verfügbarer Brennstoff ist. Derzeit würden in Deutschland nur et-wa 60 Prozent des jährlichen Zuwachses an Holz genutzt. Demnach bestehen also noch erhebliche Mobilisierungsreserven. Diese Tatsache ermöglicht es, einen be-deutenden Beitrag zur Verbesserung der Versorgungssicherheit und Minderung der Abhängigkeit von Erdöl und Erdgas zu leisten.

Die Investitionskosten für einen Holzpel-letkessel liegen deutlich über denen eines Ölkessels. Dem gegenüber stehen gerin-gere jährliche Betriebskosten sowie För-dermöglichkeiten, sodass Wirtschaftlich-keit im Einzelfall darstellbar scheint.

Ringmatritze zur Herstellung von Holzpellets

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VerbandsMagazin  •  4/09

Für Sie gelesen

Klaus-Peter Hillebrand

Der Wandel der wohnungswirtschaftlichen Märkte mit seinen demographischen Pro-blemen und vielfältiger gewordenen Anbie-terschaft stellt an die Wohnungsgenossen-schaften im Zuge des härter gewordenen Wettbewerbs neue Anforderungen. Der Verfasser des Buchs beleuchtet ein lan-ge Zeit „verschüttetes“ Element der Mit-gliederförderung: die genossenschaftliche Rückvergütung.

Die gedankliche Konzeption dieses allein für Genossenschaften zulässigen Förderungs-systems wird rechtlich, betriebswirtschaftlich und insbesondere auch steuerrechtlich dar-gestellt mit sämtlichen Auswirkungen für den genossenschaftlichen Geschäftsbetrieb und seine Mitglieder. Auch auf die Aufgaben der Prüfungsverbände im Rahmen der gesetz-lichen Prüfungspflicht nach §§ 53 ff. GenG wird in die Betrachtung mit einbezogen. Ergänzt werden diese analytischen Ausfüh-rungen durch praktische Anregungen wie z. B. Satzungsvorschläge, Rechenbeispiele

Rückvergütung bei Wohnungsgenossenschaften

sowie einen Hand-lungsleitfaden für die Vorstände und Aufsichtsräte und ihre Berater.

Damit gelingt es dem Verfasser, die rechtlichen und betriebswirtschaft-lichen Vorausset-

zungen und Vorteile für den Einsatz dieses genossenschaftsspezifischen Instruments praxisnah zu vermitteln und damit den Genossenschaften ein wirkungsvolles Steu-erungsmittel für die Mitgliedergewinnung und -bindung an die Hand zu geben.

Klaus-Peter Hillebrand, Rückver- gütung bei Wohnungsgenossen-schaften, 1. Auflage 2008, Hammonia- Verlag, Hamburg, ISBN-Nr. 978-3-87292-292-2, 34,80 Euro.

Astrid Horváth, Das Ziel – mehr vermieten, 2. Auflage 2009, 160 S., Hammonia-Verlag, Hamburg, ISBN-Nr. 978-3-87292-306-6, 34,80 Euro.

Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung /GdW (Hrsg.)

Der Wettbewerb „Genos-senschaftspreis Wohnen“ wurde erstmals im Jahr 2008 vom Bundesmini-sterium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und dem GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobi-lienunternehmen ausge-lobt. 73 Genossenschaften

haben – zum Teil mehrere – Wettbewerbs-beiträge eingereicht. Insgesamt gab es 93 Beiträge zu verschiedenen Themenfeldern.

Das BMVBS und der GdW haben im Rah-men einer Sonderveröffentlichung eine Dokumentation der elf Preisträger erstellt. Die Broschüre vermittelt beeindruckende Einblicke in die Leistungsvielfalt, das Enga-gement und die Kreativität von Wohnungs-genossenschaften in Deutschland.

Genossenschaftspreis Wohnen Es wird dokumentiert, wie sich die Genos-senschaften bereits heute auf die Zukunfts-fragen einstellen. Dabei kommt ihr nach-haltiges Geschäftsmodell, das Tradition und Innovation verbindet, in besonderer Weise zum Tragen.

Die elf Preisträger verteilen sich auf die Kategorien Komplexe unternehmerische Gesamtstrategie, Strategie nach Neugrün-dung, Marktgerechte Weiterentwicklung, Service und Dienstleistungen sowie Genos-senschaften als Partner der Kommunen.

Die Sonderveröffentlichung des BMVBS und des GdW kann kostenlos beim GdW (Tel.: 030 82403-120) unter dem Stichwort „Genossenschafts-preis Wohnen 2008 – Preisträger“ bestellt werden.

Der Wohnungsmarkt ist in den letz-ten Jahren sehr viel schwieriger ge-worden. Vermietungsschwierigkeiten bis hin zu Wohnungsleerständen, ver-änderte Kundenwünsche, immer dif-ferenziertere Lebensstile etc. stellen ständig neue Herausforderungen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Wohnungs- und Immobilien-unternehmen.

Vor diesem Hinter-grund ist der richtige Umgang mit po-tenziellen Interessen-ten und Bewerbern für eine

Wohnung besonders wichtig. Dies erfordert viel Einfühlungsvermögen, richtige Reaktionen und richtige Ar-gumentationen.

Die Autorin, Unternehmensbera-terin und Personaltrainerin, hat in diesem Buch ihre Erfahrungen aus der Praxis und aus Seminaren zu der gleichen Thematik dokumentiert. Der Leser wird in leicht verständ-licher Form über alle Hürden, vor allen Dingen über die richtigen Handlungsweisen, aufgeklärt. Aber auch unterschiedliche Verhaltens-weisen der Interessenten und Bewer-ber werden ausführlich aufgezeigt. Der Umgang mit ihnen – auch mit schwierigen Gesprächspartnern – ist erlernbar. Erfolgreiche Wege werden in diesem Ratgeber praxisnah aufge-zeigt.

Das Ziel – mehr vermieten

Astrid Horváth

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47Für Sie gelesen

Klaus-Dieter Clausnitzer

Die EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffi- zienz von Gebäuden wird in Deutschland u. a. durch eine Novellierung der Energieein-sparverordnung (EnEV) in deutsches Recht

umgesetzt. Hier wird künftig die Anforde-rung gestellt, dass bei der Errichtung von Gebäuden über 1.000 m2 Gesamt-nutzfläche zu prüfen ist, ob regenerative Energien eingesetzt werden können.

Das Buch gibt einen Überblick über die Eignung von Wohngebäuden mit einer Ge-samtnutzfläche von 1.000 m2 für die Wär-mebereitstellung aus Biomasse.

Biomasseheizungen für Wohngebäude Im Mittelpunkt steht die Wirtschaftlichkeit der Wärmeversorgung aus Holzpellets- und Holzhackschnitzelanlagen gegenüber der herkömmlichen Versorgung mit Erdgas und Heizöl. Mit betrachtet werden technische und ökologische Aspekte dieser Brennstoffe. Am Rande wird auch auf Strohfeuerungsan-lagen eingegangen.

Klaus-Dieter Clausnitzer, Biomasseheizungen für Wohngebäude mit mehr als 1.000 qm Gesamtnutz-fläche, in: Bauforschung für die Praxis, Band 85, 161 S., Fraunhofer IRB Verlag, ISBN 978-3-8167-7614-7, 40 Euro.

Konstantin Kortmann

Die lange Nutzungsdauer ist ein typisches Merkmal von Immobilien. Sie erlaubt die Akkumulation der großen Ströme an Kapital und Material im jeweiligen Ge-bäudebestand. Darüber hinaus prägen Gebäude das Leben der Menschen über einen langen Zeitraum. Damit ist die Nut-zungsdauer eine zentrale Größe in der Analyse und Bewertung von Gebäuden und Gebäudebe-ständen.

Thema der Dissertation „Ab-riss und Neubau oder Kernsa-nierung?“, Band 5 der Reihe „Schriften des Forschungscenters betriebliche Immobi-lienwirtschaft“, ist die Entscheidung über die Nutzungsdauer von Immobilien, die entweder durch Abriss und Neubau oder durch Kernsanierung beendet wird.

Anhand eines Beispielbestands an Wohn-gebäuden im Ruhrgebiet untersucht der Autor mit Hilfe statistischer Methoden, welche wirtschaftlichen und technischen Nutzungsdauern in der Praxis beobachtet werden. Das Ergebnis der Untersuchung zeigt: Die Nutzungsdauer der Gebäude im Ruhrgebiet ist sehr lang. Der Vergleich mit

anderen Untersuchungen und Normen lässt eine hohe Gültigkeit der Ergebnisse für Deutschland vermuten.

Daraufhin analysiert Kortmann, welchen Einfluss die Nutzungs-dauer der Gebäude auf das An-reizsystem der Immobilienei-gentümer hat. Dieser Einfluss wird für die beiden gebäudebe-zogenen Zahlungsströme Miete und Instandhaltung bestimmt. Im Ergebnis, so der Autor, ha-ben die Eigentümer den Anreiz, Wohngebäude so lange auf dem

Markt zu lassen, wie diese vermietbar sind. Die Vorteile von Neubauten überwiegen in der Regel nicht den Nachteil höherer An-fangsausgaben gegenüber der Sanierung eines bestehenden Gebäudes.

Abriss und Neubau oder Kernsanierung?

Konstantin Kortmann, Abriss und Neubau oder Kernsanierung? Eine empirische Untersuchung der Nut-zungsdauer von Wohngebäuden des 20. Jahrhunderts im Ruhrgebiet, Immobilien Manager Verlag IMV, Köln/Berlin, 2008, 243 S., ISBN 978-3-89984-190-9, 57 Euro.

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VerbandsMagazin  •  4/09

Panorama

Quelle: Statistisches Bundesamt

Aktueller Zahlenspiegel 3/2009

Rahmendaten zur Wohnungswirtschaft in Deutschland

Bevölkerung (Inländerkonzept)

4. Vierteljahr Veränderunggegen Vorjahr2007 2008

Bevölkerungsstand (1.000 Einwohner) 82.248 82.095 -0,2 %

Bruttoinlandsprodukt in jeweiligen PreisenVeränderung gegen Vorjahrauf Basis der Preise von 2000

4. Vierteljahr Veränderunggegen Vorjahr2007 2008

Mrd. EUR; in jeweiligen Preisen preisbereinigt

Bruttoinlandsprodukt (Mrd. EUR)dar.: Bauinvestitionen (Anlageinvestitionen Bauten)

dar.: Wohnbauten

622,859,0833,66

626,3 61,4 34,3

-1,6% +0,7% -0,8%

Verbraucherpreisindex(2005 = 100)

Januar Veränderunggegen Vorjahr2008 2009

Verbraucherpreisindex aller privaten Haushalte 106,3 105,3 -0,9%

Mietpreisindex(2005 = 100)

Januar Veränderunggegen Vorjahr2008 2009

Wohnungsmiete (einschl. Nebenkosten) insgesamtWohnungsmiete (inkl. Miete von Eigentumswohnungen) Altbauwohnungen Neubauwohnungen

103,0 103,0 103,5 102,9

104,2104,1104,9104,0

+1,2 %+1,1 %+1,4 %+1,1 %

Index der Mietnebenkosten(2005 = 100)

Januar Veränderunggegen Vorjahr2008 2009

WasserversorgungMüllabfuhrAbwasserAndere Nebenkosten

103,2103,1103,2104,5

104,7103,6103,8106,6

+1,5 %+0,5 %+0,6 %+2,0 %

Index der Energiekosten(2005 = 100)

Januar Veränderunggegen Vorjahr2008 2009

StromGasFlüssige BrennstoffeFeste BrennstoffeZentralheizung/Fernwärme

117,5123,2127,9107,4120,3

123,7147,8104,2111,2139,5

+5,3 %+20,0 %

-18,5 %+3,5 %

+16,0 %

Baupreisindex (2005 = 100)(ohne Umsatzsteuer)

4. Vierteljahr Veränderunggegen Vorjahr2007 2008

Bauleistungen (Neubau) am Wohngebäude Rohbauarbeiten Ausbauarbeiten

106,7 107,1 106,5

109,7 110,3 109,1

+2,8% +3,0% +2,4%

Baulandpreise(in EUR je qm)

3. Vierteljahr Veränderunggegen Vorjahr2007 2008

Kaufwerte für baureifes Bauland (EUR je qm) Geschäftsgebiet Geschäftsgebiet mit Wohngebiet gemischt Wohngebiet Industriegebiet Dorfgebiet

131,60 333,87 111,60 137,47 36,68 49,24

137,64 243,14 233,14 148,45 33,79 43,12

+4,6% -27,2%

+108,9% +8,0% -7,9%

-12,4%

Index des Auftragseingangs im Baugewerbe(Wertindex 2000 = 100)

Januar Veränderunggegen Vorjahr2008 2009

Hoch- und Tiefbau Wohnungsbau

78,045,8

67,150,1

-14,0 %+9,4 %

Wohnungsbaugenehmigungen* Januar bis November Veränderunggegen Vorjahr2007 2008

Genehmigungen insgesamt (einschl. Bestandsmaßnahmen)dar.: Wohnungen (Neubau) in Einfamilienhäusern

Wohnungen (Neubau) in Zweifamilienhäusern Wohnungen (Neubau) in Mehrfamilienhäusern davon: Eigentumswohnungen

Mietwohnungen

166.61772.40714.85055.297

30.40224.895

160.31767.63913.99453.710

28.96824.742

-3,8 %-6,6 %-5,8 %-2,9 %-4,7 %-0,6 %

* Die Wohnungsbaufertigstellungen werden nur noch jährlich vom Statistischen Bundesamt gemeldet. Wir veröffentlichen die Daten jeweils im Aktuellen Zahlenspiegel Mai.

©GdW

Aus dem Statistischen Bundesamt

Rückläufiger Energieverbrauch bei privaten Haushalten

Der Energieverbrauch der privaten Haus-halte ist seit dem Jahr 2000 in Deutsch-land deutlich zurückgegangen.

Der Verbrauch an Haushaltsenergie sank zwischen den Jahren 2000 und 2007 um insgesamt 10,9 %. Dabei ist insbesondere der Verbrauch von Mineralölen (-32,7 %), Kohle (-28,1 %) und Erdgas (-8,4 %) stark reduziert worden, während der Verbrauch von Strom und sonstigen Energieträgern wie Brennholz und Holzpellets angestiegen ist.

Der Energieverbrauch für die Erzeugung der Raumwärme lag 2007 mit 16 % deut-lich unter dem Niveau von 2000. Dieser Rückgang ergab sich trotz der um 3 % ge-stiegenen Zahl der Haushalte und eines Anstiegs der Wohnfläche um 6,8 %.

Gründe für den geringen Energiever-brauch waren die gestiegenen Preise, die zu einem sparsameren Umgang mit Ener-gie führten sowie der Einbau von verbes-serter Wärmedämmung und moderner Heiztechnik in den Wohngebäuden.

Aufträge im Bauhauptgewerbe im Jahr 2008 zurückgegangen

2008 gingen in Betrieben des Bauhauptge-werbes (mit 20 und mehr Beschäftigten) die preisbereinigten Auftragseingänge um 4,4 % zurück.

Dabei nahm die Baunachfrage im Hoch-bau um 1,9 % und im Tiefbau um 6,9 % im Vergleich zum Vorjahr ab. In den Be-trieben des Hoch- und Tiefbaus waren im Jahresdurchschnitt 2008 rund 705.000 Personen tätig; das waren etwa 8.000 weniger als 2007 (- 1,2 %). Der Gesamt-umsatz in jeweiligen Preisen belief sich im Jahr 2008 auf rund 86,8 Milliarden Euro (+6 % gegenüber 2007).

Im Dezember 2008 sind die Auftragsein-gänge preisbereinigt um 11,8 % gegenüber dem entsprechenden Vorjahresmonat ge-sunken. Dabei nahm die Baunachfrage im Hochbau um 9 % und im Tiefbau um 14,9 % ab. Die Zahl der Beschäftigten lag mit 697.000 um 1,6 % unter dem Niveau des Dezembers 2007.

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Impressum 49

Herausgeber: Verband der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft Rheinland Westfalen e.V. Goltsteinstr. 29, 40211 Düsseldorf, Tel.: 0211 16998-0, Fax: 0211 16998-50 E-Mail: [email protected], http://www.vdw-rw.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de Verband der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft e.V. Franklinstr. 62, 60486 Frankfurt, Tel.: 069 97065-101, Fax: 069 97065-147 E-Mail: [email protected], http://www.vdwsuedwest.de, http://www.wohnungswirtschaft-aktuell.de

verantwortlich für den inhalt: Burghard Schneider Dr. Rudolf Ridinger

redaktion: Burghard Schneider (Leitung) Sabine Oefner (Sekretariat Redaktion, Tel.: 069 97065-128) Stephan Gerwing, Jürgen Gnewuch, Claudia Jähnke, Dr. Gerhard Jeschke, Dr. Leonard Landois, Sascha Lankes, Andrea Lorentz, Hans-Joachim Palm, Roswitha Sinz

layout & gestaltung: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken http://www.haag-marketing.de

druck: Krüger Druck und Verlag, Dillingen Saar

erscheinungsweise: 10 x jährlich

auflage: 2.500 Exemplare

anzeigen: Haag Marketing & Design GmbH, Saarbrücken Marina Fluck, Tel.: 0681 99281-13

Der Bezugspreis ist für die Mitglieder der Verbände im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Impressum

Seit dem Gründungsjahr 1908 ist die Bauverein Wesel AG bis zum heutigen Tage mit der Historie der Stadt Wesel eng verbunden. Nach dem II. Weltkrieg waren wir als kommunales Wohnungsunternehmen maßgeblich am Wiederaufbau der Stadt Wesel im Mietwohnungs- und Eigenheimsektor beteiligt und verwalten heute ca. 2800 WE.

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Bauverein Wesel Aktiengesellschaft

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Wohnungswirtschaftliche Treuhand Rheinland-Westfalen GmbH Düsseldorf • Hamburg • DresdenKanzlerstraße 2 • 40472 Düsseldorf • Tel. 02 11 /95 99-0 • Fax 02 11 /95 99-168 • [email protected] · www.wrw.org

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